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Regelwerk

Etag 004 - Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen für Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme
mit Putzschicht

- Fassung März 2000 -
(Banz. Nr. 94a vom 19.05.2001 S. 1aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung
red. Anm.: die aktuelle Fassung ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar

Vorwort

Hintergrundinformation zur ETAG

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 04.04/01 - Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme - erstellt.

Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern aus acht EU-Ländern (Dänemark, Finnland, Frankreich (Obmann), Deutschland, Niederlande, Italien, Portugal und dem Vereinigten Königreich) und vier europäischen Industrieverbänden zusammen (EEWISa - Europäischer Verband der Hersteller außenseitiger Wärmedämm-Verbundsysteme; EMO - Europäischer Mörtelverband; EUMEPS - Europäische Hersteller von expandiertem Polystyrol; und EURIMa - Europäischer Verband der Dämmstoffhersteller).

Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme zur Verwendung als außenseitige Wärmedämmung von Gebäudewänden, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der verschiedenen Leistungsaspekte, die Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die vorgegebenen Bedingungen für Bemessung und Ausführung.

Die UEAtc-Leitlinien für die Erteilung von Agréments für Fassaden-Wärmedämmverbundsysteme mit dünnen Putzbeschichtungen auf Wärmedämm-Material aus expandiertem Polystyrol, Juni 1988, und die UEAtc-Leitlinien für die Erteilung von Agréments für Fassaden-Wärmedämmverbundsysteme mit mineralischen Putzschichten, April 1992, waren Teil der Grundlage der vorliegenden Leitlinie.

Liste der Bezugsdokumente

EOTa Leitdokument Die Bereitstellung von Daten für Beurteilungen, die zu einer ETa führen
Entscheidung der Kommission 96/603/EK
ISO 7892: 1988 Vertical building elements - Impact resistance tests - Impact bodies and general test procedures (Vertikale Bauwerksteile - Prüfung der Stoßfestigkeit - Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren)
ISO 9932 Paper and board - Determination and water vapour transmission rate of sheet materials - Dynamic: sweep and static gas method (Papier und Pappe - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Einzelblättern - dynamisches und statisches Streichgasverfahren)
EOTA-Leitlinie Plastic Anchors (Kunststoff-Dübel)
ISO 3386-1 und 2 Polymeric materials cellular flexible - Determination of stress - strain characteristic in compression
Part 1 - Lowdensity materials
Part 2 - Highdensity materials (Weichelastische Polymerschaumstoffe - Bestimmung der Spannungs-Dehnungseigenschaften unter Druckbeanspruchung
Teil 1 - Schaumstoffe niedriger Rohdichte
Teil 2 - Materialien mit hoher Rohdichte)
EN ISO 6946 Building components and building elements - Thermal resistance and thermal transmittance - Calculation method (Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren)
prEN 12 524 Building materials and products - Energy related properties - Tabulated design values (Baustoffe und -produkte - Wärmeschutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte)
EN ISO 10 211-1 Thermal bridges in building - Heat flows and surface temperatures - Part 1: General calculation methods
(Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen -
Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren)
ISO EN 8990 (oder prEN 1934) Thermal insulation - Determination of steady state thermal transmission properties - Calibrated and guarded hot box
(Wärmeschutz - Bestimmung der Wärmedurchgangseigenschaften im stationären Zustand - Verfahren mit dem kalibrierten und dem geregelten Heizkasten)
EN 1609 Thermal insulating products for building applications - Determination of short term water absorption by partial immersion
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasseraufnahme bei kurzzeitigem und teilweisem Eintauchen)
EN 12 086 Thermal insulating products for building applications - Determination of water vapour transmission properties
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit)
EN 1607 Thermal insulating products for building applications - Determination of tensile strength perpendicular to the faces
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene)
EN 12 090 Thermal insulating products for building applications - Determination of scear behaviour (Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Scherbeanspruchung)
prEN 12 667 Building materials - Determination of thermal resistance by means of guarded hot plate and heat flow meter methods - Products of high and medium thermal resistance
(Baustoffe - Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrom-Messplattengerät - Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlasswiderstand)
prEN 12 939 Building materials - Determination of thermal resistance by means of guarded hot plate and heat flow meter methods - Thick products of high and medium thermal resistance
(Baustoffe - Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrom-Messplattengerät - Dicke Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlasswiderstand)
EN 196-1 Method of testing cement - Determination of strength
(Prüfverfahren für Zement - Bestimmung der Festigkeit)
EN 1602 Thermal insulating products for building applications - Determination of the apparent density
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte)
EN 822 Thermal insulating products for building applications - Determination of length and width
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite)
EN 823 Thermal insulating products for building applications - Determination of thickness
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke)
EN 824 Thermal insulating products for building applications - Determination of squareness
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit)
EN 825 Thermal insulating products for building applications - Determination of flatness
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Ebenheit)
EN 826 Thermal insulating products for building applications - Determination of compression behaviour
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung)
EN 1603 Thermal insulating products for building applications - Determination of dimension and shape stability under constant normal laboratory conditions
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dimensionsstabilität im Normalklima)
EN 1604 Thermal insulating products for building applications - Determination of dimensional stability under specified temperature and humidity conditions
(Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen)
prEN 13 501-1 Fire classification of construction products and building elements: Part 1 - Classification using test data from reaction to fire tests (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1 - Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen des Brandverhaltens)
Entscheidung der Kommission EC OJ (L229 of 20/8/1997 - Decision 97/556/EC of 14/7/1997 EG-Amtsblatt (L 229 vom 20.08.1997 - Entscheidung 97/556/EG vom 14.07.1997)
EN ISO 1460 (1992) Metallic coatings - Hot dip galvanized coatings on ferrous materials - Gravimetric determination of the mass per unit area
(Metallische Überzüge - Feuerverzinken auf Eisenwerkstoffen - Gravimetrisches Verfahren zur Bestimmung der flächenbezogenen Masse)
EN ISO 1461 (1999) Metallic coatings - Hot dip galvanized coatings on fabricated iron and steel articles - Specifications and test methods
(Metallische Überzüge - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen)
Auf diese Dokumente wird innerhalb der ETAG verwiesen. Sie unterliegen den darin genannten besonderen Bedingungen.

Bedingungen für eine Aktualisierung

Die Ausgabe eines in dieser Liste aufgeführten Bezugsdokumentes ist diejenige, die von der EOTa für ihren speziellen Gebrauch akzeptiert wurde.

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlagen

Diese Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen (ETAG) wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) erstellt unter Berücksichtigung folgender Schritte:s

- Erteilung des endgültigen Mandats durch die EG-Kommission: 12. Februar 1997
- Erteilung des endgültigen Mandats durch EFTA: 12. Februar 1997
- Verabschiedung der Leitlinie durch die EOTa (Exekutiv-Komitee): 13. Oktober 1999
- Bestätigung durch die EG / EFTA: Stellungnahme des StAB vom 9.-10. Dezember 1999
Schreiben der EG vom 11. August 2000

Dieses Dokument wird gemäß Art. 11/3 der BPR von den Mitgliedstaaten in der jeweiligen Amtssprache oder den Amtssprachen veröffentlicht.

Es ersetzt keine vorhandene ETAG.

1.2 Status von ETAGs

1.2.1 Eine Zulassung ist eine von zwei Arten der technischen Spezifikation im Sinne der EG-Bauproduktenrichtlinie ( 89/106/ EWG). Das heißt, dass Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der zugelassenen Produkte für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ausgehen sollen, z.B. dass diese es den Bauwerken, in denen sie verwendet werden, erlauben, die wesentlichen Anforderungen über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum zu erfüllen, vorausgesetzt dass:

1.2.2 Diese ETAG ist eine Grundlage für Zulassungen (ETAs), das heißt eine Grundlage für die technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produktes für einen vorgesehenen Verwendungszweck. Eine ETAG selbst ist keine technische Spezifikation im Sinne der BPR.

Die vorliegende ETAG drückt das gemeinsame Verständnis der in der EOTa zusammenarbeitenden Zulassungsstellen aus, was Vorschriften der Bauproduktenrichtlinie 89/106 und der Grundlagendokumente in Bezug auf die jeweils betroffenen Produkte und ihre Verwendung anbelangt, und wurde im Rahmen eines von der Kommission und dem EFTA-Sekretariat nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen erteilten Mandates verfasst.

1.2.3 Diese ETAG ist verbindlich für die Erteilung von Zulassungen für die betroffenen Produkte für die festgelegten vorgesehenen Verwendungszwecke, wenn sie von der EG-Kommission nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen akzeptiert wurde.

Die Anwendung und die Erfüllung der Vorschriften einer ETAG (Untersuchungen, Prüfungen und Bewertungsverfahren) führen zu einer ETa und zu der Annahme der Brauchbarkeit eines Produktes für seinen festgelegten Verwendungszweck nur durch eine Bewertung und ein Zulassungsverfahren sowie die Entscheidung, gefolgt von der entsprechenden Konformitätsbescheinigung. Dies unterscheidet eine ETAG von einer harmonisierten europäischen Norm, die direkte Grundlage für eine Konformitätsbescheinigung ist.

Produkte, die außerhalb des genauen Geltungsbereichs dieser ETAG liegen, können gegebenenfalls durch das Zulassungsverfahren ohne Leitlinien gemäß Artikel 9.2 BPR Berücksichtigung finden.

Die Anforderungen in dieser ETAG sind in Form von Zielen und entsprechenden zu berücksichtigenden Einwirkungen angegeben. Die ETAG legt da, wo es der Stand der Technik erlaubt, Werte und Eigenschaften fest, die bei Übereinstimmung mit diesen die Annahme zulassen, dass die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, nachdem sie für das betroffene Produkt durch die Zulassung als angemessen bestätigt wurden.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Diese Leitlinie gilt für "Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)" mit Putz zur Verwendung als außenseitige Wärmedämmung von Gebäudewänden. Die Wände bestehen im allgemeinen aus Mauerwerk (Ziegeln, Blöcken, Steinen ...) oder Beton (Baustellenbeton oder vorgefertigte Platten).

WDVS werden in Übereinstimmung mit den Bemessungsregeln und Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers bemessen und eingebaut. Der Bausatz setzt sich aus Bestandteilen zusammen, die vom Zulassungsinhaber oder von den Lieferanten der Bestandteile werksmäßig hergestellt werden. Der Zulassungsinhaber ist letztlich verantwortlich für den Bausatz. Alle Bestandteile des WDVS sind vom Zulassungsinhaber festzulegen.

Die Systeme bestehen aus einem vorgefertigten Wärmedämmstoff, der auf eine Wand geklebt oder mit Hilfe von Dübeln, Profilen, Spezialteilen usw. mechanisch befestigt wird, oder aus einer Kombination von Kleber und mechanischen Befestigungen. Der Wärmedämmstoff ist mit einem Putz versehen, der aus einer oder mehreren (auf der Baustelle aufgebrachten) Schichten besteht, von denen eine eine Bewehrung enthält. Der Putz wird direkt auf die Dämmplatten ohne Luftzwischenraum oder Trennschicht aufgebracht.

Systeme mit anderen Bekleidungen wie z.B. Riemchen oder Fliesen werden in weiteren Teilen der Leitlinie behandelt.

Systeme, bei denen die Verbindung zwischen Putz und Wärmedämmstoff keine Funktion in Bezug auf ihr Verhalten hat, sind nicht Gegenstand dieser Leitlinie.

Die Systeme schließen besondere Zubehörteile (z.B. Sockelprofile, Kantenprofile...) für den Anschluss an angrenzende Bauteile (Öffnungen, Ecken, Brüstungen usw....) mit ein.

Die Systeme sind so bemessen, dass sie der Wand, auf die sie aufgebracht werden, eine ausreichende Wärmedämmung verleihen. Sie sollten einen Mindest-Wärmedurchlasswiderstand von mehr als 1 m2· K/W aufweisen. In besonderen Anwendungsfällen kann eine geringere Dicke des Wärmedämmstoffs verwendet werden, wobei jedoch zu überprüfen ist, dass keine besonderen Probleme dabei auftreten.

Die Systeme können auf neuen oder bereits bestehenden (Sanierung) vertikalen Wänden verwendet werden. Sie können auch auf horizontalen oder geneigten Oberflächen verwendet werden, die nicht dem Niederschlag ausgesetzt sind.

Die Systeme sind keine lasttragenden Bauteile. Sie tragen nicht direkt zur Standsicherheit der Wand bei, auf die sie aufgebracht sind. Die Systeme können zur Dauerhaftigkeit der Wand beitragen, indem sie für einen verbesserten Schutz gegen Witterungseinflüsse sorgen.

Die Systeme dienen nicht zur Gewährleistung der Luftdichtheit des Tragwerks.

2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Bausätze und Systeme

Hinsichtlich der Bemessung werden WDVS nach der Art ihrer Befestigung unterschieden:

Geklebtes System:
1. Ausschließlich geklebte Systeme. Die Systeme können vollflächig (über die gesamte Fläche) oder teilflächig in Streifen und/oder punktweise verklebt sein.
2. Geklebte Systeme mit zusätzlichen mechanischen Befestigungen.
Die Last wird vollständig durch die Klebeschicht verteilt. Die mechanischen Befestigungen sorgen sin erster Linie nur für Standsicherheit, bis der Kleber getrocknet ist, und dienen als temporäre Verbindung, um die Gefahr des Loslösens zu vermeiden. Sie können auch im Brandfall für Standsicherheit sorgen.
Mechanisch befestigtes System:
3. Mechanisch befestigte Systeme mit zusätzlichem Kleber. Die Last wird vollständig von den mechanischen Befestigungen verteilt. Der Kleber soll in erster Linie nur die Ebenheit des eingebauten Systems gewährleisten.
4. Ausschließlich mechanisch befestigte Systeme. Das System wird nur mit mechanischen Befestigungen an der Wand gesichert.

Es wurden mehrere Kategorien aufgenommen, die dem Grad der Beanspruchung durch Stöße während der Nutzung entsprechen. Diese Nutzungskategorien sind im Abschnitt 6.1.3.3 definiert.

2.3 Voraussetzungen

Der Stand der Technik erlaubt es nicht, innerhalb einer angemessenen Zeit vollständige und detaillierte Nachweisverfahren und entsprechende technische Kriterien/Anleitungen für die Akzeptanz einiger besonderer Aspekte oder Produkte zu entwickeln. Diese ETAG enthält Annahmen, die dem Stand der Technik Rechnung tragen, und nennt Vorschriften für ein entsprechendes zusätzliches Einzelfall-Konzept zur Prüfung von Zulassungsanträgen innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG und nach dem in der BPR vorgesehenen Konsens-Verfahren zwischen EOTA-Mitgliedern.

Die Leitlinie bleibt auch für andere Fälle gültig, die nicht signifikant abweichen. Das allgemeine Konzept der ETAG behält seine Gültigkeit, jedoch müssen die Vorschriften dann in jedem Einzelfall in angemessener Weise angewandt werden. Diese Verwendung der ETAG liegt in der Verantwortung der Zulassungsstelle, die den speziellen Antrag erhält, und unterliegt der Zustimmung innerhalb der EOTA.

3 Begriffe

3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen (Siehe Anhang A ).

3.2 Besondere Begriffe

3.2.1 Untergründe

Der Begriff "Untergrund" bezieht sich auf eine Wand, die bereits für sich selbst die Anforderungen an die erforderliche Luftdichtheit und mechanische Festigkeit erfüllt (Widerstand gegen statische und dynamische Lasten).

Sie kann mit mineralischen oder organischen Putzen oder Anstrichen oder mit Fliesen bekleidet sein.

3.2.2 Bestandteile des Systems

Kleber (§ 3.2.2.1), Unterputz und Oberputz (§ 3.2.2.3) können eine Reihe von Bindemitteln enthalten, von rein polymeren bis zu rein zementhaltigen Bindemitteln. Sie sind in folgenden Formen erhältlich:

3.2.2.1 Kleber

Ein Produkt zum Kleben der Wärmedämmung auf den Untergrund.

3.2.2.2 Wärmedämmstoff

Ein vorgefertigtes Produkt mit hohem Wärmedurchlasswiderstand, das dem Untergrund, auf den es aufgebracht wird, entsprechende wärmedämmende Eigenschaften verleihen soll.

3.2.2.3 Putzsystem

Alle auf die Außenseite des Wärmedämmstoffs zusammen mit der Bewehrung aufgetragenen Schichten.

Das Aufbringen kann auch in mehreren Schichten erfolgen (wobei eine Schicht auf eine andere frische Schicht aufgebracht wird).

Normalerweise sind mehrschichtige Putze wie folgt aufgebaut:

3.2.2.4 Mechanische Befestigungen

Profile, Dübel, Stifte oder spezielle Befestigungsmittel, die zur Sicherung (Befestigung) des Systems auf dem Untergrund dienen.

3.2.2.5 Zubehör

Alle ergänzenden Elemente, Bestandteile oder Produkte, die beim System z.B. zur Ausbildung der Fugen (Dichtungsmassen, Eckstreifen usw. ...) oder für die Beständigkeit (Dichtungsmasse, Fugenabdeckungen usw. ...) notwendig sind.

3.2.3 Systeme

3.2.3.1 Geklebte Systeme

Systeme, bei denen die Verbindung mit dem Untergrund durch Verklebung gewährleistet ist. Sie können mit zusätzlichen mechanischen Befestigungen versehen sein oder nicht.

3.2.3.2 Mechanisch befestigte Systeme

Systeme, bei denen die Verbindung mit dem Untergrund durch mechanische Befestigungen gewährleistet ist. Sie können eine zusätzliche Verklebung aufweisen oder nicht.

Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

Allgemeine Anmerkungen:

a) Anwendbarkeit der ETAG

Diese ETAG enthält Anleitungen für die Beurteilung von WDVS und ihre vorgesehenen Verwendungszwecke. Es ist der Hersteller oder Erzeuger, der das WDVS festlegt, für das er eine ETa anstrebt, und wie es im Bauwerk zu verwenden ist, und infolgedessen auch den Umfang der Beurteilung.

Es ist daher möglich, dass bei einigen Produkten, die als relativ gebräuchlich gelten, nur einige der Versuche und entsprechenden Kriterien ausreichend sind, um die Brauchbarkeit festzustellen. In anderen Fällen, z.B. bei innovativen WDVS oder Materialien, oder da, wo es eine ganze Reihe von Verwendungen gibt, kann das ganze Paket von Versuchen und Beurteilung anzuwenden sein.

b) Allgemeine Gestaltung dieses Abschnitts

Die Beurteilung der Brauchbarkeit von Produkten im Hinblick auf ihren vorgesehenen Verwendungszweck in Bauwerken ist ein Prozess mit drei Hauptschritten:

c) Stufen oder Klassen oder Mindestanforderungen bezogen auf die wesentlichen Anforderungen und auf die Produktleistung (siehe Grundlagendokument Abschn. 1.2)

Gemäß BPR beziehen sich "Klassen" in dieser ETAG nur auf die im EG-Mandat zwingend vorgeschriebenen Stufen oder Klassen.

