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165 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundrechtecharta"


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Drucksache 809/11

... Werden alle Akteure der Gesellschaft in die Lage versetzt, im Innovationskreislauf zu interagieren, werden dadurch Qualität, Relevanz, Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Innovationen verbessert, da die Interessen und Werte der Gesellschaft zusammengeführt werden. Hierfür müssen auf der Ebene des Einzelnen, der Organisationen, der Staaten und grenzübergreifend spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen erworben werden. Eine wissenschaftlich informierte, verantwortungsbewusste und kreative Gesellschaft beruht auf der Förderung angemessener wissenschaftlicher Bildungs- bzw. Ausbildungsmethoden sowie auf der Forschung zu solchen Methoden. Die Gleichbehandlung der Geschlechter wird insbesondere dadurch unterstützt, dass Veränderungen beim Aufbau von Forschungseinrichtungen sowie bei Inhalt und Gestaltung von Forschungstätigkeiten gefördert werden. Damit Wissen unter den Wissenschaftlern und in einem breiteren Publikum schneller verbreitet wird, sollten Zugänglichkeit und Nutzung der Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung weiter verbessert werden. In Abstimmungen mit den zuständigen internationalen Organisationen wird ein Ethikrahmen für Forschung und Innovation unterstützt, der auf den ethischen Grundprinzipien beruht, einschließlich der Grundsätze der Grundrechtecharta und des relevanten EU-Rechts und internationaler Übereinkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 877/11

... Der Vertrag hat den Mitgliedstaaten immer schon den erforderlichen Spielraum zur Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen der genannten Art gelassen, aber mit dem Vertrag von Lissabon wurden hierzu weitere Bestimmungen eingeführt: Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse. Artikel 36 der Grundrechtecharta hat jetzt denselben rechtlichen Stellenwert wie die Verträge. Angesichts dieser neuen Rahmenbedingungen hat die Kommission beschlossen, alle ihre bisherigen Maßnahmen in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem einzigen Qualitätsrahmen zusammenzufassen. Damit wird dafür gesorgt, dass das Regelungsumfeld auf EU-Ebene auch in den nächsten Jahren die soziale Dimension des Binnenmarktes stärkt, der spezifischen Art dieser Dienstleistungen besser Rechnung trägt und dass sie in einer Weise bereitgestellt werden, die den in dem Protokoll anerkannten Werten - Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung, universeller Zugang und Nutzerrechte - gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 555/11

... Führt ein Mitgliedstaat wieder Kontrollen an den Binnengrenzen ein, ist er gleichwohl weiterhin verpflichtet, das Recht der Personen auf Freizügigkeit, das ihnen nach den Verträgen und der EU-Grundrechtecharta sowie der Richtlinie 2004/38 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zusteht, zu gewährleisten. Demzufolge können Unionsbürger und ihre Familienangehörigen selbst im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach Vorlage eines gültigen Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte ohne Weiteres in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einreisen. Alle Verfahrensgarantien, die Unionsbürger und ihre Angehörigen genießen, bleiben bestehen. Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufhalten, werden sich aufgrund ihres Reisedokuments und gegebenenfalls ihrer gültigen Visa oder Aufenthaltstitel ebenfalls weiterhin frei bewegen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/11




Mitteilung

3 Einleitung

1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums

Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können

Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?

Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union

Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU

3 Fazit

Anhang 1
EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen

Unterstützung durch Frontex

EU -Mittel

Andere unterstützende Maßnahmen

Zusammenarbeit mit Drittländern

Anhang 2
Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann

Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen

Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer

Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten

Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten


 
 
 


Drucksache 158/11

... Die vorgeschlagene Regelung verbessert den Rechtsschutz in der EU für Unionsbürger und insbesondere für in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare. Sie erleichtert die Anwendung von Artikel 47 der Grundrechtecharta, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht gewährleistet. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts werden Parallelverfahren sowie der Wettlauf zu den Gerichten vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Trennung

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Bestimmung des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Universelle Anwendung

