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"Binnengrenzen"
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... - Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit: Leitlinien für die Wiederherstellung der Freizügigkeit und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen - Wiederherstellung von Verkehrsdiensten und Verkehrsverbindungen in Sicherheit: Leitlinien für Verkehrsdienste
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... In kurzer Zeit haben sich die Beschränkungen auf eine wachsende Produktpalette ausgeweitet, angefangen bei persönlichen Schutzausrüstungen und zuletzt bis hin zu Arzneimitteln. Ausfuhrbeschränkungen ignorieren integrierte Lieferketten. Sie bewirken Engpässe bei der Erzeugung wesentlicher Versorgungsgüter, indem sie Vorleistungen in bestimmten Mitgliedstaaten blockieren. Sie stören die Logistik- und Vertriebsketten, die sich auf Zentrallager stützen, und fördern Maßnahmen zur Bevorratung in der Lieferkette. Letztendlich führen sie damit zur Wiedereinführung von Binnengrenzen in einem Moment, in dem Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten dringender ist denn je.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Die EU bietet ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem - in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf das Außengrenzenmanagement, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus - die Freizügigkeit von Personen gewährleistet ist. Die Europäer erachten die Freizügigkeit für eine wichtige Errungenschaft der europäischen Integration. Sie umfasst das Recht, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu verlassen, sowie das Recht, sich dort aufzuhalten und zu leben. Mit Maßnahmen in Bezug auf die Freizügigkeit müssen unbedingt Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Europäischen Union einhergehen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 172/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen
... Mit der vor dem Hintergrund der Vertiefung des Binnenmarkts verabschiedeten Mitteilung sollen rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut werden, die einer engeren Zusammenarbeit und Interaktion von Grenzregionen und damit der Erreichung aller Ziele des Binnenmarkts noch entgegenstehen. Auch soll die Mitteilung einen Beitrag zu dem mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas eingeleiteten Reflexionsprozess leisten, indem Maßnahmen vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie Grenzregionen an Binnengrenzen leichter zusammenarbeiten und die Menschen und Unternehmen in diesen Regionen das Potenzial voll ausschöpfen können.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... (81) Gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV soll der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfassen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist. Der Binnenmarkt soll den Unionsbürgern einen Mehrwert in Form einer besseren Qualität und Sicherheit der Waren und Dienstleistungen bieten sowie ein hohes Niveau beim Gesundheits- und Umweltschutz sowie beim freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellen. Daher ist Artikel 114 AEUV die geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen, die für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind. Zusätzlich zu Artikel 114 AEUV sollte diese Richtlinie auf weiteren spezifischen Rechtsgrundlagen basieren, um jene Bereiche abzudecken, in denen etwaige Maßnahmen der Union auf Grundlage der Artikel 16, 33, 43 und 50, von Artikel 53 Absatz 1 und der Artikel 62, 91, 100, 103, 109, 168, 169 und 207 AEUV sowie auf Basis von Artikel 31 des Euratom-Vertrags erlassen werden. Da diese Richtlinie zudem auf einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Union abstellt, sollte auch Artikel 325 Absatz 4 AEUV als Rechtsgrundlage herangezogen werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 472/2/18
Antrag des Landes Niedersachsen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
... Dass die EU stationäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft hat, ist eine große Errungenschaft. Ebenso wichtig ist es aber, einen gemeinsamen wirksamen Außengrenzschutz zu erreichen. Nur wenn man weiß, wer auf welchem Wege in die Union kommt, kann man daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ein personelles Aufwachsen der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist dafür zwingend notwendig. Allerdings steht die Wirksamkeit des Außengrenzschutzes unter der Voraussetzung, dass personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die entsprechenden Akteure bereitgestellt werden.
