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"Steuerverwaltung"
Drucksache 360/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Steuervereinfachungsgesetz 2011
... - Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellt in Hinblick auf die damit verbundene Rechtssicherheit eine individuelle Unterstützung der steuerlichen Gestaltungsplanung einzelner Steuerpflichtiger dar. Dies darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschehen, indem die verbindliche Auskunft gebührenfrei erteilt wird und die Steuerverwaltung die ihr entstandenen Kosten nicht ersetzt bekommt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 2 EStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 33b EStG
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO
Drucksache 258/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Die Gemeinsame Erklärung bestimmt ausdrücklich, dass die Anwendbarkeit innerstaatlicher Missbrauchsvorschriften von dem Abkommen nicht berührt ist. Die Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass vom Steuerpflichtigen gewählte Gestaltungen von der Steuerverwaltung sorgfältig auf ihren wirtschaftlichen Gehalt geprüft werden sollen, bevor sie als nicht anerkennungswürdig verworfen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ansässige Person
Artikel 5 Betriebsstätte
Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Artikel 7 Unternehmensgewinne
Artikel 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt
Artikel 9 Verbundene Unternehmen
Artikel 10 Dividenden
Artikel 11 Zinsen
Artikel 12 Lizenzgebühren
Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Artikel 15 Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
Artikel 16 Künstler und Sportler
Artikel 17 Ruhegehälter und Renten
Artikel 18 Öffentlicher Dienst
Artikel 19 Gastprofessoren, Lehrer und Studierende
Artikel 20 Andere Einkünfte
Artikel 21 Vermögen
Artikel 22 Tätigkeiten vor der Küste
Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Artikel 24 Gleichbehandlung
Artikel 25 Verständigungsverfahren
Artikel 26 Informationsaustausch
Artikel 27 Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern
Artikel 28 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
Artikel 29 Einschränkung der Abkommensvergünstigung
Artikel 30 Mitglieder diplomatischer
Artikel 31 Protokoll
Artikel 32 Inkrafttreten
Artikel 33 Kündigung
Artikel 34 Registrierung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011
1. Zu dem Abkommen als Ganzes:
2. Zu Artikel 10 Dividenden :
3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :
4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :
5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:
6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :
7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :
8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
4 Freistellungsmethode
4 Anrechnungsmethode
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu dem gesamten Abkommen
Zu der Gemeinsamen Erklärung
Anlage zur Denkschrift (Übersetzung)
3 Verbalnote
Drucksache 339/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Die Höhe des durch die gesetzlichen Regelungen entstehenden Vollzugsaufwandes der Steuerverwaltungen der Länder ist nicht abschätzbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7e Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen
§ 10k Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1783: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Drucksache 709/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... verfahren, mit entsprechend langem Zeitvorlauf und hohen Kosten notwendig. Es wurde deshalb nach einer Möglichkeit gesucht, die die österreichischen Vorteile und die deutschen Gegebenheiten berücksichtigt und eine kurzfristige und kostengünstige Einführung ermöglicht. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens aufgebracht. Der übrige Teil des Wechselkennzeichens ist auf dem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil aufgebracht. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Die Aufteilung ist notwendig, um die bisher strikt auf das Kennzeichen bezogenen vertraglichen und Datenverarbeitungsprozesse, insbesondere in der Versicherungswirtschaft und der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung, ohne kostenintensive und zeitaufwändige Anpassungen weiterhin zu nutzen. Die Übernahme der österreichischen Regelung, wonach die Fahrzeuge desselben Halters das vollständig gleiche Kennzeichen führen, hätte die grundlegende Änderung der Register des KBA, der Zulassungsbehörden und der Versicherer sowie des Kraftfahrzeugsteuerverfahrens erfordert, da derzeit unter demselben Kennzeichen keine zwei Fahrzeuge geführt werden können. Der Anpassungsaufwand für die Register ist bei der gewählten Variante wesentlich geringer. Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte fahrzeugbezogene Teil sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird insbesondere gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Abschnitt 2a Wechselkennzeichen
1. einzeiliges Kennzeichen
2. zweizeiliges Kennzeichen
3. Kraftradkennzeichen
4. Ergänzungsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand:
4 Bund
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
C. Sonstige Auswirkungen
D. Nachhaltigkeit
E. Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1902: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Drucksache 317/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... von der Steuerverwaltung erhalten. Im Rahmen der dortigen Betriebsprüfungen erlangte Erkenntnisse beziehen sich jedoch erfahrungsgemäß häufig auf Zeiträume, die länger als drei Jahre zurückliegen. Nach der allgemeinen Verjährungsvorschrift des § 31 Absatz 2 Nummer 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Satz 1 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und cc § 9 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 3 und 4 GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 und Absatz 4 nach Satz 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 GwG
Zu Buchstabe a
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a und c, Nummer 19 Buchstabe a § 16 Absatz 1, 3 und 7 - neu -, § 17 Absatz 1 Nummer 9 und 10 GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 6 Satz 1 GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 8 - neu - GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a und b § 17 Absatz 2 und 3 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 54/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG
Zu a
Zu b
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO
Zu a
Zu b
Zu c
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG
12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG
13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO
14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO
15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten
Artikel 4a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG
17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV
18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV
19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG
20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... Am 29. Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-20201 an: einen Haushalt, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beiträgt und in dessen Rahmen unter anderem eine neue Generation von Zoll- und Fiscalis-Programmen vorgeschlagen wird. Gemäß der Vereinfachungspolitik der Kommission und unter Berücksichtigung bestehender Parallelen zwischen den gegenwärtigen Zoll- und Fiscalis-Programmen wird für die Zukunft die Schaffung eines einzigen Programms (FISCUS) vorgeschlagen, wobei jedoch den Besonderheiten der beiden Bereiche Zoll und Steuern Rechnung getragen wird. Dieses Programm wird zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum2 beitragen, indem es die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes und seiner Zollunion stärken wird. Durch die Förderung technischer Fortschritte und Innovationen in den nationalen Steuerverwaltungen mit Blick auf eine E-Verwaltung im Steuerbereich trägt das neue Programm zudem zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes ("Digitale Agenda für Europa") bei.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen
5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen
5.1.3. Kapitel IV: Durchführung
5.2. Vereinfachung
5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?
5.2.2. Leistungsbewertung des Programms
5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Allgemeines Ziel
Artikel 5 Spezifische Ziele
Kapitel II Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 7 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen
Artikel 8 Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme
Artikel 9 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen
Kapitel III Finanzrahmen
Artikel 10 Finanzrahmen
Artikel 11 Formen der Finanzierung
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Durchführungsbefugnisse
Artikel 13 Arbeitsprogramm
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Überwachung der Maßnahmen des Programms
Artikel 16 Bewertung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
I. Operative Ziele des Programms
II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Das Besteuerungsverfahren wird vereinfacht und weiter modernisiert. Steuerzahler und Steuerverwaltung werden von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet. Das Besteuerungsverfahren wird für alle Beteiligten einfacher, transparenter und nachvollziehbarer ausgestaltet und steuerbürokratischer Aufwand reduziert. Dem dienen folgende Maßnahmen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
§ 25a Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre
§ 26 Veranlagung von Ehegatten
§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten
§ 32e Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung
§ 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 51 Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
§ 61 Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
§ 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten
§ 25 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Artikel 5 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
Artikel 7 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
§ 12 Anwendungszeitpunkt
Artikel 10 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Achter Abschnitt
§ 22a Ermächtigung
Artikel 11 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft
Artikel 12 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 14 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 15 Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften
Artikel 16 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren
Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren
Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz
Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT
Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Satz 3
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Im Einzelnen
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG
b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG
c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG
2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages
4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in der EU bei mehreren Steuerverwaltungen Körperschaftsteuererklärungen abgeben. Mit dem Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) will die Kommission die Berechnungsmodalitäten für den steuerpflichtigen Gewinn harmonisieren, damit alle Unternehmen, die dies wünschen, den gleichen Regeln unterliegen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie steuerpflichtig sind. 53 Die Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Steuersachen würde die Beziehungen zwischen den Unternehmen und der Steuerverwaltung vereinfachen und die Organisation der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erleichtern. Im Falle einer GKKB könnten die Unternehmen in der EU alljährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. EUR einsparen, zuzüglich weiterer 1,3 Mrd. EUR durch Konsolidierung. Für Unternehmen, die über Landesgrenzen hinaus expandieren wollen, würden sich darüber hinaus Einsparungen in einer Größenordnung von 1 Mrd. EUR ergeben. Im Jahreswachstumsbericht wurde die GKKB als eine der wachstumsfördernden Maßnahmen genannt, der Priorität eingeräumt werden muss, damit sie bis Ende 2012 beschlossen werden kann. Um die hohen Erwartungen der Unternehmen in Bezug auf eine Vereinfachung ihres Regulierungsumfelds zu erfüllen, müssen sich auch der Rat und das Parlament uneingeschränkt hierfür einsetzen.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 155/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011) 121 endg.
... 12. Nach deutschem Recht sind Unternehmen neben der Körperschaftsteuer auch mit der Gewerbesteuer belastet. Da die Gewerbesteuer nicht Gegenstand des Richtlinienvorschlags ist, käme es im Fall der Verabschiedung der Richtlinie zu einem Auseinanderfallen von (neuer) europäischer GKKB und (bisheriger) deutscher Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für die Gewerbesteuer. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen als Personenunternehmen organisiert ist. Diese Unternehmen werden vom Richtlinienvorschlag der Kommission nicht erfasst. Eine Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie hätte damit zur Folge, dass sich die deutsche Steuerverwaltung und die Justiz für eine Minderheit der Unternehmen auf zwei steuerliche Regelungen über die Bemessungsgrundlage einstellen müssten. Der hierdurch verursachte erhebliche Aufwand lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn damit ein deutlich reduzierter Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit verbunden ist.
Drucksache 54/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG
12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG
13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO
14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO
15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG
Artikel 4a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG
17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV
18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV
19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Drucksache 716/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerCHEV )
... (1) Für einen deutschen Grenzgänger hat der Lohnausweis (Bruttobetrag der Vergütungen) nach amtlichem Vordruck der schweizerischen Steuerverwaltung zu erfolgen, wobei Spesenvergütungen durch den Arbeitgeber gesondert aufzuführen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Schenkungen
§ 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
§ 4 Ansässigkeit
§ 5 Ansässigkeitsbescheinigung
§ 6 Arbeitsort
§ 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
§ 8 Nichtrückkehrtage
§ 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
§ 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
§ 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
§ 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
§ 13 Grundsätze der Steuerberechnung
§ 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
§ 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
§ 16 Nachweis der Bruttovergütungen
§ 17 Verschiedene Sonderfälle
§ 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
§ 19 Besteuerung leitender Angestellter
§ 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle
§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten
§ 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
§ 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
§ 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 25 Anwendungsregelung
§ 26 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeines :
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung :
Zu § 4
Beispiel zu § 4
Beispiel zu § 5
Beispiel zu § 6
Beispiele zu § 7
Beispiel zu § 8
Beispiel zu § 9 Absatz 1
Beispiel zu § 9 Absatz 2
Beispiel zu § 13
Beispiel zu § 14
Zu Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte :
Zu § 19
Zu § 20
Beispiel zu § 20
Zu Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle :
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen :
Zu § 25
Zu § 26
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1499: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Drucksache 799/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die auch infolge zahlreicher optionaler Regelungen zunehmende Komplexität des geltenden Mehrwertsteuerrechts auf europäischer Ebene sowohl den Vollzugaufwand für die Steuerverwaltung als auch die Befolgungskosten der Unternehmen erhöht. Deren Wettbewerbsfähigkeit könnte erheblich verbessert werden, wenn diese Belastung verringert würde.
Drucksache 853/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... Der neu formulierte § 117 Absatz 5 Satz 1 AO gibt den Steuerverwaltungen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Befugnisse zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe gegenüber einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Schengenassoziierten Staat zu leisten oder darum zu ersuchen und die Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung unmittelbar zu übermitteln. Satz 2 stellt sicher, dass das Bundeszentralamt für Steuern in Kenntnis gesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 14a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 4 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 32a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 33a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 5 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
§ 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 6 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
§ 11a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 11b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 7 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 6a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Artikel 8 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen des RbDatA
III. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbDatA
IV. Gründe für die Umsetzung des RbDatA im BKAG, BPolG, ZFdG, ZollVG, IRG, AO, SchwarzArbG und StPO
1. IRG
2. BKAG
3. BPolG
4. ZFdG
5. ZollVG
6. AO
7. StPO
8. SchwarzArbG
V. Verhältnis zu anderen bi- und multilateralen Übereinkommen
VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
4 Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu § 92a
Zu § 92b
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 990: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/Jl des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Drucksache 834/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 KOM (2010) 775 endg.
... 7. Der Bundesrat sieht vor allem die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Umstellungszeitpunkte für Überweisungs- und für Lastschriftverfahren kritisch. Eine Umstellung auf die SEPA-Verfahren innerhalb von zwölf Monaten (bei Überweisungen) bzw. 24 Monaten (bei Lastschriften) nach Inkrafttreten der Verordnung ist insbesondere für die großen Nutzer von Zahlungsverkehrsverfahren in Deutschland wie die Steuerverwaltung, Kommunen und Unternehmen ein nicht lösbares Unterfangen. Die Nutzer müssen erhebliche finanzielle Mittel einsetzen und ihre Programme, Usancen und Prozesse in großem Stil ändern. Die Umstellungszeiträume sind daher viel zu kurz bemessen und müssen deutlich verlängert werden. Unterschiedliche Umstellungsfristen zwischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren führen zudem dazu, dass Unternehmen, die ihren Kunden Überweisungen und Lastschriften als Zahlungsweg anbieten, ihre Systeme nicht auf einmal umstellen können. Das Vorhalten von Parallelsystemen ist den Unternehmen aber nicht zumutbar.
Drucksache 799/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die auch infolge zahlreicher optionaler Regelungen zunehmende Komplexität des geltenden Mehrwertsteuerrechts auf europäischer Ebene sowohl den Vollzugaufwand für die Steuerverwaltung als auch die Befolgungskosten der Unternehmen erhöht. (bei Annahme entfällt Ziffer 4)
Drucksache 679/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... In Artikel 4 Nummer 6 des Gesetzes ist aus Gründen der Rechtssicherheit für Unternehmer und Steuerverwaltung die Angleichung des Bescheinigungsverfahrens nach § 4 Nummer 20
1. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 52b Absatz 5 und 9 EStG
2. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 6, 7a - neu - und 8a - neu - § 1 Absatz 3, § 4 Nummer 29 - neu -, § 6 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 UStG
3. Zu Artikel 4 Nummer 6 § 4 Nummer 21 UStG *
Drucksache 163/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Guernsey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
... ii) in Guernsey den Leiter der Steuerverwaltung (Director of Income Tax) oder seinen Vertreter;
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die derzeitigen Regelungen zur Insolvenzanfechtung lassen damit völlig außer acht, dass die Steuerverwaltung anders als andere Gläubiger als gesetzlich gebundene Verwaltung nicht der Privatautonomie und damit allein wirtschaftlich orientiertem Handeln verpflichtet ist. Rein wirtschaftlich motiviertes Handeln der Verwaltung nur im Interesse der Haushalte ist damit ausgeschlossen. Dementsprechend ist die damit verbundene Gläubigerbenachteiligungsabsicht auch nicht Zielkomponente staatlichen Handelns. Die das Anfechtungsrecht tragenden Gründe greifen bei gesetzesgebundener Verwaltung also gerade nicht.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... "(3) Auch wenn die Länder die in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten Laufbahngruppen durch landesrechtliche Regelungen zusammenfassen oder abweichend bezeichnen, richten sich die Eingangsvoraussetzungen für die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung hinsichtlich ihrer Vorbildung und Ausbildung nach diesem Gesetz. Für die berufliche Entwicklung innerhalb zusammengefasster Laufbahngruppen gilt § 6 entsprechend."
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 36 Endbestände
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 6 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 10 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung
Artikel 13 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 5 Hilfsmerkmale
Artikel 16 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 21 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 22 Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 24 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 26 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 31 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
§ 4 Zuschlagsatz
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 834/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 KOM (2010) 775 endg.
... 8. Der Bundesrat sieht vor allem die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Umstellungszeitpunkte für Überweisungs- und für Lastschriftverfahren kritisch. Eine Umstellung auf die SEPA-Verfahren innerhalb von zwölf Monaten (bei Überweisungen) bzw. 24 Monaten (bei Lastschriften) nach Inkrafttreten der Verordnung ist insbesondere für die großen Nutzer von Zahlungsverkehrsverfahren in Deutschland wie die Steuerverwaltung, Kommunen und Unternehmen ein nicht lösbares Unterfangen. Die Nutzer müssen erhebliche finanzielle Mittel einsetzen und ihre Programme, Usancen und Prozesse in großem Stil ändern. Die Umstellungszeiträume sind daher viel zu kurz bemessen und müssen deutlich verlängert werden. Unterschiedliche Umstellungsfristen zwischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren führen zudem dazu, dass Unternehmen, die ihren Kunden Überweisungen und Lastschriften als Zahlungsweg anbieten, ihre Systeme nicht auf einmal umstellen können. Das Vorhalten von Parallelsystemen ist den Unternehmen aber nicht zumutbar.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Bei der Unternehmensbesteuerung bestehen derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den 27 nationalen Systemen in der EU, was sich äußerst hinderlich auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Unternehmen auswirkt und diese zum Teil sogar verhindert. Eine derartige Fragmentierung hat starke Marktverzerrungen zur Folge und verursacht Befolgungskosten. Dies betrifft insbesondere die KMU, die häufig nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um diese Ineffizienzen aufzufangen, was sie davon abhalten kann, sich im Binnenmarkt zu entwickeln. Mit der Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sollen wachstumshemmende Steuerbestimmungen ausgehebelt werden. Konzerne hätten in Steuerangelegenheiten nur noch mit einem einzigen Steuersystem und einer einzigen Steuerverwaltung („einzige Anlaufstelle“) in der EU zu tun. Der Umsatz würde somit auf Konzernebene konsolidiert und Verluste könnten grenzübergreifend verrechnet werden. Außerdem wären die Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen nicht mehr den Verrechnungspreisvorschriften unterworfen (d.h. der Anpassung der Transaktionspreise für jede Transaktion zwischen Unternehmen ein und desselben Konzerns). Eine Doppelbesteuerung oder doppelte Steuerbefreiung innerhalb von Konzernen aufgrund unterschiedlicher bzw. miteinander unvereinbarer nationaler Steuervorschriften wäre damit ausgeschlossen. Ein nicht koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene würde die derzeitige Situation nur reproduzieren, da die Unternehmen, je nachdem, in wie vielen Mitgliedstaaten sie tätig sind, mit ebenso vielen Steuersystemen konfrontiert wären. Die Initiativen, die die Kommission vorschlagen wird, werden aber nicht auf eine Harmonisierung der Höhe der Unternehmensbesteuerung abzielen.
Drucksache 851/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
... Ein an der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit interessierter Steuerhinterzieher darf jedoch - wollte er nach Begehung der Steuerhinterziehung nunmehr seinen steuerlichen Pflichten korrekt nachkommen - nicht faktisch "gezwungen" sein, sich gegenüber der Steuerverwaltung selbst seiner zuvor begangenen Straftaten zu verdächtigen. Denn die Finanzämter würden aufgrund der nunmehr korrekten Angaben für die Vergangenheit um weitere Sachverhaltsaufklärung bitten. Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet daher auch einen Ausgleich zum grundrechtlich verbürgten Recht, keine selbstbelastenden Angaben machen zu müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
3 Vollzugsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1560: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Drucksache 843/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... In dieser Mitteilung sollen die dringendsten grenzübergreifenden Steuerprobleme der EU-Bürger aufgezeigt und hierfür Lösungsmöglichkeiten umrissen werden Je nach Sachverhalt könnten die Lösungen Änderungen der nationalen Steuervorschriften einzelner Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Diskriminierung, die Einführung gemeinsamer EU-weit geltender Rechtsvorschriften oder eine engere EU-weite Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in neuen Bereichen sowie Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen. Die Steuervorschriften sollten Einzelpersonen nicht davon abhalten, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung
3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten
4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen
1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital
2. Erbschaftsteuer
3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden
4. Zulassungs- und Pkw-Steuern
5. Elektronischer Handelsverkehr
5. Überlegungen für weitere Massnahmen
6. Fazit
Drucksache 125/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM (2009) 0029 – C6-0062/2009 – 2009/0004(CNS)) (Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)
... (12) Es ist wichtig, dass sich Beamte der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten und die Kontrollbefugnisse der Beamten des ersuchten Mitgliedstaates ausüben dürfen.
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... Durch eine Vereinfachung des MwSt-Systems könnten auch die operativen Kosten von Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen gesenkt werden, was dem Fiskus Mehreinnahmen verschafft.
1. Einführung
2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand
2.1. Komplexität des jetzigen Systems
2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts
2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems
2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
3. zu behandelnde Fragen
4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt
4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland
4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat
4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems
4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren
4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen
4.3 Andere Varianten
5. Weitere Kernfragen
5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden
5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
5.1.4. Internationale Dienstleistungen
5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt
5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren
5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren
5.2.3. MwSt-Sätze
5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands
5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
5.3.2. Kleinunternehmen
5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle
5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen
5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen
5.4 Ein robusteres MwSt-System
5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung
5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug
5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems
5.6. Sonstige Themen
6. Ihre Meinung zählt
Drucksache 322/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002
... (6) Um die im Rahmen dieses Artikels erbetenen Informationen zu erhalten, ist die Steuerverwaltung des ersuchten Vertragsstaats ungeachtet des Absatzes 3 befugt, die Offenlegung von Informationen zu verlangen sowie Ermittlungen und Vernehmungen durchzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002
Artikel I
„Artikel 26 Informationsaustausch
Artikel II
Artikel III
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel I
Zu Artikel II
Zu Artikel III
Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... 1.1 Um eine übereinstimmende und termingerechte Umsetzung der neuen MwSt- Richtlinie sicherzustellen, wird die Kommission im Februar 2011 ein FiscalisSeminar19 für alle Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten veranstalten. Im Anschluss daran wird die Kommission prüfen, ob die Mitgliedstaaten und Unternehmen weitere Orientierungshilfe benötigen.
1. Einleitung
2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure
4. E-INVOICING in der Europäischen Union
4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen
4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14
4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische
4.3.1. Rechtliche Aspekte
4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte
4.3.2. Interoperabilität und Reichweite
4.3.3. Standards
5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung
5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU
5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung
5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen
5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen
5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen
5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren
5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern
5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... 7. Bei einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer dürfte die Erhebung bei börslich gehandelten Produkten relativ einfach sein. Bei OTC-Produkten wäre die Steuerverwaltung komplexer, aber angesichts zunehmender Registrierungspflichten und des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (KOM (2010)
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 372/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
... 6. Der Bundesrat hat Bedenken, ob das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz das zu unterstützende Ziel der Bekämpfung von Steuerflucht mit noch verhältnismäßigen Mitteln erreichen will. Er bittet die Bundesregierung um Überprüfung, ob die Rechtsfolgen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind. Das betrifft insbesondere die vorgesehene verschärfende Dividendenbesteuerung bei ausländischen Tochtergesellschaften. Bei dieser Prüfung bittet der Bundesrat, die Auswirkungen des Gesetzes auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zu bedenken. Denn die erhöhten Mitwirkungspflichten treffen auch den steuerehrlichen Unternehmer, der Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der der deutschen Steuerverwaltung keine Auskünfte in Steuersachen erteilt.
7. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Artikel 4a
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
9. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Drucksache 157/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM (2009) 21 endg.; Ratsdok. 5985/09
... Das übergeordnete Ziel dieses Vorschlags zur Rechnungsstellung ist die Einführung moderner harmonisierter Regeln, die einerseits die Rechnungsstellungspflichten der Unternehmen vereinfachen und andererseits den Steuerverwaltungen eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Damit dient dieser Vorschlag vier wesentlichen Aspekten des Kommissionsprogramms.
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... änderungen. Darüber hinaus sind im Bereich der Steuerverwaltung Effizienzpotenziale vorhanden, die es im gemeinsamen Interesse von Bund, Ländern und Gemeinden konsequent zu heben gilt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 21.12.2005 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten abgeschafft. Dies hat zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Steuerberatern und der Steuerverwaltung geführt, da die Steuerberatungskosten nunmehr – oft nur durch Schätzung – auf die Erwerbssphäre und die Privatsphäre aufzuteilen sind. Zudem ist eine von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe anhand der Gebührenverordnung vorgenommene Aufteilung für die Finanzämter nicht bzw. nur schwer verifizierbar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 148/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... Generell sind die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass die geltende Beitreibungsamtshilfe verbessert und verstärkt werden muss. Es wurde angeregt, den Anwendungsbereich der EG-Rechtsvorschriften zu erweitern, um zu vermeiden, dass die Steuerverwaltungen unterschiedliche Regelungen anwenden müssen, die Möglichkeiten für die Beantragung der Amtshilfe zu erweitern und um die Inanspruchnahme von Amtshilfe zu erleichtern. Diese Anregungen wurden in den Vorschlag aufgenommen.
Drucksache 305/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von eingetragenen Gesellschaftssitzen (2008/2196(INI))
... 9. schlägt vor, den Informationsaustausch und die Amtshilfe zwischen den Steuerverwaltungen zu verbessern;
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verlegung des eingetragenen Sitzes
Empfehlung 2 unternehmensinternes Verlegungsverfahren
Empfehlung 3 Verlegungsbeschluss der Aktionärsversammlung
Empfehlung 4 administratives Verlegungsverfahren und Prüfung
Empfehlung 5 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Empfehlung 6 von der Verlegung betroffene Dritte
Drucksache 85/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
... Gegenwärtig liegen der Steuerverwaltung Informationen über entsprechende Fahrzeuglieferungen nur in Einzelfällen vor. Diese werden den anderen EUMitgliedstaaten im Rahmen des spontanen Auskunftsaustauschs übersandt. Durch die vorliegende - auf § 18c
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fahrzeuglieferungs -Meldepflichtverordnung FzgLiefgMeldV
§ 1 Gegenstand, Form und Frist der Meldung
§ 2 Inhalt der Meldung
§ 3 Meldepflichtiger
§ 4 Ordnungswidrigkeit
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 649: Entwurf einer Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 21.12.2005 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten abgeschafft. Dies hat zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Steuerberatern und der Steuerverwaltung geführt, da die Steuerberatungskosten nunmehr – oft nur durch Schätzung – auf die Erwerbssphäre und die Privatsphäre aufzuteilen sind. Zudem ist eine von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe anhand der Gebührenverordnung vorgenommene Aufteilung für die Finanzämter nicht bzw. nur schwer verifizierbar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 205/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen KOM (2008) 805 endg.; Ratsdok. 16774/08
... Mit dem Vorschlag sollen zum einen die Voraussetzungen für eine bereits bestehende spezifische Steuerbefreiung bei der Einfuhr, die gegenwärtig mit Betrugssystemen missbräuchlich ausgenutzt wird, eindeutig festgelegt werden, und zum anderen soll den Steuerverwaltungen ein Instrument geboten werden, um die Mehrwertsteuer von nicht ansässigen Wirtschaftsbeteiligten beizutreiben, deren Nichterfüllung ihrer Meldepflichten den Betrug erleichtert hat.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
Artikel 1
Artikel 205
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 149/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... (12) Es ist wichtig, dass sich Beamte der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten und die Kontrollbefugnisse der Beamten des ersuchten Mitgliedstaates ausüben dürfen.
Drucksache 389/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 746 endg.; Ratsdok. 16209/1/07
... Ziel des vorliegenden Vorschlags ist es, dieses Konzept und die oben genannten Aspekte noch detaillierter auszuarbeiten, die Rechtssicherheit weiter zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten und die Steuerverwaltungen noch weiter zu senken. Dies erfolgt, indem die in den Artikeln 135 Absatz 1 Buchstaben a bis g, Artikel 135 Absatz 1a und Artikel 135a der Richtlinie
Drucksache 680/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))
... 25. betont, dass es Sache der Steuerverwaltung des Ursprungsmitgliedstaats sein sollte, die Mehrwertsteuer von den Lieferanten einzutreiben und sie über das Clearing-System der Steuerverwaltung des Landes zu überweisen, in dem der innergemeinschaftliche Erwerb stattgefunden hat; erkennt an, dass gegenseitiges Vertrauen zwischen den Steuerbehörden aufgebaut werden muss;
Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen
Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen
Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge
3 Pilotprojekt
Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung
2 Steuerhinterziehung
Drucksache 352/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetz es in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV )
... Absatz 1 weist darauf hin, dass es in der unternehmerischen Dispositionsfreiheit liegt, wie eine Funktionsverlagerung rechtlich und vertraglich strukturiert wird. Diese Entscheidungen sind von der Steuerverwaltung dem Grunde nach anzuerkennen, soweit sie nicht in Ausnahmefällen dem Fremdvergleichsgrundsatz widersprechen. Insofern werden im Rahmen einer Funktionsverlagerung häufig jeweils gesonderte Verträge für die Übertragung von Wirtschaftsgütern (Verkauf), für die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern (z.B. Miete, Lizenzierung) und für die Erbringung von Dienstleistungen vorliegen oder entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz anzunehmen sein. Die Summe der Einzelverrechnungspreise muss jedoch unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewinnpotenziale (einschließlich der Chancen, Risiken und Vorteile) insgesamt dem Wert des Transferpakets nach § 3 entsprechen; dieser Rechtsgedanke ist auch in § 1 Abs. 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendung der Regelungen zum Transferpaket
Abschnitt 2 Wert des Transferpakets und Ansatz der Verrechnungspreise für seine Bestandteile
§ 3 Wert des Transferpakets
§ 4 Bestandteile des Transferpakets
§ 5 Kapitalisierungszinssatz
§ 6 Kapitalisierungszeitraum
§ 7 Bestimmung des Einigungsbereichs
§ 8 Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche
Abschnitt 3 Einzelheiten in Fällen nachträglicher Anpassungen
§ 9 Anpassungsregelung des Steuerpflichtigen
§ 10 Erhebliche Abweichung
§ 11 Angemessene Anpassung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 12 Anwendungsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten
II. Begründung:
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 530: Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV)
Drucksache 547/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz verfolgte Strategie, die elektronische Kommunikation mit den Steuerpflichtigen auszubauen und erforderliche Papierunterlagen weitgehend durch elektronische Daten zu ersetzen. Der Gesetzentwurf enthält die von den Steuerverwaltungen der Länder seit geraumer Zeit geforderten gesetzlichen Grundlagen für die beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, mit denen zugleich Wünschen der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe sowie Beschlüssen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Rechnung getragen wird. Hauptziel dieser Initiative ist die Steuererhebung im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen so bürokratiearm wie möglich und möglichst ohne Papierbewegungen zu gestalten. Dazu ist der verstärkte Einsatz der elektronischen Datenübermittlung unabdingbar.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a - neu - EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV
21. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
22. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG
23. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a neu - UStG
24. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG
25. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV
Artikel 8a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005
26. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO
27. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO
28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO
29. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO
30. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz
Artikel 12a Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12b Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Artikel 12a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
31. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 12c Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Drucksache 547/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz verfolgte Strategie, die elektronische Kommunikation mit den Steuerpflichtigen auszubauen und erforderliche Papierunterlagen weitgehend durch elektronische Daten zu ersetzen. Der Gesetzentwurf enthält die von den Steuerverwaltungen der Länder seit geraumer Zeit geforderten gesetzlichen Grundlagen für die beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, mit denen zugleich Wünschen der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe sowie Beschlüssen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Rechnung getragen wird. Hauptziel dieser Initiative ist die Steuererhebung im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen so bürokratiearm wie möglich und möglichst ohne Papierbewegungen zu gestalten. Dazu ist der verstärkte Einsatz der elektronischen Datenübermittlung unabdingbar.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG Artikel 2 und 3 Nr. 2 § 60 und § 84 Abs. 3d EStDV
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a neu - EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG
14. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV
15. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV
16. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV
17. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
18. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG
19. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a - neu - UStG
20. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG
21. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV
Artikel 8a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005
22. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO
23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO
24. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO
25. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO
26. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz Artikel 12b - neu - Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 12a Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12b Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Artikel 12a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
27. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über
Artikel 12c Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Drucksache 1004/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (2008/2151(INI))
... 15. stellt fest, dass nach Expertenmeinung die Steuerverwaltungen mithilfe von Eurocanet MwSt.-Betrug schneller aufdecken können, weil das Netz einen umfassenden Informationsaustausch ermöglicht, die belgischen Behörden als zentrale Koordinierungsstelle fungieren und für die Betrugsbekämpfung zuständige operationelle Dienststellen einbezogen sind;
Quantifizierung von MwSt.-Betrug
Unzulänglichkeiten bei den Behörden der Mitgliedstaaten
Neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften als Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des Rechnungshofs
Die derzeitige Rolle der Kommission und künftige Perspektiven
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... Q. in der Erwägung, dass zu einer wirkungsvollen Bekämpfung der Schwarzarbeit die Überwachungs- und Sanktionsmechanismen mithilfe von koordiniertem Tätigwerden der Arbeitsaufsichtsbehörden, der Steuerverwaltungen und der Sozialpartner ausgebaut werden müssen,
Drucksache 463/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07 EUDISYS-AE-Nr. 070414
... Gemäß dem derzeit üblichen Verfahren wird der Gesetzgebungsvorschlag im Anschluss an eine Folgenabschätzung vorgelegt werden, welche die wesentlichen analytischen Einzelschritte anhand der "Leitlinien für die Folgenabschätzung”8 befolgt. Die Folgenabschätzung wird Aufschluss geben über die bestehenden steuerlichen Hindernisse im Bereich der Körperschaftsteuer, die EU-Unternehmen davon abhalten, bei ihren EU-weiten grenzüberschreitenden Tätigkeiten alle Investitionsmöglichkeiten innerhalb des Binnenmarktes zu nutzen, sowie über das Ausmaß an Steuervermeidung und Steuerumgehung, das das jetzige System den Unternehmen bietet. Auch die unterschiedliche Höhe der Befolgungskosten für kleinere und mittlere Unternehmen und für multinationale Unternehmen wird in der Folgenabschätzung behandelt werden. Es werden die mit der Steuerreform verfolgten Ziele definiert, angefangen mit dem allgemeinen Ziel, die Systeme zur Unternehmensbesteuerung für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes einfacher und effizienter zu gestalten, bis hin zu besonderen Zielen auf operativer Ebene wie der Reduzierung der Befolgungs- und Verwaltungskosten der Unternehmensbesteuerung für Unternehmen und Steuerverwaltungen, der Begünstigung von neuen grenzüberschreitenden Aktivitäten, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen, der Förderung der Steuerneutralität zwischen rein inländischen und EU-weiten Investitionen und der Minimierung der Verzerrungen bei der internationalen Aufteilung von Investitionen und Steuerbemessungsgrundlagen.
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB
2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung
3. Die nächsten Schritte
4. Schlussfolgerungen
2 Anhänge
Anhang 1 Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden
Anhang 2 Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind
Drucksache 874/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 747 endg.; Ratsdok. 16210/07
... Gleichzeitig sind den Wirtschaftsbeteiligten und den Steuerverwaltungen durch die Anwendung dieser Steuerbefreiungen höhere Verwaltungskosten entstanden. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und um die Verwaltungskosten für die Wirtschaftsbeteiligten und für die Steuerverwaltungen zu senken, müssen die Regelungen über die Steuerbefreiung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen deshalb klarer gefasst werden. Eine 2006 durchgeführte öffentliche Konsultation der betroffenen Kreise und eine unabhängige "Studie zum besseren Verständnis der wirtschaftlichen Auswirkungen der Mehrwertsteuerbefreiung für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen”, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde haben diese Schlussfolgerung bestätigt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Entsprechungstabelle
Vorschlag
Artikel 1 Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... • Die Untersuchung betont, dass ein einziger Mehrwertsteuersatz rein wirtschaftlich betrachtet die beste Gestaltungsalternative darstellt. Eine Hinwendung zu einheitlicheren Sätzen hat daher beträchtliche Vorteile. Erstens würde eine weniger komplizierte Struktur der Steuersätze bedeutende Kosteneinsparungen für die Unternehmen und die Steuerverwaltungen nach sich ziehen. Zweitens könnten dadurch Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringert werden. Drittens könnte es auf diese Weise zu einer leichten Verbesserung des "
1. Einführung
2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze
3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Subsidiarität
3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts
3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen
4. Einladung zu einer politischen Debatte
4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung
4.2. Struktur der Steuersätze
4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat
5. Schlussfolgerung
Drucksache 76/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
... “ gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz Nr. 511/1992 Slg. in der geänderten Fassung, den einschlägigen Steuergesetzen oder dem Gesetz über die Buchführung geahndet wird, und ein „
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Entwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
Artikel 1
Artikel 2
1. Artikel 2 Absatz 2:
2. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
3. In Artikel 3 Absatz 1 erhält der Gedankenstrich:
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Protokoll über die Unterzeichnung des Übereinkommens über den Beitritt
I. Erklärung zu Artikel 7 des Übereinkommens
II. Erklärungen zu Artikel 8 des Übereinkommens
1. Erklärung der Republik Zypern:
2. Erklärung der Tschechischen Republik:
3. Erklärung der Republik Estland:
4. Erklärung der Hellenischen Republik:
5. Erklärung der Republik Ungarn:
6. Erklärung der Republik Lettland:
7. Erklärung der Republik Litauen:
8. Erklärung der Republik Malta:
9. Erklärung des Königreichs der Niederlande:
10. Erklärung der Portugiesischen Republik:
11. Erklärung der Republik Polen:
12. Erklärung der Republik Slowenien:
13. Erklärung der Slowakischen Republik:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
3 ZuArtikel6
Zu Artikel 7
Drucksache 622/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007)
... ). Diese Steuerpflichtigen müssten bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Einkommersteuererklärung abgeben (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Bei nicht rechtzeitiger Abgabe müsste die zuständige Finanzbehörde prüfen, ob Zwangsmittel, die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um streitanfällige Maßnahmen, gegen die der Steuerpflichtige mit außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen vorgehen kann. Der daraus resultierende erhebliche Verwaltungsaufwand wäre mit dem allgemeinen politischen Ziel des Bürokratieabbaus und dem Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und möglichst sparsam arbeitenden Steuerverwaltung nicht vereinbar. Denn es liegt ganz überwiegend im eigenen Interesse des Steuerpflichtigen, seinen aus negativen Nebeneinkünften resultierenden Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuern zeitnah geltend zu machen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 1 EStG Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 1 § 2 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1a
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1a
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 3 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 40 Buchstabe a § 3 Nr. 40 und § 52 Abs. 4b EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 3 Nr. 65 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3aneu - § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 5aneu - § 7g Abs. 2 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 4a EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 und Nr. 40 Buchstabe h § 19 Abs. 1 und § 52 Abs. 35 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 40 Buchstabe i § 20 Abs. 1 und § 52 Abs. 36 EStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer 13
Zu Nummer 40
11. Zu Artikel 1 Nr. 14 und 40 Buchstabe k §§ 22 und 52 Abs. 3 8 EStG Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 14
Zu Nummer 40
12. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - und 40 Buchstabe l Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 3 Satz 9 und § 52 Abs. 39 EStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer 15a
Zu Nummer 40
13. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32b Abs. 1 und 2 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b, 18a - neu - und 40 Buchstabe l1 - neu - und l2 - neu - § 32b Abs. 2l, § 32c Abs. 4 - neu - und § 52 Abs. 43a und 44 EStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 40
15. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer 26
16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 36aneu - und 40 Buchstabe t1 - neu - § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 55 j - neu - EStG
Zu Artikel 1
Zu Nummer 36a
Zu Nummer 40
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 Buchstabe b § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe e § 52 Abs. 30 EStG
20. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
21. Zu Artikel 4 Körperschaftsteuergesetz
22. Zu Artikel 4a Umwandlungssteuergesetz
Artikel 4a Änderung des Umwandlungsteuergesetzes
23. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - und 5 Buchstabe g §§ 10a und 36 Abs. 8a - neu - GewStG
Zu Artikel 5
Zu Nummer 5
24. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG
25. Zu Artikel 10 nach Nr. 8 § 89 Abs. 3 AO
26. Zu Artikel 10 Nr. 10aneu -, 15 - neu - und 16 - neu - § 172 Abs. 3 und 4, § 348 Nr. 6 und § 3 67 Abs. 2a bis 2c - neu - AO
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 11
27. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 AO
28. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 Abs. 4 AO
29. Zu Artikel 18 Nr. 2 Buchstabe c § 145 Abs. 3 Satz 3 und 4 BewG
Drucksache 281/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006) 157 endg.; Ratsdok. 8231/06
... - den Verwaltungsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerverwaltungen zu verringern, und einfache und klare Regeln einzuführen;
Mitteilung
1. Hintergrund
2. BISHERIGE Fortschritte
2.1. Ziele der Arbeitsgruppe
2.2. Organisation der Arbeitsgruppe
2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
3. weitere Schritte
3.1. Allgemeines Konzept
3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage
3.3. Konsolidierung
3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage
3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006
4. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte
Anhang 2 Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte
-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz
-Besteuerungsgrundsätze
-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage
-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen
-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden
-Steuerbares Einkommen
-Internationale Aspekte
Drucksache 393/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) KOM (2006) 202 endg.; Ratsdok. 9500/06
... Wie beim Neubeginn der Lissabon-Strategie3 festgehalten werden Wachstum und Beschäftigung in den nächsten Jahren die größten Herausforderungen für die Europäische Union darstellen. Das Programm 2013 wird durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen aktiv zur Verwirklichung dieser Strategie beitragen, um sicherzustellen, daß die Steuersysteme folgende Ziele erreichen:
Begründung
1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl der Instrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Aufhebung existierender Rechtsvorschriften
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Programm Fiscalis 2013
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Zielsetzung
Artikel 5 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programmaktionen
Artikel 6 Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme
Artikel 7 Multilaterale Prüfungen
Artikel 8 Seminare und Projektgruppen
Artikel 9 Arbeitsbesuche
Artikel 10 Fortbildungsmaßnahmen
Artikel 11 Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms
Artikel 12 Informationsteilung
Kapitel III Finanzbestimmungen
Artikel 13 Finanzrahmen
Artikel 14 Ausgaben
Artikel 15 Finanzkontrolle
Kapitel IV Sonstige Bestimmungen
Artikel 16 Ausschuß
Artikel 17 Folgemaßnahmen
Artikel 18 Zwischenbericht und Abschlußbericht
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 142/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Diese Regelung beruht auf Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern und dient der Vereinfachung und Entbürokratisierung. Rund 90 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe versteuern ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen. Die Vorsteuerpauschalierung ist ein sehr erfolgreiches Beispiel für Deregulierung und Entbürokratisierung und hilft sowohl den Bauern als auch der Steuerverwaltung, Zeit und Kosten zu sparen.
