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Drucksache 691/08

... Die Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen angenommen28 und begrüßt es, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu interkulturellen Kompetenzen29 und zur Mehrsprachigkeit30 die zentrale Rolle der Lehrkräfte für die Verbesserung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen anerkannt hat. Es den Lehrkräften zu ermöglichen, Zeit im Ausland zu verbringen, wurde als besonders wichtig für die aktive Beherrschung der von ihnen unterrichteten Sprachen und die Verfeinerung ihrer interkulturellen Kompetenzen erkannt.31 Die Mobilität der Lehrkräfte ist derzeit aus folgenden Gründen sehr gering: Schwierigkeiten beim Zugang zum Lehrerberuf im Ausland, Fehlen von Karriereanreizen oder sogar Nachteile für die Karriere und, last but not least, starre Mechanismen für bilateralen und multilateralen Austausch – all dies hält die meisten Lehrkräfte davon ab, sich für einen Auslandsaufenthalt zu bewerben.32



Drucksache 710/08

... 3. in einem Weichtierzuchtgebiet gelegene Versand- oder Reinigungszentrum, Fische hält, verbringt oder abgibt, oder tote Fische oder Teile davon verbringt, abgibt oder verwertet bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Satz 1 gilt nicht, soweit die Tätigkeit in einem Aquakulturbetrieb der Registrierung nach § 6 bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fischseuchenverordnung* und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 1
Fischseuchenverordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung

§ 3
Genehmigungspflicht

§ 4
Genehmigung

§ 5
Genehmigungsantrag

§ 6
Registrierung

Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher

§ 7
Untersuchungen, Mitteilungspflicht

§ 8
Buchführung

Abschnitt 4
Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9
Überwachung

§ 10
Schutzgebiet

§ 11
Impfverbot

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen

§ 12
Inverkehrbringen

§ 13
Tiergesundheitsbescheinigung

§ 14
Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz

§ 15
Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung

§ 16
Inverkehrbringen wildlebender Fische

§ 17
Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken

§ 18
Transport

Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 20
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 21
Sperrgebiet und Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 22
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche

§ 23
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche

§ 24
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 25
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 26
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet

§ 27
Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche

§ 28
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsbestimmungen

Anlage 1
(zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16, ) Liste der Seuchen

Anlage 2
(zu § 13)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -Der Aquakulturbetrieb:

B. Transportbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Hand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich)

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fischseuchenverordnung und einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 294/08 (Beschluss)

... Das Verbringen ist nicht definiert. Durch den Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass sich die Dokumentationspflichten vor allem an den Abgeber von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 und 5 bis 7 und nicht nur an einen Transporteur oder Vermittler richten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/08 (Beschluss)




1. Zu § 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a

4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5

7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9

9. Zu § 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1

11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3

12. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7

14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -§ 3 Abs. 3 Satz 2 ist wie folgt zu ändern:

15. Zu § 3 Abs. 6

16. Zu § 4

17. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4

18. Zu § 10 Satz 2

19. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 239/08

... Um eine berufsbedingte Benachteiligung der Personengruppen zu vermeiden, die gehalten sind, einen Teil ihres Berufslebens an anderen Orten zu verbringen als dem der als Alterswohnsitz zweckbestimmten geförderten Wohnimmobilie, wird mit Absatz 4 ein weiterer Ausnahmefall bestimmt, in dem die Folgen der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie nicht eintreten. Absatz 4 sieht vor, dass das in der Wohnimmobilie gebundene - steuerlich geförderte - Kapital nicht bereits schon zum Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie der nachgelagerten Besteuerung zugeführt wird, wenn die selbstgenutzte Wohnung auf Grund eines beruflich bedingten Umzugs befristet vermietet wird, der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen, und die Selbstnutzung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wird. Die berufliche Notwendigkeit sowie die Befristung der Vermietung der Wohnimmobilie sind vom Zulageberechtigten gegenüber der zentralen Stelle nachzuweisen. Ein Entfallen der Voraussetzungen ist vom Zulageberechtigten daher auch der zentralen Stelle unmittelbar mitzuteilen da dann, sofern keine Reinvestition nach § 92a Abs. 3 Satz 9 erfolgt, § 92a Abs. 3 Satz 5 Anwendung findet.



