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0581/08
0900/08
0553/1/08
0012/08B
0576/08
1004/08
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0444/08
0037/08B
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0010/08
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0150/07B
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0150/07
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0380/07
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0930/07
0769/07B
0600/07
0073/07B
0278/07
0275/07
0743/07
0673/07
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0499/06
0247/06
0262/06
0555/06
0505/06
0622/06B
0010/06
0217/06B
0259/06
0556/06
0206/06
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0111/1/06
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0040/1/06
0834/06
0332/2/06
0778/06
0301/06
0833/1/06
0142/1/06
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0217/06
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0332/06
0179/06
0111/06B
0142/5/06
0071/1/06
0257/06B
0677/06
0142/06
0800/06
0142/06B
0171/06
0100/06
0778/1/06
0656/1/06
0369/06
0910/06
0512/06
0171/1/06
0480/06B
0103/06
0302/06B
0503/06
0257/06
0330/1/06
0178/06
0040/06
0302/1/06
0480/1/06
0021/06
0257/1/06
0399/06
0207/06
0693/06
0302/06
0141/06
0337/06
0935/06
0153/06
0755/06
0171/06B
0231/06
0306/06
0852/05
0194/1/05
0618/05B
0655/05
0618/1/05
0656/05B
0083/05
0938/05
0361/1/05
0064/05
0194/05
0516/05B
0408/05
0438/05
0121/05
0212/05
0516/05
0286/1/05
0936/05B
0897/05
0334/05
0391/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0656/05
0587/05
0398/05
0651/05
0321/1/05
0065/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0872/05
0236/05
0391/05B
0194/05B
0212/05B
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0516/1/05
0937/05B
0937/1/05
0326/05B
0212/1/05
0262/05
0138/05B
0395/05
0836/05
0937/05
0235/05
0326/1/05
0479/1/05
0326/05
0569/05
0817/05
0683/05
0726/05
0092/05
0304/05
0361/4/05
0138/05
0622/05
0020/05
0045/1/05
0233/05
0219/05
0210/1/05
0937/3/05
0920/05
0513/05
0196/05
0618/05
0936/1/05
0524/05
0942/05
0038/05
0773/04B
0525/04
0994/04
0919/04
0696/04B
0917/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0967/1/04
0457/04
1002/04
0965/04B
0466/04B
0878/04
0458/04B
0783/04
0965/04
0967/04B
0702/04
0664/04B
0994/1/04
0826/04
0994/04B
0431/04
0613/04
0441/04
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0253/03
0061/2/03
Drucksache 435/16

... Mit der Änderung in Absatz 4 wird präzisiert, dass nach diesem Gesetz Erdöl und Erdölerzeugnisse erst bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen als eingeführt gelten. Zur Einfuhrabgabenschuld zählt für Zwecke des Erdölbevorratungsgesetzes in dem neu gefassten § 3 Absatz 4 Satz 1 wie auch in den neu gefassten § 10 Absatz 4, § 13 Absatz 2 Satz 2 und § 23 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und § 23 Absatz 2 Satz 2 auch die Einfuhrumsatzsteuer. Diejenigen vergleichbaren Verfahren, bei denen die Einfuhr ebenfalls aufgeschoben ist, sollen ebenso wie die Lagerung in Freizonen oder Zolllagern behandelt werden. Nur die in diesem Sinne als eingeführt geltenden Mengen sind dem Inlandsverbrauch zuzurechnen.



Drucksache 23/16

... c) Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat gewöhnlich eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus, wenn er dort üblicherweise 25 Prozent des Umsatzes erzielt oder 25 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Allgemeine Regelungen

Artikel 7
Entsandte Personen

Artikel 8
Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmevereinbarungen

Teil III
Besondere Bestimmungen

Artikel 10
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 11
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12
Besonderheiten für die Republik Albanien

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 13
Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen

Artikel 14
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen

Artikel 15
Gebühren

Artikel 16
Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen

Artikel 17
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 18
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 19
Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen

Artikel 20
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 21
Erstattungen

Artikel 22
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 24
Schlussprotokoll

Artikel 25
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 26
Geltungsdauer und Kündigung

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:

2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:

3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:

4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:

5. Zu Artikel 4 des Abkommens:

6. Zu Artikel 5 des Abkommens:

7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:

Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 9 des Abkommens:

10. Zu Artikel 23 des Abkommens:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 648/1/16

... Ab dem Jahr 2018 wird Maßstab für die Förderung gemäß § 24 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) vom 21. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 656), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 970), der Umsatz sein, den die Pflegeeinrichtung durch die Erbringung von Leistungen erwirtschaftet, für die der Art nach eine Vergütung nach dem



