313 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Steuereinnahmen"
Drucksache 500/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die auf Mäßigung der Ausgabendynamik und Stabilisierung der Einnahmen gerichtete Finanzpolitik der letzten Jahre günstig auf den Bundeshaushalt ausgewirkt hat. Hinzu kam eine gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung, verbunden mit einem außerordentlich kräftigen Anstieg der einkommens- und gewinnabhängigen Steuern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Verwerfungen auf den Kapitalmärkten und einer sich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur lässt sich die in jüngerer Zeit ausgesprochen gute Entwicklung der Steuereinnahmen allerdings nicht ohne weiteres auch auf mittlere Sicht fortschreiben.
Drucksache 680/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))
... A. in der Erwägung, dass Steuerbetrug gravierende Folgen für die Haushalte der Mitgliedstaaten und das Eigenmittelsystem der Europäischen Union hat, zu Verletzungen des Grundsatzes einer gerechten und transparenten Besteuerung führt und Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben kann, wodurch das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt wird, sowie in der Erwägung, dass ehrliche Unternehmen wegen Steuerbetrugs Wettbewerbsnachteile erleiden und dass für entgangene Steuereinnahmen letztlich die europäischen Steuerzahler durch andere Formen der Besteuerung aufkommen müssen;
Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen
Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen
Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge
3 Pilotprojekt
Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung
2 Steuerhinterziehung
Drucksache 96/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... Diese Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtlich tätige Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandsentschädigungen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB
8. Zu Artikel 2a - neu - § 3 Nr. 26a, 26b, § 52 Abs. 40b - neu - EStG
Artikel 2a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Drucksache 385/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu dem Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI))
... 26. ist der Auffassung, dass Umweltsteuern in erster Linie nicht der Erhöhung der Steuereinnahmen dienen dürfen, sondern der Vermeidung von Umweltverschmutzung und -zerstörung und somit auch dem gesellschaftlichen Wohl zu vernünftigen Kosten; fordert einen Ausgleich für die Besteuerung negativer Faktoren wie Umweltverschmutzung durch die Senkung der Steuern auf positive Faktoren wie Arbeit;
Kritik am Grünbuch
2 Maßnahmen
2 Grundsätze
Welche Instrumente für welchen Sektor?
Besondere Instrumente und Sektoren
Die internationale Dimension
Drucksache 629/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... Die angestrebte Verbesserung des Insolvenzschutzes der Wertguthaben verringert bisher auftretende Verluste bei Beiträgen für die Sozialversicherung und Steuereinnahmen für den Fiskus. Soweit die verbesserten Rahmenbedingungen zu einer stärkeren Nutzung der Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitregelungen führen erhöht sich gleichzeitig das Volumen zunächst nicht zur Verfügung stehender sondern erst künftig abzuführender Steuern und Beiträge. Eine konkrete quantitative Abschätzung ist jedoch nicht möglich. Mit dem im Gesetz für 2012 vorgesehenen Bericht wird eine Verbesserung der Datenlage angestrebt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Wertguthabenvereinbarungen
§ 7c Verwendung von Wertguthaben
§ 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
§ 7e Insolvenzschutz
§ 7f Übertragung von Wertguthaben
§ 7g Bericht der Bundesregierung
§ 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
Artikel 2 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 6 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 7f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7g
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
C. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Drucksache 109/08
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Vorrangiges Ziel der Aufgabenübertragung auf Notare im Nachlasswesen ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz und ihrer gegenwärtig hohen Qualität durch Konzentration auf ihre Kernaufgaben. Einnahmeausfälle - bei einem späteren Gebrauchmachen von der Öffnungsklausel -, die aus dem häufig positiven Saldo der Einnahmen und Ausgaben im Nachlassbereich resultieren können, stellen im Ergebnis einen zu vernachlässigenden Posten dar, soweit sie nicht ohnehin durch die mit einer Aufgabenübertragung auf die Notare verbundene Steigerung der Umsatz- und Mehrwertsteuereinnahmen, die indes ebenfalls nicht prognostiziert werden kann, kompensiert werden. Den zunächst eintretenden Belastungen durch den Gebührenausfall stehen die erheblichen Einsparpotentiale bei Personal und Sachmitteln in diesem Bereich sowie - aufwandsfreie - Steuermehreinnahmen gegenüber. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die bei einem Tätigwerden des Notars im Nachlassverfahren anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer Mehrbelastungen in Höhe des Mehrwertsteuersatzes. Diese Mehrbelastungen können jedoch durch die Vorteile der Übertragung nachlassgerichtlicher Aufgaben auf die Notare zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden. Wechsel- und Scheckproteste Kosten für die Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- oder Scheckprotesten auf Notare entstehen nicht. Soweit die Aufgabe bisher von Gerichtsbeamten wahrgenommen wird, sind dies die Gerichtsvollzieher. Diese sind nach geltendem Recht Landesbeamte. Für die Landeshaushalte ergeben sich in einem überschaubaren Rahmen Einsparungen im Bereich der Ausbildung von Gerichtsvollziehern und bei der Errichtung von Gerichtsvollzieherstellen. Die Notare nehmen die Aufgaben im Übrigen schon jetzt neben den Gerichtsbeamten wahr. Vorkehrungen im Hinblick auf die Übernahme zahlenmäßig weiterer Proteste sind wegen der vergleichsweise geringen Gesamtbedeutung der Aufgabe nicht zu treffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
3 Nachlassgericht
Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
Notarielle Vollmachtsbescheinigungen
Gewährung von Grundbucheinsichten
Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 8 Änderung der Kostenordnung
§ 116 Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen
§ 148 Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften
Artikel 9 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 12 Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Übernahme der Bestände
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Ziele des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Drucksache 500/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die auf Mäßigung der Ausgabendynamik und Stabilisierung der Einnahmen gerichtete Finanzpolitik der letzten Jahre günstig auf den Bundeshaushalt ausgewirkt hat. Hinzu kam eine gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung, verbunden mit einem außerordentlich kräftigen Anstieg der einkommens- und gewinnabhängigen Steuern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Verwerfungen auf den Kapitalmärkten und einer sich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur lässt sich die in jüngerer Zeit ausgesprochen gute Entwicklung der Steuereinnahmen allerdings nicht ohne weiteres auch auf mittlere Sicht fortschreiben.
