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"Ausgang"
Drucksache 667/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
... "(3) Für die Jahre ab 2020 ist für ein Krankenhaus ein Gesamtbetrag nach den folgenden Vorgaben zu vereinbaren; Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen. Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Gesamtbetrags für das Jahr 2020 ist der nach Absatz 2 vereinbarte Gesamtbetrag für das Jahr 2019. In den Folgejahren ist Ausgangsgrundlage der für das jeweilige Vorjahr vereinbarte Gesamtbetrag. Bei der Vereinbarung sind insbesondere zu berücksichtigen:
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 2a Definition von Krankenhausstandorten
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
§ 4 Leistungsbezogener Vergleich
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen
§ 115d Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung
Artikel 6 Änderung des Psych-Entgeltgesetzes
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6b Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6c Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 649/16
... Die Mindestgebühr für Änderungen einer Festlegung oder Genehmigung nach § 29 Absatz 2 EnWG liegt bisher bei 1 000 Euro. Die Mindestgebühr bei Ausgangsbescheiden beträgt jedoch teilweise nur 50 Euro. Die Mindestgebühr der Änderung ist daher in Nummer 5 auf 50 Euro zu senken, da diese nicht höher sein darf, als bei der Ausgangsmaßnahme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
Artikel 1 Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
a. Zur Nummer 4.40
b. Zur Nummer 4.41
c. Zur Nummer 4.42
d. Zur Nummer 4.43
e. Zur Nummer 4.44
f. Zur Nummer 4.45
g. Zur Nummer 4.46
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
a. Zur Nummer 32.1
b. Zur Nummer 32.2
c. Zur Nummer 32.3
d. Zur Nummer 33
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3945, BMWi: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
Verwaltung Bund
Weitere Kosten
Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Basis für die Überprüfung bildet wiederum das so genannte Relations-Modell (Modell 2 im Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe "Hartz-IV-SoBEZ" der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder vom Mai 2011, Umsetzung entsprechend dem Beschluss der Finanzministerinnen und Finanzmister der Länder vom 22. Juni 2011); dieses war für die erste Überprüfung 2011 entwickelt worden. Der Bund hatte der Lösung auf der Grundlage dieses Modells seinerzeit zugestimmt. In § 11 Absatz 3a FAG ist festgelegt, diesen Ansatz auch den weiteren Überprüfungen zugrunde zu legen. Im Modell wird die Gewichtung der Indikatoren "Kosten der Unterkunft" und "Bedarfsgemeinschaften" zwei Drittel zu einem Drittel festgelegt. Als einwohnerbezogener Vergleichsmaßstab mit dem Durchschnitt der Flächenländer Ost dient der Durchschnitt der Flächenländer West im Jahr vor der Überprüfung in Bezug zum Ausgangsjahr 2005. Bei der Überprüfung wurde auf die endgültigen Daten der Bundesagentur für Arbeit (Stand 31. März 2016) zu den Kosten der Unterkunft und zu Bedarfsgemeinschaften für die Jahre 2005 und 2015 zurückgegriffen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II
Drucksache 315/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... - Da die Ausgangssituation in den einzelnen Mitgliedstaaten stark divergiert, sind passgenaue Maßnahmen durch die relevanten Akteure vor Ort erforderlich.
Drucksache 482/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 in Bezug auf den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen COM(2016) 547 final
... b) die chemische und physikalische Beschreibung der neuen psychoaktiven Substanz und die zu ihrer Herstellung oder Extrahierung verwendeten Methoden und Ausgangsstoffe;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Begründung und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:
2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.
3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:
Artikel 5a Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen
Artikel 5b Erstbericht
Artikel 5c Risikobewertungsverfahren und -bericht
Artikel 5d Ausschluss von der Risikobewertung
4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 63/16
... In Teil B Absatz 3 Buchstabe b wird die Anforderung aufgenommen, dass das Abwasser keine Alkylphenolethoxilate (APEO) aus Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten darf. Die entstehenden Zwischenprodukte der APOE sind relativ beständig und wesentlich fischtoxischer als die oberflächenaktiven Ausgangstenside selbst. Octylphenol und Nonylphenol sind auf der REACH-Kandidatenliste und sind prioritär bzw. prioritär gefährlicher Stoff nach dem Anhang I der Richtlinie 2013/39/EU. Der Verband der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoffindustrie e.V. (TEGEWA) ging schon im Jahr 1986 die Selbstverpflichtung ein, auf ihre Mitgliedsfirmen einzuwirken, dass APEO in Zukunft nicht mehr eingesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen
1. Betriebliches Abwasserkataster
2. Betriebstagebuch
3. Jahresbericht
B Allgemeine Anforderungen
F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
B Allgemeine Anforderungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Befristung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nr. 7
Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster
Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch
Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Anlage n zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Teil G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Was den Aspekt der Sicherheit anbelangt, so bedeutet eine echte und wirksame Sicherheitsunion6, dass die Mitgliedstaaten in Sicherheitsfragen eng zusammenarbeiten und dabei anerkennen, dass die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats mit der inneren Sicherheit aller Mitgliedstaaten und der Union insgesamt verknüpft ist. Dringend erforderlich sind Maßnahmen in Bereichen wie Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, verbesserter Informationsaustausch, Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastrukturen, Unterbindung des Zugangs von Terroristen und Kriminellen zu Schusswaffen und Finanzmitteln, damit jede der EU zur Verfügung stehende Möglichkeit genutzt wird, gegen Sicherheitsbedrohungen anzugehen. Eine vollständige und rasche Durchführung der Maßnahmen in allen genannten Bereichen bildet den Ausgangspunkt für weitere Schritte.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 290/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa - COM(2016) 288 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, gleiche Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste auf europäischer Ebene herzustellen.
