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Regelwerk, EU 2014, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss 2014/209/EU der Kommission vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1625)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 120 vom 23.04.2014 S. 1;
Beschl. (EU) 2016/1945 - ABl. Nr. L 302 vom 09.11.2016 S. 62aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gemäß Art. 4 des Beschl.'es (EU) 2016/1945 - (ABl. Nr. L 302 vom 09.11.2016 S. 62)

ersetzt den Beschl. 2013/21/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung ausgestellten, gegenseitig anerkannt werden.

(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

(3) Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG müssen die Mitgliedstaaten Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie ausgestellten Führerscheinklassen und den Führerscheinklassen im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie festlegen. Die Kommission muss diesen Äquivalenzen rechtsverbindlich zustimmen.

(4) Nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union müssen die von diesem Land ausgestellten Führerscheine in die mit dem Beschluss 2013/21/EU der Kommission 2 festgelegten Äquivalenztabellen aufgenommen werden.

(5) Seit der Annahme des Beschlusses 2013/21/EU haben die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Italien, Slowenien und Schweden Änderungen der mit dem genannten Beschluss genehmigten Äquivalenzen mitgeteilt.

(6) Der Beschluss 2013/21/EU sollte daher aufgehoben werden

-hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Dieser Beschluss gilt für alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten im Umlauf befindlichen gültigen Führerscheine.

Artikel 2

Tabellen der Äquivalenzen zwischen den Klassen von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden, und den harmonisierten Führerscheinklassen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2006/126/EG sind im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 3

(1) Vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellte Führerscheine berechtigen den Inhaber, ohne Umtausch des Führerscheins Fahrzeuge der entsprechenden, im Anhang beschriebenen Klassen zu führen. Es können bestimmte Beschränkungen gelten, die für die jeweilige Fahrerlaubnis im Anhang dieses Beschlusses festgelegt sind.

(2) Beim Umtausch eines Führerscheins gegen einen Führerschein nach EU-Muster (wie in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG beschrieben) sind die entsprechenden, im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Fahrerlaubnisse zu erteilen.

(3) Bei den Codes, die die Beschränkung der entsprechenden Fahrerlaubnisse angeben, handelt es sich um harmonisierte EU-Codes gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG.

(4) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht ftir nationale Führerscheinklassen.

Artikel 4

Der Beschluss 2013/21/EU wird mit Inkrafttreten dieses Beschlusses aufgehoben.

Artikel 5

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

____

1) ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S. 18.

2) Beschluss 2013/21/EU der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. Nr. L 19 vom 22.01.2013 S. 1).

.

  Anhang

In Belgien ausgestellte Modelle

Modell Belgien 1 (B1)

Ausgestellt in Belgien vom 01.01.1967 bis zum 31.12.1988

Beschreibung: Das Modell gibt es in folgenden Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Es bestehen Unterschiede hinsichtlich Farbe und Druck des Modells. Rosafarbenes Papiermodell (105/222 mm), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells B1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, A2, A, B, BE
B* AM, A1, A2, A, B, BE 1
C A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE
D A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
AF AM, A1, A2, a mit EU-Code für angepasste Fahrzeuge 2
BF B mit EU-Code für angepasste Fahrzeuge 2

Zusatzangaben:

1. B* für Fahrzeuge der Klasse B, die als Taxi, als Mietwagen, für die Beförderung von Fahrgästen usw. verwendet werden.

2. Für die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klassen AF und/oder BF waren sowohl die Gültigkeitserklärung der Führerscheine der Klasse a und/oder B und der Klasse F als auch die Angabe der Nummer des Kennzeichens in der Fahrerlaubnis erforderlich.

Modell Belgien 2 (B2)

Ausgestellt in Belgien vom 01.01.1989 bis zum 30.9.1998

Beschreibung: Das Modell gibt es in folgenden Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Es bestehen Unterschiede hinsichtlich Farbe und Druck des Modells. Rosafarbenes Papiermodell (106/222 mm), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells B2 Entsprechende Klassen
(A3) AM
A2 AM, A1, A2, A
A1 AM, A1, A2, A
B AM, B
BE AM, B, BE
C AM, B, C1, C
CE AM, B, BE, C1, C1E, C, CE
D AM, B, D1, D
DE AM, B, BE, D1, D1E, D, DE

Modell Belgien 3 (B3)

Ausgestellt in Belgien seit 1.1.1998

Beschreibung: Das Modell gibt es in folgenden Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Rosafarbenes Papiermodell (106/222 mm), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells B3 Entsprechende Klassen
(A3) AM
(G) -
(A1 AM, A1, A2
A AM, A1, A2, A
B AM, B
BE AM, B, BE
C1 AM, B, C1
C1E AM, B, BE. C1, C1E
C AM, B, C1, C
CE AM, B, BE, C1, C1E, C, CE
D1 AM, B, D1
D1E AM, B, BE, D1, DM
D AM, B, D1, D
DE AM, B, BE, D1, D1E, D, DE

Modell Belgien 4 (B4)

Ausgestellt in Belgien seit 1.7.2010

Beschreibung: Das Modell gibt es in folgenden Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Rosafarbenes Polycarbonat-Kartenmodell, hergestellt gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells B4 Entsprechende Klassen
(A3) AM
(G) -
(A<) AM, A1, A2
A AM, A1, A2, A
B AM, B
BE AM, B, BE
C1 AM, B, C1
C1E AM, B, BE, C1, C1E
C AM, B, C1, C
CE AM, B, BE, C1, C1E, C, CE
D1 AM, B, D1
D1E AM, B, BE, D1, D1E
D AM, B, D1, D
DE AM, B, BE, D1, D1E, D, DE

In Bulgarien ausgestellte Modelle

Modell Bulgarien 1 (BG1)

Ausgestellt in Bulgarien vom 01.01.2010 bis zum 19.1.2013

Beschreibung: Entspricht der Richtlinie 2006/126/EG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells BG1 Entsprechende Klassen
M AM
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
Tr6 -
Ttm -
Tkt -

In der Tschechischen Republik ausgestellte Modelle

Modell Tschechische Republik 1 (CZ1)

Ausgestellt in der Tschechischen Republik vom 01.01.2001 bis zum 30.4.2004

Beschreibung: Material: Mehrfarbiges Banknotenpapier, eingebettet in Kunststoff. Ein kreisförmiges Hologramm in Laminat (mit den Buchstaben "CZ" in der Mitte) überlappt das Lichtbild links unten. Das Lichtbild (35 mm x 45 mm) ist in der Umrahmung auf der Vorderseite angebracht und mit einem offiziellen Stempel mit dem Namen der ausstellenden Behörde und dem Staatswappen versehen.

Gültigkeitsdauer des Führerscheins: lebenslang. Dieses Modell muss bis zum 31. Dezember 2013 umgetauscht werden.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells CZ1 Entsprechende Klassen
AM AM
A1 AM, A1
a (mindestens 18 Jahre) AM, A1, A2
a (mindestens 21 Jahre) AM, A1, A2, A
B1 AM, B1
B AM, B1, B
BE AM, B1, B, BE
C1 AM, B1, B, C1
C1E AM, B1, B, BE, C1, C1E
C AM, B1, B, C1, C
CE AM, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE
D1 AM, B1, B, D1
D1E AM, B1, B, BE, D1, D1E
D AM, B1, B, D1, D
DE AM, B1, B, BE, D1, D1E, D,DE
T (nationale Klasse, landwirtschaftliche Zugmaschinen) -

Modell Tschechische Republik 2 (CZ2)

Ausgestellt in der Tschechischen Republik seit 1.5.2004

Beschreibung: Material: Polycarbonatkarte der Größe ID1 (54 x 86 mm, Kreditkartengröße) mit der Aufschrift "RIDICSKY PRUKAZ" und der Landesbezeichnung "CESKÁ REPUBLIKA" oben auf der Karte. Auf der rechten Kartenseite finden sich die Angaben "MODEL EVROPSKÝCH SPOLECENSTVÍ" und "FÜHRERSCHEIN" in den EU-Sprachen. Das Unterscheidungszeichen des ausstellenden Mitgliedstaats ("CZ") im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen, erscheint in der oberen linken Ecke der Karte. Personenbezogene Angaben (einschließlich Lichtbild und Unterschrift des Karteninhabers) sind mittels Lasertechnik aufgebracht. Beide Seiten weisen Hochreliefprägung mit Guillochen und die Buchstaben "CZ" auf. In der rechten oberen Ecke der Vorderseite ist ein "CZ"-Logo in optisch variabler Farbe (gold-grün changierend) angebracht. In der rechten unteren Ecke der Vorderseite erscheint ein variables Bild (Lichtbild des Karteninhabers und Führerscheinnummer, die gleiche Nummer wie in Feld 5).

Gültigkeitsdauer des Führerscheins: 10 Jahre

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells CZ2 Entsprechende Klassen
AM AM
A1 AM, A1
a (mindestens 18 Jahre) AM, A1, A2
a (mindestens 21 Jahre) AM, A1, A2, A
B1 AM, B1
B AM, B1, B
BE AM, B1, B, BE
C1 AM, B1, B, C1
C1E AM, B1, B, BE, C1, C1E
C AM, B1, B, C1, C
CE AM, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE
D1 AM, B1, B, D1
D1E AM, B1, B, BE, D1, DIT
D AM, B1, B, D1, D
DE AM, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE
T (nationale Klasse, landwirtschaftliche Zugmaschinen) -

In Dänemark ausgestellte Modelle

Modell Dänemark 1 (DK1)

Ausgestellt in Dänemark bis zum 30.4.1986

Beschreibung: rosafarbenes Modell, 4 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells DK1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, A2, A 1
A2 AM, A1, A2, A 1
B AM, B1, B 2
BE BE
C C1, C
CE C1E, CE
D D1, D
DE D1E, DE

Zusatzangaben:

1. Bei der dänischen Klasse A1 handelt es sich um Krafträder ohne Beiwagen, bei der Klasse A2 um Krafträder mit Beiwagen. Diese Klassen entsprechen somit nicht den Unterklassen A1 und A2 gemäß der Richtlinie 2006/126/EG. Die Fahrerlaubnis der dänischen Klasse A1 beschränkt sich auf Krafträder ohne Beiwagen, die Fahrerlaubnis der Klasse A2 beschränkt sich auf Krafträder mit Beiwagen. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klassen A1 und/oder A2 können in anderen Mitgliedstaaten Führerscheine der unbeschränkten Klassen AM, A1, A2 und a erhalten.

2. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Dänemark, da für alle Führerscheine in den Jahren 1991 bis 1993 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Dänemark ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19.1.2033 anzuerkennen.

Modell Dänemark 2 (DK2)

Ausgestellt in Dänemark vom 01.05.1986 bis zum 30.6.1996

Beschreibung: Modell mit rosa- und beigefarbenen Linien, 4 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells DK2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, A2, A 1
A2 AM, A1, A2, A 1
B AM, B1, B 2
BE BE
C C1, C
CE C1E, CE
D D1, D
DE D1E, DE

Zusatzangaben:

1. Bei der dänischen Klasse A1 handelt es sich um Krafträder ohne Beiwagen, bei der Klasse A2 um Krafträder mit Beiwagen. Diese Klassen entsprechen somit nicht den Unterklassen A1 und A2 gemäß der Richtlinie 2006/126/EG. Die Fahrerlaubnis der dänischen Klasse A1 beschränkt sich auf Krafträder ohne Beiwagen, die Fahrerlaubnis der Klasse A2 beschränkt sich auf Krafträder mit Beiwagen. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klassen A1 und/oder A2 können in anderen Mitgliedstaaten Führerscheine der unbeschränkten Klassen AM, A1, A2 und a erhalten.

2. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Modell Dänemark 3 (DK3)

Ausgestellt in Dänemark vom 01.07.1996 bis zum 13.4.1997

Beschreibung: Modell mit rosa- und beigefarbenen Linien, 4 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells DK3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
a (kleine Krafträder) AM, A1, 1
a (große Krafträder) AM, A1, A2, A 2
B AM, B1, B 3
BE BE
C C1, C
CE C1E, CE
D D1, D
DE D1E, DE

Zusatzangaben:

1. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse a (kleine Krafträder) dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  1. zweirädrige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von höchstens 0,16 kW/kg und einer Leistung von höchstens 25 kW,
  2. zweirädrige Krafträder mit Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von höchstens 0,16 kW/kg,
  3. dreirädrige Krafträder,
  4. die unter a, b und c genannten Fahrzeuge mit Anhänger,
  5. große Kleinkrafträder.

2. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse a (große Krafträder) dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  1. die unter Nummer 1 genannten Fahrzeuge,
  2. zweirädrige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von mehr als 0,16 kW/kg oder einer Leistung von mehr als 25 kW,
  3. zweirädrige Krafträder mit Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von mehr als 0,16 kW/kg,
  4. die unter b und c genannten Fahrzeuge mit Anhänger.

3. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Modell Dänemark 4 (DK4)

Ausgestellt in Dänemark seit 14.4.1997

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG des Rates 1.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells DK4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
a (kleine Krafträder) AM, A1 1
a (große Krafträder) AM, A1, A2, A 2
B AM, B1, B 3
BE BE
C C1, C
CE C1E, CE
D D1, D
DE D1E, DE

Zusatzangaben:

1. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse a (kleine Krafträder) dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  1. zweirädrige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von höchstens 0,16 kW/kg und einer Leistung von höchstens 25 kW,
  2. zweirädrige Krafträder mit Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von höchstens 0,16 kW/kg,
  3. dreirädrige Krafträder,
  4. die unter a, b und c genannten Fahrzeuge mit Anhänger,
  5. große Kleinkrafträder.

2. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse a (große Krafträder) dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  1. die unter Nummer 1 genannten Fahrzeuge,
  2. zweirädrige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von mehr als 0,16 kW/kg oder einer Leistung von mehr als 25 kW,
  3. zweirädrige Krafträder mit Beiwagen mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht (zuzüglich Wasser, Öl und Kraftstoff) von mehr als 0,16 kW/kg,
  4. die unter b und c genannten Fahrzeuge mit Anhänger.

3. Die Inhaber von Führerscheinen der dänischen Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Das Datum der ersten Ausstellung eines vor dem 1.5.1986 ausgestellten Führerscheins ist nicht mehr festzustellen. In diesen Fällen kann im Feld 10 des Führerscheins das Zeichen "<" oder "5" zusammen mit einer Jahreszahl stehen, die angibt, dass dieser Führerschein vor oder in diesem Jahr ausgestellt wurde.

Bis zum 19. Januar 2013 gilt in Dänemark folgende Regelung für die Fahrerlaubnis für kleine Kleinkrafträder:

Jede der nachstehenden Voraussetzungen berechtigt in Dänemark zum Fahren eines kleinen Kleinkraftrades:

  1. ein Führerschein für Kleinkrafträder,
  2. ein Führerschein für Zugmaschinen oder
  3. die Vollendung des 18. Lebensjahres.

In Deutschland ausgestellte Modelle

Modell Deutschland 1 (D1)

Ausgestellt in Deutschland bis zum 1.4.1986 (in Einzelfällen kann das Ausstellungsdatum nach dem 1.4.1986 liegen)

Beschreibung: grau, 4 Seiten. In der Praxis können zahlreiche Unterschiede in Bezug auf Farbe und Form des Modells auftreten, da dieses Modell über 40 Jahre lang ausgestellt wurde. Im Saarland ausgestellte Modelle können eine andere Größe haben und sind zweisprachig (Deutsch/Französisch).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
1 AM, A1, A2, A 1
1 beschränkt auf Leichtkrafträder:
1.4.1980 - 31.3.1986
AM, A1 7
2 AM, A1, a B, BE, C1, C1E, C, CE 2, 3, 5, 8
3 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 3, 4, 5, 9
4 AM 6
(5) -

Zusatzangaben:

Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen.

1. Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" vor dem 1.4.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) erworben, ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse B 79 (< 700 cm3) zu führen, ohne seinen Führerschein umtauschen zu müssen. Beim Umtausch eines solchen Führerscheins erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten Klasse B.

2. Hat der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 2" sein 50. Lebensjahr vor dem 31.12.1999 vollendet, so war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31.12.2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 31.12.2000 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999, hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.

Falls dieser Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne die vorstehenden Regelungen zu beachten, darf sein Führerschein der "Klasse 2" nicht anerkannt werden (es sei denn, er hat seinen Wohnsitz verlegt, bevor diese Regelungen für ihn galten).

3. Wurde ein Führerschein der "Klasse 2" oder "Klasse 3" vor dem 1.12.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) erworben, so ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 und a 79 (< 250 cm3) zu führen. In beiden Fällen erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten Klasse A, wenn er seinen Führerschein umtauscht.

Wurde ein Führerschein der "Klasse 2" oder der "Klasse 3" nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1.4.1980 erworben, ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen.

4. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 3" ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E > 12 t, L< 3, = nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen.

In einen neuen Führerschein, der beim Umtausch ausgestellt wird, ist diese Fahrerlaubnis nur auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers einzutragen.

5. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 3" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von weniger als 7,5 t auch im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 2" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Nach dem Umtausch der Modelle in Deutschland ist die Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse ohne Fahrgäste auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, unter Anwendung eines nationalen Codes.

6. Wurde ein Führerschein der "Klasse 4" vor dem 1.12.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) ausgestellt, so handelt es sich nicht nur um eine nationale Klasse; der Inhaber ist berechtigt, Fahrzeuge folgender Klassen zu führen: A1, a 79 (< 250 cm3) und B 79 (< 700 cm3). In beiden Fällen erhält der Inhaber beim Umtausch seines Führerscheins eine Fahrerlaubnis der unbeschränkten Klassen a und B.

Wurde ein Führerschein der "Klasse 4" nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1.4.1980 erworben, ist der Inhaber berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen.

7. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05).

8. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05). Die "Klasse A" ist beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse höchstens 750 kg beträgt (Code 79.04). Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

9. Die Klassen A1 und a sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse höchstens 750 kg beträgt (Code 79.04). Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

Modell Deutschland 2 (D2)

Ausgestellt in der Deutschen Demokratischen Republik bis 1969

Beschreibung: grau, 4 Seiten.

Durch eine Änderung der Vorschriften mit Wirkung vom 01.04.1957 wurden Umfang und Definition der Klassen geändert. Daher sind für dieses Modell zwei Äquivalenztabellen erforderlich.

D2a: bis zum 31.3.1957 ausgestelltes Modell

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D2a Entsprechende Klassen Anmerkungen
1 AM, A1, A2, A, B 5
2 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 3, 4, 6
3 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 2, 3, 4, 6
4 AM, A1, A2, A, B 4, 5

D2b: vom 01.04.1957 bis 1969 ausgestelltes Modell

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D2b Entsprechende Klassen Anmerkungen
1 AM, A1, A2, A
2 AM, A1, B 4, 5
3 AM, A1 7
4 AM, A1, B, BE, C1, C1E 2, 3, 4, 6
5 AM, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 3, 4, 6

Zusatzangaben:

Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen.

1. Hat der Inhaber eines vor dem 1.4.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 2" oder eines nach dem 31.3.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 5" sein 50. Lebensjahr vor dem 31.12.1999 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31.12.2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 31.12.2000 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999, hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.

Falls dieser Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne die vorstehenden Regelungen zu beachten, darf sein Führerschein der "Klasse 2" nicht anerkannt werden (es sei denn, er hat seinen Wohnsitz verlegt, bevor diese Regelungen für ihn galten).

2. Der Inhaber eines vor dem 1.4.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 3" und eines nach dem 31.3.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 4" ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E> 12 t, L< 3, = nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen.

In einen neuen Führerschein, der beim Umtausch ausgestellt wird, ist diese Fahrerlaubnis nur auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers einzutragen.

3. Der Inhaber eines vor dem 1.4.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 3" (D2a) oder eines nach dem 31.3.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 4" (D2b) ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von weniger als zu 7,5 t auch im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen.

Der Inhaber eines vor dem 1.4.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 2" P2a) oder eines nach dem 31.3.1957 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 5" (D2b) ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im internationalen Verkehr zu führen.

Nach dem Umtausch der Modelle in Deutschland ist die Fahrerlaubnis fiir Kraftomnibusse ohne Fahrgäste auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, unter Anwendung eines nationalen Codes.

4. Der Inhaber eines vor dem 1.12.1954 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 2", "Klasse 3" oder "Klasse 4" (Modell D2a) oder der "Klasse 2", "Klasse 4" oder "Klasse 5" (Modell D2b) ist erst nach dem Umtausch seines Führerscheins berechtigt, Fahrzeuge der unbeschränkten Klasse a zu führen. Ohne Umtausch des Führerscheins berechtigt das Modell nur zum Führen von Fahrzeugen der Klasse a 79 (< 250 cm3).

5. Ohne Umtausch des Führerscheins gilt Folgendes:

Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" oder "Klasse 4" vor dem 1.12.1954 ausgestellt, so ist der Inhaber nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B 79 (< 700 cm3) zu führen. Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" oder der "Klasse 4" nach diesem Datum und vor dem 1.4.1957 ausgestellt oder ein Führerschein der "Klasse 2" nach dem 31.3.1957 ausgestellt, so ist der Inhaber nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B 79 (< 250 cm3) zu führen.

Beim Umtausch dieses Dokuments gegen einen neuen Führerschein erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten Klasse B.

6. Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

7. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05).

Modell Deutschland 3 (D3)

Ausgestellt in der Deutschen Demokratischen Republik von 1969 bis zum 31.5.1982

Beschreibung: Führerscheinheft, 12 Seiten, grauer Umschlag.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
1 AM, A1, A2, A
2 AM, B 4, 5, 6
3 AM 6
4 AM, B, BE, C1, C1E 2, 3, 4, 6, 7
5 AM, A1, A, B, BE, C, C1, C1E, CE 1, 3, 4, 6, 7, 8
§ 6 StVZO, § 85 StVZO - 6

Zusatzangaben:

Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen.

1. Hat der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 5" sein 50. Lebensjahr vor dem 31.12.1999 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31.12.2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 31.12.2000 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999, so hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre. Falls dieser Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne die vorstehenden Regelungen zu beachten, darf sein Führerschein der "Klasse 2" nicht anerkannt werden (es sei denn, er hat seinen Wohnsitz verlegt, bevor diese Regelungen für ihn galten).

2. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 4" ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E> 12 t, L< 3, = nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen.

In einen neuen Führerschein, der beim Umtausch ausgestellt wird, ist diese Fahrerlaubnis nur auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers einzutragen.

3. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 4" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von weniger als 7,5 t auch im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 5" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Nach dem Umtausch der Modelle in Deutschland ist die Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse ohne Fahrgäste auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, unter Anwendung eines nationalen Codes.

4. Der Inhaber eines ursprünglich vor dem 1.12.1954 ausgestellten Führerscheins der "Klasse 2", "Klasse 4" oder "Klasse 5" ist erst nach dem Umtausch seines Führerscheins berechtigt, Fahrzeuge der unbeschränkten Klasse a zu führen. Ohne Umtausch des Führerscheins berechtigt das Modell nur zum Führen von Fahrzeugen der Klasse a 79 (< 250 cm3).

5. Ohne Umtausch des Führerscheins gilt Folgendes:

Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" vor dem 1.12.1954 ausgestellt, ist der Inhaber berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B 79 (< 700 cm3) zu führen. Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" nach diesem Datum und vor dem 1.4.1957 ausgestellt oder ein Führerschein der "Klasse 2" nach dem 1.4.1957 ausgestellt, ist der Inhaber nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B 79 (< 250 cm3) zu führen.

Beim Umtausch dieses Dokuments gegen einen neuen Führerschein erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten Klasse B.

6. Hat ein Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 2", "Klasse 3", "Klasse 4" oder "Klasse 5" oder gemäß § 6 StVZO oder § 85 StVZO diesen vor dem 1.4.1980 erworben, so ist er zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. In diesem Fall ist die "Klasse 3" nicht nur eine nationale Klasse.

7. Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

8. Die Klassen A1 und a sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03).

Modell Deutschland 4 (D4)

Ausgestellt in der Deutschen Demokratischen Republik vom 01.06.1982 bis zum 2.10.1990

Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, 4 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A 4,
B AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3, 5, 6
C AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C 1, 3, 5, 6
D AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, D 1, 5, 6
BE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3, 5, 6
CE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 5, 6
DE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, D, DE 1, 5, 6

Zusatzangaben:

Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen.

1. Hat der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse C", "Klasse CE", "Klasse D" und "Klasse DE" sein 50. Lebensjahr vor dem 31.12.1999 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31.12.2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 31.12.2000 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999, so hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.

Falls dieser Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne die vorstehenden Regelungen zu beachten, darf sein Führerschein der "Klasse C" nicht anerkannt werden (es sei denn, er hat seinen Wohnsitz verlegt, bevor diese Regelungen für ihn galten).

2. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse B" und/oder der "Klasse BE" ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E> 12 t, L< 3, = nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen.

In einen neuen Führerschein, der beim Umtausch ausgestellt wird, ist diese Fahrerlaubnis nur auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers einzutragen.

3. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse B" und/oder der "Klasse BE" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von bis zu 7,5 t auch im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen.

Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse C" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Nach dem Umtausch der Modelle in Deutschland ist die Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, unter Anwendung eines nationalen Codes.

4. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05).

5. Die Klassen A1 und a sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03).

6. Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

Modell Deutschland 5 (D5)

Ausgestellt in Deutschland vom 01.04.1986 bis zum 31.12.1998

Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D5 Entsprechende Klassen Anmerkungen
1 AM, A1, A2, A 2, 7
1a AM, A1, A2, A 7
1b AM, A1 7
2 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 3, 5, 8, 9
3 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 3, 4, 5, 8, 9
(4) AM 6
(5) AM

Zusatzangaben:

Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen.