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... 26. fordert die Europäische Union auf, sich für den Abschluss internationaler Übereinkommen zur Nutzung oder Erschließung von Energieressourcen einzusetzen und auch auf die Transparenz von Lizenzvereinbarungen und Vertragsbedingungen zu dringen die von entscheidender Bedeutung für die Steuereinnahmen von Regierungen sind und sich für eine Investitionsklausel einzusetzen, nach der ein Anteil des Gewinns in die Entwicklung der Kommunen fließen soll;
Drucksache 96/2/08
Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts Punkt 16 der 842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008
... Diese Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtlich tätige Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandsentschädigungen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
Zu Artikel 2a
Artikel 2a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Drucksache 91/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea (2007/2186(INI))
... F. in der Erwägung, dass das Problem der Armut in Korea noch immer nicht gelöst ist und sich sogar weiter verschärft und dass Korea laut OECD-Statistiken zu den drei OECD-Mitgliedstaaten mit den größten und am stärksten wachsenden Einkommensunterschieden zählt und unter den OECD-Mitgliedstaaten, die weniger als 5 % ihrer Steuereinnahmen für die soziale Sicherheit ausgeben (bei einem OECD-Durchschnitt von 43 %), den letzten Platz einnimmt,
Drucksache 109/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Vorrangiges Ziel der Aufgabenübertragung auf Notare im Nachlasswesen ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz und ihrer gegenwärtig hohen Qualität durch Konzentration auf ihre Kernaufgaben. Einnahmeausfälle - bei einem späteren Gebrauchmachen von der Öffnungsklausel -, die aus dem häufig positiven Saldo der Einnahmen und Ausgaben im Nachlassbereich resultieren können, stellen im Ergebnis einen zu vernachlässigenden Posten dar, soweit sie nicht ohnehin durch die mit einer Aufgabenübertragung auf die Notare verbundene Steigerung der Umsatz- und Mehrwertsteuereinnahmen, die indes ebenfalls nicht prognostiziert werden kann kompensiert werden. Den zunächst eintretenden Belastungen durch den Gebührenausfall stehen die erheblichen Einsparpotenziale bei Personal und Sachmitteln in diesem Bereich sowie - aufwandsfreie - Steuermehreinnahmen gegenüber.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 78d
Artikel 4 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 88
§ 186
§ 193
Artikel 7 Änderung der Grundbuchordnung
§ 32a
Artikel 8 Änderung der Kostenordnung
§ 116 Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen
§ 148 Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften
Artikel 9 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 12 Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Übernahme der Bestände
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Ziele des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummern 8 bis 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Drucksache 803/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zum Internationalen Tropenholz -Übereinkommen von 2006
... E. in der Erwägung, dass billige Einfuhren von illegal gewonnenen Holz- und Waldprodukten und die Missachtung grundlegender Sozial- und Umweltschutznormen die internationalen Märkte destabilisieren, die Steuereinnahmen der Erzeugerländer einschränken und anspruchsvollere Arbeitsplätze sowohl in den Einfuhr- als auch in den Ausfuhrländern gefährden sowie die Stellung jener Unternehmen schwächen, die verantwortungsvoll handeln und die bestehenden Normen einhalten,
Drucksache 546/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010)
... Der Bundesrat merkt dazu an, dass die GRW für ganz Deutschland eine hohe Bedeutung hat. Dies gilt natürlich vor allem für einen großen Teil der ostdeutschen Regionen, aber auch für Regionen in Westdeutschland - auch hier gibt es viele Städte und Gemeinden, die auf Grund struktureller Umbrüche mit hoher Arbeitslosigkeit und geringen Steuereinnahmen kämpfen. Die Folge sind Haushaltsnotlagen und immer neue Schulden, die keine Spielräume für dringend notwendige Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, lassen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 511/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und die Auswirkungen der Ausbeutung bestimmter biologischer natürlicher Ressourcen durch die Europäische Union auf die Entwicklung in Westafrika (2007/2183(INI))
... 7. ist besorgt, dass Billigimporte von illegalen Holz und Forstwirtschaftsprodukten im Zusammenspiel mit der Nichtbeachtung der grundlegenden sozialen und Umweltnormen durch manche Industriebeteiligte die internationalen Märkte destabilisieren und die Steuereinnahmen der Erzeugerländer verringern;
Drucksache 181/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2006
... Finanzkraftmesszahl der Gemeindesteuereinnahmen nach § 8 FAG
Drucksache 807/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur Steuerung der Energiepreisentwicklung
... 15. weist auf die gestiegenen Energiesteuereinnahmen hin, zu denen es infolge der jüngsten Ölpreiserhöhungen gekommen ist; betont die Bedeutung einer angemessenen Steuerpolitik als Mittel zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei gleichzeitiger Bekämpfung des Klimawandels und Schaffung von Anreizen für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und umweltfreundliche Produkte;
Drucksache 131/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2008
... (2) Die zuständigen Landeskassen überweisen die vorläufigen Einnahmen des Bundes nach Absatz 1 telegrafisch an die zuständigen Bundeskassen spätestens einen Arbeitstag nach dem Zugang der Steuerzahlungen. Soweit aus zwingenden Gründen eine solche Ablieferung nach dem tatsächlichen Aufkommen nicht möglich ist, sind die Bundesanteile täglich nach Schätzwerten abzuliefern, wobei auch die in Verwahrung gebuchten Steuereinnahmen zu berücksichtigen sind; der Ausgleich mit dem tatsächlichen Aufkommen ist unverzüglich durchzuführen.
Drucksache 357/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... Gemäß § 6 Regionalisierungsgesetz ist im Jahr 2007 mit Wirkung ab 2008 die Höhe der Mittel neu festzusetzen und zu bestimmen, aus welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern die Regionalisierungsmittel leistet.
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Auch hätte eine Einschränkung des Aktivrauchens für die Mitgliedstaaten einen Verlust an Einnahmen mittels der Zigarettensteuer (Verbrauchssteuer und Mehrwertsteuer) zur Folge. Dazu muss jedoch angemerkt werden, dass in den meisten EU-Staaten die Zigarettensteuer, obwohl sie beträchtliche Einnahmen bringt, im gesamten Staatshaushalt sowie unter den Steuereinnahmen nur einen relativ geringen Anteil ausmacht (1-5 %). Ausnahmen bilden die Tschechische Republik, Polen und Griechenland, wo 1999 die Zigarettensteuer jeweils 6, 7 und 9 % der gesamten Steuereinnahmen ausmachte.27 Neben einer Senkung der mit dem Rauchen verbundenen gesellschaftlichen Kosten würde bei Einführung von Rauchverboten das verfügbare Einkommen in Raucherhaushalten steigen. Mehrwertsteuereinnahmen aus daraus resultierenden alternativen Investitionen und Ausgaben dieser Haushalte würden den Einnahmeverlust zum Teil kompensieren.
I. Einleitung
II. Begründung der Aktion
1. Gesundheitliche Aspekte
1.1. Gesundheitsbelastung bei ETS-Exposition
1.2. Expositionsgrad
1.3. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2. Wirtschaftliche Aspekte
2.1. Wirtschaftliche Belastung
2.2. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2.3. Unbeabsichtigte Folgen
3. Soziale Aspekte
3.1. Öffentliche Akzeptanz der Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
3.2. Auswirkungen auf den Tabakkonsum
3.3. Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit
4. Aktionsimpulse
III. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
1. Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
2. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
IV. Anwendungsbereiche der Rauchfrei-Initiative
1. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
2. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen – Mit Ausnahmeregelungen
2.1. Ausnahmeregelungen für Lizenzbetriebe des Gastgewerbes
2.2. Ausnahmeregelungen für Pubs und Bars/Kneipen ohne Restauration
2.3. Geschlossene, separat belüftete Raucherräume
V. Strategieoptionen
1. Beibehalten des Status Quo
2. Freiwillige Maßnahmen
3. Methode der offenen Koordinierung
4. Empfehlungen der Kommission oder des Rates
5. Verpflichtende Vorschriften
VI. Schlussbemerkungen
2 Fragen
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Diese Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtlich tätige Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandsentschädigungen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 756/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... es einen Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes. Die Einzelheiten regelt das Regionalisierungsgesetz. Gemäß § 6 Regionalisierungsgesetz ist 2007 die Höhe der Mittel neu festzusetzen und zu bestimmen, aus welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern die Regionalisierungsmittel leistet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Auftrag erfüllt.
