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"Dringlichkeit"


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0939/04
0361/04B
0259/04
1003/04
0856/03
Drucksache 555/05

... (1) Erreichen die Notierungen oder Preise auf dem Weltmarkt für eines oder mehrere der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Erzeugnisse ein Niveau, das die Versorgung auf dem Gemeinschaftsmarkt stört oder stören könnte, so können für den Fall, dass diese Lage andauert und sich zu verschlechtern droht, geeignete Maßnahmen in Fällen äußerster Dringlichkeit getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/05




Begründung

1. Einleitung

2. vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Zucker

2.1. Laufzeit der Zuckerregelung

2.2. Preise

2.3. Quoten

2.4. Instrumente zur Sicherung des Marktgleichgewichts Übertragungsmechanismus

2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie

2.6. Internationale Verpflichtungen

3. vorgeschlagene Massnahmen für die Umstrukturierung des EU-Zuckersektors

3.1. Umstrukturierungsregelung

3.2. Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

4. vorgeschlagene Massnahmen für die direkte Einkommensstützung für Zuckerrübenerzeuger

5. Haushaltsauswirkungen der Vorschläge für die Reform des Zuckersektors

Anhang 1
- Vorgeschlagene institutionelle Preise im EU-Zuckersektor

Anhang 2
- Mittelrahmen für die direkte Einkommensstützung für Landwirte

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Binnenmarkt

Kapitel 1
Preise

Artikel 3
Referenzpreise

Artikel 4
Mitteilung der Preise

Artikel 5
Mindestpreis für Zuckerrüben

Artikel 6
Branchenvereinbarungen und Verträge

Kapitel 2
Erzeugung IM Rahmen der Quoten

Artikel 7
Zuteilung der Quoten

Artikel 8
Zusätzliche Zuckerquote

Artikel 9
Zusätzliche Isoglucosequote

Artikel 10
Verwaltung der Quote

Artikel 11
Neuzuteilung der nationalen Quote

Kapitel 3
Erzeugung ausserhalb der Quoten

Artikel 12
Geltungsbereich

Artikel 13
Industriezucker

Artikel 14
Übertragung von Überschusszucker

Artikel 15
Überschussbetrag

Kapitel 4
Marktverwaltung

Artikel 16
Produktionsabgabe

Artikel 17
Zugelassene Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 18
Private Lagerhaltung

Artikel 19
Marktrücknahme von Zucker

Artikel 20
Lagerhaltung im Rahmen sonstiger Maßnahmen

Titel III
Handel mit Drittländern

Kapitel 1
gemeinsame Vorschriften für Ein- und Ausfuhren

Artikel 21
Kombinierte Nomenklatur

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 24
Aktiver Veredelungsverkehr

Artikel 25
Schutzmaßnahme

Kapitel 2
Vorschriften für Einfuhren

Artikel 26
Einfuhrzölle

Artikel 27
Verwaltung der Einfuhren

Artikel 28
Zollkontingente

Artikel 29
Traditioneller Versorgungsbedarf für die Raffination

Artikel 30
Garantiepreis

Artikel 31
Verpflichtungen aus dem Zuckerprotokoll

Kapitel 3
Vorschriften für Ausfuhren

Artikel 32
Geltungsbereich der Ausfuhrerstattungen

Artikel 33
Festsetzung der Ausfuhrerstattung

Artikel 34
Ausfuhrbegrenzungen

Artikel 35
Ausfuhreinschränkungen

Titel IV
allgemeine und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Staatliche Beihilfe

Artikel 37
Störungsklausel

Artikel 38
Mitteilungen

Artikel 39
Verwaltungsausschuss für Zucker

Artikel 40
Durchführungsbestimmungen

Artikel 41
Änderung der Verordnung (EG) Nr /2005

Artikel 42
Besondere Maßnahmen

Artikel 43
Finanzielle Bestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 44
Übergangsmaßnahmen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang I
Standardqualitäten

Anhang II
Bedingungen für den Zuckerrübenkauf

Abschnitt I

Abschnitt II

Abschnitt III

Abschnitt IV

Abschnitt V

Abschnitt VI

Abschnitt VII

Abschnitt VIII

Abschnitt IX

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Anhang III
nationale und regionale Quoten

Anhang IV
ZUSÄTZLICHE Zuckerquoten

Anhang V
Modalitäten für die Übertragung von Zucker- oder Isoglucose-Quoten

Anhang VI
Staaten GEMÄSS Artikel 2 Absatz 11

Anhang VII
Verarbeitungserzeugnisse

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I wird nach der Zeile für Hopfen folgende Zeile eingefügt:

2. Anhang II erhält folgende Fassung:

3. Dem Anhang VI wird folgende Zeile angefügt:

4. Dem Anhang VII wird folgender Abschnitt angefügt:

5. Anhang VIII erhält folgende Fassung:

6. Anhang VIIIa erhält folgende Fassung:

Vorschlag

Artikel 1
Befristeter Umstrukturierungsfonds

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Artikel 3
Umstrukturierungsbeihilfen

