Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Anlagentechnik - EU Bund

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

2. Auflage Juni 2010
Einleitung zur 2. Auflage


=> zur Auflage 2.2 - 2019

Die Richtlinie 2006/42/EG ist eine überarbeitete Fassung der Maschinenrichtlinie, deren erste Version im Jahr 1989 angenommen worden war. Die neue Maschinenrichtlinie muss seit dem 29. Dezember 2009 angewendet werden. Diese Richtlinie verfolgt zwei verschiedene Ziele: Zum einen sollen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz harmonisiert werden, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen, zum anderen soll der freie Verkehr von Maschinen im EU-Markt gewährleistet werden. Mit der überarbeiteten Maschinenrichtlinie werden gegenüber früheren Versionen keine radikalen Änderungen eingeführt. Die Bestimmungen der Richtlinie werden klargestellt und zusammengeführt, um ihre praktische Anwendung zu verbessern.

Während der Erörterung der überarbeiteten Maschinenrichtlinie im Rat und im Europäischen Parlament erklärte sich die Kommission bereit, einen neuen Leitfaden für die Anwendung dieser Richtlinie zu erarbeiten. Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um auf diese Weise für eine einheitliche Auslegung und Anwendung in der gesamten EU zu sorgen. Außerdem enthält der Leitfaden Informationen zu weiteren damit verbundenen EU-Rechtsvorschriften. Er richtet sich an sämtliche Parteien, die mit der Anwendung der Maschinenrichtlinie befasst sind, unter anderem Hersteller, Einführer und Händler von Maschinen, notifizierte Stellen, Normungsgremien, Agenturen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für Verbraucherschutz, ferner Vertreter der zuständigen nationalen Verwaltungs- und Marktüberwachungsbehörden. Außerdem ist er für Juristen und für Studierende des EU-Rechts in den Bereichen Binnenmarkt, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz von Interesse.

Dieser Leitfaden wurde vom Ausschuss "Maschinen" am 2. Juni 2010 gebilligt.

Es ist zu beachten, dass ausschließlich die Maschinenrichtlinie und die Texte für die Umsetzung ihrer Bestimmungen in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich sind.

Diese 2. Auflage des Leitfadens wurde um Anmerkungen zu den Anhängen III bis XI der Maschinenrichtlinie ergänzt. Einige Fehler, auf die uns Leser hingewiesen haben, wurden berichtigt. Die Verweise auf Rechtstexte und Begriffe wurden entsprechend dem Vertrag von Lissabon aktualisiert - insbesondere an jenen Stellen, an denen die Richtlinie auf "die Gemeinschaft" verweist, wird in diesem Leitfaden auf "die EU" verwiesen.

Nach Rücksprache mit der Industrie wurden die Anmerkungen zu Ketten, Seilen und Gurten in § 44, § 330, § 340, § 341 und § 357 überarbeitet, um die praktische Anwendung der Anforderungen an diese Produkte deutlicher herauszustellen.

Die 2. Auflage enthält außerdem einen nach Themen geordneten Index, der die Nutzung des Leitfadens als Nachschlagewerk erleichtern soll. Die Abschnittsnummerierung in diesem Leitfaden blieb unverändert.

Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission in englischer Sprache veröffentlicht. Es ist vorgesehen, den Leitfaden in andere Sprachen zu übersetzen, allerdings wird nur die englische Fassung von der Kommission überprüft; daher sollte in Zweifelsfällen die englische Version als Grundlage herangezogen werden.

Das vollständige Dokument des Leitfadens kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Richtlinientext ist in roter Kursivschrift als Kastentext dargestellt. Im Anschluss an den Richtlinientext sind die Anmerkungen und Erläuterungen in schwarzer Schrift dargestellt. Es ist beabsichtigt, regelmäßig aktualisierte Nachträge zum Leitfaden zu veröffentlichen, um Antworten auf Fragen einzubeziehen, die im "Maschinen-Ausschuss" und in der Arbeitsgruppe "Maschinen" abgestimmt wurden.

In diesem Leitfaden werden die Änderungen der Richtlinie 2006/42/EG berücksichtigt, die durch Verordnung (EG) Nr. 596/2009 in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle für den Ausschuss "Maschinen" eingeführt wurden. Außerdem werden die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 im Zusammenhang mit der Marktüberwachung berücksichtigt, die in ergänzender Form Anwendung finden.

Die 2. Auflage des Leitfadens befasst sich nicht mit der Änderung der Maschinenrichtlinie betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden, die durch Richtlinie 2009/127/EG eingeführt wurde und zum 15. Dezember 2011 in Kraft tritt. Diese Änderung wird in der 3. Ausgabe des Leitfadens behandelt, die Ende 2010 veröffentlicht werden soll.

Dieser Leitfaden wurde unter Mitwirkung einer Redaktionsgruppe erstellt. 1

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion