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145 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechteinhaber"


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Drucksache 527/12

... - die Gewährleistung, dass bei einer Umstellung von ausschließlichen Nutzungsrechten auf die gemeinsame Nutzung der Wettbewerb durch zusätzliche Nutzer gestärkt wird und insbesondere derzeitigen oder künftigen Rechteinhabern keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsrahmen

3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung

3.1. Drahtlose Breitbanddienste

3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft

3.3. Forschung und innovative Technologien

4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung

4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen

4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten

4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder

5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa

5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten

5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen

6. die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 577/12

... Um die Schaffung, Produktion und Verbreitung ihrer Produkte über digitale Plattformen voranzutreiben, muss die Kultur- und Kreativwirtschaft strategische, faire Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen eingehen. Dies kann zur Entstehung innovativer Geschäftsmodelle führen, bei denen auf unterschiedliche Weisen auf Inhalte zugegriffen wird und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Rechteinhaber (Einkünfte) und der Allgemeinheit (Zugang zu Inhalten und zum Wissen, dadurch Förderung der kulturellen Kompetenz und der Medienkompetenz) besteht. In diesem Zusammenhang sollte auch das Potenzial von Europeana14 - der zentralen Plattform zur Vernetzung der digitalen Sammlungen der Bibliotheken, Museen und Archive Europas - umfassender ausgeschöpft werden, so dass sie die Grundlage für ein neues "Ökosystem" digitaler Anwendungen und Produkte für Tourismus, Bildung, Kultur- und Kreativwirtschaft bilden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 413/1/11

... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass als Priorität die grenzüberschreitende Rechteklärung vereinfacht wird, so dass die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten verbessert wird und eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber für die gemeinschaftsweite Online-Nutzung sichergestellt ist.



Drucksache 308/1/11

... 4. Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass die geplante Richtlinie die besonderen Probleme von Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit verwaisten Werken außer Acht lässt. Artikel 2 Absatz 2 der geplanten Richtlinie regelt, dass Werke mit mehr als einem Rechteinhaber dann nicht mehr als "verwaist" gelten sollen, wenn einer der Rechteinhaber ermittelt und ausfindig gemacht wurde. Dieser Fall kommt in der Praxis der Rundfunkanstalten sehr häufig vor. Seine Erfassung durch den Geltungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie führt zu Lasten der Rundfunkanstalten dazu, dass diese Werke auch im Falle einer Zustimmung des ermittelten Rechteinhabers nur unter den Bedingungen der Richtlinie ausgewertet werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine diesbezügliche Anpassung der Richtlinie einzusetzen.



Drucksache 129/11

... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegten Rahmenbedingungen gestattet, ohne dass dies einer Frequenzzuteilung bedarf."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 685/11 (Beschluss)

... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 685/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 3 - neu - TKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG , Nummer 50 § 53 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 45n Absatz 1, Absatz 7 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 48 Absatz 3 TKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 53 Absatz 1 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG , Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 55 Absatz 5 Satz 3 TKG , Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 TKG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 6 TKG , Nummer 55 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG , Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG , Nummer 60 Buchstabe a § 63 Absatz 1 Satz 4 TKG , Buchstabe b § 63 Absatz 2 Satz 2 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 58 § 61 TKG allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 TKG , Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/11 (Beschluss)

... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG

16. Zu § 45a TKG allgemein

17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein

36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG

38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein

39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 308/11

... Um urheberrechtlich geschützte Werke in einer digitalen Online-Bibliothek oder einem digitalen Archiv der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Wenn der jeweilige Urheberrechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann, werden die betreffenden Werke als verwaiste Werke bezeichnet. Somit können die Genehmigungen, die erforderlich sind, um Werke online zur Verfügung stellen, nicht eingeholt werden. Bibliotheken oder sonstige Einrichtungen, die der Öffentlichkeit ohne eine vorherige Genehmigung Werke online zur Verfügung stellen, laufen Gefahr, Urheberrechte zu verletzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Verwaiste Werke

Artikel 3
Sorgfältige Suche

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5
Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8
Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9
Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfungsklausel

Artikel 12
Entry into Force

Artikel 13

Anhang


 
 
 


Drucksache 308/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass die geplante Richtlinie die besonderen Probleme von Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit verwaisten Werken außer Acht lässt. Artikel 2 Absatz 2 der geplanten Richtlinie regelt, dass Werke mit mehr als einem Rechteinhaber dann nicht mehr als "verwaist" gelten sollen, wenn einer der Rechteinhaber ermittelt und ausfindig gemacht wurde. Dieser Fall kommt in der Praxis der Rundfunkanstalten sehr häufig vor. Seine Erfassung durch den Geltungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie führt zu Lasten der Rundfunkanstalten dazu, dass diese Werke auch im Falle einer Zustimmung des ermittelten Rechteinhabers nur unter den Bedingungen der Richtlinie ausgewertet werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine diesbezügliche Anpassung der Richtlinie einzusetzen.