Drucksache 999/08

... • In Bezug auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie wurden folgende Optionen geprüft: Mindestinspektions- und –durchsetzungsanforderungen für die Behandlung und Verbringung von Altgeräten, für die Hersteller geltendes Sammelziel von 85 % der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das entspricht 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte und damit der derzeitigen Sammelquote), wobei Geräte aus der Wirtschaft in diese Quote einbezogen werden, Sammlung sämtlicher ökologisch besonders wichtiger Ströme sowie eine Sammelquote, die abhängig von den in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten festgesetzt wird. Die Optionen für Mindestinspektionsanforderungen und die Aufstellung von Sammelzielen für Hersteller von 65 % der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten wurden als die umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglichste Lösung in diesem Bereich betrachtet. Aus der Folgenabschätzung wird deutlich, dass 65 % realitätsnah ist, da im Mittel aller EU-Mitgliedstaaten diese Menge bereits getrennt gesammelt wird. Diese Quote würde praktisch alle großen und mittelgroßen Elektro- und Elektronik-Altgeräte umfassen, deren Sammlung wirtschaftlich interessant ist. Den vorliegenden Zahlen zufolge bleiben die Sammelkosten je gesammelte Einheit unverändert, während der Umweltnutzen steigt, wenn mehr gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte normgerecht behandelt werden.



Drucksache 294/08

... Dem Inverkehrbringen im Sinne des Satzes 1 Nr. 9 stehen das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Abgabe an andere sowie die Abgabe zwischen Mitgliedern innerhalb von Personenvereinigungen gleich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Anwendung

§ 4
Verbringen

§ 5
Inverkehrbringen

§ 7
Kennzeichnung, Verpackung

§ 8
Toleranzen

§ 9
Probenahmeverfahren, Analysemethoden

§ 10
Wissenschaftlicher Beirat

§ 11
Klärschlamm-Entschädigungsfonds

§ 12
Überwachung

§ 13
Behördliche Anordnungen

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 16
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 17
Übergangsregelung

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Düngemittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 52/08

... die Abgabe von Produkten an Dritte, einschließlich der Bereitstellung für Dritte, und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes, soweit die Produkte nicht zu gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen oder für genehmigte Freisetzungen bestimmt sind; jedoch gelten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/08




Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes.

§ 16e
Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut

Artikel 2
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes

§ 3a
Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel

§ 3b
Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel

Anlage
(zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist

Artikel 3
Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Artikel 4
Neubekanntmachungen

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 808/08

... K. in der Erwägung, dass vor allem durch körperliche Bewegung und eine gesunde und ausgewogene Ernährung dem Übergewicht vorgebeugt werden kann und alarmierenderweise jeder dritte Europäer in seiner Freizeit überhaupt keinen Ausgleichssport treibt, die Europäer im Durchschnitt täglich fünf Stunden im Sitzen verbringen und zahlreiche Europäer sich nicht ausgewogen ernähren,



Drucksache 466/08

... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen1 (im Folgenden "



Drucksache 753/08

... Auch zukünftig wird die Bundesregierung ihre nachhaltige Familienpolitik fortsetzen. Eltern brauchen Hilfen im Alltag, damit sie ihre Zeit mit ihren Kindern verbringen können und Familie und Beruf zeitlich besser miteinander vereinbaren können. Kommt auch noch die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern hinzu, potenziert sich häufig der Bedarf an haushaltsnahen Unterstützungshilfen. Die zunehmende Erwerbsorientierung von Frauen führt zu einem wachsenden Bedarf, haushaltwirtschaftliche Eigenarbeit durch professionelle Dienstleistungen zu ersetzen.



Drucksache 986/08

... B. in der Erwägung, dass die CCM den Einsatz sowie die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Streumunition als ganze Waffenkategorie verbieten wird,



Drucksache 642/08

... (4) Die zum Bau oder zur Instandhaltung von Grenzbrücken erforderlichen Waren unterliegen bei ihrem innergemeinschaftlichen Verbringen aus dem Hoheitsgebiet der einen Vertragspartei in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei keinen Verboten und Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 279/08

... - und Futtermittelgesetzbuchs) oder innergemeinschaftlich verbringen einführen oder ausführen, während der Geschäfts- oder Betriebszeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

§ 128c
Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten

§ 131a
Bestimmte Beschwerden

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

§ 141a

§ 142b

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 24

§ 24a

§ 24b

§ 24c

§ 24d

§ 24e

§ 24g

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

§ 18
Vernichtungs- und Rückrufansprüche

§ 19
Auskunftsanspruch

§ 19a
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 19b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 19c
Urteilsbekanntmachung

§ 19d
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 128
Ansprüche wegen Verletzung

Abschnitt 2
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 130
Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag

§ 131
Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung

§ 132
Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren

§ 133
Rechtsmittel

§ 134
Überwachung

§ 135
Ansprüche wegen Verletzung

§ 136
Verjährung

§ 138
Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 139
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)

§ 150
Verfahren nach der Verordnung (EG)

§ 151
Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben.

