[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1216 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Opfer"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0085/1/20
0278/20
0295/20
0502/20B
0481/20
0437/1/20
0047/20
0085/20B
0087/1/20
0008/20
0242/20
0169/1/20
0278/20B
0437/20B
0196/20
0008/1/20
0218/20
0440/20B
0306/1/20
0255/20
0120/20
0139/20
0087/20
0362/20
0169/20B
0005/20
0378/20B
0021/20
0087/20B
0362/20B
0576/19
0418/19
0537/19
0549/1/19
0576/19B
0569/1/19
0532/19B
0179/19B
0418/19B
0421/19
0351/19B
0175/19
0248/19
0196/19B
0549/19B
0113/19
0196/1/19
0645/19B
0537/19B
0498/19B
0365/1/19
0311/19
0532/19
0576/1/19
0443/19B
0168/19
0308/19
0549/2/19
0602/19
0423/19
0498/19
0523/19
0549/19
0351/1/19
0265/19
0569/19B
0233/19B
0275/1/19
0233/1/19
0203/19
0532/1/19
0569/19
0443/19
0090/19
0645/19
0365/19B
0246/19
0206/19
0444/18
0175/18
0480/18
0384/18
0166/18B
0110/18B
0041/18B
0153/18B
0134/18
0343/18
0020/18
0523/18B
0141/18
0110/18
0523/18
0204/18
0343/1/18
0151/18
0152/18
0433/18B
0153/1/18
0408/18
0122/18
0518/18
0316/1/18
0173/18
0041/1/18
0217/18
0316/18B
0570/18
0316/18
0570/18B
0166/1/18
0142/18
0337/18
0079/18
0214/18
0408/18B
0408/1/18
0185/18
0433/1/18
0218/18
0743/1/17
0642/17
0126/1/17
0757/17
0315/1/17
0743/17B
0394/17
0214/17
0215/17
0383/17
0348/17
0314/17B
0262/17B
0654/17
0772/17
0125/1/17
0125/17
0315/17
0642/17B
0127/17
0258/17
0126/17
0216/17
0314/1/17
0424/1/17
0017/1/17
0743/17
0383/17B
0696/17
0005/17
0383/1/17
0262/1/17
0642/1/17
0226/16
0156/1/16
0209/16
0579/16
0420/2/16
0636/16
0369/16
0226/16B
0162/1/16
0591/16
0290/16
0298/16B
0121/16
0796/16B
0091/16
0161/16
0298/16
0162/16B
0418/1/16
0303/16
0492/16
0210/16
0449/16B
0464/16
0449/1/16
0418/16B
0018/16
0023/16
0796/1/16
0121/16B
0071/1/16
0162/16
0091/16B
0420/1/16
0490/16
0420/16
0706/16
0744/16B
0744/16
0420/16B
0071/16B
0338/16B
0338/16
0511/16
0335/16
0463/16
0043/1/16
0300/15B
0591/15
0457/15
0189/1/15
0189/15
0030/15
0054/15B
0510/1/15
0024/15
0510/15B
0056/15B
0205/15
0056/1/15
0054/1/15
0056/15
0632/15B
0046/15
0447/15
0591/15B
0054/15
0632/1/15
0189/15B
0122/14B
0595/14
0642/1/14
0193/1/14
0446/1/14
0397/1/14
0642/14B
0397/14B
0396/14
0071/14
0595/14B
0122/1/14
0446/14
0422/2/14
0207/14
0094/14B
0422/1/14
0071/14B
0422/14B
0446/14B
0447/14
0549/13
0630/13
0423/13
0284/13
0687/13B
0737/13
0549/13B
0266/13B
0788/13B
0219/13B
0519/13
0513/13
0787/13
0788/1/13
0253/13
0789/1/13
0101/13
0687/13
0059/13
0284/13B
0641/13B
0372/13
0520/13B
0641/1/13
0200/13
0290/13
0571/13
0602/1/13
0602/13B
0528/13
0612/13
0663/13
0430/13
0201/13
0789/13B
0520/1/13
0603/13
0721/13
0520/13
0173/13
0114/13
0253/13B
0668/13
0222/13B
0568/12
0597/12
0632/12
0026/12B
0241/12
0440/12
0409/12
0726/12
0553/12
0170/12
0517/1/12
0051/1/12
0241/12B
0653/12
0477/12
0816/12
0611/1/12
0502/12
0426/12
0663/12
0026/12
0463/12
0576/12
0788/1/12
0367/12
0490/1/12
0788/12B
0275/12
0611/12B
0611/12
0543/12B
0501/12
0652/12
0467/12
0310/12
0214/12
0242/12
0672/1/12
0460/12
0174/12
0543/12
0466/12
0513/12
0517/12B
0371/12
0689/12
0730/12
0135/12
0672/12B
0172/12
0261/12
0549/12
0228/12
0208/11
0060/11
0827/11
0713/11
0279/11
0092/11
0355/11
0542/11
0051/1/11
0770/11
0765/11B
0873/11
0740/11
0280/11
0168/11
0130/11
0090/11
0352/11
0525/11B
0208/11B
0851/1/11
0370/11
0213/1/11
0782/1/11
0366/11
0319/11
0299/11
0144/11
0262/11
0208/1/11
0168/2/11
0525/11
0003/11
0041/11
0237/11
0555/11
0679/1/11
0639/11
0168/11B
0525/1/11
0117/11
0315/11B
0315/1/11
0159/11
0089/11
0168/4/11
0543/11
0765/11
0838/11
0851/11B
0213/11B
0168/1/11
0256/11
0662/11
0179/11
0168/3/11
0051/11
0855/11
0821/11
0616/11
0334/11
0315/11
0037/11
0202/11B
0073/11
0261/11
0227/11
0278/11
0743/11
0051/11B
0582/11
0024/11
0661/10
0043/2/10
0670/10B
0540/10B
0540/1/10
0043/10B
0036/10
0349/10
0707/10
0663/10
0222/10
0098/10
0704/1/10
0794/3/10
0794/10
0071/1/10
0585/10B
0460/10B
0667/10
0069/10B
0098/10B
0482/10
0853/10
0794/7/10
0181/1/10
0034/10
0181/10B
0701/10
0452/10
0783/10
0226/10
0839/10
0132/10
0492/10
0007/10
0733/10
0188/10
0795/10
0575/10
0120/10
0459/1/10
0092/10
0181/10
0447/10
0704/10B
0329/10
0462/10
0732/10
0585/10
0129/10
0425/10
0797/2/10
0043/1/10
0495/10
0060/10
0180/10
0670/10
0704/10
0460/10
0127/10
0091/10
0120/10B
0036/10B
0849/10
0138/10
0543/10
0693/10
0784/10
0281/10
0230/10
0620/10B
0467/10
0460/1/10
0180/10B
0772/10
0513/10
0787/10B
0459/10
0018/10
0134/10
0179/10
0180/1/10
0735/10
0512/10
0098/2/10
0787/10
0494/10
0246/10
0585/1/10
0459/10B
0620/10
0511/10
0219/10
0043/10
0496/10
0669/09B
0065/3/09
0730/09
0394/09
0550/09
0298/09
0107/09
0403/09
0105/09
0195/2/09
