Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2025/6093 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(ABl. C, C/2025/6093 vom 10.11.2025)


Ergänzende Informationen
Liste von VO'en - zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Erläuterungen 2019/C 119/01 zur kombinierten Nomenklatur


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 196 wird eine neue Erläuterung zu Anmerkung 4 zu Kapitel 39 angefügt:

" Anmerkung 4:

Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren:

Die Massenverhältnisse der einzelnen Monomereinheiten in Copolymerketten werden auf der Grundlage der Molekularstruktur des Copolymers (nicht der Ausgangsstoffe) unter Berücksichtigung der Bildungsreaktion des Polymers berechnet. Soweit zutreffend, wird das Atom, das zwei benachbarte Monomereinheiten miteinander verbindet, der Monomereinheit zugeordnet, aus der das Atom stammt.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Monomereinheitsgehalts in Copolymeren:

1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.11.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion