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190 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Typgenehmigung"


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Drucksache 48/13

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.2 Inhalt des Vorschlags

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationaler Strategierahmen

Artikel 4
Stromversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 5
Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 6
Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 7
Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Nationaler Strategierahmen

1. Einen Regelungsrahmen

2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens

3. Förderung von Verbreitung und Produktion

4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

5. Ziele

Anhang II
Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat

Anhang III
Technische Spezifikationen

1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen

1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge

1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge

1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe

2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge

3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen

3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge

4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 31/13

... Die Richtlinie 2002/24/EG über die Typgenehmigung von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird von deren Geltungsbereich aus. Diese Fahrzeuge werden national verkehrsrechtlich bereits als Fahrräder eingestuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 6
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 399/12

... Bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht werden darf, muss es alle einschlägigen Anforderungen für die Typ- oder Einzelgenehmigung erfüllen, damit hinsichtlich der Sicherheits- und Umweltschutzstandards ein optimales Niveau gewährleistet ist. Jeder Mitgliedstaat muss jedem Fahrzeug, das eine europäische Typgenehmigung auf der Grundlage der vom Fahrzeughersteller ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung erhalten hat, die Erstzulassung erteilen. Diese Zulassung bildet die amtliche Genehmigung zum Betrieb auf öffentlichen Straßen; zugleich werden mit ihr die verschiedenen Fristen für die Erfüllung der verschiedenen Anforderungen an das Fahrzeug in Kraft gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/12




Paket Verkehrssicherheit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise Konsultationsverfahren

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3a

Artikel 6
Delegierte Rechtsakte

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 197/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge5 sowie der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates6 unterliegen, nicht aber für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Allerdings ist durch die Richtlinie 1999/37/EG nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Gerichtshofs7 keine abschließende Harmonisierung erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Ziele dieses Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.3 Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gültigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 4
Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 5
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde

Artikel 6
Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten

Artikel 8
Fahrzeugzulassungen für Händler

Artikel 9
Fahrzeugzulassungsbehörden

Artikel 10
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1

Anhang II
Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7


 
 
 


Drucksache 371/1/12

... In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a sind in § 7 Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "Fahrzeugen," die Wörter "für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 8 Absatz 2 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 Satz 1, 2 - neu - und 3 FZV , Buchstabe b § 16 Absatz 4 FZV und Nummer 23a - neu - § 48 Nummer 14a - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV


 
 
 


Drucksache 692/12

... Die Kommission erkennt an, wie wichtig es ist, eine wirksame Verringerung der im tatsächlichen Fahrbetrieb entstehenden NOx-Emissionen sicherzustellen, damit die in den Rechtsvorschriften über die Luftqualität festgelegten derzeitigen und zukünftigen Ziele erreicht werden. Aufgrund dessen und zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 leitete die Kommission im Januar 2011 die Entwicklung eines neuen Prüfverfahrens ein, das in das Typgenehmigungssystem integriert werden soll und mit dem die NOx-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge im tatsächlichen Fahrbetrieb unmittelbar bewertet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 371/12 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a sind in § 7 Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "Fahrzeugen," die Wörter "für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 FZV ,

'Artikel 2a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV

13. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV

14. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV


 
 
 


Drucksache 397/12

... -Emissionen weiterhin nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge11 und ihrer Durchführungsvorschriften sowie nach innovativen Technologien gemessen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Die Verordnung

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Externe Sachverständige

Anhörung interessierter Kreise

- Anhörung der Öffentlichkeit

- Interessengruppensitzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs-/Überarbeitungs-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 652/12

... Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die verbindliche Anwendung der Regelungen Nr. 1, 3, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 13 H, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 28, 31, 34, 37, 38, 39, 43, 44, 46, 48, 55, 58, 61, 66, 67, 73, 77, 79, 80, 87, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 102, 105, 107, 110, 112, 116, 118, 121, 122, 123 und 125 der UN-Wirtschaftskommission für Europa für die Zwecke der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 610/12

