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"Waffen"
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... Da es aufgrund abweichender nationaler Regelungen in den meisten Fällen für gewerbsmäßige CIT-Unternehmen jedoch sehr schwierig ist, Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone zu befördern, finden über Landgrenzen nur sehr wenige Geldtransporte statt. Die Regelungsunterschiede betreffen ein breites Spektrum von Fragen wie den Besitz und das Tragen von Waffen durch das CIT-Personal, zulässige Transportarten, Panzerung und Ausstattung der CIT-Fahrzeuge, Personalausstattung der Fahrzeuge usw. Die derzeitigen Regelungshindernisse bewirken außerdem eine Aufsplitterung des Binnenmarktes in diesem Sektor.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet „Ausbildung für terroristische Zwecke“ die Unterweisung in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder die Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen, in Kenntnis der Tatsache, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen.
Drucksache 335/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010)
Drucksache 634/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist KOM (2010) 550 endg.
... Auch wenn der vorgeschlagene Beschluss sich auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auswirken kann, muss er in Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend dem Urteil vom 20. Mai 2008 in der Rechtssache C-91/05 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Rat der Europäischen Union), dem so genannten Urteil über „leichte Waffen“, dennoch im Rahmen der Verfahren erlassen werden, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung
A. die Problemstellung
B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen
C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten
D. EIN echter Konsens
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS
Artikel 3 Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs
Artikel 4 Schutz von Verschlusssachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Die zuständige PRS-Behörde
Artikel 7 Aufgabe der Sicherheitszentrale
Artikel 8 Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit
Artikel 9 Ausfuhrkontrollen
Artikel 10 Referenzstationen mit PRS-Geräten
Artikel 11 Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 14 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Anhang
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Durch EUROSUR soll die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets, vor allem an südlichen Seegrenzen und östlichen Landgrenzen verstärkt werden. EUROSUR ist ein System, das es den Grenzüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten (Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine) erlauben wird, operative Daten auszutauschen und untereinander sowie mit FRONTEX zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Zahl der illegalen Einwanderer zu verringern, die unerkannt in die EU gelangen, die Todesrate unter den illegalen Einwanderern zu senken, indem mehr Menschenleben auf See gerettet werden, und die die innere Sicherheit durch Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Terrorismus, Menschenhandel, Waffen- und Drogenschmuggel etc.) zu erhöhen. Für die Zwecke der Schaffung des technischen und operativen Rahmens von EUROSUR sollen im Rechtsetzungsvorschlag folglich die Aufgaben und Funktionen der nationalen Koordinierungszentren und die Schaffung eines dezentralen Kommunikationsnetzwerks schwerpunktmäßig behandelt und gemeinsame Regeln für den Datenaustausch der nationalen Koordinierungszentren untereinander und mit FRONTEX aufgestellt werden.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 643/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
... Der Beschluss übernimmt für den Bereich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ("VuB"), deren Regelung im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt (z.B. Rauschgift, Waffen, Kinderpornografie), vielfach Bestimmungen, mit denen die Verordnung (EG) Nr. 766/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 48) die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung geändert hat. Die Verordnung (EG) Nr. 515/97, die allgemein auch "Zoll-Amtshilfe-Verordnung" genannt wird, ist die wichtigste Verordnung für die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen, für die eine Zuständigkeit der EU besteht, wie zum Beispiel die Regelungen zur Erhebung der Zölle, zum Schutz der Umwelt, zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen für die Herstellung von Rauschgift oder zur Durchsetzung politischer Handelsembargos.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes
§ 3
Artikel 2 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander
Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie
III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses
IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97
V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Die schwere und organisierte Kriminalität hat verschiedene Ausprägungen: Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche sowie illegale Abfallverbringung und -entsorgung innerhalb von Europa und anderswo. Selbst das, was den Anschein nach Kleinkriminalität ist, wie Einbrüche und Autodiebstahl, der Handel mit Fälschungen und gefährlichen Waren und die Machenschaften von umherziehenden Banden, sind oft lokale Erscheinungen weltweiter krimineller Netzwerke. Gegen diese Kriminalität muss Europa gemeinsam vorgehen. Dies gilt gleichermaßen für den Terrorismus: In unseren Ländern könnte es leicht zu weiteren ähnlichen Anschlägen kommen, wie wir sie 2004 in Madrid und 2005 in London erlebt haben. Wir müssen mehr tun und enger zusammenarbeiten, um neue Anschläge zu verhindern.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 513/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zum Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition (CCM) und zur Rolle der EU
