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"Sekundarstufe"
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... RCO 206 — Mit Abschluss der Sekundarstufe I/Unterstufe oder weniger (ISCED 0-2)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung schafft Chancengleichheit und kann den Kreislauf des geringen Bildungsstands durchbrechen. Der Europäische Bildungsraum, der bis 2025 verwirklicht werden soll, wird den Lernenden die grenzüberschreitende Mobilität in Europa erleichtern und den Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung verbessern. Im dritten Quartal 2020 wird die Kommission die Ziele des Europäischen Bildungsraums weiterentwickeln und mit den Mitgliedstaaten einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen; dabei soll insbesondere angestrebt werden, dass junge Menschen mindestens die Sekundarstufe II abschließen und über ein ausreichendes Niveau an Grundfertigkeiten verfügen. Erasmus+ wird die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugend und den Sport in Europa weiterhin unterstützen und stärken; dazu werden die Haushaltsmittel für den Zeitraum 2021-2027 deutlich aufgestockt. Künftig soll dieses Programm für junge Menschen mit geringeren Chancen leichter zugänglich gemacht und damit inklusiver gestaltet werden. Die Ausweitung des Programms auf Lehrkräfte, Ausbilder und Akademiker hat zum Ziel, unsere Systeme einander anzunähern und die Vorteile eines Austauschs bewährter Verfahren zu nutzen. Das Programm Digitales Europa wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen fördern, um den Einsatz dieser Technologien in der gesamten Wirtschaft zu ermöglichen und die digitalen Fähigkeiten der Bildungsanbieter zu stärken. Zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten wird die Kommission im zweiten Quartal 2020 auch den Aktionsplan für digitale Bildung aktualisieren, um die digitalen Kompetenzen von jungen Menschen und Erwachsenen zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Bildungsorganisationen für das digitale Zeitalter gerüstet sind.
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 197/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen
... 5. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass das Niveau zur selbständigen Sprachverwendung (B1 - B2) bereits als sehr hoch einzustufen und beispielsweise zur Studierfähigkeit in Deutschland ausreichend ist. Vor diesem Hintergrund gibt er zu bedenken, dass, trotz der grundsätzlichen Befürwortung der verstärkten Förderung des Sprachenlernens, das konkrete von der Kommission formulierte Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Sekundarstufe II in zwei Fremdsprachen mindestens dieses Niveau und in der ersten darüber hinaus das Niveau einer kompetenten Sprachverwendung (C1) erreichen sollen, sehr ambitioniert erscheint und mit realistischem Ressourceneinsatz nicht erreichbar ist.
Drucksache 197/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Niveau zur selbständigen Sprachverwendung (B1 - B2) bereits als sehr hoch einzustufen und beispielsweise zur Studierfähigkeit in Deutschland ausreichend ist. Vor diesem Hintergrund gibt der Bundesrat zu bedenken, dass, trotz der grundsätzlichen Befürwortung der verstärkten Förderung des Sprachenlernens, das konkrete von der Kommission formulierte Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Sekundarstufe II in zwei Fremdsprachen mindestens dieses Niveau und in der ersten darüber hinaus das Niveau einer kompetenten Sprachverwendung (C1) erreichen sollen, sehr ambitioniert erscheint und mit realistischem Ressourcenein-satz nicht erreichbar ist.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 115/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 15. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat stimmt der Einschätzung des Berichts zu, dass Jugendliche und junge Erwachsene heute mehr denn je durch das Wirken der Bildungsinstitutionen Schule, Berufsbildung, Hochschulen geprägt werden. Insbesondere trifft dies zu für den Besuch der allgemeinbildenden Schulen. Hier hat sich der zeitliche Rahmen des Aufenthalts in der Institution Schule auch aufgrund zunehmender Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I deutlich ausgeweitet. Damit hat die Schule real über ihren bildungspolitischen Auftrag hinaus auch eine größere Verantwortung für die Unterstützung junger Menschen bei der Bewältigung der drei Kernherausforderungen des Jugendalters. Schule bedarf damit neben der bildungspolitischen auch einer jugendpolitischen Gestaltung. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Anstrengungen der Länder, die erweiterten schulbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich auszugestalten, im Kontext der SGB VIII-Reform zu unterstützen.
Drucksache 115/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 15. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat stimmt der Einschätzung des Berichts zu, dass Jugendliche und junge Erwachsene heute mehr denn je durch das Wirken der Bildungsinstitutionen Schule, Berufsbildung, Hochschulen geprägt werden. Insbesondere trifft dies zu für den Besuch der allgemeinbildenden Schulen. Hier hat sich der zeitliche Rahmen des Aufenthalts in der Institution Schule auch aufgrund zunehmender Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I deutlich ausgeweitet. Damit hat die Schule real über ihren bildungspolitischen Auftrag hinaus auch eine größere Verantwortung für die Unterstützung junger Menschen bei der Bewältigung der drei Kernherausforderungen des Jugendalters. Schule bedarf damit neben der bildungspolitischen auch einer jugendpolitischen Gestaltung. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Anstrengungen der Länder, die erweiterten schulbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich auszugestalten, im Kontext der SGB VIII-Reform zu unterstützen.
