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"Umweltschutz"
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Das Gesetz steht im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (ABl. Nr. C 200/1 v. 28. Juni 2014). Das Gesetz ist außerdem mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
§ 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.
§ 23b Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 42a Mieterstromverträge
Artikel 3 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 One in one out‘-Regel
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Die EU sollte die Arbeit an einer ausgewogenen, auf Regeln beruhenden und progressiven Agenda für Handel und Investitionen15 fortsetzen, die nicht nur die Marktöffnung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit vorsieht, sondern auch die Weltordnungspolitik in Bereichen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und Tierschutz stärkt. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen die EU und die Mitgliedstaaten weiterhin in die Lage versetzen, berechtigte Gemeinwohlziele zu verfolgen und die bestehenden hohen Standards der EU in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten16, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die EU-Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu bewahren. Sie sollten auch zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... Obwohl sich aus Option 3 die größten absoluten wirtschaftlichen Vorteile ergeben würden, ist sie aufgrund der Kosten für die Mitgliedstaaten und der damit verbundenen allgemeinen Investitionserträge weniger attraktiv als die anderen Optionen, bei denen von einem höheren Kosten-Nutzen-Verhältnis der Investitionen ausgegangen wird. Zudem ist Option 3 weniger umweltfreundlich als die Optionen PO2A und PO2B. Die Optionen PO1 und PO2A tragen nicht zur Verwirklichung des im Weißbuch aus dem Jahr 2011 für 2030 gesetzten Ziels für die Verkehrsverlagerung bei. Da mit der Option PO2B im Vergleich zu Option 3 die bis 2030 angestrebte Verkehrsverlagerung erreicht, eine höhere Investitionsrendite erzielt und ein effizienterer Umweltschutz gewährleistet werden kann, stellt Option PO2B die bevorzugte Option dar.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... Die EU tritt für einen offenen Handel auf der Grundlage des regelbasierten multilateralen Handelssystems ein. Durch die Offenheit für Waren-, Dienstleistungs-, Menschen- und Kapitalströme wurden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU angekurbelt und das Wohl der Verbraucher verbessert. In Verbindung mit den hohen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards stützt diese Öffnung unseren Wohlstand, und sie ist der beste Weg, die Vorteile der Globalisierung für alle Europäerinnen und Europäer nutzbar zu machen. Globalisierung ist mehr als nur Handel, und ihre Auswirkungen verbinden sich mit denen des technologischen Wandels; aber es steht außer Zweifel, dass der Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie sich wirtschaftlich, sozial- und umweltpolitisch positiv auf Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus auswirkt.
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
Drucksache 278/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebiets-management, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebiets-management, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der
Drucksache 185/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren - COM(2017) 85 final
... "Erwägt die Kommission die Annahme von Entwürfen von anderen Durchführungsrechtsakten in besonders sensiblen Bereichen, insbesondere Besteuerung, Gesundheit der Verbraucher, Nahrungsmittelsicherheit und Umweltschutz, wird sie es im Bemühen um eine ausgewogene Lösung so weit wie möglich vermeiden, sich einem gegebenenfalls im Berufungsausschuss vorherrschenden Standpunkt ... entgegenzustellen."
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss
- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene
- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen
- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 369/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG )
Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz -
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 13. Zu Recht legt die Kommission besonderes Augenmerk auf die spezifischen Bedürfnisse und Potentiale von KMU sowie die Stärkung vollständiger Wertschöpfungsketten in der EU. Ebenso wie die Kommission hält der Bundesrat es für sehr wichtig, neben dem Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutz die vielschichtigen Auswirkungen von Rechtsvorschriften im Rahmen einer "besseren Rechtsetzung" auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, auf Investitionen sowie auf die KMU im Besonderen zu berücksichtigen.
Drucksache 340/16 (Beschluss)
... a) Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu baulichen Maßnahmen entbehrlich ist, die für die Installation einer Ladeeinrichtung erforderlich sind, ist angesichts des in Artikel 20a des Grundgesetzes normierten Staatsziels des Umweltschutzes sowie der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt.