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie ist ein wichtiges Rechtsinstrument für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Sie ermöglicht die problemlose Überschreitung von EU-Binnengrenzen durch EU-Inländer mit ihren Fahrzeugen; dies gilt sowohl für Geschäfts- als auch Freizeitzwecke. EU-Inländer können auf der Grundlage einer einzigen Prämie ohne zusätzliche Versicherung überall reisen. Mit der Richtlinie wird zudem das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an Konvergenz in Bezug auf den Schutz potenzieller Opfer von Kraftfahrzeugunfällen zu erreichen. Die Richtlinie ist auch von großer Bedeutung für das Funktionieren des Schengen-Raums.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
1 Insolvenz des Versicherers
2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs
3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz
4 Mindestdeckungssummen
5 Anwendungsbereich der Richtlinie
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
5 REFIT
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 4 Kontrolle der Haftpflichtversicherung
Artikel 28a Ausschussverfahren
Artikel 28b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 28c Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... In der Europäischen Union (EU) und ihren unmittelbaren Nachbarn in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gibt es 40 Binnengrenzen1. In den letzten Jahrzehnten hat der europäische Integrationsprozess dazu beigetragen, dass Regionen an den Binnengrenzen sich von zumeist abgelegenen Gebieten hin zu Gegenden gewandelt haben, die Wachstum und Chancen bieten. Die Schaffung des Binnenmarktes 1992 kurbelte die Produktivität der EU deutlich an und führte zu niedrigeren Kosten, da die Zollformalitäten abgeschafft, die technischen Vorgaben angeglichen oder gegenseitig anerkannt und die Preise wettbewerbsbedingt gesenkt wurden - der Handel innerhalb der EU stieg in zehn Jahren um 15 % an; außerdem wurde zusätzliches Wachstum erreicht und es entstanden etwa 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 709/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen - COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... 5. Der Bundesrat teilt gleichermaßen die Beobachtung der Kommission, dass in den Grenzregionen (entlang der Binnengrenzen der EU 28 und der EFTA) nach wie vor Hemmnisse bestehen, die sich negativ auf die Entwicklungspotentiale auswirken und alleine durch Finanzmittel und Investitionen nicht zu lösen sind.
Drucksache 692/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Meistens handelt es sich bei Reisedokumenten um Reisepässe, aber auch nationale Personalausweise und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige können (in dem Gebiet ohne Kontrollen an den Binnengrenzen) verwendet werden. Für die EU, den Schengen-Raum und bestimmte Drittstaaten reicht EU-Bürgern für die Ein- und Ausreise ein nationaler Personalausweis, der von einem der Mitgliedstaaten ausgestellt wurde. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ausländische terroristische Kämpfer für Reisen zwischen der EU und der Türkei nur ihren nationalen Personalausweis benötigen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 709/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen - COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... 4. Er teilt gleichermaßen die Beobachtung der Kommission, dass in den Grenzregionen (entlang der Binnengrenzen der EU 28 und der EFTA) nach wie vor Hemmnisse bestehen, die sich negativ auf die Entwicklungspotentiale auswirken und alleine durch Finanzmittel und Investitionen nicht zu lösen sind.
Drucksache 692/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
Drucksache 692/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... 7. Beschluss 2011/350/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und den freien Personenverkehr (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 19).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten
1. Beteiligung Dänemarks
2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verfügender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... Der Vorschlag sieht eine gezielte Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) vor, mit der die Sicherheit in einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen verbessert werden soll. Mit diesem Vorschlag wird auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. und 20. November reagiert, in denen die Kommission aufgefordert wurde, "einen Vorschlag für eine gezielte Änderung des Schengener Grenzkodex vorzulegen, der die systematische Kontrolle von Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums anhand der einschlägigen Datenbanken, einschließlich der Überprüfung biometrischer Daten, vorsieht, wobei die technischen Lösungen in vollem Umfang genutzt werden sollten, um einen fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten".
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnis der Konsultationen
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
• Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Der Schengen-Raum ist eine der größten Errungenschaften der EU, denn als Gebiet, in dem es keine Kontrollen an den Binnengrenzen gibt, bietet er einzigartige wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile. In den letzten Jahren jedoch hat sich die Aufgabe, in einem offenen Europa die Sicherheit zu gewährleisten, zu einer enormen Herausforderung entwickelt. Der Migrationsdruck und die Flüchtlingskrise, ebenso wie eine Welle von Terroranschlägen, machten ein neues Konzept erforderlich. Die Europäische Migrationsagenda und die Europäische Sicherheitsagenda1 haben aufgezeigt, in welcher Weise die engere Zusammenarbeit eine Antwort bietet - nicht nur, was Krisenreaktion anbelangt, sondern auch im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von gebündeltem Knowhow und Wissen zur Schaffung eines robusteren, beständigen europäischen Systems, das den Schutz der Grenzen leistet und auf der umsichtigen Intelligenz basiert, die nötig ist, um die Sicherheit in Europa zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 566/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final
