[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2818 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Parteien"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0544/20
0278/20
0271/20
0451/20B
0086/1/20
0018/1/20
0206/20
0047/20
0144/20
0451/1/20
0114/20
0343/20
0355/20
0058/1/20
0084/1/20
0278/20B
0164/20
0196/20
0121/20
0246/20
0293/20
0050/20
0088/1/20
0012/20
0293/1/20
0245/1/20
0173/20
0348/20
0245/20B
0268/20
0074/20
0395/20B
0086/20B
0255/20
0484/20
0166/20B
0213/20
0293/20B
0168/1/20
0086/20
0058/20B
0166/1/20
0333/20
0074/20B
0395/1/20
0002/20
0075/20
0528/20
0165/20
0084/20
0418/19
0434/19
0267/19
0598/19
0661/19
0352/19B
0520/1/19
0533/19
0363/1/19
0520/19
0418/19B
0465/19B
0504/19
0201/19
0519/1/19
0351/19B
0517/19
0154/19
0010/19
0164/1/19
0519/19
0232/1/19
0197/1/19
0469/19
0359/19B
0250/19
0112/19
0232/19
0152/1/19
0359/1/19
0397/19
0487/19
0103/19
0655/1/19
0243/19
0152/19B
0140/19
0469/19B
0159/19
0501/19
0532/19
0164/19B
0517/19B
0204/19
0439/19
0064/19
0308/19
0594/19B
0517/2/19
0557/19
0333/19
0601/19
0351/1/19
0366/19B
0524/19
0402/1/19
0128/19
0465/1/19
0230/1/19
0104/19
0231/19
0506/19
0556/19
0197/19B
0594/1/19
0249/19
0488/19
0429/19
0352/1/19
0520/19B
0066/19
0398/19
0517/1/19
0212/19
0339/18
0259/18
0158/18
0175/18
0179/18B
0095/18B
0097/18
0372/18B
0576/18
0347/18
0375/18B
0423/18
0378/18
0155/2/18
0431/1/18
0402/1/18
0445/18
0170/18
0048/18B
0385/18
0116/18
0184/18
0356/18
0470/18B
0376/18B
0375/1/18
0377/18
0223/18
0170/1/18
0146/18
0300/18
0216/18
0367/18
0386/18
0163/18B
0075/18
0155/18B
0156/18
0433/3/18
0030/18B
0176/18
0630/18
0383/18
0563/18
0163/1/18
0470/1/18
0152/18
0360/18B
0116/1/18
0433/18B
0507/18
0630/1/18
0176/18B
0281/18
0048/18
0408/18
0053/18B
0614/18
0066/18
0176/1/18
0224/18
0190/18
0258/18
0208/18
0095/1/18
0173/18
0380/18
0266/18
0564/18
0249/18
0268/18
0217/18
0053/18
0179/1/18
0213/18
0070/18
0360/1/18
0554/18
0245/18
0266/18B
0096/18
0442/18
0116/18B
0393/18
0170/18B
0536/18
0214/18
0408/18B
0185/18
0504/1/18
0433/1/18
0030/18
0630/18B
0376/2/18
0190/18B
0076/18
0298/18
0099/17
0667/17
0777/17
0045/17
0666/17
0069/17B
0731/1/17
0509/1/17
0418/1/17
0145/17B
0006/17
0315/1/17
0113/17
0071/17B
0182/17B
0008/1/17
0414/17
0169/17
0771/17B
0158/17B
0447/17
0214/17
0166/1/17
0645/17
0775/17B
0662/17
0095/1/17
0001/1/17
0732/17
0721/17
0620/17
0172/17
0153/1/17
0095/17
0135/17
0024/17
0538/17
0521/17
0418/17B
0154/2/17
0230/17
0144/17
0272/17
0747/17
0420/1/17
0533/17
0153/17B
0087/1/17
0195/17
0095/17B
0456/17
0509/17B
0004/17
0780/17
0373/17
0071/1/17
0154/17B
0001/17B
0279/1/17
0154/1/17
0276/17
0182/1/17
0731/17B
0650/1/17
0216/17
0317/17
0726/17
0510/17
0181/17
0138/17
0173/17
0158/1/17
0184/17
0509/17
0103/17B
0416/17B
0326/17
0110/17B
0166/17B
0119/17
0153/17
0420/17B
0565/17B
0069/1/17
0565/1/17
0087/17B
0418/17
0145/1/17
0632/17B
0416/1/17
0661/17
0315/17B
0650/17
0103/1/17
0347/17
0154/17
0775/1/17
0153/2/17
0725/17
0650/17B
0232/17B
0411/17
0254/17
0279/17B
0602/1/16
0082/16
0724/16
0340/16B
0089/16B
0601/1/16
0533/16
0497/16
0529/16
0568/16
0116/16
0235/16
0813/16B
0357/16
0587/16
0073/16
0313/16
0118/16
0236/1/16
0280/16
0780/1/16
0601/16B
0532/16
0567/16
0180/16
0236/16B
0271/16
0142/16
0096/1/16
0492/1/16
0125/16
0243/16
0496/16
0168/16
0618/16
0090/16B
0327/16
0059/16B
0123/16B
0570/16
0481/16
0021/16
0815/16B
0013/16
0565/16
0492/16B
0123/1/16
0431/1/16
0356/16
0492/16
0169/16B
0765/16
0294/16
0507/16
0229/16
0090/16
0287/16
0627/1/16
0340/16
0601/16
0018/16
0113/16
0441/16B
0667/16
0435/16
0023/16
0089/1/16
0311/16
0089/16
0071/1/16
0162/16
0046/16
0334/16
0422/16
0566/16
0498/16
0681/16
0301/16
0429/16B
0602/16B
0431/16B
0548/16
0169/16
0191/16
0048/16
0490/16
0535/16
0137/16
0015/16
0313/16B
0818/16
0495/16
0164/16
0642/16
0071/16B
0338/16B
0205/16
0116/16B
0068/16
0168/16B
0338/16
0003/16
0116/1/16
0059/1/16
0466/16
0440/16
0114/16
0780/16B
0813/1/16
0339/16
0653/16
0289/16
0429/1/16
0690/16
0310/16
0441/1/16
0060/16
0578/16
0543/1/15
0567/2/15
0356/15B
0267/15B
0022/15B
0495/1/15
0061/15
0321/15
0072/1/15
0356/1/15
0322/15
0277/15B
0503/1/15
0193/15B
0025/15
0230/15
0065/15
0033/15
0022/1/15
0446/15
0072/15B
0193/1/15
0367/15B
0543/15B
0354/2/15
0553/15
0416/15
0015/15
0024/15
0462/15
0200/1/15
0052/15B
0022/15
0200/15B
0367/1/15
0438/15B
0498/15
0438/15
0481/15
0321/15B
0487/15B
0590/15
0619/15
0283/15
0273/15B
0419/15
0052/1/15
0354/15B
0056/15B
0105/15
0561/15
0204/15
0063/15
0503/15B
0500/15
0056/1/15
0321/1/15
0395/1/15
0590/15B
0518/15
0056/15
0294/15
0258/15B
0502/15
0207/15
0371/15
0046/15
0278/15
0395/15B
0462/15B
0487/15
0438/1/15
0495/15B
0359/15B
0359/1/15
0530/15
0071/15
0102/15
0102/15B
0122/14B
0641/14B
0583/14
0147/14B
0093/14
0009/14
0209/14
0463/1/14
0402/14
0649/14
0183/14
0337/14
0044/14B
0223/1/14
0638/14B
0550/14B
0265/14
0147/1/14
0638/1/14
0303/14
0079/14
0430/14B
0295/14
0150/14B
0271/14
0055/14
0437/14
0466/14
0295/14B
0635/14
0145/14
0550/14
0288/14
0044/1/14
0430/1/14
0122/1/14
0062/14B
0398/14
0151/14B
0270/14
0062/2/14
0081/14
0154/14
0279/14
0325/14
0604/14
0641/7/14
0084/14
0422/1/14
0400/14
0559/14B
0223/14B
0007/14
0150/1/14
0151/1/14
0641/3/14
0062/14
0463/14B
0025/1/14
0002/14
0447/14
0001/13
