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137 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umweltziele"


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Drucksache 28/1/20

... 24. Die Kommission weist im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Finanzwesen als eine wesentliche Maßnahme auf die Ausarbeitung näherer Einzelheiten der EU-Taxonomie zu den Zielen des Klimaschutzes und zu anderen Umweltzielen in delegierten Rechtsakten hin. Wegen der weitreichenden Auswirkungen der Taxonomie auf die Produktions- und Lieferketten spricht sich der Bundesrat für eine angemessene Einbeziehung der Expertise von Vertretern sowohl der Finanzwirtschaft als auch der Realwirtschaft in voller Abdeckung aller relevanten Sektoren in der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen sowie der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten aus.



Drucksache 28/20 (Beschluss)

... 9. Die Kommission weist im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Finanzwesen als eine wesentliche Maßnahme auf die Ausarbeitung näherer Einzelheiten der EU-Taxonomie zu den Zielen des Klimaschutzes und zu anderen Umweltzielen in delegierten Rechtsakten hin. Wegen der weitreichenden Auswirkungen der Taxonomie auf die Produktions- und Lieferketten spricht sich der Bundesrat für eine angemessene Einbeziehung der Expertise von Vertretern sowohl der Finanzwirtschaft als auch der Realwirtschaft in voller Abdeckung aller relevanten Sektoren in der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen sowie der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten aus.



Drucksache 280/1/20

... 13. Der Bundesrat betont, dass die Produktion von Lebensmitteln Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt. Gerade die gegenwärtige SARS-CoV-2-Pandemie hat die Bedeutung von Ernährungssouveränität und Krisenfestigkeit als wesentliche Pfeiler der EU deutlich vor Augen geführt. Die Erkenntnisse aktueller Auswirkungen der Pandemie müssen in der GAP nach 2020 mit den Zielen der Ernährungssouveränität, Markttransparenz und Erhaltung sowie des Aufbaus zuverlässiger, regionaler und nachhaltiger Lebensmittelversorgungsketten in Einklang gebracht werden. Die GAP nach 2020 muss neben den verstärkten Umweltzielen weiterhin zur Ernährungssicherheit, zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen und diese Ziele auch entsprechend finanziell hinterlegen.



Drucksache 29/20

... Am 11. Dezember 2019 nahm die Kommission eine Mitteilung über den europäischen Grünen Deal an, in der sie ihren Fahrplan für eine neue Wachstumspolitik für Europa darlegte. Diese Wachstumspolitik beruht auf ehrgeizigen Klima- und Umweltzielen sowie auf partizipativen Prozessen, die Bürgerinnen und Bürger, Städte und Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Umweltschutz zusammenbringen. Im Einklang mit dem Ziel, die Klimaneutralität der EU bis 2050 auf wirksame und faire Weise zu erreichen, wurde im Rahmen des europäischen Grünen Deals ein Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen, der auch einen Fonds für einen gerechten Übergang umfasst, damit niemand zurückgelassen wird. Die schwächsten Bevölkerungskreise sind den negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung am stärksten ausgesetzt. Gleichzeitig wird die Bewältigung des Übergangs zu erheblichen strukturellen Veränderungen führen. Bürger und Arbeitnehmer werden auf unterschiedliche Weise betroffen sein, und nicht alle Mitgliedstaaten, Regionen und Städte befinden sich in der gleichen Ausgangslage für den Übergang bzw. sind gleichermaßen für den Übergang gewappnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... InvestEU wird nachhaltige Investitionen in allen Wirtschaftszweigen fördern. Das Programm wird zudem nachhaltige Verfahrensweisen unter privaten und öffentlichen Investoren verbreiten. Die Kommission wird eine Methodik zur Verfolgung klimabezogener Ausgaben entwickeln, mit der der Beitrag spezifischer Finanzierungen und Investitionen zu den Klimaschutz- und Umweltzielen des Programms gemessen werden kann. Darüber hinaus wird sie eine Methodik zur "Nachhaltigkeitsprüfung" einführen, wonach ab einer bestimmten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 295/1/20