Artikel 17
Eingriffsnormen

Artikel 18
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 21
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 22
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 23
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 24
Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 26
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 28
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 29
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 30
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 31
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 33
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 34
Revisionsklausel

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 810/11

... 1. Bei allen Forschungs- und Innovationstätigkeiten innerhalb des Euratom-Programms sind ethische Grundsätze und einschlägige Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der EU sowie internationale Vorschriften zu beachten, einschließlich der Grundrechtecharta der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 821/11

... (h) Diskriminierung im Sinne von Artikel 21 der Grundrechtecharta;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 73/11

... Der Vorschlag steht im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Wegen der Art der vorgeschlagenen Bestimmungen wurde der Vorschlag, wie auch der dazugehörigen Folgenabschätzung zu entnehmen ist, einer eingehenden Prüfung unterzogen, damit gewährleistet ist, dass seine Bestimmungen mit den Grundrechten vereinbar sind, insbesondere mit dem in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verankerten Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Der Vorschlag steht auch im Einklang mit Artikel 16 AEUV, wonach jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 305/11

... Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, im Frühjahr 2012 die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Überprüfung zu unterziehen. Wie der kürzlich veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 48 deutlich macht, besteht die Herausforderung darin, die Durchsetzung dieser Rechte im digitalen Umfeld zu bewerkstelligen. Die Kommission wird Wege für die Schaffung eines Rahmens aufzeigen, der insbesondere eine wirksamere Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet ermöglicht. Etwaige Änderungen der Richtlinie sollten darauf abzielen, gegen entsprechende Rechtsverletzungen an der Quelle vorzugehen und zu diesem Zweck die Zusammenarbeit von Intermediären wie Internetdiensteanbietern zu fördern, wobei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Breitbandpolitik gewährleistet sein muss und die Interessen der Endverbraucher nicht in Frage gestellt werden dürfen. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass bei entsprechenden Änderungen sämtliche durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte gewahrt bleiben, namentlich das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf49.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 707/10

... Nach Meinung der Kommission sollte die Tatsache, dass personenbezogene Daten von für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen verarbeitet werden, die in einem Drittland niedergelassen sind, den Betroffenen nicht den Schutz entziehen, auf den sie kraft der Grundrechtecharta und der EU-Datenschutzvorschriften Anspruch haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 663/10

... Das Europa der Grundrechte ist entscheidend vorangekommen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist inzwischen rechtsverbindlich1 und die Union wird in Kürze der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten 2 . Das Europäische Parlament3 und der Europäische Rat4 haben die Förderung der Grundrechte in der Union zu einer ihrer Prioritäten für die künftige Gestaltung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhoben. Die Europäische Kommission hat eines ihrer Mitglieder mit einem Aufgabenbereich betraut, der der Förderung von Justiz, Grundrechten und Bürgerschaft gewidmet ist, und die Kommissionsmitglieder haben sich bei dem feierlichen Eid vor dem Gerichtshof zur Achtung der Grundrechtecharta verpflichtet.5 Generell stellt der Vertrag von Lissabon einen erheblichen Fortschritt dar, da das Mitentscheidungsverfahren nunmehr breitere Anwendung findet, die Säulenstruktur des vorherigen Vertrags abgeschafft wurde, dem Gerichtshof eine allgemeine Befugnis im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts übertragen wurde und die Menschenrechte zu einem zentralen Anliegen des auswärtigen Handelns der Union gemacht wurden.

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Drucksache 663/10




Mitteilung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein

1. Die Union muss Vorbild sein

1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission

Grundrechts -Checkliste

1.1.1. Konsultationen im Vorfeld

1.1.2. Folgenabschätzung

1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung

1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten

1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung

1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts

1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe

1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung

1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens

1.2.1. Änderungen

1.2.2. Interinstitutioneller Dialog

1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten

1.3.1. Prävention

1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren

1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen

2. Bessere Information der Bürger

2.1. Informationsbedarf

2.2. Maßnahmen der Kommission

2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte

2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel

3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta


 
 
 


Drucksache 222/10

... " findet sich ferner in Artikel 50 der Grundrechtecharta.

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Drucksache 222/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 874/10

... Die zentralen Bestimmungen der Arbeitszeitrichtlinie sind auch in der EU-Grundrechtecharta enthalten, wo es im Artikel 31 Absatz 2 heißt:

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Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 462/10

... Der Achtung der Grundrechte und des Rechtsstaatlichkeitsprinzips ist ein wesentliches Merkmal der Terrorismusbekämpfungsstrategie der EU. Um der Geißel des Terrorismus Herr zu werden, dürfen keine Maßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte in irgendeiner Weise einschränken. Diesbezüglich hat die EU eine Vorbildfunktion, wobei die EU-Grundrechtecharta als Orientierungspunkt für die gesamte Politik der EU dient. Die Achtung der Grundrechte ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch eine Grundvoraussetzung, um das Vertrauen der einzelstaatlichen Behörden untereinander sowie generell in der Öffentlichkeit zu stärken. Die Kommission hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, bei allen Instrumenten, die zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, darauf zu achten, dass die Grundrechte gewahrt bleiben. Vor allem muss dafür gesorgt werden, dass der Informationsaustausch für Anti-Terror-Zwecke mit der Grundrechtecharta und insbesondere dem darin verankerten Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie mit den einschlägigen EU-Vorschriften vereinbar ist. Ein weiteres Anliegen der Kommission besteht darin sicherzustellen, dass durch ihre Politik gesellschaftliche Integration und Teilhabe gefördert und keine Personengruppen stigmatisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 802/10

... Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung dürften auch den Verbrauchern zugute kommen, insbesondere da elektronische Rechnungen erheblich bequemer sind als beleghafte. Allerdings muss dafür gesorgt werden, dass Verbraucher mit nur eingeschränktem oder gar keinem Internet-Zugang nicht auf der Strecke bleiben und dass die Verbraucher stets die Möglichkeit haben, eine beleghafte Rechnung anzufordern. Außerdem müssen bei der elektronischen Rechnungsstellung der Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Achtung des Privatlebens im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta gewahrt werden.

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Drucksache 802/10




1. Einleitung

2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure

4. E-INVOICING in der Europäischen Union

4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen

4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14

4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische

4.3.1. Rechtliche Aspekte

4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte

4.3.2. Interoperabilität und Reichweite

4.3.3. Standards

5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung

5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU

5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung

5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen

5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen

5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen

5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren

5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern

5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 772/10

... Die EU-Strategie der inneren Sicherheit sowie die Instrumente und Maßnahmen zu deren Umsetzung müssen auf gemeinsamen Werten aufbauen, u.a. auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte, die in der EU-Grundrechtecharta niedergelegt sind.5 Solidarität muss das Grundprinzip unseres Krisenmanagementkonzepts sein. Die Terrorismusbekämpfungsstrategien sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Bedrohungen stehen und vor allem auf die Vereitelung künftiger Anschläge abzielen. Werden Informationen zum Zweck der Strafverfolgung in der EU ausgetauscht, müssen wir zudem für den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und seines Grundrechts auf Datenschutz sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 84/10

... Die Verordnung ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union wird gewahrt. Diskriminierende oder die Gleichberechtigung von Männern und Frauen missachtende Regelungen werden nicht getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 2
Regionaler Durchschnitt

§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 21
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 2a
Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen

§ 4
Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle

Abschnitt 9
Milch-Sonderprogramm

§ 28
Verspätete Antragstellung

§ 28a
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt und Zielsetzung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 179/10

... 5. Das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, das sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt und sich auch aus der EUGrundrechtecharta2 ableiten lässt, ist von grundlegender Bedeutung für eine die Verfahrenssprache nicht beherrschende, strafrechtlich verfolgte Person, damit sie weiß welche Anschuldigungen gegen sie erhoben werden, und damit sie dem Verfahren folgen kann. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/10