0088/13
0259/2/13
0691/13
0207/13
0193/13
0719/13
0459/13
0196/13B
0675/13
0020/13
0737/13
0150/13
0006/13
0164/13
0128/13B
0202/13
0638/13
0087/13
0032/13
0029/13
0136/13
0217/3/13
0758/13
0267/13
0041/13
0589/13
0677/13
0780/1/13
0025/13B
0418/13
0012/13
0195/13
0219/13B
0516/13
0342/13B
0766/13B
0479/13
0513/13
0093/13
0196/13
0128/1/13
0427/13
0692/13
0014/13
0199/1/13
0580/1/13
0295/13B
0636/1/13
0320/13B
0007/13
0111/13
0631/1/13
0059/13
0199/13
0217/1/13
0184/13
0780/13B
0320/13
0552/13
0636/13B
0372/13
0017/13
0675/13B
0177/13B
0199/13B
0326/13
0493/13
0527/13
0025/1/13
0295/13
0580/13B
0094/13
0625/13B
0492/13
0514/1/13
0259/13B
0590/13
0006/13B
0092/13
0200/13
0062/13
0290/13
0247/13
0254/13
0217/13B
0699/13
0498/13
0060/13
0625/13
0195/13B
0382/13
0786/13B
0174/13B
0089/1/13
0430/13
0766/1/13
0213/13
0201/13
0631/13B
0174/13
0010/1/13
0236/13
0188/13
0724/13
0721/13
0786/1/13
0010/13
0733/13
0048/13
0128/13
0100/13
0500/13
0173/13
0750/13
0114/13
0514/13B
0136/13B
0177/1/13
0342/13
0031/13
0063/13
0606/12B
0568/12
0503/1/12
0092/12
0313/1/12
0474/1/12
0414/1/12
0369/12B
0472/12B
0523/1/12
0744/12B
0438/12
0276/12
0312/12B
0319/12X
0516/12B
0189/12
0158/12
0349/12
0490/12
0274/12
0241/12
0440/12
0144/12
0409/12
0760/12
0745/12
0052/1/12
0356/12
0113/12
0030/1/12
0756/12
0557/12
0802/12
0170/12
0413/12
0642/1/12
0517/1/12
0472/1/12
0546/12
0369/12
0164/12B
0519/12
0818/12B
0241/12B
0308/12B
0791/1/12
0474/7/12
0814/12
0703/1/12
0718/12
0081/12
0475/12
0414/12B
0349/1/12
0653/12
0470/12
0291/12
0271/12
0316/12
0037/12
0388/12
0129/12
0477/12
0180/12
0791/12B
0306/12
0542/12
0031/12
0521/12
0166/12
0422/12
0476/12
0687/12
0188/12
0176/12B
0502/12
0030/12B
0224/12
0015/12B
0548/12
0620/12
0313/12B
0578/12
0729/12
0016/12
0231/12
0219/3/12
0190/12
0175/12
0817/12B
0181/12
0575/12
0692/12
0300/1/12
0486/12
0464/1/12
0313/12
0377/12
0722/12
0255/12
0544/1/12
0490/1/12
0031/1/12
0256/12
0516/1/12
0677/12
0573/12
0130/12
0464/12B
0036/12
0395/12
0176/1/12
0162/12
0159/12
0615/12
0253/12
0770/12
0759/12
0130/1/12
0661/12
0611/12
0085/12
0128/12
0165/12
0469/12
0740/12
0130/12B
0025/12
0501/12
0571/12
0279/12
0187/12
0031/12B
0252/12
0310/12
0263/12
0074/12
0214/12
0403/12
0312/1/12
0721/12
0311/12
0522/12
0544/12B
0506/12
0503/12B
0818/1/12
0488/12
0517/12
0820/12
0504/12
0606/12
0010/12B
0606/1/12
0219/2/12
0105/12
0010/1/12
0015/1/12
0028/1/12
0308/12
0474/12B
0527/12
0814/1/12
0487/12
0655/12
0468/12
0466/12
0582/12
0513/12
0517/12B
0021/12
0624/12
0817/1/12
0298/12
0164/2/12
0770/12B
0690/12
0134/12
0038/12
0136/12
0641/1/12
0308/1/12
0439/12
0156/12
0746/12
0093/12
0329/12
0544/12
0462/12
0161/12
0801/12
0474/12
0222/12
0464/12
0170/12B
0744/12
0523/12B
0617/11B
0864/11
0072/11
0572/11
0377/11
0397/11B
0646/11
0518/11
0456/4/11
0060/11
0827/11
0426/11B
0713/11
0022/11
0279/11
0129/11
0772/1/11
0371/11
0226/11
0131/11
0577/11
0092/11
0112/11
0355/11
0872/11
0739/11
0573/11
0585/1/11
0552/11
0066/11
0768/11
0141/11
0314/11
0694/11B
0822/11
0191/11
0214/11
0147/11
0398/11
0271/11
0765/11B
0524/1/11
0157/11
0576/11
0060/1/11
0189/11
0873/11
0280/11
0799/11
0575/11
0361/11
0090/11
0352/11
0774/11B
0805/11
0851/1/11
0370/11
0258/11
0665/11
0817/11
0772/11B
0571/11
0857/11
0366/11
0059/11B
0485/1/11
0834/1/11
0121/11
0144/11
0271/11B
0181/11B
0260/11
0587/1/11
0772/2/11
0424/11B
0311/11
0161/11
0809/11
0216/11X
0877/11
0237/11
0617/1/11
0308/11
0574/11
0119/11
0852/1/11
0028/11
0402/11
0645/1/11
0772/11
0150/11B
0143/11
0267/11
0067/11
0800/11
0588/11B
0060/4/11
0264/11
0158/11
0588/1/11
0150/11
0117/11
0785/11
0036/11
0159/11
0738/11
0818/11
0089/11
0327/11
0765/11
0123/11
0720/11
0838/11
0054/1/11
0774/1/11
0851/11B
0336/11
0834/11B
0722/11
0150/1/11
0852/11B
0867/11
0232/11
0259/11
0456/3/11
0256/11
0829/11
0361/1/11
0810/11
0068/11
0856/11
0808/11
0064/11
0392/11
0855/11
0181/11
0065/11
0723/11
0025/1/11
0347/11
0869/11
0334/11
0733/11
0635/11
0031/11
0127/11
0397/11
0054/11B
0059/11
0315/11
0037/11
0181/1/11
0874/2/11
0202/11B
0225/11
0060/11B
0763/11
0176/11
0804/11
0874/11
0278/11
0648/11
0532/11
0774/11
0519/11
0645/11B
0177/11B
0819/11
0340/11
0305/11
0563/11
0524/11B
0379/11
0140/11
0588/11
0059/1/11
0177/1/11
0661/10
0045/1/10
0079/10
0417/10
0540/10B
0680/10
0008/10
0540/1/10
0692/10
0356/10
0323/10
0510/10
0244/10
0196/10
0847/3/10
0581/1/10
0128/10
0246/10B
0161/10
0473/10
0854/10B
0565/10
0808/10
0337/10
0413/1/10
0184/10B
0863/10
0712/10
0187/10
0069/10B
0482/10
0338/10
0184/10
0738/10
0642/1/10
0188/1/10
0218/10
0774/10
0862/10
0042/1/10
0188/10B
0034/10
0042/10
0227/10
0701/10
0452/10
0783/10
0312/10
0445/10
0226/10
0662/10
0041/1/10
0826/10
0681/10
0163/10
0336/10
0059/10
0534/1/10
0492/10
0431/10
0311/10
0808/10B
0007/10
0164/10
0676/10
0733/10
0066/10
0833/1/10
0782/10
0042/10B
0461/10
0226/2/10
0165/10
0181/10
0446/10
0329/10
0814/10
0726/10
0430/10
0763/10
0184/1/10
0493/10
0854/1/10
0732/10
0873/10
0698/10
0213/10
0208/10
0830/10
0503/10
0246/1/10
0425/10
0363/10
0231/10
0448/10
0854/10
0453/10
0260/10
0235/10
0495/10
0060/10
0180/10
0225/10
0319/10
0642/10
0420/10
0850/10
0484/10B
0517/10
0243/10
0131/10
0335/10
0534/10B
0379/10
0127/10
0091/10
0216/10
0637/10
0133/10
0355/10
0833/10B
0799/10
