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Erläuterungen C/2025/6093 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
(ABl. C, C/2025/6093 vom 10.11.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste von VO'en - zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Erläuterungen 2019/C 119/01 zur kombinierten Nomenklatur |
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:
Auf Seite 196 wird eine neue Erläuterung zu Anmerkung 4 zu Kapitel 39 angefügt:
" Anmerkung 4:
Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren:
Die Massenverhältnisse der einzelnen Monomereinheiten in Copolymerketten werden auf der Grundlage der Molekularstruktur des Copolymers (nicht der Ausgangsstoffe) unter Berücksichtigung der Bildungsreaktion des Polymers berechnet. Soweit zutreffend, wird das Atom, das zwei benachbarte Monomereinheiten miteinander verbindet, der Monomereinheit zugeordnet, aus der das Atom stammt.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Monomereinheitsgehalts in Copolymeren:
2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.
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ENDE |
(Stand: 27.11.2025)
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