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"Strafverfolgung"
Drucksache 886/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... - und -entschädigungsgesetz enthält in sich stimmige und ausgewogene Regelungen, die die Positionen sowohl der im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Strafverfolgungsbehörden als auch der in Anspruch genommenen Zeugen und Dritten angemessen berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 26 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 34 Buchstabe d § 150 Abs. 12a TKG
2. Zu Artikel 2 Nr. 11 § 44a TKG
Drucksache 394/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat -Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... - wirkungsvollere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, die eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden in Form der Beseitigung der Hindernisse bei der gemeinsamen Nutzung von Informationen unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes beinhalten,
Mitteilung
2 Einleitung
EINE politische Agenda für Europa, die Ergebnisse verspricht
Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Erweiterung
- Schwerpunkte.
- Kohärenz.
- Koordinierung.
EIN BUDGET für die Umsetzung des Programms
EIN PARTNERSCHAFTLICHES Europa: Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, Offenheit
LÖSUNG INSTITUTIONELLER Fragen
2 Schlussfolgerung
Drucksache 932/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
... E. besorgt darüber, dass das Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte (CDHR), das von der Nobelpreisträgerin von 2003, Schirin Ebadi, die die Pflichtverteidigung von Zahra Kazemi, Akbar Ganji und Abdoulfatah Soltani übernommen hat, mit begründet worden war, von Präsident Ahmadinedschad im August 2006 als illegale Organisation bezeichnet wurde und das Innenministerium denjenigen mit Strafverfolgung gedroht hat, die weiterhin dafür tätig sind,
Drucksache 672/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
... nutzen, übermitteln sie die Daten, auf die sie Zugriff erhalten haben, dem Generalbundesanwalt für die Zwecke der Strafverfolgung. Der Generalbundesanwalt darf die Daten für Ersuchen nach Absatz 1 Satz 1 verwenden. § 487 Abs. 3 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)
§ 1 Antiterrordatei
§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 12 Errichtungsanordnung
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
D. Finanzielle Auswirkung
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Zweiter Teil
Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Art. 3 § 9a BNDG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Art. 5 Inkrafttreten
Drucksache 53/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... In dem Maße, wie Straftäter zunehmend international agieren, ist die Strafjustiz in der EU immer häufiger mit Situationen konfrontiert, in denen mehrere Mitgliedstaaten in einem bestimmten Fall für die Strafverfolgung zuständig sind. So genannte positive Kompetenzkonflikte, d.h. die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten ermitteln in ein und demselben Fall, dürften heute zudem häufiger auftreten, da der Zuständigkeitsbereich der einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit vielfach erheblich erweitert wurde.
Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren
1. Hintergrund
2. Einführung eines Verweisungsverfahrens
1.0. Voraussetzungen
2.0. Verfahren
3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung
4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat
5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats
3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM
Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:
4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3 Fragen
Drucksache 41/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Übermittlung von aus den Tätigkeiten der Sicherheits- und Nachrichtendienste resultierenden Informationen über terroristische Straftaten KOM (2005) 695 endg.; Ratsdok. 5335/06
... 3. Vorbehalte betreffen zunächst die zitierte Rechtsgrundlage. In der Vorlage wird Artikel 30 Abs. 1 Buchstabe b und Artikel 34 Abs. 2 Buchstabe c EUV genannt, wonach der Rat Beschlüsse im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit unter Einschluss des Einholens, Speicherns, Verarbeitens, Analysierens und Austauschens sachdienlicher Informationen der Strafverfolgungsbehörden zu Meldungen über verdächtige finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschaltung von Europol erlassen kann.
Drucksache 781/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... Durch die Einfügung des neuen Buchstaben d werden die Ausschlussgründe des § 5 um Personen erweitert, die eine rechtswidrige Tat begangen haben, die im Inland als Verbrechen anzusehen wäre, es sei denn, die Tat wäre nach deutschem Recht verjährt oder eine Verurteilung deswegen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen. Ausgeschlossen werden sollen damit Personen, die – nach den Maßstäben des deutschen Strafrechts – schwerwiegende rechtswidrige Taten begangen haben. Der Ausschlussgrund des § 5 Nr. 2 Buchstabe a, der nicht an die Schwere einer Tat anknüpft, sondern an die Absicht, dass sich jemand durch Aussiedlung der drohenden Strafverfolgung entziehen wollte, erfasst in dieser Hinsicht nicht alle Fälle. Zudem fallen dem allgemeinen Kriminalunrecht zuzuordnende Straftaten, auch wenn sie schwerwiegender Natur sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. März 2006 - 5 C 30.05 -) nicht unter § 5 Nr. 1 Buchstabe b.