... 42. Um dem Credo, mit öffentlichen Investitionen "keinen Schaden anrichten" Rechnung zu tragen, regt der Bundesrat an, keine wirtschaftlichen Aktivitäten zu fördern, die Klima- und Umweltziele beeinträchtigen, und sich hierfür an den Definitionen des Verordnungsvorschlags über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (sogenannte Taxonomieverordnung - BR-Drucksache 289/18) zu orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 9. Er betont, dass die Produktion von Lebensmitteln Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt. Gerade die gegenwärtige SARS-CoV-2-Pandemie hat die Bedeutung von Ernährungssouveränität und Krisenfestigkeit als wesentliche Pfeiler der EU deutlich vor Augen geführt. Die Erkenntnisse aktueller Auswirkungen der Pandemie müssen in der GAP nach 2020 mit den Zielen der Ernährungssouveränität, Markttransparenz und Erhaltung sowie des Aufbaus zuverlässiger, regionaler und nachhaltiger Lebensmittelversorgungsketten in Einklang gebracht werden. Die GAP nach 2020 muss neben den verstärkten Umweltzielen weiterhin zur Ernährungssicherheit, zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen und diese Ziele auch entsprechend finanziell hinterlegen.



Drucksache 63/19 (Beschluss)

... - Außerdem bittet er die Bundesregierung erneut darum, darauf hinzuwirken, dass der Begriff der "ökologischen Nachhaltigkeit" nach den einzelnen Umweltzielen des Kommissionsvorschlags spezifiziert und mit einer graduellen Unterscheidung definiert wird. Dadurch kann die Transparenz für die Märkte weiter erhöht werden, indem eine sachgerechte Einschätzung über die konkrete Zielrichtung und das Maß der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit ermöglicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/19 (Beschluss)




2 Allgemeines

Nachhaltiges Finanzwesen


 
 
 


Drucksache 170/19

... Die geltenden Rahmenvorschriften zur Energiebesteuerung beruhen auf Artikel 113 AEUV15, in dem ein besonderes Gesetzgebungsverfahren mit Einstimmigkeit im Rat vorgesehen ist. Dieser Rahmen ist nicht an die Bestrebungen der Union in den Bereichen Energie und Klima angepasst. Er sorgt nicht für die notwendige politische Kohärenz zwischen dem Besteuerungsrahmen und den Strategien und Zielen im Energie- und Klimabereich. Die derzeitige Steuerpolitik spiegelt die Besteuerungsmuster der Mitgliedstaaten wider, die vor allem auf dem Bedarf an Einnahmen basieren, trägt aber den Auswirkungen des Brennstoff- und Stromverbrauchs auf die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU sowie der Gesundheits- und Umweltziele nicht systematisch Rechnung. In diesem Zusammenhang hat die Kommission mehrmals vorgeschlagen, fossile Brennstoffe entsprechend den mit ihrer Nutzung verbundenen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... - Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung erneut darum, darauf hinzuwirken, dass der Begriff der "ökologischen Nachhaltigkeit" nach den einzelnen Umweltzielen des Kommissionsvorschlags spezifiziert und mit einer graduellen Unterscheidung definiert wird. Dadurch kann die Transparenz für die Märkte weiter erhöht werden, indem eine sachgerechte Einschätzung über die konkrete Zielrichtung und das Maß der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit ermöglicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 251/18

... -arme Investitionen von dem zugrunde liegenden Mutterindex unterscheidet, insbesondere hinsichtlich der Gewichtung, der Marktkapitalisierung und der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Um den Beitrag des jeweiligen Referenzwerts zur Erreichung der Umweltziele zu bewerten, sollte der Referenzwert-Administrator offenlegen, wie der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftige EU-Taxonomie klare, detaillierte und verbindliche Definitionen sowie messbare Kriterien enthalten soll. Er begrüßt insoweit das seitens der Kommission in Aussicht gestellte Klassifikationssystem für klimawandelbezogene, umwelt- und sozialpolitisch nachhaltige Tätigkeiten, wonach eine nachhaltige und ökologische Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu einem oder mehreren Umweltzielen beitragen und keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen darf.



Drucksache 223/18

... Die Notwendigkeit, das Problem auf EU-Ebene anzugehen, wurde 2012 in der Mitteilung der Kommission "Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" (COM(2012) 673) erkannt. Die Eignungsprüfung "Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik" (SWD(2012) 393), die im November 2012 als ein Baustein des Blueprints veröffentlicht wurde, bewertete die Wirkung der sowohl im Umweltbereich als auch in anderen Bereichen ergriffenen Maßnahmen im Hinblick darauf, inwieweit die im Rahmen der Wasserpolitik bereits vereinbarten Ziele erreicht wurden. Dabei wurden gravierende Lücken festgestellt, die für eine effizientere Umsetzung der Umweltziele geschlossen werden müssen. In Bezug auf die Wiederverwendung von Abwasser kam der Fitness-Check zu dem Schluss, dass "verstärkt alternative umweltschonende Wasserversorgungsoptionen ins Auge gefasst werden" müssen, um Antworten auf die Wasserknappheit zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 43. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission mit dem Instrument der Konditionalität den Umwelt- und Klimaschutz stärken will. Die Konditionalität muss so ausgestaltet werden, dass die EU-Umweltziele in der gesamten EU deutlich besser als bisher erreicht werden können. Er erachtet es daher nicht als zielführend, dass die Ausgestaltung der Konditionalität an die Mitgliedstaaten delegiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/18 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag im Ergebnis zu einem Binärsystem führt: Eine Wirtschaftstätigkeit ist nachhaltig oder eben nicht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die ökologische Nachhaltigkeit - unter Beibehaltung der strengen Voraussetzungen des Artikels 3 Buchstabe a bis d des Verordnungsvorschlags - spezifiziert nach den einzelnen Umweltzielen und mit einer graduellen Unterscheidung definiert wird. Dies kann die wichtige Transparenz für die Märkte weiter erhöhen, indem eine sachgerechte Einschätzung über die konkrete Zielrichtung und das Maß der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit ermöglicht wird. Zudem kann eine solche Differenzierung ungerechtfertigten Eingriffen in andere Politikbereiche der Mitgliedstaaten entgegenwirken.



Drucksache 224/18

... Neben den beschriebenen Umweltzielen soll durch den Vorschlag der Binnenmarkt vor einer zusätzlichen Fragmentierung bewahrt werden - eines der Hauptziele der Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 246/1/18

... 63. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission mit dem Instrument der Konditionalität den Umwelt- und Klimaschutz stärken will. Die Konditionalität muss so ausgestaltet werden, dass die EU-Umweltziele in der gesamten EU deutlich besser als bisher erreicht werden können. Er erachtet es daher nicht als zielführend, dass die Ausgestaltung der Konditionalität an die Mitgliedstaaten delegiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 148/1/17

... j) Ebenso hält der Bundesrat es für nicht angebracht, bei der Eutrophierung von Oberflächengewässern nur langsam fließende und stehende Gewässer zu benennen. Die Eutrophierung der Oberflächengewässer einschließlich der Meere ist eine wesentliche Ursache für die Nichterreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie. Aus seiner Sicht ist eine solche Einschränkung daher fachlich nicht zu begründen. Für eine zielgerichtete Reduzierung der Belastung wären für alle Oberflächengewässer belastungsbezogene Kriterien notwendig gewesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6

19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV

21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4

22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung

'Artikel 4 Folgeänderung

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... Die Mitgliedstaaten legen für jede Meeresregion bzw. -unterregion eine umfassende Reihe von Umweltzielen sowie zugehörige Indikatoren für ihre Meeresgewässer fest. Dabei berücksichtigen sie die Vorgaben der Anhänge III und IV. Die Kommission könnte den Mitgliedstaaten insoweit künftig ohne deren vorherige nennenswerte Einflussnahmemöglichkeit neue Vorgaben machen, die sich als personal- und kostenintensiv in der Ausführung erweisen. Gleiches gilt für Anhang V der Richtlinie, in welchem die Anforderungen an Überwachungsprogramme aufgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 731/17

