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Archivdatei - ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz 2004 - Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten - Niedersachsen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten - Niedersachsen - Vom 18. November 2004 (GVBl. Nr. 34 vom 25.11.2004 S. 464; 31.01.2005 S. 45; 05.01.2006 S. 2; 08.03.2007 S. 111; 23.03.2007 S. 125; 23.11.2008 S. 363) zur a ... ...

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/623 über die Verlängerung der vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Phostoxin gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012

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ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz - Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten - Niedersachsen (1)

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  • ... Arbeits- und Sozialrecht ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten - Niedersachsen - Vom 27. Oktober 2009 (GVBl. Nr. 23 vom 03.11.2009 S. 374; 14.11.2012 S. 444 12; 07.02.2014 S. 60 14; 22.10.2014 S. 291 14a; 30.10.201 ... ...

Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt - Nordrhein-Westfalen (1)

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Archivdatei - SächsWeinRDVO 2012 - Sächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft - Sachsen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk SächsWeinRDVO - Sächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Weinrechts -Sachsen- Vom 30. November 2012 (Sächs.GVBl. Nr. 18 vom 31.12.2012 S. 793; 03.03.2014 S. 273 14; 11.05.2015 S. 423 15; 02.02.2016 S. ... ...

TR - VAwS 4 - Erlaß des Ministeriums für Umwelt betreffend Technische Regeln - Saarland (1)

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Richtlinie für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (2)

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  • ... Richtlinie Intensivmeßprogramm zur StrVG (2) zurück 4.2 Aufgaben der Länder nach § 3 StrVG 4.2.1 Allgemeine Hinweise Für die Durchführung des Intensivmeßprogrammes ist es erforderlich, daß die zuständigen Meßstellen der Länder in der Lage sind, unverzüglich den Gehalt an radioaktiven Stoffen in den nachfolgend beschriebenen Umweltbereichen zu bestimmen. Die zuständigen Behörden der Länder müssen deshalb durch Organisation und Planung sicherstellen, daß bei Aufnahme des Inrensivbet ... ...

Richtlinie für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (3)

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  • ... Richtlinie Intensivmeßprogramm zur StrVG (3) zurück 5. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Verwaltungsbehörden des Bundes nach § 11 StrVG und Meßstellen der Länder Im Kapitel 5.1 sind die Übersichten der Programme für die Verwaltungsbehörden des Bundes nach § 11 StrVG aufgelistet. Im Kapitel 5.2 sind die Übersichten der Programme für die Meßstellen der Länder nach § 3 StrVG aufgelistet. 5.1 Programme für die Überwachung der Umweltradioaktivität durch Verwaltungsbehö ... ...

SchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten - Baden-Württemberg (2)

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  • ... SchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - Baden-Württemberg (2) zurück . Bestimmungen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern Anlage 3 (zu § 5 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b) 1. Flüssige Wirtschaftsdünger, Geflügelkot und flüssige Sekundärrohstoffdünger Für die spätesten Ausbringungstermine nach der letzten Ernte und für früheste Ausbringungstermine zur Folgenutzung gelten folgende Bestimmungen.   Nutzungs- und Standortverhältnisse Ausbringungstermine ... ...

Archivdatei - Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 19a bis 19f des Bundesnaturschutzgesetzes - (VwV Natura 2000) - Baden-Württemberg

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SchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten - Baden-Württemberg (1)

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  • ... Naturschutz, Wasser, EU, BW SchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten - Baden-Württemberg - Vom 20. Februar 2001 (GBl. S. 145, ber. S. 414; 02.02.2002 S. 109; 02.04.2003 S. 231; 22.12.2003 S. 2004 1; 24.04.2004 ... ...

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt - Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Nordrhein-Westfalen (1)

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  • ... Allgemeines, Sanktionen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt - Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Nordrhein-Westfalen - Vom 4. April 2022 (MBl. NRW Nr. 19 vom 03.05.2022 S. 364) GL.-Nr.: 453 Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz I-4 - 01.07.08.09 1 Der Verw ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung - Baden-Württemberg - Vom 1. August 2004 (GABl. Nr. 10 vom 31.08.2004 S. 619 aufgehoben) Az.: 24-8973.10/03 I. Allgemeiner Teil I.1 Allgemeines Zum Gesetz ... ...

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt - Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Nordrhein-Westfalen

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Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (3)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (3) zurück II.2.11 § 11 (Übersendung der Nachweiserklärungen) Nach § 11 Abs. 1 hat der Erzeuger spätestens zehn Arbeitstage vor dem Entsorgungsbeginn die Nachweiserklärungen der für ihn zuständigen Behörde (in BW: SAA) zu übersenden. Die Behörde kann im eigenen Ermessen auf vorherigen Antrag des Erzeugers diese Frist verkürzen. Die Übersendung, der Nachweiserklärungen nach § 11 Abs. l ist damit eine Vorauss ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (5)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (5) zurück II.5 Zum Fünften Teil (Schlussbestimmungen) 5 II.5.1 Zu § 34 (Übergangsvorschriften) II.5.1.1 § 34 Abs. 1 Absatz 1 bestimmt, dass die durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen eingeführten Erleichterungen zur Führung von SN auch im Rahmen der Einsammlung auf der Grundlage bestehender SN in Anspruch genommen, werden dürfen. Der Führung eines neuen SN bedarf ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg

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Transportgenehmigungsverordnung - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung - Baden-Württemberg

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Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (6)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (6) zurück III.3.2.2 Information der anderen Bundesländer Die Behörde, die eine TG nach § 8 Abs. 3 TgV erteilt, hat hierüber die Knotenstellen der Länder zu unterrichten. Die uneingeschränkten TG können dafür zu einer Liste zusammengefasst und verteilt werden. Zu den TG übermitteln die Genehmigungsbehörden den folgende Angaben: vollständige Anschrift des Genehmigungsinhabers, Beförderernummer, Angaben zum Gen ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (7)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (7) zurück IV.1.5 Inhalt der Entscheidung; Nebenbestimmungen In der Entscheidung ist der räumliche Geltungsbereich der Befreiung festzulegen. IV.1.5.1 Befreiung von der TG-Pflicht nach § 49 KrW-/AbfG Diese Befreiung kann mit Auflagen verbunden werden. § 36 LVwVfG bleibt unberührt. Dies gilt zum Beispiel für das Mitführen einer Kopie des Freistellungsbescheides im Fahrzeug, mit dem das Einsammeln und Befördern ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (2)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (2) zurück II.2.3 Zu § 4 (Handhabung zur Einholung der Bestätigung) § 4 bestimmt die Handhabung der Nachweiserklärungen durch den Abfallerzeuger und den Abfallentsorger zum Zwecke der Einholung der Bestätigung der zuständigen Behörde (in BW: SAA). Dabei trägt der Abfallerzeuger die Verantwortung für das Ausfüllen des Deckblatts EN und der VE einschließlich der DA, der Abfallentsorger für die AE. Liegt die Ein ... ...

Nachweisverordnung - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung - Baden-Württemberg

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Archivdatei - SAbfVO - Sonderabfallverordnung 1999 - Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Aufgaben der Sonderabfallagentur und die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle - Baden-Württemberg (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk SAbfVO - Sonderabfallverordnung Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Aufgaben der Sonderabfallagentur und die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle - Baden-Württemberg - Vom 20. Dezember 1999 (GBl. 1999 S. 683, 2000 S. 459; 11.12.2001 S. 686; 10.01.2006 S. 9 06; 23.11.2008 S. 405 aufgehoben) Zur aktuellen Fassun ... ...

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Baden-Württemberg (1)

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Änderungstext: Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Änderung der Sonderabfallverordnung - Baden-Württemberg (1)

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  • ... Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Änderung der Sonderabfallverordnung Vom 11. Dezember 2001 (GBl. Nr. 19 vom 21.12.2001 S. 686) Auf Grund von § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 und § 28a Abs. 2 des Landesabfallgesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 1996 (OBT. 5.617), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2001 (G ... ...

Änderungstext: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Durchführung der Röntgenverordnung (1)

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  • ... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Durchführung der Röntgenverordnung Vom 14.11.2005 (GMBl. Nr. 1 vom 11.01.2006 S. 3) Die Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern (SV-RL) vom 27. August 2003 (GMBl. S. 783, 2004 S. 726), geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004 ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (8)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (8) zurück Formblatt Deklarationanalyse (DA) - 2 Die Angaben im Formblatt DA sind in Abstimmung mit dem Entsorger (und ggf. mit der zuständigen Behörde) anzugeben. Der Entsorger hat aufgrund seiner Anlagenzulassung die Vorgaben über den Umfang der Analysen zu machen. Hierzu gehört auch z.B. die Angabe, ob die gemessenen Werte aus der Originalsubstanz oder aus dem Eluat zu ermitteln sind. Nr. Erläuterung 1 Die ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (8)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (9) zurück Bringsystem Betrieb einer ortsfesten Sammelstelle (Behandlungsanlage oder Zwischenlager) durch den örE oder durch einen von ihm beauftragten Dritten Der private Haushalt bringt seine Problemabfälle zur Sammelstelle (Behandlungsanlage oder Zwischenlager). Der EN und der BS ist ab der ortsfesten Anlage zu führen. Die Vorschriften der NachweisV finden uneingeschränkt Anwendung. Befördern Gewerbe ... ...

Archivdatei - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung 2004 - Baden-Württemberg (4)

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  • ... VwV zu §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 KrW-/Abfg, der NachwV und der TgV (4) zurück II.2.20 § 24 (Kleinmengen, Anzeigepflicht) § 24 regelt den Nachweis über die Entsorgung von Kleinmengen, soweit diese nicht bereits über die Regelungen zum Sammelnachweis erfasst werden, sowie die Erstattung von Anzeigen nach § 43 Abs. 2 bzw. § 46 Abs. 2 KrW-/AbfG, soweit diese nicht bereits nach den entsprechenden Bestimmungen des ersten und zweiten Abschnitts als erfüllt gelten. Der Verbleib vo ... ...

BeiratsVO Natur und Umwelt - Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz - Baden-Württemberg (1)

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Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt - Nordrhein-Westfalen (1)

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  • ... Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt Vom 08.07.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 1018) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 8.7.1999 - 1 C 2 82.23.22 Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium, dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech ... ...

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