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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 19. Mai 2020
(GV. NRW. Nr. 18 vom 19.05.2020 S. 351)



Auf Grund

  1. des § 5 Absatz 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), der zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462) geändert worden ist, insoweit nach Anhörung der fachlich zuständigen Ausschüsse des Landtags, in Verbindung mit
  2. des § 5 Absatz 4 des Landesorganisationsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462) geändert worden ist, in Verbindung mit
  3. des § 7 Absatz 4 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1993 (GV. NRW. S. 987) geändert worden ist in Verbindung mit § 47 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S. 527) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In Abschnitt 1 Teil 8 werden nach dem Wort "Fahrlehrergesetz" die Wörter ", der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" eingefügt.

b) In Abschnitt 1 Teil 10 wird die Angabe "34" durch die Angabe "33" ersetzt.

c) In Abschnitt 1 wird die Angabe zu Teil 12 gestrichen.

d) In Abschnitt 2 Teil 5 wird die Angabe "52" durch die Angabe "52a" ersetzt.

2. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden nach der Angabe "2" die Wörter "von der Vorschrift des § 18 Absatz 1 Satz 1 und von der Vorschrift des § 18 Absatz 9" eingefügt.

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

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