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0520/05
0694/05
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0003/05B
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0804/04
0283/04
0986/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0021/04B
0428/04
0169/03
0253/03
0831/03
0715/03
0120/1/03
0560/03B
0253/03B
0560/1/03
0120/03B
Drucksache 486/1/14

... a) Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung zu prüfen, wie hinsichtlich des Abschlusses von Wegenutzungsverträgen (sogenannte "Konzessionsvergaben") eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden kann.



Drucksache 147/2/14

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vorgesehene Aberkennung der Zuverlässigkeit ohne rechtskräftige Feststellung eines Gesetzesverstoßes rechtsstaatlich sehr problematisch ist. Wird einer Vergabestelle die Prüfmöglichkeit und mithin Prüfobliegenheit übertragen, in wieweit am Verdacht einer schwerwiegenden Verfehlung "keine vernünftigen Zweifel" bestehen, können dem betroffenen Unternehmen schon aufgrund des bloßen Verdachtsmoments wirtschaftliche Nachteile entstehen. Die Vergabestelle würde innerhalb ihres Verfahrens gleichsam zum Richter über fachfremde Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Dies begegnet rechtsstaatlichen Bedenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/2/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 249/14

... (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.



Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Förderbanken des Bundes und der Länder, die über staatliche Garantien oder vergleichbare Haftungsinstrumente des Bundes und der Länder verfügen, können nicht in eine Schieflage geraten. Eventuelle existenzbedrohende Unterdeckungen, die aufgrund der strengen Vergaberichtlinien höchst unwahrscheinlich sind, würden von ihrem staatlichen Träger behoben werden. Die staatlichen Träger führen die Rechtsaufsicht und sorgen für eine angemessene Überprüfung durch die Bundes- und Landesrechnungshöfe. Aus diesen Gründen sollten Förderbanken generell von der Sanierungsplanung befreit werden, zumindest aber sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angehalten werden, das in § 19 dargelegte Proportionalitätsprinzip zugunsten der Förderbanken auszulegen. Dies entspricht sinngemäß den Anforderungen der BRRD, dass ein Sanierungsplan für ein kleines Institut mit geringer Vernetzung und Komplexität auf einige grundlegende Informationen über dessen Struktur, Auslöser für Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsoptionen beschränkt werden könne.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 1 SAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

10. Zu Artikel 1 § 107 SAG

11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 3

18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 111/14

... Die EU-Binnenmarktvorschriften respektieren in vollem Umfang, dass es Sache der öffentlichen Behörden ist, dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen, die geltenden Tarife festzulegen und relevante Vorgaben für öffentliche Dienstleistungen zu machen (z.B. Schutz benachteiligter Nutzer). Diese Vorschriften sollen die Transparenz steigern, Gleichbehandlung gewährleisten und es den Bürgern ermöglichen, den bestmöglichen Gegenwert für das Geld zu erhalten, das sie in Form von Gebühren oder Steuern zahlen. So sorgen beispielsweise die EU-Vergabevorschriften dafür, dass öffentliche Behörden, die ein externes Unternehmen mit der Erbringung von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen betrauen wollen, ein transparentes Auswahlverfahren durchführen, das den Nutzern das vorteilhafteste Angebot sichert. Beschließen die öffentlichen Behörden hingegen, diese Dienstleistungen im Wege einer öffentlichöffentlichen Zusammenarbeit zu erbringen, so bietet das EU-Vergaberecht ebenfalls einen sicheren und flexiblen Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 29/14 (Beschluss)

... Nach der Vergabe <... weiter wie Nummer 3.1. Satz 1 PStG-VwV ... >. Die in den Ländern zuständigen Pflegenden Stellen können auf der Internetseite www.personenstandsrecht.de eingesehen werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/14 (Beschluss)




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A 9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

9. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

10. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64. 1.1 Satz 2 PStG-VwV

11. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

13. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 76/14

... Der Verwaltung entsteht für die Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ein Personalmehraufwand in Höhe von schätzungsweise 18 660 Euro. Ein Ausschreibungsverfahren wird aufgrund der Möglichkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung alle vier Jahre durchgeführt (§ 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A VOL/A), sofern die Vergabe der Prüfung an einen Abschlussprüfer auch nach Ablauf des Beauftragungszeitraumes weiterhin vorgesehen wird. Der Jahreswert beträgt somit 4 665 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Sonstige Kosten

4. Gleichstellungspolitische Relevanz

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (NKR-Nr. 2766)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 111/14 (Beschluss)

... 2. Er verweist auf seine Stellungnahmen vom 2. März 2012 und 30. März 2012 (BR-Drucksachen 874/11(B) und 874/11(B)(2)) und begrüßt, dass die Kommission der darin enthaltenen Forderung, den Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen, nachgekommen ist. Damit konnte die Gefahr einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung deutlich verringert werden.



Drucksache 486/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung zu prüfen, wie hinsichtlich des Abschlusses von Wegenutzungsverträgen (sogenannte "Konzessionsvergaben") eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden kann.



Drucksache 539/1/13

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung - Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - COM(2013) 455 final



Drucksache 440/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Koordinierung der Finanzierungsmittel durch die Kommission im Rahmen der Strategie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität genügen muss. Die Entscheidung über die Vergabe der nationalen und regionalen Fördermittel muss bei den Mitgliedstaaten selbst verbleiben.



Drucksache 207/13

... • Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherstellen;



Drucksache 440/1/13

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Koordinierung der Finanzierungsmittel durch die Kommission im Rahmen der Strategie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität genügen muss. Die Entscheidung über die Vergabe der nationalen und regionalen Fördermittel muss bei den Mitgliedstaaten selbst verbleiben.



Drucksache 709/13

... - die Schaffung offener Bezugsrahmen und Standards für die Interoperabilität und die Portabilität digitaler Bildungsinhalte, Anwendungen und Dienstleistungen, einschließlich OER, in Zusammenarbeit mit europäischen Normungs-/Standardisierungsorganisationen und -programmen fördern sowie Komponenten für einen effizienten Markt für Bildungstechnologien entwickeln, der auch die Koordinierung gemeinsamer Spezifikationen für die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen umfasst, damit erschwingliche Geräte, Software und Inhalte zur Verfügung stehen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 470/13

... Die Maßnahmen der EZB haben entschieden dazu beigetragen, die Risiken zu beseitigen, die für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets ausgemacht wurden. Die niedrigeren Zinsen werden allerdings nach wie vor nicht weitergegeben, und die Kreditvergabe an die Wirtschaft hat, besonders in den Randgebieten der EU ihr normales Niveau noch nicht wieder erreicht. Die Vollendung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) - vor allem die Bankenunion - ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass nachhaltiges Wachstum für die Zukunft gesichert und neue Ungleichgewichte verhindert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 113/13

... Für die Organisation und Durchführung der Stichproben (einschließlich der automatisierten Vergabe von Registriernummern) im Hinblick auf die Energieausweise und Inspektionsberichte entsteht den Ländern Erfüllungsaufwand in Höhe von circa 325 000 Euro als einmaliger Installationsaufwand für die Registrierung der Ausweise bzw. Inspektionsberichte und laufenden Kosten für die Betreuung der Datenbank in Höhe von 145 000 Euro sowie den Kosten der Länder für die Überprüfung der Ausweise bzw. Inspektionsberichte in Höhe von etwa 128 000 Euro jährlich ab dem Jahr 2014. Es wird dabei - unter Zugrundelegung einer 0,5-Prozent-Stichprobe - von einer zu prüfenden Zahl von Energieausweisen und Inspektionsberichten von insgesamt rund 2 200 Stück jährlich und von einem durchschnittlichen Prüfaufwand pro Ausweis bzw. Bericht von 5 8, 10 Euro (eine Stunde im höheren Dienst à 58,10 Euro) ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 737/13

