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"Klassifizierung"


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0090/06
0327/06
0398/06
0751/1/06
0194/1/05
0552/05B
0194/05
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0763/05
0552/05
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0329/05
0194/05B
0286/05B
0773/05
0229/1/05
0640/05
0289/05
0588/05
0015/05
0552/1/05
0674/05
0173/05
0233/05
0654/05
0672/05
0969/04
0789/04B
0985/04
0408/04
0380/04
0429/04B
0613/04
0049/03
Drucksache 538/07 (Beschluss)

... Zur Wahrung der Neutralität ist das Ergebnis von demjenigen bekannt zu geben, der für die ordnungsgemäße Ermittlung des Muskelfleischanteils zuständig ist. Dies ist das Klassifizierungsunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/07 (Beschluss)




1. Zu § 9 Abs. 3 Nr. 1 und 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 501/07

... j) unter der Zuständigkeit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ein Referat zur Überwachung solcher Straftaten in den Mitgliedstaaten zu schaffen, dessen Aufgabe in der Sammlung, Speicherung und Klassifizierung von Daten bestehen sollte,



Drucksache 664/07

... (4) Zulassungsbereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die Ebenen und Zwischenstufen der Klassifizierung gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU (Nr.) L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 4
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 6
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 7
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 8
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 11
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 12
Neufassung der Gesetze

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 80/1/07

... " der ICAO in Bezug auf Fluglärm gute Erfahrungen gemacht. Der Ansatz beruht darauf, dass u. a. flugbetriebliche Verfahren möglichst lärmarm gestaltet (z.B. lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, lärmmindernde Verfahren bei Triebwerksprobeläufen) und darüber hinaus passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner ergriffen werden. Ferner gehören dazu die durch die Flughäfen in den letzten Jahren verstärkt durchgeführten entgeltpolitischen Maßnahmen, die zu einer abgestuften Berechnung von Flughafenentgelten entsprechend ihrer Lärmklassifizierung führten. Darüber hinaus wird kein Bedarf nach weiterer Regulierung gesehen.



Drucksache 889/07

... -Emissionen die Einführung eines Klassifizierungssystems für Umweltleistungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/07




Zeitplan und Ziele

Aufgabenteilung zwischen den Herstellern

Tests, Datenüberwachung und Fahrzeugspezifikationen

Werbung und Kennzeichnung

Förderung der Verbrauchernachfrage

Komplementäre Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 915/07

... 47. fordert die Kommission auf, weitere strukturelle Möglichkeiten zu ermitteln, um innerhalb der Europäischen Union die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Klassifizierung, Probennahmen, Überwachung und mögliche bewährte Verfahren zum Bodenschutz zu verbessern, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, das Wissen über die Bedeutung und die Notwendigkeit des Bodenschutzes und auch bewährte agrotechnische Verfahren in der Landwirtschaft zur Wiederherstellung der Produktivfunktionen des Bodens zu fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/07




Synergie mit anderen Gemeinschaftspolitiken

2 Klimawandel

2 Landwirtschaft

2 Artenvielfalt

2 Forschung

Wüstenbildung und Versteppung

2 Bodenverseuchung


 
 
 


Drucksache 511/07

... Die Kommission könnte Finanzmittel bereitstellen, damit neue Fachkenntnisse auf EU-Ebene gewonnen werden könnten, indem eine europäische Fähigkeit für die Analyse und die Modellerstellung geschaffen würde, die dazu beitragen könnte, die mit künftigen biologischen Bedrohungen einhergehenden biologischen Risiken (u.a. mittels Analyse und Klassifizierung von Risiken) zu mindern. Gegebenenfalls könnte auch die Einführung von Mindeststandards in Erwägung gezogen werden. Die so gewonnenen neuen Erkenntnisse und Kompetenzen könnten zur Entwicklung und Verbesserung neuer Gegenmaßnahmen sowie zu einem besseren Schutz der Nahrungsmittelversorgungskette beitragen. Auch würde so die Zahl der technischen Sachverständigen erhöht, was wiederum die Entwicklung angemessener und wirksamer Krisenbewältigungsmechanismen ermöglichen würde, die sich auf eine sektorübergreifende Zusammenarbeit beispielsweise zwischen Lebensmittel-, Militär-, Strafverfolgungs-, Zoll-, Gesundheits-, Umwelt- und Agrarbehörden stützen könnte. Beispielsweise könnten Finanzmittel der EU für gemeinsame Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/07




