758 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Waffe"
Drucksache 244/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Durchführung des Nationalen Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
Verordnung zur Durchführung des Nationalen Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 3 Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 4 Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
§ 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 6 Auskunft bei Anfragen mit unvollständigen Angaben
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
§ 8 Übergangsbestimmung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
4. Erfüllungskosten
a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1967: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... Bei der organisierten Kriminalität handelt es sich um illegale, profitorientierte Unternehmen. Sie gehen einer Vielfalt äußerst lukrativer krimineller Aktivitäten in verschiedenen Mitgliedstaaten nach (Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Korruption).
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 244/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
Drucksache 135/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union - COM(2012) 85 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Anliegen, durch die Festlegung von Mindestvorschriften über die Sicherstellung und Einziehung von kriminellem Vermögen im Wege der direkten Einziehung, der Einziehung des Wertersatzes, der erweiterten Einziehung, der Einziehung ohne vorherige Verurteilung (in begrenzten Fällen) und der Dritteinziehung die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen weiter anzunähern und gleichzeitig so das gegenseitige Vertrauen zu fördern und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern. Er ist der Auffassung, dass für eine effektive Bekämpfung der gewinnorientierten Kriminalität der konsequente Zugriff auf illegales Vermögen zwingend erforderlich ist und die Vermögensabschöpfung neben der Bestrafung der Täter die schärfste Waffe im Kampf gegen die - regelmäßig grenzüberschreitend stattfindende - Wirtschafts- und organisierte Kriminalität ist. Deshalb begrüßt der Bundesrat die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission, es den Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, Erträge aus Straftaten, die der grenzübergreifenden schweren und organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, (vorläufig) zu sichern und (endgültig) zu konfiszieren.
Zur Vorlage allgemein
Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 329/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... H. in der Erwägung, dass die Regierung das Erbe eines jahrzehntelangen Bürgerkriegs und bewaffneter Unruhen angeht, was zu einer Reihe von Waffenstillstandsvereinbarungen mit einem Großteil der bewaffneten ethnischen Gruppen geführt hat, wobei die Lage in Kachin eine Ausnahme bildet, während die humanitäre Hilfe für Zehntausende vertriebener Zivilisten blockiert ist und die Diskriminierung der Minderheit der Rohingya unvermindert anhält;
Drucksache 62/12
... - Umsetzung des Waffenembargos gegen Südsudan gemäß dem Beschluss 2011/423/GASP des Rates vom 18. Juli 2011;
Drucksache 380/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... Dem Bundesrat erscheinen allerdings die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. Insbesondere reichen die vorgesehenen Befugnisse nicht aus, um die Verbunddatei NADIS-neu als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem wird es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen als geboten angesehen, auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen.
Drucksache 172/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... oder eine "mit dieser Tat zusammenhängende Straftat" gehandelt haben (wobei im Falle der kriminellen Vereinigung noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein mussten). Hier war ebenfalls anerkannt, dass ein solcher Zusammenhang nicht bedingt, dass der "Kronzeuge" auch an der offenbarten Tat beteiligt war (vgl. BayObLG, Urteil vom 31. Januar 1991, 3 St 15/90, bei juris Rn. 201). Im Zusammenhang mit dem Organisationsdelikt sollten grundsätzlich solche Taten stehen, auf deren Begehung die terroristische oder kriminelle Vereinigung gerichtet war, sowie "typische Begleitdelikte" ihrer Mitglieder oder Unterstützer, namentlich solche, die der Beschaffung von Waffen, Kraftfahrzeugen oder gefälschten Urkunden dienten (vgl. Bundestagsdrucksache 11/2834, S. 14 oben, sowie 12/6853, S. 40).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 46b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1745: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
Drucksache 473/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... "§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen"
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, § 28a, § 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten
'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht WaffG Nummer 2 § 28a - Überschrift - und Absatz 3 WaffG Nummer 4 § 52a WaffG und Nummer 6 § 53 Absatz 1 Nummer 14a WaffG
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 2 Nummer 6
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge
Drucksache 675/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung
... Waffengesetz
Drucksache 293/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG )
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz -
Drucksache 744/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der so genannten "Zwickauer Terrorzelle" ist deutlich geworden, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt.
Drucksache 572/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 2. unerlaubter Verkehr mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, nuklearen und radioaktiven sowie chemischen und biologischen Materialien,
Drucksache 331/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... klarer herauszustellen. Dem Grundsatz, dass Waffen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören, ist stärker Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll die Möglichkeit von Ausnahmen aber auch nicht unangemessen verhindert werden.
1. Zu Abschnitt 1 Nummer 3.3 Satz 6 - neu - und 7 - neu -, Nummer 3.4 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4
2. Zu Abschnitt 1 Nummer 4.4 - neu -
3. Zu Abschnitt 1 Nummer 36.7 Absatz 2 - neu -
4. Zu Abschnitt 1 Nummer 42a.3 Satz 2
Drucksache 577/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
... g) unerlaubte Herstellung, Aufbewahrung, Handel sowie Schmuggel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, nuklearen und radioaktiven sowie chemischen und biologischen Materialien;
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Kinder in bewaffneten Konflikten 41 sind besonders schutzbedürftig, vor allem, wenn sie ihre Eltern oder Betreuer verloren haben oder von ihnen getrennt wurden. Besonders Kinder laufen Gefahr, von bewaffneten Gruppen rekrutiert, sexuell missbraucht und ausgebeutet oder von Menschenhändlern verschleppt zu werden. Kinder sind überdurchschnittlich von Unterernährung und Krankheit betroffen, da ihnen der Zugang zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Bildung verwehrt ist. Schätzungsweise 300 000 Kinder stehen ständig unter Waffen, davon sind 40 % Mädchen. Auf der Grundlage der konkreten Aktionen, die in der 2010 angenommenen Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten niedergelegt sind, wird sich die EU weiterhin für den Schutz der Rechte von Kindern einsetzen, die auf die eine oder andere Weise Leidtragende bewaffneter Konflikte sind.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 573/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 2. unerlaubter Verkehr mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, nuklearen und radioaktiven sowie chemischen und biologischen Materialien,
Drucksache 320/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen
... Waffengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung von Bundesrecht
§ 46 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
§ 17 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
a Ausgangslage
b Vorteile der Veröffentlichung im Internet
c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung
4. Alternativen
5. Gesetzesfolgen
a Allgemeine Gesetzesfolgen
b Kosten und Preise
c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
e Befristung
6. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Güter nur von einer begrenzten Zahl von Ländern geliefert werden. Diese Lieferländer kooperieren untereinander im Rahmen von vier internationalen Ausfuhrkontrollregelungen: der Australischen Gruppe (AG), des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Nuclear Suppliers' Group (NSG) und des Wassenaar Arrangement. Durch diese Kooperation soll das Risiko begrenzt werden, dass sensitive Güter missbräuchlich für militärische Zwecke oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen (MVW) verwendet werden. 7
Drucksache 576/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kosovo, nachfolgend Vertragsparteien genannt, bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus, der Betäubungsmittelkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Migration und Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... In den Evaluierungen der Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken, die mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien verbunden sind (Artikel 4 Absatz 2), wurde die Bedeutung hervorgehoben, die die Mitgliedstaaten einem EU-Programm beimessen, das den Partnerländern hilft, Fachwissen und Kapazitäten zur Bekämpfung der Verbreitung sensibler Materialien aufzubauen. Die Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken ermöglichen es der EU, einen gemeinsamen Beitrag zur Verringerung der Bedrohung zu leisten, die von einem verbrecherischen Einsatz von Materialien und Knowhow ausgeht, die für Massenvernichtungswaffen geeignet sind.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 280/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... M. in der Erwägung, dass Jemen das ärmste Land im Nahen Osten mit allgemeiner Unterernährung, schwindenden Ölreserven, einer wachsenden Bevölkerung, einer schwachen Zentralregierung, zunehmender Wasserknappheit und geringen Investitionen in die Wirtschaft des Landes ist; in der Erwägung, dass ernsthafte Besorgnisse über die Auflösung des Staates Jemen bestehen; in der Erwägung, dass seit Februar mit den schiitischen Rebellen im Norden ein kaum belastbarer Waffenstillstand besteht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und viele Angehörige von Al-Quaida den Jemen Berichten zufolge als Basis nutzen,
Drucksache 575/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 4. Straftaten im Zusammenhang mit dem Diebstahl, dem Schmuggel und dem unerlaubten Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... C. in der Erwägung, dass der italienische Staatsangehörige, Cesare Battisti, in sieben Gerichtsverfahren schuldig gesprochen und von den italienischen Gerichten im Rahmen rechtskräftiger Urteile wegen vierfachen Mordes, Mitgliedschaft in einer bewaffneten Vereinigung, Raubes und Waffenbesitzes in Abwesenheit zwei Mal zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde,
Drucksache 352/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität KOM (2011) 335 endg.
... - ob der Täter eine Waffe benutzte,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Datenmerkmale und Zeitplan
Artikel 5 Probenahme und Probengröße
Artikel 6 Erhebungseinheit
Artikel 7 Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 8 Übermittlung der Daten und Metadaten
Artikel 9 Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 10 Qualitätsbewertung
Artikel 11 Finanzierung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I
1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität
1.1. Kfz-Kriminalität
1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;
1.3. Verbrechen gegen die Person:
1.4. Neuere Formen der Kriminalität:
2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:
4 2.2.
3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:
4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:
5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:
6. Technische Variablen:
7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :
4 7.1.
4 7.2.
3 8.
Anhang II Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können
Drucksache 208/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Nicht immer ist eindeutig festzustellen, ob Personen tatsächlich einer bestimmten Opfergruppe zuzurechnen sind. In vielen Fällen handelt es sich bei dem Personenkreis um ehemalige Wehrmachtangehörige oder Angehörige der Waffen-SS sowie sonstiger militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sowie Kriegsteilnehmer am Ersten Weltkrieg. Es handelt sich also um Personen, die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GräbG gemeint sind. Darüber hinaus sind auch die Opfer nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG betroffen.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 6. unterstreicht, dass die Kohärenzverpflichtung gemäß dem Vertrag, der neue Wortlaut von Artikel 40 EUV (wonach die Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der anderen EU-Politikbereiche die Anwendung der jeweiligen Verfahren unberührt lässt) und die jüngste Rechtsprechung des EuGH (siehe die Rechtssache betreffend „leichte Waffen und Kleinwaffen“ (SALW)) sowohl das Primat der Gemeinschaftsmethode und die Besonderheiten und Vorrechte der GASP schützen, während gleichzeitig die Zusammenführung verschiedener Politikbereiche, Instrumente, Ressourcen und Rechtsgrundlagen in einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz gefördert wird, gemäß dem der Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Welt zu einem bereichsübergreifenden Ziel des außen- und innenpolitischen Handelns der EU wird, zu dessen Instrumenten u.a. die GSVP gehört; weist darauf hin, dass militärische Mittel auch im Fall von Naturkatastrophen und durch den Menschen verursachten Katastrophen eingesetzt werden können, wie sich in der Praxis bei der Koordinierung der militärischen Fähigkeiten durch den Militärstab der EU zur Unterstützung der humanitären Katastrophenhilfe unter ziviler Leitung im Einklang mit den anwendbaren Leitlinien der Vereinten Nationen für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln bei der internationalen Katastrophenhilfe (Osloer Leitlinien) und infolge des Ersuchens der Kommission während der Überschwemmungen in Pakistan im Jahr 2010 zeigte;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
... - illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, - illegaler Handel mit bedrohten Tierarten, - illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten, - Umweltkriminalität,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 208/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes
... Nicht immer ist eindeutig festzustellen, ob Personen tatsächlich einer bestimmten Opfergruppe zuzurechnen sind. In vielen Fällen handelt es sich bei dem Personenkreis um ehemalige Wehrmachtangehörige oder Angehörige der Waffen-SS sowie sonstiger militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sowie Kriegsteilnehmer am Ersten Weltkrieg. Es handelt sich also um Personen, die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GräbG gemeint sind. Darüber hinaus sind auch die Opfer nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG betroffen.
