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0473/1/07
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0888/07
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0135/07
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0004/06B
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0485/06
0527/06
0010/06B
0395/06
0945/06
0194/1/05
0286/05
0730/05
0583/05
0463/05
0790/05
0752/05
0361/1/05
0412/05
0630/05
0194/05
0251/05
0509/05B
0908/05
0829/1/05
0223/05
0829/05
0331/05
0908/2/05
0286/1/05
0819/05
0895/1/05
0897/05
0899/05
0780/05
0053/05
0817/1/05
0426/05
0591/1/05
0052/1/05
0872/05
0019/05
0194/05B
0783/05
0746/05B
0286/05B
0223/05B
0401/05
0729/05
0727/05
0746/05
0686/05
0806/05
0725/05
0245/05
0819/05B
0509/1/05
0788/1/05
0670/05
0762/05B
0188/05
0728/05
0271/05
0895/05B
0746/1/05
0245/05B
0588/05
0354/05
0908/1/05
0908/05B
0287/05
0836/05
0788/05
0363/05
0509/05
0762/05
0223/1/05
0591/05B
0895/05
0029/05B
0029/05
0569/05
0568/05
0914/05
0817/05
0726/05
0467/05
0897/1/05
0591/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0898/05
0695/05
0788/05B
0029/1/05
0913/05
0087/05
0520/05
0829/05B
0052/05B
0052/05
0883/05
0237/05
0897/05B
0817/05B
0910/05
0107/05
0846/05
0672/05
0746/2/05
0524/05
0848/05
0275/05
0943/05
0824/05
0361/05
0014/2/05
0917/04B
0194/1/04
0173/04B
0618/04
0285/04B
0012/04B
0565/04B
0104/04B
0917/04
0565/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0805/04
0892/04
0565/1/04
0917/3/04
0194/04B
0878/04
0571/04
0734/04
0664/04
0967/04B
0566/04
0664/04B
0917/1/04
0709/04
0613/04
0441/04
0707/04
0012/1/04
0915/04
0872/04
0244/03
0401/03
0401/03B
0574/03B
0849/03
0762/03
0061/2/03
Drucksache 347/17

... Das Gesetz steht im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (ABl. Nr. C 200/1 v. 28. Juni 2014). Das Gesetz ist außerdem mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 387/17

... Die EU sollte die Arbeit an einer ausgewogenen, auf Regeln beruhenden und progressiven Agenda für Handel und Investitionen15 fortsetzen, die nicht nur die Marktöffnung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit vorsieht, sondern auch die Weltordnungspolitik in Bereichen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und Tierschutz stärkt. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen die EU und die Mitgliedstaaten weiterhin in die Lage versetzen, berechtigte Gemeinwohlziele zu verfolgen und die bestehenden hohen Standards der EU in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten16, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die EU-Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu bewahren. Sie sollten auch zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... Obwohl sich aus Option 3 die größten absoluten wirtschaftlichen Vorteile ergeben würden, ist sie aufgrund der Kosten für die Mitgliedstaaten und der damit verbundenen allgemeinen Investitionserträge weniger attraktiv als die anderen Optionen, bei denen von einem höheren Kosten-Nutzen-Verhältnis der Investitionen ausgegangen wird. Zudem ist Option 3 weniger umweltfreundlich als die Optionen PO2A und PO2B. Die Optionen PO1 und PO2A tragen nicht zur Verwirklichung des im Weißbuch aus dem Jahr 2011 für 2030 gesetzten Ziels für die Verkehrsverlagerung bei. Da mit der Option PO2B im Vergleich zu Option 3 die bis 2030 angestrebte Verkehrsverlagerung erreicht, eine höhere Investitionsrendite erzielt und ein effizienterer Umweltschutz gewährleistet werden kann, stellt Option PO2B die bevorzugte Option dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die EU tritt für einen offenen Handel auf der Grundlage des regelbasierten multilateralen Handelssystems ein. Durch die Offenheit für Waren-, Dienstleistungs-, Menschen- und Kapitalströme wurden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU angekurbelt und das Wohl der Verbraucher verbessert. In Verbindung mit den hohen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards stützt diese Öffnung unseren Wohlstand, und sie ist der beste Weg, die Vorteile der Globalisierung für alle Europäerinnen und Europäer nutzbar zu machen. Globalisierung ist mehr als nur Handel, und ihre Auswirkungen verbinden sich mit denen des technologischen Wandels; aber es steht außer Zweifel, dass der Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie sich wirtschaftlich, sozial- und umweltpolitisch positiv auf Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 278/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebiets-management, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 185/17

... "Erwägt die Kommission die Annahme von Entwürfen von anderen Durchführungsrechtsakten in besonders sensiblen Bereichen, insbesondere Besteuerung, Gesundheit der Verbraucher, Nahrungsmittelsicherheit und Umweltschutz, wird sie es im Bemühen um eine ausgewogene Lösung so weit wie möglich vermeiden, sich einem gegebenenfalls im Berufungsausschuss vorherrschenden Standpunkt ... entgegenzustellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss

- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene

- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen

- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 369/17 (Beschluss)

Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz -



Drucksache 629/1/17

... 13. Zu Recht legt die Kommission besonderes Augenmerk auf die spezifischen Bedürfnisse und Potentiale von KMU sowie die Stärkung vollständiger Wertschöpfungsketten in der EU. Ebenso wie die Kommission hält der Bundesrat es für sehr wichtig, neben dem Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutz die vielschichtigen Auswirkungen von Rechtsvorschriften im Rahmen einer "besseren Rechtsetzung" auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, auf Investitionen sowie auf die KMU im Besonderen zu berücksichtigen.



Drucksache 340/16 (Beschluss)

... a) Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu baulichen Maßnahmen entbehrlich ist, die für die Installation einer Ladeeinrichtung erforderlich sind, ist angesichts des in Artikel 20a des Grundgesetzes normierten Staatsziels des Umweltschutzes sowie der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 518/16

... "e) Klimaschutz, Umweltschutz und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das Ziel des Vorschlags, dass die Typgenehmigungsverfahren zukünftig korrekt und harmonisiert durchgeführt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Regelwerks wiederherzustellen und ein angemessenes Maß an Gesundheitsund Umweltschutz zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 580/16

... Gleichzeitig fördert die Regelung technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb und stärkt dadurch den Strukturwandel hin zu wirtschaftlichem Wachstum, hoher Beschäftigung und Umweltschutz (Management-Regel 5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 116/16

... Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union spiegelt dieses allgemeine Ziel wider, indem er festhält, dass die Union "auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt.

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Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 143/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, die Anforderungen an Düngeprodukte auf EU-Ebene weiter zu harmonisieren und dabei die Belange des Umweltschutzes durch eine Begrenzung von Schadstoffen in den Düngeprodukten mit

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Drucksache 143/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3


 
 
 


Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Eine vergleichbare Einschätzung ergibt sich bei KWK-Anlagen, die auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden oder eine elektrische Nennleistung von bis zu zwei Megawatt aufweisen und deshalb von der Stromsteuer befreit sind. Diese Stromsteuerbefreiungen erfolgen aus Gründen des Umweltschutzes oder im Sinne einer Bagatellgrenze. Ein Ausschluss solcher KWK-Anlagen von den Ausschreibungen für die Zuschlagzahlungen lässt sich unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen. Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass die Gewährung der Steuerbefreiungen zu maßgeblichen Verzerrungen bei der Gebotsabgabe und dem Ergebnis der KWK-Ausschreibungen führen wird.

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Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 703/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)



Drucksache 351/16

... Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM(2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM(2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.

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Drucksache 351/16




Anhang

Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Bessere Regulierung

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Gleichstellung der Geschlechter

3 Tierschutzstrategie

Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt

3 Umwelt

3 Energieunion

Wirtschafts - und Währungsunion

Horizont 2020

3 Migration

Verbindliches Transparenzregister


 
 
 


Drucksache 811/16

... - Zudem wird die Kommission im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (2014-2020) prüfen, wie mit diesen Vorschriften und den Regeln für staatlichen Beihilfen im Bereich der Forschungs- und Innovationsinvestitionen die Förderung innovativer Technologien und Lösungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieträger durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann.

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Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 300/16

... Normen sorgen auch dafür, dass Produkte und Dienstleistungen besser und sicherer werden, wovon wiederum Verbraucher, Arbeiternehmer, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt profitieren. Mit Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutznormen werden die Merkmale vieler Produkte und Dienstleistungen festgelegt.... weil sie Beschäftigung und Wachstum ankurbeln

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Drucksache 300/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

1. NORMEN SIND von Bedeutung

... weil sie innovationsfördernd sind

2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER

3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT

4. Ausblick

5. Fazit

Anhang I
Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten

1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung

2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration

3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 746/16

... 3. Die von der deutschen und europäischen Politik gewünschte Entwicklung zugunsten des Schienengüterverkehrs geht nach Einschätzung des Bundesrates tendenziell mit einer Verlagerung der Lärmproblematik einher und führt lokal zu Akzeptanzproblemen. Ohne einen verbesserten Lärmschutz in den Bereichen mit zu hohen Lärmemissionen sind die verkehrs- und umweltschutzbezogenen Ziele einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht umsetzbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz vor Schienenverkehrslärm eine hohe Bedeutung zugemessen und entsprechend der Beschlüsse, zuletzt am 18. Dezember 2015 (Bundesrats-Drucksache 551/15(B)), entscheidend verbessert wird. Insofern begrüßt er, dass der Bund jetzt den Entwurf zu einem Schienenlärmschutzgesetz vorgelegt hat, durch das es zu einem faktischen Ende des Einsatzes lauter Güterwagen ab Ende 2020 kommen soll.



Drucksache 73/1/16

... 6. Dies ist auch deshalb zu bedauern, da eine Novellierung nicht sofort einen rechtssicheren Rahmen für die Vergabe der Konzessionen im Wettbewerb schaffen wird. Denn eine Rechtssicherheit wird erst eintreten, wenn es eine gefestigte Rechtsprechung zum novellierten wettbewerblich ausgerichteten Konzessionsrecht, das notwendig unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, gibt. Da ein Konzessionsverfahren - auch nach der beabsichtigten Novellierung - mit Rechtsunsicherheiten verknüpft sein wird, werden auch zukünftig nur unzureichend klima- und umweltschutzpolitische Akzente im Konzessionsverfahren gesetzt werden können. Eine weitestgehende, sachlich begründete Ausschöpfung klima- und umweltpolitischer Gestaltungsspielräume wird zu einem rechtlichen Wagnis. Auch nach Konzessionserteilung erforderlich werdende klima- und umweltschutzpolitische Anforderungen, die vor Konzessionserteilung noch nicht absehbar waren, können grundsätzlich nicht mehr gestellt werden, was in Anbetracht der langen Konzessionslaufzeiten und der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Energiewende ein Fehlen an notwendigen Steuerungsmöglichkeiten bedeutet. Des Weiteren lässt sich bei der Erteilung von Konzessionen für die einzelnen Netze eine spartenübergreifende Netzkombination kaum durchsetzen; für jedes Netz gibt es einen eigenen Verantwortlichen, der seine spezifischen Interessen verfolgt und nicht das Interesse an einer im Sinne der Energiewende bestmöglichen Abstimmung der örtlichen Strom-, Gas- und Wärmenetze.



Drucksache 736/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)



Drucksache 194/16

... Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger äußern zunehmend den Wunsch, auf hochwertige, interoperable und wiederverwendbare Daten zuzugreifen, um insbesondere im Bereich der Geodaten neue Dienstleistungen zu erbringen. Die Nutzung von Geodaten für die Stadt-, Landnutzungs- oder Verkehrsplanung sowie für wissenschaftliche Zwecke kann Innovationen nach sich ziehen, mit denen gesellschaftliche Herausforderungen etwa im Bereich des Umweltschutzes bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Entwicklung von Endnutzeranwendungen fördern, einschließlich EU-spezifischer Anwendungen, um die über die Geodateninfrastruktur (

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Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 703/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)



Drucksache 699/16

... Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/16




Anlage
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 13/16

... 11. European Environmental Citizens’ Organisation for Standardisation (Organisation zur Interessenvertretung europäischer Umweltschutzverbände in Normungsfragen): http://ecostandard.org/

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 225/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)



Drucksache 703/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)



Drucksache 132/3/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/3/16




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... 5. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das Ziel des Vorschlags, dass die Typgenehmigungsverfahren zukünftig korrekt und harmonisiert durchgeführt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Regelwerks wiederherzustellen und ein angemessenes Maß an Gesundheitsund Umweltschutz zu gewährleisten.

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Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 143/1/16

... 8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, die Anforderungen an Düngeprodukte auf EU-Ebene weiter zu harmonisieren und dabei die Belange des Umweltschutzes durch eine Begrenzung von Schadstoffen in den Düngeprodukten mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 258/16

... "(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Magnetschwebebahnverkehr, zur Gewährleistung des Umweltschutzes oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer Rechtsverordnungen über den Bau und den Betrieb von Magnetschwebebahnen zu erlassen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betriebsweise nach den Erfordernissen der Sicherheit, nach den neuesten Erkenntnissen der Technik und nach internationalen Abmachungen einheitlich zu regeln."

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Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 155/16

... Im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz s i.d.R. gelungen zum Erhalt von Dauergrünland getroffen, die der Durchführung der Vorschriften über die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden nach der Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 155/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Aufwand. 4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen:

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Anlass und Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

- Wirtschaft

- Verwaltung

II.3 One in, one out-Regel


 
 
 


Drucksache 455/1/16

... Die Umweltstrafrecht-Richtlinie der EU gehört zu dem Kanon von Umweltschutzbestimmungen, die in erheblichem öffentlichem Interesse liegen und dem Allgemeinwohl bzw. der Daseinsvorsorge dienen. Dies gilt in gleicher Weise für wesentliche Teile der Bestimmungen des BWaldG. Schon im Jahr 1990 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bedeutung des Waldes für die Umwelt gleichrangig neben seinen wirtschaftlichen Nutzen tritt (BVerfG 2 BvL 13/88; Rn 117). Bestimmte Tätigkeiten der Waldbehandlung, die für die Steuerung und Lenkung der Waldentwicklung zwingend notwendig sind, dienen danach maßgeblich der Daseinsvorsorge und liegen in erheblichem Maß im öffentlichen Interesse des Allgemeinwohls.

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Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 422/1/16

... Zusammenfassend geht Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb weit über die Erfordernisse des EuGH-Urteils hinaus und würde anerkannten Vereinigungen ermöglichen, ihr Fachwissen und ihre konkrete Kritik bewusst dem jeweiligen Genehmigungsverfahren zu versagen. Dass diese Möglichkeit genutzt werden würde, zeigt gerade die vorstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wo eine anerkannte Umweltschutzvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von

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Drucksache 422/1/16




1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 3 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1Nummer 3 Buchstabe b UmwRG , Nummer 5 § 7 Absatz 3 UmwRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 2 UmwRG Buchstabe b § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 UmwRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 4 Absatz 3 Satz 2 UmwRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 UmwRG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UmwRG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 01 - neu -, Absatz 1 Satz 1 UmwRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 UmwRG

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu - UmwRG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 7 - neu - UmwRG

16. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 3 UVPG

17. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe

18. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c bis 1e UVPG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG ,

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG

21. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG

22. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG

23. Zu Artikel 3 § 10 Absatz 6a Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG

24. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 80c - neu - VwGO

'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 80c

25. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 87c - neu - VwGO *

'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 87c

26. Zu Artikel 15 Nummer 1 und Nummer 2 § 7 Absatz 1 Satz 2 und § 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV


 
 
 


Drucksache 433/1/16

... a) Der Bundesrat sieht es als besonderen Erfolg an, dass es im Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern gelungen ist, die vereinbarte Grundkonzeption umzusetzen. Es ist gut, dass ein starker Fokus auf dem Erhalt der Infrastruktur liegt. Hierfür sind 69 Prozent der Mittel vorgesehen. Deutschlands Infrastruktur wird von der Umsetzung dieses BVWP stark profitieren und für die Herausforderungen des wachsenden Personen- und Güterverkehrs fit gemacht werden. Die Engpassbeseitigung wird entscheidend vorangebracht, der strukturelle Zusammenhalt Deutschlands wird gefördert, die Verbindungen in die Nachbarstaaten werden verbessert und die TEN-Korridore ausgebaut. In der Gesamtschau aller Verkehrsträger werden 87 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau in großräumig bedeutsame Projekte investiert. Der Umweltbericht verdeutlicht, dass Infrastrukturausbau und guter Umweltschutz Hand in Hand gehen können.

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Drucksache 433/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG


 
 
 


Drucksache 299/16

... Diese positive Dynamik muss aufrechterhalten und die Anstrengungen müssen fortgeführt werden, um die Investitionen auf ihren langfristig tragfähigen Trend zurückzuführen. Die Mechanismen der Investitionsoffensive haben sich bewährt und müssen nun ausgebaut werden, um weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen noch Marktversagen besteht. Dazu gehören Investitionen in die Bereiche Energie, Umwelt und Klimaschutz5, Sozial- und Humankapital6 und die dazugehörige Infrastruktur sowie in die Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation, den grenzüberschreitenden und nachhaltigen Verkehr sowie in den digitalen Wandel. Die EU hat eindeutige und einzigartige Stärken, die für Investitionen entscheidend sind: den Binnenmarkt, die am besten qualifizierte Bevölkerung der Welt, einen hohen Sozial- und Umweltschutz sowie solide, berechenbare, effiziente und transparente Rechtssysteme. Es gibt keine Wunderwaffe, mit der sich das volle Potenzial für EU-Investitionen innerhalb weniger Monate ausschöpfen lässt, doch die ermutigenden Ergebnisse, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden, bilden eine solide Grundlage für künftige politische Initiativen, die sowohl auf den Einsatz des EU-Haushalts als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen abzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 340/16

... a. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu baulichen Maßnahmen entbehrlich ist, die für die Installation einer Ladeeinrichtung erforderlich sind, ist angesichts des in Artikel 20a GG normierten Staatsziels des Umweltschutzes sowie der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 124/1/16

... "(3) Die Angaben zu Investitionen, tätigen Personen und Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 16 Absatz 3 UStatG

2. Zu Artikel 2 § 3 HBauStatG


 
 
 


Drucksache 321/16

... "(3) Die Angaben zu Investitionen, zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/16




‚Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 228/1/16

... Eine wesentliche Zielsetzung der Gesetzesänderung ist es, über die bisher formulierten Anforderungen hinaus die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dieser Aspekt wird in der Begründung zum Gesetzentwurf zwar explizit benannt, der Gesetzestext des Entwurfs enthält jedoch keine Regelung, die einer solchen Erweiterung eindeutig entspräche. Der neu aufgenommene Begriff "umweltgerecht" weist zwar in die richtige Richtung, bleibt aber hinter dem Gewollten zurück, da Umweltschutz und Naturschutz nicht begriffsidentisch sind und für unterschiedliche Handlungsansätze stehen. Im Interesse einer eindeutigen Regelung im künftigen GAK-Gesetz sollte daher auch der Aspekt des Naturschutzes in der agrarisch genutzten Landschaft ausdrücklich mit aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 3 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 7

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 138/16

... 1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 9/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.



Drucksache 63/16

... Die Ergänzung des Teil B Absatz 1 Nr. 2 "Kühlwasser und Spülwasser sind nach Aufbereitung wiederzuverwenden" um die Wörter "so weit möglich" ist notwendig, weil sich in der Umsetzung dieser Mindestanforderung gezeigt hat, dass nicht in allen Fällen das Kühl- und Spülwasser wiederverwendet werden kann, weil es zu stark verschmutzt ist und dessen Aufbereitung nur mit erheblichem Aufwand (Chemikalien-, Energieverbrauch) zu erreichen wäre, was zu einer Verschiebung der Umweltauswirkung auf andere Medien führt. Dies widerspricht dem Ansatz des medienübergreifenden Umweltschutzes. Daher soll durch die Ergänzung der Wörter "so weit möglich" den Betreibern die Möglichkeit gegeben werden, Kühl- und Spülwasser von der Wiederverwendung auszuschließen, wenn es für den Herstellungsprozess nicht mehr geeignet ist und die Aufbereitung zu erheblichen Umweltbelastungen führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen

1. Betriebliches Abwasserkataster

2. Betriebstagebuch

3. Jahresbericht

B Allgemeine Anforderungen

F Anforderungen für vorhandene Einleitungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

B Allgemeine Anforderungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nr. 7

Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster

Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch

Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Anlage n
zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Teil
G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 746/16 (Beschluss)

... 3. Die von der deutschen und europäischen Politik gewünschte Entwicklung zugunsten des Schienengüterverkehrs geht nach Einschätzung des Bundesrates tendenziell mit einer Verlagerung der Lärmproblematik einher und führt lokal zu Akzeptanzproblemen. Ohne einen verbesserten Lärmschutz in den Bereichen mit zu hohen Lärmemissionen sind die verkehrs- und umweltschutzbezogenen Ziele einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht umsetzbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz vor Schienenverkehrslärm eine hohe Bedeutung zugemessen und entsprechend der Beschlüsse, zuletzt am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 551/15(B)), entscheidend verbessert wird. Insofern begrüßt er, dass der Bund jetzt den Entwurf zu einem Schienenlärmschutzgesetz vorgelegt hat, durch das es zu einem faktischen Ende des Einsatzes lauter Güterwagen ab Ende 2020 kommen soll.



Drucksache 736/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)



Drucksache 30/16

... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Ausübung dieser Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 736/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)



Drucksache 422/16

... -Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erforderlich, um zukünftig die Anwendung umweltbezogener Bestimmungen durch Privatpersonen oder Behörden überprüfbar zu machen. Des Weiteren muss zur Umsetzung des Beschlusses V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 2 der UN ECE Aarhus-Konvention die Einschränkung der Rügebefugnis auf "Vorschriften, die dem Umweltschutz dienen", entfallen. Demgegenüber soll im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus- Konvention an diesem die Rügebefugnis einschränkenden Kriterium festgehalten werden. Bedarf zur Änderung des deutschen Rechts ergibt sich mit Blick auf Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus-Konvention auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 5. September 2013 (7 C 21.12) zur umweltrechtlichen Verbandsklage bei Luftreinhalteplänen sowie aus dem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vom 8. März 2011 im Fall Slowakischer Braunbär (Rechtssache C240/09).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 301/16

... - Beitrag der Organisationen nach Anhang III (SBS8, ANEC9, ECOS10 und ETUC11, welche im Bereich der Normung die Interessen von KMU, Verbrauchern, Arbeitnehmern und des Umweltschutzes vertreten) zur Normenerstellung (Integration),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