A. Problem und Ziel
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
B. Lösung
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 554b Elektromobilität
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
II. Wesentlicher Inhalt
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit
2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VII. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... "e) Klimaschutz, Umweltschutz und
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Finanzbogen
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das Ziel des Vorschlags, dass die Typgenehmigungsverfahren zukünftig korrekt und harmonisiert durchgeführt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Regelwerks wiederherzustellen und ein angemessenes Maß an Gesundheitsund Umweltschutz zu gewährleisten.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... Gleichzeitig fördert die Regelung technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb und stärkt dadurch den Strukturwandel hin zu wirtschaftlichem Wachstum, hoher Beschäftigung und Umweltschutz (Management-Regel 5).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union spiegelt dieses allgemeine Ziel wider, indem er festhält, dass die Union "auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 143/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE -Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 - COM(2016) 157 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, die Anforderungen an Düngeprodukte auf EU-Ebene weiter zu harmonisieren und dabei die Belange des Umweltschutzes durch eine Begrenzung von Schadstoffen in den Düngeprodukten mit
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Anhängen
Zu Anhang I Teil II PFC 3
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Eine vergleichbare Einschätzung ergibt sich bei KWK-Anlagen, die auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden oder eine elektrische Nennleistung von bis zu zwei Megawatt aufweisen und deshalb von der Stromsteuer befreit sind. Diese Stromsteuerbefreiungen erfolgen aus Gründen des Umweltschutzes oder im Sinne einer Bagatellgrenze. Ein Ausschluss solcher KWK-Anlagen von den Ausschreibungen für die Zuschlagzahlungen lässt sich unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen. Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass die Gewährung der Steuerbefreiungen zu maßgeblichen Verzerrungen bei der Gebotsabgabe und dem Ergebnis der KWK-Ausschreibungen führen wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG
§ 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen
§ 27d Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG
Zu Buchstabe n
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG
§ 33c Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen
16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017
20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017
21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017
22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017
25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017
26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG
28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Drucksache 703/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM(2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM(2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... - Zudem wird die Kommission im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (2014-2020) prüfen, wie mit diesen Vorschriften und den Regeln für staatlichen Beihilfen im Bereich der Forschungs- und Innovationsinvestitionen die Förderung innovativer Technologien und Lösungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieträger durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Normen sorgen auch dafür, dass Produkte und Dienstleistungen besser und sicherer werden, wovon wiederum Verbraucher, Arbeiternehmer, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt profitieren. Mit Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutznormen werden die Merkmale vieler Produkte und Dienstleistungen festgelegt.... weil sie Beschäftigung und Wachstum ankurbeln
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... 3. Die von der deutschen und europäischen Politik gewünschte Entwicklung zugunsten des Schienengüterverkehrs geht nach Einschätzung des Bundesrates tendenziell mit einer Verlagerung der Lärmproblematik einher und führt lokal zu Akzeptanzproblemen. Ohne einen verbesserten Lärmschutz in den Bereichen mit zu hohen Lärmemissionen sind die verkehrs- und umweltschutzbezogenen Ziele einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht umsetzbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz vor Schienenverkehrslärm eine hohe Bedeutung zugemessen und entsprechend der Beschlüsse, zuletzt am 18. Dezember 2015 (Bundesrats-Drucksache 551/15(B)), entscheidend verbessert wird. Insofern begrüßt er, dass der Bund jetzt den Entwurf zu einem Schienenlärmschutzgesetz vorgelegt hat, durch das es zu einem faktischen Ende des Einsatzes lauter Güterwagen ab Ende 2020 kommen soll.
Drucksache 73/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... 6. Dies ist auch deshalb zu bedauern, da eine Novellierung nicht sofort einen rechtssicheren Rahmen für die Vergabe der Konzessionen im Wettbewerb schaffen wird. Denn eine Rechtssicherheit wird erst eintreten, wenn es eine gefestigte Rechtsprechung zum novellierten wettbewerblich ausgerichteten Konzessionsrecht, das notwendig unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, gibt. Da ein Konzessionsverfahren - auch nach der beabsichtigten Novellierung - mit Rechtsunsicherheiten verknüpft sein wird, werden auch zukünftig nur unzureichend klima- und umweltschutzpolitische Akzente im Konzessionsverfahren gesetzt werden können. Eine weitestgehende, sachlich begründete Ausschöpfung klima- und umweltpolitischer Gestaltungsspielräume wird zu einem rechtlichen Wagnis. Auch nach Konzessionserteilung erforderlich werdende klima- und umweltschutzpolitische Anforderungen, die vor Konzessionserteilung noch nicht absehbar waren, können grundsätzlich nicht mehr gestellt werden, was in Anbetracht der langen Konzessionslaufzeiten und der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Energiewende ein Fehlen an notwendigen Steuerungsmöglichkeiten bedeutet. Des Weiteren lässt sich bei der Erteilung von Konzessionen für die einzelnen Netze eine spartenübergreifende Netzkombination kaum durchsetzen; für jedes Netz gibt es einen eigenen Verantwortlichen, der seine spezifischen Interessen verfolgt und nicht das Interesse an einer im Sinne der Energiewende bestmöglichen Abstimmung der örtlichen Strom-, Gas- und Wärmenetze.
Drucksache 736/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger äußern zunehmend den Wunsch, auf hochwertige, interoperable und wiederverwendbare Daten zuzugreifen, um insbesondere im Bereich der Geodaten neue Dienstleistungen zu erbringen. Die Nutzung von Geodaten für die Stadt-, Landnutzungs- oder Verkehrsplanung sowie für wissenschaftliche Zwecke kann Innovationen nach sich ziehen, mit denen gesellschaftliche Herausforderungen etwa im Bereich des Umweltschutzes bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Entwicklung von Endnutzeranwendungen fördern, einschließlich EU-spezifischer Anwendungen, um die über die Geodateninfrastruktur (
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 703/16
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Drucksache 699/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetz es
... Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände
Anlage Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... 11. European Environmental Citizens’ Organisation for Standardisation (Organisation zur Interessenvertretung europäischer Umweltschutzverbände in Normungsfragen): http://ecostandard.org/
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 225/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Drucksache 703/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Luftreinhaltung im Verkehrsbereich)
Drucksache 132/3/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 5. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das Ziel des Vorschlags, dass die Typgenehmigungsverfahren zukünftig korrekt und harmonisiert durchgeführt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Regelwerks wiederherzustellen und ein angemessenes Maß an Gesundheitsund Umweltschutz zu gewährleisten.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 143/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE -Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 - COM(2016) 157 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, die Anforderungen an Düngeprodukte auf EU-Ebene weiter zu harmonisieren und dabei die Belange des Umweltschutzes durch eine Begrenzung von Schadstoffen in den Düngeprodukten mit
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Anhängen
Zu Anhang I Teil II PFC 3
Zur Vorlage im Übrigen
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... "(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Magnetschwebebahnverkehr, zur Gewährleistung des Umweltschutzes oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer Rechtsverordnungen über den Bau und den Betrieb von Magnetschwebebahnen zu erlassen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betriebsweise nach den Erfordernissen der Sicherheit, nach den neuesten Erkenntnissen der Technik und nach internationalen Abmachungen einheitlich zu regeln."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 155/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz s i.d.R. gelungen zum Erhalt von Dauergrünland getroffen, die der Durchführung der Vorschriften über die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden nach der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Aufwand. 4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen:
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Anlass und Inhalt des Regelungsvorhabens
II.2 Erfüllungsaufwand
- Wirtschaft
- Verwaltung
II.3 One in, one out-Regel
Drucksache 455/1/16
... Die Umweltstrafrecht-Richtlinie der EU gehört zu dem Kanon von Umweltschutzbestimmungen, die in erheblichem öffentlichem Interesse liegen und dem Allgemeinwohl bzw. der Daseinsvorsorge dienen. Dies gilt in gleicher Weise für wesentliche Teile der Bestimmungen des BWaldG. Schon im Jahr 1990 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bedeutung des Waldes für die Umwelt gleichrangig neben seinen wirtschaftlichen Nutzen tritt (BVerfG 2 BvL 13/88; Rn 117). Bestimmte Tätigkeiten der Waldbehandlung, die für die Steuerung und Lenkung der Waldentwicklung zwingend notwendig sind, dienen danach maßgeblich der Daseinsvorsorge und liegen in erheblichem Maß im öffentlichen Interesse des Allgemeinwohls.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz
'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes
§ 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
Zu § 40
Zu § 46
Drucksache 422/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Zusammenfassend geht Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb weit über die Erfordernisse des EuGH-Urteils hinaus und würde anerkannten Vereinigungen ermöglichen, ihr Fachwissen und ihre konkrete Kritik bewusst dem jeweiligen Genehmigungsverfahren zu versagen. Dass diese Möglichkeit genutzt werden würde, zeigt gerade die vorstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wo eine anerkannte Umweltschutzvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von
1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 3 UmwRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1Nummer 3 Buchstabe b UmwRG , Nummer 5 § 7 Absatz 3 UmwRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 2 UmwRG Buchstabe b § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 UmwRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 4 Absatz 3 Satz 2 UmwRG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 UmwRG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UmwRG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 01 - neu -, Absatz 1 Satz 1 UmwRG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 UmwRG
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu - UmwRG
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 7 - neu - UmwRG
16. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 3 UVPG
17. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe
18. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c bis 1e UVPG
19. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG
21. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG
22. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG
23. Zu Artikel 3 § 10 Absatz 6a Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG
24. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 80c - neu - VwGO
'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 80c
25. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 87c - neu - VwGO *
'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 87c
26. Zu Artikel 15 Nummer 1 und Nummer 2 § 7 Absatz 1 Satz 2 und § 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV
Drucksache 433/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... a) Der Bundesrat sieht es als besonderen Erfolg an, dass es im Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern gelungen ist, die vereinbarte Grundkonzeption umzusetzen. Es ist gut, dass ein starker Fokus auf dem Erhalt der Infrastruktur liegt. Hierfür sind 69 Prozent der Mittel vorgesehen. Deutschlands Infrastruktur wird von der Umsetzung dieses BVWP stark profitieren und für die Herausforderungen des wachsenden Personen- und Güterverkehrs fit gemacht werden. Die Engpassbeseitigung wird entscheidend vorangebracht, der strukturelle Zusammenhalt Deutschlands wird gefördert, die Verbindungen in die Nachbarstaaten werden verbessert und die TEN-Korridore ausgebaut. In der Gesamtschau aller Verkehrsträger werden 87 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau in großräumig bedeutsame Projekte investiert. Der Umweltbericht verdeutlicht, dass Infrastrukturausbau und guter Umweltschutz Hand in Hand gehen können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Diese positive Dynamik muss aufrechterhalten und die Anstrengungen müssen fortgeführt werden, um die Investitionen auf ihren langfristig tragfähigen Trend zurückzuführen. Die Mechanismen der Investitionsoffensive haben sich bewährt und müssen nun ausgebaut werden, um weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen noch Marktversagen besteht. Dazu gehören Investitionen in die Bereiche Energie, Umwelt und Klimaschutz5, Sozial- und Humankapital6 und die dazugehörige Infrastruktur sowie in die Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation, den grenzüberschreitenden und nachhaltigen Verkehr sowie in den digitalen Wandel. Die EU hat eindeutige und einzigartige Stärken, die für Investitionen entscheidend sind: den Binnenmarkt, die am besten qualifizierte Bevölkerung der Welt, einen hohen Sozial- und Umweltschutz sowie solide, berechenbare, effiziente und transparente Rechtssysteme. Es gibt keine Wunderwaffe, mit der sich das volle Potenzial für EU-Investitionen innerhalb weniger Monate ausschöpfen lässt, doch die ermutigenden Ergebnisse, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden, bilden eine solide Grundlage für künftige politische Initiativen, die sowohl auf den Einsatz des EU-Haushalts als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen abzielen.
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 340/16
... a. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu baulichen Maßnahmen entbehrlich ist, die für die Installation einer Ladeeinrichtung erforderlich sind, ist angesichts des in Artikel 20a GG normierten Staatsziels des Umweltschutzes sowie der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt.
A. Problem und Ziel
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
B. Lösung
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 554b Elektromobilität
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
II. Wesentlicher Inhalt
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit
2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Drucksache 124/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... "(3) Die Angaben zu Investitionen, tätigen Personen und Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden."
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 16 Absatz 3 UStatG
2. Zu Artikel 2 § 3 HBauStatG
Drucksache 321/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
... "(3) Die Angaben zu Investitionen, zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden." ‘
‚Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
Artikel 4 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 228/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... Eine wesentliche Zielsetzung der Gesetzesänderung ist es, über die bisher formulierten Anforderungen hinaus die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dieser Aspekt wird in der Begründung zum Gesetzentwurf zwar explizit benannt, der Gesetzestext des Entwurfs enthält jedoch keine Regelung, die einer solchen Erweiterung eindeutig entspräche. Der neu aufgenommene Begriff "umweltgerecht" weist zwar in die richtige Richtung, bleibt aber hinter dem Gewollten zurück, da Umweltschutz und Naturschutz nicht begriffsidentisch sind und für unterschiedliche Handlungsansätze stehen. Im Interesse einer eindeutigen Regelung im künftigen GAK-Gesetz sollte daher auch der Aspekt des Naturschutzes in der agrarisch genutzten Landschaft ausdrücklich mit aufgenommen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 3 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 7
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... 1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 9/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.
Drucksache 63/16
... Die Ergänzung des Teil B Absatz 1 Nr. 2 "Kühlwasser und Spülwasser sind nach Aufbereitung wiederzuverwenden" um die Wörter "so weit möglich" ist notwendig, weil sich in der Umsetzung dieser Mindestanforderung gezeigt hat, dass nicht in allen Fällen das Kühl- und Spülwasser wiederverwendet werden kann, weil es zu stark verschmutzt ist und dessen Aufbereitung nur mit erheblichem Aufwand (Chemikalien-, Energieverbrauch) zu erreichen wäre, was zu einer Verschiebung der Umweltauswirkung auf andere Medien führt. Dies widerspricht dem Ansatz des medienübergreifenden Umweltschutzes. Daher soll durch die Ergänzung der Wörter "so weit möglich" den Betreibern die Möglichkeit gegeben werden, Kühl- und Spülwasser von der Wiederverwendung auszuschließen, wenn es für den Herstellungsprozess nicht mehr geeignet ist und die Aufbereitung zu erheblichen Umweltbelastungen führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen
1. Betriebliches Abwasserkataster
2. Betriebstagebuch
3. Jahresbericht
B Allgemeine Anforderungen
F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
B Allgemeine Anforderungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Befristung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nr. 7
Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster
Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch
Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Anlage n zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Teil G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 746/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... 3. Die von der deutschen und europäischen Politik gewünschte Entwicklung zugunsten des Schienengüterverkehrs geht nach Einschätzung des Bundesrates tendenziell mit einer Verlagerung der Lärmproblematik einher und führt lokal zu Akzeptanzproblemen. Ohne einen verbesserten Lärmschutz in den Bereichen mit zu hohen Lärmemissionen sind die verkehrs- und umweltschutzbezogenen Ziele einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht umsetzbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz vor Schienenverkehrslärm eine hohe Bedeutung zugemessen und entsprechend der Beschlüsse, zuletzt am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 551/15(B)), entscheidend verbessert wird. Insofern begrüßt er, dass der Bund jetzt den Entwurf zu einem Schienenlärmschutzgesetz vorgelegt hat, durch das es zu einem faktischen Ende des Einsatzes lauter Güterwagen ab Ende 2020 kommen soll.