... 2010. entwickelte die Kommission im Rahmen ihrer Strategie für eine intelligente Regulierung 32 Eignungstests zur Bewertung des gesamten ordnungspolitischen Rahmens eines bestimmten Politikbereichs. Bei diesen Tests sollen übermäßiger Verwaltungsaufwand sowie Rechtslücken, Unvereinbarkeiten und Überschneidungen zwischen rechtlichen Regelungen festgestellt und die kumulative Wirkung der Rechtsvorschriften bewertet werden. Die Testergebnisse dienen als Grundlage für politische Entscheidungen über den künftigen ordnungspolitischen Rahmen in den betreffenden Bereichen. Solche Eignungstests werden derzeit in bestimmten Politikbereichen durchgeführt, wie z.B. der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, dem Typgenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge oder dem Süßwasserschutz der EU. Die geplante Erstellung eines Überblicks über die wichtigsten politischen Maßnahmen, die einzelne Branchen betreffen, wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Die Kommission wird daher als Pilotprojekt horizontale, branchenspezifische Eignungstests durchführen. Zunächst befasst sie sich dabei mit der Erdölraffination sowie der Aluminiumbranche, die beide von entscheidender Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette der EU sind, angesichts des hohen internationalen Wettbewerbsdrucks allerdings dringend neue Investitionen benötigen. Bei den Eignungstests geht es vorrangig um die Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen am relevantesten sind, und die zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen. 33 Weitere Eignungstests anderer Industrieprodukte folgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 371/12

... /EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1003/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Anlage 11
(zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR NR. 2092: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 396/12

... -Emissionen weiterhin nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge10 und ihrer Durchführungsvorschriften sowie nach innovativen Technologien gemessen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Die Verordnung

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

- Externe Sachverständige

- Anhörung interessierter Kreise

- Anhörung der Öffentlichkeit

Interessengruppensitzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 5a
Begünstigungen für das Erreichen des 95-g-CO2/km-Ziels

Artikel 14a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 861/1/11

... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/1/11




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 70/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen für die gesamte Lebensdauer für schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, nicht anwendbar ist, sofern die Schadstoffemissionen aus dem Testverfahren der Typgenehmigung verwendet werden sollen. Denn für die genannten Fahrzeuge werden in dem Verfahren nur Emissionen in g/kWh bestimmt. Diese lassen sich nicht direkt in den erforderlichen Emissionsfaktor in g/km umrechnen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren für die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben.



Drucksache 281/4/11

... In Teil A Abschnitt I sind in Nummern 3 und 4 ferner die erforderlichen Regelungen zur Aufnahme der Effizienzskala in den Hinweis vorgenommen und in Nummer 3 die Angaben zur Masse und zum Energieträger hinzugefügt worden. Zugleich wird in Nummer 3 der Begriff "Kraftstoffart" durch den Begriff "Kraftstoff" ersetzt, um in Übereinstimmung mit § 2 Nummer 6 Buchstabe d klarzustellen, dass auf dem Hinweis unter dem Begriff "Kraftstoff" die Bezeichnung nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen zu Grunde zu legen ist. Ebenfalls der Klarstellung dient die Konkretisierung des Begriffs "Modell". Da der Hinweis i.S.d. Anlage 1 sich in seinen Angaben auf das konkret ausgestellte Fahrzeug beziehen muss, ist auch die Modellbezeichnung durch die Angabe des Typs, der Variante und der Version näher zu bestimmen. Administrative Angaben zur Typgenehmigung, wie beispielsweise die Typschlüsselnummer oder der Versionsschlüssel, sind hiervon nicht erfasst und müssen auf dem Hinweis nicht angegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 11

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch*

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*


 
 
 


Drucksache 817/11

... Der Vorschlag verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines neuen Prüfverfahrens für die Messung von Geräuschemissionen, die Senkung der Geräuschgrenzwerte und die Aufnahme zusätzlicher Bestimmungen zu Geräuschemissionen in das Typgenehmigungsverfahren die Umgebungsgeräusche zu reduzieren. Außerdem sollen durch die Einführung von Anforderungen in Bezug auf das Mindestgeräusch von Elektrofahrzeugen und Elektrohybridfahrzeugen die Verkehrs- und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 70/1/11

... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen für die gesamte Lebensdauer für schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, nicht anwendbar ist, sofern die Schadstoffemissionen aus dem Testverfahren der Typgenehmigung verwendet werden sollen. Denn für die genannten Fahrzeuge werden in dem Verfahren nur Emissionen in g/kWh bestimmt. Diese lassen sich nicht direkt in den erforderlichen Emissionsfaktor in g/km umrechnen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren für die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben.



