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"Lebensmittel"
Drucksache 410/15
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches
... Die Schaffung von mehr Transparenz im Bereich der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelunternehmer ist eine von vielen Seiten und seit langem gestellte Forderung. So ist dieses Thema seit 2010 immer wieder auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Auf der letzten VSMK Anfang Mai 2015 in Osnabrück ist die Forderung nach einer Rechtsgrundlage zur Schaffung bundesweit einheitlicher Standards für die Transparentmachung von Kontrollergebnissen erneut gestellt worden, wobei an den Bund nunmehr appelliert wurde, unter Berücksichtigung der geplanten Neuregelung des § 40 Absatz 1 a des
Drucksache 183/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel erfasst Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt sind. Sie erfasst außerdem GVO für andere Verwendungszwecke, wie den Anbau, die als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln verwendet werden sollen. Diese verschiedenen Erzeugnisse werden im vorliegenden Dokument als "GVO und GV-Lebens- und -Futtermittel" bezeichnet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Derzeitiger Rechtsrahmen
2.1. Einleitung
2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln
3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung des Vorschlags
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4. Wahl des Instruments
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 34a Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten
Artikel 2
Drucksache 108/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Drucksache 130/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
... Gewollt ist ein Vereinfachungseffekt vor allem bei der Abrechnung von kleinen, in kurzer Zeitfolge vorkommenden Barumsätzen, insbesondere im Handel mit Lebensmitteln, Papierwaren, Zeitungen, Zeitschriften, aber auch bei Leistungen, die durch Automaten abgerechnet werden, und vor allem bei Verkäufen von Treib- und Schmierstoffen an Tankstellen. Hier wäre die Erteilung von Rechnungen mit allen erforderlichen Pflichtangaben besonders zeitraubend und kostspielig und in der Praxis häufig auch nicht durchführbar.
1. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG
2. Zu Artikel 5a § 33 Satz 1 UStDV
'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Drucksache 67/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "Dioxine und PCB in Fisch und Fischereierzeugnissen aus dem Ostseeraum"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "Dioxine und PCB in Fisch und Fischereierzeugnissen aus dem Ostseeraum" einen Vertreter des LandesMecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz; Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Tarifbeschäftigter Helmar Tardel).
Drucksache 26/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Der Bundesrat sieht mit Sorge den von Niedrigpreisstrategien geprägten Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen im Bereich der Lebensmittel, insbesondere bei Milch und Milcherzeugnissen. Dieser führt zu einem erheblichen Druck auf die Erzeugerpreise und stellt letztendlich auf Dauer auch eine Gefahr für die Sicherung der heimischen Milcherzeugung, insbesondere an Standorten mit Produktionsnachteilen, sowie für die stärkere Ausrichtung der Erzeugung auf Verbraucherwünsche wie Regionalität und Tiergerechtheit dar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:
7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG
14. Zur Vorlage allgemein
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 32. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag zur Verbesserung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt hat. Die Kommission kann weiterhin Anträge zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung neuer gentechnisch veränderter Organismen zulassen, auch wenn sich eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Er ist der Auffassung, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen soll und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten (GVO) zulassen kann. Ferner sollte nach Ansicht des Bundesrates das Zulassungsverfahren so verändert werden, dass Umweltbelange stärker als bisher Berücksichtigung finden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 183/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... eine Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in dem Sinne einzusetzen, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann. Weiterhin bittet er darum, hierbei auch seine Entschließung vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 58/14(B)) für eine verbesserte Prüfung der Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln zu berücksichtigen.
Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Honigverordnung
Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Besondere Aufmerksamkeit muss der Land- und Viehwirtschaft gewidmet werden, in der in vielen AKP-Staaten ein Großteil der Bevölkerung beschäftigt ist. Es handelt sich um einen Sektor mit großem Multiplikatoreffekt im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung und die Verringerung der Armut im ländlichen Raum. Allerdings steht die Entwicklung des Agrarsektors vor großen Herausforderungen wie dem Klimawandel, Preisschwankungen und der Erfüllung von Handelsnormen, etwa hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Allerdings verursachen nationale Vorschriften und Praktiken nach wie vor Behinderungen. Die nationalen Behörden verlangen häufig besondere Nachweise für das rechtmäßige Inverkehrbringen oder verweigern schlichtweg den Marktzugang in ihrem Land. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen oft besondere Unterlagen vorlegen oder ihre Produkte zusätzlich testen lassen, was ihnen Mehrkosten verursacht, oder sie ganz davon abhält, auf neue Märkte zu expandieren. Diese Probleme treten zwar in vielen Branchen auf, sind aber im Baugewerbe, in der Lebensmittelindustrie sowie in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel und Düngemittel besonders akut. Dies hat zur Folge, dass den Unternehmen Chancen entgehen, der Wettbewerb beeinträchtigt wird und die Verbraucher höhere Preise zahlen.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 119/15
... Lebensmittel
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und Notwendigkeit
1. Artikel 1:
2. Artikel 2:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
VIII. Inkrafttreten und Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3210: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 97/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... Für Tierhalter bestimmter Lebensmittel liefernder Tiere werden u.a. Mitteilungspflichten in den §§ 58a ff.
1. Zu Artikel 1 § 01 - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 01 Mitteilungen über Arzneimittelverwendungen
2. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 1a Auskunftserteilung
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV
4. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
5. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
6. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
§ 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Zu Artikel 3
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Inwieweit der für die Betriebe prognostizierte Mehraufwand von etwa 10 Prozent an die Verbraucher weitergegeben wird, hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit die Brancheninitiative "Tierwohl" des Lebensmitteleinzelhandels nachhaltig greift. Danach soll dem Geflügelhalter, der bestimmte höherwertige Tierschutzstandards einhält, über einen Fonds ein zusätzlicher Mehrbetrag für das vermarktete Geflügelfleisch vergütet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
Artikel 1
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Mastputen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Puten
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Sachkunde
§ 46 Fortbildung
§ 47 Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 Besatzdichte
§ 53 Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 Umgang mit kranken Mastputen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 44 - neu - Anwendungsbereich
§ 45 - neu - Sachkunde
§ 46 - neu - Fortbildung
§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 - neu - Besatzdichte
§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Drucksache 412/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Lebensmittelbetrug" der Kommission (Food Fraud Network - FFN )
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Lebensmittelbetrug" der Kommission (Food Fraud Network -
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... es sowie der entsprechenden Regelung in § 43 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 12 TabakerzG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
14. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 605/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Anlage Änderungen und Entschließung zur Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
1. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 20a Absatz 2 Satz 2 und 3 Tier-LMHV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 Tier-LMÜV
Zu Artikel 2 Nummer 14
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde klargestellt, dass das zentrale Abgrenzungsmerkmal hierfür ist, dass in einer ambulant betreuten Wohngruppe kein der vollstationären Pflege entsprechender Versorgungsumfang angeboten oder gewährleistet wird, sondern die Versorgungsstruktur für die Beiträge von Angehörigen oder sonstigen externen Ressourcen offen ist. Ist nicht vorgesehen, dass sich das soziale Umfeld der in der Wohngruppe lebenden Menschen in die Leistungserbringung und in den Alltag einbringen kann - etwa durch die Sicherstellung der Arztbesuche, Gestaltung und kleine Reparaturen in der Wohnung, Entscheidungen über neue Bewohnerinnen und Bewohner, Neuanschaffung von Geräten, Einkauf von Lebensmitteln oder die Verwaltung der Gruppenkasse -, besteht keine mit der häuslichen Pflege vergleichbare Situation.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI
§ 7d Modellkommunen Pflege
8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI
§ 10a Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI
20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI
21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI
22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI
23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI
25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI
26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI
29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI
30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
§ 208 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5
34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI
'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung
36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung
37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften
38. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 68/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "Zweischalige Weichtiere"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "Zweischalige Weichtiere" eine Vertreterin des LandesNiedersachsen, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (Veterinärdirektorin Dr. Edda Bartelt).
Drucksache 5/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Atypische BSE-Fälle sind von den klassischen BSE-Fällen zu unterscheiden. Sie treten sehr vereinzelt und spontan bei älteren Tieren auf. Nach einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von Oktober 2012 wurden zwischen 2001 und 2011 in den Mitgliedstaaten insgesamt 64 atypische BSE-Fälle (2 davon in Deutschland, 2002 und 2004) festgestellt, davon 39 bei der Untersuchung verendeter Rinder, 22 bei gesundgeschlachteten Rindern und drei im Falle von Schlachtungen aus besonderem Anlass. Zusätzlich wurden 2014 zwei weitere atypische BSE-Fälle in Deutschland nachgewiesen.