Drucksache 311/16

... Die kollaborative Wirtschaft ist klein, wächst aber schnell und gewinnt in einigen Branchen in bedeutendem Maße an Marktanteil. Der Bruttoumsatz kollaborativer Plattformen und Anbieter in der EU im Jahr 2015 wird auf 28 Mrd. EUR geschätzt. In fünf Schlüsselbranchen der EU hat sich ihr Umsatz im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und dürfte weiter stark zunehmen.1 Seit 2013 ist ein starkes Wachstum zu beobachten, das 2015 noch anstieg, da große Plattformen beträchtliche Investitionen in den Ausbau ihres Geschäfts in Europa tätigten. Wird der Blick weiter voraus gerichtet, so könnte die EU-Wirtschaft den Schätzungen einiger Experten zufolge durch die kollaborative Wirtschaft um 160 572 Mrd. EUR zunehmen. Deshalb bestehen hier große Chancen für neue Unternehmen, diese schnell wachsenden Märkte zu erschließen.2 Das Interesse der Verbraucher ist in der Tat groß, wie eine öffentliche Konsultation und eine Eurobarometer-Umfrage bestätigen.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 489/16

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 6

§ 7

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes

Artikel 6
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Alkopopsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 11
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Weingesetzes

Artikel 13
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 15
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 16
Änderung von Rechtsverordnungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 46/16

... - Standardisierte länderbezogene Berichterstattung (BEPS-Aktionspunkt 13): Mindeststandard für die Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation und den Informationsaustausch für multinationale Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR (oder mindestens einem Betrag in der Landeswährung, der etwa 750 Mio. EUR entspricht);



Drucksache 195/16

... - die Steuervergünstigungen für ÖPNV-Unternehmen, die sich zusammensetzen aus der Umsatzsteuerermäßigung, der Kfz-Steuerbefreiung, der Energie- und der Stromsteuerbegünstigung, die je nach Steuerart Bund, Ländern und/oder Kommunen zuzurechnen sind, sowie die Reduzierung der EEG-Umlage,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 389/16

... Art. 107 Abs. 1, Satz 4, Beteiligung der Länder am Aufkommen der Umsatzsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 9. Der Anwendungsbereich der Regelung zum Verlustuntergang bei einem qualifizierten Anteilseignerwechsel ("Mantelkauf") ist gegenüber dem nationalen Recht stark eingeschränkt. Es besteht damit die Gefahr eines Handels mit Verlustmänteln mit der Folge erheblicher Steuerausfälle. Zudem enthält der Entwurf durch die Anknüpfung an bestimmte Umsatzgrenzen gestaltungsanfällige und schwer zu administrierende Voraussetzungen. Der Vorschlag ist daher insoweit abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 547/1/16

... 10. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sollte der Anwendungsbereich des Gesetzes weiter gefasst werden. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass durch den im Gesetzentwurf vorgesehen Anwendungsbereich der erklärte Zweck der Richtlinie, die Transparenz für Investoren und Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, nicht umfassend erreicht wird. Denn nach dem Gesetzentwurf werden nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften erfasst. In Deutschland gibt es aber einen weit höheren Anteil an nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen als in anderen Ländern. Der Bundesrat sieht es daher als zielführend an, den Anwendungsbereich auf große, nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen auszuweiten. Hierzu könnte das Kriterium des Jahresumsatzes herangezogen werden.



Drucksache 769/1/16

... a) Die maßgeblichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzgefüge treten mit Ablauf des Jahres 2019 außer Kraft. Infolgedessen ist für die Zeit ab dem Jahr 2020 eine entsprechende Neuregelung erforderlich. Hierzu haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern nach umfangreichen Verhandlungen mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Danach sollen zum einen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt werden, insbesondere durch die Integration des bisherigen Länderfinanzausgleichs in die Umsatzsteuerverteilung. Zum andern enthält die Einigung Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 191/16

... Das derzeitige System, das seit 1993 in Kraft ist und als Übergangslösung gedacht war, teilt jeden grenzüberschreitenden Umsatz in eine steuerfreie grenzüberschreitende Lieferung und einen steuerpflichtigen grenzüberschreitenden Erwerb. Es funktioniert wie ein Zollsystem, verfügt jedoch nicht über entsprechenden Kontrollen, so dass es eine Ursache des grenzüberschreitenden Betrugs darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/16




Mitteilung

1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf

2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen

2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE

3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern

3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften

3.4 Steuererhebung

3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter

4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE

5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können

5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses

6. Schlussfolgerung

7. ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 490/16

... , deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer den maßgeblichen Schwellenwert gemäß § 106 des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 276/16

... Mit dem vollständigen Inkrafttreten des endgültigen und bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2018 endet ein mehrjähriger Übergangszeitraum. Damit haben Regelungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

Zu den Artikeln 1

Zu den Artikeln 3

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 338/16 (Beschluss)