1. Zu Artikel 2 Nr. 1, 2 und 7 § 1 FAG Artikel 6 Nr. 4 § 363 Abs. 1 SGB III
2. Zu Artikel 2a - neu - § 14a Abs. 4 Satz 1 EStG , Artikel 13 Abs. 2a - neu - und 3 Inkrafttreten
zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 3 Umsatzsteuergesetz
4. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - und 2 - neu - § 12 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 Satz 1
5. Zu Artikel 3 Nr. 3 - neu - § 27 Abs. 1 UStG
6. Zu Artikel 4a - neu - § 4 Abs. 1 FeuerschStG Artikel 13 Inkrafttreten
zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 10 SGB VI
8. Zu Artikel 12 § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - RegG
9. Zu Artikel 12a - neu - § 2 Abs. 3 Dienstrechtliches Kriegsfolgen-Abschlussgesetz
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Das nach wie vor robuste Wirtschaftswachstum bewirkte einen Rückgang der Armut. Der makroökonomische Policy-Mix blieb angemessen. Die Geldpolitik war glaubwürdig und darauf ausgerichtet, die Inflation weiterhin niedrig zu halten. Die finanzpolitische Konsolidierung kam weiter voran und die Reformen der öffentlichen Verwaltung und der Steuerverwaltung unterstützten den soliden finanzpolitischen Kurs. Die administrativen Hürden für den Markteintritt wurden verringert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... Die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Verbesserung der Effizienz der Steuerverwaltung (Artikel 10, 12 und 18), die Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerautonomie bei der Grunderwerbsteuer (Artikel 16 und 17) und die Regelungen zur Lastentragung zwischen Bund und Ländern (Artikel 14 und 15) haben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Artikel 3 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)
§ 1 Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes
§ 2 Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)
§ 1 Allgemein
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 4 Verteilung
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Revisionsklausel
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 14 Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)
§ 1 Gegenstand
§ 2 Aufteilung
§ 3 Grundlagen
§ 4 Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 15 Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
§ 1 Grundsätze der Lastentragung
§ 2 Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften
§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
§ 5 Erstattung durch die Länder
Artikel 16 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 17 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 18 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
1. Vorfeldphase:
2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 38 Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen
§ 39 Verzinsung und Tilgung
§ 40 Rückflüsse an den Bund
§ 41 Berichterstattung
§ 42 Förderstatistik
§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 15
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Drucksache 872/06
... In der Steuerverwaltung der Länder fällt durch die Umstellung auf das geänderte Gesetz im Bereich der Automation ein geringer Mehraufwand an.
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 45. stellt fest, dass die Unausgewogenheiten unter den indischen Bundesstaaten dadurch verschärft werden, dass den Bundesstaaten Ausgabenbefugnisse übertragen werden, diese aber unterschiedlichen Standards in den Bereichen der politischen Führung und der Steuerverwaltung entsprechen; ist davon überzeugt, dass die Verringerung der Armut von der Umverteilung staatlicher Ressourcen auf ländliche Gebiete und von der Entwicklung einer Infrastruktur abhängig ist, damit sich auf dem Lande eine Vielzahl von Betrieben im Produktions- und Dienstleistungssektor ansiedelt; fordert Indien auf, für Kohärenz zu sorgen und die Liberalisierung besser zu steuern, indem es solide, sich ergänzende Wirtschaftsstrategien, einschließlich einer Steuerharmonisierung, verabschiedet und den Aufbau von Kapazitäten auf die ärmsten Bundesstaaten konzentriert damit diese die Mittel auch effizient nutzen können; stellt fest, dass das Wirtschaftswachstum in manchen Regionen Indiens bereits auf die Entwicklung durchschlägt fordert die Kommission auf, Indien dabei behilflich zu sein, von Staaten, die während des Booms in Indien wohlhabend wurden, zu lernen und bewährte Methoden zu übernehmen, um sicherzustellen, dass strategische Investitionen in rückständige Regionen und an unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen fließen;
Drucksache 553/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... kommt auch einer nicht quantifizierbaren Anzahl von Fahrzeugen zugute, für die nur wenig oder keine Maut gezahlt wird, da sie die Autobahn nur wenig oder nicht befahren. Bei der Kraftfahrzeugsteuer als Massensteuer sind typisierende Vorschriften geboten. Durch eine auf Mautzahler begrenzte kraftfahrzeugsteuerliche Entlastung entstünde unangemessener bürokratischer Aufwand für Wirtschaft und Steuerverwaltung und dies wäre beihilferechtlich auch problematisch.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Mauthöheverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Artikel 5 (Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
Drucksache 705/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten
... Die Regelung der Nummer 3 dient der Ermittlung des Anteils der Übereinstimmung bei der Zuordnung von Identifikationsnummern zu den Fällen in den Datenbeständen der Steuerverwaltungen der Länder. Dies soll eine Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen sein um den personellen Aufwand für die Zuordnung der Identifikationsnummer zu den Steuerkonten möglichst gering zu halten. Der Abgleich findet automatisiert und ausschließlich im Bundeszentralamt für Steuern statt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)
§ 1 Zeitpunkt der Einführung, Aufbau
§ 2 Form und Verfahren der Datenübermittlungen
§ 3 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b Abs. 6 der Abgabenordnung
§ 4 Löschungsfrist
§ 5 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
§ 6 Benachrichtigung des Betroffenen, Berichtigung unrichtiger Daten
§ 7 Erprobung des Verfahrens
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3 Inkrafttreten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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