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 10
Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.

§ 97
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

§ 97a
Abmahnung

§ 98
Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 99
Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 100
Entschädigung

§ 101
Anspruch auf Auskunft

§ 101a
Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

§ 101b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 102a
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 103
Bekanntmachung des Urteils

§ 111b
Verfahren nach deutschem Recht.

§ 111c
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 43
Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 46
Auskunft

§ 46a
Vorlage und Besichtigung

§ 46b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 47
Urteilsbekanntmachung

§ 57a
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

§ 37a
Anspruch auf Vernichtung und Rückruf

§ 37b
Anspruch auf Auskunft

§ 37c
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 37d
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 37e
Urteilsbekanntmachung

§ 37g
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 40b
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 4

Artikel 8b
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 549/1/08

... Allein der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit scheint folglich für das Gelingen der Integration nicht zu genügen. Auch kann für viele ausländische Eltern der Anreiz schwinden, sich um die eigene Einbürgerung zu bemühen und entsprechende Integrationsanstrengungen zu unternehmen, wenn ihre Kinder ohnehin kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Denn in diesen Fällen ist der Aufenthalt der Eltern im Inland auch ohne Einbürgerung infolge der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder dauerhaft gesichert. Gerade Eltern, die an der Integration ihrer Kinder in Deutschland nicht interessiert sind können nun ihr deutsches Kind für einen längeren Zeitraum wieder in ihr Heimatland verbringen, ohne befürchten zu müssen, dass das Kind später nicht mehr einreisen darf.



Drucksache 98/08

... Die Verordnung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt des Bundes. Für Länder und Kommunen kann eine geringe Mehrbelastung durch die Bearbeitung der beim Verbringen von Tierarzneimitteln durch Tierärzte oder Tierärztinnen vorgeschriebenen Anzeige entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Zulassung von Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 689/08

... G. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, mehr in Bezug auf die umweltmedizinischen Bedingungen in Städten, insbesondere die Luftqualität in Innenräumen, und gegen die Umweltbelastung in Haushalten unternehmen muss, vor allem angesichts der Tatsache, dass europäische Bürger im Durchschnitt 90 % ihrer Zeit im Inneren von Gebäuden verbringen,



Drucksache 96/08

... - Viele Menschen erbringen bei der privaten Pflege ihrer Angehörigen nicht nur für diese selbst, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt wichtige Leistungen. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Sozialsysteme. Sie ermöglichen vor allem alten Menschen, ihren Lebensabend nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbringen zu können. Da die Pflege innerhalb der Familie aufgrund der familiären Verbundenheit erfolgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine Regelungen über einen eigentlich gebotenen finanziellen Ausgleich, z.B. die Vereinbarung eines Entgelts für die Pflegeleistung. Hat der Erblasser den Pflegenden nicht in einem Testament oder Erbvertrag gesondert bedacht, bleibt der materielle Wert der Pflege in der Regel unberücksichtigt. Denn das Gesetz sieht eine Ausgleichung der Pflegeleistung des Abkömmlings nur vor, wenn durch die Pflege auf berufliches Einkommen verzichtet wird.



Drucksache 748/08

... Artikel 8 (Mutterschaftsurlaub) wird dahingehend geändert, dass die Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen verlängert wird, von denen sechs Wochen nach der Entbindung genommen werden müssen. Dies entspricht der Dauer, die in der im Jahr 2000 angenommenen ILO-Empfehlung für den Mutterschutz vorgesehen ist, und soll ganz allgemein der Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit von Frauen dienen, die ein Kind bekommen. Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs soll dazu beitragen, dass Frauen sich besser von der Schwangerschaft und der Entbindung erholen, mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und länger stillen können. In der jetzigen Richtlinie sind 14 Wochen vorgesehen, von denen zwei Wochen obligatorisch sind (vor oder nach der Entbindung).



