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"Patient"
Drucksache 210/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... "Bis spätestens zum 31. Oktober 2008 ist mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Regelung zu treffen, nach der ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, vergütet werden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7a Pflegeberatung
§ 10 Pflegebericht der Bundesregierung
§ 30 Dynamisierung
§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 82b Ehrenamtliche Unterstützung
§ 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 92 Landespflegeausschüsse
§ 92c Pflegestützpunkte
§ 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
§ 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
§ 113b Schiedsstelle Qualitätssicherung
§ 114 Qualitätsprüfungen
§ 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
§ 13a Übertragungswert
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 entfallen
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 4a Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7
§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
§ 4a
Artikel 16a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 881/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... 3. Europäische Referenznetzwerke können im Hinblick auf die Kooperation von Expertinnen und Experten im Bereich seltener Erkrankungen und die wechselseitige Hilfe bei Diagnose und Therapie, aber auch im Rahmen der Aus- und Weiterbildung großen europäischen Mehrwert erbringen. Da Patienten in der Regel vorzugsweise in der Nähe ihrer Angehörigen und im muttersprachlichen Umfeld behandelt werden möchten, ist dem Wissenstransfer - auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Telematik - Vorrang vor einem Patiententransfer zu geben.
Drucksache 964/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Absicht der Kommission, durch grundlegende Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bei der Spende von Organen zu Transplantationszwecken ein hohes Schutzniveau für Patienten in der EU zu gewährleisten und dem Organmangel sowie dem Organhandel entgegenzuwirken.
Drucksache 896/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
... in Verbindung mit § 67 Abs. 2 AO mit seinen Umsätzen auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn es keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. So können Krankenhäuser nach § 67 Abs. 2 AO steuerbegünstigt sein, wenn mindestens 40 v. H. der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen für die Krankenhausleistungen kein höheres Entgelt als nach der Bundespflegesatzverordnung berechnet wird.
Drucksache 111/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... (4) Hinweis darauf, dass Patienten, die Arzneimittel zur Senkung des Cholesterinspiegels einnehmen, das Erzeugnis nur unter ärztlicher Aufsicht zu sich nehmen sollten;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Behörde
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Pflichten
Kapitel IV Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Liste der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 10 Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln
Artikel 11 Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben
Artikel 12 Maße und Gewichte
Artikel 13 Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel
Artikel 14 Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 15 Versandverkauf
Artikel 16 Sprachliche Anforderungen
Artikel 17 Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben
Abschnitt 2 Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben
Artikel 18 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 19 Verzeichnis der Zutaten
Artikel 20 Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten
Artikel 21 Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 22 Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 23 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 24 Nettomenge
Artikel 26 Gebrauchsanweisung
Artikel 27 Alkoholgehalt
Abschnitt 3 Nährwertdeklaration
Artikel 28 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Inhalt
Artikel 30 Berechnung
Artikel 31 Form der Angabe
Artikel 32 Angabe auf der Grundlage einer Portion
Artikel 33 Andere Formen der Angabe
Artikel 34 Darstellungsform
Kapitel V Freiwillige information über Lebensmittel
Artikel 35 Geltende Anforderungen
Artikel 36 Darstellung
Kapitel VI Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
Artikel 37 Grundsatz
Artikel 38 Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben
Artikel 39 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 40 Alkoholische Getränke
Artikel 41 Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel
Artikel 42 Mitteilungsverfahren
Artikel 43 Einzelheiten
Kapitel VII Ausarbeitung nationaler Regelungen
Artikel 44 Nationale Regelungen
Artikel 45 Konformitätsvermutung
Artikel 46 Maßnahmen der Gemeinschaft
Artikel 47 Durchführungsbestimmungen
Kapitel VIII Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Technische Anpassungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 51 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 52 Aufhebung
Artikel 53 Inkrafttreten
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist
Anhang V Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A Bezeichnung
Teil B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung
Teil C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes
Anhang VI Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann
Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer
Teil D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VII Quantitative Angabe der Zutaten
Anhang VIII Angabe der Nettomenge
Anhang IX Mindesthaltbarkeitsdatum
Anhang X Alkoholgehalt
Anhang XI Referenzmengen
Teil A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XII Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XIII Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration
Teil A Abfassung der Nährwertdeklaration
Teil B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett
Teil C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration
Finanzbogen
Drucksache 896/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
... in Verbindung mit § 67 Abs. 2 AO mit seinen Umsätzen auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn es keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. So können Krankenhäuser nach § 67 Abs. 2 AO steuerbegünstigt sein, wenn mindestens 40 v. H. der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen für die Krankenhausleistungen kein höheres Entgelt als nach der Bundespflegesatzverordnung berechnet wird.
Drucksache 696/2/08
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG )
... Auch künftig wäre damit nicht gewährleistet, dass alle Patientinnen und Patienten in gleicher Weise, insbesondere durch qualifiziertes Personal, stationär versorgt werden können, weil für gleiche Krankenhausleistungen in den Ländern unterschiedliche Ausgabemittel zur Verfügung stehen.
