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"Minderheit"
Drucksache 457/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu Kaschmir: derzeitige Lage und künftige Perspektiven (2005/2242(INI))
... - ist weiterhin besorgt über die schwierige Lage, in der sich alle Minderheiten in der gesamten Region befinden;
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Die Anzahl der Vertreter, die von den Trägern und dem Spitzenverband in die Gemeinsame Personalvertretung entsandt werden, wird in dieser Bestimmung festgelegt. Die Größe der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften - gemessen an der Zahl der Mitarbeiter - soll zwar eine gewisse Rolle spielen, auf eine umfangreiche Differenzierung wird aber im Interesse eines Minderheitenschutzes verzichtet. Die Gemeinsame Personalvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung mit Regelungen über den Vorsitz, das Verfahren zur internen Willensbildung und zur Beschlussfassung. Dabei sollen auch geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Vertretungen der Beschäftigten für Belange behinderter Menschen getroffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 782/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI))
... 15. fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass sie in ihren Jahresberichten über die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsvorschriften bei der Bekämpfung der systematischen Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen, besonders im Hinblick auf Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Gütern und Dienstleistungen, analysieren und außerdem eine Gleichstellungsperspektive in diese Berichte aufnehmen, um den zahlreichen Formen von Diskriminierung, denen viele Personen ausgesetzt sind, zu begegnen;
Kampf gegen Diskriminierung
Umsetzung der Richtlinie über Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse
2 Beweislast
2 Gleichstellungsstellen
2 Geltungsbereich
Unterrichtung und Sensibilisierung
Erhebung von Daten
2 Rechtsmittel
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Diese Option würde jedoch zulassen, dass ein und dieselbe Rechtsperson – beispielsweise ein Pensionsfonds – eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollrechte sowohl an einem Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber als auch an einem Versorgungsunternehmen hält. Ein solcher Minderheitsanteilseigner kann allerdings nicht in beiden Unternehmen über Sperrrechte verfügen und auch keine Mitglieder der Unternehmensorgane ernennen; auch darf niemand gleichzeitig Organen beider Unternehmen als Mitglied angehören. Die Option einer klaren eigentumsrechtlichen Trennung zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen ist die wirksamste und stabilste Lösung, wenn man eine effektive Entflechtung des Übertragungs-/Fernleitungsnetzes erreichen und den inhärenten Interessenkonflikt lösen will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 325/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung KOM (2007) 242 endg.; Ratsdok. 9496/07
... Eng verbunden damit ist das zunehmende Engagement der Union zum Schutz und zur Stärkung der Menschenrechte, auch der kulturellen Rechte, der Rechte einheimischer Völker sowie der Rechte von Minderheiten und sozial ausgegrenzter Menschen.
1. Einleitung
2. Beitrag der EU zur Kultur2
2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme
2.2. Die Außenbeziehungen der EU
3. Ziele einer Europäischen Kulturagenda
3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog
3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung
3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen
4. Neue Partnerschaften und Arbeitsmethoden
4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor
4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode
4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung
4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche
5. Schlussfolgerung
Drucksache 905/07
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
... " verfolgt und ermordet. Sie sollten als europäische Minderheiten vollständig vernichtet werden. Sie wurden Opfer von Enteignung, Deportation, Zwangssterilisation, Verfolgung und Ermordung.
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... – Nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten stellt den Planungsbehörden und der Öffentlichkeit Flughafenpläne mit Informationen zu langfristigen Projektionen bezüglich der Flughafeninfrastruktur bereit, einschließlich Bereichen, die von Hindernisbeschränkungen und hohen Lärmpegeln betroffen sind.
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 254/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI))
... I. in der Erwägung, dass nationale Verwertungsgesellschaften weiterhin eine wichtige Rolle bei der Unterstützung zur Förderung von neuen Rechteinhabern und Minderheitenrechteinhabern, kultureller Vielfalt, Kreativität und lokalen Repertoires spielen sollten, was voraussetzt, dass das Recht der nationalen Verwertungsgesellschaften zum Einbehalt fortgesetzter kultureller Abschläge aufrechterhalten bleibt,
Drucksache 792/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... (19) Die Mitgliedstaaten wenden die Bestimmungen dieser Richtlinie ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Abstammung, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politische oder sonstige Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Besitzstand, Gebot, das Vorliegen einer Behinderung, Alter oder sexuelle Veranlagung an, insbesondere in Einklang mit der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft12 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf13.
Drucksache 837/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2007) 703 endg.; Ratsdok. 15292/07
... In den Zielgebieten der Benchmarks weisen Migranten und Angehörige ethnischer Minderheiten in den meisten Ländern schlechtere Leistungen auf22. Deshalb muss diesen Gruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ihre Integration in die Vorschulbildung würde das Erlernen der Landessprache erleichtern und ihre Aussicht auf eine erfolgreiche Schullaufbahn verbessern.