Drucksache 354/06
... Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nicht, soweit gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Kosten
E. Preiswirkung
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Drucksache 41/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Übermittlung von aus den Tätigkeiten der Sicherheits- und Nachrichtendienste resultierenden Informationen über terroristische Straftaten KOM (2005) 695 endg.; Ratsdok. 5335/06
... Die Fähigkeit der EU, Terrorismus zu verhüten und zu bekämpfen, erfordert eine Konzentration auf die Sicherheit der Union als Ganzes. Die Gewährleistung des dafür erforderlichen Schutzes wird erleichtert, wenn sämtliche sachdienlichen Informationen der Strafverfolgungs-, Sicherheits- und Nachrichtendienste an Europol übermittelt werden. Die Informationen helfen Europol bei seinen terrorismusbezogenen operativen und strategischen Analysen.
Begründung
1. Hintergrund
• Allgemeiner Rahmen
• Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
• Folgenabschätzung
2. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Gewähltes Rechtsinstrument
3. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationale Kontaktstellen
Artikel 4 Informationsübermittlung an Europol
Artikel 5 Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 680/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Regelungen zum Abhören des Inhalts von Aussendungen und die Regelungen zur Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungs- oder Polizeivollzugsbehörden dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - Rechnung tragen.
1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG
2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG
3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG
Drucksache 626/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Weisungen hinsichtlich der Einleitung oder der Nichteinleitung, des Inhalts und des Umfangs einer Unfalluntersuchung sowie des Untersuchungsberichts oder von Sicherheitsempfehlungen dürfen, vorbehaltlich des Satzes 5 Nr. 2, den mit der Untersuchung eines gefährlichen Ereignisses im Eisenbahnbetrieb betrauten Personen nicht erteilt werden; gleichwohl erteilte Weisungen dürfen nicht befolgt werden. Die Aufgaben und die Befugnisse der für die Strafverfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden bleiben im Übrigen unberührt."
Drucksache 817/06
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen stand am Ende der Tod des betroffenen Kindes. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter stellt in derartigen Fällen eine unerlässliche staatliche Reaktion dar, die jedoch – weil sie nicht vorrangig präventiv wirkt – unzureichend bleiben muss. Die staatliche Gemeinschaft hat daher über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorwege den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, sind Fortschritte zu verzeichnen. Der eindeutige politische Wille, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, hat bewirkt, dass Polizeioperationen gegen bedeutende kriminelle Banden durchgeführt wurden. Die operative Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Albaniens hat sich wesentlich verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Polizei- und Justizbehörden hat sich etwas verbessert. Allerdings lassen die konkreten Ergebnisse noch zu wünschen übrig. Erforderlich sind eine engere Koordinierung zwischen Polizei und Justiz auf lokaler Ebene sowie verstärkte Anstrengungen, um die Korruption unter hochrangigen Mitarbeitern dieser Behörden zu bekämpfen. Notwendig ist auch ein wirkungsvollerer Zeugenschutz. Die Regierung hat eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen und wirksamere Strukturen für die Umsetzung der Strategie geschaffen. Bei der Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern konnte Albanien erneut Erfolge zu verbuchen. Der Menschenhandel ist jedoch weiterhin ein Problem. Neben der Bereitstellung weiterer Mittel ist eine bessere Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Die auf Polizeiebene eingerichtete Direktion zur Terrorismusbekämpfung hat große Mengen von Waffen sichergestellt, doch müssen die Infrastrukturen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... Die Vorschrift bestimmt in Anlehnung an § 2 BKAG das Bundeszentralamt für Steuern als Zentralstelle für die Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung sowie bei Anzeigen nach § 116 Abs. 1 AO (neu). Dies dient der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs der Steuerstrafgesetze. Das Bundeszentralamt für Steuern wird nicht als Strafverfolgungsbehörde tätig, sondern hat nur koordinierende und unterstützende Funktion.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Artikel 3 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)
§ 1 Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes
§ 2 Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)
§ 1 Allgemein
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 4 Verteilung
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Revisionsklausel
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 14 Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)
§ 1 Gegenstand
§ 2 Aufteilung
§ 3 Grundlagen
§ 4 Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 15 Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
§ 1 Grundsätze der Lastentragung
§ 2 Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften
§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
§ 5 Erstattung durch die Länder
Artikel 16 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 17 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 18 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
1. Vorfeldphase:
2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 38 Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen
§ 39 Verzinsung und Tilgung
§ 40 Rückflüsse an den Bund
§ 41 Berichterstattung
§ 42 Förderstatistik
§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 15
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... In einer auf Antrag der beiden Berichterstatter MdB Bindig und des britischen Abgeordneten Atkinson angenommenen Resolution äußerte die Parlamentarische Versammlung deutliche Kritik an Russland wegen Nichterfüllung der beim Beitritt 1996 eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere der Nicht-Abschaffung der Todesstrafe, Stationierung russischer Truppen in Moldau und mangelnder Strafverfolgung von Menschrechtsverletzungen in Tschetschenien.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 526/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) KOM (2006) 244 endg.; Ratsdok. 11281/06
... Auf der Grundlage des Verordnungsvorschlags ist zu befürchten, dass die nationalen Ermittlungen zu Zwecken der Strafverfolgung durch ein unabgestimmtes vorheriges Tätigwerden des OLAF beeinträchtigt werden. Die späteren Beschuldigten können zum einen durch "
Drucksache 348/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Unschuldsvermutung KOM (2006) 174 endg.; Ratsdok. 9128/06
... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, dass die mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen muss.