... C. in der Erwägung, dass das CCM den Einsatz sowie die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Streumunition als Waffenkategorie verbieten wird,
Drucksache 516/10
... - Umsetzung des Waffenembargos gegen Eritrea gemäß der Resolution 1907 (2009) vom 23. Dezember 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen;
Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... 29. Damit ein Verdächtiger oder Beschuldigter seine Verteidigung während des Prozesses angemessen vorbereiten kann, sind ihm detaillierte Informationen über den Tatvorwurf zur Verfügung zu stellen; am wirksamsten geschieht dies, indem ihm oder seinem Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt wird. Aktuelle Untersuchungen23 haben ergeben, dass in den meisten Mitgliedstaaten in einer bestimmten Phase des Strafverfahrens bereits Akteneinsicht möglich ist. Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR sind die Mitgliedstaaten nach Maßgabe von Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b EMRK sowie aufgrund des Grundsatzes der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung gehalten, entsprechend dem Stand des Strafverfahrens der Verteidigung alle materiellen Beweise zugunsten oder zulasten des Beschuldigten offenzulegen24 und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten Einsicht in die maßgeblichen Aktenunterlagen zu gewähren25.
Drucksache 18/10
... - Anpassung an die Aufhebung des Waffenembargos gegen Usbekistan nach dem Gemeinsamen Standpunkts 2008/843/GASP des Rates vom 10. November 2008 zur Änderung und Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/734/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan;
Drucksache 134/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
... 18. verurteilt, dass die PKK und andere Terrorgruppen weiterhin Gewalttaten im türkischen Hoheitsgebiet verüben, und fordert die PKK eindringlich auf, auf die politische Initiative der türkischen Regierung zu reagieren, ihre Waffen niederzulegen und der Gewalt ein Ende zu setzen;
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Drucksache 57/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, gegenüber Simbabwe und aufgrund der Lage in Somalia
... 17. begrüßt und unterstützt die Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Europäische Union ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die unverzügliche Durchsetzung gezielter Sanktionen nachkommt, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden und sich gegen Personen und Einrichtungen richten, die nachweislich an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, die gegen das Waffenembargo verstoßen oder die Lieferung humanitärer Hilfe behindert haben;
Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Zu Fragen des Datenschutzes
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... In den letzten Jahren haben die Mitgliedstaaten Ortstermine zur Evaluierung der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen und bei der Bekämpfung des Waffen- und Drogenschmuggels nicht für nötig befunden. Auch der Datenschutz wurde nicht systematisch durch Evaluierungen vor Ort überprüft.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... – in Kenntnis des Schriftwechsels zwischen der Europäischen Union und den Regierungen von Kenia und der Republik Seychellen über die Überstellung von mutmaßlichen Piraten und bewaffneten Räubern an diese Länder, die von der EU NAVFOR in ihrem Einsatzgebiet aufgegriffen wurden,
Drucksache 496/10
10 Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... (1) Die technische Sicherheit von Material, Waffen, Munition, Fahrzeugen und Luftfahrzeugen der Entsendepartei, die sich im Rahmen einer in diesem Abkommen vorgesehenen Maßnahme im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei befinden, wird durch die Entsendepartei gewährleistet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck
Artikel 3 Austausch von Informationen
Artikel 4 Durchführung
Artikel 5 Sicherheit von Personen und Sachen
Artikel 6 Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Rechtsstellung der Streitkräfte
Artikel 9 Schadensregulierung
Artikel 10 Untersuchung von Flugunfällen oder -zwischenfällen
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1205: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
Drucksache 247/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Februar 2009 zu humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen
... 2. fordert erneut ein Ende der Blockade des Gaza-Streifens im Einklang mit dem Abkommen über die Bewegungsfreiheit und den Zugang vom 15. November 2005, die sofortige und dauerhafte erneute Öffnung der Grenzübergänge für den Personen- und Warenverkehr sowie die Verhinderung des Schmuggels von Waffen und Munition und des illegalen Handels damit;
Drucksache 577/09 (Beschluss)
... 2. Der Bundesrat begrüßt die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Änderungen des Waffengesetz
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... 2. in Waffen, Munition oder Wehrmaterial, ausgenommen Erzeugnisse, die nicht speziell für militärische Zwecke beschafft oder eingesetzt werden, oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 701/09
... - Anpassung an die Aufhebung des Waffenembargos gegen Ruanda durch Resolution 1823 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juli 2008.