1. Einleitung
2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind
2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme
2.2. Vorschulbildung
2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda
2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik
3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind
3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens
3.2. Grundfertigkeiten für alle
3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung
3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3.7. Auslandsmobilität
4. Blick nach vorn
4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen
4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks
4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen
4.4. Was kommt nach 2010?
Anhang 1 Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 141/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007) 61 endg.; Ratsdok. 6672/07
... Die Notwendigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Bildungssystemen sicherzustellen, hat der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2006 erneut bekräftigt10. Der Mitteilung der Kommission über Effizienz und Gerechtigkeit zufolge ist unter der Analyse der Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung die Untersuchung der Frage zu verstehen, inwieweit ein gerechter „Umgang mit den Bürgern in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Bezug auf Chancen, Zugang, Gleichbehandlung und Ergebnisse“ gewährleistet ist11. Der Rat legte eine Benchmark in Bezug auf Schulabbrecher fest und erkannte damit an, dass diese Dimension der Gerechtigkeit eine zentrale Bedeutung für die effektive Beteiligung am lebenslangen Lernen in einer zunehmend vom Wettbewerb geprägten Gesellschaft hat. Darüber hinaus gilt es, weitere spezifische Aspekte der Gerechtigkeit wie die Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die Integration ethnischer Minderheiten, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die Verminderung regionaler Ungleichheiten usw. zu kontrollieren.
1. Einleitung
2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele
2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem
2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20
2.5. Modernisierung der Schulbildung
2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.7. Modernisierung der Hochschulbildung
2.8. Arbeitsmarkteignung
2.9. Fazit
20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen
3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System ESS
3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System ESS stammen
4. FAZIT
Anhang V ERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Diese Option würde jedoch zulassen, dass ein und dieselbe Rechtsperson – beispielsweise ein Pensionsfonds – eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollrechte sowohl an einem Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber als auch an einem Versorgungsunternehmen hält. Ein solcher Minderheitsanteilseigner kann allerdings nicht in beiden Unternehmen über Sperrrechte verfügen und auch keine Mitglieder der Unternehmensorgane ernennen; auch darf niemand gleichzeitig Organen beider Unternehmen als Mitglied angehören. Die Option einer klaren eigentumsrechtlichen Trennung zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen ist die wirksamste und stabilste Lösung, wenn man eine effektive Entflechtung des Übertragungs-/Fernleitungsnetzes erreichen und den inhärenten Interessenkonflikt lösen will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 905/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
... " verfolgt und ermordet. Sie sollten als europäische Minderheiten vollständig vernichtet werden. Sie wurden Opfer von Enteignung, Deportation, Zwangssterilisation, Verfolgung und Ermordung.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
Drucksache 366/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (19. PStÄndV)
... Gesetzbuche, § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder § 1 des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes entgegennimmt oder
Drucksache 920/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
... – unter Hinweis auf das im Europarat erarbeitete Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten,
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... M. in der Erwägung, dass die Erwerbslosenraten bei Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit psychischen Problemen, älteren Menschen und ethnischen Minderheiten, in der Europäischen Union weiterhin inakzeptabel hoch sind,
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... • die keinen ausreichenden Kontakt zu ihren Bewährungshelferinnen und -helfern und zur Führungsaufsichtsstelle halten (Minderheitsvorschlag im Strafrechtsausschuss, Bericht S. 28 f.) oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 154/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie- Umsetzungsgesetz)
... Der mögliche Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 2 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7 Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Übernahmerichtlinie und bereits umgesetzte Vorgaben
1. Übernahmerichtlinie
2. Bereits umgesetzte Vorgaben
III. Wesentlicher Inhalt des Umsetzungsgesetzes
1. Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Artikel 1
a Anwendungsbereich
b Pflichtangebot
c Informationspflichten
d Europäisches Verhinderungsverbot und Europäische Durchbrechungsregel
e Ausschluss von Aktionären und Andienungsrecht
i Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
2. Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung Artikel 7
3. Änderung des Handelsgesetzbuchs Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten der öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau
VI. Umsetzungsstand in den anderen Mitgliedstaaten
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 33a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 33c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33d
Zu Nummer 17
Zu § 39a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Drucksache 315/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung
... - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. September 20042 und 29. September 20053 zur Situation ethnischer und nationaler Minderheiten in der serbischen Region Vojvodina und den Bericht seiner Untersuchungsmission in die Region im Januar/Februar 2005,