... 45. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die europäischen Strukturen und Projekte im Bereich der Ausbildung und Schulung und betont im Besonderen den Beitrag des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) zur Förderung eines gemeinsamen Sicherheitsbewusstseins sowie dessen Potenzial zur Ermittlung und Entwicklung gemeinsamer Projekte der nationalen Institutionen mit dem Ziel der Kostensenkung; begrüßt den Beschluss des Rates vom 22. April 2013, das Kolleg durch die Ausstattung mit Rechtsfähigkeit und die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Haushaltsplan der Union zu stärken; ist der Auffassung, dass dies als Beispiel für die Unterstützung anderer Strukturen der GSVP - wie beispielsweise der EDA und des Satellitenzentrums der EU - durch Mittel aus dem Haushaltsplan der EU dienen könnte; empfiehlt eine Weiterentwicklung der Europäischen Initiative zum Austausch junger Offiziere nach dem Erasmus-Modell sowie die Teilnahme europäischer Ausbildungs- und Schulungseinrichtungen für Offiziere der Streitkräfte am Erasmus-Programm;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 150/13

... 2. eine behördliche Registrierung oder Zulassung, einschließlich der Vergabe von Registriernummern oder Zulassungsnummern, von Haustieren und der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Betriebe, Unternehmen oder Veranstaltungen vorzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 782/13

... Der zusätzliche Bedarf ergibt sich insbesondere aus Kostensteigerungen und Verzögerungen im Bauablauf der Großen Baumaßnahme zur langfristigen Unterbringung des Robert Koch-Instituts in Berlin. Ohne die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Anpassung der vergebenen Aufträge bzw. die Neuvergabe von Aufträgen nicht möglich. Weitere Bauverzögerungen oder sogar die Stilllegung der Baumaßnahme mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Bund wären die Folge.



Drucksache 754/13

... , ist eine Intensivierung der Datenaufbereitung und Datenauswertung am TI durch eigenes Personal oder im Wege der externen Vergabe erforderlich. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 10 ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Intensivmonitoring

§ 4
Erhebungsstandards

§ 5
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 113/1/13

... Die Beantragung von Registriernummern soll über eine von der Registrierstelle zu entwickelnde elektronische Eingabemaske erfolgen. Die Eingabe der erforderlichen Angaben auf elektronischem Wege ermöglicht eine automatisierte, elektronische Vergabe der Registriernummern durch die Registrierstelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 und 4 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 EnEV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 und Absatz 4 bis 6 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEV , Nummer 24 Buchstabe a § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV und Nummer 32 Anlage 6 zu § 16 EnEV Seite 2 und 3 EnEV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 3 - neu - EnEV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 2 und 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - und § 26d Absatz 6 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d1 - neu - EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

§ 26d1
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26e Satz 1 EnEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 Eingangssatz und § 26f EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer. 1.1 Satz 3 EnEV ,

14. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3 EnEV ,

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb 1 - neu - Anlage 1 Nummer 2. 1.1 Satz 8 - neu - EnEV und Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb Anlage 2 Nummer 2. 1.1 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee Anlage 1 Nummer 2.6 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe c EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Nummer 1. 1.2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV

18. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 3 - neu - und Tabelle 2 EnEV

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage 3 Nummer 2 Satz 1, 2 und 4 EnEV und Buchstabe f Anlage 3 Nummer 7 Tabelle 1 Zeile 2f - neu - EnEV

20. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Anlage 3 Nummer 4 Satz 6 EnEV


 
 
 


Drucksache 584/1/13

... 3. Schwierigkeiten bis hin zur Nichtrealisierung von unter den TOP 50 gerankten Projekten haben sich in der Vergangenheit auch dadurch ergeben, dass bei den Projektaufrufen für die Vergabe der Fördermittel jeweils ein alle Projekte aus allen Mitgliedstaaten umfassendes Ranking erfolgt, die Budgets in den einzelnen Mitgliedstaaten aber auf den von dort zur Verfügung gestellten nationalen Beitrag zuzüglich des entsprechenden EU-Anteils gedeckelt sind. Dies hat wiederholt dazu geführt, dass bei Projekten deutscher Projektführer die eingeplanten Fördermittel für wichtige Projektanteile von Partnern aus anderen Mitgliedstaaten plötzlich ausgefallen sind, weil die dort zur Verfügung stehenden Mittel für höher gerankte Projekte mit Beteiligung aus diesen Mitgliedstaaten vergeben wurden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Lösungsmöglichkeiten für diese Problemstellung in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu diesem Programm zu entwickeln.



