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"Erwerbstätigkeit"
Drucksache 227/10
... Mit der Neufassung wird bewirkt, dass die Altersgrenze sich jeweils genau um die Zeit verschiebt, in der ein Auszubildender sich der Erziehung seines Kindes gewidmet und gegenüber einer Vollzeiterwerbstätigkeit nur in vermindertem Umfang erwerbstätig gewesen ist. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für Alleinerziehende berücksichtigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschl. vom 26.11.99, Az. 1 BvR 653/ 99; FamRZ 2000, S. 476 f), der zufolge alleinerziehende Auszubildende, die einer (vollen) Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, gegenüber solchen Personen nicht benachteiligt werden dürfen, die sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet haben, wenn die Entscheidung zu Gunsten der Erwerbstätigkeit dazu diente, der Sozialhilfebedürftigkeit zu entgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 22 Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434u Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
§ 2 Höhe des Auslandszuschlags
§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG
Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG
Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (3) Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... "Für die Prüfung, ob eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb des Geltungsbereichs dieses Buches die Voraussetzungen erfüllt, nach denen die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 keine Anwendung finden, speichert die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung folgende Daten:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist Arbeitslosigkeit die Hauptursache für Armut. Die Armutsgefährdung von Arbeitslosen ist mehr als fünf Mal so hoch wie die von Erwerbstätigen (44 % gegenüber 8 %). Armut und Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt gehen Hand in Hand, was bei Frauen und jungen Menschen besonders deutlich wird. Niedriges Einkommen, geringe Qualifikationen und Unterbeschäftigung können zu Armut trotz Erwerbstätigkeit führen. Seit 2000 ist die Zahl der von Armut trotz Erwerbstätigkeit Betroffenen aufgrund der Zunahme bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Teilzeitarbeit (einschließlich unfreiwilliger Teilzeitarbeit) gestiegen, mitunter in Kombination mit stagnierenden Löhnen. Armut trotz Erwerbstätigkeit hat auch damit zu tun, dass ganze Familien von einem einzigen Arbeitseinkommen abhängen. Am größten ist das Risiko für Alleinerziehende und Familien mit nur einem Einkommen. Fehlende, finanziell leistbare Kinderbetreuung hindert sie daran, sich voll am Arbeitsmarkt einzubringen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... . unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (KOM (2008)
Drucksache 492/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
... a) Gelten für eine Person nach den Bestimmungen der Vereinbarung die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, so finden in gleicher Weise auf sie und ihren Arbeitgeber hinsichtlich dieser Erwerbstätigkeit auch die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung Anwendung.
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.7.2010).
Mitteilung
3 Einleitung
1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit
4 Leitaktionen
3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen
4 Leitaktionen
4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen
4 Leitaktionen
5. Gleichstellung in der Aussenpolitik
4 Leitaktionen
6. Querschnittsfragen
6.1. Geschlechterrollen
6.2. Rechtslage
6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung
4 Leitaktionen
Drucksache 704/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... 2. der Lebensunterhalt für sich und seine in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Familienmitglieder einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit überwiegend gesichert wird. Satz 1 findet auf minderjährige Geschwister eines minderjährigen Ausländers, die in familiärer Lebensgemeinschaft mit ihm leben, entsprechende Anwendung.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Der Auswertezweck bei einer Speicherung in polizeilichen Dateien erfordert darüber hinaus die Speicherung von Informationen, die über die im Ausländerzentralregister nachgewiesenen Aufenthaltszwecke hinausgehen. Das Ausländerzentralregister weist Aufenthalte zu Zwecken der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, aus familiären Gründen und aufgrund besonderer Aufenthaltsrechte nach. Getrennt davon werden in der Visadatei des Ausländerzentralregisters Daten zu Visumanträgen wie etwa auch die Visumkategorie gespeichert. Detaillierte Angaben zum Zweck der Reise, wie Autokauf, Besuch von Sportveranstaltungen, sind in der Visadatei des Ausländerzentralregisters nicht gespeichert. Diese sind jedoch für den Bereich der Auswertung von entscheidender Bedeutung, etwa, wenn es gilt, wahrscheinliche Legenden von islamistischen Terroristen als solche zu identifizieren oder Tatzusammenhänge und neue Modi Operandi im Rahmen der Schleusungskriminalität, etwa der Visumserschleichung, festzustellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 814/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
... 4. Niedriglohn betrifft überwiegend weibliche Beschäftigte: Der Anteil der abhängig beschäftigten Frauen mit Niedriglohn ist etwa doppelt so groß wie derjenige der Männer (Statistisches Bundesamt 2009, Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit). Das in Deutschland bestehende Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von 23 Prozent ist u.a. auf das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre daher ein wichtiger Beitrag zur Herstellung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... " bzw. von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgekoppelt. Entscheidend für die Gewährung zusätzlicher pfändungsfreier Beträge ist allein der Mehrerwerb als solcher unabhängig von seiner Art und Herkunft. Hierdurch werden zugleich Wertungswidersprüche mit der in letzter Zeit zunehmend erfolgten Ausdehnung des Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen auf andere Einkommensarten und den Kontopfändungsschutz beseitigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 235/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen – ECAAÜbkG)
... Im Anwendungsbereich und unter den Bedingungen dieses Übereinkommens gelten für die Niederlassungsfreiheit von Staatsangehörigen eines EG-Mitgliedstaats oder eines Partners des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums im Hoheitsgebiet dieser Staaten oder Einheiten unbeschadet der in Anhang I aufgeführten einschlägigen Rechtsakte keine Beschränkungen. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht zur Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten und zur Gründung und Leitung von Unternehmungen, insbesondere von Gesellschaften oder sonstigen Unternehmen, unter den Bedingungen, die für die Staatsangehörigen des Staats, in dem die Niederlassung erfolgt, nach dessen innerstaatlichem Recht gelten. Gleiches gilt für die Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines EG-Mitgliedstaats oder eines Partners des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums, die im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten oder Einheiten niedergelassen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Ziele und Grundsätze
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
2 Nichtdiskriminierung
Artikel 6
2 Niederlassungsrecht
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
2 Flugsicherheit
Artikel 11
2 Luftsicherheit
Artikel 12
2 Flugverkehrsmanagement
Artikel 13
2 Wettbewerb
Artikel 14
2 Durchsetzung
Artikel 15
2 Auslegung
Artikel 16
Neue Rechtsvorschriften
Artikel 17
Gemischter Ausschuss
Artikel 18
Artikel 19
2 Streitbeilegung
Artikel 20
2 Schutzmaßnahmen
Artikel 21
Artikel 22
Weitergabe von Informationen
Artikel 23
Drittländer und Internationale Organisationen
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
2 Übergangsregelungen
Artikel 27
Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen
Artikel 28
Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Überprüfung
Artikel 31 Beendigung
Artikel 32 Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Artikel 33 Flughafen Gibraltar
Artikel 34 Sprachen
Anhang I Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt
A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen
Nr. 2407/92
Nr. 2408/92
Nr. 2409/92
Nr. 95/93
Nr. 96/67
Nr. 785/2004
B. Flugverkehrsmanagement
Nr. 549/2004
Nr. 550/2004
Nr. 551/2004
Nr. 552/2004
Nr. 2096/2005
Nr. 2150/2005
C. Flugsicherheit
Nr. 3922/91
Nr. 94/56
Nr. 1592/2002
Nr. 2003/42
Nr. 1702/2003
Nr. 2042/2003
Nr. 104/2004
Nr. 488/2005
Nr. 2111/2005
D. Luftsicherheit
Nr. 2320/2002
Nr. 622/2003
Nr. 1217/2003
Nr. 1486/2003
Nr. 1138/2004
E. Umweltschutz
Nr. 89/629
Nr. 92/14
Nr. 2002/30
Nr. 2002/49
F. Soziale Aspekte
Nr. 1989/391
Nr. 2003/88
Nr. 2000/79
G. Verbraucherschutz
Nr. 90/314
Nr. 92/59
Nr. 93/13
Nr. 95/46
Nr. 2027/97
Nr. 261/2004
H. Sonstige Rechtsvorschriften
Nr. 2299/1989
Nr. 91/670
Nr. 3925/91
Nr. 437/2003
Nr. 1358/2003
Nr. 2003/96
Anhang II Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln
1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften
2. Besondere Terminologie der Rechtsakte
3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten
4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien
5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch
6. Sprachen
Anhang III Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14
Artikel 1 Staatliche Monopole
Artikel 2 Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen
Artikel 3 Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen
Anhang IV Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften
1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens
2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens
3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens
4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof
Anhang V
Protokoll I Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll II Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll III Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Artikel 1 Übergangsfrist
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll IV Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll V Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Artikel 5 Flugsicherheit
Artikel 6 Luftsicherheit
Protokoll VI Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
Artikel 1 Übergangszeiträume
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll VII Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits
Artikel 1 Übergangszeiträume
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll VIII Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits
Artikel 1 Übergangsfrist
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll IX Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits
Artikel 1 Zuständigkeiten der UNMIK
Artikel 2 Übergangsfristen
Artikel 3 Bedingungen für den Übergang
Artikel 4 Übergangsregelungen
Artikel 5 Internationale Übereinkünfte
Artikel 6 Flugsicherheit
Artikel 7 Luftsicherheit
Denkschrift
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21 und 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25 und 26
Artikel 27
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Artikel 33
Artikel 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Drucksache 225/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... "(9) Der Arbeitgeber übermittelt der Agentur für Arbeit monatlich mit dem Antrag auf Transferkurzarbeitergeld die Namen und die Sozialversicherungsnummern der Bezieher von Transferkurzarbeitergeld, die bisherige Dauer des Transferkurzarbeitergeldbezugs, Daten über die Altersstruktur sowie die Abgänge in Erwerbstätigkeit.
