77 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Fachverbände"
Drucksache 23/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
... (4) Unter Beteiligung der Wissenschaft und von Fachverbänden wird in dem ersten Bericht nach Absatz 2 die Machbarkeit der Berichterstattung über weitere Formen von Wohnungslosigkeit geprüft, die über Absatz 3 hinausgehen. Soweit der Aufwand vertretbar ist, erfolgt eine Erweiterung des Berichts nach Absatz 2 auf möglichst viele Formen von Wohnungslosigkeit."
§ 9 Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2
‚Artikel 1a Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Artikel 1b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 329 Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
Artikel 1c Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 276 Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
‚Artikel 2a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2b Änderung des Seearbeitsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung A. Problem und Ziel
... Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Sie ist zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2017 angepasst worden, wobei die einfachen Gebührensätze um pauschal 12 Prozent und die Gebühren für die (freiwillige) Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Diese Erhöhungen sollten die Einkommenssituation der Tierärzte kurzfristig verbessern. Die geplante umfassende Novellierung der GOT soll eine Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen unter Anpassung an den veterinärmedizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beinhalten, wobei die Entgelte auf der Basis eines Forschungsvorhabens festgelegt werden sollen. Die umfassende Novellierung bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufes. Inzwischen ist jedoch eine weitere Anpassung der GOT kurzfristig erforderlich geworden. Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist, weil Tierärztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach Ländergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gründen bereits vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung von Tieren außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Dies ist aus Gründen der Sicherung der öffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sowie aus Gründen des Tierschutzes (Staatsziel) als problematisch anzusehen. Daher soll mit einer eigenen Gebührenregelung die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anfällt und bei der letzten oben genannten Änderung der GOT nicht berücksichtigt werden konnte, soll nunmehr angepasst werden. Darüber hinaus erfolgt eine redaktionelle Anpassung und die Anpassung der Vorschriften über die Entgelte für Leistungen außerhalb der regulären Sprechstunden einer Tierarztpraxis an die gegebenen Verhältnisse.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 3a Gebühren für tierärztlichen Notdienst
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
1. Allgemeines
2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 463/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen
... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt sicher, dass unter Beteiligung von Wissenschaft und Fachverbänden eine qualifizierte Datengrundlage geschaffen wird und diese Datengrundlage regelmäßig aktualisiert wird - soweit die Evaluation der Forschungsvorhaben nicht zu anderen Schlüssen führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
§ 1 Zweck der Erhebung; Durchführung
§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
§ 3 Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung
§ 4 Erhebungsmerkmale
§ 5 Hilfsmerkmale
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Datenübermittlung; Veröffentlichung
§ 8 Ergänzende Berichterstattung
Artikel 2 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 204/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
... - Zwar ist die fachliche Unabhängigkeit des MDK grundsätzlich gesetzlich normiert, so sind die Gutachterinnen und Gutachter nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Allerdings beschweren sich nicht nur Versicherte, sondern auch viele Fachverbände darüber, dass die Gutachter des MDK letztlich indirekt doch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Kranken- oder Pflegekassen stehen. So sind die Organisationsstrukturen von Krankenkassen und MDK verflochten, der Verwaltungsrat des MDK wird von den Verwaltungsräten der Krankenkassen gewählt, bis zu 1/4 der Mitglieder des Verwaltungsrates können hauptamtliche Krankenkassenmitarbeiter sein. Richtlinien z.B. für die einheitliche Begutachtung werden nicht vom MDK selbst sondern vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) erlassen. Hier gilt es zukünftig jeden Anschein einer Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit des MDK seitens der Krankenoder der Pflegekassen zu vermeiden.
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... 4. der Fachverbände, die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Verbänden angeschlossen sind, sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
§ 1 Adoptionsvermittlung
§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen
§ 2a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.
§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption
§ 2c Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung
§ 2d Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren
§ 4a Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 7 Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung
§ 7a Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland
§ 7b Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7c Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7d Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber
§ 7e Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber
§ 8a Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption
§ 8b Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption
§ 9 Anspruch auf Adoptionsbegleitung
§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption
§ 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
§ 16 Bericht
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 196a Zurückweisung des Antrags
Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
§ 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen
§ 7 Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption
§ 8 Bericht
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen
E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind
E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.1.6 Sonstiges
Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder
E.3.2.1 Kooperationsgebot
E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung
E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis
E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht
E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion
E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2.10 Sonstiges
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu § 2b
Zu § 2c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7d
Zu § 7e
Zu Nummer 14
Zu § 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu § 9a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... Der Bundesrat hält die Durchführung von Informations- und Beratungsmaßnahmen sowie Schulungen für Fachleute entsprechend Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe d und e des Richtlinienvorschlags nicht für staatliche Aufgaben. Er bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zum Ausdruck zu bringen, dass diese Sachverhalte geeigneter in den Mitgliedstaaten geregelt werden können. In Deutschland handelt es sich hierbei um Leistungen, die durch entsprechende Fachfirmen erbracht werden können bzw. den Fachverbänden überlassen bleiben sollten.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
19. Zu Artikel 2
20. Zu Artikel 3
21. Zu Artikel 5, Anhang I
Anhang I Teil A Mikrobiologische Parameter:
- Somatische Coliphagen:
Anhang I Teil B Chemische Parameter:
[ - Blei:
- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:
- Microcystin-LR:
- Pestizide:
- PFAS, PFAS insgesamt:
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
30. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
34. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
37. Zu Artikel 10 alt
38. Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
43. Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
46. Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
49. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Eine Verständigung auf technische Spezifikationen für den Zugang zu Gesundheitsdaten für Zwecke der Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesen und ihren Austausch ist von überragender Bedeutung. Dabei ist beispielsweise auf die Erfassung, Speicherung, Komprimierung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten sowie den Zugang dazu in der gesamten EU einzugehen. Diese Bemühungen werden auf den laufenden Arbeiten der Normungsgremien, nationalen Initiativen und Initiativen der Fachverbände im Gesundheitswesen aufbauen, wobei u.a. auf die Verknüpfung mit elektronischen Patientenakten zu achten sein wird.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... Der Bundesrat hält die Durchführung von Informations- und Beratungsmaßnahmen sowie Schulungen für Fachleute entsprechend Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe d und e des Richtlinienvorschlags nicht für staatliche Aufgaben. Er bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zum Ausdruck zu bringen, dass diese Sachverhalte geeigneter in den Mitgliedstaaten geregelt werden können. In Deutschland handelt es sich hierbei um Leistungen, die durch entsprechende Fachfirmen erbracht werden können bzw. den Fachverbänden überlassen bleiben sollten.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
15. Zu Artikel 2
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 5, Anhang I
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
24. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
28. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
31. Zu Artikel 10 alt
32. Zu Artikel 11
33. Zu Artikel 12
34. Zu Artikel 14
35. Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... 2. Fachverbände oder fachkundige Einrichtungen, Institutionen oder Personen sind.
