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"Rechteinhaber"
Drucksache 527/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt COM(2012) 478 final
... - die Gewährleistung, dass bei einer Umstellung von ausschließlichen Nutzungsrechten auf die gemeinsame Nutzung der Wettbewerb durch zusätzliche Nutzer gestärkt wird und insbesondere derzeitigen oder künftigen Rechteinhabern keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile entstehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsrahmen
3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung
3.1. Drahtlose Breitbanddienste
3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft
3.3. Forschung und innovative Technologien
4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung
4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen
4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten
4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder
5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa
5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten
5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen
6. die nächsten Schritte
Drucksache 577/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... Um die Schaffung, Produktion und Verbreitung ihrer Produkte über digitale Plattformen voranzutreiben, muss die Kultur- und Kreativwirtschaft strategische, faire Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen eingehen. Dies kann zur Entstehung innovativer Geschäftsmodelle führen, bei denen auf unterschiedliche Weisen auf Inhalte zugegriffen wird und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Rechteinhaber (Einkünfte) und der Allgemeinheit (Zugang zu Inhalten und zum Wissen, dadurch Förderung der kulturellen Kompetenz und der Medienkompetenz) besteht. In diesem Zusammenhang sollte auch das Potenzial von Europeana14 - der zentralen Plattform zur Vernetzung der digitalen Sammlungen der Bibliotheken, Museen und Archive Europas - umfassender ausgeschöpft werden, so dass sie die Grundlage für ein neues "Ökosystem" digitaler Anwendungen und Produkte für Tourismus, Bildung, Kultur- und Kreativwirtschaft bilden kann.
1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020
Wachstumsstarke Sektoren
3 Innovationskatalysator
Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power
2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen
3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten
Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien
Schwerpunkte der Politik
Wandel des Qualifikationsbedarfs
Besserer Zugang zu Kapital
Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle
Vergrößerung der internationalen Reichweite
Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit
4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene
Ein geeigneter Rechtsrahmen
Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning
2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente
5. Überwachung der Fortschritte
Drucksache 413/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass als Priorität die grenzüberschreitende Rechteklärung vereinfacht wird, so dass die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten verbessert wird und eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber für die gemeinschaftsweite Online-Nutzung sichergestellt ist.
Drucksache 308/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg.
... 4. Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass die geplante Richtlinie die besonderen Probleme von Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit verwaisten Werken außer Acht lässt. Artikel 2 Absatz 2 der geplanten Richtlinie regelt, dass Werke mit mehr als einem Rechteinhaber dann nicht mehr als "verwaist" gelten sollen, wenn einer der Rechteinhaber ermittelt und ausfindig gemacht wurde. Dieser Fall kommt in der Praxis der Rundfunkanstalten sehr häufig vor. Seine Erfassung durch den Geltungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie führt zu Lasten der Rundfunkanstalten dazu, dass diese Werke auch im Falle einer Zustimmung des ermittelten Rechteinhabers nur unter den Bedingungen der Richtlinie ausgewertet werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine diesbezügliche Anpassung der Richtlinie einzusetzen.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegten Rahmenbedingungen gestattet, ohne dass dies einer Frequenzzuteilung bedarf."
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 685/11 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 3 - neu - TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG , Nummer 50 § 53 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 45n Absatz 1, Absatz 7 Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 48 Absatz 3 TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 53 Absatz 1 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG , Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 55 Absatz 5 Satz 3 TKG , Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 TKG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 6 TKG , Nummer 55 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG , Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG , Nummer 60 Buchstabe a § 63 Absatz 1 Satz 4 TKG , Buchstabe b § 63 Absatz 2 Satz 2 TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 58 § 61 TKG allgemein
12. Zu Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 TKG , Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 308/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg.
... Um urheberrechtlich geschützte Werke in einer digitalen Online-Bibliothek oder einem digitalen Archiv der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Wenn der jeweilige Urheberrechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann, werden die betreffenden Werke als verwaiste Werke bezeichnet. Somit können die Genehmigungen, die erforderlich sind, um Werke online zur Verfügung stellen, nicht eingeholt werden. Bibliotheken oder sonstige Einrichtungen, die der Öffentlichkeit ohne eine vorherige Genehmigung Werke online zur Verfügung stellen, laufen Gefahr, Urheberrechte zu verletzen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Konsultation interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Verwaiste Werke
Artikel 3 Sorgfältige Suche
Artikel 4 Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk
Artikel 5 Ende des Status als verwaistes Werk
Artikel 6 Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
Artikel 7 Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke
Artikel 8 Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 9 Stichtag für die Anwendbarkeit
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfungsklausel
Artikel 12 Entry into Force
Artikel 13
Anhang
Drucksache 308/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg.; Ratsdok. 10832/11
... 3. Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass die geplante Richtlinie die besonderen Probleme von Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit verwaisten Werken außer Acht lässt. Artikel 2 Absatz 2 der geplanten Richtlinie regelt, dass Werke mit mehr als einem Rechteinhaber dann nicht mehr als "verwaist" gelten sollen, wenn einer der Rechteinhaber ermittelt und ausfindig gemacht wurde. Dieser Fall kommt in der Praxis der Rundfunkanstalten sehr häufig vor. Seine Erfassung durch den Geltungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie führt zu Lasten der Rundfunkanstalten dazu, dass diese Werke auch im Falle einer Zustimmung des ermittelten Rechteinhabers nur unter den Bedingungen der Richtlinie ausgewertet werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine diesbezügliche Anpassung der Richtlinie einzusetzen.