Drucksache 728/09
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo - Public Regulated Service PRS
... • Deutschland als Konsequenz zukünftig bei der Integration von PRS-Fähigkeiten in zivile und militärische Industriegüter (z.B. Helikopter, Flugzeuge, Fahrzeuge, Waffensysteme) von französischen bzw. britischen Zulieferungen abhängig ist. PRS-Kryptomodule werden zur Zeit exklusiv von nur zwei Firmen in Europa entwickelt – Thales in Frankreich und Qinetiq in Großbritannien. Nur diese zwei Firmen befinden sich im Besitz sämtlicher relevanter Spezifikationsdokumente.
Drucksache 728/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo - Public Regulated Service PRS
... - Deutschland als Konsequenz zukünftig bei der Integration von PRS-Fähigkeiten in zivile und militärische Industriegüter (z.B. Helikopter, Flugzeuge, Fahrzeuge, Waffensysteme) von französischen bzw. britischen Zulieferungen abhängig ist.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo - Public Regulated Service PRS
Begründung
3 Ausgangslage
3 Sachstand
Nachteilige Folgen der Zurückhaltung Deutschlands
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) zu den Leitlinien der EU zu Kindern in bewaffneten Konflikten vom 16. Juni 2008,
Drucksache 729/09
... Neu eingeführt wird eine im Einzelfall anzuordnende Genehmigungspflicht für die Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die für eine Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009) bestimmt sind oder bestimmt sein können, § 38 Absatz 3
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... . unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Forderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts1, zu Kindern und bewaffneten Konflikten und zu Menschenrechtsverteidigern sowie zur Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, zu Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten, zur Forderung und zum Schutz der Rechte des Kindes, zu Gewalt gegen Frauen und zur Bekämpfung aller Formen der sie betreffenden Diskriminierung,
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... R. in der Erwägung, dass Indien den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer das Atomembargo gegen Indien aufgehoben hat und das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen den USA und Indien bei der zivilen Nutzung von Atomkraft vom US-amerikanischen Kongress gebilligt wurde,
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... 26. hofft, dass die Stärkung der Europa-Mittelmeer-Beziehungen der Entwicklung eines Raums des Friedens und des Wohlstands eine neue Dynamik verleihen wird; betont, dass Frieden und politische Stabilität im Mittelmeerraum für die kollektive und individuelle Sicherheit entscheidend sind, und zwar weit über den Mittelmeerraum hinaus; betont, dass dieses Ziel nur durch eine auf dem Verhandlungsweg erzielte umfassende Lösung der Konflikte in der Region erreicht werden kann; ist der Auffassung, dass die Union die Führungsrolle bei der Lösung dieser Konflikte übernehmen muss, indem sie das Vertrauen aller beteiligten Parteien gewinnt; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels, der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels förmlich weiterzuführen; begrüßt den Appell im Rahmen der Erklärung von Marseille an die betroffenen Parteien, sich zu bemühen, einen Prozess der schrittweisen Entmilitarisierung und Abrüstung in Nahost einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer atomwaffen- und massenvernichtungswaffenfreien Zone;
Drucksache 870/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009
... I. in der Erwägung, dass Russland und die Vereinigten Staaten am 19. Oktober 2009 in Genf ihre Gespräche über die Ausarbeitung eines neuen Nachfolgeabkommens zum Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START) aufgenommen haben und so der erste konkrete Schritt hin zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, die von der Regierung Obama angekündigt wurde, unternommen wurde; in der Erwägung, dass der amerikanische Verteidigungsminister Robert Gates am 23. Oktober 2009 auf einer Pressekonferenz im Anschluss an ein NATO-Ministertreffen in Bratislava mitteilte, dass die von Russland zur gemeinsamen Nutzung vorgeschlagenen russischen Radaranlagen in Gabala und Armavir für das allgemeine Raketenabwehrsystem für Europa, das die USA derzeit einrichten, von echtem Nutzen sein könnten, und dass damit die Perspektive gegeben sei, dass die Vereinigten Staaten, die NATO und Russland beim Aufbau eines gemeinsamen Raketenabwehrsystems Partner werden könnten; sowie in der Erwägung, dass Russland und Belarus vom 18. September bis 5. Oktober 2009 strategische Manöver durchgeführt haben, die zwar im Einklang mit den im Dokument der OSZE von Wien 1999 festgelegten Verfahren standen, jedoch ernsthafte Besorgnisse darüber auslösten, ob dies auch dem Geist der guten Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts zwischen Russland und der Europäischen Union gerecht wird,