Drucksache 685/2/11

... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 685/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 52


 
 
 


Drucksache 129/1/11

... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und Rechteinhabern festgelegt werden. Die Beachtung solcher Rahmenbedingungen ist den Nutzern zwar bereits nach geltendem Recht vorgegeben (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG). Bei deren Festlegung hat sich die Bundesnetzagentur allerdings bislang nur mit den Bedarfsträgern ins Benehmen zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *

17. Zu § 45a TKG allgemein

18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

Zu Artikel 1 Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a

47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG

49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein

50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten

60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 232/11

... Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Systeme zur Erteilung von Lizenzen für die Nutzung von Urheberrechten für legale Online-Angebote zu vereinfachen und transparenter zu machen. 28 Im Zeitalter des Internets muss sich die kollektive Rechteverwaltung hin zu europäischen Modellen entwickeln können, die die Erteilung von für mehrere Regionen geltenden Lizenzen für eine Vielzahl von Online-Diensten erleichtert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Rechteinhaber gewährleistet. Die aus einer Überarbeitung des Rechtsrahmens erwachsende neue Flexibilität wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle begünstigen, die eine weite und zielgenaue Verbreitung kreativer Inhalte für mobilere Konsumenten ermöglichen. Im Übrigen muss die Digitalisierung des Fundus der kulturellen Einrichtungen in Europa, einschließlich verwaister Werke, erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 306/11

... Gegenstand dieses Artikels sind die Teilnahme an und die Organisation von Sitzungen der Beobachtungsstelle. Vorgesehen ist, dass das Amt Experten einlädt, die von öffentlichen Verwaltungen, von Einrichtungen und Organisationen, die mit dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums befasst sind, vom privaten Sektor sowie vom Europäischen Parlament und der Kommission entsandt werden. Was den privaten Sektor anbelangt, sollten die von Produktfälschungen am stärksten betroffenen Branchen repräsentiert sein. Es sollten also Vertreter aus verschiedenen Sektoren einbezogen werden. Vertreten sein sollten Rechteinhaber, Internet-Diensteanbieter und Telekommunikationsunternehmen. Auch Verbrauchervertreter sollten mitwirken. Außerdem sieht dieser Artikel die Möglichkeit vor, Arbeitsgruppensitzungen der Beobachtungsstelle zu organisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erläuterung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufgaben und Tätigkeiten

Artikel 3
Finanzierung

Artikel 4
Sitzungen der Beobachtungsstelle

Artikel 5
Informationspflichten

Artikel 6
Interne Verwaltungsvorschriften und Mitteilungen

Artikel 7
Inhalt des Tätigkeitsberichts

Artikel 8
Evaluierung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 413/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass als Priorität die grenzüberschreitende Rechteklärung vereinfacht wird, so dass die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten verbessert wird und eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber für die gemeinschaftsweite Online-Nutzung sichergestellt ist.



Drucksache 347/11

... c) Lizenzen für jene Rechte des geistigen Eigentums, die für die Verwendung von Spezifikationen von wesentlicher Bedeutung sind, werden an Interessenten nach dem FRAND-Grundsatz (Lizenzvergabe zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen) vergeben; im Ermessen des Rechteinhabers schließt dies eine Lizenzvergabe ohne Gegenleistung für wesentliche Rechte des geistigen Eigentums ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen

Artikel 3
Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien

Artikel 4
Transparenz von Normen

Artikel 5
Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten

Kapitel III
Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union

Artikel 6
Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten

Artikel 7
Normungsaufträge für europäische Normungsgremien

Artikel 8
Einwände gegen harmonisierte Normen

Kapitel IV
Normen im IKT-Bereich

Artikel 9
Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich

Artikel 10
Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Kapitel V
Finanzierung der europäischen Normung

Artikel 11
Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union

Artikel 12
Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union

Artikel 13
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 14
Verwaltungsmaßnahmen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung

Artikel 16
Delegierte Rechtsakte

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Berichte

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Nationale Normungsgremien

Artikel 22
Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Aufhebungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Normungsgremien:

Anhang II
Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT

Anhang III
Organisationen Europäischer Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 129/2/11

... zur Benehmensherstellung mit den Ländern sind grundsätzlich zu begrüßen. Im Fall des Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b (§ 55 Absatz 1 Satz 5 TKG) ist das Erfordernis eines Einvernehmens jedoch nicht sachgerecht, da sich die Bestimmung nicht nur auf Landesbehörden, sondern auch die Rechteinhaber bezieht. Das Erfordernis eines Einvernehmens mit den Netzbetreibern erschwert das im Hinblick auf den Betrieb von Mobilfunkblockern erforderliche Abstimmungsverfahren und würde der Intention des Ausschusses für Kulturfragen zuwiderlaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 51


 
 
 


Drucksache 305/11

... Während das Internet grenzenlos ist, werden die Online-Märkte in der EU immer noch durch eine Vielzahl von Barrieren fragmentiert. Europa ist nach wie vor gekennzeichnet durch ein Nebeneinander aus nationalen Online-Märkten, und es kommt vor, dass es für europäische Bürger unmöglich ist, urheberrechtlich geschützte Werke oder Dienstleistungen elektronisch in einem digitalen Binnenmarkt zu erwerben. Die Technologie, die Geschwindigkeit der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und die wachsende Autonomie der Online-Verbraucher – alles verlangt eine ständige Bewertung der Frage, ob die derzeitigen Urheberrechte die richtigen Anreize setzen und Rechteinhaber, Rechtenutzer und Verbraucher in die Lage versetzen, die Möglichkeiten moderner Technologien auszuschöpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 306/10

