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0049/03
Drucksache 457/3/11

... In Deutschland warten derzeit mehr als 12 500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Infolge des Organmangels versterben in jedem Jahr rund 1 000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Laut Umfragen sind über 74 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger bereit, ein Organ zu spenden. Jedoch füllen nur 17 bis 25 Prozent einen Organspendeausweis aus und bekennen sich damit zu ihrer Entscheidung. Hierin liegt die Problematik der bestehenden, erweiterten Zustimmungslösung, die für die Organentnahme die Einwilligung des Organspenders bzw. - sofern nicht vorhanden - die Einwilligung der nächsten Angehörigen des Spenders vorsieht. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle müssen jedoch die Angehörigen des verstorbenen Verwandten eine Entscheidung zur Organspende treffen, da meistens keine Einwilligung des Organspenders vorliegt. Die Angehörigen werden dann im Rahmen der Übermittlung der Todesnachricht zusätzlich mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert. Dies führt zu sehr hohen Ablehnungsraten, da es den Angehörigen in dieser Situation häufig unmöglich ist, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen abzuwägen. Trotz kontinuierlicher Aufklärung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger konnte bisher keine nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erreicht werden.

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Drucksache 457/3/11




Zur Erklärungslösung


 
 
 


Drucksache 315/11

... , Begründung zu Nummer 25 (§ 57a), S. 24). An dieser Zuordnung ist unabhängig von Veränderungen in der Zusammensetzung der Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung grundsätzlich festzuhalten, soweit die zugrundeliegenden Entscheidungen die vertragsärztliche Versorgung, die auch die vertragspsychotherapeutische Versorgung beinhaltet, oder die vertragszahnärztliche Versorgung oder beide betreffen. Insbesondere die Beteiligung von unparteiischen Mitgliedern, Vertretern und Vertreterinnen von Krankenhäusern sowie Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten (vergleiche § 140f SGB V) bei Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung lässt deren Zuordnung zum Vertragsarztrecht unberührt.

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Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat sieht die Einbeziehung der Rechtsprechung zum partiellen Zugang in die Richtlinie kritisch, wonach die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Berufsangehörigen einen partiellen Zugang zu dem Beruf gewähren müssen (Urteil des EuGH vom 19. Januar 2006 (C330/03)). Aus Sicht des Bundesrates müssen Fälle des partiellen Zugangs zu einem reglementierten Beruf auch zum Schutz von Verbrauchern und Patienten auf Einzelfälle beschränkt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 667/11

... Die Kommission wird zur Entwicklung von Mindestqualitätsstandards beitragen, um die Wirksamkeit der Drogenprävention, der Behandlung und der Minderung der Gesundheitsschäden in der EU zu verbessern. Ziel sind Qualitätsstandards für drogenspezifische Dienste, z.B. Verschreibung einer genau geplanten Behandlung entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Patienten oder Qualifikationsanforderungen für das Personal. Diese Standards sollen gemeinsam mit der EBDD, den Mitgliedstaaten und Praktikern in drogenspezifischen Diensten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesundheitssysteme und Kapazitäten in den EU-Ländern entwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 457/2/11

... Für die Nutzung der eGK sprechen insbesondere das fachliche Setting, im Rahmen eines Arzt-Patientengespräches eine Erklärung abzugeben sowie die hohe Erreichbarkeit der Bürgerinnen und Bürger, die statistisch gesehen etwa 18 mal im Jahr eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Die gute technische Umsetzbarkeit der Dokumentation der Erklärung auf der eGK sowie der hohe datenschutzrechtliche Standard könnten ebenfalls für die eGK sprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 2a
Erklärung zur Organ- und Gewebespende

§ 2b
Speicherung der Erklärung zur Organ- und Gewebespende

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Artikel 1 Nummer 2b

Zu Artikel 1 Nummer 2c


 
 
 


Drucksache 616/10

... Demonstration, Pilotprojekte und breit angelegte Versuche, in die ältere Menschen, Patienten, Pflegekräfte, Gesundheitsversorgungseinrichtungen, gemeinschaftliche und häusliche Pflegeleistungen, IKT-Infrastruktur usw. einbezogen werden, zur koordinierten grenzübergreifenden Erprobung von Lösungen in einer ausreichenden Größenordnung in unterschiedlichen Kontexten. Derartige Demonstrationsprojekte müssen an verschiedenen Orten stattfinden und Vergleichbarkeit und Interoperabilität müssen sichergestellt werden. Dies kann durch Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten unterstützt werden, wie etwa Strukturfonds, Europäische Investitionsbank und nationale oder europäische Innovationsfonds.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 581/13/10

... j) Der Gesetzentwurf ist eine reine Kostendämpfungsmaßnahme, die keine strukturverbessernden und effizienzsteigernden Wirkungen entfaltet. Er belastet die Leistungserbringer in unterschiedlichem Maße und gefährdet im Zuge eines drohenden Personalabbaus die Qualität der Patientenversorgung in den Krankenhäusern.