Drucksache 685/2/11
Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Systeme zur Erteilung von Lizenzen für die Nutzung von Urheberrechten für legale Online-Angebote zu vereinfachen und transparenter zu machen. 28 Im Zeitalter des Internets muss sich die kollektive Rechteverwaltung hin zu europäischen Modellen entwickeln können, die die Erteilung von für mehrere Regionen geltenden Lizenzen für eine Vielzahl von Online-Diensten erleichtert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Rechteinhaber gewährleistet. Die aus einer Überarbeitung des Rechtsrahmens erwachsende neue Flexibilität wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle begünstigen, die eine weite und zielgenaue Verbreitung kreativer Inhalte für mobilere Konsumenten ermöglichen. Im Übrigen muss die Digitalisierung des Fundus der kulturellen Einrichtungen in Europa, einschließlich verwaister Werke, erleichtert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... Gegenstand dieses Artikels sind die Teilnahme an und die Organisation von Sitzungen der Beobachtungsstelle. Vorgesehen ist, dass das Amt Experten einlädt, die von öffentlichen Verwaltungen, von Einrichtungen und Organisationen, die mit dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums befasst sind, vom privaten Sektor sowie vom Europäischen Parlament und der Kommission entsandt werden. Was den privaten Sektor anbelangt, sollten die von Produktfälschungen am stärksten betroffenen Branchen repräsentiert sein. Es sollten also Vertreter aus verschiedenen Sektoren einbezogen werden. Vertreten sein sollten Rechteinhaber, Internet-Diensteanbieter und Telekommunikationsunternehmen. Auch Verbrauchervertreter sollten mitwirken. Außerdem sieht dieser Artikel die Möglichkeit vor, Arbeitsgruppensitzungen der Beobachtungsstelle zu organisieren.
Drucksache 413/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass als Priorität die grenzüberschreitende Rechteklärung vereinfacht wird, so dass die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten verbessert wird und eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber für die gemeinschaftsweite Online-Nutzung sichergestellt ist.
Drucksache 347/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 98/34 /EG, 2004/22 /EG, 2007/23 /EG, 2009/105 /EG und 2009/23 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 315 endg.
... c) Lizenzen für jene Rechte des geistigen Eigentums, die für die Verwendung von Spezifikationen von wesentlicher Bedeutung sind, werden an Interessenten nach dem FRAND-Grundsatz (Lizenzvergabe zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen) vergeben; im Ermessen des Rechteinhabers schließt dies eine Lizenzvergabe ohne Gegenleistung für wesentliche Rechte des geistigen Eigentums ein.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen
Artikel 3 Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien
Artikel 4 Transparenz von Normen
Artikel 5 Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten
Kapitel III Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union
Artikel 6 Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten
Artikel 7 Normungsaufträge für europäische Normungsgremien
Artikel 8 Einwände gegen harmonisierte Normen
Kapitel IV Normen im IKT-Bereich
Artikel 9 Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich
Artikel 10 Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Kapitel V Finanzierung der europäischen Normung
Artikel 11 Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union
Artikel 12 Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union
Artikel 13 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 14 Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel VI Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung
Artikel 16 Delegierte Rechtsakte
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Berichte
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Änderungen
Artikel 21 Nationale Normungsgremien
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Aufhebungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Normungsgremien:
Anhang II Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT
Anhang III Organisationen Europäischer Interessengruppen
Drucksache 129/2/11
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... zur Benehmensherstellung mit den Ländern sind grundsätzlich zu begrüßen. Im Fall des Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG) ist das Erfordernis eines Einvernehmens jedoch nicht sachgerecht, da sich die Bestimmung nicht nur auf Landesbehörden, sondern auch die Rechteinhaber bezieht. Das Erfordernis eines Einvernehmens mit den Netzbetreibern erschwert das im Hinblick auf den Betrieb von Mobilfunkblockern erforderliche Abstimmungsverfahren und würde der Intention des Ausschusses für Kulturfragen zuwiderlaufen.
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Während das Internet grenzenlos ist, werden die Online-Märkte in der EU immer noch durch eine Vielzahl von Barrieren fragmentiert. Europa ist nach wie vor gekennzeichnet durch ein Nebeneinander aus nationalen Online-Märkten, und es kommt vor, dass es für europäische Bürger unmöglich ist, urheberrechtlich geschützte Werke oder Dienstleistungen elektronisch in einem digitalen Binnenmarkt zu erwerben. Die Technologie, die Geschwindigkeit der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und die wachsende Autonomie der Online-Verbraucher – alles verlangt eine ständige Bewertung der Frage, ob die derzeitigen Urheberrechte die richtigen Anreize setzen und Rechteinhaber, Rechtenutzer und Verbraucher in die Lage versetzen, die Möglichkeiten moderner Technologien auszuschöpfen.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Um das Vertrauen der Rechteinhaber und Nutzer zu stärken und eine grenzübergreifende Lizenzierung zu erleichtern, muss die Verwaltung und Transparenz der kollektiven Rechtewahrnehmung verbessert und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Einfachere, einheitlichere und technologieneutrale Lösungen für eine grenzübergreifende und europaweite Lizenzierung im audiovisuellen Sektor werden der Kreativität neue Impulse geben und den Produzenten der Inhalte wie den Rundfunkveranstaltern helfen – ganz zum Nutzen der europäischen Bürger. Solche Lösungen sollten allerdings die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber wahren. Die Rechteinhaber würden somit nicht gezwungen Lizenzen für ganz Europa zu erteilen, sondern könnten ihre Lizenzen auf bestimmte Gebiete beschränken und die Höhe der Lizenzgebühren vertraglich festsetzen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Es ist außerordentlich wichtig, geistiges Eigentum, das mit Waren, Dienstleistungen und Auslandsinvestitionen der EU verknüpft ist, angemessen zu schützen. Um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu verbessern und die Verfahren zu straffen, überarbeiten wir derzeit die diesbezüglichen Regeln, damit die Zollbehörden an der EU-Außengrenze tätig werden können. Wir werden außerdem unsere Strategie aus dem Jahr 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern überarbeiten und an die neuen Herausforderungen anpassen. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und Rechteinhaber in der Wissenswirtschaft zu sichern und zu verbessern, sind ein wirksamerer Schutz und eine wirksamere Durchsetzung der Immaterialgüterrechte (einschließlich geografischer Angaben) in allen Auslandsmärkten nötig, zumal in Schwellenländern. Diesbezüglich würde die weitere Harmonisierung der Schutzregeln für geistiges Eigentum die Möglichkeiten der Kommission verbessern, mit unseren wichtigsten Handelspartnern im Namen der EU strengere immaterialgüterrechtliche Schutzverpflichtungen auszuhandeln. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen ist darauf zu achten, dass die Klauseln zum Schutz des geistigen Eigentums ein Schutzniveau bieten, das mit dem derzeitigen Schutz innerhalb der EU weitestgehend identisch ist, wobei dem Entwicklungsgrad der betreffenden Länder Rechnung zu tragen ist. Mit dem Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) soll ein umfassender internationaler Rahmen - ein Katalog „bewährter Verfahren“ - geschaffen werden, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums wirksam zu verfolgen. Sobald Einigung über die Anwendung dieses Abkommens erzielt ist, wird es einen neuen, wirksamen internationalen Standard setzen, der auf dem TRIPS-Übereinkommen der WTO fußt.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 7/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
... 5 dass ihr Land die Streichung der Entschließung 87 (Minneapolis 1998) der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten anerkannt hat, da während der Debatten Einigung darüber erzielt worden war, dass es nicht notwendig ist, neue Bestimmungen zur Präzisierung der Verantwortlichkeiten einer notifizierenden Verwaltung in der Vollzugsordnung für den Funkdienst zu erarbeiten, wenn diese im Namen einer Gruppe von Verwaltungen handelt und in dieser Eigenschaft Verwahrerin und Hüterin der mit den Ressourcen Umlaufbahnen und Frequenzspektrum verbundenen Rechte ist, die die betreffende Gruppe der Verwaltungen genießt, und somit dafür garantiert, dass die Nutzung dieser Ressourcen gemäß den von den Rechteinhabern festgelegten Bedingungen geschieht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006
Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,
Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten
Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992
Teil I Vorwort
Kapitel I Grundlegende Bestimmungen
Artikel 11 Generalsekretariat
Kapitel II Sektor für das Funkwesen
Artikel 13 Funkkonferenzen und Funkversammlungen
Kapitel V Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union
Artikel 28 Finanzen der Union
Artikel 29 Sprachen
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens
Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992
Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992
Teil I Vorwort
Kapitel I Arbeitsweise der Union
Abschnitt 1
Artikel 2 Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte
Abschnitt 2
Artikel 4 Rat
Abschnitt 3
Artikel 5 Generalsekretariat
Abschnitt 4
Artikel 6 Koordinierungsausschuss
Abschnitt 5 Sektor für das Funkwesen
Artikel 12 Büro für das Funkwesen
Abschnitt 6 Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen
Artikel 15 Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen
Abschnitt 7 Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 16 Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 17 A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 18 Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Abschnitt 8 Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren
Artikel 19 Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union
Artikel 21 Empfehlungen einer Konferenz an eine andere
Kapitel II Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen
Artikel 23 Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02
Artikel 24 Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02
Artikel 25 Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02
Kapitel IV Andere Bestimmungen
Artikel 33 Finanzen
Anlage Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens
Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Das Fehlen eines europäischen Rahmens für eine effiziente Urheberrechteverwaltung in der Union verkompliziert die Online-Bereitstellung von Wissen und Kulturgütern ganz erheblich. Die Schaffung eines europäischen digitalen Binnenmarkts erfordert eine effiziente Nutzung des Potenzials der Online-Verbreitung, indem kreative Inhalte leichter verfügbar gemacht werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten und ihre Werke angemessen geschützt sind. Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf die Abgaben für Privatkopien Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkauf und die Herstellung von Trägermedien hat. Die Kommission wird unter Berücksichtigung der Gespräche zwischen den Beteiligten geeignete Lösungsansätze erarbeiten.
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Welches sind Ihrer Ansicht nach die Hauptdefizite des gegenwärtigen Systems der Patentstreitbeilegung, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 behoben werden sollten, und mit welcher der oben beschriebenen Lösungen ließe sich der Schutz des gewerblichen Eigentums sowohl für die Rechteinhaber in Bezug auf die Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte als auch für die Personen, die diese Rechte anfechten wollen, im Rahmen der Verordnung am ehesten verbessern?
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Für die Schaffung eines effizienten Unterstützungsdienstes für die Gesellschaftsrechtsrichtlinien muss eine Lösung gefunden werden, die in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Die im Rahmen des BRITE-Projekts entwickelten Lösungen beruhen auf der Zusammenarbeit der Unternehmensregister und gewährleisten ein hohes Maß an Interoperabilität. Die Rechteinhaber der technologischen Lösungen sind allerdings die Mitglieder des BRITE-Konsortiums, so dass diese Technologien möglicherweise nur auf Vertragsbasis verwendet werden können.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 654/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Modernisierung der IKT-Normung in der EU - der Weg in die Zukunft KOM (2009) 324 endg.; Ratsdok. 11909/09
... ")8; in diesem Zusammenhang kann der Rechteinhaber nach seinem Ermessen auch wesentliches geistiges Eigentum gebührenfrei lizenzieren.