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Die Vorschrift stellt klar, dass Asylbewerbern das Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbezirks in der Regel zu erlauben ist, wenn Asylbewerbern damit eine Erwerbstätigkeit, der Schulbesuch, eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium ermöglicht wird. In atypischen Fällen kann die Erlaubnis verweigert werden, etwa im Falle von Straftätern, bei welchen der begründete Verdacht besteht, dass sie die Lockerung der Aufenthaltsbeschränkung zur Begehung weiterer Straftaten nutzen werden. Mit der Nennung von Regelbeispielen soll eine bundeseinheitliche Anwendung der Vorschrift sichergestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Drucksache 661/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Während es bisher möglich war, steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Übungsleiterpauschalen) für ehrenamtlich Tätige in Vereinen, Verbänden u.ä. nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Der Entwurf sieht unter bestimmten Bedingungen nur noch für Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Entschädigungen für Gemeinderatstätigkeiten) die Anrechnungsfreiheit vor (§ 11a Absatz 3 SGB II-E). Damit werden steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die im nicht öffentlichen Bereich an viele Übungsleiter und andere ehrenamtlich Tätige gewährt werden, nicht nur schlechter behandelt als Entschädigungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch als Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
3. Zur Belastung der Kommunen
4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... d) „Herkunftsmitgliedstaat“: der teilnehmende Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet das Geldtransportunternehmen ansässig ist. Das Geldtransportunternehmen wird als niedergelassen betrachtet, wenn es tatsächlich eine Erwerbstätigkeit gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Infrastruktur ausübt, von der aus die Geschäftstätigkeit der Dienstleistungserbringung tatsächlich wahrgenommen wird;
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... Die Verpflichtungen der EU-25 im Rahmen des Allgemeinen Handels- und Dienstleistungsabkommens (GATS)3 eröffnen die Möglichkeit, im Dienstleistungssektor oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in der Regel ohne eine wirtschaftliche Bedarfsprüfung auf konzernintern entsandte Arbeitnehmer zurückzugreifen, dies ist für Führungs- und Fachkräfte für höchstens drei Jahre und für Trainees für ein Jahr möglich, sofern sie die einschlägigen Anforderungen erfüllen (z.B. Beschäftigung in dem Unternehmen seit mindestens einem Jahr vor der Entsendung). Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile aus dem Jahr 2002 und das 2008 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den CARIFORUM-Staaten enthalten ebenfalls Bestimmungen zu konzerninternen Entsendungen, die sich auf die Vorschriften zu Personalentsendungen im Rahmen des GATS stützen. Die Handelsverpflichtungen im Rahmen des GATS sowie bilaterale Vereinbarungen sind nicht geeignet, die Bedingungen für Einreise, Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis ins Detail festzulegen.
Drucksache 388/10
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 4. für 15- bis unter 67-jährige erwerbsfähige Leistungsempfänger zusätzlich zu den unter Nummer 1 und 2 genannten Merkmalen: höchster Schulabschluss an allgemeinbildenden Schulen; höchster Berufsbildungs- beziehungsweise Studienabschluss; weitere vermittlungsrelevante Informationen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Berufsentfremdung, Berufsrückkehrer nach § 20 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, der gewünschte Ausbildungsberuf, der mögliche Ausbildungsbeginn und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit; Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme oder Gründe, die einer Zumutbarkeit entgegenstehen; Beteiligung am Erwerbsleben einschließlich Art und Umfang der Erwerbstätigkeit; Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit nach den §§ 118 bis 124a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie Phasen der Nichtarbeitsuche; Angaben zur Anwendung von § 65 Absatz 4 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Verfahren zur Weiterentwicklung
§ 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1357: Entwurf einer Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... In allen Mitgliedstaaten laufen beschäftigungspolitische Maßnahmen für junge Menschen, und viele Länder haben ihre Maßnahmen in der Krise noch verstärkt, oft in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern; dennoch besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf.32,33 Bei einer angespannten Haushaltslage müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Anhebung der Beschäftigungsquote junger Menschen innerhalb kurzer Zeit greifen und längerfristig eine nachhaltige Wirkung erzielen, damit dem demografischen Wandel begegnet werden kann. Dabei müssen die Maßnahmen alle Stufen abdecken und einbeziehen, die junge Menschen beim Übergang von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit durchlaufen, und eine Absicherung für diejenigen vorsehen, die Gefahr laufen, ihre Ausbildung abzubrechen bzw. aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Jugendarbeitsschutz müssen in vollem Umfang und auf adäquate Weise umgesetzt werden. 34
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seiner Rechtsprechung seit 1997 die allgemeine Richtung vorgegeben. So hat der Gerichtshof in der Rechtssache Dafeki 17, bei der es um eine Streitigkeit zwischen einer in Deutschland erwerbstätigen griechischen Staatsangehörigen und der Landesversicherungsanstalt Württemberg ging, die Pflicht zur Anerkennung der von einem Mitgliedstaat ausgestellten Urkunden in dem Mitgliedstaat, in dem sie im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit vorgelegt werden, bestätigt. In diesem Urteil erkannte der Gerichtshof für Recht, dass die Behörden eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist.
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 789/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "1. von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer, wenn sie oder er eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen kann,".'
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30 Erbringung der Leistungen durch Gutscheine
§ 30a Erbringung der Leistungen durch Direktzahlung an Anbieter
§ 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 7a Datenübermittlung
Artikel 13 Neubekanntmachung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Während der letzten zehn Jahre gab es gute und schlechte Nachrichten hinsichtlich der Arbeitsplatzqualität in ganz Europa. Im Allgemeinen sind die Menschen zufriedener mit ihrem Arbeitsplatz; die Zahl der Arbeitsunfälle, auch der tödlichen, ist zurückgegangen, auch wenn, zumindest für eine Minderheit, die Arbeit intensiver und stressiger geworden ist. Darüber hinaus stieg der Prozentsatz der Arbeitskräfte in unfreiwilliger Zeitarbeit oder Teilzeitarbeit von 53,7 % bzw. 18 % im Jahr 2001 auf 60,3 % bzw. 25,6 % im Jahr 2009. Die Arbeitsentgelte wachsen in den meisten Mitgliedstaaten eher unterhalb der Produktivität an, und Armut trotz Erwerbstätigkeit hält an: Der Anteil der Erwerbstätigen, die unter der Armutsgrenze leben, liegt seit 2005 stabil bei etwa 8 %. In vielen Ländern ist infolge von Schwarzarbeit ein großer Teil der Arbeitskräfte nicht geschützt und daher gefährdet.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 661/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Während es bisher möglich war, steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Übungsleiterpauschalen) für ehrenamtlich Tätige in Vereinen, Verbänden u.ä. nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Der Entwurf sieht unter bestimmten Bedingungen nur noch für Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Entschädigungen für Gemeinderatstätigkeiten) die Anrechnungsfreiheit vor (§ 11a Absatz 3 SGB II-E). Damit werden steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die im nicht öffentlichen Bereich an viele Übungsleiter und andere ehrenamtlich Tätige gewährt werden, nicht nur schlechter behandelt als Entschädigungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch als Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Satzungslösung
3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
4. Zur Belastung der Kommunen
5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII
25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II
§ 30 Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30a
27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II
§ 31 Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
§ 31a Wiederholte Pflichtverletzung
§ 31b Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls
§ 31c Weitere Minderungs- und Wegfallgründe
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII
38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG
Drucksache 206/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... II aufgeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... - unter Hinweis auf seinen Bericht zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit2, - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM (2009)
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Hochwertige Arbeitsplätze gewährleisten wirtschaftliche Unabhängigkeit, fördern die Selbstentfaltung und sind der beste Schutz vor Armut. Die Erwerbstätigenquote für Menschen mit Behinderungen beträgt allerdings lediglich etwa 50 %.15 Damit die EU-Wachstumsziele erreicht werden können, müssen mehr Menschen mit Behinderungen einer bezahlten Erwerbstätigkeit auf dem offenen Arbeitsmarkt nachgehen. Die Kommission wird das Potenzial der Europa-2020-Strategie und ihrer Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten voll ausschöpfen und den Mitgliedstaaten Analysen und politische Leitlinien an die Hand geben sowie Informationsaustausch und sonstige Unterstützung anbieten. Sie wird die Kenntnisse über die Beschäftigungslage von Frauen und Männern mit Behinderungen verbessern, Probleme aufzeigen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Besondere Aufmerksamkeit wird sie Jugendlichen mit Behinderungen bei ihrem Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben widmen. Sie wird die Frage der innerberuflichen Mobilität auf dem offenen Arbeitsmarkt und in geschützten Werkstätten aufgreifen und dabei auf Informationsaustausch und wechselseitiges Lernen setzen. Des Weiteren wird sie sich unter Einbeziehung der Sozialpartner mit den Themen Selbständigkeit und hochwertige Arbeitsplätze befassen, einschließlich Aspekten wie Arbeitsbedingungen und beruflicher Aufstieg. Die Kommission wird verstärkt freiwillige Initiativen zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen, wie etwa von Arbeitgebern unterzeichnete Chartas der Vielfalt, und eine Initiative für eine soziale Unternehmenskultur unterstützen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... 2. weist darauf hin, dass der jüngste Wirtschaftsabschwung, mit dem ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und eine Abnahme der Beschäftigungsmöglichkeiten einherging, mehr Menschen dem Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung aussetzt, was vor allem für einige Mitgliedstaaten, die von Langzeitarbeitslosigkeit oder Langzeit- Nichterwerbstätigkeit betroffen sind, gilt;
Drucksache 380/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2009 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 - RWBestV 2009)
... In der Alterssicherung der Landwirte belaufen sich die Mehraufwendungen im Jahr 2009 auf rund 34 Millionen Euro und ab dem Jahr 2010 auf jährlich rund 68 Millionen Euro. Die Mehraufwendungen für Renten und sonstige Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung sind vom Bund zu tragen, da der Bund nach § 78 ALG die Defizitdeckung in der Alterssicherung der Landwirte übernommen hat und die anderen Leistungen (Landabgaberente, Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)) nach § 127 ALG und § 19 Absatz 1 FELEG in vollem Umfang vom Bund zu tragen sind. Die Mehraufwendungen des Bundes werden in den Ansätzen des Haushalts 2009 aufgefangen.