Drucksache 736/16
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Drucksache 30/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur COM(2015) 669 final
... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Ausübung dieser Aufgaben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 7a Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 736/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe)
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... -Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erforderlich, um zukünftig die Anwendung umweltbezogener Bestimmungen durch Privatpersonen oder Behörden überprüfbar zu machen. Des Weiteren muss zur Umsetzung des Beschlusses V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 2 der UN ECE Aarhus-Konvention die Einschränkung der Rügebefugnis auf "Vorschriften, die dem Umweltschutz dienen", entfallen. Demgegenüber soll im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus- Konvention an diesem die Rügebefugnis einschränkenden Kriterium festgehalten werden. Bedarf zur Änderung des deutschen Rechts ergibt sich mit Blick auf Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus-Konvention auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 5. September 2013 (7 C 21.12) zur umweltrechtlichen Verbandsklage bei Luftreinhalteplänen sowie aus dem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vom 8. März 2011 im Fall Slowakischer Braunbär (Rechtssache C240/09).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 301/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... - Beitrag der Organisationen nach Anhang III (SBS8, ANEC9, ECOS10 und ETUC11, welche im Bereich der Normung die Interessen von KMU, Verbrauchern, Arbeitnehmern und des Umweltschutzes vertreten) zur Normenerstellung (Integration),
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017
1. Einleitung
2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
2.1. IKT-Normung
2.2. Normung von Dienstleistungen
2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen
3. Internationale Zusammenarbeit
4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
5. NÄCHSTER ZYKLUS
Drucksache 810/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)
Drucksache 132/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und
3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10
4. Zu Nummer 7 Satz 3
Drucksache 281/16
... Die Maßnahme berücksichtigt in ihrer Folge die Ziele der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit auch der sozialen Verantwortung sowie den Umweltschutz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sicherung des Verkehrs und seiner Infrastruktur sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft. Die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen bietet Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge mit dem günstigsten Mautsatz einzusetzen. Sie fördert die Internalisierung externer Kosten, da die Mautsätze teilweise externe Kosten berücksichtigen, die der Güterkraftverkehr verursacht (Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten). Die erweiterte Mautpflicht kann sich ferner positiv auf den Anteil des Schienenverkehrs und der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 225/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Drucksache 225/16
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- und Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)
Drucksache 228/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... Eine wesentliche Zielsetzung der Gesetzesänderung ist es, über die bisher formulierten Anforderungen hinaus die Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dieser Aspekt wird in der Begründung zum Gesetzentwurf zwar explizit benannt, der Gesetzestext des Entwurfs enthält jedoch keine Regelung, die einer solchen Erweiterung eindeutig entspräche. Der neu aufgenommene Begriff "umweltgerecht" weist zwar in die richtige Richtung, bleibt aber hinter dem Gewollten zurück, da Umweltschutz und Naturschutz nicht begriffsidentisch sind und für unterschiedliche Handlungsansätze stehen. Im Interesse einer eindeutigen Regelung im künftigen GAK-Gesetz sollte daher auch der Aspekt des Naturschutzes in der agrarisch genutzten Landschaft ausdrücklich mit aufgenommen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 7
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Darüber hinaus sind durch Änderungen im Recht der Europäischen Union sowie im internationalen statistischen Begriffssystem zur Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures - CEPA 2000) Anpassungen statistischer Rechtsvorschriften des Bundes notwendig geworden, die überwiegend redaktioneller Art sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Umweltstatistikgesetz
3 Hochbaustatistikgesetz
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Artikel 2 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
§ 4 Nummer 2
§ 4 Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 29/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs - COM(2015) 667 final
... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 2b Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 655/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... Mit dem Änderungsvorschlag wird im Wesentlichen der Regelungsinhalt des im Gesetzentwurf vorgesehenen § 78b WHG in das Baugesetzbuch überführt, damit sich die bauplanungsrechtlichen Vorgaben in den Kontext der Abwägungsvorgaben und ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz der §§ 1 und 1a BauGB einpassen und in der Bauleitplanung damit entsprechende Beachtung finden.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1a
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 4
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
6. Hauptempfehlung zu den Ziffern 7, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 21 bis 23
Zu Artikel 1 Nummer 5
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Hauptempfehlung zu den Ziffern 10 teilweise , 11 und 12
Zu Artikel 1 Nummer 5
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 1 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 WHG
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 5
12. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 5
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 3 Satz 2 WHG , Nummer 6 § 78b Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 3 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 3 WHG
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
24. Hauptempfehlung zu Ziffer 26
Zu Artikel 1 Nummer 6
25. Hauptempfehlung zu Ziffer 27
Zu Artikel 2 Nummer 1a
26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 24
27. Hilfsempfehlung U zu Ziffer 25
Zu Artikel 1 Nummer 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - WHG
29. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Absatz 2 Satz 1 WHG
30. Hauptempfehlung U zu Ziffern 31 und 33
Zu Artikel 1 Nummer 6
31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 WHG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 6
34. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 2 Satz 3 WHG
35. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 1 WHG
36. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 3 WHG
37. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 6 WHG
38. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG
39. Zu Artikel 1
40. Zu Artikel 1
41. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB
42. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG
43. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO
Drucksache 810/16
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Umwelt und Klima)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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