Grünbuch über die Biogefahrenabwehr

1. Ziele und Hintergrund

2. Ansatz und Begriffsbestimmungen

3. Konsultation

4. Überblick über die einschlägige EU-Politik

5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen

5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr

5.2. Vorsorge und Schutz

5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung

5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten

5.5. Reaktion und Wiederherstellung


 
 
 


Drucksache 716/07

... 1. Behälter für gasförmigen Wasserstoff sind nach den Bestimmungen von Anhang IV Nummer 1 zu klassifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 6
Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Artikel 7
Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 8
Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Artikel 9
Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 10
Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Artikel 11
Zeitplan für die Anwendung

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 14
Sanktionen bei Verstößen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Typgenehmigungspflichtige Bauteile

Anhang II
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Anhang III
Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang IV
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Anhang V
Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang VI
Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Anhang VII
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 538/07

... Dieser Strukturwandel macht eine grundlegende Überarbeitung und Entschlackung des Gesetzesinhaltes erforderlich. Mehr Beachtung finden soll dabei die originäre Eigenverantwortlichkeit der Marktbeteiligten und die gewachsene Bedeutung der Klassifizierungsunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Klassifizierung

§ 3
Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Befähigung und Zulassung von Klassifizierern

§ 5
Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände

§ 6
Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern

§ 7
Zuständigkeit

§ 8
Mitteilungspflichten

§ 9
Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern

§ 10
Auskunftspflichten

§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 12
Registerführung, Datenübermittlung

§ 13
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Außenverkehr

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Einziehung

§ 18
Übergangsbestimmungen

§ 19
Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes

§ 20
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz

1. Umbenennung

2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren

3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte

4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer

6. Sonstige Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

§ 1
[ Begriffsbestimmungen ]

§ 2
[ Klassifizierung ]

§ 3
[ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]

§ 4
[ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]

§ 5
[ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]

§ 6
[ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]

§ 7
[ Zuständigkeit ]

§ 8
[ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]

§ 9
[ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]

§ 10
[ Auskunftspflichten ]

§ 11
[ Befugnisse der zuständigen Behörde ]

§ 12
[ Registerführung, Datenübermittlung ]

§ 13
[ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]

§ 14
[ Gebühren und Auslagen ]

§ 15
[ Außenverkehr ]

§ 16
[ Bußgeldvorschriften ]

§ 17
[ Einziehung ]

§ 18
[ Übergangsbestimmungen ]

§ 19
[ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]

§ 20
[ Änderung von Rechtsvorschriften ]

§ 21
[ Inkrafttreten ]


 
 
 


Drucksache 722/07

... Daneben werden die Klassifikationsgesellschaften für den Schiffseigentümer im Rahmen der Klassifizierung des Schiffes tätig. Ihre Aufgabe ist dabei die Sicherstellung eines ausreichenden Standards von Schiffen im Hinblick auf Konstruktion und Bauausführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 231/1/07

... " folgt dagegen der für den Verkehrsbereich bereits verwendeten und einheitlichen Klassifizierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/07




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 80/07 (Beschluss)

... " der ICAO in Bezug auf Fluglärm gute Erfahrungen gemacht. Der Ansatz beruht darauf, dass u. a. flugbetriebliche Verfahren möglichst lärmarm gestaltet (z.B. lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, lärmmindernde Verfahren bei Triebwerksprobeläufen) und darüber hinaus passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner ergriffen werden. Ferner gehören dazu die durch die Flughäfen in den letzten Jahren verstärkt durchgeführten entgeltpolitischen Maßnahmen, die zu einer abgestuften Berechnung von Flughafenentgelten entsprechend ihrer Lärmklassifizierung führten. Darüber hinaus wird kein Bedarf nach weiterer Regulierung gesehen.



Drucksache 231/07 (Beschluss)

... " folgt dagegen der für den Verkehrsbereich bereits verwendeten und einheitlichen Klassifizierung.


 
 
 


Drucksache 919/06

... /EG der Kommission vom 11. August 2005 zur Neuklassifizierung von Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter im Rahmen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Kostenverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Brustimplantate-Verordnung

Artikel 4
Aufhebung von MPG-TSE-Verordnungen

Artikel 5
Neufassung der Medizinprodukte-Verordnung und der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Die Höherklassifizierung von Gelenkimplantaten für Hüfte, Knie und Schulter

III. Auswirkungen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 938/06

... (10) Um die Verbesserung des Schutzes kritischer europäischer Infrastrukturen zu erleichtern sollten gemeinsame Methoden für die Ermittlung und Klassifizierung von Schwachstellen, Bedrohungen und Risiken, die in Bezug auf wichtige Infrastrukturen bestehen entwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens

Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

im IT-Bereich

im Gesundheitswesen:

im Finanzsektor:

im Verkehrssektor:

im Chemiesektor:

im Nuklearsektor:

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 4
Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 5
Sicherheitspläne

Artikel 6
Sicherheitsbeauftragte

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen

Artikel 9
Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen

Artikel 10
Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Anhang I
List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen

Anhang II
Sicherheitsplan


 
 
 


Drucksache 723/06 (Beschluss)

... 6. Sollte ein entsprechender Verzicht nicht durchsetzbar sein, bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass von Detailvorgaben abgesehen wird, die den Einsatz der bisher praktizierten Verfahren in Frage stellen, und dass insbesondere kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch Klassifizierungs- und Berichtspflichten entsteht.



Drucksache 696/2/06

... g. Der vorliegende Vorschlag legt eine Vielzahl von sehr konkreten und zumeist zu engen Fristen zur Durchführung von Maßnahmen und zur Abgabe von Berichten fest, ohne zuvor die hierbei einzuhaltenden fachlichen und formellen Anforderungen hinreichend genau zu definieren. Es sollten deshalb zunächst präzise Anforderungen und Klassifizierungsschemata für Bewertungen definiert und erst danach Zeitpläne und Fristen für Berichtspflichten, Maßnahmenpläne oder sonstige Verpflichtungen wie Sanierungsverpflichtungen vorgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/2/06




1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz Bodenschutz EU-weit zu stärken.

2. Der Bundesrat sieht in den folgenden Einzelpunkten dringend notwendigen Verbesserungsbedarf:

a. Zu Artikel 1 und 2:

b. Zu Artikel 3:

c. Zu Artikel 4:

d. Zu Artikel 5:

e. Zu Artikel 5:

f. Zu Artikel 6 und 7:

g. Zu Kapitel III:

h. Zu Artikel 10, 11 und 14:

i. Zu Artikel 11:

j. Zu Artikel 11:

k. Zu Artikel 11:

l. Zu Artikel 12:

m. Zu Artikel 13:

n. Zu Artikel 13:

o. Zu Artikel 13:

p. Zu Artikel 13 und 14:

q. Zu Artikel 14:

r. Zu Artikel 14:

s. Zu Artikel 14:

t. Zu Artikel 16:

u. Zu Artikel 18:

v. Zu Artikel 19:

w. Zu Artikel 23:

x. Zu Anhang II:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 96/06

... 3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 8/06

... (22) Die Klassifizierungsregeln basieren auf der Verletzbarkeit des menschlichen Körpers und berücksichtigen die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der technischen Auslegung der Produkte und mit ihrer Herstellung. Bei Produkten der Klasse III ist eine ausdrückliche vorherige Zulassung im Hinblick auf die Konformität, einschließlich einer Beurteilung der Auslegungsunterlagen, Voraussetzung für ihr Inverkehrbringen. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben im Rahmen der Konformitätsbewertung mittels der Module Qualitätssicherung und Prüfung für alle anderen Klassen von Produkten müssen die benannten Stellen unbedingt die Auslegungsunterlagen des betreffenden Medizinprodukts überprüfen, um sich davon zu überzeugen, dass der Hersteller die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Module zur Konformitätsbewertung

Klinische Daten und klinische Bewertung

Rechtssicherheit bezüglich des Anwendungsbereichs

Maßnahmen für eine größere Transparenz

Rechtsgrundlage für eine bessere Koordinierung und Kommunikation bei der Marktaufsicht

Medizinprodukte mit einem ergänzenden Produkt aus der Züchtung menschlicher Gewebe

5 Sonderanfertigungen

Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Vorschlag

Artikel 1
Die Richtlinie 90/385/EWG wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Die Richtlinie 93/42/EWG wird wie folgt geändert:

Artikel 3
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG wird folgender Buchstabe s angefügt:

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang I

Anhang II
Die Anhänge I bis X der Richtlinie 93/42/EWG werden wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 434/06 (Beschluss)

... " befinden sich zahlreiche substantielle Aussagen zur Verbesserung der Rechtsetzung. Damit kommt diesem Papier, unabhängig von seiner durch die Kommission verliehenen Bezeichnung, Bedeutung zu. Der Bundesrat wendet sich dabei mit Nachdruck gegen auch in anderen Bereichen festzustellende Bestrebungen der Kommission, ihre Verpflichtung, sämtliche Dokumente und Anhänge der EU in die deutsche Sprache zu übersetzen durch eine Klassifizierung als "