0156/10
0664/10
0044/10B
0138/10
0443/10
0016/1/10
0681/1/10
0130/10
0543/10
0322/10
0634/10
0693/10
0413/10B
0118/10
0561/10
0740/10
0226/10B
0234/10
0848/10
0657/10
0781/10
0513/10
0226/1/10
0762/10
0501/10
0426/10
0162/10
0176/10
0413/10
0834/10
0459/10
0539/10
0157/10
0134/10
0182/10
0067/10
0650/10
0813/10
0212/10
0429/10
0494/10
0581/10B
0045/10B
0651/10
0497/10
0812/10
0166/10
0700/10
0107/2/10
0867/10
0113/10
0541/10
0631/10
0511/10
0747/10
0649/10
0780/10
0442/10
0496/10
0475/09
0422/09
0140/09
0555/09
0747/09
0014/09
0647/09
0918/09
0270/09
0766/09
0195/09
0441/09
0169/09C
0095/09
0020/09
0298/09
0107/09
0224/09
0105/09
0007/09B
0228/09
0486/09
0476/09
0841/1/09
0888/09
0004/1/09
0553/09
0488/09
0805/09
0429/09
0815/09
0133/09
0274/09
0826/09
0260/09
0492/09
0895/09
0071/09
0013/09
0870/09
0325/09
0477/09
0823/09
0052/09
0148/09
0440/09
0377/09
0358/09
0846/09
0348/09
0332/1/09
0856/09
0180/1/09
0232/09
0431/09
0282/09
0828/09
0332/09B
0419/09
0179/09
0182/09
0180/09
0318/09
0007/1/09
0008/09
0503/09
0674/09
0108/09
0229/09
0656/09
0797/09
0872/09
0638/1/09
0440/1/09
0430/09
0331/1/09
0794/09
0192/09
0426/09
0110/09
0665/09
0287/09
0278/09A
0169/09D
0288/09
0915/09
0616/09
0910/09
0261/09
0440/09B
0176/09
0740/09
0035/09
0841/09B
0418/09
0739/09
0295/09
0395/09
0648/09
0402/09
0909/09
0169/09G
0004/09B
0637/1/09
0205/09
0321/09
0171/09
0074/09
0416/09
0554/09
0007/09
0410/09
0791/09
0433/09
0817/09
0334/09
0525/09
0169/09H
0167/09
0169/09E
0004/09
0169/09F
0172/09
0755/09
0179/09B
0421/09
0857/09
0530/09
0780/09
0559/09
0297/09
0485/09
0003/09B
0180/09B
0893/09
0827/09
0322/09
0003/1/09
0505/09
0654/09
0258/09
0137/09
0284/09
0044/09
0758/09
0138/09
0233/09
0031/09
0278/09
0067/09
0332/09
0257/09
0889/09
0184/09
0289/09
0855/09
0185/09
0911/09
0666/09
0189/09
0522/09
0738/09
0423/09
0736/09
0012/09
0917/09
0489/09
0331/09B
0181/09
0691/09
0109/09
0114/09
0735/09
0314/09
0179/1/09
0277/09
0143/09
0165/09
0420/09
0428/09
0331/09
0167/1/09
0625/09
0103/09
0187/09
0824/09
0320/09
0640/3/09
0504/09
0707/09
0499/08
0719/08
0349/08B
0475/08
0123/08
0174/08
0343/1/08
0469/08
0389/08
0966/08
0022/08
0248/1/08
0772/08
0108/08B
0241/08
0092/08
0005/1/08
0508/08
0936/08
0262/08
0400/08
0487/08
0166/1/08
0810/08
0848/08B
0707/08
0640/08
0551/08
0686/08
0768/08A
0542/08B
0960/08
0173/08
0648/08B
0315/08B
0478/08
0433/08
0297/08
0143/08
0096/08B
0248/08
0116/08
0377/08
0684/08
0638/08
0828/08
0087/08
0757/08
0347/08
0541/08
0635/08
0632/1/08
0165/08
0554/08
0524/08
0596/08
0542/2/08
0394/08
0632/08B
0196/08
0766/08
0351/08
0104/08
0595/08
0152/08
0553/08B
0878/08
0474/08
0632/08
0765/08
0095/08
0951/08
0668/08
0777/08
0304/08B
0637/08
0702/08
0512/08
0019/08
0963/1/08
0133/08
0401/1/08
0629/08
0703/08
0553/08
0006/08
0467/08
0004/08
0109/08
0140/08
0514/08
0113/08
0847/08B
0683/08
0485/08
1005/08
0137/08
0848/1/08
0108/08
0199/08
0306/08
0097/08
0548/08B
0386/08
0537/08
0858/08
0542/1/08
0806/08
0378/08
0367/08
0648/08
0091/08
0716/08
0442/08B
0204/08
0760/08
0367/08D
0933/08
0037/08
0442/3/08
0005/08B
0597/08
0210/08
0542/08
0932/08
0963/08
0681/08
0280/08
0021/08
0968/08
0503/08
0315/08
0965/08
0152/08B
0833/08
0110/08
0733/08
0014/08
0696/1/08
0401/08B
0392/08
0030/08
0170/08
0398/08
1001/08
0483/08
0857/08
0109/08B
0102/08
0817/08
0096/1/08
0466/08
0176/08
0356/08
0588/08
0717/08
0812/08
0304/08
0144/08
0383/08
0930/08
0937/08
0293/08
0605/08
0667/08
0452/08
0023/08
0263/08
0180/08
0642/08
0240/08
0700/08
0821/08
0779/08
0468/08
0349/1/08
0279/08
0298/08
0493/08
0166/08B
0095/1/08
0827/08
0800/08
0564/08
0437/08
0491/08
0773/08
0017/08
0202/08
0248/08B
0589/08
0832/08
0571/08
0395/08
0745/08
0384/08
0382/08
0343/08K
0532/08
0057/08
0587/08
0696/08B
0963/08B
0479/08
0649/08
0349/08
0325/08
0096/08
0548/1/08
0346/08
0748/08
0292/08
0594/08
0198/08
0526/08
0307/08
0268/08
0376/08
0913/08
0024/08
0537/08B
0393/08
0015/08
0984/08
0539/08
0175/08
0511/08
0599/08
0553/1/08
0873/08
0254/08
0701/08
0978/08
0537/1/08
0397/08
0095/08B
0949/08
0938/08
0267/08
0396/08
0929/08
0016/08
0242/08
0696/08
0879/08
0374/08
0020/08
0847/08
0494/08
0847/1/08
0482/08
0018/08
0627/08
0343/08B
0568/08
0549/07B
0426/07
0047/07
0411/07
0714/07
0086/07
0112/07B
0917/07
0923/07
0787/07
0952/07
0180/07
0431/07
0277/07
0615/07
0643/1/07
0695/07
0861/07
0558/07
0276/07
0145/07
0206/07
0718/07
0151/07
0674/07
0138/07
0082/07
0680/07
0544/07B
0896/07
0064/1/07
0306/1/07
0432/07
0171/07
0426/07B
0378/07
0446/07
0947/07
0261/07
0149/07B
0207/07
0820/07B
0405/07
0890/07
0540/07
0297/07
0309/07
0259/07
0722/07B
0475/07
0331/07
0643/07B
0019/07
0667/07
0666/07
0722/1/07
0533/07
0211/07
0230/07
0918/07
0066/07
0517/07
0439/07
0075/07
0895/07
0256/07
0549/07
0453/07
0824/07
0165/07
0247/07
0694/07
0644/07
0678/07
0057/07
0354/07
0776/07
0064/07B
0149/07
0712/07
0830/07
0719/07
0459/07
0521/07B
0550/1/07
0894/07
0014/07
0532/07
0901/07B
0128/07
0244/07
0361/07
0204/07
0736/07
0508/07
0718/07B
0553/07
0877/07
0068/07
0508/07B
0523/07
0799/07
0306/07
0183/07
0470/07
0600/07B
0819/07
0583/07
0470/1/07
0064/07
0147/07
0820/1/07
0936/07
0358/07
0686/07
0561/07B
0497/07
0471/07
0548/07
0931/07
0112/1/07
0788/07
0108/07
0252/07
0860/07
0384/07
0086/07B
0148/07