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
- Anwendungsbereich

Artikel 2
- Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
- Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 151/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010, in der die Ablehnung des am 30. November 2009 im EU-Ministerrat gebilligten Interimsabkommens mit der Aufforderung an die Kommission und den Europäischen Rat verbunden wird, die Ausarbeitung eines längerfristigen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika einzuleiten, das den Anforderungen des Lissabon-Vertrags und der EU-Grundrechtecharta Rechnung trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)


 
 
 


Drucksache 631/10

... (iv) Entsprechend dem neuen Rechtsstatus der EU-Grundrechtecharta wird die Kommission die Auswirkungen auf die Grundrechte vermehrt prüfen und hierfür spezielle Leitlinien entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/10




Mitteilung

1. den Kreis schliessen: von der besseren zur intelligenten Regulierung

2. Regulierungsqualität während der politischen Willensbildung

2.1. Verbesserung des Bestands der EU-Rechtsvorschriften

2.2. Gewährleistung optimaler neuer Rechtsvorschriften

2.3. Bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften

2.4. Verständlichere und zugänglichere Rechtsvorschriften

3. eine Gemeinsame Verantwortung

3.1. Das Europäische Parlament, der Rat und beratende Gremien

3.2. Mitgliedstaaten

4. Stärkeres Gewichr Bürger und Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 841/1/09

... Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit erscheint zum einen zwingend, um Frustrationen bei den Unionsbürgerinnen und -bürgern und unnötigen Verwaltungsaufwand bei einer späteren Ablehnung zu vermeiden. Zum anderen geht es aber auch darum, Initiativen zu verhindern, die gegen die europäische Rechtsordnung und insbesondere die Grundrechtecharta verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/1/09




Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Anmeldung geplanter Initiativen

Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung

Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

Initiativen zu ein und demselben Thema

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 34. Soweit darüber hinaus allgemein die systematische Einbeziehung der in der Grundrechtecharta und in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte des Kindes in die politischen Überlegungen gefordert wird, bewertet der Bundesrat dies grundsätzlich positiv.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 616/09

... 1. Förderung der Rechte der Bürger – Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts soll vor allem ein gemeinsamer Raum des Grundrechtsschutzes sein, in dem der Respekt der menschlichen Person und ihrer Würde sowie der übrigen in der Grundrechtecharta verankerten Rechte im Mittelpunkt steht. Dazu zählen die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und der Privatsphäre über Staatsgrenzen hinweg, z.B. durch Datenschutz, die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse sozial Schwacher und die uneingeschränkte Ausübung der individuellen Rechte auch in Drittländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 841/09 (Beschluss)

... Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit erscheint zum einen zwingend, um Frustrationen bei den Unionsbürgerinnen und -bürgern und unnötigen Verwaltungsaufwand bei einer späteren Ablehnung zu vermeiden. Zum anderen geht es aber auch darum, Initiativen zu verhindern, die gegen die europäische Rechtsordnung und insbesondere die Grundrechtecharta verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09 (Beschluss)




Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger kommen müssen.

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Anmeldung geplanter Initiativen

Anforderungen an Organisatoren - Transparenz und Finanzierung

Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

Initiativen zu ein und demselben Thema

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 474/09

... – gestützt auf Artikel 18 EG Vertrag und Artikel 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/09




Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG

Vorgehensweise zur Sicherstellung der Anwendung


 
 
 


Drucksache 548/09

... W. in der Erwägung, dass die europäischen Sozialmodelle eine Einheit von Werten mit einer Vielfalt von Systemen bilden und im Allgemeinen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen; dass die im EG-Vertrag sowie in der Grundrechtecharta und im Vertrag von Lissabon verankerten Ziele eines sozialen Europa aber als übergreifende Zielsetzung der Europäischen Union hervorgehoben werden müssen, wenn sie den Erwartungen ihrer Bürger nachkommen und deren Befürchtungen entgegentreten will; in der Erwägung, dass auf mehreren Frühjahrstagungen des Europäischen Rates das Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Notwendigkeit einer Stärkung der sozialen Dimension in der Lissabon-Strategie bekräftigt wurde; in der Erwägung, dass Erfolge und Misserfolge nationaler Sozial- und Beschäftigungspolitiken auch Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben und die Debatte über die Reform des Europäischen Sozialmodells somit in den Mittelpunkt dieser Wechselbeziehung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten gestellt werden muss,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 780/08