Diese ETAG gibt jedoch an, wie entsprechende Leistungsmerkmale für WDVS obligatorisch ausgedrückt werden müssen. Wenn für einige Verwendungszwecke zumindest ,in einem Mitgliedstaat keine Vorschriften vorliegen, hat ein Hersteller immer das Recht, sich für eine oder mehrere dieser zu entscheiden, in einem solchen Fall wird dann in der ETa zu diesem Aspekt "keine Leistung festgestellt" angegeben.

d) Nutzungsdauer (Dauerhaftigkeit) und Gebrauchstauglichkeit

Die in dieser Leitlinie enthaltenen oder genannten Vorschriften, Versuchs- und Beurteilungsverfahren wurden auf der Grundlage einer angenommenen Nutzungsdauer der WDVS für den vorgesehenen Verwendungszweck von mindestens 25 Jahren verfasst, vorausgesetzt, dass das WDVS einer angemessenen Nutzung und Instandhaltung unterliegt (siehe Kapitel 7). Diese Vorschriften basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Technik sowie den vorliegenden Kenntnissen und Erfahrungen.

Eine "voraussichtliche Nutzungsdauer" bedeutet, dass erwartet wird, dass bei einer Beurteilung anhand der ETAG-Vorschriften, und nach Ablauf der Nutzungsdauer die tatsächliche Lebensdauer unter normalen Nutzungsbedingungen wesentlich länger sein kann, ohne größeren Qualitätsverlust, der sich auf die wesentlichen Anforderungen nachteilig auswirkt.

Die Angaben über die Nutzungsdauer eines WDVS können nicht als Herstellergarantie oder als Garantie der Zulassungsstelle ausgelegt werden. Sie sind lediglich für die Verfasser der Spezifikationen als Hilfsmittel zur Auswahl der richtigen Kriterien für WDVS angesichts der erwarteten wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (auf der Grundlage von Grundlagendokument 5.2.2).

e) Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck

Nach der BPR ist zu verstehen, dass im Rahmen der Bedingungen dieser ETAG Produkte "solche Merkmale aufweisen müssen, dass das Bauwerk, für das sie durch Einbau, Zusammenfügen, Anbringen oder Installieren verwendet werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann" (BPR, Art. 2.1).

Somit müssen WDVS geeignet sein zur Verwendung in Bauwerken, die (als Ganzes und in ihren Teilen) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Die Anforderungen setzen normalerweise vorhersehbare Einwirkungen voraus. (BPR Anhang I - Vorbemerkung).

4 Anforderungen

4.0 Allgemeines

In diesen Kapitel sind die Aspekte der Leistung aufgeführt, die zur Erfüllung der jeweiligen wesentlichen Anforderungen zu untersuchen sind durch:

Dieses Kapitel berücksichtigt ggf. auch weitere Anforderungen (z.B. aufgrund anderer EG-Richtlinien) und identifiziert die Aspekte der Gebrauchstauglichkeit einschließlich spezifizierender Eigenschaften, die zur Identifizierung der Produkte benötigt werden (siehe Muster für eine ETa § II.2).

Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen, die jeweiligen Abschnitte der entsprechenden Grundlagendokumente und die damit zusammenhängenden Anforderungen an die Produktleistung.

Tabelle 1: Verbindung zwischen Grundlagendokument-Abschnitt für Bauwerke, Grundlagendokument-Abschnitt für Produktleistung, Produktmerkmal gemäß Angabe im Mandat und ETAG-Abschnitt über die Produktleistung.

ER Entsprechender Abschnitt der Grundlagendokumente für Bauwerke Entsprechender Abschnitt der Grundlagendokumente für die Produktleistung Produktmerkmal gemäß Mandat ETAG-Abschnitt über Systemleistung
1 - - - -
2 4.2.3.4.2b
Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch über den Brandentstehungsraum hinaus: Wände

4.2.4.2a
Begrenzung der Brandausbreitung auf benachbarte Bauwerke: Außenwände und Fassaden

4.3.1.1
Anforderungen an das Brandverhalten: Fassaden/Außenwände

4.3.3.5.2b
Fassaden/Außenwände - Aspekte der Brandausbreitung

Brandverhalten (für die Anwendung von WDVS, die Brandvorschriften unterliegen) 4.2
Brandverhalten
3 3.3.1.2
Umwelt im Innern von Gebäuden: Feuchtigkeit
3.3.1.2.3.2.e1
Feuchtigkeitskontrolle:
Wände, Wandbaustoffe
Wasserdichtigkeit
Wasseraufnahme
Durchstoßfestigkeit
Wasserdampfdurchlässigkeit
4.3.1
Wasseraufnahme
Wasserdichtigkeit
Stoßfestigkeit
Wasserdampfdurchlässigkeit
    Anhang 4 4.3.2
Äußere Umwelt
4 3.3.2.1
Aufprall herabfallender Gegenstände, die zum Bauwerk gehören, auf Benutzer
3.3.2.3
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Festigkeit der Befestigung
(bei mechanisch befestigten WDVS)
Haftzugfestigkeit
(bei geklebten WDVS)
4.4
Eigengewicht
Bewegungen des HauptTragwerks
Widerstand gegen Windlast
5 - - - -
6 4.2
Begrenzung des Energieverbrauchs
4.3.2.1
Materialien für den Baukörper
Tabelle 4.1
Merkmale
Wärmedurchlasswiderstand 4.6
Wärmedurchlasswiderstand
  4.3.2.2
Bauteile für den Baukörper
Tabelle 4.2
Merkmale der Bauteile
   
Aspekte der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchstauglichkeit     Beständigkeit gegenüber:
- Temperatur
- Feuchtigkeit
- Frost/Tauwechsel
- ...
4.7
Widerstand gegen Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden Frost/Taubeständigkeit
Maßbeständigkeit

4.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit von nichttragenden Teilen des Bauwerks sind in dieser wesentlichen Anforderung nicht enthalten, sondern werden unter der wesentlichen Anforderung "Nutzungssicherheit" behandelt (siehe Abschn. 4.4).

4.2 ER 2: Brandschutz

Anforderungen an das Brandverhalten von WDVS müssen mit den für die Endnutzung des Gebäudes geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen und werden in den CEN-Klassifizierungsdokumenten (prEN 13 501-1) spezifiziert.

