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"Muster"
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Außer in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats muss das Formular in mindestens einer anderen Amtssprache der Organe der Europäischen Union abgefasst sein. Die Person, die das Formular unterzeichnet, muss diesem die Informationen nach Artikel 48 Absatz 1 entnehmen können. Ein Muster des Formulars ist der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 451/13
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG )
... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 38/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final
... (b) zu den Mustern für die zu verwendenden Fischereilogbücher in Papierform;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 13 Neue Technologien
Artikel 51a Durchführungsbestimmungen
Artikel 61 Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz
Artikel 65 Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift
Artikel 79 EU-Inspektoren
Kapitel IV Befristete Maßnahmen
Artikel 108 Befristete Maßnahmen
Artikel 111a Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften
Artikel 116a Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste
Artikel 119 Ausschussverfahren
Artikel 119a Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 327/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Um diesbezüglichen Missverständnissen vorzubeugen, wird die Formulierung zur Einwilligung so geändert, dass die arbeitsmedizinische Untersuchung nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden darf. Damit sind alle verbalen und nonverbalen Willensäußerungen des oder der Beschäftigten wie zum Beispiel das Wegziehen des Armes bei einer Blutentnahme erfasst. Dies entspricht auch der Regelung in § 7 Absatz 1 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, die ein Ablehnungsrecht der Patientinnen und Patienten vorsieht. Lediglich für den Fall einer der Untersuchung folgenden Behandlung wird in § 8 der Berufsordnung eine Einwilligung verlangt. Eine solche abgestufte Regelung entspricht auch dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 1 Satz 4 ArbMedVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 6 Absatz 2 ArbMedVV
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 4 Satz 2 ArbMedVV
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 4 Satz 3 ArbMedVV
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ArbMedVV
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d ArbMedVV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe eee Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe k ArbMedVV
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstaben bbb und ccc Anhang Teil 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a und b ArbMedVV
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Allerdings wird darauf hingewiesen, dass unlautere Handelspraktiken - aus einer umfassenderen Perspektive betrachtet - nicht nur im Lebensmittelsektor, sondern auch in anderen Sektoren auftreten können. Mit Hilfe dieses Grünbuchs sollen einschlägige Informationen eingeholt werden. Verschiedene Faktoren könnten eine maßgebliche Rolle spielen: Zunächst einmal die Entwicklung des Einzelhandels in den Bereichen Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel hin zu einer "gemischten" Form, bei der die überwiegende Mehrheit der Einzelhändler unter derselben Geschäftsführung und zu denselben Bedingungen Lebensmittel, Haushaltswaren und andere Produkte anbietet. Zweitens die Tatsache, dass einige der größten Hersteller sowohl Lebensmittel als auch andere Waren wie Reinigungsmittel, Kosmetika oder Hygieneprodukte usw. anbieten, was sich erst recht angesichts der großen Bedeutung einiger Marken ebenfalls auf das Verhältnis zwischen Lieferanten und Einzelhändlern auswirken kann. Einschlägige Praktiken wurden in verschiedenen Sektoren identifiziert, unter anderem auch im Möbel- und Textilhandel10. Was den Bekleidungssektor anbelangt, wurden in einem Bericht aus dem Jahr 2007 über Geschäftsbeziehungen in der EU-Bekleidungslieferkette neun Praktiken im Verhältnis zwischen Herstellern und Einzelhändlern genannt, die als "unlauter" qualifiziert wurden. Dazu gehören unter anderem die automatische Inrechnungstellung der Werbekosten des Einzelhändlers, Rückbelastungen, Zahlungsverzögerungen, die Rücksendung nicht verkaufter Ware, die plötzliche Beendigung der Lieferbeziehung und die Verwertung von in Warenmuster eingeflossenen innovativen Konzepten. 11
Drucksache 315/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
... (4) Als Arbeitsrhythmus wird jede Gestaltung der Arbeit bezeichnet, die auf einem zeitlichen Muster oder einer vergleichbaren Strukturierung der Arbeitstätigkeit beruht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung
§ 3 Grundpflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Abschnitt 3 Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen
§ 6 Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
§ 7 Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anhang
3 Risikofaktoren
3 Gestaltungsgrundsätze
1. Arbeitsaufgabe:
2. Arbeitsorganisation:
3. Arbeitszeitgestaltung:
4. Arbeitsumgebungsbedingungen:
5. Soziale Bedingungen:
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen
Drucksache 640/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetz es sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 338/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"
... 4. Der Bundesrat erinnert an die erfolgreiche Praxis in der Vergangenheit, Länder auf schwarze Listen zu setzen, die das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Informationsaustausch missachteten. Er fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage der schwarzen Liste für Steueroasen zu veranlassen und in diese Liste auch die Länder aufzunehmen, die zu keinem automatischen Informationsaustausch und nicht zur Beantwortung von Gruppenanfragen bereit sind.
