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"Mittelausstattung"


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0807/04B
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0332/04B
0636/04
0571/04
0569/04B
0807/1/04
0805/1/04
Drucksache 114/09

... Die Kommission hat die Schlüsselrolle anerkannt, die die Ausschüsse der Aufsichtsbehörden, IASCF, EFRAG und PIOB bei der Vollendung und für das Funktionieren des Binnenmarkts spielen. Gleichzeitig hat die Kommission erkannt, dass die ordnungsgemäße Umsetzung einiger wichtiger EU-Politiken aufgrund einer unangemessenen Mittelausstattung dieser Einrichtungen gefährdet sein könnte. Ein derartiger Fall tritt derzeit ein, weil

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/09




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlags

1.1. Ausschüsse der Aufsichtsbehörden

1.2. Rechnungslegung

1.3. Abschlussprüfung

1.4. Andere mögliche Begünstigte

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiaritätsprinzip

2.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zum Programm

Artikel 4
Begünstigte des Programms

Artikel 5
Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 6
Förderfähige Tätigkeiten von Begünstigten maßnahmenbezogener Finanzhilfen

Artikel 7
Auswahl neuer Begünstigter

Artikel 8
Transparenz

Artikel 9
Finanzbestimmungen

Artikel 10
Durchführung

Artikel 11
Kontrolle

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

Abschnitt
A

Abschnitt
B

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 724/09

... Der Vorschlag ist mit der Mittelausstattung und der Programmplanung des Generellen Programms "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

• Gründe und Ziele des Vorschlags

• Allgemeiner Kontext: Neue asylpolitische Herausforderungen und Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU

• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

• Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzung

Optionen und zwei Unteroptionen sowie die Wirkungen dieser Optionen Zweckdienlichkeit,

3. Rechtliche Aspekte

• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 13
Absätze 4 und 5

Artikel 13
Absatz 6

Artikel 13
Absatz 7

Artikel 13
Absatz 8

Artikel 20
Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 5 Unterabsatz 3

Artikel 35
Absatz 5

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Zusätzliche Kosten für die Verwaltungsausgaben im Rahmen des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 277/09

... (6) Das übergeordnete Unternehmen einer Instituts- oder Finanzholding-Gruppe hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank gruppeninterne Transaktionen innerhalb der Instituts- oder Finanzholding-Gruppe einmal jährlich anzuzeigen, wenn die einzelne Transaktion 5 vom Hundert der Eigenmittelanforderung auf Gruppenebene erreicht oder übersteigt. Mehrere Transaktionen desselben oder verschiedener gruppenangehöriger Unternehmen mit einem anderen gruppenangehörigen Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt während eines Geschäftsjahres sind jeweils adressatenbezogen zusammenzufassen, auch wenn die einzelne Transaktion 5 vom Hundert der Eigenmittelanforderung auf Gruppenebene nicht erreicht. Gruppeninterne Transaktionen sind insbesondere Darlehen, Kapitalanlagen, Bürgschaften, Garantien und andere außerbilanzielle Geschäfte sowie Geschäfte, die Eigenmittelbestandteile im Sinne der §§ 10 und 10a betreffen. Über Geschäfte nach Satz 1, aus denen eine Gefährdung der angemessenen Eigenmittelausstattung des übergeordneten Unternehmens droht, hat dieses unverzüglich zu berichten.



Drucksache 428/09

... H. in der Erwägung, dass private Schadenersatzklagen die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Wettbewerbsbehörden ergänzen und unterstützen, nicht aber ersetzen sollten, und dass die Personal- und Mittelausstattung der Wettbewerbsbehörden ausgebaut werden muss, damit Verstöße gegen das EG-Wettbewerbsrecht wirksamer verfolgt werden können,



Drucksache 546/08 (Beschluss)

... Dies setzt aber auch eine angemessene und dem ausgeweiteten Aufgabenspektrum angepasste Mittelausstattung voraus. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass ein überwiegender Teil der durch den vorliegenden Gesetzentwurf entstehenden Steuermehreinnahmen durch eine nachhaltige Aufstockung der GRW für die Instrumente der Regionalen Strukturpolitik wieder zur Verfügung gestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 73/08 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass auf Grund der immer noch bestehenden Strukturprobleme eine besondere Förderung der neuen Länder notwendig bleibt. Die Ansiedlung neuer und das Wachstum bestehender Unternehmen in Ostdeutschland müssen weiterhin gezielt unterstützt werden. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe "



Drucksache 508/08

... ") unterstützt werden könnte. Die Mitgliedstaaten könnten in diesem Rahmen insbesondere die notwendigen flankierenden Maßnahmen durchführen, um das Wissen über die günstigen Wirkungen des Verzehrs von Obst und Gemüse zu verbessern. Durch die vor kurzem erfolgte Reform des Obst- und Gemüsesektors wurde die vorläufige Mittelausstattung für die Werbung für diese Erzeugnisse um 6 Millionen EUR erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/08