... (14) Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. So soll das Recht jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sichergestellt werden (Artikel 31 der Grundrechtecharta der Europäischen Union).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/08




Begründung

A. Kontext des Vorschlages

B. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

C. Erläuterung der Änderungen

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 11a Durchsetzung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 134/08

... bessere Politik, vor allem im Hinblick auf die Rolle der EU in der Welt und im Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit Sensibilisierungskampagne für Bürger über die soziale Dimension der Grundrechtecharta

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 965/08

... - Es wurde eine neue Bestimmung aufgenommen, in der der Grundsatz bekräftigt wird, dass niemand nur deshalb in Gewahrsam genommen werden darf, weil er um internationalen Schutz nachsucht. Dieser Grundsatz bestätigt das EU-Recht zum Gewahrsam, insbesondere die Asylverfahrensrichtlinie, und gewährleistet die Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta sowie mit den völkerrechtlichen Menschenrechtsinstrumenten wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Um sicherzustellen, dass die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern auf der Grundlage des Dublin-Verfahrens nicht willkürlich erfolgt, wird eine begrenzte Zahl von Gründen für die Ingewahrsamnahme vorgeschlagen. Alle Asylbewerber, die sich in Gewahrsam befinden, müssen gleichbehandelt werden, d. h. die im Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen enthaltenen Bestimmungen über den Gewahrsam von Asylbewerbern müssen auch für die Dublin-Verordnung gelten. Wie im Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen gelten für Minderjährige und unbegleitete Minderjährige spezielle Vorschriften, um ihrer besonderen Lage Rechnung zu tragen. Da die Regelung nur die Gründe für die Ingewahrsamnahme von Personen betrifft, die dem Dublin-Verfahren unterliegen, liegt es nahe, sie in diese Verordnung aufzunehmen und nicht in den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 452/08

... Als Anhaltspunkt dienen dabei die Bestimmungen der Genfer Konvention, die sich festigende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und die Grundrechtecharta.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/08




1. Einführung

1.1. Hintergrund

1.2. Tendenzen

2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems

3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes

3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie

3.2. Asylverfahrensrichtlinie

3.3. Anerkennungsrichtlinie

4. Praktische Zusammenarbeit

5. Förderung von Verantwortung und Solidarität

5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU

5.1.1. Änderung des Dublin-Systems

5.1.2. Solidaritätsmechanismen

5.2. Solidarität nach außen

5.2.1. Regionale Schutzprogramme

5.2.2. Wiederansiedlung

5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen

6. SCHLUSSFOLGERUNG


 
 
 


Drucksache 829/08

... § 119 Abs. 4 Satz 2 Nr. 10 StPO-E betrifft den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Artikel 230, 232 und 235 in Verbindung mit Artikel 288 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) können auch natürliche Personen Nichtigkeits-, Untätigkeits- oder Amtshaftungsklage vor dem EuGH erheben. Bereits eine Kontrolle der an den Gerichtshof gerichteten Schreiben von Untersuchungsgefangenen kann die Wahrnehmung der EU-Bürgerrechte behindern und deshalb eine rechtfertigungsbedürftige Beeinträchtigung darstellen. Auf jeden Fall liegt darin aber ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 7 Grundrechtecharta gilt auch für Gefangene, vgl. Jarass, EU-Grundrechte, § 12, Rn. 45), der mangels Erforderlichkeit nicht gerechtfertigt erscheint.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Föderalismusreform

II. Forderungen von europäischer Ebene

III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114d

Zu § 114d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 114d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu § 119

Zu § 119

Zu § 119a

Zu § 119a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts


 
 
 


Drucksache 863/07 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta, der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt und der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 862/07 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta, der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt und der Richtlinie für ausdiovisuelle Mediendienste zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Verbraucher - und Nutzerrechte

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 862/1/07

... 21. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta, der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt [und der Richtlinie für ausdiovisuelle Mediendienste] zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/1/07




2 Grundsätzliches

Verbraucher - und Nutzerrechte

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 863/1/07

... 21. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta, der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt [und der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste] zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/1/07




2 Grundsätzliches

Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 861/1/07

... 25. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta und der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt und der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/1/07




A Konzeption des EU-Ausschusses

I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

4 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

4 Frequenzhandel

4 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission

B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

Digitale Dividende

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 928/1/07

... - Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta,



Drucksache 928/07 (Beschluss)

... - Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta,



Drucksache 461/07

... Gleichzeitig ist es gelungen, die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsvertrags und damit seine inhaltliche Substanz zu erhalten. So erhält die Grundrechtecharta volle Rechtsverbindlichkeit. Damit konnte der zentrale Fortschritt des Verfassungsvertrags im Bereich des Grundrechteschutzes bewahrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 861/07 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt, wie sie in der EU-Grundrechtecharta und der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt und der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste zum Ausdruck kommen, eine primär an wirtschaftlichen Kriterien orientierte Betrachtungsweise verbietet. Daher darf nach Auffassung des Bundesrates bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07 (Beschluss)




I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 865/07

... • Gleichbehandlung und Zugang für alle: Der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist als Recht in der EU-Grundrechtecharta verankert. Dies impliziert die Gleichbehandlung der Geschlechter und die Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung beim Zugang zu ihnen. Eine sektorspezifische EU-Regelung, der der Gedanke des Universaldienstes zugrunde liegt, muss das Recht eines jeden auf Zugang zu bestimmten Kerndienstleistungen festschreiben und die Dienstleister dazu verpflichten, bestimmte Leistungen unter ganz bestimmten Bedingungen wie etwa flächendeckende Versorgung und Erschwinglichkeit anzubieten. Ein Universaldienst garantiert ein Minimum an Rechten und Pflichten, die in der Regel von den Mitgliedstaaten noch weiter ausgebaut werden können. Es handelt sich dabei um ein dynamisches Konzept, das für jeden einzelnen Sektor in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden muss. Für die Förderung des territorialen Zusammenhalts in der EU ist es, wie schon bei den Sozialleistungen erwähnt, wichtig, dass sie überall in der Union in Anspruch genommen werden können. Für durch ihre geographische Lage oder ihre natürliche Beschaffenheit benachteiligte Gebiete wie Randregionen, Inseln oder Berglandschaften, dünn besiedelte Gebiete oder Gebiete mit Außengrenzen ist die Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wegen der Entfernung zu gut versorgten Märkten oder wegen der höheren Anschlusskosten oft problematisch. Ihren besonderen Bedürfnissen muss Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 462/07 (Beschluss)

... - Einbeziehung der Grundrechtecharta und Sicherstellung von deren rechtlicher Verbindlichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 792/07

... Dieser Vorschlag berührt vor allem beschäftigungsbezogene Rechte von Drittstaatsangehörigen und wahrt die in der Grundrechtecharta verankerten Grundrechte und Prinzipien, die besonders in Artikel 12 über die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Artikel 14 über das Recht auf Bildung, Artikel 15 Absatz 3) über gleiche Arbeitsbedingungen, Artikel 21 Absatz 2 zur Nichtdiskriminierung, Artikel 29 über das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst, Artikel 31 über gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Artikel 34 über soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, Artikel 35 über Gesundheitsschutz sowie Artikel 47 über das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht niedergelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Korrelationstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
, 2 und 3

Kapitel II
– Ein einheitliches Antragsverfahren und ein einziger Verwaltungsakt

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8
, 9 und 10

Artikel 11

Kapitel III
– Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Einheitliches Antragsverfahren und kombinierte Erlaubnis

Artikel 4
Einheitliches Antragsverfahren

Artikel 5
Zuständige Behörde

Artikel 6
Kombinierte Erlaubnis

Artikel 7
Für andere als Beschäftigungszwecke ausgestellte Aufenthaltstitel

Artikel 8
Rechtsbehelfe

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Gebühren

Artikel 11
Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis

Kapitel III
Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13
Günstigere Bestimmungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 462/07

... - Einbeziehung der Grundrechtecharta und Sicherstellung von deren rechtlicher Verbindlichkeit.



