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"Strafrecht"
Drucksache 643/2/15
Antrag des Landes Niedersachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung - COM(2015) 625 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag als entschlossene und gemeinsame Reaktion der EU auf die aktuellen Bedrohungen durch den grenzüberschreitenden Terrorismus und das mit der vorgeschlagenen Richtlinie verfolgte Ziel der effektiven Verfolgung terroristischer Straftaten. Eine Harmonisierung der strafrechtlichen Vorschriften ist geboten, um eine einheitliche strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung terroristischer Straftaten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu gewährleisten.
Drucksache 56/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Um vor allem seitens der strafrechtlichen Praxis geäußerten Bedenken zu begegnen, erscheint es zumindest erwägenswert, die Handlungsbefugnisse des Prozessbegleiters in der gesetzlichen Regelung genauer auszugestalten und insbesondere eine klarstellende Bestimmung aufzunehmen, nach der sich der Prozessbegleiter tatbezogener Gespräche und sonstiger Tätigkeiten zu enthalten hat, die geeignet sind, die Zeugenaussage des Verletzten inhaltlich zu beeinflussen. Ferner wäre eine Belehrungspflicht denkbar, dass er über Äußerungen des Opfers unter Umständen als Zeuge vernommen werden kann.
Drucksache 226/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Kleinanlegerschutzgesetz
... (3) Die Bundesanstalt sieht von einer Bekanntmachung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ab, wenn die Bekanntmachung die Finanzmärkte der Bundesrepublik Deutschland oder eines oder mehrerer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erheblich gefährden würde. Die Bundesanstalt kann von einer Bekanntmachung außerdem absehen, wenn eine Bekanntmachung nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen haben kann.
Drucksache 56/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Um vor allem seitens der strafrechtlichen Praxis geäußerten Bedenken zu begegnen, erscheint es zumindest erwägenswert, die Handlungsbefugnisse des Prozessbegleiters in der gesetzlichen Regelung genauer auszugestalten und insbesondere eine klarstellende Bestimmung aufzunehmen, nach der sich der Prozessbegleiter tatbezogener Gespräche und sonstiger Tätigkeiten zu enthalten hat, die geeignet sind, die Zeugenaussage des Verletzten inhaltlich zu beeinflussen. Ferner wäre eine Belehrungspflicht denkbar, dass er über Äußerungen des Opfers unter Umständen als Zeuge vernommen werden kann.
Drucksache 54/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... Dieses Versäumnis wiegt umso schwerer, als die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf im Strafrecht sowie im Strafprozessrecht vorgesehenen Änderungen fast wörtlich den Änderungen entsprechen, die bereits vor längerem im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten vorgesehenen waren (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, BT-Drucksache
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1a -neuStGB
Drucksache 197/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetz es
... , dass das Patentamt der zuständigen Behörde Meldung geben muss, sobald eine Patentanmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort genutzter genetischer Ressourcen enthält, wird begrüßt. Allerdings sieht der Gesetzentwurf als Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob darüber hinaus in schweren Fällen auch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten, etwa im Rahmen des Patent- und Strafrechts, zugrunde gelegt werden können.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 197/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetz es
... als Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob darüber hinaus in schweren Fällen auch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten, etwa im Rahmen des Patent- und Strafrechts, zugrunde gelegt werden können.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... b) Ein erster Schwerpunkt der bundesgesetzlichen Umsetzung betrifft das zweite Kapitel "Information und Unterstützung". Während der letztgenannte Bereich, namentlich der in Artikel 8 und 9 der Opferschutzrichtlinie geregelte Zugang des Verletzten zu Opferunterstützungsdiensten, maßgeblich der Regelungshoheit der Länder unterfällt, zielen die in Artikel 3 bis 7 der Opferschutzrichtlinie vorgesehenen Informationsrechte auf das Strafverfahrensrecht und damit auf die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Für den Umsetzungsbedarf ist dabei das auch in den folgenden Teilen der Opferschutzrichtlinie vorgegebene abgestufte System der Gewährleistung von Verfahrensrechten von Bedeutung: Während einige Rechte unterschiedslos