Drucksache 314/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung
... 6. ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung unterstützt und ausgedehnt werden müssen, um die Lage der am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, wie Gelegenheitsarbeitern, Arbeitslosen, meist von Frauen geführte Einelternhaushalte, älteren Alleinlebenden, Frauen, Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen, benachteiligten Kinder sowie ethnischen Minderheiten, kranken oder behinderten Menschen, Wohnungslosen, Opfern von Menschenhandel sowie Opfern von Drogen- und Alkoholabhängigkeit zu verbessern
2 Allgemeines
Soziale Eingliederung
2 Sozialschutz
Drucksache 153/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Eine Einbeziehung von freiwillig in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen hätte u. a. zur Folge, dass zukünftig auch diese Unternehmen im Rahmen des zusammengefassten Monatsausweises und des Auslandskreditvolumens einbezogen werden müssten (§ 25 Abs. 2 KWG i. V. m. § 13b Abs. 2 KWG-E i. V. m. § 10a Abs. 5 KWG-E). Neben den damit verbundenen organisatorischen Problemen aufgrund der starken Ausweitung des Konsolidierungskreises ist die praktische Durchführbarkeit sehr zweifelhaft. Aufgrund der in diesen Fällen vorhandenen Minderheitsbeteiligungen wird es in der Regel nicht möglich sein, die relevanten Informationen von den freiwillig konsolidierten Unternehmen zu erlangen. Auch ist ein bankenaufsichtsrechtlicher Mehrwert nicht zu erkennen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Die Bundesregierung
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 533/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie KOM (2006) 367 endg.; Ratsdok. 12107/06
... " und die Angst vor diesen Fremden. Kinder ethnischer Minderheiten geben für derartigen Rassismus eine gute Zielscheibe ab. Andererseits lassen sich Kinder aus Mehrheitsgruppen mitunter gern von extremistischen Politikern und Parteien samt ihren simplen Lösungen verführen.
Mitteilung
I Problemstellung
I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU
I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit
I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie
I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern
I.4.1 Die globale Situation
I.4.2. In der EU
II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie
II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen
II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte
II.3. Wirkung erzielen
III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie
III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie
1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen
2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU
4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren
5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte
6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte
7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen
III.2. Ressourcen und Berichterstattung
IV. Schlussfolgerungen
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... - das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 4 Rechtsschutz
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
§ 9 Personalwerbung;
§ 10 Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn
Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
§ 11 Beschwerderecht
§ 12 Entschädigung und Schadensersatz
§ 13 Maßregelungsverbot
§ 14 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Rechtsschutz
§ 15 Beweislast
§ 16 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten
§ 19 Unabdingbarkeit
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderungen in anderen Gesetzen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Reformbedürfnis
Internationale Bemühungen
Die Vorgaben der EU
Reformbedürfnis in Deutschland
II. Überblick über die Neuregelungen
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu § 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Frage kommen.
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Absatz 16
Zu Artikel 4
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Für den Fall, dass die Steuerbefreiung tatsächlich gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 entfällt, hat die Satzung der REIT-Aktiengesellschaft gemäß Abs. 3 eine Entschädigung aller Aktionäre vorzusehen, denen weniger als 3 Prozent der Stimmrechte zustehen. Diese Minderheitsaktionäre müssen über den Mechanismus des Pflichtangebots gemäß §§ 29 bis 34 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 321/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))
... 72. gibt zu bedenken, dass der Anteil an Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören in der Gruppe der älteren Langzeitpflegebedürftigen in einigen Mitgliedstaaten beträchtlich zunimmt; ist ferner der Auffassung, dass nicht davon ausgegangen werden sollte, dass Zuwanderer und ihre Kinder es vorziehen werden, im Alter oder, wenn ihre Kinder in einem EU-Land aufgewachsen sind, später in ihre Ursprungsländer zurückzukehren; fügt hinzu, dass, obwohl es notwendig ist, dass qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und Betreuung für ältere Menschen für alle ethnischen Gruppen zugänglich sind, insbesondere für alle Frauen, dies aber unterschiedliche Folgen für jede ethnische Gruppe mit sich bringt und diesem Umstand bei der Planung dieser Dienstleistungen Rechnung getragen werden sollte; betont dass Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung bei der Gewährleistung dieser Dienste einen Schlüsselfaktor darstellen; empfiehlt, dass dieser Tatsache insbesondere beim Vergleich bewährter Verfahren mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Armut und soziale Ausgrenzung sind ein zunehmendes Problem. In der EU droht rund 15 % der Bevölkerung Einkommensarmut. Die Lage in einigen neuen Mitgliedstaaten ist besonders Besorgnis erregend. Weitere beunruhigende Trends sind die Fortschreibung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und die unverhältnismäßige Belastung einiger Untergruppen (z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, ethnische Minderheiten). Weltweit leben 2,8 Mrd. der 6 Mrd. Menschen mit weniger als 2 € am Tag.