... Ziel des vorliegenden Vorschlags ist es, die grenzüberschreitende Bereitstellung von Online-Diensten, die Übertragungen von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ergänzen, zu fördern und die digitale Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten über geschlossene Netze zu erleichtern; dazu sollen die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union angepasst werden. Mit der Ausräumung der Probleme im Zusammenhang mit der Klärung und dem Erwerb von Rechten sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Rundfunkveranstalter und Betreiber von Weiterverbreitungsdiensten einen unionsweit breiteren Zugang zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen gewährleisten können. Damit wird der Vorschlag den Verbrauchern den Zugang zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern, sowohl im Hinblick auf ergänzende Online-Dienste von Rundfunkveranstaltern als auch auf Weiterverbreitungsdienste. Der Vorschlag sieht ein gemeinsames Vorgehen auf Unionsebene vor, das den Rechteinhabern weiter ein hohes Maß an Schutz gewährt. Damit leistet er einen Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes als Raum ohne Binnengrenzen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse von EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste
Artikel 3 Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens anderer Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter
Artikel 4 Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens Rundfunkveranstaltern
Artikel 5 Übergangsbestimmung
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Schlussbestimmungen
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Durch die zunehmende Mobilität in einem Raum ohne Binnengrenzen kommt es immer häufiger dazu, dass EU-Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten Bindungen - in welcher Form auch immer - miteinander eingehen und diese Paare sich in einem Mitgliedstaat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Häufig geht mit einer solchen Verbindung auch der Erwerb von Gütern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einher. Eine Studie des Konsortiums ASSERUCL aus dem Jahr 20039 hat sich der Paare mit internationalem Hintergrund angenommen und deren praktische und rechtliche Schwierigkeiten sowohl bei der Verwaltung ihres Vermögens im Alltag als auch bei der Teilung des Vermögens infolge der Trennung des Paares oder des Todes eines Partners untersucht. Wenn auch die Ehe als Lebensgemeinschaft am weitesten verbreitet ist, haben sich inzwischen neue Formen des Zusammenlebens wie eingetragene Partnerschaften herausgebildet, die eine Verbindung zweier Personen begründen, die in einer stabilen, bei einer Behörde förmlich registrierten Beziehung zusammenleben. Die Probleme, mit denen Paare konfrontiert sind, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, sind häufig auf die erheblichen Divergenzen zwischen den Bestimmungen sowohl des materiellen Rechts als auch des Internationalen Privatrechts zurückzuführen, die für die vermögensrechtlichen Wirkungen dieser Partnerschaften maßgebend sind.
Drucksache 247/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung) - COM(2016) 290 final
... 13. Beschluss 2011/350/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und den freien Personenverkehr (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 19).
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... (1) Damit das Ziel eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes als eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr u.a. von Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist, erreicht werden kann, genügt es nicht, nur staatliche Schranken (etwa zwischen den Mitgliedstaaten) abzuschaffen. Die Abschaffung dieser Schranken kann zunichte gemacht werden, wenn private Parteien Hindernisse errichten, die mit den Freiheiten des Binnenmarkts unvereinbar sind. Dies ist der Fall, wenn in einem Mitgliedstaat tätige Anbieter für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitende Handelsgeschäfte tätigen wollen, den Zugang zu ihren Online-Schnittstellen (z.B. Websites und Anwendungen) sperren oder beschränken (als "Geoblocking" bekannte Praktik). Dasselbe gilt für andere Maßnahmen bestimmter Anbieter, die sowohl online als auch offline für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zu ihren Waren und Dienstleistungen anwenden. In manchen Fällen mag es objektive Gründe für eine solche unterschiedliche Behandlung geben, doch in anderen Fällen sind es rein kommerzielle Gründe, aus denen Anbieter Kunden, die grenzüberschreitende Handelsgeschäfte tätigen wollen, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen verweigern oder für sie unterschiedliche Bedingungen anwenden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zugang zu Online-Schnittstellen
Artikel 4 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen
Artikel 5 Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung
Artikel 6 Vereinbarungen über den passiven Verkauf
Artikel 7 Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 8 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 9 Überprüfungsklausel
Artikel 10 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 146. Der Bundesrat bekennt sich zur zentralen Bedeutung eines effektiven Schutzes der EU-Außengrenzen sowie zum Schengen-Besitzstand als eine der größten Errungenschaften der EU. Um eine unmittelbare Gefährdung des Schengen-Systems zu vermeiden, sind gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten jetzt essentiell. Die im Schengen-Besitzstand unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehenen Einreisekontrollen an besonders belasteten Binnengrenzen können in diesem Zusammenhang geeignete Mittel zur Regulierung temporärer Überlastungen sein.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 88. Der Bundesrat bekennt sich zur zentralen Bedeutung eines effektiven Schutzes der EU-Außengrenzen sowie zum Schengen-Besitzstand als eine der größten Errungenschaften der EU. Um eine unmittelbare Gefährdung des Schengen-Systems zu vermeiden, sind gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten jetzt essentiell. Die im Schengen-Besitzstand unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehenen Einreisekontrollen an besonders belasteten Binnengrenzen können in diesem Zusammenhang geeignete Mittel zur Regulierung temporärer Überlastungen sein. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission für einen europäischen Grenz- und Küstenschutz.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 498/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
... "Die Republik Polen und die Bundesrepublik Deutschland sind sich einig, dass das Abkommen zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung vom 29. Juli 1992 weiterhin in Kraft bleibt. Im Fall der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenz - kontrollen an den Binnengrenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) wird das Abkommen angewendet, bis es durch entsprechende Regelungen eines neuen Abkommens ersetzt wird (polnischdeutsches Abkommen über die Zusammen - arbeit der Polizeibehörden)."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Ziel des Abkommens
