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"Schwellenländern"
Drucksache 339/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Die BOStrab allgemein ist Voraussetzung für Bau und Betrieb leistungsfähiger städtischer Schienenbahnen mit zeitgemäßen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Der Bau und Betrieb von BOStrab-Bahnen ist eine Maßnahme, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, insbesondere Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten. Ihr Bau und Betrieb sichert Mobilität, schont die Umwelt, trägt zu einer verbesserten Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr bei und verbessert im Bereich des städtischen Verkehrs die Energieeffizienz und den Endenergieverbrauch im Personenverkehr, hilft Treibhausgasemissionen zu vermeiden, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die Emission von Luftschadstoffen zu verringern, sowie den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen. Die Fokussierung der BOStrab auf grundlegende Sicherheitsanforderungen für BOStrab-Bahnen ist im Einklang mit der Öffnung der Produktmärkte durch internationale technische Normung und ermöglicht sowohl einen angemessenen Anteil von Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern an der Wertschöpfung, wie auch die Beschaffung städtischer Bahnsysteme für die nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen sich entwickelnder Länder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 39. Die Bundesregierung wird darin bestärkt, auf deutscher Ebene sowie auf Ebene der EU die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen durch konkrete Ziele umzusetzen. Der Bundesrat begrüßt die verschiedenen Initiativen zur Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, u.a. mit den Ländern Afrikas.
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Das Europäische Parlament fordert, möglichst bald konkrete Maßnahmen für den Ausbau der internationalen FuI-Zusammenarbeit, auch mit assoziierten Partnern und Schwellenländern, einzuleiten und hebt ferner den Wert der Wissenschaftsdiplomatie hervor. Der Rat bekräftigt in seinen Schlussfolgerungen erneut die Bedeutung der Gegenseitigkeit.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... dd) Die Bundesregierung wird darin bestärkt, auf deutscher Ebene sowie auf Ebene der EU die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen durch konkrete Ziele umzusetzen. Der Bundesrat begrüßt die verschiedenen Initiativen zur Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, u.a. mit den Ländern Afrikas.
Drucksache 274/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Staaten in Europa bei der Reform der Berufsbildungssysteme mit dem Ziel, diese verstärkt auf betriebliche Ausbildung auszurichten und damit die Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen zu steigern. Es ist die Strategie der Bundesregierung, die Aktivitäten der vier maßgeblich für die internationale berufliche Bildung zuständigen Bundesministerien zu verzahnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geht sukzessive weitere strategische Kooperationen mit Industrie- und Schwellenländern ein, um Ausbildungsgänge mit Modellcharakter und Strategieprojekte der Sozialpartner zu fördern; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schafft mit seiner Förderung der Auslandshandelskammern eine Plattform für die duale Berufsausbildung nach deutschem Vorbild; das Auswärtige Amt (AA) richtet an zahlreichen Auslandsvertretungen Runde Tische zur Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten, zum Austausch von Erfahrungen sowie zur Sicherung eines einheitlichen Auftretens im Gastland ein; das Bundesministerium für wirtschaftliche
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Bahnbrechende Entwicklungen wie das Internet und der Aufstieg der Schwellenländer haben den globalen Austausch weiter beschleunigt und seinen Charakter verändert. Die meisten Erzeugnisse werden nicht mehr in einem einzigen Land hergestellt, sondern sind "Made in the World". Die zu ihrer Produktion notwendigen Rohstoffe, Bauteile, Technologien und Dienstleistungen stammen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten. Smartphones oder medizinische Geräte können in Europa oder den USA konzipiert und dann in Asien oder Osteuropa aus Teilen zusammengebaut werden, die wiederum anderswo hergestellt wurden. Die Lieferketten sind inzwischen global.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... -Emissionen bzw. zur Erhöhung der Energieeffizienz stärker dafür einsetzen, seine zentrale Stellung in den weltweiten Wertschöpfungsketten weiterhin zu behaupten und damit dem von der Kommission gesetzten Schwerpunkt gerecht zu werden, seine Position als globaler Akteur - auch zum Vorteil seiner Fertigungsindustrie und seiner weltweiten Exporte - auszubauen. Aus der Finanzierung des Klimaschutzes und der Umsetzung nationaler Verpflichtungen ergeben sich Anreize für die weltweite technologische Zusammenarbeit und Marktchancen für europäische Unternehmen. Das Pariser Übereinkommen unterstreicht - gestützt auf die Auswertung der systemischen Beobachtungsdaten - die Bedeutung von Forschung und Innovation, vor allem in Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Auf EU-Ebene wurde ein Bericht über die Einhaltung acht internationaler Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)56,57 in den Hauptexportländern vorgelegt (Ecofys, 2013). Der für die EU Kommission vorgelegte Bericht konstatiert, dass keine signifikante Änderung in Bezug auf die Ratifizierung der Arbeitsrechtkonventionen in den Hauptproduzentenländern innerhalb der letzten Jahren zu verzeichnen ist. Die überwiegende Zahl der Länder, die in die EU Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe exportieren, hat die grundlegenden Konventionen zwar ratifiziert, aber insbesondere in den sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern ist der Vollzug schwach.
Bericht
3 Vorbemerkung
Bericht
Kapitel 13 Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit
13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren
13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren
13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Wiederkehrende Krisen und Instabilität sowie eine Vielzahl möglicher externer Schocks gehören nach wie vor zu den Faktoren, die Entwicklungserfolge zunichtemachen und positive Trends umkehren können. Daraus ergibt sich eine noch stärkere Verknüpfung von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe. Nicht nur die Ärmsten könnten betroffen sein, sondern auch diejenigen, denen Armut droht, und selbst die neue Mittelschicht in den Schwellenländern. Die Resilienz dieser Gruppen muss daher gestärkt werden. Des Weiteren nimmt die Ungleichheit bei der Verteilung von Einkommen und Wohlstand in der Welt immer mehr zu. Die Ungleichheiten (in Bezug auf Einkommen, Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu sozialen Dienstleistungen, Geschlecht und zwischen verschiedenen Gruppen) haben einen negativen Einfluss auf die menschliche Entwicklung, was den sozialen Zusammenhalt untergräbt und zu politischer Instabilität und Unruhe beiträgt. Rasch an Bedeutung gewinnende Herausforderungen wie der Klimawandel, das starke Bevölkerungswachstum, die Jugendarbeitslosigkeit, die Verstädterung, die Migration und die Mobilität der Menschen müssen angegangen werden, um Rückschritte zu verhindern und weiter voranzukommen. Daher ist für die Förderung einer nachhaltigen menschlichen Entwicklung Politikkohärenz auf allen Ebenen erforderlich.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 560/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
... Kaffee ist mit einem weltweiten jährlichen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro das zehntwichtigste globale Handelsgut. Die weltweite Produktion betrug im Jahr 2012 rund 8,7 Millionen Tonnen. Von seiner Produktion in den Entwicklungs- und Schwellenländern sind bis zu 100 Millionen Menschen ökonomisch abhängig.
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 3. Der Bundesrat übersieht aber nicht, dass gerade in der jüngsten Entwicklung in Europa und den Schwellenländern noch erhebliche Gefahrenpotenziale liegen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken können. Deshalb muss auch zukünftig alles getan werden, damit Wirtschaft und Gesellschaft stabile und verlässliche Rahmenbedingungen haben, um eventuell auftretende Störungen schnell zu verkraften.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Die Analyse der Kommission, die zusammen mit den Empfehlungen von 2013 vorgelegt wird, zeigt, dass die EU nachhaltige Veränderungen vornimmt und die schwerwiegenden strukturellen Probleme angeht, die sich im vergangenen Jahrzehnt angehäuft haben. Diese Veränderungen vollziehen sich vor dem globalen Hintergrund eines Reformbedarfs in den am weitesten entwickelten Volkswirtschaften und einer starken wirtschaftlichen Entwicklung in den aufstrebenden Schwellenländern. Die Mitgliedstaaten führen erforderliche Reformen durch und bemühen sich außerordentlich, die öffentlichen Finanzen unter Kontrolle zu bringen. Das Tempo und die Auswirkungen dieser Anstrengungen sind dabei von Land zu Land verschieden. In den Programmländern und den stärker gefährdeten Staaten machen sich die Anpassungen besonders bemerkbar. Es kommt darauf an, die vereinbarten Reformen - mitunter mit mehr Zeitdruck und noch ambitionierter - tatsächlich umzusetzen. Wenn die Kommission weitreichendere Maßnahmen für notwendig erachtet, ist dies in den Empfehlungen angeführt.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 111/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955 über die Internationale Finanz-Corporation
... Bei der Frühjahrstagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds 2010 wurde dem Gouverneursrat der Internationalen Finanz-Corporation (IFC), bei der die Bundesrepublik Deutschland Gründungsmitglied ist, eine selektive Kapitalerhöhung von 200 Millionen US-Dollar sowie eine Aufstockung der Basisstimmrechte der IFC vorgelegt. Der Gouverneursrat der IFC hat mit seiner Entschließung Nr. 256 vom 9. März 2012 eine entsprechende Änderung des IFC-Abkommens gebilligt, die am 27. Juni 2012 für die Bundesrepublik Deutschland und alle weiteren Vertragsparteien in Kraft getreten ist. Durch die Änderung des Abkommens wurde das Stimmgewicht von Entwicklungs- und Schwellenländern angehoben (Anhebung der Basisstimmrechte von 1,88 Prozent auf 5,55 Prozent). Das Kernmandat der IFC bleibt von diesen Änderungen unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Entschließung
A Aufstockung der Basisstimmen und Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Abschnitt 3 Abstimmung
A Die Stimmrechte jedes Mitglieds entsprechen der Summe seiner Grundstimmen und seiner Anteilsstimmen.