Anlage Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug
Drucksache 775/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Kommission vom 15.11.2013 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands
... 5. Das der Übersicht über die Haushaltsplanung zugrundeliegende makroökonomische Szenario ist plausibel und entspricht im Großen und Ganzen dem makroökonomischen Szenario des Stabilitätsprogramms. Im Hinblick auf Tempo und Muster des Wirtschaftswachstums in den Jahren 2013 und 2014 entspricht es im Großen und Ganzen auch der Herbstprognose 2013 der Kommission sowie deren Schätzung der potenziellen Wachstumsrate Deutschlands.
Stellungnahme der Kommission vom 15.11.2013 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands {SWD 2013 601 final}
ERWÄGUNGEN zu Deutschland
Drucksache 435/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... "9. Zulassungsbescheinigungen Teil I, die dem Muster in Anlage 5 in der bis zum 1. Januar 2015 geltenden Fassung dieser Verordnung entsprechen."
1. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 3a
'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 615/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... Fernbehandlungen, die ohne Patientenkontakt erfolgen, sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstoßen gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende ärztliche Berufsrecht (vergleiche § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung), sind jedoch etwa in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten
'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 120/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Nachweise nach § 1 Absatz 6 FPersV sollen dem Muster in Anlage 1 zur FPersV entsprechen. In der Regel besitzen diese Nachweise auf der Rückseite keinerlei Aufdruck. Ein Nachtrag auf der Rückseite dieser Nachweise unter Verwendung der in Verordnung (EWG) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Begründung
Buchstabe a
Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV ,* Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV *
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu - FPersV *
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV *
10. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV
'Artikel 2a
Drucksache 19/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG -Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
... nach dem Muster im Anhang XII der Verordnung (EG) Nr.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Anlage 1a (zu § 5 Absatz 6a) Pflichten der Kontrollstellen:
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Die Grenzen zwischen den bekannten Konsummustern des 20. Jahrhunderts, die vom linearen, für den Empfang auf Fernsehgeräten ausgestrahlten Rundfunk geprägt sind, und Diensten, die auf Abruf am Computer bereitgestellt werden, verschwimmen rasch. Darüber hinaus trägt möglicherweise jedes Smartphone, das die Konvergenz sowohl durch seine Möglichkeiten der Erstellung als auch Nutzung von Inhalten unterstützt, zu einer künftigen Verlagerung von passivem Konsum hin zu aktivem Mitmachen bei.
Drucksache 451/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG ) - Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz -
... § 2 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) bestimmt, dass Ärztinnen und Ärzte ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten haben. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen, sie haben den anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten und dürfen keine Weisungen von Nichtärzten oder Nichtärztinnen entgegennehmen. Für andere Angehörige von Heilberufen lassen sich Berufsausübungspflichten in hinreichend bestimmter Form aus den anerkannten Regeln der ärztlichen bzw. therapeutischen Kunst ableiten.
Drucksache 755/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten - COM(2013) 761 final
... Im Jahr 2011 wurde eine Studie zur Herstellung und zu Verbrauchsmustern bei Kunststofftüten, ihren Auswirkungen und den Auswirkungen unterschiedlicher politischer Optionen zur Verringerung ihrer Verwendung durchgeführt1. Eine weitere Studie zu einer genaueren Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen unterschiedlicher politischer Optionen folgte 2012.2
Drucksache 18/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... nach dem Muster im Anhang XII der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 18/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... nach dem Muster im Anhang XII der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 435/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... "9. Zulassungsbescheinigungen Teil I, die dem Muster in Anlage 5 in der bis zum 1. Januar 2015 geltenden Fassung dieser Verordnung entsprechen."
1. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 3a
'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 590/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen " Brennstoffzellen und Wasserstoff 2" (FCH 2) - COM(2013) 506 final
... Das Gemeinsame Unternehmen FCH 2 beschließt eine eigene Finanzregelung gemäß Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 und der Verordnung (EU) Nr. .... [delegierte Verordnung über die Musterfinanzregelung für PPP].