Drucksache 159/06

... Artikel 1 bemüht sich um eine erschöpfende Definition des Kulturgutbegriffs im Versuch eines Kompromisses zwischen den Interessen von "Exportstaaten“ und "Importstaaten“. Dabei bleibt den Vertragsstaaten die Entscheidung überlassen, inwieweit sie ihr Kulturgut der unter den Buchstaben a bis k aufgezählten Kategorien unter Schutz stellen. Das Übereinkommen stellt sein Schutzinstrumentarium nur für solches Kulturgut zur Verfügung, das die Vertragsstaaten als "besonders bedeutsam“ einstufen. Hierzu können die Vertragsstaaten eigene Klassifizierungen vornehmen. Einige Vertragsstaaten wie z.B. Frankreich und das Vereinigte Königreich haben zur Umsetzung von Artikel 1 einen anderen Weg gewählt. Das Vereinigte Königreich erklärte bei Hinterlegung seiner Annahmeurkunde, "besonders bedeutsames Kulturgut“ der Aufzählung in Artikel 1 in dem Sinne wie im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 vom 9. Dezember 1992 und zur Richtlinie 93/7/EWG vom 15. März 1993 zu verstehen. Frankreich nahm den Wortlaut des Anhangs der genannten Richtlinie in die Erklärung bei Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Denkschrift

2 Allgemeines

2 Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 18


 
 
 


Drucksache 723/1/06

... 7. Sollte ein entsprechender Verzicht nicht durchsetzbar sein, bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass von Detailvorgaben abgesehen wird die den Einsatz der bisher praktizierten Verfahren in Frage stellen, und dass insbesondere kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch Klassifizierungs- und Berichtspflichten entsteht.



Drucksache 187/06

... • Forschung zu Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich fördern und mit internationalen Organisationen gemeinsam an einer besseren Klassifizierung dieser Berufe arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/06




2 Einleitung

Teil I
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Zentrale Aktionen

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Zentrale Aktionen

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Zentrale Aktionen

4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

4.2 Menschenhandel

Zentrale Aktionen

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Zentrale Aktionen

6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik

Zentrale Aktionen

Teil II
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Zentrale Aktionen

Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 434/1/06

... " befinden sich zahlreiche substantielle Aussagen zur Verbesserung der Rechtsetzung. Damit kommt diesem Papier, unabhängig von seiner durch die Kommission verliehenen Bezeichnung, Bedeutung zu. Der Bundesrat wendet sich dabei mit Nachdruck gegen auch in anderen Bereichen festzustellende Bestrebungen der Kommission, ihre Verpflichtung, sämtliche Dokumente und Anhänge der EU in die deutsche Sprache zu übersetzen, durch eine Klassifizierung als "



Drucksache 361/06

... " jeden chemischen Stoff, der gemäß Artikel 6 als gefährlich klassifiziert worden ist oder für den einschlägige Informationen vorliegen, denen zufolge der chemische Stoff gefährlich ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 170 Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
Im Sinne dieses Übereinkommens

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Teil III
Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Artikel 6
Klassifizierungssysteme

Artikel 7
Etikettierung und Kennzeichnung

Artikel 8
Sicherheitsdatenblätter

Artikel 9
Verantwortlichkeiten der Lieferanten

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber

Artikel 10
Bestimmung der Identität

Artikel 11
Umfüllen von chemischen Stoffen

Artikel 12
Exposition

Artikel 13
Betriebliche Maßnahmen

Artikel 14
Beseitigung

Artikel 15
Information und Ausbildung

Artikel 16
Zusammenarbeit

Teil V
Pflichten der Arbeitnehmer

Artikel 17

Teil VI
Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Artikel 18

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
(Artikel 1 und 2) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
(Artikel 3 bis 5) Allgemeine Grundsätze

Teil III
(Artikel 6 bis 9) Kassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Teil IV
(Artikel 10 bis 16) Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer

Teil V
(Artikel 17) Pflichten der Arbeitnehmer

Teil VI
(Artikel 18) Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Anlage 1
zur Denkschrift Empfehlung 177 Empfehlung betreffend Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit(Übersetzung)

I. Allgemeine Bestimmungen

II. Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

3 Klassifizierung

Etikettierung und Kennzeichnung

3 Sicherheitsdatenblätter

III. Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber Überwachung der Exposition

Betriebliche Maßnahmen an der Arbeitsstätte

Medizinische Überwachung

Erste Hilfe und Notfälle

IV. Zusammenarbeit

V. Rechte der Arbeitnehmer

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme zur Empfehlung Nr. 177 betreffend die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit


 
 
 


Drucksache 688/06

... • inhaltsgestützte Dokumentenklassifizierung für gezieltere Analysen



Drucksache 261/06

... - Klassifizierung und unbedenklicher Einsatz von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


Drucksache 155/06

... Das Gesetz soll einen Beitrag zur Verbesserung des internationalen Kulturgüterschutzes leisten. Der nun auf die Vertragsstaaten des UNESCO-Kulturgutübereinkommens erweiterte öffentlich-rechtliche Rückgabeanspruch, der unabhängig von Eigentumsrechten besteht, wird die Rückführung von illegal exportierten Kulturgütern in die Herkunftsstaaten erheblich vereinfachen. Nicht entbehrlich werden dadurch freilich wirksame Maßnahmen des Kulturgutschutzes in den Herkunftsstaaten. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der archäologischen Ausgrabungsstätten und wirksame Exportkontrollen, sondern auch um die systematische Erfassung und Bewertung des Kulturgutes im Hinblick auf die Bedeutung des jeweiligen Kulturgutes für das kulturelle Erbe und die kulturelle Identität des jeweiligen Staates. Das UNESCO-Kulturgutübereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten insbesondere zur Aufstellung von Listen der Kulturgüter, deren Ausfuhr zu einem merklichen Verlust an ihrem kulturellen Erbe führen würde (Artikel 5 Buchstabe b). An diese Verzeichnisse und eine damit verbundene öffentliche Klassifizierung als nationales Kulturgut wird für die Rückgabeansprüche von Vertragsstaaten des UNESCO-Kulturgutübereinkommens zunächst angeknüpft. Damit wird zudem für die Vertragsstaaten ein Anreiz geboten dieser Verpflichtung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens zur Aufstellung derartiger Verzeichnisse möglichst bald nachzukommen. Für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 103/06

... Einige Klassifikationsgesellschaften beklagen sich sogar öffentlich über den Druck, den sie von Seiten der Großwerften ausgesetzt sind. Diese sind wegen ihrer großen Produktionsmenge in der Lage, Einfluss auf den Markt und die Anwendung der technischen Vorschriften zu nehmen. Ist bei einem neuen Schiff die Wahl auf eine bestimmte Klassifikationsgesellschaft gefallen, so entscheidet diese letztlich über die zu installierende Bordausrüstung, da sie gegenüber den Ausrüstungsherstellern, die von den Verhandlungen zwischen Reederei, Werft und Klassifikationsgesellschaft in der Regel ausgeschlossen sind eine starke Stellung einnimmt. Nach Auslieferung des Schiffes und während seiner gesamten Lebensdauer stellt die Klassifikationsgesellschaft ihre Arbeit, sowohl die Klassifizierungs- als auch die hoheitlichrelevanten Tätigkeiten, der Reederei in Rechnung. Die Reederei wird somit zum einzigen Kunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Anhang I
Mindestkriterien für die IN Artikel 3 genannten Organisationen

A. allgemeine Mindestkriterien

B. besondere Mindestkriterien

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen(gemäß Artikel 26)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht(gemäß Artikel 26)

Anhang III
Entsprechungstrabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 9/06

... 3. Im Fall von indirekten Maßnahmen im Bereich der Sicherheits- und Weltraumforschung, können in der Finanzhilfevereinbarung Sonderbestimmungen im Hinblick auf Geheimhaltung, Klassifizierung der Informationen, Zugangsrechte, Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten und der Nutzung getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/06




1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Programmausschüsse

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Vorschlag

Kapitel I
: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Teilnahme

Abschnitt 1
: Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 6
Unabhängigkeit

Artikel 7
Indirekte Maßnahmen zu Gunsten von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und

Artikel 9
Forschungstätigkeiten der Pionierforschung

Artikel 10
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 11
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 12
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 14
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 15
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 17
Benennung von unabhängigen Sachverständigen

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 18
Allgemeines

Artikel 19
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 20
Bestimmungen im Bezug auf Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 21
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 22
Sonderbestimmungen

Artikel 23
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 24
Konsortialvereinbarungen

Artikel 25
Koordinator

Artikel 26
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie

Artikel 27
Überprüfung

Artikel 28
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 29
Förderwürdigkeit

Artikel 30
Förderformen

Artikel 31
Erstattung zulässiger Kosten

Artikel 32
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 33
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 34
Berichterstattung und Prüfbescheinigungen zu erstattungsfähigen Kosten