Drucksache 627/13

... besteht die Möglichkeit, dass Vervielfältigung und Verwendung von Postwertzeichen einerseits und Vermarktung andererseits getrennt erfolgen könnten. Dies hat sich aber als nicht praktikabel erwiesen. Denn beim Erwerb eines Postwertzeichens kann keine sichere Unterscheidung zwischen einem philatelistischen Erwerb zu Sammlerzwecken und einem Erwerb zum Zweck der Verwendung als Entgeltleistung für Postdienstleistungen getroffen werden. Außerdem könnte nach dem reinen Wortsinn sowohl im Erstverkauf eines Postwertzeichens durch Postdienstleister an Postdienstleistungskunden, als auch im Handel mit Postwertzeichen durch Postwertzeichenhändler eine "Vermarktung" gesehen werden. Der Erstverkauf ist aber schon Teil der "Verwendung" durch Postdienstleister und der philatelistische Handel soll ohne eine Erlaubnis oder einen Vertrag mit dem Bund möglich sein. Zudem wird eine erfolgreiche Vermarktung, von der auch mittelbar der Bund über das auszuhandelnde Entgelt profitiert, erschwert, wenn die Rechte zur Vervielfältigung, Verwendung und Vermarktung nicht gemeinsam eingeräumt werden. Auch wäre der bei einer Gebührenberechnung mit zu berücksichtigende Nutzen einer Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verwendung mit abhängig von der Vergabe und Gestaltung der Vermarktungsrechte. Die Trennung zwischen Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verwendung einerseits und Vertrag über die Vermarktung andererseits soll deshalb entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Drucksache 334/2/13

... b) Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sind rechtsförmlich festgesetzte Mindest- und Höchstsätze wie die anderen hier verbindlich festgesetzten Honorare erforderlich, verhältnismäßig, geeignet und gerechtfertigt, um die öffentlichrechtlich und wettbewerblich gebotenen Anforderungen an die Auftragsvergaben und ihre angemessene Honorierung zu erfüllen. Die Reglementierung der zu honorierenden Leistungen ist so wie bei den anderen - verbindlich geregelten - Grundleistungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses geboten (Artikel 15 und 16 der Richtlinie



Drucksache 689/1/13

... 9. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 32/13

... § 18 Vergabe von Kennnummern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 610/13 (Beschluss)

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge



Drucksache 758/13

... Für die Bestimmung des Geltungsbereichs der Verpflichtung nach Artikel 5 ist die Definition des Begriffs "Zentralregierung" in Artikel 2 Absatz 9 der EED von entscheidender Bedeutung. "Zentralregierung" bezeichnet "alle Verwaltungseinheiten, deren Zuständigkeit sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt". Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten auch auf Anhang IV der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe12 Bezug nehmen, der ein Verzeichnis der zentralen Regierungsstellen in allen Mitgliedstaaten enthält, oder die Definition des Zentralstaats in den Leitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit anwenden. Für Mitgliedstaaten mit föderaler Struktur ist der letzte Satz des Erwägungsgrunds 17 der EED relevant.



Drucksache 589/13

... (m) Genehmigung der Aufforderungen sowie - gegebenenfalls - der entsprechenden Regeln für die Einreichungs-, Bewertungs-, Auswahl-, Vergabe-/Gewährungs- und Überprüfungsverfahren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 677/13

... Die Kreditratingagenturen spielen im Schattenbanksystem eine wichtige Rolle. Ihre Ratings beeinflussen das Verhalten von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen unmittelbar. Die Finanzkrise hat die Bedeutung der von Ratingagenturen abgegebenen Bewertungen vor allem für den Entscheidungsprozess der Anleger unterstrichen und gezeigt, wie diese - vielfach auch im Schattenbanksektor - durch die Nutzung exzessiver Hebeleffekte eine übermäßige Kreditvergabe und prozyklische Reaktionen ermöglichten. Die EU hat drei Verordnungen 26 mit dem Ziel erlassen, einen fester umrissenen Rahmen für diese Agenturen zu schaffen. Dieser neue Rahmen wird den übermäßigen Rückgriff auf externe Ratings verringern, die Qualität der Ratings verbessern und die Verantwortlichkeit der Kreditratingagenturen erhöhen. Die dritte Verordnung (CRA3), die am 20. Juni 2013 in Kraft trat, wird durch die Einführung einer Rechenschaftspflicht für die Agenturen zur Begrenzung von Interessenkonflikten beitragen und außerdem eine übermäßige und automatische Abhängigkeit von solchen Ratings verringern. Die Kombination dieser Maßnahmen wird helfen, das Schattenbanksystem robuster und widerstandsfähiger zu machen.



Drucksache 277/13 (Beschluss)

... Die Besonderheiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft im Forst sind in der Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt. Bedingt durch die Biologie der Schadinsekten kann erst Ende März eine gesicherte Prognose über eine Bekämpfungsnotwendigkeit in von Schadinsekten befallenen Wäldern erstellt werden. Auf dieser Basis erfolgt - nach Abstimmung mit den Waldbesitzern - die Ausschreibung und Vergabe des Bekämpfungsauftrags. Gerade die Arbeitsflugkarte kann erst kurz vor dem Einsatz nach Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere den einzelnen Waldbesitzern und der unteren Naturschutzbehörden, gefertigt werden. Ferner lassen Unwägbarkeiten beim Witterungsverlauf allenfalls die Angabe eines Anwendungszeitraumes zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 PflSchSachkV

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 PflSchSachkV

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 PflSchSachkV

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 - neu - PflSchSachkV

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu - PflSchSachkV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 7 PflSchSachkV

7. Zu Artikel 1 § 8 PflSchSachkV

§ 8
Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung

8. Zu Artikel 1 Anlage 3 PflSchSachkV

9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 PflSchGerätV

10. Zu Artikel 2 § 8 PflSchGerätV

11. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Nummer 10 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

12. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Hiermit wird deutlich, dass es sich weniger um den Transport als vielmehr um eine medizinische Leistung handelt. Damit wird auch die notwendige Rechtssicherheit im Hinblick auf die sogenannten "personenbezogenen Dienstleistungen im Gesundheitsbereich mit begrenztem grenzübergreifenden Interesse" im Sinne des Erwägungsgrundes(21) des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe ( KOM (2011)



Drucksache 555/13 (Beschluss)

... Die wissenschaftlichen Studien der Weltgesundheitsorganisation, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher beziehungsweise gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -


 
 
 


Drucksache 539/13

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung - Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - COM(2013) 455 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 175/13

... 2.3.4 Hauptmerkmale - Risikopunkte - Punktevergabe - individuelles Risiko



Drucksache 665/1/13

... Die vorgeschlagene Änderung sucht zu vermeiden, dass mit jeder neuen Anzeige neue Kennnummern vergeben werden müssen. Die Kennnummern sollen (personenbezogen) der Identifikation der jeweiligen Anzeigenden dienen. Für eine erneute Vergabe von Kennnummern gibt es jedoch kein Bedürfnis, wenn z.B. eine Änderung zum gleichen Vorgang angezeigt wird. Aber auch soweit bereits in einem Erlaubnisverfahren eine Kennnummer vergeben wurde, ist keine erneute Vergabe einer Kennnummer erforderlich. Regelungstechnisch werden aus einem Satz mehrere Sätze gebildet, um die Lesbarkeit der Regelung in ihrer veränderten Fassung zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 682/13

... Im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 sind die geeigneten Maßnahmen als Reaktivierung der "Altfürneu-Regelung” für einen begrenzten Zeitraum zu verstehen, eventuell flankiert durch Strukturbereinigungsmaßnahmen, z.B. Vergabe von Abwrackprämien aus dem Reservefonds.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 440/13

... Darüber hinaus werden durch die Vergabe öffentlicher Aufträge für auf Mikro- und Nanoelektronik beruhende Innovationen, beispielsweise in der Gesundheits- und Sicherheitstechnik, bessere Voraussetzungen für die Marktentwicklung in diesen Bereichen geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 555/13

... Die wissenschaftlichen Studien der WHO, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine evtl. Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher/gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.