Artikel 4
Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

Artikel 5
Höchstbeträge

Artikel 6
Befristeter Umstrukturierungsbetrag

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Spezifische Maßnahmen

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 625/05

... Im April 2004 übermittelte der CDDH dem Ministerkomitee seinen abschließenden Bericht8) mit dem Protokollentwurf zur Änderung der Konvention. Gleichzeitig mit der Annahme des Änderungsprotokolls auf seiner 114. Ministersitzung am 12. und 13. Mai 2004 verabschiedete das Ministerkomitee die Erklärung „Sicherung der wirksamen Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention auf nationaler und europäischer Ebene“. In dieser Erklärung haben die Mitgliedstaaten die Dringlichkeit des Reformbedarfs festgestellt und daher angekündigt, das Protokoll Nr. 14 innerhalb von zwei Jahren zu ratifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Denkschrift

2 A.Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Die Notwendigkeit einer Reform

III. Entstehungsgeschichte des Protokolls Nr.14

IV. Erörterte Entlastungsmaßnahmen

V. Der wesentliche Inhalt des Protokolls Nr.14

VI. Stand der Ratifikation

B. Zudeneinzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

2 Einleitung

I. Notwendigkeit, die Wirksamkeit des durch die Konvention eingeführten Kontrollsystems zu verbessern

II. Wesentliche Etappen bei der Vorbereitung des Protokolls Nr. 14

III. Übersicht über die durch das Protokoll Nr. 14 erfolgten Änderungen des Kontrollsystems der Europäischen Menschenrechtskonvention

IV. Kommentare zu den Bestimmungen des Protokolls14)

Artikel 1
des Änderungsprotokolls Artikel 22 - Wahl der Richter

Artikel 2
des Änderungsprotokolls Artikel 23 - Amtszeit und Entlassung

Artikel 3
des Änderungsprotokolls

Artikel 4
des Änderungsprotokolls Artikel 24 - Kanzlei und Berichterstatter

Artikel 5
des Änderungsprotokolls Artikel 25 - Plenum

Artikel 6
des Änderungsprotokolls

Artikel 7
des Änderungsprotokolls Artikel 27 - Befugnisse des Einzelrichters

Artikel 8
des Änderungsprotokolls Artikel 28 - Befugnisse der Ausschüsse

Artikel 9
des Änderungsprotokolls

Artikel 10
des Änderungsprotokolls ‚ Artikel 31 - Befugnisse der Großen Kammer

Artikel 11
des Änderungsprotokolls Artikel 32 - Zuständigkeit des Gerichtshofs

Artikel 12
des Änderungsprotokolls Artikel 35 - Zulässigkeitsvoraussetzungen

Artikel 13
des Änderungsprotokolls Artikel 36 - Beteiligung Dritter

Artikel 14
des Änderungsprotokolls Artikel 38 - Prüfung der Rechtssache

Artikel 15
des Änderungsprotokolls Artikel 39 - Gütliche Einigung

Artikel 16
des Änderungsprotokolls

Artikel 17
des Änderungsprotokolls Artikel 59 - Unterzeichnung und Ratifikation

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18
des Änderungsprotokolls

Artikel 19
des Änderungsprotokolls

Artikel 20
des Änderungsprotokolls

Artikel 21
des Änderungsprotokolls

Artikel 22
des Änderungsprotokolls


 
 
 


Drucksache 354/05

... Die Feststellung, dass auf diesem Gebiet sehr großer Handlungsbedarf besteht, hat einen Prozess in Gang gesetzt, in dem die Union eine zunehmend größere Rolle spielt. Auf der Grundlage des so genannten Wiener Aktionsplans2 und der Leitlinien, die der Europäische Rat 1999 in Tampere aufgestellt hat, wurde gute Arbeit geleistet. Während sich die EU bislang im Zuge des Aufbaus des Raums der Freiheit, der Sicherheit und der Justiz auf Rechtsvorschriften und, ergänzend, auf eine eher begrenzte finanzielle Unterstützung konzentriert hat, sollte sie nun zu einer stärker operativ ausgerichteten Phase übergehen. Sicherheitsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungen, stellen sich nunmehr mit größerer Dringlichkeit als zuvor und erfordern somit umfassende und verstärkt operative Ansätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/05




Mitteilung

1. Einführung

2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

2.2. Europäischer Mehrwert

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. finanzielle Ressourcen

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung der MASSNAHME

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele

3. Bewertung

4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Wahl des Instruments

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Fazit

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

2. Begründung der MASSNAHME

4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Themenschwerpunkte und spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Teilnahme am Programm

Artikel 6
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Beratungsverfahren

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/05

... 3. Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 205 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuss werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/05




Begründung

1 Hintergrund

- Gründe und Ziele des Entwurfs

- Allgemeines

- Geltende Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung betroffener Kreise

- Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften

- Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

2 beschliesst:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Informationsaustausch

Artikel 4
Strukturelle Koordinierung

Artikel 5
Praktische Zusammenarbeit

Artikel 6
Informationsaustausch und Koordinierungsstrukturen

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Evaluierung der Durchführung

Artikel 9
Bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den von diesem Beschluss erfassten Behörden

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Änderungen am Schengener Übereinkommen

Artikel 12
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 723/05

... Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus vom 25. März 2004 bekräftigt. Nach den Madrider Terroranschlägen forderte der Europäische Rat den Rat auf, „Vorschläge für Rechtsvorschriften über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter“ zu prüfen und bis 2005 zu verabschieden. Die Dringlichkeit der Annahme eines geeigneten Rechtsinstruments in dieser Sache wurde kürzlich noch einmal in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Juni sowie in der Sondersitzung des Rates Justiz und Inneres am 13. Juli 2005 im Anschluss an die Terroranschläge von London hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/05