Drucksache 540/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
... Steuereinnahmen durch Absenkung des Unfallbarkeitsalters vom 30. auf das 25. Lebensjahr
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche
Artikel 4 Änderung des Betriebsrentengesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Allgemeines
4 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
II. Finanzieller Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Drucksache 297/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union (2006/2205(INI))
... D. in der Erwägung, dass alle Bemühungen des Parlaments12 zur Verwendung der derzeitigen Mehrwertsteuereinnahmen zur Festlegung der Beurteilungsgrundlage, die für die Mehrwertsteuereinnahmen gelten soll (Steuererklärungsmethode), statt der harmonisierten Grundlage, die durch die Anwendung eines gewichteten Durchschnittssatzes auf die gesamten Nettoeinnahmen (Einnahmenmethode) berechnet wird, vergeblich gewesen sind, mit dem Ergebnis, dass die Mehrwertsteuereinnahmen von echten Eigenmitteln mit starkem direktem Bezug zu den europäischen Bürgern zu einem rein statistischen Instrument für die Berechnung des Beitrags eines Mitgliedstaates geworden sind,
Drucksache 259/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer
... 14. weist darauf hin, dass die Zölle immer noch einen beträchtlichen Teil der Steuereinnahmen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausmachen; ist deshalb der Auffassung, dass der Zeitplan des künftigen Zollabbaus den wirtschaftlichen Fortschritten dieser Länder sowie der benötigten Zeit für gerechte Steuerreformen zum Ausgleich des Verlusts an Zolleinnahmen Rechnung tragen muss;
Drucksache 463/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07
... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, eine einfache und breite Bemessungsgrundlage zu erreichen. Eine breite Bemessungsgrundlage ohne Sonderregelungen und Sondervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Gruppen erhöht die Transparenz eines Steuersystems und ermöglicht niedrigere Steuersätze bei gleich bleibenden Steuereinnahmen.
Drucksache 544/8/07
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Thüringen
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Diese Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtlich tätige Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandsentschädigungen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... Darüber hinaus bedarf es auch einer Entscheidung auf Gemeinschaftsebene, um die Bestimmungen der Energiesteuerrichtlinie durch eine Abänderung von Artikel 7 Absatz 4 flexibler zu gestalten, so dass eine Differenzierung zwischen der Besteuerung von gewerblich und nicht gewerblich genutztem Gasölkraftstoff und damit eine Verringerung der Unterschiede beim Besteuerungsniveau möglich ist und mehr Mitgliedstaaten die Fähigkeit bekommen niedrigere Verbrauchsteuereinnahmen durch Straßenbenutzungsgebühren zu kompensieren.
Drucksache 747/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
... Die derzeitige Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtliche Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandspauschalen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
1. Zu Artikel 1 Nr. 30a - neu - § 3 Nr. 26b - neu - EStG
Drucksache 409/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 (2007/2004(INI))
... 8. fragt sich, inwieweit es sich bei dem Wachstum in Europa um ein zyklisches Wachstum handeln kann, und unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit einer Erhöhung des Wachstumspotenzials der Europäischen Union zur Ermöglichung der Schaffung von Arbeitsplätzen; verweist die Mitgliedstaaten darauf, dass gestiegenes Wachstum und ein höherer Beschäftigungsstand zu einem beträchtlichen Anstieg der Steuereinnahmen führen sollten, so dass das Risiko übermäßiger Defizite verringert wird, während gleichzeitig ein beträchtlicher Abbau der Staatsverschuldung ermöglicht wird;
Drucksache 613/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2007 zu einem moderneren Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (2007/2023(INI))
... 53. begrüßt die vorgelegte Strategie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft, die - auch wenn sie in den Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Ausmaß verbreitet sind - die Wirtschaft schädigen, die Arbeitnehmer schutzlos lassen, die Verbraucher benachteiligen, sinkende Steuereinnahmen zur Folge haben und unlauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen mit sich bringen; teilt den Ansatz der Kommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und/oder Gewerkschaften, Sozialverwaltungen und Steuerbehörden und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung innovative Methoden anzuwenden, die auf spezifischen Indikatoren und Maßstäben für die einzelnen Wirtschaftszweige beruhen;
Drucksache 700/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
... Darüber hinaus werden im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2007 Anpassungen bei den Steuereinnahmen sowie bei den Einnahmen aus Erlösen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes vorgenommen.
Drucksache 12/07
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2005
... Finanzkraftmesszahl der Gemeindesteuereinnahmen nach § 8 FAG
Drucksache 579/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
... Diese Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtliche Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Die Betreuerinnen und Betreuer können deshalb nicht nachvollziehen, dass sie diese Aufwandspauschalen auch noch versteuern bzw. einen erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als vollkommen unnötige Bürokratie oder sogar als Bestrafung ihres freiwilligen Engagements und nehmen das Vorgehen der Finanzämter auf Grund der derzeitigen Rechtslage zum Anlass, ihre Tätigkeit niederzulegen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 3 Nr. 26a, 26b - neu - EStG
Drucksache 463/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07 EUDISYS-AE-Nr. 070414
... "), eine gemeinsame Bemessungsgrundlage ohne Konsolidierung und eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage enthalten. Es wird beabsichtigt die wichtigsten makro-ökonomischen und mikroökonomischen Auswirkungen ebenso wie die Auswirkung auf die Steuereinnahmen dieser Alternativen abzuschätzen. Basierend auf einer Bewertung der Schlüssel-Komponenten der GKKB, werden verschiedene mögliche Wege zu ihrer Erreichung beurteilt werden. Das Prinzip, dass jeder Schritt in Richtung der GKKB eine faire Auswirkung auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten haben sollte, wird gebührend berücksichtigt. Zudem führt dies möglicherweise insgesamt zu einer Steigerung der Einnahmen, welche eine verstärkte Dynamik der EU Wirtschaft widerspiegeln.