1. Hat der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 2" sein 50. Lebensjahr vor dem 31.12.1999 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31.12.2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 31.12.2000 gegen ein neues Modell umgetauscht, so gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen für das neue Modell. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999, so hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.

Falls dieser Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne die vorstehenden Regelungen zu beachten, darf sein Führerschein der "Klasse 2" nicht anerkannt werden (es sei denn, er hat seinen Wohnsitz verlegt, bevor diese Regelungen für ihn galten).

2. Wurde ein Führerschein der "Klasse 1" (Modell D1) vor dem 1.4.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) erworben, ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse B 79 (< 700 cm3) zu führen, ohne seinen Führerschein umtauschen zu müssen. Beim Umtausch eines solchen Führerscheins erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten Klasse B.

Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein D1-Modell ausgestellt wurde, das später gegen ein D5-Modell umgetauscht wurde.

3. Wurde ein Führerschein der "Klasse 2" oder "Klasse 3" (Modell D1) vor dem 1.12.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) erworben, so ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 und a 79 (< 250 cm3) zu führen. In beiden Fällen erhält der Inhaber einen Führerschein der unbeschränkten "Klasse A", wenn er seinen Führerschein umtauscht. Wurde ein Führerschein der "Klasse 2" oder der "Klasse 3" nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1.4.1980 erworben, so ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen.

Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein D1-Modell ausgestellt wurde, das später gegen ein D5-Modell umgetauscht wurde.

4. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 3" ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E > 12 t, L< 3, = nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen. In einen neuen Führerschein, der beim Umtausch ausgestellt wird, ist diese Fahrerlaubnis nur auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers einzutragen.

5. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 3" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von weniger als 7,5 t auch im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Der Inhaber eines Führerscheins der "Klasse 2" ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr zu führen. Nach dem Umtausch der Modelle in Deutschland ist die Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse ohne Fahrgäste auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, unter Anwendung eines nationalen Codes.

6. Wurde ein Führerschein der "Klasse 4" (Modell D1) vor dem 1.12.1954 (vor dem 1.10.1960 im Saarland) ausgestellt, so handelt es sich nicht nur um eine nationale Klasse, sondern um eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge folgender Klassen: A1, a 79 (< 250 cm3) und B 79 (< 700 cm3). In beiden Fällen erhält der Inhaber beim Umtausch seines Führerscheins eine Fahrerlaubnis der unbeschränkten Klassen a und B. Wurde ein Führerschein der "Klasse 4" nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1.4.1980 erworben, so ist der Inhaber berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen.

Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein D1-Modell ausgestellt wurde, das später gegen ein D5-Modell umgetauscht wurde.

7. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05).

8. Die Klassen A1 und a sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse höchstens 750 kg beträgt (Code 79.04).

9. Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

Modell Deutschland 6 (D6)

Ausgestellt in Deutschland vom 01.01.1999 bis zum 18.1.2013

Beschreibung: Plastikkartenmodell nach Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells D6 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1 1
a (beschränkt) AM, A1, A2
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, A, B 2
BE AM, A1, A, B, BE 2, 3
C1 AM, A1, A, B, C1 2
C1E AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3
C AM, A1, A, B, C1, C 2
CE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 2, 3
D1 AM, A1, A, B, D1 2
D1E AM, A1, A, B, BE, D1, DM 2, 3
D AM, A1, A, B, D1, D 2
DE AM, A1, A, B, BE, D1, D1E, D, DE 2, 3
M AM
S AM

Zusatzangaben:

1. Die "Klasse A1" gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05).

2. Die Klassen A1 und a sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse höchstens 750 kg beträgt (Code 79.04).

3. Die "Klasse BE" gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg (Code 79.06).

In Estland ausgestellte Modelle

Modell Estland 1 (EST1)

Ausgestellt in Estland vom 01.11.1999 bis zum 30.9.2004

Beschreibung: rosafarbener Führerschein aus synthetischem Papier (TESLIN, ISO 9002:1994), vollständig von Sicherheitskunststoff umhüllt. Die Folie weist ein netzartiges Sicherheitsmuster auf. Auf der Rückseite trägt die Plastikumhüllung die Prägung "EST" und sechs Wellenlinien. Die Angaben sind gedruckt, das Foto ist gescannt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ESTI Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
A1 A1
A A2 1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(R) -
(T) -

1. Bei Klasse a sollte die maximale Leistung nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen.

Zusatzangaben:

Beschränkungen (in kodierter Form):

1 - Brille oder Kontaktlinsen erforderlich

2 - Hörgerät erforderlich

3 - gültig für von Hand zu führende Fahrzeuge

4 - maximale Leistung bei Klasse a sollte nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen

5 - Automatikgetriebe.

Das Wort "ESMANE" auf der Vorderseite unten (Mitte) gibt an, dass es sich bei dem Führerscheininhaber um einen Fahranfänger handelt; die Gültigkeitsdauer eines solchen Führerscheins ist auf zwei Jahre begrenzt.

Modell Estland 2 (EST2)

Ausgestellt in Estland vom 01.10.2004 bis zum 7.9.2008

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Die Führerscheinkarte ist aus Kunststoff mit einem rosafarbenen Hintergrundmuster, das für den estnischen Führerschein charakteristisch ist. Personenbezogene Angaben (einschließlich digitales Lichtbild und Unterschrift des Karteninhabers) sind mittels Lasertechnik aufgebracht.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells EST 2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
A1 A1 1
A A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(R) -
(T) -

1. Bei Klasse a sollte die maximale Leistung nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen.

Zusatzangaben:

Beschränkungen (in kodierter Form):

101 - Vorläufiger Führerschein. Fahranfänger müssen die Abbildung eines grünen Ahornblattes auf den Fahrzeugfenstern anbringen (vorne und hinten), wenn es sich bei ihrem Führerschein um einen vorläufigen Führerschein (für 2 Jahre) handelt. Die Geschwindigkeit ist auf 90 km/h begrenzt.

102 - Klassen, deren Inhaber nur während seines Wehrdienstes über eine Fahrerlaubnis verfügt.

103 - Klasse D. Der Fahrer ist ausschließlich zum Führen von Oberleitungsbussen berechtigt.

105 - Krafträder mit einer maximalen Leistung von 25 kW oder einer effektiven Motorleistung von maximal 0,16 kW/kg.

106 - Klasse D. Beschränkt auf Strecken von 50 km.

Modell Estland 3 (EST3)

Ausgestellt in Estland seit dem 8.9.2008

Beschreibung: Identisch mit Modell 2, bis auf die Angaben "Driving Licence" und "Permis de conduire", die auf der Vorderseite neben dem Wort "JUHILUBA" hinzugefügt werden.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells EST 3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM AM
A1 A1
A A2 1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(R) -
(T) -

In Griechenland ausgestellte Modelle

Modell Griechenland 1 (GR1a)

Ausgestellt in Griechenland bis zum 11.1.1987

Beschreibung: Blau und gelb, schwarze Schrift.

Klassen B, Γ, Δ, E, 12 Seiten.

Modell Griechenland 1 (GR1b)

Ausgestellt in Griechenland bis zum 11.1.1987

Beschreibung: rosafarben und gelb, schwarze Schrift

Klasse A, 8 Seiten.

Bis zum 30.01.1985 beinhalteten die Führerscheine aller Klassen (B, Γ, Δ, E) auch eine Fahrerlaubnis für die Klasse AM. Ab diesem Datum bis zum 18.1.2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt.

Äquivalenztabelle

Klassen der Modelle GRla und GR1b Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, B1, B
E BE 1
Γ C1, C
E BE, C1E, CE 1
Δ D1, D
E BE, D1E, DE 1

Zusatzangaben:

Unter Punkt 4b wird für diese Modelle zwar eine bestimmte Gültigkeitsdauer angegeben, diese wurde jedoch durch den Präsidentialerlass 255/1984 bis zum Alter von 65 Jahren verlängert.

1. Klasse E war eine separate Klasse, jedoch nur in Verbindung mit dem Führerschein einer anderen Klasse gültig.

Modell Griechenland 2 (GR2)

Ausgestellt in Griechenland vom 12.01.1987 bis zum 31.3.1997

Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells GR2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B B1, B
E BE 1
Γ/C C1, C
E BE, C1E, CE 1
Δ/D D1, D
E BE, D1E, DE 1

Zusatzangaben:

Vom 30.01.1985 bis zum 18.1.2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt.

1. Klasse E war eine separate Klasse, jedoch nur in Verbindung mit dem Führerschein einer anderen Klasse ("B" oder "I" oder "Δ") gültig.

Modell Griechenland 3 (GR3)

Ausgestellt in Griechenland vom 01.04.1997 bis zum 30.4.2001

Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift.

6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells GR3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A/A1 AM, A1
A/21 AM, A1, A2, A
B/B1 B1
BIB B1, B 1
BE BE
Γl/C1 C1
Γ1E/C1E BE, C1E,
Γ/C C1, C
ΓE/CE BE, C1E, CE
Δ1/D1 D1
Δ1E/D1E BE, DM
Δ/D D1, D
ΔE/DE BE, D1E, DE

Zusatzangaben:

Vom 30.01.1985 bis zum 18.1.2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt.

1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, sind Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1 oder B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse a mit Code 79.03 eingetragen werden kann.

Modell Griechenland 4 (GR4)

Ausgestellt in Griechenland vom 01.05.2001 bis zum 18.1.2009

Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift.

6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells GR4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A/a (< 25 kW UND< 0,16 kW/kg), A/A AM, A1
A/A AM, A1, A2, A
B B1, B 1
BE BE
Γ1/C1 C1
Γ1E/C1E BE, C1E
Γ/C C
ΓE/CE BE, C1E, CE
Δ1/D1 D1
Δ1E/D1E BE, DIT
Δ/D D1, D
ΔE/DE BE, D1E, DE

Zusatzangaben:

Vom 30.01.1985 bis zum 18.1.2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt.

1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, sind Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1 oder B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse a mit Code 79.03 eingetragen werden.

Modell Griechenland 5 (GR5)

Ausgestellt in Griechenland vom 19.01.2009 bis zum 18.1.2013

Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift.

Abmessungen: Breite: 85,6 mm, Höhe: 54 mm (Dicke: 0,75 mm).

Neue Führerscheine werden nach internationalen Qualitätsnormen (ISO) und gemäß den technischen Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/126/EG in Form einer Plastikkarte hergestellt. Auf der Vorderseite (linke Ecke) ist diese durch ein Hologramm gesichert. Die Schriftzeichen werden mittels Mikrodruck und optisch variabler Farbe (OVI) auf einem sicher gestalteten Hintergrund aufgebracht. Dual-Image-Technik und fühlbare Sicherheitsmerkmale sollen ebenfalls verwendet werden. Auf der Rückseite ist die Karte durch ein 3D-Hologramm und einen speziellen Hintergrund mit exklusiven Bildern und sich überschneidenden Linien gesichert. Unter UV-Licht ist der Aufdruck beider Seiten sichtbar; dies beeinträchtigt jedoch die Qualität der Führerscheinkarte in keiner Weise.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells GR5 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A/a (< 25 kW UND< 0,16 kW/kg), A/A AM A1
A/A AM, A1, A2, A
B B1,B 1
BE BE
Γ1/C1 C1
Γ1E/C1E BE; C1E
Γ/C C1, C
ΓE/CE BE; C1E, CE
Δ/D D1, D
ΔE/DE BE, D1E, DE

Zusatzangaben:

Vom 30.01.1985 bis zum 18.1.2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt.

1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, ist der Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1, B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse a mit Code 79.03 eingegeben werden.

In Spanien ausgestellte Modelle

Modell Spanien 1 (E1)

Ausgestellt in Spanien vom 27.06.1997 bis zum 1.11.2004

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit sechs Seiten gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells E1 Entsprechende Klassen
_ AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Modell Spanien 2 (E2)

Ausgestellt in Spanien vom 02.11.2004 bis zum 7.12.2009

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells E2 Entsprechende Klassen
_ AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(btp) -

Modell Spanien 3 (E3)

Ausgestellt in Spanien seit 8.12.2009

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang I.3 der Richtlinie 2006/126/EG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells E3 Entsprechende Klassen
AM AM
A1 A1
A2 A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C 1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(btp) -

Zusatzangaben:

Die Klassen AM und A2 werden seit dem 8.12.2009 ausgestellt.