1. Hintergrund

2. Anhörung Interessierter Kreise und Wirkungsanalyse

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherungspflicht

Artikel 4
Für die Vorratsspeicherung in Frage kommende Datenkategorien

Artikel 5
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Speicherungsfristen

Artikel 8
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung

Artikel 9
Statistik

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2002/58/EG

Artikel 12
Bewertung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 287/05

... Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten diese Herausforderungen mit realistischem Optimismus angehen. Es gibt viele Beispiele erfolgreicher Reformen und wirtschaftlicher Turnarounds, die zeigen, dass der Wandel zu bewältigen ist. Besonders ermutigend stimmt hierbei, dass die Dringlichkeit, aktiv zu werden, allgemein erkannt wird. Generell ist man bereit, Reformen voranzutreiben, die bewirken, dass die Union einen steileren Wachstumspfad einschlägt und wir unsere sozialen und ökologischen Ambitionen verwirklichen können. Die EU hat das Potenzial, ihre Wettbewerbsvorteile auszubauen. Deshalb ist es unerlässlich, dass man dieses Potenzial entschlossen und in vollem Umfang ausschöpft und das Vertrauen der EU-Bürger stärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 766/05

... Schwerpunkte der ersten Sitzungsperiode im Januar 2004 waren Debatten über die Lage in Georgien und über die Lage in Aserbaidschan und Armenien sowie der Bericht über die Lage in Zypern, daneben waren Dringlichkeitsdebatten über Terrorismus sowie die Verfassungskrise in der Ukraine von Bedeutung.

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Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 429/05

... 58. fordert im Hinblick auf die Notwendigkeit, die gesamte Gesellschaft, insbesondere Meinungsführer, auf dem Weg der Region hin zur Europäischen Union mit ins Boot zu holen, den Rat und die Kommission auf, Dringlichkeitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit bei Grenzkontrollen als Teil einer breiteren Strategie im Bereich Justiz und Inneres für die Region zu verstärken, was eine Studie der Kommission über die Auswirkungen einer schrittweisen Lockerung der Visabestimmungen für die Länder der Region umfassen sollte, deren Schlussfolgerungen bis Ende 2005 vorzulegen sind; ist der Auffassung, dass besonderes Augenmerk bei der Studie der Frage geschenkt werden sollte, wie die Bewegungsfreiheit von Studenten, Vertretern von NRO, Wirtschaftsakteuren, Vertretern politischer Institutionen und Geschäftsleuten verbessert werden kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/05




Entschließung

Bosnien und Herzegowina

Serbien und Montenegro

3 Kosovo

3 Albanien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

3 Kroatien

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 631/05

... (1) Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass er jederzeit telefonisch über das Vorliegen einer Anordnung und die Dringlichkeit ihrer Umsetzung benachrichtigt werden kann. Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass er eine Anordnung innerhalb seiner üblichen Geschäftszeiten jederzeit entgegennehmen kann. Außerhalb seiner üblichen Geschäftszeiten muss er eine unverzügliche Entgegennahme der Anordnung sicherstellen, spätestens jedoch nach sechs Stunden nach der Benachrichtigung. Soweit in der Anordnung eine kürzere Zeitspanne festgelegt ist, sind die dazu erforderlichen Schritte mit der berechtigten Stelle im Einzelfall abzustimmen. Für die Benachrichtigung und für die Entgegennahme der Anordnung hat der Verpflichtete der

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Drucksache 631/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte und der betroffenen Wirtschaftsunternehmen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Maßnahmen nach den § § 100a, 100b der Strafprozeßordnung, § 3 des Artikel 10-Gesetzes, den § § 23a bis 23c und 23e des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht

§ 3
Kreis der Verpflichteten

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 5
Grundsätze

§ 6
Grundlegende Anforderungen an die technischen Einrichtungen

§ 7
Bereitzustellende Daten

§ 8
Übergabepunkt

§ 9
Übermittlung der Überwachungskopie

§ 10
Zeitweilige Übermittlungshindernisse

§ 11
Technische Richtlinie

§ 12
Entgegennahme der Anordnung, Rückfragen

§ 13
Störung und Unterbrechung

§ 14
Schutzanforderungen

§ 15
Verschwiegenheit

§ 16
Protokollierung

§ 17
Prüfung und Löschung der Protokolldaten, Vernichtung von Unterlagen

§ 18
(weggefallen)

§ 19
Nachweis

§ 20
Änderungen der Telekommunikationsanlage oder der Überwachungseinrichtung

§ 21
Abweichungen für Betreiber kleiner Telekommunikationsanlagen

§ 22
Sonstige Abweichungen, Feldversuche, Probebetriebe

§ 23
Funktionsprüfungen der Überwachungseinrichtungen oder der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen der berechtigten Stellen

§ 24
Anforderungen an Aufzeichnungsanschlüsse

§ 25
Statistik

Teil 3
Maßnahmen nach den § § 5 und 8 des Artikel 10-Gesetzes

§ 26
Kreis der Verpflichteten

§ 27
Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit

§ 28
Verfahren

§ 29
Bereitstellung von Übertragungswegen zum Bundesnachrichtendienst

Teil 4
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 31
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 25)( U n t e r n e h m e n )

Begründung

3 Allgemeines

1. Umsetzung der EU-Genehmigungsrichtlinie und des neuen Telekommunikationsgesetzes

2. Berücksichtigung landesgesetzlicher Vorschriften zu präventivpolizeilichen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation

3. Lösung des Problems der sog. Auslandskopf-Überwachung

4. Administrative Erleichterung für die betroffenen Betreiber

5. Klarstellungen bezüglich der Anwendbarkeit einzelner Vorschriften und der Verpflichtungen zur Information der berechtigten Stellen bei Entschleierungen von Überwachungsmaßnahmen

6. Redaktionelle Bereinigungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Zu den geänderten Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu den § § 18 und 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 97/05

... Zur Sicherung einer zielorientierten und aufeinander abgestimmten Leistungserbringung verpflichtet die Vorschrift die sozialen Präventionsträger, die Leistungen nach den §§ 13, 15 und 17 an Zielen der primären Prävention und Gesundheitsförderung auszurichten und nach Gegenstand, Umfang und Ausführung koordiniert zu erbringen. Damit und mit dem Instrumentarium zur Verabschiedung von Präventionszielen nach § 11 und von Präventionsprogrammen nach § 12 wird die Regelung des bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fortentwickelt. Die Regelung dient einem der Hauptanliegen des Präventionsgesetzes, dass nämlich Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung zukünftig an wenigen vorrangigen Zielen ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollen sie in einen koordinierten Gesamtzusammenhang gestellt werden, um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen. Dabei geht es nicht darum, Voraussetzungen und Inhalte von Leistungen neu zu bestimmen, sondern im Rahmen des geltenden Rechts eine bei Leistungen unterschiedlicher sozialer Präventionsträger koordinierte Leistungserbringung zu bewirken. Dies soll einerseits dazu beitragen, dass die Träger die knappen Mittel für präventive Leistungen möglichst effizient einsetzen können. Zum anderen wird für die Bürgerinnen und Bürger als Adressaten der Leistungen erkennbar, was zur Erhaltung ihrer Gesundheit besonders wichtig ist; die Leistungen sollen als ein "in sich stimmiges Ganzes" und nicht als unübersehbare Vielfalt unterschiedlicher Ansätze und Dringlichkeiten erscheinen. Der nach § 15 vorgesehene Handlungsspielraum bei der Durchführung von Settingmaßnahmen wird hierdurch nicht beschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 812/1/05

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass nur wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit der Vorlage eine Zustimmung erfolgt. Eine Ablehnung oder Vertagung würde eine zeitlich nicht vertretbare Verschiebung der Partikelfilter-Nachrüstung bis voraussichtlich Herbst 2006 auslösen. Eine weitere Verzögerung brächte weitere Unsicherheiten bei den Herstellern, Verzögerungen bei der Zulassung bzw. Homologation und Produktion der Nachrüstfiltersysteme. Ein Verkauf und Einbau der Filter erst ab Herbst 2006 wäre angesichts der schon seit längerem bestehenden täglichen Nachfragen nach Nachrüstsystemen nicht vermittelbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI StVZO

2. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

3. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen.


 
 
 


Drucksache 830/05

... 1 „Allgemeine und berufliche Bildung 20I0 - Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie“ vom 3. März 2004 (Dok. 6905/04 EDUC 43 des Rates).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/05




1. Einleitung

2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“

2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung

2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen

2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung

2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda

2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf

2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig

2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“

3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen

3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden

3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten

3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften

3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren

3.2.1. Auf nationaler Ebene

3.2.2. Auf europäischer Ebene

STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)

ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks

2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN

2 SCHULABBRECHER

ABSCHLUSS der Sekundarstufe II

HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)

TEILNAHME am lebenslangen lernen

Investitionen IN die Humanressourcen


 
 
 


Drucksache 617/05

... Beharrliche Nachstellungen, die einschneidend in das Leben des Opfers eingreifen, sind in der gesellschaftlichen Realität vermehrt zu beobachten. Die unter dem englischen Begriff „Stalking“ diskutierte Verhaltensweise ist dadurch gekennzeichnet, dass einer anderen Person fortwährend nachgestellt, aufgelauert oder auf andere Weise mit hoher Intensität Kontakt zu ihr gesucht bzw. in ihren individuellen Lebensbereich eingegriffen wird. Dabei sind die einzelnen Handlungen des Täters sehr heterogen. Sie reichen von häufigen, vielfach wiederholten Telefonanrufen zu jeder Tages- und Nachtzeit, dem Übersenden von E-Mails, SMS oder Briefen, der Übermittlung von Geschenken, dem Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz und Drohungen bis hin zu Zudringlichkeiten und tätlichen Angriffen. Durch ihre Häufigkeit und Kontinuität führen auch Einzelhandlungen, die jeweils für sich genommen als sozialadäquat angesehen werden könnten, zu unzumutbaren Beeinträchtigungen und einer erzwungenen Veränderung der Lebensumstände des Opfers.



