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"Umweltstrafrecht"
Drucksache 132/1/18
... Die Neuregelung der Anlagen soll der Umsetzung der Umweltstrafrecht-Richtlinie gelten. Die Änderung sollte auch genutzt werden, um bestehende Lücken der
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 4
6. Zu Artikel 1 Nummer 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang Anlage 1 Teil A Nummer 1, Teil B Nummer 1, Teil C Nummer 1
Drucksache 132/18
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6. Dezember 2008, S. 28) (Umweltstrafrecht-Richtlinie), verpflichtet die Mitgliedstaaten schwere Verstöße gegen das gemeinschaftliche Umweltrecht unter Strafe zu stellen. Durch das Fünfundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38, 38a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 2 Verbote
§ 5a Strafvorschriften
Artikel 2
Anhang
Zu Artikel 1 Nummer 4
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten
Teil A (Besitz)
1. Haarwild
2. Federwild
Teil B (Handel)
1. Haarwild
2. Federwild
Teil C (Besitz und Handel)
1. Haarwild
2. Federwild
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten
1. Haarwild
2. Federwild
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Nummer 1:
Artikel 1 Nummer 2:
Artikel 1 Nummer 3:
Artikel 1 Nummer 4:
Artikel 2 :
Drucksache 455/1/16
... es dient dem Schließen einer Regelungslücke, die in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Umweltstrafrecht-Richtlinie der EU in Bezug auf das Jagdrecht verblieben ist. Mit dem zu Grunde liegenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/4624) sollen bestehende Regelungslücken im nationalen Recht geschlossen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz
'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes
§ 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
Zu § 40
Zu § 46
Drucksache 25/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
... Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 06.12.2008 S. 28 - EU-Richtlinie Umweltstrafrecht) verpflichtet die Mitgliedstaaten, jedes vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Verhalten unter Strafe zu stellen, das eine erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets verursacht. Durch die Änderung einer in dieser Richtlinie in Bezug genommenen anderen Richtlinie entsprechen die Verweisungen in § 329 Absatz 4 Nummern 1 und 2 StGB nicht mehr dem neuesten Stand. Daher müssen die Verweisungen angepasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 302 Erweiterter Verfall
§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
§ 338 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
§ 3 Auslandstaten
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung der Sektorenverordnung
Artikel 8 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Artikel 9 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. EU-Rahmenbeschluss
2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme
3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
2.4 1:1- Umsetzung
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 50/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetz es
... | zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38 und 38a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 58/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Gestützt auf die Bestimmungen des Titels XIX des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Artikel 175 Absatz 1) haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 19. November 2008 die Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Richtlinie Umweltstrafrecht) erlassen (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28). Mit dieser Richtlinie wurden erstmals strafrechtliche Regelungen durch den Gemeinschaftsgesetzgeber vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 38a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Drucksache 58/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 und 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG
5. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe bneu - § 39 Absatz 2 Nummer 5aneu - BJagdG
6. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
7. Zur Eingangsformel und Artikel 5
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 58/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 BNatSchG Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 ist zu streichen.
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 38 Absatz 2 BJagdG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 39 Absatz 2 Nummer 5a - neu - BJagdG Artikel 3 Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:
8. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
9. Zur Eingangsformel und Artikel 5
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... Die Vorschrift verbietet Verstöße gegen das Übereinkommen und verlangt von den Vertragsparteien, entsprechende Strafvorschriften zu erlassen. Sie enthält derzeit aber keine Vorschriften, die unmittelbar bewehrt werden könnten. Soweit sich Verstöße nicht bereits unter vorhandene umweltstrafrechtliche Vorschriften subsumieren lassen müssen für den Fall entsprechender künftiger Änderungen des Übereinkommens fehlende Ordnungswidrigkeitenvorschriften geschaffen werden. Dafür kann auf die §§ 9c und 15 Abs. 1 Nr. 2 des
Drucksache 128/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.
Drucksache 128/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Drucksache 128/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... Bei der Folgenabschätzung wurden mehrere Möglichkeiten betrachtet: die Möglichkeit, keine Maßnahmen auf EU-Ebene zu treffen, die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch freiwillige Initiativen zu verbessern, die Möglichkeit das Umweltstrafrecht vollständig zu harmonisieren, und schließlich eine Teilharmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Festlegung von Straftaten
2. Haftung juristischer Personen
3. Sanktionen
4. Umsetzungszeitraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten
Artikel 4 Beteiligung und Anstiftung
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Berichterstattung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 122/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... Der Vorschlag für die Erweiterung des geltenden § 309 Abs. 6 orientiert sich an Formulierungen in verschiedenen umweltstrafrechtlichen Vorschriften, etwa §§ 324a, 325 Abs. 1 und 4, 325a Abs. 2 sowie 326 Abs. 1 Nr. 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung des Entwurfs
2. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
3. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 399/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (... StrÄndG )
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine umweltstrafrechtliche Pönalisierung des Fahrzeugverkehrs systemwidrig und im Hinblick auf das von dem Rahmenbeschluss angestrebte Ziel einer Effektivierung der Bekämpfung schwerer, insbesondere grenzüberschreitender Umweltdelinquenz nicht geboten, also unverhältnismäßig ist. Die geltende Fassung des § 325
Drucksache 399/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (... StrÄndG )
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine umweltstrafrechtliche Pönalisierung des Fahrzeugverkehrs systemwidrig und im Hinblick auf das von dem Rahmenbeschluss angestrebte Ziel einer Effektivierung der Bekämpfung schwerer, insbesondere grenzüberschreitender Umweltdelinquenz nicht geboten, also unverhältnismäßig ist. Die geltende Fassung des § 325
Drucksache 723/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden und zur Änderung der Richtlinie 2002/58 /EG KOM (2005) 438 endg.; Ratsdok. 12671/05 A
... - In der Begründung des Richtlinienvorschlags fehlt bislang eine ausführliche Erörterung der Frage, ob das Vorhaben auf eine Richtlinie gestützt werden kann bzw. ob es - eventuell auf Grund der Rechtsprechung des EuGH zum Umweltstrafrecht (Urteil vom 13. September 2005, C-176/03) - auf einen Rahmenbeschluss gestützt werden muss. Der Bundesrat sollte darauf hinwirken, diese grundsätzliche Frage zu klären, um der Gefahr zu begegnen, dass das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt vom EuGH für nichtig erklärt wird.
Drucksache 274/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.