Artikel 35
Exzellenznetzwerke

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 36
Zahlung und Aufteilung

Artikel 37
Einziehung

Artikel 38
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten zu Gunsten spezieller Gruppen

Artikel 42
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 43
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 44
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 45
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 46
Nutzung und Verbreitung

Artikel 47
Verbreitung von Ergebnissen in Bezug auf Maßnahmen der Pionierforschung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 48
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 49
Grundsätze

Artikel 50
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 51
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 52
Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte für Maßnahmen der Pionierforschung und für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen

Kapitel IV
Europäische Investitionsbank

Artikel 53

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 54


 
 
 


Drucksache 90/06

... (a) einen methodischen Rahmen (auf der Grundlage von gemeinsamen Normen, Definitionen, Klassifizierungen und Verbuchungsregeln) zur Aufbereitung der Statistik auf vergleichbarer Grundlage zum Nutzen der Gemeinschaft und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Einschlägige Vorschriften

Kohärenz mit anderen Politikfeldern und Zielsetzungen der Europäischen Union

2 Ergebnisse der Öffentlichen Anhörungen von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Öffentliche Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung des Maßnahmenvorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments Vorgeschlagenes Instrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zweck des Systems

Artikel 4
Modul Rentenempfänger

Artikel 5
Zusätzliche Module

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 8
Verfahren

Artikel 9
Inkrafttreten

Anhang I
Kernsystem von ESSOSS

1. Quantitative Daten

1.1. Übermittelte Daten

1.1.1. Ausgaben

1.1.2. Einnahmen

1.2. Bereitstellung der Daten

1.3. Verbreitung

2. Qualitative Informationen nach Systemen und detaillierten Leistungen

2.1. Behandelte Themen

2.2. Vorlage von Daten und Aktualisierung der qualitativen Informationen

2.3. Verbreitung

Anhang II
Modul für die Rentenempfänger

1. Thematik

2. Bereitstellung der Daten

3. Verbreitung

Anhang III
Pilot-Datenerhebung über die Nettosozialleistungen

1. Thematik

2. Bereitstellung von Daten


 
 
 


Drucksache 327/06

... - Klassifizierung nach dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der

3. rechtliche Aspekte

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

Artikel 2

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.

5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:

6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.

7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4

Artikel 5

Anhang I
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss

Anhang II
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss


 
 
 


Drucksache 398/06

... Mit der unter Nummer 2 genannten Ausnahmeregelung wird dem Anhang 7 zum EG - GMP Leitfaden und dem Teil II des EG - GMP Leitfadens Rechnung getragen. Gemäß Anhang 7 zum EG - GMP Leitfaden können pflanzliche Materialien, je nachdem, ob und welche weiteren Herstellungsschritte durchgeführt werden, als Wirkstoff, Zwischenprodukt oder als Arzneimittel mit jeweils entsprechender GMP-Klassifizierung eingestuft werden und damit dem Teil II oder dem Teil 1 des Leitfadens unterliegen, oder aber als Ausgangstoff dem Leitfaden nicht unterstellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis

§ 4
Personal

§ 5
Betriebsräume und Ausrüstungen

§ 6
Hygienemaßnahmen

§ 7
Lagerung und Transport

§ 8
Tierhaltung

§ 9
Tätigkeiten im Auftrag

§ 10
Allgemeine Dokumentation

§ 11
Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

§ 12
Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung

§ 13
Herstellung

§ 14
Prüfung

§ 15
Kennzeichnung

§ 16
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 17
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 18
Rückstellmuster

§ 19
Beanstandungen und Rückruf

§ 20
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

§ 21
Organisationsstruktur

§ 22
Herstellung

§ 23
Prüfung

§ 24
Kennzeichnung

§ 25
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 26
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 27
Rückstellmuster

§ 28
Beanstandungen und Rückruf

§ 29
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 5
Sondervorschriften

§ 30
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel

§ 31
Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen

§ 32
Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen

§ 33
Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 34
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Anlage 1
(zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Artikel 3
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 4
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten , Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Abschnitt 5
Sondervorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

Zu § 34

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 751/1/06

... 2. Die Zulassung von Schiffen für bestimmte Zwecke erfolgt international durch Zuordnung einer Klasse. Die Zuordnung erfolgt nach Prüfung durch Klassifizierungsgesellschaften. Werden die bei einer Klassifizierung festgelegten Maßgaben nicht eingehalten, hat dies ggf. auch versicherungstechnische Konsequenzen bis hin zum Verlust der Klasse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5a - neu - LärmVibrationsArbSchV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - LärmVibrationsArbSchV