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt IIa
Schulobstprogramm

Artikel 103ga
Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse sowie von Bananen an Schüler

Unterabschnitt III
Verfahrensvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 985/08

... 4. fordert die Kommission und den Rat auf, einen genauen Zeitplan für die Schaffung effizienter Verwaltungsstrukturen für das Programm GMES/Kopernikus aufzustellen und einen eindeutigen Fahrplan für dieses Programm auszuarbeiten, um dessen Effizienz zu verbessern und seine Mittelausstattung detailliert festzulegen;



Drucksache 796/08

... F. in der Erwägung, dass die Mobilität von Studierenden für das Parlament in seiner Haushaltspolitik durchweg vorrangig war und es sich darum bemüht hat, eine angemessene Mittelausstattung für die Gemeinschaftsprogramme im Bereich der Bildung zu gewährleisten, in der Erwägung, dass seine entschlossene Haltung in Bezug auf dieses Thema trotz vom Rat am Vorschlag der Kommission eingeführter Kürzungen zu einer Aufstockung der Mittel für die Programme Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus geführt hat, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007 bis 2013 und in den jüngsten Haushaltsverfahren ausgehandelt wurde,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/08




Mobilität der Studierenden: Qualität und Effizienz

Hochschulreform und Modernisierung von Universitäten: Qualität, Innovation und Flexibilität

Finanzierung der und Investitionen in die Mobilität der Studierenden und die soziale Dimension

Qualität und umfassende Anerkennung von Diplomen

Umsetzung des Bologna-Prozesses in allen beteiligten Ländern


 
 
 


Drucksache 113/08

... VII) hat folgende Auswirkungen: Zum 31. Dezember 2006 verfügten die gewerblichen Berufsgenossenschaften insgesamt über liquide Betriebsmittel in Höhe von rd. 4,4 Monatsausgaben (rd. 4,4 Mrd. Euro). Die Absenkung der erforderlichen Betriebsmittelausstattung von derzeit bis zu 24 Monatsausgaben auf maximal 12 Monatsausgaben (§ 172 Abs. 2 SGB VII) ist deshalb kostenneutral, was aus entsprechenden Gründen auch für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zutrifft.



Drucksache 134/08

... Entsprechend der bestehenden Finanzplanung wird die Mittelausstattung der Teilrubrik "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 367/08

... (46) Gemäß Artikel 70 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 haben Spanien, Frankreich und Portugal beschlossen, die Direktzahlungen für die französischen überseeischen Departements, die Azoren und Madeira sowie die Kanarischen Inseln von der Betriebsprämienregelung auszuschließen und zu den in Titel IV derselben Verordnung festgelegten Bedingungen zu gewähren. Einige der in Titel IV vorgesehenen Beihilfen sind vollständig in die Betriebsprämienregelung einbezogen worden. In dem Bemühen um Vereinfachung und um den besonderen Umständen in den Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen, empfiehlt es sich, diese Beihilfen im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 eingeführten Förderprogramme zu verwalten. Zu diesem Zweck sind die einschlägigen Finanzmittel von den einzelstaatlichen Obergrenzen für die direkten Zahlungen auf den Betrag der Mittelausstattung gemäß Artikel 23 Absatz 2 der genannten Verordnung zu übertragen. Die Verordnung (EG) Nr. 247/2006 ist entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 732/08

... (10) Um einen angemessenen Verbraucherschutz und eine solide und umsichtige Geschäftsführung von E-Geld-Instituten zu gewährleisten, müssen deren Anfangskapital und laufende Eigenmittelausstattung geregelt werden. Angesichts der Besonderheiten von E-Geld sollte eine weitere Methode zur Berechnung der laufenden Eigenmittelausstattung zugelassen werden, wobei allerdings ein gewisser aufsichtlicher Ermessensspielraum erhalten bleiben sollte, um sicherzustellen, dass gleiche Risiken bei allen Zahlungsdienstleistern gleich behandelt werden. Außerdem sollte dafür gesorgt werden, dass Kundengelder von den Mitteln, die das E-Geld-Institut für andere Geschäftsfelder vorhält, getrennt werden. Auch sollten E-Geld-Institute wirksamen Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen.