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... Gehalt, Vertragssituation und eindeutige Karrierechancen sind für die Attraktivität des Berufs wichtig. In einigen Mitgliedstaaten kann der Lehrberuf im Wettbewerb um die besten Kandidaten nicht mit anderen Berufen mithalten. Lehrkräfte verdienen oft deutlich weniger als der Durchschnitt der Arbeitskräfte mit tertiärem Bildungsabschluss: Die Gehälter reichen von 74 % des Durchschnitts in der Vorschulerziehung bis zu 92 % in der Sekundarstufe II.38 Länder mit sehr niedrigem Gehaltsniveau oder geringer Beschäftigungssicherheit haben Probleme, Nachwuchs zu gewinnen oder freie Stellen mit den qualifiziertesten Kandidaten zu besetzen. Die Lehrkräfte sorgen sich auch um die Qualität ihrer Ausbildung und Einarbeitung sowie um bessere Karrierechancen.39 Klar definierte Kompetenzstufen und Laufbahnstrukturen steigern die Wertschätzung der beruflichen Perspektiven für Lehrkräfte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen
2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen
2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit
2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität
3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten
3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit
3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg
3.3. Unterstützung der Schulleitung
4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden
4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren
4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung
5. Fazit - Ausblick
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Die EU kann bereits eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der aktiven Förderung der Mobilität vorweisen, die das Programm Erasmus für Studierende, aber auch Schüler der Sekundarstufe II, Auszubildende, Berufseinsteiger sowie Lehrer und Dozenten ermöglicht hat. Vor Kurzem führte die Kommission das Europäische Solidaritätskorps ein, das jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren aus der EU neue Möglichkeiten für Freiwilligentätigkeiten, Praktika und Arbeitsplätze bietet. 2017 erhielten junge Europäer im Rahmen des Projekts Move2Learn, Learn2Move Gelegenheit, mehr über Europa zu erfahren und zu lernen.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Europa ist mit Herausforderungen im Bereich der Grundfertigkeiten konfrontiert. Die Menschen brauchen ein Mindestmaß an Grundfertigkeiten - Rechnen, Lesen und Schreiben, digitale Grundkompetenzen -, um Zugang zu qualitativen Arbeitsplätzen zu erhalten und um voll an der Gesellschaft teilhaben zu können. Diese Kompetenzen sind die Grundlage für weiteres Lernen und die berufliche Entwicklung. Ungefähr ein Viertel der EU-Bevölkerung kann nicht richtig lesen oder schreiben und hat schwache Rechen- oder digitale Kompetenzen. Mehr als 65 Millionen Menschen in der EU haben keine Qualifikation, die einem Abschluss der Sekundarstufe II entspricht. Die Zahlen unterscheiden sich sehr von Land zu Land; in einigen EU-Ländern beträgt diese Quote 50 % oder mehr.
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) zeigt, dass einer von fünf europäischen Erwachsenen (Altersgruppe 16-65) nur über rudimentäre Lese- und Schreibfertigkeiten verfügt, und dass jeder vierte nur das niedrigste Kompetenzniveau3 beim Rechnen erreicht und Informations- und Kommunikationstechnologien lediglich für sehr einfache Aufgaben einsetzen kann. Die OECD-Studie zeigt weiterhin, dass das Bildungsniveau eng mit der Beherrschung grundlegender Fertigkeiten bzw. Kompetenzen zusammenhängt, auch wenn das Kompetenzniveau bei Menschen mit ähnlichen Qualifikationen sehr unterschiedlich sein kann. Was den erreichten Bildungsabschluss anbelangt, so besitzt etwa ein Viertel der 25- bis 64-jährigen Europäerinnen und Europäer keinen Sekundarstufe-II-Abschluss; in einigen Ländern beläuft sich der entsprechende Anteil auf über 40 % bis hin zu 57 %. Darüber hinaus fallen die Bildungsergebnisse in den Teilgruppen der Bevölkerung unterschiedlich aus: So haben etwa 44 % der in der EU lebenden Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) keinen Sekundarstufe-II-Abschluss (etwa 7 % der Erwachsenen in der Europäischen Union verfügen also nicht über einen entsprechenden Bildungsabschluss) - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur über geringe Grundfertigkeiten verfügen, ist viel höher als bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... (15) Zwar werden Fernlernprogramme oder grenzübergreifende Bildungsprogramme meist für höhere Bildungsebenen entwickelt, doch finden digitale Werkzeuge und Ressourcen zunehmend auf allen Bildungsebenen Einsatz, um vor allem Lernergebnisse zu verbessern und die Lernerfahrung zu bereichern. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen sollten daher allen Bildungseinrichtungen in der Primar- und Sekundarstufe sowie den Berufsbildungseinrichtungen und den Einrichtungen der höheren Bildung zugute kommen, sofern sie mit ihren Lehrtätigkeiten keinen gewerblichen Zweck verfolgen. Für die Feststellung, ob die Tätigkeiten nichtgewerblicher Art sind, sind die Organisationsstruktur und die Finanzierung einer Bildungseinrichtung nicht entscheidend.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 380/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen - COM(2016) 377 final
... 8. Die Kommission schreibt in ihrer Mitteilung, dass die Frage, ob in den Schulen der Sekundarstufe Staatsbürgerkunde unterrichtet werden sollte, weiter zu prüfen sei. Der Bundesrat verweist hier auf Artikel 165 Absatz 1 AEUV, wonach die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems strikt zu beachten ist. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer gehören in den Schulen in der jeweiligen landesspezifischen Ausprägung in Deutschland bereits zum Fächerkanon.
Drucksache 316/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie - COM(2016) 382 final
... - In den Erwägungsgründen des Empfehlungsvorschlags wird pauschal festgestellt, dass Qualifikationen der allgemeinen oder beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sekundarstufe II auf dem Niveau 4 des EQR zunehmend das Qualifikationsniveau darstellen, über das ein Zugang zum Arbeitsmarkt und eine Teilnahme an schulischer und beruflicher Weiterbildung überhaupt erst möglich sind. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass dies auf Deutschland gerade nicht zutrifft, da hier auch Abschlüsse, die niedrigeren DQR-Stufen zugewiesen sind, den Zugang zum Arbeitsmarkt und beruflicher Weiterbildung ermöglichen. - Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die berufliche und die schulische Ausbildung in Deutschland am Ende der Sekundarstufe II mit unterschiedlichen DQR-Niveaus abschließen können. Dies liegt darin begründet, dass die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung gerade keine Gleichartigkeit voraussetzt. Aufgrund der nicht konsistent verwendeten Terminologie in dem Vorschlag der Kommission bleibt unklar, ob unter einer mit der EQR-Stufe 4 "gleichwertigen Qualifikation" auch Abschlüsse der Sekundarstufe II fallen. Eine Orientierung an der EQR-Stufe 4 würde jedoch dazu führen, dass Menschen, die den Abschluss einer zweijährigen vollqualifizierenden Ausbildung vorzuweisen haben, als geringqualifiziert diskreditiert würden, da ihre Qualifikation auf der DQR-Stufe 3 zugewiesen ist.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... - die Empfehlung des Rates, in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, eine Kompetenzgarantie einzurichten.3 Die Garantie richtet sich an Erwachsene, die die allgemeine Bildung oder die berufliche Erstausbildung ohne Abschluss der Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation (EQR-Niveau 4) verlassen haben. Die Garantie gewährt den Betroffenen Zugang zu Weiterbildungspfaden, die es ihnen ermöglichen, ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder ein breiteres Fertigkeitsspektrum sowie letztlich eine Qualifikation auf dem EQR-Niveau 4 zu erwerben.