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV

7. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV

8. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 5 LärmVibrationsArbSchV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LärmVibrationsArbSchV

13. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 LärmVibrationsArbSchV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - neu - LärmVibrationsArbSchV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Nr. 13 - neu - LärmVibrationsArbSchV

16. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7a - neu - BioStoffV

17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 3 Satz 1 BioStoffV

18. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV *

19. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 - neu - BioStoffV *

20. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 14 BioStoffV

21. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 7 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 Nr. 2 GefStoffV , Nr. 5a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV *

23. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV *

24. Zu Artikel 4 Nr. 6a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

25. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 24 Abs. 2 GefStoffV

26. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV *

27. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 3 GefStoffV *1

28. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 GefStoffV *2

29. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.3 Abs. 1 GefStoffV *

30. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe d Anhang III Nr. 5 GefStoffV

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a1 - neu - Anhang IV Nr. 22 Abs. 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe b Anhang IV Nr. 31 Abs. 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang V Nr. 2.1 Nr. 5 GefStoffV

35. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anhang V Nr. 2.1 Nr. 7 GefStoffV

36. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 27 Abs. 6 BetrSichV

37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV

38. Zu Artikel 6 Abs. 6 - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 23 Spalte 2 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 194/05

... 2. Tätigkeits-Klassifizierungskode der haftenden juristischen Person,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 680/05

... II nicht als Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeitsrechts gelten. Auch die deutsche Erwerbstätigenstatistik des Statistischen Bundesamtes folgt der international anerkannten Definition des Erwerbsstatus durch die IAO. Nach dieser Definition ist eine Person erwerbstätig, die - unabhängig von ihrem rechtlichen Status - zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt und daraus Einkommen erzielt. Beides trifft auf Zusatzjobs zu. Das Statistische Bundesamt hat diese Klassifizierung der Arbeitsgelegenheiten bereits mit der IAO in Genf abgeklärt. Daher zählt das Statistische Bundesamt die Arbeitsgelegenheiten in ihrer Erwerbstätigenrechnung als Erwerbstätige.



Drucksache 248/05

... (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen das Nähere über die Erhebung der Beiträge, insbesondere über den Verteilungsschlüssel und -stichtag , die Mindestveranlagung, das Umlageverfahren einschließlich eines geeigneten Schätzverfahrens und einer Klassifizierung hinsichtlich der Feststellung der beitragsrelevanten Kosten nach Absatz 2, die Pflicht zur Mitteilung der Umsätze einschließlich eines geeigneten Verfahrens mit der Möglichkeit einer Pauschalierung sowie die Zahlungsfristen, die Zahlungsweise und die Höhe der Säumniszuschläge zu regeln. Die Rechtsverordnung kann auch Regelungen über die vorläufige Festsetzung des Beitrags vorsehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung unter Sicherstellung der Einvernehmensregelung auf die Regulierungsbehörde übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 763/05

... 12 Einen Überblick über diese Klassifizierung gibt die Tabelle in Anhang l. Eine weitgehend ähnliche, jedoch nicht identische Klassifizierung wurde verwendet in „industry Memorandum: Heart for industry“ des niederländischen Wirtschaftsministeriums (Oktober 2004). Die Klassifizierung beruht auf gemeinsamen Herausforderungen für die industrie und Ähnlichkeiten bei Merkmalen wie Produkten, Verfahren usw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

Europäisches Raumfahrtprogramm

Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 552/05

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des KfZ, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 947/05

... enthält die grundlegende Begriffsbestimmung und die Klassifizierung von Spirituosen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/05




Begründung

Aufbau des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Klassifizierung von Spirituosen

Artikel 1
Definition des Begriffs Spirituose

Artikel 2
Ursprung des Ethylalkohols

Artikel 3
Kategorien von Spirituosen

Artikel 4
Allgemeine Regeln betreffend die Kategorien von Spirituosen

Artikel 5
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 6
Verkehrsbezeichnung

Artikel 7
Besondere Vorschriften für die Verkehrsbezeichnungen

Artikel 8
Spezielle Vorschriften für die Verwendung von Verkehrsbezeichnungen und geografischen Angaben

Artikel 9
Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von Mischungen

Artikel 10
Besondere Bestimmungen für die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 11
Verbot der Verwendung von Bleikapseln

Artikel 12
Verwendete Sprachen bei der Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 13
Geografische Angaben