Drucksache 383/08

... 32. schlägt vor, dem WTO-Sekretariat einen gewissen Handlungsspielraum zu lassen, damit es Initiativen im Interesse der Institution ergreifen und im Falle von Blockaden Kompromissformeln vorschlagen kann, ja sogar den Arbeiten bestimmter Organe vorstehen kann, um Kontinuität und Objektivität zu gewährleisten; hält es für notwendig dass solche Vorschläge mit ernsthaften Überlegungen über die Modalitäten der Einstellung der Mitglieder des Sekretariats einhergehen sowie von einer angemessenen Mittelausstattung für die ihm übertragen Aufgaben flankiert werden müssen



Drucksache 73/1/08

... 10. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass auf Grund der immer noch bestehenden Strukturprobleme eine besondere Förderung der neuen Länder notwendig bleibt. Die Ansiedlung neuer und das Wachstum bestehender Unternehmen in Ostdeutschland müssen weiterhin gezielt unterstützt werden. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe "



Drucksache 263/08

... – Erhöhung der Mittelausstattung des Erasmus-Mundus-Programms für den Irak; Unterstützung laufender und neuer Aktivitäten zur Schaffung von Netzwerken zwischen irakischen und ausländischen akademischen Einrichtungen und Organisationen, einzelnen Wissenschaftlern, Intellektuellen und Studentenorganisationen, um das akademische Umfeld wiederzubeleben;



Drucksache 546/1/08

... Dies setzt aber auch eine angemessene und dem ausgeweiteten Aufgabenspektrum angepasste Mittelausstattung voraus. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass ein überwiegender Teil der durch den vorliegenden Gesetzentwurf entstehenden Steuermehreinnahmen durch eine nachhaltige Aufstockung der GRW für die Instrumente der Regionalen Strukturpolitik wieder zur Verfügung gestellt wird.

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Drucksache 546/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 821/08

... (a) Bis zum 31. Dezember 2008 werden in einer Verordnung der Status und die Rechenschaftspflicht der Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses gestärkt und präzisiert, wobei die Stufe-3-Ausschüsse einen ihren Aufgaben entsprechenden Rechtsstatuts erhalten, und die Tätigkeit der für die einzelnen Sektoren zuständigen Aufsichtsbehörden koordiniert und rationalisiert, ihre Aufgaben gestärkt und eine angemessene Personal- und Mittelausstattung sichergestellt.

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Drucksache 821/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge

1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen

1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

1.3. Governance-Maßnahmen

2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen

3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen

3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen

3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses

3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität


 
 
 


Drucksache 689/08

... " des Aktionsplans zu veranschlagen und eine angemessene Mittelausstattung zur Finanzierung einer größeren Anzahl konkreter Maßnahmen vorzusehen, mit denen die Umweltauswirkungen auf die Gesundheit verringert und die Vorsorge und Vorbeugung gefördert werden sollen;



Drucksache 745/08

... a) über die Anwendung der Artikel 123 und 124, um festzustellen, ob die konsolidierte Eigenmittelausstattung der Gruppe ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und somit welche Eigenmittelausstattung für die Anwendung von Artikel 136 Absatz 2 auf jedes einzelne Unternehmen der Bankengruppe und auf konsolidierter Basis erforderlich ist;



Drucksache 307/08

... 24. hat mit Besorgnis die Kritik vernommen, die unlängst von der Kommission bezüglich der Art und Weise, wie EU-Gelder von den kroatischen Behörden verwaltet werden, geäußert wurde, und fordert diese nachdrücklich auf, die festgestellten administrativen Mängel mit Unterstützung der Kommission unverzüglich in Angriff zu nehmen, damit die vorübergehende Aussetzung der Auftragsvergabe im Rahmen des Programms PHARE2006 (mit einer Finanzausstattung von insgesamt 68,5 Millionen EUR) aufgehoben und die ursprüngliche Mittelausstattung für das Haushaltsjahr 2008 im Rahmen der Komponente I des Instruments für Heranführungshilfe nach einer Verringerung um 5 Millionen EUR wieder eingesetzt werden kann;



Drucksache 555/2/07

... Qualitätsvorgaben und Mittelausstattung sind auch für Stationen und Serviceeinrichtungen verbindlich zu regeln. Dabei ist ein Mechanismus zur Sicherung der erforderlichen fahrgastbezogenen Nutzungen bei einer Veräußerung vorzusehen. In das BESG sind Regelungen zur Veräußerung und zur Zuordnung von Erlösen aus Veräußerung von Immobilien und Anlagen der EIU aufzunehmen. Die Länder erwarten, dass Erlöse aus Immobilienverkauf und Anlagenreduzierung wieder als zusätzliche Mittel in die Infrastruktur des Bundes investiert werden.

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Drucksache 555/2/07




Zum Gesetzentwurf allgemein1

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a

29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 923/07

... 21. betont die Notwendigkeit einer entsprechenden Mittelausstattung sowie einer engen Koordinierung mit anderen Finanzinstituten, um die ENP erfolgreich zu gestalten, und vertritt die Auffassung, dass die für 2008-2009 geplante Revision der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 dazu genutzt werden sollte, die Mittelausstattung für das ENPI zu erhöhen; begrüßt die Einführung der Nachbarschafts-Investitionsfazilität, die zur Mobilisierung von Mitteln für die ENP-Partner beitragen wird; weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, darauf zu achten, dass insgesamt ein Gleichgewicht zwischen der östlichen und der südlichen Komponente der ENP besteht, in dem sich die Bestrebungen und Zielsetzungen der Europäischen Union in den Regionen, die Effektivität früherer Hilfe und der Umfang der betroffenen Bevölkerung widerspiegeln;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/07