Drucksache 544/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
... Der Tatbestand des § 8c KStG knüpft für den Wegfall von Verlustvorträgen auf der Ebene der Körperschaft an Veränderungen im Bestand der Anteilseigner sowie die Durchführung von Kapitalmaßnahmen einer Gesellschaft an. Dabei handelt es sich um Vorgänge, die zu einer Veränderung der Gesellschaftsrechte und -pflichten der am Vorgang beteiligten Anteilseigner führen und daher im Ausgangspunkt für den Handel mit "Verlustmänteln" genutzt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag
Artikel 2 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
5 Inhaltsübersicht
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5 Antragserfordernis
5 Verwendungsreihenfolge
5 Geschäftsbetrieb
5 Fortführungserfordernis
Rechtsfolge - Untergang nicht genutzter Verluste
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3879: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 One in one out
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Die Herangehensweise bei den nationalen Regelungen unterscheidet sich in verschiedenen Branchen, wobei die Bestimmungen in einigen restriktiver sind als in anderen. Je nach Art der Dienstleistung werden regulierende Eingriffe gewöhnlich mit verschiedenen, im öffentlichen Interesse liegenden Zielen begründet, z.B. Schutz von Touristen, Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Wahrung gleicher Ausgangsbedingungen, Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit sowie Gewährleistung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum für die eigene Bevölkerung. In einigen Mitgliedstaaten hat es neben den bestehenden branchenspezifischen Regelungen vor dem Hintergrund des Markteintritts der Akteure der kollaborativen Wirtschaft gezielte regulatorische Eingriffe gegeben.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 559/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Registrierungssystem).
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... 3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
Bericht
1. Auftrag
2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine
UAG 1:
UAG 2:
3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen
- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen
- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht
- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht
4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik
- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.
5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung
6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten
- Meldewesen
- Zwischenfazit:
- Personenstandswesen
- Statistik
7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Meldewesen
- Statistikwesen
8. Zusammenfassung
9. Empfehlung
Anlage 1 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen
Anlage 2 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)
3 BUNDESRECHT
3 Bundeswahlgesetz
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Die Nummer 3 des bisherigen § 2 Absatz 1 Satz 1 ist auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2015 zur Präklusion anzupassen. Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (Klage oder Widerspruch) einer anerkannten Umweltvereinigung kann nach dieser Entscheidung nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich diese im vorherigen Ausgangsverfahren beteiligt hat. Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Rechtsbehelf kann dagegen weiterhin sein, dass die Vereinigung zur Beteiligung am Ausgangsverfahren berechtigt war. Demgegenüber wird nach Nummer 3 Buchstabe b die bisherige Rechtslage für SUP-pflichtige Pläne und Programme fortgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 641/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final; Ratsdok. 13730/16
... 11. Nach deutschem Recht werden Unternehmensgewinne neben der Körperschaftsteuer auch mit der Gewerbesteuer belastet. Aus deutscher Sicht bedarf es einer Prüfung, inwieweit sich eine neue einheitliche europäische Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer auf die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer auswirkt, deren Ausgangsgröße bisher der nach den Vorschriften des
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Die Kapitalmarktunion soll allen Unternehmen EU-weit gleichberechtigten Zugang zu Finanzmitteln bieten und durch einheitliche Ausgangsbedingungen Investitionen und Innovation begünstigen. Die Finanzierungsbedingungen und -modelle unterscheiden sich ganz erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen; dies bewirkt Verzerrungen für den Finanzsektor, der seine Hauptaufgabe, nämlich effizient zwischen Kapital und Investitionsmöglichkeiten zu vermitteln, nicht optimal erfüllen kann. In einer echten Kapitalmarktunion werden mit Aktien- und Anleihemärkten alternative Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, die einerseits das Bankensystem ergänzen und andererseits eine ordnungsgemäße Risikobewertung und Kapitalzuweisung im Finanzsystem erleichtern. Denn das Kapital sollte in Bereiche mit höherem Produktivitätswachstum, in hochproduktive Tätigkeiten und in Innovationen fließen. Stärker integrierte Kapitalmärkte würden durch private Risikoteilung zudem einen Puffer gegen Wirtschaftsschocks bieten. Dabei genügt es nicht, die rasche Verabschiedung der bereits von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sicherzustellen, sondern es sind weitere Änderungen am Rechtsrahmen für Investitionen von Banken und Versicherungen in Infrastruktur sowie kleine und mittlere Unternehmen erforderlich, um die Finanzierung der Wirtschaft steigern zu können. Darüber hinaus bestehen Schwächen in den nationalen Insolvenzregelungen, die zu uneinheitlichen Kapitalbeschaffungsbedingungen in den Mitgliedstaaten führen. In Kürze wird die Kommission einen Vorschlag über vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren, die Möglichkeit einer "zweiten Chance" und Maßnahmen zur Verbesserung von Insolvenzverfahren vorlegen.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 104/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... /EG unter anderem die Aufgabe, das sogenannte EG-Prüfverfahren für Teilsysteme durchzuführen. Im Rahmen des EG-Prüfverfahrens überprüfen die benannten Stellen, ob ein Teilsystem den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) entspricht. TSIen enthalten die für jedes Teilsystem EU-weit gültigen Standards (grundlegende Anforderungen). Bei erfolgreichem Ausgang des EG-Prüfverfahrens erstellt die benannte Stelle eine EG-Prüfbescheinigung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Artikel 2 Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel der Regelungen
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund
Länder und Gemeinden
III. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3417: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 184/16
