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"Rahmenrichtlinie"


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0829/05
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0466/04B
0450/04
0734/04
0702/04
0450/1/04
0709/04
Drucksache 725/05

... Wasserrahmenrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- EG-Programm

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum

3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr

3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft

3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie

3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei

3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen

3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit

3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung

3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit

3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit

3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen

3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln

3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner

3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit

3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 289/05 (Beschluss)

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 946/05

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 788/1/05

... -Wasserrahmenrichtlinie) oder den Meeresübereinkommen bestehende Definitionen und normative Begriffsbestimmungen;



Drucksache 262/05

... 2. empfiehlt, die Vorkehrungen unverzüglich umzusetzen, um das rechtliche Vakuum zwischen der Verkündung des Altmark-Urteils und dem Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Vorkehrungen auf ein Minimum zu begrenzen; ist der Auffassung, dass diese Vorkehrungen - in Erwartung ihres Inkrafttretens - auf alle staatlichen Beihilfen Anwendung finden sollten, die nach dem Altmark-Urteil gewährt wurden und die die in den Artikeln 1 und 2 der Entscheidung genannten Voraussetzungen erfüllen; ist der Auffassung, dass staatliche Beihilfen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, entsprechend den einschlägigen Rahmenrichtlinien, Leitlinien und Stellungnahmen behandelt werden sollten;



Drucksache 746/1/05

... 14. Er bittet daher die Bundesregierung, sich bei den anstehenden Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, dass die Kommission aufgefordert wird, so schnell wie möglich Vorschläge für EU-weit einheitliche Emissionsstandards unter Berücksichtigung der Ziele der europäischen Lissabonstrategie vorzulegen. In Zusammenhang mit diesen Vorschlägen sollen dann der von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur Fortschreibung der Rahmenrichtlinie Luftqualität sowie der für nächstes Jahr angekündigte Vorschlag für eine Fortschreibung der NEC-Richtlinie beraten und verabschiedet werden.



Drucksache 569/05 (Beschluss)

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 102/05

... Wasserrahmenrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 15/05 (Beschluss)

... Es sollen weitere für die Sicherheit wesentliche Vorgaben in Bezug auf die Effekt-, Steig- und Rückfallhöhe in Absatz 5 der Anlage 1 der 1. SprengV ergänzt werden. Diese sind der "Rahmenrichtlinie zum Qualitätssicherungsverfahren von Großfeuerwerk der Klasse IV" von der BAM II.32 mit Stand vom 3.11.2003 entnommen (siehe dort: Nr. 4.1 und 4.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben aa - neu - und bb - neu - § 1 Abs. 4 Nrn. 3 und 4 SprengG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b und Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 3 SprengG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 2 Nr. 5 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 - neu - und Satz 1a - neu - SprengG

6. Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 SprengG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 bis 7 - neu - und Satz 2 SprengG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8c Abs. 1 Satz 4 SprengG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 19 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c - neu - SprengG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9c - neu - § 21 Abs. 3 Sätze 2 und 3 - neu - SprengG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 SprengG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe bb - neu - § 32a Abs. 1a SprengG

13. Zu Artikel 1 § 35a - neu - und § 40 Abs. 3a - neu - SprengG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 37 Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SprengG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 39a Abs. 3 SprengG

16. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 47 Abs. 4 SprengG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 47a SprengG

19. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. SprengV

20. Zu Artikel 2 Nr. 14a - neu - § 20 Abs. 4 Satz 2 - neu - der 1. SprengV

21. Zu Artikel 2 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 der 1. SprengV

22. Zu Artikel 2 Nr. 20 Buchstabe b § 34 Abs. 2 Sätze 4 und 5 1. SprengV

23. Zu Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe b1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1.1, Abs. 5 der 1. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nr. 27 - neu - Anlage 11 Nr. 3 der 1. SprengV

25. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a Nr. 1.1 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 3 Nr. 2 Anlage 6a zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 4 Nr. 1 SprengGKostV Überschrift

29. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz

30. Zu Artikel 7 § 10 Abs. 1 Nr. 3a und 3b sowie § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bundeszentralregistergesetz

31. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 14/05

... Abfallrahmenrichtlinie



Drucksache 569/1/05

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 569/05

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 817/05

... Neufassung der geltenden Lebensmittelzusatzstoffvorschriften zu einem einzigen Rechtsakt und Aktualisierung der Bewertungs- und Zulassungsverfahren (EBLS, Komitologie) Ersatz einer Richtlinie durch eine einzige Verordnung Die verbesserte Effizienz der Bewertungs- und Zulassungsverfahren wird den Entscheidungsprozess beschleunigen und Herstellern und Verbrauchern ermöglichen, binnen kürzerer Zeit von neuen Zusatzstoffen zu profitieren. Zulassungen von Lebensmittelzusatzstoffen werden derzeit in drei separaten Richtlinien geregelt (Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Zusatzstoffe), von denen einige bereits mehrfach geändert wurden. indem diese Zulassungen und die Bestimmungen der derzeitigen Rahmenrichtlinie in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden, wird die Gesetzgebung im Bereich Zusatzstoffe knapp und präzise bleiben und für alle Betroffenen leichter zu konsultieren sein. Das Bewertungs- und Zulassungsverfahren wurde zusammen mit dem für Lebensmittelaromen entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 92/05

... Die Vorschrift regelt die Rechtsfolgen, wenn verbindliche Normen und Schnittstellenspezifikationen (vgl. Art. 17 Abs. 4 Satz 2 der Rahmenrichtlinie) nicht eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 788/05 (Beschluss)

... -Wasserrahmenrichtlinie) oder den Meeresübereinkommen bestehende Definitionen und normative Begriffsbestimmungen;



Drucksache 913/05

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 703/1/05

... des Bundes. Die zum Teil über die Regelungen der Düngeverordnung hinaus gehenden Landesregelungen sind auch erforderlich, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Durch Einfügung des neuen Absatzes 8a in § 3



Drucksache 268/04

... -Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet (Aufstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Gewässerzustands bis Ende 2009, Umsetzung der Programme bis Ende 2012, Zielerreichung bis Ende 2015). Die Einstellung des Ackerbaus trägt dazu bei, die durch EG-Recht verbindlich vorgegebenen Gewässerschutzanforderungen zu erfüllen. Da ein vollständiges Verbot des Ackerbaus in den gesamten Überschwemmungsgebieten aber sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätte, können die Länder nach Satz 2 Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen, allerdings nur außerhalb der aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit besonders erosionsgefährdeten Abflussbereiche. Auch auf den Flächen, für die die Länder Ausnahmen zulassen, darf es nicht zu Erosionen oder erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge kommen, Um dies zu verhindern, müssen die Länder für diese Flächen besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung stellen. So ist eine ganzjährige Bodenbedeckung (etwa durch Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau, Winterbegrünung und Mulchsaat) und eine konservierende Bodenbearbeitung vorzuschreiben. Eine ganzjährige Bodenbedeckung schließt kurzzeitige, durch die ackerbauliche Nutzung implizierte Unterbrechungen in der Bodenbedeckung nicht aus. Weiterhin müssen Einschränkungen der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geregelt werden, soweit dies erforderlich ist, insbesondere um Schadstoffeinträge im Zusammenhang mit Überflutungen zu vermeiden.



Drucksache 618/04

... Die Investitionsanforderungen der empfohlenen Option, d.h. ein angepasster Rahmen in Form einer EU-Rahmenrichtlinie, sind großenteils vom öffentlichen Sektor zu tragen und sind auf durchschnittlich 3,6-5,4 Mio. € pro Jahr pro EU-Mitgliedstaat (EU25) veranschlagt. Die Investitionsanforderungen würden 1 % der Gesamtausgaben für Raumdaten darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/04




Begründung

1. Einleitung

2. Überblick über den Vorschlag

3. Die Notwendigkeit von Maßnahmen der Gemeinschaft

4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

5. Ausführliche Folgenabschätzung

6. Anhörung der Beteiligten zu INSPIRE

6.1. Internet-Konsultation

6.2. Anhörung der Öffentlichkeit

7. Rechtliche Elemente des Vorschlags

7.1 Rechtsgrundlage

7.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7.3 In welcher Form wurden die Ergebnisse der Anhörung der Beteiligten und der ausführlichen Folgenabschätzung berücksichtigt?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel II
Metadaten

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Kapitel III
Interoperabilität von Raumdatensätzen und Raumdatendiensten

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Netzdienste

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel V
Gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Daten