Drucksache 69/1/11

... Nach der EU-Richtlinie teilen die Mitgliedstaaten der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Genehmigungsbehörden und Technischen Dienste mit, die für die Durchführung der Richtlinie verantwortlich sind. Dies ist das Kraftfahrt-Bundesamt. Die EU-Richtlinie geht beim Vollzug von einem sehr engen Verhältnis zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Hersteller aus, innerhalb dem Registrierungs- und Kontrollpflichten stattfinden. Neben dem Hersteller auf der einen Seite und der Genehmigungsbehörde und den Technischen Diensten auf der anderen Seite sind in der EU-Richtlinie keine weitere Behörden oder Stellen genannt. Von besonderer Bedeutung ist, dass erforderliche Informationen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten über beim Kraftfahrt-Bundesamt geführte Listen zur Verfügung stehen und auch die Zuständigkeit zum Widerruf einer Typgenehmigung ausschließlich beim Kraftfahrt-Bundesamt liegt. Im Sinne effizienten Verwaltungshandelns macht deshalb die Übertragung der Aufgaben der Marktüberwachung in diesem Fall keinen Sinn.

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Drucksache 69/1/11




1. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1:

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 853/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 407/2011 (ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 13) geändert worden ist.

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Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 709/11

... Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum oder Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt

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Drucksache 709/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

1. einzeiliges Kennzeichen

2. zweizeiliges Kennzeichen

3. Kraftradkennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand:

4 Bund

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1902: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung


 
 
 


Drucksache 70/11

... 2. Die Werte für den Kraftstoffverbrauch je Kilometer sowie für Kohlendioxid-Emissionen und Schadstoffemissionen je Kilometer basieren auf den genormten gemeinschaftlichen Testverfahren der Gemeinschaftsvorschriften über die Typgenehmigung. Für Straßenverkehrsfahrzeuge, für die keine genormten gemeinschaftlichen Testverfahren bestehen, werden zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit verschiedener Angebote allgemein anerkannte Testverfahren, die Ergebnisse von Prüfungen, die für den Auftraggeber durchgeführt wurden, oder die Angaben des Herstellers herangezogen.

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Drucksache 70/11




A. Allgemeines

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Vergabeverordnung

Anlage 1
*

Teil
A1

Teil
B

Anlage 2
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anlage 3
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 2
Änderung der Sektorenverordnung

Anhang 4
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anhang 5
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeines

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1375: Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 861/11 (Beschluss)

... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die

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Drucksache 861/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 265/11

... In der Gebührennummer 111.1 werden nach dem Wort "EG-Typgenehmigung" die Wörter "(Mehrphasen-Typgenehmigung nach den Richtlinien

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Drucksache 265/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 4
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Nachhaltigkeit

B. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

A. Grundgebühr

B. Verfahrensgebühr

Zu Nummer 16

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1276: Entwurf einer Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 281/11

... b) den Verbrauch von Erdgas- oder Biogas als Kraftstoff abweichend von a) Kilogramm je 100 Kilometer (kg/100 km), wobei der aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) stammende und in Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km) angegebene Wert vom Hersteller in Kilogramm je 100 Kilometer (kg/100 km) gemäß dem in Anhang XII Absatz 2.3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1) festgelegten Bezugsdichtewert für Erdgas umzurechnen ist,

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Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 3a
CO2-Effizienzklassen

§ 8a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 853/1/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit sind seit dem 1. November 2011 die Parameter Naßhaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch Bestandteil der Typgenehmigung von Reifen. Genau diese drei Parameter sind im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 853/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG


 
 
 


Drucksache 179/11

... - Förderung der Markteinführung kraftstoffeffizienter, sicherer und geräuscharmer Reifen, die die Leistungsanforderungen der Typgenehmigung übertreffen27.