jedem Verletzten der Straftat zur Verfügung stehen müssen, erfolgt die Einräumung anderer Rechte - etwa des Informationsrechts nach Artikel 6 Absatz 2 - nur im Einklang mit der Stellung des Opfers in der betreffenden Strafrechtsordnung. Die letztgenannte Kategorie berücksichtigt ausweislich des Erwägungsgrundes 20 die Besonderheiten der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen und die dort aufgestellten Kriterien für eine besondere Stellung des Verletzten als aktiver Verfahrensteilnehmer bzw. als Prozesspartei. Im deutschen Strafverfahrensrecht entspricht dies der Stellung als nebenklageberechtigter Person gemäß § 395 Absatz 1 bis 3 StPO. Darüber hinaus finden sich weitere Einschränkungen der Rechtsgewährleistung, wie beispielsweise ein Vorbehalt zugunsten des gerichtlichen Ermessensspielraums in Artikel 7 Absatz 2 der Opferschutzrichtlinie.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Informationspflichten
b Übersetzungen/Dolmetschleistungen
c Psychosoziale Prozessbegleitung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 406i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 406j
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 406k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 406k
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Inhalt des Regelungsvorhabens
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
b. Erfüllungsaufwand
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
c. Sonstige Kosten
d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation
e. Bewertung
Drucksache 30/15 (Beschluss)
... Strafrechtsänderungsgesetz
Drucksache 355/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
... Jede Einsicht in das Grundbuch, ohne Rücksicht darauf, ob sie über das Online-Abrufverfahren oder über den Einsichts-PC in den Grundbuchämtern erfolgt, ist zu protokollieren (§ 12 Absatz 4 Satz 1, § 133 GBO). Dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben, es sei denn, die Bekanntgabe würde den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefährden (§ 12 Absatz 4 Satz 2 GBO).
Drucksache 46/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Drucksache 440/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Hinsichtlich privater Diensteanbieter ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 73 Nummer 9 (gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht) und Artikel 74 Nummer 1 (Bürgerliches Recht und Strafrecht).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2a Europäisches Sitzland2)
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Drucksache 310/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Mit der Änderung des § 3 TierSchG soll eine der strafrechtlichen Verbotsvorschrift des § 17 Nummer 1 TierSchG entsprechende, verwaltungsrechtliche Verbotsnorm in das Tierschutzgesetz eingeführt werden.
Drucksache 495/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Zu denken ist dabei an die eigene Erklärung des Schuldners, alle oder einen erheblichen Teil seiner fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen zu können, oder an dem Anfechtungsgegner bekannte erfolglose Vollstreckungsversuche durch andere Gläubiger. Von Bedeutung kann insoweit auch sein, ob der Anfechtungsgegner Grund zur Annahme hat, der Schuldner werde bis zuletzt nur seine Forderung (und nicht die anderer Gläubiger) bedienen. So kann es etwa liegen, wenn der Anfechtungsgegner in einem persönlichen Näheverhältnis zum Schuldner steht, er Großgläubiger des Schuldners ist oder ihm bekannt ist, dass die Nichterfüllung seiner Forderung für den Schuldner strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen würde. Sucht der Schuldner in einem solchen Fall um die Anpassung einer gewährten Zahlungserleichterung oder um weitere Zahlungserleichterungen nach, ohne seine Zahlungsfähigkeit plausibel zu erläutern, liegt die Annahme nahe, dass der Schuldner auch fällige Zahlungspflichten, die er gegenüber anderen Gläubigern hat, nicht (mehr) erfüllen kann.
Drucksache 125/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Der Gesetzentwurf weicht damit durch Festlegung einer originären Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte von der bisherigen bewährten Systematik des IRG ab. Gemäß § 74 Absatz 1 IRG liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von Rechtshilfeersuchen grundsätzlich bei der Bundesregierung, nach § 74 Absatz 2 IRG kann diese Befugnis jedoch auf die Länder übertragen werden, die die Möglichkeit zu einer weiteren Delegation an die Landesjustiz- und Polizeibehörden haben. Von dieser Möglichkeit ist im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. April 2004 über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit den jeweiligen Zuständigkeitserlassen der Länder Gebrauch gemacht worden.