Artikel 23

Artikel 24

Kapitel VI
Koordinierung und ergänzende Maßnahmen

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anhang I
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe A

1. Koordinatenreferenzsysteme

2. Geographische Gittersysteme

3. Geographische Bezeichnungen

4. Verwaltungseinheiten

5. Verkehrsnetze

6. Hydrographie

7. Schutzgebiete

Anhang II
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe B

1. Höhe

2. Identifikatoren für Eigentum

3. Katasterparzellen

4. Bodenbedeckung

5. Orthofotografie

Anhang III
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe B Artikel 14 Buchstabe B

1. Statistische Einheiten

2. Gebäude

3. Boden

4. Geologie

5. Bodennutzung

6. Menschliche Gesundheit und Sicherheit

7. Regierungsdienste und Umweltüberwachung

8. Produktions- und Industriestandorte

9. Landwirtschaft und Aquakultur

10. Verteilung der Bevölkerung - Demographie

11. Bewirtschaftung von Gebieten/Sperrgebiete/geregelte Gebiete & Berichterstattungseinheiten

12. Gebiete mit natürlichen Risiken

13. Atmosphärische Bedingungen

14. Meteorologischgeographische Merkmale

15. Ozeanographischgeographische Merkmale

16. Meeresregionen

17. Biogeographische Regionen

18. Lebensräume und Biotope

19. Verteilung der Arten


 
 
 


Drucksache 565/04 (Beschluss)

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 710/04 (Beschluss)

... stellt mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit dem Arbeitgeber eine fachkundige Beratung zur Seite. Diese Beratung ist in Betrieben erforderlich, in denen der verantwortliche Arbeitgeber Unfall- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten mangels eigener Sachkenntnis oder in Anbetracht der Größe des Betriebes nicht selbst beurteilen kann. Arbeitgeber in kleineren Betrieben besitzen demgegenüber in der Regel genügend praktische Berufserfahrung zur Risikoabschätzung. Die Pflicht zur Inanspruchnahme dieser Beratung wird daher vor allem in Kleinbetrieben eher als Belastung denn als Entlastung empfunden. Dies liegt insbesondere auch daran, dass der Gestaltungsspielraum der EU-Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz nicht hinreichend ausgeschöpft und von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung in den Unfallverhütungsvorschriften eine inhaltlich verengte Praxis vorgeschrieben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau

I. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

II. Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten

III. Wasser- und Bodenverbände auch in privater Rechtsform

IV. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

V. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

VI. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

VII. Vereinfachte Deklaration von Altholz

VIII. Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zusätzliche Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

IX. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

X. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XI. Entbürokratisierung im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattung

XII. Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz von Krankheitserregern


 
 
 


Drucksache 789/04 Rahmenrichtlinie


Drucksache 466/04

... "Eine der zentralen Fragen, die das Grünbuch ausgeworfen hat, war die nach der Notwendigkeit einer Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Hierzu gingen in der öffentlichen Konsultation die Meinung auseinander.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 270/04

... schließt jedoch in § 1, Abs. 2 Nr. 5 Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinien 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger),.74/150/EWG (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und 92/61/EWG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) fallen aus. Um für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 710/04

... stellt mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit dem Arbeitgeber eine fachkundige Beratung zur Seite. Diese Beratung ist in Betrieben erforderlich, in denen der verantwortliche Arbeitgeber Unfall- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten mangels eigener Sachkenntnis oder in Anbetracht der Größe des Betriebes nicht selbst beurteilen kann. Arbeitgeber in kleineren Betrieben besitzen demgegenüber in der Regel genügend praktische Berufserfahrung zur Risikoabschätzung. Die Pflicht zur Inanspruchnahme dieser Beratung wird daher vor allem in Kleinbetrieben eher als Belastung denn als Entlastung empfunden. Dies liegt insbesondere auch daran dass der Gestaltungsspielraum der EU-Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz nicht hinreichend ausgeschöpft und von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung in den Unfallverhütungsvorschriften eine inhaltlich verengte Praxis vorgeschrieben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04




Entschließung

I. Marktöffnung im Bereich des Schornsteinfegergesetzes und der Handwerksordnung

II. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

III. Aufhebung der Baustellenverordnung

IV. Änderung der Preisangabenverordnung

V. Vereinfachungen bei der Beherbergungsstatistik

VI. Umwandlung von Wasser- und Bodenverbänden in Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts

VII. Lockerungen im Bereich des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts

VIII. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

IX. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

X. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

XI. Vereinfachte Deklaration von Altholz

XII. Erleichterungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

XIII. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

XIV. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XV. Entbürokratisierung der Schweinedatenbank


 
 
 


Drucksache 565/1/04

... Wasserrahmenrichtlinie



Drucksache 466/04 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat kann ebenfalls nicht nachvollziehen, warum die Kommission das Vorhaben, eine Rahmenrichtlinie vorzuschlagen, nicht aufgegeben, sondern eine nochmalige Überprüfung nach In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrages angekündigt hat. Der Bundesrat weist auf die Äußerung der Kommission im


 
 
 


Drucksache 450/04

... Absatz 3 trägt der Tatsache Rechnung, dass in bestimmten, für die öffentlichen Belange wich-. tigen Tätigkeitsbereichen (z.B. Streitkräfte) die strikte Anwendung der Verordnung mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben in diesen Bereichen in Konflikt kommen könnte. Entsprechend Artikel 1 Absatz 3 der EG-Arbeitsstättenrichtlinie i.V.m. Artikel 2 Absatz 2 der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz legen die Sätze 1 und 2 für den Bereich des Bundes fest, dass Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung und die statt dessen zur Gewährleistung von. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffenden Maßnahmen bestimmt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/04




A Problem und Ziel

B Lösung

C Alternativen

D Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

§ 1
Ziel, Anwendungsbereich.

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

§ 5
Nichtraucherschutz

§ 6
Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

§ 7
Ausschuss für Arbeitsstätten

§ 8
Übergangsvorschriften

Anhang
Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

1.4 Energieverteilungsanlagen

1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

1.6 Fenster, Oberlichter

1.7 Türen, Tore

1.8 Verkehrswege

1.10 Laderampen

1.11 Steigleitern, Steigeisengänge.

2 Massnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

2.2 Schutz vor Entstehungsbränden

2.3 Fluchtwege und Notausgänge

3 Arbeitsbedingungen

3.1 Bewegungsfläche

3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

3.5 Raumtemperatur

3.6 Lüftung

3.7 Lärm

4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

4.1 Sanitärräume

4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

4.3 Erste-Hilfe-Räume

4.4 Unterkünfte

5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1.November bis 31. März

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. AIlgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Artikel 1 - Verordnung über Arbeitsstätten

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zum Anhang der Verordnung

Zu 1. Allgemeine Anforderungen

Zu 1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

Zu 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

Zu 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Zu 1.4 Energieverteilungsanlagen

Zu 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

Zu 1.6 Fenster, Oberlichter

Zu 1.7 Türen, Tore

Zu 1.8 Verkehrswege

Zu 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige

Zu 1.10 Laderampen

Zu 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge

Zu 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Zu 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände

Zu 2.2 Schutz vor Entstehungsbrände

Zu 2.3 Fluchtwege, Notausgänge

Zu 3 Arbeitsbedingungen

Zu 3.1 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz

Zu 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

Zu 3.4 Beleuchtung

Zu 3.5 Raumtemperatur

Zu 3.6 Lüftung

Zu 3.7 Lärm

Zu 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Zu 4.1 Sanitärräume

Zu 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

Zu 4.3 Erste-Hilfe-Räume

Zu 4.4 Unterkünfte

Zu 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

Zu 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

2. Artikel 2 - Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

3. Artikel 3 - Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März

4. Artikel 4 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


 
 
 


Drucksache 734/04

... -/AbfG normierte Genehmigungspflicht für die gewerbsmäßige Einsammlung und Beförderung von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung ist aus Sicht des Umweltschutzes entbehrlich; sie wird deshalb aufgehoben und durch eine bloße behördliche Anzeigepflicht ersetzt. Anzuzeigen ist nicht der einzelne Beförderungsvorgang, sondern die Tätigkeit als gewerbsmäßiger Transporteur von Abfällen zur Beseitigung und von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung. Im neuen Absatz 3 erhält die zuständige Behörde die Möglichkeit, durch die Festsetzung von Auflagen und ggf. durch die Untersagung gewerbsmäßiger Abfalltransporte im Fall der Unzu verlässigkeit flexibel und sachangemessen zu reagieren. Die Normierung einer Anzeigepflicht für gewerbsmäßige Abfalltransporte befindet sich in Übereinstimmung mit EG-rechtlichen Erfordernissen. Auch die EG-Abfall-Rahmenrichtlinie verlangt lediglich, dass gewerbsmäßige Abfallbeförderer bei den zuständigen Behörden gemeldet" sind, und schreibt keine abfallrechtliche Beförderungsgenehmigung vor. Es ist nicht gerechtfertigt, eine spezielle Genehmigungspflicht lediglich an die rechtliche Einstufung des transportierten Stoffs als Abfall" anzuknüpfen. Unabhängig von der rechtlichen Qualifikation als Abfall" oder nicht, existieren für den gewerblichen Güterkraftverkehr Zulassungserfordernisse im deutschen Recht (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Öffentliche Haushalte

Wirtschaft und Bürger

Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

1. § 16 wird wie folgt geändert:

2. § 19 wird wie folgt geändert:

3. § 20 wird wie folgt geändert:

4. § 21 wird wie folgt geändert:

5. § 25 wird wie folgt geändert:

6. § 28 wird wie folgt geändert:

7. § 29 wird wie folgt geändert:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

9. § 34 wird wie folgt geändert:

10. § 44 wird wie folgt geändert:

11. § 47 wird wie folgt geändert:

12. § 49 erhält folgende Fassung:

13. § 50 erhält folgende Fassung:

14. § 51 wird aufgehoben.

15. § 61 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Nachweisverordnung (NachwV)

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 24 wird wie folgt geändert:

3. § 27 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)

Artikel 4
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Artikel 5
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Artikel 6
Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Artikel 7 Änderung der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderungen im Immissionsschutzrecht

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II.1 Abfallrecht

II.2 Immissionsschutzrecht

II.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Drucksache 702/04

... Die Sicherheit und die Qualität von Produkten, einschließlich Ersatzteilen, werden durch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften und innerstaatliche Gesetze gewährleistet, in denen die nötigen Normen für die Produktsicherheit und den Zugang zu technischen Informationen festgelegt sind. Speziell für den Automobilsektor gelten über 90 Richtlinien, die Bau und Funktionsweise von Kraftfahrzeugen regeln. Die allgemeinen Bestimmungen über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge sind in einer Rahmenrichtlinie festgelegt. Die Informationen, die Hersteller für das Typgenehmigungsverfahren vorlegen müssen sind äußerst detailliert. All diese Informationen müssen unabhängig davon vorgelegt werden, ob ein Erzeugnis unter Geschmacksmusterschutz steht oder nicht (für Einzelheiten siehe die ausführliche Folgenabschätzung). Der Geschmacksmusterschutz, der die Erscheinungsform und Ästhetik eines Erzeugnisses betrifft, ist sicherheitstechnisch neutral, betrifft nicht den Schutz von Fußgängern und ist insgesamt nicht für die Regelung von Sicherheitsfragen geeignet. Solche spezifischen Regelungen sind anderweitig vorgesehen. Die Verbraucher würden direkt oder indirekt von einem verstärkten Wettbewerb sowie von der mit der Liberalisierung bewirkten Vollendung des Binnenmarkts profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 450/1/04

... /EWG des Rates vom 12. Juni 1989 – Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz – ABl. EG (Nr.) L 183 S. 1). Daher ist in der Einleitungsformel der Verordnung § 19 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/04




1. Zu Artikel 1 Einleitungsformel und § 1 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung

2. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ArbStättV

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - ArbStättV

4. Zu Artikel 1 Anhang zu § 3 Abs. 1 Nr. 1.5 Abs. 3 Satz 2 - neu - ArbStättV


 
 
 


Drucksache 709/04

... Die Genehmigungspflicht für Transport und Vermittlung von Abfällen soll in eine Anzeigepflicht umgewandelt werden. Das EG-Recht (s. Art. 12 der EG-Abfallrahmenrichtlinie) sieht eine Genehmigung nicht zwingend vor, sondern lässt auch eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde zu.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 7/17 PDF-Dokument



Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 13/18 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 133/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 148/17 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 168/17 PDF-Dokument



Drucksache 184/19 PDF-Dokument



Drucksache 187/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 223/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 242/18 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 265/20 PDF-Dokument



Drucksache 279/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.