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff
1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen
2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
Ergebnisse der Konsultationen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
• Übergangszeit
• Überprüfung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Gründung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Finanzbeitrag der Union
Artikel 4 Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union
Artikel 5 Finanzregelung
Artikel 6 Personal
Artikel 7 Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten
Artikel 8 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 9 Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2
Artikel 10 Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Entlastung
Artikel 13 Expost-Prüfungen
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder
Artikel 15 Vertraulichkeit
Artikel 16 Transparenz
Artikel 17 Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 18 Unterstützung durch den Sitzstaat
Artikel 19 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang : Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2
1 - Aufgaben
2 - Mitglieder
3 - Änderung der Mitgliedschaft
4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2
5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats
6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats
7 - Aufgaben des Verwaltungsrats
8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
9 - Aufgaben des Exekutivdirektors
10 - Wissenschaftlicher Beirat
11 - Gruppe der nationalen Vertreter
12 - Forum der Interessenträger
13 - Finanzierungsquellen
14 - Finanzielle Verpflichtungen
15 - Geschäftsjahr
16 - Operative Planung und Finanzplanung
17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
18 - Internes Audit
19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung
20 - Interessenkonflikte
21 - Abwicklung
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Drittens soll der Vorschlag nach dem Muster der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation dafür sorgen, dass sich eine Kultur des Risikomanagements entwickelt und dass ein Informationsaustausch zwischen privatem und öffentlichem Sektor stattfindet. Unternehmen in den oben erwähnten besonders betroffenen Sektoren und öffentliche Verwaltungen sollen verpflichtet werden, die Risiken, denen sie unterliegen, zu bewerten und geeignete und angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der NIS zu ergreifen. Sie werden verpflichtet sein, den zuständigen Behörden alle Sicherheitsvorfälle zu melden, welche ihre Netze und Informationssysteme wie auch die Kontinuität kritischer Dienste und die Lieferung von Waren ernsthaft beeinträchtigen.
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 19/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ÖLG -Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
... nach dem Muster im Anhang XII der Verordnung (EG) Nr.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
Artikel 1
Anlage 1a (zu § 5 Absatz 6a) Pflichten der Kontrollstellen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) im Jahr 2012 stellte die internationale Staatengemeinschaft fest, dass eine nachhaltige Entwicklung weltweit nur dann erreicht werden kann, wenn sich unsere Produktions- und Verbrauchsmuster grundlegend ändern2. Nahezu zwei Drittel der Ökosysteme des Planeten wurden von der UN als im Rückgang begriffen eingestuft3, die Biodiversität geht in einem Ausmaß verloren, das auf das 100-Fache der natürlichen Aussterberate geschätzt wird, und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Trends sind gut belegt4. Die OECD hat warnend darauf hingewiesen, dass die fortgesetzte Schädigung und Erosion des "Naturkapitals" zu irreversiblen Veränderungen führt, die die über zwei Jahrhunderte hinweg erfolgten Verbesserungen des Lebensstandards gefährden könnten5.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 488/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... zu machen sind, enthalten und diese nach dem Muster in Anhang X II der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 498/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... (1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 13 Verbraucher
§ 126b Textform
Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1 Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312 Anwendungsbereich
§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
§ 312c Fernabsatzverträge
§ 312d Informationspflichten
§ 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
§ 312f Abschriften und Bestätigungen
§ 312g Widerrufsrecht
§ 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Kapitel 4 Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312k Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
§ 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
§ 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
§ 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
§ 360 Zusammenhängende Verträge
§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 443 Garantie.
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften
§ 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.
§ 510 Ratenlieferungsverträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
Artikel 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
§ 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Artikel 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Weitere Informationspflichten
Artikel 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 1 Konkurrierende Informationspflichten
Artikel 3 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 14 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular
Muster -Widerrufsformular
Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
3 Widerrufsinformation
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen
4 Gestaltungshinweise:
Drucksache 753/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... In Anlage 3 wird in dem Muster eines Sachkundenachweises die Angabe "Speicherchip" durch die Angabe "Speicherchip, verschlüsselte Buchstaben-Zahlen-Kombination oder elektronisch lesbare grafische Darstellung" ersetzt.'
Anlage Änderungen zur Siebzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung
2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV
'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Bei der Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020 kommt den Sektoren Groß- und Einzelhandel eine entscheidende Rolle zu: Sie gehören zu den Schlüsselsektoren, die den Übergang zu einer stärker nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft und zu nachhaltigeren Verbrauchsmustern voranbringen können. Der Effizienzgrad, der in diesen Wirtschaftszweigen erreicht wird, wirkt sich auf Wettbewerb, Innovation, Preisentwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit aus.