0865/07
0735/07
0616/07
0549/1/07
0618/07
0212/07
0863/07
0797/07
0309/2/07
0135/07
0169/07
0774/07
0582/07
0898/07
0663/07
0705/07
0150/07B
0309/07A
0364/07
0150/07
0729/07
0634/07
0270/07
0063/07
0661/07
0440/07
0426/1/07
0471/07B
0874/07
0521/1/07
0333/07
0550/07B
0825/07
0619/07
0408/07
0682/07
0454/07
0826/07
0447/07
0392/07
0643/07
0901/07
0900/07
0508/1/07
0403/07
0439/07B
0136/07
0622/07
0538/07
0820/07
0282/07
0722/07
0748/07
0457/07
0663/1/07
0502/07
0561/1/07
0690/07
0720/07A
0663/07B
0484/07
0469/07
0718/1/07
0065/07
0209/07
0254/07
0444/07
0081/07
0002/1/07
0792/07
0049/07
0435/07
0383/07
0600/1/07
0166/07
0555/07
0407/07
0229/07
0600/07
0665/07
0922/07
0306/07B
0275/07
0673/07
0022/07
0309/07B
0312/07
0568/07
0121/07
0460/07
0611/07
0720/07H
0094/07
0455/07
0420/07
0262/07
0214/07
0001/07
0499/07
0949/07
0833/06B
0152/06
0154/06
0390/06
0030/1/06
0656/06
0313/06
0621/06
0158/06
0315/06
0550/1/06
0425/06B
0314/06
0623/06B
0391/06
0262/06
0076/06
0555/06
0780/06
0505/06
0650/06
0121/06
0012/06
0493/06
0483/06
0099/06
0031/1/06
0533/06
0329/06
0753/06
0308/06
0008/06
0012/06B
0217/06B
0569/06
0196/06
0159/06
0224/06
0206/06
0360/1/06
0617/1/06
0385/06
0707/06B
0031/06
0547/06
0886/06
0929/06
0428/06
0762/06
0783/06
0907/06
0484/06
0930/06
0242/06
0327/06B
0539/06
0928/06
0263/06
0359/06
0454/06
0581/06
0904/06
0174/06
0926/06
0730/06
0173/06
0316/06
0393/06
0300/06
0917/06
0927/06
0778/06
0917/1/06
0449/06
0058/06
0798/06
0129/06
0354/06
0080/06
0729/06
0833/1/06
0511/06
0537/06
0866/06
0750/06
0217/06
0626/06
0868/06
0285/06
0064/06
0865/06
0349/06
0682/06
0179/06
0678/06
0875/06
0563/1/06
0474/06
0417/06
0348/06B
0917/06B
0348/06
0221/06
0013/06
0360/06B
0250/06
0257/06B
0033/06
0183/06
0779/1/06
0238/06
0920/06
0225/06
0031/06B
0620/06
0827/06
0800/06
0531/06B
0017/06
0083/06
0171/06
0261/06
0006/06
0073/06
0081/06
0157/06
0014/06
0668/06
0170/06
0909/1/06
0466/06
0673/06
0931/06
0355/06B
0094/1/06
0923/06
0532/06B
0425/06
0381/06
0600/06
0103/06
0104/06
0684/06B
0160/06
0924/06
0392/06
0503/06
0009/06
0257/06
0253/06
0909/06
0494/06
0130/06
0015/06
0132/06
0944/06
0241/06
0090/06
0382/06
0110/06
0327/06
0327/1/06
0657/06
0623/06
0257/1/06
0299/06
0617/06
0174/06B
0030/06
0355/06
0102/06
0707/1/06
0762/06B
0363/06
0905/06
0617/06B
0531/1/06
0030/06B
0684/2/06
0177/06
0255/06
0453/06
0243/06
0060/06
0174/1/06
0550/06B
0141/06
0176/06
0676/06
0946/06
0629/06
0935/06
0616/06
0915/06
0563/06B
0143/06
0348/1/06
0153/06
0052/06
0782/06
0596/06
0513/06
0755/06
0012/1/06
0696/06
0064/06B
0367/06
0624/06
0485/06
0240/06
0527/06
0219/06
0303/06
0395/06
0380/06
0329/1/06
0948/05
0805/05
0691/05
0088/05
0431/05
0312/05B
0351/05
0626/05
0491/05
0870/05
0286/05
0445/05
0174/1/05
0463/05
0034/05
0919/05
0445/05B
0790/05
0752/05
0165/05
0424/05
0315/05
0594/1/05
0489/05
0582/05
0630/05
0807/05
0194/05
0294/05
0397/05B
0211/1/05
0006/05
0438/05
0250/05
0248/05
0214/05B
0518/05
0103/05
0791/05
0882/05
0121/05
0579/05
0397/05
0455/05
0147/05
0693/05
0290/05
0897/05
0009/05
0072/05
0911/1/05
0584/05
0267/05
0244/05B
0092/05B
0795/05
0312/05
0935/05
0932/05
0945/05
0246/05
0261/05
0330/05B
0464/05
0003/05
0327/05
0432/05
0202/05
0329/05
0220/1/05
0013/05
0004/05
0364/05
0911/05B
0872/05
0330/1/05
0011/05
0732/05
0081/05
0902/05
0911/05
0272/05
0007/05
0049/05
0853/05B
0018/05
0818/05
0523/05
0210/05
0773/05
0241/05
0729/05
0490/05
0600/05B
0578/05
0812/05
0721/05
0375/05
0404/05
0002/05
0405/05
0358/05
0806/05
0673/05
0624/05
0103/05B
0536/05
0182/05
0214/05
0430/05
0555/05
0269/05
0175/05
0946/05
0195/05
0151/05
0010/05
0244/05
0585/05
0397/1/05
0218/05
0244/1/05
0625/05
0231/05
0289/05
0940/05
0789/05
0395/05
0572/05
0847/05
0798/05
0834/05
0015/05
0699/05
0102/05
0168/05
0246/1/05
0766/05
0429/05
0788/05
0595/05
0789/1/05
0769/05
0615/05
0002/05B
0884/05
0762/05
0211/05B
0214/1/05
0820/05
0687/05
0789/05B
0312/1/05
0498/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0623/05
0631/05
0092/05
0328/05
0924/05
0097/05
0692/05
0731/05
0853/05
0898/05
0146/05
0211/05
0535/05
0685/05
0003/1/05
0012/05
0390/05
0174/05B
0853/1/05
0939/05
0132/05
0362/05
0233/05
0660/05
0883/05
0246/05B
0330/05
0445/1/05
0654/05
0934/05
0576/05
0715/05
0317/05
0008/05
0513/05
0910/05
0433/05
0613/05
0594/05B
0174/05
0493/05
0348/05
0092/1/05
0275/05
0003/05B
0600/1/05
0122/05
0794/05
0621/04
0870/1/04
0683/04
1010/04
0901/04
0268/04
0873/04
0980/04
0618/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0741/04B
0803/04
0807/04
0883/04
0606/3/04
0361/04
0166/04
0596/04
0678/04
0242/04B
0747/04
0663/04
0983/04
0737/04
0610/04
0789/04
0669/04
0953/04B
0622/04
0663/1/04
0903/04
0879/04
0852/04
0576/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0860/04
0676/04B
0280/04
0408/04
0688/1/04
0726/04
0683/4/04
0979/04
0945/04
1012/04
0941/1/04
0578/04
0688/04B
0905/04
0982/04
0595/04
0663/04B
0458/04B
0429/04
0783/04
0870/04B
0939/04
0301/04
0953/04
0688/04
0361/04B
0870/04
0995/04
0702/04
0741/1/04
0687/04
0507/04B
0065/04B
1011/04
0808/04
0981/04
0821/04
0725/04
0945/04B
0140/04
1003/04
0613/04
0441/04
0850/04
0667/04
0591/04
1013/04
0818/04
0888/04
0712/1/04
0049/03
0663/03
0450/03
0831/03
0830/03B
0849/03
0663/03B
Drucksache 464/12