Drucksache 810/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)



Drucksache 132/2/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/2/16




1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und

3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10

4. Zu Nummer 7 Satz 3


 
 
 


Drucksache 281/16

... Die Maßnahme berücksichtigt in ihrer Folge die Ziele der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit auch der sozialen Verantwortung sowie den Umweltschutz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sicherung des Verkehrs und seiner Infrastruktur sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft. Die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen bietet Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge mit dem günstigsten Mautsatz einzusetzen. Sie fördert die Internalisierung externer Kosten, da die Mautsätze teilweise externe Kosten berücksichtigen, die der Güterkraftverkehr verursacht (Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten). Die erweiterte Mautpflicht kann sich ferner positiv auf den Anteil des Schienenverkehrs und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Mautschuldner

§ 3a
Knotenpunkte

§ 11
Mautaufkommen

§ 13a
Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 225/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)



Drucksache 225/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)



Drucksache 228/16 (Beschluss)

... Eine wesentliche Zielsetzung der Gesetzesänderung ist es, über die bisher formulierten Anforderungen hinaus die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dieser Aspekt wird in der Begründung zum Gesetzentwurf zwar explizit benannt, der Gesetzestext des Entwurfs enthält jedoch keine Regelung, die einer solchen Erweiterung eindeutig entspräche. Der neu aufgenommene Begriff "umweltgerecht" weist zwar in die richtige Richtung, bleibt aber hinter dem Gewollten zurück, da Umweltschutz und Naturschutz nicht begriffsidentisch sind und für unterschiedliche Handlungsansätze stehen. Im Interesse einer eindeutigen Regelung im künftigen GAK-Gesetz sollte daher auch der Aspekt des Naturschutzes in der agrarisch genutzten Landschaft ausdrücklich mit aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 7

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 124/16

... Darüber hinaus sind durch Änderungen im Recht der Europäischen Union sowie im internationalen statistischen Begriffssystem zur Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures - CEPA 2000) Anpassungen statistischer Rechtsvorschriften des Bundes notwendig geworden, die überwiegend redaktioneller Art sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Umweltstatistikgesetz

3 Hochbaustatistikgesetz

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

§ 12
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

Artikel 2
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

§ 4 Nummer 2

§ 4 Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 29/16

... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 655/1/16

... Mit dem Änderungsvorschlag wird im Wesentlichen der Regelungsinhalt des im Gesetzentwurf vorgesehenen § 78b WHG in das Baugesetzbuch überführt, damit sich die bauplanungsrechtlichen Vorgaben in den Kontext der Abwägungsvorgaben und ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz der §§ 1 und 1a BauGB einpassen und in der Bauleitplanung damit entsprechende Beachtung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/16




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

6. Hauptempfehlung zu den Ziffern 7, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 21 bis 23

Zu Artikel 1 Nummer 5

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Hauptempfehlung zu den Ziffern 10 teilweise , 11 und 12

Zu Artikel 1 Nummer 5

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 1 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 WHG

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 5

12. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 5

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 3 Satz 2 WHG , Nummer 6 § 78b Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 3 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 3 WHG

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

24. Hauptempfehlung zu Ziffer 26

Zu Artikel 1 Nummer 6

25. Hauptempfehlung zu Ziffer 27

Zu Artikel 2 Nummer 1a

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 24

27. Hilfsempfehlung U zu Ziffer 25

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - WHG

29. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Absatz 2 Satz 1 WHG

30. Hauptempfehlung U zu Ziffern 31 und 33

Zu Artikel 1 Nummer 6

31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 WHG

33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 6

34. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 2 Satz 3 WHG

35. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 6 WHG

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG

39. Zu Artikel 1

40. Zu Artikel 1

41. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB

42. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO


 
 
 


Drucksache 810/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.