Drucksache 120/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Nachweise nach § 1 Absatz 6 FPersV sollen dem Muster in Anlage 1 zur FPersV entsprechen. In der Regel besitzen diese Nachweise auf der Rückseite keinerlei Aufdruck. Ein Nachtrag auf der Rückseite dieser Nachweise unter Verwendung der in Verordnung (EWG) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa, Dreifachbuchstabe bbb § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV , Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV
7. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV
'Artikel 2a
Drucksache 144/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... "4. das Muster für die Erklärung nach § 44 Absatz 3 Satz 4 sowie das Verfahren zur Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle zu regeln und"
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens MeldFortG - Drucksachen 17/7746, 17/10158, 17/10768 -
Anlage Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
Zu Artikel 1
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
§ 58 Bericht und Evaluierung
Drucksache 382/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 221/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetz es sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Einige Mitgliedstaaten haben sich für so genannte "Reportor-Explain"-Modelle entschieden, bei denen die Unternehmen die Wahl haben, ob sie die betreffenden Informationen tatsächlich offenlegen oder die Nichtoffenlegung begründen wollen. Andere Mitgliedstaaten haben ohne Umschweife eine rechtsverbindliche Vorschrift eingeführt, die unter Umständen recht präskriptiv sein kann. Einige Mitgliedstaaten richten sich an Großunternehmen, während sich andere auf bestimmte börsennotierte Gesellschaften oder staatseigene Unternehmen beschränken. Einige Mitgliedstaaten verweisen auf internationale Leitlinien (wenn auch häufig auf unterschiedliche), während andere eigene nationale Rechnungslegungsleitlinien entwickeln. Dieses unterschiedliche Muster hat zu einer Fragmentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU geführt. Deshalb zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, gleiche Spielregeln zu gewährleisten, die Kosten für Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, einzudämmen und gleichzeitig einen leichteren und breiteren Zugang von Investoren zu zentralen zweckdienlichen Informationen sicherzustellen.
Drucksache 376/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetz es und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
... 3. in Form einer offenen Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitels 1 Abschnitt 4 Unterabschnitt 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag nicht mehr als 100 Anleger hat, die nicht natürliche Personen sind und deren Gesellschaftszweck unmittelbar und ausschließlich der Abdeckung von betrieblichen A ltersvorsorgeverpflichtungen dient. Die Anleger haben schriftlich nach amtlichem Muster gegenüber der offenen Investmentkommanditgesellschaft zu bestätigen, dass sie ihren Anteil unmittelbar und ausschließlich zur Abdeckung von betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen halten.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 3a Ausschüttungsreihenfolge
§ 10 Dach-Investmentfonds.
§ 11 Steuerbefreiung und Außenprüfung.
§ 15 Inländische Spezial-Investmentfonds.
§ 15a Offene Investmentkommanditgesellschaft
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.
§ 18 Personen-Investitionsgesellschaften
§ 19 Kapital-Investitionsgesellschaften
§ 20 Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds
Abschnitt 5 Anwendungs- und Übergangsvorschriften.
§ 22 Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 7 Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Abgabenordnung
§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
§ 150
Artikel 14 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 3a Ausnahme von der Besteuerung
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... Zu dieser Unterstützung kann Folgendes gehören: Lagerhaltung, Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme, Mustergesetze und wirksame Durchführungsverfahren. Jeder Vertragsstaat, der dazu in der Lage ist, leistet diese Unterstützung auf Ersuchen.
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... 1. in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang VI der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 4 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 5 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 6 Ermächtigung eines Bevollmächtigten
§ 7 Verpflichtungen des Importeurs
§ 8 Verpflichtungen des Vertreibers
§ 9 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten
§ 10 Benennung der Wirtschaftsakteure
§ 11 EU-Konformitätserklärung
§ 12 CE-Kennzeichnung
§ 13 Konformitätsvermutung
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage
2. Alternativen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Kategorie 8:
Kategorie 9:
Kategorie 9b:
Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Nachhaltig Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalte
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand
2.4 Bewertung
Drucksache 213/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG )
... Drittens muss die Schule eine innere Ordnung aufweisen, die den demokratischen Werten der Bundesrepublik Deutschland in der Beteiligung von Schülern, Eltern und Lehrern am Schulleben in ausreichendem Maß Rechnung trägt. Die Förderung der Deutschen Auslandsschulen erfolgt im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und ist diesen Werten daher besonders verpflichtet. Die innere Ordnung entspricht z.B. dann dieser Voraussetzung, wenn die Musterordnungen in Kraft gesetzt sind.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages
§ 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Abschnitt 2 Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum
§ 8 Förderfähigkeit
§ 9 Fördervertrag
§ 10 Erstattung der finanziellen Förderung
§ 11 Personelle Förderung
§ 12 Finanzielle Förderung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
§ 15 Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte
§ 16 Freiwillige Förderung
§ 17 Verwaltungsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 72/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... a) In Satz 7 wird das Wort "Vordruck" durch das Wort "Muster" ersetzt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 2a Kostenstruktur
§ 3a Produktinformationsstelle Altersvorsorge
§ 7 Informationspflichten im Produktinformationsblatt
§ 7a Jährliche Informationspflicht
§ 7b Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages
§ 7c Kostenänderung
§ 7d Sicherung bei Genossenschaften
§ 7e Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 753/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... In Anlage 3 wird in dem Muster eines Sachkundenachweises die Angabe "Speicherchip" durch die Angabe "Speicherchip, verschlüsselte Buchstaben-Zahlen-Kombination oder elektronisch lesbare grafische Darstellung" ersetzt.'