§ 13a Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Zu den Organisationen zählen nicht nur die auf einzelne Sportarten bezogenen Weltfachverbände, internationalen Fachsportverbände (z.B. Kontinentalverbände) und die nationalen und inländischen regionalen Fachsportverbände, sondern auch die nationalen und internationalen sportartübergreifenden Verbände.
Drucksache 608/16
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU (sog. RoHS-Richtlinie) durch die ElektroStoffV orientiert. Zudem wurden die einschlägigen Fachverbände (Spectaris, ZVEI und VDGH) um Übermittlung von Angaben zur Betroffenheit der jeweiligen Mitgliedsunternehmen gebeten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 683/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
... Darüber hinaus tragen die Fachverbände und Träger des Rettungsdienstes vor, der Ersatz sogenannter "Freelancer" durch nichtselbstständige Notärztinnen und Notärzte würde auf Akzeptanzprobleme stoßen. Dies führe dazu, dass es teilweise schwieriger werde, die Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Betroffen sei insbesondere der ländliche Raum.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
Drucksache 667/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
... "(4) Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren die Grundstrukturen des Vergütungssystems sowie des Verfahrens zur Ermittlung der Bewertungsrelationen auf Bundesebene, insbesondere zur Kalkulation in einer sachgerechten Auswahl von Krankenhäusern. Nach Maßgabe der Sätze 3 bis 6 ersetzt das neue Vergütungssystem die bisher abgerechneten Entgelte nach § 17 Absatz 2. Das Vergütungssystem wird bis zum 1. Januar 2017 auf Verlangen des Krankenhauses eingeführt. Das Krankenhaus hat sein Verlangen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Verhandlung durch die Sozialleistungsträger den anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Verbindlich für alle Krankenhäuser wird das Vergütungssystem zum 1. Januar 2018 eingeführt. Bis Ende des Jahres 2019 wird das Vergütungssystem für die Krankenhäuser budgetneutral umgesetzt. Ab dem Jahr 2020 sind der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert und der Gesamtbetrag nach den näheren Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung von den Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 anzupassen. Die Vertragsparteien auf Bundesebene legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. Juni 2019 einen gemeinsamen Bericht über die Auswirkungen des neuen Entgeltsystems, die ersten Anwendungserfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem sowie über die Anzahl von Modellvorhaben nach § 64b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und über die ersten Erkenntnisse zu diesen Modellvorhaben vor. In den Bericht sind die Stellungnahmen der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik einzubeziehen. Das Bundesministerium für Gesundheit legt den Bericht dem Deutschen Bundestag vor."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 2a Definition von Krankenhausstandorten
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
§ 4 Leistungsbezogener Vergleich
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen
§ 115d Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung
Artikel 6 Änderung des Psych-Entgeltgesetzes
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6b Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6c Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 683/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
... Darüber hinaus tragen die Fachverbände und Träger des Rettungsdienstes vor, der Ersatz sogenannter "Freelancer'' durch nichtselbstständige Notärztinnen und Notärzte würde auf Akzeptanzprobleme stoßen. Dies führe dazu, dass es teilweise schwieriger werde, die Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Betroffen sei insbesondere der ländliche Raum.
Drucksache 603/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
... Die Verankerung der Substitutionsbehandlung im Hilfesystem hat zu einer Entwicklung hin zu einem regelhaften und sehr gut genutzten Angebot geführt. Da aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere im ländlichen Raum - bereit sind, diese Behandlung anzubieten, ist die flächendeckende Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zunehmend gefährdet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Teilen nicht mehr sachgerechten und mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr in Einklang stehenden rechtlichen Regelungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Die Länder sind sich mit den Fachverbänden, ärztlichen Berufsverbänden, den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und den Trägern der Suchthilfe darüber einig, dass die BtMVV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Insbesondere sollten nur solche Regelungen in der BtMVV verbleiben, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen. Zudem bedürfen beispielsweise auch die Vorschriften zur Substitution im stationären Setting und die Konsiliarregelung einer Überarbeitung und sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu überprüfen.