Artikel 2 Gegenstand des Abkommens
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden
Artikel 5 Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr über die gemeinsame
Artikel 6 Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 7 Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen
Artikel 8 Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze
Artikel 9 Erleichterter Durchgangsverkehr
Artikel 10 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Artikel 11 Aufenthalt und Rücknahme von natürlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Artikel 14 Lösung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 15 Änderungen der Anlagen
Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens
Anlage 1 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
Anlage 2 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... Die Praxis hat gezeigt, dass dies alleine jedoch nicht ausreichend ist. Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistischdschihadistischen Bereich unternehmen ihre Ausreiseversuche unter anderem über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) zu verlassen. Von dort erfolgt die Weiterreise gegebenenfalls über die sogenannte "Grüne Grenze" in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personalausweisgesetzes
§ 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
Artikel 2 Änderung des Passgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung
Drucksache 514/15
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0625 Titel 532 06 Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland - bis zur Höhe von 42.981 T €
... Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden benötigt, um neben der notwendigen Erstregistrierung und Weiterleitung einreisender Flüchtlinge die mit der Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen gemäß § 2
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... In einem Europa ohne Binnengrenzen müssen die nationalen Behörden, EU-Organe, EU-Agenturen für Justiz und Inneres, Drittstaaten und andere Partner enger zusammenarbeiten, da die Beteiligung der organisierten Kriminalität an schutzrechtsverletzenden Aktivitäten ihrem Wesen nach über die Grenzen eines einzelnen Landes hinausreicht. Der Rat Justiz und Inneres beschloss in diesem Zusammenhang im Juni 2013 23 insbesondere unter Bezugnahme auf die von Europol erstellte Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität, dass die Zerschlagung krimineller Vereinigungen, die an der Herstellung und am Vertrieb nachgeahmter Waren beteiligt sind, die gegen Gesundheits-, Sicherheits- und Lebensmittelvorschriften verstoßen, und die minderwertige Produkte herstellen, in den Jahren 2014 bis 2017 Vorrang haben sollte.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 181/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
... Gemäß Artikel 77 ist die Union befugt, eine Politik zu entwickeln, mit der "sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden" und "die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen" erfolgen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Übersicht
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Die vorgeschlagenen Änderungen des Schengener Grenzkodexes im Einzelnen
Anhang III , Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen Die Schilder in Anhang III werden durch neue Schilder für die Verwendung automatisierter Grenzkontrollanlagen und die Einführung des RTP ergänzt.
Vorschlag
Artikel 5a Eingabe von Daten in das EES
Artikel 7a Grenzübertrittskontrollen bei registrierten Reisenden und automatisierte Grenzkontrollanlagen
Artikel 11 Annahmen hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
Artikel 3
Anhang
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... (1) Gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Eine Fragmentierung des Binnenmarkts wirkt sich nachteilig auf Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union aus. Die Beseitigung direkter und indirekter Hindernisse, die einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, ist für die Vollendung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Die EU-Maßnahmen im Bereich des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Privatkunden haben bereits wesentlich dazu beigetragen, die grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Zahlungsdienstleistern auszubauen, den Verbrauchern eine größere Auswahl zu bieten und Qualität und Transparenz der Angebote zu erhöhen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... Gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die Union Maßnahmen im Zusammenhang mit Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und der wirksamen Überwachung dieser Außengrenzen erlassen. Die derzeitigen EU-Vorschriften zum Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten müssen geändert werden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es gegenwärtig keine zuverlässigen Möglichkeiten zur Überwachung der Reisebewegungen der für Kurzaufenthalte zugelassenen Drittstaatsangehörigen gibt. Aufgrund der Komplexität und Schwerfälligkeit der derzeitigen Stempelpflicht sind die Behörden der Mitgliedstaaten nicht hinlänglich in der Lage, bei Grenzkontrollen oder bei Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets zu überprüfen, ob der Aufenthalt des Reisenden zulässig ist; die für diesen Zweck bestehenden nationalen Systeme sind in einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen von sehr begrenztem Nutzen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Wie im ersten Jahr der Anwendung des neuen Subsidiaritätskontrollmechanismus wurden in den begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt - die 64 begründeten Stellungnahmen aus dem Jahr 2011 betrafen 28 verschiedene Kommissionsvorschläge. Der Großteil der begründeten Stellungnahmen stand im Zusammenhang mit Legislativvorschlägen aus den Bereichen Steuern, Landwirtschaft, Binnenmarkt und Justiz. Die Vorschläge, zu denen die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen, betrafen die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (neun Stellungnahmen), die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen (sechs), das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (fünf) und die Verordnung "Einheitliche GMO" (fünf). Am aktivsten bei der Abgabe von begründeten Stellungnahmen waren der schwedische Riksdag, die luxemburgische Chambre des Députés (Unterhaus) sowie der Sejm und der Senat in Polen (Unter- und Oberhaus).