Drucksache 849/08

... (1) Abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann die zuständige Behörde das Ernten und Verbringen von Maispflanzen zulassen, soweit der Schadorganismus in Sexualpheromonfallen nach § 6 Abs. 3 in den vier Wochen vor dem beabsichtigten Erntetermin nicht festgestellt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 8
Ausnahmen

§ 8a
Eingrenzungsprogramme

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 732: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers


 
 
 


Drucksache 630/08

... Die meisten jungen Männer befinden sich bei Antritt ihres Zivildienstes im Übergang von der Jugendphase in die Erwachsenenphase. Zwischen dem Ende ihrer Schulzeit oder Ausbildung und vor dem Eintritt in ein Studium, eine Ausbildung oder das Berufsleben verbringen sie mehrere Monate in einem Umfeld, das den meisten bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt war. Für viele von ihnen entwickeln sich die dort gemachten persönlichen Erfahrungen zu einer Perspektive für den weiteren Lebensweg. Diese Umbruchsituation bringt eine besondere Verantwortung für alle Beteiligten - auch den Dienstleistenden selbst - mit sich:



Drucksache 830/08

... e, die bereits versteuert waren und daher bereits auf die der Quotenberechnung zugrunde liegende Gesamtmenge an Kraftstoff angerechnet wurden, bei Verbringen aus dem Steuergebiet und Gewährung einer Steuerentlastung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37a
Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung.

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 37f
Pflichten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 66a
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

6. Befristung

7. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 357/08

... Es wird eine Mitteilungspflicht für Hersteller und Importeure über das Herstellen oder erstmalige Importieren von Mitteln zum Tätowieren und für Permanent Make-up gegenüber den örtlich zuständigen Behörden eingeführt. Einfuhr im Sinne dieser Vorschrift ist nicht im zollrechtlichen Sinne zu verstehen und umfasst auch das Verbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemein verbotene Stoffe

§ 2
Mitteilungspflichten

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Gute Herstellungspraxis

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 448: Entwurf einer Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen


 
 
 


Drucksache 795/08

... 25. betont, dass die Zeit, die Lehrer in den Klassenräumen mit den Schülern verbringen, unersetzlich ist, und befürchtet, dass sich die zunehmende Verwaltungsarbeit diesbezüglich und auf die für die Vorbereitung von Unterrichtsstunden verfügbare Zeit nachteilig auswirkt;



Drucksache 664/08

... ist für das Verbringen von Kindern in die Prostitution lediglich ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
In-Kraft-Treten Dieses

Begründung

A. Allgemeines

I. Kindesmissbrauch

II. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB

III. Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung von Kindern

B. Zu den einzelnen Änderungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 361/08 (Beschluss)

... 2. die aus dem Bestand verbracht werden sollen, vor dem Verbringen mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen. Der Besitzer hat sicherzustellen, dass der untersuchenden Einrichtung das Geburtsdatum und die Ohrmarkennummer des zu untersuchenden Rindes sowie das Datum der Probenahme mit der Übersendung der jeweiligen Probe mitgeteilt wird. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 hat der Besitzer Kälber seines Bestandes, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung geboren worden sind, unverzüglich nach der Geburt mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen, soweit die Kälber von Rindern stammen, die tragend in seinen Bestand eingestellt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/08 (Beschluss)




Anlage

A Neufassung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus BVDV-Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Impfungen

§ 3
Untersuchungen

§ 4
Verbringen von Rindern

§ 5
Schutzmaßregeln

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Weitergehende Maßnahmen

Anlage 1
(zu § 1) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt

Abschnitt 1
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 4) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BVDV-Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 16/08

... Grundsatz H: Abgestufter Ansatz Die Anforderungen des physischen Schutzes sollen auf einem abgestuften Ansatz gegründet sein, der die aktuelle Bedrohungsbewertung, die relative Attraktivität, die Beschaffenheit des Materials und die mit der unbefugten Verbringung von Kernmaterial und mit Sabotageakten gegen Kernmaterial oder Kernanlagen verbundenen möglichen Folgen berücksichtigt.

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Drucksache 16/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Anlage zur
Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005

Bericht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial


 
 
 


Drucksache 782/08

... § 9 Abs. 1 sieht für die Ausfuhr von Waren auf dem Seeweg die Zuständigkeit des Hauptzollamts für Überwachungsmaßnahmen vor, wohingegen gemäß § 4a die Zuständigkeit für Überwachungsvorschriften bei der Einfahrt von Wasserfahrzeugen ab der Seezollgrenze bei der Bundesfinanzdirektion Nord liegt. Die Aufgaben gehören in beiden Fällen nicht zu den von einem Hauptzollamt wahrgenommenen operativen Aufgaben, sondern sind vielmehr grundsätzlich regelnder Art. Im Sinne einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung sollte die Bundesfinanzdirektion Nord daher auch für diejenigen Überwachungsmaßnahmen zuständig sein die im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft im Seeverkehr stehen.