A. Problem und Ziel
4. Bestimmung des Anpassungsfaktors und der Mindest- und Höchstbeträge des
B. Lösung
1. Rentenversicherung
2. Landwirtschaftliche Alterssicherung
3. Ausgleichsbedarf
4. Unfallversicherung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
§ 2 Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte
§ 3 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost) zum 30. Juni 2010
§ 4 Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung
§ 5 Pflegegeld in der Unfallversicherung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts
2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts Ost
3. Veränderung des Zahlbetrags
II. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte der Alterssicherung der Landwirte
1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts
2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts Ost
III. Bestimmung des Ausgleichsbedarfs
IV. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der Unfallversicherung
1. Anpassung in den alten Ländern
2. Anpassung in den neuen Ländern
V. Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
1. Gesetzliche Rentenversicherung
2. Alterssicherung der Landwirte
3. Gesetzliche Unfallversicherung
4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen
5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen
D. Sonstige Kosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 920: Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2009 – Rentenwertbestimmungsverordnung 2009
Drucksache 221/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
... Der ELER fördert die Entwicklung IKT-gestützter Geschäftsabläufe, Dienstleistungen, Kompetenzverbesserungen und Breitband-Ínfrastrukturen in ländlichen Gebieten auf verschiedene Weise.20 Direkte IKT-Maßnahmen für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung beinhalten die Entwicklung von Online-Basisangeboten in den Bereichen Gesundheitsvorsorge (ehealth), Gesundheitsratgeber und Krankheitsfürsorge, Unternehmensförderung, lokale öffentliche Dienste, mobile IKT-Zentren, auch für Jugendliche, öffentliche Internet-/Kommunikationzugänge, Breitband-Infrastruktur, einschließlich drahtlose Technologien usw. Spezifische situationsgebundene Maßnahmen umfassen beispielsweise IT-Ausrüstungen in kleinen Schulen, telefonisch abrufbare Transportdienste, Sicherheit für die ländliche Bevölkerung, Telearbeit oder spezifische dörfliche IKT-Initiativen (47 Programme von 16 Mitgliedstaaten).21 IKT-bezogene nicht landwirtschaftliche Erwerbstätigkeiten von Landwirten werden in 21 Programmen (15 Mitgliedstaaten) erwähnt und betreffen die Entwicklung von elektronischen Dienstleistungen (eservices), des elektronischen Geschäftsverkehrs (ecommerce), des Internetzugangs usw. Landwirte können ihre IT-Ausstattung im Rahmen der Maßnahme Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe verbessern. Die Schaffung von Webseiten für Marketing und Online-Buchungen (ebooking), von Webportalen für Touristen und von Informationszentren wird die IKT-Maßnahmen in Verbindung mit dem Agrartourismus kennzeichnen und ist in 34 Programmen (13 Mitgliedstaaten) vorgesehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund
3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage
3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete
3.2. Versäumte Chancen
5 Agrarbetriebe
Junge Menschen
5 Frauen
Senioren und benachteiligte Gruppen
3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18
4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten
4.1. Der ELER und IKT
5 Aktionen
5 Mittel
Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung
4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT
4.3. Forschung
4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Unterstützung durch nationale und regionale Behörden
Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure
4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Drucksache 183/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Die Wirkungsforschung zur Experimentierklausel der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat gezeigt, dass die örtliche Aufgabenwahrnehmung und die organisatorische und strategische Ausgestaltung des Aktivierungsprozesses in seiner Gesamtheit einen erheblichen Einfluss auf die erzielten Ergebnisse haben. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch künftig im Rahmen unterschiedlicher Strukturen und Strategien in der örtlichen Aufgabenwahrnehmung umgesetzt. Die Arbeitsgemeinschaften sowie zukünftig die Zentren für Arbeit und Grundsicherung und die zugelassenen kommunalen Träger sind dabei mehr als Dienstleister am Arbeitsmarkt. Sie haben für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen den Lebensunterhalt zu sichern und einen Personenkreis in Erwerbstätigkeit zu integrieren sowie seine soziale Teilhabe zu sichern, der zum Teil zumindest kurzfristig nur in geringem Maße in Erwerbsarbeit zu den bestehenden Marktkonditionen vermittelbar ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 705/09
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Stipendienkultur
... 2. Neben der Bereitstellung von Studienplätzen müssen auch die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Studienfinanzierung weiterentwickelt werden. Der Bundesrat würdigt ausdrücklich die erheblichen Leistungen der Familien und erkennt die Anstrengungen vieler Studierender an, Studium und Erwerbstätigkeit vereinen zu müssen. Gegenwärtig erhalten lediglich ca. zwei Prozent der Studierenden in Deutschland Stipendien, zumeist der Begabtenförderungswerke; oftmals handelt es sich hierbei allerdings nur um ein geringes Büchergeld. Ca. 20 Prozent der Studierenden in Deutschland kommen in den Genuss von Leistungen nach dem
Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt die um die Abzüge verminderte Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbständige Arbeit im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des
Drucksache 250/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Sozialwirtschaft (2008/2250(INI))
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 1998 zur Rolle der Genossenschaften bei der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen6,
Allgemeine Anmerkungen
Anerkennung des Konzepts Sozialwirtschaft
Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften
Anerkennung in der Statistik
Anerkennung als Sozialpartner
Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie
Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit2,
Drucksache 11/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
... Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Indien – in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, und entschlossen, die gegenseitige Zusammenarbeit im Bereich der Sozialen Sicherheit zu fördern sowie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im anderen Vertragsstaat zu erleichtern und insbesondere zu vermeiden, dass für einen Arbeitnehmer gleichzeitig die Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten gelten
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 16. weist darauf hin, dass Europa für ein nachhaltiges Wachstum auf gesunde, dynamische und gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen ist; weist ferner darauf hin, dass dies leider unter anderem durch ein negatives Bevölkerungswachstum in den meisten Mitgliedstaaten untergraben wird; weist darauf hin, dass leistungsstarke Kinderbetreuungsstrukturen, wie sie auf dem Europäischen Rat vom 15. und 16. März 2002 vereinbart wurden, ein wichtiger Katalysator sind, um Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren; weist darauf hin, dass der Ausbau von Kinderbetreuungsstrukturen, die auf die Familien aufbauen, sowohl Frauen als auch Männern die Teilnahme am Arbeitsleben und die Gründung von Familien erleichtern; weist ferner darauf hin, dass eine gesteigerte Erwerbstätigkeit von Frauen nicht nur zu einem größeren Wachstum der Wirtschaft insgesamt führt, sondern auch dazu beiträgt, die demografischen Herausforderungen, denen sich Europa heutzutage gegenüber sieht, abzuschwächen; weist ferner darauf hin, dass die Solidarität zwischen den Generationen gefördert werden muss, damit das Potenzial der vorhandenen Arbeitskräfte stärker genutzt werden kann;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... a) Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... 2.2.2 Niedergelassene Erwerbstätige (Artikel 43 ff. EGV) sind Personen, die eine nicht weisungsgebundene und nicht untergeordnete, auf Kontinuität angelegte selbständige Erwerbstätigkeit in einem Mitgliedstaat aufnehmen und ausüben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... D. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der KMU Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und Genossenschaften sind, die die natürliche Entwicklungsgrundlage für die Unternehmenskultur bilden und daher eine wichtige Rolle bei der Verstärkung der sozialen Eingliederung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit spielen,
Drucksache 463/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... die Aufnahme einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften, die für den betreffenden Beruf oder für die öffentliche Verwaltung allgemein gelten.