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es
... Die Beschränkung der Überprüfungspflicht des Gerichts bei der Sachentscheidung fügt sich in die vorhandenen Klagearten ein. Rechtshängig und Gegenstand der Rechtskraft bleibt der gesamte Anspruch und der Ausgangsverwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheides. Es verbleibt in Höheverfahren bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Absatz 1 i.V.m. Absatz 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
1. Konsentierter Einzelrichter
2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht
3. Änderungen im Recht der Berufung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
II. Zu Artikel 2
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... Die vorliegende Richtlinie strebt ein Gleichgewicht an zwischen der Notwendigkeit, die BEPS-Ergebnisse EU-weit mit gewisser Einheitlichkeit umzusetzen, und dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten, den besonderen Merkmalen ihrer Steuersysteme im Rahmen der neuen Regelungen Rechnung zu tragen. Der Rechtstext enthält somit allgemeine Bestimmungen und überlässt die Einzelheiten der Umsetzung den Mitgliedstaaten. Diesem Ansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, den verschiedenen Elementen der Vorschriften eine ihren Körperschaftsteuersystemen angemessene Form zu geben. Die Richtlinie soll über einen Mindestschutz für die Körperschaftsteuersysteme aller Mitgliedstaaten gleiche Ausgangsbedingungen schaffen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
• Abzugsfähigkeit von Zinsen
• Wegzugsbesteuerung
• Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel
Schwellenwert für Niedrigbesteuerung
• Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
• Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
• Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Mindestschutzniveau
Kapitel II Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG
Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen
Artikel 5 Wegzugsbesteuerung
Artikel 6 Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)
Artikel 7 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 8 Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
Artikel 9 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens
Artikel 10 Hybride Gestaltungen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Den Ausgangspunkt der Regelung bildet der Grundsatz, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses zu ermitteln ist. Bei der Ermittlung des besten Verhältnisses von Preis und Leistung sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Auch wenn stets eine Preis- oder Kostenkomponente einbezogen werden sollte, stellt Satz 2 ausdrücklich klar, dass der Preis nicht alleiniges Kriterium bei der Zuschlagserteilung sein darf, sondern lediglich ein Kriterium neben weiteren. Die Kriterien sind auf den Gegenstand des Auftrages abzustimmen und können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte einschließen. Die Kriterien für die Zuschlagserteilung sind so zu wählen, dass ein effektiver und transparenter Wettbewerb sichergestellt wird. Die Auflistung möglicher Zuschlagskriterien in Satz 3 ist nicht abschließend. Werden die qualitativen Anforderungen der Liefer- und Dienstleistungen nicht erschöpfend in der Leistungsbeschreibung festgelegt, müssen kostenfremde Aspekte wie beispielsweise die Qualität bei der Zuschlagserteilung in Höhe von nicht weniger als 40 Prozent berücksichtigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
Drucksache 420/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
... Hinsichtlich dieses Vergleiches ist allerdings zum einen zu berücksichtigen, dass es sich bei der PKS um eine sogenannte Ausgangsstatistik handelt, deren Aussagekraft beschränkt ist. Zum anderen ist zu beachten, dass in der Strafverfolgungsstatistik die Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, nur hinsichtlich des Straftatbestandes statistisch erfasst werden, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist, häufig also gerade nur die typischen Begleitdelikte bei Nachstellung wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Diebstahl (vgl. Kaufmann, DRiZ 2014, S. 50 f.). Gleichwohl besteht angesichts der erheblichen Differenz zwischen den Daten der PKS und denen der Strafverfolgungsstatistik Grund zu der Vermutung, dass dieser Unterschied in einem gewissen Umfang auch darauf zurückzuführen ist, dass strafwürdige Fälle nicht zu einer Anklage bzw. Verurteilung führen, weil entweder eine tatsächlich eingetretene schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung nicht nachgewiesen werden kann oder nach den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen nicht vorliegt oder/und die Opfer in einer Vielzahl von Fällen auf den Privatklageweg verwiesen werden, wenngleich Daten zu Privatklagen von Verletzten in der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen "Staatsanwaltschaftsstatistik" (Fachserie 10 Reihe 2.6) nicht und in der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen "Statistik über Straf- und Bußgeldverfahren" (Fachserie 10 Reihe 2.3) nicht nach Straftatbeständen differenziert sowie im Übrigen wohl nicht systematisch erhoben werden (vgl. aber Bericht der Landesregierung zu Initiativen und Aktivitäten zur Stärkung der Rückfallprävention von Stalking in Rheinland-Pfalz, Landtags-Drucksache 16/ 3549). Einer hessischen Untersuchung aus dem Jahr 2008 zufolge wurden ca. 34 Prozent der Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 214a Bestätigung des Vergleichs
Artikel 4 Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Nachstellung § 238 StGB
2. Privatklage § 374 StPO
3. Gewaltschutzverfahren Einführung des § 214a FamFG und Änderung des § 4 GewSchG
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 281/16
... 1. Ausgangslage:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die EU verfügt dank eines hohen Maßes an wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Zusammenhalt sowie ihrer demokratischen Gesellschaften und ihres Engagements für nachhaltige Entwicklung, die als Zielvorgabe fest in den europäischen Verträgen verankert ist1, über eine starke Ausgangsposition, und hat auf diesem Gebiet bereits erhebliche Erfahrungen gesammelt. Der Vertrag über die Europäische Union2 verpflichtet die Union, zwischen den einzelnen Bereichen ihrer auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen auf Kohärenz zu achten.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 415/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... - Verpflichtung zur elektronischen Anzeige von Ausgangsrechnungen oder Quittungen, sofern die Einzahlung von Gebühren oder die Begleichung sonstiger Forderungen - auch außerhalb von Verwaltungsverfahren - durch ein elektronisches Zahlungsverfahren des Bundes erfolgt. Die folgenden Artikel der E-Rechnungsrichtlinie werden durch die folgenden Bestimmungen des Gesetzentwurfs umgesetzt:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