Osteuropäische Nachbarländer

Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums


 
 
 


Drucksache 84/07 (Beschluss)

... g) Sicherung, nach Möglichkeit Stärkung der Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes unter Beibehaltung der Grundausrichtung der dort verankerten Fördermaßnahmen,



Drucksache 251/07 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, das EU-Forschungsbudget künftig so auszustatten, dass die von den Gutachtern als exzellent bewerteten Anträge bewilligt werden können. Die EU kann Exzellenz auf europäischer Ebene - gerade auch im Wettbewerb mit Asien und Nordamerika - nur dann voranbringen wenn dafür eine adäquate Mittelausstattung vorhanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/07 (Beschluss)




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten

Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie


 
 
 


Drucksache 446/07

... 77. bedauert es, dass sich die Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als keinesfalls ausreichend erwiesen hat, um die gewünschte Wirkung auf die von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten abhängige Bewirtschaftung des Natura-2000-Netzes entfalten zu können, wobei vor allem die Mittel für die Verbesserung des Wissens und die Überwachung zu kurz kamen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/07




Politikbereich 1 – Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten Ziel 1

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt Ziele 2 und 3

Regionale und territoriale Raumplanung Ziel 4

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut Ziel 5

Politikbereich 2 – Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln Ziel 6

Außenhilfe Ziel 7

Handel Ziel 8

Politikbereich 3 – Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel Ziel 9

Politikbereich 4 – Die Wissensgrundlage

Wissen Ziel 10

Unterstützende Massnahmen

3 Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

3 Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung


 
 
 


Drucksache 271/07

... 2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 0 Mio. € (VE)



Drucksache 797/1/07

... 10. Der Bundesrat empfiehlt die Nutzung bereits vorhandener Expertise, insbesondere in den Küstenländern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Forschungsanstrengungen in diesem zukunftsträchtigen und innovativen Bereich deutlich zu intensivieren. Mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans in den Mitgliedstaaten bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf eine angemessene Mittelausstattung hinzuwirken. Der Bundesrat begrüßt die geforderte intensivere Koordinierung im Bereich der maritimen Überwachung durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen. Der Bundesrat geht aufgrund der Mitteilung davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.



Drucksache 89/07 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die risikoadäquate Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und den Stand ihres Kapitalanlagenmanagements



Drucksache 251/1/07

... 7. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, das EU-Forschungsbudget künftig so auszustatten, dass die von den Gutachtern als exzellent bewerteten Anträge bewilligt werden können. Die EU kann Exzellenz auf europäischer Ebene - gerade auch im Wettbewerb mit Asien und Nordamerika - nur dann voranbringen, wenn dafür eine adäquate Mittelausstattung vorhanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/1/07




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten


 
 
 


Drucksache 599/07

... " in Kraft sein würde, in dessen Rahmen u. a. die Vorschriften über die Eigenmittelausstattung und die Vermögensanlage grundlegend neu geregelt werden. Daher hat er eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen. Es sollte vermieden werden, dass die Unternehmen für einen kurzen Zeitraum Vorschriften anwenden müssen, die sie zu einer grundlegenden Umstrukturierung ihrer Portfolios zwingen, und diese Vorschriften sodann möglicherweise durch den qualitativen Aufsichtsansatz von Solvency II wieder erheblich geändert werden. Da sich entgegen der ursprünglichen Erwartung die Anwendung von Solvency II verzögern wird, muss die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, um die genannten Friktionen zu vermeiden.



Drucksache 895/07

... 11. fordert die Europäische Union auf, für eine neue programmier- und kalkulierbare Mittelausstattung für Gesamtafrika aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), den thematischen Instrumenten des DCI und den Mitteln des Instrumentariums für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENPI) zu sorgen, um so die Durchführung dieser neuen gemeinsamen Strategie zu finanzieren und zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/07




Gemeinsame Grundsätze und Perspektive

Frieden und Sicherheit

Investitionen in Menschen

Durchführung und Überwachung


 
 
 


Drucksache 453/07

... " zu erreichen; erkennt jedoch an, dass die für die GASP für das Jahr 2007 zugesagte Mittelausstattung von 159,2 Mio. Euro gegenüber früheren Mittelausstattungen eine bedeutende Verbesserung darstellt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/07




Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007

Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007

Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007

Parlamentarische Kontrolle der GASP

Finanzierung der GASP/ESVP


 
 
 


Drucksache 409/07

... 28. begrüßt die Anstrengungen des Rates und der Kommission zur Verbesserung der statistischen Governance im Bereich der Mitteilung der Finanzdaten durch eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über EU-weite Normen für statistische Institute, die folgende Grundsätze vorsieht: Unabhängigkeit in der Ausübung des Amtes, Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und Aktualität der Daten, angemessene Mittelausstattung der statistischen Institute und verbesserte Kontrollrechte für die Kommission;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/07




