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"Lohns"
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... b) für Beiträge nach Absatz 1 Nummer 3, sofern die Höhe der Beiträge nach Absatz 1 Nummer 3 nicht mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) oder der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) zu übermitteln ist, die Höhe der Beiträge im Beitragsjahr sowie die Vertrags- oder Versicherungsdaten und die Identifikationsnummer (§ 139b der
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 729/09
... Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 0,5 Stunden für die Vorbereitung des Genehmigungsantrags durch einen Sachbearbeiter bei einem Lohnsatz von 30 € ist daher bei geschätzten insgesamt 15 Fällen jährlich von einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen von insgesamt 225 € auszugehen.
Drucksache 120/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... Der Arbeitgeber hat die Fälle, in denen er die Lohnsteuer nach Absatz 1 nicht nachträglich einbehält oder die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten kann, weil
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG)
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
§ 5 Kreditermächtigung
§ 6 Tilgung
§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Verwaltungskosten
§ 11 Auflösung
Anlage zu § 3 Absatz 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds
Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)
§ 1 Förderziel und Fördervolumen
§ 2 Verteilung
§ 3 Förderbereiche
§ 3a Zusätzlichkeit
§ 4 Doppelförderung
§ 5 Förderzeitraum
§ 6 Förderquote und Bewirtschaftung
§ 6a Prüfung durch den Bundesrechnungshof
§ 7 Rückforderung
§ 8 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Artikel 9 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 365 Stundung von Darlehen
§ 421t Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld
Artikel 11 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
§ 421n Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme
Artikel 12 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011
Artikel 13 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 14 Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010
Artikel 16 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Regelsatzverordnung
Artikel 18 Aufhebung der Beitragssatzverordnung 2009
Artikel 19 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Die Kosten der Informationspflicht belaufen sich auf 50 133 333 Euro. Die Kosten werden maßgeblich durch die hohe Fallzahl beeinflusst (acht Millionen, diese Fallzahl ergibt sich aus den Daten der Bestandsmessung). Bei der Berechnung der Standardkosten nach der Zeitwerttabelle wurde für die Zeitmessung eine einfache Tätigkeit angenommen, für den Lohnsatz aber der Stundensatz für mittlere Komplexität verwendet. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass das Protokoll in der Regel vom Berater selbst angefertigt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
Drucksache 31/09 (Beschluss)
... Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesserungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanierungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem dass die bisherige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder.
Drucksache 567/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 werden nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Versicherungsunternehmen, dem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Künstlersozialkasse in die Datenübermittlung nach Absatz 2a eingewilligt hat; die Einwilligung gilt als erteilt, wenn die Beiträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) oder der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) übermittelt werden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 14 Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen.
Artikel 10 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 14a Anwendungsvorschrift § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.
Artikel 11 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 14 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 157b Anwendungsvorschrift
Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Familienleistungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
§ 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
Artikel 18 Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... 4. die Lohnsteuer, die sich nach dem vom Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 1a des
Drucksache 188/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV
... verbandes sind im Jahr 2007 bundesweit rund 200 Ausnahmeanträge bei den zuständigen Stellen gestellt und bearbeitet worden. Die Standardzeit pro Antrag beträgt rund 15 Minuten. Bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 26,70 Euro ergeben sich Einsparungen an Bürokratiekosten der Wirtschaft von rund 1 335 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1. Bund
2.2. Länder
2.3. Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
1. Problem und Ziel
2. Lösung
II. Alternativen
III. Gender-Mainstreaming
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten für die Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
V. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 768: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen – 20 BImSchV
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... O. in der Erwägung, dass sichergestellt sein muss, dass das Grundprinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Status und der Art ihrer Verträge, gilt und auch durchgesetzt wird,
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... 15. weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, den sozialen Dialog auf allen Ebenen zu unterstützen, um eine Lohndeflation zu verhindern und sicherzustellen, dass die Lohnsteigerung mit der Produktivitätssteigerung Hand in Hand geht;
Drucksache 147/09
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
... ) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren und hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung für "
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 23. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... 2. der Steuerpflichtige gegenüber dem Anbieter in die Datenübermittlung nach Absatz 2a eingewilligt hat. Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 werden nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Versicherungsunternehmen, dem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Künstlersozialkasse in die Datenübermittlung nach Absatz 2a eingewilligt hat; die Einwilligung gilt als erteilt, wenn die Beiträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) oder der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) übermittelt werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Behandlung von Grenzgängern
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen insgesamt
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 10
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu § 10c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Erster Teil
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zweiter Teil
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 22
Zu § 23
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Der Verwaltungsaufwand für die Wohnungsunternehmen ist auf der Grundlage des durchschnittlichen Bearbeitungsaufwandes je Unternehmen zur Erfüllung der Informationspflicht unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Stundenlohns zu ermitteln.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... b) für Beiträge nach Absatz 1 Nummer 3, sofern die Höhe der Beiträge nach Absatz 1 Nummer 3 nicht mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) oder der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) zu übermitteln ist, die Höhe der Beiträge im Beitragsjahr sowie die Vertrags- oder Versicherungsdaten und die Identifikationsnummer (§ 139b der
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 63/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... In Übereinstimmung mit ihm wird die Grenze gezogen bei den nichtwissenschaftlichen Angelegenheiten, die über die Zusammenarbeit der Institute mit Personen und Behörden des Gastlandes hinausgehen oder von denen mehrere Institute betroffen sind. Während manche Verwaltungsaufgaben nur im jeweiligen Gastland sinnvoll erledigt werden können, z.B. die Personalverwaltung der örtlichem Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht unterliegenden Ortskräfte, wäre es in anderen Fällen nicht wirtschaftlich, in allen Instituten Verwaltungsressourcen für gleich gelagerte oder übergreifende nichtwissenschaftliche Angelegenheiten vorzuhalten, z.B. Beratung im deutschen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, dem das an die Institute aus Deutschland entsandte Personal unterliegt. Die Abgrenzung im Detail regelt die Stiftung in der Satzung, auf dieser Ebene können Zuständigkeiten auch einfacher sich ändernden Umständen angepasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 8 Direktionsversammlung
§ 9 Direktorinnen und Direktoren der Institute
§ 12 Geschäftsführung
§ 13 Geschäftsstelle
§ 15 Beschäftigte
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geschichte und Auftrag der Institute
2. Evaluation durch den Wissenschaftsrat
3. Konzept
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzesentwurfs
6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
7. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
8. Bürokratiekosten
B. zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 796: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswisssenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Drucksache 315/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 2008-2010
... 24. stellt mit Bedauern fest, dass es möglicherweise während der Wirtschaftskrise in manchen Unternehmen als freiwillige Alternative zu Entlassungen zu gewissen Lohneinbußen kommt; erachtet es jedoch als äußerst wichtig, keine allgemeinen Lohnsenkungen infolge der Krise zuzulassen; erachtet folgende Aspekte als wichtig:
Allgemeines: Wirtschaftsaufschwung und beschäftigungspolitische Vorgaben
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010: Sie müssen rigoros umgesetzt werden
Die Wirtschaftskrise erfordert ein koordiniertes Vorgehen
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Der Nachunternehmer oder der von diesem beauftragte Verleiher hat für den Nachweis nach § 28e Absatz 3f des Vierten Buches eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorzulegen; diese enthält insbesondere Angaben über die bei dem Unfallversicherungsträger eingetragenen Unternehmensteile und diesen zugehörigen Lohnsummen des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.
Drucksache 892/09
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... a) Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Meldepflichtige
§ 2 Zu meldende Personen
§ 3 Meldefristen
§ 4 Zu übermittelnde Daten
§ 5 Zusätzliche Daten bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen
§ 6 Zusätzliche Daten in besonderen Fällen
§ 7 Vergabe der Verfahrensnummer
§ 8 Datenannahme und Datenrückmeldung
§ 9 Übergangsregelungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu den §§ 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Kosten für die Wirtschaft
E. Bürokratiekosten
F. Gleichstellungspolitische Aspekte
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1091: Entwurf einer Verordnung zur Übermittlung der Daten im ELENA-Verfahren (ELENA-Datensatzverordnung)
Drucksache 184/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.