1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1a TSE-Überwachungsverordnung , Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1a und 2 TSE-Überwachungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Die Exportchancen sind in Branchen, die einen Strukturwandel durchmachen, etwa der Agrar- und Lebensmittelbranche, von entscheidender Bedeutung.( 4 ) Schrittweise Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben es der Branche ermöglicht, sich stärker am Markt zu orientieren, international wettbewerbsfähig zu werden und auf neue Marktchancen zu reagieren.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 68/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "Zweischalige Weichtiere"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "Zweischalige Weichtiere" eine Vertreterin des LandesNiedersachsen, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (Veterinärdirektorin Dr. Edda Bartelt).
Drucksache 97/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... Die Regelungen in Artikel 2 bezüglich der Nachweise v.a. für Tierheime und Tierzüchter ziehen einen vernachlässigbaren Erfüllungsaufwand nach sich, weil sie nur für einen geringen Anteil von Arzneimitteln gelten (verschreibungspflichtige) und der Tierhalter die Nachweise in Form von Rezepten als Teil der Verschreibung vom Tierarzt ohnehin erhält. Lediglich die Archivierung könnte somit geringfügige Kosten verursachen. Die Regelung über Nachweispflichten für Tierhalter, die Lebensmittel liefernde Tiere halten, führt zu keinem neuen Erfüllungsaufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben
§ 1 Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen
§ 2 Schriftlicher Plan
§ 3 Löschung der Daten
Anlage (zu § 1) Ermittlung der Kennzahlen
Artikel 2 Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)
§ 1 Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter
§ 2 Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter
§ 3 Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3177: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 97/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... "§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 1a Auskunftserteilung
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV
3. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
4. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
5. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
§ 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Zu Artikel 3
Drucksache 258/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Darüber hinaus hält es der Bundesrat für erforderlich zu prüfen, inwieweit eine Verpflichtung zur Einrichtung einer Verbraucherschlichtungsstelle für weitere Branchen in Frage kommen könnte, bei welchen auf der Unternehmensseite verhältnismäßig wenige, aber dafür entsprechend große Firmen auftreten, wie beispielsweise im Bereich des Einzelhandels verschiedener Lebensmittelketten, Mediamärkte oder Möbelhäuser. Parameter, aus denen sich eine Verpflichtung ergeben könnten, eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne § 3 VSBG-E einzurichten bzw. zu unterstützen, könnten beispielsweise die Wirtschaftsstärke von Unternehmen, die Anzahl der Abschlüsse von Verbraucherverträgen oder die Anzahl von Verbraucherbeschwerden sein, bei denen Schlichtungsverfahren bei Gütestellen bzw. Verbraucherschlichtungsstellen anhängig sind.
Zum Gesetzentwurf allgemein*
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 VSBG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG
7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG
14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG
15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG
16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG
17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG
19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG
20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG
21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG
22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *
24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG
25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG
26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG
27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG
29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG
30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *
31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG
32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *
33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *
34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG
35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG
36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG
37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG
38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG
§ 43 Evaluation
39. Zu Artikel 3 und 7 ff.
40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB
'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung geführt wird, sind beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Designgesetzes
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 142b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 25b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.
§ 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung.
§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.
§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
Artikel 5 Änderungen der Markenverordnung
§ 54 Akteneinsicht
Artikel 6 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 9 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 10 Änderung der DPMA-Verordnung
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften
Artikel 12 Änderung der Verordnung über den elektronischen
§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Artikel 13 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA
2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013
4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 27
Zu Nummer 30
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
2.2 Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... "f) Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen sowie in oder unter Einzugsgebieten von Stellen zur Entnahme von Wasser zur unmittelbaren Verwendung in Getränken und Lebensmitteln."
1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG
23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG
'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes
§ 49a Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 605/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
1. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 20a Absatz 2 Satz 2 und 3 Tier-LMHV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 Tier-LMÜV
Zu Artikel 2 Nummer 14
Drucksache 67/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "Dioxine und PCB in Fisch und Fischereierzeugnissen aus dem Ostseeraum"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "Dioxine und PCB in Fisch und Fischereierzeugnissen aus dem Ostseeraum" einen Vertreter des LandesMecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz; Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Tarifbeschäftigter Helmar Tardel).