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB
2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung
3. Die nächsten Schritte
4. Schlussfolgerungen
2 Anhänge
Anhang 1 Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden
Anhang 2 Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind
Drucksache 788/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren (2005/2145(INI))
... 7. stellt fest, dass das britische Oberhaus4 davon ausgeht, dass jährlich etwa 4% der potenziellen Mehrwertsteuereinnahmen des Vereinigten Königreichs durch Karussellbetrug verloren gehen; nimmt die Feststellung des Oberhauses zu Kenntnis, dass der Mehrwertsteuerbetrug, zwar im innergemeinschaftlichen Handel einträglicher erscheint, aber auch im Zuge des Handels mit Drittländern auftreten kann; ist tief besorgt über die Erklärung des Oberhauses, dass im letzteren Fall der Missbrauch des gemeinschaftlichen Versandverfahrens zum klassischen Muster des Karussellbetrugs gehört;
Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 56. betont, dass Nachahmerprodukte und Produktpiraterie zu Arbeitsplatzverlusten führt, der Innovation abträglich ist und den Regierungen Steuereinnahmen vorenthält; betont, dass ein angemessener Schutz von Rechten am geistigen Eigentum und eine wirksame Durchsetzung die Grundlage für eine globale Wirtschaft sind;
Drucksache 544/7/07
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Diese Ausgestaltung der Besteuerung der Aufwandspauschale hat in der Vergangenheit bereits etliche ehrenamtlich tätige Betreuungspersonen veranlasst, um ihre Entlassung nachzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sind bereit, ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für die betroffenen Menschen einzusetzen. Finanzielle Aspekte spielen angesichts des tatsächlichen Aufwandes für eine solche Betreuung und angesichts der geringen Höhe der Pauschale regelmäßig selbst dann keine Rolle, wenn mehr als eine Betreuung übernommen wird. Deshalb sind hier auch keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten. Für viele ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie die ihnen zustehenden bescheidenen Aufwandsentschädigungen auch noch versteuern oder aber zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erheblichen Aufwand für den Nachweis ihrer Einzelausgaben betreiben sollen. Sie empfinden dies als unnötige Bürokratie oder sogar als "
Drucksache 700/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
... Darüber hinaus werden im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2007 Anpassungen bei den Steuereinnahmen sowie bei den Einnahmen aus Erlösen aus der
Drucksache 463/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07
... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, eine einfache und breite Bemessungsgrundlage zu erreichen. Eine breite Bemessungsgrundlage ohne Sonderregelungen und Sondervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Gruppen erhöht die Transparenz eines Steuersystems und ermöglicht niedrigere Steuersätze bei gleich bleibenden Steuereinnahmen.
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... trägt darüber hinaus zur Sicherung von Steuereinnahmen bei und hat damit eine – nicht näher quantifizierbare – positive Auswirkung auf die Fiskalhaushalte. Die in § 100b Abs. 5 und 6 vorgesehenen statistischen Erhebungen schreiben im Wesentlichen die derzeitige freiwillige Handhabung fest und lassen damit keine erheblichen zusätzlichen Belastungen erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
• Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die
• Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere
• Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 100f
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100h
Zu § 100i
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 110d
Zu § 110e
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 113b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 376/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2006
... 23. vertritt die Auffassung, dass es - um der Schattenwirtschaft entgegenzuwirken - notwendig ist, die zusätzlich zu den Löhnen anfallenden Arbeitskosten, insbesondere für Arbeitsplätze mit niedriger Qualifikation, zu senken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Rates, die Regelung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten, und regt an, dass der Kommission ein Auftrag erteilt wird, eine neue Untersuchung zu der Frage einzuleiten, wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze die Preise von besteuerten Dienstleistungen, den Abbau der Schattenwirtschaft und die Steuereinnahmen insgesamt einschließlich der an die Sozialversicherungsträger abgeführten Beiträge beeinflussen;
Drucksache 281/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, eine einfache und breite Bemessungsgrundlage zu erreichen. Eine breite Bemessungsgrundlage ohne Sonderregelungen und Sondervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Gruppen erhöht die Transparenz eines Steuersystems und ermöglicht niedrigere Steuersätze bei gleich bleibenden Steuereinnahmen.
Drucksache 435/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006)
... Steuereinnahmen in Höhe von 193 995 000 T€,
Drucksache 375/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
... 37. unterstreicht die Bedeutung angemessener technischer Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Formulierung ihrer Handelsinteressen, der erfolgreichen Verhandlungsführung, der Einhaltung ihrer neuen Verpflichtungen, der Anpassung an die Reformen sowie der wirksamen Umsetzung der WTO-Regeln; unterstreicht auch die Notwendigkeit, schwache und verletzliche Volkswirtschaften zu ermutigen, den Handel in ihre nationale Entwicklungspolitik und nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung einzubeziehen, ohne dass er mit anderen Entwicklungszielen in Wettbewerb tritt; befürwortet die Ausweitung der handelsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit („aid for trade“) mit den Entwicklungsländern, die Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten benötigen, um von den besseren Marktzugangsmöglichkeiten und Handelsregeln zu profitieren, so dass ihre gewerblichen und Exportkapazitäten gesteigert, ihre Produktionsgrundlagen erforderlichenfalls diversifiziert und Zolleinahmen durch andere Steuereinnahmen ersetzt werden;
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Auch 2005 konnte der Konsens über die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und –reform im Allgemeinen aufrecht erhalten werden. Das Wirtschaftswachstum hielt an. Das Zahlungsbilanzdefizit konnte dank der zunehmenden Exporte verringert werden. Die Devisenreserven nahmen durch starke Kapitalzuflüsse infolge der Privatisierungen und der Aufnahme von Auslandskrediten durch die Geschäftsbanken drastisch zu. Die ausländischen Direktinvestitionen stiegen vor allem aufgrund der Privatisierung erheblich an. 2005 wurde eine straffere Geldpolitik eingeführt und die Haushaltskonsolidierung durch Ausgabenkürzungen und einen Anstieg der Steuereinnahmen fortgesetzt. Die Gesamtverschuldung des Staates ging zurück. Deutliche Fortschritte konnten bei der Rentenreform und der Registrierung von Unternehmen erzielt werden. Die Privatisierung der volkseigenen Unternehmen und des Bankensektors schreitet voran. Die Vorarbeiten für die Umstrukturierung und Privatisierung der staatlichen Untenehmen wurden verstärkt. Gewisse Fortschritte sind bei der Schaffung des erforderlichen Regelungsrahmens für die Netzindustrien zu verzeichnen. Die wirtschaftliche Integration in die EU schreitet voran.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... "(1) Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm im Ausgleichsjahr zugeflossenen Einnahmen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Artikel 3 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)
§ 1 Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes
§ 2 Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)
§ 1 Allgemein
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 4 Verteilung
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Revisionsklausel
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 14 Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)
§ 1 Gegenstand
§ 2 Aufteilung
§ 3 Grundlagen
§ 4 Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 15 Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
§ 1 Grundsätze der Lastentragung
§ 2 Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften
§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
§ 5 Erstattung durch die Länder
Artikel 16 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 17 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 18 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
1. Vorfeldphase:
2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 38 Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen
§ 39 Verzinsung und Tilgung
§ 40 Rückflüsse an den Bund
§ 41 Berichterstattung
§ 42 Förderstatistik
§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 15
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Drucksache 542/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Der Auszahlungsbetrag wird wie eine Körperschaftsteuerrückzahlung behandelt. Er erhöht nicht das Einkommen. Verfahrensrechtlich sind die Vorschriften für Steuervergütungen anzuwenden, d.h. auch § 46 AO. Ein geschäftsmäßiger Erwerb ist damit ausgeschlossen. Allerdings ist bei einem so entstehenden Markt damit zu rechnen, dass auf Änderung der Vorschrift gedrungen wird. Eine Änderung erscheint nicht wünschenswert. Die Auszahlungen mindern – wie bisher die Körperschaftsteuerminderungsbeträge – die Körperschaftsteuereinnahmen der Gebietskörperschaften.