4.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

4.3.1 Umwelt im Innern von Gebäuden, Feuchtigkeit

Soweit Feuchtigkeit bei Außenwänden betroffen ist, sind zwei Anforderungen in Betracht zu ziehen, auf die WDVS eine günstige Auswirkung haben:

Das bedeutet, dass für ER 3 die folgenden Produktmerkmale für das gesamte System und/oder jeden seiner Bestandteile zu beurteilen sind:

4.3.2 Äußere Umwelt

Einbauten und Bauwerke dürfen keine Schadstoffe in die unmittelbare Umgebung freisetzen (Luft, Boden, Wasser).

Die Menge der an Außenluft, Boden und Wasser abgegebenen Schadstoffe bei Baustoffen, die in Außenwänden verwendet werden, muss daher den jeweiligen Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechen, die für den Ort, an dem das Produkt in Bauwerke eingebaut ist, gelten.

4.4 ER 4: Nutzungssicherheit

Obwohl WDVS Produkte ohne lasttragenden Verwendungszweck sind, sind ihre mechanische Festigkeit und Standsicherheit dennoch gefordert.

WDVS müssen beständig sein gegenüber kombinierten Beanspruchungen aus normalen Lasten wie Eigengewicht, Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden sowie Bewegungen des Haupttragwerks und Windkräften (Windsog).

Das bedeutet, dass in Bezug auf ER 4 bei WDVS die folgenden Produktmerkmale am System und/oder seinen Bestandteilen beurteilt werden müssen:

Wirkung des Eigengewichts
Das System muss sich ohne schädigende Verformung selbst tragen.

Leistungseigenschaften bei Beanspruchung durch Bewegungen des Haupttragwerks
Normale Bewegungen des Haupttragwerks dürfen nicht zu einer Rissbildung oder einem Haftverlust beim System führen. Es wird davon ausgegangen, dass WDVS Bewegungen aufgrund von Temperatur- und Lastschwankungen Widerstand leisten können, außer im Bereich von Bauwerksfugen, wo besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind.

Einfluss von Windsogkräften
Das System muss mit ausreichendem Sicherheitsfaktor eine angemessene mechanische Festigkeit gegenüber den Druck-, Sog- und Vibrationskräften des Windes aufweisen.

4.5 ER 5: Schallschutz

Anforderungen an den Schallschutz werden nicht angesprochen, da diese Anforderungen von der gesamten Wand einschließlich WDVS, sowie von den Fenstern und anderen Öffnungen erfüllt werden müssen.

4.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

Die gesamte Wand sollte diese Anforderung erfüllen.

WDVS verbessern den Wärmeschutz und ermöglichen es, (im Winter) Heizung und (im Sommer) eine Klimaregelung zu reduzieren.

Daher muss die durch das WDVS bewirkte Verbesserung des Wärmedurchlasswiderstandes der Wand beurteilt werden, so dass diese in die in den nationalen Vorschriften für Energieeinsparung geforderten wärmeschutztechnischen Berechnungen mit aufgenommen werden kann.

Mechanische Befestigungen oder provisorische Dübelbefestigungen können örtliche Temperaturunterschiede verursachen. Es muss sichergestellt werden, dass dieser Einfluss so gering ist, dass die Wärmedämmeigenschaften dadurch nicht nachteilig beeinflusst werden.

Um die Vorteile der WDVS für die Wand festzustellen, müssen die nachfolgend genannten entsprechenden Bauteilmerkmale spezifiziert werden:

4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Alle der obengenannten wesentlichen Anforderungen müssen während der Lebensdauer des Systems unter den Einwirkungen, denen es ausgesetzt ist, erfüllt werden.

Kommentar: Es ist darauf hinzuweisen, dass der Untergrund die Dauerhaftigkeit des Systems beeinflussen kann.

Dauerhaftigkeit des Systems

Das WDVS muss beständig sein gegen Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden.

Weder hohe noch niedrige Temperaturen dürfen eine zerstörende Wirkung haben oder irreversible Verformungen hervorrufen.

Niedrige Lufttemperaturen der Größenordnung von - 20°C und hohe Lufttemperaturen von + 50°C werden im allgemeinen als Extremwerte innerhalb des Temperaturwechsels angesehen. In nordeuropäischen Ländern können die Lufttemperaturen jedoch auf - 40°C absinken.

Sonneneinstrahlung erhöht die Oberflächentemperaturen der entsprechend beanspruchten WDVS. Der Temperaturanstieg hängt vom Strahlungsfluss und von der Energieabsorption der Oberfläche (Farbe) ab. Es wird im allgemeinen davon ausgegangen, dass die maximale Oberflächentemperatur 80°C beträgt.

Eine Schwankung der Oberflächentemperatur (in der Größenordnung von 30°C) darf keinerlei Schaden verursachen, z.B. ein plötzlicher Temperaturwechsel nach längerer Sonneneinstrahlung, gefolgt von starkem Regenguss, oder der Temperaturwechsel zwischen Sonne und Schatten.

Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine Rissbildung sowohl in den Dehnungsfugen des Tragwerks, als auch an den Stellen, wo Fassadenelemente aus unterschiedlichem Material bestehen, zu vermeiden, z.B. bei Fensteranschlüssen.

Dauerhaftigkeit der Bestandteile des Systems

Alle Bestandteile des Systems müssen ihre Eigenschaften während der gesamten Lebensdauer des Systems unter normalen Bedingungen der Nutzung und Instandhaltung so bewahren, dass die Qualität des Systems erhalten bleibt. Das macht folgendes erforderlich:

5 Nachweisverfahren

5.0 Allgemeines

Dieses Kapitel behandelt die Nachweisverfahren zur Bestimmung der verschiedenen Aspekte der Leistung der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Baustellenerfahrungen usw....).

Um WDVS zu beurteilen, ist es oft notwendig, Nachweisverfahren anzuwenden, die die Prüfung von zwei oder mehr Bestandteilen in einem Versuchsaufbau in kleinem Maßstab erfordern. Diese sind als solche weder Systeme noch Bestandteile. Durch Anwendung dieses Konzepts ist es möglich, eine große Anzahl von Versuchen am Gesamtsystem zu vermeiden oder zumindest die erforderliche Anzahl dieser Versuche zu begrenzen, indem die Auswahl der geeigneten Kombination von Bestandteilen ermöglicht wird für eine Beurteilung der gesamten Produktreihe.