Drucksache 502/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung KOM (2008) 418 endg.; Ratsdok. 11560/08
... –k) der Qualität der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege und Anpassung der Pflegesysteme, einschließlich der Entwicklung der präventiven Pflege, an die sich wandelnden Erfordernisse und Präferenzen der Gesellschaft und des Individuums, insbesondere durch die Entwicklung von Qualitätsstandards, die international bewährten praktischen Lösungen entsprechen, und durch Stärkung der Verantwortlichkeit der Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie der Patienten und der Pflegeempfänger;
1. Einleitung
2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales
3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales
3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung
Die Lissabon-Strategie als Muster
5 Zielvorgaben
Empfehlungen der Kommission
Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung
3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken
5 Mainstreaming
Horizontale Koordinierung
3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente
3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure
Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews
Neue Instrumente für das Voneinanderlernen
Einbeziehung aller relevanten Akteure
4. Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1 Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung
Anhang 2 Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales
Drucksache 808/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu dem Weißbuch zu Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa (2007/2285(INI))
... 43. verweist auf das Problem der Fehlernährung als eines Zustands, in dem ein Mangel, ein Übermaß oder eine Unausgewogenheit der Ernährung messbar nachteilige Auswirkungen auf Gewebe, Körperform und Körperfunktionen hat; weist darauf hin, dass Fehlernährung eine erhebliche Belastung sowohl für das Wohlbefinden des Einzelnen als auch für die Allgemeinheit und vor allem das Gesundheitswesen schafft und dass sie erhöhte Sterblichkeit, längere Krankenhausaufenthalte, die Verschlimmerung von Komplikationen und die Herabsetzung der Lebensqualität der Patienten verursacht; weist darauf hin, dass zusätzliche Krankenhaustage und die Behandlung von durch Fehlernährung bedingten Komplikationen alljährlich öffentliche Gelder im Umfang von Milliarden Euro in Anspruch nehmen;
Drucksache 442/1/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser - Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen -
... " abgeschafft werden. Eine weitere Erhebung ist den Krankenhäusern aufgrund ihrer gestiegenen Kosten nicht zumutbar. Auch muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Personalkostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung zu berücksichtigen. Wird den Krankenhäusern diese Möglichkeit nicht eröffnet, ist ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern, und hier vor allem in der Pflege, zu befürchten, der letztlich die Patientenversorgung beeinträchtigt. Die Krankenhäuser haben durch die seit 1993 bestehende Budgetdeckelung und die Spargesetze der letzten Jahre einen erheblichen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet. Jetzt geht es darum, den Krankenhäusern die finanziellen Mittel kurz- und mittelfristig zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherstellung einer stationären Versorgung auf hohem Niveau benötigt werden. Um den Krankenhäusern über die kurzfristig wirksamen Maßnahmen hinaus eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, sind Neuregelungen in der Investitionsförderung durch die Länder sinnvoll, die von den Ländern unter Beteiligung des Bundes in einem konsensualen Verfahren bis Ende 2009 erarbeitet werden.
Drucksache 870/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Telemedizin – Begriffsbestimmung und Beispiele
2.1. Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten
2.2. Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen
3. Telemedizin – Wie sie Wirklichkeit werden kann
3.1. Schaffung von Vertrauen in die Dienste der Telemedizin und Aufbau von
3.2. Schaffung von Rechtsklarheit
Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.
3.3. Klärung technischer Fragen und Erleichterung der Marktentwicklung
4. Schlussfolgerungen
Anhang Für die kommenden Jahre stehen Maßnahmen auf drei Ebenen an:
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der EU geförderte Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen
Drucksache 442/08
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser
... Gleichfalls muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Personalkostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung zu berücksichtigen. Wird den Krankenhäusern keine Möglichkeit der Refinanzierung eröffnet, ist ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern zu befürchten, der letztlich die Patientenversorgung beeinträchtigt.
Drucksache 870/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008)
Drucksache 432/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
... Gesetzlich der Präsenzapotheke auferlegte Gemeinwohlpflichten wie die regionale Versorgung in dringenden Fällen, insbesondere in Notfällen (Nacht- und Wochenenddienste), die Herstellung von patientenindividuellen Rezepturen sowie die ausreichende Bevorratung mit einem Vollsortiment könnten nicht mehr gewährleistet werden.
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Hierbei spielt die Stärkung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung eine wichtige Rolle. Die Patientenrechte müssen klar geregelt sein, und es werden Rahmenbedingungen benötigt, die zugleich gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der finanziellen Nachhaltigkeit – weiter eigenständig über ihre Gesundheitssysteme entscheiden können. Zudem sollte die Mobilität von Patienten und Arbeitskräften durch die Erleichterung der grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Patientenakten (unter Beachtung des Datenschutzes) unterstützt werden.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Das Ziel der anstehenden Vorschläge über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist es, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Patienten ihre vom Gerichtshof anerkannten Rechte in einer Art und Weise wahrnehmen können, die den gemeinsamen Grundwerten der Gesundheitssysteme in der EU gerecht wird. Die Kommission beabsichtigt nicht, die nationalen, regionalen oder kommunalen Verwaltungen unnötig zu belasten. Der Vorschlag ermöglicht den Mitgliedstaaten ausreichende Flexibilität, um die Durchführung an die besonderen Umstände ihrer nationalen Gesundheitssysteme anzupassen. Die Kommission achtet darauf, dass seine Umsetzung keine großen Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten insgesamt haben wird.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 300/08 (Beschluss)
... - mittelschweres bis schweres chronisches Schichtarbeiter-Syndrom mit exzessiver Schläfrigkeit bei Patienten mit Nachtschicht-Wechsel, wenn andere schlafhygienische Maßnahmen zu keiner zufriedenstellenden Besserung geführt haben.
