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0276/05
0359/1/05
0724/05
0740/05
0002/05B
0172/05
0705/05
0895/05
0002/1/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0897/1/05
0092/05
0586/05
0600/05
0097/05
0692/05
0853/05
0842/05
0082/05
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0622/05
0694/05
0617/05
0436/05
0132/05
0942/05B
0154/05
0330/05
0445/1/05
0723/1/05
0616/2/05
0934/05
0715/05
0897/05B
0317/05
0300/05
0399/05
0228/05B
0672/05
0942/05
0723/05B
0348/05
0092/1/05
0275/05
0600/1/05
0771/05
0581/05
0596/05B
0764/05
0228/05
0238/04B
0901/04
0872/04B
0720/1/04
0901/1/04
0666/04B
0919/04
0728/04B
0683/3/04
0166/04
0767/04
0666/2/04
0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0622/04
0720/04
0737/1/04
0438/04
0860/04
0586/04
0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0994/04B
0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 90/12 (Beschluss)

... ohne Einwilligung des Betroffenen könnte eine vertragliche Vereinbarung mit dem Dienstleister sein, dass der Geheimnis- und Datenschutz dort in gleicher Weise gewährleistet ist wie bei dem Versicherungsunternehmen. Als Folge wäre die strafrechtliche Sanktionierung in § 203 Absatz 1 Nummer 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 70, 112 und 114 §§ 84, 131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

9. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

10. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

11. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

14. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

15. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

16. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 607/2/12

... Darüber hinaus sind die Voraussetzungen, bei deren Erfüllung ein nach KWG erlaubnispflichtiger Sachverhalt vorliegt so weit gefasst, dass nicht nur der Hochfrequenzhandel im eigentlichen Sinne erfasst wird, sondern nahezu jegliche Nutzung von Algorithmen zum Handel von Finanzinstrumenten. Prinzipiell jeder Algorithmus reagiert in "Sekundenbruchteilen" auf Marktpreisänderungen oder sonstige Parameter durch Auslösen programmierter Handelsaktivitäten, da Algorithmen gerade zu diesem Zweck im Börsenhandel genutzt werden. Hochfrequenzhandel stellt eine Unterform des algorithmischen Handels dar. Die mit dem Entwurf verfolgte Absicht, allein den Hochfrequenzhandel erlaubnispflichtig zu machen, nicht aber die Nutzung von Algorithmen im Allgemeinen, würde wegen der im Falle eines Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht drohenden strafrechtlichen Sanktion (§ 54 KWG) eine dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügende trennscharfe Abgrenzung des Hochfrequenzhandels vom allgemeinen algorithmischen Handel erfordern. Dieses dürfte kaum möglich sein. Um nicht eine kaum vertretbare Erlaubnisbedürftigkeit der Nutzung von Handelsalgorithmen allgemein einzuführen - wie durch die Fassung des Regierungsentwurfs allerdings geschehen - bleibt nur die Möglichkeit, von einer Regelung im KWG abzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/2/12




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Die Einführung einer Zusatzzahlung bei Nichteinhaltung der Frist zur Erteilung eines Bescheides für jeden Tag Verzögerung in Höhe von 10 Euro an den Pflegebedürftigen ist nicht zielführend. Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Durch Sanktionsmöglichkeiten wird keine Beschleunigung des Verfahrens erreicht. Vielmehr sind Streitfälle zwischen den Pflegekassen, dem MDK und dem Antragsteller darüber zu erwarten, wer für die Fristüberschreitung die Verantwortung trägt. Insbesondere durch die erforderliche Klärung der Schuldfrage entsteht ein höherer Verwaltungsaufwand. Die Regelung zur Zusatzzahlung ist daher zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 126/12

... bekannt geworden. Daher müssen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Rechtlicher Hintergrund

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Rechtsakts

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 5
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 6
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 7
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 8
Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die gemäß delegierten Rechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 einzustufen sind

Artikel 9
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 11
Ausnahme von der Bedingung zur Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 12
Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 13
Erstellung einer Liste von Drittländern oder Gebieten für die Zwecke des Artikels 12

Artikel 14
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 15
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern

Kapitel IV
Kennzeichnung Vorbeugende Gesundheitsmassnahmen

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 16
Kennzeichnung von Heimtieren

Artikel 17
Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen

Abschnitt 2
Gesundheitsmassnahmen zur Vorbeugung vor Anderen Seuchen oder Infektionen als Tollwut

Artikel 18
Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung

Artikel 19
Liste der in delegierten Rechtsakten nach Artikel 18 Absatz 1 eingestuften Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten

Kapitel V
Ausweise

Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 20
Ausstellung des Ausweises

Artikel 21
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 22
Format des Ausweises

Artikel 23
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 22 Absatz 1

Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 24
Ausstellung des Ausweises

Artikel 25
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 26
Format des Ausweises

Artikel 27
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises

Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 28
Ausstellung des Ausweises

Artikel 29
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 30
Format des Ausweises

Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 31
Ausstellung des Ausweises

Artikel 32
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 33
Format des Ausweises

Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1
ausnahme für die direkte Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten

Artikel 34
Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 5, 9, 10 und 14

Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften

Artikel 35
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 Absatz 1

Artikel 36
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 37
Verfahren bei Nicht -Einhaltung der Vorschriften laut den Kontrollen gemäß den Artikeln 35 und 36

Artikel 38
Schutzmaßnahmen

Artikel 39
Informationspflichten

Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Artikel 40
Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

Artikel 41
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 42
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 43
Ausschussverfahren

Artikel 44
Sanktionen

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Übergangsmaßnahmen für Ausweise

Artikel 47
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang I
Heimtierarten