... Zugleich sieht sich die EU stark in der Pflicht, Maßnahmen gemäß dem COP21-Übereinkommen von Paris sowie zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung zu ergreifen. Die GAP stützt insbesondere die im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 ausgegebenen Ziele, wobei die Landwirtschaft zum gesamtwirtschaftlichen Ziel einer Verringerung der Emissionen um 40 % bis 2030 und zur EU-Anpassungsstrategie beitragen soll. Darüber hinaus muss die europäische Landwirtschaft einen größeren Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Diesen Verpflichtungen kann ohne die Land- und Forstwirte sowie weitere Akteure im ländlichen Raum nicht nachgekommen werden, die zusammen mehr als die Hälfte der Fläche der EU bewirtschaften, die damit verbundenen natürlichen Ressourcen vorrangig nutzen und bewahren und große Kohlenstoffsenken sowie nachwachsende Rohstoffe für die Industrie und die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 119/17

... (2) Gemäß Artikel 191 AEUV verfolgt die Union die Umweltziele Erhaltung und Schutz der Umwelt und Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, und Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... Die Mitgliedstaaten legen für jede Meeresregion bzw. -unter-region eine umfassende Reihe von Umweltzielen sowie zugehörige Indikatoren für ihre Meeresgewässer fest. Dabei berücksichtigen sie die Vorgaben der Anhänge III und IV. Die Kommission könnte den Mitgliedstaaten insoweit künftig ohne deren vorherige nennenswerte Einflussnahmemöglichkeit neue Vorgaben machen, die sich als personal- und kostenintensiv in der Ausführung erweisen. Gleiches gilt für Anhang V der Richtlinie, in welchem die Anforderungen an Überwachungsprogramme aufgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 120/17

... Die sinnvolle Verwendung von EU-Fördermitteln ist ebenfalls wichtig für die Verwirklichung von Umweltzielen und eine bessere Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche. Auf der Grundlage der Analyse in den Länderberichten soll weiter untersucht werden, wie die richtigen Voraussetzungen für die Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung geschaffen und Umweltexternalitäten durch ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen und andere marktbasierte Instrumente und Investitionsmöglichkeiten der EU korrigiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 364/16

... -Immissionsschutzgesetzes und mit dem Programm zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen nach § 34 sicher, um die entsprechenden Umweltziele zu erreichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 532/16

... -armen, klimaverträglichen Wirtschaft beizutragen. Solche Reformen sind von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihre Klima- und Umweltziele erreichen und internationale Verpflichtungen einhalten kann, einschließlich ihrer Zusagen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens10 und der Ziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft11 aus dem Jahr 2015. Im Rahmen der G20 treibt die Kommission die Verwirklichung dieser Ziele voran.12 Die Kommission unterstützt die Ausrichtung privater Investitionen auf Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- und andere Umweltziele sowohl mittels politischer Maßnahmen als auch durch öffentliche Investitionen. Es wird daran gearbeitet, im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen die Verfügbarkeit "grüner" Mittel zu verbessern, und zwar durch Zweckbindung von mindestens 20 % der im Zeitraum 2014-2020 verfügbaren EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz und durch Einrichtung einer Plattform für die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft. Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion wurde unterstrichen, dass EU-Standards für grüne Anleihen gefördert werden müssen. Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die in den kommenden Monaten eine umfassende europäische Strategie für grüne Finanzierungen ausarbeiten soll. Um Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) Rechnung zu tragen, hat die EU Offenlegungsverpflichtungen für bestimmte große Unternehmen festgelegt; zudem wird sie nicht verbindliche Berichterstattungsleitlinien annehmen, damit Anleger und Verbraucher angemessen über diese Aspekte informiert werden. Ferner bewertet sie derzeit das Follow-up zur kürzlich durchgeführten Konsultation über langfristige und nachhaltige Investitionen; darin wurde die Bedeutung von ESG-Aspekten für die längerfristige Wertentwicklung von Unternehmen und für Investoren hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 701/16

... Die Umsetzung der bestehenden Umweltvorschriften der EU (Nachhaltigkeitsziele 6, 14 und 15) bleibt für die langfristige Tragfähigkeit unersetzlich und kann nicht von den allgemeineren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen getrennt werden. Wie im 7. Umwelt-Aktionsprogramm hervorgehoben, ist die Erhaltung und Verbesserung unserer natürlichen Ressourcen auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorger) funktioniert. Die Kommission wird die Nachverfolgung der Fortschritte bei den Umweltzielen mittels Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts intensivieren und eine Vereinfachung der Umweltberichterstattung, eine Erleichterung des Zugangs zur Justiz und eine Initiative zur Förderung der Einhaltung von Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vorschlagen (Entwicklungsziel 17).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 59/1/16

