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"Gebietskörperschaft"


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0940/03
0485/1/03
0485/03B
Drucksache 184/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 40a Absatz 5 Satz 1 die Wörter "einer Gebietskörperschaft" durch die Wörter "der öffentlichen Hand" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 87/17 (Beschluss)

... Viele europäische Förderbanken erfüllen den Status einer öffentlichen Stelle. So sind die deutschen Landesförderbanken "öffentliche Stellen" nach Artikel 4 Absatz 8 CRR. Sie sind Unternehmen ohne Erwerbszweck, die sich im Besitz einer regionalen Gebietskörperschaft befinden, für die eine der ausdrücklichen Garantie gleichstehende Haftung gilt. Darüber hinaus sind sie selbstverwaltete Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die einer öffentlichen Beaufsichtigung unterliegen. Bei diesen öffentlichen Stellen entspricht das Kreditspreadrisiko gemäß Artikel 116 Absatz 4 CRR dem Risiko ihres expliziten Garantiegebers. Die risikotechnische Gleichstellung von explizitem Garantiegeber und Förderbank ist damit rechtlich begründet und war während der Finanzmarktkrise empirisch nachzuweisen. Entsprechend sind die deutschen Landesförderbanken als öffentliche Stelle gemäß Artikel 325ai des Verordnungsvorschlags aufgrund ihrer Bonitätsstufen 1 bis 3 mit einem Risikogewicht von 1 Prozent in die Risikogewichtsklasse 3 einzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/17 (Beschluss)




a Zu Artikel 281 und 282

b Zu Artikel 325a

c Zu Artikel 325ai

d Zu Artikel 392 und 395

e Zu Artikel 428a ff.

4. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 387/17

... Innovationscluster, die Unternehmen, Hochschulen, Start-ups, Investoren und lokale Gebietskörperschaften einbinden, müssen stärker weiterentwickelt und europaweit vernetzt werden. Es gibt viele europäische Regionen, die sich in einer guten Position befinden, um die Chancen der Globalisierung zu ergreifen. Andere wiederum laufen stärker Gefahr, infolge des internationalen Wettbewerbs und des technologischen Wandels schwere Arbeitsplatzverluste hinnehmen zu müssen. Solche geschwächten Regionen sind in ganz Europa zu finden, obwohl die meisten davon in Süd- bzw. Mittel- und Osteuropa liegen; sie stehen im Mittelpunkt der EU-Politik zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandskraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 515/17

... bbb) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "einer Gebietskörperschaft" durch die Wörter "der öffentlichen Hand" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/17




,Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3a
Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 557/17 (Beschluss)

... Eine zweite Fallgruppe betrifft die Veräußerung von Grundstücken unterhalb des Verkehrswerts mit einer zusätzlichen Absenkung für bestimmte Sachverhalte. Hierfür bedarf es einer entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung (vgl. § 63 Absatz 3 Satz 2 BHO). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit Beschluss vom 21. März 2012 Gebietskörperschaften sowie mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten eine Erstzugriffsoption eingeräumt, wonach sie Konversionsliegenschaften unmittelbar, d.h. ohne vorheriges Bieterverfahren, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert erwerben können. Aufgrund des im Haushaltsplan 2015 im Epl. 60, Kap. 60 04, Titel 121 01 ausgebrachten Haushaltsvermerks Nr. 60.3 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 darüber hinaus die am 6. Mai 2015 in Kraft gesetzte "Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken" beschlossen. Mit dem Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) wurde beschlossen, den Haushaltsvermerk Nr. 60.3 im Epl. 60, Kap. 60 04, Titel 121 01 auch auf den Erwerb von weiteren entbehrlichen Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus anzuwenden. Die BImA hat ergänzend dazu mit Schreiben vom 26. November 2015 die angepasste "Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken" (VerbR) in Kraft gesetzt. Für die verbilligte Abgabe von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus gilt keine Beschränkung des Verbilligungsvolumens auf 100.000.000 Euro; sie findet nur auf Konversionsflächen Anwendung. Der Gewährungszeitraum ist auf sechs Jahre, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2015, begrenzt.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 371/16

... (3) Absatz 2 gilt nicht für Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen, soweit in einer Vereinbarung zwischen einer Gebietskörperschaft und dem Betreiber des Personenbahnhofs eine abweichende Vereinbarung zur Höhe der Entgelte getroffen ist. Regelungen nach Satz 1 gelten für alle Zugangsberechtigten. Sie können auf bestimmte Verkehrsleistungen sowie auf Marktsegmente innerhalb dieser Verkehrsleistungen beschränkt werden. In diesem Fall gilt § 32.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen

§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags

§ 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 277/16

... Steuerart / Gebietskörperschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 316/16