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen modernisiert werden, um die Menschen mit besseren Kompetenzen auszustatten, angefangen bei grundlegenden Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen bis hin zu unternehmerischen und IKT-Kompetenzen. Die Indikatoren in Bezug auf die Bildungsabschlüsse haben sich auch 2015 weiter verbessert; der Anteil der vorzeitigen Schulabgänger ist in den meisten Mitgliedstaaten zurückgegangen und erreichte 11 %. Allerdings ist bei Roma-Schülern und Schülern mit Migrationshintergrund, insbesondere bei im Ausland geborenen Schülern, der Anteil der vorzeitigen Schulabgänger höher. Die Quote der Tertiärabschlüsse hat ebenfalls kontinuierlich und signifikant zugenommen und betrug im Jahr 2015 38,7 %, wobei 17 Mitgliedstaaten bereits über dem in der Strategie Europa 2020 festgelegten Kernziel von 40 % liegen. Gemessen an internationalen Standards erreichen immer noch zu viele Europäerinnen und Europäer ein lediglich geringes Niveau in Bezug auf grundlegende Kompetenzen und IKT-Kompetenzen. In einer sich rasch wandelnden Weltwirtschaft stellt dies einen Wettbewerbsnachteil für Europa dar. Die Förderung von Kompetenzen ist von wesentlicher Bedeutung, um die Konvergenz zu erhöhen und die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells zu sichern, wobei gleichzeitig bessere unternehmerische und Innovationsfähigkeiten unterstützt werden sollen. Mit der Neuen europäischen Agenda für Kompetenzen15 wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Unterstützung von Erwachsenen gelegt, die die Sekundarstufe II nicht erreicht haben, indem sie die Möglichkeit erhalten, ihr Kompetenzniveau zu ermitteln, neue Ausbildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und die so erworbenen Kompetenzen zu validieren.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 316/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie - COM(2016) 382 final
... - In den Erwägungsgründen des Empfehlungsvorschlags wird pauschal festgestellt, dass Qualifikationen der allgemeinen oder beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sekundarstufe II auf dem Niveau 4 des EQR zunehmend das Qualifikationsniveau darstellen, über das ein Zugang zum Arbeitsmarkt und eine Teilnahme an schulischer und beruflicher Weiterbildung überhaupt erst möglich sind. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass dies auf Deutschland gerade nicht zutrifft, da hier auch Abschlüsse, die niedrigeren DQR-Stufen zugewiesen sind, den Zugang zum Arbeitsmarkt und beruflicher Weiterbildung ermöglichen.
Drucksache 380/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen - COM(2016) 377 final
... 8. Die Kommission schreibt in ihrer Mitteilung, dass die Frage, ob in den Schulen der Sekundarstufe Staatsbürgerkunde unterrichtet werden sollte, weiter zu prüfen sei. Der Bundesrat verweist hier auf Artikel 165 Absatz 1 AEUV, wonach die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems strikt zu beachten ist. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer gehören in den Schulen in der jeweiligen landesspezifischen Ausprägung in Deutschland bereits zum Fächerkanon.
Drucksache 41/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung BWFSPrV)
... 1. als Abschluss der Sekundarstufe I
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
§ 3 Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
§ 4 Prüfungsausschuss
§ 5 Unterausschüsse
Abschnitt 2 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
§ 6 Anmeldung zur Prüfung
§ 7 Anmeldefrist
§ 8 Zulassung zur Prüfung
§ 9 Prüfungsliste
§ 10 Vornoten
Abschnitt 3 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 11 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 12 Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
§ 13 Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
§ 14 Mündliche Abschlussprüfung
§ 15 Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
§ 17 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Prüfungsergebnis
§ 19 Festsetzung der Endnoten
§ 20 Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
§ 21 Abschlusszeugnis
Abschnitt 6 Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
§ 22 Rücktritt oder Versäumnis
§ 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 24 Belehrung
§ 25 Wiederholung der Prüfung
§ 26 Prüfungsprotokolle
§ 27 Rechtsbehelfe
§ 28 Prüfungsakte
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 29 Übergangsregelung
§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 5
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2906: Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung - BWFSprV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Personen, die als Kinder in Armut aufwachsen, verbleiben häufig ihr ganzes Leben lang in Armut. Wenn beispielsweise ein Kind bezüglich Bildung 18 und Gesundheit erhebliche Nachteile erfährt, summieren sich diese oft im Laufe des Lebens. Daher ist die Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren in allen Lebensphasen wichtig. Schlechte schulische Leistungen führen später unmittelbar zu eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten und geringerem Einkommen. So besteht etwa für Roma-Kinder ein besonderes Risiko sozialer und wirtschaftlicher Marginalisierung und Diskriminierung. Nur die Hälfte von ihnen hat Zugang zu frühkindlicher Erziehung und Betreuung - dies entspricht ungefähr der Hälfte des EU-Durchschnitts -, und in einigen Mitgliedstaaten schließen weniger als 10 % eine weiterführende Schule ab, was niedrige Beschäftigungsquoten zur Folge hat. In der Tschechischen Republik verfügen nur zwei von zehn Roma, die in einem marginalisierten Umfeld leben, über eine formale Ausbildung oder einen Abschluss der Sekundarstufe, wodurch ihre berufliche Laufbahn vorherbestimmt wird19.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Viele Roma in Europa erleben täglich Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Sie werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt und leben meistens unter sehr schwierigen sozioökonomischen Bedingungen. Im Durchschnitt besucht nur eins von zwei Roma-Kindern eine Vorschule oder einen Kindergarten. Nach der Pflichtschulzeit geht die Bildungsbeteiligung beträchtlich zurück; so schließen lediglich 15 % der jungen Roma-Erwachsenen die Sekundarstufe II ab. Durchschnittlich hat weniger als einer von drei Roma eigenen Angaben zufolge eine Arbeitsstelle; 20 % haben keine Krankenversicherung und 90 % leben unterhalb der Armutsgrenze.1 Dies beeinträchtigt den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige menschliche Entwicklung, behindert die Wettbewerbsfähigkeit und verursacht Kosten für die gesamte Gesellschaft. Außerdem lässt sich die Diskriminierung der Roma nicht mit den Werten vereinbaren, auf denen die EU gegründet ist. Das eigentliche Problem besteht darin, dass Diskriminierung und soziale Ausgrenzung, die Roma erleben, eng miteinander verknüpft sind.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Den Ergebnissen der ersten europäischen Erhebung zu Sprachkenntnissen10 (vgl. beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) ist zu entnehmen, dass zwar viele Länder in diesem Bereich investiert haben, doch die Bildungssysteme in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor nicht wirksam genug sind11, um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden. In Frankreich erreichen nur 14 % aller Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I das Kompetenzniveau der selbstständigen Sprachverwendung in einer Fremdsprache, und im Vereinigten Königreich beträgt dieser Anteil lediglich 9 %. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Reformen beschleunigen und dabei sowohl für die erste als auch für die zweite Fremdsprache auf neue Unterrichtsmethoden und -technologien setzen, um das von den Staats- und Regierungschefs festgelegte Ziel "Muttersprache plus zwei"12 zu erreichen.
Mitteilung
1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum
2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten
2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen
Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten
Berufliche Qualifikationen
2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen
Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich
Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen
2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern
Finanzierung der Bildung
5 Partnerschaften
3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten
4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... 21. Geringqualifizierte sind am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht, und ihre Aussichten dürften sich noch verschlechtern. Laut den Prognosen des Cedefop zu den Qualifikationen (http://www.cedefop.europa.eu/EN/aboutcedefop/proj ects/forecastingskilldemandandsupply/skillsforecasts.aspx) wird sich das Arbeitsplatzangebot für Personen, deren Qualifikationsniveau höchstens die Sekundarstufe I erreicht, das im Zeitraum 2000-2010 bereits um 20,4 % gesunken ist, zwischen 2010 und 2020 nochmals um weitere 18,9 % verringern.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... (3) In ganz Europa gibt es 7,5 Millionen NEETs; das entspricht 12,9 % der jungen Europäerinnen und Europäer zwischen 15 und 24 Jahren. Viele haben nur einen Abschluss der Sekundarstufe I, haben die Schule oder eine Ausbildung abgebrochen; oft haben sie einen Migrationshintergrund oder kommen aus benachteiligten Gruppen. Die Bezeichnung "NEET" umfasst verschiedene Untergruppen junger Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
Drucksache 725/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 9. Hinsichtlich des Kommissionsvorschlags eines europäischen Durchschnittsbezugswerts für Fremdsprachen, der in der einschlägigen Begleitunterlage, jedoch nicht in der Mitteilung selbst, näher ausgeführt wird, bekräftigt der Bundesrat mit Blick auf die geplante zweite Erhebungsrunde seine Ablehnung einer Beteiligung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen des erheblichen organisatorischen, administrativen, zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Testung (vergleiche BR-Drucksachen 653/05(B), 653/05(B)(2) und 268/07(B)). Im Übrigen hält der Bundesrat insbesondere den vorgeschlagenen europäischen Durchschnittsbezugswert, wonach bis zum Jahr 2020 mindestens 75 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in der unteren Sekundarstufe mindestens zwei Fremdsprachen lernen sollen, mit Blick auf den aktuellen Wert von 61 Prozent für sehr ambitioniert.
Drucksache 725/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 11. Hinsichtlich des Kommissionsvorschlags eines europäischen Durchschnittsbezugswerts für Fremdsprachen, der in der einschlägigen Begleitunterlage, jedoch nicht in der Mitteilung selbst, näher ausgeführt wird, bekräftigt der Bundesrat mit Blick auf die geplante zweite Erhebungsrunde seine Ablehnung einer Beteiligung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen des erheblichen organisatorischen, administrativen, zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Testung (vergleiche BR-Drucksachen 653/05(B), 653/05(B)(2) und 268/07(B)). Im Übrigen hält der Bundesrat insbesondere den vorgeschlagenen europäischen Durchschnittsbezugswert, wonach bis zum Jahr 2020 mindestens 75 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in der unteren Sekundarstufe mindestens zwei Fremdsprachen lernen sollen, mit Blick auf den aktuellen Wert von 61 Prozent für sehr ambitioniert.
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Rio+20 sollte Schulungsprogramme für die Vermittlung von Umweltwissen in prioritären Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Bauwesen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Abfälle und Recycling aufstellen. Da durch die Ökologisierung der Wirtschaft neue Arbeitsplätze entstehen bzw. bestehende Arbeitsplätze ersetzt werden, müssen die Arbeitskräfte neu geschult werden, und dies könnte auch Regelungen zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer umfassen, die sozialen Schutz gewährleisten, informelle Arbeit formalisieren und beispielsweise auf die Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs aufbauen. Darüber hinaus sind Berufsbildungsprogramme für Jugendliche unverzichtbar. Diese sollten durch spezielle Schulungen für einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule zum Beruf sorgen und darauf hinwirken, dass nationale Unterrichtspläne in der Sekundarstufe auch Umweltwissen umfassen.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... 2009 haben mehr als sechs Millionen junge Menschen die allgemeine oder berufliche Bildung mit lediglich einem Abschluss der Sekundarstufe I oder weniger verlassen; 17,4 % davon haben nur die Grundschule abgeschlossen. Deshalb legte der Europäische Rat im Rahmen der Strategie Europa 2020 als ein vorrangiges Ziel die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und derjenigen, die nur einen niedrigen Bildungsabschluss schaffen, auf weniger als zehn Prozent fest. Allen Kindern sollte Zugang zur frühkindlichen Bildung und Fürsorge ermöglicht werden, denn dies sind die Grundvoraussetzungen für erfolgreiches lebenslanges Lernen, soziale Integration, persönliche Entfaltung und spätere Beschäftigungsfähigkeit. Die Kommission hat bereits besondere politische Maßnahmen und Empfehlungen ausgemacht, um dem Problem des Schulabbruchs28 zu begegnen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird sie Initiativen für eine hochwertige frühkindliche Erziehung und Fürsorge fördern, zu Initiativen gegen Segregation im Bildungswesen ermuntern und sich für den Austausch bewährter Praktiken einsetzen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... 7. Frühzeitige Schulabgänger sind junge Menschen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen.
1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?