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
Drucksache 385/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über eine festere Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika
... 32. hält es für unverzichtbar, der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe zwischen der Union und Lateinamerika einen neuen und großzügigen Impuls zu geben und dass sich in dieser Politik der Kampf gegen die Armut und gegen die soziale Ungleichheit zu einem Schlüsselelement entwickelt; betont, dass es wichtig ist, den Akzent auf die Entwicklung der Steuerpolitik und die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu legen und gleichzeitig entschlossene Maßnahmen zur Unterstützung der grundlegenden Bildung und Gesundheitsversorgung als Schlüsselelemente der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere mit Blick auf besonders gefährdete Menschen wie Frauen und Kinder, ethnische Minderheiten und indigene Bevölkerungsgruppen zu treffen;
Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft
Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien
a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus
b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika
c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts
d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... iv) Minderheiten, ethnische Gruppen und indigene Völker;
Drucksache 187/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... 1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
2 Einleitung
Teil I AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Zentrale Aktionen
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Zentrale Aktionen
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Zentrale Aktionen
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
4.2 Menschenhandel
Zentrale Aktionen
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Zentrale Aktionen
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik
Zentrale Aktionen
Teil II politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Zentrale Aktionen
Überwachung der Fortschritte
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 15. begrüßt die Tatsache, dass der Erfüllung von Menschenrechtsverpflichtungen bei den Schritten während des britischen Vorsitzes, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien aufzunehmen, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien Kandidatenstatus einzuräumen und Verhandlungen über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, Priorität eingeräumt wurde; ersucht die Kommission darum, dafür zu sorgen, dass in den Bewerberländern echte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht werden, und insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Minderheiten, der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung, hinsichtlich Vertriebener und Flüchtlinge sowie Menschen mit Problemen der geistigen Gesundheit und/oder geistigen Behinderungen und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der internationalen Justiz im Einklang mit den europäischen Grundsätzen und dem Besitzstand der Gemeinschaft; fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, die Einhaltung von UN-Übereinkommen in vertraglichen Beziehungen mit Kandidatenländern und Ländern im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als Schlüsselelement aufzunehmen; unterstreicht die Bedeutung des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses als Impuls für die Durchführung notwendiger Menschenrechtsreformen;
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 932/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
... G. in der Erwägung, dass von der iranischen Verfassung einige Minderheitenrechte wie z.B. das Recht auf eine eigene Sprache gewährt werden, solche Rechte gleichzeitig jedoch in der Praxis weitgehend nicht ausgeübt werden können; in der Erwägung, dass Minderheitengruppen in den letzten Monaten demonstriert und dabei gefordert haben, diese Rechte ausüben zu können, was zur Festnahme zahlreicher Teilnehmer geführt hat,
Drucksache 154/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Nach der Entwurfsbegründung handelt es sich dabei um eine unwiderlegliche Vermutung, d.h. ein betroffener Minderheitsaktionär hat bei Vorliegen der Voraussetzungen der Regelung keine Möglichkeit mehr, die angebotene Abfindung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Eine Korrekturmöglichkeit für den Fall, dass die Abfindung zwar den vorbezeichneten Anforderungen, nicht jedoch dem wirtschaftlichen Wert der Beteiligung entspricht, besteht nicht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - WpÜG
4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33a WpÜG
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33a Abs. 3, § 33b Abs. 3 WpÜG
6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33b Abs. 5 Satz 2 - neu - WpÜG
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33b Abs. 5 WpÜG
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33b Abs. 5 WpÜG
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33c Abs. 3 WpÜG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 1 WpÜG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a WpÜG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 WpÜG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 4 WpÜG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 5, § 39b Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 4, 5 WpÜG
19. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39b Abs. 6 Satz 4 WpÜG
20. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39b WpÜG
Drucksache 548/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Nach dem Wortlaut soll der Verzicht auf die Anteilsgewährungspflicht nicht nur bei Schwestergesellschaften, sondern allgemein möglich sein. Die vorgeschlagene Regelung geht damit in ihrem Anwendungsbereich weit über die Verschmelzung von Schwestergesellschaften hinaus, was nicht sachgerecht erscheint. Ein Schutz etwaiger Minderheitsgesellschafter beim übernehmenden Rechtsträger ließe sich dadurch erreichen, dass der Verzicht auf die Anteilsgewährpflicht auch von den Anteilsinhabern des übernehmenden Rechtsträgers zu erklären ist. Im Rahmen der notariellen Beurkundung könnten Fragen hierzu erörtert und eine ausreichende Belehrung durchgeführt werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG
7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG
8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG
13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG
14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG
Drucksache 153/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Eine Einbeziehung von freiwillig in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen hätte u. a. zur Folge, dass zukünftig auch diese Unternehmen im Rahmen des zusammengefassten Monatsausweises und des Auslandskreditvolumens einbezogen werden müssten (§ 25 Abs. 2 KWG i. V. m. § 13b Abs. 2 KWG-E i. V. m. § 10a Abs. 5 KWG-E). Neben den damit verbundenen organisatorischen Problemen aufgrund der starken Ausweitung des Konsolidierungskreises ist die praktische Durchführbarkeit sehr zweifelhaft. Aufgrund der in diesen Fällen vorhandenen Minderheitsbeteiligungen wird es in der Regel nicht möglich sein, die relevanten Informationen von den freiwillig konsolidierten Unternehmen zu erlangen. Auch ist ein bankenaufsichtsrechtlicher Mehrwert nicht zu erkennen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 729/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
... V. in Erwägung der wiederholten beunruhigenden Berichte über Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, insbesondere für Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, Foltervorwürfe, den weit verbreiteten Einsatz von Zwangsarbeit, die häufige Verhängung der Todesstrafe und die systematische Unterdrückung der Religionsfreiheit, der Redefreiheit und der Medienfreiheit einschließlich des Internet,
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Situation von Frauen, die Minderheiten in der Europäischen Union angehören10,
Drucksache 71/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
... Mitglieder eine Minderheit darstellen, deren Quote weit unter einem Zehntel liegt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, einer derart kleinen Minderheit die Möglichkeit zur Einberufung einer solchen Generalversammlung mit der Folge hoher Kosten für die Genossenschaft einzuräumen. Einer missbräuchlichen Nutzung der Einberufungsmöglichkeit würde damit Vorschub geleistet. Eine solche Regelung widerspricht auch dem für Genossenschaften geltenden demokratischen Prinzip. Daher ist es geboten, die Einberufungsmöglichkeit erst ab einer Quote von einem Zehntel vorzusehen. Dies wird mit der vorgeschlagenen Streichung erreicht. Abweichende diesbezügliche Satzungsregelungen bleiben unberührt.
1. Zu Artikel 1 § 10 SCEAG ,
2. Zu Artikel 1 § 26 Satz 1 SCEAG
3. Zu Artikel 1 § 35 SCEAG
4. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 4 § 4 GenG , Nr. 83 § 80 Abs. 1 GenG
5. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7a Abs. 3 GenG
6. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 10 § 8a Abs. 2 GenG
7. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 36 Buchstabe b § 31 Abs. 1 Satz 2 GenG
8. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 43a Abs. 1 Satz 2 GenG
9. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe b § 43a Abs. 2 Satz 2 GenG
10. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 1 GenG
11. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 3 - neu - GenG
12. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchstabe a § 45 Abs. 1 Satz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 54 § 53 Abs. 3 GenG
14. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 72 §§ 65 ff. GenG
15. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 83 § 80 Abs. 1 Satz 2 - neu - GenG
16. Zu Artikel 12 § 340l i.V.m. § 325 HGB
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Die gutnachbarlichen Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sind nach wie vor von ausschlaggebender Bedeutung, wobei die Priorität der Suche nach Lösungen für ungeklärte bilaterale Fragen wie vor allem die Grenzdemarkation eingeräumt werden sollte. Die Rechte von Minderheiten und die Rückführung von Flüchtlingen bedürfen weiterhin großer Aufmerksamkeit.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... d) Minderheitenrechte
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 548/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... 4. einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
I. Die gesetzliche Grundkonzeption für die Umsetzung der Richtlinie
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 122a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122d
Zu § 122e
Zu § 122f
Zu § 122g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 71/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
... "Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass bereits 500 Genossenschaftsmitgliedern die Möglichkeit zustehen soll, eine Generalversammlung mit dem Ziel der Abschaffung der Vertretersammlung einzuberufen, ist unverhältnismäßig und führt zu unvertretbaren Ergebnissen. Die Vorschrift käme speziell bei Genossenschaften mit hoher Mitgliederzahl zur Anwendung. Zahlreiche Kreditgenossenschaften haben so hohe Mitgliederzahlen, dass diese 500 Mitglieder eine Minderheit darstellen, deren Quote weit unter einem Zehntel liegt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, einer derart kleinen Minderheit die Möglichkeit zur Einberufung einer solchen Generalversammlung mit der Folge hoher Kosten für die Genossenschaft einzuräumen. Einer missbräuchlichen Nutzung der Einberufungsmöglichkeit würde damit Vorschub geleistet. Eine solche Regelung widerspricht auch dem für Genossenschaften geltenden demokratischen Prinzip. Daher ist es geboten, die Einberufungsmöglichkeit erst ab einer Quote von einem Zehntel vorzusehen. Dies wird mit der vorgeschlagenen Streichung erreicht. Abweichende diesbezügliche Satzungsregelungen bleiben unberührt.
1. Zu Artikel 1 § 10 SCEAG , Artikel 3 Nr. 6 § 6 GenG
2. Zu Artikel 1 § 26 Satz 1 SCEAG
3. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 4 § 4 GenG , Nr. 83 § 80 Abs. 1 GenG
4. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7a Abs. 3 GenG
5. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 10 § 8a Abs. 2 GenG
6. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 36 Buchstabe b § 31 Abs. 1 Satz 2 GenG
7. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 43a Abs. 1 Satz 2 GenG
8. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe b § 43a Abs. 2 Satz 2 GenG
9. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 1 GenG
10. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 GenG
11. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 3 - neu - GenG
12. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchstabe a § 45 Abs. 1 Satz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 § 45 Abs. 1 GenG
14. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 54 § 53 Abs. 3 GenG
15. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 54 § 53 Abs. 3 GenG
16. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 62 § 63 GenG
17. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 72 §§ 65 ff. GenG
18. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 83 § 80 Abs. 1 Satz 2 - neu - GenG
19. Zu Artikel 12 § 340l i.V.m. § 325 HGB
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Sobald die Umstände dies gestatten, sollten bestimmten Kategorien von Unternehmen (Existenzgründungen oder neu niedergelassene Unternehmen) oder Unternehmern (junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitnehmer oder Angehörige ethnischer Minderheiten) maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Außerdem sollten die Schulen dazu angehalten werden unternehmerische Kompetenz in die Bildungsinhalte aufzunehmen.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 27. fordert den Rat auf, eine aktive Rolle zu spielen, um auf der Grundlage des Völkerrechts und der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine konstruktive Lösung für den künftigen Status des Kosovo zu finden, unter Achtung der territorialen Integrität und einer angemessenen Aufrechterhaltung der Minderheitenrechte, die die Politik der Union gegenüber den Balkanländern insgesamt nicht gefährdet, sondern vielmehr dazu beitragen wird, Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region zu festigen; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Strategie auszuarbeiten, aktiv bei Verhandlungen und in Kontaktgruppen mitzuwirken und eng mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten begrüßt die bei den Beziehungen zu Serbien und Montenegro erzielten Fortschritte, die zur Aufnahme der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geführt haben;
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 28. betont, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Bekämpfung der Armut auch weiterhin zentrale Elemente der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Indien sein sollten; begrüßt es, dass auf dem nächsten Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Indien am 13. Oktober 2006 die Frage der Millenniums-Entwicklungsziele behandelt werden soll und fordert dringend spezifische Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Minderheiten, wie z.B. die Dalit und Adivasi, und andere benachteiligte Gruppen, Stämme und Kasten die große Kluft, die sie in Bezug auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele vom Rest der Bevölkerung trennt, überwinden können;
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... " sowie weiterer Basisdokumente der OSZE, überzeugt von der überragenden Bedeutung, die dem Rechtsstaatsprinzip und der Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Minderheitenrechte, dem Aufbau eines Mehrparteiensystems mit freien und demokratischen Wahlen sowie der wirtschaftlichen Liberalisierung mit dem Ziel der Einführung der Marktwirtschaft zukommt,
Drucksache 509/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen KOM (2006) 385 endg.; Ratsdok. 11795/06
... - Kontakt zu bestimmten Gruppen wie jungen oder weiblichen Unternehmern oder Unternehmern, die benachteiligten Gruppen angehören, einschließlich ethnischer Minderheiten. Der Zugang zu Finanzmitteln kann in sozial benachteiligten Gebieten ein besonderes Problem darstellen. Hier können öffentliche Behörden und NRO als Vermittler auftreten, indem sie beispielsweise für die Qualität von Projekten garantieren.
Mitteilung
1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007–2013
2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind
3. Attrktive Städte
3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität
3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen
3.3. Natürliche und physische Umwelt
3.4. Kultur
4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft
4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen
4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums
5. Mehr und bessere Arbeitsplätze
5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots
5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands
6. Unterschiede in den Städten
6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7
6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger
7. Governance
7.1. Städte und Regionen
7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung
7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch
8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung
Drucksache 931/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik (2006/2087(INI))
... 26. ist der Ansicht, dass bei der Debatte den besonderen Bedürfnissen und Tätigkeiten von Menschen mit Behinderungen und Minderheitengruppen sowie des nationalen und lokalen Publikums und besonderer Zielgruppen Rechnung getragen werden sollte; weist darauf hin, dass stärker auf eine Kanalisierung relevanter sowie regionalisierter Informationen geachtet werden müsste, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen, wodurch eine Verbindung zwischen europäischen Themen und dem täglichen Leben der Bürger hergestellt würde;
Kommunikationspolitik und die europäische öffentliche Sphäre
Definition gemeinsamer Grundsätze
Stärkung der Rolle der Bürger
Umgang mit den Medien und Nutzung der neuen Technologien
Ein klares Bild von der europäischen öffentlichen Meinung gewinnen
2 Zusammenarbeit
Drucksache 160/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
... (2) In dieser Hinsicht darf es keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, einer Behinderung, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status oder aufgrund anderer Umstände geben, die mit dem Wert der Qualifikation, deren Anerkennung angestrebt wird, nicht zusammenhängen. Um dieses Recht zu gewährleisten, verpflichtet sich jede Vertragspartei, angemessene Vorkehrungen für die Bewertung eines Antrags auf Anerkennung von Qualifikationen allein auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu treffen.