... Darüber hinaus fanden auf den Sitzungen der einschlägigen Ausschüsse, Beratungs- und Arbeitsgruppen sowie anderen Gremien Gespräche mit den nationalen Behörden, Sozialpartnern, Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträgern statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 546/16 (Beschluss)

... "(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, solange und soweit die Daten zur Überprüfung der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen auf der Grundlage des Zensus 2021 von Gebietskörperschaften in konkreten Rechtsbehelfsverfahren erforderlich sind; im Übrigen sind die Daten zu sperren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 ZensVorbG 2021

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 ZensVorbG 2021

4. Zu § 7a - neu -, § 9 Absatz 1 ZensVorbG 2021

§ 7a
Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

5. Zu § 8 Absatz 3 Nummer 2 ZensVorbG 2021

6. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 - neu - ZensVorbG 2021 § 9 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

7. Zu § 10 Absatz 2 Satz 3, 5, 7 - neu - und Satz 8 - neu - ZensVorbG 2021 § 10 Absatz 2 ist wie folgt zu ändern:

8. Zu § 12 Absatz 4 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 12 ist folgender Absatz anzufügen:

9. Zu § 15 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 15 Absatz 1 ist folgender Satz anzufügen:

10. Zu § 16 Absatz 5 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 16 ist folgender Absatz anzufügen:


 
 
 


Drucksache 546/1/16

... "(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, solange und soweit die Daten zur Überprüfung der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen auf der Grundlage des Zensus 2021 von Gebietskörperschaften in konkreten Rechtsbehelfsverfahren erforderlich sind; im Übrigen sind die Daten zu sperren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 ZensVorbG 2021

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 ZensVorbG 2021

4. Zu § 7a - neu -, § 9 Absatz 1 ZensVorbG 2021

§ 7a
Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

5. Zu § 8 Absatz 3 Nummer 2 ZensVorbG 2021

6. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 - neu - ZensVorbG 2021

7. Zu § 10 Absatz 2 Satz 3, 5, 7 - neu - und Satz 8 - neu - ZensVorbG 2021

8. Zu § 12 Absatz 4 - neu - ZensVorbG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZensVorbG 2021

10. Zu § 16 Absatz 5 - neu - ZensVorbG 2021


 
 
 


Drucksache 570/16

... 3) Die Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Gebietskörperschaften (einschließlich ihrer Auslandsvertretungen) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, ebenso wie alle Behördenverbände auf europäischer und nationaler Ebene und auf Ebene der Gebietskörperschaften, sofern sie ausschließlich im Namen der betreffenden Behörden handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 67/16

... Gebietskörperschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7b
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3624: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Alternativen

II.5 Evaluation

II.6 Definition des Gesetzesziels

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Einzelnen:

a Alternativen

b Erfüllungsaufwand

c One in, one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 570/1/16

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass in dem nunmehr von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine überarbeitete Interinstitutionelle Vereinbarung aller drei EU-Organe Kommission, Europäisches Parlament und Rat den vom Bundesrat und den deutschen Ländern vorgebrachten Bedenken in vollem Umfang Rechnung getragen wurde. Die in Artikel 4 Absatz 3 des Vorschlags vorgesehene Ausnahme von der Registrierungspflicht für Behörden der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften (einschließlich Auslandsvertretungen) berücksichtigt die Stellung der deutschen Länder im europäischen Rechtsetzungsprozess nunmehr im angemessenen Rahmen. Die deutschen Länder sollen richtigerweise nicht Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft, die von außen auf den europäischen Gesetzgebungsprozess einwirken, gleichgestellt werden.



Drucksache 572/16

... Absatz 3 trägt der besonderen Bedeutung der Kommunen als Träger des überwiegenden Teils der öffentlichen Investitionen Rechnung. Aus diesem Grunde und wegen ihrer derzeitigen finanziellen Lage, die ihnen eine eigenständige Finanzierung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung nicht erlaubt, sollen die Finanzhilfen auch ihnen zu Gute kommen, wobei ein besonderes Gewicht auf die finanzschwachen Kommunen gelegt werden soll. Die Auslegung des Begriffs Finanzschwäche obliegt den Ländern. Dies ist sinnvoll, weil die Finanzlage der betroffenen Gebietskörperschaften in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Förderziel und Fördervolumen

§ 2
Verteilung

§ 3
Förderfähige Maßnahmen

§ 4
Doppelförderung

§ 5
Förderzeitraum

§ 6
Förderquote und Bewirtschaftung

§ 7
Prüfung der Mittelverwendung

§ 8
Rückforderung

§ 9
Verwaltungsvereinbarung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 234/1/16