B Erhöhung des Genehmigten Grundkapitals der IFC Der Gouverneursrat beschließt hiermit Folgendes:
C Zuteilung von Anteilen und Zeichnungsbedingungen
D Regelmäßige Überprüfung der Anteilsverteilung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... Geprüft werden muss auch der Zugang zu internationalen Gutschriften nach 2020. Durch internationale Gutschriften können zwar Kosten begrenzt werden, aber sie führen auch zu Unsicherheit darüber, was im eigenen Land getan werden muss, und sind für den Überschuss an Zertifikaten im Rahmen des EU-EHS mitverantwortlich. Außerdem subventionieren die Industrie der EU und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung vor allem in Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien Branchen, die mit EU-Unternehmen konkurrieren. Durch die Umstellung vom System projektbezogener Gutschriften auf den Emissionshandel und andere Marktmechanismen könnte den unterschiedlichen Fähigkeiten der Länder, auf den Klimawandel zu reagieren, besser Rechnung getragen und die Entwicklung eines globalen CO
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Die EU wird dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen auch finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern in Bereichen wie Umweltfußabdruck, Ökobilanz-Methoden und Datenerhebung bereitstellen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... Der Vertrag tritt neunzig Tage nach Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft. Die Annahme des Vertrages in der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 155 Ja-Stimmen dokumentiert die große internationale Akzeptanz des Vertrages. Viele seiner Unterstützer haben erklärt, durch rasches Inkrafttreten des Vertrages schnellstmöglich einen Beitrag zur Reduzierung der durch illegale und unverantwortliche Waffentransfers weltweit verursachten Probleme zu leisten. Auch die Bundesregierung setzt sich für ein zügiges Inkrafttreten des Vertrages und dessen internationale Durchführung ein. Wichtig hierfür wird auch die Unterstützung sein, die insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländern angeboten werden kann, um die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen zur Um setzung der Vertragsverpflichtungen bis spätestens zum Inkrafttreten zu schaffen.
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... en bereits ausführlich diskutiert wurde, ist eine problematische und kontrovers debattierte Angelegenheit. Eine erhebliche Erhöhung der Produktion biobasierter Kunststoffe auf ein mit der Produktion herkömmlicher Kunststoffe vergleichbares Niveau könnte sich negativ auf die Erzeugung von Nahrungspflanzen, die zur Produktion von biobasierten Kunststoffen verwendet werden, auswirken. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften von Entwicklungs- und Schwellenländern haben. So wurde nachgewiesen, dass zwischen dem Anstieg der Ethanolherstellung in den USA im Jahr 2008 und dem darauffolgenden Anstieg der Preise für Mais ein Zusammenhang besteht80 . Eine Zunahme der Flächennutzung und der Anstieg der Rohstoffpreise könnten neben einem Verlust der biologischen Vielfalt aufgrund der Umwandlung brachliegender Flächen und Wälder in Ackerfläche zu einer Erhöhung des Wasser- und Düngemittelverbrauchs für landwirtschaftliche Zwecke führen. Solche Bedenken würden nicht für biobasierte Kunststoffe aus landwirtschaftlichen Abfällen und Agrarnebenprodukten oder Salzwasseralgen gelten.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 429/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche - Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche - COM(2012) 417 final
... Vorrangiges Ziel der Kommission ist es daher, einen besser funktionierenden europäischen Binnenmarkt für Sicherheitstechnologien aufzubauen. Die Schaffung positiver Bedingungen auf dem Binnenmarkt, eine Verbesserung des Wettbewerbs und die Senkung der Produktionskosten durch die Nutzung von Skaleneffekten sind weitere Grundvoraussetzungen dafür, die Position der EU-Sicherheitsindustrie in jenen Schwellenländern zu stärken, in denen die Zukunft der Sicherheitsbranche liegt. Besonderes Augenmerk sollte dabei der Unterstützung der KMU gelten, die sich um Zugang zu Auslandsmärkten in Drittländern bemühen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt
3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie
4. Lösungsansätze
4.1. Überwindung der Marktzersplitterung
4.1.1. Normung
4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren
4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien
4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt
4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums
4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe
4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten
4.2.4. Haftungsbegrenzung
4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension
4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase
4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase
5. Überwachung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... Zwischen 2000 und 2010 sind die Preise für viele nichtenergetische Rohstoffe insbesondere wegen der gestiegenen Nachfrage in Schwellenländern um etwa 15% jährlich gestiegen 28. Für viele dieser Rohstoffe, auch solche, die für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, besteht inzwischen die Gefahr einer Verknappung29.