... Um das Vertrauen der Rechteinhaber und Nutzer zu stärken und eine grenzübergreifende Lizenzierung zu erleichtern, muss die Verwaltung und Transparenz der kollektiven Rechtewahrnehmung verbessert und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Einfachere, einheitlichere und technologieneutrale Lösungen für eine grenzübergreifende und europaweite Lizenzierung im audiovisuellen Sektor werden der Kreativität neue Impulse geben und den Produzenten der Inhalte wie den Rundfunkveranstaltern helfen – ganz zum Nutzen der europäischen Bürger. Solche Lösungen sollten allerdings die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber wahren. Die Rechteinhaber würden somit nicht gezwungen Lizenzen für ganz Europa zu erteilen, sondern könnten ihre Lizenzen auf bestimmte Gebiete beschränken und die Höhe der Lizenzgebühren vertraglich festsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 737/10

... Es ist außerordentlich wichtig, geistiges Eigentum, das mit Waren, Dienstleistungen und Auslandsinvestitionen der EU verknüpft ist, angemessen zu schützen. Um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu verbessern und die Verfahren zu straffen, überarbeiten wir derzeit die diesbezüglichen Regeln, damit die Zollbehörden an der EU-Außengrenze tätig werden können. Wir werden außerdem unsere Strategie aus dem Jahr 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern überarbeiten und an die neuen Herausforderungen anpassen. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und Rechteinhaber in der Wissenswirtschaft zu sichern und zu verbessern, sind ein wirksamerer Schutz und eine wirksamere Durchsetzung der Immaterialgüterrechte (einschließlich geografischer Angaben) in allen Auslandsmärkten nötig, zumal in Schwellenländern. Diesbezüglich würde die weitere Harmonisierung der Schutzregeln für geistiges Eigentum die Möglichkeiten der Kommission verbessern, mit unseren wichtigsten Handelspartnern im Namen der EU strengere immaterialgüterrechtliche Schutzverpflichtungen auszuhandeln. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen ist darauf zu achten, dass die Klauseln zum Schutz des geistigen Eigentums ein Schutzniveau bieten, das mit dem derzeitigen Schutz innerhalb der EU weitestgehend identisch ist, wobei dem Entwicklungsgrad der betreffenden Länder Rechnung zu tragen ist. Mit dem Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) soll ein umfassender internationaler Rahmen - ein Katalog „bewährter Verfahren“ - geschaffen werden, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums wirksam zu verfolgen. Sobald Einigung über die Anwendung dieses Abkommens erzielt ist, wird es einen neuen, wirksamen internationalen Standard setzen, der auf dem TRIPS-Übereinkommen der WTO fußt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 7/10

... 5 dass ihr Land die Streichung der Entschließung 87 (Minneapolis 1998) der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten anerkannt hat, da während der Debatten Einigung darüber erzielt worden war, dass es nicht notwendig ist, neue Bestimmungen zur Präzisierung der Verantwortlichkeiten einer notifizierenden Verwaltung in der Vollzugsordnung für den Funkdienst zu erarbeiten, wenn diese im Namen einer Gruppe von Verwaltungen handelt und in dieser Eigenschaft Verwahrerin und Hüterin der mit den Ressourcen Umlaufbahnen und Frequenzspektrum verbundenen Rechte ist, die die betreffende Gruppe der Verwaltungen genießt, und somit dafür garantiert, dass die Nutzung dieser Ressourcen gemäß den von den Rechteinhabern festgelegten Bedingungen geschieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 698/10

... Das Fehlen eines europäischen Rahmens für eine effiziente Urheberrechteverwaltung in der Union verkompliziert die Online-Bereitstellung von Wissen und Kulturgütern ganz erheblich. Die Schaffung eines europäischen digitalen Binnenmarkts erfordert eine effiziente Nutzung des Potenzials der Online-Verbreitung, indem kreative Inhalte leichter verfügbar gemacht werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten und ihre Werke angemessen geschützt sind. Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf die Abgaben für Privatkopien Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkauf und die Herstellung von Trägermedien hat. Die Kommission wird unter Berücksichtigung der Gespräche zwischen den Beteiligten geeignete Lösungsansätze erarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 440/09

... Welches sind Ihrer Ansicht nach die Hauptdefizite des gegenwärtigen Systems der Patentstreitbeilegung, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 behoben werden sollten, und mit welcher der oben beschriebenen Lösungen ließe sich der Schutz des gewerblichen Eigentums sowohl für die Rechteinhaber in Bezug auf die Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte als auch für die Personen, die diese Rechte anfechten wollen, im Rahmen der Verordnung am ehesten verbessern?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09




Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren

Frage 1:

2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem

Frage 2:

3. Gerichtsstandsvereinbarungen

Frage 3:

4. Gewerblicher Rechtsschutz

Frage 4:

5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren

Frage 5:

6. Einstweilige Maßnahmen

Frage 6:

7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit

Frage 7:

8. Sonstiges

8.1. Anwendungsbereich

8.2. Zuständigkeit

8.3. Anerkennung und Vollstreckung

Frage 8:


 
 
 


Drucksache 828/09

... Für die Schaffung eines effizienten Unterstützungsdienstes für die Gesellschaftsrechtsrichtlinien muss eine Lösung gefunden werden, die in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Die im Rahmen des BRITE-Projekts entwickelten Lösungen beruhen auf der Zusammenarbeit der Unternehmensregister und gewährleisten ein hohes Maß an Interoperabilität. Die Rechteinhaber der technologischen Lösungen sind allerdings die Mitglieder des BRITE-Konsortiums, so dass diese Technologien möglicherweise nur auf Vertragsbasis verwendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 654/09