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 74/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) - COM(2012) 35 final
... Ob das Statut der FE in der vorgelegten Form zur Verwirklichung des Binnenmarktes tatsächlich beitragen kann, erscheint zumindest zweifelhaft. Gemäß der Legaldefinition des Artikels 26 Absatz 2 AEUV handelt es sich beim Binnenmarkt um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der Begriff des Binnenmarktes ist daher eng mit den Grundfreiheiten und der Freiheit von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverfälschung verknüpft. Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck, sondern einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 54 Absatz 2 AEUV).
Drucksache 162/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern - COM(2012) 124 final
... (3) Gemäß Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt die Union die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten, der einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterungen zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Herkunftsregeln
Kapitel II Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 4 Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen
Artikel 5 Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen
Artikel 6 Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen
Kapitel III Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 7 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Kapitel IV Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 8 Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern
Artikel 9 Konsultationen mit einem Drittland
Artikel 10 Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 11 Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen
Artikel 12 Unterrichtung der Bieter
Artikel 13 Ausnahmen
Kapitel V Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen
Artikel 14 Änderung des Anhangs
Artikel 15 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 16 Anwendung
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 18 Vertraulichkeit
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang Verzeichnis internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten
Drucksache 74/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... Ob das Statut der FE in der vorgelegten Form zur Verwirklichung des Binnenmarktes tatsächlich beitragen kann, erscheint zumindest zweifelhaft. Gemäß der Legaldefinition des Artikels 26 Absatz 2 AEUV handelt es sich beim Binnenmarkt um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der Begriff des Binnenmarktes ist daher eng mit den Grundfreiheiten und der Freiheit von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverfälschung verknüpft. Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck, sondern einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 54 Absatz 2 AEUV).
Zu den einzelnen Bestimmungen:
Drucksache 533/12
Empfehlungen der Ausschüsse
a) 554/11 b) 555/11 EU-In c) 748/10)
... a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen - COM(2011) 560 final Drucksache: 554/11 und zu554/11 in Verbindung mit
Drucksache 368/12
Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum
... Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am 07. Juni 2012 beschlossen, den Mitgliedstaaten auch zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum selbst zu entscheiden. Darüber hinaus wurde für "außergewöhnliche Umstände, die das Funktionieren des Schengengebietes gefährden" eine weitere und neue Möglichkeit für die Durchführung von Binnengrenzkontrollen geschaffen. Im Extremfall sollen die Grenzkontrollen auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.
Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum
Drucksache 533/12 (Beschluss)
... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen - COM(2011) 560 final Drucksache: 554/11 und zu 554/11
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Wie im ersten Jahr der Anwendung des neuen Subsidiaritätskontrollmechanismus wurden in den begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt - die 64 begründeten Stellungnahmen aus dem Jahr 2011 betrafen 28 verschiedene Kommissionsvorschläge. Der Großteil der begründeten Stellungnahmen stand im Zusammenhang mit Legislativvorschlägen aus den Bereichen Steuern, Landwirtschaft, Binnenmarkt und Justiz. Die Vorschläge, zu denen die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen, betrafen die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (neun Stellungnahmen), die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen (sechs), das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (fünf) und die Verordnung "Einheitliche GMO" (fünf). Am aktivsten bei der Abgabe von begründeten Stellungnahmen waren der schwedische Riksdag, die luxemburgische Chambre des Députés (Unterhaus) sowie der Sejm und der Senat in Polen (Unter- und Oberhaus).
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 74/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) - COM(2012) 35 final
... Ob das Statut der FE in der vorgelegten Form zur Verwirklichung des Binnenmarktes tatsächlich beitragen kann, erscheint zumindest zweifelhaft. Gemäß der Legaldefinition des Artikels 26 Absatz 2 AEUV handelt es sich beim Binnenmarkt um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der Begriff des Binnenmarktes ist daher eng mit den Grundfreiheiten und der Freiheit von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverfälschung verknüpft. Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck, sondern einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 54 Absatz 2 AEUV).
