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"Verbringen"
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Die Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen angenommen28 und begrüßt es, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu interkulturellen Kompetenzen29 und zur Mehrsprachigkeit30 die zentrale Rolle der Lehrkräfte für die Verbesserung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen anerkannt hat. Es den Lehrkräften zu ermöglichen, Zeit im Ausland zu verbringen, wurde als besonders wichtig für die aktive Beherrschung der von ihnen unterrichteten Sprachen und die Verfeinerung ihrer interkulturellen Kompetenzen erkannt.31 Die Mobilität der Lehrkräfte ist derzeit aus folgenden Gründen sehr gering: Schwierigkeiten beim Zugang zum Lehrerberuf im Ausland, Fehlen von Karriereanreizen oder sogar Nachteile für die Karriere und, last but not least, starre Mechanismen für bilateralen und multilateralen Austausch – all dies hält die meisten Lehrkräfte davon ab, sich für einen Auslandsaufenthalt zu bewerben.32
Drucksache 710/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... 3. in einem Weichtierzuchtgebiet gelegene Versand- oder Reinigungszentrum, Fische hält, verbringt oder abgibt, oder tote Fische oder Teile davon verbringt, abgibt oder verwertet bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Satz 1 gilt nicht, soweit die Tätigkeit in einem Aquakulturbetrieb der Registrierung nach § 6 bedarf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fischseuchenverordnung* und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 1 Fischseuchenverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Genehmigung und Registrierung
§ 3 Genehmigungspflicht
§ 4 Genehmigung
§ 5 Genehmigungsantrag
§ 6 Registrierung
Abschnitt 3 Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher
§ 7 Untersuchungen, Mitteilungspflicht
§ 8 Buchführung
Abschnitt 4 Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot
§ 9 Überwachung
§ 10 Schutzgebiet
§ 11 Impfverbot
Abschnitt 5 Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen
§ 12 Inverkehrbringen
§ 13 Tiergesundheitsbescheinigung
§ 14 Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz
§ 15 Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung
§ 16 Inverkehrbringen wildlebender Fische
§ 17 Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken
§ 18 Transport
Abschnitt 6 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 19 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 20 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 21 Sperrgebiet und Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 22 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche
§ 23 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche
§ 24 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
§ 25 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
§ 26 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet
§ 27 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
§ 28 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsbestimmungen
Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16, ) Liste der Seuchen
Anlage 2 (zu § 13)
A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -Der Aquakulturbetrieb:
B. Transportbescheinigung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten der öffentlichen Hand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich)
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fischseuchenverordnung und einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Drucksache 294/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Düngegesetz es
... Das Verbringen ist nicht definiert. Durch den Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass sich die Dokumentationspflichten vor allem an den Abgeber von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 und 5 bis 7 und nicht nur an einen Transporteur oder Vermittler richten.
1. Zu § 1 Nr. 2
2. Zu § 1 Nr. 2
3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a
4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b
5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:
6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5
7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:
8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9
9. Zu § 2
10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1
11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3
12. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7
14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -§ 3 Abs. 3 Satz 2 ist wie folgt zu ändern:
15. Zu § 3 Abs. 6
16. Zu § 4
17. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4
18. Zu § 10 Satz 2
19. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a
20. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Um eine berufsbedingte Benachteiligung der Personengruppen zu vermeiden, die gehalten sind, einen Teil ihres Berufslebens an anderen Orten zu verbringen als dem der als Alterswohnsitz zweckbestimmten geförderten Wohnimmobilie, wird mit Absatz 4 ein weiterer Ausnahmefall bestimmt, in dem die Folgen der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie nicht eintreten. Absatz 4 sieht vor, dass das in der Wohnimmobilie gebundene - steuerlich geförderte - Kapital nicht bereits schon zum Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie der nachgelagerten Besteuerung zugeführt wird, wenn die selbstgenutzte Wohnung auf Grund eines beruflich bedingten Umzugs befristet vermietet wird, der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen, und die Selbstnutzung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wird. Die berufliche Notwendigkeit sowie die Befristung der Vermietung der Wohnimmobilie sind vom Zulageberechtigten gegenüber der zentralen Stelle nachzuweisen. Ein Entfallen der Voraussetzungen ist vom Zulageberechtigten daher auch der zentralen Stelle unmittelbar mitzuteilen da dann, sofern keine Reinvestition nach § 92a Abs. 3 Satz 9 erfolgt, § 92a Abs. 3 Satz 5 Anwendung findet.
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... • In Bezug auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie wurden folgende Optionen geprüft: Mindestinspektions- und –durchsetzungsanforderungen für die Behandlung und Verbringung von Altgeräten, für die Hersteller geltendes Sammelziel von 85 % der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das entspricht 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte und damit der derzeitigen Sammelquote), wobei Geräte aus der Wirtschaft in diese Quote einbezogen werden, Sammlung sämtlicher ökologisch besonders wichtiger Ströme sowie eine Sammelquote, die abhängig von den in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten festgesetzt wird. Die Optionen für Mindestinspektionsanforderungen und die Aufstellung von Sammelzielen für Hersteller von 65 % der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten wurden als die umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglichste Lösung in diesem Bereich betrachtet. Aus der Folgenabschätzung wird deutlich, dass 65 % realitätsnah ist, da im Mittel aller EU-Mitgliedstaaten diese Menge bereits getrennt gesammelt wird. Diese Quote würde praktisch alle großen und mittelgroßen Elektro- und Elektronik-Altgeräte umfassen, deren Sammlung wirtschaftlich interessant ist. Den vorliegenden Zahlen zufolge bleiben die Sammelkosten je gesammelte Einheit unverändert, während der Umweltnutzen steigt, wenn mehr gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte normgerecht behandelt werden.
Drucksache 294/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Düngegesetz es
... Dem Inverkehrbringen im Sinne des Satzes 1 Nr. 9 stehen das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Abgabe an andere sowie die Abgabe zwischen Mitgliedern innerhalb von Personenvereinigungen gleich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Anwendung
§ 4 Verbringen
§ 5 Inverkehrbringen
§ 7 Kennzeichnung, Verpackung
§ 8 Toleranzen
§ 9 Probenahmeverfahren, Analysemethoden
§ 10 Wissenschaftlicher Beirat
§ 11 Klärschlamm-Entschädigungsfonds
§ 12 Überwachung
§ 13 Behördliche Anordnungen
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 15 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 16 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 17 Übergangsregelung
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Düngemittelgesetzes
Drucksache 52/08
... die Abgabe von Produkten an Dritte, einschließlich der Bereitstellung für Dritte, und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes, soweit die Produkte nicht zu gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen oder für genehmigte Freisetzungen bestimmt sind; jedoch gelten
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes.
§ 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut
Artikel 2 Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
§ 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist
Artikel 3 Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Artikel 4 Neubekanntmachungen
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 808/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu dem Weißbuch zu Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa (2007/2285(INI))
... K. in der Erwägung, dass vor allem durch körperliche Bewegung und eine gesunde und ausgewogene Ernährung dem Übergewicht vorgebeugt werden kann und alarmierenderweise jeder dritte Europäer in seiner Freizeit überhaupt keinen Ausgleichssport treibt, die Europäer im Durchschnitt täglich fünf Stunden im Sitzen verbringen und zahlreiche Europäer sich nicht ausgewogen ernähren,
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen1 (im Folgenden "
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Auch zukünftig wird die Bundesregierung ihre nachhaltige Familienpolitik fortsetzen. Eltern brauchen Hilfen im Alltag, damit sie ihre Zeit mit ihren Kindern verbringen können und Familie und Beruf zeitlich besser miteinander vereinbaren können. Kommt auch noch die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern hinzu, potenziert sich häufig der Bedarf an haushaltsnahen Unterstützungshilfen. Die zunehmende Erwerbsorientierung von Frauen führt zu einem wachsenden Bedarf, haushaltwirtschaftliche Eigenarbeit durch professionelle Dienstleistungen zu ersetzen.
Drucksache 986/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Konvention über Streumunition
... B. in der Erwägung, dass die CCM den Einsatz sowie die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Streumunition als ganze Waffenkategorie verbieten wird,
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... (4) Die zum Bau oder zur Instandhaltung von Grenzbrücken erforderlichen Waren unterliegen bei ihrem innergemeinschaftlichen Verbringen aus dem Hoheitsgebiet der einen Vertragspartei in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei keinen Verboten und Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 279/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... - und Futtermittelgesetzbuchs) oder innergemeinschaftlich verbringen einführen oder ausführen, während der Geschäfts- oder Betriebszeit
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
§ 128c Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
§ 131a Bestimmte Beschwerden
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
§ 141a
§ 142b
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 24
§ 24a
§ 24b
§ 24c
§ 24d
§ 24e
§ 24g
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche
§ 19 Auskunftsanspruch
§ 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche
§ 19b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 19c Urteilsbekanntmachung
§ 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 128 Ansprüche wegen Verletzung
Abschnitt 2 Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag
§ 131 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung
§ 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren
§ 133 Rechtsmittel
§ 134 Überwachung
§ 135 Ansprüche wegen Verletzung
§ 136 Verjährung
§ 138 Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EG)
§ 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben.