Drucksache 1000/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen KOM (2008) 837 endg.; Ratsdok. 17430/08
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen KOM (2008)
Drucksache 747/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt - territoriale Vielfalt als Stärke KOM (2008) 616 endg.; Ratsdok. 14059/08
... 12 Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, KOM (2008)
Mitteilung
1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt aus territorialer Perspektive
2. Hin zu einer ausgewogeneren und harmonischeren Entwicklung6
2.1. Konzentration: Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftsdichte
2.2. Anbindung der Gebiete: Überwindung der Entfernung
2.3. Zusammenarbeit: Überwindung der Teilung
2.4. Regionen mit geografisch bedingten Besonderheiten
3. Territorialer Zusammenhalt in Theorie und Praxis auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten
3.1. Territorialer Zusammenhalt in der Planung der EU-Politik...
3.2. ... und in den Debatten in und zwischen den Mitgliedstaaten
4. Diskussionspunkte
1. Begriffsbestimmung
2. Umfang und Reichweite territorialer Maßnahmen
3. Bessere Zusammenarbeit
4. Bessere Koordinierung
5. Neue territoriale Partnerschaften
6. Besseres Verständnis des territorialen Zusammenhalts
Drucksache 870/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008)
Drucksache 48/08
Verordnung der Bundesregierung
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 21. BtMÄndV)
... Derzeit ist in Deutschland kein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zugelassen. Aufgrund seiner stimulierenden Wirkung wird es von verschiedenen Personengruppen missbraucht und steht auf den Dopinglisten der Sportverbände. Die WHO gibt für die Verwendung dieses Wirkstoffs Höchstmengen an, die täglich verschrieben werden dürfen. Aus klinischer Sicht stehen für die Indikationen, die für diesen Wirkstoff beschrieben werden, andere wirksame Arzneimittel zur Verfügung. Bei kardial vorerkrankten Patienten ist die Anwendung von Fencamfamin kontraindiziert. Deshalb muss die Verschreibungsfähigkeit aufgehoben werden. Die bisherige IUPAC-Bezeichnung für Fencamfamin lautete (Ethyl)(3-phenylbi-cyclo[2.2.1]heptan-2-yl)azan.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
zu 1.a
zu 1.b
Zu 2.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Auf der 37. Sitzung des Ausschusses für Familienrechtsexperten vom 28. bis 30. November 2007 in Straßburg wurde der Entwurf einer Empfehlung zum Thema verschollene Personen, Todesvermutungen und Kommorienten (zeitgleich Versterbende) insbesondere infolge von Terroranschlägen oder Naturkatastrophen beraten und beschlossen, die Arbeiten an dieser Empfehlung fortzusetzen sowie zusätzlich eine Empfehlung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auszuarbeiten. Diese Ergebnisse wurden dem Lenkungsausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) zu dessen 80. Sitzung am 13. Dezember 2007 vorgelegt.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 789/08
... b) Für ärztliche Personen, die künftig thalidomid- oder lenalidomidhaltige Arzneimittel verschreiben wollen, ergeben sich Auswirkungen auf Grund der Anforderungen an das Rezeptformular und die Nachweispflichten; so müssen sie sofern noch nicht geschehen, dem BfArM eine Kopie des Approbationsnachweises übermitteln um die vorgeschriebenen Rezeptvordrucke anfordern zu können. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Rezeptvordruck hat die Bestätigung zu enthalten, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden; dazu zählt insbesondere, dass ein Schwangerschafts-Präventionsprogramm durchgeführt wird und dass dem Patienten bzw. der Patientin vor der Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien ausgehändigt wurden. Ferner muss durch Ankreuzen auf dem Rezept jeweils angegeben sein, ob diese Arzneimittel im Rahmen der zugelassenen Anwendungsgebiete verordnet werden oder für andere Anwendungsgebiete, für die in der medizinischen Fachwelt die Auffassung eines bestimmungsgemäßen Gebrauches unter bestimmten Voraussetzungen gesehen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
§ 3a
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
II. Regelungsinhalt
III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
IV. Befristung
V. Geschlechterspezifische Aspekte
VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht
VII. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... 4. Der Organmangel ist ein wichtiger Faktor, der die Transplantationsprogramme beeinträchtigt. Fast 56 000 Patienten stehen derzeit auf Wartelisten.2 Die Sterblichkeitsraten während der Wartezeit für eine Herz-, Leber- oder Lungentransplantation betragen in der Regel zwischen 15 und 30 %. Die Spenderaten und die Organverfügbarkeit sind in Europa höchst unterschiedlich, wobei machbare bewährte Verfahren in einigen Mitgliedstaaten zu weitaus besseren Ergebnissen führen als in anderen.