... Adressat des Artikelgesetzes werden in erster Linie die öffentlichen Stellen des Bundes sein. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass sich einzelne Regelungen auch unmittelbar auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Landes- oder Kommunalarchive auswirken. Beispielsweise können Aufzeichnungen, die bei einer öffentlichen Stelle eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft in Ausführung von Bundesrecht entstanden sind, einem bundesrechtlichen Löschungsgebot im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 2 BArchG-E unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 71/1/16

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch eine geeignete gesetzliche Regelung in § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG auch eine projektunabhängige Einsichtnahme von Gebietskörperschaften (Länder und Kommunen) in den Infrastrukturatlas für allgemeine Planungszwecke gewährleistet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2b - neu - TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 3 Nummer 17b TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 3 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 TKG *

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG **

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 24

26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG


 
 
 


Drucksache 570/16 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt, dass in dem nunmehr von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine überarbeitete Interinstitutionelle Vereinbarung aller drei EU-Organe Kommission, Europäisches Parlament und Rat den vom Bundesrat und den deutschen Ländern vorgebrachten Bedenken in vollem Umfang Rechnung getragen wurde. Die in Artikel 4 Absatz 3 des Vorschlags vorgesehene Ausnahme von der Registrierungspflicht für Behörden der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften (einschließlich Auslandsvertretungen) berücksichtigt die Stellung der deutschen Länder im europäischen Rechtsetzungsprozess nunmehr im angemessenen Rahmen. Die deutschen Länder sollen richtigerweise nicht Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft, die von außen auf den europäischen Gesetzgebungsprozess einwirken, gleichgestellt werden.



Drucksache 195/16

... Diese Leistungen wurden gemäß der Darstellung in u.a. Tabelle kategorisiert. Die Unterscheidung in investive und in konsumtive Förderung folgt dem Vorgehen im vorangegangenen Kostendeckungsbericht. Diese Leistungen werden mit dem Ziel der direkten ÖPNVFörderung vorgenommen. Wie in allen Vorgängerberichten wurden die nicht ÖPNV-politisch motivierten Leistungen in einer eigenen dritten Kategorie zusammengefasst. Somit bilden die Investitionsförderung, die konsumtive Förderung und die nicht ÖPNV-politisch motivierte Förderung die "liquiditätswirksamen Leistungen" ab (Zwischensumme 1. bis 3.). Die Steuererleichterungen wurden als weitere Kategorie definiert, die zusammen mit den liquiditätswirksamen Leistungen die "haushaltswirksamen Leistungen" (Zwischensumme 1. bis 4. bzw. 1. bis 5. inkl. der Leistungen an das BEV) ergeben. Die Reduzierung der EEG-Umlage wurde, trotz der inhaltlichen Nähe zu den Steuererleichterungen, ebenfalls als eigene Kategorie behandelt, weil sie keine Leistung einer Gebietskörperschaft darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 234/16 (Beschluss)

... Adressat des Artikelgesetzes werden in erster Linie die öffentlichen Stellen des Bundes sein. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass sich einzelne Regelungen auch unmittelbar auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Landes- oder Kommunalarchive auswirken. Beispielsweise können Aufzeichnungen, die bei einer öffentlichen Stelle eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft in Ausführung von Bundesrecht entstanden sind, einem bundesrechtlichen Löschungsgebot im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 2 BArchG-E unterliegen.


 
 
 


Drucksache 281/16

... es trägt der Bund grundsätzlich die Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen. Wenn gesetzliche Vorschriften oder öffentlichrechtliche Verpflichtungen dies vorsehen, können aber auch andere Gebietskörperschaften die Baulast tragen. Aktuell trägt der Bund für rund 92 Prozent der Bundesstraßen die Baulast. Bei den restlichen 8 Prozent liegt die Baulast bei den Kommunen. Gemeinden mit mehr als 80 000 Einwohnern sind gemäß § 5 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Mautschuldner

§ 3a
Knotenpunkte

§ 11
Mautaufkommen

§ 13a
Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 71/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch eine geeignete gesetzliche Regelung in § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG auch eine projektunabhängige Einsichtnahme von Gebietskörperschaften (Länder und Kommunen) in den Infrastrukturatlas für allgemeine Planungszwecke gewährleistet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/16 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG


 
 
 


Drucksache 701/16

... Städten und kommunalen Gebietskörperschaften fällt nicht nur in Bezug auf das spezifische Nachhaltigkeitsziel 11, sondern auch mit Blick auf die anderen stadtbezogenen Ziele eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 zu. Die Städte stehen im Mittelpunkt der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen von heute. Über 70 % der EU-Bürger leben in städtischen Gebieten, und das BIP der EU wird zu 85 % in Städten erwirtschaftet40. Städtische Gebiete sind somit der Motor der europäischen Wirtschaft und fungieren als Katalysatoren für innovative nachhaltige Lösungen, die den Wandel zu einer klimaverträglichen Gesellschaft mit geringen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 466/16