In Frankreich ausgestellte Modelle

Modell Frankreich 1 (F1)

Ausgestellt in Frankreich bis zum 31.12.1954

Beschreibung: rosafarbene Karte, 2 Seiten, Lichtbild auf der Vorderseite.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM, A1. B1. B 1, 2
1: voitures affectés à des transports en commun AM, A1, B1, B, D1, D 2
2: véhicules pesant en charge plus de 3.000 kg AM, A1, B1, B, C1, C, C1E, CE 2
3: motocycles à deux roues AM, A1, A2, A, B1

Zusatzangaben:

1. Enthält die Rückseite des Führerscheins keine Angaben, so ist er nicht gültig für das Führen von Fahrzeugen der Klassen 1, 2 oder 3. Daher kann die der Führerscheinklasse B entsprechende Klasse, die in keiner der drei genannten Klassen enthalten ist, nicht auf dem Dokument vermerkt werden. In einer Zeile der Tabelle ist dies wie folgt eingetragen: "-".

2. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L4e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 Fahrpraxis nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

Modell Frankreich 2 (F2)

Ausgestellt in Frankreich vom 01.01.1955 bis zum 19.1.1975

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B AM, A1, B1, B 1
C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
D AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1, 2
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
E(D) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1, 2
FA1 AM, A1, B1 + Code (10, 15,...)
FA AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15,...)
FB B1, B + Code (10, 15,...)

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Hatte das für die Fahrprüfung des Inhabers eines Führerscheins der Klasse D oder DE verwendete Fahrzeug eine Masse< 3.500 kg, darf der Führerscheininhaber nur Fahrzeuge der Klassen AM, A1 (siehe Anmerkung 1), B1, B, BE, D 79 (< 3.500 kg) und D 79 (< 3.500 kg) führen.

Modell Frankreich 3 (F3)

Ausgestellt in Frankreich vom 20.01.1975 bis zum 29.2.1980

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B AM, A1, B1, B 1
C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t) 1
D AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
E(B) AM, A1, B1,B, BE 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
E(D) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
FA1 AM, A1, B1 + Code (10, 15,...)
FA AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15,...)
FB B1, B + Code (10, 15,...)

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Hatte das für die Fahrprüfung des Inhabers eines Führerscheins der Klasse D oder DE verwendete Fahrzeug eine Masse< 3.500 kg (im Zeitraum zwischen dem 20.1.1975 und dem 31.5.1979) oder< 7.000 kg (im Zeitraum zwischen dem 1.6.1979 und dem 1.3.1980) darf der Führerscheininhaber nur Fahrzeuge der Klassen AM, A1 (siehe Anmerkung 1), B1, B, BE, D1 79 (< 3.500 kg) und D 79 (< 3.500 kg) führen.

Modell Frankreich 4 (F4)

Ausgestellt in Frankreich vom 01.03.1980 bis zum 31.12.1984

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, B1
A2 AM, A1, A2, A, B1
A3 AM, A1, A2, A, B1
A4 AM, A1, B1 3
B AM, A1, B1,B 1
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t) 1
C1 AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
D AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t), D1, D1E, D, DE 1, 2
E(D) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t), D1, D1E, D, DE 1, 2
FA1 AM, A1, B1 + Code (10, 15,...)
FA2 AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15,...)
FA3 AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15,...)
FA4 AM, B1 + Code (10, 15,...)
FB AM, B1, B + Code (10, 15,...)

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Hatte das für die Fahrprüfung des Inhabers eines Führerscheins der Klasse D verwendete Fahrzeug eine Masse< 7.000 kg, darf der Führerscheininhaber nur Fahrzeuge der Klassen AM, A1 (siehe Anmerkung 1), B1, B, BE, D1 79 (< 3.500 kg) und D 79 (< 3.500 kg) führen.

3. Für A1: Code 79 L5e< 15 kW.

Modell Frankreich 5 (F5)

Ausgestellt in Frankreich vom 01.01.1985 bis zum 30.6.1990

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F5 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AT AM, A1, B1 2
AL AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B AM, A1, B1, B 1
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1
C limité AM, A1, B1, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t) 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t), D1, D1E, D, DE 1, 2
E(D) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (< 12,5 t), D1, D1E, D, DE 1, 2

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Hatte das für die Fahrprüfung des Inhabers eines Führerscheins der Klasse D verwendete Fahrzeug eine Masse< 3.500 kg, darf der Führerscheininhaber nur Fahrzeuge der Klassen AM, A1 (siehe Anmerkung 1), B1, B, BE, D1 79 (< 3.500 kg) und D 79 (< 3.500 kg) führen.

3. Für A1: Code 79 L5e< 15 kW.

Modell Frankreich 6 (F6)

Ausgestellt in Frankreich vom 01.07.1990 bis zum 15.11.1994

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F6 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AT AM, A1,B1 2
AL AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B AM, A1, B1, B 1
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, D1, D 1
E(D) AM, A1, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Für A1: Code 79 L5e< 15 kW.

Modell Frankreich 7 (F7)

Ausgestellt in Frankreich vom 16.11.1994 bis zum 28.2.1999

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F7 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AT AM, A1,B1 2
AL AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B AM, A1, B1, B 1
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, D1, D 1
E(D) AM, A1, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Für A1: Code 79 L5e< 15 kW.

Modell Frankreich 8 (F8)

Ausgestellt in Frankreich vom 01.03.1999 bis zum 18.1.2013

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells F8 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1, B1
A AM, A1, A2, A, B1
B1 AM, A1, B1 2
B AM, A1, B1, B 1
E(B) AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, DE 1, 3
D AM, A1, B1, B, D1, D 1
E(D) AM, A1, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (leichte Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird.

2. Für A1: Code 79 L5e< 15 kW.

3. Inhaber eines Führerscheins der Klasse CE dürfen Fahrzeuge der Klasse DE führen, sofern sie auch über einen Führerschein der Klasse D verfügen.

In Kroatien ausgestellte Modelle

Modell Kroatien 1 (HR1)

Ausgestellt in Kroatien vom 01.04.1993 bis zum 19.11.2004

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells HR1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
H AM, 1
A A1, A2, A,
B B1, B
C C1, C
D D1, D
E BE, C1E, CE, D1E, DE 3
F - 4
G - 2
H - 1

Zusatzangaben:

1. Klasse H galt für Kleinkrafträder und Arbeitsmaschinen wie Lader, Gabelstapler usw.

2. Klasse G galt für Zugmaschinen. Die Klassen G und H waren eigene Klassen, sie wurden aber auch für die Inhaber von Führerscheinen der Klassen B, C oder D ausgestellt.

3. Klasse E war eine eigene Klasse, jedoch nur in Verbindung mit einer anderen Klasse (B, C oder D) gültig.

4. Klasse F galt für Straßenbahnen.

Modell Kroatien 2 (HR2)

Ausgestellt in Kroatien vom 20.11.2004 bis zum 31.1.2009

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells HR2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
M AM
A1 A1
A A2, A,
B B1, B
B+E BE
C1 C1
C1 +E C1E
C C
C+E CE
D D1, D
D+E D1E, DE
F - 1
G - 2
H - 3

Zusatzangaben:

1. Klasse F gilt für Zugmaschinen mit oder ohne Anhänger.

2. Klasse G gilt für Arbeitsmaschinen wie Lader, Gabelstapler usw. Die Klassen F, G und M waren eigene Klassen, sie wurden aber auch für die Inhaber von Führerscheinen der Klassen B, C oder D ausgestellt.

3. Klasse H gilt für Straßenbahnen.

Modell Kroatien 3 (HR3)

Ausgestellt in Kroatien vom 01.02.2009 bis zum 30.6.2013

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells HR3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
M AM
A1 A1
A2 A2
A A
B B1, B
B+E BE
C1 C1
C1 +E C1E
C C
C+E CE
D D1, D
D+E D1E, DE
F - 1
G - 2
H - 3

Zusatzangaben:

1. Klasse F gilt für Zugmaschinen mit oder ohne Anhänger.

2. Klasse G gilt für Arbeitsmaschinen wie Lader, Gabelstapler usw. Die Klassen F, G und M waren eigene Klassen, sie wurden aber auch für die Inhaber von Führerscheinen der Klassen B, C oder D ausgestellt.

3. Klasse H gilt für Straßenbahnen.

In Irland ausgestellte Modelle

Modell Irland 1 (IRL1)

Ausgestellt in Irland vom 25.06.1992 bis zum 16.11.1999

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit Kunststofflaminat.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells IRL1 Entsprechende Klassen
M AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C 1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

Dieses Modell wurde in zweisprachiger Fassung ausgestellt, wobei der irische (gälische) Text dem englischen Text vorangeht.

Modell Irland 2 (IRL2)

Ausgestellt in Irland ungefähr vom 17.11.1999 bis zum 4.7.2005

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit Kunststofflaminat.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells IRL2 Entsprechende Klassen
M AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
W -

Zusatzangaben:

Dieses Modell wurde in zweisprachiger Fassung ausgestellt, wobei der irische (gälische) Text dem englischen Text vorangeht.

Modell Irland 3 (IRL3)

Ausgestellt in Irland seit 4.7.2007

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit Kunststofflaminat.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells IRL3 Entsprechende Klassen
M AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

In Italien ausgestellte Modelle

Modell Italien 1 (I1)

Ausgestellt in Italien von 1959 bis 1989

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, A2, A, B1, B 1, 2
BE AM, A1, A2,A, B1, B, BE 1, 2
C AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C 1, 2
CE AM, A1, A2, A, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 2
D AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D 1, 2
DE AM, A1, A2, A, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE 1, 2
F -

Zusatzangaben:

1 jede Klasse gilt auch für die Klassen A1, A2 und A, sofern der Führerschein vor dem 1.1.1986 ausgestellt wurde.

2 Jede Klasse gilt auch für die Klasse A1 nur auf italienischem Hoheitsgebiet, sofern der Führerschein vor dem 1.1.1986 ausgestellt wurde.

Modell Italien 2 (I2)

Ausgestellt in Italien von 1989 bis 1990

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1 B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, C1 C D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 3 (I3)

Ausgestellt in Italien von 1990 bis 1995

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, C1, C D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE C1 C1E, C, CE D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 4 (I4)

Ausgestellt in Italien seit 1995

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, C1, C, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 5 (I5)

Ausgestellt in Italien seit 1996

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I5 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE,C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, C1, C, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 6 (I6)

Ausgestellt in Italien von 1996 bis 1997

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I6 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1
A AM, A1, A2, A
B1 AM, B1
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C1 AM, A1, B1, B, C1 1
C1E AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D1 AM, A1, B1, B, D1 1
D1E AM, A1, B1, B, BE, D1, DM 1
D AM, A1, B1, B, C1, C, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E C, CE, D, D1, DE 1

Zusatzangaben:

1 Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 7 (I7)

Ausgestellt in Italien von 1997 bis 1999

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I7 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1
A AM, A1, A2, A
B1 AM, B1
B AM, A1 2, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C1 AM, A1, B1, B, C1 1
C1E AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D1 AM, A1, B1, B, D1 1
D1E AM, A1, B1, B, BE, D1, DM 1
D AM, A1, B1, B, C1, C, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 8 (I8)

Ausgestellt in Italien von 1999 bis 2004

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I8 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, C1, C, D1, D 1, 2
DE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E C, CE, D1, D1E, D, DE 1, 2

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

2. Die Klassen C1, C1E, C und CE gelten nur, wenn der Führerschein der Klasse D vor dem 1.10.2004 ausgestellt wurde.

Modell Italien 9 (I9)

Ausgestellt in Italien von 2005 bis 2007

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I9 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

Modell Italien 10 (I10)

Ausgestellt in Italien von 2007 bis 2013

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells I10 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM, A1
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, B1, B 1
BE AM, A1, B1, B, BE 1
C AM, A1, B1, B, C1, C 1
CE AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 1
D AM, A1, B1, B, D1, D 1
DE AM, A1, B1, B, BE, D1, D1E, D, DE 1

Zusatzangaben:

1. Die Klasse A1 gilt nur auf italienischem Staatsgebiet.

In Zypern ausgestellte Modelle

Modell Zypern 1 (CY1)

Ausgestellt in Zypern seit 1.5.2004

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells CY1 Entsprechende Klassen
1 AM
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
Γ1/C1 C1
ΓlE/C1E C1E
Γ/C C
ΓE/CE CE
Δ1/D1 D1
Δ1E/D1E D1E
Δ/D D
ΔE/DE DE
(ΣT (F), H (H), Z (G), Θ (I), I (J), Ia (K), IB (L) -

In Lettland ausgestellte Modelle

Modell Lettland 1 (LV1)

Ausgestellt in Litauen vom 28.09.1993 bis zum 30.4.2004

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LV1 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
A2 A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

Die nationalen Führerscheinklassen TRAM und TROL berechtigen zum Führen von Straßenbahnen bzw. Oberleitungsbussen.

Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen werden separate Führerscheine ausgestellt.

Modell Lettland 2 (LV2)

Ausgestellt in Lettland seit 1.5.2004

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LV2 Entsprechende Klassen
M AM
A1 A1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Die nationalen Führerscheinklassen TRAM und TROL berechtigen zum Führen von Straßenbahnen bzw. Oberleitungsbussen.

2. Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen werden separate Führerscheine ausgestellt.

In Litauen ausgestellte Modelle

Modell Litauen 1 (LT1)

Ausgestellt in Litauen bis zum 1.4.2000

Beschreibung: laminiertes Kartenmodell (2 Seiten), gelb, mit Siegel.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LT1 Entsprechende Klassen
A A
B B
BE BE
C C
CE CE
D D
DE DE

Zusatzangaben:

Auf diesem Modell ist kein Ablaufdatum vermerkt.

Der Inhaber jedes dieser Führerscheine ist ferner berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen.

Modell Litauen 2 (LT2)

Ausgestellt in Litauen vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2002

Beschreibung: laminiertes Kartenmodell (2 Seiten), gelb, mit Siegel.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LT2 Entsprechende Klassen
A1 A1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

Die Führerscheine dieses Modells sind gültig bis zu dem auf dem Dokument vermerkten Ablaufdatum.

Der Inhaber jedes dieser Führerscheine ist ferner berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen.

Modell Litauen 3 (LT3)

Ausgestellt in Litauen vom 01.01.2003 bis zum 31.10.2005

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell. Die Angaben (Lichtbild, Klassen und Angaben zur Person) sind mittels Lasertechnik in eine Polykarbonatschicht eingebracht.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LT3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
a (< 25 kW, 0,16 kW/kg) A2 1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(T) -

Zusatzangaben:

1. Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse a (< 25 kW, 0,16 kW/kg) kann nach zwei Jahren die Fahrerlaubnis für die unbeschränkte Klasse a erhalten, wenn er den Führerschein umtauscht.

Der Inhaber jedes dieser Führerscheine ist ferner berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen.

Modell Litauen 4 (LT4)

Ausgestellt in Litauen seit 1.11.2005

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang 1a der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells LT4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM AM
A1 A1
a (< 25 kW, 0,16 kW/kg) A2 1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(T) -

Zusatzangaben:

1. Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse a (< 25 kW, 0,16 kW/kg) kann nach zwei Jahren die Fahrerlaubnis für die unbeschränkte Klasse a erhalten, wenn er den Führerschein umtauscht.

Der Inhaber jedes dieser Führerscheine ist ferner berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen.

Gültigkeitsdauer: 3 Monate, 2 Jahre, 10 Jahre.

In Luxemburg ausgestellte Modelle

Modell Luxemburg 1 (L1)

Ausgestellt in Luxemburg bis zum 31.12.1985

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells L1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
(A3) AM 3
(A2) - 3
- A1
- A2
A1 A
- B1
B1/B2 B 1
- BE
- C1
- C1E
C1/C2 C
CE2 CE 2
- D1
- D1E
D D
- DE
(F1/2/3) - 3

Zusatzangaben:

1. Wurde ein Führerschein der Klasse B1/132 vor dem 1. Juli 1977 ausgestellt, ist der Inhaber berechtigt, Fahrzeuge der Klasse a zu führen.

2. Klasse E2 umfasst die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Anhängern und Sattelanhängern mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 1750 kg.

3. Nationale Klassen.

Modell Luxemburg 2 (L2)

Ausgestellt in Luxemburg bis zum 31.12.1985

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells L2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
(A3) AM 3
(A2) - 3
- A1
- A2
A1 A
- B1
B1/B2 B 1
- BE
- C1
- C1E
C1+2 C
CE2 CE 2
- D1
- D1E
D D
- DE
(F1/2/3) - 3

Zusatzangaben:

1. Wurde ein Führerschein der Klasse B1/132 vor dem 1. Juli 1977 ausgestellt, ist der Inhaber berechtigt, Fahrzeuge der Klasse a zu führen.

2. Klasse E2 umfasst die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Anhängern und Sattelanhängern mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 1 750 kg.

3: Nationale Klassen.

Modell Luxemburg 3 (L3)

Ausgestellt in Luxemburg vom 01.01.1986 bis zum 30.9.1996

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells L3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
(A3) AM 1
(A2) - 1
- A1
- A2
A1 A
- B1
B1/BE1 B
- BE
- C1
- C1E
C C
CE2 CE
- D1
- D1E
D D
- DE
(F1/2/3) - 1

Zusatzangaben:

1. Nationale Klassen.

Modell Luxemburg 4 (L4)

Ausgestellt in Luxemburg seit 1.10.1996

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells L4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
(A3) AM 2
(A2) - 2
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B 1
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(F1/2/3) - 2

Zusatzangaben:

1. Klasse B berechtigt auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B1.

2. Nationale Klassen.

In Ungarn ausgestellte Modelle

Modell Ungarn 1 (H1)

Ausgestellt in Ungarn vom 01.01.1964 bis zum 1.1.1984

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells H1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A, A1
B B
C C, C1
D D, D
E E 1
F -

Zusatzangaben:

1. Die Klasse "E" ist nur gültig in Kombination mit einer Fahrerlaubnis einer harmonisierten Klasse, über die der Fahrer bereits verfügt. So werden beispielsweise die Fahrerlaubnis der Klasse "B"und eine Fahrerlaubnis der Klasse "E" zusammen als kombinierte Klasse "B+E" bezeichnet.

Modell Ungarn 2 (H2)

Ausgestellt in Ungarn vom 01.01.1984 bis zum 31.12.2000

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 4 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells H2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A, A1
B B
C C, C1
D D, D1
E E 1
F -

Zusatzangaben:

1. Die Klasse "E" ist nur gültig in Kombination mit einer Fahrerlaubnis einer harmonisierten Klasse, über die der Fahrer bereits verfügt. So werden beispielsweise die Fahrerlaubnis der Klasse "B"und eine Fahrerlaubnis der Klasse "E" zusammen als kombinierte Klasse "B+E" bezeichnet.

Modell Ungarn 3 (H3)

Ausgestellt in Ungarn vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2004

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell. Dieses Modell wird innerhalb der Grenzen Ungarns auch als Personalausweis anerkannt. Das Dokument der Sicherheitsklasse "A" wird mit Lasertechnik hergestellt und zentral ausgestellt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells H3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
A A, A1
B B
C1 C1
C1E C1E 1
C C, C1
CE CE, C1E 3
D1 D1
D1E D1E 2
D D, D1
DE DE, D1E 4

Zusatzangaben:

Ein Führerschein einer kombinierten Klasse kann nur einer Person ausgestellt werden, die zum Führen des Zugfahrzeugs berechtigt ist.

1. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "C1" erworben wurde, gilt auch für die Klassen "B" und "D1".

2. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "D1" erworben wurde, gilt auch für die Klasse "B".

3. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "C" erworben wurde, gilt für alle Klassen, für die der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat und die im Führerschein aufgeführt sind.

4. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "D" erworben wurde, gilt auch für die Klassen "B" und "D1".

Modell Ungarn 4 (H4)

Ausgestellt in Ungarn seit 5.8.2004

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Dieses Modell wird innerhalb der Grenzen Ungarns als Personalausweis anerkannt. Das Dokument der Sicherheitsklasse "A" wird mit Lasertechnik hergestellt und zentral ausgestellt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells H4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
A A, A1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E 1
C C, C1
CE CE, C1E 3
D1 D1
D1E D1E 2
D D, D1
DE DE, DM 4

Zusatzangaben:

Ein Führerschein einer kombinierten Klasse kann nur einer Person ausgestellt werden, die zum Führen des Zugfahrzeugs berechtigt ist.

1. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "C1" erworben wurde, gilt auch für die Klassen "B" und "D1".

2. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "D1" erworben wurde, gilt auch für die Klasse "B".

3. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "C" erworben wurde, gilt für alle Klassen, für die der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat und die im Führerschein aufgeführt sind.

4. Die kombinierte Klasse "E", die zusammen mit der Klasse "D" erworben wurde, gilt auch für die Klassen "B" und "D1".

In Malta ausgestellte Modelle

Modell Malta 1 (M1)

Ausgestellt in Malta vom 01.07.1991 bis zum 31.12.2000

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein, gefaltet, 6 Seiten, geöffnet 221 mm x 100 mm, zum ersten Mal ausgestellt im Juli 1991.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells M1 Entsprechende Klassen
A A, A1, B1
B B, BE
C C,CE,C1,C1E
D D, DE, D1, DM

Zusatzangaben:

Der Führerschein wird auf Maltesisch und Englisch ausgestellt. Der Papierführerschein trägt auf zwei Seiten eine laufende Nummer und überall das Emblem der maltesischen Polizei in kleinem Format. Ein Emblem in größerem Format ist zum Teil auf das Lichtbild, zum Teil auf das Führerscheinpapier geprägt. Der große Kasten in der Mitte über der laufenden Nummer zeigt ein großes Wappen Maltas.

Modell Malta 2 (M2)

Ausgestellt in Malta seit 1.1.2001

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell mit Lichtbild, 85,4 mm x 54 mm, Personalausweisformat, ausgestellt 2001 im Einklang mit der Richtlinie 91/439/EWG.

Der Führerschein besteht aus zwei Teilen: einer Plastikkarte mit Lichtbild und einem "Gegenstück". Die Lichtbildkarte trägt außer dem Lichtbild des Führerscheininhabers dessen Anschrift und Unterschrift sowie die Fahrerlaubnisse. Das Gegenstück ist ein Begleitdokument zum Führerschein und enthält die laufende Nummer, die Angaben zur Person des Fahrers, die Führerscheinnummer, eine gescannte Unterschrift des Führerscheininhabers, die Fahrerlaubnisse und deren Gültigkeitsdauer, Informationscodes, die Strafpunkte, die Gültigkeitsdauer des Führerscheins bei Inhabern von über 70 Jahren und sonstige relevante Angaben. Der untere Teil dient als Empfangsbestätigung. Die Rückseite des Gegenstücks trägt die Anschrift der ausstellenden Behörde sowie die Beschreibung der Führerscheinklassen und der EU-Codes und der nationalen Informationscodes.

Der Führerschein ist dadurch gesichert, dass es sich um eine äußerst dauerhafte, flexible Lichtbildkarte nach Art der Kreditkarten handelt, die gegenüber ultraviolettem Licht empfindlich ist. In der Mitte der Kartenvorderseite ist ein rosafarbenes Malteserkreuz zu sehen. Die Übersetzungen von "Führerschein" in den Sprachen der EU-Mitgliedstaaten nehmen (ohne Leerstellen zwischen den Wörtern) als Wellenlinien einen Großteil der Vorderseite ein. Auf der Karte ist ferner ein Sekundärlichtbild des Führerscheininhabers zu sehen, und die das blaue Rechteck umgebenden Mikrozeichen bestehen aus den Buchstaben "M" und 12 gelben Sternen. Auf der Rückseite des Führerscheins sind links 5 maltesische Wappen durch Prägung aufgebracht. Auch die gesamte Rückseite weist Linien mit dem Wort "Führerschein" auf. Die Fahrerlaubnisse für die jeweiligen Klassen, ihre Gültigkeitsdauer und sonstige Informationscodes sind der Rückseite ebenfalls zu entnehmen. Bei dem "Gegenstück" handelt es sich um ein gelbliches (früher blau- und rosafarbenes) Dokument mit Wasserzeichen. Die laufende Nummer ist oben rechts unterhalb des Logos der Behörde angebracht. Sie ist auch auf der Empfangsbestätigung vermerkt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells M2 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
A A2
A+ A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F -
G -

In den Niederlanden ausgestellte Modelle

Modell Niederlande 1 (NL1)

Ausgestellt in den Niederlanden vom 01.06.2002 bis zum 1.10.2006

Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein, 106 mm x 222 mm.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells NL1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
- A1
a light A2 1
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Krafträder der Klasse "a beschränkt" (Modell 1) haben eine Motorleistung von höchstens 25 kW und ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,16 kW/kg. Dies entspricht nicht ganz der neuen Klasse A2 (Krafträder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg). Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse "a beschränkt" liegt heute bei 18 Jahren, gemäß der Richtlinie 2006/126/EG liegt das Mindestalter für den direkten Erwerb eines Führerscheins der Klasse "A2" ebenfalls bei 18 Jahren.

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse a für Krafträder (Modell 1) liegt heute bei 21 Jahren. Nach zweijähriger Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse "a beschränkt" ist der Fahrer automatisch berechtigt, auch Krafträder der Klasse a zu führen. Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse a bei 24 Jahren für den direkten Erwerb bzw. bei 20 Jahren nach zweijähriger Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse A2.

Ab dem 1. Mai 2004 sind auch die neuen EU-Länder auf der Rückseite des Führerscheinmodells 2 vermerkt.

Modell Niederlande 2 (NL2)

Ausgestellt in den Niederlanden vom 01.10.2006 bis zum 19.1.2013

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell (Kreditkartenformat).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells NL2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM AM
- A1
a light A2 1
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Krafträder der Klasse "a beschränkt" (Modell 2) haben eine Motorleistung von höchstens 25 kW und ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,16 kW/kg. Dies entspricht nicht ganz der neuen Klasse A2 (Krafträder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg). Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse "a beschränkt" liegt heute bei 18 Jahren, gemäß der Richtlinie 2006/126/EG liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse A2 bei 20 Jahren.

