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206 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestlohn"


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Drucksache 502/15 (Beschluss)

... 6. Er begrüßt, dass die Kommission die Rolle der Sozialpartner für die Akzeptanz der Weiterentwicklung der WWU anerkennt. Konkret spricht sich die Kommission für eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in die Ausarbeitung der Nationalen Reformprogramme aus. Gerade auch im Hinblick auf die stärkere Fokussierung auf Arbeit und Soziales sowie auf die angestrebte "Säule sozialer Rechte" ist der Dialog mit den Sozialpartnern sinnvoll, auch um eine breite Akzeptanz der Vorhaben in den Mitgliedstaaten der WWU zu erreichen. Perspektivisch können die Sozialpartner auch für mögliche gemeinsame Projekte - wie europäische Mindestlohnkorridore - einen wichtigen Beitrag leisten.



Drucksache 147/3/14

... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses. Weiterhin wird sichergestellt, dass Praktika im Hochschulbereich, die beispielsweise im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, auch dann nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, wenn sie nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule geregelt sind, sondern im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder auf der Grundlage des jeweiligen Hochschulgesetzes eines Landes erfolgen. Da in einigen Ländern keine Studienordnungen mehr existieren, wird der Begriff "Prüfungsordnungen" zusätzlich aufgenommen. Der engere Begriff "Schulordnung" wird durch die umfassendere Formulierung "schulrechtliche Bestimmungen" ersetzt.

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Drucksache 147/3/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... "Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist im Jahr 2016 ebenfalls nicht verletzt bei Ausgabensteigerungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist im Jahr 2016 ebenfalls nicht verletzt bei Ausgabensteigerungen zur Angleichung der Vergütungen der neuen Länder an das Niveau der alten Länder." '

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Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Grenze des Arbeitsentgelts einführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen. Damit wird ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet. Mehr als fünf Millionen Menschen erhalten derzeit einen Lohn von unter 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dies bewirkt nicht nur eine Spaltung des Arbeitsmarktes, sondern auch unserer Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe wird von einer stabilen Erwerbsintegration determiniert. Der erwirtschaftete Lohn bildet hierbei die materielle Grundlage auch für die soziale Partizipation. Er entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen möglich ist. Die Integrationsfunktion, die aus einem existenz- und soziokulturell sichernden Einkommen erwächst, darf für unsere Gesellschaft nicht unterschätzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Gegenmaßnahmen unabdingbar. Zur Sicherung von Stabilität und Qualität der Arbeit, der Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt und des Vertrauens in die soziale Marktwirtschaft ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine wesentliche ordnungspolitische Maßnahme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 128/1/14

... Anlässlich eines Vergabeverfahrens der Stadt Dortmund zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten hat sich ein Bieter-Rechtsstreit entwickelt. Es geht um die Frage, ob die Verpflichtung eines ausländischen Subunternehmers zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns gemäß § 4 Absatz 3 i.V.m. § 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) mit europäischem Recht vereinbar ist. Die erstinstanzlich zuständige Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt.



Drucksache 147/1/14

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Grenze des Arbeitsentgelts einführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen. Damit wird ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet. Mehr als fünf Millionen Menschen erhalten derzeit einen Lohn von unter 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dies bewirkt nicht nur eine Spaltung des Arbeitsmarktes, sondern auch unserer Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe wird von einer stabilen Erwerbsintegration determiniert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 288/14

... a) In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort "auszugleichen" die Wörter ", soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nach § 1 Absatz 1 nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist" eingefügt.

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Drucksache 288/14




§ 13
Haftung des Auftraggebers

‚Artikel 3a Änderung des Nachweisgesetzes

‚Artikel 8 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 9 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 115
Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit


 
 
 


Drucksache 128/14

... Anlässlich eines Vergabeverfahrens der Stadt Dortmund zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten hat sich ein Bieter-Rechtsstreit entwickelt. Es geht um die Frage, ob die Verpflichtung eines ausländischen Subunternehmers zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m.



Drucksache 81/14

... Damit der neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Branche und insbesondere auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer zwingend zur Anwendung kommt, soll die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) aufgenommen werden. Auf dieser Basis kann sodann der neue Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche erstreckt werden.