Drucksache 412/15
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Lebensmittelbetrug" der Kommission (Food Fraud Network - FFN )
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Lebensmittelbetrug" der Kommission (Food Fraud Network -
Drucksache 317/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, Thüringen -
... sieht keine "zuständige Bundesbehörde" vor, sondern in seinem § 31 Satz 2 nur die "zuständige Bundesoberbehörde", die nach dieser Vorschrift das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist. Diese Änderung ist im gesamten Gesetzentwurf umzusetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 3 Nummer 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 4
5. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 8 Überschrift, Absatz 2 Satz 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 16f Absatz 2 Satz 4 - neu -
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 4
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2a - neu -
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 3
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 4 Satz 2, 3 und 7
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 1, 3, 6 und 8
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 8 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1
18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2 - neu -
19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 25 Absatz 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 5 Satz 4
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c § 38 Absatz 1 Nummer 12
Zu Nummer 15
Drucksache 310/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zur Bejahung des vernünftigen Grundes einer Tötung von Tieren bedarf es notwendiger und gewichtiger Umstände. Die Tötung männlicher Eintagsküken aus allein wirtschaftlichen Gründen ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Ökonomische Interessen - ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen des Brütereibetreibers oder auf die Vorteile einer preisgünstigen Lebensmittelversorgung für die Bevölkerung - können keinen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 Satz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Änderung § 3
Änderung § 18 Absatz 1 Nummer 4
Änderung § 21
Zu Artikel 2
Drucksache 183/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... eine Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in dem Sinne einzusetzen, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann. Weiterhin bittet der Bundesrat darum, hierbei auch seine Entschließung vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 58/14(B)) für eine verbesserte Prüfung der Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln zu berücksichtigen.
Drucksache 548/15
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
... Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ist mit Nachteilen für das Tierverhalten und die Tiergesundheit verbunden. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. kommt in seiner Beurteilung der Haltungssysteme zu dem Ergebnis, dass ein Normalverhalten des Rindes in Anbindeställen ohne Weidegang "stark eingeschränkt/ nicht ausführbar" ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt in ihren wissenschaftlichen Gutachten zum Tierschutz bei Milchkühen, dass Tieren in Anbindehaltung Auslauf gewährt werden sollte, um die haltungsbedingten Beeinträchtigungen zu mindern und eine Ausübung arttypischer Verhaltensweisen zu ermöglichen.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... en und in die Bioökonomie ganz allgemein. Auf diese Weise wird es uns gelingen, unsere industrielle und technologische Führungsposition zu wahren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei muss die EU auch die Auswirkungen von Bioenergie auf die Umwelt, die Landnutzung und die Lebensmittelerzeugung einbeziehen. Der EU-Investitionsplan sowie andere EU-Finanzierungsquellen könnten dazu beitragen, die erforderliche Finanzierung zu sichern.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 564/15
... Lebensmittelspezialitätengesetz
Drucksache 218/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung)
Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung)
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung)
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... /EG wird der Verpflichtung zur Überprüfung der Abfallbewirtschaftungsziele dieser Richtlinie nachgekommen. Die Vorschläge, die Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft sind und die sechs obengenannten Richtlinien ändern, stützen sich zum Teil auf den Vorschlag, den die Kommission im Juli 2014 vorgelegt und im Februar 2015 wieder zurückgezogen hatte. Sie stehen im Einklang mit den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa7 und des 7. Umweltaktionsprogramms8, zu denen die vollständige Umsetzung der Abfallhierarchie9 in allen Mitgliedstaaten, die Senkung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens und des Abfallaufkommens in absoluten Werten, die Gewährleistung eines Recyclings von hoher Qualität sowie die Verwendung recycelter Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union gehören. Sie tragen auch zur Durchführung der EURohstoffinitiative10 und gehen auf die Notwendigkeit ein, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Darüber hinaus vereinfachen diese Vorschläge die in allen sechs Richtlinien enthaltenen Berichtspflichten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 6a Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6
Artikel 6b Frühwarnbericht
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang
Anhang IV Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i
Drucksache 130/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
... Gewollt ist ein Vereinfachungseffekt vor allem bei der Abrechnung von kleinen, in kurzer Zeitfolge vorkommenden Barumsätzen, insbesondere im Handel mit Lebensmitteln, Papierwaren, Zeitungen, Zeitschriften, aber auch bei Leistungen, die durch Automaten abgerechnet werden, und vor allem bei Verkäufen von Treib- und Schmierstoffen an Tankstellen. Hier wäre die Erteilung von Rechnungen mit allen erforderlichen Pflichtangaben besonders zeitraubend und kostspielig und in der Praxis häufig auch nicht durchführbar.
