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0566/05
0445/05B
0466/05
0412/05
0807/05
0678/2/05
0276/05B
0629/05
0554/05B
0397/05B
0829/05
0006/05
0184/05
0678/1/05
0250/05
0248/05
0596/1/05
0554/1/05
0942/1/05
0103/05
0184/05B
0286/1/05
0397/05
0067/05B
0895/1/05
0290/05
0897/05
0184/1/05
0596/05
0616/05B
0081/1/05
0092/05B
0813/05
0656/05
0400/05B
0067/05
0633/05
0871/05
0398/05
0003/05
0191/05
0733/05
0426/05
0606/05B
0022/05
0333/05
0911/05
0818/05
0286/05B
0154/05B
0210/05
0773/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0600/05B
0721/05
0404/05
0546/05
0811/1/05
0748/05
0243/05
0103/05B
0430/05
0555/05
0269/05
0318/05
0195/05
0151/05
0089/05
0670/05
0546/05B
0400/1/05
0744/1/05
0895/05B
0397/1/05
0138/05B
0512/05
0289/05
0354/05
0572/05
0359/05B
0171/05
0744/05B
0811/05B
0015/05
0276/05
0359/1/05
0724/05
0740/05
0002/05B
0172/05
0705/05
0895/05
0002/1/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0897/1/05
0092/05
0586/05
0600/05
0097/05
0692/05
0853/05
0842/05
0082/05
0564/05
0622/05
0694/05
0617/05
0436/05
0132/05
0942/05B
0154/05
0330/05
0445/1/05
0723/1/05
0616/2/05
0934/05
0715/05
0897/05B
0317/05
0300/05
0399/05
0228/05B
0672/05
0942/05
0723/05B
0348/05
0092/1/05
0275/05
0600/1/05
0771/05
0581/05
0596/05B
0764/05
0228/05
0238/04B
0901/04
0872/04B
0720/1/04
0901/1/04
0666/04B
0919/04
0728/04B
0683/3/04
0166/04
0767/04
0666/2/04
0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0622/04
0720/04
0737/1/04
0438/04
0860/04
0586/04
0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0994/04B
0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 294/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Möglichkeit, nach der auch in 2014 Rechtsverpflichtungen für bestimmte Maßnahmen des Artikels 36 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 auf der Grundlage der bestehenden ELER-Programme, jedoch bereits mit den Finanzmitteln des MFR 2014 bis 2020, eingegangen werden können. Er weist darauf hin, dass nach bisheriger Rechtslage eine Anpassung der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) nur auf Grund einer sogenannten Baseline-Änderung möglich ist; er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass für AUM Verträge, die nach dem 31. Dezember 2013 auslaufen, ein sanktionsloser Umstieg in eine modifizierte AUM auch dann möglich ist, wenn die Anpassung auf Grund von Evaluierungsergebnissen bzw. der Halbzeitbewertung geboten ist.



Drucksache 259/1/13

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen in Zukunft nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie Nachhaltigkeitsaspekte, Umweltstandards und Belange des Klimaschutzes angemessen in den Verträgen berücksichtigt wurden und entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verankert sind.



Drucksache 264/1/13

... V endete die Mitgliedschaft freiwillig Krankenversicherter immer dann, wenn Versicherte dieses Personenkreises zweimal die Beiträge nicht entrichtet hatten. Durch die Aufhebung dieser Regelung bleibt jedoch dieser Personenkreis seit dem 1. April 2007 von dieser - im Einzelfall sehr scharfen, weil unumkehrbaren - Konsequenz des Verlustes einer Krankenversicherung verschont. Unter dem Gesichtspunkt der Durchsetzung der Verpflichtung zur Beitragszahlung war die Neuregelung im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden weiten Ermessens grundsätzlich schlüssig, denn die Sanktionsmöglichkeit durch Säumniszuschlagserhebung in Höhe von einem Prozent wurde als nicht ausreichend angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/1/13




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 418/13

... Gemäß Artikel 22 (verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen) müssen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren

Artikel 3
Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie

Artikel 4
Gebühreninformation und Glossar

Artikel 5
Gebührenaufstellung

Artikel 6
Vertrags- und Geschäftsinformationen

Artikel 7
Vergleichswebsites

Artikel 8
Kontopakete

Kapitel III
Kontowechsel

Artikel 9
Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Artikel 10
Kontowechsel-Service

Artikel 11
Gebühren für den Kontowechsel-Service

Artikel 12
Finanzielle Verluste für Verbraucher

Artikel 13
Informationen zum Kontowechsel-Service

Kapitel IV
Zugang zu Zahlungskonten

Artikel 14
Nichtdiskriminierung

Artikel 15
Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Artikel 16
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen

Artikel 17
Gebühren

Artikel 18
Rahmenverträge und Kündigung

Artikel 19
Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Kapitel V
Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung

Artikel 20
Zuständige Behörden

Artikel 21
Alternative Streitbeilegung

Kapitel VI
Sanktionen

Artikel 22
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Delegierte Rechtsakte

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Durchführungsrechtsakte

Artikel 26
Bewertung

Artikel 27
Überprüfungsklausel

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Es bedarf einer gesetzlichen Festlegung berufsrechtlicher Pflichten zur Konkretisierung und Verschärfung der Verhaltensstandards, an deren Verletzung konkrete Sanktionsmöglichkeiten geknüpft werden, um wiederum den Vollzug zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 516/13

... o) Er schützt die finanziellen Interessen der Union durch die Anwendung vorbeugender Maßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch Vornahme wirksamer Kontrollen und, falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, durch die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 286/1/13

... 9. Der Bundesrat hält darüber hinaus die vorgeschlagenen Regelungen zur Sanktionierung von Verstößen mit Einteilung entsprechend ihrer Schwere in verschiedene Kategorien (Artikel 13 des Richtlinienvorschlags) nicht für erforderlich. Wenn schon die Kontrollregelungen derzeit verzichtbar sind, gilt dies erst Recht für die Sanktionsregelungen. Für die Polizeibehörden ist dabei auch von Bedeutung, dass die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip (Ermessen) unterliegt. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen jedoch von einem zumindest hier nicht geltenden Legalitätsprinzip aus.



Drucksache 479/13

... (4) geringe abschreckende Wirkung: milde Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 513/13

... Alle Konsultationsteilnehmer sind sich darin einig, dass private und öffentliche Rechtsverfolgung unterschiedliche Mittel sind, mit denen normalerweise unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Hauptaufgabe der öffentlichen Rechtsverfolgung ist die Anwendung von EU-Recht im öffentlichen Interesse und die Verhängung von Sanktionen gegen Rechtsverletzer als Strafe und Abschreckung, während die private kollektive Rechtsverfolgung in erster Linie als Mittel angesehen wird, den durch eine Rechtsverletzung Geschädigten Zugang zum Recht und - soweit es um Schadensersatz geht - die Möglichkeit zu geben, einen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu erlangen. In diesem Sinne sind öffentliche Rechtsdurchsetzung und private kollektive Rechtsverfolgung als komplementär anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 665/1/13

... Damit besteht die Möglichkeit, dass sich Abfallbeförderer durch Nichtmitführen dieser Unterlagen bei einer Kontrolle von Abfalltransporten vollständig sanktionsfrei einer unmittelbaren Plausibilitätskontrolle entziehen können; d.h., dass eine unmittelbare Prüfung der Einhaltung von Anforderungen an die Abfallbeförderer wäre den Kontrollbehörden nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 692/13

... In den vergangenen Jahren wurde in der EU jede Woche das Auftauchen einer neuen psychoaktiven Substanz gemeldet, und es steht zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortsetzt. Diese Substanzen dürfen frei verkauft werden, sofern die zuständigen Behörden wegen der beim Konsum durch den Menschen bestehenden Risiken keine Verkaufsbeschränkungen gepaart mit verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen vorsehen. Nationale Beschränkungen dieser Art können von Land zu Land und je nach Substanz unterschiedlich sein, und sie können sowohl den Handel im Binnenmarkt als auch die Nutzung und Weiterentwicklung derartiger Substanzen zu gewerblichen und industriellen Zwecken behindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 335/13

... Abschließend geht der Bundesrat auch auf alternative Streitbeilegungsverfahren und Sanktionen ein. Die Kommission hat sich in diesen beiden Bereichen für horizontale Maßnahmen entschieden und ist darauf bedacht, ein Höchstmaß an Kohärenz zwischen den Entwicklungen in diesen Bereichen und der vorgeschlagenen Verordnung sicherzustellen.



Drucksache 14/13

... 4. "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" Verhaltensweisen, gegen die die Wettbewerbsbehörden nach dem Wettbewerbsrecht einer der Vertragsparteien oder beider Vertragsparteien ein Verbot, Sanktionen oder sonstige Abhilfemaßnahmen verhängen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/13




Anhang
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifikationen

Artikel 4
Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 5
Vermeidung von Konflikten (Negative Comity)

Artikel 6
Positive Comity

Artikel 7
Informationsaustausch

Artikel 8
Verwendung von Informationen

Artikel 9
Schutz und Vertraulichkeit der Informationen

Artikel 10
Unterrichtung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der EFTA-Überwachungsbehörde

Artikel 11
Konsultationen

Artikel 12
Mitteilungen

Artikel 13
Geltendes Recht

Artikel 14
Inkrafttreten, Änderung und Kündigung


 
 
 


Drucksache 323/13

... Die vorgesehene Herabsetzung der Ordnungsgeldhöhe führt zu Mindereinnahmen des Bundes in Höhe von ca. 20 Millionen Euro jährlich, beginnend ab dem Kalenderjahr 2014. Diese Mindereinnahmen entsprechen der vom Deutschen Bundestag geforderten Minderung der Belastung des Mittelstands durch gegen ihn gerichtete Sanktionen und stärken damit die Liquidität des Mittelstands. Eine Kompensation im Einzelplan 07 ist nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 335a
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften

2. Senkung der Mindestordnungsgelder

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden

4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 315/13

... Mit § 10 werden die erforderlichen Vorschriften über Sanktionen normiert. Die Norm entspricht der aktuellen Fassung von § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 577/1/13

... 22. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Konkretisierung von Informationspflichten für Pauschalreisen (Artikel 5 ff.) und Bausteinreisen (Artikel 17) und regt an, konkrete Sanktionen für die Verletzung der Informationspflichten in den Richtlinienvorschlag aufzunehmen.



Drucksache 199/1/13

... Artikel 14 Absatz 5 ist insoweit unzureichend. Bei einem sanktionsbewehrten Anspruch auf vollständige Informationen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Chancen und Risiken einer Klage besser einschätzen, was letztlich die Gerichte entlasten würde.



Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Es ist kein Grund ersichtlich, warum nicht auch OGAW die gleichen Anlagekriterien wie AIF erfüllen sollten. Der Kriterienkatalog des § 1 Absatz 1b InvStG-E findet ausschließlich für AIF Anwendung. Es ist nicht bekannt, ob es derzeit (in- und ausländische) aufsichtsrechtliche Regelungen gibt, welche OGAW bei einer Verletzung von Anlagegrenzen o.ä. wirksam sanktionieren (Aberkennung der Eigenschaft u. ä.).



Drucksache 88/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat hat Bedenken gegen die in Artikel 17 Absatz 2 vorgeschlagene Regelung, bei Verstößen gegen Verpflichtungen, die juristische Personen betreffen, Sanktionen gegen die Mitglieder der Leitungsorgane zu verhängen. Aus rechtsstaatlichen Gründen sollte diese Regelung dahingehend präzisiert werden, dass eine Sanktionierung stets ein eigenes, vorwerfbares Fehlverhalten des Sanktionierten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen - voraussetzt.



Drucksache 98/13

... es gestrichen oder angepasst, die durch die neuen unmittelbar geltenden Vorschriften der Biozid-Verordnung überholt sind oder redundant wären. Ferner wird bei dieser Gelegenheit eine im Zusammenhang mit der Chemikalien-Sanktionsverordnung angekündigte Änderung der Strafvorschriften vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 183/13

... (32) Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und ihre Durchsetzung sicherstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 636/1/13

... V) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht hinreichend weitgehend sowie mit Wertungswidersprüchen und Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten verbunden. Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren. Eine Regelung im SGB V schließt zwar die vom Bundesgerichtshof festgestellte Regelungslücke. Es besteht jedoch ein übergeordneter Regelungsbedarf. Berührt ist das Verhältnis aller Patientinnen und Patienten zu den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Schutzgut ist das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit bei der gesundheitlichen Versorgung, die nicht durch Vorteilsannahmen beeinträchtigt werden darf. Schutzbedürftig ist weiterhin der gleichberechtigte Marktzugang aller Produkthersteller im Sinne des Wettbewerbsrechts. Eine Beschränkung auf die Versorgung durch Leistungserbringer des SGB V und damit Herausnahme von Privatversicherten sowie Dienstleistern, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, ist deshalb nicht zu rechtfertigen, da dieselben Schutzgüter betroffen sind.



Drucksache 438/13 (Beschluss)

... sgesetzes, die die Voraussetzungen des Inverkehrbringens beziehungsweise der Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten konkretisiert und den Vollzugsbehörden ermöglicht, Verstöße gegen die Durchführungsmaßnahmen oder gegen die Pflichten aus dem EVPG wirksam zu sanktionieren.