... In den Jahren 2010 bis 2013 ermittelte die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeinsam mit dem BKA in einem bundesweiten Verfahrenskomplex wegen einer Vielzahl von Erpressungen von Online-Shops mittels DDos-Attacken. Es konnten nach intensiven Ermittlungen fünf Beschuldigte identifiziert und vor Gericht gestellt werden, die in unterschiedlicher Zusammensetzung für die Erpressungen verantwortlich waren. Insgesamt konnten 40 Fälle aufgeklärt werden, in denen Betreiber von Webshops mit DDoS-Attacken bedroht oder tatsächlich angegriffen wurden. Die von den geschädigten Unternehmen auf die DDoS-Angriffe zurückzuführenden, geschätzten Umsatzeinbußen beliefen sich zusammen auf Beträge im mittleren sechsstelligen Bereich. Ein Unternehmen aus Hessen erlitt ein Schaden in Höhe von ca. 65 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 124/16

... 4. die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Umweltstatistikgesetz

3 Hochbaustatistikgesetz

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

§ 12
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

Artikel 2
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

§ 4 Nummer 2

§ 4 Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 729/1/16

... 4. Vor dem Hintergrund der Steueraufsicht und der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs erscheint es dem Bundesrat nicht sinnvoll, dass behördliche Ermittlungen (Prüfungsmaßnahmen bei dem Unternehmer) grundsätzlich dem Mitgliedstaat der Identifizierung vorbehalten sind bzw. weitestgehend dessen Zustimmung voraussetzen. Damit wäre die Sicherung des inländischen Steueraufkommens von den Ermittlungen bzw. Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten abhängig.



Drucksache 415/16

... vor dem Hintergrund des allgemeinen Sprachgebrauchs ohne einengende Begriffsdefinition vorgenommen. Die E-Rechnungsrichtlinie stellt demgegenüber nunmehr ausdrücklich fest, dass eine elektronische Rechnung eine Rechnung ist, "die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht". Erwägungsgrund Nummer 7 der Richtlinie führt überdies aus, dass "eine bloße Bilddatei [...] nicht als elektronische Rechnung im Sinne dieser Richtlinie gelten" sollte. Dieser europarechtlichen Definitionsvorgabe wird durch die vorliegende Vorschrift Rechnung getragen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Bestimmtheit wird die entsprechende Definition der Richtlinie auch in die Umsetzungsvorschrift des Bundes aufgenommen. Das europarechtlich - insbesondere durch Erwägungsgrund Nummer 7 der Richtlinie - vorgeprägte Begriffsverständnis wird dadurch nicht berührt. Ein Anspruch des Rechnungsstellers auf Akzeptanz der elektronischen Rechnung durch die öffentliche Verwaltung bzw. die sonstigen Auftraggeber entsteht daher lediglich dann, wenn die Rechnung sämtliche relevanten Daten zumindest auch in strukturierter Form vorhält. Dabei werden durch die hier vorgesehene Definition der elektronischen Rechnung hybride Rechnungsformate jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn ein Teil der Rechnung den Vorgaben der Legaldefinition entspricht. Rechtlich zulässig sind daher Rechnungsformate, die ausschließlich aus strukturierten Daten bestehen sowie Rechnungsformate, die teilweise aus einem strukturierten Format und teilweise aus einer Bilddatei bestehen. Lediglich reine Bilddateien erfüllen die Begriffsdefinition nicht. Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Vorschriften zur elektronischen Rechnung in § 14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 188/16

... es (FAG) regelt, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Ablauf eines Ausgleichsjahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer sowie die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge (Ausgleichsleistungen) im Länderfinanzausgleich durch Rechtsverordnung feststellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2014

§ 2
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014

§ 3
Abschlusszahlungen für 2014

1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:

2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage 1

Anlage 2
Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für din Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 (in Euro)


 
 
 


Drucksache 516/16

... g) Eine einheitliche Befreiung von der Umsatzsteuer der Träger sollte umgesetzt werden.