Drucksache 712/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung der Arzneimittel auf Therapieallergene, die für einzelne Personen auf Grund einer Rezeptur hergestellt werden, sowie über Verfahrensregelungen der staatlichen Chargenprüfung (Therapieallergene -Verordnung)
... " gleichzeitig eine Verschlechterung des Zustands des Patienten erfolgen kann. Hinzu kommt die therapiebedingte Gefährdung durch schwere unerwünschte Reaktionen, die bis zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock reichen können. Es besteht somit die Möglichkeit, dass die Patienten nicht nur den Risiken der Behandlung ausgesetzt sind ohne einen Nutzen durch die Therapie zu haben, sondern dass sich ihr Gesundheitszustand sogar noch verschlechtert. Nicht bekannt, aber möglich ist, dass eine solche individuell hergestellte Therapielösung im Vergleich mit zugelassenen Therapieallergenen häufiger zu Nebenwirkungen, insbesondere auch zu schweren Nebenwirkungen führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zulassungspflicht
§ 2 Staatliche Chargenprüfung
§ 3 Übergangsvorschrift
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt und Zielsetzung
II. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten und Regelungsalternativen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung der Arzneimittel auf Therapieallergene, die für einzelne Personen auf Grund einer Rezeptur hergestellt werden, sowie über Verfahrensregelungen der staatlichen Chargenprüfung (Rezeptur-Therapieallergen-Verordnung)
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... A. in der Erwägung, dass der Bedarf an Organtransplantationen in der Europäischen Union stetig und schneller zugenommen hat als die Zahl der Organspenden, dass in der Europäischen Union mehr als 60 000 Patienten eine Transplantation benötigen und auf einer Warteliste stehen, dass Patienten in großer Zahl aufgrund des chronischen Mangels an Organen sterben, und dass die steigende Zahl der Spender die Wartelisten nicht kürzer werden lässt,
Drucksache 342/5/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Die persönliche Beziehung, das individuelle Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist durch nichts zu ersetzen. Die Einzelpraxis des niedergelassenen Arztes ist der Grundbaustein unserer gesundheitlichen Versorgung. Deshalb muss der Behandlung durch den freiberuflichen Arzt wieder ein klarer Vorrang vor der Behandlung in medizinischen Versorgungszentren eingeräumt werden. Medizinische Versorgungszentren können den Haus- oder Facharzt nicht ersetzen.
Drucksache 364/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Der Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren wie übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten und die Verbesserung der Sicherheit sind aktuelle Herausforderungen im Gesundheitswesen, bei denen die EU einen klaren Mehrwert erbringen kann, da dies grenzübergreifende Probleme sind, die von einzelnen Mitgliedstaaten allein nicht wirksam gelöst werden können. Eine neue Strategie kann einen Mehrwert erbringen, indem sie neue Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches bietet und Verbesserungen bei der Überwachung übertragbarer Krankheiten, wo die EU-Systeme noch ausbaufähig sind, ebenso wie bei der Patientensicherheit vorantreibt, wo derzeit sogar 10 % der stationär behandelten Patienten unerwünschte Wirkungen erleiden.
Drucksache 743/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung - TPG-GewRegV)
... erfüllt seinen Zweck unter anderem dadurch, dass es die gespeicherten Angaben zu der Erreichbarkeit, der Art und Bezeichnung der Gewebe und den Tätigkeiten der Gewebeeinrichtungen gemäß der erteilten Erlaubnis der Öffentlichkeit zugänglich macht. Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten, betroffene Einrichtungen, Behörden und sonstige interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen diese Angaben des Registers abrufen können, um sich einen Überblick über die einschlägigen Aktivitäten in Deutschland machen und gegebenenfalls Kontakt zu den Gewebeeinrichtungen aufnehmen zu können. Deshalb soll der allgemein zugängliche Teil des Registers im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet öffentlich zugänglich sein. Die größtmögliche Transparenz kann dazu beitragen, Patientinnen und Patienten bei der Suche nach geeigneten Geweben behilflich zu sein, sei es aufgrund der Recherchen der betroffenen Person selbst, der Angehörigen oder der behandelnden ärztlichen Person oder Einrichtung. Die Vorschrift schränkt den allgemein zugänglichen Teil auf die im Register nach § 2 Nr. 1 bis 3 gespeicherten Angaben ein weil die Angaben nach § 2 Nr. 4 bis 6 nur für die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information und die Angaben nach § 2 Nr. 7 lediglich für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information als der Registerbehörde bestimmt sind. Für die Benutzung des Registers erstellt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information einen Entgeltkatalog. Nach § 8f Abs. 1 Satz 6 TPG sind die zuständigen Behörden der Länder und die Europäische Kommission von der Zahlung von Entgelten befreit. Die Behörden des Bundes können das Register unter dem Gesichtspunkt der Amtshilfe entgeltfrei benutzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Form des Registers
§ 2 Inhalt des Registers
§ 3 Übermittlung der Angaben an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
§ 4 Übermittlung der Angaben durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
§ 5 Organisatorische und technische Maßnahmen
§ 6 Löschung
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 707: Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung – TPG-GewRegV)
Drucksache 873/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... Die Konsultation umfasste nationale Verwaltungen, Industrieverbände, Tierschutzorganisationen, Patientenorganisationen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Organisationen aus dem Bereich des 3R-Prinzips und alternativer Methoden, die Europäische Arzneimittelagentur, die Gemeinsame Forschungsstelle und andere Kommissionsdienststellen sowie nationale Verwaltungen und Züchter von Versuchstieren in Drittländern und zahlreiche andere Verbände mit gesamteuropäischer Abdeckung.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Gemeinschaftskontext
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
4 Finanzielle Auswirkungen
5 Zusätzliche Informationen
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung, Verminderung und Verbesserung
Artikel 5 Zwecke der Verfahren
Artikel 6 Schmerzfreies Töten