... Dies äußert sich in Quecksilberbefunden in Biota und Oberflächengewässern, denen bundesweit ein schlechter chemischer Zustand attestiert wurde. Die Senkung der Quecksilberemissionen ist von großer Bedeutung für die Erreichung der Umweltziele der WRRL.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/16




Zu den Artikeln 4

Zu Artikel 13

Zu Anhang III

3 Weiteres

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 627/1/15

... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite (Abbauprodukte) in Oberflächengewässern (vor allem in kleineren Gewässern) eine hohe Belastung darstellen und im Zusammenspiel mit anderen Belastungen die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährden. Pflanzenschutzmittelbefunde im Uferfiltrat können auch die Aufbereitungskosten für Trinkwasser erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV

12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV

14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 01 - neu - OGewV

15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV

16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle und Nummer 2.1.1 Tabelle OGewV

17. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV

18. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV

19. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 2.1.1 Tabelle Zeile Tmax Sommer April bis November [*C] Spalte Cyp-R OGewV

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV

23. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV

25. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV


 
 
 


Drucksache 627/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite (Abbauprodukte) in Oberflächengewässern (vor allem in kleineren Gewässern) eine hohe Belastung darstellen und im Zusammenspiel mit anderen Belastungen die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährden. Pflanzenschutzmittelbefunde im Uferfiltrat können auch die Aufbereitungskosten für Trinkwasser erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern

1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV

12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV

14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV

15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV

16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV

17. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV

18. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV

1. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV


 
 
 


Drucksache 93/15

... Die Maßnahmenprogramme bestehen aus verbindlichen grundlegenden Maßnahmen, von denen einige auf Richtlinien aus der Zeit vor der Wasserrahmenrichtlinie zurückgehen, während andere (Kontrolle von Wasserentnahmen, Wassereinleitungen, Verunreinigungen aus diffusen Quellen oder die physikalische Veränderung von Wasserkörpern) WRR-spezifisch sind. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies zum Erreichen der Umweltziele erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik

3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme

3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen

Bekämpfung der Gewässerverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug

Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern

Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung

4 Investitionsmöglichkeiten


 
 
 


Drucksache 496/15

... geregelten Bewirtschaftungsziele sind die Umweltziele nach Artikel 4 WRRL. Zur Erreichung der Ziele sind neben den in Artikel 11 Absatz 3 WRRL genannten Maßnahmen auch ökonomische Instrumente einzusetzen, soweit dies erforderlich ist; der Grundsatz der Kostendeckung ist dabei ein wichtiges Prinzip für alle Wasserdienstleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

XI. Befristung

XII. Evaluierung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 204/15

... Die in Anerkennung gemeinsamer Umweltziele erarbeitete "Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit beim Umweltschutz", welche der Niederschrift über die Be - ratungen als Anlage C beigefügt und im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 19) veröffentlicht worden ist, ist ebenfalls nicht tatsächlicher Bestandteil des Protokolls.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Schlussbemerkung

* ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 6a
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 3
Umwelt

Artikel 15
Umwelt

Artikel 4
Soziale Dimension

Artikel 17a
Soziale Dimension

Artikel 5

Artikel 6
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 21
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 7
Staatliche US-Beförderungsleistungen

Anhang 3
des Abkommens wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

Anhang 3
Betreffend Staatliche US-Beförderungsleistungen

Artikel 8
Anhänge

Artikel 9
Vorläufige Anwendung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage zum
Protokoll

Anhang 6
Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen aus Drittländern

Gemeinsame Erklärung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... d) Der Bundesrat stärkt die Position der Bundesregierung beim weiteren Ausbau des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) und begrüßt ausdrücklich die Ankündigung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020: die "Bundesmittel für den öffentlichen Personenverkehr werden deutlich gesteigert". Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang den Bund auf, Länder und Gemeinden finanziell auskömmlich und bedarfsgerecht mit der zügigen Revision der Regionalisierungsmittel außerhalb der Bund-Länder-Finanzverhandlungen sowie durch die Neuregelung des GVFG ab 2019 auszustatten, um die Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine umweltfreundlichere Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung über das GVFG soll auch nach 2019 fortgesetzt werden und eine Neuausrichtung mit klaren Umweltzielen erhalten: etwa der Umstellung auf Projekte mit ÖPNV-Vorrang, der Sicherung des Finanzierungsbedarfs für Erhalt und Erneuerung des ÖPNV sowie der Förderung alternativer Antriebe im ÖPNV. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms, BR-Drucksache 312/13(B), sowie auf den Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat stärkt die Position der Bundesregierung beim weiteren Ausbau des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) und begrüßt ausdrücklich die Ankündigung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020: die "Bundesmittel für den öffentlichen Personenverkehr werden deutlich gesteigert". Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang den Bund auf, Länder und Gemeinden finanziell auskömmlich und bedarfsgerecht mit der zügigen Revision der Regionalisierungsmittel außerhalb der Bund-Länder-Finanzverhandlungen sowie durch die Neuregelung des GVFG ab 2019 auszustatten, um die Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine umweltfreundlichere Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung über das GVFG soll auch nach 2019 fortgesetzt werden und eine Neuausrichtung mit klaren Umweltzielen erhalten: etwa der Umstellung auf Projekte mit ÖPNV-Vorrang, der Sicherung des Finanzierungsbedarfs für Erhalt und Erneuerung des ÖPNV sowie der Förderung alternativer Antriebe im ÖPNV. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms, BR-Drucksache 312/13(B), sowie auf den Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 589/13

... herstellen, und derjenigen, die sie verarbeiten, um Ernährungssicherheit, Knappheit der natürlichen Ressourcen und Umweltziele mit der Nutzung von Biomasse für industrielle und energierelevante Zwecke in Einklang zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 518/13

... Die im Euratom-Vorschlag vorgesehenen Mittel für indirekte Kernforschungsmaßnahmen (ausgedrückt in derzeitigen Werten) bewegen sich in der gleichen Größenordnung wie die jährlichen Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der beiden vorangegangenen Rahmenprogramme. Insbesondere die Mittel für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung sind im Vergleich zu dem laufenden Programm (2012-2013) unverändert. Die Mittel für direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) sollen um rund 30 % gegenüber dem Zeitraum 2009-2013 aufgestockt werden. Dieser Vorschlag für die Mittelverteilung basiert auf den inflationsbereinigten (2 %) Beträgen, die im letzten Jahr des laufenden Rahmenprogramms zugewiesen wurden, zu denen die Kosten der Infrastrukturprojekte hinzuaddiert wurden, die durch die strengeren kerntechnischen Auflagen und Sicherheitsstandards, EU-Rechtsvorschriften und Umweltziele bedingt sind (80 Mio. EUR für die Programmlaufzeit von 5 Jahren).



Drucksache 278/12

... Innovative Lösungen für Wasserprobleme können unmittelbar zur Verwirklichung der allgemeinen Umweltziele (z.B. Schutz des Naturkapitals, der Ökosysteme und der ihnen zugrunde liegenden Biodiversität) beitragen. Lösungen für Probleme in den Bereichen Trinkwasser und Abwasserbehandlung kommen außerdem der öffentlichen Gesundheit zugute, wodurch sich wiederum beträchtliche Einsparungen erzielen lassen. Und Lösungen zur Verbesserung des Schutzes von (und in) Hochwassergebieten fördern zudem die Sicherheit der Bürger und helfen, potenzielle wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/12




1. Einleitung

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

4. Reaktion der EU

4.1 Europäischer Mehrwert

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

6. Durchführung der EIP

6.1 Ergebnisse

6.2 Finanzierung

7. Governance

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 745/12

... (8) Das Programm sollte dazu beitragen, dass die von der EU bereits vereinbarten Umweltziele erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... erforderlich erscheint, ist die vorgesehene Förderung der erneuerbaren Energien. Daher sollten bei der Förderung erneuerbarer Energien die Umweltziele Erhaltung der Biodiversität und Gewässerschutz berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 56/1/12

... 10. Die Ergänzung der Liste der prioritären Stoffe und die vorgeschlagenen Grenzwerte sind in verschiedener Hinsicht problematisch. So bewegen sich die Grenzwerte teilweise weit unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Im Hinblick auf einen Teil der Stoffe, etwa auf die sogenannten ubiquitären Stoffe (zum Beispiel PAK), besteht praktisch keine Chance auf flächendeckende Erreichung der vorgeschlagenen Umweltziele.