... ")8; in diesem Zusammenhang kann der Rechteinhaber nach seinem Ermessen auch wesentliches geistiges Eigentum gebührenfrei lizenzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/09




Weissbuch
Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft

1. Auf dem Weg zu einer Modernen Ikt-Normungspolitik

2. Schlüsselaspekte der Modernisierung der IKT-Normung in der EU

2.1 Merkmale von IKT-Normen im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen

2.2 Anwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

2.3 Förderung der Synergien zwischen IKT-Forschung, -Innovation und -Normung

2.4 Rechte an geistigem Eigentum an IKT-Normen

2.5 Einbeziehung von Foren und Vereinigungen in den IKT-Normungsprozess

3. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 44/09

... 2. Anregung des internationalen Vertriebs und der Verkaufsförderung für audiovisuelle Werke. Das Programm unterstützt den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Zusammenschlüssen von Rechteinhabern/Vertriebsagenten/Vertriebsfirmen, um den Vertrieb (Kinos, Fernsehen, IPTV, Web-TV und VOD-Plattformen) und die Verkaufsförderung für audiovisuelle Werke in den Gebieten ihrer jeweiligen Partner zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Euromed Audiovisuel

EU -AKP

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

1 Operatives Ziel

2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3 Operatives Ziel

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 783/09

... Bibliotheken interessieren sich für Massendigitalisierungsprojekte, weil sie ihre Archive bewahren und deren Inhalte online verbreiten möchten, darunter auch verwaiste Werke (geschützte Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden können). Forschungs- und Bildungseinrichtungen wünschen sich eine größere Flexibilität bei der Verbreitung von Bildungsmaterial, z.B. auch im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fernunterrichts. Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Informationen oder Wissensprodukten noch immer auf Hindernisse. Insbesondere Sehbehinderte drängen auf Stillung ihres Lesehungers, denn nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen gibt es in barrierefrei zugänglichen Formaten – eine Situation, die durch Beschränkungen des grenzüberschreitenden Vertriebs, selbst zwischen Ländern mit der gleichen Sprache, noch weiter verschlechtert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Grünbuch und öffentliche Konsultation

3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse

3.1. Bibliotheken und Archive

3.2. Verwaiste Werke

3.3. Lehre und Forschung

3.4. Menschen mit Behinderungen

3.5. Nutzererstellte Inhalte

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 727/09

... Die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie kommt nicht nur den Rechteinhabern zugute, sondern ist auch im Sinne anderer Akteure, wie Importeure, Fair-Trade-Organisationen und Einzelhandel einschließlich E-Commerce-Plattformen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/09




Mitteilung

1. Rechte des geistigen Eigentums durchsetzen: eine Langfristige Verpflichtung wird in die Tat umgesetzt

2. Herausforderungen erkennen und Risiken eindämmen: Eu-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

2.1. Die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch umfassenden Austausch von Informationen und bewährten Praktiken unterstützen

2.2. Die Beobachtungsstelle zur Plattform für beteiligte Akteure und Mitgliedstaaten machen

3. Die Verwaltungszusammenarbeit Europaweit fördern

3.1. Nationale Strukturen und Systeme transparenter machen

3.2. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch modernen Informationsaustausch fördern

4. Bündnisse schmieden: Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren erleichtern

4.1. Auf Gemeinsamkeiten zwischen den Akteuren konzentrieren

4.2. Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch einen Dialog zwischen den Akteuren bekämpfen

4.3. Gegen den Internet-Handel mit gefälschten Waren vorgehen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 103/09

... " das weltweite Ausmaß, das schnelle Wachstum und die schädlichen wirtschaftlichen Folgen der digitalen Piraterie für die Rechteinhaber hervorgehoben werden,

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Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 279/1/08

... bb) Mit dem Auskunftsanspruch gegenüber Dritten soll insbesondere ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern geschaffen werden. Ziel war es, dadurch den Rechteinhabern eine Ermittlung des Verletzers bei Rechtsverletzungen im Internet zu ermöglichen (vgl. Entwurfsbegründung, BT-Drs.



Drucksache 536/08

... "-Klausel das mit Zustimmung des Rechteinhabers erfolgende Angebot einer ausreichenden Anzahl von Kopien des Tonträgers an die Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung würde auch eine anderweitige kommerzielle Nutzung eines Tonträgers umfassen wie zum Beispiel die Bereitstellung des Tonträgers an Online-Einzelhändler.

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Drucksache 536/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 1
Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 10a
Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 47/08

... Viele Beiträge fordern die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Rechteinhabern und Verbrauchern bei Themen wie DRM-Systemen, Online-Inhalten und Online-Filmen zu fördern (auch durch Chartas oder Verhaltenskodizes).

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Drucksache 47/08




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Kreative Online-Inhalte

1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

1.3. Zweck dieser Mitteilung

2. Herausforderungen und Vorschläge

2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme

2.4. Legale Angebote und Piraterie

3. Fazit

Anhang
Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte

Gebietsübergreifende Lizenzierung

Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 524/08

... Durch die Richtlinie wurde das Recht der Urheber auf Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung harmonisiert. Da diese Harmonisierung in erster Linie darauf abzielte für die Rechteinhaber einen hohen Schutz zu gewährleisten, wurden die ausschließlichen Rechte äußerst weit gefasst. Einige Beteiligte bezweifeln jedoch, dass die Einführung ausschließlicher Rechte für alle Kategorien von Rechteinhabern eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen gewährleistet. So argumentieren die Urheber (wie Komponisten, Regisseure und Journalisten) und insbesondere die ausübenden Künstler, dass ihnen das neue Recht auf Zugänglichmachung hinsichtlich der Online-Nutzung ihrer Werke keine nennenswerten Einnahmen beschert hat.