Zu den einzelnen Fragestellungen
4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung
5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung
6. Zu Frage 3: Beweislast
7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht
8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern
9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren
10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung
11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung
12. Zu Frage 9: Allgemeines
13. Nicht behandelte Fragen
Drucksache 348/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Unschuldsvermutung KOM (2006) 174 endg.; Ratsdok. 9128/06
... " der justiziellen Zusammenarbeit werden sollte. Die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen berührt die Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen. Dieser Grundsatz wird nur dann seine volle Wirkung entfalten können, wenn den anderen Rechtssystemen im Binnenmarkt Vertrauen entgegengebracht wird und wenn jeder, der mit einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Berührung kommt, darauf vertraut, dass die Entscheidung auf gerechte Weise zustande gekommen ist. Unter Rdnr. 33 der Schlussfolgerungen von Tampere heißt es, dass eine "verbesserte gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen und Urteilen […] die Zusammenarbeit […] und den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern" würde. In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts müssen Europas Bürger davon ausgehen können, dass sie überall in der EU gleichwertige Verfahrensgarantien2 antreffen. Die durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung muss mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen.
Grünbuch über die Unschuldsvermutung
1. WARUM befasst SICH die EU mit der UNSCHULDSVERMUTUNG?
1.1. Hintergrund
1.2. Rechtsgrundlage
1.3. Das Haager Programm
1.4. Europäische Beweisanordnung
2. WAS IST unter der UNSCHULDSVERMUTUNG ZU VERSTEHEN?
2.1. Äußerung zur Schuld des Angeklagten vor dem Hauptverfahren
2.2. Untersuchungshaft
2.3. Beweislast
2.4. Schutz vor Selbstbelastung
2.5. Schweigerecht
2.6. Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern
2.7. Abwesenheitsverfahren
2.8. Terrorismusbekämpfung
2.9. Ende der Unschuldsvermutung
Drucksache 688/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden KOM (2006) 474 endg.; Ratsdok. 13183/06
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden KOM (2006)
Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden Text von Bedeutung für den EWR
3 Einleitung
I. Normung, Standardisierung und Sicherheitsforschung
1. Normung und Standardisierung
5 Fragen
2. Sicherheitsforschung
5 Frage
II. Bedarf und Lösungen
1. Bedarf und Lösungen aus technologischer Sicht
5 Fragen
1.1 Vielseitige Lösungen
5 Fragen
1.2 Tragbare, mobile Lösungen
5 Fragen
2. Interoperabilität der Systeme4
5 Fragen
3. Integration von Informationen aus verschiedenen Detektionssystemen und Verbesserung der Datenanalyse
5 Fragen
III. Verwendund und Zertifizierung von Instrumenten und Ausrüstungen
1. Best Practice und die Verwendung vorhandener Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
2. Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken und die Verwendung neuer Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
3. Einsatz von Data- und Textminingsystemen
5 Fragen
5. Prüfung und Zertifizierung der Qualität von Instrumenten und Ausrüstungen
5 Fragen
IV. Studien5
5 Fragen
V. Umsetzung der Konsultationsergebnisse
1. Intensiver, zielgerichteter öffentlich-privater Dialog über Detektionstechnologien und ihre Anwendung
5 Fragen
2. Aktionsplan
5 Frage
Beiträge zum Grünbuch
Anhang
I. Hintergrundinformationen zum Grünbuch
II. Standardisierung und Austausch personenbezogener Daten
III. Studien
1. Sicherheit von Großveranstaltungen
2. Kooperation und Informationsaustausch zwischen kriminaltechnischen Labors und Instituten für Sicherheitsforschung
3. Detektionstechnologie und Recht
4. Detektionstechnologie und ihr Einsatz in der Praxis
5. Personendetektion und Biometrie
Drucksache 258/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
... Die Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister, die nicht zu den Kernaufgaben des Generalbundesanwalts als der Strafverfolgungsbehörde des Bundes gehören und bereits jetzt in Bonn wahrgenommen werden, sind ebenfalls in die neue Bundesoberbehörde auszugliedern, um damit Kapazitäten beim Generalbundesanwalt für dessen Aufgaben als Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und bei der Verfolgung von Staatsschutzkriminalität zu gewinnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)
§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
§ 2 Aufgaben des Bundesamts
§ 3 Fachaufsicht
§ 4 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Kosten und Personalentwicklung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18
Zu Absatz 19
Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 830/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
... Schädlicher und riskanter Alkoholkonsum hat große Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und verursacht Kosten der Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Strafverfolgung und öffentlichen Ordnung sowie am Arbeitsplatz. Somit beeinträchtigt er die wirtschaftliche Entwicklung und die Gesellschaft als ganze. Schädlicher und riskanter Alkoholkonsum ist ein wesentlicher Gesundheitsfaktor und eine der Hauptursachen vorzeitiger Todesfälle und vermeidbarer Erkrankungen. Er verursacht 7,4 %11 aller Gesundheitsstörungen und Todesfälle in der EU und wirkt sich negativ auf Beschäftigung und Produktivität aus. Auf Prävention und Behandlung des schädlichen und riskanten Alkoholkonsums zielende Strategien sowie geeignete Informationen über verantwortungsvolle Konsummuster sind von großem Nutzen für den Einzelnen und seine Angehörigen, berücksichtigen aber auch die sozialen Kosten und den Arbeitsmarkt und tragen dazu bei, gemäß den Lissabonner Zielen die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und mehr gesunde Lebensjahre für alle zu ermöglichen. Deshalb sollten Initiativen gefördert werden, die den Arbeitsplatz in den Mittelpunkt rücken. Die einschlägigen Akteure (Industrieverbände, Gewerkschaften) tragen in dieser Hinsicht besondere Verantwortung.
1. Einleitung
2. Handlungsauftrag
3. Handlungsbedarf
4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess
5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren
5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele
5.1.1. Begründung
5.1.2. Bewährte Verfahren
5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27
5.2.1. Begründung
5.2.2. Bewährte Verfahren
5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
5.3.1. Begründung
5.3.2. Bewährte Verfahren
5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster
5.4.1. Begründung
5.4.2. Bewährte Verfahren
5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene
5.5.1. Begründung
5.5.2. Was erforderlich ist
6. Drei Aktionsebenen
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission
6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen
6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
6.2.2. Lokale Maßnahmen
6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene
6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum
6.3.2. Alkohol am Steuer
6.3.3. Werbung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 260/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens und des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht diesem Abkommen widerspricht. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung, Erhebung, Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsbehelfen hinsichtlich der unter dieses Abkommen fallenden Steuern befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offen legen.
Drucksache 230/06
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
... Für die Länder kann durch den neuen Straftatbestand ein erhöhter Strafverfolgungs- und Strafvollzugsaufwand entstehen. Dieser Aufwand erscheint jedoch gering und ist angesichts des zu schützenden Rechtsgutes gerechtfertigt.
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, soweit dies für die Verfolgung einer in § 100a der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen
§ 5 Vermutungswirkung
§ 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb
§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 8 CE-Kennzeichnung
§ 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
§ 10 Benannte Stellen
§ 11 Besondere Regelungen
§ 12 Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 2 Marktaufsicht der Bundesnetzagentur
§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
§ 14 Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 15 Auskunfts- und Beteiligungspflicht
§ 16 Zwangsgeld
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Vorverfahren
§ 19 Beitragsregelung
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmungen
§ 22 Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
§ 23 Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung
1. Technische Unterlagen
2. EG-Konformitätserklärung
Anlage 2 CE-Kennzeichnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und Ziel der Neufassung
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Auswirkungen auf die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu den Anlagen
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... "Diese Regelung dient der Verbesserung der Zusammenarbeit der Zollbehörden einerseits und der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden andererseits. Da Kulturgüter oftmals erst an der Grenze anlässlich der Ein- oder Ausfuhr auffallen ist diese Zusammenarbeit sinnvoll und geboten, um den Schutz von Kulturgut in hinreichendem Umfang zu gewährleisten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.