Drucksache 581/1/10

... Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung stellt - ungeachtet des Versichertenstatus der einzelnen Patienten - ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar. Er kann nur gewährleistet werden, wenn die zuständigen Stellen die insoweit notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Dies bedingt zunächst deren unverzügliche Kenntnis über entsprechende Sachverhalte.

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Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 306/10

... Die digitale Gesellschaft ist als eine Gesellschaft zu verstehen, die für jeden Einzelnen einen Nutzen bringt. Die Einführung der IKT ist ein wichtiger Faktor für die Erreichung politischer Ziele wie Fürsorge in einer alternden Gesellschaft, Klimawandel, Verringerung des Energieverbrauchs, Steigerung der Verkehrseffizienz und Mobilität, Befähigung von Patienten zu fundierten Entscheidungen und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 874/10

... Dies gilt besonders für das Gesundheitswesen. Einerseits muss die Sicherheit der Patienten gewährleistet sein. Es ist somit dafür zu sorgen, dass die fachliche Kompetenz und Urteilsfähigkeit der Beschäftigten von Gesundheits- und Notdiensten nicht durch Erschöpfung und Stress infolge langer Arbeitszeiten beeinträchtigt werden. Andererseits gibt es im Gesundheitswesen schon jetzt einen Fachkräftemangel, der sich in Zukunft noch verschärfen wird, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Will man Fachkräfte für das Gesundheitswesen gewinnen und halten, so muss man ihnen attraktivere Arbeitsbedingungen bieten. Vernünftige Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 762/2/10

... 10. Das Gesetz ist eine reine Kostendämpfungsmaßnahme, die keine strukturverbessernden und effizienzsteigernden Wirkungen entfaltet. Es belastet die Leistungserbringer in unterschiedlichem Maße und gefährdet im Zuge eines drohenden Personalabbaus die Qualität der Patientenversorgung in den Krankenhäusern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/2/10




I. Der Bundesrat lehnt das vorliegende Gesetz aus folgenden Gründen ab:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... en erbringen, wenn sie öffentlich gefördert werden. Hierunter fallen auch die nach § 65b SGB V errichteten und durch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen finanziell geförderten Einrichtungen zur Verbraucher- oder Patientenberatung, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten zum Ziel gesetzt haben (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 820/10

... Mit dem vom 16. Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2008 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte rückwirkend zum 1. Oktober 2008 weggefallen. Zur Begründung wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die bisherigen Erfahrungen mit Leistungserbringern, die über das 68. Lebensjahr hinaus Patientinnen und Patienten behandeln, die Aufhebung der Altersgrenze rechtfertigen würden (vgl. Bundestags-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1470: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung an flugmedizinische Sachverständige


 
 
 


Drucksache 676/10

Entschließung des Bundesrates über ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/10




Entschließung

1. Regelung einer patientenzentrierten Aufklärung

2. Einsichtsrechte und Sicherheit der Patientendokumentation sowie Transparenz im Behandlungsgeschehen

3. Verbesserungen der Position von Patientinnen und Patienten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bei vermuteten Behandlungsfehlern

4. Sicherstellung von Beteiligungsrechten und evidenzbasierte Informationen

5. Transparenz bei Individuellen Gesundheitsleistungen IGeL


 
 
 


Drucksache 763/2/10

... Eine solche Regelung erhöht den bürokratischen Aufwand und würde die Wirksamkeit der Rabattverträge, die sich in der Praxis als Instrument zur Einsparung unnötiger Kosten bewährt haben, gefährden, weil die Krankenkassen den Herstellern keine Abnahmegarantie mehr gewähren könnten. Zudem kann die Regelung zu erheblichen - nicht gewollten - finanziellen Zusatzbelastungen bei Patientinnen und Patienten führen. Sofern im Einzelfall therapeutische Gründe vorliegen, können Patientinnen und Patienten bereits heute nicht rabattierte Arzneimittel ohne Mehrkosten erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/2/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 129 Absatz 1 Satz 5 bis 7 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 bis 9 und Satz 2 SGB V


 
 
 


Drucksache 223/10

... Darüber hinaus bestehen weniger Anreize zur Entwicklung neuer Arzneimittel und medizinischer Technologien, wenn es nicht genug potenzielle oder zahlungskräftige Patienten gibt. Daher ist es wichtig, dass die Forschungsprioritäten daran ausgerichtet werden, dass der größtmögliche Nutzen für die öffentliche Gesundheit erzielt wird. Die Fragen des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und der Innovation müssen gleichzeitig angegangen werden, wie in der globalen Strategie und dem Aktionsplan über öffentliche Gesundheit, Innovation und geistiges Eigentum16 hervorgehoben wurde. Politiker und Forscher müssen dafür sorgen, dass die Forschungsergebnisse in evidenzbasierte Entscheidungen umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/10




Mitteilung

Mitteilung

1. Bewältigung globaler Gesundheitsprobleme

Global Governance im Gesundheitsbereich und internationale Rahmenkonzepte

2. Die Legitimation des Handelns der EU

3. Die EU muss eine Vision entwickeln, ihre Stimme erheben und handeln

3.1. Governance als Herausforderung: Koordinierung der globalen Akteure durch starke Führung

3.2. Universalität: Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle

3.3. Politikkohärenz: Gesundheitspolitik kann nicht isoliert betrieben werden

3.4. Wissen: Investitionen in eine Forschung, die allen zugute kommt

4. Ein verstärktes Engagement der EU

4.1. Eine demokratische und alle einbeziehende Governance

4.2. Eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung für alle: Zielländer, Inhalte und Modalitäten

4.3. Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen der EU-Politik mit Bezug zur globalen Gesundheit

4.4. Forschung sowie Dialog und Maßnahmen, die evidenzbasiert sind

4.5 Bessere Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung, Monitoring und Kapazitätenaufbau


 
 
 


Drucksache 763/10

... 4. Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/10




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

§ 65b
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung

§ 130b
Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel

§ 130c
Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern

Artikel 2
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 207

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 6
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

§ 42b
Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 9a
Änderung der Packungsgrößenverordnung

Artikel 10
Änderung der Packungsgrößenverordnung

§ 15

Artikel 11
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 11a
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

§ 1
Anspruch auf Abschläge

§ 2
Nachweis

§ 3
Prüfung durch Treuhänder

§ 4
Angaben auf dem Verordnungsblatt

§ 5
Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer

Artikel 11b
Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler

§ 1
Abschläge der pharmazeutischen Großhändler

§ 2
Abschläge bei unmittelbarem Bezug

§ 3
Weiterleitung der Abschläge

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 444/10

... K. in der Erwägung, dass bei allen Systemen der elektronischen Gesundheitsdienste (e-Health) die Gestaltung, Entwicklung und Anwendung von RFID-gestützten Systemen eine direkte Mitarbeit der Angehörigen der Gesundheitsberufe, der Patienten und relevanter Ausschüsse (z.B. zum Datenschutz und ethischen Fragen) erforderlich machen,



Drucksache 732/10

... Allgemein fällt die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU jedoch kaum ins Gewicht, sie macht – einschließlich Notfallversorgung 22 – schätzungsweise 1 % der öffentlichen Gesundheitsausgaben aus. Patienten haben nicht immer Zugang zu den einschlägigen Informationen über wesentliche Gesichtspunkte der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, beispielsweise über ihren Anspruch auf Kostenerstattung für in anderen Mitgliedstaaten geleistete Gesundheitsversorgung. Dies verunsichert die Patienten und führt zu Misstrauen; es hält sie davon ab, ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land wahrzunehmen.

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Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 698/10

... Sprachenlernen in der Schule, Reisen, Studienaufenthalte im Ausland, die Verwendung des Euro, die Vielfalt des Warenangebots... all diese Dinge machen uns – Verbraucher, Arbeitnehmer, Studenten, Sparer, Unternehmer, Nutzer öffentlicher Dienstleistungen, Patienten, Rentner – im Alltag zu Europäern. Allerdings müssen die europäischen Bürger feststellen, dass sich die europäische Perspektive für sie mit zunehmendem Alter verengt: Im Berufsleben, in den Konsumgewohnheiten, in Gesundheits- und Rentenbelangen rücken die mit Europa verbundenen Chancen für sie immer mehr außer Reichweite.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 96/1/10

... Die Änderung dient dem Patientenschutz, dem bundeseinheitlichen Vollzug sowie der Gleichstellung der daueraufenthaltsberechtigten Personen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003, die über einen Ausbildungsnachweis des Artikel 3 Absatz 3 Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *

Artikel 2a
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

Artikel 2b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9


 
 
 