Drucksache 629/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... (5) Träger der Gütesicherung ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Herstellern, Vermittlern, Beförderern oder Bewirtschaftern von Wirtschaftsdüngern, Fachverbänden sowie von fachkundigen Einrichtungen, Institutionen oder Personen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG
19. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 629/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... (5) Träger der Gütesicherung ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Herstellern, Vermittlern, Beförderern oder Bewirtschaftern von Wirtschaftsdüngern, Fachverbänden sowie von fachkundigen Einrichtungen, Institutionen oder Personen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG
Zu Artikel 1 Nummer 4
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG
Zu Artikel 1 Nummer 10
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 489/15
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU durch die ElektroStoffV orientiert. Zudem wurden bei der Ermittlung der Fallzahlen die durch die einschlägigen Fachverbände (Spectaris, BVMed, ZVEI und VDGH) übermittelten Informationen zugrunde gelegt. Ob über die Angaben der Verbände hinaus weitere Unternehmen in Deutschland von den Regelungen betroffen sind, kann von Seiten des BMUB nicht abschließend beurteilt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
5 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3350: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
3. Erfüllungsaufwand
Drucksache 603/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
... Die Verankerung der Substitutionsbehandlung im Hilfesystem hat zu einer Entwicklung hin zu einem regelhaften und sehr gut genutzten Angebot geführt. Da aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere im ländlichen Raum bereit sind, diese Behandlung anzubieten, ist die flächendeckende Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zunehmend gefährdet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Teilen nicht mehr sachgerechten und mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr in Einklang stehenden rechtlichen Regelungen in der BtMVV. Die Länder sind sich mit den Fachverbänden, ärztlichen Berufsverbänden, den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und den Trägern der Suchthilfe darüber einig, dass die BtMVV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Insbesondere sollten nur solche Regelungen in der BtMVV verbleiben, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen. Zudem bedürfen beispielsweise auch die Vorschriften zur Substitution im stationären Setting und die Konsiliarregelung einer Überarbeitung und sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu überprüfen.
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... § 46 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BRAO-E regelt, dass erlaubte Rechtsdienstleistungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitgliedern, sofern es sich bei dem Arbeitgeber um eine Vereinigung oder Gewerkschaft nach § 7 Absatz 1 RDG oder nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 RDG handelt, Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers im Sinne des § 46 Absatz 5 Satz 1 BRAO-E sind. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 RDG s i.d.R. chtsdienstleistungen erlaubt, die berufliche oder andere zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse (§ 7 Absatz 1 Nummer 1 RDG) und Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörigen Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können nach § 7 Absatz 1 Satz 2 RDG durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigung oder Zusammenschlüsse stehenden juristischen Person erbracht werden. Vereinigungen im Sinne dieser Norm sind beispielsweise Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsverbände, Fachverbände der Industrie und des Handels, Mietervereine und Automobilclubs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte
§ 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte
§ 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte
§ 155a Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Sozialversicherungsrechtliche Situation
2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte
2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit
3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern
4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung
5. Vertretung des Arbeitgebers
6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
7. Änderung der Patentanwaltsordnung
8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 318/14
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU durch die ElektroStoffV orientiert. Zudem wurden bei der Ermittlung der Fallzahlen die durch die einschlägigen Fachverbände (Spectaris, BVMed, ZVEI und VDGH) übermittelten Informationen zugrunde gelegt. Weitergehende Anfragen des BMUB an die europäischen Verbände, die die zeitlich befristeten Ausnahmen bei der Europäischen Kommission beantragt haben, haben mit Blick auf die Fallzahlen keine weiteren Erkenntnisse ergeben. Ob darüber hinaus weitere Unternehmen in Deutschland von den Regelungen betroffen sind, kann von Seiten des BMUB nicht abschließend beurteilt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
4 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2832: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 495/14
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU durch die ElektroStoffV orientiert. Zudem wurden bei der Ermittlung der Fallzahlen die durch die einschlägigen Fachverbände (Spectaris, BVMed, ZVEI und VDGH) übermittelten Informationen zugrunde gelegt. Weitergehende Anfragen des BMUB an die europäischen Verbände, die die zeitlich befristeten Ausnahmen bei der Europäischen Kommission beantragt haben, haben mit Blick auf die Fallzahlen keine weiteren Erkenntnisse ergeben. Ob darüber hinaus weitere Unternehmen in Deutschland von den Regelungen betroffen sind, kann von Seiten des BMUB nicht abschließend beurteilt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
5 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2975: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 349/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG )
... "Die Vertragsparteien auf Bundesebene legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. Juni 2016 einen gemeinsamen Bericht über Auswirkungen des neuen Entgeltsystems, erste Anwendungserfahrungen sowie über die Anzahl und erste Erkenntnisse zu Modellvorhaben nach § 64b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vor. In den Bericht sind die Stellungnahmen der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik einzubeziehen. Das Bundesministerium für Gesundheit legt den Bericht dem Deutschen Bundestag vor."
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 118a Geriatrische Institutsambulanzen
‚Artikel 4a Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 472/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Darüber hinaus wird vom Aufsteller der Nachweis eines Sozialkonzepts verlangt, das insbesondere darlegt, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind Schulungsmaßnahmen, wie sie derzeit auf freiwilliger Basis für die in den Fachverbänden organisierten Unternehmen durch den Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. bundesweit durchgeführt werden. Hierbei werden sechsstündige Schulungen durchgeführt, für die 300 Euro pro Teilnehmer zu entrichten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 5 Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Erfüllungsaufwand
V. Gleichstellungsspezifische Aspekte
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2071: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Drucksache 465/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
... Das in § 155a Absatz 3 FamFG-E vorgesehene vereinfachte Verfahren zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge wird von der großen Mehrzahl der Familiengerichte nicht befürwortet. Auch in der familienrechtlichen Fachliteratur (vgl. z.B. Keuter, FamRZ 2012, 825, 826; Huber/Antomo, FamRZ 2012, 1257, 1263 ff.) und in den Äußerungen der Fachverbände (vgl. z.B. die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 8. Mai 2012, S. 5 ff. sowie die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins vom Mai 2012, S. 7 f.) ist der Vorschlag auf beinahe einhellige Ablehnung gestoßen. Die fachlichen Gründe, die gegen dieses neuartige Verfahren sprechen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB , Artikel 2 § 155a FamFG , Artikel 5 Nummer 3 § 50 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB *
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG *
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG *
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG
8. Zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... gesetzes Bier zu brauen oder Hopfenerzeugnisse in Verkehr zu bringen, besteht mittlerweile kein Bedarf mehr. Nach Beteiligung der entsprechenden Fachverbände durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich herausgestellt, dass solche Sonderregelungen keine praktische Anwendung finden und auch für die Zukunft nicht benötigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 83
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens
1. Anlass
2. Ziel
II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung
1. Gegenstand
2. Methode
3. Wirkung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz
Zu 2. - Kapitel III
Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III
Zu 4. - Kapitel V
Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
Zu 6. Kapitel VIII
Zu 7. - Kapitel X
Zu 8. - Kapitel XI
Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz
Zu 10. - Kapitel XIII
Zu 11. - Kapitel XVI
Zu 12. - Kapitel XVII
Zu 13. - Kapitel XIX
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Drucksache 465/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
... Das in § 155a Absatz 3 FamFG-E vorgesehene vereinfachte Verfahren zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge wird von der großen Mehrzahl der Familiengerichte nicht befürwortet. Auch in der familienrechtlichen Fachliteratur (vgl. z.B. Keuter, FamRZ 2012, 825, 826; Huber/Antomo, FamRZ 2012, 1257, 1263 ff.) und in den Äußerungen der Fachverbände (vgl. z.B. die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 8. Mai 2012, S. 5 ff. sowie die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins vom Mai 2012, S. 7 f.) ist der Vorschlag auf beinahe einhellige Ablehnung gestoßen. Die fachlichen Gründe, die gegen dieses neuartige Verfahren sprechen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Eine Novellierung der Rettungsassistentenausbildung - seit längerem dringlich gefordert - wird daher von Bund, Ländern und den Beteiligten am Rettungsdienst für überfällig gehalten. Allerdings bedurfte die Vorbereitung einer Ausbildungsnovelle der Klärung von zentralen Kernfragen im Vorfeld eines Gesetzentwurfs. Hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2008 eine Expertengruppe eingesetzt, die sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern von Ländern, Fachverbänden aus dem ärztlichen Bereich und dem Bereich des Rettungsassistentenberufs und den Hilfsorganisationen zusammengesetzt hat. Sie hat ihre Arbeit zum 31. Oktober 2011 beendet. Gegenstand der Beratungen waren insbesondere die Entwicklung des Ausbildungsziels, der Ausbildungsinhalte und Kompetenzen des Berufs, Klärung der Ausbildungsstrukturen nebst Inhalten der neuen Ausbildung sowie Vorfragen der Finanzierung. Die Fachexpertise der Expertengruppe ist in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen und bildet die Grundlage der neuen Berufsqualifikation.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Unterrichtungspflichten
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 10 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 11 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 15 Ausbildungsvergütung
§ 16 Probezeit
§ 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 22 Dienstleistungserbringende Personen
§ 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
§ 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
§ 32 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 4 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 707/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
... (3) Die Industrie- und Handelskammer bestellt die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Vertreter. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und sein Vertreter sollen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer wählbar oder bei einer Industrie- und Handelskammer beschäftigt sein. Die Beisitzer und seine Vertreter sollen auf Vorschlag der Fachverbände des Verkehrsgewerbes bestellt werden. Die Fachverbände sollen zu Beisitzern und deren Vertretern mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie bestellt werden.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Bürokratiekosten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr GBZugV
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Persönliche Zuverlässigkeit
§ 3 Finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 4 Fachliche Eignung
§ 5 Fachkundeprüfung
§ 6 Prüfungsausschuss
§ 7 Gleichwertige Abschlussprüfungen
§ 8 Übergangsregelung für die Anerkennung leitender Tätigkeit
§ 9 Geltungsumfang beschränkter Fachkundebescheinigungen
§ 10 Erlaubnisverfahren
§ 11 Kontrolle
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Inkrafttreten
Anlage 1 ( zu § 10 Absatz 4)
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung und der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1631: Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Drucksache 216/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... (5) Ein Träger der Qualitätssicherung ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Erzeugern oder Bewirtschaftern von Bioabfällen oder Klärschlämmen, Fachverbänden sowie von fachkundigen Einrichtungen, Institutionen oder Personen. Der Träger der Qualitätssicherung bedarf der Anerkennung der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde. Die Erteilung des Qualitätszeichens erfolgt auf der Grundlage einer Satzung, eines Überwachungsvertrages oder einer sonstigen für den Qualitätszeichennehmer verbindlichen Regelung, die insbesondere die Anforderungen an die Qualitätszeichennehmer, an die von diesen erzeugten, behandelten oder verwerteten Bioabfälle oder Klärschlämme und an deren Überwachung festlegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Gender-Mainstreaming
E. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
G. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( title=Aktuelle Fassung>Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Nebenprodukte
§ 5 Ende der Abfalleigenschaft
Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
§ 6 Abfallhierarchie
Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
§ 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot
§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
§ 17 Überlassungspflichten
§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 22 Beauftragung Dritter
Teil 3 Produktverantwortung
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
§ 26 Freiwillige Rücknahme
§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Teil 4 Planungsverantwortung
Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
§ 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
§ 30 Abfallwirtschaftspläne
§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 33 Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
§ 34 Erkundung geeigneter Standorte
§ 35 Planfeststellung und Genehmigung
§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 40 Stilllegung
§ 41 Emissionserklärung
§ 42 Zugang zu Informationen
§ 43 Anforderungen an Deponien
§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand
§ 46 Abfallberatungspflicht
Teil 6 Überwachung
§ 47 Allgemeine Überwachung
§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
§ 49 Registerpflichten
§ 50 Nachweispflichten
§ 51 Überwachung im Einzelfall
§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9 Schlussbestimmungen
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64 Elektronische Kommunikation
§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Einziehung
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72 Übergangsvorschrift
Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Anlage 2 Verwertungsverfahren
Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmassnahmen nach § 33
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung des Batteriegesetzes
§ 16 Sammelziele
Artikel 5 Folgeänderungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
§ 8 Beförderungserlaubnis
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Nach § 12 Absatz 5 Satz 2 bedarf der Träger einer Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle oder Klärschlämme der behördlichen Anerkennung. Träger der Qualitätssicherung sind rechtsfähige Zusammenschlüsse von Erzeugern oder Bewirtschaftern von Bioabfällen oder Klärschlämmen, von Fachverbänden sowie von fachkundigen Einrichtungen, Institutionen oder Personen. Bislang waren Qualitätssicherungssysteme ohne Rechtsgrundlage tätig. Während mit der Institution des Entsorgungsfachbetriebes (vgl. §§ 56, 57) Entsorgungstätigkeiten zertifiziert werden, dient das Qualitätssicherungssystem der verbindlichen und kontinuierlichen Gewährleistung einer hohen Qualität erzeugter, behandelter und verwerteter Bioabfälle oder Klärschlämme. Wegen der Ähnlichkeit zum Modell des Entsorgungsfachbetriebes dürften auch die Kosten der Anerkennung vergleichbar sein mit den Kosten für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag (70,31 € pro Zustimmung). Da es derzeit lediglich vier Träger von Qualitätssicherungssystemen gibt, liegen die Kosten für diese Informationspflicht unterhalb des messbaren Bereichs.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 51/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
... "(2) Zum Nachweis der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangt werden; die Kosten für diese Maßnahmen werden als Beihilfe erstattet."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
§ 27e
§ 64b
§ 84a
§ 87
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
§ 1 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.