§ 4 Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten
§ 5 Eigentum
§ 6 Voraussetzungen der Rückgabepflicht
§ 7 Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner
§ 8 Durchführung und Sicherung der Rückgabe
§ 9 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
§ 10 Entschädigung
§ 11 Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs
§ 12 Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder
§ 13 Rückgabeklage des ersuchenden Staats
§ 14 Genehmigungspflicht
§ 15 Genehmigung
§ 16 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 17 Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen
§ 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe
§ 19 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 20 Strafvorschriften
§ 21 Bußgeldvorschriften
§ 22 Befugnisse der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
§ 1 Rückgabepflicht
§ 2 Verbringungsverbot und Beschlagnahme
§ 3 Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsvorschläge
III. UNIDROIT - Übereinkommen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union
VI. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zur Fußnote
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Gesetzes
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu §§ 16
Zu §§ 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 425/06
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
... Im Hinblick auf den Wegfall der Antragsfrist im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist auch die zeitliche Begrenzung im Bundeszentralregistergesetz aufzuheben. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren durch die Rehabilitierungsgerichte zu Gunsten der von politischer Strafverfolgung in der DDR Betroffenen auf die Informationen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR zurückgegriffen werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 6 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeines
1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
2. Wegfall der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 654/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... – wenn die Strafverfolgung oder Bestrafung der beschuldigten Person nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats verjährt ist und dieser Mitgliedstaat nach seinem eigenen Strafrecht für die Handlungen zuständig war;
Begründung
1. Kontext
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung
Artikel 4 Zuständige Behörden
Kapitel 2 Die europäische Überwachungsverordnung
Artikel 5 Belehrung des Beschuldigten
Artikel 6 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person
Artikel 7 Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung
Kapitel 3 Verfahren
Artikel 8 Übermittlung
Artikel 9 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 Ablehnungsgründe
Artikel 11 Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 12 Entscheidung über die Vollstreckung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Kapitel 4 Sonderfälle
Artikel 15 Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats
Kapitel 5 Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung
Artikel 16 Meldepflicht
Artikel 17 Folgen des Verstoßes
Artikel 18 Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten
Artikel 19 Mitteilung von Entscheidungen
Artikel 20 Fristen für die Überstellung
Artikel 21 Durchbeförderung
Artikel 22 Anrechnung des Freiheitsentzugs
Kapitel 6 Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses
Artikel 24 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Bericht
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang
Formblatt A
Teil A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person
Teil B Angaben zur Anordnungsbehörde
Teil C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen
Teil D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Teil E Belehrung
Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung
Teil A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)
Teil B Angaben zur Vollstreckungsbehörde
Teil C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... 23. bedauert die Tatsache, dass der schwedische Staat am 18. Dezember 2001 auf dem Flughafen Brömma die Kontrolle der Strafverfolgung abtrat, als der Beschluss der Regierung ausgeführt wurde, zwei ägyptische Staatsbürger, Mohammed Al Zery und Ahmed Agiza, auszuweisen, und es US-Agenten gestattet wurde, Hoheitsgewalt auf schwedischem Hoheitsgebiet auszuüben, was dem Bürgerbeauftragten des schwedischen Parlaments zufolge nicht mit schwedischem Recht vereinbar ist;
Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen
Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern
Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten
Einsatz von Folter
Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA
Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses
Drucksache 680/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Regelungen zum Abhören des Inhalts von Aussendungen und die Regelungen zur Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungs- oder Polizeivollzugsbehörden dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 - Rechnung tragen.
1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG
2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG
3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG
Drucksache 394/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat - Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... 7. Aus Sicht des Bundesrates sollte der Verfassungsvertrag als Gesamtpaket vor einer abschließenden Entscheidung über dessen Schicksal nicht in Frage gestellt werden. Vielmehr sollten die Mitgliedstaaten weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um ein In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrags zu ermöglichen. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich jede geeignete Initiative, die das Ziel verfolgt, auf Ebene der EU die Innen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung fortzuentwickeln und insbesondere die Verfahren der grenzüberschreitenden Polizei- und Justizzusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten möglichst pragmatisch auszugestalten.
Drucksache 654/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... - Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.
Drucksache 70/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG)
... (1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748
II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004
III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen
IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten
Drucksache 654/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... 6. Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.