1. Zu Artikel 3 § 141 Absatz 1 Satz 1, § 147 Absatz 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - AO , Artikel 4 Artikel 97 § 19a Satz 2 - neu - EGAO
'Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
'Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 5 Nummer 01 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -EStG , Nummer 5 § 52 Absatz 12 Satz 1 - neu - EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu § 52
3. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG
'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
5. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... In einem Europa ohne Binnengrenzen müssen die nationalen Behörden, EU-Organe, EU-Agenturen für Justiz und Inneres, Drittstaaten und andere Partner enger zusammenarbeiten, da die Beteiligung der organisierten Kriminalität an schutzrechtsverletzenden Aktivitäten ihrem Wesen nach über die Grenzen eines einzelnen Landes hinausreicht. Der Rat Justiz und Inneres beschloss in diesem Zusammenhang im Juni 2013 23 insbesondere unter Bezugnahme auf die von Europol erstellte Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität, dass die Zerschlagung krimineller Vereinigungen, die an der Herstellung und am Vertrieb nachgeahmter Waren beteiligt sind, die gegen Gesundheits-, Sicherheits- und Lebensmittelvorschriften verstoßen, und die minderwertige Produkte herstellen, in den Jahren 2014 bis 2017 Vorrang haben sollte.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 21/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 1 und Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Elfte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 1 und Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Elfte Verordnung zur Änderung des
Drucksache 113/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 4. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das Ziel der Kommission, durch verbesserte Rechtsvorschriften das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in ökologisch erzeugte Lebensmittel zu stärken, einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Unternehmer zu gewährleisten und eine nachhaltige Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft voranzutreiben.
Drucksache 257/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Lebensmittel
Drucksache 604/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zwölfte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zwölfte Verordnung zur Änderung des
Drucksache 434/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
... In Umsetzung des Organisationserlasses haben die beteiligten Bundesministerien in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt, dass die Aufgaben der Organisationseinheit "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig war, und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übergehen. Dieser Übergang wurde im Mai 2014 vollzogen. Die tatsächliche Wahrnehmung der Aufgaben durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz steht nicht in Einklang mit dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes zum 14. August 2018
Artikel 3 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 5 Änderung der BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 7
Drucksache 223/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
... Das zentrale Merkmal einer ambulanten Versorgung ist, dass regelhaft Beiträge der Bewohnerinnen und Bewohner selbst, ihres persönlichen sozialen Umfelds oder von bürgerschaftlich Tätigen zur Versorgung notwendig bleiben. Ist nicht vorgesehen, dass sich das soziale Umfeld der in der Wohngruppe lebenden Menschen in die Leistungserbringung und in den Alltag einbringen kann - etwa durch die Sicherstellung der Arztbesuche, Gestaltung und kleine Reparaturen in der Wohnung, Entscheidungen über neue Bewohnerinnen und Bewohner, Neuanschaffung von Geräten, Einkauf von Lebensmitteln oder die Verwaltung der Gruppenkasse -, besteht keine mit der häuslichen Pflege vergleichbare Situation. Die Pflicht des Anbieters, auf diese Notwendigkeit hinzuweisen, schafft hierbei die nötige Transparenz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI
20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege
21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien
22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen
Drucksache 566/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV )
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung -
Drucksache 112/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates - COM(2014) 174 final
... Die Richtlinie 83/417/EWG des Rates regelt die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Milcheiweißerzeugnisse (Kaseine und Kaseinate) für die menschliche Ernährung. Es wird vorgeschlagen, diese Richtlinie aufzuheben und durch einen neuen Text zu ersetzen, und zwar aus folgenden Gründen: 1) Anpassung der der Kommission übertragenen Befugnisse an die neue Unterscheidung, die mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt wurde, 2) Berücksichtigung anderer Rechtsvorschriften, die in der Zwischenzeit insbesondere im Lebensmittelbereich verabschiedet wurden, 3) Anpassung der Anforderungen an die Zusammensetzung der Erzeugnisse an die einschlägigen internationalen Normen des Codex Alimentarius.