Drucksache 259/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die NATO auf den gemeinsamen Werten Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beruhen und seit ihrer Gründung dazu dienen, Kriege auf europäischem Gebiet zu verhindern; in der Erwägung, dass es nach der Wahl des neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten auf beiden Seiten des Atlantiks einen zunehmenden Konsens über den abnehmenden Nutzen von Kernwaffen angesichts der derzeitigen Bedrohungen und ein neues Bewusstsein gibt, dass der Umfang des Kernwaffenarsenals im Einklang mit den Verpflichtungen verringert werden muss, die man nach Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags eingegangen ist,
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... es, des Waffengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... , Waffen oder Munition
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 173/2/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Zu Artikel 3 Abs. 5 (Änderung des Waffengesetz
Drucksache 173/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Aufnahme einer analogen Regelung entsprechend § 45 Absatz 5 WaffG
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 16
7. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG
8. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 25
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV
12. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV ,
14. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV
16. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV
17. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV
18. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV
19. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV
20. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV
21. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV
22. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV
23. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV
25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG *
26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a02 - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 3 WaffG *
27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a03 - neu - § 25 Absatz 2 WaffG *
28. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG
29. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG
30. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG
31. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG
32. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG
33. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG
34. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA außerdem gemeinsame politische Interessen haben und in der internationalen Politik gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa die Verbreitung von Kernwaffen, der Terrorismus, der Klimawandel, die Energiesicherheit und die Entwicklung einer emissionsarmen Wirtschaft, die Beseitigung der Armut und die Erfüllung anderer Millenniums-Entwicklungsziele,
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 26. betont, dass eine friedliche und gerechte Lösung des Nahost-Konflikts von größter Wichtigkeit ist, und begrüßt, dass sie eine der obersten Prioritäten der neuen US-Regierung darstellen wird; fordert die US-Regierung auf, sich eng mit der Europäischen Union abzustimmen und sich am Nahost-Quartett zu beteiligen; begrüßt die schnelle Ernennung eines US-Sondergesandten für den Nahen Osten in der Person des ehemaligen Senators George Mitchell; betont, dass sich beide Partner um eine Intensivierung der Verhandlungen auf der Grundlage der Roadmap und der Erfolge der Annapolis-Konferenz mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung bemühen sollten; fordert beide Partner auf, eng zusammenarbeiten, um dazu beizutragen, dem derzeitigen instabilen Waffenstillstand im Gazastreifen eine feste und anhaltende Grundlage zu verschaffen und dabei die regionalen Akteure einzubeziehen und zur Erreichung der Ziele der Resolution 1860 des UN-Sicherheitsrats vom 8. Januar 2009 (S/RES/1860(2009)) beizutragen, wie einer humanitären Soforthilfe für die Bevölkerung im Gazastreifen und der Gewährleistung, dass illegaler Handel mit Waffen und Munition verhindert und die Blockade des Gazastreifens aufgehoben wird; fordert die transatlantischen Partner zur Unterstützung der Bemühungen um die interpalästinensiche Versöhnung auf und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Lebensbedingungen für die Palästinenser sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen zu verbessern, wozu auch der Wiederaufbau des Gazastreifens gehört;
Drucksache 327/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