Drucksache 451/13

... Jedoch ist im Zusammenhang mit der Ahndung der genannten Verbote ein deutliches Vollzugsdefizit zu beobachten, welches sich zukünftig noch verstärken wird. Dies dokumentiert die Zahl an Verfahren, die in den Jahren 2008 bis 2012 nach Auskunft der Bundesärztekammer seitens der Landesärztekammern geführt worden sind (vgl. der SPIEGEL, Ausgabe 3/2013, S. 38 f.). Zwar wurde insgesamt in rund 930 Fällen ermittelt, was einer durchschnittlichen jährlichen Verfahrenszahl von 186 entspricht. Diese Zahl relativiert sich jedoch angesichts des zu vermutenden jährlichen Gesamtschadens in Milliardenhöhe. Zudem waren unter den Verfahren allein 480 Fälle, in denen die Firma Ratiopharm Ärztinnen und Ärzten Geld für die bevorzugte Verordnung ihrer Präparate bezahlt haben soll. Hierbei soll es sich aber um Sachverhalte handeln, die sich bereits in den Jahren 2002 bis 2005 ereignet haben (Mitteilung dpa vom 14. Januar 2013 in NZWiSt Aktuell, Heft 2/2013). Nur 163 dieser Fälle endeten mit einer berufsrechtlichen Strafe. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Sanktionen in der Regel nur dann verhängt werden (können), wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten bzw. - ergebnisse den Ärztekammern zur Verfügung gestellt werden. Da jedoch die Staatsanwaltschaften in zahlreichen Korruptionsfällen ihre Ermittlungen nach Bekanntwerden des Beschlusses des Großen Senats eingestellt haben bzw. einstellen mussten und ohne eine Änderung der Gesetzeslage zukünftig entsprechende Ermittlungen erst gar nicht aufnehmen werden, scheidet nunmehr bei der Aufklärung berufsrechtswidrigen Verhaltens ein Rückgriff der Ärztekammern auf die Strafverfahrensakten aus. Damit ist ein weiterer Rückgang der Verfahrenszahlen zu erwarten, wodurch die Präventivwirkung von berufsrechtlichen Verboten zusätzlich geschwächt wird.

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Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 789/1/13

... Die Regelung über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand sollte daher nicht zwingend, sondern differenziert ausgestaltet werden. Dies könnte durch die Einfügung einer Verhältnismäßigkeitsklausel im Hinblick auf die Komplexität des Falls, die Schwere der zur Last gelegten Straftat und die zu erwartende Sanktion erfolgen.

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Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 687/13

... An anderer Stelle ist bereits gefordert worden, die sachlichen und personellen Ressourcen der zuständigen Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit bereits heute auch für die Überprüfung von Werkverträgen zuständig sind, zu verbessern bzw. aufzustocken. Bei der vorliegend vorgeschlagenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht es über die vorstehende Forderung hinaus darum, bestimmte unternehmerische Strategien, die auf die formelle Nutzung von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender Arbeitnehmerüberlassung hindeuten, im Interesse eines notwendig effektiven Arbeitnehmerschutzes von vornherein zu unterbinden bzw. über die geltenden Möglichkeiten hinaus zu sanktionieren.



Drucksache 599/1/13

... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.



Drucksache 59/13

... Das Wettbewerbsrecht kann bestimmte unlautere Handelspraktiken in den Beziehungen entlang der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel erfassen. Es kann jedoch keinesfalls alle derartigen Praktiken abdecken, da es das Ziel verfolgt, den Wettbewerb am Markt zu schützen, und sich in der Regel mit Fragen der Marktmacht befasst.27 Einige Mitgliedstaaten verfügen über Wettbewerbsregeln über einseitige Handlungen, die beispielsweise ein missbräuchliches Verhalten gegenüber wirtschaftlich abhängigen Unternehmen und/oder die missbräuchliche Ausnutzung einer stärkeren Verhandlungsposition untersagen oder mit Sanktionen belegen.

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Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 199/13

... Im Hinblick auf eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Fluggastrechte hat die Kommission vier Handlungsoptionen einer Bewertung unterzogen. Sie unterscheiden sich in der jeweiligen Gewichtung strengerer Durchsetzungsmaßnahmen und geeigneter wirtschaftlicher Anreize für die Luftfahrtunternehmen: Höhere Kosten veranlassen die Luftfahrtunternehmen dazu, die mit der Einhaltung der Vorschriften verbundenen Kosten zu minimieren und zu versuchen, den Fluggästen ihre Rechte vorzuenthalten. Dagegen bedeuten strengere Sanktionen einen Anreiz, die Vorschriften einzuhalten. Bei den Optionen, wo die Erfüllung der aus der Verordnung erwachsenden Pflichten höhere Kosten verursacht, müssen die Durchsetzungsmaßnahmen daher strenger ausfallen und besser koordiniert werden, und umgekehrt.

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Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 184/13

... (16) Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.

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Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Die Bekämpfung der organisierten Cyberkriminalität kann nur wirksam erfolgen, wenn zum einen eine angemessene Sanktionierung aufgrund einschlägiger Tatbestände möglich ist und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden die zur wirkungsvollen Strafverfolgung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

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Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 176/1/13

... normierten Bestimmtheitsgrundsatzes, wonach die Beschreibung eines Sanktionstatbestands die mit einer Geldbuße bedrohte Handlung so genau kennzeichnen muss, dass für den Bürger grundsätzlich vorausschauend erkennbar ist, ob sein Handeln mit einer Geldbuße geahndet werden könnte. Auch den Gerichten würde die Auslegung des Begriffs "Teil der Gemeinde" ohne nähere Maßgaben große Schwierigkeiten bereiten. Es bedarf daher einer Präzisierung, nach welchen Kriterien das Vorliegen eines "Teils der Gemeinde" bestimmt werden soll. Es wird vorgeschlagen, insoweit auf die nach den jeweiligen Kommunalverfassungen bzw. den Landesverfassungen und Gesetzen der Stadtstaaten gebildeten Gemeindeuntergliederungen abzustellen und in der Begründung des Gesetzentwurfs darüber hinaus klarzustellen, dass bei der Frage des Vorliegens eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen in erster Linie auf die kleinste Gemeindeuntergliederung abzustellen ist. Fehlt es darin an vergleichbarem Wohnraum, so dass eine Teilmarktbetrachtung innerhalb der Untergliederung nicht möglich ist, so soll auf die nächstgrößere Untergliederung zurückgegriffen werden können. Dieser Ansatz ähnelt der Herangehensweise bei der Auslegung des Maßstabs "in einer Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde" in § 558 Absatz 2 BGB. Auf vergleichbare Gemeinden muss nur dann zurückgegriffen werden, wenn in derselben Gemeinde kein vergleichbarer Wohnraum vorhanden ist (vgl. Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 558 Rnr. 14).

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Drucksache 176/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Mit § 10 werden die erforderlichen Vorschriften über Sanktionen normiert. Die Norm entspricht der aktuellen Fassung von § 9 Absatz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 338/13 (Beschluss)

... explizite Regelungen aufgenommen werden, die ein Vorgehen gegen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder der Verweigerung der Kooperation mit Steuerbehörden ermöglichen. Es soll ein gestuftes System von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, welches im äußersten Fall den Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften vorsehen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug


 
 
 


Drucksache 322/13

... Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands auf der Ebene des Bundes und der Länder wird die Pflicht zur Unterrichtung daher grundsätzlich auf die Frist von zehn Jahren ab Eingang der ursprünglichen Mitteilung nach § 20 Absatz 1 Satz 1 BZRG beschränkt. Die Frist verlängert sich bei Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe um deren Dauer, so dass sichergestellt wird, dass die Frist zur Unterrichtung insbesondere bei längeren Freiheitsstrafen nicht bereits kurz nach oder sogar vor Ablauf der Strafvollstreckung abläuft. Bei Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe, bei der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus wird es zudem keine zeitliche Begrenzung für die Mitteilung über die Berichtigung geben. Wegen der Schwere der den Eintragungen zugrundeliegenden Verurteilungen ist in diesen Fällen davon auszugehen, dass alle Stellen, die eine Mitteilung unter einem unrichtigen Datum gemacht haben, ein Interesse an der Richtigkeit der Akten haben und die Akten nicht oder erst nach sehr langen Aufbewahrungsfristen vernichtet werden. Der Verzicht auf eine Befristung ist in diesen Fällen auch deswegen angezeigt, weil es sich sowohl bei der lebenslangen Freiheitsstrafe als auch bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus um Sanktionen handelt, die ihrerseits grundsätzlich unbefristet sind.

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Drucksache 322/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30c
Elektronische Antragstellung

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150e
Elektronische Antragstellung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

2.1 Bürgerinnen und Bürger

2.2 Wirtschaft

2.3 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

2.4 Sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 636/13 (Beschluss)

... V) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht hinreichend weitgehend sowie mit Wertungswidersprüchen und Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten verbunden. Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren. Eine Regelung im SGB V schließt zwar die vom Bundesgerichtshof festgestellte Regelungslücke. Es besteht jedoch ein übergeordneter Regelungsbedarf. Berührt ist das Verhältnis aller Patientinnen und Patienten zu den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Schutzgut ist das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit bei der gesundheitlichen Versorgung, die nicht durch Vorteilsannahmen beeinträchtigt werden darf. Schutzbedürftig ist weiterhin der gleichberechtigte Marktzugang aller Produkthersteller im Sinne des Wettbewerbsrechts. Eine Beschränkung auf die Versorgung durch Leistungserbringer des SGB V und damit Herausnahme von Privatversicherten sowie Dienstleistern, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, ist deshalb nicht zu rechtfertigen, da dieselben Schutzgüter betroffen sind.