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Drucksache 81/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 147/2/14

... 1. Beschäftigungsverhältnisse mit hohen erfolgs- oder umsatzabhängigen Entlohnungsbestandteilen (zum Beispiel beim Taxigewerbe, im Tourismus, in der Gastronomie) können bei der Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen benachteiligt sein. In vielen Fällen scheidet eine Erhöhung des Fixums zur Erreichung des Mindestlohnes aus, da dadurch zu Lasten der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten, Leistungsanreize abgeschwächt werden. Die vorgesehene Neuregelung lässt konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten außer Acht. Eine Regelung, welche eine zeitliche Erweiterung der Bemessungszeiträume auf mehrere Monate (Halbjahres- oder Jahreszeitraum), gerade auch bei stark saisonabhängigen Branchen, zulassen würde, könnte hier für Abhilfe sorgen.

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Drucksache 147/2/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 249/14

... (13) Die Löhne sind in den vergangenen Jahren nach einem längeren Zeitraum der Lohnzurückhaltung gestiegen, wobei das Reallohnwachstum im Jahr 2013 moderater als 2012 ausfiel. Deutschland plant, 2015 einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde einzuführen, der ab 2017 vollumfänglich gelten soll. Die Wirkung der Einführung des geplanten allgemeinen Mindestlohns, der darauf abstellt, ein angemessenes Mindesteinkommen für Arbeitnehmer sicherzustellen, muss genau beobachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung. Bei der Verringerung der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Durch die beschlossene Rentenreform und die derzeitigen Reformvorhaben bei der

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Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 627/1/13

... die Sicherstellung des Postuniversaldienstes gestärkt und ein gesetzlicher Mindestlohn für die Beschäftigten bei den Postdienstleistern festgeschrieben werden kann.



Drucksache 186/1/13

... - Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, - Bekämpfung prekärer Beschäftigung (insbesondere durch eine Begrenzung der Leiharbeit, Änderungen bei der befristeten Beschäftigung und einer Neuregelung der Minijobs),



Drucksache 136/13

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -

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Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht in der Einführung eines Mindestlohns eine geeignete Maßnahme, um die Situation von Geringverdienern - wie in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung angemahnt - zu verbessern. Nach Auffassung des Bundesrates kann mit dieser Maßnahme darüber hinaus ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum erreicht und gleichzeitig für eine Entlastung der Sozialsysteme und für Mehreinnahmen in den öffentlichen Haushalten gesorgt werden. Der Bundesrat fordert daher, dass der von ihm eingebrachte Gesetzentwurf für die Einführung eines Mindestlohns noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 19. Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 136/1/13

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -



Drucksache 25/1/13

... Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 343/13 (Beschluss)

... 1. Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland durch Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 1. März 2013 (BR-Drucksache 136/13(B));

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Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 2. Der Bundesrat sieht in der Einführung eines Mindestlohns eine geeignete Maßnahme, um die Situation von Geringverdienern - wie in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung angemahnt - zu verbessern. Nach Auffassung des Bundesrates kann mit dieser Maßnahme darüber hinaus ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum erreicht und gleichzeitig für eine Entlastung der Sozialsysteme und für Mehreinnahmen in den öffentlichen Haushalten gesorgt werden. Der Bundesrat fordert daher, dass der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für die Einführung eines Mindestlohns noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.



Drucksache 627/13 (Beschluss)

... die Sicherstellung des Postuniversaldienstes gestärkt und ein gesetzlicher Mindestlohn für die Beschäftigten bei den Postdienstleistern festgeschrieben werden kann.



Drucksache 186/13 (Beschluss)

... - Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns,



Drucksache 114/13

... Jedes Mitglied hat Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Hausangestellte vom Mindestlohnschutz erfasst werden, soweit ein solcher Schutz besteht, und dass das Entgelt ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festgesetzt wird.