§ 18 Anwendungsregelung
Artikel 2 Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Zu Einschränkungen kam es mehrfach während der verschiedenen Ausnahmezustände, die nach Anschlägen im Juni und November 2015 verhängt wurden und die zum Teil - wie z.B. der gerade aktuell geltende - landesweit mit einer nächtlichen Ausgangssperre einhergehen. Die Sicherheitsbehörden verhielten sich während des Ausnahmezustands zum Teil widersprüchlich. De jure wurden öffentliche Versammlungen und Demonstrationen wiederholt verboten. De facto verzichtete man jedoch darauf, trotz Verbots anberaumte Veranstaltungen, wie z.B. Protestmärsche gegen den umstrittenen Gesetzentwurf zur "wirtschaftlichen und finanziellen Versöhnung" im September 2015, gewaltsam aufzulösen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Rechts - und Verwaltungsvereinfachung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 290/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa - COM(2016) 288 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, gleiche Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste auf europäischer Ebene herzustellen.
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... In der Richtlinie von 1996 wurr EU-rechtliche Rahmen festgelegt, der für ein Gleichgewicht zwischen der Förderung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, dem Schutz entsandter Arbeitnehmer und der Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer sorgen sollte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2a Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 653/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
... 3. die vorzulegenden Dokumente für das jeweilige Verfahren und dessen Ausgang von unmittelbarer und eindeutig zu erkennender Bedeutung sind und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Im Einzelnen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
§ 1092a Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
§ 1104a Gemeinsame Gerichte
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
§ 14 Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass
Artikel 4 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 8 Gewillkürte Stellvertretung
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Im Einzelnen
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 7
Drucksache 249/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final
... Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern, indem die Exposition gegenüber krebserzeugenden chemischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz reduziert, die Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erhöht und für mehr Klarheit und ausgewogenere Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsakteure gesorgt wird. Diese Initiative zählt zu den vorrangigen Maßnahmen im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016. Damit kommt die Kommission ihrer Verpflichtung zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit des EU-Rahmens für den Schutz der Arbeitnehmer nach. Ferner geht es darum, diese wichtige Arbeit fortzusetzen und weitere Folgenabschätzungen durchzuführen, um Grenzwerte für zusätzliche Karzinogene vorschlagen zu können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel
- Auswirkungen auf die Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3 bis 5
Anhang
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Anhang Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)
A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ
B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Angesichts dieser Ausgangslage hält es der Unionsgesetzgeber für angemessen, den Mitgliedstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip mehr Flexibilität bei der Entscheidung darüber zu gewähren, ob sie gentechnisch veränderte Organismen in ihrem Hoheitsgebiet anbauen möchten. Hierdurch dürfte nach Einschätzung des Unionsgesetzgebers das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen verbessert und gleichzeitig auch die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, Landwirte und Wirtschaftsteilnehmer gewahrt werden, während mehr Klarheit für alle Beteiligten hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in der Union geschaffen wird. Die Änderungsrichtlinie soll daher nach dem 8. Erwägungsgrund das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
§ 16f Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren
§ 16g Verordnungsermächtigungen
§ 16h Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer
§ 16i Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten
§ 16j Ausnahmen
§ 41a Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern
Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16h
Zu § 16i
Zu § 16j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... Artikel 5 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ihre nationalen Fahrpläne für die Umwidmung des 700-MHz-Bands für drahtlose Breitbanddienste und den damit zusammenhängenden Umstellungsprozess für das gesamte UHF-Band zu beschließen und unionsweit bekanntzumachen. Ausgangspunkt für diese Bestimmung ist der von den Interessenträgern vereinbarte Umstellungsfahrplan (siehe Anhang 2 des Lamy-Berichts). Der Fahrplan gibt Auskunft über den Umfang der Maßnahmen, die bei der Umstellung auf neue DTT-Technik in Verbindung mit der Umwidmung des 700-MHz-Bands in Betracht zu ziehen sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen auf die Öffentlichkeit und die Unternehmen im Rahmen eines transparenten Prozesses begrenzt werden können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 52/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung
... Ausgangspunkt für die Neufassung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt
§ 4 Konformitätsvermutung
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 8 Pflichten des Einführers
§ 9 Pflichten des Händlers
§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
§ 12 Konformitätsbewertungsverfahren
Abschnitt 3 Marktüberwachung
§ 13 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 14 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 15 Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen
§ 16 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Straftaten
§ 19 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Druckgeräteverordnung
§ 22 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Aspekte der Gleichstellung
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand zu Artikel 1
5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller
5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer
5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler
5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund
5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder
5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
5.5 Erfüllungsaufwand zu Artikel 2
6. Weitere Kosten
7. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 12
Zu Nummer 3
Zu Nummer 24
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3568: Entwurf einer Verordnung zur Ablösung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 591/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... 3. der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Grundsätze
§ 3 Anforderungen an die Qualifikation
§ 4 Anerkennung und weitere Anforderungen
§ 5 Vergütung
§ 6 Höhe der Vergütung
§ 7 Entstehung des Anspruchs
§ 8 Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 9 Erlöschen des Anspruchs
§ 10 Öffnungsklausel; Verordnungsermächtigung
§ 11 Übergangsregelung
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 22/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... Für Inhaberaktien eignet sich der gewählte Bestandsstichtag durchaus. Inhaberaktionäre werden von ihren Depotbanken über die Hauptversammlung informiert und erhalten mit gleicher Post die Bestandsbestätigung, so dass die Depotbanken nur einmal versenden müssen. Bei Namensaktien ist die Ausgangslage anders. Hier ist weder eine Bestandsbestätigung noch eine Mitwirkung der Depotbank erforderlich. Da sich die Aktionärseigenschaft unmittelbar aus der Eintragung im Aktienregister ergibt, werden Namensaktionäre regelmäßig von der Gesellschaft selbst angeschrieben. Folglich besteht keine Notwendigkeit, die Feststellung der Teilnahme- und Stimmberechtigung durch Einführung eines weit vor der Hauptversammlung liegenden Bestandsstichtags von der Registereintragung künstlich abzukoppeln. Vielmehr sollte es dabei bleiben, dass die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus technischen Abwicklungsgründen ist dies meist auch der Bestand am Tag des Anmeldeschlusses, der in der Regel zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor der Hauptversammlung liegt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG
2. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG
3. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG
4. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG
'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 1 94
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 495/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Eine gesetzliche Vermutung ist eine Regelung, nach der bei Vorliegen bestimmter Tatsachen das Vorliegen eines anderen Umstands vermutet wird: Bittet der Schuldner um eine Stundung der Forderung oder um eine Ratenzahlung, so bringt er aus objektiver Sicht gegenüber dem Gläubiger jedenfalls zum Ausdruck, dass er derzeit nicht in der Lage oder willens ist, die Forderung in voller Höhe zu zahlen. Mit der Einführung der gesetzlichen Vermutung in § 133 Absatz 3 Satz 2 InsO-E und § 3 Absatz 3 Satz 2 AnfG-E wird dieser Umstand jedoch genau in sein Gegenteil verkehrt, indem sich der Gläubiger gerade hierdurch auf seine Unkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners berufen kann. Die Ausgangstatsache - Vereinbarung einer Zahlungserleichterung würde mithin das Vorliegen eines Umstandes vermuten lassen, der in seinen Auswirkungen eine genau entgegengesetzte Wirkung - Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit - erzielt. Die gesetzliche Vermutungsregel würde damit ad absurdum geführt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 17 Absatz 2 Satz 2, 3 und 4 - neu - InsO , Nummer 1b - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu - InsO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35 Absatz 2 Satz 2 InsO , Nummer 6 - neu - § 303a Satz 2 InsO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 InsO
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AnfG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 2 AnfG
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 3 - neu - InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 3 - neu - AnfG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 2 InsO
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 143 Absatz 1 Satz 4 -neuInsO
15. Zum Gesetzentwurf insgesamt Evaluationsklausel
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Angesichts dieser Ausgangslage hält es der Unionsgesetzgeber für angemessen, den Mitgliedstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip mehr Flexibilität bei der Entscheidung darüber zu gewähren, ob sie gentechnisch veränderte Organismen in ihrem Hoheitsgebiet anbauen möchten. Hierdurch dürfte nach Einschätzung des Unionsgesetzgebers das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen verbessert und gleichzeitig auch die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, Landwirte und Wirtschaftsteilnehmer gewahrt werden, während mehr Klarheit für alle Beteiligten hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in der Union geschaffen wird. Die Änderungsrichtlinie soll daher nach dem 8. Erwägungsgrund das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Erfüllungsaufwand für die zuständige Bundesoberbehörde
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... -- Pflicht des Gewässerbenutzers, im möglichen Einwirkungsbereich der Maßnahmen, einen umfassenden Ausgangszustandsbericht zu erstellen(§ 13b Absatz 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit dem neuen § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b der Verordnung über die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Evaluation
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte
§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 104a Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei bestimmten Gewässerbenutzungen
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung der Grundwasserverordnung
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
IV. Gender Mainstreaming
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
aa § 9 Absatz 2 Nummer 3 WHG
bb § 9 Absatz 2 Nummer 4 WHG
b Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 WHG
c Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4 WHG
d Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 1 WHG
e Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 WHG
f Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 WHG
g Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 4 Nummer 1
h Artikel 4 Nummer 2
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a Länder
aa Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
bb Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3 WHG
cc Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 1 Satz 2 WHG
b Bund
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 223/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 8. Ausgangspunkt für eine gerechtere Verantwortungsteilung kann die Einführung eines Verteilungsschlüssels je Mitgliedstaat sein. Der Bundesrat begrüßt daher, dass die Kommission die notwendige Diskussion durch ihren Vorschlag zur Einführung von Verteilungsschlüsseln für Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedstaaten in Gang gesetzt hat.