Drucksache 54/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... /EU Genüge getan, wonach das Einverständnis eines Opfers von Menschenhandel zur beabsichtigten oder tatsächlich vorliegenden Ausbeutung unerheblich ist, wenn eines der in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie aufgeführten Mittel (Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht, Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat) vorliegt. In einem solchen Fall wäre ein Einverständnis bzw. eine Einwilligung nicht frei von Willensmängeln und damit strafrechtlich unerheblich; ihr käme keine tatbestandsausschließende bzw. keine rechtfertigende Wirkung zu (zur entsprechenden Vorgabe in Artikel 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 18 des Übereinkommens des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels vgl. bereits Bundestagsdrucksache
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3072: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 05. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen 2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
Drucksache 448/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... es (Strafrecht).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 189/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuch es und gemäß § 151 des Strafgesetzbuch es der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen
... Die strafrechtliche Verfolgung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen unter Erwachsenen verstößt gegen die Europäische Menschrechtskonvention. Sie ist mit dem in Artikel 8 EMRK verankerten Recht auf Achtung des Privatlebens nicht vereinbar (vgl. nur EGMR, Urteil vom 26. Oktober 1988 6/1987/129/180, EuGRZ 1992, 477). Darüber hinaus erweist sie sich auch am Maßstab des
Anlage Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen
Drucksache 89/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... Materielles Strafrecht
Drucksache 396/2/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Eine effektive Bekämpfung jedweder Formen des Terrorismus - seien diese rechts- wie linksgerichteter Art, seien sie islamistisch motiviert - erfordert es, die sogenannte "Sympathiewerbung" für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straflos für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen geworben werden darf. Das gilt namentlich für eine gegenüber größeren Menschenmengen erfolgende Propaganda, die darauf abzielt, sich mit den Zielen derartiger Vereinigungen zu identifizieren und zu solidarisieren, wie dies erst kürzlich in Deutschland hinsichtlich der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" erfolgt ist. Ein derartiges Handeln zielt zumindest mittelbar auf die Gewinnung von Sympathisanten, auf Anerkennung der Zielsetzung der Vereinigung und auf Schaffung eines für Aktionsmöglichkeiten geeigneten Umfelds und bereitet damit den Nährboden für terroristische Gewalt. Bereits im Vorfeld unmittelbar schädigender terroristischer Aktivitäten muss daher mit den Mitteln strafrechtlicher Verbote gegenüber den Anbietern terroristischen Gedankenguts vorgegangen werden können. Hinzu kommt, dass den Strafverfolgungsbehörden durch die Strafbarkeit der "Sympathiewerbung" Ermittlungsansätze geboten werden, um in die terroristischen Netzwerke eindringen zu können.
Drucksache 431/14
... Ergänzend zu den strafrechtlichen Vorschriften wird eine Verlängerung der Anlaufhemmung bei der steuerrechtlichen Festsetzungsverjährung eingeführt, für den Fall, dass Kapitalerträge aus Drittstaaten stammen, die nicht am automatischen Datenaustauschverfahren teilnehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 164
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu § 371
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 398a
Zu § 398a
Zu § 398a
Zu § 398a
Zu § 398
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3051: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 595/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Anders als bei der Strafhaft haben sich Personen in Abschiebehaft zudem nicht im strafrechtlichen Sinn schuldig gemacht und sind auch nicht wie Menschen in Untersuchungshaft einer Straftat verdächtig. Es handelt sich um eine reine Verwaltungshaft. An die Verhängung dieser Haft sind daher besonders hohe Anforderungen zu stellen. Vorrangig sind auch vor diesem Hintergrund Haftvermeidung und Rückführungsalternativen, mit denen in der Länderpraxis teils bereits gute Erfahrungen gesammelt werden.
Drucksache 64/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
...
Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Drucksache 193/1/14
Antrag der Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen - Antrag der Länder Bayern und Hessen - Punkt 10 der 932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015
... ) eingefügt und ist zum 31. März 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz erging in Reaktion auf in der gesellschaftlichen Realität vermehrt zu beobachtende Verhaltensweisen, die allgemein unter dem englischen Begriff "Stalking" diskutiert werden. Gesetzgeberisches Ziel der Norm war es, durch die Aufnahme eines Straftatbestands in das Kernstrafrecht einen besseren Opferschutz gegenüber solchen Handlungen zu erreichen und Strafbarkeitslücken zu schließen.
