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70 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steueranteil"


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Drucksache 62/20

... Differenzen zwischen den auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen verteilten Umsatzsteueranteilen sowie den hinzugerechneten Zu- und Abschlägen nach § 13 des Gesetzes und den Umsatzsteueranteilen sowie den Zu- und Abschlägen, die sich nach der tatsächlichen Entwicklung der Bemessungsgrundlagen ergeben, werden durch vierteljährliche Zwischenabrechnungen (§ 14 Absatz 3 des Gesetzes) sowie durch eine Endabrechnung nach Jahresabschluss (§ 15 des Gesetzes) ausgeglichen.



Drucksache 101/19 (Beschluss)

... c) Der Gesetzentwurf sieht für die Länder eine jährliche Mehrbelastung von rund 157 Millionen Euro vor. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, diese Mehrbelastung über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder auszugleichen.



Drucksache 608/1/19

... cc) Das vorliegende Gesetz sieht keine Regelung vor, die die den Ländern und Kommunen entstehenden Einnahmeausfälle vollständig kompensiert. Daher ist eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 514/19 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 582/19 (Beschluss)

... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.



Drucksache 101/1/19

... c) Der Gesetzentwurf sieht für die Länder eine jährliche Mehrbelastung von rund 157 Millionen Euro vor. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, diese Mehrbelastung über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder auszugleichen.



Drucksache 582/1/19

... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.



Drucksache 514/1/19

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 469/1/18

... 17. Zum Inkrafttreten sehen Artikel 5 Absatz 3 und Absatz 4 vor, dass die Artikel 3 und 4 erst dann in Kraft treten, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Sofern einzelne Länder keinen Vertrag mit dem Bund abschließen, würden auch solche Länder, die bereits Verträge im Sinne von § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, keine finanziellen Mittel über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Übertragung von Um-satzsteueranteilen unter bestimmten fachgesetzlichen Bedingungen begegnet rechtlichen Bedenken, da insoweit ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorläge und die Mittel den Charakter von unzulässigen Finanzhilfen erhielten. Insbesondere dürfen Leistungen zugunsten eines Landes nicht von dem nicht beeinflussbaren Verhalten anderer Länder abhängig gemacht werden.



Drucksache 469/18 (Beschluss)

... 12. Zum Inkrafttreten sehen Artikel 5 Absatz 3 und Absatz 4 vor, dass die Artikel 3 und 4 erst dann in Kraft treten, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Sofern einzelne Länder keinen Vertrag mit dem Bund abschließen, würden auch solche Länder, die bereits Verträge im Sinne von § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, keine finanziellen Mittel über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Übertragung von Umsatzsteueranteilen unter bestimmten fachgesetzlichen Bedingungen begegnet rechtlichen Bedenken, da insoweit ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorläge und die Mittel den Charakter von unzulässigen Finanzhilfen erhielten.



Drucksache 502/18 (Beschluss)

... Auf der Grundlage der im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2018 veranschlagten Zinsausgaben wird der Fonds "Deutsche Einheit" voraussichtlich am 8. Dezember 2018 vollständig getilgt sein. Ab diesem Zeitpunkt entfällt damit die Verpflichtung der Länder, zur Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" beizutragen. Bei der Umsetzung der Zusage des Bundes, entsprechende Umsatzsteueranteile den Ländern zur Verfügung zu stellen, wird jedoch erwartet, dass auch der für das Jahr 2018 anteilig den Ländern zustehende Betrag in Höhe von voraussichtlich 140 Mio. Euro den Ländern zur Verfügung gestellt wird.



Drucksache 502/1/18

... II zu verhindern. Sie führt jedoch zu einer deutlichen Umverteilung der bisherigen Mittel unter den Ländern und steht dem bisherigen Ziel der Bundesbeteiligung, die Kommunen bei den originären KdU-Ausgaben zu entlasten, deutlich entgegen. Die Verteilung nach dem Umsatzsteueranteil der Gemeinden basiert auf der Wirtschaftskraft der Gemeinden. Dieser Anteil weicht zum Teil deutlich von den Belastungen durch Ausgaben für die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem



Drucksache 469/18

... (KiföG) über Umsatzsteueranteile finanziert, die bereits aus Mitteln aus dem Betreuungsgeld finanziert werden oder für die bereits Mittel aus einem der Bundesprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung fließen.