TEIL A

TEIL B

Anhang II
Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Buchstabe f

Anhang III
Technische Anforderungen an Transponder

Anhang IV
Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen

Anhang V
Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Anhang VI
Entsprechungstabelle [gemäß Artikel 45 Absatz 2]


 
 
 


Drucksache 558/12

... sunterlagen rechtzeitig und vollzählig eingereicht worden sind. Über die bestehenden gesetzlichen Regelungen ist sichergestellt, dass die so eingereichten Bilanzen auch dem Unternehmensregister übermittelt werden und Dritte dort auf Antrag eine Kopie erhalten. Alternativ dazu wurde eine unmittelbare Einreichung der Bilanzen beim Unternehmensregister, bei den Handelsregistern oder anderen Behörden geprüft, im Ergebnis aber verworfen. Das Unternehmensregister ist nicht mit Sach- und Personalmitteln für eine Prüfung der eingereichten Bilanzen ausgestattet. Im Hinblick auf die hohe Zahl der Kleinstkapitalgesellschaften (bundesweit ca. 500 000 Unternehmen) wird davon ausgegangen, dass die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten und Prüfungsmodalitäten eine weitgehend reibungslose Umstellung ermöglicht. Zudem würde sich eine Änderung der Zuständigkeiten auch erheblich auf die Sanktionsverfahren auswirken, die vom Bundesamt für Justiz geführt werden müssen, und dort erheblichen Umstellungsaufwand sowie bei dezentralen

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Drucksache 558/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 267a
Kleinstkapitalgesellschaften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26f
Übergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 5
Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Artikel 6
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 7
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick - Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Umsetzung von EU-Rechtsakten

III. Übersicht umgesetzter Vorschriften

IV. Weitere Regelungen

V. Alternativen

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Steuerliche Auswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2263: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/600/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz- MicroBilG)

1. Zusammenfassung der Auswirkungen

2. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 739/1/11

... 11. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine handlungsfähige Aufsicht, die über wirksame Sanktionsinstrumente verfügt, zur Durchsetzung der im Ratingsektor geltenden Regularien und zur Gewährleistung der Qualität von Ratings unabdingbar ist. Aufsichtsfreie Räume darf es nicht geben. Eine wesentliche Funktion der Aufsicht sollte es sein, fehlerhafte Ratings zu verhindern. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Zuge der Beratungen in den Gremien der EU prüfen zu lassen, ob in der Verordnung Sanktionsbefugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Hinblick auf nachweisbar fehlerhafte Ratings vorgesehen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/1/11




Zu den Artikeln 5a

Zu den Artikeln 6b

Zu Anhang I Abschnitt D Teil III


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... Neue Verpflichtungen zur Einhaltung sanktionsbewehrter Konditionalitäten: Die Einführung umfangreicher zusätzlicher Ex-ante-Konditionalitäten sowie die Verknüpfung der Programmierung und Programmabwicklung mit den Nationalen Reformprogrammen in Verbindung mit Sanktionsmöglichkeiten seitens der Kommission führen zu einer Vervielfachung der Komplexität der Programmplanung und -abwicklung sowie zu unkalkulierbaren Haushaltsrisiken für die Länder. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass die zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten der Kommission die Akzeptanz der bisherigen Europäischen Kohäsionspolitik konterkarieren, die insbesondere in der langfristigen Planungssicherheit für alle Akteure bestand.

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Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 231/11 (Beschluss)

... Mit den Änderungen werden - der Intention der Spielzeug-Richtlinie folgend - Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeugen bei der Bereitstellung auf dem Markt normiert. Die Änderungen dienen auch dem Zweck, Zuwiderhandlungen unmittelbar sanktionieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/11 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1 In § 1 Absatz 1 Satz 1 ist das Wort neues zu streichen.

2. Zu § 1 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Nummer 3

4. Zu § 2 Nummer 4

5. Zu § 2 Nummer 16

6. Zu § 2 Nummer 23a - neu - In § 2 ist nach Nummer 23 folgende Nummer einzufügen:

7. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu § 6 Absatz 4

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu -

14. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu § 21 Satz 1

1. Zu 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

2. Zu 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 513/11 (Beschluss)

... - Die Behörde erhält auch schon bei der Ausstellung der Registrierungsbescheinigung eine Versagungsmöglichkeit für den Fall der Nichterfüllung der Anforderungen; bislang sind in Artikel 7 lediglich nachträgliche Sanktionen vorgesehen.



Drucksache 564/11

... Der Rechtsetzungsvorschlag für ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht legt eindeutig fest, dass ein Fortschrittsanzeiger einschlägiger Indikatoren nicht zu politischen Empfehlungen, geschweige denn Sanktionen, führt. Mit Hilfe des Fortschrittsanzeigers und einer Einzelfallprüfung kann entschieden werden, in welchen Fällen eine tiefergehende Analyse angezeigt ist. Der Vorschlag sieht zum ersten Mal ein systematisches und transparentes Vorgehen zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte vor. Hierdurch erhalten die öffentlichen Behörden die Möglichkeit, künftig frühzeitig erhebliche Ungleichgewichte wie solche, die sich im letzten Jahrzehnt in mehreren Mitgliedstaaten mit äußerst schädlichen Folgen entwickelt haben, frühzeitig zu erkennen und unter Umständen zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/11




Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2010 623 - ARBEITSPROGRAMM der Kommission für 2011.