Drucksache 753/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2008
... Gemeindeanteile an Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer u. Zinsabschlag
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2008
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2008
§ 3 Abschlusszahlungen für 2008
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.01.2008 - 31.12.2008
Anlage 2 Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für die Zeit vom 01.01.2008 - 31.12.2008 (in Euro)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1071: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... H. in der Erwägung, dass mehreren Untersuchungen zufolge (z.B. der Studie der Russell Sage Foundation zur Zukunft der Arbeit) zufolge jeder vierte Erwerbstätige in den am höchsten entwickelten Volkswirtschaften möglicherweise bald so schlecht entlohnt wird, dass er einem zunehmenden Armutsrisiko ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor offenbar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, da sie oft die Form eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses mit gering Qualifizierten, Teilzeitarbeitskräften, Frauen, Zuwanderern und jungen Arbeitnehmern annehmen, für die ein höheres Risiko besteht; in der Erwägung, dass Niedriglohnarbeit oft von einer Generation zur anderen weitergegeben wird und dass Niedriglohnarbeit den Zugang zu guter Bildung, guter Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Lebensbedingungen einschränkt,
Drucksache 678/09
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung - UV -AltRückV)
... Langfristig kommt es für die Wirtschaftsunternehmen zu einer Entlastung. Für eine Übergangszeit bis etwa 2035 steigen die von der Wirtschaft zu tragenden Beiträge zu den Berufsgenossenschaften geringfügig um durchschnittlich 0,025 Prozentpunkte (reduziert 0,019 Prozentpunkte) an. Dies bedeutet einen Anstieg des durchschnittlichen Beitragssatzes um rund 2 Cent je 100 Euro Bruttoarbeitsentgelt. Dieser Anstieg bewegt sich in der aus den vergangenen Jahren bekannten Schwankungsbreite des durchschnittlichen Beitragssatzes zwischen 1,28 und 1,35 Prozent der Bruttolohnsumme. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind deshalb für die Wirtschaft insgesamt nicht zu erwarten.
Drucksache 865/2/09
... Das Gesetz wirft aber auch erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf, die in für die Länder Existenz bedrohende Steuermindereinnahmen umschlagen können. Vor allem bei der Erbschaftsteuer geht die im Gesetz vorgesehene Verkürzung von Behaltens- und Lohnsummenfristen für das Betriebsvermögen so weit, dass an einer am Gemeinwohl orientierten und damit sachgerechten Privilegierung Zweifel bestehen können. Da sich die Verschonungsregelung insoweit durch eine Überprivilegierung gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt, besteht die Gefahr, dass das Gesetz gerichtlich rückwirkend ohne Übergangsregelung aufgehoben wird, mit der Folge, dass viele Länder große Schwierigkeiten haben werden, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen.
Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 4. die Lohnsteuer, die sich nach dem vom Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 1a des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 31/1/09
... Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesserungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanierungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bisherige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder.
Drucksache 241/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Einkünfte und Vermögen
Artikel 4 Vergütungen für unselbständige Arbeit
Artikel 5 Verständigungsverfahren
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Drucksache 4/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Die Gewährung des Verschonungsabschlags setzt die Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber und damit den Erhalt der Arbeitsplätze voraus. Die Kopplung des Verschonungsabschlags an die Lohnsummenregelung darf jedoch nicht zu einem in keinem Verhältnis zur gewährten Entlastung stehenden bürokratischen Aufwand für den Bürger und die Verwaltung führen. Dem trägt der Verzicht auf die Lohnsumme als Prüfungsmaßstab für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Rechnung.
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG
25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
33. Zu Artikel 3 Abs. 2
34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
Drucksache 541/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind durch das Gesetzgebungsverfahren selbst nicht zu erwarten. Da das Gesetz jedoch die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten insbesondere im Niedriglohnsektor ermöglicht, der traditionell einen hohen Frauenanteil und einen eher unterdurchschnittlichen Organisationsgrad aufweist, ist davon auszugehen dass das Gesetz derzeit noch bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bei der tatsächlichen Höhe der Entlohnung entgegenwirken wird.