Drucksache 720/12 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat sieht die besondere Schwerpunktsetzung der Kommission auf ökonomische Instrumente bei der Erreichung der Umweltziele der



Drucksache 720/12

... Obgleich die Durchführung dieser Richtlinien sehr gut vorangeschritten ist, wurde dennoch keine vollständige Umsetzung erzielt, was verhindert, dass die Umweltziele der Richtlinien erreicht werden. Bei 38 % bzw. bei 22 % der europäischen Wasserkörper wird das Wassermilieu nach wie vor durch Verunreinigungen aus diffusen Quellen und aus Punktquellen belastet. Eutrophierung infolge des übermäßigen Nährstoffeintrags ist immer noch eine der Hauptursachen der Wasserdegradation, denn in rund 30 % der Wasserkörper in 17 Mitgliedstaaten sind Nährstoffanreicherungen anzutreffen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete ausgedehnt und verstärkt Aktionsprogramme durchgeführt werden. Auch die Einhaltung der Vorschriften für die Abwasserbehandlung muss unbedingt durch langfristige Investitionsplanung und Durchführungspläne (einschließlich EU-Fonds und EIB-Darlehen) verbessert werden. Die nationalen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen erteilten Genehmigungen für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 548/12

... - Erstens gibt es rasche technologische Fortschritte bei Offshore-Tätigkeiten in immer tieferen Gewässern. Robotik und Videoüberwachung sowie Unterwassertechnologie werden inzwischen routinemäßig in Maschinen für Einsätze eingebaut, die vor zehn Jahren noch nicht denkbar waren. - Zweitens werden wir uns zunehmend bewusst, dass Land und Süßwasser begrenzte Ressourcen sind. Durch die weitere Rodung von Wäldern oder Trockenlegung von Feuchtgebieten werden künftige Generationen um die Vorteile gebracht, die diese Gebiete haben. Wir müssen uns jetzt damit befassen, wie mit den 71 % des Planeten, die von Ozeanen bedeckt sind, menschliche Bedürfnisse wie Nahrung oder Energie in nachhaltigerer Weise gedeckt werden können. Die Verwirklichung von Umweltzielen kann auch eine Quelle für Innovationen und Wachstum sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 655/12 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12 (Beschluss)




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 655/1/12

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/12




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 128/12

... Die Reaktionen auf diese Mitteilung werden in die Vorarbeiten für das Siebte Umwelt-Aktionsprogramm einfließen. Sie können auch dazu führen, dass die Kommission - erforderlichenfalls gestützt auf eine Folgenabschätzung - spezifische Maßnahmen vorschlägt. Soweit die Rechtsvorschriften neben den Umweltzielen noch weitere Ziele verfolgen (z.B. im Energiebereich), müssen die hier erläuterten Vorschläge möglicherweise durch besondere Vorschriften ergänzt werden, die insbesondere die Beziehungen zu bestimmten Interessenträgern betreffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 469/12

... Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht weitgehend Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 WRRL und schreibt das Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen fest. Die in den §§ 27 bis 31, 44, 47 geregelten Bewirtschaftungsziele sind die Umweltziele nach Artikel 4 WRRL. Zur Erreichung der Ziele sind neben den in Artikel 11 Absatz 3 WRRL genannten Maßnahmen auch ökonomische Instrumente einzusetzen, soweit dies erforderlich ist; der Grundsatz der Kostendeckung ist dabei ein wichtiges Prinzip für alle Wasserdienstleistungen. § 6a schreibt jedoch keine bestimmten ökonomischen und fiskalischen Instrumente vor. Satz 3 entspricht dem 1. Anstrich von Unterabsatz 2 des Artikels 9 Absatz 1 WRRL.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 720/1/12

... 10. Der Bundesrat sieht die besondere Schwerpunktsetzung der Kommission auf ökonomische Instrumente bei der Erreichung der Umweltziele der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... erforderlich erscheint, ist die vorgesehene Förderung der erneuerbaren Energien. Daher sollten bei der Förderung erneuerbarer Energien die Umweltziele Erhaltung der Biodiversität und Gewässerschutz berücksichtigt werden.