Drucksache 162/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern - COM(2012) 124 final
... (3) Gemäß Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt die Union die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten, der einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterungen zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Herkunftsregeln
Kapitel II Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 4 Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen
Artikel 5 Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen
Artikel 6 Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen
Kapitel III Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 7 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Kapitel IV Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 8 Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern
Artikel 9 Konsultationen mit einem Drittland
Artikel 10 Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 11 Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen
Artikel 12 Unterrichtung der Bieter
Artikel 13 Ausnahmen
Kapitel V Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen
Artikel 14 Änderung des Anhangs
Artikel 15 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 16 Anwendung
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 18 Vertraulichkeit
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang Verzeichnis internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten
Drucksache 74/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... Ob das Statut der FE in der vorgelegten Form zur Verwirklichung des Binnenmarktes tatsächlich beitragen kann, erscheint zumindest zweifelhaft. Gemäß der Legaldefinition des Artikels 26 Absatz 2 AEUV handelt es sich beim Binnenmarkt um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der Begriff des Binnenmarktes ist daher eng mit den Grundfreiheiten und der Freiheit von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverfälschung verknüpft. Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck, sondern einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 54 Absatz 2 AEUV).
Zu den einzelnen Bestimmungen:
Drucksache 533/12
Empfehlungen der Ausschüsse
a) 554/11 b) 555/11 EU-In c) 748/10)
... a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen - COM(2011) 560 final Drucksache: 554/11 und zu554/11 in Verbindung mit
Drucksache 368/12
Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum
... Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am 07. Juni 2012 beschlossen, den Mitgliedstaaten auch zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum selbst zu entscheiden. Darüber hinaus wurde für "außergewöhnliche Umstände, die das Funktionieren des Schengengebietes gefährden" eine weitere und neue Möglichkeit für die Durchführung von Binnengrenzkontrollen geschaffen. Im Extremfall sollen die Grenzkontrollen auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.
Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum
Drucksache 533/12 (Beschluss)
... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen - COM(2011) 560 final Drucksache: 554/11 und zu 554/11
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Fortsetzung der Förderung und Stärkung der territorialen Zusammenarbeit vorsieht. Die Zusammenarbeit in Projekten und Strukturen über Staatengrenzen hinweg trägt wirksam zur europäischen Integration bei. Die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an allen Binnengrenzen der EU ist trotz aller Erfolge wegen fortbestehender Defizite und neuer Herausforderungen an den nationalen Randlagen nach wie vor erforderlich. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass an den drei Ausrichtungen der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit festgehalten werden soll.
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele
4 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
5 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
4 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR
4 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
V. Territoriale Entwicklung
VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
VII. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
4 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
4 Finanzmanagement/Finanzfluss
4 Datenaustauschsysteme
VIII. Förderfähigkeitsregeln
IX. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
X. Delegierung von Rechtsakten
XI. Übergangsbestimmungen
XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 554/2/11
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bremen
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011)
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Fortsetzung der Förderung und Stärkung der territorialen Zusammenarbeit vorsieht. Die Zusammenarbeit in Projekten und Strukturen über Staatengrenzen hinweg trägt wirksam zur europäischen Integration bei. Die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an allen Binnengrenzen der EU ist trotz aller Erfolge wegen fortbestehender Defizite und neuer Herausforderungen an den nationalen Randlagen nach wie vor erforderlich. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass an den drei Ausrichtungen der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit festgehalten werden soll.
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
3 Ziele
3 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
4 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
3 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)
3 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung
V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen
VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
VII. Territoriale Entwicklung
VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
IX. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
3 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
3 Finanzmanagement/Finanzfluss
3 Datenaustauschsysteme
X. Förderfähigkeitsregeln
XI. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
Zu den Finanzbestimmungen
XII. Delegierung von Rechtsakten
XIII. Übergangsbestimmungen
XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 554/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011)
Vorschlag
Begründung
1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 23 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 23a Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren
Artikel 25 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
Artikel 26 Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln
Artikel 27 Information der Gesetzgeber
Artikel 29 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 30 Information der Öffentlichkeit
Artikel 33a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... Durch die zunehmende Mobilität in einem Raum ohne Binnengrenzen kommt es immer häufiger dazu, dass EU-Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten Bindungen miteinander eingehen und diese Paare sich in einem Mitgliedstaat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Häufig geht mit einer solchen Verbindung auch der Erwerb von Gütern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einher. Eine Studie von Consortium ASSER-UCL 4 aus dem Jahr 2003 hat sich der Paare mit internationalem Hintergrund angenommen und deren praktische und rechtliche Schwierigkeiten sowohl bei der Verwaltung ihres Vermögens im Alltag als auch bei der Teilung des Vermögens infolge der Trennung des Paares oder des Todes eines Partners untersucht. Oft sind diese Probleme auf die erheblichen Divergenzen zwischen den Bestimmungen sowohl des materiellen Rechts als auch des Internationalen Privatrechts zurückzuführen, die für die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe maßgebend sind.