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Buches Sozialgesetzbuch wird eine Informationspflicht eingeführt. Demnach sollen die Agenturen für Arbeit als Nachweis der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Bislang war diese Möglichkeit im Leitfaden für die Agenturen für Arbeit enthalten. Im Jahr 2007 wurden 31 348 Personen mit Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gefördert. Es ist davon auszugehen, dass nach der Neuregelung in etwa 75 Prozent der Fälle eine Tragfähigkeitsbescheinigung eingeholt wird. Darüber hinaus wird davon ausgegangen dass bei weiteren 7 000 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten eine Tragfähigkeitsbescheinigung gefordert wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass insgesamt 30 511 Tragfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden, bei einer Bearbeitungsdauer von 11 Minuten und einem Lohnsatz von 37,38 Euro sowie einer Fallpauschale in Höhe von 2 Euro entstehen Bürokratiekosten in Höhe von 270 114 Euro/Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 632/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
... ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Die Regelungen in § 19a Abs. 2 EStG, nach denen es in bestimmten Fällen auf den Tag der Beschlussfassung ankommt, wurde nicht in die Neuregelung übernommen. Zum einen hat sich gezeigt, dass die Regelung nicht einfach zu handhaben ist. Zum anderen kann sie im Einzelfall zu einem Nachteil beim Arbeitnehmer führen, wenn z.B. zwischen Beschlusstag und Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ein größerer Zeitraum liegt (z.B. bei der Überlassung von Aktien und sinkenden Kursen). Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt hiernach vor, wenn der Arbeitnehmer über die Vermögensbeteiligung wirtschaftlich verfügen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Investmentgesetzes
Abschnitt 7a Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90n Anlaufzeit
§ 90o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90q Verbot von Laufzeitfonds
§ 90r Erklärungspflicht
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Fördergrundsätze
a Fortführung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
b Freiwilligkeit
c Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
d Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch
2. Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz VermBG
3. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz EStG
4. Einbeziehung von Fonds
5 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
5 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 90l (Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 90m (Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 90n (Anlaufzeit)
§ 90o (Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 90p (Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 90q (Verbot von Laufzeitfonds)
§ 90r (Erklärungspflicht)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 619: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Derzeit bewegt sich die öffentlich finanzierte Kindertagespflege überwiegend im Niedriglohnsektor. Für die reine Betreuungsleistung zahlen die Kommunen teilweise weniger als einen Euro pro Kind und Stunde. Zur Attraktivitätssteigerung muss der Bund Vorgaben für die Höhe des Betrags machen, mit dem die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Förderleistungen der Tagespflegeperson entgelten. Gleichzeitig muss den Ländern bzw. den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ein eigener Gestaltungsspielraum belassen werden. Über entsprechende Vorgaben muss ihnen genügend Flexibilität eingeräumt werden, um die Höhe der Vergütung dem Stand der Profilierung des Berufsbildes Kindertagespflege generell und im Einzelfall anzupassen.