Drucksache 317/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Angesichts dieser Ausgangslage hält es der Unionsgesetzgeber für angemessen, den Mitgliedstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip mehr Flexibilität bei der Entscheidung darüber zu gewähren, ob sie gentechnisch veränderte Organismen in ihrem Hoheitsgebiet anbauen möchten. Hierdurch dürfte nach Einschätzung des Unionsgesetzgebers das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen verbessert und gleichzeitig auch die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, Landwirte und Wirtschaftsteilnehmer gewahrt werden, während mehr Klarheit für alle Beteiligten hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in der Union geschaffen wird. Die Änderungsrichtlinie soll daher nach dem 8. Erwägungsgrund das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
§ 16f Anbaubeschränkungen und -verbote
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Drucksache 230/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... (5) Hält das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses für begründet, so ändert oder widerruft es das Zeugnis oder weist das Ausgangsgericht an, das Zeugnis zu berichtigen, zu ändern oder zu widerrufen. Hält das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses für begründet, so stellt es das Nachlasszeugnis aus oder verweist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück. Stellt das Beschwerdegericht das Nachlasszeugnis aus und lässt es die Rechtsbeschwerde nicht zu, gilt § 39 Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Bei allen sonstigen Beschwerdeentscheidungen nach diesem Absatz sowie nach Absatz 1 Satz 1 gilt im Übrigen § 69 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Gesetz
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Antragstellung
§ 5 Verfahren
§ 6 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 7 Entscheidung
§ 8 Vollstreckungsklausel
§ 9 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 10 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 11 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 12 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
§ 13 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
§ 14 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte
§ 15 Prüfung der Beschränkung
§ 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21 Verfahren
§ 22 Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz
§ 23 Vollstreckungsabwehrklage
§ 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
§ 25 Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
§ 26 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
§ 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht
§ 31 Entgegennahme von Erklärungen
§ 32 Aneignungsrecht
Abschnitt 5 Europäisches Nachlasszeugnis
§ 33 Anwendungsbereich
§ 34 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
§ 35 Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 36 Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 37 Beteiligte
§ 38 Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 39 Art der Entscheidung
§ 40 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 41 Wirksamwerden
§ 42 Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 43 Beschwerde
§ 44 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 6 Authentizität von Urkunden
§ 45 Aussetzung des inländischen Verfahrens
§ 46 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
Abschnitt 7 Zuständigkeit i n sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 47 Sonstige örtliche Zuständigkeit
Artikel 2 Änderung des Konsulargesetzes
Artikel 3 Änderung der Auslandskostenverordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
§ 16 Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis.
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens
Artikel 8 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 9 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 343 Örtliche Zuständigkeit
§ 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
§ 352a Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 352b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers
§ 352c Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 352d Öffentliche Aufforderung
§ 352e Entscheidung über Erbscheinsanträge
§ 354 Sonstige Zeugnisse
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
§ 40 Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis.
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 25 Rechtsnachfolge von Todes wegen
Artikel 26 Form von Verfügungen von Todes wegen
Artikel 16 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 2363 Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers
§ 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis
Artikel 17 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 18 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Höfeordnung
Artikel 20 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 21 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 22 Inkrafttreten
Drucksache 319/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2014 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2015) 315 final
... In der Folgenabschätzung zum Beschluss über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch drahtlose Audioausrüstungen für Programmproduktion und Sonderveranstaltungen6 verlangte der Ausschuss für Folgenabschätzung eine bessere Begründung der Verhältnismäßigkeit der Initiative durch Gegenüberstellung von geschätzten Kosten und ermitteltem Nutzen und forderte ferner, den Mehrwert und den Handlungsbedarf zum einen auf EU-Ebene und zum anderen auf Ebene der Mitgliedstaaten zu klären. Im Lichte der Stellungnahme des Ausschusses wurde in den analytischen Teilen des Beschlusses den Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzerkategorien (kleinere bzw. größere Nutzer) ein höherer Stellenwert beigemessen. In der Stellungnahme wurde zudem darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Kosten notwendigerweise im Ausgangsszenario anfallen würden, wodurch zu einem besseren Verständnis des Vergleichs von Kosten und Nutzen beigetragen werde.
Bericht
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-INSTITUTIONEN
2.1. Kommission
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
a Europäisches Parlament
b Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und Verhältnismässigkeit erhoben WURDEN
4. Schlussfolgerungen
Anhang Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission 2014 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhielt
Drucksache 428/15 (Beschluss)
... In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b sind in § 5 Absatz 7 die Wörter "die Kategorie und die Klasse" durch die Wörter "die Kategorie, die Klasse und die Feldgeneration des Ausgangspflanzgutes" zu ersetzen.