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 430/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... enthält bislang in den §§ 134 bis 143 VAG eine Reihe nebenstrafrechtlicher Tatbestände. Der Gesetzentwurf scheint diese in einem einzigen Paragrafen, nämlich in § 331 VAG-E, zusammenführen zu wollen. Ausweislich der Begründung soll in diese Vorschrift der Regelungsgehalt der Tatbestände der bisherigen §§ 139 bis 141 VAG übernommen werden. Stillschweigend nicht berücksichtigt wurden die in den §§ 134, 137, 138 und 143 VAG normierten Straftatbestände, die nach dem Gesetzentwurf somit wegfallen würden. Dass für diese Tatbestände kein Bedarf mehr bestünde, ist jedoch nicht ersichtlich und im Gesetzentwurf zumindest nicht dargetan. In der Einzelbegründung zu § 331 VAG-E wird vielmehr darauf hingewiesen, dass die Straf- und Bußgeldvorschriften im Kern unverändert bleiben und lediglich aus Gründen der Rechtsförmlichkeit inhaltlich und formal gestrafft werden sollen.
Drucksache 64/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
...
Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Drucksache 574/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Drucksache 446/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 397/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Bei § 3 EUGewSchVG-E ist ein Antrag auf Erlass einer ausländischen strafrechtlichen Schutzanordnung vom deutschen Familiengericht an den ausländischen EU-Mitgliedstaat zu übermitteln.
Drucksache 499/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Berichtszeitraum: 3. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013)
Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Berichtszeitraum: 3. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013)
Drucksache 153/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... ausgeführt, dass der Begriff der rechtswidrigen Gewalt verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass er nur Gewalt umfasst, die unmittelbar gegen Leib und Leben gerichtet oder durch gemeingefährliche Mittel geprägt ist, und dass der Begriff des vorsätzlichen Hervorrufens von Gewalt als willentliches Hervorrufen - unter Ausschluss des Eventualvorsatzes im Sinne strafrechtlicher Terminologie - verstanden werden muss (Rnr. 151 f.). Der Wortlaut des Gesetzes sollte entsprechend präzisiert werden, um Zweifel an der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Norm auszuräumen.
Drucksache 396/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... vorgefundenen Kernbestand des Staatsschutzstrafrechts nur solche Straftaten der Strafverfolgung durch den Bund unterstellen, die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise treffen und die Rechtsgüter des Gesamtstaates in derart starkem Maße beeinträchtigen, dass ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des in der jeweiligen Tat liegenden Angriffs auf die bundesstaatliche Ordnung nicht gerecht würde (BGHSt 46, 238 <243>). Damit ist für die Annahme der Bundeszuständigkeit auch bei länderübergreifendem Charakter eine gewisse Qualität der Tat zu fordern.
Drucksache 529/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehört die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben auch strafrechtlichen Vorleben - einer Person. Dürfte ein Sachverständiger bei Erstattung des Gutachtens frühere Straftaten nicht verwerten, käme er unter Umständen zu lückenhaften Ergebnissen, die nicht überzeugen können und daher als Grundlage für eine Urteilsfindung ausscheiden (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz, 4. Auflage, 2000, § 52 Rnr. 8).
A. Problem und Ziel
I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
B. Lösung
I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Zu § 52
Zu § 60
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Anders als bei der Strafhaft haben sich Personen in Abschiebehaft zudem nicht im strafrechtlichen Sinn schuldig gemacht und sind auch nicht wie Menschen in Untersuchungshaft einer Straftat verdächtig. Es handelt sich um eine reine Verwaltungshaft. An die Verhängung dieser Haft sind daher besonders hohe Anforderungen zu stellen. Vorrangig sind auch vor diesem Hintergrund Haftvermeidung und Rückführungsalternativen, mit denen in der Länderpraxis teils bereits gute Erfahrungen gesammelt werden.
Drucksache 397/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Bei § 3 EUGewSchVG-E ist ein Antrag auf Erlass einer ausländischen strafrechtlichen Schutzanordnung vom deutschen Familiengericht an den ausländischen EU-Mitgliedstaat zu übermitteln.
Drucksache 396/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Konkrete Empfehlungen für den Bereich der Justiz zur Änderung des materiellen Strafrechts beinhaltet der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht. Er spricht jedoch für den Bereich der Polizei die Empfehlung aus, dass in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, dieser grundsätzlich eingehend geprüft und diese Prüfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden muss (Bundestagsdrucksache
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 430/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... enthält bislang in den §§ 134 bis 143 VAG eine Reihe nebenstrafrechtlicher Tatbestände. Der Gesetzentwurf scheint diese in einem einzigen Paragrafen, nämlich in § 331 VAG-E, zusammenführen zu wollen. Ausweislich der Begründung soll in diese Vorschrift der Regelungsgehalt der Tatbestände der bisherigen §§ 139 bis 141 VAG übernommen werden. Stillschweigend nicht berücksichtigt wurden die in den §§ 134, 137, 138 und 143 VAG normierten Straftatbestände, die nach dem Gesetzentwurf somit wegfallen würden. Dass für diese Tatbestände kein Bedarf mehr bestünde, ist jedoch nicht ersichtlich und im Gesetzentwurf zumindest nicht dargetan. In der Einzelbegründung zu § 331 VAG-E wird vielmehr darauf hingewiesen, dass die Straf- und Bußgeldvorschriften im Kern unverändert bleiben und lediglich aus Gründen der Rechtsförmlichkeit inhaltlich und formal gestrafft werden sollen.
Drucksache 71/14
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, damit künftig strafrechtliche Schritte nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen Personen und insbesondere gegen diejenigen Freier unternommen werden können, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen.
Drucksache 91/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
... zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
III. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest:
1. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
2. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... Materielles Strafrecht
Drucksache 446/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind (sogenannte Opferrente).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
1. Länder
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 422/2/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Drucksache 529/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehört die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben auch strafrechtlichen Vorleben - einer Person. Dürfte ein Sachverständiger bei Erstattung des Gutachtens frühere Straftaten nicht verwerten, käme er unter Umständen zu lückenhaften Ergebnissen, die nicht überzeugen können und daher als Grundlage für eine Urteilsfindung ausscheiden (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz, 4. Auflage, 2000, § 52 Rn. 8).
A. Problem
I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
B. Lösung
I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Zu § 52
Zu § 60
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 91/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz - Antrag des Freistaats Thüringen - Drucksache: 89/14 und
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz - Antrag des Freistaats Thüringen - Drucksache: 89/14 und
Entschließung
'Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
III. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest:
1. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
2. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 4/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG -Gewebeverordnung und der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... (Artikel 5d des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2423, 2429)), Manipulationen und Manipulationsversuche, die darauf abzielen, einen Patienten bei der Organvermittlung unberechtigt zu bevorzugen, strafrechtlich sanktioniert. Die Verbotsnorm, die am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, erfasst alle maßgeblichen Schritte von der Erhebung bis zur Übermittlung an Eurotransplant, in denen Manipulationen vorgenommen werden können, um Patienten unberechtigt in der Führung der Warteliste zu bevorzugen. Verstöße gegen das transplantationsgesetzliche Verbot können damit auch als Urkundsdelikt geahndet werden. Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 19 Absatz 2 a
Drucksache 422/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 177 Absatz 1 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b und 184c StGB*
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 3 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB , Buchstabe d § 201a Absatz 6 - neu - StGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB*
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB
Drucksache 71/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... 2. Der Bundesrat begrüßt den mit dem Prostitutionsgesetz im Strafrecht eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution. Dieser entspricht der strafrechtlichen Systematik, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob dieser Schutz durch die Reform einzelner strafrechtlicher Vorschriften noch weiter verstärkt werden kann. Dies betrifft zum einen die Vereinheitlichung der Schutzaltersgrenzen, die Abschaffung des sogenannten Vermieterprivilegs, das eine mildere Strafdrohung bei der Ausbeutung durch den Wohnungsinhaber nach § 180a Absatz 2 Nummer 2
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,
Drucksache 447/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Drucksache 396/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... vorgefundenen Kernbestand des Staatsschutzstrafrechts nur solche Straftaten der Strafverfolgung durch den Bund unterstellen, die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise treffen und die Rechtsgüter des Gesamtstaates in derart starkem Maße beeinträchtigen, dass ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des in der jeweiligen Tat liegenden Angriffs auf die bundesstaatliche Ordnung nicht gerecht würde (BGHSt 46, 23 8 <243>). Damit ist für die Annahme der Bundeszuständigkeit auch bei länderübergreifendem Charakter eine gewisse Qualität der Tat zu fordern.