Drucksache 554/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011)
Drucksache 817/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein muss. Um dem Rechnung zu tragen, wird ein umfassendes unionsweites Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge umgesetzt. Die technischen Voraussetzungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Auspuffanlagen in Bezug auf zulässige Geräuschpegel sollten harmonisiert werden, damit vermieden wird, dass Anforderungen verabschiedet werden, die sich unter den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden, und damit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet ist, während gleichzeitig ein hoher Grad der öffentlichen Sicherheit und des Umweltschutzes sichergestellt ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Vorgeschlagenes Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsphase
• Vereinfachung
• Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 6 Grenzwerte
Artikel 7 Revisionsklausel
Artikel 8 Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)
Artikel 9 Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)
Artikel 10 Änderung der Anhänge
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Übergangsvorschriften
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Inkrafttreten
Liste der Anhänge
Anhang I EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps
Anlage 1 Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage
Drucksache 144/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen KOM (2011) 118 endg.
... - Bericht der Kommission vom 13. Oktober 2010 über die Anwendung von Titel III (Binnengrenzen) des Schengener Grenzkodexes (KOM (2010)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen
Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen
Artikel 1 - Änderungen am Schengener Grenzkodex:
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 4 : Überschreiten der Außengrenzen
Artikel 5 : Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
Artikel 7 : Grenzübertrittskontrollen von Personen
Artikel 9 : Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
Artikel 10 : Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
Artikel 11 : Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
Artikel 12 : Grenzüberwachung
Artikel 13 : Einreiseverweigerung
Artikel 15 : Durchführung von Grenzkontrollen
Artikel 18 : Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
Artikel 19 : Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen
Artikel 21 : Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets
Artikel 32 : Änderung der Anhänge
Artikel 33 : Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 37 : Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
Anhang III
Anhang IV
Anhang VI
Anhang VII
Anhang VIII
Artikel 2 - Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:
Vorschlag
Artikel 1 Änderung des Schengener Grenzkodexes
Artikel 32 Änderung der Anhänge
Artikel 33 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
Artikel 3 Inkrafttreten
Anhang
Drucksache 311/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind KOM (2011) 290 endg.
... Grundsätzlich ist die Entscheidung, die Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen aufzuheben, die aus einem in der Negativliste geführten Land stammen, auch eine einseitige Entscheidung eines Mitgliedstaats. Die anderen Mitgliedstaaten müssen derartige Maßnahmen nicht akzeptieren: Aufgrund einer entsprechenden Entscheidung können die betroffenen Diplomaten ohne Visum in den betreffenden Mitgliedstaat einreisen, müssen allerdings über ein Visum für die Einreise in die anderen Mitgliedstaaten verfügen. Natürlich halten sich die Diplomaten im Schengen-Raum ohne Binnengrenzen auf, was ein gewisses Risiko darstellen könnte.
Begründung
1. Allgemeiner Kontext Gründe für den Vorschlag
1.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
2. Elemente des Vorschlags
2.1. Einführung einer Visumschutzklausel für die Aufhebung der Befreiung von der Visumpflicht
2.2. Änderung des Gegenseitigkeitsmechanismus
2.3. Definition des Begriffs Visum und des Kurzaufenthalts ohne Visum
2.4. Flüchtlinge und Staatenlose mit Aufenthalt im Vereinigten Königreich oder in Irland
2.5. Vereinheitlichung der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für bestimmte in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführte Personengruppen
2.5.1. Weitere Angleichung
2.5.2. Beibehaltung der Vorschriften
2.5.3. Neue Bestimmung in Bezug auf Verpflichtungen aus früheren EU-Abkommen
2.5.4. Verfahren zur Befreiung von Drittstaatsangehörigen mit Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht nach Aufhebung der Verordnung EG Nr. 789/20018
2.6. Klarstellung der Lage und Schaffung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für sonstige, nicht als zwischenstaatliche internationale Organisationen geltende Völkerrechtssubjekte, die für ihre Mitglieder Diplomaten- oder Dienstpässe bzw. Passierscheine ausstellen
3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige
4. Folgenabschätzung
5. Rechtsgrundlage
6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip
7. Wahl des Instruments
8. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1a Schutzklausel
Artikel 4a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 554/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011)
Drucksache 555/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Svstems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen KOM (2011) 561 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Svstems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen KOM (2011)
Mitteilung
3 Einleitung
1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums
Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können
Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?
Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union
Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU
3 Fazit
Anhang 1 EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen
Unterstützung durch Frontex
EU -Mittel
Andere unterstützende Maßnahmen
Zusammenarbeit mit Drittländern
Anhang 2 Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann
Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen
Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer
Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten
Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten
Drucksache 772/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.