Artikel 3 Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern
2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge
3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich
4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge
5. Sonstige Änderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Änderungen
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für die Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Beratungsleistungen berufsständischer Vereinigungen wie Berufsverbänden, Berufskammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Fachverbänden, deren Mitglied der Rechtsuchende ist, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs waren auch bereits nach dem RBerG zulässig. Neben Genossenschaften und beruflichen Vereinigungen dürfen nach § 7 RDG nunmehr auch alle sonstigen Vereinigungen, die zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen gegründet sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... 6. begrüßt es, dass die Energieversorgungsunternehmen und Fachverbände mehrerer Mitgliedstaaten ausgehend von der Richtlinie mit der Weiterentwicklung und Abgleichung eigener intelligenter Verbrauchsmesssysteme begonnen haben; stellt jedoch fest, dass unter den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist, dass intelligente Messgeräte in den Haushalten starke Verbreitung finden, und unterstützt deshalb die verbindliche Einführung intelligenter Messgeräte innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Als Alternative hat das Bundesministerium die Einführung einer Beweislastumkehr im Streitfall über die Beratung geprüft. Auch nach Rücksprache mit den zuständigen Fachverbänden hat es sich gegen diese Alternative entschieden, da der vorgesehene Lösungsweg mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
Drucksache 296/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... Daher ist auch das Gremium in dem Bericht zu dem Ergebnis gelangt, dass nach zwei Jahrzehnten eine Fortentwicklung der Wertermittlungsverordnung erforderlich ist, um ihr hohes Wirkungsniveau zu erhalten und in einzelnen Bereichen zu verbessern; im Zuge der inhaltlichen Fortentwicklung und Präzisierung befürwortet es auch sprachliche Anpassungen mit Blick auf die Anwenderfreundlichkeit und eine bessere internationale Vermittelbarkeit. Für eine entsprechende Fortentwicklung der Verordnung hat das Gremium zahlreiche Empfehlungen und Formulierungsvorschläge gegeben. Auf dieser Grundlage sowie weiterer Vorschläge von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden wird eine neue Verordnung vorgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Grundlagen der Wertermittlung
§ 3 Wertermittlungsstichtag und allgemeine Wertverhältnisse
§ 4 Qualitätsstichtag und Grundstückszustand
§ 5 Entwicklungszustand
§ 6 Weitere Grundstücksmerkmale
§ 7 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
§ 8 Ermittlung des Verkehrswerts
Abschnitt 2 Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten
§ 9 Grundlagen der Ermittlung
§ 10 Bodenrichtwerte
§ 11 Indexreihen
§ 12 Umrechnungskoeffizienten
§ 13 Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
§ 14 Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze
Abschnitt 3 Wertermittlungsverfahren
Unterabschnitt 1 Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung
§ 15 Ermittlung des Vergleichswerts
§ 16 Ermittlung des Bodenwerts
Unterabschnitt 2 Ertragswertverfahren
§ 17 Ermittlung des Ertragswerts
§ 18 Reinertrag, Rohertrag
§ 19 Bewirtschaftungskosten
§ 20 Kapitalisierung und Abzinsung
Unterabschnitt 3 Sachwertverfahren
§ 21 Ermittlung des Sachwerts
§ 22 Herstellungskosten
§ 23 Wertminderung wegen Alters
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20) Barwertfaktoren für die Kapitalisierung
Anlage 2 (zu § 20) Barwertfaktoren für die Abzinsung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung
III. Maßnahmen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Verordnungsermächtigung
V. Alternativen
VI. Verordnungsfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Verordnungsfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Evaluierung
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Bezeichnung der Verordnung
3 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 (Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu den Änderungen des § 5 gegenüber dem § 4 WertV im Einzelnen:
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Abschnitt 2 (Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten)
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Abschnitt 3 (Wertermittlungsverfahren)
Unterabschnitt 1 (Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung)
Zu § 15
Zu § 16
Unterabschnitt 2 (Ertragswertverfahren)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Unterabschnitt 3 (Sachwertverfahren)
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 4 (Schlussvorschrift)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 611: Entwurf einer Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
Drucksache 111/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... " veröffentlicht, die den Krankenhäusern bisher als Grundlage für die Errichtung von Schulen und die Organisation des Ausbildungsbetriebs gilt. Nach Angaben des OTA-Schulträgerverbandes für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten gibt es in Deutschland 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) anerkannte OTA-Schulen, denen 457 Verbundkrankenhäuser angeschlossen sind und 1 342 gemeldete Ausbildungsplätze anbieten (Stand Juni 2008). Experten der Fachverbände gehen von einem Bedarf von ca. 2 000 Ausbildungsplätzen bundesweit aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung
II. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 59/2/09
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz)
... Der Bundesrat empfiehlt, die Sorge der Kommunalen Spitzenverbände, zahlreicher Fachverbände sowie der Wissenschaft ernst zu nehmen, dass auf Grund der mit Artikel 1 § 3 geschaffenen Befugnisnorm mit einer steigenden Zahl unbestimmter Meldungen an das Jugendamt zu rechnen ist, die im Zusammenwirken mit der beabsichtigten Änderung des § 8a SGB VIII und der damit verbundenen Einführung eines regelhaften Hausbesuchs zwar nicht dazu führen wird, dass mehr gefährdete Kinder entdeckt werden, aber die Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes einengt. Forschungsergebnisse anderer Länder wie z.B. Großbritannien belegen, dass ein Mehr an Meldungen den Kindesschutz vermindert, da es für die Jugendämter schwieriger wird, Meldungen zu klassifizieren und notwendige Prioritäten im Handeln zu setzen.
Drucksache 111/09
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... Assistenten" veröffentlicht, die den Krankenhäusern bisher als Grundlage für die Errichtung von Schulen und die Organisation des Ausbildungsbetriebs gilt. Nach Angaben des OTA-Schulträgerverbandes für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten gibt es in Deutschland 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) anerkannte OTA-Schulen, denen 457 Verbundkrankenhäuser angeschlossen sind und 1.342 gemeldete Ausbildungsplätze anbieten (Stand Juni 2008). Experten der Fachverbände gehen von einem Bedarf von ca. 2.000 Ausbildungsplätzen bundesweit aus.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 In-Kraft-Treten
Begründung
Allgemeiner Teil
5 Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Beratungsleistungen berufsständischer Vereinigungen wie Berufsverbänden, Berufskammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Fachverbänden, deren Mitglied der Rechtsuchende ist, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs waren auch bereits nach dem RBerG zulässig. Neben Genossenschaften und beruflichen Vereinigungen dürfen nach § 7 RDG nunmehr auch alle sonstigen Vereinigungen, die zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen gegründet sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 648/08
Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Beratungsleistungen berufsständischer Vereinigungen wie Berufsverbänden, Berufskammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Fachverbänden, deren Mitglied der Rechtsuchende ist, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs waren auch bereits nach dem RBerG zulässig. Neben Genossenschaften und beruflichen Vereinigungen dürfen nach § 7 RDG nunmehr auch alle sonstigen Vereinigungen, die zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen gegründet sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG
Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E
Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E
Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E
Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 8
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu a Nr. 2500
Zu b Nr. 2501
Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509
Zu f Anmerkung zu Nr. 7002
Zu Artikel 3
Drucksache 667/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42 /EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen KOM (2008) 535 endg.; Ratsdok. 12876/08
... 9. Die Anforderungen der Fachverbände und Fachbehörden können besser in einer speziellen Richtlinie als Fachnorm geregelt werden.
Drucksache 844/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
... ") kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seiner Verpflichtung nach, ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung die für die Wirtschaft resultierenden Bürokratiekosten zu evaluieren und gegebenenfalls Änderungen der Verordnung vorzunehmen (BR-Drs. 207/07, S. 21). Im Verlauf des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung sind im Bundeswirtschaftsministerium zahlreiche Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern (IHKn) als Vollzugsbehörden, betroffener Fachverbände sowie einzelner Versicherungsvermittler bzw. Unternehmen eingegangen, die im Rahmen der Evaluierung Berücksichtigung fanden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
§ 4a Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Informationspflichten und Bürokratiekosten
1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags
2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister
3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft
4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers
5. Anerkennung von Berufsqualifikationen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Drucksache 667/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42 /EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen KOM (2008) 535 endg.; Ratsdok. 12876/08
... 6. Der Bundesrat hält es bei einer Vereinheitlichung auf Gemeinschaftsebene für geboten, Umweltschutzanforderungen für ausgewählte Maschinen in einer hierfür zu schaffenden Richtlinie festzulegen. Die Anforderungen der Fachverbände und Fachbehörden können besser in einer speziellen Richtlinie als Fachnorm geregelt werden.
Drucksache 697/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... • enge Beziehungen zu anderen Bildungsbereichen und Gremien, etwa zu Organisationen der Bildungsteilnehmer, Fachverbänden und sektorenbezogenen Instituten. Arbeitgeber stellen einen großen Teil der Erwachsenenbildung, indem sie berufsbezogene Lernmöglichkeiten bieten und ein günstiges Umfeld für Lernaktivitäten schaffen; daher ist ihre Einbeziehung in die Planung auf lokaler und regionaler Ebene entscheidend.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Das Konsultationsverfahren
2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung
2.1. Strategie
2.2. Governance
2.3. Umsetzung
3. Aktionsplan
3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen
5 2008
5 2009
5 2010
3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen
5 2008
5 2009
5 2010
3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen
Anhang Fahrplan für den Konsultationsprozess
Drucksache 271/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 KOM (2007) 194 endg.; Ratsdok. 8653/07
... Zur Bewertung der mit den einzelnen Optionen verbundenen Auswirkungen leitete die Kommission Fragebogen an interessierte Kreise weiter und ersuchte diese, einen bestimmten Fragebogen auszufüllen und dabei eine Reihung der von den sechs Sachverständigen-Arbeitsgruppen konzipierten Lösungen vorzunehmen. Der Fragebogen wurde an die Sachverständigen der Arbeitsgruppen und an die Vertreter von Fachverbänden übermittelt, die um eine Einschätzung hinsichtlich der Schlüsselbereiche ersucht wurden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften
2. Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Konsultation von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Rückstandshöchstmengen
Kapitel 1 Risikobewertung und Risikomanagement
Abschnitt 1 Pharmakologisch wirksame Stoffe, die zur Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind
Artikel 3 Antrag auf ein Gutachten der Agentur
Artikel 4 Gutachten der Agentur
Artikel 5 Extrapolation
Artikel 6 Wissenschaftliche Risikobewertung
Artikel 7 Empfehlungen für das Risikomanagement
Artikel 8 Anträge und Verfahren
Abschnitt 2 Pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht für die Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind
Artikel 9 Von der Kommission oder den Mitgliedstaaten angefordertes Gutachten der Agentur
Abschnitt 3 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 10 Überprüfung eines Gutachtens
Artikel 11 Veröffentlichung von Gutachten
Artikel 12 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel II Einstufung
Artikel 13 Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe
Artikel 14 Verfahren
Artikel 15 Analyseverfahren
Artikel 16 Einfuhr und Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln
Titel III Referenzwerte für Massnahmen
Artikel 17 Festlegung und Überprüfung
Artikel 18 Methoden zur Festlegung von Referenzwerten für Maßnahmen
Artikel 19 Beitrag der Gemeinschaft zu den Aktivitäten zugunsten der Referenzwerte für Maßnahmen
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel
Artikel 21 Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
Artikel 22 Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2377/90
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Finanzbogen
1. Haushaltslinie n Nummer und Bezeichnung
2. Allgemeine Zahlenangaben
2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme Teil B : 0 Mio. € VE
2.2. Geltungsdauer
2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben
2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau
2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen
3. Haushaltstechnische Merkmale
4. Rechtsgrundlage
5. Beschreibung und Begründung
5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft
5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zulasten des Gemeinschaftshaushalts
5.3. Durchführungsmodalitäten
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Auswirkungen auf Personal- und Verwaltungsausgaben
8. Begleitung und Bewertung
8.1. Überwachung
8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung
9. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
Drucksache 528/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Folsäureversorgung der Bevölkerung
... Die Kampagne sollte alle Gesellschaftsschichten ansprechen und möglichst viele Multiplikatoren, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und ihre Fachverbände, Lehrerinnen und Lehrer, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder Krankenversicherungen einbeziehen. .
Hierzu teile ich folgendes mit:
Aufklärung und Information:
Kostenübernahme für eine perikonzeptionelle Folsäureprophylaxe durch die GKV:
Gespräche mit der pharmazeutischen Industrie zur Ergänzung der Beipackzettel:
3 Monitoring:
Drucksache 21/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur KOM (2006) 785 endg.; Ratsdok. 17040/06
und werden mit jeweils einem Stellvertreter von der Kommission auf der Grundlage einer Liste mit vier Namen je Gruppe, die von den jeweiligen europäischen Fachverbänden vorgelegt wird, benannt.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Der Vorschlag im Einzelnen
11. Zusammensetzung des Verwaltungsrates Artikel 26 Absatz 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... , dass sie das Übereinkommen in wesentlichen Punkten mit ihrer Rechtsund Wirtschaftsordnung für unvereinbar halte. In der Folgezeit verstärkte die UNESCO ihre Appelle an die Mitgliedstaaten, das Übereinkommen zu ratifizieren. Die Zahl der Vertragsstaaten erhöhte sich auf 49. Vor dem Hintergrund der Ankündigung der USA, das Übereinkommen trotz ursprünglich weitgehender Bedenken anzunehmen, trat die Bundesregierung 1983 unter Beteiligung der Bundesländer und der betroffenen Fachverbände erneut in die Prüfung einer möglichen Ratifizierung ein. Sie kam 1987 allerdings zum Ergebnis, dass eine Ratifizierung nur unter Einlegung z. T. unzulässiger völkerrechtlicher Vorbehalte möglich wäre.
Drucksache 150/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege
... eine Mindestzahl von sieben bürgerschaftlich Engagierten nicht unterschreiten. Die unmittelbare Förderung der Gruppen bürgerschaftlich Engagierter stärkt deren Autonomie und Selbstbewusstsein und ermöglicht eine dem Bedarf der Gruppe entsprechende Verwendung der Fördermittel. Die Gruppe soll selbst ein eingetragener Verein sein oder einem von den Pflegekassen autorisierten Fachverband angehören. Die Fördermittel können von der Gruppe selbst oder gemeinsam mit der Gruppe beispielsweise von Engagementfördernden Einrichtungen über einen von den Pflegekassen autorisierten Fachverband beantragt werden. Von den Pflegekassen zu autorisierende Fachverbände sind beispielsweise die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene, Verbände der Engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen auf Landesebene oder die Dachverbände des bürgerschaftlichen Engagements.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. Nach § 45c wird eingefügt:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Problem
II. Maßnahmen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
C. Kosten der öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Frauenpolitische Auswirkungen
Drucksache 404/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ... Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
I. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
IV. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
V. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:
VI. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
VII. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:
VIII. Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10a eingefügt:
IX. Artikel 14 wird wie folgt geändert:
X. Artikel 16 wird wie folgt gefasst:
Drucksache 670/06
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Folsäureversorgung der Bevölkerung
... - durch eine gezielte Aufklärungs- und Informationskampagne (Folsäure-Kampagne) die Bevölkerung über die Folgen einer zu geringen Folsäurezufuhr insbesondere in der Frühschwangerschaft aufzuklären. Dabei sollten auch die Prinzipien einer gesunden und ausgewogenen Ernährung und einer vitaminschonenden Nahrungszubereitung vermittelt werden. Die Kampagne sollte alle Gesellschaftsschichten ansprechen und möglichst viele Mulitiplikatoren, wie beispielsweise Ärzte und ihre Fachverbände, Lehrer, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder Krankenversicherungen einbeziehen. Auch das Internet sollte als Informationsplattform genutzt werden.
Drucksache 670/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Folsäureversorgung der Bevölkerung
... Die Kampagne sollte alle Gesellschaftsschichten ansprechen und möglichst viele Mulitiplikatoren, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und ihre Fachverbände, Lehrerinnen und Lehrer, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder Krankenversicherungen einbeziehen.
Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... Das der Eintragung in ein Installateurverzeichnis zugrunde liegende Verfahren beruht auf Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Netzbetreiber und den Fachverbänden der betroffenen Handwerke. Bezüglich elektrischer Anlagen wurden vom Bundesinstallateurausschuss, in dem VDN und ZVEH zusammenarbeiten, die Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI) aufgestellt. Diese müssen nach den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Installateurverzeichnisses gewährleisten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
Drucksache 667/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14 /EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
... Die Mitglieder der WG7 sind Sachverständige, die sechs Mitgliedstaaten, vier europäische Fachverbände und das Europäische Komitee für Normung (CEN) vertreten. Vertreter der Kommission (GD Umwelt und GD Unternehmen und Industrie) nehmen an den Sitzungen als Beobachter teil.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Vorgeschichte
Die Verpflichtungen der Kommission aus den Artikeln 16 und 20 der Lärmschutzrichtlinie
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Abstimmung auf andere Politikbereiche
2. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Anhörung von Interessengruppen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments Vorgeschlagenes Rechtsinstrument: Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Weitere Schritte
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 76/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung des Saatgutrechts
... Des Weiteren sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, zeitnah eine Konzentration der Saatgutanerkennungsstellen sowie der Saatgutprüfstellen unter Beachtung regionaler Bezüge vorzunehmen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, unter Einbeziehung der Länder und der Fachverbände eine entsprechende Novellierung des Saatgutrechts schnellstmöglich zu veranlassen.
Drucksache 97/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
... Absatz 5 stellt sicher, dass die Bestimmung der Präventionsziele und ihrer Teilziele in den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Kontext gestellt werden. Die geregelten Beteiligungen stellen sicher, dass die Kompetenz sowohl der wissenschaftlichen Seite als auch der Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten, behinderter Menschen und für Drogenfragen und der auf dem Gebiet der gesundheitlichen Prävention tätigen Verbände genutzt werden kann. Eine besondere Funktion kommt in diesem Zusammenhang dem Deutschen Forum Prävention und Gesundheitsförderung zu, in dem ein großer Teil staatlicher und nichtstaatlicher Funktionsträger und Organisationen vertreten ist und das sich als Plattform für die Koordinierung von Initiativen zur Förderung der gesundheitlichen Prävention bewährt hat. Darüber hinaus können Fachverbände zu speziellen Fragestellungen beteiligt werden, so beispielsweise die Verbände der Plattform Ernährung und Bewegung e.V. Diese können eine entsprechende Befassung mit Präventionszielen und ihren Umsetzungsmöglichkeiten in der Plattform initiieren, die für die nötige Vernetzung der unterschiedlichen Akteure sorgen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Präventionsgesetz (PrävG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Gesundheitliche Prävention
§ 3 Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention
§ 4 Vorrang von gesundheitlicher Prävention
§ 5 Eigenverantwortung
§ 6 Verantwortung für die gesundheitliche Prävention
§ 7 Soziale Präventionsträger
§ 8 Vorbehalt abweichender Regelungen
§ 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes
§ 20 Wirksamkeit und Qualitätssicherung
§ 21 Grundsätze
§ 22 Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung
§ 23 Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung
§ 24 Verwendung nicht abgerufener Mittel
§ 25 Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern
§ 26 Präventionsbericht
Artikel 2 Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Zweck der Stiftung
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Kuratorium
§ 8 Vorstand
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen
Artikel 3 Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)
§ 1 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
§ 2 Aufgaben der Bundeszentrale
§ 3 Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention
§ 4 Aufklärung zur Suchtprävention
§ 5 Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten
§ 6 Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung
§ 7 Forschung
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Aufgabendurchführung
§ 10 Zusammenarbeit
§ 11 Aufträge Dritter
§ 12 Aufsicht im besonderen Fall
§ 13 Beschäftigte
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
§ 20 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.
§ 20 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20a Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
§ 20b Betriebliche Gesundheitsförderung
§ 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
§ 20d Förderung der Selbsthilfe
§ 21 Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
§ 22 Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
§ 23 Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten
§ 24 Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter
Vierter Abschnitt
§ 25 Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten
§ 26 Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten
Artikel 7 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 5a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
§ 12a Verhaltensprävention
§ 12b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.
Erster Abschnitt
§ 5a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.
§ 12a Verhaltensprävention
§ 12b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.
Artikel 8 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 1 Aufgaben der Unfallversicherung.
§ a Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 1b Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.
Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 15 Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 115 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.
§ 1 Aufgaben der Unfallversicherung.
§ 1a Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 1b Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention
§ 15 Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 20a Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
§ 115 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.
Artikel 9 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Vorrang der Prävention von Behinderungen
§ 54 Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung
§ 3 Vorrang der Prävention von Behinderungen
§ 54 Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Sechster Abschnitt
§ 45d Grundsätze
§ 45e Leistungen zur Verhaltensprävention
§ 45f Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Artikel 11 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 14 Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation
Artikel 12 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Erster Abschnitt
§ 6a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
§ 9a Verhaltensprävention
§ 9b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe
Erster Abschnitt
§ 6a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
§ 9a Verhaltensprävention
§ 9b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention
II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes
III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes
Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze
Zu § 22
Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention
Zu § 25
Zu § 26
Zu Artikel 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 20a
Zu § 20c
Zu § 20d
Zu den Nummern 7 bis 20
Zu Artikel 7
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 12
Zu Artikel 8
Zu § 1a
Zu § 1b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den Buchstabe n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
C. Finanzielle Auswirkungen
Drucksache 662/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Verordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse
... Die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Inhaber des ausländischen Zeugnisses die Rechtstellung erhält, die mit der entsprechenden deutschen Prüfung verbunden ist. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit den Fachverbänden der deutschen Wirtschaft geprüft.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten fir soziale Sicherungssysteme)
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 3 Inkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Die Vorschriften im einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Drucksache 661/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
... Die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Inhaber des ausländischen Zeugnisses die Rechtstellung erhält, die mit der entsprechenden deutschen Prüfung verbunden ist. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit den Fachverbänden der deutschen Wirtschaft geprüft.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Die Vorschriften im einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 320/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... „Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit insbesondere die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Zur Darlegung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.“
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch(860-3)
§ 434m Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch(860-2)
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes(330-1)
Artikel 5 Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes(800-26)
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.