Drucksache 629/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... es muss ebenfalls der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten. Aus diesen Gründen muss eine Übertragungsmöglichkeit der Wertguthaben an Personen des Privatrechts ausgeschlossen bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Wertguthabenvereinbarungen
§ 7c Verwendung von Wertguthaben
§ 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
§ 7e Insolvenzschutz
§ 7f Übertragung von Wertguthaben
§ 7g Bericht der Bundesregierung
§ 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
Artikel 2 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 6 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 7f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7g
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
C. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Drucksache 6/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
... Bei einer Standardzeit von einer Minute je Fall und einem Lohnsatz von 30,00 € pro Stunde ergeben sich Bürokratiekosten von 0,50 € je Anwendungsfall. In wie vielen Fällen pro Jahr die Informationspflichten tatsächlich zu erfüllen sein werden, ist derzeit nicht absehbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Einleitung
2. Grundlinien der vorgeschlagenen Neuregelung
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
6. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2 bis 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 4a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 293: Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... L. in der Erwägung, dass das Lohnsystem, in dessen Rahmen die Berücksichtigung von Dienstjahren bei der Entlohnung festgelegt ist, nachteilig für Frauen ist, die ihre berufliche Laufbahn aufgrund externer Faktoren wie kindbedingte Erwerbsunterbrechungen, unterschiedliches Berufswahlverhalten oder geringe Arbeitszeiten (mehrmals) unterbrechen müssen, und dass diese Frauen dadurch permanent und strukturell benachteiligt werden,
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... (1) Der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 13b Abs. 4 bleibt insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag). Voraussetzung ist, dass die maßgebende jährliche Lohnsumme (Absatz 4) des Betriebs, bei Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft, innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb in jedem in diesem Zeitraum endenden Wirtschaftsjahre 70 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet. Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Ausgangslohnsumme 0 Euro beträgt oder der Betrieb nicht mehr als zehn Beschäftigte hat. Die Ausgangslohnsumme für jedes in den Zehnjahreszeitraum fallende Wirtschaftsjahr ist mittels des letzten vor dem Schluss des Wirtschaftsjahres vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Tariflohnindex anzupassen. Auf Antrag kann ein auf eine bestimmte Branche bezogener Tariflohnindex angewendet werden, wenn dieser nachweislich unter dem Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts liegt. Für jedes Wirtschaftsjahr, in dem die Lohnsumme die indizierte Ausgangslohnsumme unterschreitet, vermindert sich der nach Satz 1 zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit um 10 Prozent.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 341/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... "(7) Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit sind die laufenden lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge anzusetzen, die im maßgebenden Zeitraum in den einzelnen Monaten erzielt worden sind (Monatseinkommen), zuzüglich der pauschal besteuerten Bezüge. Das Monatseinkommen ist zu kürzen um:
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 2 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 2 - neu - BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 4/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Die im Gesetzentwurf getroffene Regelung ist äußerst rechtsanfällig, komplex und führt im Ergebnis zu einem erheblich erhöhten Verwaltungsaufwand für die betroffenen Betriebe als auch für die Finanzverwaltung, da die Voraussetzungen der Lohnsummenklausel 10 Jahre lang laufend überprüfen müssten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG
3 2.
4. Zu Buchstabe a:
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG
39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG
40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG
42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG
45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB
46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB
47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB
49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
51. Zu Artikel 3 Abs. 2
52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB
53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... (5) Die Anordnungen, die in den Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und in den dazu ergangenen Lohnsteuer-Richtlinien über die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, gelten entsprechend auch für die Veranlagung zur Einkommensteuer."
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008
Anlage (zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " des Lohnsteuerjahresausgleichs, bei dem alljährlich mehrere Millionen Anträge zu behandeln sind, binnen einer Frist abgeschlossen werden soll (BVerfG 1. Senat, Az. 1 BvL
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 4/2/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... • Erhöhung der einzuhaltenden Lohnsummenpauschale von 70 % auf 90 % verbunden mit einer quotalen Betrachtung bei Versagung der Verschonung.