Kapitel II Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren
Artikel 7 Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten
Artikel 8 Nichtmenschliche Primaten
Artikel 9 Tiere aus freier Wildbahn
Artikel 10 Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere
Artikel 11 Streunende und verwilderte Haustiere
Kapitel III Verfahren
Artikel 12 Verfahren
Artikel 13 In Verfahren angewandte Methoden
Artikel 14 Betäubung
Artikel 15 Einstufung des Schweregrads von Verfahren
Artikel 16 Erneute Verwendung
Artikel 17 Ende des Verfahrens
Artikel 18 Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben
Artikel 19 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
Kapitel IV Zulassung
Abschnitt 1 Zulassung von Personen
Artikel 20 Zulassung von Personen
Abschnitt 2 Anforderungen für Einrichtungen
Artikel 21 Zulassung von Einrichtungen
Artikel 22 Aussetzung und Entzug der Zulassung
Artikel 23 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
Artikel 24 Anforderungen an das Personal von Einrichtungen
Artikel 25 Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung
Artikel 26 Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung
Artikel 27 Züchtung nichtmenschlicher Primaten
Artikel 28 Programm für die private Unterbringung
Artikel 29 Aufzeichnungen zu den Tieren
Artikel 30 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
Artikel 31 Kennzeichnung
Artikel 32 Pflege und Unterbringung
Abschnitt 3 Inspektionen
Artikel 33 Nationale Inspektionen
Artikel 34 Kontrollen der nationalen Inspektionen
Abschnitt 4 Anforderungen für Projekte
Artikel 35 Genehmigung von Projekten
Artikel 36 Antrag auf Genehmigung eines Projekts
Artikel 37 Ethische Bewertung
Artikel 38 Rückwirkende Bewertung
Artikel 39 Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen
Artikel 40 Nichttechnische Projektzusammenfassungen
Artikel 41 Erteilung einer Projektgenehmigung
Artikel 42 Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung
Artikel 43 Entscheidungen über Genehmigungen
Kapitel V Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze
Artikel 44 Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren
Artikel 45 Alternative Ansätze
Artikel 46 Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden
Artikel 47 Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik
Kaptel VI Schlussbestimmungen
Artikel 48 Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt
Artikel 49 Berichterstattung
Artikel 50 Schutzklausel
Artikel 51 Ausschuss
Artikel 52 Bericht der Kommission
Artikel 53 Überprüfung
Artikel 54 Zuständige Behörden
Artikel 55 Sanktionen
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Aufhebung
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten
Artikel 60 Adressaten
Anhang I Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2
Anhang II Liste der Tiere gemäß Artikel 10
Anhang III Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2
Anhang IV Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32
Abschnitt A Allgemeines
1. Räumlichkeiten der Einrichtung
1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung
1.2. Tierräume
1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche
1.4. Betriebsräume
2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung
2.1. Belüftung
2.2. Temperatur
2.3. Luftfeuchte
2.4. Beleuchtung
2.5. Lärm
2.6. Alarmsysteme
3. Pflege
3.1. Gesundheit
3.2. Einfangen in freier Wildbahn
3.3. Unterbringung und Ausgestaltung
a Unterbringung
b Ausgestaltung
c Haltungsbereiche
3.4. Fütterung
3.5. Tränken
3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial
3.7. Umgang
Abschnitt B Artspezifischer Teil
1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen
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2. Kaninchen
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3. Katzen
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4. Hunde
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5. Frettchen
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6. Nichtmenschliche Primaten
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7. Landwirtschaftliche Nutztiere
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8. Vögel
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9. Amphibien
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10. Reptilien
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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren
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Anhang VI Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird
Anhang VII Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird
Finanzbogen
1. Name Des Vorschlags:
2. Haushaltslinien:
3. Finanzielle Auswirkung
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Bemerkungen
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, die sich aus 13 Sachverständigen aus den Fachrichtungen Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie zwei Vertretern der für die Wahrnehmung ihrer Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenverbände der Patienten und Verbraucher zusammensetzt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gendiagnostik-Kommission werden vom Bundesministerium für Gesundheit für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, in der das Nähere über das Verfahren der Gendiagnostik-Kommission und die Heranziehung externer Sachverständiger festgelegt wird; die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit sowie weitere Vertreter von Bundesbehörden können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Drucksache 135/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2007/2146(INI))
... O. in der Erwägung, dass mit der Lissabon-Strategie bis 2010 eine allgemeine Beschäftigungsquote von 70 % anvisiert wird mit einer Quote von 60 % für Frauen und 50 % für ältere Arbeitnehmer; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer mit chronischen oder langwierigen Erkrankungen oft nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl ihr Gesundheitszustand es zuließe, und dass sich Rückkehrer oft mit einer mehrfachen Diskriminierung konfrontiert sehen, wie zum Beispiel Einkommenseinbußen, und in der Erwägung, dass dies besonders oft auf Krebspatienten zutrifft, da jüngste Studien gezeigt haben, dass ein Fünftel der früheren Brustkrebspatientinnen nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl sie dazu in der Lage wären,
Drucksache 300/1/08
... - mittelschweres bis schweres chronisches Schichtarbeiter-Syndrom mit exzessiver Schläfrigkeit bei Patienten mit Nachtschicht-Wechsel, wenn andere schlafhygienische Maßnahmen zu keiner zufriedenstellenden Besserung geführt haben.