Erfahrungen mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt

Künftige Herausforderungen


 
 
 


Drucksache 657/07

... • Zu Beginn des Integrationsprozesses verfügte jede der drei Europäischen Gemeinschaften über einen eigenen Haushalt. Der erste Haushaltsplan der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sah ausschließlich Verwaltungsausgaben und eine entsprechend bescheidene Mittelausstattung vor. Der Gesamthaushalt 2007 ist in erster Linie ein Funktionshaushalt mit Zahlungsermächtigungen in Höhe von 115,5 Mrd. EUR für nachhaltiges Wachstum, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Justiz sowie für Maßnahmen der EU im Außenbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/07




Mitteilung

Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009

3 Einführung

3 Vorarbeiten

Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation

1. Der EU-Haushalt - von seinen Anfängen bis Heute

1.1. Ein Haushalt zur Verwirklichung politischer Ziele

1.2. Der Haushalt als Instrument zur Neuausrichtung der Prioritäten

2. Den EU-Haushalt der Zukunft gestalten: Der Mehrwert der EU-Finanzierung

2.1. Vorbereitung auf die Herausforderungen von morgen

2.2. Gleichgewicht zwischen Ausgaben auf europäischer und Ausgaben auf nationaler Ebene

2.3. Umsetzung der EU-Politiken

3. Finanzierung des Haushalts

3.1. Das System der EU-Eigenmittel

3.2. Korrekturen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 436/07

... 26. betrachtet die Strukturfonds als wesentliches Instrument zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit insbesondere mit dem Ziel, den Zusammenhalt herbeizuführen und die wirtschaftliche Kluft zwischen den Regionen zu verringern; schlägt vor, die Mittelausstattung der Strukturfonds für Forschung und Innovationen beträchtlich aufzustocken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/07




Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft

Wirtschafts - und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung

Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt

Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik


 
 
 


Drucksache 646/07

... Mit einer für den Themenbereich Sicherheit vorgesehenen Mittelausstattung von 1,4 Mrd. EUR soll mit dem RP 7 die Entwicklung jener Technologien gefördert werden, die zum Aufbau der Kapazitäten dienen. Diese wiederum werden zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität und auf dem Gebiet der Grenzkontrollen, des Schutzes kritischer Infrastrukturen und des Krisenmanagement benötigt. Dabei stützte man sich auf die Empfehlungen der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden

- Internationale Zusammenarbeit

2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen

- Organisierte Kriminalität und Terrorismus

- Sicherheit und Gesellschaft

- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen

- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation

3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung

4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden

5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF

1. Aufgaben und Ziele

2. Struktur

6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen


 
 
 


Drucksache 251/07

... " im Rahmen der Kohäsionspolitik – fördern speziell die Zusammenarbeit zwischen Regionen. Was das ERA-Net betrifft, hat das Prinzip der ‚variablen Geometrie‘ die Bereitschaft der Beteiligten erhöht, ihre jeweiligen Programme teilweise zu integrieren. In den ersten Jahren der Anwendung des Systems hat sich jedoch eindeutig gezeigt, dass genau abgegrenzte und gut strukturierte nationale und regionale Programme mit entsprechender Mittelausstattung Voraussetzung für den Erfolg sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/07




Grünbuch Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Ein neuer Blick auf den Europäischen Forschungsraum

2. Die Vision eines Europäischen Wirtschaftsraums

Elemente der Vision des Europäischen Forschungsraums

3. Die Verwirklichung des EFR

3.1. Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher

Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher

3.2. Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

3.3. Stärkung der Forschungseinrichtungen

Stärkung der Forschungseinrichtungen

3.4. Austausch von Wissen

Austausch von Wissen

3.5. Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten

3.6. Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

4. Die Vorgehensweise: Öffentliche Diskussion und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 376/07

... 1. Die Kommission entscheidet nach dem Verfahren von Artikel 16 Absatz 2, welche Programme berücksichtigt werden und über die entsprechende Mittelausstattung. Programme, die von mehreren Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden oder die Maßnahmen in mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern vorsehen, erhalten Vorrang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/07




Begründung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 3
Betroffene Sektoren und Erzeugnisse

Artikel 4
Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder

Artikel 5
Leitlinien

Artikel 6
Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen

Artikel 7
Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 9
Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt

Artikel 10
Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 11
Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen

Artikel 12
Programmbegleitung

Artikel 13
Finanzierung

Artikel 14
Gemeinschaftsausgaben

Artikel 15
Durchführungsvorschriften

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 18
Bericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19

1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.

2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.