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Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 853/11 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit sind seit dem 1. November 2011 die Parameter Naßhaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch Bestandteil der Typgenehmigung von Reifen. Genau diese drei Parameter sind im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 - neu - EnVKG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG


 
 
 


Drucksache 69/11

... /EU wird der Geltungszeitraum bereits existierender Ausnahmeregelungen verlängert. Demnach muss eine Typgenehmigung auf Basis der derzeit geltenden Grenzwertstufe für bestimmte Kettensägen und Heckenschneider nun bis zum 31. Juli 2013 (bislang 2011 bzw. 2012) erteilt werden, bevor die nächste, weiter verschärfte Stufe anzuwenden ist. Die nächste Grenzwertstufe tritt für diese Geräte also etwas später in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1401: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren


 
 
 


Drucksache 616/10

... -Emissionen von Fahrzeugen, werden anspruchsvolle Ziele gesetzt. Sie sorgen für langfristige Planbarkeit und bieten einen kräftigen Anreiz für Öko Innovationen. Harmonisierte Vorschriften sind oft unverzichtbar für Produktzulassungen. So wird z.B. die Einführung von Ökofahrzeugen auf Europas Straßen nicht möglich sein, ohne dass zuvor die Typgenehmigung geregelt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 362/10

... Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit, veröffentlich im Amtsblatt der EU am 31.07.2009, Nr. L 200, Seite 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/10




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung - Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage


 
 
 


Drucksache 723/10

... einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Typgenehmigung für Fahrzeugtypen bei Vorlage aller relevanten Systemgenehmigungen nach Einzelrichtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

§ 1
Gebührentarif

§ 2
Auslagen

§ 3
Kostengläubiger

§ 4
Kostenschuldner

§ 5
Persönliche Gebührenfreiheit

§ 6
Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu
§ 1

1. Abschnitt

2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich

3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

D. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)


 
 
 


Drucksache 585/10 (Beschluss)

... -Fahrzeuggenehmigungsverordnung, ferner ist fehlerhaft, dass ein Fahrzeughalter eine EG-Typgenehmigung beantragen soll, was aber Fahrzeugherstellern oder deren Beauftragten vorbehalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Satz 3 StVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 5 Absatz 1a StVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36 Absatz 3c StVG

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und Nummer 2 - neu - Eingangsformel, § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 4 und § 17 Absatz 2 KfSachvG Artikel 3 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

5. Zu Artikel 3a - neu - § 2a Absatz 1 Satz 1 FahrlG

'Artikel 3a Änderung des Fahrlehrergesetzes


 
 
 


Drucksache 338/10

... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) konnte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bundesrates auf keine Änderung des Vorschlages für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (KOM (2008)



Drucksache 418/10

... Der Zeitraum für die Typgenehmigung der entsprechenden Motoren hat am 1. Januar 2010 begonnen. Davon betroffen ist eine große Vielfalt an hergestellten Maschinen und Geräten (etwa 1 500 Unternehmen in der EU).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtsgrundlage

4. Änderungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 585/10

... a) In Satz 2 werden die Wörter "Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung" durch die Wörter "Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Nachhaltigkeit

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1275: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 699/10

... Die Richtlinie soll zwar künftig durch die Verordnung Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit abgelöst werden. Sie bleibt aber zunächst bis zum 01.11.2017 in Kraft (vgl. Arti-kel 19 Abs. 2 Verordnung Nr. 661/2009). Die Verordnung Nr. 661/2009 gilt dagegen erst ab dem 0 1. 11.2011.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Öffentliche Haushalte

2. Private Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Öffentliche Haushalte

2. Private Haushalte

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1533: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 260/10

... • Sie wird im Jahr 2010 eine Verordnung über die Anforderungen an die Typgenehmigung für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse L) vorschlagen, in der Emissionsnormen festgelegt und zur Berücksichtigung neuer Technologien bestehende Maßnahmen angepasst oder neue entwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/10