1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung
2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV
'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Drucksache 327/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Um diesbezüglichen Missverständnissen vorzubeugen, wird die Formulierung zur Einwilligung so geändert, dass die arbeitsmedizinische Untersuchung nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden darf. Damit sind alle verbalen und nonverbalen Willensäußerungen des oder der Beschäftigten wie zum Beispiel das Wegziehen des Armes bei einer Blutentnahme erfasst. Dies entspricht auch der Regelung in § 7 Absatz 1 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, die ein Ablehnungsrecht der Patientinnen und Patienten vorsieht. Lediglich für den Fall einer der Untersuchung folgenden Behandlung wird in § 8 der Berufsordnung eine Einwilligung verlangt. Eine solche abgestufte Regelung entspricht auch dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 1 Satz 4 ArbMedVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 6 Absatz 2 ArbMedVV
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 4 Satz 2 ArbMedVV
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 4 Satz 3 ArbMedVV
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ArbMedVV
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d ArbMedVV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe eee Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe k ArbMedVV
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstaben bbb und ccc Anhang Teil 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a und b ArbMedVV
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Informierte Verbraucher können eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Produktionsmuster für Kunststoff und Kunststofferzeugnisse spielen, die auch zu einer besseren Ressourceneffizienz führen. Hinsichtlich des Verbraucherverhaltens können klare, einfache und präzise Informationen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Verbraucher über den Kunststoffgehalt eines Erzeugnisses und seine potenziell schädlichen Zusatzstoffe/Farbstoffe, deren Einfluss auf die Recyclingfähigkeit und die erforderlichen Schutzvorkehrungen für die Verwendung der Erzeugnisse spielen.
Drucksache 520/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46 /EG - COM(2013) 316 final
... (4) In der Anlage zu Muster A in Anhang VI wird folgende Nummer 71 in die Tabelle eingefügt:
Drucksache 753/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Aus Gründen der Praktikabilität wird die Nachprüfung von Saatgut, aus dem Feldbestände erwachsen, die durch private Feldbestandsprüfer besichtigt werden sollen, arbeitsteilig zwischen den zuständigen Anerkennungsstellen und dem BSA aufgeteilt. Im Falle der Erzeugung von Vorstufensaatgut (z. T. auch Basissaatgut) muss die vorgeschriebene Kontrolle des Ausgangssaatgutes durch das BSA erfolgen, da nur dort das erforderliche maßgebliche Saatgutmuster der Sorte vorliegt.
Drucksache 338/13
Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"
... 4. Der Bundesrat erinnert an die erfolgreiche Praxis in der Vergangenheit, Länder auf schwarze Listen zu setzen, die das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Informationsaustausch missachteten. Er fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage der schwarzen Liste für Steueroasen zu veranlassen und in diese Liste auch die Länder aufzunehmen, die zu keinem automatischen Informationsaustausch und nicht zur Beantwortung von Gruppenanfragen bereit sind.
Drucksache 277/1/13
... In Artikel 1 ist in Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) im Muster eines Sachkundenachweises auf der Rückseite eine neue Zeile "Datum Beginn erster Fortbildungszeitraum" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 PflSchSachkV
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 PflSchSachkV
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 PflSchSachkV
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 - neu - PflSchSachkV
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu - PflSchSachkV
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 7 PflSchSachkV
7. Zu Artikel 1 § 8 PflSchSachkV
§ 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
8. Zu Artikel 1 Anlage 3 PflSchSachkV
9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 PflSchGerätV
10. Zu Artikel 2 § 8 PflSchGerätV
11. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Nummer 10 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
12. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Bereits heute wirken sich der Klimawandel, die Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen in erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z.B. durch die zunehmende Zahl und Intensität von Naturkatastrophen sowie durch den Abbau des natürlichen Kapitals und der natürlichen Infrastruktur. Seit 1992 haben Naturkatastrophen Schäden in Höhe von 750 Mrd. EUR verursacht und 1,3 Mio. Menschenleben gefordert. Die Auswirkungen der heutigen nicht nachhaltigen Muster wirtschaftlicher Entwicklung werden nach wie vor weitgehend durch die Industrieländer sowie zunehmend durch die aufstrebenden Volkswirtschaften bestimmt, während die ärmeren Länder unverhältnismäßig darunter zu leiden haben und am wenigsten über die Ressourcen verfügen, um die negativen Folgen zu bewältigen1. Vor allem in Hinblick auf die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie und Tourismus sind diese Länder häufig in besonderem Maße auf die Nutzung natürlicher Ressourcen angewiesen. Dies macht sie noch anfälliger für Ressourcendegradation und -erschöpfung.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 451/13 (Beschluss)
... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu § 299a
Zu § 299a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... (3) Die Mitglieder sollten die Ausarbeitung eines Musterarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Arbeit in Beratung mit den maßgebenden Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und, soweit solche bestehen, mit den Verbänden, die Hausangestellte vertreten, und denjenigen, die Arbeitgeber von Hausangestellten vertreten, in Betracht ziehen.