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Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 136/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 409/12

... Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Ordnungshaft oder gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe bis in Höhe des sechzigfachen Satzes (17 074,20 EUR) des monatlichen Mindestlohns (Artikel 177 STGB).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Rechtlicher Kontext

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3 Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition der finanziellen Interessen der Union

Titel II
Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 3
Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 4
Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten

Titel III
Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 8
Freiheitsstrafen

Artikel 9
Mindestsanktionen für juristische Personen

Artikel 10
Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11
Zuständigkeit

Artikel 12
Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten

Artikel 13
Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Artikel 14
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

Artikel 16
Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 756/12

... Die Gewerkschaften halten eine EU-Maßnahme zu Praktika für unbedingt erforderlich. Der EGB 5 ist sehr besorgt über die große Zahl junger Menschen, die manchmal mehrere Jahre lang auf Praktikantenstellen verweilen. Viel zu häufig haben diese jungen Menschen weder einen klaren Status noch irgendwelche Sozialversicherungsansprüche, und ihr Verdienst liegt weit unter dem Mindestlohn. Mit anderen Worten: Sie leisten die Arbeit von regulär Beschäftigten, ohne in den Genuss der entsprechenden Vorteile zu kommen. Nach Ansicht des EGB sollte ein Qualitätsrahmen in der Gesetzgebung oder in einem Tarifvertrag verankert werden, damit diese Probleme gelöst werden. Der EGB stimmt der Analyse der Kommission und der Definition von Qualitätselementen in den Anhörungsunterlagen zu (Praktikumsvertrag, klare Ziele und Inhalte, zeitliche Befristung, angemessene Sozialversicherung/Bezahlung usw.) und unterstreicht, dass die Sozialpartner aktiv auf jeder Stufe und jeder Ebene dieses Prozesses einbezogen werden müssen. Der EGB betont ferner, dass die Einhaltung eines künftigen Qualitätsrahmens überwacht werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner

3. Probleme IM Zusammenhang mit Praktika

4. Bedarf an EU-Massnahmen IM Bereich Praktika

5. Optionen für EU-Massnahmen

5.1. Qualitätsrahmen für Praktika

5.2. Qualitätssiegel für Praktika

5.3. Einrichtung einer Informationswebsite

5.4. Auswirkung der Optionen

6. Weiteres Vorgehen

7. Fragen an die Sozialpartner


 
 
 


Drucksache 542/12

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 101/12

... 1. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, um weiteres Lohndumping mittels "outsourcing" von Aufgaben durch Werkverträge und durch Schein-Werkverträge zu verhindern.



Drucksache 237/12

... ) ist rechtssystematisch verfehlt und trägt zu einer weiteren unbefriedigenden Zersplitterung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/12




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG

3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte

4. Begrenzung der Konzernleihe

5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer

6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher

7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


 
 
 


Drucksache 146/1/12

... 6. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns wäre ein geeigneter Baustein, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Bundesrat bedauert, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn nicht im Nationalen Reformprogramm enthalten ist.



Drucksache 159/12

... 163 wirksame und angemessene, vorwiegend auf einer Risikobewertung durch die zuständigen Behörden basierende Prüfungen durchgeführt werden, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu kontrollieren und zu überwachen (Artikel 10). Um die verschiedenen Sozialpartnersysteme und die vielfältigen Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten widerzuspiegeln, können auch andere Akteure und/oder Gremien bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer überwachen, zum Beispiel Mindestlohnsätze und Arbeitszeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 488/1/12

... XI vermögen diese Diskrepanz nicht zu lösen. Die Orientierung am Mindestlohn führt zur Absenkung des Lohnniveaus gerade für die Bereiche, die durch Festlegung einer Untergrenze vor Lohndumping geschützt werden sollen. Durch die Orientierung an einer Untergrenze anstelle der Ortsüblichkeit, erwächst die intendierte Absicherung vor Lohndumping für die betroffene Beschäftigtengruppe zu einem erheblichen Nachteil, der eine Rechtfertigung missen lässt. Daher ist die Ergänzung des § 72 SGB XI zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/1/12




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe i Inhaltsübersicht, Dreizehntes Kapitel , Nummer 47 § 121 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und Absatz 3 SGB XI , Nummer 49 Dreizehntes Kapitel, §§ 126 bis 130 SGB XI und Artikel 15 § 12f Satz 1 und § 8ld Absatz 1 Satz 3 VAG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI *

4. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 28/1/12

... Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 170/12 (Beschluss)

... -Entsendegesetz) erfasst sind", führt im Ergebnis zu einer Schlechterstellung derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen ein Mindestentgelt zu zahlen ist, das in der Regel unterhalb der ortsüblichen Arbeitsvergütung liegt. Dadurch wird ein Druck auf das Lohnniveau provoziert, insbesondere für Einrichtungen, die keiner tariflichen Bindung unterliegen. Aus diesem Grund sollte ein bestehender Mindestlohn das Erfordernis der Bezahlung der ortsüblichen Vergütung in keinem Fall abbedingen können. Bürokratieerwägungen sind demgegenüber zurückzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 816/11 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen -



Drucksache 25/2/11

... 5. Aus Sicht des Bundesrates gehört zu einer dauerhaften Stabilisierung des Euroraums auch der Abbau von übermäßigen Leistungsbilanzungleichgewichten. Der Bundesrat sieht hier entgegen der Auffassung der Bundesregierung und des Sachverständigenrates auch die Überschussländer in der Pflicht. Zur Stärkung der Binnennachfrage sollte sich die Lohnentwicklung an der Produktivitätssteigerung und der EZB-Zielinflationsrate ausrichten. Ergänzend ist die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und die Ausweitung des



Drucksache 196/11

... -Entsendegesetz aufgenommen werden, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen besonders im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Zudem muss ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern. Nur so kann gewährleistet werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu den gleichen Mindestlöhnen wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 816/1/11

Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen -



Drucksache 161/1/11

... b) Für die Leiharbeit ist der Mindestlohn gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 - ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern vor allem auch für die verleihfreie Zeit. Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Er trägt aber nicht dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in höheren Entgeltgruppen zu verringern. Das kann nur durch die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes also den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - erreicht werden. Die Lohnuntergrenze konnte im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/11




1. Der Bundesrat stellt fest:

2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 54/11

... erfüllt ist. Bislang teilt das Betriebsfinanzamt die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten nur nachrichtlich dem anfordernden Finanzamt mit (vgl. Abschnitt 7 der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. März 2009, BStBl I 2009, S. 713) und stellt sie nicht förmlich fest. Bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen muss diese Prüfung auf jeder einzelnen Beteiligungsstufe erfolgen. Erst nach Ablauf der Behaltensfristen von fünf beziehungsweise sieben Jahren kann die erreichte Mindestlohnsumme mit der Ausgangslohnsumme verglichen werden. Weil ihr Wert bislang nicht förmlich festgestellt werden kann, besteht für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung insoweit keine Rechtssicherheit. Wird die Ausgangslohnsumme im Rahmen einer notwendigen Nachversteuerung bedeutsam, ist ihre zutreffende Höhe nur durch eine Rückschau zu beurteilen, die je nach Arbeitsablauf Angaben zu Wirtschaftsjahren einschließt, die bis zu 12 Jahre zurückliegen. In tatsächlicher Hinsicht treten zusätzliche Schwierigkeiten auf, wenn die Ausgangslohnsumme über mehrere Beteiligungsstufen (Mehrstufenverfahren) ermittelt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 25/1/11

... 4. Besonders betont er, dass das Gros der neu geschaffenen Arbeitsplätze im sozialversicherungspflichtigen Bereich entstanden ist. Gleichzeitig warnt der Bundesrat davor, die erzielten Erfolge auf dem Arbeitsmarkt, die zu einem Gutteil den Flexibilisierungen in den vergangenen Jahren zu verdanken sind, durch regulatorische Eingriffe zu konterkarieren. So lehnt er aus ordnungspolitischen Gründen Eingriffe in die Tarifautonomie, beispielsweise durch die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns, ab. Die Gestaltung der Zeitarbeit und ihre Weiterentwicklung ist darüber hinaus den Tarifparteien zu überlassen. Stattdessen unterstützt der Bundesrat die Vorhaben der Bundesregierung, durch eine Entschlackung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik und eine Reform der Hinzuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld II die Integration Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt effektiver zu gestalten.