Mitteilung

1. Ziele der Strategie

2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge

2.1. Regulierungsrahmen

2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien

2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation

2.4. Globale Aspekte

2.5. Beschäftigung

2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen

2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge

1. Inverkehrbringen

2. Normung

3. Infrastruktur

4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung

5. Wiederverwertung und Transport von Batterien

3. Governance


 
 
 


Drucksache 460/10

... Derzeit liegen die Fahrzeugdaten (Typgenehmigung, Zulassung, Ergebnisse der Fahrzeugüberprüfungen usw.) in jedem Mitgliedstaat in anderer Form vor. Die Kommission wird die Einrichtung einer europäischen elektronischen Plattform für einen leichteren Austausch dieser Daten untersuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/10




3 Einleitung

2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit

3. Grundsätze und Zielvorgaben

3.1. Grundsätze

Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben

Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung

3.2. Zielvorgabe

4. Strategische Ziele

Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern

Lernen vor der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung

Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb

Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

Durchsetzungskampagnen

Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung

Nationale Durchsetzungsziele

Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur

Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge

Heutige Fahrzeuge

Fahrzeuge der Zukunft

Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern

Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern

Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen

Motorisierte Zweiräder

Fußgänger und Radfahrer

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung

Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse

Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 725/10

... 2. Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/30/EG der Kommission vom 22. April 2005 (ABl. L 106 vom 27.04.2005, S. 17) geändert worden ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.


 
 
 


Drucksache 822/10

... zulassungsbescheinigungspflichtigen Fahrzeuge auch die Typgenehmigung nach Unterabschnitt 9.1.2.2 des ADR ein. In der Benennung der Technischen Dienste sind auch die Fahrzeugarten bestimmt, für deren Begutachtung der jeweilige Technische Dienst benannt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 23a
Pflichten des Entladers

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

zu Absatz 1

Zu § 19

zu Absatz 1

zu Absatz 2

zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

zu Absatz 1

zu Absatz 3

Zu § 22

zu Absatz 1

Zu § 23

Zu § 23a

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 33

Zu § 36

Zu § 37

zu § 38

zu § 39

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


 
 
 


Drucksache 693/10

... /EG über die EG- Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Einführung der Marktüberwachungsvorschriften des neuen Rechtsrahmens für die Vermarktung von Erzeugnissen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 677/10

... /EG2 führte die Richtlinie 2005/13/EG3 die derzeit für die meisten Dieselmotoren gültige Stufe von Emissionsgrenzwerten, die Stufe III A, ein. Diese Grenzwerte werden ab dem 1. Januar 2011 für neuverkaufte Zugmaschinen schrittweise durch die strengeren Grenzwerte der Stufe III B abgelöst. Der Zeitraum für die Typgenehmigung der entsprechenden Motoren hat am 1. Januar 2010 begonnen. Hiervon ist die Herstellung der unterschiedlichsten Zugmaschinen betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen sowie Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Optionale Elemente 2010/0301 COD

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Anhang I

Finanzbogen

1. Bezeichnung des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Haushaltslinien

3. finanzielle Auswirkungen

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 382/10

... Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/10




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen


 
 
 


Drucksache 585/1/10

... -Fahrzeuggenehmigungsverordnung, ferner ist fehlerhaft, dass ein Fahrzeughalter eine EG-Typgenehmigung beantragen soll, was aber Fahrzeugherstellern oder deren Beauftragten vorbehalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Satz 3 StVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 5 Absatz 1a StVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36 Absatz 3c StVG

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und Nummer 2 - neu - Eingangsformel, § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 4 und § 17 Absatz 2 KfSachvG Artikel 3 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

5. Zu Artikel 3a - neu - § 2a Absatz 1 Satz 1 FahrlG

'Artikel 3a Änderung des Fahrlehrergesetzes


 
 
 