Anlage Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Satz 2, Satz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 5 Absatz 7
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 1 Zeile 3.1.3
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 2 Nummer 2.2 Tabelle Zeile 2.2.5
Drucksache 22/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... Für Inhaberaktien eignet sich der gewählte Bestandsstichtag durchaus. Inhaberaktionäre werden von ihren Depotbanken über die Hauptversammlung informiert und erhalten mit gleicher Post die Bestandsbestätigung, so dass die Depotbanken nur einmal versenden müssen. Bei Namensaktien ist die Ausgangslage anders. Hier ist weder eine Bestandsbestätigung noch eine Mitwirkung der Depotbank erforderlich. Da sich die Aktionärseigenschaft unmittelbar aus der Eintragung im Aktienregister ergibt, werden Namensaktionäre regelmäßig von der Gesellschaft selbst angeschrieben. Folglich besteht keine Notwendigkeit, die Feststellung der Teilnahme- und Stimmberechtigung durch Einführung eines weit vor der Hauptversammlung liegenden Bestandsstichtags von der Registereintragung künstlich abzukoppeln. Vielmehr sollte es dabei bleiben, dass die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus technischen Abwicklungsgründen ist dies meist auch der Bestand am Tag des Anmeldeschlusses, der in der Regel zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor der Hauptversammlung liegt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG
3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG
6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG
'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 94
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Masern gekommen, die unter Asylsuchenden ihren Ausgang nahmen und die auch zu vorübergehenden Schließungen von Erstaufnahmeeinrichtungen führten. Satz 2 regelt daher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig, regelhaft und aktiv Schutzimpfungsleistungen anzubieten sind, damit der notwendige Impfschutz auch in Anspruch genommen wird. Dabei sollten aus fachlicher Sicht die Standardimpfungen gegen hochkontagiöse oder schwer verlaufende Krankheiten angeboten werden. Unter den Leistungsberechtigten ist mit einer hohen Akzeptanz von Schutzimpfungen zu rechnen. Eine geeignete Gelegenheit für entsprechende Impfangebote bietet insbesondere die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes. Durch das frühzeitige und konsequente Vorgehen, etwa durch Reihenimpfungen, kann die gesamte Zielgruppe gut erreicht werden. Das Vorgehen ist effektiver und ressourcensparender als Maßnahmen zur Schließung von Impflücken, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen und nicht flächendeckend sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 367/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Zweck des § 839 Absatz 2 BGB ist der Schutz der Rechtskraft von Urteilen und bestimmter anderer gerichtlicher Entscheidungen (siehe Papier in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 839, Rdnr. 322 f.). Es soll verhindert werden, dass das rechtskräftige Urteil dadurch in Frage gestellt wird, dass der Richter bzw. sein Dienstherr für eine angebliche Unrichtigkeit des Urteils in Anspruch genommen wird, was den Weg zu einer Neubeurteilung des Ausgangssachverhalts eröffnen würde (siehe Papier a. a. O.). Außerdem würde eine Haftung für Urteile dazu führen, dass nicht eine der Parteien die Streitsumme zu tragen hat, sondern der Träger des Gerichtes, mithin der öffentliche Haushalt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
... Maßnahmen auf EU-Ebene, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt werden, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, würden deshalb einen Mehrwert bieten. Bereits vorhandene Maßnahmen sollten ergänzt werden, um dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Unterstützung benötigen, diese auch bekommen, und um die Wirksamkeit dieser Unterstützung zu verbessern, indem u.a. Arbeitsuchende auf ihrem Weg zurück in den Arbeitsmarkt begleitet werden. Ausgangspunkt dafür können der jahrelange Austausch und die Erfahrungen mit der Koordinierung beschäftigungspolitischer Strategien sein; die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds können zur Finanzierung beitragen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise
4. Analyse
Wichtigste Ergebnisse der Analyse
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. GRUNDZÜGE des Vorschlags
Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Einbindung der Arbeitgeber
4 Meldung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern
Bewertung und Monitoring
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Zu nennen ist die Information über den Verstoß gegen Auflagen und Weisungen (§ 55b Absatz 6, § 90k Absatz 4 IRG-E) und die Pflicht zur Weiterleitung der Stellungnahme der betroffenen Person (§ 85 Absatz 3 IRG-E). Ferner ist die verurteilte Person über die Bewilligung eines ausgehenden Ersuchens um Übernahme der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion zu informieren (§ 85b Absatz 1 IRG-E). Weitere Informationspflichten sind beispielsweise die Verpflichtung, aus bestimmten Gründen den Sachstand mitzuteilen (vgl. Artikel 12 Rb Freiheitsstrafen), Konsultationspflichten vor dem Erlass einer (teilweise) ablehnenden Entscheidung (vgl. Artikel 9 Absatz 3 Rb Freiheitsstrafen) und Informationspflichten über den Ausgang des Verfahrens (vgl. Artikel 11 Rb Freiheitsstrafen). Eine Umsetzung dieser Pflichten soll durch die Anpassung von Verwaltungsvorschriften erfolgen. Fallzahlen hierzu lassen sich nicht vorhersagen. Konkrete Schätzungen der aus den zusätzlichen Informationspflichten resultierenden Kosten können daher nicht gemacht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 261/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... I. Ausgangslage und Zielsetzung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Bürgerinnen und Bürger
3.2 Wirtschaft
3.3 Verwaltung
3.3.1 Erfüllungsaufwand des Bundes
3.3.2 Erfüllungsaufwand der Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3018: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 629/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... einschließen. Die Ermächtigung muss deshalb entsprechend erweitert werden, da Gärreste - je nach Ausgangsstoff - nicht immer als Wirtschaftsdünger im Sinne des Düngegesetzes einzustufen sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG
19. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 137/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... I. Ausgangslage
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 114
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... 1. Ausgangslage auf EU-Ebene