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Nummer 14 regelt den Ausschluss des Anwendungsbereiches für die Entsorgung von Kampfmitteln. Die Regelung entspricht dem bisherigen § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrW/AbfG und dient der Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) AbfRRL. Im Hinblick auf den Zweck dieser Vorschrift (Gefahrenabwehr) umfasst der Begriff des Kampfmittels all jene in der Kriegswaffenliste (Anhang 1 zum
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... E. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Waffe im Kampf gegen die Frauenarmut ist, weil sie sich positiv auf die Produktivität und das Wirtschaftswachstum auswirkt und zu einer höheren Frauenerwerbstätigkeit führt, was seinerseits zahlreiche soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt,
Drucksache 574/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kroatien, nachfolgend Vertragsparteien genannt - bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Suchtmittel- und Vorläufersubstanzenkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, in Anerkennung der großen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität und in dem Wunsch, einander möglichst umfassend Unterstützung zu gewähren und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu steigern, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 331/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... klarer herauszustellen. Dem Grundsatz, dass Waffen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören, ist stärker Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll die Möglichkeit von Ausnahmen aber auch nicht unangemessen verhindert werden.
1. Zu Abschnitt 1 Nummer 3.3 Satz 6 - neu - und 7 - neu -, Nummer 3.4 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4
2. Zu Abschnitt 1 Nummer 42a.3 Satz 2
Drucksache 533/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... 3. Munition oder Teile von Munition sind und keine Explosivstoffe enthalten (beispielsweise nicht sprengkräftige Zünder und Zündsysteme, Exerziermunition, Granaten- und Bombenkörper ohne Füllung) sowie Kriegswaffen und wesentliche Teile von Kriegswaffen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 55. erkennt an, dass es nur eine politische Lösung geben kann und dass diese Lösung Verhandlungen - die letztendlich vor dem Hintergrund eines Waffenstillstands stattfinden sollten - mit den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen sowie den übrigen politischen Akteuren im Land umfassen sollte, die bereit sind, sich an einer Regierung der nationalen Einheit zu beteiligen, die in der Lage ist, dem Bürgerkrieg, der das Land fast drei Jahrzehnte lang heimgesucht hat, ein Ende zu setzen und die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der grundlegenden Menschenrechte zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass zur Erreichung der politischen Lösung der neuen Strategie zur Bekämpfung des Aufstands Zeit gegeben werden muss, um gemäß dem von Präsident Obama verkündeten Zeitplan Ergebnisse zu zeitigen;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 810/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" KOM (2011) 812 endg.
... (3) die Anwendung des Vertrags zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und von einschlägigen Strategien der Union durch Analysen, Studien und Verfolgung der technischen Entwicklung der Exportkontrollregelungen im Interesse der Kommissions- und sonstiger EU-Dienststellen unterstützen.
Drucksache 533/11
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... 3. Munition oder Teile von Munition sind und keine Explosivstoffe enthalten (beispielsweise nicht sprengkräftige Zünder und Zündsysteme, Exzerziermunition, Granaten- und Bombenkörper ohne Füllung) sowie Kriegswaffen und wesentliche Teile von Kriegswaffen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Drucksache 62/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
... Kriegswaffenkontrollgesetz
Drucksache 747/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung , des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
... Waffengesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86
§ 17 Bekanntmachungen
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 849/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG )
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz -
1. Zu § 3 Nummer 14 NWRG
2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3 NWRG
3. Zu § 6 Absatz 1 NWRG
4. Zu § 10 Nummer 4 NWRG § 10 Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
5. Zu § 10 Überschrift, Nummer 5a - neu - NWRG
6. Zu § 10 Nummer 6 NWRG
7. Zu § 10 Satz 2 - neu - NWRG
8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und 6 NWRG
9. Zu § 13 Absatz 1 NWRG
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Der Ausschluss von Bietern, die sich der Korruption schuldig gemacht oder generell im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, ist eine mächtige Waffe zur Bestrafung – und bis zu einem gewissen Grad auch der Verhinderung – unseriöser Geschäftspraktiken. Laut Artikel45 der Richtlinie
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 202/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG )
... Die unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister berührt das Grundrecht der Bezugsperson auf informationelle Selbstbestimmung. Im Rahmen einer Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist unter Berücksichtigung aller falltypischen Umstände dem Grundrecht des Minderjährigen auf körperliche und seelische Integrität jedoch das größere Gewicht beizumessen. Da nach geltendem Recht die für waffenrechtliche Erlaubnisse, für die Erteilung von Jagdscheinen und für Erlaubnisse zum Halten eines gefährlichen Hundes zuständigen Behörden eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister erhalten können, sollte sie erst recht den Jugendämtern zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen eingeräumt werden.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Das Schengener Informationssystem (SIS) dient dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, d.h. auch die nationale Sicherheit im Schengen-Raum aufrechtzuerhalten. Das SIS ist ein zentralisiertes Informationssystem, das aus einem nationalen Teil in jedem beteiligten Staat sowie einer technischen Unterstützungseinheit in Frankreich besteht. Von den Mitgliedstaaten können ausgeschrieben werden: Personen, die verhaftet oder ausgeliefert werden sollen, Drittstaatsangehörige, denen die Einreise verweigert werden soll, vermisste Personen, Zeugen oder Personen, die vor Gericht geladen werden sollen, Personen und Fahrzeuge, die zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden sollen, verlorene oder gestohlene Fahrzeuge, Dokumente und Schusswaffen sowie verdächtige Banknoten.