Drucksache 944/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union (2006/2114(INI))
... 9. erwartet, dass den im letzten Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Benchmarks dringende und gezielte Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die Aktivierung des Schutzmechanismus vermieden wird; fordert wirksamere Maßnahmen zur Feststellung, Verfolgung und Einziehung der Vermögenswerte der an der organisierten Kriminalität Beteiligten und fordert nachdrücklich greifbare Ergebnisse bei der Vollstreckung von Urteilen und der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäsche;
Drucksache 556/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... "Die Vorschrift besagt, dass der Diensteanbieter aus der Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung sowie der genannten Behörden erwachsende Auskunftsansprüche nicht aus datenschutzrechtlichen Erwägungen zurückweisen können." (vgl. S. 22 zu Nr. 8e)).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 70/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... "(1) Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 359/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... - und -entschädigungsgesetz enthält in sich stimmige und ausgewogene Regelungen, die die Positionen sowohl der im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Strafverfolgungsbehörden als auch der in Anspruch genommenen Zeugen und Dritten angemessen berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG
26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG
29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG
34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 53/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Das Grünbuch befasst sich mit positiven Kompetenzkonflikten, also den Fällen, in denen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten den gleichen Sachverhalt untersuchen und für ihr jeweiliges Verfahren einen Vorrang annehmen. Mit dem Vorschlag, Regelungen zur Lösung dieses Konflikts einzuführen, soll der Gefahr begegnet werden, dass es unter Berücksichtigung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes zu zufälligen oder willkürlichen Ergebnissen kommt, wenn ein Gericht des einen Mitgliedstaats früher als ein Gericht des anderen Mitgliedstaats eine rechtskräftige Entscheidung fällt. Wegen des in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) statuierten Verbots der doppelten Strafverfolgung müsse der andere Staat seine Verfolgung beenden.
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... a) sie als eine Menschenrechtsverletzung zu betrachten, die ungleiche geschlechtsspezifische Machtverhältnisse widerspiegelt, und eine allumfassende Politik zu deren Bekämpfung zu betreiben, einschließlich wirksamer Verfahren der Prävention und Strafverfolgung;
Drucksache 359/2/06
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Punkt 22 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... dahingehend geändert werden können, dass die Telekommunikations-Unternehmen für die Erteilung von Auskünften und die Überwachung der Telekommunikation auf Grund eines Beweiszwecken dienenden Ersuchens der Strafverfolgungsbehörden weiterhin nach den Bestimmungen des
Drucksache 363/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
... - Beschluss 2003/170/JI des Rates vom 27. Februar 2003 über die gemeinsame Inanspruchnahme von Verbindungsbeamten, die von den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten entsandt sind ausgenommen Artikel 8 (ABl. L 67 vom 12. 3. 2003, S. 27)
Drucksache 70/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... "(1) Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 30/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten KOM (2005) 649 endg.; Ratsdok. 5199/06
... - Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Ermittlungstätigkeiten der Zentralen Behörde Maßnahmen darstellen, die allenfalls im Bereich der Strafverfolgung zulässig und auch in diesem Rahmen teilweise nur mit Richtervorbehalt verhältnismäßig sind. Derart weit gehende Eingriffe des Staates sind mit - nur möglicherweise - gegebenen Unterhaltsforderungen nicht zu rechtfertigen; eine Grundrechtsabwägung enthält der Verordnungsvorschlag nicht.
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften:
11. Zu Artikel 1:
12. Zu Artikel 2:
13. Zu Artikel 3:
14. Zu Artikel 4:
15. Zu Artikel 8:
16. Zu Artikel 13:
17. Zu Artikel 14:
18. Zu Artikel 15:
19. Zu den Artikeln 16 und 17:
20. Zu Artikel 22:
21. Zu Artikel 24:
22. Zu Artikel 25:
23. Zu Artikel 26:
24. Zu Artikel 29:
25. Zu Artikel 34:
26. Zu Artikel 35:
27. Zu Artikel 36:
28. Zu Artikel 40:
29. Zu den Artikeln 41 bis 45:
Drucksache 550/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
... hin, gibt aber nicht zu erkennen, welche Konstellationen künftig von der Sanktion erfasst werden sollen, die nicht in dem wesentlich ökonomischeren Diversionsverfahren erledigt werden können. Da der Entwurf eine Einschränkung des § 153a StPO nicht vorschlägt, muss eine ausgebaute Verwarnung bei Fällen ansetzen, in denen auch die Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und/oder die Schwere der Schuld einer Verfahrenseinstellung entgegensteht (§ 153a Abs. 1 Satz 1
1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e -neu - DRiG
2. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 116 Satz 2 ZPO
3. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a -neu - ZPO
4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO
5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG
6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG
7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO
8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG
9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG
10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB
11. Zu Artikel 23 Nr. 01 -neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 -neu - JGG