Drucksache 196/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Lebensmittel
1. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 36a Absatz 2 Nummer 2 Futtermittelverordnung
2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 36b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Absatz 5, Absatz 8, Absatz 9 - neu -, Absatz 10 - neu - Futtermittelverordnung
Drucksache 342/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrecht s
... Lebensmittelrecht
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 20. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Regelung zur Genehmigung klinischer Prüfungen im Hinblick auf die Prüfung von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere deutlich verschärft wurde. Die fehlende Möglichkeit zur Verwertung der für die Prüfung verwendeten Tiere bzw. ihrer Produkte bei der Prüfung von Tierarzneimitteln, die nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind, führt abgesehen von ethischen Aspekten auch zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Wirtschaft und könnte so dem Ziel des Verordnungsvorschlags, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln zu verbessern, zuwiderlaufen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine Beibehaltung der aktuell geltenden Regelung einzusetzen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf eine Klarstellung des Gewollten hinsichtlich des Begriffs "Verteilung" hinzuwirken. Der Begriff "zur Verteilung" lautet im Originaltext "sent for redistribution". Es sollte zwingend klargestellt werden, ob damit das Wieder-Inverkehrbringen zurückgegebener bzw. überlagerter Lebensmittel gemeint sein soll.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 295/14
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.
Drucksache 252/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans
... - primäre Prävention des Diabetes stärken, - Strategien zur Reduzierung und Transparenz von Zuckergehalt in Lebensmitteln,
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
Drucksache 135/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
... "(2) Schlachtkörper, die nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften als ganz oder teilweise untauglich für den menschlichen Genuss befunden worden sind, sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 2 Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
Artikel 4 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Artikel 6 Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 2d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2801: Entwurf einer Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
Drucksache 72/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014- 2020)
... 9. Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft einen Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MR Thomas Reitmann),
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle3. Der Vorschlag geht dabei im Einklang mit den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa4 und des 7. Umweltaktionsprogramms5, zu denen die vollständige Umsetzung der Abfallhierarchie6 in allen Mitgliedstaaten, die Senkung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens und des Abfallaufkommens in absoluten Werten, die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung unnötiger Lebensmittelabfälle, die Gewährleistung eines Recyclings von hoher Qualität, die Verwendung recycelter Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union, die Begrenzung der energetischen Verwertung auf nicht recycelbare Materialien und die Begrenzung der Deponierung auf nicht verwertbare Abfälle gehören, auf die beschriebene Situation ein. Er trägt auch zur Durchführung der EU-Rohstoffinitiative7 bei.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2008/98/EG
Artikel 9 Abfallvermeidung
Artikel 11a Frühwarnsystem
Artikel 17 Überwachung gefährlicher Abfälle
Artikel 24 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Artikel 26 Registrierung
Artikel 37 Berichterstattung
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 39 Ausschussverfahren
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 94/62/EG
Artikel 3a Änderung von Anhang I
Artikel 6a Frühwarnsystem
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 1999/31/EG
Artikel 5a Frühwarnsystem
Artikel 15 Berichterstattung
Artikel 16 Änderung der Anhänge
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 2000/53/EG
Artikel 5 Änderung der Richtlinie 2006/66/EG
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2012/19/EU
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Adressaten
Anhang 1 Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Anhang VI Zusammensetzung von Siedlungsabfällen
Anhang VII Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung
Anhang VIII Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 8. Er bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf eine Klarstellung des Gewollten hinsichtlich des Begriffs "Verteilung" hinzuwirken. Der Begriff "zur Verteilung" lautet im Originaltext "sent for redistribution". Es sollte zwingend klargestellt werden, ob damit das Wieder-Inverkehrbringen zurückgegebener bzw. überlagerter Lebensmittel gemeint sein soll.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 252/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern -
... "Strategien zur Reduzierung und Transparenz von Zuckergehalt in Lebensmitteln"
Zu Abschnitt II. Nummer 2
Drucksache 325/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
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