Drucksache 331/2/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... (WaffVwV) vorgelegt hat. Ziel ist es, einen möglichst bundeseinheitlichen Vollzug des durch unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensentscheidungen und technische Sachverhalte gekennzeichneten Waffenrechts sicherzustellen. Es ist gelungen, in weiten Bereichen die Grundlage für einen wirksameren und einheitlicheren Vollzug des Gesetzes zu schaffen.
Drucksache 358/11
... - Anpassung an die Iran-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen bestimmte Verbote und Genehmigungsvorbehalte sowie gegen Wachsamkeits-, Informations- und Meldepflichten; Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen weitere Informationspflichten der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran. - Generelles Verbot der Durchfuhr von Rüstungsgütern bei der Umsetzung von Waffenembargos;
Drucksache 849/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG )
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz -
1. Zu § 3 Nummer 14 NWRG
2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3 NWRG
3. Zu § 6 Absatz 1 NWRG
4. Zu § 10 Nummer 4 NWRG
5. Zu § 10 Überschrift, Nummer 5a - neu - NWRG
6. Zu § 10 Nummer 6 NWRG
7. Zu § 10 Satz 2 - neu - NWRG
8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und 6 NWRG § 11 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
9. Zu § 13 Absatz 1 NWRG
10. Hilfsempfehlung
Zu § 13
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Zunächst können aufgrund von Artikel 83 Absatz 1 AEUV Maßnahmen zu einer Liste von zehn explizit aufgeführten Straftatbeständen (den sogenannten "EU-Straftatbeständen") erlassen werden, d.h. zu Terrorismus, Menschenhandel, sexueller Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegalem Drogen- und illegalem Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierter Kriminalität12. Hierunter fallen Straftaten, die definitionsgemäß besonders schwerwiegend sind und bei denen aufgrund ihrer grenzübergreifenden Dimension nach dem Vertrag selbst ein Vorgehen auf Ebene der EU angebracht ist. Die meisten dieser Straftaten fallen bereits unter vor dem Vertrag von Lissabon erlassene Rechtsvorschriften, die aktualisiert wurden oder werden. Zusätzliche "EU-Straftatbestände" können nur einstimmig vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments definiert werden.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 24/11
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
... , der bei Betäubungsmitteldelikten das Mitführen von Schusswaffen oder ähnlichen Gegenständen unter Strafe stellt, handelt es sich um eine neue Regelung. Sowohl aus dem Wortlaut "Ebenso wird bestraft ( ... )" als auch durch den identischen Strafrahmen "Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren" wird die Gleichstellung mit § 30a Abs. 1 BtMG deutlich. Für die Aufnahme des § 30a Abs. 2 BtMG spricht zudem ein Vergleich mit den Anlasstaten der §§ 29 Abs. 1, 29a Abs. 1 und 30 Abs. 1 BtMG, die im Vergleich einen geringeren Unrechtsvorwurf verkörpern.
Drucksache 86/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010) KOM (2010) 12 endg.; Ratsdok. 6254/10
... Das politische Umfeld in der Region hat sich im Lauf der Jahre verändert. 1994 riefen die wichtigsten paramilitärischen Gruppierungen einen Waffenstillstand aus, und im April 1998 wurde mit dem Abkommen von Belfast ("
Drucksache 29/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... Naturwaffe
Drucksache 169/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... Waffengesetz
Drucksache 98/10
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es
... enthält strafverschärfende Regelbeispiele wie z.B. das Mitführen einer Waffe. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 soll durch die Ergänzung um "
Drucksache 263/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer weiteren Strafverzichtsregelung im Waffengesetz
... es, die zum 25. Juli 2009 in Kraft getreten ist, wurde in § 58 Abs. 8 Waffengesetz eine Strafverzichtsregelung aufgenommen. Danach wurde nicht bestraft, wer vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2009 unerlaubt besessene Waffen unbrauchbar gemacht, einem Berechtigten überlassen oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben hat.
Drucksache 128/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Lage in Jemen
... 5. bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in der Region Sa’da und einer Einstellung der Gewalttaten im südlichen Jemen und vertritt die Ansicht, dass nur eine umfassende politische Lösung zu einem dauerhaften Frieden führen kann; ist tief besorgt angesichts der Verschlechterung der humanitären Lage im nördlichen Jemen; fordert alle Parteien auf, ihren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und die Zivilbevölkerung in dem Gebiet zu schützen sowie Zugang zu den betroffenen Regionen zu gewähren, damit humanitäre Hilfe und Unterstützung geleistet werden kann;
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Die Voraussetzungen der Beratungshilfe werden gesetzlich präzisiert. Zugleich wird dem Rechtspfleger eine genauere Erfassung und Prüfung der Beratungshilfevoraussetzungen ermöglicht. Die Erkennung und Nutzung anderer Hilfemöglichkeiten wird erleichtert. Für die Beratungshilfe durch Vertretung erfolgt eine angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung des Rechtsuchenden. Die Einführung eines Erinnerungsrechts der Staatskasse dient der sorgfältigen Erstprüfung des Beratungshilfeantrags durch den Rechtspfleger, der Herstellung der Waffengleichheit in Anbetracht des bereits derzeit gegebenen Erinnerungsrechts des Rechtsuchenden und einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 98/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
... enthält strafverschärfende Regelbeispiele wie z.B. das Mitführen einer Waffe. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 (- 2 BvR 2238/ 07 -, NJW 2008, 3627) soll durch die Ergänzung um andere gefährliche Werkzeuge eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
1. § 113 Absatz 1 StGB
2. § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB
Zu Artikel 2
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 31. fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, die Bemühungen der EU im Rahmen multilateraler Verhandlungen um eine Verringerung der Bedeutung von Kernwaffen zu intensivieren;
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... – Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 33. begrüßt die auf Ebene der EU und der WTO bestehenden Initiativen im Bereich des Handels mit Entwicklungsländern, insbesondere die Initiative „Alles außer Waffen“, APS und APS, sowie den Grundsatz der Asymmetrie und die Übergangszeiträume, die in allen bestehenden Europäischen Partnerschaftsabkommen ausgehandelt wurden, und fordert die Kommission auf, diese Politikstrategie zu konsolidieren; weist darauf hin, dass das APS seinen Nutzern mehr Stabilität, Berechenbarkeit und Handelsmöglichkeiten bietet; stellt fest, dass Ländern, die die wichtigsten internationalen Übereinkommen zu nachhaltiger Entwicklung, sozialen Rechten und verantwortungsvollem Regieren ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben, (durch das APS-Schema) zusätzliche Präferenzen gewährt werden;
Drucksache 733/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo
... F. in der Erwägung, dass Vergewaltigungen zu einer ebenso schrecklichen wie typischen Waffe der Kriegsführung im Ostkongo geworden sind, von wo nach Angaben der Vereinten Nationen allein im letzten Jahr mindestens 8 300 Vergewaltigungen gemeldet wurden, wobei viele weitere Vergewaltigungen gar nicht bekannt werden; in der Erwägung, dass nach Aussage des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen im ersten Quartal 2010 1 244 Vergewaltigungen von Frauen gemeldet wurden, wodurch sich ein Durchschnittswert von 14 Vergewaltigungen täglich ergibt; in der Erwägung, dass sexuelle Gewalt und geschlechterspezifische Gewalt stets als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden müssen,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.