2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten
3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen
3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen
3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt
4. Nächste Schritte
Die neue Initiative Chancen für junge Menschen
Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt
Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt
Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität
Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters
Drucksache 121/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften'
... Satz 1 Nummer 2 regelt in Umsetzung von Artikel 11 Absatz 1 der Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie die erforderliche Schulausbildung. Ein erfolgreicher Schulabschluss im Sekundarbereich I ist Voraussetzung für den Erwerb eines Triebfahrzeugführerscheins. Voraussetzung ist zumindest ein Hauptschulabschluss, der am Ende der Jahrgangsstufe 9 erworben werden kann, denn nach der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1993 i.d. F. vom 1. 10.2010) werden im Sekundarbereich I sowohl der Hauptschulabschluss als auch der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss, Mittlere Reife) vergeben. Somit entspricht diese Voraussetzung den europäischen Vorgaben nach einer mindestens neunjährigen Schulausbildung (Sekundarstufe).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2
Artikel 1 Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)
Erster Abschnitt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Fahrberechtigung
§ 4 Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum
Zweiter Abschnitt
§ 5 Voraussetzungen
§ 6 Ausbildung
§ 7 Prüfungen
§ 8 Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins
§ 9 Ausstellung der Zusatzbescheinigung
Dritter Abschnitt
§ 10 Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen
§ 11 Regelmäßige Überprüfungen
§ 12 Überwachung der Triebfahrzeugführer
§ 13 Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
Vierter Abschnitt
§ 14 Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation
§ 15 Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation
§ 16 Anerkennung von Ärzten und Psychologen
§ 17 Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation
§ 18 Rechts- und Fachaufsicht
Fünfter Abschnitt
§ 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
§ 21 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins
B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins
C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins
D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
A. Inhalt
B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung
C. Fälschungsschutz
D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Ein Triebfahrzeugführer
1.2. Sehvermögen
1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen
2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung
2.1. Ärztliche Untersuchungen
2.2. Psychologische Untersuchungen
3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung
Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
1. Ziele der allgemeinen Ausbildung
2. Ausbildungsinhalte
Anlage 6 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Prüfungen und Kontrollen
2. Kenntnis der Fahrzeuge
3. Bremsberechnung und Bremsprobe
4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle
6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen
7. Stillstand des Zuges
Anlage 7 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Bremsberechnung
2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur
3. Kenntnis über Bahnanlagen
4. Führen des Zuges
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss
6. Sprachprüfungen
Anlage 8 (zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode
Anlage 9 (zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
1. Register der Triebfahrzeugführerscheine
Teil 1 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 2 Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)
Teil 3 Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 4 Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen
2. Auskunftsrechte
Anlage 10 (zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer
1. Register der Zusatzbescheinigungen
Teil 1 Angaben zum Triebfahrzeugführerschein
Teil 2 Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)
Teil 3 Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung
Teil 4
2. Auskunftsrechte
Anlage 11 (zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen
2. Häufigkeit der Überprüfungen
Anlage 12 (zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung
2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung
3. Fälschungsschutz
4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
Artikel 3 Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ermächtigungsgrundlagen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
4 Bund
Länder und Gemeinden
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Zu Anlage 5
Zu den Anlagen 6 und 7
Zu Anlage 8
Zu den Anlagen 9 und 10
Zu Anlage 11
Zu Anlage 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 2
Zu Gebührenposition 10.1
Zu Gebührenposition 10.2
Zu Gebührenposition 10.3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 43/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011) 19 endg.
... Im Juni 2010 nahm der Europäische Rat die Strategie Europa 2020 an; diese beruht auf drei sich gegenseitig verstärkenden Prioritäten für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Eines der fünf Kernziele der Strategie besteht darin, die Quote der Schulabbrecher1 in der EU bis zum Jahr 2020 auf unter 10 % zu senken. Derzeit brechen in der EU rund 6 Millionen junge Menschen nach der Sekundarstufe I oder früher die Schule ab. Wir können es uns nicht leisten, dass dieser Zustand anhält. Dem Schulabbruch vorzubeugen, ist äußerst wichtig, zum einen, um zu verhindern, dass die Entwicklung des Kindes durch Armut und soziale Ausgrenzung beeinträchtigt wird, und zum anderen, um Kinder zu befähigen und die entsprechenden Bedingungen zu schaffen, damit sie den Kreislauf der von einer Generation auf die andere übertragenen Benachteiligung durchbrechen können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Anhang Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote
1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung
2. Politikrahmen
2.1 Präventionspolitik
2.2 Interventionspolitik
2.3 Kompensation
Drucksache 43/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011) 19 endg.
... 2. Der Bundesrat stellt heraus, dass die Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Europa-2020-Strategie gemeinsam mit dem Bund das Ziel vereinbart haben, bis zum Jahr 2020 den Anteil der frühen Schulabgänger auf weniger als 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zu verringern. Als frühe Schulabgänger gelten dabei gemäß der im Jahr 2003 beschlossenen EU-Definition diejenigen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen.
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... 9. Der Anteil der 18-24-Jährigen, die die Sekundarstufe II nicht abgeschlossen haben und nicht an weiteren Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung teilnehmen, soll auf maximal 10 % gesenkt werden.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Bund und Länder streben an, den Anteil der frühen Schulabgänger ohne SekundarstufeII-Abschluss, die sich zudem nicht in (Aus-)Bildung befinden und in den letzten vier Wochen nicht an non-formalen Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben, auf weniger als 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zu verringern (Stand 2009:11,1 Prozent). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss (ISCED 4, 5A/B und 6) soll auf 42 Prozent gesteigert werden (Stand 2009: 40,7 Prozent).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 43/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011) 19 endg.
... 2. Der Bundesrat stellt heraus, dass die Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Europa-2020-Strategie gemeinsam mit dem Bund das Ziel vereinbart haben, bis zum Jahr 2020 den Anteil der frühen Schulabgänger auf weniger als 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zu verringern. Als frühe Schulabgänger gelten dabei gemäß der im Jahr 2003 beschlossenen EU-Definition diejenigen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen.
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 1.3 Prozentualer Anteil der Jugendlichen zwischen 20 und 24 mit abgeschlossener Sekundarstufe II*
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... Die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa umfasst verschiedene nationale Systeme, die in ihrem jeweiligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld verankert sind. Die berufliche Erstausbildung ist in der Regel Bestandteil der Sekundarstufe II8, sie umfasst jedoch auch den Tertiärbereich (d. h. Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Berufsakademien)9. Die berufliche Weiterbildung umfasst eine Palette berufsorientierter Weiterbildungsangebote einer Vielzahl von Anbietern. Die berufliche Erstausbildung findet innerhalb eines relativ geregelten Rahmens statt, während die berufliche Weiterbildung häufig keinen Regelungen unterliegt. Beide Systeme müssen jedoch bestimmte Herausforderungen bewältigen und modernisiert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung
2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität
Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen
Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz
Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern
Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften
2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn
Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum
2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken
2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Drucksache 661/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Erstattet werden nur die Mehraufwendungen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (Primarstufe, Sekundarstufe I und II). Soweit in den Schulgesetzen der Länder eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme vorgesehen ist, ist diese ebenso anzurechnen, wie eine Kostenübernahme durch Dritte. Im Übrigen sind die in § 6 RBEG-E für Verkehrsdienstleistungen genannten Beträge aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung pauschal in Abzug zu bringen.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
3. Zur Belastung der Kommunen
4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... Zu viele junge Menschen brechen die Schule ab, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie arbeitslos werden bzw. in die Inaktivität abgleiten und in Armut leben, und hohe soziale und volkswirtschaftliche Kosten entstehen. Derzeit haben 14,4 % der 18-24-Jährigen in der EU die Sekundarstufe II nicht abgeschlossen und nehmen nicht an weiteren Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung teil.7 Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Schulabbrecherquote auf 10 % zu senken. Auch bei der Lese- und Schreibfähigkeit hat Europa Verbesserungsbedarf - 24,1 % der 15-Jährigen verfügen nur über unzureichende Lesefähigkeiten, und dieser Anteil hat in den letzten Jahren zugenommen.8 Für viele Mitgliedstaaten ist die Umsetzung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen nach wie vor eine Herausforderung; hierzu gehört auch die Schaffung flexiblerer Lernwege, die den Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsebenen ermöglichen und Lernende anlocken, die nicht den klassischen Zielgruppen angehören.