... 1. die Schlichtungsstelle hinsichtlich ihrer Entscheidungen und Vorschläge unabhängig ist und unparteiisch handelt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... "Die Klage richtet sich gegen eine der Vertragsparteien, nicht gegen die Schiedsstelle."'



Drucksache 617/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich, dass das Gemeinsame Europäische Kaufrecht in jedem Mitgliedstaat als fakultatives zweites Kaufrecht zur Verfügung steht (vgl. Artikel 3 des Verordnungsvorschlags). Die Vertragsparteien müssen seine Anwendung für grenzübergreifende Verträge ausdrücklich vereinbaren (vgl. Artikel 8 des Verordnungsvorschlags) und dabei das Standard-Informationsblatt in Anhang II der Verordnung verwenden (vgl. Artikel 9 des Verordnungsvorschlags). Durch diese Opt-in-Lösung ist dem fakultativen Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht die Möglichkeit eröffnet, sich der Konkurrenz zu anderen Rechtsordnungen zu stellen und sich insoweit zu bewähren. Der Bundesrat begrüßt, dass das Gemeinsame Europäische Kaufrecht jedenfalls bei Verbraucherinnen und Verbrauchern nur insgesamt und nicht auch teilweise Anwendung finden darf.



Drucksache 864/11

... Die Vertragsparteien ....,



Drucksache 72/11

... 10. Derivate sind finanzielle Vermögenswerte, im Allgemeinen in Form eines Vertrages zwischen zwei oder mehr Parteien, dessen Wert von anderen Vermögenswerten, Sicherheiten oder sogar Indizes abgeleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 572/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Staates Kuwait, im Folgenden "Vertragsparteien" genannt - getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaft - lichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait weiter zu festigen und den Wohlstand, die Stabilität und den Frieden in beiden Staaten zu entwickeln, in dem Wunsch, sich gegenseitig zu unterstützen und die Zusammenarbeit in allen Bereichen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu verstärken, in der Überzeugung der besonders großen Bedeutung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und der gemeinsamen Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Finanzierung - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 377/11

... 3. Ein Stoff kann entweder auf Initiative der Kommission oder auf Antrag in die in Absatz 2 genannte EU-Liste aufgenommen werden. Anträge können von einem Mitgliedstaat oder einer betroffenen Partei eingereicht werden, die auch mehrere betroffene Parteien vertreten kann (nachstehend „der Antragsteller“). Die Anträge nach Maßgabe von Absatz 4 sind an die Kommission zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Option 1 - Aufhebung sämtlicher Rechtsvorschriften über diätetische Lebensmittel also der Rahmenrichtlinie und aller in diesem Rahmen erlassenen Einzelrichtlinien

Option 2 - Aufhebung der Rahmenrichtlinie über diätetische

Option 3 - Überarbeitung der Rahmenrichtlinie mit Erstellung einer Positivliste diätetischer Lebensmittel, die besonderen Anforderungen an Zusammensetzung und/oder Etikettierung genügen müssen

Option 4 - Änderung der Rahmenrichtlinie und Ersatz des Notifizierungsverfahrens durch ein zentrales Vorab-Zulassungsverfahren auf EU-Ebene auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Inverkehrbringen

Artikel 3
Inverkehrbringen

Artikel 4
Vorverpackte Lebensmittel

Artikel 5
Freier Warenverkehr

Artikel 6
Notfallmaßnahmen

Kapitel III
Anforderungen

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 7
Einleitende Bestimmungen

Artikel 8
Gutachten der Behörde

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Artikel 9
Allgemeine Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Abschnitt 3
besondere Anforderungen

Artikel 10
Besondere Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Kapitel IV
EU-Liste der Zugelassenen Stoffe

Artikel 12
Vertrauliche Informationen im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Kapitel V
Vertraulichkeit

Artikel 13
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung

Kapitel VI
Verfahrensbestimmungen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Dringlichkeitsverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 397/11 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes



Drucksache 646/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Straftaten

3.3.2. Anstiftung, Beihilfe und Versuch

3.3.3. Strafrechtliche Sanktionen

3.3.4. Verantwortlichkeit juristischer Personen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Insider-Geschäfte

Artikel 4
Marktmanipulation

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Strafrechtliche Sanktionen

Artikel 7
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 8
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 9
Bericht

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 518/11

... (1) Jede interessierte Gruppe von Erzeugern oder in Ausnahmefällen ein Einzelerzeuger kann den Schutz einer geografischen Angabe beantragen. Andere interessierte Parteien können sich am Antrag beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

3. Wesentliche Änderungen

4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 3
Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse

Artikel 4
Verkehrsbezeichnungen

Artikel 5
Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen

Artikel 6
Angabe der Herkunft

Artikel 7
Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen

Artikel 8
Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Übertragene Befugnisse

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 10
Begriffsbestimmung

Artikel 11
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 12
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 13
Antragsteller

Artikel 14
Nationales Vorverfahren

Artikel 15
Prüfung durch die Kommission

Artikel 16
Einspruchsverfahren

Artikel 17
Entscheidung über den Schutz

Artikel 18
Homonyme

Artikel 19
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 20
Beziehung zu Marken

Artikel 21
Schutz

Artikel 22
Register

Artikel 23
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 25
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 26
Löschung

Artikel 27
Bestehende geschützte geografische Angaben

Artikel 28
Gebühren

Artikel 29
Übertragene Befugnisse

Artikel 30
Durchführungsbefugnisse

Artikel 31
Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte

Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 33
Informationsaustausch

Artikel 34
Befugnisse der Kommission

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangsmaßnahmen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen

1 Aromatisierung

2 Süßung

3 Zusatz von Alkohol

4 Zusatzstoffe und Färbung

5 Zusatz von Wasser

6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.

7 Alkoholgehalt

Anhang II
Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse

A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine

1. Aromatisierter Wein

2. Aromatisierter gespriteter Wein

3. Wein-Aperitif

4. Wermut oder Wermutwein

5. Bitterer aromatisierter Wein

6. Aromatisierter Wein mit Ei

7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg

B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke

1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk

2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk

3. Sangria

4. Clarea

5. Zurra

6. Bitter soda

7. Kalte Ente

8. Glühwein

9. Viiniglögi/Vinglögg

10. Maiwein

11. Maitrank

12. Pelin

C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails

1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail

2. Weinhaltiger Cocktail

3. Aromatisierter Traubenperlmost

4. Weincocktail

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 456/4/11

... Durch die Änderung wird eine raschere und verbesserte Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung im Bereich der neuen Länder und Berlins auf das Niveau der alten Länder erzielt. Das erhöht die Haltefaktoren für qualifizierte Zahnärzte und hochqualifiziertes Praxispersonal in den neuen Ländern und sichert die Patientenversorgung. Darüber hinausgehende Anpassungsschritte bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.



Drucksache 60/11

... (1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Die Mediation kann durchgeführt werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 713/11

... d) eine Beschreibung der allgemeinen Vorkehrungen für Notfälle in Offshore-Erdöl- und Erdgasanlagen, einschließlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Parteien und der für die Aufrechterhaltung dieser Vorkehrungen verantwortlichen Stellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 22/11

... 2. Landeswasserstraßen sind derzeit Gegenstand der Regelungen des Abfallübereinkommens, soweit sie dem allgemeinen Verkehr dienen, vgl. Anlage 1 des Übereinkommens. Im Hinblick auf die seitens der Bundesländer angestrebte Modifizierung des Geltungsbereichs hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit den Bundesländern bereits dahingehend verständigt, dass zunächst seitens der Länder ermittelt werden soll, welche Landesgewässer in den einzelnen Bundesländern vom räumlichen Anwendungsbereich des CDNI erfasst oder ausgenommen werden sollen, da diesbezüglich seitens der Länder bislang unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Sobald ein unter den Bundesländern abgestimmter Vorschlag vorliegt, wird sich die Bundesregierung bei der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens für eine entsprechende Änderung der Anlage 1 einsetzen.



Drucksache 279/11

... Um Gewaltopfer - vor allem Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking-Opfer oder Kinder, gegen die Gewalt verübt wurde - zu schützen, sieht das Recht der Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, vorübergehende oder vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz einer Person zu treffen, deren physische und /oder seelische Unversehrtheit oder deren Freiheit ernsthaft gefährdet scheint. Schutzmaßnahmen werden von einer Justiz- oder einer anderen Behörde auf Antrag der gefährdeten Person angeordnet. Oft speziell in dringenden Fällen erfolgt ihre Anordnung, ohne dass die Partei, von der die Gefährdung ausgeht, zuvor vorgeladen wird („Ex-parte-Verfahren“). Schutzmaßnahmen können beispielsweise die Verpflichtung beinhalten, sich der gefährdeten Person nicht weiter als bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern oder bestimmte Orte, an denen die gefährdete Person wohnt oder die sie aufsucht, nicht zu betreten. Eine Besonderheit vieler Schutzmaßnahmen besteht darin, dass die Behörden ihre Durchsetzung nicht aktiv betreiben: Verstößt die gefährdende Person gegen die Auflage, wird der Verstoß unmittelbar geahndet, häufig mit strafrechtlichen Mitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Zusammenfassung des Verordnungsvorschlags

3.3. Erläuterung der wichtigsten Artikel

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

4. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Kapitel II
Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmaßnahmen)

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 6
Wirksamkeit der Bescheinigung

Artikel 7
Berichtigung der Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung der ausländischen Schutzmaßnahme

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 11
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

Kapitel III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 14
Legalisation oder ähnliche Formerfordernisse

Artikel 15
Transkription oder Übersetzung

Artikel 16
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Kapitel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderungen an den Formularen

Artikel 19
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Informationen für die Allgemeinheit

Artikel 22
Mitteilungen der Mitgliedstaaten

Artikel 23
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Bescheinigung gemäss Artikel 5

1. Ursprungsmitgliedstaat

2. Ausstellungsbehörde

3. Gefährdete Person

4. gefährdende Person

5. Schutzmassnahme

6. Beschreibung der Schutzmassnahme18

Anhang II
ANTRAG auf Aussetzung ODER Rücknahme der Anerkennung ODER

1. Antragsteller gefährdende Person

2. Zuständige Behörde im Ursprungsmitgliedstaat

3. Beschluss über die Aussetzung ODER Rücknahme der Schutzmassnahme

4. Gefährdete Person


 
 
 


Drucksache 129/11

... gibt den interessierten Parteien vor Erlass der Verwaltungsvorschriften nach den Absätzen 1 und 2 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 772/1/11

... 1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass die Durchsetzung des Rechts für die Verbraucher auch über den Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung erleichtert werden soll. Die Beilegung von Streitigkeiten außerhalb staatlicher Gerichte kann für die Parteien eines Konflikts mit Vorteilen verbunden sein. Insbesondere sind außergerichtliche Konfliktlösungen häufig kostengünstiger, einfacher zugänglich und im Verfahrensgang flexibler als die Streitlösung durch staatliche Gerichte.



Drucksache 371/11

... Internationale Organisationen wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickeln Strategien für umweltverträgliche Wirtschaft und umweltverträgliches Wachstum. Die Internationale Arbeitsorganisation arbeitet Programme für umweltverträgliche, menschenwürdige Arbeitsplätze aus. G8 und G20 engagieren sich ebenfalls in zunehmendem Maße für eine umweltverträgliche Wirtschaft. Die Parteien der UN-Klimarahmenkonvention sind in Cancún übereingekommen, dass alle Länder emissionsarme Entwicklungsstrategien ausarbeiten sollten, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Ermöglichung des Übergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 226/11

... (2) Die Änderung durch die Entschließung F/BG/2002/04 vom 28. Mai 2002 ist nach Artikel 51 Absatz 1 des Übereinkommens für die Bundesrepublik Deutschland und alle weiteren Vertragsparteien am 4. Juli 2003 in Kraft getreten.



Drucksache 577/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden "die Vertragsparteien") - getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine weiter zu festigen und die beiderseitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der Souveränität, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Verständnisses und zum beiderseitigen Wohle zu verstärken; eingedenk der großen Bedeutung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus und seiner Finanzierung; geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze wirksam vor terroristischen und sonstigen kriminellen Handlungen zu schützen; eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, deren Unterzeichner die beiden Vertragsparteien sind, der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Konventionen des Europarates, die in den beiden Vertragsstaaten in Kraft getreten sind - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 92/11

... Zum Recht auf ein faires Verfahren für Kinder, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, gehört, dass ihre Privatsphäre geschützt wird, dass sie in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise darüber informiert werden, was ihnen zur Last gelegt wird und wie das Verfahren abläuft, und dass sie rechtlichen Beistand erhalten. Dies gilt umso mehr, wenn die Sprache des Verfahrens nicht die Muttersprache des Kindes ist. Die EU beschloss 2010 eine Regelung über Dolmetschleistungen und Übersetzungen, die sicherstellen soll, dass alle Parteien in einem Verfahren einschließlich Kinder in einer für sie verständlichen Weise über ihre Rechte informiert werden 18. Die Kommission wird weiter ihren Fahrplan verfolgen, mit dem sie die Verfahrensrechte von Personen einschließlich Kindern stärken will, die einer Straftat verdächtigt werden oder Angeklagte in einem Strafverfahren sind. 2011 wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, der den Anspruch auf rechtlichen Beistand sicherstellen soll, sowie einen Vorschlag zum Recht von Inhaftierten auf Kontakt zu Familienmitgliedern, Vertrauenspersonen, Arbeitgebern und Konsularbehörden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei verdächtigen oder angeklagten Personen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung nicht in der Lage sind, Inhalt oder Sinn des Verfahrens zu erfassen. 2012 wird die Kommission einen Legislativvorschlag über spezielle rechtliche Garantien für schutzwürdige Tatverdächtige oder Angeklagte vorlegen. Diese Maßnahme wird für eine kindgerechte Justiz von besonderer Bedeutung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 112/11

... Die EU-Rückübernahmeabkommen verpflichten die Vertragsparteien zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen sowie unter bestimmten Bedingungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Sie enthalten auch genaue prozedurale und technische Kriterien für die Rückübernahme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 872/11

... (1) Bei der Umsetzung dieser Verordnung wird die Kohärenz mit anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union sowie mit sonstigen relevanten Politikbereichen der Union gewährleistet. Die im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet werden, stützen sich daher auf die in Artikel 3 Absätze 1 und 2 genannten Dokumente für die Kooperationspolitik sowie auf die spezifischen Interessen, politischen Schwerpunkte und Strategien der Union. Sie tragen den Verpflichtungen aus multilateralen Übereinkünften und internationalen Übereinkommen Rechnung, bei denen die Union und ihre Partnerländer Vertragsparteien sind.



Drucksache 739/11

... (7) Die Entwicklung am Ratingmarkt zeigt, dass Ratingagenturen und bewertete Unternehmen traditionell dauerhafte Geschäftsbeziehungen eingehen. Daraus entsteht das Risiko der Vertrautheit, da sich die Ratingagentur im Laufe der Zeit gegenüber den Wünschen des bewerteten Unternehmens möglicherweise zu wohlwollend verhält. Unter diesen Umständen könnte die Unparteilichkeit von Ratingagenturen allmählich fragwürdig werden. Denn für Ratingagenturen, die von einem Wertpapiere emittierenden Unternehmen beauftragt und bezahlt werden, besteht ein Anreiz, allzu günstige Ratings für das bewertete Unternehmen oder dessen Schuldtitel abzugeben, um die Geschäftsbeziehung zu diesem Emittenten aufrechtzuerhalten. Auch Emittenten unterliegen Anreizen, die lang andauernde Beziehungen begünstigen, z.B. dem Lock-in-Effekt: Ein Emittent sieht möglicherweise von einem Wechsel der Ratingagentur ab, weil dies bei den Anlegern Bedenken bezüglich der Bonität des Emittenten aufkommen lassen könnte. Dieses Problem wurde bereits in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 erkannt, in der den Ratingagenturen vorgeschrieben wurde, Analysten und Mitarbeiter einem Rotationssystem zu unterwerfen, das einen gestaffelten Wechsel in den Analyseteams und Ratingausschüssen sicherstellt, damit die Unabhängigkeit von Ratinganalysten und Mitarbeitern, die die Ratings genehmigen, nicht in Frage gestellt wird. Der Erfolg solcher Regeln hing allerdings stark von der jeweiligen Lösung ab, die innerhalb der Ratingagentur umgesetzt wurde: Hier standen die tatsächliche Unabhängigkeit und die Professionalität der Mitarbeiter der Ratingagentur den kommerziellen Interessen der Ratingagentur als solcher gegenüber. Diese Regeln wurden nicht konzipiert, um für Dritte hinreichend zu gewährleisten, dass die Interessenkonflikte, die sich aus der lang andauernden Beziehung ergaben, wirksam verringert oder vermieden würden. Daher erscheint es notwendig, für eine strukturelle Lösung zu sorgen, die sich Dritten gegenüber stärker auswirkt. Effektiv wäre dies durch eine Beschränkung des Zeitraums zu erreichen, in dem eine Ratingagentur fortlaufend für denselben Emittenten oder dessen Schuldtitel Ratings abgibt. Die Festlegung einer Höchstdauer für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Emittenten, der bewertet wird oder dessen Schuldtitel bewertet werden, und der Ratingagentur sollte den Anreiz zur Abgabe günstiger Ratings für diesen Emittenten beseitigen. Zusätzlich dürfte die Vorschrift, die Ratingagentur im Zuge einer normalen und regelmäßigen Marktpraxis zu wechseln, ein wirksames Mittel gegen den Lock-in-Effekt sein, bei dem ein Emittent von einem Wechsel der Ratingagentur absieht, weil dies bei den Anlegern Bedenken bezüglich der Bonität des Emittenten aufkommen lassen könnte. Schließlich dürfte sich die Rotation der Ratingagenturen positiv auf den Ratingmarkt auswirken, da diese Regelung den Zugang neuer Marktteilnehmer erleichterte und bestehenden Ratingagenturen die Gelegenheit böte, ihr Geschäft auf neue Tätigkeitsfelder auszudehnen.