Daher ist der Aufbau dieses Kapitels so, dass diese Versuche sich eher auf das System als auf die einzelnen Bestandteile beziehen.

Die jeweiligen wesentlichen Anforderungen, die entsprechenden Nachweisverfahren und die zugehörigen zu beurteilenden Produktmerkmale sind in der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 2) aufgeführt.

Tabelle 2: Verbindung zwischen dem Abschnitt der ETAG über Produktleistung, dem Produktmerkmal und dem Abschnitt der ETAG über Nachweisverfahren für System oder Bestandteil

ER ETAG-Abschnitt
über Produktleistung
Produktmerkmal ETAG-Abschnitt über Nachweisverfahren
System Bestandteil
1 - - - -
2 4.2 Brandverhalten   5.1.2 System 5.2 Wärmedämmstoff
  Brandverhalten 5.1.2.1 Brandverhalten 5.2.2 Brandschutz
3 4.3 Wasseraufnahme   5.1.3 System 5.2.3 Wärmedämmstoff
Wasserdichtigkeit Wasseraufnahme 5.1.3.1 Wasseraufnahme (Prüfung der Kapillarwirkung) 5.2.3.1 Wasseraufnahme
Stoßfestigkeit      
Wasserdampfdurchlässigkeit Wasserdichtigkeit 5.1.3.2 Wasserdichtigkeit 5.2.3.2 Wasserdampf-
durchlässigkeit
Äußere Umwelt 5.1.3.2.1 Hygrothermisches Verhalten  
5.1.3.2.2 Frost/Tau-Verhalten  
Stoßfestigkeit 5.1.3.3 Stoßfestigkeit  
5.1.3.3.1 Festigkeit gegen Stoß mit hartem Körper  
5.1.3.3.2 Festigkeit gegen Durchstoß  
Wasserdampfdurchlässigkeit 5.1.3.4 Wasserdampfdurchlässigkeit  
Freisetzung von Schadstoffen 5.1.3.5 Freisetzung von Schadstoffen  
4 4.4 Eigengewicht   5.1.4 System 5.2.4
Wärmedämmstoff
  Haftzugfestigkeit 5.1.4.1 Haftzugfestigkeit 5.2.4.1 Prüfung der Querzugfestigkeit
Bewegungen des
Haupttragwerks
5.1.4.1.1 Haftzugfestigkeit zwischen Unterputz und Wärmedämmstoff 5.2.4.2 Prüfung von Schubfestigkeit und Schubmodul
5.1.4.1.2 Haftzugfestigkeit zwischen Kleber und Untergrund  
5.1.4.1.3 Haftzugfestigkeit zwischen Kleber und Wärmedämmstoff  
Festigkeit der Befestigung (Querverschiebung) 5.1.4.2 Festigkeit der Befestigung (Querverschiebung)  
5.1.4.2.1 Prüfung der Verschiebung  
Widerstand gegen Windlast Widerstand gegen Windlast 5.1.4.3 Widerstand gegen Windlast  
5.1.4.3.1 Durchziehversuche an Befestigungen  
5.1.4.3.2 Statischer Versuch mit Schaumblock  
5.1.4.3.3 Dynamischer Windsogversuch  
      5.3.4 Dübel
5.3.4.1 Ausziehwiderstand des Dübels
      5.4.4 Profile
5.4.4.1 Durchziehwiderstand der Befestigungen von Profilen
      5.5.4 Putz
5.5.4.1 Zugversuch am Putzstreifen
5 - - - -
6 4.6 Wärmedurchlasswiderstand Wärmedurchlasswiderstand 5.1.6 System 5.2.6 Wärmedämmstoff
5.1.6.1 Wärmedurchlasswiderstand 5.2.6.1 ärmedurchlasswiderstand
Aspekte der
Dauerhaftigkeit
und der Gebrauchs-
tauglichkeit
4.7 Beständigkeit gegen Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden   5.1.7 System
Beständigkeit gegen Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden Widerstand gegen Frost/Tauwechsel Maßbeständigkeit (behandelt unter den jeweiligen ERs)
5.6.7 Bewehrung

5.6.7.1 Textilglasgitter - Reißfestigkeit und -dehnung

5.6.7.2 Metalldraht oder -gitter

  5.1.7.1 Haftzugfestigkeit nach Alterung 5.6.7.3 Andere Bewehrungen

Die nachfolgend beschriebenen Versuche sind vielleicht nicht alle erforderlich, wenn das Produkt nicht neu ist und bereits mehrere Jahre lang verwendet wurde, so dass entsprechende Daten verfügbar sind, siehe EOTa Leitdokument über die Bereitstellung von Daten für Beurteilungen, die zu einer ETa führen (TB 98/31/12.6).

5.1 Versuche am System

5.1.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Nicht relevant.

5.1.2 Brandschutz

5.1.2.1 Brandverhalten

Die Prüfung des Brandverhalten von WDVS - einschließlich Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen - erfolgt gemäß:

Von CEN entwickelten Prüfverfahren zur Klassifizierung in Euroklassen A1- E (prEN 13 501-1). Wird keine Leistung festgestellt, fallen die Produkte ohne Prüfung in die Klasse F.

Die Klassifizierung des Brandverhaltens und entsprechende Prüfung sollte zweimal angegeben werden:

5.1.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.1.3.1 Wasseraufnahme (Prüfung der Kapillarwirkung) Diese Versuche dienen drei Zielen, nämlich:

Vorbereitung der Prüfkörper:

Es sind Prüfkörper herzustellen, indem jeweils ein Stück des entsprechenden Wärmedämmstoffs mit einer Oberfläche von mindestens 200 mm x 200 mm entnommen und zum einen der Unterputz allein und zum anderen die gesamten Putzsysteme mit jeder Oberputzart entsprechend den Anweisungen des Antragstellers der ETa aufgebracht werden, z.B. Dicke, Flächengewicht und Auftragsverfahren. Für jede Zusammensetzung werden drei Prüfkörper hergestellt.

Die vorbereiteten Prüfkörper werden 7 Tage lang bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % rel. Feuchte konditioniert.

Die Ränder der Prüfkörper einschließlich des Wärmedämmstoffs werden wasserdicht abgedichtet, um sicherzustellen, dass während des nachfolgenden Versuchs nur die Oberfläche des Unterputzes oder des gesamten Putzsystems der Wasseraufnahme ausgesetzt ist.