Weissbuch Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft
1. Auf dem Weg zu einer Modernen Ikt-Normungspolitik
2. Schlüsselaspekte der Modernisierung der IKT-Normung in der EU
2.1 Merkmale von IKT-Normen im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen
2.2 Anwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
2.3 Förderung der Synergien zwischen IKT-Forschung, -Innovation und -Normung
2.4 Rechte an geistigem Eigentum an IKT-Normen
2.5 Einbeziehung von Foren und Vereinigungen in den IKT-Normungsprozess
3. Die nächsten Schritte
Drucksache 44/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus " KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09
... 2. Anregung des internationalen Vertriebs und der Verkaufsförderung für audiovisuelle Werke. Das Programm unterstützt den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Zusammenschlüssen von Rechteinhabern/Vertriebsagenten/Vertriebsfirmen, um den Vertrieb (Kinos, Fernsehen, IPTV, Web-TV und VOD-Plattformen) und die Verkaufsförderung für audiovisuelle Werke in den Gebieten ihrer jeweiligen Partner zu gewährleisten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
MEDIA 2007
Euromed Audiovisuel
EU -AKP
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel 1 Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Anwendungsbereich des Programms
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Teilnahme am Programm
Artikel 5 Ziele des Programms
Kapitel 2 Operative Ziele des Programms
Artikel 6 Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung
Artikel 7 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Umsetzung der operativen Ziele
Kapitel 3 Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen
Artikel 10 Finanzbestimmungen
Artikel 11 Durchführung dieses Beschlusses
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft
Artikel 14 Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Haushalt
Kapitel 4 Inkrafttreten
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Durchzuführende Maßnahmen
1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung
1 Operatives Ziel
2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3 Operatives Ziel
Finanzbogen
Drucksache 783/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
... Bibliotheken interessieren sich für Massendigitalisierungsprojekte, weil sie ihre Archive bewahren und deren Inhalte online verbreiten möchten, darunter auch verwaiste Werke (geschützte Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden können). Forschungs- und Bildungseinrichtungen wünschen sich eine größere Flexibilität bei der Verbreitung von Bildungsmaterial, z.B. auch im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fernunterrichts. Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Informationen oder Wissensprodukten noch immer auf Hindernisse. Insbesondere Sehbehinderte drängen auf Stillung ihres Lesehungers, denn nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen gibt es in barrierefrei zugänglichen Formaten – eine Situation, die durch Beschränkungen des grenzüberschreitenden Vertriebs, selbst zwischen Ländern mit der gleichen Sprache, noch weiter verschlechtert wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grünbuch und öffentliche Konsultation
3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse
3.1. Bibliotheken und Archive
3.2. Verwaiste Werke
3.3. Lehre und Forschung
3.4. Menschen mit Behinderungen
3.5. Nutzererstellte Inhalte
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 727/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt KOM (2009) 467 endg.; Ratsdok. 13286/09
... Die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie kommt nicht nur den Rechteinhabern zugute, sondern ist auch im Sinne anderer Akteure, wie Importeure, Fair-Trade-Organisationen und Einzelhandel einschließlich E-Commerce-Plattformen.
Mitteilung
1. Rechte des geistigen Eigentums durchsetzen: eine Langfristige Verpflichtung wird in die Tat umgesetzt
2. Herausforderungen erkennen und Risiken eindämmen: Eu-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
2.1. Die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch umfassenden Austausch von Informationen und bewährten Praktiken unterstützen
2.2. Die Beobachtungsstelle zur Plattform für beteiligte Akteure und Mitgliedstaaten machen
3. Die Verwaltungszusammenarbeit Europaweit fördern
3.1. Nationale Strukturen und Systeme transparenter machen
3.2. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch modernen Informationsaustausch fördern
4. Bündnisse schmieden: Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren erleichtern
4.1. Auf Gemeinsamkeiten zwischen den Akteuren konzentrieren
4.2. Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch einen Dialog zwischen den Akteuren bekämpfen
4.3. Gegen den Internet-Handel mit gefälschten Waren vorgehen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... " das weltweite Ausmaß, das schnelle Wachstum und die schädlichen wirtschaftlichen Folgen der digitalen Piraterie für die Rechteinhaber hervorgehoben werden,
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
Drucksache 279/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... bb) Mit dem Auskunftsanspruch gegenüber Dritten soll insbesondere ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern geschaffen werden. Ziel war es, dadurch den Rechteinhabern eine Ermittlung des Verletzers bei Rechtsverletzungen im Internet zu ermöglichen (vgl. Entwurfsbegründung, BT-Drs.
Drucksache 536/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008) 464 endg.; Ratsdok. 12217/08
... "-Klausel das mit Zustimmung des Rechteinhabers erfolgende Angebot einer ausreichenden Anzahl von Kopien des Tonträgers an die Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung würde auch eine anderweitige kommerzielle Nutzung eines Tonträgers umfassen wie zum Beispiel die Bereitstellung des Tonträgers an Online-Einzelhändler.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
5 Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 1 Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 10a Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 47/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Viele Beiträge fordern die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Rechteinhabern und Verbrauchern bei Themen wie DRM-Systemen, Online-Inhalten und Online-Filmen zu fördern (auch durch Chartas oder Verhaltenskodizes).