Drucksache 573/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Staates Katar, im Weiteren als "Vertragsparteien" bezeichnet - getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Katar weiter zu festigen und den Wohlstand, die Stabilität und den Frieden in beiden Staaten zu entwickeln, in dem Wunsch, sich gegenseitig zu unterstützen und die Zusammenarbeit in allen Bereichen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu verstärken, überzeugt von der besonders großen Bedeutung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und der gemeinsamen Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Finanzierung - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 585/1/11

... Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist, weil es den Effekt des negativen Stimmgewichts allenfalls reduziert und das Problem der Überhangmandate nicht löst. Überhangmandate führen zu einer Verzerrung der Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen und begünstigen große Parteien. Darüber hinaus bewirken die mit dem Gesetz beschlossenen Änderungen, dass das derzeit schon komplizierte Bundestagswahlrecht nicht einfacher und verständlicher, sondern noch weniger nachvollziehbar wird. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 3. Juli 2008, "das für den Wähler kaum noch nachvollziehbare Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen", wird damit nicht erfüllt.



Drucksache 552/11

... 1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Polen (im Folgenden "die Vertragsparteien") richten eine gemischt besetzte Dienststelle im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Vertrages unter der Bezeichnung "Gemeinsames Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit" mit Sitz in Schwetig (Swiecko) im Hoheitsgebiet der Republik Polen ein (im Folgenden "Gemeinsames Zentrum").



Drucksache 66/11

... Die Regierung der Kaimaninseln hat den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und sich bereit erklärt, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen. Das am 27. Mai 2010 mit den Kaimaninseln unterzeichnete Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Abkommen enthält alle Kernelemente des OECD-Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen für den Auskunftsaustausch(2002) ergibt.



Drucksache 768/11

... "Der Arbeitgeber hat unverzüglich nach Abschluss des Arbeitsvertrages, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen; eine Ausfertigung der von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnenden Niederschrift ist dem Arbeitnehmer unverzüglich auszuhändigen."



Drucksache 314/11

... (3) Die Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die für die Konformitätsbewertungstätigkeiten zuständigen Mitarbeiter dürfen weder Konstrukteur, Hersteller, Lieferant, Installateur, Käufer, Eigentümer, Verwender oder Wartungsbetrieb der zu bewertenden Produkte noch Bevollmächtigter einer dieser Parteien sein. Dies schließt weder die Verwendung von bereits einer Konformitätsbewertung unterzogenen Produkten, die für die Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle erforderlich sind, noch die Verwendung solcher Produkte zum persönlichen Gebrauch aus. Die Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die für die Konformitätsbewertungstätigkeiten zuständigen Mitarbeiter dürfen weder direkt an Entwurf, Herstellung oder Bau, Vermarktung, Installation, Verwendung oder Wartung dieser Produkte beteiligt sein, noch dürfen sie die an diesen Tätigkeiten beteiligten Parteien vertreten. Sie dürfen sich nicht mit Tätigkeiten befassen, die ihre Unabhängigkeit bei der Beurteilung oder ihre Integrität im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungstätigkeiten beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Beratungsdienstleistungen. Die Konformitätsbewertungsstelle gewährleistet, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten nicht beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4
Harmonisierte Normen

§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7
CE-Kennzeichnung

§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12
Anträge auf Notifizierung

§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14
Konform itätsve rm utu ng

§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis

§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21
Pflichten der GS-Stelle

§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers

§ 23
GS-Stellen

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 28
Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7
Informations- und Meldepflichten

§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren

§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX

§ 31
Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Besondere Vorschriften

§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung

§ 38
Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39
Bußgeldvorschriften

§ 40
Strafvorschriften

Anlage
Gestaltung des GS-Zeichens

Artikel 2
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 13
Mitteilungspflichten

§ 16
Benennung von notifizierten Stellen

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 4
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung des BfR-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 10
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Gashochdruckleitungen

Artikel 13
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 14
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

§ 4

Artikel 16
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 17
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

§ 5
Betriebsanleitung

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 18
Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

§ 5
Schriftliche Informationen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Maschinenverordnung

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 20
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten

Artikel 21
Änderung der Explosionsschutzverordnung

Artikel 22
Änderung der Aufzugsverordnung

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 23
Änderung der Aerosolpackungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Druckgeräteverordnung

Artikel 25
Änderung der Feuerzeugverordnung

Artikel 26
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts

Artikel 27
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 28
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 29
Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 30
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 31
Änderung der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Artikel 32
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 33
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Artikel 34
Änderung der See-Sportbootverordnung

Artikel 35
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 36
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 37
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 19

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

Zu Artikel 1

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 2

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 19

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften :

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde :

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen :

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 GS-Zeichen :

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 6 Marktüberwachung :

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Informations- und Meldepflichten :

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 8 Besondere Vorschriften :

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen :

Zu Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften :

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 20

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1534: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts


 
 
 


Drucksache 694/11 (Beschluss)

... über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive - "MiFID") vom 21. April 2004 im Wege eines Legislativpakets zu überarbeiten. Das Legislativpaket umfasst neben dem vorliegenden Richtlinienvorschlag auch einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EMIR) über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (KOM (2011)



Drucksache 822/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Sonstige organisatorische Anforderungen

Artikel 10
Bewertung

Artikel 12
Angabepflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 13
Beaufsichtigung

Artikel 14
Aktualisierung der Angaben über qualifizierte Risikokapitalfonds

Artikel 15
Grenzüberschreitende Unterrichtung

Artikel 17
Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden

Artikel 18
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 22
Berufsgeheimnis

Artikel 23
Bedingungen für die Befugnisübertragung

Artikel 24
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel III
Aufsicht, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25


 
 
 


Drucksache 191/11

... 49 Die erste Sitzung der Plattform fand 2009 im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2008 statt, in denen die Kommission aufgefordert wurde, im Rahmen einer integrierten europäischen Plattform den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Eingliederung der Roma zu organisieren, analytische Unterstützung zu leisten und die Zusammenarbeit aller Parteien, die mit Roma-Fragen befasst sind, einschließlich der Vertreterorganisationen der Roma, zu fördern. Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ 15976/1/08 REV 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 398/11

... - Erstens, wenn ein Mitgliedstaat eine „Catch-all“-Kontrolle einführt und somit eine Genehmigung für die Ausfuhr eines bestimmten Gutes vorschreibt, werden ähnliche Transaktionen in anderen Mitgliedstaaten davon nicht berührt. Dies bedeutet, dass ein Ausführer in einem Mitgliedstaat vielleicht ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, während Konkurrenten in anderen Mitgliedstaaten weiter uneingeschränkt exportieren. In der Dual-Use-Verordnung ist derzeit für die Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit vorgesehen, sich gegenseitig über eingeführte „Catch-all“-Kontrollen zu informieren; eine Reaktion auf derartige Informationen ist aber nicht vorgeschrieben. Somit sind gleiche Ausgangsbedingungen für EU-Ausführer nicht gewährleistet und Sicherheitsziele werden nicht erreicht, da interessierte Parteien sich überall in der EU umsehen können, um Zugang zu den gewünschten Gütern zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 271/11