Drucksache 793/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Medien und Entwicklung
... – Verbesserung des Informationszugangs für bestimmte gesellschaftliche Gruppen wie Frauen, Jugendliche, Minderheiten, im eigenen Land Vertriebene und behinderte Menschen,
Drucksache 132/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens
... - begrüßt die bedeutenden Fortschritte, die insbesondere in den Bereichen Meinungsfreiheit, Justizwesen, Integration von Minderheiten, Kinderschutz, Rückgabe von Eigentum und Wettbewerbspolitik erzielt wurden;
Drucksache 944/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union (2006/2114(INI))
... 15. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Verpflichtungen Bulgariens in Bezug auf den Schutz von Minderheiten vor und nach dem Beitritt eingehend zu überwachen und diese Frage daher nach dem Beitritt in das neu eingerichtete Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle aufzunehmen;
Drucksache 241/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Kulturerbe in Aserbaidschan
... - in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 14. Juni 2004 über die Einbeziehung von Armenien und Aserbaidschan in die Europäische Nachbarschaftspolitik, insbesondere zur Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, vor allem durch die Achtung von Minderheiten,
Drucksache 327/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens KOM (2006) 195 endg.; Ratsdok. 9138/06
... Die Anhörung der Wirtschaftsteilnehmer und ihrer Vertreter hat gezeigt, dass die einzelstaatlichen Nachprüfungsverfahren nach den geltenden Richtlinien nicht immer eine wirksame Beseitigung von Verstößen gegen das gemeinschaftliche Vergaberecht ermöglichen. Die Betroffenen sind sich praktisch darin einig, dass die Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren vor Vertragsschluss verbessert werden muss, und zwar durch die Einführung einer Stillhaltefrist zwischen der Bekanntmachung der Zuschlagsentscheidung und dem Vertragsschluss sowie ergänzender Vorschriften, die eine wirksame Anwendung dieser Regelung gewährleisten. Zwar herrscht auch praktisch Einigkeit darüber, dass rechtswidrige freihändige Auftragsvergaben durch bestimmte Auftraggeber einen schweren Verstoß darstellen, aber darüber, wie dem entgegengewirkt werden sollte, gehen die Meinungen sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch unter den Wirtschaftsteilnehmern auseinander. Nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer unterstützt Vorschläge, die auf Geldstrafen oder vorherige behördliche Kontrollen der Auftraggeber abstellen oder auf Meldeverfahren unter Einschaltung unabhängiger Behörden, die für die Beschwerden der geschädigten Unternehmen zuständig wären. Die Betroffenen bevorzugen bei einem freihändig vergebenen Auftrag generell eine mit einer Transparenzpflicht verknüpfte Stillhaltefrist vor Vertragsschluss.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der
3. rechtliche Aspekte
• Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
Artikel 2
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.
5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.