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Drucksache 524/08




Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

1. Einleitung

1.1. Zweck dieses Grünbuchs

1.2. Gegenstand des Grünbuchs

2. Allgemeines

3. Ausnahmen für spezielle Bereiche

3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive

3.1.1. Digitalisierung Erhaltung

3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke

3.1.3. Verwaiste Werke

3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung

3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken

3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte

4. Aufforderung zur Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 524/1/08

... 3. Der Bundesrat begrüßt die klare Aussage des Grünbuchs, dass ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz für geistiges Schaffen von grundlegender Bedeutung ist. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine rigorose und wirksame Regelung zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erforderlich ist, damit Urheber und ausübende Künstler zu weiterem geistigen Schaffen ermutigt werden. Ein klarer Urheberrechtsschutz liegt damit nicht nur im Interesse der Rechteinhaber, sondern gerade auch der Nutzer der Werke in Bildung und Wissenschaft. Bei der Verbreitung von Inhalten, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, sollte daher eine ausgewogene Balance der Interessen von Rechteinhabern und der Belange von Wissenschaft und Bildung erhalten bleiben.



Drucksache 537/08

... Patentrechte bieten jedoch nicht nur dem Rechteinhaber Vorteile, sondern dienen auch der Verbreitung von Wissen. Konkurrierende Unternehmen können aufgrund der Patente ihres Wettbewerbers zwar Marktanteile verlieren, profitieren dank der veröffentlichten Erfindungen jedoch von neuen technischen Möglichkeiten und müssen weniger Zeit in die "

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Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 91/08

... 31. fordert Südkorea nachdrücklich auf, den Kampf gegen die Internet-Piraterie zu verstärken, indem für Netzbetreiber Anreize für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie geschaffen werden, das Zentrum für Urheberrechtsschutz ermuntert wird, ausländische Rechteinhaber gegen Online-Piraterie ihrer Werke zu schützen, und indem gegen Personen, die an illegalen Internetseiten, Servern, Speicherdiensten und Dateitauschbörsen beteiligt sind, ermittelt und vorgegangen wird;

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Drucksache 91/08




2 Allgemeines

Nachhaltige Entwicklung

Sektorspezifische Fragen

Nordkorea und Kaesong

Sonstige Fragen

Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 47/1/08

... Auf der anderen Seite weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass in Europa weiterhin ein Bündel von territorialen Urheberrechten besteht. Vor diesem Hintergrund ist die in der Mitteilung geschilderte Zurückhaltung der Rechteinhaber nachvollziehbar. Im Bereich der kollektiven Verwertung durch Verwertungsgesellschaften ist eine länderübergreifende Wahrnehmung der Rechte aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge zwischen den Verwertungsgesellschaften möglich. Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligen Verwertungsgesellschaften ermöglichen wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. Die in der Mitteilung angesprochene Empfehlung der Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, stellt aber dieses System von Gegenseitigkeitsverträgen in Frage. Die Empfehlung ist deshalb vielfach - nicht zuletzt durch das Europäische Parlament (Entschließung vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission) - kritisiert worden. Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "

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Drucksache 47/1/08




- Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

- Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

- Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]

- Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 598/1/08

... Die im Antrag zum Ausdruck kommende starke Betonung der Interessen der Rechteinhaber von "

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Drucksache 598/1/08




Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 240/08

... " benutzt. Unbefugt ist die Benutzung des Zeichens oder der Bezeichnungen, wenn eine Erlaubnis des zur Zeichenführung Berechtigten fehlt und die Verwendung als nicht mehr sozialadäquat erscheint. Grundsätzlich ist daher die vorherige oder nachträgliche Zustimmung des Rechteinhabers notwendig. Darüber hinaus kann sich die Befugnis auch aus den Grundrechtsgewährleistungen des

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Drucksache 240/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG)

Abschnitt 1
Deutsches Rotes Kreuz

§ 1
Rechtsstellung

§ 2
Aufgaben

§ 3
Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen

Abschnitt 2
Andere freiwillige Hilfsgesellschaften

§ 4
Rechtsstellung

§ 5
Aufgaben

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass des Gesetzentwurfs

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit eines neuen Gesetzes

II. Regelungsinhalt

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

a Schutzzeichen

b Kennzeichen

Zu den §§ 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 325: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz


 
 
 


Drucksache 311/08

... 52. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine gründliche Überprüfung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums einzuleiten, um die widersprüchlichen Ziele des Schutzes der Rechteinhaber und des freien und fairen Zugangs zu Kulturerzeugnissen und -dienstleistungen im Acquis communautaire, in den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und in den von der Europäischen Union geschlossenen bilateralen Abkommen besser miteinander in Einklang zu bringen und so die Ursachen von Fälschungen und Produktpiraterie zu beseitigen;



Drucksache 47/08 (Beschluss)

... Auf der anderen Seite weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass in Europa weiterhin ein Bündel von territorialen Urheberrechten besteht. Vor diesem Hintergrund ist die in der Mitteilung geschilderte Zurückhaltung der Rechteinhaber nachvollziehbar. Im Bereich der kollektiven Verwertung durch Verwertungsgesellschaften ist eine länderübergreifende Wahrnehmung der Rechte aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge zwischen den Verwertungsgesellschaften möglich. Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligen Verwertungsgesellschaften ermöglichen wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. Die in der Mitteilung angesprochene Empfehlung der Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, stellt aber dieses System von Gegenseitigkeitsverträgen in Frage. Die Empfehlung ist deshalb vielfach - nicht zuletzt durch das Europäische Parlament (Entschließung vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission) - kritisiert worden. Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/08 (Beschluss)




Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]

Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 310/08

... G. in der Erwägung, dass sich in der heutigen Informationsgesellschaft neue Produktions-, Vertriebs- und Konsumformen herausbilden, durch die neue Kulturerzeugnisse und -dienstleistungen entstehen, die vor Piraterie geschützt werden müssen, aber auch ganz allgemein geeignete unternehmerische und wirtschaftliche Modelle erforderlich machen die den Zugang zu, die Öffnung und die Vielfalt von Produkten kulturellen Inhalts sicherstellen und gleichzeitig ihre besondere Eigenschaft verglichen mit gewöhnlichen Handelswaren bewahren und allen Kategorien von Rechteinhabern eine gerechte Bezahlung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter kultureller Inhalte gewähren H. in der Erwägung, dass die kulturellen Güter und Dienstleistungen besondere Merkmale aufweisen die sie von anderen Gütern und Dienstleistungen unterscheiden und die bei der Ausarbeitung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen,



Drucksache 524/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt die klare Aussage des Grünbuchs, dass ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz für geistiges Schaffen von grundlegender Bedeutung ist. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine rigorose und wirksame Regelung zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erforderlich ist, damit Urheber und ausübende Künstler zu weiterem geistigen Schaffen ermutigt werden. Ein klarer Urheberrechtsschutz liegt damit nicht nur im Interesse der Rechteinhaber, sondern gerade auch der Nutzer der Werke in Bildung und Wissenschaft. Bei der Verbreitung von Inhalten, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, sollte daher eine ausgewogene Balance der Interessen von Rechteinhabern und der Belange von Wissenschaft und Bildung erhalten bleiben.



Drucksache 582/07 (Beschluss)

... Derartige, für einen modernen, effektiven Unterrichtsablauf auch im Interesse der Schüler weiterhin notwendige Kopien sind künftig nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Bundesrat geht davon aus, dass seitens der Rechteinhaber nicht beabsichtigt ist, die Kopien grundsätzlich zu verbieten. Dies wäre nicht nur aus Sicht der Schulen, sondern auch aus Sicht der Urheber problematisch, weil die bisherige Vergütung entfallen würde, ohne dass das Verbot wirksam kontrolliert werden könnte. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilt wird. Dies gilt sowohl für das Verfahren als auch für die Frage einer Lizenzzahlung. Zunächst sind daher die Beteiligten (Kultusverwaltung, Schulbuchverlage, Urheber und ZFS - Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) aufgefordert, sinnvolle und praktikable Regelungen zu treffen, die den Primärmarkt der Schulbuchverlage ausreichend schützen, aber im Schulbetrieb notwendige Kopien zu angemessenen Bedingungen und ohne Verwaltungsaufwand auf vertraglicher Basis weiter ermöglichen.



Drucksache 861/07

... (51) Angesichts der sich ergebenden Beschränkungen auf den freien Zugang zu Funkfrequenzen sollte die Geltungsdauer eines individuellen Nutzungsrechts, das nicht handelbar ist, begrenzt sein. Wo die Nutzungsrechte Bestimmungen für die Verlängerung der Geltungsdauer umfassen, sollten die Mitgliedstaaten zuerst eine Überprüfung, einschließlich einer öffentlichen Anhörung, durchführen, wobei marktbezogene den Geltungsbereich betreffende und technische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Angesichts der Frequenzknappheit sollten Unternehmen erteilte individuelle Rechte regelmäßig überprüft werden. Bei der Durchführung dieser Überprüfung sollten die Mitgliedstaaten die Interessen der Rechteinhaber mit der Notwendigkeit in ein Gleichgewicht bringen, die Einführung des Frequenzhandels wie auch die flexiblere Frequenznutzung durch Allgemeingenehmigungen wann immer möglich zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 64/1/07

... Grundsätzlich erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen auch geeignet, um - entsprechend der Zielrichtung der Richtlinie - die Position der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen zu stärken. Der grundsätzliche Ansatz im Gesetzentwurf, die Durchsetzung der Rechte durch materielle Ansprüche zu verbessern und nicht neue, dem deutschen Recht fremde, prozessuale Rechtsinstitute zu schaffen, wird unterstützt. Der Bundesrat sieht dabei durchaus die Schwierigkeiten, die Regelungen der Richtlinie, die teilweise auf ganz anderen Prozessrechtssystemen beruhen, in das deutsche Recht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/07




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,

12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 798/1/07

... Der Deutsche Bundestag hat dieses Anliegen gleichwohl nicht aufgegriffen und führt in der Begründung zu § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG- neu aus, dass die Verwendung der nach § 113a TKG- neu gespeicherten Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben solle. Unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Strafverfahrensakte zu beanspruchen und dadurch mittelbar an dem Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörden eingeholten Bestandsdatenauskunft zu partizipieren. Mit dieser Begründung räumt das Gesetz selbst ein, dass ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nicht erfüllbar ist. Auf den diametralen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geht die Begründung nicht ein.