... "Gebietskörperschaften haben für allgemeine Planungs- und Förderzwecke einen Anspruch auf Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas nach Absatz 1. Näheres regelt die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/16




§ 77p
Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

‚Artikel 13 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 14
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 595/15

... (3) Sofern Gebietskörperschaften, auf deren Gebiet ein Trassenkorridor voraussichtlich verlaufen wird, in der Antragskonferenz nach § 7 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz aufgrund örtlicher Belange die Prüfung des Einsatzes einer Freileitung verlangen, ist vom Träger des Vorhabens zu prüfen, ob die Leitung auf Teilabschnitten in dieser Gebietskörperschaft abweichend von Absatz 2 als Freileitung errichtet und betrieben oder geändert werden kann. Sofern die Prüfung ergibt, dass dies möglich ist, und der Träger des Vorhabens dies bei der Vorlage der erforderlichen Unterlagen nach § 8 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz vorschlägt, sind die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung einer Leitung als Freileitung auf Teilabschnitten innerhalb der betreffenden Gebietskörperschaft abweichend von Absatz 2 zulässig. Auf Verlangen der für die Bundesfachplanung oder Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde müssen die Leitungen auf Teilabschnitten als Freileitung errichtet und betrieben oder geändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

§ 2

Artikel 6
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 7
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

§ 3
Erdkabel für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung

§ 4
Erdkabel für Leitungen zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung

§ 5
Berichtspflicht der Übertragungnetzbetreiber

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 22/15 (Beschluss)

... "Die Berichtspflicht < ... wie Vorlage >. Dies gilt auch für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer der Rechtsaufsicht einer Gebietskörperschaft unterstehenden rechtsfähigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind."'.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

4. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 415/15 (Beschluss)

... 3. Zu der solidarischen Lastentragung muss auch eine angemessene finanzielle Ausstattung der Gebietskörperschaften gehören, die durch den Flüchtlingszustrom besonders belastet sind.



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer Förderung des fairen und ethischen Handels auf europäischer Ebene hervor und begrüßt die Bezugnahme auf Fair-Handelsgrundsätze. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Kleinproduzenten und der Austausch von Best-Practice-Initiativen tragen zu einer Stärkung fairer Handelskonzepte bei. Er begrüßt die angekündigte Schaffung eines Wettbewerbes "EU City for Fair and Ethical Trade" als Instrument des Austausches der europäischen Städte und der Anerkennung von Best-Practice-Initiativen und als Anreizsystem für ein verstärktes europaweites Engagement lokaler Gebietskörperschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 319/15

... a) Die Initiativen sollten eine deutliche politische Relevanz für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufweisen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/15




Bericht

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-INSTITUTIONEN

2.1. Kommission

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

a Europäisches Parlament

b Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und Verhältnismässigkeit erhoben WURDEN

4. Schlussfolgerungen

Anhang
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission 2014 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhielt


 
 
 


Drucksache 22/1/15

... "Die Berichtspflicht < ... wie Vorlage >. Dies gilt auch für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer der Rechtsaufsicht einer Gebietskörperschaft unterstehenden rechtsfähigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind."'.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 94

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 446/15

... Für die auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte und für die Umnutzung bestehender Gebäude, auch wenn deren bisherige Nutzung aufgegeben wurde, in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende soll - nach dem Vorbild des § 246 Absatz 9 BauGB - die Rechtsfolge des § 35 Absatz 4 Satz 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend gelten. Anders als bei § 246 Absatz 9 BauGB ist eine räumliche Nähe zu nach § 30 Absatz 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden Flächen nicht erforderlich. Im Interesse des Außenbereichsschutzes wird ausdrücklich vorgesehen, dass eine nachfolgende Nutzungsänderung nicht auf Absatz 13 Satz 1 gestützt werden kann. Wird zum Zeitpunkt einer Nutzungsänderung nach Satz 1 Nummer 2 eine Nutzung nach § 35 Absatz 4 zulässigerweise ausgeübt, kann diese abweichend von Absatz 13 Satz 2 im Anschluss wieder aufgenommen werden. Für Vorhaben nach Satz 1 soll zudem § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 BauGB ("Rückbaugebot") entsprechende Anwendung finden. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei der bloß entsprechenden Anwendung des § 35 Absatz 5 Satz 3 eine Baulast oder vergleichbare Form der Sicherstellung des Rückbaus verzichtbar sein kann, wenn unmittelbarer Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist; denn - anders als etwa bei beauftragten privaten Dritten - dürfte in diesen Fällen der Sicherstellungszweck, den § 35 Absatz 5 Satz 3 verfolgt, aufgrund der rechtsstaatlichen Verpflichtung aller öffentlichrechtlicher Gebietskörperschaften zu rechtskonformem Verhalten im Regelfall als bereits erreicht zu betrachten sein. Zurückzubauen sind dabei die durch das Vorhaben nach Satz 1 veranlassten Baumaßnahmen; grundsätzlich nicht gefordert ist aber z.B. der vollständige Rückbau der zum Zeitpunkt einer Nutzungsänderung vorhandenen baulichen Anlage. Bei mobilen Unterkünften kann die Rückbauverpflichtung insbesondere im Hinblick auf begleitende Baumaßnahmen (z.B. Wege) relevant werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 434/15