... über die Lieferung unbestellter Waren und Leistungen. Kommt ein wirksamer Vertrag nicht zustande, dann werden die Parteien so gestellt, als habe der Verbraucher überhaupt keine Bestellung abgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/11




1. Zu Artikel 1 § 312b1 - neu - BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

2. Zu Artikel 1 § 20 UWG

3. Zu Artikel 2 § 14 Nummer 3 Halbsatz 2, § 15a - neu - RDG

'Artikel 2 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

4. Zu Artikel 2 § 43d - neu - BRAO

'Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen


 
 
 


Drucksache 765/11 (Beschluss)

... Rechtsextreme, Rassisten und verfassungsfeindliche Parteien haben in unserem demokratischen Deutschland keinen Platz. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an Parteiverbote sind zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden


 
 
 


Drucksache 524/1/11

... Parteien und Wählergruppen können anhand der durch die Gruppenauskunft übermittelten Daten die Wahlberechtigten zwar persönlich ansprechen. Praktisch muss dies in nicht wenigen Fällen aber geschlechtsneutral erfolgen. Da im Rahmen der Gruppenauskunft an Parteien und Wählergruppen die Übermittlung der Geschlechtsangabe nicht vorgesehen ist, erfolgt die Auswahl der persönlichen Anrede als "Frau" bzw. "Herr" anhand der übermittelten Vornamen durch den Datenempfänger. Gerade bei Vornamen, die ihren Ursprung im Ausland, gegebenenfalls sogar in anderen Kulturkreisen haben, kann eine Zuordnung zum Geschlecht in vielen Fällen gar nicht erfolgen. Der Werbezweck von persönlich gehaltenen Wahlwerbebriefen wird hier durch falsche Anreden verfehlt. Auch Gratulationsschreiben, in denen wegen der fehlenden Geschlechterangabe eine falsche Anrede der Jubilare erfolgt, erreichen bei den Betroffenen nicht den beabsichtigten Zweck. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betroffenen durch eine falsche Anrede zusätzlich verärgert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 157/11

... Die vorgeschlagene Regelung verbessert den Rechtsschutz in der EU für Unionsbürger und insbesondere für verheiratete Paare. Sie erleichtert die Anwendung von Artikel 47 der Grundrechtecharta, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht gewährleistet. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts werden Parallelverfahren sowie der Wettlauf zu den Gerichten vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 576/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kosovo, nachfolgend Vertragsparteien genannt, bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus, der Betäubungsmittelkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Migration und Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 60/1/11

... "(1) Die Parteien können den Mediator einvernehmlich auswählen. Ein Anspruch auf einen bestimmten richterlichen Mediator besteht nicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

9. Zu Artikel 1 § 5 MediationsG

10. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 - neu - MediationsG

11. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

12. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

14. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

Zu Artikel 3 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

18. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

20. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

21. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

22. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

23. Zu Artikel 7a - neu - § 151 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 -neu-, § 155 FGO

'Artikel 7a Änderung der Finanzgerichtsordnung

24. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

25. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 189/11

... Einige Aspekte können sich jedoch aufgrund der vorhandenen Rechtsrahmen unterscheiden, wie z.B. aufgrund der dualistischen oder monistischen Verwaltungsratstruktur. Auf jeden Fall ist es unerlässlich, die Rollen und Zuständigkeiten sämtlicher am Risikomanagementprozess beteiligter Parteien klar zu definieren, d.h. des Verwaltungsrats, der geschäftsführenden Unternehmensleitung und aller Personalmitglieder, die in der Risikofunktion arbeiten. Die Aufgabenbeschreibungen müssen intern und extern bekannt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 873/11

... 2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

1 Öffentliche Konsultation

2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

1 Vereinfachung

2 Delegierte Rechtsakte

3 Ausführliche Erläuterung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union

Artikel 3
Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten

Artikel 4
Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung

Artikel 5
Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen

Titel II
Programmierung und Durchführung

Artikel 6
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung

Artikel 7
Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 8
Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 10
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 13
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3

Anhang II
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4

Anhang III
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5

1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit

2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 280/11

... - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Bahrain, Syrien und Jemen gehören,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 799/11

... (10) Lärmbewertungen sollten sich auf bereits verfügbare Informationen stützen und garantieren, dass diese Informationen zuverlässig sind und den zuständigen Behörden und interessierten Parteien zur Verfügung stehen. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Anmerkungen

EU -Bestimmungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörden

Artikel 4
Allgemeine Lärmschutzregeln für Luftfahrzeuge

Artikel 5
Regeln für die Lärmbewertung

Artikel 6
Informationen über Lärmwerte

Artikel 7
Regeln für die Einführung von Betriebsbeschränkungen

Artikel 8
Entwicklungsländer

Artikel 9
Freistellungen für einzelne Flüge unter außergewöhnlichen Umständen

Artikel 10
Kontrollbefugnis

Artikel 11
Delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Information und Überarbeitung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Bewertung der Lärmsituation von Flughäfen

3 Methodik:

3 Indizes:

Informationen zur Lärmbekämpfung:

1. Aktueller Stand

2. Prognose ohne neue Maßnahmen

3. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen

Anhang II
Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen


 
 
 


Drucksache 575/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet, bestrebt, ihre freundschaftlichen Beziehungen weiter zu festigen, besorgt über das Anwachsen der Kriminalität insgesamt und insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und seiner Finanzierung, in Anerkennung der großen Bedeutung der Zusammenarbeit ihrer Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von Straftaten von erheblicher Bedeutung, in Bekräftigung ihrer Anerkennung der Grundsätze des Völkerrechts und der Verpflichtungen, die sich aus für sie verbindlichen internationalen Übereinkünften und Verträgen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ergeben sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Bereiche der Zusammenarbeit

Artikel 2
Beachtung der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verträgen

Artikel 3
Mittel der Zusammenarbeit

Artikel 4
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings

Artikel 5
Ersuchen und Schriftverkehr

Artikel 6
Grenzen der Zusammenarbeit

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 9
Austausch von Fachwissen und Einrichtung einer Expertenkommission

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Zuständige Behörden, die mit der Umsetzung dieses Abkommens betraut sind

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 361/11

... "Kommt eine Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten, nachdem eine Vertragspartei nach Satz 1 schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder teilweise nicht zustande, wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt. Die Landesschiedsstelle ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden."



Drucksache 90/11

... 40. nimmt die jüngsten rechtlichen Entwicklungen betreffend das EU-Verbot der Einfuhr von Robbenerzeugnissen zur Kenntnis, vor allem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1007/20091 (Rechtssache T- 18/10, Inuit Tapiriit Kanatami/Parlament und Rat), die vor dem Gericht anhängig ist; nimmt das Konsultationsverfahren unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation (WTO) zur Kenntnis, welches von Kanada und Norwegen beantragt wurde; äußert seine Hoffnung, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien infolge der Urteile des EuGH und der Ergebnisse der WTO-Verfahren beigelegt werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 774/11 (Beschluss)

... 7. Nach Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags haben die OS-Mittler die Aufgabe, die Parteien über die Vor- und Nachteile der von den AS-Stellen angewandten Verfahren zu informieren bzw. zu beraten.



Drucksache 805/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Auftrag und Ziele

Artikel 7a
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der KIC

Artikel 7b
Dauer, Verlängerung und Ende einer KIC

Artikel 15
Programmplanung und Berichterstattung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 22a
Auflösung des EIT

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Satzung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

Abschnitt 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Abschnitt 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Abschnitt 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Abschnitt 4
Der Direktor/Die Direktorin

Abschnitt 5
Personal des EIT


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... sei, die Interessen verschiedener Kläger mit gleichgerichteten Interessen zu bündeln, um den Rechtsschutz der Parteien zu verbessern. Es fehle aber an den gleichgerichteten Interessen von Anlegern, die Prospekthaftungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend machten, und Anlegern, die Ansprüche gegen ihren Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung verfolgten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/1/11




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.