Drucksache 371/07 (Beschluss)

... - Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta,



Drucksache 518/1/05

... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur", in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.



Drucksache 601/05

... Die Kommission hat sich verpflichtet sicherzustellen, dass EU-Vorschläge für Verordnungen und sonstige Rechtsakte mit den Bestimmungen der EU-Charta der Grundrechte in Einklang stehen<sup>10</sup>. Überprüft wird dies u. a. durch die “Folgenabschätzung”, der alle neuen Vorschläge vor der Annahme durch die Kommission unterzogen werden. Eine in jüngster Zeit veröffentlichte Mitteilung der Kommission legt fest, nach welchem Verfahren die Einhaltung der Grundrechtecharta überwacht wird11.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/05




Mitteilung

1. Einführung - der politische Kontext

2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch

3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit

3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten

3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens

3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle

3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen

3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern

3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten

3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 351/1/05

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Charta der Grundrechte nicht dazu führen dürfen, dass die Bedeutung der national und auf Landesebene gewährleisteten Grundrechte geschmälert und die Kompetenzen der Union entgegen dem Vertrag ausgeweitet werden. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Charta der Grundrechte gemäß ihrem Artikel 51 in erster Linie für die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechtes der Union gilt, und dass die Charta weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und die Union begründet. Im Bereich der Justiz werden daher die Grundrechte der Grundrechtecharta nur in sehr engen Grenzen Prüfungsmaßstab sein und der Union daher auch kaum Kompetenzen zur Durchsetzung der Grundrechte zustehen können.



Drucksache 434/05

... - unter Hinweis auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union", insbesondere deren Artikel 18 zum Asylrecht,



Drucksache 518/2/05

... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur" in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.



Drucksache 909/05

... 8. ‘Die Europäische Grundrechtecharta garantiert die Achtung der Vielfalt der Kulturen und das Recht auf freie Religionsausübung, sofern dem nicht andere unverletzliche europäische Rechte oder einzelstaatliches Recht entgegenstehen.’

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/05




1. Einleitung

2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien

3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene

3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11

3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen

3.3.2 Integrationshandbuch

3.3.3 Website zur Integrationsthematik

3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen

3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 871/05

... Der Beschluss soll die uneingeschränkte Achtung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten sowie der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen (Artikel 6, 7, 8, 48 und 49 der Grundrechtecharta der Europäischen Union) gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/05




Begründung

1.Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

Beteiligung an diesem VIS-Beschluss

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. WEITERE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die innere Sicherheit zuständige Behörden

Artikel 4
Zentrale Zugangsstellen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind

Artikel 6
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der nicht unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Europol

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 11
Beratender Ausschuss

Artikel 12
Überwachung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang

Teil I

Teil II


 
 
 


Drucksache 518/05 (Beschluss)

... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur" in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.



Drucksache 351/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Charta der Grundrechte nicht dazu führen dürfen, dass die Bedeutung der national und auf Landesebene gewährleisteten Grundrechte geschmälert und die Kompetenzen der Union entgegen dem Vertrag ausgeweitet werden. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Charta der Grundrechte gemäß ihrem Artikel 51 in erster Linie für die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union gilt, und dass die Charta weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und die Union begründet. Im Bereich der Justiz werden daher die Grundrechte der Grundrechtecharta nur in sehr engen Grenzen Prüfungsmaßstab sein und der Union daher auch kaum Kompetenzen zur Durchsetzung der Grundrechte zustehen können.



Drucksache 485/05

... (2) Nichtdiskriminierung ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Gemäß Artikel 21 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist Diskriminierung aus einer Vielzahl von Gründen verboten.