Anschließend werden die Prüfkörper einer Serie von 3 Zyklen mit folgenden Phasen ausgesetzt:

Sind Unterbrechungen erforderlich, z.B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten, sind die Prüfkörper bei (23 ± 2)°C und (50 ± 5) % rel. Feuchte, nach dem Trocknen bei (50 ± 5)°C, zu lagern.

Nach den Zyklen werden die Prüfkörper mindestens 24 Stunden lang bei (23 ± 2)°C und (50 ± 5) % rel. Feuchte gelagert.

Versuchsdurchführung:

Zu Beginn der Prüfung der Kapillarwirkung werden die Prüfkörper erneut, wie oben beschrieben, in ein Wasserbad getaucht.

Die Prüfkörper werden nach einer Lagerung von 3 Minuten im Wasserbad gewogen (Referenzgewicht) und dann nach 1 Stunde und 24 Stunden. Vor der zweiten und der nachfolgenden Wägung wird das an der Oberfläche des Prüfkörpers haftende Wasser mit einem feuchten Schwammtuch entfernt.

Untersuchung der Ergebnisse:

Es wird eine Berechnung durchgeführt, um die mittlere Wasseraufnahme der drei Prüfkörper pro Quadratmeter nach 1 Stunde und nach 24 Stunden zu bestimmen. Das Ergebnis dieser Berechnung bestimmt folgendes:

5.1.3.2 Wasserdichtigkeit

5.1.3.2.1 Hygrothermisches Verhalten

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung der Wasseraufnahme wird die zu prüfende Spezifikation bestimmt, z.B. die Anzahl der Oberputze (siehe 5.1.3.1 und Anhang B).

Einige Prüfkörper werden zur selben Zeit wie die Prüfwand hergestellt, um die folgenden Merkmale nach Wärme/Regen-Zyklen und Wärme/Kälte-Zyklen zu bewerten (hinsichtlich Größe und Anzahl der Prüfkörper: siehe entsprechendes Versuchsverfahren):

Vorbereitung der Prüfwand

An der Ecke der Prüfwand ist eine Öffnung von 0,40 m Breite und 0,60 m Höhe vorgesehen, die 0,40 m von den Rändern entfernt angeordnet ist.

______
Fußnote - Besondere Anforderungen für einige Systeme:

• Um Angaben über die Stabilisierung zu erhalten, kann die gemessene Wasseraufnahme in ein Diagramm als Funktion t0,5 von eingezeichnet werden.

• Wenn das WDVS bis zum Erdboden aufgebracht wird und damit aufsteigender Feuchtigkeit ausgesetzt ist, so kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle zusätzliche Versuche in entsprechender Weise entwickelt, die innerhalb der EOTa abgestimmt werden müssen.
_____

Bild 1: Abmessungen der Prüfwand (Angabe in Metern)

Anmerkung: Wenn zwei Wärmedämmstoffe auf die Prüfwand aufgebracht werden sollen, so sind zwei symmetrische Öffnungen an beiden oberen Ecken der Prüfwand vorzusehen.

Besondere Verfahren zur Verstärkung der Ecken der Öffnung werden gegebenenfalls eingebaut.

Der Einbau eines Fensterbretts liegt in der Zuständigkeit des Herstellers.

Das System muss mindestens vier Wochen in einem Innenraum aushärten. Während der Aushärtzeit muss die Umgebungstemperatur zwischen 10°C und 25°C liegen. Die relative Feuchtigkeit darf nicht weniger als 50 % betragen. Um sicherzustellen, dass diese Bedingungen eingehalten werden, sind in regelmäßigen Abständen entsprechende Aufzeichnungen zu machen. Um zu vermeiden, dass das System zu schnell austrocknet, kann der Hersteller fordern, dass der Putz einmal pro Woche durch etwa 5minütiges Besprühen befeuchtet wird. Hiermit sollte am 3. Tag nach dem Aufbringen begonnen werden.

Während der Aushärtzeit werden sämtliche Veränderungen des Systems, d.h. Blasenbildung, Rissbildung, aufgezeichnet.

Bei einem Unterputz mit einer Dicke von bis zu 5 mm, werden einige Prüfkörper gemäß Anhang C § C.4.2 hergestellt und in der Öffnung der Prüfwand angeordnet.

Versuchsdurchführung

Der Prüfapparat wird gegen die Vorderseite der Prüfwand gestellt, 0,10 bis 0,30 m von den Kanten entfernt.

Die festgelegten Temperaturen während der Zyklen werden an der Oberfläche der Prüfwand gemessen. Die Regulierung muss durch Warmluft erfolgen.

Wärme/Regen-Zyklen

Die Prüfwand wird einer Serie von 80 Zyklen mit folgenden Phasen ausgesetzt:

1 - Erwärmung auf 70°C (Anstieg während einer Stunde) und Aufrechterhalten der Temperatur von (70 ± 5)°C und 10 bis 15 % rel. Feuchte während zwei Stunden (insgesamt 3 Stunden),

2 - Besprühen mit Wasser während 1 Stunde (Wassertemperatur (+ 15 ± 5)°C, Wassermenge 1 l/m2 min),

3 - Ruhen während zwei Stunden (Entwässerung).

Wärme/Kälte-Zyklen

Nach mindestens 48 Stunden nachfolgender Konditionierung bei Temperaturen zwischen 10 - 25°C und einer relativen Feuchtigkeit von mindestens 50 % wird die gleiche Prüfwand 5 Wärme/Kälte-Zyklen von 24 Stunden Dauer mit folgenden Phasen ausgesetzt:

1 - 7stündige Beanspruchung bei (50 ± 5)°C (Anstieg während 1 Stunde) und maximal 10 % rel. Feuchte (insgesamt 8 Stunden),

2 - 14stündige Beanspruchung bei (- 20 ± 5)°C (Absenkungsdauer 2 Stunden) (insgesamt 16 Stunden).Beobachtungen während des Versuchs

In Abständen von jeweils vier Zyklen während der Wärme/Regen-Zyklen und bei jedem Zyklus während der Wärme/Kälte-Zyklen werden alle Beobachtungen hinsichtlich einer Änderung der Eigenschaften oder des Verhalten des gesamten Systems (Blasenbildung, Loslösen, Haarrissbildung, Haftverlust, Rissbildung usw....) und des nur aus dem Unterputz bestehenden Teils der Prüfwand wie folgt aufgezeichnet:

  1. der Oberputz des Systems wird dahingehend untersucht, ob eine Rissbildung aufgetreten ist. Die Abmessungen und die Lage eventueller Risse sind zu messen und aufzuzeichnen,
  2. die Oberfläche sollte auch auf Blasenbildung oder Abschälen geprüft werden, und es sollten Lage und Ausmaß dieser Schäden ebenfalls notiert werden,
  3. Fensterbretter und Profile sollten auf Schäden/Zerstörung sowie damit verbundener Rissbildung beim Oberputz untersucht werden. Auch in diesem Fall sind Lage und Ausmaß aufzuzeichnen.