Drucksache 825/1/09

... -reduzierte leichte Nutzfahrzeuge in zunehmendem Maße in den Markt kommen. Ferner tritt im Jahr 2014 die Euro-6-Norm in Kraft. Somit ist zu erwarten, dass die Fahrzeugindustrie mit Zeithorizont 2013/14 verbrauchs- und schadstoffarme leichte Nutzfahrzeuge in den Markt bringen wird. Bis die neuen Fahrzeuge in signifikanten Stückzahlen in der Flotte sind, werden ohne zusätzliche Anreize jedoch Jahre vergehen. Während emissionsarme Pkw über die Umweltprämie und die Kfz-Steuer gefördert wurden bzw. werden und emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge bei der Maut begünstigt werden, gibt es im Segment der leichten Nutzfahrzeuge keine Förderprogramme und Benutzervorteile. Daher wird die Bundesregierung gebeten, die Neuanschaffung von Fahrzeugen, die dem Verordnungsvorschlag entsprechen und die Euro 6-Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge erfüllen, zu fördern.



Drucksache 265/09 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei schweren Nutzfahrzeugen durch automatische Reifendrucküberwachung und Umfeldüberwachung


 
 
 


Drucksache 265/09

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit



Drucksache 228/09

... – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge und damit zusammenhängende Rechtsakte8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 274/09

... und deren Vorlage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(2) Das Kraftfahrt-Bundesamt ist zuständige Behörde für die Typgenehmigung von Fahrzeugen nach Unterabschnitt 9.1.2.2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 190/09

... ") (ABl. EU (Nr.) L 263 S.1) wird das bisher in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 geregelte und mehrfach in wesentlichen Punkten geänderte Genehmigungsverfahren weiterentwickelt und neu gefasst. Damit sollen die Zulassung, der Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständiger technischer Einheiten in der Europäischen Gemeinschaft erleichtert werden. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Die Verordnung soll die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die auf der bisherigen Richtlinie beruhende Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 433/09

... Die Kommission plant nun, Mitte 2009 einen Vorschlag für eine Novellierung der Vorschriften für die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen vorzulegen, der u. a. auch neue Sicherheitsvorschriften für Motorräder enthalten soll. Die Kommission prüft zurzeit die Möglichkeit, für neue Motorräder die verbindliche Ausrüstung mit ABV vorzuschreiben. Das BMVBS hat im Rahmen der Anhörung der Kommission im Februar 2009 betont, dass aus Verkehrssicherheitsgründen sowie auf Grund des positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses von 4:1 – möglichst schnell – die obligatorische Ausstattung von allen einspurigen Fahrzeugen mit ABV vorgeschrieben werden sollte.



Drucksache 532/09

... Sollten die Hersteller elektronischer Mobilitätshilfen bei der deutschen Typgenehmigungsbehörde (Kraftfahrt-Bundesamt -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/09




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr

§ 1
Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung

§ 2
Anforderungen an das Inbetriebsetzen

§ 3
Berechtigung zum Führen

§ 4
Anforderung an die Verzögerungseinrichtung

§ 5
Anforderung an die lichttechnischen Einrichtungen

§ 6
Anforderung an die Schalleinrichtung

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

1. Zu § 1

2. Zu § 2

3. Zu § 3

4. Zu § 4

5. Zu § 5

6. Zu § 6

7. Zu § 7

8. Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 666: Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr


 
 
 


Drucksache 825/09

... -Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge ist auch notwendig, damit es wegen Überschneidungen zwischen Pkw- und Nutzfahrzeugzulassungen nicht zu einer Gesetzeslücke kommt. Zurzeit werden viele als Personenkraftwagen homologierte Fahrzeuge als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen, nicht zuletzt, um von den damit einhergehenden Steuerermäßigungen oder sonstigen Steueranreizen zu profitieren. Der Geltungsbereich der Pkw-Verordnung hängt zwar (wie dieser Vorschlag) von der Fahrzeugart laut Typgenehmigung ab (wobei die Art der Zulassung nicht berücksichtigt wird), doch ist bei Nichtregelung des Ausstoßes von leichten Nutzfahrzeugen die Gefahr gros, dass der Markt reagiert und größere Personenkraftwagen als leichte Nutzfahrzeuge typgenehmigt werden. Dies wiederum wurde bedeuten, dass diese stark emittierenden Fahrzeuge weiterhin von den CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 402/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008)



Drucksache 348/08

... Die Änderung ermächtigt den Verordnungsgeber, auch solche Bestimmungen zu erlassen, die das gewerbsmäßige Feilbieten, das gewerbsmäßige Veräußern und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstungen betreffen. Durch diese Ergänzung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass insbesondere Fahrzeugteile nicht nur der Genehmigung aufgrund nationaler Vorschriften bedürfen, sondern dass die Genehmigung auch aufgrund europäischer Rechtsvorschriften erforderlich sein kann. Um welche Fahrzeugteile und Ausrüstungen es sich handelt und welche Bedingungen im Einzelnen erfüllt sein müssen wird unter Bezugnahme auf die jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften in der Verordnung geregelt werden. Es handelt sich dabei um die nach den Typgenehmigungsrichtlinien genehmigungs- und kennzeichnungspflichtigen Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten, die Bestandteil eines Fahrzeugs werden sollen sowie Teile oder Ausrüstungen im Sinne von Artikel 31 Abs. 1 und 2 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 23
Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

1. Notwendigkeit der Verbesserung der Allgemein- und Spezialprävention

2. Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten/Einnahmen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 36/1/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007)



Drucksache 917/08

... Der Vorschlag zur Kennzeichnung von Reifen folgt einem integrierten Konzept, das die Bereitstellung genormter Informationen nicht nur zur Kraftstoffeffizienz, sondern auch zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch gewährleistet, damit die Verbraucher und Endnutzer ihre Kaufentscheidung sachkundig treffen können. Ziel ist es durch die Nutzung der Marktkräfte eine dynamische Verbesserung aller Parameter über die zur Typgenehmigung (Verfahren zur EU-Marktzulassung) festgesetzten Mindestanforderungen hinaus zu bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Option 6:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Ziel und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten

Artikel 5
Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern

Artikel 6
Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern

Artikel 7
Harmonisierte Prüfmethoden

Artikel 8
Prüfverfahren

Artikel 9
Binnenmarkt

Artikel 10
Anreize

Artikel 11
Änderung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16

Artikel 17
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Abstufung von Reifenparametern

Teil
A Kraftstoffeffizienzklassen

Teil
B Nasshaftungsklassen

Teil
C Externes Rollgeräusch

Anhang II
Format der Kennzeichnung

1. Gestaltung des Kennzeichens

2. Markenfeld

Anhang III
Angaben in technischem Werbematerial

Anhang IV
Prüfverfahren


 
 
 


Drucksache 797/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates16,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags


 
 
 


Drucksache 355/08

... Hintergrund der befristeten Mauterhöhung hinsichtlich des Innovationsprogramms ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Befristung der Förderung von Fahrzeugen mit Euro V –Technologie. Sie hat in ihrer Entscheidung vom 27. Januar 2007 zum Förderprogramm festgelegt dass eine Förderung von schweren Nutzfahrzeugen mit der Emissionsklasse Euro V am 30. September 2008 auslaufen soll (Stichtag für die Zulassung zu fördernder Lkw), da die Emissionsklasse Euro V zum 1. Oktober 2008 für Erteilung der EG-Typgenehmigungen rechtlich verbindlich wird. Als Stichtag (Antragsschluss) für die Antragstellung für die Förderung von Euro V-Fahrzeugen ist von der Europäischen Kommission der 30. Juni 2008 festgesetzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft

5. Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 97/08

... b) Maßnahmen zu fördern, mit denen eine Annäherung der beiden Vertragsparteien in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung erreicht wird, wozu vor allem der Austausch von Informationen über Normen, Konformitätsbewertung und Typgenehmigung gehört, sowie c) Maßnahmen zu fördern, mit denen die Kompatibilität der jeweiligen Systeme und Verfahren der Vertragsparteien in den oben genannten Bereichen – einschließlich Fragen der Transparenz, der Regulierung und der Qualitätsnormen für Produkte und Unternehmen – verbessert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.