... 8. Der Bundesrat sieht die Höhe des zu erwartenden Kofinanzierungsanteils der Länder kritisch. Hierzu müssten in den meisten Ländern die Mittel der Digitalen Dividende II herangezogen werden, die zur Verwendung von eigenen Ausbaumaßnahmen der Länder vorgesehen sind. Insbesondere hat der in dem Entwurf vorgesehene Förderhöchstbetrag des Bundes von 10 Millionen Euro zur Folge, dass der Kofinanzierungsanteil der Länder um ein Vielfaches höher sein wird als der Finanzierungsanteil des Bundes. Verschärfend kommt hinzu, dass gemäß des Entwurfs der Förderrichtlinie, der mindestens erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent der Gebietskörperschaft, die den Haushaltssicherungsverfahren unterliegt, durch die Länder aufgebracht werden soll.



Drucksache 553/15

... Alle sonstigen nicht unter die vier genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben, Gebühren, sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Entgelte: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben betreffend Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 437/15 (Beschluss)

... Die semiprofessionellen Anleger der neuen Kategorie werden von Kuratorien, Stiftungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsräten (Steuerungsorgane) überwacht, die überwiegend durch Vertreter der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bund oder jeweiliges Land) mehrheitlich besetzt sind. Die Aufgabe der Steuerungsorgane ist es, einerseits maßgebliche Anlagerichtlinien zu erlassen und deren Einhaltung zu überwachen und andererseits die konkrete Umsetzung der Geldanlage hinsichtlich Anlagestrategie und Risikotragfähigkeit sicherzustellen. Durch die Möglichkeit der gemeinsamen Investition in den Spezial-AIF mit dem jeweiligen Träger bzw. Gesellschafter (Bund oder Land) kann eine kontinuierliche Überprüfung der Geldanlage auch kleinerer Vermögen im Hinblick auf Ausgestaltung und Risiken des Spezial-AIF durch den Träger bzw. Gesellschafter gewährleistet werden. Desinvestitionen der Körperschaften im Einklang mit Desinvestitionen des Trägers bzw. des Gesellschafters können jederzeit über den Träger bzw. den Gesellschafter sichergestellt werden. Insgesamt vereinfacht diese Neuregelung die Durchsetzung einheitlicher Anlageinteressen hinsichtlich Kosten, Ertragsziele, Liquidität und Sicherheit von unmittelbaren und mittelbaren Vermögen des Bundes und der Länder. Eines besonderen Schutzes des Anlegers durch das Kapitalanlagegesetzbuch bedarf es aufgrund der Steuerungsaufgabe der Steuerungsorgane nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchstabe d - neu - KAGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7a KAGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe d § 340 KAGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe f § 340 Absatz 7 KAGB


 
 
 


Drucksache 354/15 (Beschluss)

... "(1a) Im Rahmen der Bestimmung der obersten Landesbehörde nach Absatz 1 Satz 1 sind Pflegestützpunkte in gemeinsamer Trägerschaft von Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen einzurichten, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft, in deren Gebiet der Pflegestützpunkt errichtet werden soll, dies gegenüber dem zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt. Die Einrichtung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Antrags bei dem Landesverband der Pflegekassen erfolgen. Kommen die hierfür erforderlichen Verträge nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Eingang des Antrags zustande, legt die zuständige oberste Landesbehörde den Inhalt der Verträge auf der Grundlage der bereits in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Verträge fest. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 63/15

... Auch öffentliche Mittel können hier eine Rolle spielen; in mehreren Mitgliedstaaten sind regionale Gebietskörperschaften bereits wichtige Geber von Risikokapital. EU-Finanzinstrumente wie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)20 und Beteiligungsfinanzierungen im Rahmen von Strukturfondsprogrammen konnten erfolgreich dazu beitragen, Risikokapital für KMU zu mobilisieren. Das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME)21 und die Horizont-2020 Programme werden darauf aufbauen. Darüber hinaus wurden im Juli 2014 die Regeln für staatliche Beihilfen geändert und mehr Spielraum für staatliche Interventionen eingeräumt, um gegebenenfalls die Entwicklung eines Markts für Risikofinanzierungen und die Verbesserung des Zugangs für KMU zu fördern und den Zugang für KMU sowie kleine oder innovative Mid-Cap-Unternehmen zu verbessern22. Nun ist zu prüfen, wie das Volumen der Risikokapitalfonds gesteigert und wie Finanzierungen des öffentlichen und des privaten Sektors dazu beitragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 415/1/15

... 8. Zu der solidarischen Lastentragung muss auch eine angemessene finanzielle Ausstattung der Gebietskörperschaften gehören, die durch den Flüchtlingszustrom besonders belastet sind.