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Drucksache 782/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zollverordnung

Artikel 2
Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

§ 1a
Sendungen von geringem Wert

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


 
 
 


Drucksache 33/08

... 2. eine Versicherung des Empfängers oder seines Beauftragten, den Kaffee in einen anderen Mitgliedstaat zu verbringen."



Drucksache 938/07

... es verbringen, wurden bereits in der Begründung zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 32
Ergänzende allgemeine Anforderungen

§ 33
Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen

§ 34
Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung

§ 35
Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung

§ 36
Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung

§ 37
Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 38
Freigabe durch die Gewebeeinrichtung

§ 39
Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung

§ 40
Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf

§ 41
Aufbewahrung der Dokumentation

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Bürokratiekosten

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)


 
 
 


Drucksache 329/1/07

... "aa) die zu verbringenden Tiere nach Maßgabe des Anhangs II Abschnitt A Nr. 1 Buchstabe b oder c der Entscheidung 2005/393/EG behandelt und mit negativem Ergebnis auf



Drucksache 838/07

... Im Bereich des Bundes entsteht durch die Einführung einer Genehmigung für das Verbringen in Drittstaaten, die Koordinierung von Meldungen aus Drittstaaten sowie die Bestimmung einer zuständiger Stelle für die Feststellung der Eignung einer Waffe zum sportlichen Schießen Mehraufwand bei Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt.

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Drucksache 838/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Änderung des Beschussgesetzes

Artikel 4
Änderung der Beschussverordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
In- und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

4. Sonstige Kosten:

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :

2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummern 14 bis 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aaa

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe hhh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe nnn

Zu Buchstabe ooo

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe gg

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu den Nummern 7 bis 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu § 18a

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 223/1/07

... entspricht es, auch das Verbringen von Arzneimitteln über die Grenze zu Dopingzwecken im Sport unter Strafe zu stellen. Ein Verzicht auf die Einfügung bliebe zudem hinter den Bedürfnissen der Praxis zurück, denn durch die Einfügung würde es wegen des Zusammentreffens mit einem Bannbruch (§ 372 AO) zu der – immer wieder und von unterschiedlicher Seite geforderten – schwerpunktmäßigen Sachbearbeitung (hier: Zollfahndung) kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 6a Abs. 1 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 2b AMG

3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4 AMG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b und Nummer 4 § 6a Abs. 2a und § 95 AMG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG

7. Zu Artikel 2a - neu - § 100a Satz 1 Nr. 4 und 6 StPO


 
 
 


Drucksache 123/07

... „(8) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 82/07

... Einige Produktionsverluste können möglicherweise durch Raucher entstehen, die derzeit am Arbeitsplatz rauchen dürfen: Sie werden auch weiterhin rauchen, aber ihre Raucherpausen dann außerhalb des Gebäudes verbringen.



Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Die bisherige Regelung bezog sich nur auf Rinder. Da im Grundsatz (Genehmigung des Abtriebs) von Vieh die Rede ist, sollte sich auch die konkrete Ausnahme auf Vieh beziehen. Der Abtrieb von einer Schlachtstätte in einen Mastbetrieb wird nicht als erforderlich angesehen, da das in die Schlachtstätte verbrachte Vieh geschlachtet werden kann. In Schlachtstätten wird Vieh mit sehr unterschiedlichem Gesundheitsstatus aus einer Vielzahl von Betrieben zusammengebracht. Da die Notwendigkeit des Abtriebs nicht gegeben ist und das Verbringen dieser Tiere in einen Betrieb ein hohes seuchenhygienisches Risiko darstellt, wird diese Ausnahme nicht befürwortet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 547/07

... Die nach Nummer 6 zu übermittelnden Angaben korrespondieren mit der Vorschrift des Art. 26 Abs. 2 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens, auf das Art. 3 Abs. 3 der RL 2004/82 explizit verweist. Danach ist nicht nur der Luftfahrtunternehmer zum Rücktransport abgewiesener Drittstaatsangehöriger verpflichtet, sondern auch der jeweilige Mitgliedstaat ist verpflichtet, Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer einzuführen, die Drittausländer, welche nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, in ihr Hoheitsgebiet verbringen. Wenn ein solches Vorgehen schon zu Sanktionen führen muss, so ist es dem Mitgliedstaat umso mehr erlaubt, eine möglicherweise illegale Einreise durch frühzeitige Information über den Aufenthaltstitel von vornherein zu verhindern. Da die Unterrichtungspflicht diesem Zweck dient, ist die Übermittlung von Angaben über den Aufenthaltstitel verhältnismäßig.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.