 
 
 


Drucksache 555/07 (Beschluss)

... Qualitätsvorgaben und Mittelausstattung sind auch für Stationen und Serviceeinrichtungen verbindlich zu regeln. Dabei ist ein Mechanismus zur Sicherung der erforderlichen fahrgastbezogenen Nutzungen bei einer Veräußerung vorzusehen. In das BESG sind Regelungen zur Veräußerung und zur Zuordnung von Erlösen aus Veräußerung von Immobilien und Anlagen der EIU aufzunehmen. Die Länder erwarten, dass Erlöse aus Immobilienverkauf und Anlagenreduzierung wieder als zusätzliche Mittel in die Infrastruktur des Bundes investiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 555/1/07

... 3. Die Bewirtschaftung von Teilnetzen im Regionalbereich unter Fortbestand des Bundeseigentums und der Bundesfinanzierung muss auf Grund vertraglicher Vereinbarung an Dritte übertragen werden können. Dazu gehört auch eine Mittelausstattung für die Strecken, auf denen die DB AG die Bedienung eingestellt hat oder dies will und die anschließend aus volkswirtschaftlichen und sonstigen Gründen auf Vermittlung der Länder von Dritten betrieben werden. Im Falle eines von den Infrastrukturunternehmen zu verantwortenden Qualitätsabfalls in einem regionalen Netz muss eine optionale Übernahme der Bewirtschaftung durch einen von einem Land beauftragten Dritten vorgesehen werden.



Drucksache 797/07 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat empfiehlt die Nutzung bereits vorhandener Expertise, insbesondere in den Küstenländern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Forschungsanstrengungen in diesem zukunftsträchtigen und innovativen Bereich deutlich zu intensivieren. Mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans in den Mitgliedstaaten bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf eine angemessene Mittelausstattung hinzuwirken. Der Bundesrat begrüßt die geforderte intensivere Koordinierung im Bereich der maritimen Überwachung durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen. Der Bundesrat geht aufgrund der Mitteilung davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.



Drucksache 457/07

... ", das über eine Mittelausstattung in Höhe von 50 Millionen EUR verfügt; betont, dass im Mittelpunkt dieses Vorhabens kurzfristig der Schutz der schutzbedürftigsten Gruppen, die Wiederaufnahme der Wirtschaftsaktivitäten in den betroffenen Gebieten, einschließlich der Wiederbelebung der kleinen Unternehmen und der Wiederherstellung der verlorenen Vermögenswerte in der Landwirtschaft, sowie die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und Programmen zur Förderung von Kenntnissen und Fertigkeiten stehen sollten; empfiehlt, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des Lebensunterhalts mittel- und langfristig die Mikrofinanzierung und die Förderung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit einschließen sollten, und fordert die Kommission dringend auf, solche Strategien langfristig zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/07




2 Einleitung

Politische Lage: die Hoffnungen der Menschen

2 Terrorismusbekämpfung

Vertrauensbildende Maßnahmen

Auswirkungen des Erdbebens vom 8. Oktober 2005

Reaktionen auf das Erdbeben vom 8. Oktober 2005

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 469/07

... -Emissionen in der Atmosphäre verantwortlich sind, müssen die Industriestaaten die Entwicklungsländer bei der Anpassung unterstützen. Die Anpassung ist absolut notwendig, um die Verwirklichung der Millenium-Entwicklungsziele der UN nach 2015, vor allem in der afrikanischen Subsahara, zu sichern. Die Europäische Union muss weiter prüfen, wie die Anpassung an den Klimawandel in existierende Außenpolitiken und Finanzierungsinstrumente einbezogen werden kann, und gegebenenfalls neue Politiken entwickeln. Die Erfahrungen der EU mit Anpassungsmaßnahmen sollten mit den Regierungen von Entwicklungsländern geteilt werden, und letztere sollten bei der Entwicklung ähnlich umfassender Ansätze unterstützt werden. Anpassungsmaßnahmen sollten auch in Strategien zur Armutsbekämpfung (Strategiepapier zur Armutsbekämpfung, PRSP) ebenso wie in die Planung und Mittelausstattung von Entwicklungsmaßnahmen integriert werden. Existierende Partnerschaften, beispielsweise mit China, Indien und Brasilien, bilden eine gute Basis für die Ausweitung der Zusammenarbeit der EU mit Entwicklungsländern auf dem Gebiet des Klimawandels.

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Drucksache 469/07




Grünbuch der Kommission

1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel

2. Grund zur globalen Besorgnis

3. Europa bleibt nicht verschont

Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1

Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts

4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung

Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.

• Nationale Ebene

• Regionale Ebene

• Lokale Ebene

5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten

5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU

5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Industrie und Dienstleistungen

5 Energie

5 Verkehr

5 Gesundheit

5 Wasser

Meeresumwelt und Fischerei

Ökosysteme und biologische Vielfalt

Andere natürliche Ressourcen

5 Querschnittsfragen

5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft

5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen

5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU

5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung

5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 84/1/07

... g) Sicherung, nach Möglichkeit Stärkung der Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes unter Beibehaltung der Grundausrichtung der dort verankerten Fördermaßnahmen,



Drucksache 89/07

Bericht der Bundesregierung über die risikoadäquate Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und den Stand ihres Kapitalanlagemanagements



Drucksache 22/07

b) Ferner werden je nach Mittelausstattung der Kommission und der Agentur folgende Aspekte behandelt: Telematikanwendungen für den Personenverkehr, Instandhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, Personenwagen, Triebfahrzeuge und Triebwagenzüge, Infrastruktur, Energie und Luftverschmutzung. Für die Fahrzeuge gilt, dass zuerst diejenigen entwickelt werden, die für den internationalen Verkehr bestimmt sind.