Drucksache 173/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... 11. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass für die notwendige Transformation der internationalen und europäischen Gesellschaften hin zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten beachtet, auch soziale Innovationen erforderlich sind. Wie ein Übergang zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen (nachhaltige Produktions- und Konsummuster) erreicht werden kann, wird in der Kommissionsmitteilung nur unzureichend thematisiert. Der bisher stark wachstumsorientierte Ansatz der Kommission - am Ende von Abschnitt 4.1.2. wird sogar vom Ziel eines "schnellen Wachstums" ohne jeden qualifizierenden Zusatz gesprochen - erscheint durch die Ergebnisse des politischen Diskurses z.B. in der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" des Deutschen Bundestags überholt. Der Grundansatz der EU in den internationalen Nachhaltigkeitsverhandlungen sollte daher um das Instrument der sozialen Innovation zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen ergänzt werden.
Drucksache 615/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... Fernbehandlungen, die ohne Patientenkontakt erfolgen, sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstoßen gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende ärztliche Berufsrecht (vergleiche § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung), sind jedoch etwa in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Anlage Anlage zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu 1 Nummer 1 und 5 Stoffe und Zubereitungen nach 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten
'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Das mit einer Prämie zu werbende Personal kann auf die in den militärischen Organisationsgrundlagen ausgeworfenen und im Haushaltsverfahren des Bundes abgestimmten Fachtätigkeitsbereiche oder einzelne Fachtätigkeiten definiert werden. Damit sind Prämiengewährungen möglich, die nur bestimmte Laufbahnen (zum Beispiel Mannschaftslaufbahnen, Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes), Fachtätigkeitsbereiche (zum Beispiel Flugzeugmechatronikerin oder Flugzeugmechatroniker, Kfz-Mechatronikerin oder Kfz-Mechatroniker) oder spezielle Fachtätigkeiten (zum Beispiel Flugzeugmechatronikerin oder Flugzeugmechatroniker für bestimmte Luftfahrzeugmuster) betreffen. Ferner sind auch regionale Festlegungen möglich, um Bewerberinnen und Bewerber für bestimmte Standorte (zum Beispiel Flugbetriebsunteroffiziere für die fliegenden Verbände in Brandenburg) zu gewinnen. Zur Vermeidung eines Gewöhnungseffektes ist die Anwendung der Prämienregelung auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Sollten damit die personellen
Drucksache 91/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Durchführung der Marktüberwachung. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 3 ist es den Marktüberwachungsbehörden gestattet, bei Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler) die erforderlichen Produktmuster zu entnehmen. Dabei wird nicht zwischen Verantwortlichen nach § 5 (z.B. Herstellern) oder z.B. Händlern unterschieden. Weiterhin entspricht die Regelung der entsprechenden Vorschrift in § 28 GPSG zur Probennahme. Die Länder haben bei der Probenahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Danach scheidet eine anlassunabhängige Probenahme z.B. von Defibrillatoren (ca. 3 000 Euro), Ultraschallgeräten (ca. 40 000 Euro) oder Kernspintomografen (ca. 2 500 000 Euro) generell aus.