Drucksache 377/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Übergangsregelung zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern auf den Arbeitsmärkten der Europäischen Union
... N. in der Erwägung, dass die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, hat, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert, den Anteil nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verringert sowie zur Steigerung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beiträgt und den Haushalten der Aufnahmeländer höhere Steuereinnahmen sichert,
Drucksache 281/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft -Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006) 157 endg.; Ratsdok. 8231/06
... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, eine einfache und breite Bemessungsgrundlage zu erreichen. Eine breite Bemessungsgrundlage ohne Sonderregelungen und Sondervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Gruppen erhöht die Transparenz eines Steuersystems und ermöglicht niedrigere Steuersätze bei gleich bleibenden Steuereinnahmen.
Drucksache 542/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Der Auszahlungsbetrag wird wie eine Körperschaftsteuerrückzahlung behandelt. Er erhöht nicht das Einkommen. Verfahrensrechtlich sind die Vorschriften für Steuervergütungen anzuwenden, d.h. auch § 46 AO. Ein geschäftsmäßiger Erwerb ist damit ausgeschlossen. Allerdings ist bei einem so entstehenden Markt damit zu rechnen, dass auf Änderung der Vorschrift gedrungen wird. Eine Änderung erscheint nicht wünschenswert. Die Auszahlungen mindern – wie bisher die Körperschaftsteuerminderungsbeträge – die Körperschaftsteuereinnahmen der Gebietskörperschaften.
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Die gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse haben auch in der Wirtschaft zu Minderungen bei variablen Sonder- bzw. Bonuszahlungen geführt. Die wirtschaftliche Entwicklung hatte ferner rückläufige Steuereinnahmen zur Folge, die den Schuldenstand des Bundes innerhalb weniger Jahre dramatisch haben ansteigen lassen. Bezogen auf die ungünstige Entwicklung der Steuereinnahmen ist die Personalausgabenquote im Bund in den letzten Jahren trotz erheblichen Personalabbaus deutlich gestiegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Deutsche
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzpolitische Ausgangslage
2. Konzeption der Bundesregierung
3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
3 Allgemeines
1. Ziel und Wirkung des Gesetzes
1.1 Ausgangslage
1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010
1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung
1.4 Klarstellende Regelungen
1.5 Sonstiges
2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte
3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
3 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 12. ist angesichts der Tatsache, dass weltweit mehr als ein Drittel der Kopien von PC-Software illegal erworben wird, der Auffassung, dass durch diese Piraterie künftige Innovationen im Bereich der Software bedroht sind, was zum Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen sowohl für Indien als auch die Europäische Union führt; nimmt zur Kenntnis, dass Indien mithilfe einer Regierungspolitik, die Softwareraubkopierern das Handwerk legen soll, und durch Sensibilisierungskampagnen einen beträchtlichen Rückgang bei der Piraterie um 2 % im Jahr 2005 verzeichnen konnte; ist sich allerdings im Klaren darüber, dass noch viel zu tun ist, um indische Unternehmen zu kontrollieren, die sich unfaire Wettbewerbsvorteile durch die Benutzung raubkopierter Software und Hardware in diversen Bereichen der Produktion verschaffen; fordert von der indischen Bundesregierung und den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, die Piraterierate weiter zu verringern; stellt fest, dass die Europäische Union und die USA zwar bei der Bekämpfung der Piraterie zur Zeit den Schwerpunkt auf China und Russland legen, das übrige Asien aber sicher folgen wird; ist der Überzeugung, dass es im Interesse Indiens liegt, konstruktiv mit der Europäischen Union bei diesen Bemühungen zusammenzuarbeiten zumal eine Folgenabschätzung des IDC ergeben hat, dass Indien bei einer erfolgreichen Senkung der Piraterierate von derzeit 72 % auf 64 % bis 2009 115 000 neue IT-Arbeitsplätze schaffen kann, und dass zusätzliche 5,9 Mrd. USDollar in seine Wirtschaft fließen und die Steuereinnahmen um 86 Mio. US-Dollar ansteigen würden;
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Diese Mehrbelastungen haben sich im Wesentlichen aus den Mehrausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem geringeren Bundesbankgewinn und den gegenüber der Sollveranschlagung geringeren Steuereinnahmen ergeben. Darüber hinaus konnten die im Haushaltsplan vorgesehenen Einnahmen aus Einmalmaßnahmen nicht in vollem Umfang realisiert werden. Unter Berücksichtigung realisierter Einmalentlastungen von rund 20 Mrd. € belief sich der "
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 845/06
Bundesrat Drucksache 845/06
24.11.06 Fz
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 24. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 016/3124 , 016/3125 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
- Drucksachen 016/2300 , 016/2302 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. In § 1 wird die Angabe „267 600 000 000 Euro" durch die Angabe „270 500 000 000 Euro" ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „22, 000 000 000 Euro" durch die Angabe „19 580 000 000 Euro" ersetzt.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt: -
„(7) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgenommenen und im Haushaltsjahr 2007 fällig werdenden Kredite des ERP-Sondervermögens bis zur Höhe von 1 314 533 505 Euro zum Zwecke der gemeinsamen Kreditaufnahme als Schulden des Bundes in Form eines Schuldbeitritts mit zu übernehmen. Die vom Bund mitübernommenen Kredite wachsen dem Kreditrahmen nach Absatz 2 Satz 1 zu. Der Bund darf den durch die Mitübernahme der Schulden erhöhten Kreditrahmen nur zu Anschlussfinanzierungen der mitübernommenen Kredite in Anspruch nehmen. Insoweit wird das Sondervermögen Mitschuldner entsprechend dem Kreditanteil, der zur Anschlussfinanzierung seiner vom Bund mitübernommenen Kredite dient. Im Verhältnis zum Bund trägt das Sondervermögen die Zins- und Tilgungsleistungen sowie weitere Kreditkosten für die ihm zuzurechnenden Kreditanteile."
Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 480/06
b) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8 und wie folgt geändert:
Nach Nummer 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 3 angefügt:
„3. fällig werdende Kredite des ERP-Sondervermögens dürfen zum Zwecke einer gemeinsamen Kreditaufnahme als Schulden des Bundes in Form eines Schuldbeitritts bis zur Höhe des in Absatz 7 genannten Betrages mitübernommen werden."
c) Die bisherigen Absätze 8 und 9 werden die Absätze 9 und 10.
4. In § 20 Abs. 1 wird die Angabe „1 Prozent" durch die Angabe „1,2 Prozent" er-setzt.
Den Einzelplänen hat der Deutsche Bundestag in der Fassung der Beschlüsse des Haushaltsausschusses auf den Drucksachen 016/3101 , 016/3102 , 016/3104 bis 16/3115, 016/3119 bis 16/3122 und 1.6/3123 zugestimmt.