Artikel 14
Schutz geografischer Angaben

Artikel 15
Eintragung geografischer Angaben

Artikel 16
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1576/89 geschützte geografische Angaben

Kapitel IV
allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Kontrolle und Schutz von Spirituosen

Artikel 18
Ausfuhr von Spirituosen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Änderung der Anhänge

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Übergangs- und andere spezifische Maßnahmen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften

3 Begriffsbestimmungen:

1. Süßung:

2. Mischung:

3. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs:

4. Zusatz von Wasser:

5. Zusammenstellung, Blend, Blending:

6. Reifung:

7. Aromatisierung:

8. Färbung:

9. Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs :

10. Alkoholgehalt:

11. Gehalt an flüchtigen Bestandteilen:

12. Herstellungsort:

13. Bezeichnung:

14. Etikettierung:

15. Aufmachung:

16. Verpackung:

Anhang II
Kategorien von Spirituosen

Kategorie A: Brände

1. Rum

2. Whisky oder Whiskey

3. Getreidespirituose

4. Branntwein

5. Brandy oder Weinbrand

6. Tresterbrand oder Trester

7. Brand aus Obsttrester

8. Korinthenbrand oder Raisin Brandy

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

11. Hefebrand

12. Bierbrand oder Eau de vie de biere

Kategorie B: Spezifische Spirituosen

13. Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

14. Geist mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht

15. Obstspirituose

16. Enzian

17. Spirituose mit Wacholder

18. Gin

19. Destillierter Gin

20. London Gin

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

22. Akvavit oder Aquavit

23. Spirituose mit Anis

24. Pastis

25. Pastis de Marseille

26. Anis

27. Destillierter Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

30. Aromatisierter Wodka

31. Likör

32. -creme unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes

33. Creme de cassis

34. Guignolet

35. Punch au rhum

36. Sloe Gin

37. Sambuca

38. Misträ

39. Maraschino oder Marrasquino

40. Nocino

41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat

42. Likör mit Eizusatz

43. Väkevä glögi oder Spritglögg

44. Berenburg oder Beerenburg

45. Topinambur

Kategorie C: Sonstige Spirituosen

Anhang III
Geografische Ursprungsbezeichnungen

A. Brände

1. Rum

2. Whisky / Whiskey

3. Getreidebrand

4. Branntwein

5. Brandy

6. Tresterbrand

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

B. Spezifische Spirituosen

15. Obstspirituosen

16. Enzian

17. Spirituosen mit Wacholder

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

23. Spirituosen mit Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

31. Likör

C. Sonstige Spirituosen


 
 
 


Drucksache 202/05

... Alle Forscher, die eine Forschungslaufbahn eingeschlagen haben, sollten als Angehörige einer Berufsgruppe angesehen und entsprechend behandelt werden. Dies sollte bereits zu Beginn ihrer Laufbahn, d.h. nach ihrem Hochschulabschluss, der Fall sein und sämtliche Gruppen umfassen - unabhängig von ihrer Klassifizierung auf einzelstaatlicher Ebene (z.B. Angestellter, Student mit einem Hochschulabschluss, Doktorand, Postdoktoranden, Beamter).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/05




Anhang

Abschnitt 1
: Die Europäische Charta für Forscher

Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Abschnitt 2
: Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex

Abschnitt 3
: Begriffsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 23/05

In dieser Hinsicht kommt es darauf an zu gewährleisten, dass die Buchungsregeln des ESVG 95 korrekt ausgelegt werden und dass die notwendigen Anforderungen an die Methodik einheitlich angewandt werden. Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über ausreichende statistische Kapazitäten verfügen, um zuverlässige Daten innerhalb der festgelegten Fristen veröffentlichen zu können. Schließlich ist es von wesentlicher Bedeutung zu bestätigen, dass die Mitgliedstaaten über stabile Systeme für die Erfassung und Klassifizierung von Basisdaten über den Sektor Staat verfügen, dass sie Statistiken für die öffentlichen Haushalte von guter Qualität erstellen und dass die quantitativen Informationen den Statistikern nach dem notwendigen Zeitplan erfolgen zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/05




1. Einleitung

2. AUF vorhandenen ERFAHRUNGEN AUFBAUEN

2.1. Der EU-Rechtsrahmen

2.2. Die Erfahrung der statistischen Überwachung

3. DieKommission SCHLÄGT DREI AKTIONSLINIEN VOR

3.1. Ergänzung des Rechtsrahmens

3.2. Weiterentwicklung der operationellen Kapazität

3.3. Auf dem Wege zu europäischen Mindeststandards


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.