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"EU-Staaten"


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0983/3/04
0232/04
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Drucksache 497/20

... E-Zigaretten haben sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit erfreut. Ein erheblicher Teil des E-Zigarettenabsatzes entfällt auf den Online-Handel. Produkte aus dem Ausland -insbesondere aus Nicht-EU-Staaten- entsprechen besonders häufig nicht den rechtlichen Vorgaben. Verbotene Inhaltsstoffe, fehlerhafte Kennzeichnungen oder nicht vorliegende Informationen über toxikologische Wirkungen sind typische Mängel und können die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/20




Entschließung

a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids

b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel

c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen

d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen

e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids


 
 
 


Drucksache 9/20

... Beim BfJ sind künftig neben allgemeinen Koordinierungsaufgaben Auskunfts- und Durchsetzungsersuchen der Verbraucherschutzbehörden anderer EU-Staaten zu erledigen. Hierfür entsteht Personal- und Sachaufwand von rund 600.000 Euro jährlich, den das BMJV sorgfältig ermittelt hat. Andererseits entfällt im BMJV mit der Auslagerung nichtministerieller Aufgaben Personal- und Sachaufwand von rund 100.000 Euro jährlich. Im Saldo wird der Bund daher mit laufendem Erfüllungsaufwand von rund 500.000 Euro belastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 55/20

... Aufgrund der Abhängigkeit vieler kritischer Dienste von 5G-Netzen wären die Folgen systemischer und weitverbreiteter Störungen besonders schwerwiegend und können angesichts der Vernetzung der digitalen Ökosysteme auch erhebliche Auswirkungen über nationale Grenzen hinaus haben. Die Gewährleistung der Cybersicherheit der 5G-Netze ist daher ein Thema von strategischer Bedeutung für die Union in einer Zeit, in der Cyberangriffe zunehmen, immer komplexer werden und von einem breiten Spektrum von Akteuren ausgehen, insbesondere Akteuren, die von Nicht-EU-Staaten geführt oder unterstützt werden. Für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen wie 5G besteht der gewählte Ansatz darin, erstmals ein gemeinsames europäisches Vorgehen festzulegen. Bei diesem Vorgehen bleibt die Offenheit des EU-Binnenmarkts in vollem Umfang gewahrt, solange die risikobasierten Sicherheitsanforderungen der EU eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 2/20

... Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird zunehmend von Migration beeinflusst. Die Zuwanderung aus EU-Staaten und Drittstaaten nach Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Angesichts dessen ist auch das politische sowie gesellschaftliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 21/20

... Viele Roma in der EU sind trotz des Diskriminierungsverbots in den EU-Staaten Opfer von Vorurteilen und sozialer Ausgrenzung. Die Überwindung der Ausgrenzung der Roma erfordert ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen. Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, der bis 2020 gilt, hat einige positive Ergebnisse gebracht. Im vierten Quartal 2020 wird eine Folgeinitiative zur Gleichstellung und Inklusion der Roma vorgelegt, die auf den Ergebnissen der Evaluierung des EU-Rahmens aufbaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 425/19

... 4. eine zentrale Stelle in Form einer unabhängigen Fachkommission zur kontinuierlichen Überwachung von Angeboten von Wirbeltieren im Internet, unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher und tierschutzfachlicher Aspekte eingerichtet wird, wobei auch Angebote für den deutschen Markt auf Servern in anderen EU-Staaten und Drittländern einbezogen werden sollen;



Drucksache 425/19 (Beschluss)

... 4. eine zentrale Stelle in Form einer unabhängigen Fachkommission zur kontinuierlichen Überwachung von Angeboten von Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten im Internet, unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher und tierschutzfachlicher Aspekte eingerichtet wird, wobei auch Angebote für den deutschen Markt auf Servern in anderen EU-Staaten und Drittländern einbezogen werden sollen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien


 
 
 


Drucksache 406/19

... In anderen EU-Staaten, wie Frankreich und Spanien erfolgte bereits eine Absenkung des Steuersatzes auf diese Produkte. Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die sogenannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen.



Drucksache 373/1/19

... In Verbindung mit einer Versandhandelserlaubnis dürfen diese Apotheken ihre Defekturarzneimittel dann deutschlandweit und sogar weltweit in Verkehr bringen, sofern die entsprechenden arzneimittelrechtlichen und apothekenrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Qualität der Arzneimittel erfüllt sind. An einer Beschränkung auf die wirtschaftliche Belieferung von Verordnungen der umliegenden Arztpraxen, die den eigentlichen Sinn der Defekturherstellung darstellt, fehlt es in den gesetzlichen Regeln. Oft werden diese Produkte in der Komplementärmedizin eingesetzt. Es handelt sich um Arzneimittel, deren Wirkung sehr umstritten ist (zum Beispiel Amygdalin, Curcumin) und deren Anwendung in bestimmten EU-Staaten verboten ist (zum Beispiel Amygdalin in Schweden). Durch diese Möglichkeit werden in größerem Umfang Arzneimittel ohne Zulassung in Verkehr gebracht und ein größeres Patientenkollektiv einem Risiko ausgesetzt als es ursprünglicherweise beabsichtigt war. Daher soll der ausufernden Defekturtätigkeit die ursprünglich beabsichtigten und für die Apotheke wirtschaftlich sinnvollen Grenzen auferlegt werden, ohne die Versorgung der Teileinheiten von Krankenhäusern durch die Krankenhaus (-versorgenden) Apotheken einzuschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V :

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

10. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG

11. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

13. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

14. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 76/1/19

... Zu ihnen hat sich die Bundesrepublik bekannt und sie zwingen zu verstärkten Klimaschutzaktivitäten. Die Vereinbarungen zur Lastenteilung in der Europäischen Union (Effort Sharing Decision und Effort Sharing Regulation) sehen für die Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (sog. Non-ETS-Bereich), für 2020 und 2030 verbindliche Ziele vor. Im Rahmen der Effort Sharing Decision (ESD) hat Deutschland zugesagt, seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2014 um 14 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Hierunter fallen insbesondere die Treibhausgasemissionen aus Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und kleineren Industrieanlagen. Entsprechend der Effort Sharing Regulation (ESR) muss Deutschland seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2030 um 38 Prozent senken. Ein Verfehlen der Ziele hätte konkrete finanzielle Auswirkungen. Gelingt es Deutschland nicht, diese Ziele einzuhalten, muss Deutschland von anderen EU-Staaten Emissionsrechte erwerben. Hier drohen bei Zielverfehlung mittelfristig finanzielle Verpflichtungen in Milliardenhöhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 28/1/18

... 11. Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris sind Deutschland und die EU-Staaten völkerrechtlich verpflichtet, den CO



Drucksache 182/18

... Von 26 EU-Mitgliedstaaten, die ihren Staatsangehörigen Personalausweise ausstellen, ist der Besitz eines Personalausweises in 15 Mitgliedstaaten üblich und vorgeschrieben.9 Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit (Richtlinie 2004/38/EG10) können Personalausweise von EU-Bürgern als Reisedokumente verwendet werden, und zwar sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Sie werden tatsächlich häufig bei Reisen verwendet. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Drittstaaten Abkommen geschlossen, denen zufolge EU-Bürger unter Mitführung ihres nationalen Personalausweises reisen können. So kann es auch vorkommen, dass sie in Drittstaaten reisen, um sich an terroristischen Aktivitäten zu beteiligen und dann in die EU zurückzukehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 75/18

... Die Umsetzung dieser Option würde die Entwicklung von Märkten für gedeckte Schuldverschreibungen fördern, wo solche Märkte nicht existieren oder unterentwickelt sind. Sie würde auch die Finanzierungskosten der Emittenten senken, zur Diversifizierung der Anlegerbasis beitragen, grenzüberschreitende Investitionen erleichtern und Investoren aus Nicht-EU-Staaten anziehen. Dies würde insgesamt die Fremdkapitalkosten senken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 37. Der Bundesrat spricht sich für die Einführung einer in allen EU-Staaten erhobenen Finanztransaktionsteuer aus, deren Aufkommen in den EU-Haushalt fließen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 667/17

... Die Kommission wird weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung des Zugangs zu den Märkten für öffentliche Aufträge einnehmen und so Unternehmen darin unterstützen, im Ausland Verkäufe zu tätigen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission Nicht-EU-Staaten auf, dem WTO-Beschaffungsübereinkommen beizutreten und in Freihandelsabkommen ehrgeizige Kapitel über die öffentliche Auftragsvergabe aufzunehmen (damit soll gewährleistet werden, dass Unternehmen aus der EU in Drittländern genauso wie inländische Unternehmen das Recht zur Teilnahme an Ausschreibungen haben; dies schließt Beitritts- und Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit ein).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 180/17

... In anderen EU-Staaten gibt es bereits gesetzliche Initiativen, mittels derer Lebensmittelverluste verringert werden sollen: So sind bspw. Supermärkte in Frankreich ab einer Größe von 400 Quadratmeter verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung oder energetische Verwertung zu geben. Ein ähnliches Gesetz in Finnland gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-Haus-Verpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés. In Italien wiederum werden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen.



Drucksache 120/1/17

... und Luftschadstoffen der deutschen Pkw-Flotte konterkariert und die sozialen Sicherungssysteme belastet werden und zudem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie mittel-bis langfristig gefährdet wird. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten existieren in Deutschland keine Begrenzungen der steuerlichen Anerkennung von PkwDienstwagenzulassungen bezüglich der Subventionierung des Kaufpreises bzw. der laufenden Betriebskosten. Je nach Rechtsform werden die Anschaffungs- bzw. Betriebskosten von Dienstwagen zwischen 40 Prozent bis 59 Prozent vom Staat erstattet - egal, wie viel das Auto kostet. Dies hat dazu geführt, dass derzeit rund zwei Drittel aller Pkw-Neuwagen als Dienstwagen verkauft werden und im Durchschnitt nach drei Jahren in den Gebrauchtwagenmarkt diffundieren. Im Schnitt sind dabei Dienstwagen stärker motorisiert mit höheren CO



Drucksache 373/17 (Beschluss)

... 11. Auch im Bildungsbereich ist das Vereinigte Königreich für die deutschen Länder ein wichtiger Partner. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass grenzüberschreitende Kooperation und Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zwischen EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich auch in Zukunft unbürokratisch möglich bleiben.



Drucksache 373/1/17

... 11. Auch im Bildungsbereich ist das Vereinigte Königreich für die deutschen Länder ein wichtiger Partner. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass grenzüberschreitende Kooperation und Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zwischen EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich auch in Zukunft unbürokratisch möglich bleiben.



Drucksache 180/17 (Beschluss)

... In anderen EU-Staaten gibt es bereits gesetzliche Initiativen, mittels derer Lebensmittelverluste verringert werden sollen: So sind beispielsweise Supermärkte in Frankreich ab einer Größe von 400 Quadratmeter verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung oder energetische Verwertung zu geben. Ein ähnliches Gesetz in Finnland gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-HausVerpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés. In Italien wiederum werden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern


 
 
 


Drucksache 315/16

... Die Wirksamkeit der Erfassung von Daten über Kompetenzen unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen EU-Staaten ist es dank Partnerschaften zwischen Sozialpartnern, Regierungen und Bildungseinrichtungen bereits möglich, den Kompetenzbedarf wirksam zu ermitteln und die Lehrpläne entsprechend anzupassen. In anderen Mitgliedstaaten sind solche Partnerschaften noch nicht üblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 63/16

... Innerhalb der EU sind die entsprechenden Pestizide verboten, so dass die Anforderung nur den Import von Häuten und Fellen aus nicht-EU-Staaten betrifft. Ein großer Anteil der Häute und Felle wird aus Deutschland oder der EU importiert, so dass lediglich ein begrenzter Erfüllungsaufwand für einen sehr geringen Anteil der verwendeten Häute und Felle besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen

1. Betriebliches Abwasserkataster

2. Betriebstagebuch

3. Jahresbericht

B Allgemeine Anforderungen

F Anforderungen für vorhandene Einleitungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

B Allgemeine Anforderungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nr. 7

Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster

Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch

Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Anlage n
zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Teil
G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 295/16

... Hierzu ist bereits im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen eine verbesserte internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit geboten. In Europa ist dazu die Counter Terrorism Group (CTG) als informeller Zusammenschluss von 30 Nachrichtendiensten eingerichtet. Vertreten sind die Inlandsdienste aller EU-Staaten sowie von Norwegen und der Schweiz. Sie richtet aktuell eine operative "Plattform" ein. Verbindungsbeamte der CTG-Dienste arbeiten dort zum vereinfachten und beschleunigten Austausch von Erkenntnissen über den islamistischen Terrorismus zusammen. Technisch unterstützt werden soll die Zusammenarbeit auch durch eine gemeinsame Datei. Eine solche Datei könnte derzeit in Deutschland beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht geführt werden, da es bislang rechtlich gehindert ist, ausländischen Nachrichtendiensten einen automatisierten Abruf darauf einzurichten. Der Gesetzentwurf soll insoweit die Kooperationsfähigkeit Deutschlands in einem internationalen Analyseverbund zum Schutz der Freiheit und Sicherheit der Menschen verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 740/16

... In allen europäischen Staaten gibt es Systeme betriebsrätlicher und/oder gewerkschaftlicher Interessenvertretung auf der Ebene des Betriebes; im Bereich der Unternehmensmitbestimmung haben neben Deutschland auch 17 andere EU-Staaten Regelungen zur Unternehmensmitbe- stimmung vorgesehen. Der Bundesrat erwartet von den Europäischen Institutionen, die Vielfalt nationaler Mitbestimmungsmodelle zu respektieren, die in der jeweils unterschiedlichen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Entwicklung sowie in den nationalen Staatsstrukturen begründet liegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich hierfür auf europäischer Ebene einzusetzen.



Drucksache 740/16 (Beschluss)

... In allen europäischen Staaten gibt es Systeme betriebsrätlicher und/oder gewerkschaftlicher Interessenvertretung auf der Ebene des Betriebes; im Bereich der Unternehmensmitbestimmung haben neben Deutschland auch 17 andere EU-Staaten Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung vorgesehen. Der Bundesrat erwartet von den Europäischen Institutionen, die Vielfalt nationaler Mitbestimmungsmodelle zu respektieren, die in der jeweils unterschiedlichen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Entwicklung sowie in den nationalen Staatsstrukturen begründet liegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich hierfür auf europäischer Ebene einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten


 
 
 


Drucksache 68/16

... Nach alledem steht einer Einstufung Algeriens als sicherer Herkunftsstaat trotz noch vorhandener Defizite nichts entgegen. Hierbei ist vor allem auch auf das solide Niveau der materiellen Versorgung (Wohnraum, Gesundheitssystem, Bildung) zu verweisen. Es kann als gewährleistet betrachtet werden, dass in Algerien generell weder asylrelevante Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen Konfliktes drohen. Die Demokratische Volksrepublik Algerien wird von anderen EU-Staaten lediglich durch Bulgarien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 339/16

... Im Rahmen der Vorarbeiten zu ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Aktion der "Kulturhauptstadt Europas" für den Zeitraum 2020 bis 2033 organisierte die Kommission eine öffentliche Konsultation im Zeitraum 27.10.2010-12.1.2011, in deren Rahmen 212 Antworten eingingen. Eine Frage betraf die Möglichkeit, die Aktion auf Nicht-EU-Staaten auszuweiten.3 Die Idee stieß auf unterschiedliche Meinungen, und zu jenem Zeitpunkt beschloss die Kommission, eine teilweise, beschränkte Ausweitung auf Nicht-EU-Staaten vorzuschlagen, die sich um eine Vollmitgliedschaft in der Union bemühen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Öffentliche Konsultationen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die Kulturhauptstädte Europas im Zeitraum 2020 bis 2033

3 Zeitplan


 
 
 


Drucksache 24/1/15

... Außerdem machen die genannten Rahmenbeschlüsse keine Vorgaben, welche Behörden letztlich für die Bewilligung von Ersuchen zur Übernahme der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion bzw. der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen zuständig sein sollen. Dementsprechend haben die EU-Staaten, die die vorgenannten Rahmenbeschlüsse umgesetzt haben, unterschiedliche Bewilligungsbehörden benannt. Bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen haben eine Reihe von EU-Staaten Zentralbehörden vorgesehen wie beispielsweise Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Portugal (Justizministerium, Gefängnisverwaltung bzw. Generalstaatsanwaltschaft). Andere EU-Staaten haben Gerichte benannt (Tschechien, Polen, Kroatien). Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei der Zuständigkeit für Ersuchen nach dem Rb Bewährungsüberwachung. Einige Staaten haben die Zuständigkeit für ein- und ausgehende Ersuchen auch unterschiedlichen Behörden zugeteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15 (Beschluss)

... Außerdem machen die genannten Rahmenbeschlüsse keine Vorgaben, welche Behörden letztlich für die Bewilligung von Ersuchen zur Übernahme der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion bzw. der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen zuständig sein sollen. Dementsprechend haben die EU-Staaten, die die vorgenannten Rahmenbeschlüsse umgesetzt haben, unterschiedliche Bewilligungsbehörden benannt. Bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen haben eine Reihe von EU-Staaten Zentralbehörden vorgesehen wie beispielsweise Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Portugal (Justizministerium, Gefängnisverwaltung bzw. Generalstaatsanwaltschaft). Andere EU-Staaten haben Gerichte benannt (Tschechien, Polen, Kroatien). Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei der Zuständigkeit für Ersuchen nach dem Rb Bewährungsüberwachung. Einige Staaten haben die Zuständigkeit für ein- und ausgehende Ersuchen auch unterschiedlichen Behörden zugeteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht Angabe zu § 84d und 84e IRG ,

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 446/15

... Aus der zitierten vergleichenden Untersuchung des EASO geht hervor, dass die überwiegende Zahl der EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz die Lage in Kosovo ähnlich einschätzen, was sich in dem sehr hohen Anteil der negativen Entscheidungen über gestellte Asylanträge niederschlägt. Es herrscht Konsens darüber, dass Diskriminierung und soziale Ausgrenzung zwar eine erhebliche Härte darstellen können, jedoch selten mit Verfolgung oder ernsthaftem Schaden im asylrelevanten Sinne gleichzusetzen sind. Kosovo wird auch von Belgien und Österreich sowie mindestens vier weiteren EU-Staaten als sicherer Herkunftsstaat angesehen. Auch die Schweiz und Norwegen haben Kosovo als sicheren Herkunftsstaat eingestuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland nun auch zu den insgesamt 22 der 28 EU-Staaten gehört, in denen ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn gilt. Während die OECD schon seit längerem einen Mindestlohn für Deutschland gefordert hat, bevorzugt die Mehrheit des Sachverständigenrates eine nachträgliche Korrektur des Marktergebnisses über das Steuer- und Transfersystem. Der Bundesrat hält dagegen die Einführung einer Mindestgrenze für eine gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ergänzung des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat unterstützt die schrittweise Einführung des Mindestlohns in Verbindung mit Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017 sowie die Absicht, den Mindestlohn im Januar 2017 oder 2018 erstmals anzupassen. Der Bundesrat betont die Bedeutung der beabsichtigten regelmäßigen Evaluation der Wirkungen des Mindestlohns. Dabei gilt es in der Umsetzung sicherzustellen, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 24/15

... Zwar ist Sinn und Zweck der Vollstreckungshilfe, weder in einem anderen Staat Verurteilten sämtliche aus der Vollstreckung im Inland erwachsende Nachteile zu ersparen, noch über das Wiedereingliederungsinteresse hinausgehende Vorteile gegenüber der inländischen Vollstreckungspraxis zu berücksichtigen. Dennoch soll durch die Umsetzung der durch den Rahmenbeschluss gewährten Möglichkeit die erhebliche Unterschiedlichkeit der Sanktions- und Vollstreckungssysteme und die darauf beruhende Praxis der einzelnen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, um damit verbundene Nachteile für die verurteilte Person möglichst zu vermeiden. So gibt es Staaten, in denen im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland deutlich höhere Strafen wegen derselben Taten verhängt werden, in denen aber uneingeschränkt eine Prüfung der bedingten Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt zu erfolgen hat. Die verurteilte Person könnte in einem solchen Fall allein dadurch Nachteile erleiden, dass sie in die Bundesrepublik Deutschland überstellt wird und hier eine zwingende Prüfung der vorzeitigen Entlassung erst zu einem späteren Zeitpunkt (zwei Drittel) erfolgt. Während im vertragslosen Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten die verurteilte Person gemäß § 49 Absatz 2 IRG stets mit ihrer Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland einverstanden sein muss und sie insofern die Möglichkeit hat, die unterschiedliche Rechtslage in ihre Entscheidung einzubeziehen, kann eine verurteilte Person aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auch gegen ihren Willen nach Deutschland überstellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 31/1/15

... 25. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland nun auch zu den insgesamt 22 der 28 EU-Staaten gehört, in denen ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn gilt. Während die OECD schon seit längerem einen Mindestlohn für Deutschland gefordert hat, bevorzugt die Mehrheit des Sachverständigenrates eine nachträgliche Korrektur des Marktergebnisses über das Steuer- und Transfersystem. Der Bundesrat hält dagegen die Einführung einer Mindestgrenze für eine gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ergänzung des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat unterstützt die schrittweise Einführung des Mindestlohns in Verbindung mit Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017 sowie die Absicht, den Mindestlohn im Januar 2017 oder 2018 erstmals anzupassen. Der Bundesrat betont die Bedeutung der beabsichtigten regelmäßigen Evaluation der Wirkungen des Mindestlohns. Dabei gilt es in der Umsetzung sicherzustellen, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 125/15 (Beschluss)

... Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung keine Vorgaben macht, welche Behörden letztlich für die Bewilligung der Übernahme der Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft zuständig sind. Dementsprechend haben die EU-Staaten, die den vorgenannten Rahmenbeschluss umgesetzt haben, unterschiedliche Bewilligungsbehörden benannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 509/15

... Viele Wirtschaftsbeteiligte missachten die Vorschriften aus Unkenntnis oder wollen sich damit bewusst einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es bedarf einer stärkeren Abschreckung. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden sind zudem häufig mit zu geringen Mitteln ausgestattet und können nur innerhalb der Landesgrenzen tätig werden, während die Wirtschaftsbeteiligten europa- oder gar weltweit agieren. Vor allem im Bereich des Onlinehandels haben die Marktüberwachungsbehörden erhebliche Probleme dabei, aus Nicht-EU-Staaten eingeführte nicht konforme Produkte ausfindig zu machen und das in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortliche Unternehmen zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 111/1/15

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa, Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte unlauteren Steuerpraktiken einzelner EU-Staaten entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/15




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 111/15 (Beschluss)

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte unlauteren Steuerpraktiken einzelner EU-Staaten entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen. Hauptproblem bleiben insbesondere gesetzliche (Sonder-) Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Vorbescheide wird hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der jeweiligen nationalen (Steuer-) Rechtsvorschriften in Bezug auf eine grenzüberschreitende Transaktion eine hoheitliche Aussage getroffen. Es wird verbindlich festgestellt, wie die (geplante) grenzüberschreitende Transaktion nach den geltenden nationalen Steuergesetzen zu behandeln ist. Eine etwaige - darin zum Ausdruck kommende Binnenmarktbeeinträchtigung hätte ihre Ursache in den nationalen Steuergesetzen, die den Inhalt des Vorbescheides oder der Vorabverständigungsvereinbarung materiellrechtlich zulassen. Entsprechend hat es die Kommission bereits jetzt in der Hand, die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 502/15

... Die fünf Präsidenten verständigten sich auch auf einen Umsetzungszeitplan2, mit dem das Euro-Währungsgebiet bis Anfang 2017 konsolidiert werden dürfte (Stufe 1 - "Vertiefung durch Handeln"). In dieser ersten Stufe, die am 1. Juli 2015 angelaufen ist3, sollen die Maßnahmen auf vorhandenen Instrumenten aufbauen und dabei auch die bestehenden Verträge bestmöglich genutzt werden. Danach sollten mit Hilfe von Benchmarks für eine verstärkte Aufwärtskonvergenz der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets grundlegendere Reformen durchgeführt und mittel- bis langfristig neue Wachstumsperspektiven ins Visier genommen werden (Stufe 2 - "Vollendung der WWU"). Alles in allem setzt die Umsetzung des Fünf-Präsidenten-Berichts voraus, dass alle Mitgliedstaaten und EU-Organe dessen Ziele teilen. Die in der vorliegenden Mitteilung dargelegten Maßnahmen gelten für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, der Prozess zur Vertiefung der WWU steht aber allen EU-Staaten offen. Gleichzeitig wird die Kommission sicherstellen, dass im Binnenmarkt keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 111/2/15

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte dem unlauteren Steuerwettbewerb durch beihilfeverdächtige Absprachen einzelner EU-Staaten mit Großunternehmen entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen. Hauptproblem bleiben insbesondere gesetzliche (Sonder-) Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/2/15




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 125/1/15

... Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung keine Vorgaben macht, welche Behörden letztlich für die Bewilligung der Übernahme der Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft zuständig sind. Dementsprechend haben die EU-Staaten, die den vorgenannten Rahmenbeschluss umgesetzt haben, unterschiedliche Bewilligungsbehörden benannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

§ 90s
Vorbereitendes Verfahren

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 488/14

... Mit der Verordnung soll die prozentuale Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für die Länder erhöht werden, die von Zuzug aus anderen EU-Staaten besonders betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung der Werte nach § 46 Absatz 7a Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2014

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeit

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3028: Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 45/14 (Beschluss)

... 13. Soweit an den Ausnahmen für Staatsanleihen festgehalten wird, sind diese konsequent zu fassen. Länder und Kommunen verfügen in Deutschland über eigene öffentliche Haushalte. Zudem sind Anleihen der Länder und Kommunen vielfach von gleicher Liquidität und Bonität wie Staatsanleihen einiger EU-Staaten. Insoweit sind die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Ermächtigungen an die Kommission, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Anleihen regionaler Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten mit Staatsanleihen gleichzustellen sind, nicht sachgerecht. Notwendig ist vielmehr eine normierte Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/14 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 21

Zum Anwendungszeitpunkt

2 Weiteres

Redaktioneller Änderungsbedarf


 
 
 


Drucksache 303/14

... Da EBU, ESO und ETF nicht in allen EU-Staaten angeschlossene Organisationen haben, übermittelten sie - um den Verhandlungsprozess transparent zu machen - im November 2009 ein gemeinsames Schreiben an die Verkehrs- und Arbeitsministerien aller Mitgliedstaaten, in dem sie die wichtigsten Inhalte ihrer Verhandlungen darlegten und um Weiterleitung dieser Informationen an die einschlägigen nationalen Sozialpartner baten. Allem Anschein nach gab es keine offizielle Antwort auf dieses Schreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 97/13

... Von der einschränkenden 70-Prozent-Regelung des § 113 Absatz 3 wird nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst. Sie gilt nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, in dem das Europäische Koordinierungsrecht der sozialen Sicherheit gilt (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und mit welchem Deutschland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen über einen Rentenexport zu 100 Prozent abgeschlossen hat. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) unterliegen nun auch die Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr diesen einschränkenden Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.