Drucksache 408/1/13

... 5. Der Aufsichtsmechanismus wird nach dem Verordnungsvorschlag bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt werden. Der Bundesrat sieht diesbezüglich Anlass, seine früher geäußerten Bedenken zu bekräftigen. Auch die erweiterten organisatorischen Vorgaben können die Unabhängigkeit der EZB in Angelegenheiten der Geldpolitik nicht zweifelsfrei sicherstellen. Der Bundesrat verweist erneut auf die zwischen den Zielen von Geldpolitik und Finanzmarktaufsicht potenziell entstehenden Interessenkonflikte. So bestimmt die EZB einerseits die Zinspolitik und die Vergabe von Liquidität an die Banken; gleichzeitig soll die EZB dieselben Banken nach objektiven Maßstäben regulieren. Angesichts dieses unvermeidbaren Zielkonflikts liegt es aus Sicht des Bundesrates nahe, die Übertragung der einheitlichen Aufsicht auf die EZB lediglich als kurzfristig realisierbaren Zwischenschritt zu sehen hin zu einer konsequenten Trennung von geldpolitischer Verantwortung und europäischer Bankenaufsicht, die dann möglicherweise auch einer Änderung der EU-Verträge bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 473/13

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt



Drucksache 566/13

... Die TR-RFID des BSI sollen als Leitfaden für Hersteller und Anwender von spezifischen RFID-Lösungen in Bezug auf Funktions- und Informationssicherheit sowie Datenschutz dienen, für Transparenz bei der Datensicherheit sorgen und die Grundlage für die Vergabe eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle bilden. Die durch das BSI für die TR-RFID entwickelte Methodik zur Abschätzung von Sicherheitsvorfällen ist ein integraler Bestandteil des PIA-Framework und insofern kompatibel mit diesem europäischen Rahmenwerk zur Datenschutzfolgeabschätzung. Damit ist eine europäische Anwendung der BSI TR-03126 implizit gegeben und schon heute möglich. Nähere Informationen zu der Richtlinienreihe TR-03126 sind verfügbar auf der Webseite des BSI unter dem Link: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03126/index htm.html

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/13




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1. Potenziale der RFID-Technologie und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu 2. Aufforderung der Bundesregierung:

Die Entwicklung eines Rahmens für Datenschutzfolgeabschätzungen für RFID-Anwendungen

Die Entwicklung eines PIA-Leitfadens und von anwendungsspezifischen technischen Richtlinien für die Informationssicherheit und den Datenschutz

Die Kennzeichnung von RFID-Chips

Zur Forderung einer einfachen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Deaktivierung der RFID-Chips

Zu 3. Aufforderung der Bundesregierung:

Zu 4.


 
 
 


Drucksache 615/1/13

... Die wissenschaftlichen Studien der Weltgesundheitsorganisation, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekanntgeworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher oder gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 584/13 (Beschluss)

... 3. Schwierigkeiten bis hin zur Nichtrealisierung von unter den TOP 50 gerankten Projekten haben sich in der Vergangenheit auch dadurch ergeben, dass bei den Projektaufrufen für die Vergabe der Fördermittel jeweils ein alle Projekte aus allen Mitgliedstaaten umfassendes Ranking erfolgt, die Budgets in den einzelnen Mitgliedstaaten aber auf den von dort zur Verfügung gestellten nationalen Beitrag zuzüglich des entsprechenden EU-Anteils gedeckelt sind. Dies hat wiederholt dazu geführt, dass bei Projekten deutscher Projektführer die eingeplanten Fördermittel für wichtige Projektanteile von Partnern aus anderen Mitgliedstaaten plötzlich ausgefallen sind, weil die dort zur Verfügung stehenden Mittel für höher gerankte Projekte mit Beteiligung aus diesen Mitgliedstaaten vergeben wurden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Lösungsmöglichkeiten für diese Problemstellung in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu diesem Programm zu entwickeln.



Drucksache 25/1/13

... 7. Der Bundesrat teilt die kritische Haltung des Sachverständigenrates zu den Empfehlungen der Liikanen-Kommission nicht. Die Separierung von hochriskanten und für eine nachhaltige Wertschöpfung überflüssigen (Eigen-) Handelsaktivitäten und Ausleihungen an Schattenbanken vom übrigen Bankgeschäft (Kreditvergabe in der Realwirtschaft, Einlagegeschäft) würde einen Beitrag zur Erhöhung der Finanzstabilität insgesamt leisten, die Steuerung und Kontrolle solcher Finanzinstitute durch Unternehmensleitungen sowie deren Aufsichtsgremien erleichtern und die Abwicklung von Kreditinstituten oder ihrer einzelnen Einheiten ohne Belastungen für den Steuerzahler ermöglichen.