Drucksache 435/1/13

... Die Änderung bewirkt, dass der Verweis in § 48 Nummer 9 FZV auf § 9 Absatz 3 Satz 5 zur Sanktionsmöglichkeit für die Inbetriebnahme und das Abstellen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des angegebenen Betriebszeitraums redaktionell richtiggestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/13




1. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 3a

'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt

7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 10/2/13

... 6. Der Bundesrat ist entgegen der Bundesregierung der Auffassung, dass das bestehende Recht im Hinblick auf Mieter, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommen, den Anforderungen an ein modernes und effizientes Mietrecht gerecht wird. Sofern indes unter einem "effizienten" Mietrecht lediglich ein um Mieterrechte beschnittenes Mietrecht verstanden wird, vermag der Bundesrat auch die dahinterstehende Intention nicht zu teilen. Das soziale Mietrecht hat sich in der Praxis bewährt. Mietprozesse werden von den Gerichten in aller Regel zügig abgeschlossen. Die bestehende Balance zwischen Vermieter- und Mieterschutz sollte nicht unter Verweis auf empirisch nicht näher belegte und jedenfalls für die große Masse der Mietverhältnisse nicht zutreffende Missstände voreilig und einseitig zu Lasten der Mieter aufgeweicht werden. So greift insbesondere das geplante Instrument der Sicherungsanordnung in Verbindung mit der Sanktion der Räumung von Wohnraum im Wege der einstweiligen Verfügung unter Vorwegnahme der Hauptsache - was nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nur bei verbotener Eigenmacht oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben möglich ist - tief in das austarierte System des Mietrechts ein und droht zugleich, Mietprozesse unnötig aufzublähen und zu verteuern. Ohne Not verzichtet das Mietrechtsänderungsgesetz auch auf eine vorherige Abmahnung vor einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung der Mietkaution.



Drucksache 325/13

... § 20 sowie § 21 bestimmen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und entsprechen den Sanktionsnormen der bisherigen Verordnung, ergänzt um Ordnungswidrigkeiten, die sich aufgrund der Umsetzung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... Es ist kein Grund ersichtlich, warum nicht auch OGAW die gleichen Anlagekriterien wie AIF erfüllen sollten. Der Kriterienkatalog des § 1 Absatz 1b InvStG-E findet ausschließlich für AIF Anwendung. Es ist nicht bekannt, ob es derzeit (in- und ausländische) aufsichtsrechtliche Regelungen gibt, welche OGAW bei einer Verletzung von Anlagegrenzen o.ä. wirksam sanktionieren (Aberkennung der Eigenschaft u. ä.).



Drucksache 199/13 (Beschluss)

... Artikel 14 Absatz 5 ist insoweit unzureichend. Bei einem sanktionsbewehrten Anspruch auf vollständige Informationen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Chancen und Risiken einer Klage besser einschätzen, was letztlich die Gerichte entlasten würde.



Drucksache 527/13

... (40) Die Bestimmungen dieser Richtlinie, die grundsätzlich mit der Existenz von kerntechnischen Anlagen verbunden sind, nämlich diejenigen, die die Pflichten des Genehmigungsinhabers, die neuen spezifischen Anforderungen an kerntechnische Anlagen und die Bestimmungen über die anlageninterne Notfallvorsorge- und - bekämpfung betreffen, sind auf Mitgliedstaaten ohne kerntechnische Anlagen im Sinne dieser Richtlinie nicht anwendbar. Diese Mitgliedstaaten müssen die Anforderung, Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die dieser Richtlinie nicht nachkommen, weder umsetzen noch durchführen. Die sonstigen Bestimmungen dieser Richtlinie sollten in verhältnismäßiger Weise in Einklang mit den landesspezifischen Umständen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Mitgliedstaaten keine kerntechnischen Anlagen haben, umgesetzt und durchgeführt werden, wobei zu gewährleisten ist, dass die Regierung beziehungsweise die zuständigen Behörden der nuklearen Sicherheit angemessene Aufmerksamkeit widmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 197/13

... 6. In welcher Weise und wann will die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigengutachtens, über eine sanktionsbewehrte Geschlechterquote für Aufsichtsräte die Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Gremien zu ändern, umsetzen?