Der Gesamtplan ist als Anlage beigefügt.
Gesamtplan
des Bundeshaushaltsplans
2007
Teil 1: Haushaltsübersicht
- Einnahmen
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG
Teil 11: Finanzierungsübersicht
Teil 111: Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Einnahmen
Epl. Bezeichnung Summe Einnahmen gegenüber 2006
mehr (+)
weniger (-)
1 000 €
2007 2006
1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 164 134 +30
02 Deutscher Bundestag 1 650 1 800 -150
03 Bundesrat 56 44 +12
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 2 963 3 000 -37
05 Auswärtiges Amt 114167 -104 234 +9 933
06 Bundesministerium des Innern 408 335 384 052 +24 283
07 Bundesministerium der Justiz 329 563 328 685 +878
08 Bundesministerium der Finanzen 787 851 848 920 -61 069
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 272 224 270 082 +2 142
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz 132 954 135 075 -2 121
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 5 776 319 5 782 298 -5 979
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung 4 901 806 4 751 874 +149 932
14 Bundesministerium der Verteidigung 176 290 322 310 -146 020
15 Bundesministerium für Gesundheit 58 099 60 866 -2 767
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 78 236 76 523 +1 713
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 63 103 64 452 -1 349
19 Bundesverfassungsgericht 34 38 -4
20 Bundesrechnungshof 376 374 +2
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung 713 515 657 415 +56 100
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 252 461 261 986 -9 525
32 Bundesschuld 20 656 194 41 623 801 -20 967 607
60 Allgemeine Finanzverwaltung 235 773 640 205 922 037 +29 851 603
Einnahmen 270 500 000 261 600 000 +8 900 000
Zu Spalte 3: darin enthalten sind
Steuereinnahmen in Höhe von 220 530 000 T€ Einnahmen aus Krediten in Höhe von 19 580 000 T€ sowie sonstige Einnahmen in Höhe von 30 390 000 T€
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Einnahmen
Epl. Bezeichnung Steuern und steuer- Verwaltungs- Übrige
ähnliche Abgaben einnahmen Einnahmen
2007 2007 2007
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 6 7 8
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt - 4 160
02 Deutscher Bundestag - 1 650 -
03 Bundesrat - 56 -
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt - 2 963 -
05 Auswärtiges Amt - 113 767 400
06 Bundesministerium des Innern - 405 259 3 076
07 Bundesministerium der Justiz - 329 165 398'
08 Bundesministerium der Finanzen - 735 200 52 651
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - 264 316 7 908
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz - 42 022 90 932
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 8 059 5 768 260
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung - 3 843 191 1 058 615
14 Bundesministerium der Verteidigung - 152 933 23 357
15 Bundesministerium für Gesundheit - 58 099 -
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit - 25 325 52 911
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend - 7 881 55 222
19 Bundesverfassungsgericht - 34 -
20 Bundesrechnungshof - 376 -
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung - 9 005 704 510
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung - 35 270 217 191
32 Bundesschuld - 560 100 20 096 094
60 Allgemeine Finanzverwaltung 220 760 000 12 944 250 2 069 390
Summe Haushalt 2007 220 760 000 19 538 925 30 201 075
Summe Haushalt 2006 194 185 000 16 183 391 51 231 609
gegenüber 2006 mehr(+)/weniger(-) 26 575 000 3 355 534 -21 030 534
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Ausgaben
Epl. Bezeichnung Summe Ausgaben gegenüber 2006
mehr (+)
weniger (-)
1 000 €
2007 € 2006
1 000 1 000 €
1 2 3 4 5
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 25 072 25 198 -126
02 Deutscher Bundestag 631 501 596 118 +35 383
03 Bundesrat 21 023 20 457 +566
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 1 733 933 1 678 391 +55 542
05 Auswärtiges Amt 2 510 897 2 390 523 +120 374
06 Bundesministerium des Innern 4 484 443 4 358 969 +125 474
07 Bundesministerium der Justiz 453 107 441 114 +11 993
08 Bundesministerium der Finanzen 4 598 998 4 874 812 -275 814
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 6 036 386 5 717 919 +318 467
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz 5 171 544 5 090 241 +81 303
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 124 410 713 119 551 450 +4 859 263
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung 24 606 669 23 737 337 +869 332
14 Bundesministerium der Verteidigung 28 389 862 27 872 495 +517 367
15 Bundesministerium für Gesundheit 2 920 437 4 598 424 -1 677 987
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 844 025 789 918 +54 107
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend 5 250 018 4 519 204 +730 814
19 Bundesverfassungsgericht 20 370 20 678 -308
20 Bundesrechnungshof 109 265 109 081 +184
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung 4 493 559 4 175 837 +317 722
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 8 518 605 8 025 766 +492 839
32 Bundesschuld 40 496 383 39 114 390 +1 381 993
60 Allgemeine Finanzverwaltung 4 773 190 3 891 678 +881 512
Ausgaben 270 500 000 261 600 000 +8 900 000
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Ausgaben
Epl. Bezeichnung Personal- Sächliche Militärische Schulden-
ausgaben Verwaltungs- Beschaffungen, dienst
ausgaben Anlagen usw.