Drucksache 696/08
... - planmäßiger Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 Prozent vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten (GKV-Rechnungsabschlag);
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten .
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu § 295
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Öffentliche Haushalte
3. Wirtschaft
4. Bürgerinnen und Bürger
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 253/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
... Überwachung von Intensivpatienten
Drucksache 1000/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen KOM (2008) 837 endg.; Ratsdok. 17430/08
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen KOM (2008)
Vorschlag
Teil I Massnahmen der Mitgliedstaaten
I. Begriffsbestimmungen
II. Allgemeine Fragen der Patientensicherheit
III. Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen
IV. Weitere Empfehlungen
Teil II Bericht der Kommission
Anhang 1 Begriffsbestimmungen
Anhang 2 Unterstützende Massnahmen
1. Fragen der allgemeinen Patientensicherheit
2. Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen
Drucksache 434/07
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... Die Haushalte der Länder und Kommunen werden wie bei der herkömmlichen Substitutionsbehandlung mit den Kosten der psychosozialen Betreuungsmaßnahmen für die mit Diamorphin behandelten Patientinnen und Patienten belastet, da diese Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
Drucksache 598/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... Patienten
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4, § 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 JFDG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zum Begriff freiwilliger sozialer Dienst und freiwilliger ökologischer Dienst
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 und 4 und § 4 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 JFDG
6. Zu Artikel 1 § 5 Satz 3 JFDG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 JFDG
8. Zu Artikel 2 Abs. 5a - neu - § 4 Nr. 25 Satz 1 Buchstabe d - neu - UStG
Drucksache 434/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... Die Haushalte der Länder und Kommunen werden wie bei der herkömmlichen Substitutionsbehandlung mit den Kosten der psychosozialen Betreuungsmaßnahmen für die mit Diamorphin behandelten Patientinnen und Patienten belastet, da diese Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit
2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Drucksache 598/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen übereinstimmend, von der Regelung, den freiwilligen Dienst künftig in mehreren zeitlichen Abständen von drei Monaten ableisten zu können, abzusehen, da sich die bisherige Regelung einer ununterbrochenen sechsmonatigen Mindestzeit bewährt habe. Vor allem sei in sensiblen Einsatzfeldern, zum Beispiel in der Psychiatrie oder in der Altersdemenz, ein mehrmonatiger Kontakt zu den "Patienten" wichtig. Auch der Finanzausschuss empfiehlt die bisherige Regeldauer von mindestens sechs Monaten beizubehalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Jugendfreiwilligendienst
§ 4 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 5 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 6 Förderung
§ 7 Träger
§ 8 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 9 Datenschutz
§ 10 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 11 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 12 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Regelungsinhalte
4 Gesetzgebungskompetenz
4 Kosten
Sonstige Kosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 9
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... (6) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich bei Ausbildungen im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7 zusätzlich zu § 15 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege auf eine Aufgabe zur Anwendung der in § 3 Abs. 3 beschriebenen erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Patientinnen oder Patienten, die entsprechend dem Ausbildungsplan der Ausbildungsstätte Gegenstand der zusätzlichen Ausbildung waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Passivrauchen ist eng mit Atemwegserkrankungen9 verbunden und gilt als Hauptursache für gravierende Fälle von Asthma, Allergie und chronisch obstruktiver Bronchopneumopathie. Für den Patienten kann das soziale Ausgrenzung und Arbeitsplatzverlust bedeuten. Eine kürzlich unter Personen mit starken Asthmasymptomen durchgeführte gesamteuropäische Umfrage hat ergeben, dass die Befragten sich vor allem gesunde Atemluft wünschten.10
I. Einleitung
II. Begründung der Aktion
1. Gesundheitliche Aspekte
1.1. Gesundheitsbelastung bei ETS-Exposition
1.2. Expositionsgrad
1.3. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2. Wirtschaftliche Aspekte
2.1. Wirtschaftliche Belastung
2.2. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2.3. Unbeabsichtigte Folgen
3. Soziale Aspekte
3.1. Öffentliche Akzeptanz der Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
3.2. Auswirkungen auf den Tabakkonsum
3.3. Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit
4. Aktionsimpulse
III. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
1. Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
2. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
IV. Anwendungsbereiche der Rauchfrei-Initiative
1. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
2. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen – Mit Ausnahmeregelungen
2.1. Ausnahmeregelungen für Lizenzbetriebe des Gastgewerbes
2.2. Ausnahmeregelungen für Pubs und Bars/Kneipen ohne Restauration
2.3. Geschlossene, separat belüftete Raucherräume
V. Strategieoptionen
1. Beibehalten des Status Quo
2. Freiwillige Maßnahmen
3. Methode der offenen Koordinierung
4. Empfehlungen der Kommission oder des Rates
5. Verpflichtende Vorschriften
VI. Schlussbemerkungen
2 Fragen
Drucksache 766/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung - BERV )
... Ärzte, Patienten, betroffene Einrichtungen, Behörden und interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen die Angaben des Registers abrufen können, um sich einen Überblick über die einschlägigen Aktivitäten in Deutschland machen und gegebenenfalls Kontakt aufnehmen zu können. Deshalb soll das Register im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet allgemein zugänglich sein. Ein derart öffentliches Register erlaubt auch den Abruf durch Personen in der Europäischen Union und weltweit. Im Falle einer Vernetzung der Register der EU-Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission (siehe auch Absatz 2 und Artikel 10 Abs. 3 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Art des Registers
§ 2 Inhalt des Registers
§ 3 Übermittlung der Angaben an die Registerbehörde
§ 4 Übermittlung der Angaben durch die Registerbehörde
§ 5 Datensicherheit
§ 6 Löschung der Angaben
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 223/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
... erfasst werden, vorgesehen. In den zur Information der Patientinnen und Patienten bestimmten Texten (Packungsbeilage) und in der Fachinformation einzelner in Deutschland im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung zugelassener Arzneimittel sind zwar schon Hinweise auf mögliche positive Reaktionen bei einem Dopingtest bei Anwendung des Arzneimittels in den Zulassungsverfahren angeordnet worden. Eine allgemeine Hinweispflicht besteht jedoch bislang nicht. Dopingmittel sind daher für Laien nicht immer als solche erkennbar. Vielfach berufen sich auch die Sportlerinnen und Sportler darauf, dass ihnen die Wirkung der Arzneimittel als Dopingmittel nicht bekannt war. Im Rahmen der Gesundheitsaufklärung soll daher künftig grundsätzlich in jeder Packungsbeilage entsprechender Arzneimittel ein Dopinghinweis als besonderer Warnhinweis angebracht werden. Der Begriff "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Evaluierung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
Drucksache 136/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... -Richtlinien umfasst eine Produktpalette, die sich durch ein besonders hohes Schutzniveau für Patienten und Anwender auszeichnen muss. Dieses hohe Schutzniveau soll nach Willen der Kommission beibehalten werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Kapitel II
Zu Kapitel III
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikeln 18
Zu den Schlussbestimmungen
Drucksache 223/2/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Punkt 12 der 833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
... Die Packungsbeilage von Arzneimitteln, die der Information von Patienten dient, wird nicht als das geeignete Mittel für die Aufklärung von Sportlern über die Dopingliste angesehen, denn die Packungsbeilage erreicht zum großen Teil überhaupt nicht dopinggefährdete Patienten. Hier ist die Verordnungshäufigkeit von breit eingesetzten Arzneimitteln, wie z.B. ß-Blockern, Diuretika als blutdrucksenkende Mittel anzumerken.
Drucksache 338/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Indiziert zur Verlängerung der maximalen und schmerzfreien Gehstrecke bei Patienten mit Claudicatio intermittens, die keinen Ruheschmerz und keine Anzeichen von peripheren Gewebsnekrosen haben
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d
2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g
1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zur Position Gonadotropine
Zur Position Interferon gamma 1b
Zur Position Weibliche Geschlechtshormone
Zu Buchstabe c
Zur Position Aprotinin
Zur Position Butorphanol und seine Ester
Zur Position Cilostazol
Zur Position Dasatinib
Zur Position Deferasirox
Zur Position Exenatide
Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:
Zur Position Lactobacillus salivarius
Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:
Zur Position Mitratapid
Zur Position Osateron und seine Ester
Zur Position Pyriproxifen
Zur Position Sitaxentan
Zur Position E -Stiripentol
Zur Position Vareniclin
Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 803/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Ein Grundwert besteht in der Stärkung der Bürgerrechte. Die Gesundheitsversorgung rückt immer mehr den Patienten in den Mittelpunkt und wird immer stärker auf den Einzelnen abgestimmt dem Patienten fällt dabei eine immer aktivere Rolle zu. Aufbauend auf der Arbeit der "
Weissbuch Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013
1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?