12. Zu Artikel 23 Nr. 3a -neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 -neu - JGG
13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG
Drucksache 556/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... "Die Vorschrift besagt, dass der Diensteanbieter aus der Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung sowie der genannten Behörden erwachsende Auskunftsansprüche nicht aus datenschutzrechtlichen Erwägungen zurückweisen können." (vgl. S. 22 zu Nr. 8e)).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... Absatz 1 Satz 1enthält die Verpflichtung der Vertragsparteien, zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten nationale DNA-Analyse-Dateien zu errichten und zu führen. Alle Vorschriften des Vertrags gelten nur für zum Zwecke der Strafverfolgung geführte DNA-Analyse-Dateien; zum Zwecke der Verhinderung von Straftaten oder für sonstige Verwaltungszwecke geführte DNA-Analyse-Dateien fallen nicht in den Anwendungsbereich des Vertrags. In Deutschland besteht seit 1998 die so genannte DNA-Analyse-Datei für Strafverfolgungszwecke, die vom Bundeskriminalamt geführt wird. Auch in Belgien, Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich bestehen solche Analyse-Dateien. Luxemburg ist dabei, eine nationale Datei aufzubauen. Satz 2stellt klar, dass sich die Verarbeitung der in den nationalen DNA-Analyse-Dateien gespeicherten Daten nach innerstaatlichem Recht richtet, soweit der Vertrag z.B. in den Artikeln 3 bis 5 keine besonderen Regelungen enthält. Durch diese Bestimmung wird insbesondere gewährleistet, dass der Vertrag nicht zu einer Änderung der nationalen Vorschriften führt, die die Frage betreffen, in welchen Fällen ein Datum in die nationale DNA-Analyse-Datei aufgenommen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 660/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
... Effektivere Strafverfolgung
Drucksache 676/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... 2. Der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. EU (Nr.) L 69 S. 67) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls, schwere Formen der Computerkriminalität unter Strafe zu stellen. Durch Angleichung der einzelstaatlichen Strafvorschriften gegen Angriffe auf Informationssysteme soll die Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden verbessert werden.
Drucksache 629/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch Artikel 1 nicht eingeschränkt. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln hinsichtlich der unter das Abkommen fallenden Steuern befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke und nur unter den von der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats vorgeschriebenen Einschränkungen verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offen legen, falls die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats keine Einwendungen dagegen erhebt. Die weitere Übermittlung an andere Stellen darf nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats erfolgen.
Drucksache 348/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Unschuldsvermutung KOM (2006) 174 endg.; Ratsdok. 9128/06
... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, dass die mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen muss.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragestellungen
4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung
5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung
6. Zu Frage 3: Beweislast
7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht
8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern
9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren
10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung
11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung
12. Zu Frage 9: Allgemeines
13. Nicht behandelte Fragen
Drucksache 362/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn
... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erhoben werden, erforderlich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Auskunftsaustausch ist durch Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Satz 1 genannten Steuern befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offen legen.
Drucksache 394/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat - Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich jede geeignete Initiative, die das Ziel verfolgt, auf Ebene der EU {die Innen- und Sicherheitspolitik} und {{die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung}} fortzuentwickeln {und insbesondere die Verfahren der grenzüberschreitenden Polizei- und Justizzusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten möglichst pragmatisch auszugestalten.} Allerdings hält der Bundesrat die Vorschläge im Kapitel "
Drucksache 219/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind
... - unter Hinweis auf das Protokoll von Palermo von 2000 zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
Drucksache 53/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Das Grünbuch befasst sich mit positiven Kompetenzkonflikten, also den Fällen, in denen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten den gleichen Sachverhalt untersuchen und für ihr jeweiliges Verfahren einen Vorrang annehmen. Mit dem Vorschlag, Regelungen zur Lösung dieses Konflikts einzuführen, soll der Gefahr begegnet werden, dass es unter Berücksichtigung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes zu zufälligen oder willkürlichen Ergebnissen kommt, wenn ein Gericht des einen Mitgliedstaats früher als ein Gericht des anderen Mitgliedstaats eine rechtskräftige Entscheidung fällt. Wegen des in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) statuierten Verbots der doppelten Strafverfolgung müsse der andere Staat seine Verfolgung beenden. Dies laufe im Ergebnis auf ein Wettrennen nach dem Motto "