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... Schlachtungen/Woche erhöht. Dadurch werden kleinere Schlachtbetriebe entlastet, ohne dass die Repräsentativität der Preismeldungen wesentlich beeinträchtigt wird. Die Meldepflicht bezieht sich nicht auf Schlachtkörper von Tieren, die vom Schlachtbetrieb im Wege der Lohnschlachtung für einen Dritten in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung geschlachtet werden. Davon unberührt bleibt die Preismeldepflicht des Auftraggebers einer Lohnschlachtung, auch wenn dieser die Schlachtung nicht selbst vornimmt, sondern einen Dritten (den Lohnschlachter) mit der Durchführung der Schlachtung beauftragt. Die Preismeldepflicht bezieht sich auch nicht auf Schlachtkörper von notgeschlachteten Tieren sowie auf ganz oder teilweise genussuntaugliche Schlachtkörper, wenn der Wert des Schlachtkörpers durch die Genussuntauglichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn lediglich ein kleiner Abzess entfernt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Schlachtnummer
§ 2 Verwiegung, Schnittführung
§ 3 Protokoll
Abschnitt 2 Preismeldungen
§ 4 Preismeldepflicht
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Inhalt der Preismeldung
§ 7 Verfahren der Preismeldung
§ 8 Preisfeststellung
§ 9 Festlegung der Meldegebiete
§ 10 Muster
Abschnitt 3 Auskunftspflichten
§ 11 Auskunftspflichten
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)
§ 1 Antrag auf Zulassung als
§ 2 Antragsinhalt
§ 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 5 Zulassung von Klassifizierern
§ 6 Zulassungsantrag
§ 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
§ 8 Prüfungskommission
§ 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
§ 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
§ 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
§ 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
§ 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
§ 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung
§ 16 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung
Abschnitt 1 : Theoretische Prüfung
Abschnitt 2 : Praktische Prüfung
Teil 1 Rinder- und Schafschlachtkörper
A. Klassifizierung
B. Verwiegung / Schnittführung
Teil 2 Schweineschlachtkörper
A. Klassifizierung
I. Klassifizierung mit Choirometern
1. Klassifizierung mit Sondengeräten
2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten
II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage
III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren
B. Verwiegung / Schnittführung
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)
1. Praktischer Teil
2. Theoretischer Teil
Artikel 3 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)
§ 1 Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
§ 2 Einstufung in Handelsklassen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 1 Abs. 1)
Artikel 4 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften
§ 1 Gesetzliche Handelsklassen
§ 2 Einstufung in Handelsklassen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
Artikel 6 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 7 Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
B. Besonderer Teil:
Artikel 1 (Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 11
Zu § 12
Artikel 2 (Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu §§ 9
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Artikel 3 (Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Artikel 4 (Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 5 (Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)
Artikel 6 (Aufhebung von Verordnungen):
Artikel 7 (Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):
Artikel 8 (Inkrafttreten):
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... L. in der Erwägung, dass die berufliche Laufbahn von Frauen im Allgemeinen weniger homogen und ihre Lohnentwicklung langsamer verläuft, während Männer eher eine kontinuierlichere Karriere mit regelmäßigeren Lohnsteigerungen aufweisen, was zu einem Gefälle bei den Beiträgen zum Rentensystem und einem größeren Armutsrisiko für Frauen führt, welches außerdem aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung längerfristiger ist,
Drucksache 399/08
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Absatz 1 S. 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadensersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Absatz 1 S. 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Absatz 3, § 41a Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 31a Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 31a
Zu § 31a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 225/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... "(7) 1Als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit sind die laufenden lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge anzusetzen, die im maßgebenden Zeitraum in den einzelnen Monaten erzielt worden sind (Monatseinkommen), zuzüglich der pauschal besteuerten Bezüge. 2Das Monatseinkommen ist zu kürzen um:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit
II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 94/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... (Verbraucherpreisindex des ersten Halbjahr 2007 in Höhe von 111,72 dividiert durch Verbraucherpreisindex im ersten Halbjahr 2001 in Höhe von 101,67 = 1,09893 multipliziert mit 100 = 109,89 minus 100 = 9,89 minus - 1,04 durchschnittliche Nettolohnsteigerung = 8,85 dividiert durch zwei = 4,425) als vom Verbraucherpreisindex abzuziehender Faktor = 5,46) ist Anhebung der Conterganrenten gerechtfertigt.
Drucksache 897/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... für die Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu § 5a
§ 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
§ 14a Steuererklärungspflicht
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10a Erklärungspflicht
Artikel 12 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 225/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... "(7) Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit sind die laufenden lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge anzusetzen, die im maßgebenden Zeitraum in den einzelnen Monaten erzielt worden sind (Monatseinkommen), zuzüglich der pauschal besteuerten Bezüge. Das Monatseinkommen ist zu kürzen um:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 580/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... richtet. Betroffen sind die Zulassung zur Prüfung und die Befreiung von der Prüfung (§§ 36 ff. StBerG), die Bestellung zum Steuerberater (§ 40 StBerG), die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (§§ 49 ff. StBerG) sowie die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (§§ 14 ff. StBerG).
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 42a Abs. 1 VwVfG
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 42a Abs. 2 Satz 2 VwVfG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b Abs. 1 VwVfG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b VwVfG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b Abs. 5 Satz 1 VwVfG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71e Satz 1 VwVfG
7. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 164a StBerG
Drucksache 284/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... es von dem Arbeitgeber pauschal besteuerte Arbeitslohn abzüglich der zu erwartenden Aufwendungen zu dessen Erwerb, Sicherung und Erhaltung, höchstens jedoch bis zur Höhe des Arbeitslohns;
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Lohns
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... ¦ Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 580/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... richtet. Betroffen sind die Zulassung zur Prüfung und die Befreiung von der Prüfung (§§ 36 ff. StBerG), die Bestellung zum Steuerberater (§ 40 StBerG), die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (§§ 49 ff. StBerG) sowie die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (§§ 14 ff. StBerG).
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71e Satz 1 VwVfG
2. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 164a StBerG
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... (2) In Bezug auf die bei ihnen Beschäftigen haben die entsandten Mitarbeiter des Büros und ihre Familienangehörigen die Verpflichtungen für Arbeitgeber in Bezug auf die Lohnsteuer einzuhalten.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtsstellung
Artikel 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
Artikel 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Artikel 5 Verkehrsfreiheit
Artikel 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
Artikel 7 Zeugnispflicht
Artikel 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Artikel 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
Artikel 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer
Artikel 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Artikel 12 Weitere steuerliche Regelungen
Artikel 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Artikel 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
Artikel 15 Ausweise
Artikel 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
Artikel 17 Haftpflichtversicherung
Artikel 18 Private Erwerbstätigkeit
Artikel 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
Artikel 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Begründung
Zu Artikel 1
Artikel 151
Artikel 156
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Drucksache 341/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... "(7) Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit sind die laufenden lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge anzusetzen, die im maßgebenden Zeitraum in den einzelnen Monaten erzielt worden sind (Monatseinkommen), zuzüglich der pauschal besteuerten Bezüge. Das Monatseinkommen ist zu kürzen um:
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 73/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2007/2008 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung - Kurs halten!
... ". Bereits die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Standorts Deutschland merklich. Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40 Prozent zu halten, ein drittes Mittelstandsentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu straffen und zu präzisieren, ein Gesamtkonzept für den Niedriglohnsektor vorzulegen, für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten zu sorgen und im Rahmen der Föderalismusreform eine wirksame Schuldenregel im
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.
Drucksache 547/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... Die vorgeschlagene Formulierung entspricht im Übrigen der Formulierung zu Härtefällen im Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren (§ 41a Abs. 1 Satz 3
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a - neu - EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV
21. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
22. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG
23. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a neu - UStG
24. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG
25. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV
Artikel 8a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005
26. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO
27. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO
28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO
29. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO
30. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz
Artikel 12a Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12b Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Artikel 12a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
31. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 12c Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Drucksache 57/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... b) der Lohnsteuerhilfeverein in Vermögensverfall geraten ist;
Achtes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
§ 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
§ 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
§ 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
§ 39a Rücknahme von Entscheidungen
§ 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse
§ 66 Handakten
§ 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 73 Steuerberaterkammer
§ 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 14 Durchführung der Prüfungen
§ 18 Fertigung der Aufsichtsarbeiten
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 349/2/08
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen ist zentraler Inhalt der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, der Bundesregierung und der Länder. Kleine und mittlere Unternehmen, wie etwa die örtliche Bauwirtschaft, unterliegen einem erheblichen Preisdruck gegenüber großen und grenzüberschreitend tätigen Wettbewerbern. Sie unterliegen lokalen Lohnstrukturen, die sie gegenüber ausländischen oder überregionalen Anbietern im Preiswettbewerb strukturell benachteiligen. Zur Ermöglichung eines ausgeglichenen Wettbewerbs wurde die öffentliche Auftragsvergabe von mehreren Ländern bislang an die Gewährleistung der lokal geltenden Tariflohnstruktur gebunden (so genannte Tariftreue).
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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