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... 3.6.2.1 Soweit der Aufenthaltstitel nicht bereits kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, kann die Erwerbstätigkeit in anderen Fällen durch eine konstitutive Nebenbestimmung erlaubt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Ausländerbehörde nach Maßgabe des § 4 Absatz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0. Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1
2.2 Zu § 2 Absatz 2
2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1
2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3
2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4
2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7
2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13
2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14
3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt
3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A
3.2 Zu § 3 Nummer 2
3.3 Zu § 3 Nummer 4
3.4 Zu § 3 Nummer 5
3.5 Zu § 3 Nummer 5a
3.6 Zu § 3 Nummer 6
4. Zu § 4 - Übermittlungssperren
4.1 Zu § 4 Absatz 1
4.2 Zu § 4 Absatz 2
4.3 Zu § 4 Absatz 3
4.4 Zu § 4 Absatz 4
5. Zu § 5 - Suchvermerke
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 3
5.3 Zu § 5 Absatz 4
5.4 Zu § 5 Absatz 5
6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
6.1 Zu § 6 Absatz 2
6.2 Zu § 6 Absatz 5
7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 2
8.3 Zu § 8 Absatz 3
9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle
9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
10.1 Zu § 10 Absatz 1
10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3
10.3 Zu § 10 Absatz 6
11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
11.1 Zu § 11 Absatz 1
11.2 Zu § 11 Absatz 2
12. Zu § 12 - Gruppenauskunft
12.1 Zu § 12 Absatz 1
12.2 Zu § 12 Absatz 2
13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke
15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden
16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte
16.1 Zu § 16 Absatz 2
16.2 Zu § 16 Absatz 3
17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
21.1 Zu § 21 Absatz 2
21.2 Zu § 21 Absatz 3
22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren
22.1 Zu § 22 Absatz 1
22.2 Zu § 22 Absatz 2
22.3 Zu § 22 Absatz 3
23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten
23.1 Zu § 23 Absatz 1
23.2 Zu § 23 Absatz 2
24. Zu § 24 - Planungsdaten
25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
25.1 Zu § 25 Absatz 1
25.2 Zu § 25 Absatz 2
25.3 Zu § 25 Absatz 3
25.4 Zu § 25 Absatz 4
26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.
27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung
29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt
29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1
29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a
31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren
34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen
34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV
34.2 Zu § 34 Absatz 2
34.3 Zu § 34 Absatz 4
34.4 Zu § 34 Absatz 5
35. Zu § 35 - Berichtigung
36. Zu § 36 - Löschung
36.1 Zu § 36 Absatz 1
36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2
36.3 Zu § 36 Absatz 3
37. Zu § 37 - Sperrung
37.1 Zu § 37 Absatz 1
37.2 Zu § 37 Absatz 2
38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 434/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... Die Jugend stellt innerhalb der gesellschaftlichen Vision der Europäischen Union eine Priorität dar, und angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise muss das junge Humankapital gehegt und gepflegt werden. Die vorliegende Mitteilung stellt dieser Notwendigkeit den Entwurf einer Strategie für die künftige Jugendpolitik in Europa entgegen. Vorgeschlagen wird eine neue, verstärkte offene Methode der Koordinierung (OMK), die flexibler und in puncto Berichterstattung einfacher ist und die Verbindungen mit Politikbereichen stärkt, die innerhalb der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vom Europäischen Pakt für die Jugend abgedeckt sind. Im Rahmen eines sektorübergreifenden Ansatzes werden kurzfristige Maßnahmen in langfristige Bemühungen um das Empowerment junger Menschen eingebettet. Die Strategie würde günstige Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jugend ihre Fähigkeiten entwickeln, ihr Potenzial ausschöpfen, eine Erwerbstätigkeit ausüben, aktiv an der Gesellschaft teilhaben und enger in das europäische Aufbauwerk einbezogen werden könnte. Junge Menschen stellen keine lästige Verantwortung dar, sondern im Gegenteil eine kritische Ressource für die Gesellschaft, die genutzt werden kann, um übergeordnete gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
1. Einführung
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
4. Jugend – Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 – Bildung
Aktionsbereich 2 – Beschäftigung
Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport
Aktionsbereich 5 – Partizipation
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 – Soziale Integration
Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit
Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
5.2. Dialog mit der Jugend
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
5.4. Durchführung
5.5. Evidenzbasierte Politik
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Drucksache 463/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 469/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008)
Europäische Kommission Brüssel, Mai 2009 Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 636 - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine Selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG
Antwort der Kommission
Drucksache 99/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))
... 65. unterstützt und ermutigt das Konzept einer ausgewogenen Mobilität und fordert die Kommission auf, seine Anwendung, etwa durch Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, sicherzustellen, um Phänomene wie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu vermeiden;
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 669/1/09
... bindend fest, dass Änderungen des Forschungsvorhabens während des Vorhabens nicht zum Wegfall der Berechtigung zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit für das in der Aufnahmevereinbarung vereinbarte Forschungsvorhaben führen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –
2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –
3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz
4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –
6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –
7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –
9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9
10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –
11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2
12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –
13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6
15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –
16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –
17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –
Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt die um die Abzüge verminderte Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... 51. bekräftigt seine jüngste Forderung an die Kommission und den Rat, Ziele für die Verringerung der Armut vorzugeben (Armut im Allgemeinen, Kinderarmut, Armut trotz Erwerbstätigkeit und anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit), ebenso wie für ein Mindesteinkommensniveau durch Renten und für den Zugang zur Gesundheitsversorgung und deren Qualität (Verringerung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Gesundheit und Erhöhung der Lebenserwartung usw.); bekräftigt seine Forderungen nach Festsetzung einer EU-Zielvorgabe zur Verringerung der Kinderarmut um 50% bis 2012 und zur Beseitigung der Obdachlosigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis 2015;
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 32. ist der Auffassung, dass die Erwerbstätigkeit von Roma-Frauen auch durch den beschäftigungsfreundlichen Einsatz von Sozialleistungssystemen sowie durch angemessene Ausbildungs- und Berufsgänge gefördert werden muss, um sie langfristig auf eine Beschäftigung vorzubereiten, mit der sie ihren Lebensunterhalt verdienen können und die es ihnen ermöglicht, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Roma-Kinder auch dann Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten, wenn ihre Mutter noch mit jüngeren Geschwistern zu Hause ist;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 227/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen (2008/2118(INI))
... D. in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie darauf abzielt sicherzustellen, dass 60 % der erwerbsfähigen Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen; in der Erwägung, dass die quantitativen und qualitativen Ziele der Lissabon-Strategie und die neuen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung10 - insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von Frauen und von Erwachsenen im allgemeinen - bestimmt werden vom Bewusstsein für die Unvertretbarkeit der Verschwendung dieser Ressourcen und ihres Potentials sowie der Risiken für den Fortbestand der Renten- und Sozialschutzsysteme,
Drucksache 707/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG KOM (2009) 410 endg.; Ratsdok. 12761/09
... Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 , 5 und 6
Artikel 4
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009
2 Präambel
I – Allgemeine Erwägungen
II – Inhalt
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Drucksache 343/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Bei fehlender oder geringer Erwerbstätigkeit eines Ehegatten im Falle kinderreicher (geschiedener) Ehen und eines entsprechend hohen Ausgleichsbetrags stellt aber die Kürzung des Anrechts auch bei einem Leistungsbezug von mehr als 36 Monaten für den Ausgleichspflichtigen, der gegenüber Kindern aus der geschiedenen Ehe unterhaltspflichtig ist, eine unzumutbare Härte dar. Denn ohne eine entsprechende Härtefallregelung sind diese unterhaltsberechtigten Kinder die Leidtragenden, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Ausgleichsverpflichteten durch die Kürzung seiner Versorgung so stark eingeschränkt wird dass dieser seinen Unterhaltspflichten gegenüber den "
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG
15. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG
16. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG
17. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG
18. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG
19. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG
Unterabschnitt 4 Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz
§ 26a Anspruch auf nachträgliche Teilung
20. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG
21. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG
22. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG ,
Artikel 21a Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)
23. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG
24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG
25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG
§ 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern
27. Zu Artikel 5 § 5 BVersTG
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 31. fordert eine Reform der derzeitigen Verwaltung der Humanressourcen in Europa, die durch die Unterbeschäftigung von jungen Menschen unter 25-30 und von älteren Menschen ab 55 die Erwerbstätigkeit eines großen Teils der Bevölkerung auf etwa 30 Jahre beschränkt; setzt sich für die Förderung von vorbeugenden und ganzheitlichen Techniken im Altersmanagement ein;
Drucksache 748/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 2. Der Bundesrat begrüßt auch das Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie weiter zu fördern. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den erwünschten Anstieg der Geburtenraten in Europa. Sie kann zur auch faktischen Gleichstellung der Geschlechter beitragen und das dauerhafte Ausscheiden von qualifizierten Arbeitskräften - insbesondere von Frauen - aus dem Arbeitsmarkt vermeiden helfen. Da ein Arbeitsplatz der Eltern die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung, Armut im Allgemeinen und Kinderarmut im Besonderen darstellt, tragen Vereinbarkeitsmaßnahmen zudem zum sozialen Schutz von Familien bei. Schließlich wird eine familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen auch diesen im Wettbewerb um die fähigsten und motiviertesten Beschäftigten zum Vorteil gereichen. Allerdings muss die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit weiterhin ohne Diskriminierung erhalten bleiben. Auch Belange nicht erwerbstätiger Eltern sind zu berücksichtigen.
Drucksache 498/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... 17. - Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartner und begrüßt die Aussage, dass diese die Möglichkeiten des sozialen Dialogs voll nutzen sollen. Ihre Autonomie muss gewahrt bleiben und darf nicht durch über ihre Einigung hinausgehende ergänzende europäische Rechtsetzungsvorschläge z.B. im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ausgehöhlt werden.
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... (2) Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit als Bezirksbevollmächtigter auszuüben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 237/08
... Zudem wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit deutlich abgesenkt. Es werden 120.000 Kinder und 50.000 Familien durch den Kinderzuschlag zusätzlich erreicht.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 6a
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Problem und Lösung
2. Gesetzgebungszuständigkeit
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 429: Entwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
>> Weitere Fundstellen >>
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