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... M. in der Erwägung, dass mehr als 80 % der Grundschullehrer und 97 % der Vorschullehrer in der Union Frauen sind, während die entsprechende Zahl in der Sekundarstufe lediglich 60 % sowie im Hochschulbereich und im Bereich Forschung unter 40% beträgt,
Drucksache 661/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Erstattet werden nur die Mehraufwendungen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (Primarstufe, Sekundarstufe I und II). Soweit in den Schulgesetzen der Länder eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme vorgesehen ist, ist diese ebenso anzurechnen, wie eine Kostenübernahme durch Dritte. Im Übrigen sind die in § 6 RBEG-E für Verkehrsdienstleistungen genannten Beträge aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung pauschal in Abzug zu bringen.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Satzungslösung
3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
4. Zur Belastung der Kommunen
5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII
25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II
§ 30 Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30a
27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II
§ 31 Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
§ 31a Wiederholte Pflichtverletzung
§ 31b Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls
§ 31c Weitere Minderungs- und Wegfallgründe
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII
38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG
Drucksache 26/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... Während die Benchmark für Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer bereits 2003 übertroffen wurde, sind die Fortschritte bei der Schulabbrecherquote, dem Abschluss der Sekundarstufe II und der Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen nicht ausreichend, um die entsprechenden Benchmarks zu erfüllen. Der Anteil der Schüler mit schlechten Leseleistungen ist sogar noch weiter gestiegen2.
Mitteilung
1. Einführung
2. Wo Stehen wir Heute?
2.1. Fortschritte und Herausforderungen
Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4
2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich
Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen
3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen
3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern
3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern
3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen
4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung
4.1. Governance und Partnerschaften
4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung
4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung
4.4. Indikatoren und Benchmarks
Die bestehenden fünf Benchmarks
Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010
4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse
4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn
4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
5. Fazit
Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... F. in der Erwägung, dass der Rat für 2010 drei Benchmarks mit direktem Bezug zur Schulbildung (für Schulabbruch, Lesekompetenz und Abschluss der Sekundarstufe II) angenommen hat; in der Erwägung, dass die diesbezüglichen Fortschritte bislang unzureichend sind,
Drucksache 866/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09
... Noch immer verfügen 77 Mio. Europäer im Alter von 25-64 Jahren (fast 30 %) allenfalls über einen Abschluss der Sekundarstufe I.
Mitteilung
Entwurf
1. Einleitung
2. Schlüsselkompetenzen
2.1. Fortschritte bei der Reform der Curricula
2.2. Weiterer Verbesserungsbedarf bei der Organisation des Lernens in den Schulen
2.2.1. Anwendung der bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen in der Praxis
2.2.2. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern
2.2.3. Weiterentwicklung von Bewertung und Evaluierung
2.3. Lese-/Schreibkenntnisse und Förderung benachteiligter Gruppen: größere Anstrengungen notwendig
2.4. Unzureichende Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in der Berufs- und Erwachsenenbildung
3. Strategien und Instrumente für lebenslanges Lernen
3.1. Ein etabliertes Konzept
3.2. Die Umsetzung bleibt eine Herausforderung
4. Berufliche Aus- und Weiterbildung
4.1. Verbesserung von Attraktivität und Qualität
4.2. Steigerung der Relevanz der Berufsbildung
5. Modernisierung der Hochschulbildung
5.1. Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen erkennbar
5.2. Finanzierung und Verwirklichung des lebenslangen Lernens weiter problematisch
6. Ausblick
6.1. Intensivierung der Zusammenarbeit in der EU – Umsetzung des neuen strategischen Rahmens
6.2. Schlüsselkompetenzen für alle durch lebenslanges Lernen
6.3. Ausweitung des partnerschaftlichen Ansatzes
6.4. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU-Strategie für die Zeit nach 2010
Drucksache 26/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Von den beiden aus Sicht der Kommission durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona im März 2002 legitimierten Vorschlägen zur Teilnahme an Maßnahmen zur vorschulischen Bildung (Nummer 4.4.3) sowie zu Fremdsprachenkenntnissen (Nummer 4.4.2) lehnt der Bundesrat die Schaffung eines europäischen Durchschnittsbezugswertes zur Anzahl der unterrichteten Fremdsprachen in der Sekundarstufe I ab, da dieser als direkte Vorgabe für die Gestaltung der Bildungsinhalte und des Bildungssystems, das laut Artikel 149 EGV einem Harmonisierungsverbot unterliegt, und somit als massiver Eingriff in die Kulturhoheit der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen ist. Unbeschadet der grundsätzlichen Zurückweisung dieses Durchschnittsbezugswertes erscheint dem Bundesrat die von der Kommission vorgeschlagene Zielsetzung, die im Übrigen den in einigen deutschen Ländern stark nachgefragten Lateinunterricht im gymnasialen Bereich nicht berücksichtigt und daher im Hinblick auf die statistische Erfassung des Fremdsprachenunterrichts für Deutschland zu Verzerrungen führen muss, in Höhe von 80 % bis zum Jahr 2020 bei der Zugrundelegung eines derzeitigen europäischen Durchschnittswertes von 52 % unrealistisch.