Drucksache 797/1/11

... 19. Dazu gehört u.a. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, um den Wettbewerb ausschließlich über Lohnkosten zu verhindern. Für die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen würde damit im Rahmen eines fairen Wettbewerbs eine gute Basis geschaffen.

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Drucksache 797/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 5

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang


 
 
 


Drucksache 816/11

Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes



Drucksache 95/11

... Bislang liegen hier keine Informationen vor, die die Befürchtungen des Bundesrates bestätigen. Dies ist möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass das BMG den Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit Schreiben vom 22. Juni 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Mindestlohn nicht als Normlohn fehlinterpretiert werden darf (s. Anlage). Grundsätzlich geht auch die bisherige Rechtsprechung des BSG (insbesondere die Urteile zum ambulanten Bereich vom 17.12.2009, Az: B 3 P 3/ 08 R, und zum stationären Bereich vom 29.01.2009, Az: B 3 P 7/ 08 R) davon aus, dass die Mindestlohnregelung keinen Einfluss auf die Pflegesatzverhandlungen haben kann.



Drucksache 507/10

... L. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit junge Menschen aus sozialer Abhängigkeit in die Selbstversorgung führt, ihnen aus der Armut hilft und sie befähigt, einen aktiven sowohl ökonomischen wie auch sozialen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; in der Erwägung, dass Rechtsvorschriften in einigen Mitgliedstaaten eine Altersdiskriminierung über die allein altersbegründete Beschneidung der Rechte junger Menschen einführen, so beispielsweise der niedrigere Mindestlohn für junge Menschen im Vereinigten Königreich, der begrenzte Zugang zum Revenu de solidarité active in Frankreich und die geschmälerten Leistungen bei Arbeitslosigkeit für junge Menschen in Dänemark; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften, die alle zwar darauf abzielen, junge Menschen in Arbeit zu bringen, dennoch allesamt inakzeptabel sind und kontraproduktiv sein können, da sie junge Menschen, insbesondere in Zeiten der Krise mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, am Eintritt in ein wirtschaftlich unabhängiges Leben hindern,

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Drucksache 507/10




Entschließung

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Bildung und Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben

Anpassung der individuellen Bedürfnisse an den Arbeitsmarkt

Benachteiligung und Diskriminierung

Strategien und Governance -Instrumente auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 367/3/10

... Die Regelungen im Gesetz hätten zur Folge, dass im freiwilligen zusätzlichen Zivildienst ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis geschaffen würde, für das Löhne gezahlt werden, die unter vier Euro die Stunde liegen. Damit würde im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses ein Niedriglohnsektor geschaffen, obwohl gerade erst ein Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen bzw. 7,50 Euro im Osten für Pflegehilfskräfte eingeführt wurde. Für die freiwillig den Zivildienst verlängernden Zivildienstleistenden muss daher ein Zivildienstzuschlag entsprechend § 8c Absatz 2

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Drucksache 367/3/10




Begründung

1. Die verkürzte Behandlung der Sache in dem kurzfristig terminierten Gesetzgebungsverfahren war nicht sachdienlich:

2. Die Regelungen des Gesetzes sind vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht voreilig:

3. Die Regelungen des Gesetzes sind insgesamt unausgereift:

4. Bei weiteren Überlegungen zur Reform des Wehrdienstes müssen deren Auswirkungen auf den Zivildienst einschließlich aller Folgewirkungen vor allem auf die Jugendfreiwilligendienste und die soziale Infrastruktur maßgeblich berücksichtigt und die Länder bei gesetzlichen Vorhaben dieser Bedeutung künftig frühzeitiger beteiligt werden:


 
 
 


Drucksache 41/3/10

... 8. Mit Sorge sieht der Bundesrat die Entwicklung des privaten Konsums. Eine wesentliche Ursache für die schwache Konsumnachfrage ist die in den letzten Jahren gewachsene Ungleichverteilung der Einkommen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Tarifbindung zu erhöhen und in möglichst vielen Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne einzuführen. Ziel ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als unterste Grenze, um Armutslöhne zu verhindern, die unmittelbar zu Lasten der Binnennachfrage gehen.



Drucksache 844/10

... Wie das frühere Gesetz sieht der neue Rechtsakt eine Einkommensbeihilfe für junge Menschen mit Behinderungen vor, die aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt arbeitsfähig sind und deren Einkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die jungen Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können zur Aufstockung ihres Einkommens bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns eine Einkommensbeihilfe erhalten, sofern ihr Arbeitsentgelt unter 75 % des gesetzlichen Mindestlohns liegt. Die Einkommenssicherung kann auch jungen Menschen mit Behinderungen gewährt werden, die studieren und finanzielle Unterstützung benötigen, sowie jungen Menschen, die gar nicht arbeiten können, d.h. die vollkommen und dauerhaft arbeitsunfähig sind.

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Drucksache 844/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Betroffene Fachgebiete

Angewandte Methode

Organisationen/Sachverständige, die vorrangig konsultiert wurden

Mittel, die herangezogen wurden, um die Empfehlungen der Sachverständigen öffentlich zugänglich zu machen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 1

A. Änderung von Artikel 9

B. Änderung von Artikel 12 Absatz 1

C. Änderung von Artikel 13 Absatz 1

D. Änderung von Artikel 36 Absatz 2a

E. Änderung von Artikel 65 Absatz 5

F. Änderung von Artikel 71 Absatz 2

Artikel 2

A. Änderung von Artikel 6 Absatz 1

B. Änderung von Artikel 14 Absatz 5

C. Einfügung von Artikel 14 Absatz 5a

D. Änderung von Artikel 15 Absatz 1

E. Änderung von Artikel 54 Absatz 2

F. Einfügung von Artikel 55 Absatz 7

G. Änderung von Artikel 56 Absatz 2

Anhang

A. Änderung von Anhang X der Verordnung EG Nr. 883/2004

B. Änderung von Anhang XI der Verordnung EG Nr. 883/2004

1. Änderung des Eintrags Niederlande

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 41/1/10

... 5. Der Bundesrat teilt die grundsätzlich ablehnende Haltung des Sachverständigenrates gegenüber flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen, da diese die Gefahr bergen, insbesondere die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten zu verringern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der Bundesregierung, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober 2011 zu evaluieren.



Drucksache 661/2/10

... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.

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Drucksache 661/2/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 438/10

... 96. Die Monopolkommission sieht in der mit Wirkung zum 1. Januar 2008 erlassenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen neben weiteren Faktoren eine Ursache für die von ihr festgestellte stagnierende Wettbewerbsentwicklung in diesem Sektor. Seitens verschiedener Briefdienstleister wurde die Höhe der Mindestlöhne in dem durch die Mindestlohnverordnung für Briefdienstleistungen erstreckten Tarifvertrag stets kritisiert.

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Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 62/2/10

... Nachdem die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sehr frühzeitig einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau abgeschlossen hatte, schloss die Tarifgemeinschaft des DGB mit zwei der drei großen Zeitarbeitsverbände jeweils einen Tarifvertrag auf höherem Niveau ab. Der vom DGB ebenfalls abgeschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag konnte aufgrund fehlender Allgemeinverbindlicherklärung allerdings nicht in Kraft treten. Alle tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit liegen jedoch im Niedriglohnbereich. Durch die Lohndumping-Konkurrenz steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeitnehmer ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen.



Drucksache 62/10

... Nachdem die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sehr frühzeitig einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau abgeschlossen hatte, schloss die Tarifgemeinschaft des DGB mit zwei der drei großen Zeitarbeitsverbände jeweils einen Tarifvertrag auf höherem Niveau ab. Der vom DGB ebenfalls abgeschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag konnte aufgrund fehlender Allgemeinverbindlicherklärung allerdings nicht in Kraft treten. Alle tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit liegen jedoch im Niedriglohnbereich. Durch die Lohndumping-Konkurrenz steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeitnehmer ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen.