Drucksache 512/07

... Eine weitere wichtige Frage ist das Angebot von Premiuminhalten im Mobilfernsehen auf einer flexiblen, plattform- und grenzüberschreitenden Grundlage bei Sicherstellung einer angemessenen Bezahlung der Rechteinhaber. Wenn es ermöglicht werden soll, Mobilfernsehen jederzeit überall und mit jedem Gerät zu empfangen, so wird ein neues Konzept und eine neue Politik für den Schutz des Urheberrechts erforderlich, die möglicherweise insbesondere eine europaweite Gewährung von Lizenzrechten umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/07




1. Mobilfernsehen: Eine neue Chance für die EU

2. Schlüsselfaktoren für den Erfolg

2.1. Technische Aspekte Normen/Interoperabilität

2.2. Innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für das Mobilfernsehen

2.3. Hochwertige Frequenzen für Mobilfernsehdienste

3. Ein integrierter Politikansatz für das Mobilfernsehen

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 492/07

... 35. fordert die russischen Behörden auf, alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Urheber dieser rechtswidrigen Tätigkeiten aufgedeckt und die entsprechenden Produktionsstätten unbrauchbar gemacht werden und der Vertrieb über das Internet unterbunden wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass mit diesen Maßnahmen dafür gesorgt werden sollte, dass bekannte Produktionsstätten dieser Art mehrmals unangekündigt in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern inspiziert werden und das Lizenzierungssystem für Anlagen zur Herstellung optischer Datenträger gestärkt wird; betont, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb über das Internet diese Maßnahmen Änderungen der Rechtsvorschriften umfassen sollten, bei denen vorgesehen ist, dass Verwertungsgesellschaften nur im Namen des Rechteinhabers tätig werden dürfen, der diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigt, und Vorschriften erlassen werden, die der Umsetzung des Vertrags über Urheberrechte und des Vertrags über künstlerische Darbietungen und Tonträger dienen, die 1996 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/07




2 Allgemeines

Regulierungsrahmen – Rahmen für die Zusammenarbeit

Handel, Marktzugang und Investitionen

Rechte an geistigem Eigentum

2 Energie

2 Verkehr

Andere spezifische Bereiche

Beziehungen zu anderen Handelspartnern


 
 
 


Drucksache 64/07 (Beschluss)

... Grundsätzlich erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen auch geeignet, um - entsprechend der Zielrichtung der Richtlinie - die Position der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen zu stärken. Der grundsätzliche Ansatz im Gesetzentwurf, die Durchsetzung der Rechte durch materielle Ansprüche zu verbessern und nicht neue, dem deutschen Recht fremde, prozessuale Rechtsinstitute zu schaffen, wird unterstützt. Der Bundesrat sieht dabei durchaus die Schwierigkeiten, die Regelungen der Richtlinie, die teilweise auf ganz anderen Prozessrechtssystemen beruhen, in das deutsche Recht umzusetzen. Diese Schwierigkeiten werden noch dadurch verstärkt, dass einige Vorgaben höchst unklar sind. Besonders auffällig ist dies bei Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie, der Auskunftsansprüche gegen Dritte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG

8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 779/07

... 21. billigt die Einsetzung der oben genannten Hochrangigen Sachverständigengruppe und unterstützt insbesondere ihre Vorschläge, die darauf abzielen, die verwaisten und vergriffenen Werke zu erfassen und Mechanismen auszuarbeiten, die die Suche nach den Rechteinhabern erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/07




Die Europäische Digitale Bibliothek, das Gesicht des vereinten Europas in seiner Vielfalt

Struktur und Inhalt der Europäischen Digitalen Bibliothek – ein dem europäischen kulturellen Erbe gemeinsamer mehrsprachiger Zugangspunkt

Verwaltung und Weiterverfolgung


 
 
 


Drucksache 254/07

... A. in der Erwägung, dass es die Kommission versäumt hat, vor Annahme der Empfehlung mit den Betroffenen und dem Parlament umfassende und gründliche Konsultationen abzuhalten; in der Erwägung, dass alle Kategorien von Rechteinhabern bei allen zukünftigen Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich konsultiert werden müssen, um eine faire und ausgewogene Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten,



Drucksache 582/1/07

... Derartige, für einen modernen, effektiven Unterrichtsablauf auch im Interesse der Schüler weiterhin notwendige Kopien sind künftig nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Bundesrat geht davon aus, dass seitens der Rechteinhaber nicht beabsichtigt ist, die Kopien grundsätzlich zu verbieten. Dies wäre nicht nur aus Sicht der Schulen, sondern auch aus Sicht der Urheber problematisch, weil die bisherige Vergütung entfallen würde, ohne dass das Verbot wirksam kontrolliert werden könnte. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilt wird. Dies gilt sowohl für das Verfahren als auch für die Frage einer Lizenzzahlung. Zunächst sind daher die Beteiligten (Kultusverwaltung, Schulbuchverlage, Urheber und ZFS - Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) aufgefordert, sinnvolle und praktikable Regelungen zu treffen, die den Primärmarkt der Schulbuchverlage ausreichend schützen, aber im Schulbetrieb notwendige Kopien zu angemessenen Bedingungen und ohne Verwaltungsaufwand auf vertraglicher Basis weiter ermöglichen.



