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Regelwerk, Technische Regeln, TRSK

TRSK 605 - Abnahmeprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)

Ausgabe April 2000
(BAnz. vom 18. August 2000 Nr. 155a S. 32; 27.09.2002 S. 3777aufgehoben)



1 Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für die Abnahmeprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern (Behälter) der Gruppen IIb, IVa und IVb nach § 7 Abs. 3 und 4 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) durch den Sachverständigen.

2 Allgemeines

2.1 Die Abnahmeprüfung besteht aus Ordnungsprüfung, Prüfung der Ausrüstung und Prüfung der Aufstellung.

2.2 Ziel der Abnahmeprüfung ist eine Aussage darüber, dass sich der Behälter für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsmäßigem Zustand befindet und die Anforderungen der SchankV erfüllt sind.

3 Prüfunterlagen und Vorbereitung der Prüfung

3.1 Prüfunterlagen

Die Bescheinigungen über die erstmalige Prüfung bzw. die Baumusterprüfung des Behälters dienen als Arbeitsunterlage für die Abnahmeprüfung und sind zur Ordnungsprüfung vorzulegen.

3.2 Vorbereitung der Prüfung

Durch zweckentsprechende Vorbereitung hat der Antragsteller (z.B. Hersteller, Betreiber) dafür zu sorgen, dass alle für die Abnahmeprüfung erforderlichen Prüfschritte (z.B. Funktionsprüfung, Kennzeichnung, Prüfung der Aufstellung) in angemessener Zeit durchführbar sind und die dazu erforderlichen Unterlagen vorliegen.

4 Prüfumfang

4.1 Ordnungsprüfung

Hierbei stellt der Sachverständige fest, ob

4.2 Prüfung der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile

Der Sachverständige prüft, ob insbesondere

4.3 Prüfung der Aufstellung

Der Sachverständige prüft, ob der Getränkebehälter so aufgestellt ist, dass die Anforderungen der TRSK der Reihe 400 erfüllt sind, insbesondere, ob

5 Bescheinigung der Prüfung

Über die Abnahmeprüfung stellt der Sachverständige eine Bescheinigung (siehe Anlagen) aus, in der die der Abnahmeprüfung zugrundegelegten Betriebsbedingungen anzugeben sind. Der Bescheinigung werden ggf. Bescheinigungen über die Prüfung von Ausrüstungsteilen beigefügt. Die Bescheinigung über die Abnahmeprüfung wird mit allen Anlagen dem Betriebsbuch beigefügt. Eine Kopie der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung behält der Sachverständige.

.

Bescheinigung über die Abnahmeprüfung von Getränke- oder
Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb
Anlage 1
TRSK 605


Angaben auf dem Fabrikschild/Behälter:  
Hersteller/Lieferant: ________________________________________________
Herstellerzeichen: ___________________ Herstell-Nr.: _____________________ Herstelljahr ________________
Raum 1 Raum 2 Raum 3
zul. Betriebsüberdruck (bar)
Inhalt (l)
Vorprüfung, Bauprüfung und Druckprüfung sind durchgeführt worden *)
am _______________________________
durch _____________________________
Baummusterprüfung am _______________
Baummusterprüfung SK ________________ - ______________

Die unter Zugrundelegung der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) heute durchgeführte Abnahmeprüfung ergab folgendes:

1. Vordruck in bar
Art der Druckerzeugung
     
 
2. Druckmindereinrichtung
Baumusterkennzeichen
SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______
3. Zwischendruckregler
Baumusterkennzeichen
SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______
4. Sicherheitsventil
Lichte Weite am Sitz/
Ansprechüberdruck
belastet
____mm/ ___bar
belastet
____mm/ ___bar
belastet
____mm/ ___bar
Baumusterkennzeichen SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______
  Sicherung gegen Verstellen      
5. Absperrvorrichtung für
Hinterdruckgasleitung
Baumusterkennzeichen
SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______
6. Überdruckmessgerät mit
Marke bei Betriebsüberdruck
___ bar vorh. ___ bar vorh. ___ bar vorh.
7. Rückschlagsicherung
Baumusterkennzeichen
SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______
8. Weitere Ausrüstungsteile
Baumusterkennzeichen
SK - _______ - _______ SK - _______ - _______ SK - _______ - _______

Verwendungszweck: ortsbeweglich - ortsfest.

Die Prüfung ergab keine Beanstandung; einer Inbetriebnahme stehen sicherheitstechnische Bedenken nicht entgegen.

Der Getränke- oder Grundstoffbehälter unterliegt wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachverständigen/Sachkundigen nach § 12 Abs. 2 SchankV, und zwar

inneren Prüfungen alle 5 Jahre
Druckprüfungen alle 10 Jahre.


______________________, den ______________ Der Sachverständige / Unterschrift
(Ort)     ___________________________________
 
*) Nicht Zutreffendes streichen!

.

Bescheinigung über die Prüfung der Aufstellung von Getränke- oder
Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb
Anlage 2
TRSK 605


Betreiber: Aufstellungsort: [ ] stationär (siehe Prüfung der Ausrüstung)
        [ ] ortsbeweglich
Der nachstehend bezeichnete Getränke- oder Grundstoffbehälter
Hersteller: _______________________________________________________ Herstelljahr: _________________________________
Herstell-Nr.: ____________ Herstellkennzeichen: _________________________ ______________ Baumusterkennzeichen: SK ____ - ____
Raum zul. Betriebsüberdruck in bar Inhalt in Litern
     
     
     


wurde auf Veranlassung _____________________ durch den Sachkundigen _________________________
am ________________ der Prüfung der Aufstellung unterzogen.
Nach der vorgelegten Bescheinigung des ______________ vom________________________ ist die Durchführung
der erstmaligen Prüfung einschließlich Prüfung der Ausrüstung bestätigt.

Der Getränke- oder Grundstoffbehälter wird - nicht - mit Druckgas betrieben.

Festeingeb. Leitung ins Freie/Nennweite 10 [ ] mech. Entlüftung mit Bel. gesch. [ ] mech. Entlüftung mit Türkontaktsch. [ ]
mech. Entlüftung dauernd laufend [ ] Gaswarnanlage [ ]    
Bei Aufstellung unter Erdgleiche:
Der Aufstellungsraum entspricht den Anforderungen der TRSK 411: [ ] ja [ ] nein
Gründung des Behälters: Gründung geeignet für:
fester Boden [ ] Eigengewicht + Beschickungsgut [ ]     Festigkeitsnachweis für Gründung liegt vor:
Erdreich [ ] (einschließlich Prüfmedium)       [ ] ja [ ] nein
Halterungskonstr. [ ] Unzulässige Verlagerungen oder Neigungen sind zu befürchten: [ ] ja [ ] nein
Behälter und Ausrüstungsteile sind gegen äußere Einwirkungen ausreichend geschützt (auch z.B. zu erwartende mutwillige Beschädigungen):
        [ ] ja [ ] nein


Bemerkungen: _________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________
Gegen die Aufstellung des Getränke- oder Grundstoffbehälters bestehen - nach Durchführung der o. g. Maßnahmen - keine Bedenken.
___________________________ ___________________________ _________________________________
Ort Datum Der Sachkundige/Sachverständige

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