Drucksache 437/1/15

... Die semiprofessionellen Anleger der neuen Kategorie werden von Kuratorien, Stiftungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsräten (Steuerungsorgane) überwacht, die überwiegend durch Vertreter der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bund oder jeweiliges Land) mehrheitlich besetzt sind. Die Aufgabe der Steuerungsorgane ist es, einerseits maßgebliche Anlagerichtlinien zu erlassen und deren Einhaltung zu überwachen und andererseits die konkrete Umsetzung der Geldanlage hinsichtlich Anlagestrategie und Risikotragfähigkeit sicherzustellen. Durch die Möglichkeit der gemeinsamen Investition in den Spezial-AIF mit dem jeweiligen Träger bzw. Gesellschafter (Bund oder Land) kann eine kontinuierliche Überprüfung der Geldanlage auch kleinerer Vermögen im Hinblick auf Ausgestaltung und Risiken des Spezial-AIF durch den Träger bzw. Gesellschafter gewährleistet werden. Desinvestitionen der Körperschaften im Einklang mit Desinvestitionen des Trägers bzw. des Gesellschafters können jederzeit über den Träger bzw. den Gesellschafter sichergestellt werden. Insgesamt vereinfacht diese Neuregelung die Durchsetzung einheitlicher Anlageinteressen hinsichtlich Kosten, Ertragsziele, Liquidität und Sicherheit von unmittelbaren und mittelbaren Vermögen des Bundes und der Länder. Eines besonderen Schutzes des Anlegers durch das Kapitalanlagegesetzbuch bedarf es aufgrund der Steuerungsaufgabe der Steuerungsorgane nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchstabe d - neu - KAGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7a KAGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe d § 340 KAGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe f § 340 Absatz 7 KAGB


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb ist in § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 jeweils das Wort "Kommunen" durch das Wort "Gebietskörperschaften" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 45/14 (Beschluss)

... 13. Soweit an den Ausnahmen für Staatsanleihen festgehalten wird, sind diese konsequent zu fassen. Länder und Kommunen verfügen in Deutschland über eigene öffentliche Haushalte. Zudem sind Anleihen der Länder und Kommunen vielfach von gleicher Liquidität und Bonität wie Staatsanleihen einiger EU-Staaten. Insoweit sind die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Ermächtigungen an die Kommission, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Anleihen regionaler Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten mit Staatsanleihen gleichzustellen sind, nicht sachgerecht. Notwendig ist vielmehr eine normierte Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/14 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 21

Zum Anwendungszeitpunkt

2 Weiteres

Redaktioneller Änderungsbedarf


 
 
 


Drucksache 432/14

... Gebietskörperschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 338/14

... (5) Dem Schlüssel werden aus den Statistiken sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und sozialversicherungspflichtiger Entgelte die Anzahl und Beträge insgesamt zu Grunde gelegt; nicht zu berücksichtigen sind dabei die nach der Klassifikation für die Wirtschaftszweige WZ 2008 den Wirtschaftsgruppen mit den Nummern 841, 842, 843, 851, 852, 853, 854, 910, 990 zugeordneten Beschäftigten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 64/14

... "Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/14




‚Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 120b

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 5
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 41/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe".



Drucksache 154/14

... ). Danach zählen zum öffentlichen Auftraggeber zum einen alle Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen sowie die aus diesen gebildeten Verbände, zum anderen auch andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Zudem müssen diese Personen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Entweder müssen sie überwiegend von Gebietskörperschaften, deren Sondervermögen oder aus ihnen gebildeten Verbänden finanziert oder beaufsichtigt werden. Oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe muss von Gebietskörperschaften, deren Sondervermögen oder aus diesen gebildeten Verbänden bestimmt worden sein. Das Gleiche gilt, wenn die Gebietskörperschaft, deren Sondervermögen oder ein aus diesen gebildeter Verband einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewähren oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt haben. Dies entspricht den Vorgaben aus Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie

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Drucksache 154/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen

§ 288
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

2. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

a Zahlungshöchstfristen

b Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

c Entschädigung für Beitreibungskosten

d Gesetzlicher Verzugszins

e Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

f Transparenz und Aufklärung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

2. Höchstgrenze für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

3. Höchstgrenze für vereinbarte Zahlungsfristen

4. Entschädigung für Beitreibungskosten

5. Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

6. Transparenzgebot

7. Eigentumsvorbehalt

8. Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen

1. Sachverhalt


 
 
 


Drucksache 14/1/14

... 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass insbesondere in Grenzregionen die grenzüberschreitende berufliche Mobilität von großer Bedeutung für die Integration der Arbeitsmärkte und die wirtschaftliche Entwicklung ist. Er hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der EURES-Grenzpartnerschaften hervor und weist darauf hin, dass die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und zuständigen Fachverwaltungen im grenzüberschreitenden Raum ein Alleinstellungsmerkmal der EURES-Grenzpartnerschaften ist. Ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren der durch unterschiedliche vorhandene Strukturen, die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die jeweilige Arbeitsmarktsituation bedingten Grenzpartnerschaft ist eine ausgeglichene und paritätische Vertretung aller teilnehmenden Partner. Der Bundesrat sieht daher die Überlegungen der Kommission, die den Grenzpartnerschaften im Programm für Beschäftigung und soziale Innovation gewidmeten Mittel diesen nicht direkt zur Verfügung zu stellen, sondern den nationalen Koordinierungsbüros zuzuweisen, mit Sorge. Nationale Arbeitsverwaltungen würden in die Lage versetzt, sowohl die strategischinhaltliche als auch die finanzielle Steuerung der Grenzpartnerschaften zu übernehmen, während die regionalen Partner in der Folge lediglich als Dienstleistungserbringer für die nationalen Koordinierungsbüros fungieren würden.



Drucksache 541/1/14

... Ziel dieser Regelung ist eine annähernde Gleichbehandlung sowohl der ehemaligen Beamten mit Zeitsoldaten als auch der verschiedenen Gebietskörperschaften. Da frühere Soldaten auf Zeit Anspruch auf bis zu 60 Monate Übergangsgebührnisse haben, ist eine einheitliche Regelung für alle Nachversicherten nicht möglich. Für die sonstigen Nachversicherten wurde deshalb der Zeitraum von zwei Jahren nach Ausscheiden aus der nachversicherten Beschäftigung gewählt, da innerhalb dieser Zeit regelmäßig eine Entscheidung über den weiteren beruflichen Weg gefallen ist. Analog zur Regelung für frühere Zeitsoldaten haben die Nachversicherungsträger anschließend sechs Monate Zeit, die durchgeführte Nachversicherung zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 541/14 (Beschluss)

... Ziel dieser Regelung ist eine annähernde Gleichbehandlung sowohl der ehemaligen Beamten mit Zeitsoldaten als auch der verschiedenen Gebietskörperschaften. Da frühere Soldaten auf Zeit Anspruch auf bis zu 60 Monate Übergangsgebührnisse haben, ist eine einheitliche Regelung für alle Nachversicherten nicht möglich. Für die sonstigen Nachversicherten wurde deshalb der Zeitraum von zwei Jahren nach Ausscheiden aus der nachversicherten Beschäftigung gewählt, da innerhalb dieser Zeit regelmäßig eine Entscheidung über den weiteren beruflichen Weg gefallen ist. Analog zur Regelung für frühere Zeitsoldaten haben die Nachversicherungsträger anschließend sechs Monate Zeit, die durchgeführte Nachversicherung zu überprüfen.

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Drucksache 541/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 41/1/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe".



Drucksache 274/14

... In den Verträgen wird nicht bestimmt, nach welcher Methode der Wirtschafts- und Sozialausschuss oder der Ausschuss der Regionen unter Berücksichtigung der Obergrenze von 350 Mitgliedern zusammengesetzt wird. Die Kriterien für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments hingegen werden in Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt. Während sich das Parlament aus direkt gewählten Vertretern der Unionsbürgerinnen und -bürger zusammensetzt, setzt sich der Ausschuss aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen (Artikel 300 Absatz 3 AEUV). Deshalb sollte das Bestreben, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Ausschuss Gehör zu verschaffen, gegenüber einer unmittelbaren Anknüpfung an die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten Vorrang genießen.

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Drucksache 274/14




Begründung

1. Hintergrund des VORSCHLAGS

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter KREISE

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Erläuterung des Vorschlags

3.3 Inkrafttreten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 14/14 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass insbesondere in Grenzregionen die grenzüberschreitende berufliche Mobilität von großer Bedeutung für die Integration der Arbeitsmärkte und die wirtschaftliche Entwicklung ist. Er hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der EURES-Grenzpartnerschaften hervor und weist darauf hin, dass die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und zuständigen Fachverwaltungen im grenzüberschreitenden Raum ein Alleinstellungsmerkmal der EURES-Grenzpartnerschaften ist. Ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren der durch unterschiedliche vorhandene Strukturen, die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die jeweilige Arbeitsmarktsituation bedingten Grenzpartnerschaft ist eine ausgeglichene und paritätische Vertretung aller teilnehmenden Partner. Der Bundesrat sieht daher die Überlegungen der Kommission, die den Grenzpartnerschaften im Programm für Beschäftigung und soziale Innovation gewidmeten Mittel diesen nicht direkt zur Verfügung zu stellen, sondern den nationalen Koordinierungsbüros zuzuweisen, mit Sorge. Nationale Arbeitsverwaltungen würden in die Lage versetzt, sowohl die strategischinhaltliche als auch die finanzielle Steuerung der Grenzpartnerschaften zu übernehmen, während die regionalen Partner in der Folge lediglich als Dienstleistungserbringer für die nationalen Koordinierungsbüros fungieren würden.