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse a für Krafträder (Modell 2) liegt heute bei 21 Jahren. Nach zweijähriger Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse "a beschränkt" ist der Fahrer automatisch berechtigt, auch Krafträder der Klasse a zu führen. Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse a bei 24 Jahren für den direkten Erwerb bzw. bei 20 Jahren nach zweijähriger Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse A2.

Auf dem Führerscheinmodell 2 ist bereits Platz für die neuen Klassen der Richtlinie 2006/126/EG vorgesehen. Diese gelten erst ab dem 19.1.2013.

In Österreich ausgestellte Modelle

Modell Österreich 1 (A1)

Ausgestellt in Österreich vom 25.03.1947 bis zum 15.5.1952

Beschreibung: 15 x 10,5 cm, graues, dickes, einfaches Papier.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells A1 Entsprechende Klassen
- AM
a A1
- A2
b A
- B1
c 1 B
c 2 B
- BE
- C1
- C1E
d C,CE
- D1
- D1E
d D, DE
(e) -
(f) -

Zusatzangaben:

Auf Modellen, die zwischen 1947 und September 1951 ausgestellt wurden, befindet sich auf Seite 4 ein Aufdruck mit dem Hinweis, dass diese Modelle im Tausch gegen einen deutschen Führerschein ausgestellt wurden.

Modell Österreich 2 (A2)

Ausgestellt in Österreich vom 16.05.1952 bis zum 31.12.1955

Beschreibung: 22 x 10,5 cm, graues, dickes, einfaches Papier.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells A2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
a A1
- A2
b A
- B1
c 1 B
c 2 B
- BE
- C1
- C1E
d 1 C, CE
,
- D1
- D1E
d 2 D, DE 1
(e) -
(1) -

Zusatzangaben:

1. Klasse d2: 5 Jahre gültig.

Modell Österreich 3 (A3)

Ausgestellt in Österreich vom 01.01.1956 bis zum 1.11.1997

Beschreibung: 22 x 10,5 cm, rosafarbenes, widerstandsfähiges Papier. Das Layout dieses Modells kann unterschiedlich sein. Im Verlauf des Zeitraums, während dessen dieses Modell ausgestellt wurde, hat sich jedoch in Bezug auf den Inhalt der Fahrerlaubnisse nichts Wesentliches geändert.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells A3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
- A1
- A2
A A
- B1
B B
- B
- BE
- C1
- C1E
C C
- CE
- D1
- D1E
D D
- DE
E - 1
F -
G -
H -

Zusatzangaben:

1. Die Klassen BE, CE und DE existierten vor der Einführung des Modells A4 nicht in der Richtlinie 91/439/EWG. Klasse E ist nur in Kombination mit mindestens einer der Klassen B, C oder D gültig; die 5-jährige Gültigkeitsdauer der Klasse D gilt auch für Klasse E in Verbindung mit Klasse D.

Modell Österreich 4 (A4)

Ausgestellt in Österreich vom 01.11.1997 bis zum 1.3.2006

Beschreibung: 22 x 10,5 cm, rosafarbenes, widerstandsfähiges Papier, Kunststofflaminat auf Seite 2 (Angaben zum Führerscheininhaber und Lichtbild).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells A4 Entsprechende Klassen
- AM
- A1
- A2
A A
- B1
B B
- B
- BE
C 1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE
F -

Modell Österreich 5 (A5)

Ausgestellt in Österreich seit 1.3.2006

Beschreibung: 8,5 x 5,5 cm, rosafarbenes Plastikkartenmodell.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells A5 Entsprechende Klassen
- AM
a (< 25 KW UND< 0,16 KW/Kg) A2
A A
- B1
B B
- B
BE BE
C1 C 1
C1E C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE
F -

In Polen ausgestellte Modelle

Modell Polen 1 (PL1)

Ausgestellt in Polen vom 01.07.1999 bis 30.9.2001

Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 x 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells PL1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
* AM 1
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
T - 2

Zusatzangaben:

1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13-18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren.

2. Der Führerschein der Klasse "T" berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet.

Modell Polen 2 (PL2)

Ausgestellt in Polen vom 01.10.2001 bis 30.4.2004

Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 x 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells PL2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM 1
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
T - 2

Zusatzangaben:

1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13-18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren.

2. Der Führerschein der Klasse "T" berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet.

Modell Polen 3 (PL3)

Ausgestellt in Polen seit 1.5.2004

Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 x 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells PL3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM 1
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
T - 2

Zusatzangaben:

1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13-18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren.

2. Der Führerschein der Klasse "T" berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet.

In Portugal ausgestellte Modelle

Modell Portugal 1 (P1)

Ausgestellt in Portugal vom 30.08.1965 bis zum 1.9.1984

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten, 105 x 222 mm.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P1 Entsprechende Klassen
A AM, A1, A2, A
B B1, B, BE
C C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
D Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Zusatzangaben:

Die wenigen derzeit noch in Umlauf befindlichen Führerscheine dieser Art werden 2015 ablaufen.

Modell Portugal 2 (P2)

Ausgestellt in Portugal vom 01.09.1984 bis zum 1.7.1994

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 4 Seiten, 106 x 148 mm.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 AM
A A1, A2, A 1
B B1, B
C C1, C
E E 2
D D1, D
-
F (landwirtschaftliche Zugmaschinen) -
G (Berufskraftfahrer) -

Zusatzangaben:

1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse a geführt werden.

2. Die Führerscheinklasse E wird ausschließlich Fahrern ausgestellt, die über einen Führerschein einer anderen Klasse verfügen.

Modell Portugal 3 (P3)

Ausgestellt in Portugal vom 01.07.1994 bis zum 18.10.1998

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten. Höhe/Breite: 106 x 221 mm.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A 1
B B1, B
E BE, C1E, CE, D1E, DE 2
C C1, C
D D1, D

Zusatzangaben:

1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse a geführt werden.

2. Führerscheine der Klasse E werden ausschließlich in Kombination mit Führerscheinen einer anderen Klasse ausgestellt.

Modell Portugal 4 (P4)

Ausgestellt in Portugal vom 18.10.1998 bis zum 1.7.1999

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten. Höhe/Breite: 106 x 221 mm.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1, A AM
A1 A1
a < 25 kW und 0,16 kW/kg A2 1
a> 25 kW und 0,16 kW/kg A 1
B B1 B
BE BE
C C1, C
CE C1E, CE
D D1,D
DE D1E,DE

Zusatzangaben:

1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse a geführt werden.

Modell Portugal 5 (P5)

Ausgestellt in Portugal vom 01.07.1999 bis zum 25.5.2005

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß der Richtlinie 91/439/EWG und ISO 7810/7816. Überprüfung nach ISO 10 373.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P5 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1, A AM 1
A1 A1
a < 25 kW und 0,16 kW/kg A2 1
a> 25 kW und 0,16 kW/kg A 1
B B1 B
BE BE
C C1 C
CE C1E, CE
D D1 D
DE D1E DE

Zusatzangaben:

1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse a geführt werden.

Vom 1.7.1999 bis zum 31.12.1999 wurden die Führerscheinmodelle P5 und P6 ausgestellt.

Modell Portugal 6 (P6)

Ausgestellt in Portugal seit 25.5.2005

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß der Richtlinie 91/439/EWG und ISO 7810/7816. Überprüfung nach ISO 10 373.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells P6 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1, A AM 1
A1 A1
a < 25 kW und 0,16 kW/kg A2 1
a> 25 kW und 0,16 kW/kg A 1
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder.

Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse a geführt werden.

In Rumänien ausgestellte Modelle

Modell Rumänien 1 (ROU1)

Ausgestellt in Rumänien vom 29.04.1966 bis zum 28.6.1984

Beschreibung: Führerscheinheft mit einem Papierblatt darin, rosafarben. Abmessungen einer Seite: 74 x 105 mm.

Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ROU1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A
B B
C C
D D
E E 1

Zusatzangaben:

1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klasse; dieser Führerschein war nur gültig in Kombination mit dem Führerschein einer anderen Klasse: E + B = BE; E + C = CE; E + D = DE.

Modell Rumänien 2 (ROU2)

Ausgestellt in Rumänien vom 01.07.1984 bis zum 9.4.1990

Beschreibung: Schweres Papier von Banknotenqualität (rosafarben), bedruckt mit Sicherheitsmuster. Abmessungen: 76 x 112 mm.

Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ROU2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A
B B
C C
D D
E E 1
F -
G A1
H -
I -

Zusatzangaben:

1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klasse; dieser Führerschein war nur gültig in Kombination mit dem Führerschein einer anderen Klasse: E + B = BE; E + C = CE; E + D = DE.

Modell Rumänien 3 (ROU3)

Ausgestellt in Rumänien vom 09.04.1990 bis zum 01.12.1995

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten. Abmessungen einer Seite: 75 x 103 mm. Zwei Seiten sind lose und für regelmäßige medizinische Überprüfungen bestimmt.

Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ROU3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A
B B
C C
D D
E E 1
F -
G A1
H -
I -

Zusatzangaben:

1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klasse; dieser Führerschein war nur gültig in Kombination mit dem Führerschein einer anderen Klasse E + B = BE; E + C = CE; E + D = DE.

Modell Rumänien 4 (ROU4)

Ausgestellt in Rumänien vom 01.12.1995 bis 2008

Beschreibung: laminiertes Kartenmodell, rosafarben. Die Abmessungen entsprechen der Norm ISO 7810. Das Plastikkartenmodell wurde ab dem 01.12.1995 schrittweise eingeführt. Vom 01.12.1995 bis zum 31.10.1996 wurden die Modelle ROU3 und ROU4 ausgestellt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ROU4 Entsprechende Klassen
A1 A1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C 1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
Tb -
Tr -
Tv -

Zusatzangaben:

Die Führerscheine dieses Modells sind gültig bis zu dem auf dem Dokument vermerkten Ablaufdatum (10 Jahre).

Mehrfachschutz vor Fälschungen: nicht nachahmbares Spezialpapier (Litho-Multiplex-Verfahren, kopiersichere Linienmuster, optisch variables Element, Prismadruck, Silberdruck), gescanntes Lichtbild, Hologramm neben dem Lichtbild, unter UV-Strahlung sichtbares Element (sichtbariunsichtbar, fluoreszierend), Mikrozeichen (ROMANIA) an den Rändern des Lichtbilds, Microplex bei Fahrzeugabbildung auf der Rückseite der Karte.

Modell Rumänien 5 (ROU5)

Ausgestellt in Rumänien von 2008 bis zum 19.1.2013

Beschreibung: Das Führerscheinmodell ROU5 entspricht der Richtlinie 2006/126/EG: Polycarbonatkarte gemäß ISO 7810 und ISO 7816-1; Fälschungsschutz (spezielle Hologramme); sichtbare und transparente UV-Farbe; IR-Pigmente oder phosphoreszierende Pigmente; fühlbare Felder; Materialien ohne optische Aufheller; Hintergrund mit Sicherheitsmuster; optisch variable Elemente; Lasergravur; Sicherheitsuntergrund im Lichtbildbereich.

Zusätzliche Merkmale: transparentes Fenster, Wellenlinien.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ROU5 Entsprechende Klassen
AM AM
A1 A1
A2 A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
Tb -
Tr -
Tv -

Zusatzangaben:

Die Führerscheine dieses Modells sind gültig bis zu dem auf dem Dokument vermerkten Ablaufdatum (10 Jahre).

2008 wurden die Modelle ROU4 und ROU5 ausgestellt.

In Slowenien ausgestellte Modelle

Modell Slowenien 1 (SLO1)

Ausgestellt in Slowenien vom 15.02.1992 bis 2006

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten.

Das Modell kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden: Slowenisch; Slowenisch und Italienisch (zweisprachig); Slowenisch und Ungarisch (zweisprachig).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells SLO1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A 1
B B 2
C B, C
D B, C, D
E BE, CE 3
(F) -
(G) -
H A1 79 (< 50 km/h)

Zusatzangaben:

1. Für Klasse a können folgende Beschränkungen gelten (vermerkt im Abschnitt "Bemerkungen"):

"a - LE DO 50 KM/H" oder "21800 a LE DO 50 KM/H" oder "a 79 (< 50 KM/H)": berechtigt nur zum Führen eines Kraftrades der Klasse A1 79 (< 50 km/h);

"a - DO 125 CCM" oder "20500 a <= 125 CCM" oder "a <= 125 CCM IN <= 11KW" oder "20800 a <= 125 CCM IN <= 11 KW" oder "72.(A1)": berechtigt nur zum Führen eines Kraftrades der Klasse A1;

"a <= 25 KW ALI <= 0,16 KW/KG" oder "20900 a <= 25 KW ALI <= 0,16 KW/KG" oder "a 209 (< 25 KW ALI< 0,16 KW/KG)": berechtigt zum Führen eines Kraftrades der Klasse a mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht unter 0,16 kW/kg;

"a - DO 350 CCM" oder "20700 a <= 350 CCM": berechtigt zum Führen eines Kraftrades der Klasse a ab Vollendung des 20. Lebensjahres.