2007 2007 2007 2007
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
2 6 7 8 9
01 Bundespräsident und Bundespräsidial-
amt 14 132 6 971 - -
02 Deutscher Bundestag 420 672 102 037 - -
03 Bundesrat 12 878 7 599 - -
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 233 064 534 072 - -
05 Auswärtiges Amt 731 367 216 766 - -
06 Bundesministerium des Innern 2 435 438 704 037 - -
07 Bundesministerium der Justiz 336 548 81 791 - -
08 Bundesministerium der Finanzen 2 384 140 569 883 - -
09 Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie 500 503 186 724 - -
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz 275 126 94 788 - -
11 Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les 161 112 80 817 - -
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung 1 303 024 2 094 532 - -
14 Bundesministerium der Verteidigung 15 725 893 2 948 360 8 591 498 -
15 Bundesministerium für Gesundheit 161 574 108 335 - -
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit 165 474 139 143 - -
17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 602 098 34 438 - -
19 Bundesverfassungsgericht 17 281 2 089 - -
20 Bundesrechnungshof 96 272 11 353 - -
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung 50 761 19 641 - -
30 Bundesministerium für Bildung und For-
schung 72 226 11 476 - -
32 Bundesschuld - 68 000 - 39 278 383
60 Allgemeine Finanzverwaltung 504 255 236 017 63 000 -
Summe Haushalt 2007 26 203 838 8 258 869 8 654 498 39 278 383
Summe Haushalt 2006 26 236 623 7 774 568 8 425 851 37 556 990
gegenüber 2006 mehr(+)/weniger(-) -32 785 484 301 228 647 1 721 393
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht'
Ausgaben
Epl. Bezeichnung Zuweisungen Ausgaben Besondere
und Zuschüsse für . Finanzierungs-
(ohne Investitionen Ausgaben
Investitionen)
2007 2007 2007
1 000 € 1 000 € 1 000 €
2 1o 11 12
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 3 298 671 -
02 Deutscher Bundestag 79 653 29 139 -
03 Bundesrat 202 344 -
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt . 760 149 215 043 -8 395
05 Auswärtiges Amt 1 474 086 88 678 -
06 Bundesministerium des Innern 882 651 528 311 -65 994
07 Bundesministerium der Justiz 20 200 14 568 -
08 Bundesministerium der Finanzen 1 272 956 372 019 -
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 3 904 767 1 494 392 -50 000
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz 4 277 996 538 634 -15 000
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 124 154 378 14 406 -
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung 8 517 286 12 691 827 -
14 Bundesministerium der Verteidigung 817 755 306 356 -
15 Bundesministerium für Gesundheit 2 597 020 53 508 -
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 313 229 226.179 -
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend 4 597 927 15 555 -
19 Bundesverfassungsgericht - 1 000 -
20 Bundesrechnungshof 215 1 425 -
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung 924 125 3 379 032 120 000
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 6 822 065 1 752 838 -140 000
32 Bundesschuld - 1 150 000 -
60 Allgemeine Finanzverwaltung 3 224 336 1 082 582 -337 000
Summe Haushalt 2007 164 644 294 23 956 507 -496 389
Summe Haushalt 2006 159 080 675 23 224 645 -699 352
gegenüber 2006 mehr(+)/weniger(-) 5 563 619 731 862 202 963
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Verpflich- von dem Gesamtbetrag (Spalte 3) dürfen fällig werden
tungs-
Epl Bezeichnung ermächti- In künftigen
ermächti-
gung Haushalts-
2007 2008 2009 2010 Folgejahre jahren
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 6
02 Deutscher Bundestag 36 305 9 592 8 667 1 432 3 819 12 795
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanz-
leramt 431 737 131 684 111 550 82 971 105 532 -
05 Auswärtiges Amt 371 365 103 635 54 951 85 983 126 796 -
06 Bundesministerium des Innern 1 800 593 386 362 303 790 253 119 247 463 609 859
08 Bundesministerium der Finan-
zen 667 128 178 965 160 329 212 814 87 532 27 488
09 Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie 2 932 738 641 113 647 194 508 441 163 990 972 000
10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucher- 623 912 277 914 179 801 97 350 68 847 -
schutz
11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales 4 342 839 2 367 935 1 313 973 335 175 325 756 -
12 Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung 14 052 491 3 501 065 2 740 167 1 784 058 2 371 607 3 655 594
14 Bundesministerium der Verteidi-
gung 15 631 388 1 655 528 1 384 653 894 856 3 944 707 7 751 644
15 Bundesministerium für Gesund-
heit 33 845 16 820 11 525 5 500 - -
16 Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicher- 451 507 200 078 75 987 38 166 93 276 44 000
heit
17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend 253 152 101 333 84 293 54 900 11 026 1 600
20 Bundesrechnungshof 1 546 778 768 - - -
23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwick- 2 740 900 254 000 187 400 135 200 14 300 2 150 000
lung
30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung 3 456 388 981 200 952 008 854 880 668 300 -
60 Allgemeine Finanzverwaltung 59 250 59 250 - - - -
Ausgaben 47 887 084 10 867 252 8 217 056 5 344 845 8 232 951 15 224 980
Gesamtplan - Teil 1: Haushaltsübersicht
Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG
Summe gegenüber 2006
mehr (+)
Epl. Bezeichnung Kapitel
2007 2006 weniger (-)
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5 6
01 Bundespräsident und Bundespräsidi-
alamt 01, 03, 04 17 055 17 361 -306
02 Deutscher Bundestag 01, 03 234 897 211 232 +23 665
03 Bundesrat 01 16 082 15 623 +459
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzler- 01, 02, 03, 05, 06, 07, 08,
amt 09 251 447 247 273 +4 174
05 Auswärtiges Amt 01, 03, 11 830 673 824 961 +5 712
06 Bundesministerium des Innern 01, 07, 08, 10, 11, 12, 15,
16, 17, 18, 23, 25, 26, 28,
29, 33, 35 2 938 266 2 877 304 +60 962
07 Bundesministerium der Justiz 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07,
08, 10 321 028 313 781 +7 247
08 Bundesministerium der Finanzen 01, 03, 04, 05, 12 2 050 956 2 052 620 -1 664
09 Bundesministerium für Wirtschaft und 01, 03, 04, 06, 07, 08, 09,
Technologie 10 560 833 554 913 +5 920
10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz 01, 08, 09, 10 349 373 326 367 +23 006
11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales 01, 04, 05, 06, 07 162 847 158 945 +3 902
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau 01, 03, 05, 08, 11, 12, 13,
und Stadtentwicklung 14, 16, 21, 27, 28 848 676 838 661 +10 015
14 Bundesministerium der Verteidi- 01, 03, 04, 05, 06, 08, 14,
gung 15, 17, 18, 19 5 644 938 5 660 105 -15 167
15 Bundesministerium für Gesundheit 01, 04, 05, 06, 10, 11 218 231 211 580 +6 651
16 Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit 01, 05, 06, 07 204 641 191 244 +13 397
17 Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend 01, 03, 04, 06 99 866 97 990 +1 876
19 Bundesverfassungsgericht 01 15 938 16 516 -578
20 Bundesrechnungshof 01, 03 84 972 85 121 -149
23 Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung.... 01 46 410 43 020 +3 390
30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung 01, 03 91 110 92 145 -1 035
Summe 14 988 239 14 836 762 +151 477
Gesamtplan - Teil II:
Finanzierungsübersicht
Finanzierungsübersicht Betrag für 2007 Betrag für 2006
1000€
2 3 4
1. Ermittlung des Finanzierungssaldos -19 810 000 -38 380 000
1.1 Ausgaben
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages) 270" 500 000 261 600 000
1.2 Einnahmen
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus
Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und
Münzeinnahmen) 250 690 000 223 220 000
2. Deckung des Finanzierungssaldos 19 810 000 38 380 000
2.1 Nettoneuverschuldung / Nettotilgung am Kreditmarkt
(Saldoaus 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4) 19 580 000 38 190 000
2.1.1 Einnahmen (238 091 463) (244 806 083)
2.1.1.1 aus Krediten vom Kreditmarkt 237 957 063 244 672 032
2.1.1.2 aus sonstigen Einnahmen 134 400 134 051
2.1.2 Ausgaben zur Schuldentilgung
Ab 1999 ist auch der Schuldendienst für die Schulden der Sonderver-
mögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen sowie
Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes berücksich-
tigt, ab 2005 auch der Schuldendienst für die Schulden des Sonder-
vermögens Fonds Deutsche Einheit. (216 384 543) (195 915 709)
2.1.2.1 durch Kredite vom Kreditmarkt 216 250 143 195 781 658
2.1.2.2 durch sonstige Einnahmen 134 400 134 051
2.1.3 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - -
2.1.4 Marktpflege 2 126 920 10 700 374
2.2 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - -
2.3 Rücklagenbewegung (-) (-)
2.3.1 Entnahmen aus Rücklagen - -
2.3.2 Zuführung an Rücklagen - -
2.4 Münzeinnahmen 230 000 190 000
Gesamtplan - Teil III:
Kreditfinanzierungsplan
Kreditfinanzierungsplan Betrag für 2007 Betrag für 2006
1 000 €
2 3 4
Im Haushaltsplan veranschlagte Nettoneuverschuldung (Saldo aus 1. u. 2.) 19 580 000 38 190 000
1. Einnahmen 238 091 463 244 806 083
1.1 Bruttokreditaufnahme (237 957 063) (244 672 032)
1.1.1 aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1.1.1 zur Anschlussfinanzierung für Tilgungen 216 250 143 195 781 658
1.1.1.2 zur Eigenbestandsveränderung (- = Abbau) 2 126 920 10 700 374
1.1.1.3 Nettokreditbedarf 19 580 000 38 190 000
1.1.2 voraussichtlich mit folgenden Laufzeiten:
1.1.2.1 mehr als vier Jahre 102 870 000 107 059 240
1.1.2.2 ein bis vier Jahre 62 100 000 64 864 482
1.1.2.3 weniger als ein Jahr 72 987 063 72 748 310
1.2 Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung (134 400) (134 051)
1.2.1 aus Einnahmen bei Kap. 6002 Tit. 133 01 gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 HG 2007 - -
1.2.2 aus Mehreinnahmen am Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundes-
bank bei Kap. 6002 Tit. 121 04 gem. § 2 Abs. 2 Satz 4 HG 2007 - -
1.2.3 aus Länderbeiträgen in Höhe von 134 Mio. € nach dem Gesetz zur Regelung der
Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen (ARG); Veranschlagung im Wirt- 134 050 134 051
schaftsplan des ELF (Kap. 6003)
1.2.4 Rückforderung aus ursprünglich vom Erblastentilgungsfonds übernommenen DDR-
Altschulden 350
2. Ausgaben 218 511 463 206 616 083
2.1 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 216 384 543 195 915 709
2.1.1 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren (83 040 319) (60 348 972)
2.1.1.1 Schuldbuchforderungen der Träger der Sozialversicherung - -
2.1.1.2 Anleihen 31 000 000 26 500 000
2.1.1.3 Bundesschatzbriefe 2 051 816 2 942 558
2.1.1.4 Schuldenbuchkredite - -
2.1.1.5 Schuldscheindarlehen 11 986 974 2 343 463
2.1.1.6 Obligationen 38 000 000 28 500 000
2.1.1.7 Ausgleichsforderungen nach dem Umstellungsänderungsgesetz - -
2.1.1.8 Ablösungsschuld - -
2.1.1.9 Altsparerentschädigung - -
2.1.1.10 Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen) 1 529 1 586
2.1.1.11 Aufgrund des Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für
Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) - -
2.1.1.12 Nachkriegsschulden für Verbindlichkeiten der KoKo aus Anschlussgebieten - -
2.1.1.13 Ausgleichsforderungen und Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung von
Versicherungsleistungen - -
2.1.1.14 Wohnungsbauobligationen ehemaliger NVA-Wohnungen - -
2.1.1.15 Wohnungsbauobligationen der Westgruppe der GUS-Truppen - -
2.1.1.16 Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank aus der Währungsumstellung
1948 (Tilgungsbeginn im Jahr 2024 gemäß § 30 HG 1994) - -
2.1.1.17 Ausgleichsfonds Währungsumstellung - -
2.1.1.18 Medium-Term-Note Programm der Treuhandanstalt - 61 355
2.1.1.19 Sonstige - 10
2.1.2 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren (60 580 071) (63 285 912)
2.1.2.1 Schatzanweisungen 58 000 000 61 000 000
2.1.2.2 Unverzinsliche Schatzanweisungen - -
2.1.2.3 Finanzierungsschätze des Bundes 2 519 671 997 191
2.1.2.4 Schuldscheindarlehen 60 400 47 200
2.1.2.5 Wertpapierpensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) - 1 241 520
2.1.3 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr 72 764 153 72 280 825
2.1.4 Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - -
2.2 Eigenbestandsveränderung (- = Abbau) 2 126 920 10 700 374
Steuereinnahmen
Drucksache 553/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... wird entsprechend der Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge reduziert. Die entgangenen Steuereinnahmen in Höhe von ca. 150 Mio. Euro/Jahr sollen aus den Mauteinahmen finanziert werden. Die Befugnis des Bundes zur Aufteilung der Mauteinnahmen, die eine Gebühr darstellen, ergibt sich aus Artikel 74 Nr. 22 GG.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Mauthöheverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Artikel 5 (Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
Drucksache 938/05
... Die Modellrechnungen wurden vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2001 und der Gemeindesteuereinnahmen 2003 erstellt. Dabei wurden die Auswirkungen verschiedener Höchstbeträge auf die Steuereinnahmen der Gemeinden in der Gliederung nach Gemeindegrößenklassen und Steuerkraftgruppen ermittelt. Die Zuordnung zu den Steuerkraftgruppen erfolgte auf der Grundlage der Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus den Realsteuern abzüglich der Gewerbesteuerumlage, aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer je Einwohner, gemessen am Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse im jeweiligen Land.
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Nicht berücksichtigt sind hierbei die Steuereinnahmen, die sich aus der Erhaltung und der Arbeitsplätze im vererbten oder übertragenen Unternehmen ergeben. Allerdings kommen diese Mehreinnahmen zum Teil auch der Bundeskasse zugute, während der Erbschaftsteuerausfall allein die Landeskassen trifft.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Neubewertung nur dann möglich ist, wenn die ursprüngliche Änderung des Umsatzwertes eine unmittelbare Minderung der Steuereinnahmen aufgrund höherer Erstattung oder niedrigerer nicht erstattungsfähiger Steuer zur Folge hat. Wird die Leistung von einem uneingeschränkt Steuerpflichtigen an einen anderen uneingeschränkt Steuerpflichtigen erbracht, so dürfte es nicht zu Einnahmeausfällen kommen, da die Erstattung der Steuer auf die Leistung ohne Weiteres beantragt werden kann und die Bewertung keinen Einfluss auf den Erstattungsbetrag des Leistungserbringers hat. Derartige Leistungen wurden daher von der Anwendung der alternativen neuen Regelungen ausgenommen. Dies steht in Einklang damit, dass die fakultativen Regelungen noch immer eine Art der Abweichung von den normalen Vorschriften darstellen, die gemäß einschlägigen Urteilen des EuGH strikt auf das zur Problemlösung nötige Maß beschränkt sein müssen.
Drucksache 321/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... eine Anhebung der Gewerbesteuerumlage zugunsten des Bundes zu prüfen, wenn die kommunalen Gewerbesteuereinnahmen sich künftig konjunkturunabhängig außerplanmäßig positiv entwickeln.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.