Drucksache 422/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b und § 184c StGB , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 4 und § 184c Absatz 5 StGB Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Regelungsinhalt der §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB-E zu überprüfen.
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB
Drucksache 165/2/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - COM(2014) 212 final; Ratsdok. 8842/14
... In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass zuverlässige Maßnahmen vorsorgender Rechtspflege auch gesamtwirtschaftlich gesehen einer umfangreichen und aufwändigen, gleichwohl oft weniger effektiven zivil- und strafrechtlichen Nachsorge überlegen sind. Diesen Stellenwert vorsorgender Rechtspflege für den reibungslosen Ablauf moderner Wirtschaftsprozesse lässt der Richtlinienvorschlag außer Betracht.
Drucksache 429/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... fallen, jedoch bereits strafrechtlich sanktioniert. Um Widersprüche zu vermeiden, sollte Buchstabe n gestrichen werden.
Drucksache 446/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 54/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Bereinigung der §§ 211 ff. (... StRÄndG)
... formuliert: "Der Mörder wird ... bestraft." (Abs. 1) bzw. "Mörder ist, wer ..." (Abs. 2) und in § 212 StGB ("ohne Mörder zu sein") der Täterkreis in Exklusivität zu demjenigen des § 211 StGB beschrieben wird, sollten diese Tatbestände die Strafbarkeit nicht (primär) an eine umschriebene Handlung, sondern an die Person bzw. den "Typus" des Täters knüpfen. Dieser Ansatz entsprach der von den Vordenkern der "Rechtserneuerung" im Strafrecht propagierten Lehre vom (normativen) Tätertyp (vgl. die Nachweise bei Lenckner/Eisele aaO., Vor §§ 13 ff. Rn. 5). Das gesetzgeberische Motiv belegen die zeitgenössischen Erläuterungen der Autoren (Freisler DJ 1941, S. 929, 936: "gesetzgeberische Umreißung von Verbrecherpersönlichkeiten"; Schmidt-Leichner DR 1941, S. 2145, 2147: "soll den Wandel vom Tat- zum Täterstrafrecht zum Ausdruck bringen"). Hiernach steht außer Frage, dass in den Gesetzesformulierungen ("Mörder ist, wer..." bzw. "ohne Mörder zu sein") die nationalsozialistische Strafrechtsideologie, insbesondere die Tätertypen-Lehre ihren Niederschlag gefunden hat.
Drucksache 153/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... ausgeführt, dass der Begriff der rechtswidrigen Gewalt verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass er nur Gewalt umfasst, die unmittelbar gegen Leib und Leben gerichtet oder durch gemeingefährliche Mittel geprägt ist, und dass der Begriff des vorsätzlichen Hervorrufens von Gewalt als willentliches Hervorrufen - unter Ausschluss des Eventualvorsatzes im Sinne strafrechtlicher Terminologie - verstanden werden muss (Rnr. 151 f.). Der Wortlaut des Gesetzes sollte entsprechend präzisiert werden, um Zweifel an der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Norm auszuräumen.
Drucksache 574/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Drucksache 429/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... fallen, jedoch bereits strafrechtlich sanktioniert. Um Widersprüche zu vermeiden, sollte Buchstabe n gestrichen werden.
Drucksache 91/14
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
... Es sind aber auch besorgniserregend hohe Zahlen, die längst nicht das gesamte Ausmaß dieses Kriminalitätsfeldes abdecken. Sie zeigen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf eine konsequente und effektive Verfolgung dieses Kriminalitätsfeldes erscheinen erforderlich. Dabei ist es verfassungsrechtlich zwingend geboten, dass der Gesetzgeber die Grenzen zum strafrechtlich relevanten Verhalten klar bestimmt (Art. 103 Abs. 2 GG) . Die aktuelle Diskussion um sogenannte Posing-Bilder zeigt, dass es auch in der Altersgruppe der 14-18- Jährigen eine Grauzone gibt, welche die Ermittlungsbehörden regelmäßig vor schwierige Abwägungsfragen stellt.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
III. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
3. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
4. Präventionsarbeit verbessern
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.