... h) wünscht die Ausarbeitung klarer Leitlinien für eine möglichst effiziente enge Zusammenarbeit, um wirksamen Multilateralismus zu fördern und die Fähigkeiten zur Sicherung und Festigung des Friedens sowie der Achtung der Menschenrechte seitens der Vereinten Nationen zu stärken sowie im Einklang mit der Erklärung von Lima im Rahmen des Völkerrechts gemeinsamen Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit einschließlich des Drogenhandels, des Waffenhandels, der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und des Menschenhandels zu begegnen;
Drucksache 326/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien (2008/2288(INI))
... m) die beiden Partner müssen gemeinsam an der Bewältigung der dringendsten globalen Herausforderungen im Bereich von Frieden und Sicherheit arbeiten, einschließlich u. a. der Abrüstung, der Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, insbesondere hinsichtlich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen und ihrer Trägersysteme, Korruption, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, konkret im Bereich Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition sowie des Menschenhandels und des Terrorismus; die Partner sollten deutlich machen, dass sie rückhaltlos hinter dem EU/LAK-Mechanismus zur Drogenbekämpfung stehen;
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... 91. hält es für wesentlich, dass den Unionsbürgern die Zusicherung gegeben wird, dass die Nutzung der Nuklearenergie in der Europäischen Union auf sichere und transparente Weise und auf dem höchsten technisch erreichbaren Sicherheitsniveau erfolgt, insbesondere was die Entsorgung der nuklearen Abfälle betrifft; begrüßt den genannten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen; fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEO) Modelle und Verfahren zu entwickeln, die verhindern, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie zu einer Weiterverbreitung von Atomwaffen führt;
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S.3490), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399), oder des Vorbildes von §§ 5 und 6 Waffengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... " dienen. Zum Kampf gegen diese Verbrechen bedarf es eines systematischen Informationsaustausches, des umfassenden Einsatzes europäischer Untersuchungswerkzeuge und ggf. der Entwicklung von gemeinsamen Ermittlungs- und Präventionsmethoden. Die so getesteten Methoden können später auch auf andere Formen der grenzübergreifenden Schwerkriminalität übertragen werden, wie auf den Waffenhandel und die Seeräuberei.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 577/2/09
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... bb) ob Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, verboten werden soll."
Drucksache 176/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
... (5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen von Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.
Drucksache 700/09
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertachte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... Mehrere Nummern wurden neu formuliert, mit geringfügigen Auswirkungen zur Tragweite. Die in den Nummern 0002 (Rohrwaffen), 0004 (Sonstige Waffen und Raketen), 0007 (Detektions- und
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... T. in der Erwägung, dass bei der Grenzüberwachung nicht nur unerlaubte Grenzübertritte verfolgt werden, sondern auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel, Drogenschmuggel oder illegaler Waffenhandel, und so ein Beitrag zur Erhöhung der gesamten inneren Sicherheit geleistet wird,
Drucksache 142/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza
... A. unter Hinweis darauf, dass Israel am 27. Dezember 2008 als Antwort auf die Raketenangriffe der Hamas im Süden Israels seit der Übernahme der Kontrolle im Gaza-Streifen durch die Hamas eine Militäroffensive in Gaza eingeleitet hat, nachdem der Waffenstillstand zusammengebrochen war und eine Verlängerung der Waffenstillstandsvereinbarung abgelehnt worden war,
Drucksache 321/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei
... 19. verurteilt die von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und anderen terroristischen Gruppen auf türkischem Boden begangenen Gewaltakte; bekräftigt seine Solidarität mit der Türkei bei der Bekämpfung des Terrorismus und fordert die die PKK erneut auf, eine sofortige und bedingungslose Waffenruhe auszurufen und einzuhalten;
I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
II. Größerer Wohlstand
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands
III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen
IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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