Drucksache 183/05

... Grundsätzlich gehört es zweifellos zum Verbraucherschutz, dass Fluggäste das Recht haben zu erfahren, wer einen wesentlichen Teil der Pauschalreise oder der Flugreise, die sie buchen wollen, durchführt. So würde auch niemand erwarten, dass die Verbraucher z.B. über das Hotel, in dem sie übernachten, im Unklaren gelassen werden. Bei den Vorschlägen handelt es sich um gezielte Maßnahmen, die die Sicherheit der Fluggäste gewährleisten sollen, die aber zugleich mögliche Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit der Reisebranche auf ein Minimum beschränken, indem insbesondere die Flexibilität bei der Wahl des ausführenden Luftfahrtunternehmens beibehalten wird. Zwar wäre unter Umständen eine ausführliche Folgenabschätzung gerechtfertigt, insbesondere wenn weiter reichende Maßnahmen gefordert würden, doch ist angesichts des Charakters der vorgeschlagenen Bestimmungen (insbesondere ihre Dringlichkeit und die Notwendigkeit, dem Beschluss verschiedener einzelstaatlicher Vorschriften zuvorzukommen) eine möglichst rasche Verabschiedung derselben notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/05




Begründung

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Informationsaustausch

Artikel 5
Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Artikel 6
Information und Überarbeitung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 561/05

... (2) Bei Störung der technischen Einrichtungen für automatisierte Übermittlungen und bei außergewöhnlicher Dringlichkeit können Auskunftsersuchen und Auskünfte auch mittels Telefon oder Telefax übermittelt werden. Hierbei hat die Registerbehörde sicherzustellen, dass die Mitteilung der Auskunft an die ersuchende Stelle erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Register

§ 2
Inhalt und Zweck des Registers

§ 3
Übermittlung von Daten an das Register

§ 4
Zu speichernde Daten

§ 5
Berichtigung, Löschung und Sperrung

§ 6
Auskunft an Behörden

§ 7
Automatisiertes Anfrage - und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren

§ 8
Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben

§ 9
Auskunft an Betroffene

§ 10
Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen

§ 11
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 934/05

... 61. betont die Dringlichkeit einer unverzüglichen und bedingungslosen Unterzeichnung und Ratifizierung des UVNV in Übereinstimmung mit den institutionellen Verfahren dieses Vertrags, damit dieser möglichst rasch in Kraft treten kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 934/05




Die Gefahr der Verbreitung von MVW

Die MVW-Politik der Union

Ablehnung der Stationierung von MVW im Weltraum

Antworten auf Verstöße gegen das UN-System

Stärkung des efektiven Multilateralismus

Traditionelle und entstehende Atommächte

Ergebnisse und Entwicklung der NVV-Überprüfungskonferenz 2005

Gemeinsame Aktion im Rahmen der transatlantischen Beziehungen EU-USA

Nichtstaatliche Akteure

Globale G8-Partnerschaft

Exportkontrolle von Nuklearmaterial

Chemische und biologische Waffen

Eine Rolle für das Europäische Parlament

Finanzielle Aspekte der Strategie der Union gegen die Verbreitung von MVW


 
 
 


Drucksache 100/05

... Diese Regelung wurde zunächst im Wege einer am 13. Oktober 2004 in Kraft getretenen Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt, die in der Geltungsdauer auf 6 Monate zu befristen war und mit Ablauf des 12. April 2005 außer Kraft tritt. Es ist daher eine Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Geltungsdauer der Übergangsmaßnahmen bis zum 30. April 2005 verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 809/05

... /EG geändert wird. Die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht wurden mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 9. August 2005 (BAnz. S. 12293) im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates vorgenommen. Nach Artikel 2 Abs. 2 dieser Verordnung gilt die Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 12. Februar 2006 an wieder in ihrer am 12. August 2005 maßgeblichen Fas sung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Die Entfristung der Verordnung soll mit der vorliegenden Verordnung - verbunden mit einer Ablöseverordnung - vorgenommen werden. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Gleichzeitig soll die neue Verordnung an das LFGB angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

1. § 35c Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

2. Im Zehnten Abschnitt wird vor dem bisherigen § 36 folgende Vorschrift eingefügt:

3. Der bisherige § 36 wird neuer § 36a; er wird wie folgt geändert:

4. Die Anlage 5a Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel aus China (Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung - FuttEinfVerbV)

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Straftaten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 672/05

... 2. Sie regeln den Zugang zu Dringlichkeitsfonds, Haushaltsmitteln und Finanzmitteln zur Deckung aller bei der Bekämpfung exotischer Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II anfallenden Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 348/05

... werden vorübergehende Dringlichkeitsmaßnahmen, die erforderlich werden aufgrund einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung durch aviäre Influenzaviren, ausgenommen die Erreger gemäß Artikel 2 Nummer 1, nach dem Verfahren von Artikel 65 Absatz 3 erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 848/05

... - unter Hinweis auf das Dokument "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie - Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa1 („Allgemeine und berufliche Bildung 2010“),