7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4
Artikel 5
Anhang I Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Anhang II Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Drucksache 687/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 15. In der Pflichtschulzeit sollten die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die grundlegenden Lern- und Schlüsselkompetenzen vermitteln, die alle Bürger benötigen, um einen angemessenen Lebensstandard in der wissensbasierten Gesellschaft zu erreichen. Dies ist insbesondere für einige benachteiligte Gruppen und in Mitgliedstaaten mit zahlreichen Migranten und ethnischen Minderheiten von großer Bedeutung. In Bildungssystemen, in denen die Differenzierung der Schüler14 bereits früh erfolgt, prägen sich die auf den sozialen Hintergrund zurückzuführenden Unterschiede beim Bildungsniveau stärker aus, d. h. die Unausgewogenheit der Leistungen von Schülern und Schulen wird weiter verschärft15. Einige Mitgliedstaaten, in denen ganze Schultypen auf Schülergruppen mit ähnlichen Bedürfnissen und gleichem Leistungsniveau zugeschnitten sind, halten das System der frühen Differenzierung für wirksam. Die vorliegenden Erkenntnisse stellen dies jedoch in Frage. In den europäischen Ländern, in denen eine frühe Differenzierung der Schüler vorgenommen wird (z.B. DE, LI, LU, NL, AT), sind größere Unterschiede bei den Leistungen der Schüler festzustellen als in Ländern mit stärker integrierten Schulsystemen.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen
2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen
3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
4. Massnahmen der Europäischen Union
Drucksache 154/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Nach der Entwurfsbegründung handelt es sich dabei um eine unwiderlegliche Vermutung, d.h. ein betroffener Minderheitsaktionär hat bei Vorliegen der Voraussetzungen der Regelung keine Möglichkeit mehr, die angebotene Abfindung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Eine Korrekturmöglichkeit für den Fall, dass die Abfindung zwar den vorbezeichneten Anforderungen, nicht jedoch dem wirtschaftlichen Wert der Beteiligung entspricht, besteht nicht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - WpÜG
3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33a WpÜG
4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33a Abs. 3, § 33b Abs. 3 WpÜG
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33b Abs. 5 Satz 2 - neu - WpÜG
6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 33c Abs. 3 WpÜG
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 1 WpÜG
8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a WpÜG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 WpÜG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 4 WpÜG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39a Abs. 5, § 39b Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 4, 5 WpÜG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39b Abs. 6 Satz 4 WpÜG
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 39b WpÜG
Drucksache 226/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter
... 27. ist besorgt darüber, dass ältere Frauen, Frauen aus ethnischen Minderheiten und behinderte Frauen nicht genug Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wodurch sie gezwungen sind, sich in einer durch hohe Arbeitslosigkeit geprägten Wirtschaftslage einen Arbeitsplatz zu suchen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Situation dieser Frauen in den nationalen Aktionsplänen zu berücksichtigen und alle Regelungen, die eine Diskriminierung auf Grund des Alters ermöglichen, als null und nichtig zu betrachten;
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... l) Programme und Studien zur Situation von Frauen durchzuführen, die Gemeinschaften mit kulturellen Besonderheiten oder nationalen Minderheiten angehören um sich einen Überblick über die besonderen Formen der Gewalt zu verschaffen denen diese Frauen ausgesetzt sind, und geeignete Konzepte dagegen zu entwickeln;
Drucksache 102/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine europäische Kommunikationspolitik KOM (2006) 35 endg.; Ratsdok. 5992/06
... Insbesondere trifft dies für Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und sonstige Gruppen zu, die systematisch von der Beteiligung an der öffentlichen Sphäre ausgeschlossen sein könnten.
Einleitung: die KLUFT überbrücken
Teil I Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen
1. Kommunikation ALS eigenständige Politik
2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE
Teil II Die Dinge voranbringen
1. gemeinsame Grundsätze festlegen
• Einbeziehung.
• Vielfalt.
• Teilnahme.
2. Die Rolle der Bürger stärken
3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen
4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen
5. Die Aufgabe gemeinsam angehen
6. Schlussfolgerung
Finanzbogen
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Mit ihrer Politik für die deutschen Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in Zentralasien beabsichtigt die Bundesregierung einerseits, durch Hilfsmaßnahmen in den Herkunftsgebieten, hauptsächlich in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, Alternativen zu einer Aussiedlung nach Deutschland zu schaffen. Andererseits muss für diejenigen eine sozialverträgliche Aufnahme und Integration sichergestellt werden, die nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes als Spätaussiedler nach Deutschland kommen. Unter anderem sind für die Erstaufnahme, Hilfs- und Eingliederungsmaßnahmen für 2006 rd. 47 Mio. € vorgesehen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... (4) Als nachgeordnete Unternehmen gelten auch Institute, Finanzunternehmen oder Anbieter von Nebendienstleistungen mit Sitz im Inland oder Ausland, wenn ein gruppenangehöriges Unternehmen mindestens 20 vom Hundert der Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar hält, die Institute oder Unternehmen gemeinsam mit anderen Unternehmen leitet und für die Verbindlichkeiten dieser Institute oder Unternehmen auf ihre Kapitalanteile beschränkt haftet (qualifizierte Minderheitsbeteiligung). Unmittelbar oder mittelbar gehaltene Kapitalanteile sowie Kapitalanteile, die von einem anderen für Rechnung eines gruppenangehörigen Unternehmens gehalten werden, sind zusammenzurechnen. Mittelbar gehaltene Kapitalanteile sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie durch ein Unternehmen vermittelt werden, das nicht Tochterunternehmen des übergeordneten Instituts oder der Finanzholding-Gesellschaft ist. Dies gilt entsprechend für mittelbar gehaltene Kapitalanteile, die durch mehr als ein Unternehmen vermittelt werden. Kapitalanteilen stehen Stimmrechte gleich. § 16 Abs. 2 und 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 22
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Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 31
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Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 36
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Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
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Zu Nummer 41
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Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.