0616/09B
0216/09
0553/09
0429/09
0106/09
0071/09
0477/09
0877/09
0173/1/09
0403/09B
0345/09
0067/1/09
0655/1/09
0298/1/09
0100/09
0327/09
0867/09
0230/09
0616/1/09
0645/09
0110/09
0141/09
0915/09
0313/09
0616/09
0298/09B
0910/09
0144/09
0065/1/09
0641/09B
0065/09B
0670/09
0667/09
0858/09
0345/09B
0178/09
0641/09
0827/09B
0644/09
0411/09
0641/1/09
0669/2/09
0321/09
0074/09
0771/09
0791/09
0297/1/09
0493/09
0195/09B
0248/09
0069/09
0668/09
0857/09
0297/09
0827/09
0178/09B
0322/09
0505/09
0551/09
0773/09
0097/09
0743/09
0137/09
0067/09B
0867/09B
0138/09
0280/09A
0655/09
0191/09
0257/09
0889/09
0507/09
0271/09
0178/1/09
0827/1/09
0297/09B
0696/09
0669/1/09
0655/09B
0143/09
0173/09B
0549/09
0251/09
0217/09
0310/09
0428/09
0323/09
0065/09
0064/09
0256/09
0187/09
0414/09
0499/08
0086/08
0248/1/08
0092/08
0314/08B
0758/08
0200/08
0748/1/08
0810/08
0848/08B
0960/08
0648/08B
0056/08
0487/08B
0478/08
0245/08B
0248/08
0379/08
0230/08B
0377/08
0684/08
0499/08B
0464/08
0072/08B
0756/08
0266/08
0245/08
0394/08
0697/08
0196/08
0595/08
0185/08
0381/08
0951/08
0512/08
0360/08
0629/08
0458/08B
0758/1/08
0543/1/08
0979/08
0004/08
0520/08
0209/08
0517/08
0746/08
0462/08
1005/08
0848/1/08
0083/08
0306/08
0399/08
0097/08
0084/08
0378/08
0487/1/08
0648/08
0925/08
0230/1/08
0760/08
0531/08
0458/08
0963/08
0681/08
0406/08
0284/08
0965/08
0247/08
0477/08
0170/08
0265/08
0176/08
0314/08
0356/08
0883/08
0146/08
0383/08
0937/08
0495/08
0452/08
0403/08
0986/08
0754/08
0407/08
0544/08
0468/08
0221/08
0404/08
0437/08
0773/08
0699/08
0248/08B
0589/08
0382/08
0230/08
0154/08
0758/08B
0473/08
0748/08
0594/08
0089/08
0156/08
0317/08
0984/08
0748/08B
0809/08
0814/08
0664/08
0451/08
0811/08
0039/08
0813/08
0553/2/08
0224/08
0804/08
0938/08
0399/08B
0543/08B
0499/1/08
0472/08
0072/08
0426/07
0411/07
0168/07
0787/07
0286/07
0180/07
0598/07
0017/07B
0076/07
0224/1/07
0223/07
0896/07
0438/1/07
0225/1/07
0685/07
0668/07
0692/07
0707/07
0046/07
0364/1/07
0225/07B
0551/1/07
0656/1/07
0387/07
0643/07B
0377/07
0666/07
0211/07
0066/07
0681/07
0824/07
0461/07
0872/07
0200/1/07
0597/1/07
0521/07
0501/07
0479/07
0067/07
0017/1/07
0225/07
0529/07
0410/07
0597/07B
0572/07
0656/07B
0353/07B
0541/07B
0419/07
0016/1/07
0387/07B
0406/07
0017/07
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0278/1/07
0932/07
0845/07
0705/07
0090/07
0275/1/07
0778/07
0299/07
0364/07
0278/07B
0016/07B
0063/07
0118/07
0668/1/07
0825/07
0408/07
0643/07
0414/07
0572/2/07
0656/07
0457/07
0782/07
0364/07B
0541/1/07
0175/07
0438/07B
0905/07
0218/07
0696/07
0554/07
0559/07
0383/07
0166/07
0600/07
0275/07
0832/07
0224/07B
0309/07B
0905/07B
0551/07
0568/07
0121/07
0793/07
0579/07
0387/1/07
0920/07
0924/07
0281/07
0256/06
0900/06
0396/06
0660/06B
0425/1/06
0550/1/06
0425/06B
0314/06
0623/06B
0495/06
0533/06
0329/06
0799/06
0187/1/06
0254/06
0487/06
0224/06
0707/06B
0239/06
0817/06B
0929/06
0500/06
0001/06
0281/06
0139/1/06
0187/06
0902/06
0151/06
0454/06
0926/06
0730/06
0927/06
0778/06
0296/06
0479/06
0039/06
0053/06
0676/1/06
0911/06
0729/06
0901/06
0626/06
0723/06
0817/06
0865/06
0139/06B
0678/06
0474/06
0455/06
0348/06B
0039/06B
0258/06
0183/06
0235/06
0519/06
0830/06
0187/06B
0261/06
0668/06
0230/06
0181/06
0947/06
0479/06B
0425/06
0600/06
0104/06
0051/06B
0257/06
0101/06
0132/06
0382/06
0387/06
0039/2/06
0623/06
0053/06B
0184/06
0030/06
0707/1/06
0905/06
0051/1/06
0550/06B
0051/06
0486/06
0227/06
0141/06
0660/06
0724/06
0143/06
0348/1/06
0231/06
0039/1/06
0219/06
0053/1/06
0945/06
0088/05
0166/05
0351/05
0491/05
0933/05
0154/1/05
0764/1/05
0566/05
0601/05
0605/05
0412/05
0807/05
0140/1/05
0276/05B
0849/05
0294/05
0397/05B
0006/05
0537/05
0140/05B
0203/05B
0147/05
0534/05
0580/05
0881/05
0391/05
0120/05
0312/05
0400/05B
0261/05
0140/05
0329/05
0732/05
0346/05
0154/05B
0314/05
0490/05
0578/05
0573/05
0404/05
0546/05
0806/05
0182/05
0873/05
0203/05
0430/05
0617/1/05
0269/05
0318/05
0485/1/05
0546/05B
0400/1/05
0397/1/05
0512/05
0323/05
0940/05
0054/05
0395/05
0354/05
0359/05B
0024/05
0546/1/05
0276/05
0766/05
0429/05
0359/1/05
0139/05
0876/05
0297/05
0825/05
0687/05
0705/05
0944/05
0924/05
0600/05
0097/05
0741/05
0575/05
0166/05B
0764/05B
0577/05
0611/05
0020/05
0005/05
0390/05
0617/05
0436/05
0183/05
0154/05
0574/05
0576/05
0317/05
0433/05
0348/05
0485/05
0617/05B
0581/05
0764/05
0238/04B
0980/04
0775/04
0846/04B
0738/04
0846/1/04
0807/04
0938/04
0551/04B
0767/04
0663/04
0983/04
0738/3/04
0846/2/04
0846/04
0912/04
0576/04
0738/2/04
0280/04
0738/04B
1012/04
0238/04
0428/04B
0722/1/04
0876/04
0455/04B
0738/4/04
0666/04
0431/04
0667/04
0722/04B
0428/04
0299/03
Drucksache 71/14 (Beschluss)