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters

Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses

Nachhaltiges Wachstum

Integratives Wachstum

Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen

Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht

Förderung der intelligenten Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... "Neue Verpflichtungen zur Einhaltung sanktionsbewehrter Konditionalitäten": Die Einführung umfangreicher zusätzlicher Ex-ante-Konditionalitäten sowie die Verknüpfung der Programmierung und Programmabwicklung mit den Nationalen Reformprogrammen in Verbindung mit Sanktionsmöglichkeiten seitens der Kommission führen zu einer Vervielfachung der Komplexität der Programmplanung und -abwicklung sowie zu unkalkulierbaren Haushaltsrisiken für die Länder. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass die zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten der Kommission die Akzeptanz der bisherigen Europäischen Kohäsionspolitik konterkarieren, die insbesondere in der langfristigen Planungssicherheit für alle Akteure bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 314/11 (Beschluss)

... Artikel 41 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13. August 2008, S. 30) erfordert Sanktionen, die für die Wirtschaftsakteure spürbar, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

14. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

15. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

17. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

18. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

19. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

21. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 52/11

... und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln, die Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme und die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sehen für einzelne Vorschriften spezifische, in der Zukunft liegende Inkrafttretens- bzw. Anwendungsvorschriften vor. Der Anwendungsbeginn der sich hierauf beziehenden nationalen Sanktionsregelungen muss daher dem Unionsrecht entsprechend geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 23
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23a
Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 38a
Übermittlung von Daten über den Internethandel

§ 44a
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 75
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Artikel 3
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung

Artikel 5
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 646/1/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation KOM (2011)



Drucksache 342/11

... (4) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Abschnitt 6 Sanktions- und Schlussvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... eingeführten Standardwechselprozesse GPKE/Strom und GeLi Gas sind auf eine Frist von sechs Wochen ausgelegt. Um bei den Wechselfristen die europarechtlichen Vorgaben zu erreichen, müssen die Standardwechselprozesse für Strom und Gas angepasst werden. Vorgeschlagen wird ein täglich anlaufender und vollautomatisch ablaufender Wechselprozess, der kurze Bearbeitungsfristen und beliebige Wechseltage ermöglicht. Für die Drei-Wochen-Frist selbst sollte ein strenger Maßstab angelegt werden. Daher soll die Frist bereits mit dem Antrag des Verbrauchers beim neuen Lieferanten beginnen. Die bisherige Praxis zeigt, dass ein erheblicher Anteil von Wechseln außerhalb der verbindlich vorgeschriebenen Wechselprozesse stattfindet. Eine Nichteinhaltung der Wechselfrist sollte daher im Interesse von Wettbewerb und Verbraucherschutz sanktioniert werden. Sollte die Drei-Wochen-Frist nicht eingehalten werden, so muss der bisherige Anbieter dem Verbraucher die neuen Konditionen, auf deren Grundlage sich der Verbraucher für einen Wechsel entschieden hat, ab dem ersten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Frist gewähren. Einen eventuellen finanziellen Ausgleich regeln die betroffenen Unternehmen untereinander.



Drucksache 407/11 Sankt

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Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 740/11 (Beschluss)

... - Benennung von konkreten Minimierungsstrategien in der Veterinärmedizin (Vorrang der Einzeltierbehandlung vor der Bestandsbehandlung, rechtlich verbindliche Verankerung von europaweit gültigen Antibiotikaleitlinien); darunter zählen auch Modelle einer Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes in Beständen mit nachfolgender Absenkung und Sanktionen bei Überschreiten von Grenzwerten;

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Drucksache 740/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 646/11

... Im Hinblick auf die Durchsetzung der Richtlinie 2003/6/EG müssen die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem jeweiligen nationalen Recht dafür sorgen, dass gegen die Verursacher von Verstößen gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Verwaltungsmaßnahmen getroffen oder verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden können. Das Recht der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen zu verhängen, bleibt davon unberührt.

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Drucksache 646/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Straftaten

3.3.2. Anstiftung, Beihilfe und Versuch

3.3.3. Strafrechtliche Sanktionen

3.3.4. Verantwortlichkeit juristischer Personen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Insider-Geschäfte

Artikel 4
Marktmanipulation

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Strafrechtliche Sanktionen

Artikel 7
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 8
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 9
Bericht

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 825/1/11

... Die in der vorliegenden Verordnung angestrebte konsequente Umsetzung von EU-Recht auf der Basis von in einem Katalog aufgeführten Sanktionsmaßnahmen bei festgestellten Abweichungen wird grundsätzlich begrüßt. Dies auch mit der Zielstellung einer Sanktionierung von Verstößen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes.

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Drucksache 825/1/11




1. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1

2. Zu Anlage 2 Abschnitt B. Erläuterung der einzelnen Elemente Buchstabe Z Satz 2 - neu -

3. Zu Anlage 3 zu § 10 Abschnitt B. Maßnahmenkatalog

3 4.

3 [5.]

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

3 6.


 
 
 


Drucksache 60/11

... , wonach das Gericht auch eine Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anordnen kann, war § 81 Absatz 2 Nummer 5 FamFG entsprechend der bereits für § 156 Absatz 1 Satz 4 FamFG bestehenden Kostenregelung zu ergänzen. Aus § 81 Absatz 2 Nummer 5 FamFG ergibt sich in Verbindung mit § 156 Absatz 1 Satz 3 FamFG für das Familiengericht nunmehr die erweiterte Möglichkeit, zur Förderung einer konsensualen Konfliktbeilegung bestimmten Beteiligten die Verpflichtung zur Einholung von Informationen als eine besondere Form der Mitwirkung aufzuerlegen, deren Nichteinhaltung mit einer Kostensanktion belegt werden kann.



Drucksache 231/2/11

... /EG lediglich eine unmittelbare Sanktionsmöglichkeit bei einem Verstoß gegen eine an die Hersteller und Einführer adressierte Kennzeichnungspflicht vorgesehen hat. Der Bundesrat hat Zweifel, ob damit der in Artikel 51 der Richtlinie

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Drucksache 231/2/11




Zu § 22


 
 
 


Drucksache 713/11

... Option 1 ("Nordsee-Basisoption") wäre die erste Stufe im Rahmen wesentlicher EU-Maßnahmen. Dabei würde der Bericht über ernste Gefahren (Gefahrenbericht) auf der Grundlage des in der Richtlinie 92/91/EG vorgesehenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments im Unionsrecht verankert und mit der Verpflichtung verbunden, diesen von der Regulierungsbehörde vor Betriebsbeginn genehmigen zu lassen. Die im Gefahrenbericht beschriebenen Maßnahmen würden durch Inspektions- und Sanktionsregelungen unterstützt. Option 1 würde mittels neuer Rechtsvorschriften umgesetzt.

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Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 858/11

... es für eine bundesgesetzliche Regelung sind erfüllt. Eine Regelung durch die Länder würde zu einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen führen. Würde die Umsetzung der Richtlinie durch Ländergesetze erfolgen, wäre damit zu rechnen, dass die Kontrollbefugnisse der zuständigen Landesbehörden und die materiellen Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit, Ruhezeit, Aufzeichnungspflichten und Sanktionen unterschiedlich geregelt würden. Auf Grund des hohen Konkurrenzdruckes in der Transportbranche wäre in der Folge mit Standortverlagerungen in Länder mit den geringsten Anforderungen zu rechnen. Die Gefahr der Standortverlagerung ist auch deshalb besonders groß, weil von dem Gesetz nur selbstfahrende Unternehmer mit keinen oder nur sehr wenigen Mitarbeitern betroffen sind. Dies würde ausgewogenen Wirtschafts- und Wettbewerbsstrukturen zuwiderlaufen. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern würden auch den Zielen der Richtlinie

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Drucksache 858/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Arbeitszeit

§ 4
Ruhezeiten

§ 5
Ruhepause

§ 6
Aufzeichnungspflicht

§ 7
Aufsichtsbehörden

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt und Entstehungsgeschichte der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1825: Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern


 
 
 


Drucksache 534/11

... ("Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt") hinaus gibt es gegenwärtig keinen gesetzlich ausdrücklich verankerten Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich zur Beseitigung von gesetzeswidrigen innerbetrieblichen Zuständen durch Hinweise oder sonstige unterstützende Handlungen an außerbetriebliche Stellen, z.B. zuständige Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörden, wenden. Ein verbindliches System, in welcher Weise und unter welchen Umständen zunächst auf eine innerbetriebliche Abhilfe hinzuwirken ist und unter welchen Voraussetzungen eine außerbetriebliche Anzeige von Missständen sachgerecht ist, ohne dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch Sanktionen oder sonstigen Nachteilen ausgesetzt sein dürfen, existiert bisher nicht. Es ist daher für die Betroffenen nicht erkennbar, inwieweit Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf innerbetriebliche Missstände eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung darstellen.



Drucksache 472/1/11

... Unabhängig davon hat das BMELV in der Besprechung von Bund und Ländern am 28. September 2011 darauf hingewiesen, dass nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemachte Mitteilungen im LFGB (§ 60 Nummer 22 und 22a) sanktioniert sind und es Aufgabe der Länderbehörden ist, die Vorschriften zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.



Drucksache 836/11

... (8) Diese Verordnung sollte in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. XX/XX vom XX.XX.2012 über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union umgesetzt werden. Die finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.

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Drucksache 836/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Schutz des Euro vor Geldfälschung

3.2 Vereinfachung

3.3 Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Mehrwert durch das Programm

3.4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Mehrwert

Artikel 3
Allgemeines Ziel des Programms

Artikel 4
Spezifisches Ziel des Programms

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Zielgruppen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Förderfähige Tätigkeiten

Kapitel II
Finanzrahmen

Artikel 9
Finanzausstattung

Artikel 10
Finanzielle Beteiligung und Kofinanzierung

Artikel 11
Jährliches Arbeitsprogramm

Kapitel III
Monitoring und Bewertung

Artikel 12
Überwachung, Bewertung und Verwaltung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 279/11

... parallel zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Die gegenseitige Anerkennung wurde durch die Lockerung der Anforderungen an die Nachprüfung ausländischer Gerichtsurteile in der Union nach und nach vereinfacht. Der vorliegende Vorschlag sieht ein schnelles und wirksames Verfahren vor, um sicherzustellen, dass der Mitgliedstaat, in den sich die gefährdete Person begibt, die von dem ersten Mitgliedstaat angeordnete Schutzmaßnahme ohne weitere Zwischenverfahren anerkennt. Wie schon bei früheren Rechtsakten im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Zivilsachen, so ist auch diesem Vorschlag eine standardisierte Bescheinigung beigefügt, die alle für die Anerkennung sowie gegebenenfalls Vollstreckung der Maßnahme erforderlichen Angaben enthält. Die Bescheinigung wird entweder von Amts wegen oder auf Antrag der gefährdeten Person von der zuständigen Behörde des ersten Mitgliedstaates ausgestellt, die daraufhin die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaats kontaktiert und die Bescheinigung an sie weiterleitet. Die zuständigen Behörden des zweiten Mitgliedstaats teilen der gefährdenden Person mit, dass der räumliche Geltungsbereich der ausländischen Schutzmaßnahme erweitert wurde und welche Sanktionen bei einem Verstoß greifen, und sorgen gegebenenfalls für deren Vollstreckung.

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Drucksache 279/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Zusammenfassung des Verordnungsvorschlags

3.3. Erläuterung der wichtigsten Artikel

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

4. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Kapitel II
Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmaßnahmen)

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 6
Wirksamkeit der Bescheinigung

Artikel 7
Berichtigung der Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung der ausländischen Schutzmaßnahme

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 11
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

Kapitel III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 14
Legalisation oder ähnliche Formerfordernisse

Artikel 15
Transkription oder Übersetzung

Artikel 16
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Kapitel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderungen an den Formularen

Artikel 19
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Informationen für die Allgemeinheit

Artikel 22
Mitteilungen der Mitgliedstaaten

Artikel 23
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Bescheinigung gemäss Artikel 5

1. Ursprungsmitgliedstaat

2. Ausstellungsbehörde

3. Gefährdete Person

4. gefährdende Person

5. Schutzmassnahme

6. Beschreibung der Schutzmassnahme18

Anhang II
ANTRAG auf Aussetzung ODER Rücknahme der Anerkennung ODER

1. Antragsteller gefährdende Person

2. Zuständige Behörde im Ursprungsmitgliedstaat

3. Beschluss über die Aussetzung ODER Rücknahme der Schutzmassnahme

4. Gefährdete Person


 
 
 


Drucksache 129/11

... Bereits nach den europarechtlichen Vorgaben in Art. 30 Abs. 4 Satz 6 URL sind wirksame Sanktionen einschließlich einer Entschädigungspflicht bei Verzögerungen oder missbräuchlichem Verhalten vorzusehen. Dieser Ansatz wird nunmehr in § 46 Abs. 2 auf Verzögerungen bzw. missbräuchliches Verhalten im gesamten Wechselprozess übertragen. Der in § 46 Abs. 2 Satz 1 und 2 gewählte pauschale Ansatz ermöglicht dem Teilnehmer – im Vergleich zur Durchsetzung einzelner Schadensersatzansprüche gegenüber dem abgebenden bzw. dem aufnehmenden Unternehmen – einen unbürokratischen Weg zur Durchsetzung seiner Interessen. Gleichzeitig wird so der bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen verringert, da diese nicht einer großen Zahl an individuellen Schadensersatzansprüchen, die jeweils einzeln überprüft werden müssten, ausgesetzt sind. Dafür wird mit § 46 Abs. 2 Satz 1 und 2 ein gesetzliches Schuldverhältnis geschaffen, welches die zwischen Beendigung des ursprünglichen Vertrages und Neuschaltung beim neuen Anbieter entstehende Lücke ausfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 710/11

... - Zur Durchführung der Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten einzelstaatliche elektronische Unternehmensregister aufbauen. Dort werden Unternehmensdaten wie Name und Rechtsform des Unternehmens, Namen des Verkehrsleiters, die Nummer der Gemeinschaftslizenz und der beglaubigten Kopien sowie Verurteilungen und Sanktionen wegen schwerwiegender Verstöße aufgenommen. In Deutschland ist beabsichtigt, im Unternehmensregister neben den Unternehmensdaten, Daten der Verkehrsleiter, denen die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften wegen Unzuverlässigkeit bestandskräftig untersagt wird, aufzunehmen. Verurteilungen und Sanktionen wegen schwerwiegender Verstöße werden wie bisher in dem Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/11




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:

E. Bürokratiekosten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen

§ 1
Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz

§ 2
Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 3
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (Bundesamt)

2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen

§ 4
Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung

§ 5
Fahrtenberichtheft

§ 6
Urkundenänderung

§ 7
CEMT-Umzugsgenehmigung

§ 7a
Verwendung der CEMT-Genehmigung

3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen

§ 8
Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil

4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen

§ 9
Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung

§ 10
Erteilung der Drittstaatengenehmigung

§ 11
Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung

§ 12
Ausnahmen

5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr

§ 13
Definition

§ 14
Nächstgelegener geeigneter Bahnhof

§ 15
An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 16
An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 17
Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr

5a. Abschnitt Kabotage

§ 17a
Befugnis zur Kabotage

6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften

§ 18
Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz

§ 19
Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr

7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung

§ 20
Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung

§ 21
Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung

§ 22
Rückgabe der Fahrerbescheinigung

§ 23
Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 24
Überwachung

8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten

§ 25
Ordnungswidrigkeiten

§ 26
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung und der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 7a

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu § 20

Zu § 21

Zu §§ 22

Zu § 25

Zu § 26

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1633: Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kab tageverkehr o


 
 
 


Drucksache 523/11

... Die nach der EBI-Verordnung national zu bestimmenden Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen werden gesetzlich festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

§ 1
Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen

§ 2
Sammeln von Unterstützungsbekundungen

§ 3
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen

§ 4
Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

§ 5
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

IV. Bürokratiekosten

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Befristung

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen


 
 
 


Drucksache 825/11 (Beschluss)

... Die in der vorliegenden Verordnung angestrebte konsequente Umsetzung von EU-Recht auf der Basis von in einem Katalog aufgeführten Sanktionsmaßnahmen bei festgestellten Abweichungen wird grundsätzlich begrüßt. Dies auch mit der Zielstellung einer Sanktionierung von Verstößen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV)

A Änderungen

1. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1

2. Zu Anlage 2 Abschnitt B. Erläuterung der einzelnen Elemente Buchstabe Z Satz 2 - neu -

3. Zu Anlage 3 zu § 10 Abschnitt B. Maßnahmenkatalog

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 334/1/11

... - Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass sowohl Maßnahmen der strafrechtlichen Gesetzgebung als auch der justiziellen Anwendung strafrechtlicher Normen in Deutschland noch weitergehenden verfassungsrechtlichen Beschränkungen unterliegen, als sie in der Mitteilung der Kommission in diesem Zusammenhang aufgeführt werden, insbesondere dem Schuldprinzip, das mit einem sozialethischen Unwerturteil verbundene Sanktionen nur in dem Maß zulässt, in dem die begangene Tat dem Beschuldigten persönlich vorwerfbar ist.



Drucksache 112/11

... Erfüllt ein Partnerland seine Rückübernahmepflicht nicht, zeigt es sich also bei den Bemühungen, die irreguläre Zuwanderung zu verhindern, nicht sehr kooperativ, dann sollten unbeschadet rechtlicher Verpflichtungen in den Rahmenabkommen zwischen der EU und Drittländern, insbesondere hinsichtlich der Kriterien für die Aussetzung der Zusammenarbeit, Sanktionen gegen das Land verhängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 355/11

... (6) Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme zu Dritten bei der Festnahme und in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls fest. Sie gilt nicht für Verwaltungsrechtssachen, in denen keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden, wie Wettbewerbs- oder Steuersachen. Die Richtlinie stützt sich auf die Artikel 3, 5, 6 und 8 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und fördert so gleichzeitig die Anwendung der Charta, insbesondere ihrer Artikel 4, 6, 7, 47 und 48.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Rechtsbeistand nach Massgabe der Charta der EMRK

4. Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

5. Erläuterungen der Artikel

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Anwendungsbereich

Artikel 3
- Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
- Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
- Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
- Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
- Vertraulichkeit

Artikel 8
- Abweichungen

Artikel 9
- Verzicht

Artikel 10
- Rechte von anderen Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
- Recht auf Rechtsbeistand in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
- Prozesskostenhilfe

Artikel 13
- Abhilfen bei Verletzung des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 14
- Regressionsverbot

Artikel 15
- Umsetzung

Artikel 16
- Inkrafttreten

6. Subsidiaritätsprinzip

7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Abweichungen

Artikel 9
Verzicht

Artikel 10
Rechte anderer Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
Recht auf Rechtsbeistand bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Abhilfen

Artikel 14
Regressionsverbot

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Adressaten


 
 
 


Drucksache 740/1/11

... 6. - Benennung von konkreten Minimierungsstrategien in der Veterinärmedizin (Vorrang der Einzeltierbehandlung vor der Bestandsbehandlung, rechtlich verbindliche Verankerung von europaweit gültigen Antibiotikaleitlinien); darunter zählen auch Modelle einer Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes in Beständen mit nachfolgender Absenkung und Sanktionen bei Überschreiten von Grenzwerten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 872/11

... (23) Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, u.a. durch die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und ggf. durch Sanktionen. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den geltenden Vereinbarungen durchgeführt, die mit internationalen Organisationen und Drittländern getroffen wurden.

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Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 314/1/11

... Artikel 41 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13. August 2008, S. 30) erfordert Sanktionen, die für die Wirtschaftsakteure spürbar, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/11




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Nummer 4a - neu -, Nummer 8 bis 11 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1, § 24 Absatz 2 Satz 1 ProdSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

16. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

17. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

19. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

20. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

21. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

22. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 378/11

... fallen: d.h. eine Vorwarnung wäre auf Fälle beschränkt, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Angehöriger der Gesundheitsberufe in einen anderen Mitgliedstaat auswandert, obwohl gegen ihn Sanktionen verhängt wurden, durch die ihm die Ausübung seines Berufs im Herkunftsstaat untersagt ist. Die Vorwarnung wäre auf diejenigen Mitgliedstaaten beschränkt, in denen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass Gefahren eintreten oder ein Schaden verursacht wird. In diesem Fall müssten alle Faktoren berücksichtigt werden, die darauf schließen lassen, dass der Berufstätige in anderen Mitgliedstaaten tätig werden könnte. Eine andere Option, durch die Patienten wirksamer geschützt werden würden, wäre die Einführung einer Verpflichtung, eine Vorwarnung an alle Mitgliedstaaten herauszugeben, sobald ein zuwandernder Angehöriger der Gesundheitsberufe aufgrund von Sanktionen in einem Mitgliedstaat das Recht zur Ausübung seines Berufs verliert. Jede Maßnahme in diesem Zusammenhang sollte im Einklang mit der Charta der Grundrechte getroffen werden, insbesondere im Einklang mit dem Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 513/1/11

... - Die Behörde erhält auch schon bei der Ausstellung der Registrierungsbescheinigung eine Versagungsmöglichkeit für den Fall der Nichterfüllung der Anforderungen; bislang sind in Artikel 7 lediglich nachträgliche Sanktionen vorgesehen.



Drucksache 78/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich Sanktionen für Verstöße gegen die Beschränkungen und Verbote nach Anhang XVII der REACH-Verordnung festzulegen. Hierbei ist zumindest der Rechtszustand wiederherzustellen, der vor Einführung des Anhanges XVII zur REACH-Verordnung für Verstöße gegen den Anhang zu § 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/11 (Beschluss)




Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung EG Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 1 Satz 1 ChemOzonSchichtV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 3 ChemOzonSchichtV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 3 Satz 1 ChemOzonSchichtV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 ChemOzonSchichtV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 5 Absatz 2 Nummer 4 ChemOzonSchichtV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 5 ChemOzonSchichtV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 205/11

... Die Vorschrift dient der Einhaltung und Durchsetzung in der Verordnung enthaltener Verbote und Pflichten, in dem Verstöße hiergegen unmittelbar als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden können. Sanktionsbewehrt werden Zuwiderhandlungen gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Pflicht zur Aufbringung der Registriernummer

§ 3
Verfahren zur Erteilung der Registriernummer

§ 4
Elektronisches Verzeichnis

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

5. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1160: Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung – ChemBiozidMeldeV)- BMU


 
 
 


Drucksache 781/11

... (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken1 und die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit2, ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgelegt und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur übermäßiger staatlicher Defizite. Er wurde durch die Verordnung Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und die Verordnung Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit weiter gestärkt. Durch die Verordnung (EG) Nr..../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet kam ein System wirksamer, präventiver und abgestufter Durchsetzungsmechanismen in Form finanzieller Sanktionen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/11




Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinsame Haushaltsbestimmungen

Artikel 3
Gemeinsamer Haushaltszeitplan

Artikel 4
Vorschriften über die Ausgeglichenheit des Haushalts und den unabhängigen nationalen Rat für Finanzpolitik

Kapitel III
Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Überwachungsauflagen

Artikel 6
Bewertung der Übersicht über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung

Kapitel IV
Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite

Artikel 7
Genauere Überwachung von Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind

Artikel 8
Mitgliedstaaten, für die das Risiko der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung nach dem Defizitverfahren besteht

Artikel 9
Auswirkungen auf das Defizitverfahren

Artikel 10
Kohärenz mit der Verordnung Nr. XXX über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro- Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Übergangsbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 569/1/11

... 8. Aus Sicht des Bundesrates ist für das Funktionieren der Währungsunion eine stärker koordinierte und abgestimmte Wirtschafts- und Fiskalpolitik zwingend erforderlich. Grundlage ist dabei die Einhaltung der EU-Stabilitätskriterien und die Sanktionierung eventueller Verstöße. Diese Koordinierung und Abstimmung kann sich nicht auf wenige Regierungstreffen pro Jahr beschränken. Sie bedarf, unter Wahrung der Haushaltsautonomie und des Budgetrechts der Parlamente in den Mitgliedstaaten, eines institutionellen Rahmens und zudem - national und europäisch - einer demokratischen Legitimation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/11




I. Die europäische Einigung nützt uns

II. Aus der Krise der Währungsunion darf keine Krise Europas werden

III. Die Ursachen der Krise bekämpfen - eine nachhaltige Wachstums- und Stabilitätsstrategie entwickeln


 
 
 


Drucksache 129/11 (Beschluss)

... erhöhten Geldbuße bedroht. Ein Grund für die damit relativ geringe Sanktionsdrohung für einen Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG

16. Zu § 45a TKG allgemein

17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein

36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG

38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein

39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 768/11

... Arbeitgeber, die illegale Beschäftigung - sei es von eigentlich sozialversicherungspflichtig oder von geringfügig Beschäftigten - ermöglichen, werden mit zusätzlichen Sanktionen belegt, die sich an den Regelungen bei illegaler Beschäftigung von Ausländern orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Steuermehreinnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 23d
Beiträge bei illegaler Beschäftigung und bei Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Nachweisgesetzes

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 314/11

... Als weitere Tatbestände werden z.B. in den Ordnungswidrigkeitenkatalog aufgenommen und neu sanktioniert, wenn erforderliche Aufstellungshinweise nicht gegeben werden, wenn keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert wird oder wenn auf Verbraucherprodukten Angaben oder Kennzeichnungen fehlen. Dies dient dazu, die Marktüberwachungsbehörden mit den erforderlichen, wirksamen Handlungsinstrumenten auszustatten und ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit bei den Verbraucherprodukten.



Drucksache 822/11

... Sanktionen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Sonstige organisatorische Anforderungen

Artikel 10
Bewertung

Artikel 12
Angabepflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 13
Beaufsichtigung

Artikel 14
Aktualisierung der Angaben über qualifizierte Risikokapitalfonds

Artikel 15
Grenzüberschreitende Unterrichtung

Artikel 17
Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden

Artikel 18
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 22
Berufsgeheimnis

Artikel 23
Bedingungen für die Befugnisübertragung

Artikel 24
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel III
Aufsicht, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25


 
 
 


Drucksache 214/11

... Um die Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Gesetz zu gewährleisten und um Artikel 28 der CCS-RL umzusetzen, enthält § 43 einen Katalog von Bußgeldvorschriften. Die Bußgeldtatbestände betreffen Verstöße gegen Bestimmungen des Gesetzes, gegen auf der Grundlage des Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen sowie gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde. Absatz 1 Nummer 1, 3 bis 8, 10 bis 12 Buchstabe a, 13 Buchstabe b, Nummer 14 Buchstabe a und Nummer 15 sehen die Ahndung von Verstößen gegen Pflichten vor, die unmittelbar den Schutzzwecken nach § 1 dienen oder gegen Anordnungen, die auf diese Vorschriften gestützt werden. Diese Verstöße können nach Absatz 2 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 E sanktioniert werden. Die sonstigen Bußgeldtatbestände des Absatz 1 behandeln Verstöße gegen Informationspflichten gegenüber der Behörde oder gegen Informationsbefugnisse der Behörde. Diese können nach Absatz 2 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 E sanktioniert werden.



Drucksache 398/11

... 5. Das vorliegende Grünbuch befasst sich ausschließlich mit der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. EU-Sanktionen und die Ausfuhr militärischer Ausrüstungsgüter sind ausdrücklich ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 271/11

... "Zur wirksamen Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung reichen deren Verbot als unlauteres Geschäftsgebaren und dessen ordnungsrechtliche Bewehrung nicht aus. Um die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher vor der typischen Überrumpelungssituation unerwünschter Werbeanrufe zu schützen, sind auch vertragsrechtliche Sanktionen geboten, die zugleich die wirtschaftliche Attraktivität unerwünschter Telefonwerbung effektiv mindern sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/11




1. Zu Artikel 1 § 312b1 - neu - BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

2. Zu Artikel 1 § 20 UWG

3. Zu Artikel 2 § 14 Nummer 3 Halbsatz 2, § 15a - neu - RDG

'Artikel 2 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

4. Zu Artikel 2 § 43d - neu - BRAO

'Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen


 
 
 


Drucksache 189/2/11

... Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer 82. Konferenz in Halle (Saale) am 18./19. Mai 2011 ihre Auffassung bekräftigt, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist (TOP I.7 der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister). Eine gesetzliche Geschlechterquote ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit ist nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik. Die Justizministerinnen und Justizminister haben daher eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung empfohlen, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet.