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Die Lage auf den internationalen Märkten stellt sich noch schwieriger dar. Die Bauwirtschaft ist oft mit ernsthaften Schwierigkeiten - nicht nur in technischer Hinsicht sondern auch in Bezug auf die Wettbewerbsbedingungen in anderen Ländern, z.B. in China - konfrontiert, die die Möglichkeiten für den Zugang zu diesen Märkten begrenzen. Da aber damit gerechnet wird, dass sich die europäischen Baumärkte langsamer als die Märkte in den Schwellenländern entwickeln werden, muss die Bauwirtschaft eine deutlichere globale Perspektive entwickeln und aufrechterhalten. Für Bauunternehmen aus der EU ist es wichtig, dass Drittländer ihre Märkte für Wettbewerber aus der EU öffnen. Die EU sollte sich verstärkt in die Lage versetzen, Nicht-EU-Länder zu Verhandlungen über eine weitere Öffnung sowohl ihrer kommerziellen Märkte als auch ihrer Märkte für öffentliche Aufträge zu veranlassen, mögliche diskriminierende Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu untersuchen und in Konsultationen mit dem betroffenen Land zu treten, um Lösungen für Streitigkeiten über den Marktzugang zu finden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... Bei der Fahrzeugherstellung sind etwas bessere Ergebnisse festzustellen (Montage von 16 Millionen leichter Nutzfahrzeuge; das sind eine Million Einheiten mehr als 2009). Treibende Kraft sind hier die Ausfuhren, wie der positive Handelssaldo von 45 Mrd. Euro in den ersten fünf Monaten des Jahres 2012 (in der Hauptsache auf die Ausfuhren in die USA und in die neuen Märkte zurückzuführen) unter Beweis stellt. Die Produktionsniveaus sind jedoch mit beträchtlichen Abwärtsrisiken behaftet, die mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Schwellenländern zusammenhängen. Mehrere Hersteller hatten finanzielle Verluste auf dem EU-Markt zu verzeichnen; Ursache waren hauptsächlich sinkende Verkaufszahlen in Kombination mit dem langfristigen Strukturproblem der Überkapazität6. Einige Hersteller haben bedeutende Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt, die sich auf ihre Lieferketten sowie auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Erholung in mehreren Regionen Europas auswirken werden.
1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg
2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020
3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt
4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation
Zugang zu Finanzmitteln
Verringerung der CO2-Emissionen
Schadstoff - und Geräuschemissionen
2 Straßenverkehrssicherheit
Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur
4.2. Verbesserung der Marktbedingungen
Ein stärkerer Binnenmarkt
Intelligente Regulierung
4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten
2 Handelspolitik
Internationale Harmonisierung
4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen
Humankapital und Qualifikationen
Anpassung der Industrie
5. Überwachung und Governance
Drucksache 605/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission: Intelligente Städte und Gemeinschaften - Eine Europäische Innovationspartnerschaft C(2012) 4701 final
... -Emissionen umsetzen. Bei den derzeitigen Wachstumsraten wird sich die Anzahl der in Städten lebenden Menschen weltweit alle 40 Jahre verdoppeln11. Die Verstädterung verlangsamt sich zwar in vielen Regionen, auch in Europa, global gesehen ist das Problem jedoch so groß wie nie. In zahlreichen Schwellenländern werden Städte neu gegründet oder neu aufgebaut. Bis 2030 wird die Stadtbevölkerung weltweit von 3,3 Milliarden auf fast 5 Milliarden steigen 12. Aufgrund des Tempos dieser Entwicklungen und der Folgen für die jeweiligen Volkswirtschaften ist der Austausch von Kenntnissen und besten Praktiken mit Städten in Schwellenländern (z.B. China) besonders wichtig13. Verbindungen zwischen EU-Initiativen und Initiativen in Drittländern könnten dazu beitragen, alle Regionen auf den Weg einer nachhaltigeren Entwicklung zu bringen, und das Entstehen beträchtlicher globaler Märkte für die europäische Industrie unterstützen.
1. Einleitung
2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext
3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften
3.1. Leuchtturmprojekte
3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen
3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung
3.4. Internationale Zusammenarbeit
3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt
3.6. Anerkennung von Erfolgen
4. Lenkung und Governance
4.1. Hochrangige Gruppe
5. Fazit
Anhang I Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte
Anhang II Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC
Intelligente Gebäude und Stadtviertel
Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger
Nachhaltige städtische Mobilität
Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen
• Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... Die Madoff-Affäre rückte einen wichtigen Aspekt stärker in den Vordergrund: die OGAW-Bestimmungen für Verwahrstellen sind nämlich trotz des sich wandelnden Investitionsumfelds gleich geblieben. OGAW können heute in ein breites Spektrum von Finanzanlagen investieren, die eine höhere Komplexität aufweisen und auch außerhalb der EU (z.B. in Schwellenländern) aufgelegt und verwahrt werden können. Die Portfolios werden dadurch zunehmend heterogen und international.
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Technologischer Fortschritt und Innovation verkürzen mittelfristig den Lebenszyklus eines Produkts und zwingen Unternehmen und Arbeitnehmer dazu, sich ständig anzupassen. Zudem intensiviert sich der Wettbewerbsdruck für europäische Unternehmen durch Änderungen in der internationalen Arbeitsverteilung und den Markteintritt starker Unternehmen aus Schwellenländern, insbesondere derjenigen, die sich auf die oberen Marktsegmente spezialisieren. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, die Beibehaltung der einschlägigen Tätigkeiten und Arbeitsplätze sowie die Entwicklung neuer Produkte und die damit zusammenhängenden Arbeitsmöglichkeiten hängen immer stärker von der Fähigkeit europäischer Unternehmen ab, ihre Wettbewerbsgrundlage durch Innovation sowie schnelle und reibungslose Anpassung an Veränderungen zu verbessern. In diesem Sinne können technologische Veränderungen und Innovationen die Unternehmen und Arbeitnehmer zu Anpassungsstrategien zwingen, doch gibt es auch Anzeichen dafür, dass Innovationen - wenn sie mit Forschungs- und Bildungsmaßnahmen kombiniert werden - für Europa eine effektive Möglichkeit zur Überwindung der Krise darstellen können. Die Kommission hat die Leitinitiative "Innovationsunion" im Jahr 2010 auf den Weg gebracht und im Jahr 2011 über den Stand der Innovationsinitiative berichtet.9
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Die derzeitigen Entwicklungen gehen im Kern auf eine Reihe von Veränderungen in den globalen Angebots- und Nachfragemustern sowie auf kurzfristige Schocks auf den Märkten für die wichtigsten Grundstoffe und Rohstoffe zurück. Zwischen 2002 und 2008 wurden aufgrund des lebhaften weltweiten Wirtschaftswachstums, insbesondere in Schwellenländern wie China, Rohstoffe sehr viel stärker nachgefragt. Verschärft wird dieser Nachfrageanstieg durch die weitere rasche Industrialisierung und Verstädterung in Ländern wie China, Indien und Brasilien. China verbraucht bereits jetzt weltweit am meisten Metalle; beispielsweise ist sein anteiliger Kupferverbrauch im Verlauf der letzten 10 Jahre von 12 % auf ca. 40 % gestiegen.1 Die Preisschwankungen wurden durch eine Reihe strukturbedingter Probleme in der Liefer- und Vertriebskette verschiedener Grundstoffe noch verschärft, wozu die Verfügbarkeit von Transportinfrastruktur und -dienstleistungen gehören. Diese Entwicklungen tragen sich in einer Zeit zu, in der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie einen effizienten und sicheren Zugang zu Rohstoffen erforderlich macht.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... Die Krise hat uns wieder daran erinnert, unsere Wirtschaften miteinander verwoben sind und dass wir auch in Zukunft aufeinander angewiesen sein werden. Die EU ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Sie besteht nicht aus 27 separaten Volkswirtschaften. Was ein Land beeinträchtigt, beeinträchtigt alle. Das gilt insbesondere für die 17 Mitgliedstaaten, die mit dem Euro über eine gemeinsame Währung verfügen. Wenn wir unsere Wachstumskapazität wiedererlangen und gewährleisten wollen, dass sich die Wirtschaftsleistungen der Mitgliedstaaten gegenseitig beflügeln und nicht behindern, müssen wir die gemeinsame EU-Dimension in die politische Willensbildung auf nationaler Ebene einbringen, bevor Entscheidungen gefällt werden. Die Notwendigkeit einer engeren politischen Koordinierung auf der EU-Ebene rührt nicht nur aus der Krise. Über mehrere Jahre hinweg hatten sich makroökonomische Ungleichgewichte herangebildet, die vielen Mitgliedstaaten wenig oder überhaupt keinen Handlungsspielraum ließen, als die Krise ausbrach. Auch auf die Globalisierung ist eine verstärkte politische Koordinierung die beste Antwort. Die aufstrebenden Volkswirtschaften in den Schwellenländern wurden von der Krise weniger erfasst und weisen sehr hohe Wachstumsraten auf. Deswegen muss sich die EU unablässig um eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten bemühen, wenn sie den Lebensstandard ihrer Bevölkerung halten will.
Mitteilung
1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen
1. Das erste Europäische Semester
2. Bewertung der Kommission Empfehlungen
4 Wachstumsvoraussetzungen
Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen
3. Nächste Schritte
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Das künftige Wirtschaftswachstum, das sich in den Schwellenländern voraussichtlich am schnellsten vollziehen wird, kann, sofern die Weichen richtig gestellt werden, die Menschen aus der Armut befreien. Allerdings wird die Beibehaltung der derzeitigen Verbrauchs- und Produktionsmuster in vielen Ländern weltweit zu einem höheren Verbrauch an natürlichen Ressourcen führen, die Schädigung der Umwelt beschleunigen und den Klimawandel vorantreiben. Die Umweltbelastungen und -folgen werden noch verschärft durch das Bevölkerungswachstum (voraussichtlicher Anstieg auf mindestens 9 Milliarden im Jahr 2050), Verstädterung und soziale Veränderungen (z.B. Zunahme der „Mittelklasse“- Bevölkerung in den Schwellenländern um weitere 1,2 Milliarden junge Menschen).
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... und Ökosysteme. Der Druck auf diese Ressourcen wächst. Geht die Entwicklung unverändert weiter, dürfte die Weltbevölkerung bis 2050 um 30 % auf 9 Milliarden angewachsen sein. Die Menschen in den Entwicklungsländern und Schwellenländern streben mit gutem Recht den Wohlstand der entwickelten Länder und deren Verbrauchsniveau an. Wie wir in den letzten Jahrzehnten gesehen haben, belastet die intensive Ressourcennutzung die Erde und bedroht die Versorgungssicherheit. Wir können uns einen Ressourcenverbrauch im bisherigen Umfang nicht mehr leisten.
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1 Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2 Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
Drucksache 86/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... Angesichts der Globalisierung muss es Europa gelingen, seine Wettbewerbsposition zu wahren und zu stärken. In den Schwellenländern ist ein Umschwenken von Kostenwettbewerb und Nachahmung auf innovationsorientierte Strategien zu beobachten. Andere Länder investieren stärker als je zuvor, um ihre Zukunft zu sichern. Durch den steigenden Lebensstandard in diesen Ländern entstehen jedoch auch neue Märkte für europäische Produkte und Dienstleistungen, und die wachsenden Fähigkeiten dieser Länder eröffnen neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
1. Zweck
2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen
3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU
4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020
4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums
5. öffentliche Diskussion weitere Schritte
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... I. in der Erwägung, dass die globale Finanzkrise die wirtschaftliche Gewichtsverlagerung von den Industrieländern auf die Schwellenländer beschleunigt hat, und in der Erwägung, dass die EU daher in der Welt nur dann mit starker und einflussreicher Stimme auftreten kann, wenn sie eine einheitliche Botschaft vermittelt,
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 84. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass in der gesamten EU verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt werden müssen, damit die EU ihren Innovationsrückstand gegenüber anderen Industrie- und Schwellenländern aufholen und das Kernziel der Strategie Europa 2020, drei Prozent des BIP in FuE zu investieren, erreicht werden kann.
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... - Förderung des Benchmarking und der Harmonisierung von Normen und Vorgaben für Umweltgüter und -dienstleistungen und für die Umweltleistung von Produkten. Dies soll in bilateralen und regionalen Dialogen mit Schwellenländern angeregt werden. Entsprechende Programme und Projekte sollen im Rahmen von Kooperationsprogrammen wie SWITCH-Asia7 zur Förderung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch unterstützt werden. Ferner soll untersucht werden, ob derartige Programme auch auf andere Regionen, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, ausgeweitet werden können.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Damit eine offene Handelspolitik in Europa indessen politisch erfolgreich sein kann, müssen andere Akteure parallele Anstrengungen unternehmen, darunter auch unsere Partner aus dem Kreis der Industrie- und Schwellenländer, und zwar im Geiste der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen4 Nutzens . Handelspolitik wir keine öffentliche Unterstützung in Europa finden, wenn z.B. der Rohstoffzugang nicht zu fairen Bedingungen möglich ist oder die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Ausland versperrt ist. Die EU wird zwar eine offene Volkswirtschaft bleiben, wir geben uns aber keineswegs der Naivität hin. Vor allem wird die Kommission wachsam bleiben, wenn es gilt, europäische Interessen und europäische Arbeitsplätze zu verteidigen. Sie wird gegen unfaire Handelspraktiken mit allen geeigneten Mitteln vorgehen.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss eine doppelte Rolle spielen: als Instrument zur Deckung des unmittelbaren und künftigen Kompetenzbedarfs Europas, und parallel dazu als Mittel zur Überwindung der Krise und zur Verringerung ihrer sozialen Auswirkungen. Diese doppelte Herausforderung erfordert sofortige Reformen. Die Entwicklung besserer Kompetenzen2 ist in Europa angesichts des globalen Wettlaufs um Talente und der raschen Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme in Schwellenländern wie China, Brasilien und Indien sogar noch dringender.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung
2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität
Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen
Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz
Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern
Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften
2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn
Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum
2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken
2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... -Ausstoß sollten Eingang finden in die bilaterale und EU-Zusammenarbeit vor allem mit großen Verbraucherländern, Schwellenländern und globalen Partnerschaften.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 23. ist der Auffassung, dass eine der bedeutendsten möglichen Gefahren- und Konfliktquellen im verschärften Wettbewerb um den Zugang zu natürlichen und Energieressourcen und die Kontrolle über diese liegt und dass die EU daher Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Energieeinsparung weiterentwickeln sollte, um den durch die Umweltschädigung und den Klimawandel hervorgerufenen Sicherheitsrisiken zu begegnen; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU ihre Vorreiterrolle bei der globalen Klima-Governance festigen und den Dialog mit anderen Schlüsselakteuren wie den Schwellenländern (China, Brasilien, Russland, Indien), den Vereinigten Staaten und Entwicklungsländern ausbauen muss, da der Klimawandel zu einem Schlüsselelement der internationalen Beziehungen geworden ist;
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Das weltweite Unternehmensumfeld hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend gewandelt1. Daraus ergeben sich für die europäische Industrie sowohl Herausforderungen als auch Chancen; die Industriepolitik sollte der Industrie helfen, diese Chancen zu nutzen. Die Industrie der EU konkurriert mit China, Brasilien, Indien und anderen Schwellenländern auch um hochwertige Produkte. Technologie, IKT und Fähigkeiten werden im internationalen Wettbewerb zunehmend wichtiger. Die internationalen Wertschöpfungsketten sind immer enger miteinander verknüpft, der Wettbewerb um knappe Energie und knappe Rohstoffe wird intensiver. Die Industrie der EU muss auch bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme, ressourceneffiziente Wirtschaft die Führungsrolle übernehmen.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Die Definition des Mikrofinanz-Instituts unterscheidet nun zudem zwischen regulierten und nicht regulierten Mikrofinanz-Instituten. Reguliertes Mikrofinanz-Institut ist ein beaufsichtigtes Kredit- oder Finanzinstitut, das in seinem Sitzstaat von der Bankenaufsicht zugelassen wurde und nach international anerkannten Grundsätzen beaufsichtigt wird. Das bisherige Erfordernis, dass mindestens 60 Prozent der Darlehensnehmer den an einen einzelnen Darlehensnehmer hingegebenen Betrag von mindestens 5.000 Euro nicht überschreiten dürfen (§ 90h Abs. 7 Nr. 3 InvG a. F.) wird auf 7.500 Euro erweitert. In zahlreichen Ländern haben sich die Kunden von Mikrofinanz-Instituten sehr positiv entwickelt und es ist abzusehen, dass in einigen Transformations- und Schwellenländern – in denen das allgemeine wirtschaftliche Niveau und damit auch der durchschnittliche Betrag eines Kleinkredites höher ist als in den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde – größere Kredite zur Finanzierung ihres Wachstums nachfragen werden, so dass die bisherige Kreditobergrenze von höchstens 5.000 Euro als zu niedrig erscheint. Es soll zudem nicht mehr überwiegend auf die Größe eines Mikrofinanz-Institutes abgestellt werden (§ 90h Abs. 7 Nr. 4 InvG a. F.), da dies alleine kein sachgerechtes Kriterium für Professionalität und Bonität sein kann. Beispielsweise müsste ein Mikrofinanz-Institut bei einer durchschnittlichen Kredithöhe von 200 Euro schon 50.000 Kunden haben, um auf das nach der bisherigen Regelung erforderliche Mindest-Kreditvolumen von 10 Millionen Euro zu kommen, dies ist beispielsweise in Afrika die große Ausnahme. Auch das bisherige Erfordernis, dass an den Mikrofinanz-Instituten multi- oder bilaterale Entwicklungsbanken beteiligt sein müssen (§ 90h Abs. 7 Nr. 5 InvG a. F.) wird aufgegeben, da es die Anlagemöglichkeiten unnötig einschränkt. Die Engagements öffentlicher Entwicklungsfinanzierer in dem Marktsegment sind rückläufig, da diese nach Erfüllung des Entwicklungsauftrages ihre Anlagen in dem Markt oftmals zurückführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
§ 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
§ 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.
§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 15 Meldungen an die Europäische Kommission
§ 20 Beauftragung und jährliche Prüfung
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.
§ 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
§ 103 Ausgabe der Aktien.
§ 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.
§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
§ 127 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.
§ 128 Anzeigepflicht
§ 129 Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften
§ 131 Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland
§ 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland
§ 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 143c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
§ 148 Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des REIT-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG
a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften
b Grenzüberschreitende Verschmelzung
c Master-Feeder-Konstruktionen
d Wesentliche Anlegerinformationen
e Grenzüberschreitende Notifizierung
f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds
3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz
4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen
5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs
6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6a
Zu Buchstabe g
Zu Absatz 8a
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Buchstabe k
Zu Absatz 21
Zu Buchstabe l
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu Absatz 27
Zu Absatz 28
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu § 12a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 40a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40b
Zu § 40c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 40e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40f
Zu § 40g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 40h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 6
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 42
Zu § 45a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 45g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Nummer 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 67
Zu Absatz 5
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 78
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 79
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 80
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 81
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 82
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 83
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 84
Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :
Zu § 130
Zu § 131
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 132
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 133
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 85
Zu Nummer 86
Zu Nummer 87
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Nummer 6c
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 16a
Zu Nummer 16b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 93
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 94
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 95
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Ist -Zustand
5 Neuregelung
Im Einzelnen:
5 Inlandsabwicklung
5 Auslandsbezug
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Drucksache 216/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA
... 9. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über das ACTA fortzusetzen und sie auf das bestehende europäische System zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bei der Bekämpfung von Produktfälschung zu beschränken; vertritt die Auffassung, dass an weiteren ACTA-Verhandlungen eine größere Anzahl an Entwicklungs- und Schwellenländern beteiligt werden sollte, damit eine möglichst umfassende multilaterale Ebene der Verhandlungen erreicht wird;
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 5. glaubt, dass die Industrieländer mit Blick auf die uneingeschränkte Achtung der Verpflichtung zum Abschluss einer Entwicklungsrunde davon absehen müssen, Verhandlungsziele zu verfolgen, die den Entwicklungszielen der Runde abträglich sein könnten; ist weiter der Ansicht, dass die Schwellenländer gleichzeitig gewährleisten müssen, dass ihre Entwicklungsziele den Zielen anderer Entwicklungsländer – insbesondere der LDCs – keinen Schaden zufügen;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 130/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15)
... " zu schaffen; fordert deshalb die Hohe Vertreterin der EU und das Kommissionsmitglied für Klimapolitik auf, mit dieser Strategie, besonders gegenüber den progressiveren Entwicklungs- und Schwellenländern, voranzugehen; fordert die EU nachdrücklich auf, sich auf einen "
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... – Innovation: Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau sowie Investitionen in Wissen, Innovation und neue Technologien können bei der Beschleunigung eines breitenwirksamen Wachstums und der Befreiung der Menschen aus der Armut eine Schlüsselrolle spielen. Eine der größten Herausforderungen für die Entwicklungsländer besteht darin, die Bereiche herauszufinden, in denen sie einen Wettbewerbsvorteil haben, und diesen dann zu nutzen, um insbesondere mit größeren Schwellenländern konkurrieren zu können. Folglich sind länderspezifische Maßnahmen zur Förderung der technischen Entwicklung und des Technologietransfers, die in rentable Wirtschaftsaktivitäten umgesetzt werden können, überaus wichtig, um die Investitionsmöglichkeiten zu vervielfachen. Ebenfalls besondere Aufmerksamkeit sollte den möglichen Auswirkungen der Kultur- und Kreativwirtschaft auf das Wachstum der lokalen Wirtschaft vieler Entwicklungsländer geschenkt werden. Der Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit internationalen Verpflichtungen sowie die Berücksichtigung des Entwicklungsniveaus und -bedarfs können bei der Unterstützung von Innovationen eine wichtige Rolle spielen. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) können auf allen sozioökonomischen Gebieten einen gewaltigen und schnellen Wandel bewirken und sind in Bezug auf Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 220/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2 -Emissionen (SET-Plan)
... 28. fordert die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit mit anderen wesentlichen strategischen Partnern in Industriestaaten, Schwellenländern und Entwicklungsländern im Bereich der Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung nachhaltiger Energietechnologien mit geringen CO
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Unsere Volkswirtschaften sind zunehmend miteinander verzahnt. Europa wird weiterhin davon profitieren, dass es zu den weltweit offensten Wirtschaftssystemen gehört, doch wird der Wettbewerb der entwickelten und der Schwellenländer härter. Länder wie China und Indien investieren stark in Forschung und Technologie, um höherwertige Produkte herzustellen und in die Weltspitze vorzudringen. Dies setzt einige Bereiche unserer Wirtschaft unter Wettbewerbsdruck – aber jede Gefahr eröffnet auch neue Möglichkeiten. In dem Maße, wie sich diese Länder entwickeln, werden sich neue Märkte für viele europäische Unternehmen erschließen.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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