Drucksache 338/16

... In den Jahren 2010 bis 2013 ermittelte die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeinsam mit dem BKA in einem bundesweiten Verfahrenskomplex wegen einer Vielzahl von Erpressungen von Online-Shops mittels DDos-Attacken. Es konnten nach intensiven Ermittlungen fünf Beschuldigte identifiziert und vor Gericht gestellt werden, die in unterschiedlicher Zusammensetzung für die Erpressungen verantwortlich waren. Insgesamt konnten 40 Fälle aufgeklärt werden, in denen Betreiber von Webshops mit DDoS-Attacken bedroht oder tatsächlich angegriffen wurden. Die von den geschädigten Unternehmen auf die DDoS-Angriffe zurückzuführenden, geschätzten Umsatzeinbußen beliefen sich zusammen auf Beträge im mittleren sechsstelligen Bereich. Ein Unternehmen aus Hessen erlitt ein Schaden in Höhe von ca. 65.000 EUR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 227/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ein wesentlicher Aspekt zur Steigerung der Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft ist. Zwar wird der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... 51. Der Bundesrat spricht sich für eine ausnahmslose Transparenzpflicht aus, die Artikel 14 Absätze 2 und 3 entbehrlich macht. Einem Urheber sollte generell, unabhängig vom Verwaltungsaufwand und von der Bewertung der Erheblichkeit seines Beitrages, die normierte Transparenz zustehen. Im Zeitalter der Digitalisierung dürfte es für diejenigen, denen Lizenzrechte erteilt oder an die Rechte übertragen wurden, unproblematisch möglich sein, ein Portal für Urheber zur Verfügung zu stellen. Durch selbständiges Einloggen in dem Portal können die Urheber jederzeit ihre Werke, die jeweilige Art der Verwendung, sowie die dadurch erzielte Vergütung einsehen. Ein solches Portal kann automatisch generiert werden, so dass den Verwertern bis auf die einmalige Bereitstellung und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Portals keine weiteren Verpflichtungen entstehen und die Absätze 2 und 3 entbehrlich sind. Eine Ausnahme sollte lediglich für kleinere Verwerter vorgesehen werden, die sich auch anderer Möglichkeiten bedienen können, um ihrer Transparenzpflicht nachzukommen. Als Abgrenzungskriterium bietet sich der jährliche Umsatz des Verwerters an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 407/16

... Software ermöglicht umfassende Veränderungen und Löschungen von Daten. Die Software kann Bedienereingaben unterdrücken, Umsatzkategorien löschen, Datenbanken inhaltlich ersetzen, Geschäftsvorfälle erfassen, die nicht stattgefunden haben oder auch hochpreisige durch preiswertere Waren ersetzen. Die Manipulationssoftware kann sich "versteckt" auf dem Kassensystem selbst befinden (Phantomware), auf einem USB-Stick oder sie wird über das Internet verwendet (Zapper).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

III. Alternativen

1. Null-Option

2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme

a INSIKA-Infrastruktur

b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard

3. Zertifizierungsverfahren

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 146b
- neu - AO

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

§ 147
Absatz 6 Satz 3 - neu - AO

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

§ 379
Absatz 1 AO

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Lösung des Gesetzentwurfs

Darstellung von Alternativen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 820/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung einer generellen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren). Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren ist nicht nur als Maßnahme zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs (hier insbesondere mittels Karussellgeschäften) geeignet, sondern verhindert Steuerausfälle auch bei Sachverhalten, bei denen Unternehmer in der Umsatzkette nicht mehr zahlungsfähig sind, der Vorsteuerabzug aber nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.



Drucksache 690/16

... (2) Übersteigt der aus dem Verkauf von Eintrittskarten im Kino im Inland erreichte Nettoumsatz bei einem programmfüllenden Film die anerkannten Herstellungskosten, erhöhen sich die nach Maßgabe dieses Gesetzes erreichten Referenzpunkte um 25 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 124/16 (Beschluss)

... "(3) Die Angaben zu Investitionen, tätigen Personen und Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 16 Absatz 3 UStatG

2. Zu Artikel 2 § 3 HBauStatG


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... § 32 Absatz 2 Satz 1a PflBG dient der Klarstellung, dass die Verwaltungsleistungen der zuständigen Stelle - unabhängig davon, ob sie durch eine öffentliche Stelle oder eine beliehene privatrechtliche Stelle ausgeführt werden - im engen Zusammenhang mit den Zwecken der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit stehen und somit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen. Andernfalls würde sich der finanzielle Aufwand der Umlage noch einmal um rund 0,1 Prozent der Summe der Ausbildungsbudgets erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG

11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG

12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG

20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG

26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG

29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG

31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG

33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG

34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG

37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG

38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG

39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG

40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG

41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG

43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG

46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG

47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG

48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG

49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG

50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG

51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG

52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG

53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG

54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG

56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG

58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG

60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG

61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG

62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG

63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG

65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI

67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV

'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

69. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 310/16

... (2) In den anzulegenden Werten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 201/16

... - Änderung des Anwendungsbereiches der Steuerberatervergütungsverordnung - Anpassung der Anforderungen an Spediteurbescheinigungen zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen an die von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 364/15

... Die Kosten für das Anbringen des Etiketts sowie für die Information des Eigentümers und Mieters durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden durch den Bund getragen und für den Zeitraum von 2017 bis 2023 auf 63,3 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt. Dabei wird der Aufwand für den Bezirksschornsteinfeger für die Vergabe des Etiketts, für die Information des Eigentümers und für die Beantragung der Aufwandsentschädigung mit durchschnittlich 8 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Etikett bewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 360/15

... Die Beteiligung an einem Unternehmen im Gesundheitswesen kann ebenfalls zu Zuwendungen von Vorteilen im Sinne von § 299a StGB führen. Eine unzulässige und strafbare Verknüpfung zwischen Unternehmensbeteiligung und medizinischen Entscheidungen kann vorliegen, wenn ein Arzt einem Unternehmen, an dem er selbst beteiligt ist, einen Patienten zuführt und er für die Zuführung des Patienten wirtschaftliche Vorteile, etwa eine Gewinnbeteiligung, erhält (vgl. Scholz, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, § 31 MBO, Rn. 6). Solche Abreden benachteiligen Unternehmen, die keine Beteiligungen anbieten. Auch Patienten können sich in solchen Fällen nicht darauf verlassen, dass die ärztliche Empfehlung alleine aufgrund medizinischer Erwägungen getroffen wurde. Die vom BGH in seiner wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 111/ 08) hierzu aufgestellten Grundsätze können auch bei Anwendung von § 299a StGB herangezogen werden. Vereinbarungen, nach denen die Gewinnbeteiligung oder sonstige Vorteile des Arztes unmittelbar von der Zahl seiner Verweisungen oder dem damit erzielten Umsatz abhängen, sind danach stets unzulässig. Ist der Arzt nur mittelbar, insbesondere über allgemeine Gewinnausschüttungen am Erfolg eines Unternehmens beteiligt, kommt es für die Zulässigkeit der Beteiligung darauf an, ob er bei objektiver Betrachtung durch seine Patientenzuführung einen spürbaren Einfluss auf den Ertrag aus seiner Beteiligung nehmen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 301
Strafantrag

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder

bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 299b

Zu § 300

Zu § 301

Zu § 302

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

5 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

b. Zum Aufwand im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband

b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder

2.2. Weitere Kosten

2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)


 
 
 


Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Ein besonders gutes Geschäft wird mit Produkten gemacht, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Zunehmend werden auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben. Außerdem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und damit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 56a
Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 591/15

... Mit der Vergütung nach Satz 1 sind auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Ausübung der psychosozialen Prozessbegleitung entstandener Aufwendungen und Auslagen sowie Ansprüche auf Ersatz der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer abgegolten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)

§ 1
Regelungsgegenstand

§ 2
Grundsätze

§ 3
Anforderungen an die Qualifikation

§ 4
Anerkennung und weitere Anforderungen

§ 5
Vergütung

§ 6
Höhe der Vergütung

§ 7
Entstehung des Anspruchs

§ 8
Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 9
Erlöschen des Anspruchs

§ 10
Öffnungsklausel; Verordnungsermächtigung

§ 11
Übergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 26/15 (Beschluss)

... Das wettbewerbsrechtliche Werbeverbot gemäß Nummer 28 des Anhangs zu § 3 UWG kann derzeit nur zivilrechtlich durch die nach § 8 Absatz 3 UWG anspruchsberechtigten Personen und Einrichtungen (im Wesentlichen nur privatrechtlich organisierte Vereinigungen wie die Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale) durchgesetzt werden. Dabei sind auch die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Sanktion sehr begrenzt. Angesichts der großen Anzahl von Spielen und der erheblichen Umsatzzuwächse ist davon auszugehen, dass bislang nur in sehr eingeschränktem Maße auf Grundlage des Wettbewerbsrechts gegen unlautere Anbieter vorgegangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG


 
 
 


Drucksache 51/15

... Die Überwachung der Betriebe auf Einhaltung der Etikettierungsvorschriften erfolgt in Schleswig-Holstein durch ein beliehenes Kontrollunternehmen, das durchschnittlich 60 Betriebe jährlich kontrolliert. Dafür zahlt Schleswig-Holstein eine Fallpauschale von 140 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

§ 4
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 6
Auskunftserteilung

Artikel 2
Bekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzgebung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Verwaltung

4 Länder

5 Bayern

5 Brandenburg

5 Hamburg

Mecklenburg -Vorpommern

Rheinland -Pfalz

Sachsen -Anhalt

Schleswig -Holstein

5 Thüringen

4 Bund

IV. Ausführungen zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

VI. Evaluation

VI. Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4c

Zu Nummer 4d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3152: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Länder

II.3.2 Bund


 
 
 


Drucksache 26/15

... /EG einer nationalen Regelung entgegenstehe, nach der eine Geschäftspraktik, bei der die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, grundsätzlich unzulässig ist, ohne dass es darauf ankomme, ob die Werbemaßnahme im Einzelfall Verbraucherinteressen beeinträchtige. Auch der BGH hat in Folge der Entscheidung festgestellt, dass die Kopplung von Gewinnspielen an ein Umsatzgeschäft nicht generell der fachlichen Sorgfalt widerspreche. In richtlinienkonformer Auslegung könne ein Koppelungsgeschäft daher nur dann untersagt werden, wenn im Einzelfall ein Sorgfaltsverstoß festzustellen oder der Irreführungstatbestand betroffen sei (Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: I ZR 4/06).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 4
Beispiele von Verstößen gegen die fachliche Sorgfalt.