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... " werden benötigt, um das von der EU geforderte Pflichtmerkmal zum Bildungsstand auch für Schülerinnen und Schüler liefern zu können. Dabei ist auch zu erfragen, welche Klassenstufe bzw. Jahrgangsstufe aus der Primarstufe, Sekundarstufe I oder II besucht wird. Zur Erfassung des EU-Pflichtmerkmals Bildungsstand (höchster Bildungsabschluss) ist lediglich die Erhebung des Schulbesuches der gymnasialen Oberstufe erforderlich, um eine Verschlüsselung nach der internationalen Bildungsklassifikation (ISCED) zu gewährleisten.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 434/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... In Europa haben fast 80 % der jungen Menschen zwischen 20 und 24 Jahren die Sekundarstufe II abgeschlossen. Trotzdem werden einem Viertel der 15-Jährigen schlechte Leseleistungen bescheinigt10 und verlassen sechs Millionen junge Menschen die Schule ohne formalen Abschluss. Aufgrund der größeren Mobilität bietet die EU zwar einen offenen Raum, in dem sich Talente und Potenzial der Jugend entfalten können11; dieser Raum weist jedoch noch immer Grenzen auf.
1. Einführung
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
4. Jugend – Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 – Bildung
Aktionsbereich 2 – Beschäftigung
Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport
Aktionsbereich 5 – Partizipation
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 – Soziale Integration
Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit
Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
5.2. Dialog mit der Jugend
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
5.4. Durchführung
5.5. Evidenzbasierte Politik
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Drucksache 26/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Von den beiden aus Sicht der Kommission durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona im März 2002 legitimierten Vorschlägen zur Teilnahme an Maßnahmen zur vorschulischen Bildung (Nummer 4.4.3) sowie zu Fremdsprachenkenntnissen (Nummer 4.4.2) lehnt der Bundesrat die Schaffung eines europäischen Durchschnittsbezugswertes zur Anzahl der unterrichteten Fremdsprachen in der Sekundarstufe I ab, da dieser als direkte Vorgabe für die Gestaltung der Bildungsinhalte und des Bildungssystems, das laut Artikel 149 EGV einem Harmonisierungsverbot unterliegt, und somit als massiver Eingriff in die Kulturhoheit der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen ist. Unbeschadet der grundsätzlichen Zurückweisung dieses Durchschnittsbezugswertes erscheint dem Bundesrat die von der Kommission vorgeschlagene Zielsetzung, die im Übrigen den in einigen deutschen Ländern stark nachgefragten Lateinunterricht im gymnasialen Bereich nicht berücksichtigt und daher ... im Hinblick auf die statistische Erfassung des Fremdsprachenunterrichts für Deutschland zu Verzerrungen führen muss, in Höhe von 80 % bis zum Jahr 2020 bei der Zugrundelegung eines derzeitigen europäischen Durchschnittswertes von 52 % unrealistisch.
Drucksache 377/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2007/2268(INI))
... 17. unterstützt die Initiative des Zentrums für Demokratie und Versöhnung in Südosteuropa mit Sitz in Thessaloniki und der Soros-Stiftung, Schulbücher über die Geschichte des Balkans sowohl in albanischer als auch in mazedonischer Sprache zu veröffentlichen die für Geschichtslehrer und Schüler der Sekundarstufe bestimmt sind und durch die unterschiedliche Sichtweisen der gemeinsamen Vergangenheit dargestellt werden sollen, wodurch eine ausgewogene Perspektive erreicht und die Versöhnung gefördert wird;
Drucksache 497/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen KOM (2008) 425 endg.; Ratsdok. 11473/08
... 1.5 Die Bildungsminister haben zugesichert, die Qualität und Gerechtigkeit der Bildungssysteme zu verbessern3. Der Rat hat für 2010 drei Benchmarks mit direktem Bezug zur Schulbildung (für Schulabbruch, Lesekompetenz und Abschluss der Sekundarstufe II) angenommen. Die Fortschritte sind jedoch unzureichend. Daher hat der Europäische Rat die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Zahl junger Menschen mit unzureichenden Lesefähigkeiten und die Zahl der Schulabbrecher erheblich zu senken und das Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund oder aus benachteiligten Gruppen anzuheben4.
Drucksache 691/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... 5. Hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen auf europäischer Ebene vermisst der Bundesrat einen aktuellen Sachstand zu der von der Kommission geplanten und von den Mitgliedstaaten gegenwärtig geprüften Schaffung eines Europäischen Sprachenindikators und bringt seine Skepsis in Bezug auf ein von der Kommission vorgeschlagenes Monitoring der Sprachkenntnisse der Bürger mittels Sprachenindikatoren (vgl. Nummer 4.2), das weit über die im Rahmen des künftigen Europäischen Sprachenindikators geplante Zielpopulation (Schüler der Sekundarstufe II) hinausginge, zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat seine Ablehnung der Schaffung neuer europäischer Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) im Bildungsbereich und spricht sich vorsorglich gegen die Schaffung eines fremdsprachliche Kenntnisse betreffenden europäischen Durchschnittsbezugswerts aus.
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Seit fünf Jahren geht der Trend dahin, in der Grundschule früher mit dem Sprachunterricht zu beginnen, während insbesondere in der Sekundarstufe integriertes Fremdsprachen- und Sachfachlernen (CLIL) an Boden gewonnen hat. Oft wird Fremdsprachenunterricht von Nichtsprachlern erteilt, die die unterrichtete Sprache nicht immer aktiv voll beherrschen und eine angemessene sprachpädagogische Ausbildung erhalten sollten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 505/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme KOM (2008) 423 endg.; Ratsdok. 11631/08
... 14. Ein vergleichbares Muster schwacher Bildungsleistungen spiegelt sich in der Schulkarriere von Migrantenschülern wider. Auch wenn es in den letzten Jahren gewisse Verbesserungen gegeben hat, besuchen in den meisten Länder weniger Migrantenkinder vorschulische Bildungseinrichtungen und im Allgemeinen später als ihre Altersgenossen. Im Primarbereich gibt es aufgrund der Schulpflicht keinen Unterschied zwischen der Besuchsquote von Migrantenkindern und anderen Schülern. In der Sekundarstufe zeigt sich allerdings eine klare Segregation, denn Migrantenkinder sind in beruflich orientierten Schulen, die in der Regel nicht zur Hochschulreife führen, überrepräsentiert. Außerdem gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass Migrantenschüler in den meisten Ländern die Schule früher verlassen. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass nur eine relativ geringe Zahl von Studenten mit Migrationshintergrund ein Hochschulstudium abschließt.
1. Einleitung
2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund
2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung
2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme
3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund
3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund
3.2. Bildungsumfeld
3.3. Einige positive politische Antworten
4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene
4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU
4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene
4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35
5. Vorschlag für eine Konsultation
A. Politische Herausforderung
B. Politische Antwort
C. Rolle der Europäischen Union
D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... • innovatives und unternehmerisches Denken bei jungen Menschen zu fördern und als Schlüsselkompetenz in die Lehrpläne der Schulen – vor allem der Sekundarstufe – aufzunehmen und dabei sicherzustellen, dass dieser Aspekt im Unterrichtsmaterial korrekt dargestellt wird;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 691/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... 5. Hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen auf europäischer Ebene vermisst der Bundesrat einen aktuellen Sachstand zu der von der Kommission geplanten und von den Mitgliedstaaten gegenwärtig geprüften Schaffung eines Europäischen Sprachenindikators und bringt seine Skepsis in Bezug auf ein von der Kommission vorgeschlagenes Monitoring der Sprachkenntnisse der Bürger mittels Sprachenindikatoren (vgl. Nummer 4.2), das weit über die im Rahmen des künftigen Europäischen Sprachenindikators geplante Zielpopulation (Schüler der Sekundarstufe II) hinausginge, zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat seine Ablehnung der Schaffung neuer europäischer Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) im Bildungsbereich und spricht sich vorsorglich gegen die Schaffung eines fremdsprachliche Kenntnisse betreffenden europäischen Durchschnittsbezugswerts aus.
Drucksache 502/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung KOM (2008) 418 endg.; Ratsdok. 11560/08
... Anteil der Personen zwischen 18 und 24 Jahren, die nur über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und in den vier Wochen vor der Erhebung nicht an Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
1. Einleitung
2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales
3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales
3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung
Die Lissabon-Strategie als Muster
5 Zielvorgaben
Empfehlungen der Kommission
Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung
3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken
5 Mainstreaming
Horizontale Koordinierung
3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente
3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure
Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews
Neue Instrumente für das Voneinanderlernen
Einbeziehung aller relevanten Akteure
4. Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1 Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung
Anhang 2 Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Zusammen mit der Globalisierung wirkt sich auch der technologische Wandel umfassend auf die Gesellschaft aus und bringt tief greifende Folgen für die Sozialpolitik mit sich3. Er sorgt für eine steigende Nachfrage nach qualifiziertem Personal und vergrößert die Kluft zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften. Die Arbeitslosenquote beträgt bei den gering qualifizierten Arbeitnehmern etwa 10 % – gegenüber 7 % in der Personengruppe mit Abschluss der Sekundarstufe II und 4 % bei den Hochschulabsolventen. Langfristig lautet die maßgebliche soziale Frage also: Wie kann man den Bürgern am besten die richtigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, damit sie in der modernen Wirtschaft als Arbeitnehmer, Unternehmer und Verbraucher bessere Chancen haben? Diese Fragestellung sprengt die Grenzen der Berufsbildung im klassischen Sinne. Es muss ermittelt werden, welche Arten von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen für einen neuen Wirtschaftstyp benötigt werden und wie man den Bürgern das Rüstzeug für den Erfolg mitgeben kann.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 378/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers KOM (2007) 263 endg.; Ratsdok. 10114/07
... Das Mindestniveau an Kenntnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes darf nicht unter Stufe 3 der Struktur der Ausbildungsstufen im Anhang zu der Entscheidung 85/368/EWG des Rates18 liegen, d. h. dem Niveau, das durch eine Ausbildung erreicht wird, die nach der Pflichtschule entweder durch eine Berufsausbildung und zusätzliche Fachausbildung oder durch eine sonstige Fachschule oder ähnliche Ausbildung auf Sekundarstufe erworben wird.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Behandeltes Problem
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
3.7. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Vorgeschlagene Bestimmungen
4.1. Übernahme geltender Bestimmungen
4.2. Neue Bestimmungen
4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs
4.2.2. Niederlassungsbedingung
4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters
4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit
4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung
4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung
4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
4.2.9. Verschiedenes
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers
Artikel 4 Verkehrsleiter
Kapitel II Voraussetzungen
Artikel 5 Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung
Artikel 6 Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit
Artikel 7 Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 8 Voraussetzung der fachlichen Eignung
Kapitel III Zulassung und Überwachung
Artikel 9 Zuständige Behörden
Artikel 10 Einreichung und Registrierung der Anträge
Artikel 11 Kontrollen
Artikel 12 Verwarnung und Entzug von Zulassungen
Artikel 13 Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters
Artikel 14 Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel
Kapitel IV Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
Artikel 15 Einzelstaatliche elektronische Register
Artikel 16 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 17 Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
Kapitel V Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten
Artikel 18 Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit
Artikel 19 Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 20 Bescheinigung der fachlichen Eignung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Bestandsschutz
Artikel 23 Übergangsbestimmungen
Artikel 24 Amtshilfe
Artikel 25 Ausschuss
Artikel 26 Berichte über die Ausübung des Berufs
Artikel 27 Liste der zuständigen Behörden
Artikel 28 Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Aufhebung
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
B. Handelsrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
C. Sozialrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
D. Steuerrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
F. Marktzugang
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
G. Normen und technische Vorschriften
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
H. Sicherheit im Straßenverkehr
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
II. Ablauf der Prüfung
Anhang II Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)
Drucksache 268/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... Der Beirat hat der Kommission mitgeteilt, dass für die Prüfung von Sprachkenntnissen in der Sekundarstufe I (ISCED-Stufe 2) und der Sekundarstufe II (ISCED-Stufe 3), wenn die zweite Fremdsprache auf dieser Stufe gelehrt wird, in der EU die Kompetenzniveaus der Gruppen elementare Sprachverwendung und selbständige Sprachverwendung (Stufen A1 bis B2) auf der Skala am aussagekräftigsten sind. Nur sehr wenige Schüler verfügen über kognitive Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, in dem betreffenden Alter und der betreffenden Bildungsstufe eine höhere Stufe als B2 zu erreichen. Ein Test, der alle sechs Niveaustufen umfasst, wäre schwer zu konzipieren und kostspielig. Demgemäß wird vorgeschlagen, dass Tests entwickelt werden sollten, welche die vier GERS-Stufen von A1 bis B2 abdecken.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rahmen der Europäischen Erhebung über Sprachenkompetenz
2.1. Zu prüfende Aspekte der fremdsprachlichen Kompetenz
2.2. Zu prüfende Sprachen
2.3. Referenzrahmen
2.4. Zu erhebende Kontextdaten
2.5. In der Erhebung zu testende Population
2.6. Testinstrumente
2.7. Erhebungskosten
2.8. Nationale Organisationsstrukturen für die Durchführung der Erhebung
2.9. Durchführung der Erhebung
3. Fazit
Anhang Liste der Mitglieder des Beirats für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
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Boden/Altlasten ,
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