Nach Beendigung des Versuchs wird eine weitere Untersuchung durchgeführt, bei der Bereiche mit Rissen entfernt werden, um das Eindringen von Wasser in das System festzustellen.

5.1.3.2.2 Frost/Tau-Verhalten

Der Frost/Tauwechsel-Versuch ist so durchzuführen wie bei der Untersuchung der Ergebnisse der Kapillaritätsprüfung festgelegt (§ 5.1.3.1).

Anmerkung: Der Frost/Tauwechsel-Versuch ist durchzuführen, außer wenn die Wasseraufnahme des Unterputzes und des Putzsystems, ermittelt an jedem Oberputz, nach 24 Stunden weniger als 0,5 kg/m2 beträgt.

Wenn die Ultraschall-Durchgangszeit messbar ist (im allgemeinen bei einem Unterputz, der dicker als 10 mm ist), ist dieses Verfahren zu verwenden, wenn die Wasseraufnahme nach 24 Stunden gleich oder mehr als 0,5 kg/m2 beträgt und wenn der Oberputz mit reinem Polymerbinder hergestellt ist.

In allen anderen Fällen ist der Frost/Tauwechsel-Versuch nach dem "Simulations-Verfahren" durchzuführen.

• Verfahren mit Ultraschall-Durchgangszeit:

Dieser Versuch erfolgt an drei Prüfkörpern der Unterputzschicht ohne Bewehrung (Dicke x 100 mm x 100 mm), die nach den Anweisungen des Herstellers hergestellt und anschließend 28 Tage lang bei einer Temperatur von (23 ± 2)°C und (50 ± 5) % rel. Feuchte gelagert werden.

Die Prüfkörper werden 100 Stunden lang bis zu einer Tiefe von 2 bis 10 mm in ein Wasserbad getaucht. Die Eintauchtiefe hängt von der Oberflächenrauhigkeit ab. Um ein vollständiges Befeuchten rauher Oberflächen zu erreichen, werden die Prüfkörper beim Eintauchen gekippt. Die Eintauchtiefe wird in dem Wasserbehälter durch einen höhenverstellbaren Stab reguliert.

Die Prüfkörper werden vor und nach der 100stündigen Wasserlagerung gewogen.

Die Ultraschall-Durchgangszeit wird nach der Wasserlagerung als Referenzversuch (t°) zwischen den geformten Oberflächen jedes Prüfkörpers an zwei Stellen gemessen.

Die Prüfkörper werden anschließend in einem Plastikbeutel versiegelt und in einen automatisch geregelten Frost/Tauwechsel-Apparat gelegt, wo sie 6 Zyklen unterworfen werden:

Nach den Zyklen lässt man die Prüfkörper sich im Plastikbeutel auf Raumtemperatur erwärmen.

Dann werden sie aus dem versiegelten Beutel genommen und sofort nach dem letzten Auftauen gewogen.

Die Ultraschall-Durchgangszeit (to) wird ebenso wie vor den Frost/ Tauwechsel-Zyklen zwischen den geformten Oberflächen jedes Prüfkörpers an zwei Stellen gemessen.

Für jeden Prüfkörper wird das Verhältnis des dynamischen Moduls (En/Eo) wie folgt bestimmt:

EN/Eo= (tn/ to)2

• Simulations-Verfahren

Der Versuch ist an drei Prüfkörpern von 500 mm x 500 mm durchzuführen, bestehend aus einem Stück des im Einzelnen genannten Wärmedämmstoffs und:

Diese Prüfkörper werden nach den Anweisungen des Herstellers hergestellt und anschließend 8 Tage lang bei (23 ± 2)°C und (50 ± 5) % rel. Feuchte gelagert.

Zyklen

Die Prüfkörper werden anschließend einer Serie von 30 Zyklen unterworfen, bestehend aus:

Wird der Versuch unterbrochen, weil die Prüfkörper manuell behandelt werden und während der Wochenenden oder Ferien, so sind die Prüfkörper stets bei einer Temperatur von (- 20 ± 2)°C zwischen den Zyklen zu lagern.

Anmerkung: Die angegebenen Temperaturen werden an der Oberfläche der Prüfkörper gemessen.

Die Temperaturregelung erfolgt durch klimageregelte Luft.

Beobachtungen während des Versuchs:

Nach jeweils 3 Zyklen während der Frost/Tauwechsel-Zyklen werden alle Beobachtungen hinsichtlich einer Änderung der Eigenschaften der Oberfläche oder des Verhaltens des gesamten Systems gemäß 5.1.3.2.1 aufgezeichnet.

Verformungen an den Rändern der Prüfkörper sind ebenfalls aufzuzeichnen.

5.1.3.3 Stoßfestigkeit

Diese Versuche werden an der Prüfwand nach den Wärme/Regen- und Wärme/Kälte-Zyklen durchgeführt.

Diese Versuche können auch an Prüfkörpern durchgeführt werden, die 7 Tage lang durch Lagerung im Wasser und anschließender 7tägiger Trocknung bei (23 ± 2)°C und (50 ± 5) % rel. Feuchte gealtert wurden.

5.1.3.3.1 Festigkeit gegen Stoß mit hartem Körper

Stoßversuche mit hartem Körper werden wie in ISO 7892:1988 "Vertikale Bauwerksteile - Prüfung der Stoßfestigkeit - Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren" beschrieben, durchgeführt. Die Stoßstellen werden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhaltensarten von Wänden und ihrer Bekleidung ausgewählt, je nachdem ob die Stoßstelle im Bereich größerer Steifigkeit (Bewehrung) liegt oder nicht.

Stöße mit harten Körpern (10 Joules) werden mit einer Stahlkugel von 1 kg Gewicht und mit einer Fallhöhe von 1,02 m ausgeführt.

Stöße mit harten Körpern (3 Joules) werden mit einer Stahlkugel von 0,500 kg Gewicht und mit einer Fallhöhe von 0,61 m ausgeführt.

Beobachtungen:

weiter .

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