Drucksache 705/13 (Beschluss)

... Die wissenschaftlichen Studien der Weltgesundheitsorganisation, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekanntgeworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher oder gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 62/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel des Verordnungsvorschlages, eine wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Schienenpersonennahverkehr vorzugeben, um den Wettbewerb auf den inländischen Märkten zu verstärken. Dies eröffnet Chancen für eine wirtschaftlichere Verwendung der für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.



Drucksache 141/13

... • Erläuterung für die staatlichen Behörden und die Leistungserbringer, wie die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen, den Binnenmarkt und die öffentliche Auftragsvergabe 53 auf Sozialleistungen anzuwenden sind, und zwar in Form eines aktualisierten Leitfadens 54 und durch regelmäßigen Informationsaustausch mit den Interessenträgern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 190/13

... Hiermit wird deutlich, dass es sich weniger um den Transport als vielmehr um eine medizinische Leistung handelt. Damit wird auch die notwendige Rechtsicherheit im Hinblick auf die sogenannten "personenbezogenen Dienstleistungen im Gesundheitsbereich mit begrenztem grenzübergreifenden Interesse" im Sinne des Erwägungsgrundes (21) des Vorschlags für eine Richtlinien des europäischen Parlamentes und des Rates über die Konzessionsvergabe (COM (2011) 897 final; RatsDok. 18960/11)) geschaffen.



Drucksache 30/13

... Die Anforderungen der EU an die Qualität der Statistiken zum Staatssektor und deren Überwachung sind auch unterstützt von Deutschland in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Dabei sind insbesondere die bis Ende 2013 umzusetzenden Ansprüche gemäß Richtlinie 2011/85/EU vom 8. November 2011 an eine kohärente und vollständige Abdeckung sowie die Integrität der zugrunde liegenden Datenerhebungs- und Verarbeitungssysteme explizit herausgestellt und von Bedeutung (Artikel 3 und Artikel 12). Hohe und anhaltende unerklärte Differenzen zwischen dem Defizit und der Änderung des Schuldenstandes (unerklärte Bestandsanpassungen bei den Überleitungsrechnungen im Rahmen der Maastricht-Notifikation) werden mittlerweile nach EU-Recht (vgl. Artikel 11 b, Absatz 3, Buchstabe e) der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung) als Hinweise auf erhebliche Risiken oder Probleme bei der Datenqualität gewertet. Zugleich beeinträchtigen die zahlreichen Ausgliederungen von Einheiten aus den Kernhaushalten und die Schaffung weiterer Extrahaushalte eine umfassende und kohärente Abbildung des Staatssektors in verschiedenen sekundären Datenquellen, die bisher im Rahmen der Maastricht-Notifikationen genutzt werden. So werden bislang für Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10, die nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 in der jeweils geltenden Fassung dem Sektor Staat zugerechnet werden und bei denen das kaufmännische Rechnungswesen angewendet wird, keine Transaktion in Finanzaktiva nachgewiesen. In anderen Fällen kommt es im bestehenden System primärer und sekundärer Datenquellen mitunter zu Doppelzählungen, da beispielsweise Geldanlagen sowohl in der Finanzstatistik (z.B. als Darlehensvergaben oder Beteiligungserwerbe) als auch in der Banken- oder Depotstatistik (z.B. Einlage bei Banken oder festverzinsliche Wertpapiere) erfasst werden, jedoch nicht einzeln identifizierbar sind. Zur Verbesserung von Kohärenz und Integrität sowie zur Reduzierung des Risikos eines Auftretens erheblicher statistischer Differenzen ist es daher erforderlich, solche bestehenden Lücken und Inkohärenzen mit der vierteljährlichen Erhebung von Transaktionen in Finanzaktiva im Rahmen der Finanzstatistik zu schließen, um die auf der europäischen Ebene auch von Deutschland explizit eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.