Drucksache 95/05

... Absatz 3 dient zunächst der Umsetzung von Anhang I Nr. 1 Anstrich 7 und 8. Ferner wird eine ergänzende Vorgabe für die Verwendung eines einheitlichen Rasters geregelt. Satz 1 legt die Lage des Berechnungspunktes fest, indem die Gebäudefassade als Immissionsort für die Ermittlung der Belastetenzahlen nach Anhang VI für die Berechnung maßgeblich ist. Satz 2 schließt die Berücksichtigung der letzten Reflexion an der betrachteten Gebäudefassade aus. Das entspricht auch schon der in den existierenden nationalen Verfahren festgelegten Vorgehensweise bei der Berechnung der Lärmbelastung. Satz 3 gibt ein Raster zur flächenhaften Berechnung der Lärmbelastung mit einem Abstand von 10m x 10m oder weniger vor. Der Rasterabstand entspricht einer in der Praxis für Darstellungszwecke üblichen Rasterweite. Liegen die zugrunde zu legenden geographischen Daten nicht in dieser Raster weite vor, so kann das 10m x 10m-Raster aus diesen Daten interpoliert werden. Absatz 4 Satz 1 regelt die Verwendung eines deutschlandweiten digitalen Geländemodells. Ein solches Geländemodell wird zur Zeit vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zentral zur Verfügung gestellt. Da die einheitliche Geländeinformation eine Voraussetzung für die konsistente Berechnung und Darstellung der Lärmbelastung verschiedener Lärmquellen ist, ist die Verpflichtung zur Verwendung dieses Modells notwendig. Auch in Hinblick auf die Lärmminderungsplanung, in der die Dringlichkeit der Maßnahmen auch unter Berücksichtigung mehrerer Lärmquellen möglich sein muss, ist die Verwendung eines einheitlichen Modells zweckmäßig. Das beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie verfügbare bundesweite digitale Geländemodell hat zur Zeit eine Rasterweite von 50m x 50m. Anfang des 2. Quartals 2005 soll das Geländemodell in einer Rasterweite von 25m x 25 m zur Verfügung stehen und eine gute Grundlage für die Erstellung der Strategischen Lärmkarten bieten. Satz 2 ermöglicht es den Ländern, weitergehende geographische Daten zu verwenden, um eine Verbesserung der Datengrundlage und somit eine bessere Qualität der Geländeinformationen zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 771/05

... Im April 2005 wurde von der Kommission die Entscheidung 2005/317/EG vom 18. April 2005 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen, genetisch veränderten Organismus „BtlO" in Maiserzeugnissen (ABl. EU (Nr.) L 101 S. 14) erlassen. Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet und wurde Deutschland am 19. April 2005 bekannt gegeben. Sie ist seit dieser Bekanntgabe gemäß Artikel 254 Abs. 3 des EG-Vertrages in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Besonderer Nachweis

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen,

Kosten für die Wirtschaft

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 607/05

... Die Beschleunigung des Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind die Schlüssel für die Freisetzung der Ressourcen, die wir benötigen, um unsere wirtschaftlichen und sozialen Ziele verwirklichen zu können, und sind eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen unserer umweltpolitischen Ziele. Die öffentliche Debatte hat unlängst gezeigt, welch enorme Bedeutung unsere Bürger diesen Zielen beimessen. Der Neubeginn dieses ehrgeizigen Vorhabens zielt darauf ab, beides, Wachstum und Arbeitsplätze, zu sichern. Viele Maßnahmen werden erst im Laufe der Zeit zu sichtbaren Ergebnissen führen. Bei anderen wird sich der Erfolg früher einstellen. In allen Fällen müssen sie mit einem akuten Sinn für Dringlichkeit und mit kollektivem Verantwortungsbewusstsein angegangen werden. Es gilt jetzt keine Zeit mehr zu verlieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/05




Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 764/05

... 3. Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 205 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuss werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 807/04

... 2. Sondermaßnahmen werden in Krisensituationen oder in Fällen äußerster Dringlichkeit oder bei drohender Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten ergriffen, in denen die Wirksamkeit der Maßnahmen insbesondere von ihrer raschen und flexiblen Durchführung abhängt. Die Kommission kann auch Sondermaßnahmen ergreifen, die die vom Rat auf der Grundlage des Titels V EU-Vertrag über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ergriffenen Maßnahmen flankieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 361/04

... In beiden Fällen scheint es jedoch unerlässlich, Mittel und Wege zu finden, die eine möglichst schnelle Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ermöglichen. Es sei daran erinnert, dass mit der Regelung von Unterhaltsansprüchen eine besondere Dringlichkeit verbunden ist, und dass - unter dem Vorbehalt, dass dem Unterhaltspflichtigen die Rechtsmittel zur Verfügung stehen, die ihm im Falle der Anfechtung einer Entscheidung die Geltendmachung seiner Rechte ermöglichen - die Interessen des Unterhaltsberechtigten unbedingten Vorrang haben müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Drucksache 710/04 (Beschluss)

... Von den zur Zeit diskutierten Vereinfachungen kommt gerade solchen Vorschlägen eine ganz besondere Dringlichkeit zu, die nicht nur die umsetzenden staatlichen Stellen entlasten, sondern sich vor allem für die Bürger unmittelbar vereinfachend auswirken. Denn letztlich wird dem ESF und der mit ihm verbundenen Idee von einer europäischen Beschäftigungspolitik nur dann substanzieller Erfolg und eine echte Zukunftsperspektive beschieden sein, wenn es den Verantwortlichen auf allen Ebenen gelingt, die Unionsbürger von den Vorteilen ihres spezifisch europäischen Charakters zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau

I. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

II. Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten

III. Wasser- und Bodenverbände auch in privater Rechtsform

IV. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

V. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

VI. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

VII. Vereinfachte Deklaration von Altholz

VIII. Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zusätzliche Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