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... im Jahre 1991 kann die Versicherungssumme auf den Warenwert (ohne Energiesteuer) begrenzt werden. Diese Möglichkeit würde durch die komplette Streichung der Vorschrift entfallen. Die Versicherung müsste zusätzlich zum Warenwert den Energiesteueranteil absichern, was die Versicherungsprämien mehr als verdoppeln würden.



Drucksache 412/17

... Mit der Änderung der Durchführungsverordnung wird das Verfahren beim Bundesverwaltungsamt umgestellt. Zukünftig wird das Bundesverwaltungsamt -wie bisher auch schon die Bundesagentur für Arbeit - die für die Kindergeldauszahlung benötigten Mittel aus dem Bundeshaushalt (Lohnsteueraufkommen) abrufen. Da der Bund dadurch hinsichtlich des Steueranteils der Länder und Gemeinden von 57,5 Prozent in Vorlage tritt, sind die entsprechenden Zahlungen monatlich nachträglich von den Ländern und Gemeinden zu erstatten (§ 5 Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes). Die jeweiligen Anteile an den Kindergeldzahlungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) festgestellt und richten sich danach, wo die Kindergeldempfänger ihren Wohnsitz haben. Das Bundesverwaltungsamt übermittelt hierfür dem BZSt jeweils bis zum dritten Werktag nach Ablauf eines Kalendermonats länderweise Aufstellungen über das im Vormonat von den Familienkassen ausgezahlte Kindergeld. Dieses Verfahren ermöglicht eine länderscharfe Zuordnung der Kindergeldzahlungen nach den Wohnsitzländern der Berechtigten. Es stellt insbesondere sicher, dass infolge der Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf das Bundesverwaltungsamt keine Verwerfungen bei der Lohnsteuerzerlegung auftreten und das Kindergeld wirtschaftlich von den Wohnsitzländern der Berechtigten getragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... im Jahre 1991 kann die Versicherungssumme auf den Warenwert (ohne Energiesteuer) begrenzt werden. Diese Möglichkeit würde durch die komplette Streichung der Vorschrift entfallen. Die Versicherung müsste zusätzlich zum Warenwert den Energiesteueranteil absichern, was die Versicherungsprämien mehr als verdoppeln würden.



Drucksache 773/17

... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2015 sind zu ermitteln.



Drucksache 545/16

... Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde zudem der Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU soll durch diese Anhebung der Bundesbeteiligung nicht ausgelöst werden.



Drucksache 545/1/16

... Die Angaben in § 1 Satz 5 für die Jahre 2017 bis 2019 sind an das im Ergebnis der 2016 erfolgten Überprüfung um 273 Mio. Euro abgesenkte Volumen der Hartz-IV-SoBEZ mit dem Ziel anzupassen, den Umsatzsteueranteil der Länder jährlich entsprechend zu erhöhen.



Drucksache 188/16

... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2014 sind zu ermitteln.



Drucksache 560/14

... Eine Befreiung des fair gehandelten Kaffees von der Kaffeesteuer könnte seine Marktposition erheblich stärken. Die Höhe des Steueranteils am Endpreis beträgt einen Gutteil der Höhe des Preisnachteils, den der fair gehandelte Kaffee eben aufgrund seiner für die Ursprungsproduzenten sozial gerechteren Preisstruktur gegenüber dem konventionell gehandelten Kaffee hat. Aus Umfragen ist bekannt, dass rund zwei Drittel aller Verbraucher sich für eine Stärkung des fairen Handels aussprechen. Daher wäre eine durch die Befreiung von der Kaffeesteuer vorgenommene Förderung des fair gehandelten Kaffees neben verstärkter Werbung und Aufklärung ein wirksames Instrument zur Stärkung dieser Produkte.



Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.



Drucksache 100/1/14

... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.



Drucksache 600/1/13

... l) Der Bundesrat bedauert, dass finanzpolitische Zusagen der Bundesregierung an Länder und Gemeinden in vielen Fällen nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Länder und Gemeinden haben den überwiegenden Anteil daran, dass das 10 Prozent-Ziel für Forschung und Bildung erreicht wird. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen in den Haushalten von Ländern und Gemeinden erforderlich, die die Finanzierung anderer wichtiger Aufgaben gefährden. Die dringend erforderliche Erhöhung des Umsatzsteueranteils von Ländern und Gemeinden wurde von der Bundesregierung bisher jedoch nicht umgesetzt.



Drucksache 600/13 (Beschluss)

... l) Der Bundesrat bedauert, dass finanzpolitische Zusagen der Bundesregierung an Länder und Gemeinden in vielen Fällen nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Länder und Gemeinden haben den überwiegenden Anteil daran, dass das 10 Prozent-Ziel für Forschung und Bildung erreicht wird. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen in den Haushalten von Ländern und Gemeinden erforderlich, die die Finanzierung anderer wichtiger Aufgaben gefährden. Die dringend erforderliche Erhöhung des Umsatzsteueranteils von Ländern und Gemeinden wurde von der Bundesregierung bisher jedoch nicht umgesetzt.



Drucksache 228/1/11

... 5. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass mit der Umstellung der Energiebesteuerung gemäß des Richtlinienvorschlags nachteilige Auswirkungen verbunden sein können, die Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie für die Stromerzeugung in nichtemissionshandelspflichtigen Anlagen einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Folge haben können. Der Richtlinienvorschlag sieht eine grundsätzliche Beschränkung steuerlicher Entlastungs-/Befreiungsmöglichkeiten auf den allgemeinen Energieverbrauchssteueranteil der Energiesteuer vor.



Drucksache 228/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass mit der Umstellung der Energiebesteuerung gemäß des Richtlinienvorschlags nachteilige Auswirkungen verbunden sein können, die Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie für die Stromerzeugung in nichtemissionshandelspflichtigen Anlagen einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Folge haben können. Der Richtlinienvorschlag sieht eine grundsätzliche Beschränkung steuerlicher Entlastungs-/Befreiungsmöglichkeiten auf den allgemeinen Energieverbrauchssteueranteil der Energiesteuer vor.



Drucksache 680/10

... "(3) Der Steueranteil (Absatz 2) beträgt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/10




Artikel 1
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)

§ 1
Steuergegenstand

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sachlich und örtlich zuständige Behörde

§ 4
Entstehung der Steuer

§ 5
Steuerbefreiungen

§ 6
Steuerschuldner

§ 7
Registrierung

§ 8
Steuerliche Beauftragte

§ 9
Sicherheit

§ 10
Bemessungsgrundlage

§ 11
Steuersatz

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 13
Aufzeichnungspflichten

§ 14
Steueraufsicht

§ 15
Geschäftsstatistik

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Datenaustausch und Auskunftspflichten

§ 18
Ermächtigungen

§ 19
Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften

Anlage 1

Anlage 2

Artikel 2
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
… [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9b
Steuerentlastung für Unternehmen

Artikel 9
Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 16
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011

Artikel 19
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 22
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 23
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 483/10

... "(3) Der Steueranteil (Absatz 2) beträgt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 791/10

... steuer so festzusetzen, dass sie, bezogen auf diesen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten, der globalen Verbrauchsteuer entspricht und der Betrag des Stücksteueranteils gleich dem Betrag aus dem wertabhängigen Tabaksteueranteil und der Umsatzsteuer ist. Die so errechneten Steueranteile werden anschließend auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/10




§ 2
Steuertarif

§ 23
Steuerbefreiungen

§ 23a
Steuerfreie Verwendung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 169/09C

... steuer so festzusetzen, dass sie, bezogen auf diese Zigaretten der gängigsten Preisklasse, der globalen Mindestverbrauchsteuer entspricht und der Betrag des Stücksteueranteils gleich dem Betrag aus dem wertabhängigen Tabaksteueranteil und der Umsatzsteuer ist. Die so errechneten Steueranteile werden anschließend auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 263/09

... Das Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Artikel 3) ermöglicht die Zahlung von Konsolidierungshilfen an die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2011 bis 2019 in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen auf Bremen 300 Millionen Euro, auf das Saarland 260 Millionen Euro und auf die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jeweils 80 Millionen Euro jährlich. Die Lasten werden hälftig vom Bund und den Ländern getragen. Der Anteil der Länder wird aus dem Umsatzsteueranteil aller Länder aufgebracht.



Drucksache 379/1/09

... 1) diesen Beschluss ab. Sie begründet dies damit, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bereits vorgesehen ist, den Steueranteil für reinen Biodiesel ab 2009 lediglich um 3 Cent/l anstatt 6 Cent/l (bisherige rechtliche Regelung) zu erhöhen. Weitergehende Steuersenkungen würden zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 379/09 (Beschluss)

... 1) diesen Beschluss ab. Sie begründet dies damit, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bereits vorgesehen ist, den Steueranteil für reinen Biodiesel ab 2009 lediglich um 3 Cent/l anstatt 6 Cent/l (bisherige rechtliche Regelung) zu erhöhen. Weitergehende Steuersenkungen würden zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d § 50 Absatz 5 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 262/09

... Artikel 143d ermöglicht die Gewährung von Konsolidierungshilfen an die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2011 bis 2019 in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen auf Bremen 300 Millionen Euro, auf das Saarland 260 Millionen Euro und auf die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jeweils 80 Millionen Euro jährlich. Die Lasten werden hälftig vom Bund und den Ländern getragen. Der Anteil der Länder wird aus dem Umsatzsteueranteil aller Länder aufgebracht.



