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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umweltstrafrecht"


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Drucksache 132/1/18

... Die Neuregelung der Anlagen soll der Umsetzung der Umweltstrafrecht-Richtlinie gelten. Die Änderung sollte auch genutzt werden, um bestehende Lücken der

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Drucksache 132/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 4

6. Zu Artikel 1 Nummer 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang Anlage 1 Teil A Nummer 1, Teil B Nummer 1, Teil C Nummer 1


 
 
 


Drucksache 132/18

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6. Dezember 2008, S. 28) (Umweltstrafrecht-Richtlinie), verpflichtet die Mitgliedstaaten schwere Verstöße gegen das gemeinschaftliche Umweltrecht unter Strafe zu stellen. Durch das Fünfundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38, 38a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 2
Verbote

§ 5a
Strafvorschriften

Artikel 2

Anhang

Zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

Teil
A (Besitz)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
B (Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
C (Besitz und Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten

Anlage 3
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist

Anlage 5
(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten

1. Haarwild

2. Federwild

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1:

Artikel 1
Nummer 2:

Artikel 1
Nummer 3:

Artikel 1
Nummer 4:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 455/1/16

... es dient dem Schließen einer Regelungslücke, die in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Umweltstrafrecht-Richtlinie der EU in Bezug auf das Jagdrecht verblieben ist. Mit dem zu Grunde liegenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/4624) sollen bestehende Regelungslücken im nationalen Recht geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 25/15

... Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 06.12.2008 S. 28 - EU-Richtlinie Umweltstrafrecht) verpflichtet die Mitgliedstaaten, jedes vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Verhalten unter Strafe zu stellen, das eine erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets verursacht. Durch die Änderung einer in dieser Richtlinie in Bezug genommenen anderen Richtlinie entsprechen die Verweisungen in § 329 Absatz 4 Nummern 1 und 2 StGB nicht mehr dem neuesten Stand. Daher müssen die Verweisungen angepasst werden.

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Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 50/15

... | zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38 und 38a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 58/11

... Gestützt auf die Bestimmungen des Titels XIX des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Artikel 175 Absatz 1) haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 19. November 2008 die Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Richtlinie Umweltstrafrecht) erlassen (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28). Mit dieser Richtlinie wurden erstmals strafrechtliche Regelungen durch den Gemeinschaftsgesetzgeber vorgenommen.

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Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 58/1/11

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 und 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG

5. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe bneu - § 39 Absatz 2 Nummer 5aneu - BJagdG

6. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG

'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

7. Zur Eingangsformel und Artikel 5

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 58/11 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 BNatSchG Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 38 Absatz 2 BJagdG

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 39 Absatz 2 Nummer 5a - neu - BJagdG Artikel 3 Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:

8. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG

'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

9. Zur Eingangsformel und Artikel 5

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 18/08

... Die Vorschrift verbietet Verstöße gegen das Übereinkommen und verlangt von den Vertragsparteien, entsprechende Strafvorschriften zu erlassen. Sie enthält derzeit aber keine Vorschriften, die unmittelbar bewehrt werden könnten. Soweit sich Verstöße nicht bereits unter vorhandene umweltstrafrechtliche Vorschriften subsumieren lassen müssen für den Fall entsprechender künftiger Änderungen des Übereinkommens fehlende Ordnungswidrigkeitenvorschriften geschaffen werden. Dafür kann auf die §§ 9c und 15 Abs. 1 Nr. 2 des



Drucksache 128/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.

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Drucksache 128/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 128/1/07

... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.

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Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 128/07

... Bei der Folgenabschätzung wurden mehrere Möglichkeiten betrachtet: die Möglichkeit, keine Maßnahmen auf EU-Ebene zu treffen, die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch freiwillige Initiativen zu verbessern, die Möglichkeit das Umweltstrafrecht vollständig zu harmonisieren, und schließlich eine Teilharmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten.

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Drucksache 128/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Festlegung von Straftaten

2. Haftung juristischer Personen

3. Sanktionen

4. Umsetzungszeitraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Artikel 4
Beteiligung und Anstiftung

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Berichterstattung

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 122/07

... Der Vorschlag für die Erweiterung des geltenden § 309 Abs. 6 orientiert sich an Formulierungen in verschiedenen umweltstrafrechtlichen Vorschriften, etwa §§ 324a, 325 Abs. 1 und 4, 325a Abs. 2 sowie 326 Abs. 1 Nr. 4

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Drucksache 122/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung des Entwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

3. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 399/1/05

... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine umweltstrafrechtliche Pönalisierung des Fahrzeugverkehrs systemwidrig und im Hinblick auf das von dem Rahmenbeschluss angestrebte Ziel einer Effektivierung der Bekämpfung schwerer, insbesondere grenzüberschreitender Umweltdelinquenz nicht geboten, also unverhältnismäßig ist. Die geltende Fassung des § 325



Drucksache 399/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine umweltstrafrechtliche Pönalisierung des Fahrzeugverkehrs systemwidrig und im Hinblick auf das von dem Rahmenbeschluss angestrebte Ziel einer Effektivierung der Bekämpfung schwerer, insbesondere grenzüberschreitender Umweltdelinquenz nicht geboten, also unverhältnismäßig ist. Die geltende Fassung des § 325



Drucksache 723/1/05

... - In der Begründung des Richtlinienvorschlags fehlt bislang eine ausführliche Erörterung der Frage, ob das Vorhaben auf eine Richtlinie gestützt werden kann bzw. ob es - eventuell auf Grund der Rechtsprechung des EuGH zum Umweltstrafrecht (Urteil vom 13. September 2005, C-176/03) - auf einen Rahmenbeschluss gestützt werden muss. Der Bundesrat sollte darauf hinwirken, diese grundsätzliche Frage zu klären, um der Gefahr zu begegnen, dass das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt vom EuGH für nichtig erklärt wird.



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.