§ 4a
Aggressive geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 393/15

... es erhält der Bund im Jahr 2015 geringere Einnahmen und im Jahr 2016 höhere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro. Für die Länder resultieren hieraus entsprechende Mehr- bzw. Mindereinnahmen. Die Länder haben eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen zugesagt, sofern und soweit die Kommunen Kostenträger bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 333/15 (Beschluss)

... Zur Sicherung des seemännischen Knowhow für die maritime Wirtschaft in Deutschland bedarf es verstärkter Anstrengungen. Seemännisches Knowhow ist ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der gesamten maritimen Wirtschaft. Die maritime Wirtschaft ist eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Mrd. Euro erbringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 120/15 (Beschluss)

... a) Der Gesetzentwurf sieht vor, den Länderanteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Mio. Euro zulasten des Bundeshaushalts zu erhöhen, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zu entlasten. Der Bundesrat erkennt das finanzielle Engagement des Bundes als einmalige Unterstützung als hilfreich an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 446/15

... Der Bund beteiligt sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 376/15

... V sowie die Umsatzsteuer siehe Drucksache 62/14(B)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/15




Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu den Ziffern 5 bis 7:


 
 
 


Drucksache 537/15 (Beschluss)

... Gerade diese Verbrauchergruppen brauchen auch besondere Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft. Ohne ein Girokonto ist Integration heutzutage unmöglich. In der heutigen Lebenswirklichkeit ist es eine zur Lebensführung notwendige Finanzdienstleistung. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft erkennt die soziale Bedeutung des Girokontos an. Ein Leben ohne Girokonto ist praktisch kaum noch möglich. 38 Prozent des Gesamtumsatzes im Einzelhandel, Lohn- und Gehaltszahlungen, finanzielle Leistungen des Staates, Verträge über Miete, Strom, Wasser, Telefon und Zeitschriftenabonnements sowie zahlreiche Kaufverträge und damit viele Alltagsgeschäfte erfordern ein Bankkonto. Durch den wachsenden Internethandel wird dies sogar noch steigen. Der Zentrale Kreditausschuss erkennt sogar eine psychologische Bedeutung eines Bankkontos an. Dieses sei Symbol der Integration in die Gesellschaft.



Drucksache 437/15 (Beschluss)

... ) - bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes. Die hohen Bußgeldandrohungen des neuen § 340 Absatz 7 KAGB könnten einen ökonomischen Anreiz setzen, die Unternehmensgeldbuße durch Unternehmensumstrukturierungen wie z.B. Fusionen, Verschmelzungen oder Übertragung der Assets auf andere Unternehmen etc. zu vermeiden. Entsprechend hohe vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder wurden in der Vergangenheit von ihren Adressaten angefochten, um die dann folgende gerichtliche Verfahrensdauer für eine Unternehmensumstrukturierung zu nutzen und so der Pflicht zur Zahlung der Bußgelder zu entgehen. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in der 2013 in Kraft getretenen



Drucksache 130/15 (Beschluss)

... Umsatzsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG

2. Zu Artikel 5a § 33 Satz 1 UStDV

'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 26/1/15

... Das wettbewerbsrechtliche Werbeverbot gemäß Nummer 28 des Anhangs zu § 3 UWG kann derzeit nur zivilrechtlich durch die nach § 8 Absatz 3 UWG anspruchsberechtigten Personen und Einrichtungen (im Wesentlichen nur privatrechtlich organisierte Vereinigungen wie die Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale) durchgesetzt werden. Dabei sind auch die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Sanktion sehr begrenzt. Angesichts der großen Anzahl von Spielen und der erheblichen Umsatzzuwächse ist davon auszugehen, dass bislang nur in sehr eingeschränktem Maße auf Grundlage des Wettbewerbsrechts gegen unlautere Anbieter vorgegangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 631/15 (Beschluss)

... Eine Personengesellschaft ist regelmäßig für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kein Besteuerungssubjekt, sodass die Einkünfte der Beteiligten im Wege der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 180 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO verbindlich festzustellen sind. Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheides sind die an den Einkünften bzw. Besteuerungsgrundlagen Beteiligten. Für die Umsatz- und Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft dagegen als solche selbst Besteuerungssubjekt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO

Zu § 85

Zu § 93

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO

8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV

9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG

10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG

11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG

12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV

§ 64
Nachweis von Krankheitskosten

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 5

13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV


 
 
 


Drucksache 509/15

... Normen sind von zentraler Bedeutung für die Innovation und den Fortschritt auf dem Binnenmarkt: Sie führen zu mehr Sicherheit, Interoperabilität und Wettbewerb und tragen dazu bei, Handelshemmnisse zu beseitigen. Sie sind ein Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hatte das Europäische Normungssystem erheblichen Anteil an dieser Erfolgsgeschichte. Aus einer jüngst im Vereinigten Königreich veröffentlichten Studie40 geht hervor, dass mehr als 28 % des Produktivitätszuwachses im VK auf die Anwendung von Normen zurückgehen, während der Nutzen, den die Anwendung von Normen Unternehmen insgesamt bringt, auf bis zu 5 % ihres jährlichen Umsatzes beziffert wird. Hinter dieser Erfolgsgeschichte steht eine einzigartige öffentlichprivate Partnerschaft zwischen den europäischen Regulierungsstellen und der europäischen Normungsgemeinschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 16/15

... Das Tatbestandsmerkmal der Bevorzugung im in- oder ausländischen Wettbewerb knüpft an die Regelung des § 299 Abs. 1, 3 StGB an und trägt dem Umstand Rechnung, dass auch die Tätigkeit von Akteuren auf dem Gesundheitsmarkt in einem marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen Umfeld erfolgt. Eine Bevorzugung im Sinne des § 299a Absatz 1 Nummer 1 StGB-E ist die Gewährung von Vorteilen im Wettbewerb gegenüber den Mitbewerbern; sie setzt also eine Entscheidung zwischen mindestens zwei Mitbewerbern voraus (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 299 Rn. 14). Die intendierte Bevorzugung muss im Wettbewerb des Vorteilsgewährenden mit seinen Konkurrenten erfolgen. Die Bevorzugung ist unlauter, wenn sie geeignet ist, Mitbewerber durch Umgehung der Regeln des Wettbewerbs und durch Ausschaltung der Konkurrenz zu schädigen. Das Merkmal der Unlauterkeit ist dabei maßgeblich durch die Unrechtsvereinbarung bestimmt, ein bestimmtes Handeln im Zusammenhang mit der Berufsausübung mit der Vorteilsgewährung zu verknüpfen. Es grenzt sachwidrige von sachgerechten Motiven der Bevorzugung ab und soll die Abgrenzung zulässiger Absatz- bzw. Umsatzförderung von strafbarer Vorteilsgewährung ermöglichen. Von Bedeutung sind hier namentlich die im Allgemeinen Teil der Begründung wie auch nachstehend erwähnten berufs- und sozialrechtlichen Regelungen für den Austausch von Waren und Dienstleistungen und der Zusammenarbeit mit Dritten auf dem Gesundheitsmarkt. Gesetzlich erlaubte, branchenüblichsozialadäquate Zuwendungen können das Merkmal der Unlauterkeit nicht begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 631/1/15

... Eine Personengesellschaft ist regelmäßig für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kein Besteuerungssubjekt, sodass die Einkünfte der Beteiligten im Wege der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 180 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO verbindlich festzustellen sind. Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheides sind die an den Einkünften bzw. Besteuerungsgrundlagen Beteiligten. Für die Umsatz- und Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft dagegen als solche selbst Besteuerungssubjekt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO

Zu § 85

Zu § 93

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO

8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV

9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG

10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG

11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG

12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 5

13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV


 
 
 


Drucksache 226/15

... 2. höchstens 10 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag. § 267a Absatz 1 Satz 2 und 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/15




2 Kleinanlegerschutzgesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Abschnitt 4
Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung

§ 2a
Befreiungen für Schwarmfinanzierungen

§ 2b
Befreiungen für soziale Projekte

§ 2c
Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften

§ 2d
Widerrufsrecht

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

§ 7
Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung.

§ 8a
Gültigkeit des Verkaufsprospekts

§ 10a
Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung

§ 11a
Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung

§ 12
Werbung für Vermögensanlagen

§ 15a
Zusätzliche Angaben

§ 18
Untersagung des öffentlichen Angebots

Abschnitt 4
Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung

§ 26a
Sofortiger Vollzug

§ 26b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26c
Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Produktintervention

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 6
Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

§ 13a
Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 344a
Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 204/15

... Bei der Unterzeichnung des Protokolls wurde eine Er - klärung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten abgegeben, mit der diese präzisieren, dass das Luft - verkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits in der durch das Protokoll geänderten Fassung nach wie vor keine Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) vorsieht, mit Ausnahme der Umsatzsteuer auf Einfuhren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Schlussbemerkung

* ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 6a
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 3
Umwelt

Artikel 15
Umwelt

Artikel 4
Soziale Dimension

Artikel 17a
Soziale Dimension

Artikel 5

Artikel 6
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 21
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 7
Staatliche US-Beförderungsleistungen

Anhang 3
des Abkommens wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

Anhang 3
Betreffend Staatliche US-Beförderungsleistungen

Artikel 8
Anhänge

Artikel 9
Vorläufige Anwendung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage zum
Protokoll

Anhang 6
Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen aus Drittländern

Gemeinsame Erklärung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 437/1/15

... ) - bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes. Die hohen Bußgeldandrohungen des neuen § 340 Absatz 7 KAGB könnten einen ökonomischen Anreiz setzen, die Unternehmensgeldbuße durch Unternehmensumstrukturierungen wie z.B. Fusionen, Verschmelzungen oder Übertragung der Assets auf andere Unternehmen etc. zu vermeiden. Entsprechend hohe vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder wurden in der Vergangenheit von ihren Adressaten angefochten, um die dann folgende gerichtliche Verfahrensdauer für eine Unternehmensumstrukturierung zu nutzen und so der Pflicht zur Zahlung der Bußgelder zu entgehen. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in der 2013 in Kraft getretenen 8. GWB-Novelle durch Ergänzung des § 30 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten um den neuen Absatz 2a adressiert. Der Umfang der Wirksamkeit dieser Vorschrift und Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und damit die Verfassungsmäßigkeit werden in der Literatur jedoch streitig diskutiert. Ferner ist fraglich, ob der neue § 30 Absatz 2a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten alle Varianten, sich Geldbußen durch Unternehmensumstrukturierung zu entziehen, rechtssicher erfasst, so zum Beispiel auch durch Übertragung einzelner Wertgegenstände und Vermögensteile auf andere Unternehmen mit Nachfolgeinsolvenz des Bußgeldadressaten.



Drucksache 258/15 (Beschluss)

... 1. der Antragsgegner ein Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von 5 Millionen Euro oder mehr ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 VSBG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG

7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG

14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG

16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG

19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG

21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *

24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG

25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG

27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG

32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *

33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *

34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG

37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG

38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG

§ 43
Evaluation

39. Zu Artikel 3 und 7 ff.

40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB

'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift


 
 
 


Drucksache 594/15

... (2) Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, darf sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinnes von § 277 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 387/15

... Für fünf ausgewählte umsatzstarke Leistungen mit einem Gesamtumsatz von rund 15 Prozent, bei denen die Punktzahl bei weitgehend unverändertem Leistungsumfang angehoben wurde, sind in Tabelle 2 die Veränderungen des Umsatzanteils und des durchschnittlich angesetzten Gebührensatzes vor(2011) und nach der GOZ-Novelle(2012) dargestellt. Hier zeigt sich, dass es zwar zu einer Absenkung des durchschnittlich angewendeten Gebührensatzes gekommen ist, diese aber nicht den für die finanziellen Auswirkungen der GOZ-Novelle kalkulierten 2,3-fachen Gebührensatz erreicht hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/15




Bericht

1. Berichtsauftrag

2. Datengrundlagen und Vorarbeiten

3. Finanzielle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

3.1 Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

3.2. Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens nach Ausgabenträgern

Tabelle

3.3 Finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den durchschnittlich abgerechneten Gebührensatz

Tabelle

3.4. Finanzielle Auswirkungen nach Abschnitten des Gebührenverzeichnisses

Tabelle

3.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Mehrkostenleistungen bei GKV-Versicherten

4. Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

4.1 Analogabrechnung häufiger Leistungen

4.2 Anzahl der schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen

4.3 Ausnahmemöglichkeiten bei der Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen

5. Bewertung

5.1 Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

5.2 Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

5.3 Notwendigkeit eines längeren Beobachtungszeitraums

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 71/15

... Die europäischen Erneuerbare-Energien-Unternehmen verzeichnen einen Jahresumsatz von insgesamt 129 Mrd. EUR und beschäftigen mehr als eine Million Menschen5. 40 % aller Patente für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien entfallen auf Unternehmen aus der EU6. Nun besteht die Aufgabe darin, Europas führende Rolle bei den globalen Investitionen in erneuerbare Energie aufrechtzuerhalten7.



Drucksache 34/15

... Mit der Verordnung soll der vorläufige Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Länderfinanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015 geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Anlage 1
Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 2
Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage 2
Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 130/1/15

... Die Grenzbeträge für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollten noch stärker angehoben werden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Anhebung der Grenzbeträge um 100 000 bzw. 10 000 Euro werden nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt 140 000 Unternehmen zusätzlich von den Pflichten befreit. Die Entlastungswirkung könnte durch höhere Grenzbeträge allerdings noch deutlich verbessert werden, was zusätzliche Freiräume für KMU schaffen würde. Um eine größere Entlastungswirkung zu erzielen, sollten die Grenzbeträge daher beim Umsatz auf 1 Million Euro und beim Gewinn auf 100 000 Euro angehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/1/15




1. Zu Artikel 3 § 141 Absatz 1 Satz 1, § 147 Absatz 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - AO , Artikel 4 Artikel 97 § 19a Satz 2 - neu - EGAO

'Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung

'Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 5 Nummer 01 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -EStG , Nummer 5 § 52 Absatz 12 Satz 1 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu § 52

3. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG

'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

5. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 560/14

... Kaffee ist mit einem weltweiten jährlichen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro das zehntwichtigste globale Handelsgut. Die weltweite Produktion betrug im Jahr 2012 rund 8,7 Millionen Tonnen. Von seiner Produktion in den Entwicklungs- und Schwellenländern sind bis zu 100 Millionen Menschen ökonomisch abhängig.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.