Drucksache 705/1/13

... Die wissenschaftlichen Studien der Weltgesundheitsorganisation, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekanntgeworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher oder gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 590/13

... (l) Billigung der Aufforderungen und gegebenenfalls der diesbezüglichen Regeln für die Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl, Gewährung/Vergabe und Überprüfung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 515/13

... - dafür sorgen, dass sich die Vergabe von EU-Mitteln im Kontext von Horizont 2020 und der Strukturfonds am Grundsatz der regionalen intelligenten Spezialisierung orientiert und dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Investitionen in die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region Rechnung trägt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 62/13

... über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße wird ein Rahmen für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und die Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufgestellt, aber kein gemeinsames Konzept für die Vergabe von Aufträgen für den Schienenpersonenverkehr festgelegt. Trotz der neuen EU-Rechtsvorschriften bleibt der Anteil des Schienenverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen innerhalb der EU jedoch relativ gering.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 187/13

... - Die Kommission hat Vorschläge vorgelegt, die für KMU die Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe einfacher machen. Bieter können bei öffentlichen Ausschreibungen anstelle von Originaldokumenten oder Bescheinigungen zum Nachweis der Erfüllung der Zulassungskriterien auch Eigenerklärungen einreichen. Nur der erfolgreiche Bieter wird dazu aufgefordert, die Unterlagen im Original vorzulegen. Die Unterteilung von Angeboten in kleinere Lose wird gefördert. Diese modernisierten Bestimmungen der vorgeschlagenen Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 15 würden im Zusammenspiel mit einem verstärkten Rückgriff auf die elektronische Auftragsvergabe die Beteiligung von KMU an Aufträgen im Wert von rund 18 % des BIP der EU erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften

3. Weniger strenge Vorschriften für KMU

4. Der KMU-Anzeiger

5. Unterstützung und Konsultierung von KMU

5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte

5.2 Die TOP 10-Konsultation

6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen

7. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind. Die nationale Hoheit der Funkfrequenzverwaltung hat sich bisher als geeignetes und effizientes Mittel erwiesen, um das in der Frequenzpolitik notwendige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Ein Mehrwert ist bei der vorgeschlagenen Regelung durch die Kommission nicht zu erwarten. Der Bundesrat lehnt daher die Vorschläge einer Harmonisierung der Frequenzvoraussetzungen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 563/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission für Auftragnehmer nur die Möglichkeit, jedoch keine Verpflichtung vorsieht, Rechnungen elektronisch zu stellen oder den neu zu schaffenden europäischen Standard zu verwenden. Der Bundesrat stellt klar, dass entsprechende Verpflichtungen für Auftragnehmer abzulehnen sind. Derartige Verpflichtungen könnten gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) belasten und zu Zurückhaltung bei der Beteiligung an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand führen.



Drucksache 563/1/13

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission für Auftragnehmer nur die Möglichkeit, jedoch keine Verpflichtung vorsieht, Rechnungen elektronisch zu stellen oder den neu zu schaffenden europäischen Standard zu verwenden. Der Bundesrat stellt klar, dass entsprechende Verpflichtungen für Auftragnehmer abzulehnen sind. Derartige Verpflichtungen könnten gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) belasten und zu Zurückhaltung bei der Beteiligung an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand führen.



Drucksache 470/1/13

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Wachstum und die Beschäftigung in europäischen Nachbarländern unterstützend zu fördern. Ob dies durch eine Kreditgewährung an Förderbanken in diesen Ländern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen kann und an welche Konditionen eine solche Hilfe gekoppelt werden sollte, bedarf jedoch noch eingehender Überprüfung. Es muss in jedem Fall gewährleistet werden, dass eine mögliche finanzielle Unterstützung tatsächlich für eine Förderung von Wachstum und Beschäftigung eingesetzt wird und die Mittelvergabe durch die Förderbanken anderer europäischer Staaten ähnlich strengen Kriterien unterliegt, wie sie bei der Vergabe von KfW-Krediten an deutsche Unternehmen angewendet werden.



Drucksache 235/13 (Beschluss)

... - sicherzustellen, dass Entscheidungsrechte über die Mittelvergabe der Unterstützungsleistungen bei den nationalen Parlamenten der einzahlenden Mitgliedsländer verbleiben,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.