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 22/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... "Ausgangsklage" oder "Ausgangsverfahren"), so können Aktionäre Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss nur innerhalb eines Monats erheben, nachdem die Erhebung der Ausgangsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG in den Gesellschaftsblättern bekanntgemacht wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 26 ... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
1 Zusammenfassung
2 Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Drucksache 183/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel erfasst Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt sind. Sie erfasst außerdem GVO für andere Verwendungszwecke, wie den Anbau, die als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln verwendet werden sollen. Diese verschiedenen Erzeugnisse werden im vorliegenden Dokument als "GVO und GV-Lebens- und -Futtermittel" bezeichnet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Derzeitiger Rechtsrahmen
2.1. Einleitung
2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln
3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung des Vorschlags
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4. Wahl des Instruments
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 34a Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten
Artikel 2
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... /EG weniger als zehn Anlagen bestehen, die Durchschnittsleistung dieser Anlagen, nötigenfalls angepasst um einen Effizienzfaktor, Ausgangspunkt bei der Festlegung der Grundsätze für die Exante-Benchmarks ist;
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Zweck des § 839 Absatz 2 BGB ist der Schutz der Rechtskraft von Urteilen und bestimmter anderer gerichtlicher Entscheidungen (siehe Papier in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 839, Rdnr. 322 f.). Es soll verhindert werden, dass das rechtskräftige Urteil dadurch in Frage gestellt wird, dass der Richter bzw. sein Dienstherr für eine angebliche Unrichtigkeit des Urteils in Anspruch genommen wird, was den Weg zu einer Neubeurteilung des Ausgangssachverhalts eröffnen würde (siehe Papier a. a. O.). Außerdem würde eine Haftung für Urteile dazu führen, dass nicht eine der Parteien die Streitsumme zu tragen hat, sondern der Träger des Gerichtes, mithin der öffentliche Haushalt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 81/1/15
... es hin, dessen Einbringung beim Deutschen Bundestag der Bundesrat am 28. November 2014 beschlossen hat (vgl. BR-Drucksache 557/14(B)). Der Gesetzentwurf sieht eine aus Sicht des Bundesrates dringend erforderliche Anpassung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungsmittel an den nachgewiesenen Bedarf (8,5 Mrd. Euro im Jahr 2015) sowie eine Erhöhung der jährlichen Dynamisierungsrate auf 2 v.H. vor.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Ausgangspunkt dieses Abschnitts sind die Erkenntnisse, die im Zuge der langjährigen Beziehungen und insbesondere der Umsetzung des CPA gewonnen wurden. Mit den Fragen, die hier aufgeworfen werden, soll ausgelotet werden, wie die Partnerschaft wirksamer zur Förderung der Interessen sowohl der EU als auch der AKP-Staaten beitragen kann.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... Die Mitgliedstaaten müssen ihre Maßnahmenprogramme stärker an einer fundierten Bewertung der Belastungen und Wirkungen auf das aquatische Ökosystem und einer zuverlässigen Bewertung des Wasserzustands ausrichten. Denn eine mangelhafte Ausgangsbewertung der Belastungen stellt auch die gesamten Bewirtschaftungspläne auf eine schlechte Grundlage, und es besteht das Risiko, dass die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen weder an der richtigen Stelle noch kosteneffizient durchführen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik
3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission
3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte
3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme
3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern
4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR
5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme
Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen
Bekämpfung der Gewässerverunreinigung
Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug
Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern
Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize
Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung
4 Investitionsmöglichkeiten
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Schließlich treibt die Kommission eine Reihe sektorspezifischer Initiativen voran, die für den Binnenmarkt von Relevanz sind. Beispielsweise werden weitere Maßnahmen zugunsten des Binnenmarkts für den Straßengüterverkehr dazu beitragen, dass die Transportleistungen besser und wettbewerbsfähiger werden. Die Kommission wird sich insbesondere damit befassen, die Regeln für den Marktzugang im Güterkraftverkehr einfacher und leichter durchsetzbar zu gestalten. Sie wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um für gleiche Ausgangsbedingungen bei der Personenbeförderung im Inland und für mehr Wettbewerb bei der Lastkraftwagenvermietung zu sorgen, um die Durchsetzung der einschlägigen
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 10. Wichtiger Ausgangspunkt für die Überarbeitungen dieser Richtlinien ist die zugrunde gelegte Zielsetzung der EU. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine baldige Anhebung des EU-Energieeffizienzziels auf 40 Prozent bis 2030 einzusetzen sowie darauf hinzuwirken, dass dieses Ziel verbindlich verankert wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine ambitionierte Überarbeitung der Rechtsakte im Bereich der Energieeffizienz einzusetzen.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 188/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital - Antrag des Landes Berlin -
... Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen aus dem Jahr 2008 wurde bereits ein Versuch unternommen, den vermögensverwaltenden Status begünstigter Wagniskapitalfonds zu fixieren, der jedoch weder die Erwartungen der Betroffenen erfüllen konnte noch einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission standhielt. Grundsätzliches Problem ist, dass sich viele Beteiligungskapitalfonds in einer schmalen Zone zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bewegen. Eine gesetzliche Regelung, die lediglich abstrakt den Status quo festschreibt, wird kaum weiterhelfen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass dadurch eine Fortführung der bisherigen Verwaltungspraxis nicht mehr möglich ist, wodurch auch die Handlungsspielräume der Fonds eingeschränkt würden. Auch könnten die bisher im Private-Equity-Erlass fixierten Auslegungsgrundsätze in den Fokus der Kommission - mit ungewissem Ausgang - geraten.
1. Zu Nummer 3
2. Zu Nummer 4
3. Zu Nummer 5
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 7
6. Zu Nummer 8 Satz 3, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.