Drucksache 25/1/13

... 8. Die Einigung des ECOFIN-Rates vom 12. Dezember 2012 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer sanktionsbewehrten europäischen Bankenaufsicht dar, die so schnell wie möglich implementiert werden sollte. Das Gelingen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) wird dabei in der Praxis an zwei zentrale Voraussetzungen geknüpft sein: Erstens muss die geldpolitische Unabhängigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein; zweitens muss die Europäische Zentralbank über wirksame Durchgriffsrechte verfügen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diesen Punkten sowohl im weiteren Gesetzgebungsprozess als auch bei der sich anschließenden Umsetzung Rechnung zu tragen.



Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat hat Bedenken gegen die in Artikel 55 Absatz 3 vorgeschlagene Regelung, bei Verstößen gegen Verpflichtungen, die juristische Personen betreffen, Sanktionen gegen die Mitglieder der Leitungsorgane zu verhängen. Aus rechtsstaatlichen Gründen sollte diese Regelung dahingehend präzisiert werden, dass eine Sanktionierung stets ein eigenes, vorwerfbares Fehlverhalten des Sanktionierten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen - voraussetzt.



Drucksache 71/1/13

... Es ist verfassungsrechtlich vollständig klar, dass die Länder - jedenfalls - im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und 143d Absatz 1 Satz 3 und 4 GG zur Einhaltung des Fiskalpakts beitragen. Darüber hinaus wird mit der Aufnahme des vorgeschlagenen Absatzes 3 aber auch eine negative Abgrenzung dahingehend getroffen, dass die Länder eben auch nur in diesem Rahmen verpflichtet sind, sich bei der Einhaltung der Vorgaben aus Absatz 2 einzubringen. Schließlich ist die hier vorgenommene Einschränkung der Wirkungen des Absatzes 2 auf die Länder auch als im Gesetzesrang stehende Auslegungshilfe für die weiteren gesetzlichen Ausgestaltungen im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt erforderlich. Dies betrifft sowohl die Regelungen des Stabilitätsratsgesetzes (hier insbesondere § 6) als auch des Sanktionszahlungsaufteilungsgesetzes (hier insbesondere § 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/13




1. Zum Gesetz allgemein

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu a:

Zu § 1

Zu § 1

Zu b:


 
 
 


Drucksache 417/13

... . Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Verordnung keine sonstigen Kostenbelastungen oder -entlastungen. Die Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo gegen Syrien in § 69r AWV führt zu neuen Genehmigungserfordernissen und deswegen zu einer geringfügigen Erweiterung der diesbezüglichen Informationspflicht. Eine quantifizierbare Erhöhung des Antragsaufkommens ist nicht zu erwarten. Die Aktualisierungen der Verweise auf die EU-Sanktionsverordnungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Informationspflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2528: Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 94/13

... Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Risikomanagementvorgaben und schafft die Möglichkeit, Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement strafrechtlich zu sanktionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 143/13

... -Landbaugesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Kontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land sanktioniert werden können, in dem sie tätig sind.



Drucksache 514/1/13

... 10. Der in den Artikeln 6 und 7 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Ausschluss von Kronzeugenunternehmenserklärungen von der Offenlegungspflicht nach Artikel 5 begegnet indessen ebenso Bedenken wie die in Artikel 11 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Privilegierung des als Kronzeuge agierenden Gesamtschuldners, nur dann zu haften, wenn der Geschädigte nachweist, dass er von den anderen Unternehmen, die an derselben Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beteiligt waren, keinen vollständigen Schadensersatz erlangen kann. Dadurch, dass dem Geschädigten der Zugriff auf Unterlagen des Kronzeugen verwehrt wird, wird ihm die Beweisführung erschwert oder gar unmöglich gemacht. Ebenso wird dem Geschädigten seine Rechtsdurchsetzung erschwert, wenn er Kronzeugen nur nachrangig in Anspruch nehmen kann. Eine solche bewusste Erschwerung der privatrechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist auch mit dem Ziel der Regelung, die Bereitschaft der Kronzeugen zur Zusammenarbeit zu gewährleisten, nicht zu rechtfertigen. Der Schutz des Marktes soll letztlich vor allem dem Schutz der Marktteilnehmer dienen. Abgesehen davon wird ein Anreiz für Kronzeugen zur Zusammenarbeit bereits dadurch geschaffen, dass eine gemeinschaftsrechtliche Sanktion des Wettbewerbsverstoßes gemildert oder ganz erlassen wird. Im Übrigen läuft die vorgesehene Beschränkung der Offenlegungspflicht der in Ziffer 1.2 Absatz 1 der Begründung des Richtlinienvorschlags genannten Zielsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie zuwider, die Interaktion zwischen behördlicher und privater Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 435/13 (Beschluss)

... Die Änderung bewirkt, dass der Verweis in § 48 Nummer 9 FZV auf § 9 Absatz 3 Satz 5 zur Sanktionsmöglichkeit für die Inbetriebnahme und das Abstellen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des angegebenen Betriebszeitraums redaktionell richtiggestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/13 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 3a

'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt

7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Konkretisierung von Informationspflichten für Pauschalreisen (Artikel 5 ff.) und Bausteinreisen (Artikel 17) und regt an, konkrete Sanktionen für die Verletzung der Informationspflichten in den Richtlinienvorschlag aufzunehmen.



Drucksache 425/13

... Die Kommission hat Verständnis für die Bedenken des Bundesrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Verwaltungssanktionen, die wegen Verstoßes gegen diese Richtlinie verhängt werden. Dem Vorschlag zufolge sollten die zuständigen Behörden allerdings die Sanktionen im Fall natürlicher Personen, wenn die Veröffentlichung personenbezogener Daten gemäß einer Einzelfallbewertung unverhältnismäßig wäre, auf anonymer Basis in einer Art und Weise bekannt machen, die ihrem innerstaatlichen Recht entspricht. Was das Höchstmaß der Geldbuße anbetrifft, weist die Kommission darauf hin, dass bei anderen Vorschlägen für Finanzvorschriften ein ähnliches Konzept verwandt wurde.



Drucksache 30/13

... Die alternative Fortsetzung der Verwendung teils unvollständiger und nicht hinreichend kohärenter primärer und sekundärer Datenquellen für die Zwecke europäischer Statistiken zum Staatssektor ist mit den neuen Qualitätsanforderungen nicht mehr zu vereinbaren, wie das wiederholte Ausdrücken von Besorgnis durch Eurostat hinsichtlich aufgetretener unerklärter Differenzen zwischen Defizit und Änderung des Schuldenstands belegt. Die unmittelbare und vollständige vierteljährliche Erhebung bei den Einheiten des Staatssektors ist aus Sicht der für die Datenerstellung Verantwortlichen auch notwendig, um zu vermeiden, dass im Extremfall Deutschland erhebliche finanzielle Sanktionen wegen schwerwiegender Verfehlungen im Bereich der Statistik drohen. Insgesamt ist es auch angesichts der Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit von großer Bedeutung, dass in der Währungsunion qualitativ hochwertige Daten zum Staatssektor erhoben werden und in die Statistiken einfließen und die europäischen Vorgaben auch tatsächlich auf der nationalen Ebene umgesetzt werden. Mit der vierteljährlichen Erhebung der finanziellen Transaktionen wird eine einheitliche Datenbasis geschaffen, von der eine erhebliche Verbesserung der Kohärenz und Integrität des statistischen Systems und damit ein Rückgang der unerklärten Differenzen zwischen Defizit und Änderung des Schuldenstandes erwartet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva

§ 9
Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

§ 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 809/1/13

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final



Drucksache 259/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen wäre, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verstößen gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschenund Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verstöße in dafür vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden können. Dabei hätte sichergestellt werden müssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren hätten führen können. Im Abkommen stellt Artikel 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus für das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.



Drucksache 641/1/13

... /EU sowie auf die in der Sache benötigte Verbesserung im Kampf gegen den Menschenhandel soll der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drucksache 641/13), der einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, sobald wie möglich in Kraft gesetzt werden. Da es jedoch andererseits Kritik und Änderungsbedarf gibt - etwa die gewerberechtliche Verankerung des Prostitutionsgewerbes und eine nur unzureichende strafrechtliche Sanktionierung - soll der weitere Reform- und Regulierungsbedarf bereits jetzt deutlich gemacht werden. Insbesondere soll auf diese Weise verhindert werden, dass die Dringlichkeit des weiteren Reformbedarfs nach der nächsten Bundestagswahl mit dem Hinweis auf die gerade jetzt mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgenommenen Änderungen abgestritten oder relativiert wird.



Drucksache 387/1/13

... Verstöße gegen Tatbestände mit Bezug zum Straßenverkehr, die nicht der Verkehrssicherheit im engeren Sinne, sondern anderen Zwecken dienen, dürfen nicht von vornherein von einer Bewertung mit Punkten im FahreignungsBewertungssystem ausgeschlossen werden. Die Entscheidung, ob solche Verstöße punktebewehrt bleiben sollen, muss vielmehr dem Verordnungsgeber unter Berücksichtigung der Bedeutung des Verstoßes für die Belange des Straßenverkehrs und unter Berücksichtigung der erforderlichen Abschreckungswirkung des Fahreignungs-Bewertungssystems neben einer finanziellen Sanktion vorbehalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/1/13




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 809/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final



Drucksache 590/13

... (17) Die finanziellen Interessen der Union und der übrigen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff 2" sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Einziehung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Mittel sowie gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.