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Drucksache 485/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft

3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen

3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen

4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE

4.1. Allgemeine Ziele

4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt

4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen

4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

4.3. Einen Wandel herbeiführen

4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern

4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis

5. KOMPLEMENTARITÄT

6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. EXTERNE Konsultation

8. EX-ANTE-Bewertung

9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

3 beschliessen:

Artikel 1
Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle

Artikel 2
Zielsetzungen

Artikel 3
Gegenstand der Aktionen

Artikel 4
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Übereinstimmung und Komplementarität

Artikel 10
Teilnehmende Länder

Artikel 11
Haushalt

Artikel 12
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang

Art der Aktionen gemäß Artikel 3

I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:

3. Sonstige Aktionen

4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II Aktionen auf nationaler Ebene

III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden


 
 
 


Drucksache 983/2/04

... Insbesondere begrüßt der Bundesrat, dass der Verfassungsvertrag die Bürger Europas stärker ins Blickfeld rückt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Grundrechtecharta, die die Grundrechte der Bürger rechtsverbindlich festschreibt und auf europäischer Ebene sichtbar macht. Gleichzeitig wird damit die gemeinsame Werteordnung des geeinten Europas niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/2/04




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

- Subsidiaritätsrüge:

- Klagerecht des Bundesrates:

- Passerelle-Klausel:

2 V.

- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:

- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:

- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:

- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:

- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:

- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:

- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:

- Erfolgskontrolle:

2 VI.


 
 
 


Drucksache 983/04 (Beschluss)

... Insbesondere begrüßt der Bundesrat, dass der Verfassungsvertrag die Bürger Europas stärker ins Blickfeld rückt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Grundrechtecharta, die die Grundrechte der Bürger rechtsverbindlich festschreibt und auf europäischer Ebene sichtbar macht. Gleichzeitig wird damit die gemeinsame Werteordnung des geeinten Europas niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 907/04

... Die EU-Grundrechtecharta bekräftigt die Rechte, die sich u. a. aus den Verfassungsüberlieferungen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus der EMRK, der Sozialcharta der EU, der Sozialcharta des Europarates sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte herleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 907/04




Mitteilung

1. Einleitung

2. Handlungsfeld der Agentur

2.1. Auf den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts bzw. des EU-Rechts beschränkter Auftrag

2.2. Artikel 7 EU-Vertrag umfassender Auftrag

3. mit welchen Rechten und Themen wird SICH die Agentur befassen?

4. RÄUMLICHER Geltungsbereich

5. der Agentur ZU übertragende Aufgaben

5.1. Informationssammlung und -analyse

5.2. Stellungnahmen für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten

5.3. Eine Strategie für Kommunikation und Dialog

6. VERBINDUNGEN mit der Zivilgesellschaft festigen

7. Synergien mit anderen Organen

7.1. Mit dem Europarat

7.2. Mit den einzelstaatlichen Menschenrechtsorganisationen

7.3. Mit dem Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich Grundrechte

8. Struktur der Agentur

Anlage
: Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 907/1/04

... 4. Nach Auffassung des Bundesrates sollte das Handlungsfeld der Agentur auf den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta (vgl. deren Artikel 51) beschränkt bleiben. Dies ergibt sich bereits aus der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlage für die Errichtung der Agentur (siehe oben).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 907/1/04




Zu Ziffer 1 der Mitteilung

Zu Ziffer 2 der Mitteilung

Zu Ziffer 3 der Mitteilung

Zu Ziffer 4 der Mitteilung

Zu Ziffer 5 der Mitteilung

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8


 
 
 


Drucksache 907/04 (Beschluss)

... 2. Nach Auffassung des Bundesrates sollte das Handlungsfeld der Agentur auf den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta vgl. deren Artikel 51) beschränkt bleiben. Dies ergibt sich bereits aus der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlage für die Errichtung der Agentur (siehe oben).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 907/04 (Beschluss)




Zu Ziffer 1 der Mitteilung

Zu Ziffer 2 der Mitteilung

Zu Ziffer 3 der Mitteilung

Zu Ziffer 4 der Mitteilung

Zu Ziffer 5 der Mitteilung

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8


 
 
 


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