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 831/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Europäischen Beratenden Ausschusses für die Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information KOM (2006) 653 endg.; Ratsdok. 14944/06
... Zur Erfüllung seiner Aufgaben könnte sich der reformierte CEIES auch auf die Arbeit von Expertengruppen stützen, die mit der Unterstützung der Kommission bei der Ermittlung des Datenbedarfs in bestimmten Bereichen beauftragt sind, wie z.B. die durch Beschluss 2006/581/EG der Kommission vom 7. August 2006 eingesetzte Expertengruppe zur Ermittlung des Bedarfs der Politik an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zu dem Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Beratender Ausschuss
Artikel 2 Aufgaben
Artikel 3 Beziehungen zu den Europäischen Institutionen und anderen Gremien
Artikel 4 Zusammensetzung und Ernennungsverfahren
Artikel 5 Amtszeit der Mitglieder
Artikel 6 Struktur und Arbeitsweise des Ausschusses
Artikel 7 Beschlussverfahren
Artikel 8 Vertraulichkeit
Artikel 9 Geschäftsordnung
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 606/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... 12. In Artikel 9 sollten eindeutige Regelungen getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt die begünstigte Bank einen Betrag für die Dauer der Prüfung einbehalten darf. Auch wäre festzulegen, was bei einem Geldwäscheverdacht konkret zu geschehen hat - etwa eine Einbehaltung oder Zurückleitung der Zahlung oder Auskehrung an die Strafverfolgungsbehörden. Die vorgesehenen Regelungen werden das nationale Girovertragsrecht überlagern und den Herausgabeanspruch des Begünstigten gegen die begünstigte Bank einschränken oder ausschließen, wenn der Auftraggeberdatensatz unvollständig ist. Das ist ein starker
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 518/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte
... - Zur Klarstellung merkt der Bundesrat an, dass durch die (abzulehnende) Erstreckung des Tätigkeitsbereichs der Grundrechteagentur auf den noch nicht vergemeinschafteten Bereich der 3. Säule keinesfalls die Beurteilung nationaler Grundrechte in das Aufgabengebiet der Agentur einbezogen werden darf. Auch hier muss das Handlungsfeld der Agentur sachlich auf die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannten Europäischen Grundrechte beschränkt bleiben. Auch darf die Zuständigkeit der Agentur keinesfalls weitergehen als die des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der dritten Säule. Da der Gerichtshof gemäß Artikel 35 Abs. 5 EUV nicht für die Überprüfung der Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats oder der Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zuständig ist, darf auch die Agentur ihre Tätigkeit nicht auf diesen Bereich erstrecken, selbst wenn die Strafverfolgungs-, Polizei- und Sicherheitsbehörden in Ausführung des (ggf. in nationales Recht umgesetzten) Europarechts handeln.
Drucksache 606/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Doch hindern all diese Maßnahmen Terroristen und andere Straftäter nicht gänzlich daran, sich zur Transferierung ihrer Gelder Zugang zu Zahlungsverkehrssystemen zu verschaffen. Die hier vorgeschlagene Verordnung soll diese Maßnahmen ergänzen, den zuständigen Vollstreckungs- und/oder Strafverfolgungsbehörden einen unmittelbaren
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Sonstiges
Vorschlag
Kapitel I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers
Artikel 4 Vollständiger Auftraggeberdatensatz
Artikel 5 Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung
Artikel 6 Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft
Artikel 7 Geldtransfers in Drittländer
Kapitel III Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten
Artikel 8 Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber
Artikel 9 Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber
Artikel 10 Einschätzung des Risikos
Artikel 11 Datenspeicherung
Kapitel IV Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister
Artikel 12 Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer
Artikel 13 Technische Beschränkungen
Kapitel V Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 14 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 15 Strafen
Artikel 16 Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 17 Ausschuss
Kapitel VI Ausnahmeregelungen
Artikel 18 Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft
Artikel 19 Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Mitteilung
1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit
2. EIN Auftrag zum Handeln
3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung
3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums
3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen
3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen
4. Fazit
Drucksache 603/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor allem an den Binnengrenzen, und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen KOM (2005) 317 endg.; Ratsdok. 11407/05
... 7. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... 55. begrüßt insbesondere das Ziel, den grenzüberschreitenden Austausch von nachrichten- und sicherheitsdienstlichen Informationen nach dem im "Haager Programm" enthaltenen Verfügbarkeitsgrundsatz - der darin für den zukünftigen Austausch von strafverfolgungsrelevanter Information vorgesehen ist - auszurichten, wonach - unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen der Arbeitsweise dieser Dienste (z.B. die Notwendigkeit, die Verfahren für die Erfassung von Informationen, die Informationsquellen und die fortdauernde Vertraulichkeit der Daten nach dem Austausch zu sichern) - Informationen, die bei einem Dienst in einem Mitgliedstaat verfügbar sind, den entsprechenden Diensten in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.