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Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

• Gründe und Ziele des Vorschlags

• Allgemeiner Kontext

• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

• Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

• Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

• Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip

• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

• Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

• Vereinfachung

• Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 833/06 (Beschluss)

... (3) Besteht zum Zeitpunkt der Umstellung der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittelausstattung von den Verfahren nach § 10a Abs. 6 auf das Verfahren nach § 10a Abs. 7 bei Beteiligungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurden, ein aktivischer Unterschiedsbetrag im Sinne von § 10a Abs. 6 Satz 9, darf ein insoweit nach § 10a Abs. 6 Satz 10 begonnener Abzug unverändert fortgesetzt werden. Alternativ kann an die Stelle des aktivischen Unterschiedsbetrages auch der Geschäfts- oder Firmenwert treten wobei der Abzug dann ausschließlich vom Kernkapital zu erfolgen hat.



Drucksache 167/06 (Beschluss)

... " rund 1,4 Mrd. € beansprucht, wird als überzogen abgelehnt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Die Zukunft der ESF-Förderung sichern


 
 
 


Drucksache 385/06

... 71. fordert die Kommission auf, ein mehrjähriges Programm für eine Zusammenarbeit mit dem SEGIB mit ausreichender Mittelausstattung in die Wege zu leiten, das es ermöglicht, durch Programme für institutionelle Zusammenarbeit, technische Hilfe, Austausch und Schulung im Bereich der regionalen Integration und der politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit einerseits und mit der ständigen Vor- und Nachbereitung der Gipfeltreffen vor Ort andererseits die Möglichkeiten einer wechselseitigen Zusammenarbeit optimal zu nutzen;

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Drucksache 385/06




Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen


 
 
 


Drucksache 167/3/06

... " rund 1,4 Mrd. € beansprucht, wird als überzogen abgelehnt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen, dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel "



Drucksache 685/1/06

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Kommission bevorzugte Reformoption POSEI keine Ansätze für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bananenerzeuger beinhaltet. Außerdem ist entgegen dem bisherigen Reformprinzip der Entkoppelung von Beihilfen und der Senkung von Stützpreisen für die Bananenerzeuger mehr als nur eine Teilkompensation vorgesehen. Der Bundesrat sieht in einer Teilkompensation der Mittelausstattung keinen Widerspruch zur Solidaritätsverpflichtung des Artikels 299 EGV. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Zuge der weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere diesen Aspekt zu thematisieren und einer Erhöhung der Mittelausstattung entgegenzutreten.



Drucksache 802/06

... C. in der Erwägung, dass die durch den Finanzrahmen 2007–2013 gesetzten Betragsgrenzen eingehalten werden müssen, auch wenn zu wünschen gewesen wäre, dass der Fischereisektor eine angemessenere Mittelausstattung erhalten hätte,

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Drucksache 802/06




Mitteilung

Kurzfristige Maßnahmen

2 Küstenfischerei

2 Vermarktung

Finanzielle Probleme

Nachhaltigkeit der Ressourcen

Illegaler Fischfang

2 Forschung

Umsetzung der GFP

Beteiligung an der Umsetzung der GFP


 
 
 


Drucksache 685/06 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Kommission bevorzugte Reformoption POSEI keine Ansätze für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bananenerzeuger beinhaltet. Außerdem ist entgegen dem bisherigen Reformprinzip der Entkoppelung von Beihilfen und der Senkung von Stützpreisen für die Bananenerzeuger mehr als nur eine Teilkompensation vorgesehen. Der Bundesrat sieht in einer Teilkompensation der Mittelausstattung keinen Widerspruch zur Solidaritätsverpflichtung des Artikels 299 EGV. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Zuge der weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere diesen Aspekt zu thematisieren und einer Erhöhung der Mittelausstattung entgegenzutreten.



Drucksache 393/06

... 5. Die Mittelausstattung dieses Programms könnte auch die Ausgaben für Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüf- und Evaluierungstätigkeiten decken die direkt mit der Programmverwaltung und der Realisierung der Zielsetzungen verbunden sind, insbesondere für Studien, Treffen, Information und Veröffentlichungen, sowie Ausgaben für elektronische Informationsaustauschsysteme und alle anderen Ausgaben der Kommission für technische und administrative Hilfe und Unterstützung zur Programmverwaltung des Programms.