... (2) Gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV soll der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfassen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist. Wenn die Verbraucher in der Lage sein sollen, dem Binnenmarkt Vertrauen entgegenzubringen und ihn in vollem Umfang zu nutzen, dann müssen ihnen einfache und kostengünstige Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung stehen, die sich aus dem Kauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen ergeben. Dies gilt für Rechtsgeschäfte unabhängig davon, ob sie offline oder online getätigt werden, und ist besonders wichtig, wenn Verbraucher über die Grenzen hinweg einkaufen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung
2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Hauptelemente des Vorschlags
3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben
3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit
3.1.3. Qualität von AS-Stellen
3.1.4. Überwachung
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze
Artikel 5 Zugang zur alternativen Streitbeilegung
Artikel 6 Fachwissen und Unparteilichkeit
Artikel 7 Transparenz
Artikel 8 Effektivität
Artikel 9 Fairness
Kapitel III Information Kooperation
Artikel 10 Information der Verbraucher durch Unternehmer
Artikel 11 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 12 Allgemeine Informationen
Artikel 13 Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten
Artikel 14 Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden
Kapitel IV überwachung von AS-Stellen
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind
Artikel 17 Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Sanktionen
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 21 Mitteilungen
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Bericht
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 800/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen KOM (2011) 778 endg.
... (4) Gemäß dem Vertrag umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen ihre Prüftätigkeit in der Union ausbauen und ihre Tätigkeit auch in einem anderen Mitgliedstaat als in dem, in dem sie zugelassen sind, ausüben können. Erhalten sie die Möglichkeit, unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung in einem Aufnahmemitgliedstaat Abschlussprüfungen durchzuführen, so trägt dies insbesondere dem Bedarf von Unternehmensgruppen Rechnung, die aufgrund des zunehmenden Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt Rechnungsabschlüsse in mehreren Mitgliedstaaten erstellen und diese gemäß dem Unionsrecht prüfen lassen müssen. Die Beseitigung von Hindernissen zwischen den Mitgliedstaaten für die Erbringung von Prüfungsdienstleistungen würde zur Integration des Unionsmarktes für Abschlussprüfungen beitragen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 3a Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer
Artikel 3b Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
Artikel 26 Prüfungsstandards
Artikel 32a Übertragung von Aufgaben
Kapitel Xa besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen
Artikel 43a Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen
Artikel 43b Kleine Unternehmen
Artikel 48a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 158/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011) 127 endg.
... Durch die zunehmende Mobilität in einem Raum ohne Binnengrenzen kommt es immer häufiger dazu, dass EU-Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten Bindungen unterschiedlichster Art miteinander eingehen und diese Paare sich in einem Mitgliedstaat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Häufig geht mit einer solchen Verbindung auch der Erwerb von Gütern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einher. Eine Studie von Consortium ASSER-UCL 4 aus dem Jahr 2003 hat sich der Paare mit internationalem Hintergrund angenommen und deren praktische und rechtliche Schwierigkeiten sowohl bei der Verwaltung ihres Vermögens im Alltag als auch bei der Teilung des Vermögens infolge der Trennung des Paares oder des Todes eines Partners untersucht. Wenn auch die Ehe als Lebensgemeinschaft am weitesten verbreitet ist, haben sich inzwischen neue Formen des Zusammenlebens wie eingetragene Partnerschaften herausgebildet, eine Verbindung zweier Personen, die in einer stabilen, bei einer Behörde förmlich registrierten Beziehung zusammenleben. Die Probleme, mit denen Paare konfrontiert sind, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, sind häufig auf die erheblichen Divergenzen zwischen den Bestimmungen sowohl des materiellen Rechts als auch des Internationalen Privatrechts zurückzuführen, die für die vermögensrechtlichen Wirkungen dieser Partnerschaften maßgebend sind.
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 53. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Fortsetzung der Förderung und Stärkung der territorialen Zusammenarbeit vorsieht. Die Zusammenarbeit in Projekten und Strukturen über Staatengrenzen hinweg trägt wirksam zur europäischen Integration bei. Die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an allen Binnengrenzen der EU ist trotz aller Erfolge wegen fortbestehender Defizite und neuer Herausforderungen in den nationalen Randlagen nach wie vor erforderlich. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass an den drei Ausrichtungen der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit festgehalten werden soll. Darüber hinaus sollte diese Zusammenarbeit auch weiterhin im Rahmen der Operationellen Programme außerhalb des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" möglich bleiben, wie in der laufenden Förderperiode in Artikel 37 Absätze 6 und 7 der Allgemeinen Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006)) vorgesehen, wobei die Verfahren zu vereinfachen sind.
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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