2. Ist Folgendes unter "Bemerkungen" angegeben:

"E - LE Z VOZILI B KATEGORIE" oder "20600 E LE Z VOZILI B KATEGORIE" oder "E 206. LE Z VOZILI B KAT.", so ist der Inhaber ferner berechtigt, Fahrzeuge der Klasse BE zu führen.

3. Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse E ist zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE zu führen, sofern er zuvor den Führerschein der Klasse D erworben hat.

Modell Slowenien 2 (SLO2)

Ausgestellt in Slowenien vom 01.01.2006 bis zum 13.7.2009

Beschreibung: rosafarbenes Papier in thermoplastischer Folie.

Das Modell kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden: Slowenisch; Slowenisch und Italienisch (zweisprachig); Slowenisch und Ungarisch (zweisprachig).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells SLO2 Entsprechende Klassen
A1 A1
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F -
G -
H -

Modell Slowenien 3 (SLO3)

Ausgestellt in Slowenien vom 13.07.2009 bis zum 18.1.2013

Beschreibung: Polycarbonatkarte gemäß ISO/IEC 7810:2003, 85,6 x 53,98 mm.

Das Modell kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden: Slowenisch; Slowenisch und Italienisch (zweisprachig); Slowenisch und Ungarisch (zweisprachig).

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells SLO3 Entsprechende Klassen
AM AM
A1 A1
A2 A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F -
G -

In der Slowakei ausgestellte Modelle

Modell Slowakei 1 (SK1)

Ausgestellt vom 01.01.1993 bis zum 30.4.2004

Beschreibung: rosa Plastikkartenmodell, 2 Seiten.

Abmessungen: 105 x 74mm, Papier in thermoplastischer Folie.

Sicherheitsmerkmale: UV-fluoreszierender Druck der Führerscheinnummer, guillochierter Hintergrund (Offsetdruck) auf beiden Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells SK1 Entsprechende Klassen
A/50 AM
- A1
- A2
A AM, A1, A2 A
- B1
B AM, B1, B
E (B+E) AM, B1, B, BE
- C1
- C1E
C AM, B1, B, C1, C
E (C+E) AM, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE
- D1
- D1E
D AM, B1, B, C1. C. D1,D
E (D+E) AM, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
M -

Zusatzangaben:

Bis zum 1. Januar 2004 waren die Wörter "skúsobná lehota" (Probezeit) in der Tabelle "Osobitné záznamy" (zusätzliche Angaben) auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Die zweijährige Probezeit lief ab dem Ausstellungsdatum. Daher hatten diese Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer (2 Jahre), die unter Punkt 7 vermerkt wurde. Nach dem Umtausch eines solchen Führerscheins war auf dem neuen Führerschein keine Gültigkeitsdauer vermerkt. Alle Führerscheinklassen sind lebenslang gültig.

Harmonisierte Codes:

Okuliare potrebné = 01

Rucné riadenie = Diese Beschränkung wird in Abhängigkeit von der physischen Beeinträchtigung des Führerscheininhabers vermerkt; sie kann einem oder mehreren EU-Codes entsprechen: 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 42, 43 und 44.

Modell Slowakei 2 (SK2)

Ausgestellt seit 1.5.2004

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Sicherheitsmerkmale:

  1. runde, transparente beugungsoptisch wirksame Mikrostruktur (DOVID/Diffractive Optically Variable Image Device) auf der Vorderseite, zwischen transparenter Folie und Polycarbonatschicht, die den Gesichtsscan des Führerscheininhabers teilweise überlagert.
  2. verkehrsbezogene Elemente, grafische Elemente in der Form von Verkehrsschildern und Fahrzeugpiktogramme auf der Vorderseite auf der Polycarbonatoberfläche,
  3. Reliefelement mit dem Schriftzug "SLOVENSKÁ REPUBLIKA" über dem oberen linken Teil der Abbildung des Gesichts des Führerscheininhabers und dem Rest der Karte,
  4. Sicherheitsfaden (auf der Rückseite) mit einem optisch variablen Zeichen und dem sich wiederholenden Schriftzug "SLOVENSKO/SLOVAKIA",
  5. zwei sichtbare Pastellfarben auf beiden Seiten mit doppeltem Regenbogendruck, die dem Dokument einen rosafarbenen Gesamteindruck verleihen,
  6. etwa 15 mm breiter blauer Streifen am Rand, der unter Kurzwellen-UV-Strahlung rot und unter Langwellen-UV-Strahlung blau erscheint, blaue EU-Flagge in der oberen linken Ecke, Schriftzug "VODICSKÝ PREUKAZ SLOVENSKÁ REPUBLIKA" auf der Vorderseite und Fahrzeugsymbole auf der Rückseite.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells SK2 Entsprechende Klassen
Am AM
A1 A1
a< 25 kW A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
T -

In Finnland ausgestellte Modelle

Modell Finnland 1 (FIN1)

Ausgestellt in Finnland vom 01.07.1972 bis zum 30.9.1990

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, zwei Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN1 Entsprechende Klassen
- AM
- A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE
(KT) A
M -

Modell Finnland 2 (FIN2)

Ausgestellt in Finnland vom 01.10.1990 bis zum 30.6.1996

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN2 Entsprechende Klassen
- AM
- A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE
M -

Modell Finnland 3 (FIN3)

Ausgestellt in Finnland vom 01.07.1996 bis zum 31.12.1997

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN3 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
M -

Modell Finnland 4 (FIN4)

Ausgestellt in Finnland seit 1.1.1998

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang la der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
M AM 1,4
A1 A1
- A2
A A 3
- B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
(M) -
(1) - 2

Zusatzangaben:

1. Die nationale Klasse M (für vierrädrige Leichtfahrzeuge, Standardkleinkrafträder, jedoch nicht für Kleinkrafträder mit geringer Leistung) wurde am 1.1.2000 eingeführt. Personen, die vor diesem Datum das 15. Lebensjahr vollendet haben, sind noch berechtigt, Kleinkrafträder ohne Führerschein zu führen (jedoch keine vierrädrigen Leichtfahrzeuge).

2. Die Kategorie T wurde bereits vor dem ersten Führerscheinmodell (FIN1) eingeführt. Die Klasse T gilt für Zugmaschinen (ausgenommen straßengängige Zugmaschinen), motorisierte Arbeitsmaschinen und Motorschlitten sowie alle von diesen gezogenen Fahrzeuge. Alle anderen Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klasse KAM berechtigen auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse T. Die Fahrerlaubnis für Klasse T wurde auf dem Führerschein nicht vermerkt, wenn dieser andere Klassen beinhaltete, die die Klasse T umfassen. Die Klasse T kann nur dann vermerkt werden, wenn die Prüfung für die Klasse T separat abgelegt wurde. Ab dem 19.1.2013 wird eine neue Klasse LT für straßengängige Zugmaschinen eingeführt. Die Führerscheinklassen C1 und C berechtigen auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse LT.

3. Ab dem 19.1.2013 entspricht die Klasse a der Klasse A2, sofern der entsprechende Zweijahreszeitraum nicht abgelaufen ist, anderenfalls entspricht sie der Klasse A, wenn der Führerschein vor diesem Datum ausgestellt wurde.

4. Ab dem 19.1.2013 wird das Bestehen einer praktischen Prüfung für die Klasse AM (Handhabungsprüfung für Kleinkrafträder und Fahrprüfung für vierrädrige Leichtfahrzeuge) im Führerschein der Klasse AM mittels unterschiedlicher nationaler Codes verzeichnet.

Modell Finnland 5 (FIN5)

Ausgestellt auf dem Gebiet der Alandinseln vom 01.08.1973 bis zum 31.5.1992

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN5 Entsprechende Klassen
- AM
- A1
- A2
A A
- B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE
(KT) A
(T) -

Modell Finnland 6 (FIN6)

Ausgestellt auf dem Gebiet der Alandinseln vom 01.06.1992 bis zum 31.12.1997

Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN6 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
M -

Zusatzangaben:

Klasse A1 wurde am 1.7.1996 eingeführt.

Die Klassen B1, C1, C1E, D1 und D1E wurden am 1.9.1996 eingeführt.

Mit der Einführung der Klassen A1, B1, C1, C1E, D1 und D1E änderte sich das Aussehen des Führerscheins nicht.

Modell Finnland 7 (FIN7)

Ausgestellt auf dem Gebiet der Alandinseln seit 1.1.1998

Beschreibung: Plastikkartenmodell nach Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FIN7 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
A1 A1
- A2 5
A A 3
B1 B1 4, 6
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
M AM 1,7
(T) - 2

Zusatzangaben:

1. Die Klasse M (für vierrädrige Leichtfahrzeuge, Standardkleinkrafträder, jedoch nicht für Kleinkrafträder mit geringer Leistung) wurde am 1.6.2004 eingeführt.

2. Die Klasse T gilt für Zugmaschinen (ausgenommen straßengängige Zugmaschinen), motorisierte Arbeitsmaschinen und Motorschlitten sowie alle von diesen gezogenen Fahrzeuge.

3. Führerscheine der Klasse a werden für Krafträder mit einer Leistung von höchstens 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,16 kW/kg oder für jede Art von Krafträdern ausgestellt. Nach zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse a für Krafträder mit einer Leistung von höchstens 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,16 kW/kg sind die Führerscheininhaber zum Führen jeder Art von Krafträdern berechtigt.

4. Die Klasse B1 ist nicht auf Seite 2 des Führerscheins vermerkt.

5. Die Klasse A2 wird am 19.1.2013 eingeführt.

6. Die Klasse B1 wird am 19.1.2013 gestrichen.

7. Die Klasse M wird am 19.1.2013 durch die Klasse AM ersetzt.

In Schweden ausgestellte Modelle

Modell Schweden 1 (S1)

Ausgestellt in Schweden vom 01.06.1999 bis zum 30.11.2007

Beschreibung: Führerschein im ID1-Kartenformat, Polycarbonat.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells S1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
- AM
A1 A1 1,3,4
- A2
A A 1,3,5
- B1
B B 2,6
BE BE 7
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse a vor dem 1.7.1996 mit der Beschränkung auf Leichtkrafträder erhalten haben, sind berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 ohne Beschränkung der Motorleistung (kW) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

2. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse B vor dem 1. Juli 1996 erhalten haben, sind berechtigt, Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t zu führen, sofern das Fahrzeug als Personenkraftwagen und nicht als Leichtlastwagen zugelassen ist. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

3. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klassen a 1 oder a vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, vierrädrige Krafträder zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 oder a zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

4. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse A1 vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

5. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse a vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind nur nach mindestens zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse a oder Bestehen einer Fahrprüfung auf einem Kraftrad dieser Art nach Erreichen des 21. Lebensjahres berechtigt, Krafträder mit einer Leistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg zu führen.

6. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit jeglicher Leistung zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Inhaber von Führerscheinen der Klasse B, die nach Entzug der Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW nur auf schwedischem Hoheitsgebiet zu führen, sofern der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

7. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse BE vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3,5 t (Code 79.06) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse BE zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

Modell Schweden 2 (S2)

Ausgestellt in Schweden vom 27.11.2007 bis zum 18.1.2013

Beschreibung: Führerschein im ID1-Kartenformat, Polycarbonat. Rosafarbene Karte mit transparentem Fenster in der Kartenmitte unter der Unterschrift.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells S2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
AM AM 3
A1 A1 1,4,5
- A2
A A 1,4,6
- B1
B B 2,7
BE BE 8
- C1
- C1E
C C
CE CE
- D1
- D1E
D D
DE DE

Zusatzangaben:

1. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse a vor dem 1.7.1996 mit der Beschränkung auf Leichtkrafträder erhalten haben, sind berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 ohne Beschränkung der Motorleistung (kW) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

2. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse B vor dem 1. Juli 1996 erhalten haben, sind berechtigt, Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t zu führen, sofern das Fahrzeug als Personenkraftwagen und nicht als Leichtlastwagen zugelassen ist. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

3. Die Klasse AM wurde in Schweden am 1.10.2009 als nationale Klasse eingeführt.

4. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klassen a 1 oder a vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, vierrädrige Krafträder zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 oder a zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerschein in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

5. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse A1 vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (neuer Code 79.05 ab 31. Dezember 2013) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerschein in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

6. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse a vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind nur nach mindestens zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse a oder Bestehen einer Fahrprüfung auf einem Kraftrad dieser Art nach Erreichen des 21. Lebensjahres berechtigt, Krafträder mit einer Leistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg zu führen.

7. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Inhaber von nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen der Klasse B sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW nur auf schwedischem Hoheitsgebiet zu führen, sofern der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

8. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse BE vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3,5 t (neuer Code 79.06 ab 31. Dezember 2013) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse BE zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt.

Im Vereinigten Königreich ausgestellte Modelle

Modell Vereinigtes Königreich 1 (UK1)

Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1976 bis Januar 1986

Beschreibung: längliches grünes Modell, gefaltet.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK1 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A B, BE, C1, C1E 79 (< 8,25 t) 1
B B 78, BE 78, C1 78, C1E 78, 79 (< 8,25 t) 2
C B1 79 (< 425 kg)
D A
(E, F, G, H, J, K, L, M, N) -

Zusatzangaben:

1. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe a sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet.

2. Wie Inhaber eines Führerscheins der Gruppe A, jedoch nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung.

Modell Vereinigtes Königreich 2 (UK2)

Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1986 bis Juni 1990

Beschreibung: rosafarbenes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das sogenannte Gegenstück.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK2 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A B, BE, C1, C1E 1
B B 78, BE 78, C1 78, C1E 78 2
C A79 (> 550 kg) B1 79 3
D A
E AM, A1 4
(E, F, G, H,J, K, L, M, N) -

Zusatzangaben:

1. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe a sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet.

2. Wie Inhaber eines Führerscheins der Gruppe A, jedoch nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung.

3. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse a (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von> 550 kg in beiden Fällen.

4. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von< 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Modell Vereinigtes Königreich 3 (UK3)

Ausgestellt in Großbritannien von Juni 1990 bis Dezember 1996

Beschreibung: rosa-grünes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das sogenannte Gegenstück.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK3 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A
B1 a 79 (> 550 kg), B1 1
B B, C1E 2
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
P AM, A1 3
B1 (Behindertenfahrzeuge) - 4
F, G, H, K, L

Zusatzangaben:

1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse a (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von> 550 kg in beiden Fällen.

2. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe a sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet.

3. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von< 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von< 50 km/h.

4. Nationale Klasse, für Behinderte konzipierte und gebaute Fahrzeuge mit einem Gewicht von< 254 kg.

Modell Vereinigtes Königreich 4 (UK4)

Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1997 bis März 2000

Beschreibung: rosa-grünes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das sogenannte Gegenstück.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK4 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
A A
B1 a 79 (> 550 kg), B1 1
B B
BE BE
C 1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
P AM, A1 2
B1 (Behindertenfahrzeuge)
F, G, H, K, P
3

Zusatzangaben:

1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse a (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von> 550 kg in beiden Fällen.

2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von< 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von< 50 km/h.

3. Wurde nur für Personen ausgestellt, die bereits vor dem 12. November 1999 über diese Fahrerlaubnis verfügten. Die Ausstellungszeiträume der Modelle 4 und 5 überschneiden sich.

Modell Vereinigtes Königreich 5 (UK5)

Ausgestellt in Großbritannien von Juli 1998 bis ausschließlich 19.1.2013

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang la der Richtlinie 91/439/EWG.

Das sogenannte "Gegenstück", auf dem Verurteilungen wegen Verkehrsverstößen vermerkt sind, wird gesondert ausgestellt. Der Zeitraum, innerhalb dessen dieses Modell ausgestellt wurde, überschneidet sich mit dem Ausstellungszeitraum des Modells UK4, da das neue Modell schrittweise eingeführt wurde.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK5 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
A A
B1 a 79 (> 550 kg), B1 1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
P AM, A1 2
B1 (Behindertenfahrzeuge)
F, G, H, K, P
3

Zusatzangaben:

1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse a (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von> 550 kg in beiden Fällen.

2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von< 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von< 50 km/h.

3. Wurde nur für Personen ausgestellt, die bereits vor dem 12. November 1999 über diese Fahrerlaubnis verfügten.

Modell Vereinigtes Königreich 6 (UK6)

Ausgestellt in Nordirland vom 01.04.1999 bis ausschließlich 19.1.2013

Beschreibung: Plastikkartenmodell nach Anhang la der Richtlinie 91/439/EWG.

Das sogenannte "Gegenstück", auf dem Verurteilungen wegen Verkehrsverstößen vermerkt sind, wird gesondert ausgestellt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK6 (Nordirland) Entsprechende Klassen Anmerkungen
A1 A1
A A
B1 a 79 (> 550 kg), B1 1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
P AM, A1 2
B1 (Behindertenfahrzeuge) -
F, G, H, K -

Zusatzangaben:

1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse a (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von> 550 kg in beiden Fällen.

2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von< 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von< 50 km/h.

Modell Vereinigtes Königreich 7 (UK7)

Ausgestellt in Gibraltar vom 02.12.1990 bis zum 15.1.1997

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Ersten Richtlinie 80/1263/EWG des Rates 2, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK7
(Gibraltar)
Entsprechende Klassen
A A, B1 79 (< 400 kg) nur dreirädrige Fahrzeuge
B B, B1 (nur vierrädrige Fahrzeuge)
BE BE
C C, C1
CE CE. C1E
C1 BE, C, C1E, CE, und - für Inhaber der Klasse D - D1E und DE
D D, D1
DE DE
F, G, H, I, J, K -

Modell Vereinigtes Königreich 8 (UK8)

Ausgestellt in Gibraltar vom 16.01.1997 bis zum 24.8.2006

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG, 6 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK8
(Gibraltar)
Entsprechende Klassen
A1 A1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F, G, H, I, J, K -

Modell Vereinigtes Königreich 9 (UK9)

Ausgestellt in Gibraltar seit 15.8.2006

Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG, 6 Seiten. Wie bei Modell UK8, aber mit geänderter Vorderseite, die den Beitritt neuer Mitgliedstaaten widerspiegelt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells UK9
(Gibraltar)
Entsprechende Klassen
A1 A1
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C 1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F, G, H, I, J, K -

In Island ausgestellte Modelle

Modell Island 1 (ÍS1)

Ausgestellt in Island vom 12.04.1960 bis 1981

Beschreibung: grünes Papier, laminiert, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ÍS1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A, B1 79 (< 400 kg)
B B, BE, C1, C1E, D1, D1E
C 1
D C, CE
E D, DE

Zusatzangaben:

1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung.

Modell Island 2 (ÍS2)

Ausgestellt in Island von 1981 bis zum 1.3.1988

Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ÍS2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A, B1 79 (< 400 kg)
B B, BE, C1, C1E, D1, DM
C 1
D C, CE
E D, DE

Zusatzangaben:

1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung.

Modell Island 3 (ÍS3)

Ausgestellt In Island vom 01.03.1988 bis zum 31.5.1993

Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ÍS3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A, B1 79 (< 400 kg)
B B, BE, C1, C1E
C 1
D C, CE
E D, DE

Zusatzangaben:

1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung.

Modell Island 4 (ÍS4)

Ausgestellt In Island vom 01.06.1993 bis zum 14.8.1997

Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ÍS4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A A
B B, BE
C 1
D C, CE
E D, DE

Zusatzangaben:

1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung.

Modell Island 5 (ÍS5)

Ausgestellt in Island seit 15.8.1997

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells ÍS5 Entsprechende Klassen
A A
B B
BE BE
C C
CE CE
D D
DE DE

In Liechtenstein ausgestellte Modelle

Modell Liechtenstein 1 (FL1)

Ausgestellt in Liechtenstein von 1978 bis 1993

Beschreibung: blaues Papiermodell, A5.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FL1 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
- A2
A A
B1 B (für berufliche Zwecke)
B B
BE BE
- C 1
- C1E
C C
CE CE
D 1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F, G -

Modell Liechtenstein 2 (FL2)

Ausgestellt in Liechtenstein von 1993 bis April 2003

Beschreibung: blaues Papiermodell, A-5.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FL2 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
- A2
A A
A2 - 79 (< 400 kg) B1
B B
BE BE
- C1
- C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F, G -

Modell Liechtenstein 3 (FL3)

Ausgestellt in Liechtenstein seit April 2003

Beschreibung: Kreditkartenformat nach EU-Muster.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells FL3 Entsprechende Klassen
- AM
A1 A1
- A2
A A
B1 B1
B B
BE BE
C1 C1
C1E C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
F, G, M -

In Norwegen ausgestellte Modelle

Allgemeine Bemerkung zu allen Modellen: In allen norwegischen Führerscheinen ist der Text in "bokmäl" oder "nynorsk" vorgedruckt. Beide Sprachformen sind gleichwertig. Die Wörter "forerkort" und "Norge" zeigen an, dass der Text in "bokmal" geschrieben ist; "forarkort" und "Noreg" zeigen an, dass es sich um "nynorsk" handelt.

Modell Norwegen 1 (N1)

Ausgestellt in Norwegen vom 23.04.1967 bis zum 31.3.1979

Beschreibung: dunkelgrüner Umschlag, Modell in Format A7, gefaltet, 6 Seiten. Auf der Vorderseite des Umschlags ist das Wort "Forerkort" oder "Forarkort" gedruckt.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells N1 Entsprechende Klassen
Klasse 1 AM, A1, B, BE
Klasse 2 AM, A1, B, BE
Klasse 3 AM, A
Klasse 4 -

Zusatzangaben:

War der Führerschein am 2. April 1982 gültig und besaß eine Gültigkeit von zehn Jahren, so ist dieses Modell bis zum 100. Geburtstag des Inhabers gültig. Die norwegischen Behörden empfehlen Inhabern dieses Führerscheinmodells, es vor dem Führen eines Fahrzeugs im Ausland in das Modell N4 umzutauschen oder zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung oder einen internationalen Führerschein gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) mit sich zu führen.

Modell Norwegen 2 (N2)

Ausgestellt in Norwegen vom 01.04.1979 bis zum 1.3.1989

Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, eingeschlossen in durchsichtigen Kunststoff, 2 Seiten. In nach Juli 1985 ausgestellten Führerscheinen ist das Datum der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins für den Inhaber vermerkt ("Forste forerkort").

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells N2 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A
a + "Klasse a gjelder bare lett motorsykkel" AM, A1 1
B B 2
BE BE 3
C C
CE CE
D D
DE DE
a + "Klasse a gjelder bare beltemotorsykkel" -
T -

Zusatzangaben:

1. Der Stempel mit dem einschränkenden Text befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins.

2. Die auf die Rückseite des Führerscheins gestempelte Fahrerlaubnis wurde mit dem 1. Januar 2002 ungültig.

3. Inhaber von Führerscheinen der Klassen 1 oder 2, die vor dem 1. April 1979 ausgestellt und später gegen das Modell N2 der Klasse BE umgetauscht wurden, sind zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klassen AM und A1 zu führen.

Modell Norwegen 3 (N3)

Ausgestellt in Norwegen vom 01.03.1989 bis zum 31.12.1997

Beschreibung: leuchtend rosafarbenes und graues Papiermodell, eingeschlossen in durchsichtigen Kunststoff, 2 Seiten.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells N3 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A
a + "Klasse a gjelder bare lett motorsykkel" AM, A1 1
A1 AM, A1 2
B B 3
BE BE 4
B1 B1
C C
CE CE
C1 C1 5
C1E C1E 5
D D
DE DE
D1 D1 6
D1E D1E 6
D2 D1
D2E D1E
a + "Klasse a gjelder bare beltemotorsykkel" -
S -
T -

Zusatzangaben:

1. Der Stempel mit dem einschränkenden Text befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins.

2. Die Klasse A1 wurde zum 1. Januar 1997 eingeführt.

3. Die auf die Rückseite des Führerscheins gestempelte Fahrerlaubnis wurde mit dem 1. Januar 2002 ungültig.

4. Inhaber von Führerscheinen der Klassen 1 oder 2, die vor dem 1. April 1979 ausgestellt und später gegen das Modell N2 und/oder das Modell N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, sind zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen.

5. Die Führerscheinklassen C1 und C1E wurden am 1. Januar 1997 eingeführt.

6. Die am 1. Januar 1997 eingeführten Klassen D1 und DM ersetzten die 1989 eingeführten Klassen D2 und D2E.

Modell Norwegen 4 (N4)

Ausgestellt in Norwegen seit dem 1.1.1998

Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG.

Äquivalenztabelle

Klassen des Modells N4 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A2, A
A1 AM, A1
B B
BE BE
B1 B1
C C
CE CE
C1 C1
C1E C1E
D D
DE DE
D1 D1
D1E D1E
AM 1
S, T

Zusatzangaben:

1. Die nationale Klasse M umfasst alle Kleinkrafträder gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG. Die Fahrerlaubnis kann auf zweirädrige Kleinkrafträder und auf drei-/vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Leermasse von höchstens 150 kg beschränkt sein (M 145 oder M 146). Sie kann auch auf alle drei-/vierrädrigen Kleinkrafträder beschränkt sein (M 147).

____

1) ABl. Nr. L 237 vom 24.08.1991 S. 1.

2) AB1. L 375 vom 31.12.1980 S. 1.

ENDE

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