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Drucksache 393/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

• Gründe für den Vorschlag und Ziele

• Allgemeiner Hintergrund

• Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

• Anhörung interessierter Parteien

• Einholung und Nutzung von Fachwissen

• Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip

• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

• Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

• Aufhebung existierender Rechtsvorschriften

• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Programm Fiscalis 2013

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Zielsetzung

Artikel 5
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programmaktionen

Artikel 6
Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 7
Multilaterale Prüfungen

Artikel 8
Seminare und Projektgruppen

Artikel 9
Arbeitsbesuche

Artikel 10
Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 11
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 12
Informationsteilung

Kapitel III
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Finanzrahmen

Artikel 14
Ausgaben

Artikel 15
Finanzkontrolle

Kapitel IV
Sonstige Bestimmungen

Artikel 16
Ausschuß

Artikel 17
Folgemaßnahmen

Artikel 18
Zwischenbericht und Abschlußbericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 833/1/06

... "(3) Besteht zum Zeitpunkt der Umstellung der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittelausstattung von den Verfahren nach § 10a Abs. 6 auf das Verfahren nach § 10a Abs. 7 bei Beteiligungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurden, ein aktivischer Unterschiedsbetrag im Sinne von § 10a Abs. 6 Satz 9, darf ein insoweit nach § 10a Abs. 6 Satz 10 begonnener Abzug unverändert fortgesetzt werden. Alternativ kann an die Stelle des aktivischen Unterschiedsbetrages auch der Geschäfts- oder Firmenwert treten wobei der Abzug dann ausschließlich vom Kernkapital zu erfolgen hat."



Drucksache 865/06

... Für das Justizpersonal wurden Schulungen in Menschenrechtsfragen zur Pflicht gemacht. Die Vorschriften über die Untersuchungshaft wurden verbessert. Der albanische Ombudsmann zeigte sich in Menschenrechtsfragen aktiver. Die internationalen Standards in den Bereichen Verhütung von Folter, Haftbedingungen und Rechte von Strafgefangenen, insbesondere von Untersuchungshäftlingen, werden jedoch nach wie vor unzureichend durchgesetzt. Die kürzlich beschlossenen Änderungen der Zusammensetzung der Medienaufsichtsbehörde sollten nun ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der rechtliche Rahmen für den Schutz der Medienfreiheit ist weiterhin unzureichend und wird nur unzulänglich umgesetzt. Die Stärkung der Medienfreiheit gehört zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Die Rückgabe von enteignetem Eigentum, ebenfalls eine der Hauptprioritäten der Partnerschaft, verläuft derzeit immer noch sehr schleppend, könnte sich aber mit der Einrichtung einer neuen Durchführungsbehörde beschleunigen. Für die Erfüllung der SAA-Verpflichtungen ist Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse unabdingbar. Albanien hat begonnen, einen Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz zu schaffen; die diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen werden jedoch nicht in vollem Umfang umgesetzt und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Förderung der Toleranz. Die albanische Strategie zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma hat zwar zu einigen sinnvollen Initiativen geführt, ihre Umsetzung wird jedoch durch die unzureichende Mittelausstattung erschwert. Noch immer fallen gerade Roma-Kinder besonders leicht dem Menschenhandel zum Opfer.

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Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 507/06

... Infrastrukturinvestitionen müssen auf den speziellen Bedarf und den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Regionen und Länder zugeschnitten sein. Dieser Bedarf ist in der Regel in den Konvergenzregionen und in den Ländern am größten, die vom Kohäsionsfonds abgedeckt werden. Typisch für Infrastrukturinvestitionen (wie auch für andere Investitionen) sind rückläufige Rentabilitätsquoten, sobald die Mittelausstattung ein bestimmtes Niveau überschritten hat. Der Wirtschaftsertrag solcher Investitionen ist dann hoch wenn die Infrastrukturausstattung schlecht und Basisnetze noch nicht vollständig sind.

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Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 827/06

... Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt zum privaten Sektor und ist der Überzeugung, dass dort Interesse am ETI besteht – ein Potenzial, das auch in finanzieller Hinsicht ausgeschöpft werden kann, u. a. in Form von Globalzuschüssen zur Mittelausstattung des ETI. In der Praxis wird die Fähigkeit des ETI und der KIC, externe Mittel (insbesondere von Unternehmen) zu mobilisieren, davon abhängen, ob fundierte Geschäftspläne vorhanden sind. Hier spielen zwei Faktoren eine entscheidende Rolle:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 456/06

... 7. fordert die Kommission auf, ambitionierte und von Solidarität geprägte Zielsetzungen in einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die Bekämpfung und die Vorbeugung von Naturkatastrophen aufzunehmen, insbesondere bei der Verabschiedung der neuen Verordnung über den EUSF und der Richtlinie über die Bewertung und die Bewältigung von Überschwemmungen sowie bei der anstehenden Überarbeitung des Programms Forest Focus, wobei die Mittelausstattung aufgestockt und die Durchführungsbestimmungen flexibler gemacht werden sollten;



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.