IX. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

X. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XI. Entbürokratisierung im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattung

XII. Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz von Krankheitserregern


 
 
 


Drucksache 336/04

... Wie im Bericht betont wird, liegt die Organisation der Gesundheitssysteme in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Im Bericht über den Reflexionsprozess werden die verschiedenen Bereiche der nationalen Zuständigkeit für die Gesundheitssysteme näher beschrieben: Finanzierungsweise der Gesundheitssysteme, interne Ressourcenzuweisung, Festsetzung übergeordneter Prioritäten für die Ausgaben im Gesundheitsbereich und das Recht, den Umfang der staatlich finanzierten Gesundheitsversorgung festzulegen, Festlegung einer Rangfolge für den Zugang des Einzelnen zum System (bei Finanzierung aus dem nationalen System) nach der Dringlichkeit der medizinischen Versorgung, Managementstrategien innerhalb fester Budgets, Fragen der Qualität, Wirksamkeit und Effizienz der Gesundheitsversorgung, beispielsweise klinische Leitlinien. Doch auch bei Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann sich die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene für Patienten, Leistungserbringer im Gesundheitswesen und die Verantwortlichen für die Gesundheitssysteme in hohem Maße als sinnvoll erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 983/04

ab, die der Rat entsprechend der Dringlichkeit festlegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 610/04

... Lärmminderungspläne (Plan im Sinne von Planung) sind aufzustellen, wenn die Konfliktpläne Überschreitungen der Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte dokumentieren oder in ihnen bei verschiedenartigen Lärmquellen für mindestens zwei Lärmquellen die Immissionswerte um jeweils nicht mehr als 5 dB(A) unterschritten werden. Die Dringlichkeit der Lärmsanierung für die einzelnen Gebiete wird von der Gemeinde nach Abstimmung mit den Fachbehörden festgestellt (Kriterien: Anzahl betroffener Personen o.ä.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 806/04

... (4) Unter bestimmten Umständen wie etwa in Krisenfällen oder im Anschluss an Konflikte, bei Bedrohungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten oder Grundfreiheiten kann im Rahmen eines besonderen Dringlichkeitsverfahrens eine Ad-hoc-Überprüfung der länder- oder regionalspezifischen Kooperationsstrategie vorgenommen werden. Diese Überprüfung kann zur Festlegung einer Länder- oder Regionalstrategie führen, die auf die Förderung des Übergangs zu langfristigen Entwicklungs- und Kooperationsmaßnahmen abzielt. Die diesbezügliche Strategie soll die Kohärenz zwischen den Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung und den sonstigen Gemeinschaftsinstrumenten, insbesondere dem Stabilitätsinstrument, und der humanitären Hilfe gewährleisten. Sofern Partnerländer oder Gruppen von Partnerländern direkt von einer Krise betroffen sind oder unter den Folgen einer Krise leiden, wird bei der Mehrjahresprogrammierung besonderes Augenmerk auf die verstärkte Koordinierung zwischen Hilfeleistungen, Rehabilitation und Entwicklung gelegt, damit der Übergang von der Soforthilfe - zur Entwicklungsphase gewährleistet werden kann; ferner wird bei Ländern und Regionen, die regelmäßig von Naturkatastrophen heimgesucht werden, besonderes Augenmerk auf den Katastrophenschutz und die Katastrophenvorsorge gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 622/04

... wenn die Waren oder Dienstleistungen wegen äußerster Dringlichkeit aufgrund von für die Beschaffungsstelle nicht vorhersehbaren Ereignissen in einem offenen oder beschränkten Ausschreibungsverfahren nicht rechtzeitig beschafft werden könnten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 805/04

... (5) In Krisenfällen und bei Bedrohungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten oder Grundfreiheiten kann im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens eine Ad-hoc-Überprüfung der Strategiepapiere vorgenommen werden. Eine solche Überprüfung soll die Kohärenz zwischen der auf der Grundlage dieser Verordnung gewährten Gemeinschaftshilfe und der Hilfe, die im Rahmen anderer Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft einschließlich der Verordnung (EG) Nr. [...] zur Schaffung eines Instruments für Stabilität bereitgestellt wird, gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 280/04

... Die Kommission beschloss über ECHO als Maßnahme der obersten Dringlichkeitsstufe mit Beteiligung von sechs Partnern die Bereitstellung von 975 000 € zur Unterstützung der Erdbebenopfer. Durch die von ECHO bereitgestellten Mittel sollte der unmittelbare Bedarf an medizinischer Versorgung, Trinkwasser, Haushaltsgerät, Hygieneprodukten und Notunterkünften gedeckt werden. Partner von ECHO bei dieser Aktion waren das Französische, das Deutsche und das Spanische Rote Kreuz sowie drei europäische NRO – Asamblea de Cooperacion Por la Paz (Spanien), CESVI-Cooperazione e Sviluppo (Italien) und Movimiento para la Paz el Desarrollo y la Libertad (Spanien).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/04




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund

2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens

3. Überprüfung der Hilfskapazitäten

3.1. Informationslücken

3.2. Schulung und Interoperabilität

3.3. Bessere Kommunikation und Koordination

3.4. Finanzfragen

4. Nächste Schritte

5. Schlussfolgerungen

Finanzielle und personelle Auswirkungen

1. Finanzielle Mittel

2. Personelle Mittel


 
 