Drucksache 524/1/11

... Dieses Ergebnis ist unbefriedigend und könnte dazu führen, dass Auskunft verlangende Personen oder Stellen gegen die genannten Vorschriften in Kenntnis der Sanktionslosigkeit bewusst verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 189/11

... Der Grundsatz „Mittragen oder Begründen" (‘comply or explain’) könnte wesentlich besser funktionieren, wenn es den Überwachungsbehörden, wie den Wertpapieraufsichtsbehörden, den Börsen oder anderen Behörden63 gestattet wäre nachzuprüfen, ob die verfügbaren Informationen (vor allem aber die Erläuterungen) ausreichend informativ und verständlich sind. Die Behörden sollten jedoch den Inhalt der veröffentlichten Informationen nicht beeinflussen oder ein Urteil zu der vom Unternehmen gewählten Lösung abgeben. Dennoch könnten die Behörden die Kontrollergebnisse veröffentlichen, um bewährte Praktiken zu fördern und Unternehmen zu einer besseren Transparenz anzuhalten. Auch könnten formelle Sanktionen für die schwersten Fälle der Nichteinhaltung ins Auge gefasst werden64.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 156/11 (Beschluss)

... Die neu eingefügte Bußgeldvorschrift der Nummer 5 betrifft die Pflichten des Diensteanbieters in Bezug auf die Sicherheitseinstellungen. Bußgeldbewehrt ist ein Verstoß gegen § 13a Absatz 1 Satz 1, wonach der Diensteanbieter verpflichtet ist, die Voreinstellung auf der von ihm angebotenen höchsten Sicherheitsstufe vorzunehmen. Ebenso bußgeldbewehrt ist es, wenn der Diensteanbieter dem Nutzer nicht die Möglichkeit einer Sicherheitseinstellung bietet, die das Auffinden und Auslesen des Nutzerkontos mittels externer Suchmaschinen verhindert (§ 13a Absatz 1 Satz 3) oder wenn der Diensteanbieter einem Nutzer, der ein Alter von unter 16 Jahren angegeben hat, die Möglichkeit einräumt, die Voreinstellungen hinsichtlich der Nichtauffindbarkeit und Nichtauslesbarkeit mittels externer Suchmaschinen zu ändern (§ 13a Absatz 1 Satz 5). Es handelt sich dabei um entscheidende Pflichten, die dem Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer dienen. Ein Verstoß dagegen muss daher auch mittels Bußgeld sanktionierbar sein.



Drucksache 779/1/11

... Nur wenn die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Euroländer nachhaltig gestärkt wird, können nach Auffassung des Bundesrates ähnliche Krisen verhindert werden. Dabei geht es nicht darum, erfolgreiche Länder zu sanktionieren, sondern Ländern mit geringer Wettbewerbsfähigkeit einen Anreiz zu geben, sich zu verbessern.



Drucksache 352/11

... 5. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch die Anwendung von Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie - bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten - durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gemäß der Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 12 und (Euratom, EG) Nr. 2185/96 13 des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1073/1 99914 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Datenmerkmale und Zeitplan

Artikel 5
Probenahme und Probengröße

Artikel 6
Erhebungseinheit

Artikel 7
Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Artikel 8
Übermittlung der Daten und Metadaten

Artikel 9
Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 10
Qualitätsbewertung

Artikel 11
Finanzierung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I

1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität

1.1. Kfz-Kriminalität

1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;

1.3. Verbrechen gegen die Person:

1.4. Neuere Formen der Kriminalität:

2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:

4 2.2.

3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:

4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:

5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:

6. Technische Variablen:

7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :

4 7.1.

4 7.2.

3 8.

Anhang II
Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können


 
 
 


Drucksache 309/1/11

... Das Strategiepapier selbst verweist jedoch darauf, dass wichtige, durch Forschung zu schließende Wissenslücken auf dem Gebiet der Ökosystemdienstleistungen bestehen. Die Wissensdefizite sind groß. So existieren wissenschaftliche Ansätze, die - anders als das Strategiepapier - nicht auf den pauschalen Schutz der Biodiversität ausgerichtet sind. Im Vordergrund steht stattdessen ein intelligentes Flächenmanagement und -bewirtschaftungssystem durch geschlossene Stoffkreisläufe, nicht die "Sanktionierung" jeglicher Flächeninanspruchnahme. Die biologische Vielfalt ist eine Folge dieser nachhaltigen Flächennutzung.



Drucksache 525/11 (Beschluss)

... Halbsatz 2 RDG-E als äußerste Sanktionsmöglichkeit den Widerruf der Registrierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 4 BGB

4. Zu Artikel 1a - neu - § 14 Nummer 3 Halbsatz 2, § 15a - neu - RDG

'Artikel 1a Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

5. Zu Artikel 1b - neu - § 43d - neu - BRAO

'Artikel 1b Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... - dass Regelungen, die sich auf die verwaltungsmäßige Umsetzung in den Mitgliedstaaten auswirken, vor allem Aspekte der Finanzierungs-, Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsbestimmungen, im Wege von Durchführungsrechtsakten festgelegt werden; insbesondere die Regelungen zu Betriebsfonds und operationellen Programmen sowie finanziellen Beihilfen im Sektor Obst und Gemüse (vgl. Artikel 35 des Vorschlages) sind nicht im Rahmen eines delegierten Rechtsakts gemäß 290 AEUV, sondern nach den Bestimmungen für Durchführungsrechtsakte mit Prüfverfahren (Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


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