Drucksache 814/10

Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

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Drucksache 814/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 814/10 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Berlin, Brandenburg, Hamburg -



Drucksache 561/10 (Beschluss)

... Bedenken hat der Bundesrat auch hinsichtlich der vorgeschlagenen Einführung eines Mindestlohns. Der Bundesrat sieht zum einen die Wirkung dieser Maßnahme auf das Beschäftigungsniveau nicht ausreichend gesichert, zum anderen die Gefahr der Schwächung der Tarifautonomie.



Drucksache 847/1/10

... -Entsendegesetz aufzunehmen. Vor allem durch den Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsländer mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien zum 1. Mai 2011 ist ein solcher Schritt unumgänglich. Nur durch einen einheitlichen und grenzüberschreitend verbindlichen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit kann gewährleistet werden, dass es nicht zu einem vor allem auch grenzüberschreitenden - Einsatz von Leiharbeitskräften auf einem sehr niedrigen Lohnniveau kommt. Einen Unterbietungswettbewerb um die niedrigsten Tarifstandards und einen Einsatz von Leiharbeit zu Dumpingbedingungen in denjenigen Branchen, in denen kein Mindestlohntarifvertrag auf der Grundlage des

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Drucksache 847/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG

Zu a:

Zu b:

2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG

'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Zu § 4

Zu § 6

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 367/4/10

... 4. Ebenso bedürfen die Auswirkungen auf den Zivildienst und die Folgen der Verkürzung für die soziale Infrastruktur der Länder genauer Prüfung. Die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen sind zurzeit noch nicht konkret bezifferbar. Viele soziale Einrichtungen in Ländern und Kommunen sind zu erheblichen Umstrukturierungen gezwungen, da die Zivildienstleistenden, deren Einsatz für neun Monate geplant war, nur noch sechs Monate zur Verfügung stehen. Die Einsatzmöglichkeit der Zivildienstleistenden wird überdies durch die Verkürzung erheblich eingeschränkt. Soweit das Gesetz zur Lösung der Probleme einen freiwilligen zusätzlichen Zivildienst vorsieht, ist zu kritisieren, dass damit ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis geschaffen wird, in dem Löhne gezahlt werden, die unter 4 Euro pro Stunde liegen. Damit wird im Rahmen des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses ein Niedriglohnsektor geschaffen, obwohl gerade erst ein Mindestlohn von 8,5 Euro im Westen bzw. 7,5 Euro im Osten für Pflegehilfskräfte eingeführt wurde.



Drucksache 443/10

... Angesichts des spezifischen Charakters der CIT-Dienstleistungen und insbesondere der Frequenz und Kurzfristigkeit der potenziellen Arbeitseinsätze im Ausland sowie der unterschiedlichen Vertragsbedingungen ist es angezeigt, die Richtlinie analog auf alle grenzüberschreitenden Bargeld-Transportdienstleistungen anzuwenden. Der Vorschlag beinhaltet daher auch spezifische Vorschriften, mit denen den betroffenen Akteuren Rechtssicherheit gegeben und sichergestellt werden soll, dass die Richtlinie im CIT-Sektor umgesetzt wird. Insbesondere ist vorgesehen, dass grenzüberschreitend eingesetztem CIT-Personal gemäß der Richtlinie ein auf die jeweiligen Mindestlohnsätze des Aufnahmemitgliedstaats, einschließlich Überstundenausgleich, begrenztes Mindestmaß an Schutz zugesichert werden muss. Um komplizierte Berechnungen der Lohnsätze zu vermeiden, sollten diese Sätze zudem für den gesamten Arbeitstag garantiert werden, selbst wenn der Beschäftigte nur einen Teil seines Arbeitstages im Ausland tätig ist. Falls aus existierenden Verträgen, Regelungen oder Verwaltungsvorschriften sowie praktischen Modalitäten hervorgeht, dass der Beschäftigte an mehr als 100 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr grenzüberschreitende Transporte in einem anderen Mitgliedstaat durchführen wird, sollte das Mindestmaß an Schutz jedoch auch die in der Richtlinie genannten anderen Bereiche abdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 576/10

... - Es werden öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse mit einer Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes z.B. in der Pflege geschaffen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.