... b) Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2012 in Deutschland 612 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ermittelt. Auch wenn von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist, so sind diese ermittelten Fälle zu der geschätzten Zahl von Prostituierten in Relation zu setzen. Auch gibt es keine belastbaren Hinweise dafür, dass mit dem Prostitutionsgesetz ein Anstieg des Menschenhandels einhergegangen ist. Trotz einer Zunahme von Ermittlungsverfahren seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes ist die Zahl der Opfer nicht gestiegen. Der Bundesrat misst einer wirkungsvollen Bekämpfung von Menschenhandel einen hohen Stellenwert zu. Er verweist jedoch darauf, dass ein Hauptproblem in der mangelnden Aussagebereitschaft der Opfer zu finden ist. Darüber hinaus entscheiden sich viele Menschen für Prostitution aus ökonomischen Zwängen heraus, da nur ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, oder die Voraussetzungen für eine andere selbstständige Tätigkeit nicht gegeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 422/14 (Beschluss)

... verlangt die Überwindung eines Widerstands des Opfers zur Vornahme einer sexuell bestimmten Handlung des Täters unter Zuhilfenahme eines der dort aufgeführten Nötigungsmittel, d.h. es wird für die Begründung einer Strafbarkeit nicht auf das fehlende Einverständnis des Opfers abgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/14 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b und § 184c StGB , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 4 und § 184c Absatz 5 StGB Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Regelungsinhalt der §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB-E zu überprüfen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB


 
 
 


Drucksache 446/14 (Beschluss)

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/14 (Beschluss)




'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 447/14

... Die Neuregelung ist angemessen und führt insbesondere nicht dazu, dass Wohnungsvermittler ein rechtfertigungsbedürftiges Sonderopfer erbringen müssten. Zukünftig werden verstärkt die Vermieter statt bislang die Wohnungssuchenden das Vermittlungsentgelt tragen müssen. Dies betrifft vor allem die Vermieter, die für die Mietersuche bisher einen Makler beauftragt haben und auch weiterhin den mit der Mietersuche verbundenen Aufwand nicht selbst übernehmen wollen. Soweit Vermieter selbst die Suche nach einem neuen Mieter durchführen oder eine niedrigere Courtage ausverhandeln werden, liegt in diesem Schwinden künftiger Geschäftsaussichten bereits kein "Opfer" einer geschützten Rechtsposition.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 549/13

... Das Bundessozialgericht in Kassel hat in Einzelfallentscheidungen am 7. und 8. Februar 2012 die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung bestätigt, dass bei Anträgen, die zwar rechtswidrig, aber trotzdem bestandskräftig abgewiesen worden sind, Renten nur rückwirkend bis 2005 gezahlt werden müssen. Von dieser Entscheidung sind etwa 22.000 noch lebende NS-Opfer betroffen.



Drucksache 630/13

... Da diese Ziele in den Verträgen auf grundsätzlich verschiedenen Rechtsgrundlagen fußen, umfasste das Rahmenprogramm zwei Rechtsinstrumente. Zum einen wurde mit Beschluss 2007/125/JI des Rates das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung aufgelegt ("ISEC-Programm"). Das Spezifische Programm umfasste vier Themenbereiche: Kriminalprävention und Kriminologie, Strafverfolgung, Schutz und Unterstützung von Zeugen sowie Schutz von Opfern. Zum anderen wurde mit Beschluss 2007/124/EG,Euratom das Spezifische Programm Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken aufgelegt ("CIPS-Programm"). Das Programm sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor ihnen zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/13




1. Kontext des Vorschlags

1.1. Mehrjähriger Finanzrahmen 2007-13

1.2. Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-20

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

2.2. Rechtsgrundlage

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 423/13

... Die Verordnung steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Durch Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer und gleichgestellte Personengruppen nach dem Bundesversorgungsgesetz wird ein Beitrag zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung geleistet und der soziale Zusammenhalt gestärkt.



Drucksache 284/13

... Zu den digitalen Identitäten gehören zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Neben Keyloggingund Phishing-Angriffen erfolgen auch immer häufiger zielgerichtete Hacking-Angriffe auf Onlineportale, bei denen teilweise Millionen von Kundeninformationen erbeutet werden. Mittels dieser rechtswidrig erlangten Daten ist es den Tätern regelmäßig möglich, sich einen unberechtigten Zugang zu einem "Account" zu verschaffen und anschließend im Rahmen "traditioneller" Delikte weitere strafbare Handlungen zu begehen, zum Beispiel indem entweder das Opfer - etwa durch Kontoplünderung oder Erstellung einer Kreditkartendublette - unmittelbar in seinem Vermögen beeinträchtigt oder seine Identität zur Begehung weiterer krimineller Handlungen missbraucht wird. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren vor dem "Einsatz" dieser widerrechtlich erlangten Daten zunächst ein intensiver Handel statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Vor allem Werkvertragsbeschäftigte aus Bulgarien und Rumänien, die sich mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und aus Angst, bei Beschwerden über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen den dringend benötigten Verdienst zu verlieren, nicht wehren (können), werden oft Opfer ausbeuterischen Lohndumpings skrupelloser Geschäftemacher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

II. Betriebsverfassungsgesetz:

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 737/13

... M. in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der derzeitig lang anhaltenden politischen Krise besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Demonstrantinnen oft Opfer von Gewalt, sexueller Belästigung und anderen Erniedrigungen sind und Frauenrechtsaktivisten bedroht und schikaniert werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 549/13 (Beschluss)

... Das Bundessozialgericht in Kassel hat in Einzelfallentscheidungen am 7. und 8. Februar 2012 die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung bestätigt, dass bei Anträgen, die zwar rechtswidrig, aber trotzdem bestandskräftig abgewiesen worden sind, Renten nur rückwirkend bis 2005 gezahlt werden müssen. Von dieser Entscheidung sind etwa 22 000 noch lebende NS-Opfer betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Dieses Defizit ist nicht länger hinzunehmen. Der dopende Spitzensportler ist nicht nur Opfer seines Umfeldes oder der Umstände, die ihn drängen, sein Leistungsvermögen mit unerlaubten Mitteln zu steigern. Er ist die Zentralgestalt und trägt für das Doping die Verantwortung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 788/13 (Beschluss)

... 2. Er hält die Voraussetzungen, unter denen Abwesenheitsurteile zulässig sein sollen, für zu eng gefasst. Er empfiehlt eine Ausweitung auch auf Fälle, in denen Angeklagte sich in der Hauptverhandlung eigenmächtig entfernen, ihre Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführen, auf eigenen Antrag von ihrer Anwesenheitspflicht entbunden oder beurlaubt werden, aus der Hauptverhandlung wegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines justizförmigen Verfahrensablaufs entfernt oder von dieser im Interesse der Wahrheitsfindung aus zwingenden Gründen oder zum Wohle von Zeugen, insbesondere Opfern und noch nicht erwachsenen Zeugen, ausgeschlossen werden müssen.



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig. Hauptbetroffene der Kostenfallen im Internet sind zwar Verbraucher. Dennoch erscheint die vorgeschlagene Beschränkung auf Verträge mit Verbrauchern schon aus systematischen Gründen bedenklich. In § 312g Absatz 1 BGB werden allgemein Pflichten eines Unternehmers gegenüber seinen Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr geregelt. Auch die Informationspflichten nach Artikel 246 § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 519/13

... Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Verkehrspolitik. Im Jahr 2011 wurden bei ca. 1,1 Millionen Verkehrsunfällen auf den Straßen in der EU etwa 30 000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen Menschen verletzt. Zusätzlich zu der Tragödie, die Verletzungen und der Verlust von Menschenleben bedeuten, stellen diese Unfälle auch eine wirtschaftliche Belastung dar, die der Gesellschaft jährliche Kosten von etwa 130 Milliarden EUR verursacht. Die EU ist fest entschlossen, zum einen die Zahl der Verkehrstoten zu verringern (durch Unfallverhütung oder aktive Sicherheit) und zum anderen die Folgen der Unfälle - wenn sie doch passieren - zu mindern (passive Sicherheit) sowie die Effizienz der Notdienste und die Wirksamkeit der medizinischen Versorgung nach einem Unfall (tertiäre Sicherheit) zu verbessern. In diesem Zusammenhang kann ein eCall-System wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsopfer und die Schwere der Verletzungen zu mindern.



Drucksache 513/13

... 13. Solange das Gericht nicht entschieden hat, dass der Schaden durch eine bestimmte Rechtsverletzung verursacht worden ist, ist es nicht angebracht, im Rahmen eines Verfahrens des kollektiven Rechtsschutzes von "Opfern", "Geschädigten" oder "Rechtsverletzung" zu sprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 787/13

Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 27 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1702 Titel 686 01 Erläuterungsnummer 2 - Zuweisung an den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost -



Drucksache 788/1/13

... 2. Der Bundesrat hält die Voraussetzungen, unter denen Abwesenheitsurteile zulässig sein sollen, für zu eng gefasst. Er empfiehlt eine Ausweitung auch auf Fälle, in denen Angeklagte sich in der Hauptverhandlung eigenmächtig entfernen, ihre Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführen, auf eigenen Antrag von ihrer Anwesenheitspflicht entbunden oder beurlaubt werden, aus der Hauptverhandlung wegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines justizförmigen Verfahrensablaufs entfernt oder von dieser im Interesse der Wahrheitsfindung aus zwingenden Gründen oder zum Wohle von Zeugen, insbesondere Opfern und noch nicht erwachsenen Zeugen, ausgeschlossen werden müssen.



Drucksache 253/13

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 171b

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Folgeänderungen

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 789/1/13

... 25. Ein generelles Verbot, etwa Foto- und Videomaterial noch nicht identifizierter jugendlicher Tatverdächtiger zu nutzen - ggf. nach schwersten Gewalttaten im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung -, würde aber die legitimen Belange der Öffentlichen Sicherheit und der Opfer von Gewalttaten in unverhältnismäßiger Form beeinträchtigen und sollte durch einen ausdrücklichen Hinweis im Text der Richtlinie von einem Verbot unberührt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 101/13

... es besteht, wird der Dritte Teil von den für die Durchführung der Kriegsopferfürsorge nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 83a

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016

Artikel 4
Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2419: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf den Bund (BMVg)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 687/13

... Vor allem Werkvertragsbeschäftigte aus Bulgarien und Rumänien, die sich mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und aus Angst, bei Beschwerden über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen den dringend benötigten Verdienst zu verlieren, nicht wehren (können), werden oft Opfer ausbeuterischen Lohndumpings skrupelloser Geschäftemacher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/13

... Unlautere Geschäftspraktiken werden typischerweise in Situationen eines Ungleichgewichts von einer stärkeren Partei einer schwächeren Partei aufgezwungen, der es häufig nicht möglich ist, auf die durch mangelnde Fairness gekennzeichnete Beziehung zu verzichten und zu einem anderen Geschäftspartner zu wechseln, weil ein solcher Wechsel mit hohen Kosten verbunden wäre oder weil sich keine Alternativen bieten. Anzumerken ist, dass die Situation der Unausgewogenheit zu Lasten jeder Seite der B2B-Beziehung gehen kann: Sowohl Einzelhändler als auch Lieferanten können Opfer unlauterer Praktiken werden, die auf jeder Stufe der B2B-Lieferkette auftreten können. Derartige Situationen können sich beispielsweise für Agrarproduzenten ergeben, die häufig mit Blick auf den Absatz ihrer Erzeugnisse und die Auswahl ihrer Geschäftspartner lediglich über begrenzte Möglichkeiten verfügen und aufgrund der intrinsischen Eigenschaften vieler Waren möglicherweise nicht in der Lage sind, diese für einen längeren Zeitraum zu lagern, um bessere Einkaufskonditionen abzuwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Zu den digitalen Identitäten gehören zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Neben Keylogging- und Phishing-Angriffen erfolgen auch immer häufiger zielgerichtete Hacking-Angriffe auf Onlineportale, bei denen teilweise Millionen von Kundeninformationen erbeutet werden. Mittels dieser rechtswidrig erlangten Daten ist es den Tätern regelmäßig möglich, sich einen unberechtigten Zugang zu einem "Account" zu verschaffen und anschließend im Rahmen "traditioneller" Delikte weitere strafbare Handlungen zu begehen, zum Beispiel indem entweder das Opfer - etwa durch Kontoplünderung oder Erstellung einer Kreditkartendublette - unmittelbar in seinem Vermögen beeinträchtigt oder seine Identität zur Begehung weiterer krimineller Handlungen missbraucht wird. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren vor dem "Einsatz" dieser widerrechtlich erlangten Daten zunächst ein intensiver Handel statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 641/13 (Beschluss)

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/Jl des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1) dienen soll, bleibt hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück.



Drucksache 372/13

... 2. ist ernsthaft besorgt über die zunehmende innere Polarisierung in der ägyptischen Gesellschaft und die andauernden gewaltsamen Zwischenfälle; erinnert die ägyptischen Staatsorgane und Sicherheitskräfte an ihre Pflicht, Sicherheit und Ordnung im Land wiederherzustellen und zu sichern; fordert alle politischen Akteure auf, Zurückhaltung zu üben, um zum Wohle des Landes weitere Gewalt zu vermeiden; fordert ferner, die Tötungen, Folter, erniedrigenden Behandlungen und Schikanierungen friedlicher Demonstranten und insbesondere Demonstrantinnen ernsthaft, unvoreingenommen und transparent untersuchen zu lassen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert die Staatsorgane auf, sich stets im Einklang mit internationalen Standards zu verhalten; bedauert die erhebliche Zahl an Toten und Verletzten, die die jüngsten Zusammenstöße gefordert haben, und spricht den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 520/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel der Kommission, die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr zu verringern und die Schwere der Verletzungen zu reduzieren. Er begrüßt daher die Einführung eines europaweiten fahrzeugbezogenen einheitlichen Notrufsystems (eCall-Systems). Dieses System bietet ein großes Potenzial zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und damit zur Rettung von Menschenleben.



Drucksache 641/1/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/Jl des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1) dienen soll, bleibt hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück.



Drucksache 200/13

... 1. verleiht seiner Bestürzung über die bei den jüngsten Fabrikbränden verzeichneten Todesfälle Ausdruck; bekundet den Familien der Todesopfer und den Verletzten sein Beileid; erachtet die Zahl der Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren bei Fabrikbränden in Südasien ums Leben kamen, als völlig inakzeptabel;



Drucksache 290/13

... Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste (1980 bis 2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 571/13

... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) sollen für das Rechnungsjahr 2012 endgültig festgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/13




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2012

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage Verteilung
der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 55. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Abrechnung für das Rechnungsjahr 2012

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2593: Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 602/1/13

... Der Bundesrat regt daher an, die Aufnahme einer Bestimmung zu prüfen, die spätestens zwei Jahre nach Dokumentation einer bestimmten Angriffsform in der EU einen Haftungsausschluss seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher vorsieht, wenn diese trotz der Erkenntnisse aus dem Angriff über die Sicherheitslücken noch Opfer eines solchen Angriffs werden konnten.



Drucksache 602/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat regt daher an, die Aufnahme einer Bestimmung zu prüfen, die spätestens zwei Jahre nach Dokumentation einer bestimmten Angriffsform in der EU einen Haftungsausschluss seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher vorsieht, wenn diese trotz der Erkenntnisse aus dem Angriff über die Sicherheitslücken noch Opfer eines solchen Angriffs werden konnten.



Drucksache 528/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 232a
Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern

§ 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU

2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 612/13

... Das Ressort hat gegenüber dem Nationalen Normenkontrollrat schlüssig dargelegt, dass die Abschätzung im vorliegenden Fall gegenwärtig nicht methodengerecht möglich ist. So liegen weder dem Ressort noch den Ländern Fallzahlen über betroffene Flutopfer vor. Diese können erst anhand der Antragszahlen ermittelt werden. Auch die Schätzung der Kosten im Einzelfall gestaltet sich schwierig. Der Aufwand der Betroffenen richtet sich nach dem jeweiligen Schadensumfang, so dass aufgrund der Unterschiede - Renovierung des Kellers in einem Wohnhaus im Gegensatz zur Erneuerung der Produktionsstätten eines Betriebes oder dem Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur - der Umfang der einzureichenden Unterlagen stark variieren kann. Für die Abschätzung kommt erschwerend hinzu, dass solche Schäden nicht ersetzt werden, die bereits von einer Versicherung erstattet wurden. Die privatrechtliche Versicherungssituation im Einzelfall beeinflusst infolgedessen den mit der Antragstellung verbundenen Aufwand erheblich. Nach Aussage des Ressorts können für die Abschätzung des Aufwandes keine Rückschlüsse aus der Flutsituation aus dem Jahre 2002 gezogen werden. Zum einen liegen zum Erfüllungsaufwand keine tragfähigen Aussagen vor. Zum anderen sind die Sachverhalte in einigen Punkten unterschiedlich, wie z.B. die Tatsache, dass mit länger stehendem Wasser höhere Schäden im Einzelfall entstehen können.



Drucksache 663/13

... Mit der Verpflichtung der Insolvenzverwalter zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit (§ 269a InsO-E) regelt der Entwurf die bereits unter geltendem Recht begründbaren Kooperationspflichten. Aus § 1 Satz 1 InsO lässt sich eine Pflicht ableiten, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Verwertung der Masse ermöglichen. Diese allgemeine Pflicht kann sich zu einer Pflicht zur Kooperation mit anderen Verwaltern verdichten, wenn eine solche gegenüber alternativen Verwertungsstrategien der Insolvenzmasse Vorteile einbringt. Da die Grundlage der Kooperation in der Pflicht zu suchen ist, den Wert der Masse in bestmöglicher Weise zu maximieren, findet sie auch dort ihre Grenze, wo es um Kooperationsmaßnahmen geht, die der Masse zum Nachteil gereichen. Eine Pflicht zur Aufopferung im Interesse anderer Konzerngesellschaften oder deren Gläubigern lässt sich unter der Geltung der Grundsätze der Haftungstrennung und der rechtlichen Selbständigkeit der Konzerngesellschaften nicht begründen. Die Grenzen der unter geltendem Recht und nach § 269a InsO-E bestehenden Kooperationspflichten werden in dem Fall anschaulich, in dem die insolvente Konzerngesellschaft eine strategisch wichtige Zulieferleistung erbringt, auf welche andere ebenfalls insolvente Konzerngesellschaften angewiesen sind. Können die anderen Konzerngesellschaften auf Drittanbieter ausweichen, stellt es keine Kooperationspflichtverletzung dar, wenn der Verwalter der produzierenden Konzerngesellschaft die Lieferung an die Bedingung knüpft, dass sie zu erzielbaren Marktpreisen erfolgt (Brünkmans, a.a. O., S. 110).



Drucksache 430/13

... - auch in Erkenntnis der Herausforderungen, denen Opfer bewaffneter Konflikte gegenüberstehen, und ihres Bedürfnisses nach angemessener Fürsorge, Rehabilitation und sozialer und wirtschaftlicher Eingliederung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 201/13

... B. in der Erwägung, dass die laotische Regierung in einer Erklärung vom 19. Dezember 2012 bestätigt hat, dass der Vorfall von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass die Regierungsstellen angeben, Sombath Somphone sei einer Entführung zum Opfer gefallen, deren Motiv persönliche oder geschäftliche Auseinandersetzungen seien;



Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 15. Ein generelles Verbot, etwa Foto- und Videomaterial noch nicht identifizierter jugendlicher Tatverdächtiger zu nutzen - ggf. nach schwersten Gewalttaten im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung -, würde aber die legitimen Belange der Öffentlichen Sicherheit und der Opfer von Gewalttaten in unverhältnismäßiger Form beeinträchtigen und sollte durch einen ausdrücklichen Hinweis im Text der Richtlinie von einem Verbot unberührt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 520/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel der Kommission, die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr zu verringern und die Schwere der Verletzungen zu reduzieren.



Drucksache 603/13

... (7) Viele Roma in der EU sind in einer schlechteren sozioökonomischen Lage als die Gesamtbevölkerung und profitieren weniger von Maßnahmen zur sozialen Inklusion als andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Daher benötigen sie zusätzliche, engagiertere Maßnahmen zur sozialen Inklusion, die auf ihre Situation und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da Roma häufig mit Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und großer Armut konfrontiert sind, gelten sie als besonders schutzbedürftig und sind stärker gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 721/13

... Mit dem neuen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation können innovative und kosteneffiziente beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten verbreitet werden. Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen bietet materielle Hilfe für die Bedürftigsten. Auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wird weiter als Instrument der europäischen Solidarität mit Arbeitskräften dienen, die Massenentlassungen aufgrund von Veränderungen des globalen und regionalen Handelsgefüges zum Opfer gefallen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 520/13

... - Verringerung der Zahl der Todesopfer (bei Ausrüstung aller Fahrzeuge mit eCall zwischen 1 % und 10 %, in Abhängigkeit von der Bevölkerungsdichte des Landes und den Straßen- und Notdienstinfrastrukturen) - Verringerung der Schwere der Verletzungen (zwischen 2 % und 15 %)



Drucksache 173/13

... Bis zur Erreichung der MDG bleibt jedoch viel zu tun - vor allem die Länder Afrikas südlich der Sahara sind in Rückstand geraten. Weltweit leben noch 1,3 Mrd. Menschen in extremer Einkommensarmut. Mehr als 850 Mio. Menschen haben nicht genug zu essen. Rund 61 Mio. Kinder gehen nicht zur Schule. Frauen sehen sich weiterhin Diskriminierungen und gravierenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Gesundheit von Müttern und die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und die damit verbundenen Rechte. Ein Drittel aller Frauen wird Opfer von Gewalt. Dies beeinträchtigt die Bemühungen zur Verwirklichung der MDG. Schätzungsweise 2,5 Mrd. Menschen haben keinen Zugang zu menschenwürdigen Sanitäranlagen und 780 Mio. Menschen fehlt es nach wie vor an Zugang zu sauberem Trinkwasser. Rund 7 Mio. Menschen mit HIV/AIDS haben immer noch keinen Zugang zur entsprechenden Behandlung. Die Welt ist noch weit davon entfernt, die Ziele der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für alle zu erreichen. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu einem ausreichenden Sozialschutz. Die nicht nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der begrenzten Ressourcen unseres Planeten setzen das Leben und das Wohlergehen künftiger Generationen aufs Spiel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 114/13

... Die Bundesregierung arbeitet in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und des Schutzes seiner Opfer auf vielfältige Weise mit anderen Staaten zusammen. Beispielhaft zu nennen ist zum einen die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union, insbesondere im Netzwerk der nationalen Berichterstatterstellen und äquivalenter Mechanismen, aber auch im Rahmen von Projekten aus dem DAPHNE III Programm. Zum anderen ist die Kooperation im Rahmen der Ostseeratszusammenarbeit hervorzuheben. Deutschland hatte von Juli 2011 bis Juni 2012 den Vorsitz der Ostseeratsarbeitsgruppe Menschenhandel (Task Force Trafficking in Human Beings - TF-THB) inne. Die TF -THB hat unter deutschem Vorsitz den Schwerpunkt Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft bearbeitet und konnte durch die Akquise von EU-Mitteln aus dem ISEC II Programm das sog. Adstringo-Projekt auf finanziell gesicherte Füße stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 253/13 (Beschluss)

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)



Drucksache 668/13

... Unfälle sind zusammen mit anderen unerwünschten Auswirkungen des Verkehrs zu einem vorrangigen Thema der EU-Verkehrspolitik geworden: Staus, Verschmutzung, Lärm und CO2-Emissionen. Daher ist es wichtig, Daten über Unfälle, Todesopfer, Schwerverletzte und Umweltschäden (durch Freisetzung von Gefahrgütern) für alle Verkehrsträger zu erheben und zu verbreiten: auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen, dem See- oder Luftweg.



Drucksache 222/13 (Beschluss)

Verordnung zu dem Abkommen vom 1. November 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über Gräber von Kriegsopfern



Drucksache 568/12

... Die Förderung des freiwilligen Engagements europäischer Bürger kann ebenfalls dazu beitragen, ein positives Bild der Union in der Welt zu vermitteln und das Interesse an europaweiten Projekten zur Unterstützung der humanitären Hilfe zu stärken. Die Freiwilligenarbeit nimmt zwar in vielen Tätigkeitsbereichen zu, doch besteht noch viel Raum für den weiteren Ausbau der Solidarität europäischer Bürger mit den Opfern von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen in Drittländern. Da die Bürger Europas die humanitäre Hilfe als den Bereich betrachten, in dem die Freiwilligentätigkeit ihre größte Wirkung entfaltet, trifft die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe bei ihnen auf erhebliche Unterstützung. Eine große Mehrheit der europäischen Bürger unterstützt auch nachdrücklich die Arbeit der Union im Bereich der humanitären Hilfe. Allerdings ist eine intensivere Kommunikation mit den Unionsbürgern notwendig, um sie für die humanitäre Hilfe der Union weiter zu sensibilisieren und die Sichtbarkeit der humanitären Hilfe zu verbessern 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente

- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9

- Zertifizierung Artikel 10

- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11

- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12

- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13

- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14

- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15

- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16

- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen

Artikel 7
Operative Ziele

Kapitel II
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 8
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 9
Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 10
Zertifizierung

Artikel 11
Erfassung und Auswahl von Kandidaten

Artikel 12
Schulung von Kandidaten und Praktika

Artikel 13
Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe

Artikel 14
Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 15
Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen

Artikel 16
Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 17
Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit

Kapitel III
Finanzvorschriften

Artikel 18
Förderfähige Aktionen

Artikel 19
Empfänger der finanziellen Unterstützung

Artikel 20
Haushaltsmittel

Artikel 21
Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren

Artikel 22
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 26
Monitoring und Evaluierung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 597/12

... ), ggf. auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) qualifiziert. Eine rechtfertigende Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht. Wird die Genitalverstümmelung auf Veranlassung der Sorgeberechtigten vorgenommen, beteiligen sich diese vielmehr als Gehilfen oder Anstifter an der gefährlichen oder schweren Körperverletzung und machen sich tateinheitlich regelmäßig der Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB strafbar (vgl. nur Fischer, StGB, 59. Auflage, 2012, § 223 Rn. 6d). Durch das Zweite Opferrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber 2009 den Beginn der Verfolgungsverjährung auch bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung bis zur Volljährigkeit des Opfers aufgeschoben, wenn mindestens ein Beteiligter durch dieselbe Tat § 225 StGB verletzt (§ 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB). Dies geschah ausdrücklich im Interesse einer wirksameren Bekämpfung der Genitalverstümmelung (siehe BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 632/12

... a) Zahlungen der Staatskasse oder der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegsopferversorgung zuständigen Versorgungsverwaltung einschließlich der Träger der Kriegsopferfürsorge oder Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder



Drucksache 26/12 (Beschluss)