Drucksache 639/14

... Steuerart Gebietskörperschaft

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Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 448/13

... Gebietskörperschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

§ 10j
Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 333/13

... Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren nehmen die zuständigen Länderbehörden ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften als Träger öffentlicher Belange an der Antragskonferenz nach § 20 NABEG teil und können dort spezifische Länder- und Kommunalinteressen schon bei der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens darlegen. Die Bundesnetzagentur leitet die vom Vorhabenträger eingereichten Unterlagen gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 1 NABEG an die betroffenen Träger öffentlicher Belange weiter und fordert sie zur Stellungnahme auf, in der sie die für sie wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Aspekte darlegen, die für die Verwirklichung des Vorhabens von Bedeutung sind. Die Länderbehörden sind außerdem zum Erörterungstermin nach § 22 Absatz 7 NABEG (§ 22 Absatz 7 Satz 2 NABEG i.V.m. § 73 Absatz 6 Satz 1 bis 5 VwVfG) zu laden.

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Drucksache 333/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Energierechtlicher Hintergrund

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. EU-rechtlicher Kontext

5. Beteiligung der Länder an der Bundesfachplanung sowie im Planfeststellungsverfahren

II. Alternativen

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

IV. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (NKR-Nr.: 2551)


 
 
 


Drucksache 207/13

... Im Rahmen des Ausbildungskonsens des Landes NRW wurde beschlossen, ein geschlechtersensibles, transparentes, verbindliches, nachhaltiges und flächendeckendes „Übergangssystem Schule - Beruf in NRW" einzuführen. Das Umsetzungskonzept umfasst die flächendeckende Einführung einer systematischen Berufs- und Studienorientierung für alle Schüler ab Klasse 8, die Fokussierung der Angebote, die Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung und die Einführung einer kommunalen Koordinierung in den 53 Gebietskörperschaften des Landes. Die Umsetzung des Systems ist zunächst in sieben Referenz kommunen gestartet und wird schrittweise ausgebaut.

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 745/13

Entschließung des Bundesrates "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung"

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Drucksache 745/13




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 32/13

... Bezüglich der Anforderungen, die von Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden zu erfüllen sind, gilt die Regelung des § 15 mit wenigen Ausnahmen. § 15 Absatz 1 ist auf Stellen der öffentlichen Verwaltung nicht anwendbar. Andernfalls wären Landeseichbehörden und auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt von derartigen Tätigkeiten allein deshalb ausgeschlossen, weil sie nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Dies ist weder im Interesse des Gesetzgebers, noch ist dies von den europäischen Richtlinien so beabsichtigt. Die Stellen nach § 14 sind von der Versicherungspflicht des § 15 Absatz 8 auszunehmen, da bei den Behörden des Bundes und der Länder grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Zahlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften im Hinblick auf den Schutzzweck der Haftpflichtvorschrift und das bestehende Haftungsrisiko gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 29/13

... Der Bundesrechnungshof nimmt seine Aufgaben im Regelfall innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung wahr. Für seine Prüfungen steht ihm ein in den §§ 88 ff. der Bundeshaushaltsordnung geregeltes, eigenes Verfahren zur Verfügung. Differenzen über Bestehen oder Reichweite seiner Prüfungs- und Erhebungsrechte tritt er innerhalb der Struktur der Gebietskörperschaft Bund entgegen. Die geprüften Stellen informiert er mit einer Prüfungs- und Erhebungsankündigung, dass, wann und zu welchem Thema er seine Rechte wahrnimmt. Rechtsmittel hiergegen bestehen aufgrund des reinen Innenverhältnisses nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass trotz der derzeit noch konjunkturell bedingten Mehreinnahmen weiterhin auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist. Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ansonsten die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen nicht zu bewältigen.



Drucksache 93/13

... Diese Konzeption und auch die im Gesetzentwurf umgesetzten Lösungsvorschläge basieren auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, an der neben Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesjugendbehörden und Landesjugendämter, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der von ihnen repräsentierten kommunalen Gebietskörperschaften sowie anderen Fachexpertinnen und -experten aus der wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe beteiligt waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 745/13 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung


 
 
 


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