Drucksache 794/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
... "(01) Für Eintragungen in das Datenbankgrundbuch sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 Eintragungsmasken, Mustertexte und Eintragungsformate gemäß der Bekanntmachung der durch Verwaltungsabkommen der Länder eingerichteten Koordinierungsstelle für Pflege und Weiterentwicklung des Datenbankgrundbuchs im Bundesanzeiger vom ... (einfügen: Datum und Fundstelle der Bekanntmachung) zu verwenden. Die Koordinierungsstelle kann Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen anordnen, die es, ohne den Inhalt der Eintragungsmasken zu verändern, ermöglichen, technische Entwicklungen nutzbar zu machen. Das Grundbuchamt soll von den vorgegebenen Mustertexten nur abweichen, soweit dies aus materiellrechtlichen Gründen erforderlich ist."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 4 Satz 3 GBO , Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 4 GBV
2. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 1 Nummer 4 GBV
3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 71a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3GBV
4. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 76a Absatz 01 - neu - GBV
5. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 93 Satz 3 GBV
6. Zu Artikel 5 Überschrift und Absatz 2 - neu - Inkrafttreten
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zur datenschutzkonformen Erweiterung des Grundbuchabrufverfahrens
Drucksache 197/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts - COM(2012) 164 final
... Durch Artikel8 soll der von Unternehmen betriebene EU-Binnenhandel mit Gebrauchtfahrzeugen durch harmonisierte Regeln über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Händlerkennzeichen erleichtert werden. Derzeit werden in den meisten Mitgliedstaaten Händlerkennzeichen ausgegeben, die es Kfz-Händlern ermöglichen, Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, ohne sie regulär zulassen zu müssen. Händlerkennzeichen sind gewöhnlich nur für Kfz-Hersteller, -Montagebetriebe und -Händler für die in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeuge oder für Testfahrten vorgesehen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen keine Händlerzulassungsbescheinigung im eigentlichen Sinne mit Identifizierung des Fahrzeugs aus. Sie verwenden oft eine andere Bescheinigung, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dessen Inhaber dient, und/oder verlangen von diesem, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die Fahrten verzeichnet werden, bei denen das Kennzeichen verwendet wurde. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass in den meisten Fällen Zulassungen mit Händlerkennzeichen von anderen Mitgliedstaaten gewöhnlich deswegen nicht anerkennt werden, weil keine reguläre Zulassungsbescheinigung vorliegt, weshalb die meisten Kfz-Händler auf die Verwendung von Händlerkennzeichen im Ausland verzichten. Mit Artikel 8 sollen diese Behinderungen des EU-Binnenhandels mit Gebrauchtfahrzeugen durch ein gemeinsames System beseitigt werden, durch das Zulassungen mit Händlerkennzeichen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kfz-Herstellern, - Montagebetrieben und -Händlern gewährt werden, in den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollen. Durch Artikel8 wird die Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, mit denen Format und Muster der Händlerzulassungsbescheinigung festgelegt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Ziele dieses Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.3 Inhalt des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gültigkeitsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 4 Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 5 Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde
Artikel 6 Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten
Artikel 8 Fahrzeugzulassungen für Händler
Artikel 9 Fahrzeugzulassungsbehörden
Artikel 10 Delegierte Rechtsakte
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1
Anhang II Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7
Drucksache 328/12 (Beschluss)
... Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 2 seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2010 zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (BR-Drucksache 157/10(B)) sowie auf die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 20. Mai 2010 hierzu, in der diese positive Aspekte wie etwa die Qualifikation der eingesetzten Bediensteten, die Sachnähe der zuständigen Behörden und den länderübergreifenden Vollzug hervorhebt (BT-Drucksache
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Teil II der Anlage zu § 6
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... "Folgende Stellen sind verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d erforderlichen Angaben enthält; bei Vorliegen der Voraussetzungen des
Jahressteuergesetz 2013*
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
§ 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
§ 5 Fristen
§ 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
§ 7 Automatische Übermittlung von Informationen
§ 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
§ 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
§ 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Gleichzeitige Prüfung
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
§ 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 15 Verwendung von Informationen und Dokumenten
§ 16 Rückmeldungen
§ 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten
§ 19 Datenschutz und Zweckbestimmung
§ 20 Anwendungsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 28 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 47
Artikel 29 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 24 Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle
Artikel 30 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 31 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz
Artikel 47
Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
Drucksache 490/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
... -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
Abschnitt 1 M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Musterverfahrensantrag
§ 3 Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags
§ 4 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
§ 6 Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung
§ 7 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
§ 8 Aussetzung
Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
§ 9 Beteiligte des Musterverfahrens
§ 10 Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs
§ 11 Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 12 Vorbereitung des Termins; Schriftsätze
§ 13 Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung
§ 14 Rechtsstellung der Beigeladenen
§ 15 Erweiterung des Musterverfahrens
§ 16 Musterentscheid
§ 17 Vergleichsvorschlag
§ 18 Genehmigung des Vergleichs
§ 19 Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt
§ 20 Rechtsbeschwerde
§ 21 Musterrechtsbeschwerdeführer
Abschnitt 3 Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten
§ 22 Wirkung des Musterentscheids
§ 23 Wirkung des Vergleichs
§ 24 Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren
§ 25 Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht
§ 26 Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51a Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Artikel 5 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 41a Vertreter des Musterklägers
Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 315/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetz es und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
... Diese Gründe tragen nach wie vor. Inzwischen haben alle Länder dem DIBt die Aufgabe der Ausstellung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen übertragen. Die Anforderungen an die organisatorische, personelle und sächliche Ausstattung sind in den Bereichen (nationaler) Zulassung und (europäischer) Bewertung von Bauprodukten im Kern gleich. Darüber hinaus ist die bautechnische Regulierung eine Frage bautechnischen Sachverstandes, der keinen regional bedingten Besonderheiten unterliegt, so dass es auch von daher naheliegt, diese Aufgabe einer zentralen Stelle zu übertragen. Da durch bautechnische Zulassungen bzw. Bewertungen nachgewiesen wird, dass die baupolizeiliche Anforderung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten (vgl. § 3 Absatz 1 und 2 der Musterbauordnung), eingehalten wird, sollen diese Aufgaben einer öffentlichen Stelle obliegen. Schließlich bleibt es dabei, dass die Technische Bewertungsstelle in einem europäischen Gremium der von den Mitgliedsstaaten bestimmten Bewertungsstellen mitwirkt und Deutschland einheitlich vertritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bauproduktengesetzes
§ 16 Technische Bewertungsstelle
§ 17 Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle
§ 18 Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen
§ 19 Antrag auf Notifizierung
Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz - BauPG)
§ 1 Technische Bewertungsstelle
§ 2 Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle
§ 3 Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen
§ 4 Antrag auf Notifizierung
§ 5 Marktüberwachung
§ 6 Sprache
§ 7 Rechtsverordnungen zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Energieeinsparverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
Artikel 6 Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Das DIBt als Technische Bewertungsstelle
a Die Europäische Technische Bewertung nach der EU-Bauproduktenverordnung
b Das DIBt
c Die Befugnis des Bundes zur Einrichtung der Technischen Bewertungsstelle im DIBt
d Die Mitwirkung des DIBt in der europäischen Organisation Technischer Bewertungsstellen
e Überwachung und Begutachtung des DIBt durch den Verwaltungsrat
2. Das DIBt als notifizierende Behörde; Akkreditierungspflicht für notifizierte Stellen
3. Marktüberwachung
4. Bußgeld- und Straftatbestände
5. Folgeänderungen im sonstigen Bundesrecht
IV. Gesetzesfolgen
1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
3. Nachhaltigkeit
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Zeitliche Geltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Artikel 2
Zu den §§ 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... - Damit komplexe Themen im Zusammenhang mit Umweltveränderungen (wie Klimawandel und Katastrophenfolgen, die Auswirkungen von Artenverlusten auf Ökosystemdienstleistungen, ökologische Schwellen und ökologische Kipppunkte) besser verstanden werden können, sind Spitzenforschungstätigkeiten zur Schließung von Daten- und Wissenslücken sowie geeignete Modellierungswerkzeuge erforderlich. Wenngleich die verfügbaren Fakten vorbeugende Maßnahmen in diesen Bereichen vollauf rechtfertigen, werden weitere Untersuchungen zu den Belastungsgrenzen unseres Planeten, systemischen Risiken und der Fähigkeit unserer Gesellschaft, damit umzugehen, dazu beitragen, die optimalen Antworten zu finden. Dazu sollten auch Investitionen getätigt werden, um Wissens- und Datenlücken zu schließen, Ökosystemdienstleistungen zu kartieren und zu bewerten und die Rolle der Biodiversität bei der Unterstützung dieser Leistungen sowie die Art und Weise zu verstehen, in der sich diese an den Klimawandel anpassen. - Der Übergang zu einer integrativen "grünen" Wirtschaft erfordert, dass die Wechselwirkung zwischen sozioökonomischen und ökologischen Faktoren angemessen berücksichtigt wird. Wenn wir besser verstehen, wie nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster aussehen, wie die Kosten des Handelns bzw. Nichthandelns präziser berücksichtigt werden können, wie Änderungen des Verhaltens Einzelner und der Gesellschaft zu positiven Ergebnissen für die Umwelt beitragen können und wie die Umwelt in Europa von globalen Megatrends beeinflusst wird, kann dies dazu beitragen, dass politische Initiativen besser darauf ausgerichtet werden, die Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltbelastungen zu mindern.
Drucksache 328/1/12
... Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 2 seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2010 zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (BR-Drucksache 157/10(B)) sowie auf die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 20. Mai 2010 hierzu, in der diese positive Aspekte wie etwa die Qualifikation der eingesetzten Bediensteten, die Sachnähe der zuständigen Behörden und den länderübergreifenden Vollzug hervorhebt (BT-Drucksache
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Teil II der Anlage zu § 6 Satz 2 - neu -
4. Zur verbrauchergerechten Grundpreisangabe
6. Überwachung der Preisangabenvorschriften für das Kreditwesen
7. Für mehr Verbraucherschutz bei Kraftstoffpreisen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.