... Diesen sogenannten Hassdelikten wohnt gegenüber sonstigen Gewaltdelikten ein erhöhter Unrechtsgehalt inne. Ihre Täter begehen sie nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer. Vielmehr soll mit dem Angriff auf die körperliche Integrität des Opfers ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen "Anderssein" gefällt werden. Das Opfer wird nicht mehr als Individuum, sondern als austauschbarer Vertreter einer dem Täter verhassten und von diesem als minderwertig eingeschätzten Gruppe angesehen. Dies hat zum einen Auswirkungen auf die konkreten Taten selbst, die oftmals brutaler und rücksichtsloser ausgeführt werden als Gewaltdelikte in anderen Kontexten. Zum anderen führt es zu einer starken Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern, die die gleichen Eigenschaften oder Einstellungen aufweisen, wegen derer ein anderer Mensch zum Opfer einer Gewalttat wurde (vgl. zum Ganzen: Tolmein, ZRP 2001, 315 ff.). Mögliche Folgen sind Einschüchterung und Gefühle des Alleingelassenseins bis hin zur gesellschaftlichen Isolation ganzer Bevölkerungsgruppen. Hasskriminalität ist deshalb in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 241/12

... Am 7. Dezember 2000 brachte der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Debatte um die Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege in einer einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedeten Resolution sein Bedauern über das durch die Homosexuellenverfolgung in beiden Teilen Deutschlands erfolgte Unrecht zum Ausdruck (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894). Die Verschärfung des § 175 RStGB im Jahre 1935 wird als Ausdruck nationalsozialistischen Gedankenguts anerkannt und betont, dass die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung eine Verletzung der Menschenwürde homosexueller Bürger darstellte. Mit der Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 23. Juli 2002 (NS-AufhÄndG, BGBl. I 2714) wurden pauschal diejenigen Urteile aufgehoben, die unter nationalsozialistischer Herrschaft nach den §§ 175 und 175a Nr. 4 RStGB ergangen waren. Darüber hinaus erfolgte am 1. September 2004 eine Änderung der "Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetztes (AKG) vom 7. März 1988". Damit wurden auch Personen, die nach § 175 und § 175a Nr. 4 RStGB verurteilt worden waren, in die Lage versetzt, einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können.



Drucksache 440/12

... - sonstige aus Montenegro stammende Personen, die als Kriegsopfer im Zusammenhang mit den Ereignissen des Krieges 1914/1918 oder des Krieges 1941/1945 auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ums Leben gekommen sind;



Drucksache 409/12

... 2. Im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Zuständigkeit nicht an die Bedingung geknüpft wird, dass die Strafverfolgung nur nach einer Anzeige des Opfers an dem Ort, an dem die Straftat begangen wurde, oder nach einer Benachrichtigung durch den Staat, in dem sich der Tatort befindet, eingeleitet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Rechtlicher Kontext

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3 Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition der finanziellen Interessen der Union

Titel II
Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 3
Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 4
Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten

Titel III
Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 8
Freiheitsstrafen

Artikel 9
Mindestsanktionen für juristische Personen

Artikel 10
Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11
Zuständigkeit

Artikel 12
Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten

Artikel 13
Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Artikel 14
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

Artikel 16
Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 726/12

... Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 553/12

... Im Bereich der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aufgrund der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen Mehrausgaben in Höhe von rund 600 000 Euro im Jahr 2013. Davon entfallen rund 480 000 Euro auf den Bund und rund 120 000 Euro auf die Länder.



Drucksache 170/12

... Für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ergeben sich im Bereich der Beihilfe bei einer Übernahme der leistungsrechtlichen Änderungen im Jahr 2012 Mehrausgaben von rund 1,5 Millionen Euro und für das Jahr 2013 von rund 29 Millionen Euro. In den Folgejahren steigen die Mehrausgaben proportional zur Entwicklung der Mehrausgaben der sozialen Pflegeversicherung. Bund, Länder und Gemeinden sind aufgrund der Beitragssatzerhöhung in ihrer Funktion als Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013 mit rund 35 Millionen Euro jährlich belastet. Zusätzlich entstehen dem Bund für die Übernahme der Beiträge für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Beitragssatzerhöhung Mehrausgaben in Höhe von rund 40 Millionen Euro jährlich. Die steuerliche Wirkung der Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Beitragssatzpunkte führt zu Steuermindereinnahmen von etwa 60 Millionen Euro beim Bund, 55 Millionen bei den Ländern und 20 Millionen bei den Gemeinden. Für die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Kriegsopferfürsorge ergeben sich durch die Anhebung der Leistungsbeträge und die Förderung von Wohngruppen Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht, die allerdings nicht exakt beziffert werden können. Dem stehen ebenfalls nicht exakt bezifferbare Mehrausgaben aus der Beitragssatzanhebung für versicherte Leistungsberechtigte gegenüber; für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind diese Mehraufwendungen aufgrund der ab dem Jahr 2014 vorgesehenen vollständigen Erstattung der Nettoausgaben vom Bund zu übernehmen. Für die Länder oder die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften können sich aus einer Erhöhung der von der Pflegeversicherung zur Hälfte kofinanzierten Fördermittel im Bereich der Selbsthilfe Mehrausgaben von bis zu 8 Millionen Euro ergeben, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.



Drucksache 517/1/12

... ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen von der Erhebung der Gebühr absehen. Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch besteht hingegen nicht. Die neue gesetzliche Regelung über den Schutz von Kindern und Jugendlichen soll aber den Zugang zum Ehrenamt nicht erschweren. Sowohl der Sport als auch viele andere Bereiche der freien Wohlfahrtspflege sind auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Der finanzielle Mehraufwand für ein Führungszeugnis soll daher nicht diejenigen belasten, die durch ihren freiwilligen und unentgeltlichen Einsatz schon persönliche Opfer zum Wohle der Allgemeinheit erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... 42. Artikel 14 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags sieht vor, dass die betroffenen Personen jederzeit eine Überprüfung des Handelns der datenverarbeitenden Stellen, insbesondere einer Verweigerung der Auskunft, durch die Aufsichtsbehörde verlangen können. Eine datenschutzrechtliche Überprüfung während eines noch laufenden Ermittlungsverfahrens könnte jedoch entgegen der berechtigten Interessen des Beschuldigten (insbesondere in Haftsachen) oder des mutmaßlichen Opfers das Verfahren erheblich verzögern. Daher wäre es sachgerecht, in Artikel 14 die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 11

Zu Artikel 17

Zu Artikel 24

Zu Artikel 26

Zu Artikel 37

Zu Artikel 44

Zu Artikel 46

Zu Artikel 57

3 Allgemeines

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.