Regelwerk, EU chronologisch, EU 1999

RL 1999/45/EG
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Artikel 1 Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Bestimmung gefährlicher Eigenschaften von Zubereitungen

Artikel 4 Allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung

Artikel 5 Eigenschaften

Artikel 6 Bestimmung der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften

Artikel 7 Bestimmung der umweltgefährlichen Eigenschaften

Artikel 8 Verpflichtungen und Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 9 Verpackung

Artikel 10 Kennzeichnung

2.4 Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

2.5 Bezeichnung der besonderen Gefahren (R-Sätze)

2.6 Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Artikel 11 Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 12 Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

Artikel 13 Fernverkauf

Artikel 14 (aufgehoben)

Artikel 15 Vertraulichkeit der chemischen Namen

Artikel 16 Rechte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sicherheit der Arbeitnehmer

Artikel 17 Mit der Entgegennahme der Informationen über die Gesundheitsaspekte beauftragte Stellen

Artikel 18 Freier Verkehr

Artikel 19 Schutzklausel

Artikel 20 Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 20a

Artikel 21 Aufhebung von Richtlinien

Artikel 22 Umsetzung

Artikel 23 Inkrafttreten

Artikel 24 Adressaten

Anhang I Beurteilung der physikalisch-chemischen Eigenschaften

Teil A Ausnahmen von den Prüfmethoden nach Anhang V Teil a der Richtlinie 67/548/EWG

Teil B Abweichende Berechnungsmethoden

Anhang II Methoden zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften von Zubereitungen nach Artikel 6

Einleitung

Teil A Verfahren zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften

Teil B Konzentrationsgrenzwerte für die Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften

1 Akute letale Wirkungen
- nicht gasförmig
- gasförmige

2 Irreversible nicht letale Wirkungen nach einmaliger Exposition
- nicht gasförmig
-gasförmige

3 Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
- nicht gasförmig
- gasförmige

4 Ätzende und reizende Wirkungen einschließlich schwerer Augenschäden
- nicht gasförmig
- gasförmige

5 Sensibilisierende Wirkungen
- nicht gasförmig
- gasförmige

6 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
- nicht gasförmig
-gasförmige

Anhang III Beurteilung der umweltgefährlichen Eigenschaften

Teil A
Verfahren zur Beurteilung umweltgefährlicher Eigenschaften
- aquatische Umwelt
- nichtaquatische Umwelt

Teil B Konzentrationsgrenzwerte - umweltgefährliche Eigenschaften
- Aquatische Umwelt
-Nichtaquatische Umwelt

Teil C Prüfmethoden zur Beurteilung der Gefahren für die aquatische Umwelt

Anhang IV Besondere Bestimmungen für Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind

Teil A Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter

Teil B Behälter, die mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein müssen

Anhang V Besondere Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Zubereitungen

A. Besondere Vorschriften für nach Artikel 5, 6 oder 7 als gefährlich eingestufte Zubereitungen

B. Besondere Bestimmungen für Zubereitungen

1 Bleihaltige Zubereitungen 

2 Cyanacrylathaltige Zubereitungen

3 Isocyanathaltige Zubereitungen

4 Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von< 700 enthalten

5 Zubereitungen. die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind und Aktivchlor enthalten

6 Cadmiumhaltige Zubereitungen (Legierungen), die zum Löten oder Schweißen verwendet werden

7 Zubereitungen in Aerosolform

8 Zubereitungen, die noch nicht vollständig geprüfte Stoffe enthalten

9 Zubereitungen, die nicht als sensibilisierend eingestuft sind, aber mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten

10 Flüssige Zubereitungen, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten

11. Zubereitungen, die einen Stoff enthalten, dem der Satz R67 zugeordnet ist: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit

12. Zement und Zementzubereitungenverursachen

C. Zubereitungen, die nicht nach den Artikeln 5, 6 und 7 eingestuft sind, jedoch mindestens einen gefährlichen Stoff enthalten

Anhang VI Vertrauliche Behandlung der chemischen Identität eines Stoffes

Teil A Im Antrag auf vertrauliche Behandlung anzugebende Informationen

Teil B Leitfaden für die Festlegung von Ersatzbezeichnungen (generische Namen)

1 Einleitung

2 Festlegung des Klassennamens

3 Aufteilung der Stoffe in Klassen und Unterklassen

4 Praktische Anwendung

Anhang VII Zubereitungen im Sinne von Artikel 12 Absatz 2

Anhang VIII

Teil A Nach Artikel 21 aufgehobene Richtlinien

Teil B Termine für die Umsetzung und Ausführung nach Artikel 21

Teil C Sonderregelung für Österreich, Finnland und Schweden betreffend die Anwendung folgender Richtlinien gemäß Artikel 21

Anlage 1 Stoffe nach Anhang VIII Teil C Nummer 2 (Österreich)

Anlage 2 Stoffe nach Anhang VIII Teil C Nummer 3 (Schweden)

Anhang IX

Entsprechungstabelle

Entsprechungstabelle