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Regelwerk, EU 2025, Energienutzung / Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2514 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 durch Aktualisierung der Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2514 vom 23.12.2025)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wird eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1153 beruhen diese Projekte auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 2.

(2) Die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unterliegt den in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten allgemeinen Kriterien und Verfahren sowie weiteren spezifischen Auswahlkriterien und Einzelheiten des Auswahlverfahrens gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission 3.

(3) Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden ausgewählt und in eine zu diesem Zweck im Wege delegierter Rechtsakte erstellte Liste aufgenommen.

(4) Nach der Aufnahme in die Liste können für die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe" 4 beantragt werden.

(5) Im Anschluss an eine am 3. September 2024 veröffentlichte und am 7. Januar 2025 abgeschlossene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden fünf neue grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien ausgewählt. Die ausgewählten Projekte wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt und der Europäischen Kommission bewertet, insbesondere im Hinblick auf die kosteneffiziente Nutzung erneuerbarer Energien und den Einsatz verschiedener Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Offshore- und Onshore-Windenergie, im Rahmen dieser Projekte.

(6) Die Kommission übermittelte die Ergebnisse der Bewertung der ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien der Sachverständigengruppe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342, dem delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Fazilität "Connecting Europe" in Bezug auf die Ermittlungskriterien und das Verfahren für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, eingerichtet wurde. Nach Zustimmung der Gruppe für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 sollten die ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in die Liste aufgenommen werden.

(7) Die Aufnahme von Projekten in die Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt vorbehaltlich deren Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren.

(8) Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission 5 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 erhält folgende Fassung:

" Artikel 1

Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:

Projektnummer Projektbezeichnung Projektträger Teilnehmende Länder
2022-05

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(Stand: 23.12.2025)

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