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Kreative Online-Inhalte
1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
1.3. Zweck dieser Mitteilung
2. Herausforderungen und Vorschläge
2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme
2.4. Legale Angebote und Piraterie
3. Fazit
Anhang Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte
Gebietsübergreifende Lizenzierung
Legale Angebote und Piraterie
Drucksache 524/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... Durch die Richtlinie wurde das Recht der Urheber auf Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung harmonisiert. Da diese Harmonisierung in erster Linie darauf abzielte für die Rechteinhaber einen hohen Schutz zu gewährleisten, wurden die ausschließlichen Rechte äußerst weit gefasst. Einige Beteiligte bezweifeln jedoch, dass die Einführung ausschließlicher Rechte für alle Kategorien von Rechteinhabern eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen gewährleistet. So argumentieren die Urheber (wie Komponisten, Regisseure und Journalisten) und insbesondere die ausübenden Künstler, dass ihnen das neue Recht auf Zugänglichmachung hinsichtlich der Online-Nutzung ihrer Werke keine nennenswerten Einnahmen beschert hat.
Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
1. Einleitung
1.1. Zweck dieses Grünbuchs
1.2. Gegenstand des Grünbuchs
2. Allgemeines
3. Ausnahmen für spezielle Bereiche
3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive
3.1.1. Digitalisierung Erhaltung
3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke
3.1.3. Verwaiste Werke
3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung
3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken
3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Drucksache 524/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... 3. Der Bundesrat begrüßt die klare Aussage des Grünbuchs, dass ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz für geistiges Schaffen von grundlegender Bedeutung ist. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine rigorose und wirksame Regelung zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erforderlich ist, damit Urheber und ausübende Künstler zu weiterem geistigen Schaffen ermutigt werden. Ein klarer Urheberrechtsschutz liegt damit nicht nur im Interesse der Rechteinhaber, sondern gerade auch der Nutzer der Werke in Bildung und Wissenschaft. Bei der Verbreitung von Inhalten, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, sollte daher eine ausgewogene Balance der Interessen von Rechteinhabern und der Belange von Wissenschaft und Bildung erhalten bleiben.
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Patentrechte bieten jedoch nicht nur dem Rechteinhaber Vorteile, sondern dienen auch der Verbreitung von Wissen. Konkurrierende Unternehmen können aufgrund der Patente ihres Wettbewerbers zwar Marktanteile verlieren, profitieren dank der veröffentlichten Erfindungen jedoch von neuen technischen Möglichkeiten und müssen weniger Zeit in die "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 91/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea (2007/2186(INI))
... 31. fordert Südkorea nachdrücklich auf, den Kampf gegen die Internet-Piraterie zu verstärken, indem für Netzbetreiber Anreize für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie geschaffen werden, das Zentrum für Urheberrechtsschutz ermuntert wird, ausländische Rechteinhaber gegen Online-Piraterie ihrer Werke zu schützen, und indem gegen Personen, die an illegalen Internetseiten, Servern, Speicherdiensten und Dateitauschbörsen beteiligt sind, ermittelt und vorgegangen wird;
Drucksache 47/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Auf der anderen Seite weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass in Europa weiterhin ein Bündel von territorialen Urheberrechten besteht. Vor diesem Hintergrund ist die in der Mitteilung geschilderte Zurückhaltung der Rechteinhaber nachvollziehbar. Im Bereich der kollektiven Verwertung durch Verwertungsgesellschaften ist eine länderübergreifende Wahrnehmung der Rechte aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge zwischen den Verwertungsgesellschaften möglich. Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligen Verwertungsgesellschaften ermöglichen wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. Die in der Mitteilung angesprochene Empfehlung der Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, stellt aber dieses System von Gegenseitigkeitsverträgen in Frage. Die Empfehlung ist deshalb vielfach - nicht zuletzt durch das Europäische Parlament (Entschließung vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission) - kritisiert worden. Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "
- Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
- Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
- Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]
- Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie
Drucksache 598/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums - Antrag des Freistaates Bayern -
... Die im Antrag zum Ausdruck kommende starke Betonung der Interessen der Rechteinhaber von "
Drucksache 240/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
... " benutzt. Unbefugt ist die Benutzung des Zeichens oder der Bezeichnungen, wenn eine Erlaubnis des zur Zeichenführung Berechtigten fehlt und die Verwendung als nicht mehr sozialadäquat erscheint. Grundsätzlich ist daher die vorherige oder nachträgliche Zustimmung des Rechteinhabers notwendig. Darüber hinaus kann sich die Befugnis auch aus den Grundrechtsgewährleistungen des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG)
Abschnitt 1 Deutsches Rotes Kreuz
§ 1 Rechtsstellung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
Abschnitt 2 Andere freiwillige Hilfsgesellschaften
§ 4 Rechtsstellung
§ 5 Aufgaben
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass des Gesetzentwurfs
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit eines neuen Gesetzes
II. Regelungsinhalt
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
a Schutzzeichen
b Kennzeichen
Zu den §§ 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 325: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
Drucksache 311/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (2007/2211(INI))
... 52. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine gründliche Überprüfung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums einzuleiten, um die widersprüchlichen Ziele des Schutzes der Rechteinhaber und des freien und fairen Zugangs zu Kulturerzeugnissen und -dienstleistungen im Acquis communautaire, in den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und in den von der Europäischen Union geschlossenen bilateralen Abkommen besser miteinander in Einklang zu bringen und so die Ursachen von Fälschungen und Produktpiraterie zu beseitigen;
Drucksache 47/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Auf der anderen Seite weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass in Europa weiterhin ein Bündel von territorialen Urheberrechten besteht. Vor diesem Hintergrund ist die in der Mitteilung geschilderte Zurückhaltung der Rechteinhaber nachvollziehbar. Im Bereich der kollektiven Verwertung durch Verwertungsgesellschaften ist eine länderübergreifende Wahrnehmung der Rechte aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge zwischen den Verwertungsgesellschaften möglich. Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligen Verwertungsgesellschaften ermöglichen wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. Die in der Mitteilung angesprochene Empfehlung der Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, stellt aber dieses System von Gegenseitigkeitsverträgen in Frage. Die Empfehlung ist deshalb vielfach - nicht zuletzt durch das Europäische Parlament (Entschließung vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission) - kritisiert worden. Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "
Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]
Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie
Drucksache 310/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa (2007/2153(INI))
... G. in der Erwägung, dass sich in der heutigen Informationsgesellschaft neue Produktions-, Vertriebs- und Konsumformen herausbilden, durch die neue Kulturerzeugnisse und -dienstleistungen entstehen, die vor Piraterie geschützt werden müssen, aber auch ganz allgemein geeignete unternehmerische und wirtschaftliche Modelle erforderlich machen die den Zugang zu, die Öffnung und die Vielfalt von Produkten kulturellen Inhalts sicherstellen und gleichzeitig ihre besondere Eigenschaft verglichen mit gewöhnlichen Handelswaren bewahren und allen Kategorien von Rechteinhabern eine gerechte Bezahlung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter kultureller Inhalte gewähren H. in der Erwägung, dass die kulturellen Güter und Dienstleistungen besondere Merkmale aufweisen die sie von anderen Gütern und Dienstleistungen unterscheiden und die bei der Ausarbeitung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen,
Drucksache 524/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... 3. Der Bundesrat begrüßt die klare Aussage des Grünbuchs, dass ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz für geistiges Schaffen von grundlegender Bedeutung ist. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine rigorose und wirksame Regelung zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erforderlich ist, damit Urheber und ausübende Künstler zu weiterem geistigen Schaffen ermutigt werden. Ein klarer Urheberrechtsschutz liegt damit nicht nur im Interesse der Rechteinhaber, sondern gerade auch der Nutzer der Werke in Bildung und Wissenschaft. Bei der Verbreitung von Inhalten, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, sollte daher eine ausgewogene Balance der Interessen von Rechteinhabern und der Belange von Wissenschaft und Bildung erhalten bleiben.
Drucksache 582/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Derartige, für einen modernen, effektiven Unterrichtsablauf auch im Interesse der Schüler weiterhin notwendige Kopien sind künftig nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Bundesrat geht davon aus, dass seitens der Rechteinhaber nicht beabsichtigt ist, die Kopien grundsätzlich zu verbieten. Dies wäre nicht nur aus Sicht der Schulen, sondern auch aus Sicht der Urheber problematisch, weil die bisherige Vergütung entfallen würde, ohne dass das Verbot wirksam kontrolliert werden könnte. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilt wird. Dies gilt sowohl für das Verfahren als auch für die Frage einer Lizenzzahlung. Zunächst sind daher die Beteiligten (Kultusverwaltung, Schulbuchverlage, Urheber und ZFS - Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) aufgefordert, sinnvolle und praktikable Regelungen zu treffen, die den Primärmarkt der Schulbuchverlage ausreichend schützen, aber im Schulbetrieb notwendige Kopien zu angemessenen Bedingungen und ohne Verwaltungsaufwand auf vertraglicher Basis weiter ermöglichen.
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... (51) Angesichts der sich ergebenden Beschränkungen auf den freien Zugang zu Funkfrequenzen sollte die Geltungsdauer eines individuellen Nutzungsrechts, das nicht handelbar ist, begrenzt sein. Wo die Nutzungsrechte Bestimmungen für die Verlängerung der Geltungsdauer umfassen, sollten die Mitgliedstaaten zuerst eine Überprüfung, einschließlich einer öffentlichen Anhörung, durchführen, wobei marktbezogene den Geltungsbereich betreffende und technische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Angesichts der Frequenzknappheit sollten Unternehmen erteilte individuelle Rechte regelmäßig überprüft werden. Bei der Durchführung dieser Überprüfung sollten die Mitgliedstaaten die Interessen der Rechteinhaber mit der Notwendigkeit in ein Gleichgewicht bringen, die Einführung des Frequenzhandels wie auch die flexiblere Frequenznutzung durch Allgemeingenehmigungen wann immer möglich zu fördern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Drucksache 64/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Grundsätzlich erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen auch geeignet, um - entsprechend der Zielrichtung der Richtlinie - die Position der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen zu stärken. Der grundsätzliche Ansatz im Gesetzentwurf, die Durchsetzung der Rechte durch materielle Ansprüche zu verbessern und nicht neue, dem deutschen Recht fremde, prozessuale Rechtsinstitute zu schaffen, wird unterstützt. Der Bundesrat sieht dabei durchaus die Schwierigkeiten, die Regelungen der Richtlinie, die teilweise auf ganz anderen Prozessrechtssystemen beruhen, in das deutsche Recht umzusetzen.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *
10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,
11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,
12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
Drucksache 798/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Der Deutsche Bundestag hat dieses Anliegen gleichwohl nicht aufgegriffen und führt in der Begründung zu § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG- neu aus, dass die Verwendung der nach § 113a TKG- neu gespeicherten Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben solle. Unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Strafverfahrensakte zu beanspruchen und dadurch mittelbar an dem Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörden eingeholten Bestandsdatenauskunft zu partizipieren. Mit dieser Begründung räumt das Gesetz selbst ein, dass ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nicht erfüllbar ist. Auf den diametralen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geht die Begründung nicht ein.
Drucksache 512/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung des Binnenmarktes für das Mobilfernsehen " KOM (2007) 409 endg.; Ratsdok. 12028/07
... Eine weitere wichtige Frage ist das Angebot von Premiuminhalten im Mobilfernsehen auf einer flexiblen, plattform- und grenzüberschreitenden Grundlage bei Sicherstellung einer angemessenen Bezahlung der Rechteinhaber. Wenn es ermöglicht werden soll, Mobilfernsehen jederzeit überall und mit jedem Gerät zu empfangen, so wird ein neues Konzept und eine neue Politik für den Schutz des Urheberrechts erforderlich, die möglicherweise insbesondere eine europaweite Gewährung von Lizenzrechten umfasst.
1. Mobilfernsehen: Eine neue Chance für die EU
2. Schlüsselfaktoren für den Erfolg
2.1. Technische Aspekte Normen/Interoperabilität
2.2. Innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für das Mobilfernsehen
2.3. Hochwertige Frequenzen für Mobilfernsehdienste
3. Ein integrierter Politikansatz für das Mobilfernsehen
4. Die nächsten Schritte
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 35. fordert die russischen Behörden auf, alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Urheber dieser rechtswidrigen Tätigkeiten aufgedeckt und die entsprechenden Produktionsstätten unbrauchbar gemacht werden und der Vertrieb über das Internet unterbunden wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass mit diesen Maßnahmen dafür gesorgt werden sollte, dass bekannte Produktionsstätten dieser Art mehrmals unangekündigt in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern inspiziert werden und das Lizenzierungssystem für Anlagen zur Herstellung optischer Datenträger gestärkt wird; betont, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb über das Internet diese Maßnahmen Änderungen der Rechtsvorschriften umfassen sollten, bei denen vorgesehen ist, dass Verwertungsgesellschaften nur im Namen des Rechteinhabers tätig werden dürfen, der diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigt, und Vorschriften erlassen werden, die der Umsetzung des Vertrags über Urheberrechte und des Vertrags über künstlerische Darbietungen und Tonträger dienen, die 1996 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen wurden;
Drucksache 64/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Grundsätzlich erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen auch geeignet, um - entsprechend der Zielrichtung der Richtlinie - die Position der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen zu stärken. Der grundsätzliche Ansatz im Gesetzentwurf, die Durchsetzung der Rechte durch materielle Ansprüche zu verbessern und nicht neue, dem deutschen Recht fremde, prozessuale Rechtsinstitute zu schaffen, wird unterstützt. Der Bundesrat sieht dabei durchaus die Schwierigkeiten, die Regelungen der Richtlinie, die teilweise auf ganz anderen Prozessrechtssystemen beruhen, in das deutsche Recht umzusetzen. Diese Schwierigkeiten werden noch dadurch verstärkt, dass einige Vorgaben höchst unklar sind. Besonders auffällig ist dies bei Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie, der Auskunftsansprüche gegen Dritte "
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG
3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG
8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
Drucksache 779/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu "i2010: Auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek " (2006/2040(INI))
... 21. billigt die Einsetzung der oben genannten Hochrangigen Sachverständigengruppe und unterstützt insbesondere ihre Vorschläge, die darauf abzielen, die verwaisten und vergriffenen Werke zu erfassen und Mechanismen auszuarbeiten, die die Suche nach den Rechteinhabern erleichtern;
Die Europäische Digitale Bibliothek, das Gesicht des vereinten Europas in seiner Vielfalt
Struktur und Inhalt der Europäischen Digitalen Bibliothek – ein dem europäischen kulturellen Erbe gemeinsamer mehrsprachiger Zugangspunkt
Verwaltung und Weiterverfolgung
Drucksache 254/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI))
... A. in der Erwägung, dass es die Kommission versäumt hat, vor Annahme der Empfehlung mit den Betroffenen und dem Parlament umfassende und gründliche Konsultationen abzuhalten; in der Erwägung, dass alle Kategorien von Rechteinhabern bei allen zukünftigen Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich konsultiert werden müssen, um eine faire und ausgewogene Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten,
Drucksache 582/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Derartige, für einen modernen, effektiven Unterrichtsablauf auch im Interesse der Schüler weiterhin notwendige Kopien sind künftig nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Bundesrat geht davon aus, dass seitens der Rechteinhaber nicht beabsichtigt ist, die Kopien grundsätzlich zu verbieten. Dies wäre nicht nur aus Sicht der Schulen, sondern auch aus Sicht der Urheber problematisch, weil die bisherige Vergütung entfallen würde, ohne dass das Verbot wirksam kontrolliert werden könnte. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilt wird. Dies gilt sowohl für das Verfahren als auch für die Frage einer Lizenzzahlung. Zunächst sind daher die Beteiligten (Kultusverwaltung, Schulbuchverlage, Urheber und ZFS - Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) aufgefordert, sinnvolle und praktikable Regelungen zu treffen, die den Primärmarkt der Schulbuchverlage ausreichend schützen, aber im Schulbetrieb notwendige Kopien zu angemessenen Bedingungen und ohne Verwaltungsaufwand auf vertraglicher Basis weiter ermöglichen.
Drucksache 676/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nach Lösungen zu suchen, mit denen die vorgenannten Probleme ausgeräumt oder zumindest vermindert werden. Er hält dies auch vor dem Hintergrund der derzeitigen tatsächlichen Entwicklung für zwingend geboten: Beispielsweise rechnet eine deutsche Staatsanwaltschaft auf Grund entsprechender Ankündigung eines Rechteinhabers damit, dass wegen der illegalen Verbreitung von lediglich vier Computerspielen über das Internet noch in diesem Jahr über 200 000 Urheberrechtsverstöße bei ihr angezeigt werden. Bei anderen Staatsanwaltschaften wurden in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrere 10 000 Fälle angezeigt. Den in dem Entwurf beschriebenen Verhaltensweisen kann unter Umständen eine ähnliche Breitenwirkung zukommen. Auch angesichts dessen muss zumindest eine auf die der Strafe würdigen und bedürftigen Handlungen begrenzte Tatbestandsfassung angestrebt werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB
zu a:
zu b:
Drucksache 209/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... 3. In materiellrechtlicher Hinsicht sollte - wie dies in Abschnitt 4 des Fragebogens der Kommission nachgefragt wird - ein europäisches Patentsystem auch durch eine weitere Harmonisierung des Patentrechts vorangetrieben werden. Dabei müssen die Vorschriften Klarheit über den Inhalt und Umfang eines Patents bringen, wobei bei der Bestimmung der Grenzen die Interessen der Rechteinhaber mit den Gemeinwohlinteressen - fairer Wettbewerb, ethisches Verhalten, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Informationsfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Forschung, Innovation - wohl abgewogen werden müssen. Darüber hinaus besteht aber auch Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf die in den Mitgliedstaaten divergierende Spruchpraxis, soweit diese in Grundsatzfragen voneinander abweicht, wie etwa bei der Festlegung des Schutzumfangs eines Patents (nur Wortsinn oder auch sog. äquivalente Lösung). Insoweit bedarf es aber zunächst einer umfassenden und sorgfältigen Informationsgewinnung über die bestehenden Divergenzen und ihrer Gründe.
Drucksache 257/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... es besteht die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des "
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 676/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... Beispielsweise rechnet eine deutsche Staatsanwaltschaft auf Grund entsprechender Ankündigung eines Rechteinhabers damit, dass wegen der illegalen Verbreitung von lediglich vier Computerspielen über das Internet noch in diesem Jahr über 200 000 Urheberrechtsverstöße bei ihr angezeigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB
Drucksache 257/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... es besteht die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des "
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,
7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG
23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 948/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit KOM (2005) 646 endg.; Ratsdok. 15983/05
... Eine erste öffentliche Konsultation fand 2003 statt. Die Kommission veröffentlichte auf ihre Webseiten Diskussionspapiere und forderte die interessierten Kreise auf, sich bis zum 15. Juli 2003 schriftlich dazu zu äußern. Daraufhin erhielt die Kommission mehr als 150 schriftliche Stellungnahmen (etwa 1 350 Seiten) von allen einschlägig Beteiligten (private und öffentliche Rundfunkveranstalter, Regulierungsstellen, Produzenten, Rechteinhaber, Künstler) und von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten. Anschließend wurde eine Reihe öffentlicher Anhörungen veranstaltet.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung der Interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
• Folgenabschätzung
1 Aufhebung der Richtlinie
2 Unveränderte Beibehaltung der Richtlinie
3 Einzelne Änderungen und Klarstellung des Wortlautes
4 Schaffung eines umfassenden Rahmens mit abgestufter Behandlung linearer und nichtlinearer Dienste
5 Vollständige Harmonisierung mit Gleichbehandlung linearer und nichtlinearer Dienste
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Kurzerläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3b
Artikel 3c
Artikel 3e
Artikel 3f
Artikel 3g
Artikel 3h
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Drucksache 396/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 4 des noch geltenden Gesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, dass die Bestände der Bibliothek nur an „Ort und Stelle“ zur Verfügung gestellt werden, soll künftig in der vom Verwaltungsrat der Bibliothek im Einklang mit den Schranken des Urheberrechts zu erlassenden Benutzungsordnung nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes geregelt werden. Die Benutzungseinschränkung ist aus Gründen des Bestandsschutzes für körperliche Medienwerke auch weiterhin in vollem Umfang erforderlich. Bei gewerblichen Publikationen sind Benutzungsbeschränkungen aus Rechtsgründen auch für unkörperliche Medienwerke nötig. Der Zugriff auf freie Netzpublikationen ist im Übrigen für Nutzer häufig technisch von jedem beliebigen Ort aus möglich und setzt nicht den Besuch in der Bibliothek voraus. Dies eröffnet Möglichkeiten für Benutzerdienstleistungen der Bibliothek, deren Komfort für Endnutzer im Einklang mit den urheberechtlichen Befugnissen der Rechteinhaber gestaltet werden muss. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, soweit das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Rechtsstellung, Sitz
§ 2 Aufgaben, Befugnisse
§ 3 Medienwerke
§ 4 Satzung, Benutzung, Kostenpflicht
§ 5 Organe
§ 6 Verwaltungsrat
§ 7 Generaldirektorin, Generaldirektor
§ 8 Beiräte
§ 9 Rechtsaufsicht
§ 10 Beamtinnen, Beamte
§ 11 Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
§ 12 Wohnungsfürsorge
§ 13 Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 14 Ablieferungspflicht
§ 15 Ablieferungspflichtige
§ 16 Ablieferungsverfahren
§ 17 Auskunftspflicht
§ 18 Zuschuss
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Verordnungsermächtigung
§ 21 Landesrechtliche Regelungen
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig
1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin
1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes
3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 15
Zu § 14
Zu § 18
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 21
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 23
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 745/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: i2010: Digitale Bibliotheken KOM (2005) 465 endg.; Ratsdok. 12981/05
... Bei einer eventuellen Überarbeitung des Urheberrechtsrahmens darf der bestehende, fein austarierte und nach langwierigen Diskussionen vereinbarte Interessensausgleich (Richtlinie 2001/29/EG des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167/10 vom 22. Juni 2001, BR-Drucksache 108/98) zwischen Rechteinhabern auf der einen und den für öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen und Archive geschaffenen Ausnahmetatbeständen auf der anderen Seite nicht einseitig zu Gunsten einer möglichst weit gehenden Verfügbarkeit von kulturellen Werken verschoben werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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