2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen
3. Strategische Ziele
4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie
4.1. Durchführungsmechanismen
4.2. Finanzierungsinstrumente
Drucksache 692/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (2007/2005(INI))
... 22. fordert die Kommission gleichzeitig auf, die Verbreitung von Instrumenten wie dem von der WHO entwickelten AUDIT (Alcohol Use Disorders Identification Test) zu fördern, die eine rasche Identifizierung von Personen ermöglichen, die gefährdet sind, noch bevor diese zugeben, dass sie ein Alkoholproblem haben; weist darauf hin, dass ein rechtzeitiges informelles Gespräch zwischen Allgemeinmediziner und Patient eine außerordentlich wirksame Maßnahme ist, Patienten über die Gefahren im Zusammenhang mit gefährlichem und schädlichen Alkoholkonsum zu informieren und die notwendigen Verhaltensänderungen von Personen, die Missbrauch betreiben, zu bewirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern zu unterstützen, damit sie Alkoholprobleme und alkoholbedingte Störungen erkennen und entsprechend eingreifen können;
Drucksache 331/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens "Initiative innovative Arzneimittel " KOM (2007) 241 endg.; Ratsdok. 9686/07
... Wesentliches Element wird die Einbindung von Hochschulen und klinischen Zentren, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Patientenorganisationen und öffentlichen Stellen (einschließlich Zulassungsbehörden) sein, damit die Ergebnisse schneller umgesetzt werden können. Angesichts der Größenordnung und der Komplexität der Herausforderungen, die sich hier stellen, sind die herkömmlichen Instrumente der europäischen Verbundforschung ungeeignet, die Forschungsanstrengungen so zu koordinieren, wie dies notwendig wäre.
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... (2) Die Kosten für die medizinische Versorgung nach Absatz 1 gehen bis zur Feststellung der Transportfähigkeit des Patienten zu Lasten des Aufnahmestaates. Jede weitergehende Versorgung geht zu Lasten des Entsendestaates.
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Künftig könne man auch einzelne Tabletten aus Großgebinden erhalten. In Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Hospizen und Pflegheimen, die Arzneimittel zentral lagern, sei es künftig auch möglich, nicht genutzte Betäubungsmittel anderen Patienten zu verordnen.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Die EU muss sich das nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit sie die inhärenten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken einer offenen Welt wirkungsvoll bewältigen kann. Die europäische Dimension der Gesundheitsdienstleistungen wird mit konkreten Initiativen zur Patientensicherheit und zur Qualität der Gesundheitsdienstleistungen vorangebracht.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Nach den Ausführungen der Bundesregierung soll der vorbeugende Gesundheitsschutz in der Arzneimittelzulassung gestärkt und der Pharmaindustrie eine moderne Zulassungsstelle gegenübergestellt werden. Weiterhin ist beabsichtigt, die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) im Interesse der Arzneimittelsicherheit und des Patientenschutzes zu stärken. Hierzu soll innerhalb der DAMA eine neue, unabhängige Bundesstelle für Pharmakovigilanz geschaffen werden, deren Entscheidungen unabhängig von der Zulassung getroffen werden sollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 803/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... 5. Der Bundesrat weiß um die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesundheitspolitik und ihre entsprechenden Programme im Benehmen mit der Kommission zu koordinieren; diese Verpflichtung wird im vorgesehenen Vertrag über die Arbeitsweise der EU noch deutlicher betont. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann in gesundheitsrelevanten Gebieten vermehrt erforderlich werden, so zum Beispiel bei der Prävention größerer Gesundheitsgefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus, der Patientenmobilität (Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland) und der Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Drucksache 800/07
... Erfrischungsgetränke unterliegen wie bisher der Pfandpflicht. Die Pfandpflicht gilt nun auch für die diätetischen Getränke. Pfandfrei bleiben weiterhin nur solche diätetischen Getränke, die ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden. Die Ausnahme begründet sich in der Fürsorge für die besonderen Ernährungserfordernisse dieser Personengruppe. Keiner Pfandpflicht unterliegen ferner bilanzierte Diäten, die der diätetischen Behandlung von Patienten dienen und die nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden dürfen, weil sie grundsätzlich keine Erfrischungsgetränke sind. Falls diese Erzeugnisse jedoch wie herkömmliche Erfrischungsgetränke angeboten und vermarktet werden und damit zu diesen in Wettbewerb stehen, unterliegen sie gleichwohl der Pfandpflicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Zu den notwendigen Inhalten einer künftigen Regelung zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen haben die Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, dass sie die künftige Entwicklung der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste aktiv mit gestalten wollen im Sinne von ambitionierten Regelungen, die Rechtssicherheit für die Patienten und Leistungserbringer bieten, und gleichzeitig die nationalen Handlungsmöglichkeiten wahren.
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 794/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Zur Behandlung der mäßigen bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis bei Erwachsenen, wenn der Patient auf andere krankheitsmodifizierende Antirheumatika, einschließlich mindestens eines Tumor-Nekrose-Faktor-Inhibitors, nicht ausreichend anspricht oder diese nicht verträgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 803/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... 6. Der Bundesrat weiß um die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesundheitspolitik und ihre entsprechenden Programme im Benehmen mit der Kommission zu koordinieren; diese Verpflichtung wird im vorgesehenen Vertrag über die Arbeitsweise der EU noch deutlicher betont. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann in gesundheitsrelevanten Gebieten vermehrt erforderlich werden, so zum Beispiel bei der Prävention größerer Gesundheitsgefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus, der Patientenmobilität (Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland) und der Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Drucksache 257/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu der Patientenmobilität und zu den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union1,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.