Drucksache 676/1/06

... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nach Lösungen zu suchen, mit denen die vorgenannten Probleme ausgeräumt oder zumindest vermindert werden. Er hält dies auch vor dem Hintergrund der derzeitigen tatsächlichen Entwicklung für zwingend geboten: Beispielsweise rechnet eine deutsche Staatsanwaltschaft auf Grund entsprechender Ankündigung eines Rechteinhabers damit, dass wegen der illegalen Verbreitung von lediglich vier Computerspielen über das Internet noch in diesem Jahr über 200 000 Urheberrechtsverstöße bei ihr angezeigt werden. Bei anderen Staatsanwaltschaften wurden in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrere 10 000 Fälle angezeigt. Den in dem Entwurf beschriebenen Verhaltensweisen kann unter Umständen eine ähnliche Breitenwirkung zukommen. Auch angesichts dessen muss zumindest eine auf die der Strafe würdigen und bedürftigen Handlungen begrenzte Tatbestandsfassung angestrebt werden.

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Drucksache 676/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB

zu a:

zu b:


 
 
 


Drucksache 209/06

... 3. In materiellrechtlicher Hinsicht sollte - wie dies in Abschnitt 4 des Fragebogens der Kommission nachgefragt wird - ein europäisches Patentsystem auch durch eine weitere Harmonisierung des Patentrechts vorangetrieben werden. Dabei müssen die Vorschriften Klarheit über den Inhalt und Umfang eines Patents bringen, wobei bei der Bestimmung der Grenzen die Interessen der Rechteinhaber mit den Gemeinwohlinteressen - fairer Wettbewerb, ethisches Verhalten, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Informationsfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Forschung, Innovation - wohl abgewogen werden müssen. Darüber hinaus besteht aber auch Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf die in den Mitgliedstaaten divergierende Spruchpraxis, soweit diese in Grundsatzfragen voneinander abweicht, wie etwa bei der Festlegung des Schutzumfangs eines Patents (nur Wortsinn oder auch sog. äquivalente Lösung). Insoweit bedarf es aber zunächst einer umfassenden und sorgfältigen Informationsgewinnung über die bestehenden Divergenzen und ihrer Gründe.



Drucksache 257/06 (Beschluss)

... es besteht die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des "

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Drucksache 257/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 676/06 (Beschluss)

... Beispielsweise rechnet eine deutsche Staatsanwaltschaft auf Grund entsprechender Ankündigung eines Rechteinhabers damit, dass wegen der illegalen Verbreitung von lediglich vier Computerspielen über das Internet noch in diesem Jahr über 200 000 Urheberrechtsverstöße bei ihr angezeigt werden.

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Drucksache 676/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB


 
 
 


Drucksache 257/1/06

... es besteht die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des "

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Drucksache 257/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 948/05

... Eine erste öffentliche Konsultation fand 2003 statt. Die Kommission veröffentlichte auf ihre Webseiten Diskussionspapiere und forderte die interessierten Kreise auf, sich bis zum 15. Juli 2003 schriftlich dazu zu äußern. Daraufhin erhielt die Kommission mehr als 150 schriftliche Stellungnahmen (etwa 1 350 Seiten) von allen einschlägig Beteiligten (private und öffentliche Rundfunkveranstalter, Regulierungsstellen, Produzenten, Rechteinhaber, Künstler) und von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten. Anschließend wurde eine Reihe öffentlicher Anhörungen veranstaltet.

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Drucksache 948/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung der Interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Folgenabschätzung

1 Aufhebung der Richtlinie

2 Unveränderte Beibehaltung der Richtlinie

3 Einzelne Änderungen und Klarstellung des Wortlautes

4 Schaffung eines umfassenden Rahmens mit abgestufter Behandlung linearer und nichtlinearer Dienste

5 Vollständige Harmonisierung mit Gleichbehandlung linearer und nichtlinearer Dienste

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Kurzerläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3b

Artikel 3c

Artikel 3e

Artikel 3f

Artikel 3g

Artikel 3h

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 396/05

... Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 4 des noch geltenden Gesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, dass die Bestände der Bibliothek nur an „Ort und Stelle“ zur Verfügung gestellt werden, soll künftig in der vom Verwaltungsrat der Bibliothek im Einklang mit den Schranken des Urheberrechts zu erlassenden Benutzungsordnung nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes geregelt werden. Die Benutzungseinschränkung ist aus Gründen des Bestandsschutzes für körperliche Medienwerke auch weiterhin in vollem Umfang erforderlich. Bei gewerblichen Publikationen sind Benutzungsbeschränkungen aus Rechtsgründen auch für unkörperliche Medienwerke nötig. Der Zugriff auf freie Netzpublikationen ist im Übrigen für Nutzer häufig technisch von jedem beliebigen Ort aus möglich und setzt nicht den Besuch in der Bibliothek voraus. Dies eröffnet Möglichkeiten für Benutzerdienstleistungen der Bibliothek, deren Komfort für Endnutzer im Einklang mit den urheberechtlichen Befugnissen der Rechteinhaber gestaltet werden muss. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, soweit das

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Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 745/05 (Beschluss)

... Bei einer eventuellen Überarbeitung des Urheberrechtsrahmens darf der bestehende, fein austarierte und nach langwierigen Diskussionen vereinbarte Interessensausgleich (Richtlinie 2001/29/EG des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167/10 vom 22. Juni 2001, BR-Drucksache 108/98) zwischen Rechteinhabern auf der einen und den für öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen und Archive geschaffenen Ausnahmetatbeständen auf der anderen Seite nicht einseitig zu Gunsten einer möglichst weit gehenden Verfügbarkeit von kulturellen Werken verschoben werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.