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Regelwerk, EU 2025, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2025/6096 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(ABl. L C/2025/6096 vom 13.11.2025)


Ergänzende Informationen
Liste von VO'en - zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Erläuterungen 2019/C 119/01 zur kombinierten Nomenklatur


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 202 wird nach dem letzten Satz folgende Erläuterung eingefügt:

" 3921 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen

Siehe die Erläuterung zu Unterposition 8507 90 31."

Auf Seite 348 wird folgende Erläuterung eingefügt:

" 8507 90 31 Scheider (Separatoren) aus Kunststofffolie mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger

Hierher gehören Separatorfolien mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger, die in Rollen gestellt werden. Diese Folien sind speziell für die Verwendung in Lithium-Ionen-Akkumulatoren konzipiert, um Anode und Kathode voneinander zu trennen und den sicheren Ionenfluss während des Lade- und des Entladevorgangs zu ermöglichen. Außerdem spielen Separatorfolien eine entscheidende Rolle, um Kurzschlüsse im Akkumulator zu verhindern.

Diese Separatoren sind flexibel und in der Regel weiß oder durchscheinend mit einer Breite, die präzise auf den jeweiligen Akkumulator zugeschnitten ist. Die Dicke dieser Folien beträgt üblicherweise zwischen 5 und 25 Mikrometern, jedoch nicht mehr als 40 Mikrometer.

Sie werden in der Regel aus polyolefinischen halbkristallinen Polymeren wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyamiden (z.B. Nylon) hergestellt. Die Separatorfolien können ein- oder mehrschichtig sein, wobei mehrschichtige Folien oft eine dreischichtige PP/PE/PP-Struktur aufweisen. Einige Folien können mit Keramikpartikeln (z.B. hochreines Aluminiumoxid oder Titanoxid) oder Polymeren wie PVDF oder Vliesstoffen beschichtet sein.

Nach dem Zuschneiden auf die endgültige Länge (die während des Herstellungsprozesses festgelegt wird) sind die Waren als Separatorfolien in Lithium-Ionen-Akkumulatoren gebrauchsfertig. Die Folien werden vor Ort in derselben Produktionslinie, in der auch die Akkumulatoren hergestellt werden, unter Verwendung von Spezialmaschinen, mit denen die Rollen in die Linie eingeführt werden, und nach genauen Spezifikationen auf die geeignete Länge zugeschnitten."


1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

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