Drucksache 650/08

... waren und die Einnahmen der Mitgliedstaaten auswirken. Weder eine 57 %-Regel für alle Zigaretten noch für gewichtete Durchschnittspreise würde eine Erhöhung der Verwaltungskosten für die Beteiligten zur Folge haben. Verglichen mit der derzeitigen Situation würden beide Optionen die Regelungen vereinfachen. Jedoch würde nur die Anwendung des Mindestbetrags von 64 EUR auf alle Zigaretten eine steuerliche Untergrenze für alle in der EU verkauften Zigaretten festlegen. Darüber hinaus würde das Steuer- und Preisgefälle zwischen den Mitgliedstaaten stärker als bei den anderen Optionen reduziert und den Fragen des Gesundheitsschutzes würde maßgeblich Rechnung getragen. Aus Binnenmarkts- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten ist dieser Option daher der Vorrang einzuräumen. Andererseits würde die Anwendung der 57 %-Regel auf alle Zigaretten für eine Reihe von Mitgliedstaaten eine zwingend vorgeschriebene Preissteuer zur Folge haben, was nicht mit dem Ziel vereinbar wäre, den Mitgliedstaaten bezüglich des Verhältnisses zwischen dem mengen- und dem preisbezogenen Steueranteil mehr Flexibilität einzuräumen. Deshalb wird der Ansatz, die Anwendung der 57 %-Regel auf gewichtete Durchschnittspreise anzuwenden, bevorzugt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/08




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Zielsetzung des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Zielen und der in anderen Bereichen verfolgten Politik der Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 2a

Artikel 4

Artikel 2

Artikel 4

Artikel 3

Artikel 3

Artikel 16

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 238/08

... Die Regelung bestimmt ferner, dass das Bundesministerium der Finanzen in einer begleitenden Rechtsverordnung regelt, wie der Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer auf die Länder zu verteilen ist. Die Länder werden hierbei verpflichtet, dem Bundesministerium der Finanzen die hierzu erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Ferner wird das Verfahren bestimmt nach dem die Länder die Verteilung der Umsatzsteueranteile auf ihre Gemeinden vornehmen.



Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet den das Maßstäbegesetz und das



Drucksache 924/2/08

... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet, den das Maßstäbegesetz und das



Drucksache 4/2/08

... • Erhöhung des Steueranteils für Betriebsvermögen von 15 % auf 20 %.



Drucksache 530/08

... Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld soll nicht in stärkerem Umfang als bisher – bis einschließlich 2007 Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte - in die Schlüsselzahlen einfließen. Anderenfalls würde die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden abhängig sein von der Verteilung der normierten Anrechnung von Steuermessbeträgen der Gewerbesteuer. Diese zusätzliche Vermengung der Verteilungswirkungen zweier kommunaler Steuerquellen (Einkommensteuer: Wohnortprinzip, Gewerbesteuer: Betriebsstättenprinzip) soll vermieden werden.



Drucksache 444/08

... Für den Familienleistungsausgleich ist zwischen Bund und Ländern (mit Kommunen) eine Lastenverteilung von 74 Prozent zu 26 Prozent verankert (siehe auch § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Die Erhöhung des Kindergeldes würde sich allerdings ohne eine Korrektur mit der für die Steuerverteilung geltenden Quote, d.h. zu 42,5 Prozent Bund und 57,5 Prozent Länder mit Kommunen, auf die Gebietskörperschaften auswirken. Zur Herstellung der vereinbarten Lastenteilung ist somit eine Anpassung des den Ländern als Ausgleich für die finanziellen Wirkungen des Familienleistungsausgleichs zu gewährenden Umsatzsteueranteils vorzunehmen.



Drucksache 297/07

... 1. weist darauf hin, dass ein System, bei dem annähernd 70 % der Einnahmen der Europäischen Union nicht aus Eigenmitteln stammen, sondern unmittelbar von den nationalen Haushalten durch die BNE-Ressource und bei dem 15 % aus einer Ressource wie dem Mehrwertsteueranteil stammen, die aufgrund ihrer Bestimmung für alle möglichen Finanzierungen nicht als Eigenmittel der Europäischen Union betrachtet werden kann, von den Bestimmungen und dem Geist der Römischen Verträge abweicht; weist darauf hin, dass die bloße Existenz der Europäischen Union zu einer Zunahme des innergemeinschaftlichen Handels und zu einer Zunahme des "



Drucksache 889/07

... -bezogene Steueranteil langfristig wieder abgeschafft werden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/07




Zeitplan und Ziele

Aufgabenteilung zwischen den Herstellern

Tests, Datenüberwachung und Fahrzeugspezifikationen

Werbung und Kennzeichnung

Förderung der Verbrauchernachfrage

Komplementäre Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 621/06

... (2) Die Steuerentlastung beträgt für ein Kalenderjahr 95 Prozent des Steueranteils nach Absatz 3, jedoch höchstens 95 Prozent des Betrags, um den die Summe aus dem Steueranteil nach Absatz 3 und der Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 206/06

... (2) Die Steuerentlastung beträgt für ein Kalenderjahr 95 Prozent des Steueranteils nach Absatz 3, jedoch höchstens 95 Prozent des Betrages, um den die Summe aus dem Steueranteil nach Absatz 3 und der Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 142/06

... ist der Umsatzsteueranteil des Bundes und der Länder, soweit er durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleiches bedingt ist, bei Steuersatzerhöhungen entsprechend dem Umfang der Steuermehreinnahmen anzupassen.



Drucksache 141/06

... Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen.



Drucksache 247/1/05

... 4. Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil und unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals ist nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 236/05

... Erste überschlägige Abschätzungen lassen jedoch erkennen, dass das angestrebte Ziel einer von einer breiten Mehrheit getragenen Lösung schwierig zu erreichen sein wird. Ein Vorhaben dieser Tragweite, das die Verteilung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils auf Dauer strukturell festschreibt, erfordert große Sorgfalt. Dies gilt insbesondere, da die in Frage kommenden Erhebungszeiträume durch extreme regionale Verwerfungen bei der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens geprägt sind. Die Umstellung auf einen endgültigen Schlüssel sollte sich auf Perioden stützen, die von solchen Verwerfungen möglichst frei sind. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Geltungsdauer des derzeitigen Verteilungsschlüssels vorerst zu verlängern. Als frühest möglicher Termin für ein Inkrafttreten des endgültigen Schlüssels käme in der nächsten Legislaturperiode der 1. Januar 2008 in Betracht; der 1. Januar 2009 ist gleichwohl vorzuziehen, da so die Aktualisierung des endgültigen Verteilungsschlüssels im Drei-Jahres-Turnus zeitgleich mit der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Einkommensteuer erfolgt.



Drucksache 247/05

... 3. der Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil und unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Das die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital ist nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 245/05

... 3.Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil und unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Das die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital ist nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Teil 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33


 
 
 


Drucksache 245/05 (Beschluss)

... 4. Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil und unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals ist nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05 (Beschluss)




Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 639/05

... Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld soll nicht in stärkerem Umfang als bisher Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte - in die Schlüsselzahlen einfließen. Anderenfalls würde die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden abhängig sein von der Verteilung der normierten Anrechnung von Steuermessbeträgen der Gewerbesteuer. Diese zusätzliche Vermengung der Verteilungswirkungen zweier kommunaler Steuerquellen (Einkommensteuer: Wohnortprinzip, Gewerbesteuer: Betriebsstättenprinzip) soll vermieden werden.



Drucksache 245/1/05

... 4. Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/05




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 247/05 (Beschluss)

... 4. Bilanzwerte der Finanzanlagen und Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil und unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals ist nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

Teil 3
Vergleichsverfahren

Abschnitt 1
Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Abschnitt 2
Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 782/04

... Die besondere Vergütung ist ein steuerfreier Geldbezug. Die jeweilige Höhe errechnet sich aus dem Betrag der entsprechenden Erschwerniszulage der Erschwerniszulagenverordnung, gekürzt um einen fiktiven Steueranteil in Höhe von 25 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 965/04 (Beschluss)

... Der Bund erhält geringere Zinsgewinne aus den seitens der Länder überlassenen Umsatzsteueranteilen. Den Ländern entstehen keine Kosten. Die Kommunen sparen die Beträge für eine Vorfinanzierung.



Drucksache 965/04

Umsatzsteueranteilen.



Drucksache 83/17 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.