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Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 56/12 (Beschluss)

... 7. Die Ergänzung der Liste der prioritären Stoffe und die vorgeschlagenen Grenzwerte sind in verschiedener Hinsicht problematisch. So bewegen sich die Grenzwerte teilweise weit unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Im Hinblick auf einen Teil der Stoffe, etwa auf die sogenannten ubiquitären Stoffe (zum Beispiel PAK), besteht praktisch keine Chance auf flächendeckende Erreichung der vorgeschlagenen Umweltziele.



Drucksache 371/11

... Es müssen eine Reihe von Markt- und Regulierungsbedingungen geschaffen werden, um das Wachstum in den oben genannten Bereichen zu ermöglichen und zu steuern. Diese Bedingungen sind nicht nur für die Förderung von Umweltzielen wichtig, sondern auch für die Gewährleistung von Berechenbarkeit und gleichen Voraussetzungen für die Unternehmen. Außerdem bieten sie eine stabile Grundlage für Investitionen und die Förderung von Ökoinnovationen durch neue Technologien und neue Arbeitsweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Ermöglichung des Übergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 35/11

... Wie im Rahmen der Leitinitiative "Innovationsunion" der Strategie Europa 2020 erklärt wurde, geben strengere, ehrgeizige Umweltziele und -standards, die eine langfristige Planung ermöglichen, einen wichtigen Impuls für Ökoinnovationen. Ein Beispiel hierfür ist das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 799/11

... (a) Erleichterung der Erreichung bestimmter Lärmminderungsziele auf einzelnen Flughäfen, wie sie in Vorschriften der Union sowie nationalen und lokal geltenden Vorschriften festgelegt sind, sowie Beurteilung ihrer Interdependenz mit anderen Umweltzielen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Anmerkungen

EU -Bestimmungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörden

Artikel 4
Allgemeine Lärmschutzregeln für Luftfahrzeuge

Artikel 5
Regeln für die Lärmbewertung

Artikel 6
Informationen über Lärmwerte

Artikel 7
Regeln für die Einführung von Betriebsbeschränkungen

Artikel 8
Entwicklungsländer

Artikel 9
Freistellungen für einzelne Flüge unter außergewöhnlichen Umständen

Artikel 10
Kontrollbefugnis

Artikel 11
Delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Information und Überarbeitung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Bewertung der Lärmsituation von Flughäfen

3 Methodik:

3 Indizes:

Informationen zur Lärmbekämpfung:

1. Aktueller Stand

2. Prognose ohne neue Maßnahmen

3. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen

Anhang II
Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen


 
 
 


Drucksache 7/11 (Beschluss)

... Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes



Drucksache 7/1/11

... Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-WärmeKopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.



Drucksache 819/11

... Die Umweltziele der Europäischen Union sind in Titel XX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Die häufigste Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ist Artikel 192, der das Europäische

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 614/11 (Beschluss)

... 44. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass Artikel 5 der EFRE-Verordnung auch künftig Investitionsprioritäten in den Bereichen Klimawandel und Risikoprävention/management, Umweltschutz und Ressourcenschonung sowie Nachhaltigkeit im Verkehr vorsehen wird. Mit Blick auf den in der Europa-2020-Strategie beschlossenen Schwerpunkt eines nachhaltigen Wachstums, mit dem eine ressourcenschonende, ökologischere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft gefördert werden soll, erscheint dies konsequent. Der EFRE wird vor diesem Hintergrund künftig verstärkt auch die Umsetzung von Umweltzielen unterstützen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/11 (Beschluss)




2 Gesamtbewertung:

Aufgaben und Interventionsbereich des EFRE:

Thematische Konzentration:

2 Investitionsprioritäten:

2 Indikatoren:

Bestimmungen zur Behandlung territorialer Besonderheiten:

Zu Artikeln 4

Zu Informations- und Kommunikationstechnologien:

Zum Umweltbereich:

Zum Kulturbereich:

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission:


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.