Drucksache 843/10

... Tatsache ist aber, dass die EU-Bürger bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit im Binnenmarkt viele Engpässe überwinden müssen. Die Bürger sollten aber in der Lage sein, ihre Rechte innerhalb der EU als Bürger, Verbraucher, Studierende, Arbeitnehmer, Patienten und Rentner in vollem Umfang zu nutzen. In der Binnenmarktinitiative2 und im „Bericht über die Unionsbürgerschaft "3 wurden Maßnahmen genannt, die in verschiedenen Bereichen getroffen werden müssen, damit die Rechte der EU-Bürger in vollem Umfang wirksam werden können. Einer dieser Bereiche ist das Steuerwesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung

3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten

4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen

1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital

2. Erbschaftsteuer

3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden

4. Zulassungs- und Pkw-Steuern

5. Elektronischer Handelsverkehr

5. Überlegungen für weitere Massnahmen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 174/10

... Darüber hinaus werden vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten veranlasste systematische klinische Untersuchungen mit bereits auf dem Markt befindlichen CE-gekennzeichneten Medizinprodukten (sog. Post Market Clinical Follow-Up Studien), mit denen insbesondere bei Implantaten die klinische Langzeitleistungsfähigkeit der Produkte untersucht werden soll, dann vom Anwendungsbereich erfasst, wenn diese Prüfungen zusätzliche invasive oder andere belastende Untersuchungen für die Patienten zur Folge haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Kennzeichnung

§ 3
Antragstellung

§ 4
Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden

§ 5
Bewertungsverfahren

§ 6
Genehmigungsverfahren

§ 7
Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko

§ 8
Änderungen

§ 9
Anforderungen an Prüfer

§ 10
Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung

§ 11
Überwachung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Überblick über die Regelungen

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Kosten

4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

4.2 Sonstige Kosten

4.3 Bürokratiekosten

1. der Wirtschaft

2. für Bürgerinnen und Bürger

3. für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

4 Personalbedarfsberechnung

4 Kostenberechnung

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 612/10

... In der Untergruppe 1 wird ferner unter der Bezeichnung Hematide (synonym Peginesatide) ein neuer Stoff nachgetragen. Dabei handelt es sich um ein synthetisch hergestelltes Produkt auf Polypeptid-Basis, das chemisch nicht mit den Erythropoetinen verwandt ist, dessen Wirkungsweise (Erythropoese stimulierende Wirkung) aber der des körpereigenen Erythropoetins entspricht (Macdougall, I.C.: Current Opinion in Investigational Drugs, 2008 9 (9): 1034–1047). Zur therapeutischen Erprobung von Hematide an Patientinnen und Patienten mit Anämie laufen derzeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung – DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

IV. Stoffe für ein Gendoping PPAR6

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Inhalt

II. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1395: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Eine solche Regelung erhöht den bürokratischen Aufwand und würde die Wirksamkeit der Rabattverträge, die sich in der Praxis als Instrument zur Einsparung unnötiger Kosten bewährt haben, gefährden, weil die Krankenkassen den Herstellern keine Abnahmegarantie mehr gewähren könnten. Zudem kann die Regelung zu erheblichen - nicht gewollten - finanziellen Zusatzbelastungen bei Patientinnen und Patienten führen. Sofern im Einzelfall therapeutische Gründe vorliegen, können Patientinnen und Patienten bereits heute nicht rabattierte Arzneimittel ohne Mehrkosten erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V

Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:

Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG

Artikel 1a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG

19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG

20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG

21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV

22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV

23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt

24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung

b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser

25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zu den Pickup-Stellen


 
 
 


Drucksache 332/10

... - zur Behandlung einer symptomatischen Anamie infolge chronischer Niereninsuffizienz bei erwachsenen Patienten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1242: Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 693/10

... Die Euratom-Rechtsvorschriften über Strahlenschutz sind zu aktualisieren, damit sie den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den betrieblichen Erfahrungen entsprechen. Die Strahlenschutzanforderungen sind zu vereinfachen und klarer darzulegen (Einführung eines kohärenten Systems zum Schutz der Arbeitnehmer, externen Arbeitskräfte, Patienten und Öffentlichkeit; Einführung eines kohärenten Bündels an Definitionen; Erleichterung der Freizügigkeit der externen Arbeitskräfte; Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung der grenzüberschreitenden Erfahrungen im Bereich des Strahlenschutzes). Die Vorschriften der Richtlinie sind so weit wie möglich mit internationalen grundlegenden Sicherheitsnormen in Einklang zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 804/10

... Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pseudoephedrin wurden ausweislich des Arzneiverordnungsreportes bisher in nur sehr geringem Umfang zu Lasten der GKV verschrieben, weil auf Grund von § 34 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen sind. Diese Arzneimittel sind also derzeit in der Regel von den Patientinnen und Patienten selbst zu finanzieren. Da unterstellt werden kann, dass sich das Verschreibungsverhalten der Ärzteschaft im Hinblick auf diese Arzneimittel auf Grund der partiellen Unterstellung des o.g. Wirkstoffes unter die Verschreibungspflicht nicht grundsätzlich ändern wird und diese Arzneimittel nach Inkrafttreten dieser Verordnung für Erwachsene regelmäßig auf Privatrezepten verordnet werden, sind die Kosten für diese Arzneimittel bei Verschreibungen für Erwachsene auch künftig regelmäßig von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zehnte Verordnung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu den Positionen

Zur Position Eltrombopag

Zur Position Pazopanib

Zur Position Pseudoephedrin

Zur Position Roflumilast

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)


 
 
 


Drucksache 581/2/10

... Unterschiedliche Basisfallwerte in den Ländern verstoßen gegen das mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 verankerte Prinzip "gleiches Geld für gleiche Leistung" im Krankenhausbereich. Das gilt insbesondere angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009, in den von allen Versicherten der GKV dem Grundsatz nach ein bundesweit einheitlicher Betrag gezahlt wird. Der bundeseinheitlichen Beitragshöhe müssen dann gerechterweise auch bundesweit einheitliche Entgeltbedingungen für die Leistungen der Krankenhäuser an die Patienten gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/10




Zu Artikel 8 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 530/10

... Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 781/10

... 47. stellt fest, dass die Größe der Finanzinstitute und ihre entsprechenden Bilanzen Auslöser für die These des „too big to fail“ waren; fordert daher die Kommission auf, von den Banken eine Verfügung nach dem Muster der Patientenverfügung zu verlangen, in der die Modalitäten ihrer ordentlichen Abwicklung im Krisenfall festgelegt sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 96/10 (Beschluss)

... Die Änderung dient dem Patientenschutz, dem bundeseinheitlichen Vollzug sowie der Gleichstellung der daueraufenthaltsberechtigten Personen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003, die über einen Ausbildungsnachweis des Artikel 3 Absatz 3 Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV

'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 829/10

... 28. STORK (Secure identiTy acrOss boRders linKed) ( https://www.eid-stork.eu/ ), epSOS (Smart Open Services for European Patients) ( http://www.epsos.eu ).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/10




1. Anwendungsbereich des Aktionsplans

2. Prioritäten Aktionen

2.1. Stärkung der Nutzer

2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste

2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen

2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

2.1.4. Erhöhung der Transparenz

2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse

2.2. Binnenmarkt

2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen

2.2.2. Persönliche Mobilität

2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste

2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen

2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe

2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten

2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln

2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste

2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität

2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen

2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste

3. Governance


 
 
 


Drucksache 581/6/10

... Die derzeitige Regelung sieht vor, einen Teil der Honorarzuwächse für die ambulante ärztliche Vergütung linear, den restlichen Teil asymmetrisch auf die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zu verteilen. Eine asymmetrische Honorarzuwachsverteilung berücksichtigt nicht die in einem Land tatsächlich erbrachten ambulanten Leistungen. Im Vordergrund muss die Behandlungsqualität der Versorgung der Patienten stehen. Durch eine asymmetrische Honorarzuwachsverteilung können in einigen Ländern Kostensteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden, wohingegen in anderen Ländern mehr Mittel für die ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt würden, als durch die dort vorhandenen Versorgungsstrukturen gerechtfertigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/6/10




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 632/10

... Im Rat wurde am 8. Juni eine politische Einigung erzielt. Danach dürfen die Mitgliedstaaten eine vorherige Genehmigung auf nationaler Ebene als Bedingung für die Kostenübernahme vorschreiben und können solche Genehmigungen auch ablehnen. Das Ausschussverfahren für Maßnahmen im Rahmen elektronischer Gesundheitsdienste, das im Kommissionsvorschlag ursprünglich vorgesehen war, entfällt. Damit wird den Bedenken der Mitgliedstaaten Rechnung getragen, die eine Kontrolle der Patientenströme für erforderlich halten und die Planbarkeit und das finanzielle Gleichgewicht ihrer Gesundheitssysteme sicherstellen wollen32.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/10




1. Einführung

2. Rechtlicher institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente 12

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

3.5. Gerichtshof

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität erhoben wurden

5. Fazit

Anhang I
Liste der Kommissionsinitiativen, bei denen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente Bemerkungen zur Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit enthielten


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung stellt - ungeachtet des Versichertenstatus der einzelnen Patienten - ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar. Er kann nur gewährleistet werden, wenn die zuständigen Stellen die insoweit notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Dies bedingt zunächst deren unverzügliche Kenntnis über entsprechende Sachverhalte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 424/10

... A. in der Erwägung, dass in der EU zurzeit 56 000 Patienten auf ein geeignetes Spenderorgan warten und Schätzungen zufolge täglich 12 Patienten sterben, während sie auf ein Transplantat warten,



Drucksache 511/10

... 32. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die meisten Gerichte für Patienten der Psychiatrie keine gerichtlichen Überprüfungen von Amts wegen durchführen und so die Patienten, die sich unfreiwillig in einer Einrichtung befinden, daran hindern, vor einen Richter zu treten; verweist auf die Rechtssache Dybeku gegen Albanien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und fordert eine Zusage, dass psychisch kranke Häftlinge nicht in den gleichen Anstalten untergebracht werden wie Gefangene, die nicht an solchen Krankheiten leiden;



Drucksache 475/09

... 27. fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Unionsbürger innerhalb der Mitgliedstaaten zu ergreifen, vor allem im Hinblick auf praktische Fragen wie die Ausstellung von Aufenthaltspapieren und Arbeitsgenehmigungen sowie die Übertragung von Fahrzeugzulassungen, die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Insassen- und Fahrzeugversicherungspolicen, die Weiterleitung von Patientenakten, klare Regelungen für die Erstattung von Behandlungskosten, um nur einige der vielen Punkte zu nennen, bei denen trotz der Bemühungen um Harmonisierung auf EU-Ebene Probleme auftreten, und fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Informationen zu erfassen und den Unionsbürgern zugänglich zu machen;



Drucksache 18/1/09

... 5. - Pharmazeutische Unternehmer haben ein Absatzinteresse, das einem Erstellen von unbeeinflussten und objektiven Informationen zuwiderläuft. Eine Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch pharmazeutische Unternehmen wird zum Schutz und Wohl der von Krankheit betroffenen Patienten abgelehnt.



Drucksache 158/09

... Das derzeitige Vergütungssystem missachtet jedoch die Interessen von Patienten und Ärzten. Es widerspricht in seinen grundlegenden Weichenstellungen ethischen und gesundheitsökonomischen Prinzipien:



Drucksache 172/1/09

... werden Laborbefunde für die Diagnostik und Stadieneinteilung von Krankheiten, Verlaufs- und Therapiekontrolle sowie die Prävention erstellt. Die Richtigkeit der ermittelten Laborwerte ist für den Patienten von höchster Bedeutung. Daher werden hohe Anforderungen an die Qualität der labormedizinischen Untersuchungen gestellt. Aus Gründen des Patientenschutzes ist es unabdingbar, dass die Einhaltung der qualitätssichernden Vorgaben behördlich beaufsichtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

21. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

26. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

29. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 172/09 (Beschluss)

... werden Laborbefunde für die Diagnostik und Stadieneinteilung von Krankheiten, Verlaufs- und Therapiekontrolle sowie die Prävention erstellt. Die Richtigkeit der ermittelten Laborwerte ist für den Patienten von höchster Bedeutung. Daher werden hohe Anforderungen an die Qualität der labormedizinischen Untersuchungen gestellt. Aus Gründen des Patientenschutzes ist es unabdingbar, dass die Einhaltung der qualitätssichernden Vorgaben behördlich beaufsichtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

22. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

26. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 658/09

... Ein ausgedehntes Krankheitsbild geht oft mit schwerer oder sogar tödlicher Lungenentzündung einher. Zwar können diese Komplikationen bei jedem Patienten auftreten, doch sind sie bei älteren Menschen oder bei Patienten mit chronischen Vorerkrankungen weitaus häufiger und führen zu hohen Morbiditäts- und Mortalitätsraten. Diese Personenkreise gelten als Risikogruppen (ECDC 20081).

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Drucksache 658/09




Begründung

3 Einleitung

Allgemeine Krankheitslast

Schätzungen der mit der Krankheit verbundenen Kosten

Effizienz und Effektivität von Impfungen

Begründung

Gesundheitlicher Nutzen der Grippe-Impfung und Zusammenhang mit der Bereitschaftsplanung für eine Grippepandemie

Notwendigkeit von Verhaltensänderungen sowie organisatorischer Veränderungen und Forschungsbedarf

Zusammenarbeit in Europa

Definition von Risikogruppen

Zweck dieses Vorschlags

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 673/09

... Die verbreitetste Demenzerkrankung in der EU ist die Alzheimer-Krankheit, die etwa 50-70 % der Demenz-Fälle ausmacht, ihr folgt die Multiinfarkt-Demenz (rund 30 %), die durch mehrere aufeinanderfolgende Schlaganfälle verursacht wird; weitere Formen umfassen unter anderem die frontotemporale Demenz, die Pick-Krankheit, die Binswanger-Krankheit und die Lewy-Body-Demenz. Ein Projekt, das von der EU-Patienten-Plattform Alzheimer Europe1 mit Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, nannte auch die wichtigsten seltenen Formen der Demenz2.

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Drucksache 673/09




Mitteilung

1. Einleitung und Problemstellung

1.1. Hintergrund

1.2. Die Problematik

2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen

2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern

Aktionen:

2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von

Aktionen:

2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:

Aktionen:

2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen

Aktion:

3. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 195/09

... Es werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung und zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit erfolgen. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie, die Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich, der Abschluss der Mitentscheidungsverfahren über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, über Organspenden und Organtransplantationen sowie die Aktualisierung der Arbeiten über Grippepandemien und Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Annahme des Maßnahmenpakets Arzneimittel von 2008 wird dazu beitragen, dass den Patienten sichere Arzneimittel zur Verfügung stehen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erhalten bleibt. Tiergesundheit und Tierschutz dürften ein weiterer Bereich sein, für den die Kommission nach Maßgabe der Tiergesundheitsstrategie und des Aktionsplans für Tierschutz neue Vorschläge vorlegen wird.

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Drucksache 195/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010

2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Bürgernahe Politik

2.4. Europa als Partner in der Welt

2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz

3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

3.1. Personelle Ressourcen

3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4


 
 
 


Drucksache 263/09

... b) der Überlebensraten von Krebspatientinnen und Krebspatienten,

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Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 20/09

... Arzneimittel sind für die Gesundheit der Bürger in der EU sehr wichtig. Die Entwicklung und Verwendung von Arzneimitteln verbessert die Lebensqualität, verkürzt Krankenhausaufenthalte und rettet Leben. Allerdings können Arzneimittel auch Nebenwirkungen haben, die die öffentlichen Gesundheitssysteme in beträchtlichem Maße belasten. Man schätzt, dass auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln 5 % der Klinikeinweisungen zurückgehen, dass 5 % aller Krankenhauspatienten darunter leiden und dass sie die fünfthäufigste Todesursache in Krankenhäusern sind.

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Drucksache 20/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Transparenz und Kommunikation

Risikomanagementplanung und nicht-interventionelle Unbedenklichkeitsstudien

Fallberichte über Arzneimittelnebenwirkungen

Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und andere sicherheitsbezogene Beurteilungen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsgrundsatz

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004

Artikel 10a

Artikel 14a

Artikel 16

Kapitel 3
Pharmakovigilanz

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Artikel 28d
Auf Aufforderung der Kommission beteiligt sich die Agentur in Zusammenarbeit mit den

Artikel 28e

Artikel 28f

Artikel 29

Artikel 29a

Artikel 61a

Artikel 2
Übergangsbestimmungen

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 675/09

... Angesichts der Tatsache, dass die Personen über 80 Jahren in den meisten europäischen Ländern die am schnellsten wachsende Gruppe darstellen, ist in Europa in der Tat eine deutliche Alterung der Bevölkerung zu beobachten. 70 % der Patienten mit der Diagnose Alzheimer sind mindestens 75 Jahre alt. Demenzerkrankungen werden daher in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich eine der größten Herausforderungen für die Gesundheitssysteme darstellen, wobei hierbei auch die informelle und die langfristige Pflege zu berücksichtigen sind.

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Drucksache 675/09




Begründung

3 Zusammenfassung

1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung

Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung

2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer

Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich

Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa

Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene

Vorteile einer verstärkten Koordinierung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Proportionalitätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 435/09

... Die Kommission begrüßt, dass der deutsche Bundesrat grundsätzlich die Absicht der Kommission unterstützt, durch grundlegende Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bei der Spende von Organen zu Transplantationszwecken ein hohes Schutzniveau für Patienten in der EU zu gewährleisten und dem Organmangel sowie dem Organhandel entgegenzuwirken.

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Drucksache 435/09




Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 818 – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe


 
 
 


Drucksache 22/09

... Gefälschte Arzneimittel können minderwertige oder gefälschte, überhaupt keine oder falsch dosierte Inhaltsstoffe, einschließlich Wirkstoffe, enthalten. Sie stellen eine erhebliche Bedrohung für Patienten und Industrie in Europa dar, und in der Öffentlichkeit und der Politik große Besorgnis darüber, dass in den letzten Jahren immer mehr dieser Produkte in der EU entdeckt wurden.

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Drucksache 22/09




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

2. Öffentliche Konsultation

3. Folgenabschätzung

4. Rechtsgrundlage und Subsidiarität

5. Änderungen

6. Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 46b

Artikel 52a

Artikel 52b

Artikel 54a

Artikel 85a

Artikel 85b

Artikel 111a

Artikel 111b

Artikel 118a

Artikel 118b

Artikel 118c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 871/09

... C. in der Erwägung, dass die Kosten von Demenzerkrankungen in der Europäischen Union der 25 im Jahr 2005 auf 130 Mrd. EUR geschätzt wurden, was durchschnittlich rund 21 000 EUR jährlich pro Demenzpatient entspricht; in der Erwägung, dass dieser Durchschnittswert unmittelbare Kosten und Kosten umfasst, die durch informelle Pflege entstehen,



Drucksache 823/09

... Die Produkte und ihre Herstellungsverfahren müssen so ausgelegt sein, dass das Infektionsrisiko für Patienten, Anwender und Dritte ausgeschlossen oder soweit wie möglich verringert wird. Die Auslegung muss eine leichte Handhabung erlauben und die Kontamination des Produkts durch den Patienten oder umgekehrt während der Anwendung so gering wie möglich halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 626/09

... Krebserkrankungen lassen sich verringern und eindämmen, indem evidenzbasierte Strategien für die Früherkennung und das Management von Krebspatienten eingesetzt werden. Dazu gehört eine zweckmäßige Information, um diejenigen für die Vorteile der Früherkennung zu sensibilisieren, die davon profitieren sollten. In diesem Zusammenhang hat sich bereits ein gemeinschaftlicher Mehrwert erwiesen, indem die Entwicklung von Vorsorgeprogrammen für Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs in den Mitgliedstaaten wirksam gefördert werden konnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/09




Mitteilung

1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?

1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie

1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre

1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung

2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen

2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion

5 Früherkennung:

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Abbildung 1

3.1. Die nächsten Schritte

3.2. Finanzierung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 146/09

... B. in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Fibromyalgie seit 1992 als Krankheit anerkennt, dass diese Krankheit aber nach wie vor nicht im offiziellen Krankheitsindex der Europäischen Union kodifiziert ist, wodurch Patienten von einer formellen Diagnose ausgeschlossen werden,



Drucksache 672/09

... Eine Inaktivierung bewirkt ein überschießendes Muskelwachstum. Mit einem menschlichen Antikörper, der die Myostatinwirkung gezielt hemmt, ist bereits eine klinische Studie an Patienten mit Muskelschwund durchgeführt worden. Dies legt eine missbräuchliche Anwendung zur Leistungssteigerung im Sport nahe. Aus Sicht von Sachverständigen kann schon jetzt von einer Nutzung zu Dopingzwecken ausgegangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

a Exogene anabol-androgene Steroide

b Endogene anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Hormone und verwandte Stoffe

1. Erythropoietin und Analoga

2. Wachstumshormon und Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren, synonym Insulin-like Growth Factors, IGF-1

3. Gonadotropine

4. Insuline

5. Corticotropine

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 763: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 19/09

... • die Bereitstellung der Informationen über Kanäle gestattet wird, die den Bedürfnissen und Kompetenzen verschiedener Patientengruppen Rechnung tragen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Richtlinie 2001/83/EG

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.5. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:

Titel VIIIa
– Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel

Artikel 100a

Artikel 100b

Artikel 100c

Artikel 100d

Artikel 100e

Artikel 100f

Artikel 100g

Artikel 100h

Artikel 100i

Artikel 100j

Artikel 100k

Artikel 100l

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 478/09

... /EG gefährdet werden darf, da die MRT-Technologie bei Erforschung, Diagnose und Behandlung lebensbedrohlicher Krankheiten für Patienten in Europa wichtig ist,



Drucksache 499/09

... " bezeichnet) wesentliche Fortschritte mit vielen Vorteilen in unzähligen Anwendungsbereichen für Verbraucher, Patienten und die Umwelt verspricht, weil Nanomaterialien, verglichen mit dem entsprechenden Stoff oder Material in seiner herkömmlichen Form, andere oder neue Eigenschaften aufweisen können,



Drucksache 793/09

... " an, in denen er auf das übergeordnete Ziel verweist gesundheitliche Ungleichheit abzubauen.9 Die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, zu Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen können sicher einen Teil der gesundheitlichen Ungleichheit abmildern, wie dies auch in der EU-Gesundheitsstrategie festgestellt wurde. Der Beitrag zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit sollte über die Umsetzung von Initiativen sichergestellt werden, zu denen die Empfehlung des Rates zur Krebsvorsorge, die Mitteilung über Telemedizin10, die Mitteilung über Sicherheit für die Patienten11 oder der Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/09




Mitteilung

1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen

2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU

3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU

4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz

5. Hauptprobleme

Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung

Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung

Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen

Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik

6. Weitere Schritte


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.