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 97a Abmahnung
§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 100 Entschädigung
§ 101 Anspruch auf Auskunft
§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 103 Bekanntmachung des Urteils
§ 111b Verfahren nach deutschem Recht.
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 46 Auskunft
§ 46a Vorlage und Besichtigung
§ 46b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 Urteilsbekanntmachung
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 37a Anspruch auf Vernichtung und Rückruf
§ 37b Anspruch auf Auskunft
§ 37c Vorlage- und Besichtigungsansprüche
§ 37d Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 37e Urteilsbekanntmachung
§ 37g Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 8a Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 4
Artikel 8b Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 549/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Allein der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit scheint folglich für das Gelingen der Integration nicht zu genügen. Auch kann für viele ausländische Eltern der Anreiz schwinden, sich um die eigene Einbürgerung zu bemühen und entsprechende Integrationsanstrengungen zu unternehmen, wenn ihre Kinder ohnehin kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Denn in diesen Fällen ist der Aufenthalt der Eltern im Inland auch ohne Einbürgerung infolge der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder dauerhaft gesichert. Gerade Eltern, die an der Integration ihrer Kinder in Deutschland nicht interessiert sind können nun ihr deutsches Kind für einen längeren Zeitraum wieder in ihr Heimatland verbringen, ohne befürchten zu müssen, dass das Kind später nicht mehr einreisen darf.
Drucksache 98/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetz es zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (AMG-Blauzungenkrankheit-Ausnahmeverordnung)
... Die Verordnung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt des Bundes. Für Länder und Kommunen kann eine geringe Mehrbelastung durch die Bearbeitung der beim Verbringen von Tierarzneimitteln durch Tierärzte oder Tierärztinnen vorgeschriebenen Anzeige entstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Zulassung von Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes
Drucksache 689/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, mehr in Bezug auf die umweltmedizinischen Bedingungen in Städten, insbesondere die Luftqualität in Innenräumen, und gegen die Umweltbelastung in Haushalten unternehmen muss, vor allem angesichts der Tatsache, dass europäische Bürger im Durchschnitt 90 % ihrer Zeit im Inneren von Gebäuden verbringen,
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... - Viele Menschen erbringen bei der privaten Pflege ihrer Angehörigen nicht nur für diese selbst, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt wichtige Leistungen. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Sozialsysteme. Sie ermöglichen vor allem alten Menschen, ihren Lebensabend nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbringen zu können. Da die Pflege innerhalb der Familie aufgrund der familiären Verbundenheit erfolgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine Regelungen über einen eigentlich gebotenen finanziellen Ausgleich, z.B. die Vereinbarung eines Entgelts für die Pflegeleistung. Hat der Erblasser den Pflegenden nicht in einem Testament oder Erbvertrag gesondert bedacht, bleibt der materielle Wert der Pflege in der Regel unberücksichtigt. Denn das Gesetz sieht eine Ausgleichung der Pflegeleistung des Abkömmlings nur vor, wenn durch die Pflege auf berufliches Einkommen verzichtet wird.
Drucksache 748/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... Artikel 8 (Mutterschaftsurlaub) wird dahingehend geändert, dass die Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen verlängert wird, von denen sechs Wochen nach der Entbindung genommen werden müssen. Dies entspricht der Dauer, die in der im Jahr 2000 angenommenen ILO-Empfehlung für den Mutterschutz vorgesehen ist, und soll ganz allgemein der Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit von Frauen dienen, die ein Kind bekommen. Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs soll dazu beitragen, dass Frauen sich besser von der Schwangerschaft und der Entbindung erholen, mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und länger stillen können. In der jetzigen Richtlinie sind 14 Wochen vorgesehen, von denen zwei Wochen obligatorisch sind (vor oder nach der Entbindung).
Drucksache 849/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... (1) Abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann die zuständige Behörde das Ernten und Verbringen von Maispflanzen zulassen, soweit der Schadorganismus in Sexualpheromonfallen nach § 6 Abs. 3 in den vier Wochen vor dem beabsichtigten Erntetermin nicht festgestellt worden ist.