 


Drucksache 710/04

... Von den zurzeit diskutierten Vereinfachungen kommt gerade solchen Vorschlägen eine ganz besondere Dringlichkeit zu, die nicht nur die umsetzenden staatlichen Stellen entlasten, sondern sich vor allem für die Bürger unmittelbar vereinfachend auswirken. Denn letztlich wird dem ESF und der mit ihm verbundenen Idee von einer europäischen Beschäftigungspolitik nur dann substanzieller Erfolg und eine echte Zukunftsperspektive beschieden sein, wenn es den Verantwortlichen auf allen Ebenen gelingt, die Unionsbürger von den Vorteilen ihres spezifisch europäischen Charakters zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04




Entschließung

I. Marktöffnung im Bereich des Schornsteinfegergesetzes und der Handwerksordnung

II. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

III. Aufhebung der Baustellenverordnung

IV. Änderung der Preisangabenverordnung

V. Vereinfachungen bei der Beherbergungsstatistik

VI. Umwandlung von Wasser- und Bodenverbänden in Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts

VII. Lockerungen im Bereich des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts

VIII. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

IX. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

X. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

XI. Vereinfachte Deklaration von Altholz

XII. Erleichterungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

XIII. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

XIV. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XV. Entbürokratisierung der Schweinedatenbank


 
 
 


Drucksache 868/04

... vom 9. August 200 (BGBl. I S. 2110) ist die Pflanzenbeschauverordnung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates an das EG-Recht angepasst worden. Damit wurden die Richtlinien 2003/116/EG, 2004/31/EG, 2004/32/EG und 2004/70/EG der Kommission umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/04




A. Zielrichtung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 2
Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Gründe

2. Kosten der öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten für die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau

5. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 429/04

... s unmittelbar oder über Vertretungsgremien in offener und transparenter Weise eine Konsultation der Öffentlichkeit durchzuführen, es sei denn, dies ist aus Dringlichkeitsgründen nicht möglich. § 65 greift diesen allgemeinen Grundsatz auf und schreibt seine Anwendung verpflichtend vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 939/04

... Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuss gibt - gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.



Drucksache 361/04 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission im Grünbuch über Unterhaltspflichten, die Möglichkeiten der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Gemeinschaft durch Schaffung eines neuen Rechtsinstruments zu verbessern. Er schließt sich der Auffassung der Kommission an wonach vermutlich ein weitaus größerer Bedarf an der Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen im Ausland besteht, als sich aus den Statistiken über ein- und ausgehende Ersuchen ergibt. Er teilt die Einschätzung, dass mit Unterhaltsansprüchen regelmäßig besondere Dringlichkeiten verbunden sind, weshalb der Durchsetzbarkeit von Entscheidungen in Unterhaltssachen eine besondere Bedeutung zukommt. Er sieht in einer Vereinheitlichung des Kollisionsrechts, einer Schaffung direkter gerichtlicher Zuständigkeiten, einer starken Vereinfachung des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens nach dem Vorbild bestehender Rechtsinstrumente und einer Verbesserung der Rechtshilfe geeignete Schritte zur Erreichung dieses Ziels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04 (Beschluss)




Zu Frage 1:

3 Zusatzfrage:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu Frage 7:

Zu Frage 8:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 13:

Zu Frage 14:

Zu Frage 15:

Zu Frage 16:

Zu Frage 17:

Zu Frage 18:

Zu Frage 19:

Zu Frage 20:

Zu Frage 21:

Zu Frage 22:

Zu Frage 23:

Zu Fragen 24 bis 27:

Zu Fragen 28 und 29:

Zu Fragen 30 und 31:

Zu Frage 32:

Zu Frage 34:

Zu Frage 35:

Zu Frage 36:

Zu Frage 37:


 
 
 


Drucksache 259/04

... Mit Artikel 5 der Verordnung wird die Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen vom 8. Juli 2003 sowie die Dringlichkeitsverordnung über die Nichtanwendung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen vom 9. Februar 2004 aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „21 Anlagen durch die Angabe „23 Anlagen ersetzt.

2. § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Anlage 21 werden folgende Anlagen angefügt:

Anlage 22
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

Anlage 23
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6
Neufassung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 1003/04

... In Anbetracht der Besonderheit der Beschlussbestimmungen, der Tatsache, dass nationale Vereinbarungen über Zwangslizenzen bereits existieren, und der Dringlichkeit von Maßnahmen, die die Ausfuhr von Arzneimitteln in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ermöglichen, schlägt die Kommission, gestützt auf Art. 95 und 133 EG-Vertrag, die Umsetzung auf dem Verordnungswege vor.



Drucksache 856/03

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie (Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa) KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/03




Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie

Teil I
NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT

1.1 Unzureichende Fortschritte

1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt

1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen

1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen

1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend

1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Teil II
VIER Ansatzpunkte für den Erfolg

2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten

2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon

2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise

2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte

2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen

2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen

2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen

2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen

2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms

2.4.2 Efizientere Umsetzung

Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte

STATISTISCHER Anhang


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 58/20 PDF-Dokument



Drucksache 69/18 PDF-Dokument



Drucksache 73/15 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 95/06 PDF-Dokument



Drucksache 99/20 PDF-Dokument



Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 108/18 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.