Drucksache 630/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetz es und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
... Die meisten jungen Männer befinden sich bei Antritt ihres Zivildienstes im Übergang von der Jugendphase in die Erwachsenenphase. Zwischen dem Ende ihrer Schulzeit oder Ausbildung und vor dem Eintritt in ein Studium, eine Ausbildung oder das Berufsleben verbringen sie mehrere Monate in einem Umfeld, das den meisten bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt war. Für viele von ihnen entwickeln sich die dort gemachten persönlichen Erfahrungen zu einer Perspektive für den weiteren Lebensweg. Diese Umbruchsituation bringt eine besondere Verantwortung für alle Beteiligten - auch den Dienstleistenden selbst - mit sich:
Drucksache 830/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... e, die bereits versteuert waren und daher bereits auf die der Quotenberechnung zugrunde liegende Gesamtmenge an Kraftstoff angerechnet wurden, bei Verbringen aus dem Steuergebiet und Gewährung einer Steuerentlastung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung.
§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 37f Pflichten der Bundesregierung
Artikel 2 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 66a Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4. Kosten und Preiswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
6. Befristung
7. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 357/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung)
... Es wird eine Mitteilungspflicht für Hersteller und Importeure über das Herstellen oder erstmalige Importieren von Mitteln zum Tätowieren und für Permanent Make-up gegenüber den örtlich zuständigen Behörden eingeführt. Einfuhr im Sinne dieser Vorschrift ist nicht im zollrechtlichen Sinne zu verstehen und umfasst auch das Verbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Allgemein verbotene Stoffe
§ 2 Mitteilungspflichten
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Gute Herstellungspraxis
§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
Anlage 2 (zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 448: Entwurf einer Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Drucksache 795/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung (2008/2068(INI))
... 25. betont, dass die Zeit, die Lehrer in den Klassenräumen mit den Schülern verbringen, unersetzlich ist, und befürchtet, dass sich die zunehmende Verwaltungsarbeit diesbezüglich und auf die für die Vorbereitung von Unterrichtsstunden verfügbare Zeit nachteilig auswirkt;
Drucksache 664/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 176, 179, 232 StGB (verbesserter Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch) (... StrÄndG )
... ist für das Verbringen von Kindern in die Prostitution lediglich ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 In-Kraft-Treten Dieses
Begründung
A. Allgemeines
I. Kindesmissbrauch
II. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB
III. Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung von Kindern
B. Zu den einzelnen Änderungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 361/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... 2. die aus dem Bestand verbracht werden sollen, vor dem Verbringen mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen. Der Besitzer hat sicherzustellen, dass der untersuchenden Einrichtung das Geburtsdatum und die Ohrmarkennummer des zu untersuchenden Rindes sowie das Datum der Probenahme mit der Übersendung der jeweiligen Probe mitgeteilt wird. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 hat der Besitzer Kälber seines Bestandes, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung geboren worden sind, unverzüglich nach der Geburt mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen, soweit die Kälber von Rindern stammen, die tragend in seinen Bestand eingestellt worden sind.
Anlage
A Neufassung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus BVDV-Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Impfungen
§ 3 Untersuchungen
§ 4 Verbringen von Rindern
§ 5 Schutzmaßregeln
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Weitergehende Maßnahmen
Anlage 1 (zu § 1) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt
Abschnitt 1 BVDV-unverdächtiger Rinderbestand
Abschnitt 2 Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 4) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BVDV-Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B Entschließung
Drucksache 16/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 8. Juli 2005 zur Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
... Grundsatz H: Abgestufter Ansatz Die Anforderungen des physischen Schutzes sollen auf einem abgestuften Ansatz gegründet sein, der die aktuelle Bedrohungsbewertung, die relative Attraktivität, die Beschaffenheit des Materials und die mit der unbefugten Verbringung von Kernmaterial und mit Sabotageakten gegen Kernmaterial oder Kernanlagen verbundenen möglichen Folgen berücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Anlage zur Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial
Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005
Bericht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial
Drucksache 782/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
... § 9 Abs. 1 sieht für die Ausfuhr von Waren auf dem Seeweg die Zuständigkeit des Hauptzollamts für Überwachungsmaßnahmen vor, wohingegen gemäß § 4a die Zuständigkeit für Überwachungsvorschriften bei der Einfahrt von Wasserfahrzeugen ab der Seezollgrenze bei der Bundesfinanzdirektion Nord liegt. Die Aufgaben gehören in beiden Fällen nicht zu den von einem Hauptzollamt wahrgenommenen operativen Aufgaben, sondern sind vielmehr grundsätzlich regelnder Art. Im Sinne einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung sollte die Bundesfinanzdirektion Nord daher auch für diejenigen Überwachungsmaßnahmen zuständig sein die im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft im Seeverkehr stehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zollverordnung
Artikel 2 Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
§ 1a Sendungen von geringem Wert
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
Drucksache 33/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
... 2. eine Versicherung des Empfängers oder seines Beauftragten, den Kaffee in einen anderen Mitgliedstaat zu verbringen."
Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... es verbringen, wurden bereits in der Begründung zur
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 32 Ergänzende allgemeine Anforderungen
§ 33 Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen
§ 34 Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung
§ 35 Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung
§ 36 Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung
§ 37 Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 38 Freigabe durch die Gewebeeinrichtung
§ 39 Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung
§ 40 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf
§ 41 Aufbewahrung der Dokumentation
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Drucksache 329/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... "aa) die zu verbringenden Tiere nach Maßgabe des Anhangs II Abschnitt A Nr. 1 Buchstabe b oder c der Entscheidung 2005/393/EG behandelt und mit negativem Ergebnis auf
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... Im Bereich des Bundes entsteht durch die Einführung einer Genehmigung für das Verbringen in Drittstaaten, die Koordinierung von Meldungen aus Drittstaaten sowie die Bestimmung einer zuständiger Stelle für die Feststellung der Eignung einer Waffe zum sportlichen Schießen Mehraufwand bei Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes
Artikel 4 Änderung der Beschussverordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
4. Sonstige Kosten:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:
1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :
2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummern 14 bis 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aaa
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe hhh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe nnn
Zu Buchstabe ooo
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe gg
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu den Nummern 7 bis 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu § 18a
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Drucksache 223/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) der Gesundheitsausschuss (G) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... entspricht es, auch das Verbringen von Arzneimitteln über die Grenze zu Dopingzwecken im Sport unter Strafe zu stellen. Ein Verzicht auf die Einfügung bliebe zudem hinter den Bedürfnissen der Praxis zurück, denn durch die Einfügung würde es wegen des Zusammentreffens mit einem Bannbruch (§ 372 AO) zu der – immer wieder und von unterschiedlicher Seite geforderten – schwerpunktmäßigen Sachbearbeitung (hier: Zollfahndung) kommen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 6a Abs. 1 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 2b AMG
3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4 AMG
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b und Nummer 4 § 6a Abs. 2a und § 95 AMG
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG
7. Zu Artikel 2a - neu - § 100a Satz 1 Nr. 4 und 6 StPO
Drucksache 123/07
... „(8) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Einige Produktionsverluste können möglicherweise durch Raucher entstehen, die derzeit am Arbeitsplatz rauchen dürfen: Sie werden auch weiterhin rauchen, aber ihre Raucherpausen dann außerhalb des Gebäudes verbringen.
Drucksache 129/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... Die bisherige Regelung bezog sich nur auf Rinder. Da im Grundsatz (Genehmigung des Abtriebs) von Vieh die Rede ist, sollte sich auch die konkrete Ausnahme auf Vieh beziehen. Der Abtrieb von einer Schlachtstätte in einen Mastbetrieb wird nicht als erforderlich angesehen, da das in die Schlachtstätte verbrachte Vieh geschlachtet werden kann. In Schlachtstätten wird Vieh mit sehr unterschiedlichem Gesundheitsstatus aus einer Vielzahl von Betrieben zusammengebracht. Da die Notwendigkeit des Abtriebs nicht gegeben ist und das Verbringen dieser Tiere in einen Betrieb ein hohes seuchenhygienisches Risiko darstellt, wird diese Ausnahme nicht befürwortet.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2
2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 22 Abs. 2
7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3
8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3
9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -
13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:
14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4
16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2
17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -
18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:
19. Zu § 33a - neu -
20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -
24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1
25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b
27. Zu Anlage 2 Nr. 2
28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2
30. Zu Anlage 11 Abschnitt B
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 547/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetz es
... Die nach Nummer 6 zu übermittelnden Angaben korrespondieren mit der Vorschrift des Art. 26 Abs. 2 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens, auf das Art. 3 Abs. 3 der RL 2004/82 explizit verweist. Danach ist nicht nur der Luftfahrtunternehmer zum Rücktransport abgewiesener Drittstaatsangehöriger verpflichtet, sondern auch der jeweilige Mitgliedstaat ist verpflichtet, Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer einzuführen, die Drittausländer, welche nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, in ihr Hoheitsgebiet verbringen. Wenn ein solches Vorgehen schon zu Sanktionen führen muss, so ist es dem Mitgliedstaat umso mehr erlaubt, eine möglicherweise illegale Einreise durch frühzeitige Information über den Aufenthaltstitel von vornherein zu verhindern. Da die Unterrichtungspflicht diesem Zweck dient, ist die Übermittlung von Angaben über den Aufenthaltstitel verhältnismäßig.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.