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"Rechtsbehelf"


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0184/04B
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0888/04
0712/1/04
0450/03
0325/03B
0830/03B
0663/03B
Drucksache 788/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erhebung von Daten zu Einzelfällen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand nach sich ziehen wird. Die schlichte Erhebung von Fallzahlen berücksichtigt Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten nicht und ist daher kaum aussagekräftig. Oftmals wird ein Rechtsbehelf nicht spezifisch auf die in der Richtlinie geregelten Sachverhalte zugeschnitten sein; die Motivation eines Verdächtigen oder Beschuldigten, einen bestimmten Rechtsbehelf zu ergreifen, erschließt sich den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden indes nicht und ist einer Erhebung durch diese daher nicht zugänglich. Für eine Bewertung, inwieweit die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele erreicht sind, erscheinen andere vorhandene Evaluierungsmechanismen besser geeignet.



Drucksache 513/13

... Nach Artikel 47 Absatz 1 der Grundrechtecharta hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Die Wirksamkeit des Rechtsbehelfs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch von der Art und Weise, wie der gebotene Rechtsschutz konkret in Anspruch genommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 384/13

... "Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt." ‘



Drucksache 137/13

... b) Die einkommensteuerrechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe soll auch für Veranlagungszeiträume vor 2013 gelten, wenn Steuerfestsetzungen noch ergehen können oder Steuerfestsetzungen noch änderbar sind, beispielsweise aufgrund eines noch anhängigen Rechtsbehelfs- oder Klagverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 692/13

... Der vorliegende Vorschlag berührt folgende in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Grundsätze: Gesundheitsschutz (insbesondere das Recht auf einen hohen Gesundheitsschutz, Artikel 35), Verbraucherschutz (Artikel 38), unternehmerische Freiheit (Artikel 16), Eigentumsrecht (Artikel 17), Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht (Artikel 47) sowie Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte (Artikel 48). Diese Rechte und Freiheiten können innerhalb der in Artikel 52 Absatz 1 der Charta genannten Grenzen und unter den dort festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 14/13

... c) Offenlegung vor Gericht in Rechtsbehelfsverfahren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/13




Anhang
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifikationen

Artikel 4
Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 5
Vermeidung von Konflikten (Negative Comity)

Artikel 6
Positive Comity

Artikel 7
Informationsaustausch

Artikel 8
Verwendung von Informationen

Artikel 9
Schutz und Vertraulichkeit der Informationen

Artikel 10
Unterrichtung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der EFTA-Überwachungsbehörde

Artikel 11
Konsultationen

Artikel 12
Mitteilungen

Artikel 13
Geltendes Recht

Artikel 14
Inkrafttreten, Änderung und Kündigung


 
 
 


Drucksache 323/13

... (5) Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach Absatz 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat ihnen das Bundesamt auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist der vertretenen Person zuzurechnen. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben ist oder fehlerhaft ist. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schriftlich beim Bundesamt zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Die versäumte Handlung ist spätestens sechs Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen. Ist innerhalb eines Jahres seit dem Ablauf der Sechswochenfrist nach Absatz 4 weder Wiedereinsetzung beantragt noch die versäumte Handlung nachgeholt worden, kann Wiedereinsetzung nicht mehr gewährt werden. Die Wiedereinsetzung ist nicht anfechtbar. Haben die Beteiligten Wiedereinsetzung nicht beantragt oder ist die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags bestandskräftig geworden, können sich die Beteiligten mit der Beschwerde nicht mehr darauf berufen, dass sie unverschuldet gehindert waren, in der Sechswochenfrist Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen."

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Drucksache 323/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 335a
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften

2. Senkung der Mindestordnungsgelder

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden

4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 788/1/13

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erhebung von Daten zu Einzelfällen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand nach sich ziehen wird. Die schlichte Erhebung von Fallzahlen berücksichtigt Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten nicht und ist daher kaum aussagekräftig. Oftmals wird ein Rechtsbehelf nicht spezifisch auf die in der Richtlinie geregelten Sachverhalte zugeschnitten sein; die Motivation eines Verdächtigen oder Beschuldigten, einen bestimmten Rechtsbehelf zu ergreifen, erschließt sich den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden indes nicht und ist einer Erhebung durch diese daher nicht zugänglich. Für eine Bewertung, inwieweit die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele erreicht sind, erscheinen andere vorhandene Evaluierungsmechanismen besser geeignet.



Drucksache 98/13

... vorläufig untersagen oder von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen. Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen der Bundesstelle für Chemikalien nach Satz 1 werden von der für die Überwachung jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. § 23 Absatz 2 bleibt unberührt.

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Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 183/13

... Der Verordnungsvorschlag kann die Grundrechte berühren, vor allem den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47 der Charta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 59/13

... Die Unmöglichkeit, zu einem anderen Geschäftspartner zu wechseln und die bestehende Geschäftsbeziehung zu beenden, spielt für die Herausbildung unlauterer Handelspraktiken eine zentrale Rolle. Hinzu kommt, dass die schwächere Partei häufig befürchtet, die Geschäftsbeziehung könne im Falle einer Beschwerde ihrerseits von der anderen Partei beendet werden. Dieser "Angstfaktor", aufgrund dessen sich die Wahrscheinlichkeit solcher Beschwerden deutlich verringert, ist somit einer der wichtigsten Aspekte, die es zu bedenken gilt, wenn es darum geht, die Eignung eines Durchsetzungsmechanismus zu bewerten. So scheinen beispielsweise 87 % der Lieferanten keine Maßnahmen zu ergreifen, die über Gespräche mit ihren Kunden hinausgehen. Fast zwei Drittel davon (65 %) verzichten auf weitere Schritte, weil sie "Vergeltungsmaßnahmen" befürchten, und 50 % zweifeln an der Wirksamkeit von Rechtsbehelfen. 16 Unlängst haben so gut wie alle Lieferanten und Produzenten, die von dem für die Beziehungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern im irischen Lebensmittelmarkt zuständigen Parlamentarischen Ausschuss eingeladen worden waren, um ihre Beziehungen zum Einzelhandel zu erörtern, abgelehnt, dies zu tun. 17 Zur Einholung der entsprechenden Informationen hat sich der Ausschuss schließlich für eine direkte Kontaktaufnahme auf vertraulicher Basis entschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 199/13

... Am 29. März 2012 nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung6 als Reaktion auf die vorgenannte Mitteilung der Kommission an. Das EP ist der Ansicht, dass eine ordnungsgemäße Anwendung der bestehenden Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten und die Luftfahrtunternehmen, die Durchsetzung von ausreichenden und einfachen Rechtsbehelfen und die Bereitstellung genauer Informationen für Fluggäste bezüglich ihrer Rechte die Eckpfeiler dafür sein sollten, das Vertrauen der Fluggäste zurückzugewinnen. Das EP stellt mit Bedauern fest, dass die nationalen Durchsetzungsstellen nicht immer dafür sorgen, dass die Fluggastrechte tatsächlich gewahrt werden. Mit Blick auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fordert das EP die Kommission auf, Vorschläge zur Präzisierung der Fluggastrechte vorzulegen und insbesondere den Begriff "außergewöhnliche Umstände" zu klären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 160/13

... c) Der Angabe zu § 37 werden ein Semikolon und das Wort "Rechtsbehelfsbelehrung" angefügt.‘

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Drucksache 160/13




§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet


 
 
 


Drucksache 568/13

... kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung gestellt und begründet werden. Darauf ist in der Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für Wirtschaft und Privathaushalte

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 372/13

... M. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte diese Entscheidung der Kommission akzeptiert hat; in der Erwägung, dass die Beschwerdeführer mit der Art und Weise, in der die Ex-post-UVP durchgeführt wurde, unzufrieden waren und insbesondere kritisierten, dass sie nicht die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs erhalten hätten, wie es in der UVP-Richtlinie vorgesehen ist, und dass die für die UVP zuständige Behörde, das österreichische Bundesministerium für Verkehr, dieselbe Behörde war, die zuvor die Genehmigungen für die entsprechenden Arbeiten erteilt hatte, und sich somit in einem Interessenkonflikt befand;

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Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 535/13

... "Für Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung nach Satz 1 findet das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 92/13

... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundsätzen, d.h. dem Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation, dem Schutz personenbezogener Daten, der unternehmerischen Freiheit, dem Eigentumsrecht, dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Recht auf Anhörung. Diese Richtlinie ist im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 62/13

... (c) Qualitätsstandards in Bezug auf Aspekte wie Ausstattungsmerkmale der Haltestellen und des Rollmaterials, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Sauberkeit, Kundendienst und Information, Umgang mit Beschwerden und Rechtsbehelfe, Überwachung der Qualität der Dienste;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 94/1/13

... 12.e) die Einschränkung der Rechtsbehelfe in § 47j KWG-E gegen die Anordnung zur Erstellung von Sanierungsplänen und die Anordnung zur Beseitigung von Abwicklungshindernissen zurücknehmen. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen in einem Rechtsstaat justiziabel sein.

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Drucksache 94/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

13. Zu Nummer 8a - neu - § 48r Absatz 1 Satz 1 KWG

Zu Artikel 2

Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 498/13

... 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, und 16. gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.

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Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 99/13

... "Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der für die Überwachung jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

b. Sonstige Kosten

c. Erfüllungsaufwand

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2407: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 603/13

... 3.9. Die Mitgliedstaaten sollten Informationsmaßnahmen durchführen, um Roma besser für ihre Rechte (vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierungen und möglichen Rechtsbehelfen) und Pflichten zu sensibilisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 721/13

... Mit ihrem kürzlich vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen16, will die Kommission mobile Arbeitskräfte unterstützen, so dass diese im Aufnahmemitgliedstaat Beratung, Information und Unterstützung erhalten und ihnen im Diskriminierungsfall ein wirklicher Rechtsbehelf zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 137/13 (Beschluss)

... b) Die einkommensteuerrechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe soll auch für Veranlagungszeiträume vor 2013 gelten, wenn Steuerfestsetzungen noch ergehen können oder Steuerfestsetzungen noch änderbar sind, beispielsweise aufgrund eines noch anhängigen Rechtsbehelfs- oder Klagverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme:

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu den Nummern 1 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 218/2/13

... Asylsuchende sind dadurch gezwungen, ihr Asylverfahren im Regelfall in dem Land zu betreiben, in dem sie zuerst die Europäische Union betreten haben. Vom Ausland aus kann ein Rechtsbehelf aber nur dann wirksam sein, wenn irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung der Überstellung vor deren gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden können. Es besteht die Gefahr, dass den Betroffenen die Inanspruchnahme eines effektiven Rechtsschutzes auch dann verwehrt wird, wenn es um Rücküberstellungen in Länder geht, bei denen gravierende strukturelle Mängel im Asylverfahren bestehen und die Betroffenen ernsthaft befürchten müssen, eine geringere Chance auf ein ernsthafte Prüfung des Asylantrages zu haben oder konventionswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt zu werden.



Drucksache 180/13

... (22) Diese Verordnung achtet die Grundrechte und Grundsätze, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der Charta), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 6 der Charta), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7 der Charta), das Asylrecht (Artikel 18 der Charta), den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung (Artikel 19 der Charta) sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47 der Charta) und ist im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 707/1/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


Drucksache 794/1/12

... /EG vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe unabdingbar ist, auf der einen Seite und der Belastung, die die Pflicht zur Aufbewahrung der betreffenden Information für den für die Verarbeitung Verantwortlichen darstellt, auf der anderen Seite. Diesen zu schaffenden gerechten Ausgleich zwischen den in Rede stehenden Interessen sah der EuGH bei einer Regelung, die die Aufbewahrung der Information über die Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten und den Inhalt der übermittelten Daten und dementsprechend den Zugang zu dieser Information auf die Dauer eines Jahres begrenzt, während die Basisdaten viel länger aufbewahrt werden, als nicht gewährleistet an, sofern nicht nachgewiesen werde, dass eine längere Aufbewahrung der betreffenden Information den für die Verarbeitung Verantwortlichen über Gebühr belasten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 4 Satz 3 GBO , Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 4 GBV

2. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 1 Nummer 4 GBV

3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 71a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3GBV

4. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 76a Absatz 01 - neu - GBV

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 93 Satz 3 GBV

6. Zu Artikel 5 Überschrift und Absatz 2 - neu - Inkrafttreten

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur datenschutzkonformen Erweiterung des Grundbuchabrufverfahrens


 
 
 


Drucksache 158/12

... (16) Diese Verordnung steht in Einklang mit den Grundrechten und beachtet die Grundsätze, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, namentlich die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 12), die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15), die unternehmerische Freiheit (Artikel 16), das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen (Artikel 28), gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Artikel 31), das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47), und ist gemäß diesen Rechten und Grundsätzen anzuwenden - hat folgende Verordnung Erlassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 777/1/12

... 11. Bedenken hat der Bundesrat hinsichtlich Artikel 3b Absatz 3 in der Fassung des Vorschlags. So soll danach denjenigen Gläubigern, die ihren Aufenthalt, Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem haben, in welchem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, ein Rechtsbehelf zustehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 409/12

... (20) Der mit den strafrechtlichen Sanktionen angestrebte Abschreckungseffekt macht es erforderlich, besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Grundrechte zu legen. Diese Richtlinie wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und anerkannten Grundsätze, insbesondere das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten, die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte, die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen sowie das Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden. Diese Richtlinie soll die uneingeschränkte Wahrung dieser Rechte und Grundsätze gewährleisten und ist entsprechend umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Rechtlicher Kontext

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3 Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition der finanziellen Interessen der Union

Titel II
Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 3
Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 4
Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten

Titel III
Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 8
Freiheitsstrafen

Artikel 9
Mindestsanktionen für juristische Personen

Artikel 10
Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11
Zuständigkeit

Artikel 12
Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten

Artikel 13
Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Artikel 14
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

Artikel 16
Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 52/1/12

... 73. Hinsichtlich der in den Artikeln 74 bis 76 vorgesehenen gerichtlichen Rechtsbehelfe ist zweifelhaft, ob und inwieweit für die Ausgestaltung der gerichtlichen Verfahren auf das nationale Recht zurückgegriffen werden kann. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, in der Verordnung klarzustellen, dass für die Durchführung der in der Verordnung vorgesehenen Rechtsbehelfsverfahren das innerstaatliche Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 356/12

... Nach Artikel 47 der Charta der Grundrechte haben die betroffenen Parteien das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Maßnahmen, die sie betreffen. Deshalb sollten die Entscheidungen der Abwicklungsbehörden der gerichtlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 546/12

... (46) Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und achtet die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze, insbesondere das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die unternehmerische Freiheit, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, und ist gemäß diesen Rechten und Grundsätzen anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4.1. Übertragung besonderer Aufsichtsaufgaben auf die EZB

4.1.1. Struktur

4.1.2. Anwendungsbereich der Aufsichtstätigkeiten

4.1.3. Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden

4.2. Aufgaben der EZB

4.2.1. Aufgaben der EZB

4.2.2. Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden

4.3. Befugnisse der EZB

4.3.1. Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

4.3.2. Besondere Bestimmungen zur Zulassung und zu den Zuständigkeiten des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

4.4. Verhältnis zu den Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums

4.5. Organisatorische Grundsätze

4.5.1. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

4.5.2. Governance

4.5.3. Informationsaustausch

4.6. Inkrafttreten und Überprüfung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zusammenarbeit und Aufgaben

Artikel 3
Zusammenarbeit

Artikel 4
Der EZB übertragene Aufgaben

Artikel 5
Nationale Behörden

Artikel 6
Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 7
Internationale Beziehungen

Kapitel III
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Artikel 8
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Abschnitt 1
Untersuchungsbefugnisse

Artikel 9
Informationsersuchen

Artikel 10
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 11
Prüfungen vor Ort

Artikel 12
Gerichtliche Genehmigung

Abschnitt 2
besondere Aufsichtsbefugnisse

Artikel 13
Zulassung

Artikel 14
Befugnisse der Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis

Artikel 15
Sanktionen

Kapitel IV
Organisatorische Grundsätze

Artikel 16
Unabhängigkeit

Artikel 17
Rechenschaftspflicht

Artikel 18
Trennung von der geldpolitischen Funktion

Artikel 19
Aufsichtsgremium

Artikel 20
Geheimhaltung und Informationsaustausch

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Ressourcen

Artikel 23
Haushalt

Artikel 24
Aufsichtsgebühren

Artikel 25
Austausch von Personal

Kapitel V
Allgemeine und abschließende Bestimmungen

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Übergangsbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 818/12 (Beschluss)

... - für die Anträge auf Neuzustellung von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden und - für die Rechtsbehelfe (Widerspruch gegen den Mahnbescheid, § 694 ZPO, und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, § 700 ZPO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht ZPO ,

§ 130a1
Verordnungsermächtigung

§ 46c1
Verordnungsermächtigung

§ 65a1
Verordnungsermächtigung

§ 55a1
Verordnungsermächtigung

§ 52a1
Verordnungsermächtigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 130a ZPO , Nummer 11 § 317 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 130c ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 174 Absatz 3 Satz 3 bis 5 - neu - ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 317 Absatz 5 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 690 Absatz 3 Satz 1 ZPO , Nummer 19a - neu - § 694 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZPO , Nummer 20 § 699 Absatz 1 Satz 2 ZPO , Nummer 20a - neu - § 700 Absatz 3 Satz 2 ZPO

7. Zu Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

8. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 31a Absatz 2 Satz 2 BRAO

9. Zur Einführung einer Faxgebühr im Sinne einer Dokumentenpauschale GKG, FamGKG, KostO, JVKostO, RVG

10. Zu Artikel 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 - neu - Verordnungsermächtigung für die Länder , Artikel 25 Absatz 5 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 25 Absatz 4a - neu - Inkrafttreten

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 356/12 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat befürwortet die in Artikel 78 Absatz 1 vorgesehene Garantie gerichtlicher Anfechtungsmöglichkeiten zugunsten eines jeden, der von Entscheidungen über die Einleitung von Abwicklungsverfahren oder -maßnahmen betroffen ist. Die vorgesehene Regelung steht im Einklang mit dem in Artikel 47 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU verbürgten Grundrecht jeder Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 308/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158, 174 FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 635/12

... (3) Wird die Festsetzung angefochten, läuft die Festsetzungsfrist erst sechs Monate nach dem Zeitpunkt ab, an dem die Festsetzung unanfechtbar geworden ist; dies gilt auch, wenn der Rechtsbehelf erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingelegt wird. Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist hinsichtlich des gesamten Anspruchs gehemmt. Satz 1 gilt entsprechend für vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung der Festsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/12




§ 4
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 2a
Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16
Umlage

§ 16a
Umlagefähige Kosten; Umlagejahr

§ 16b
Kostenermittlung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen

§ 16c
Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre

§ 16d
Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel

§ 16e
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16f
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16g
Mindestumlagebeträge im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16h
Aufsichtsbereich Versicherungen

§ 16i
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16j
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16k
Entstehung der Umlageforderung, Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit

§ 16l
Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen

§ 16m
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 16n
Säumniszuschläge; Beitreibung

§ 16o
Festsetzungsverjährung

§ 16p
Zahlungsverjährung

§ 16q
Erstattung überzahlter Umlagebeträge

§ 23
Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung für das Jahr 2012

Artikel 2b
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2c
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3a
Weitere Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... 21. Der Bundesrat befürwortet die in Artikel 78 Absatz 1 vorgesehene Garantie gerichtlicher Anfechtungsmöglichkeiten zugunsten eines jeden, der von Entscheidungen über die Einleitung von Abwicklungsverfahren oder -maßnahmen betroffen ist. Die vorgesehene Regelung steht im Einklang mit dem in Artikel 47 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU verbürgten Grundrecht jeder Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 388/12

... 3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 477/12

... Die Vertragsstaaten dieses Protokolls - in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, davon Kenntnis nehmend, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) die darin festgelegten Rechte für jedes ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, einer Behinderung, der Geburt oder dem sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds anerkennen, bekräftigend, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und mit - einander verknüpft sind, außerdem in Bekräftigung des Status des Kindes als Träger von Rechten und als Mensch mit Würde und sich entwickelnden Fähigkeiten, in der Erkenntnis, dass die besondere und abhängige Situation von Kindern ihnen beim Einlegen von Rechtsbehelfen wegen einer Verletzung ihrer Rechte erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann, in der Erwägung, dass dieses Protokoll die nationalen und regionalen Mechanismen verstärken und ergänzen wird, die es Kindern ermöglichen, Beschwerden wegen einer Verletzung ihrer Rechte einzulegen, in der Erkenntnis, dass das Wohl des Kindes beim Einlegen von Rechtsbehelfen wegen einer Verletzung der Rechte des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein sollte und dass dabei auf allen Ebenen der Notwendigkeit kind - gerechter Verfahren Rechnung getragen werden sollte, die Vertragsstaaten dazu ermutigend, geeignete nationale Mechanismen einzurichten, um einem Kind, dessen Rechte verletzt wurden, den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen auf innerstaatlicher Ebene zu ermöglichen, unter Hinweis auf die wichtige Rolle, die die nationalen Menschenrechtsinstitutionen und andere mit der Förderung und dem Schutz der Rechte des Kindes betraute zuständige Fachinstitutionen in dieser Hinsicht spielen können, in der Erwägung, dass es zur Verstärkung und Ergänzung dieser nationalen Mechanismen und zur weiteren Verbesserung der Durchführung des Übereinkommens und gegebenenfalls der dazugehörigen Fakultativprotokolle betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie sowie betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten angebracht wäre, dem Ausschuss für die Rechte des Kindes (im Folgenden als "Ausschuss” bezeichnet) die Wahrnehmung der in diesem Protokoll vorgesehenen Aufgaben zu ermöglichen - haben Folgendes vereinbart:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren Übersetzung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte des Kindes

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses

Artikel 3
Verfahrensordnung

Artikel 4
Schutzmaßnahmen

Teil II
Mitteilungsverfahren

Artikel 5
Mitteilungen von Einzelpersonen

Artikel 6
Vorläufige Maßnahmen

Artikel 7
Zulässigkeit

Artikel 8
Übermittlung der Mitteilung

Artikel 9
Gütliche Einigung

Artikel 10
Prüfung der Mitteilungen

Artikel 11
Folgemaßnahmen

Artikel 12
Zwischenstaatliche Mitteilungen

Teil III
Untersuchungsverfahren

Artikel 13
Untersuchungsverfahren im Falle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen

Artikel 14
Folgemaßnahmen nach dem Untersuchungsverfahren

Teil IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Internationale Unterstützung und Zusammenarbeit

Artikel 16
Bericht an die Generalversammlung

Artikel 17
Verbreitung des Fakultativprotokolls und Informationen über das Fakultativprotokoll

Artikel 18
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Nach dem Inkrafttreten begangene Verletzungen

Artikel 21
Änderungen

Artikel 22
Kündigung

Artikel 23
Verwahrer und Unterrichtung durch den Generalsekretär

Artikel 24
Sprachen

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24


 
 
 


Drucksache 226/12

... Letzteres wird durch die Verschärfung der Bedingungen für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (EuBvKpf) erreicht - d.h. das Gericht kann vom Gläubiger die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen, wobei die Haftung des Gläubigers für jeden dem Schuldner zugefügten Schaden nach nationalem Recht ausgelöst werden kann - sowie durch wirksamere Rechtsbehelfe (Gerichtsstandswahl und Rechtsbehelfsfristen beispielsweise sind wichtige Bestandteile des Schuldnerschutzes). Je strikter die Bedingungen allerdings gestaltet werden, desto schwieriger wird es für die Gläubiger, eine Kontenpfändung zu erwirken.



Drucksache 250/12

... Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 enthält eine Reihe von Vorschriften, die erst durch begleitende Regelungen auf nationaler Ebene wirksam werden können. So haben die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden zu benennen, die für die Gewährleistung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 verantwortlich sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012) und Sanktionen für die Fälle eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 festzulegen (Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012). Zudem sollen die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren schaffen (Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

§ 7a
Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung

§ 7b
Konvertierungsdienstleistungen

§ 7c
Nutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens; Verordnungsermächtigung

§ 22
Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 3
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21a
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

§ 21b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012

Artikel 4
Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

§ 16a
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

§ 16b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012

Artikel 5
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand Wirtschaft

Informationspflichten Wirtschaft

Erfüllungsaufwand i.e.S. Wirtschaft

Erfüllungsaufwand Verwaltung

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2090: Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)


 
 
 


Drucksache 816/12

... /EU enthaltene Belehrung über die möglichen Rechtsbehelfe erfolgt nach derzeitigem Rechtsstand gemäß § 115 Absatz 4 StPO erst bei Vorführung des Beschuldigten vor den zuständigen Haftrichter; die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuregelung in § 114b Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 StPO-E soll sicherstellen, dass diese Belehrung - den Vorgaben der Richtlinie entsprechend - auch schon im Zeitpunkt der Festnahme erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 538/12

... Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf die Vereinbarkeit bestimmter Aspekte des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip zur Kenntnis. Die Bedenken gelten insbesondere der geplanten Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde zum Zwecke besonderer Rechtsbehelfe und dem Vorschlag einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf bestimmte kulturelle Einrichtungen.



Drucksache 16/12

... - die Richtlinie 92/13/EWG4, die gemeinsame Standards für nationale Nachprüfungsverfahren festlegt, um zu gewährleisten, dass Bietern, die der Auffassung sind, dass eine unfaire Auftragsvergabe stattgefunden hat, in allen EU-Ländern rasche und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 231/12

... Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder Lehrprobe ist dem Bewerber ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Prüfungsordnung für Fahrlehrer

I. Abschnitt Prüfungsausschüsse

§ 1
Errichtung

§ 2
Zusammensetzung

§ 3
Berufung der Mitglieder

§ 4
Ausgeschlossene Personen, Befangenheit

§ 5
Verschwiegenheit

§ 6
Örtliche Zuständigkeit

§ 7
Beschlussfähigkeit und Abstimmung

II. Abschnitt Durchführung der Fahrlehrerprüfung

§ 8
Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 4 des Fahrlehrergesetzes)

§ 9
Prüfungstermine

§ 10
Rücktritt

§ 11
Ordnungsverstöße

§ 12
Nichtöffentlichkeit

§ 13
Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben

§ 14
Gliederung der Prüfungen und Lehrproben

§ 15
Fahrpraktische Prüfung

§ 16
Fachkundeprüfung

§ 17
Lehrprobe im theoretischen Unterricht

§ 18
Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht

§ 19
Bewertung

§ 20
Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben

§ 21
Bekanntgabe der Entscheidung

§ 22
Niederschrift

§ 23
Nicht bestandene Prüfung

§ 24
Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben

§ 25
Erneute Fahrlehrerprüfung

§ 26
Prüfungsunterlagen

III. Abschnitt Ausnahmebestimmungen

§ 27
Ausnahmen

IV. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2048: Prüfungsordnung für Fahrlehrer


 
 
 


Drucksache 575/12

... 1. In jeder Maßnahme, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 70 bis 74 erlassen wird, ist genau anzugeben, auf welcher Grundlage sie beruht. Ist die Maßnahme an einen Wirtschaftsakteur gerichtet, so ist sie dem Betroffenen unverzüglich unter Angabe der Rechtsbehelfe, die ihm nach den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften zur Verfügung stehen, und der entsprechenden Fristen für deren Einlegung mitzuteilen. Ist die Maßnahme allgemeiner Natur, wird sie auf geeignete Weise bekannt gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 307/12

... (7) Das Patentamt teilt dem Anmelder das Ergebnis der Recherche nach Absatz 1 unter Berücksichtigung des Absatzes 6 ohne Gewähr für Vollständigkeit mit (Recherchebericht). Es veröffentlicht im Patentblatt, dass diese Mitteilung ergangen ist. Gegen den Recherchebericht ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben. Ist der Stand der Technik von einer zwischenstaatlichen Einrichtung ermittelt worden und hat der Anmelder einen Antrag im Sinne von Absatz 1 Satz 2 gestellt, so wird dies in der Mitteilung angegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Patentgesetzes

§ 35a

§ 43

§ 44

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 4b
Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

§ 7

Artikel 3
Änderungen des Markengesetzes

Artikel 4
Änderungen des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderungen des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 7
Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 3
Übermittlung von Informationen

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Patentgesetz

2. Gebrauchsmustergesetz

3. Markengesetz

4. Patentkostengesetz

5. Geschmacksmustergesetz

6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes


 
 
 


Drucksache 722/12

... (36) Diese Richtlinie steht im Einklang mit den anerkannten Grundrechten und Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Insbesondere trägt sie zur Durchsetzung der Gleichheit von Frauen und Männern (Artikel 23 der Charta), der Berufsfreiheit und des Rechts auf Arbeit (Artikel 15 der Charta) bei. Die Richtlinie ist auf eine lückenlose Einhaltung des Rechts auf wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47 der Charta) angelegt. Die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit (Artikel 16 der Charta) und des Rechts auf Eigentum (Artikel 17 Absatz 1 der Charta) lassen den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten unangetastet und sind erforderlich sowie verhältnismäßig. Sie entsprechen den von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen und den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer.

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Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 255/12

... (1) Alle Auskünfte, die eine Vertragspartei nach diesem Abkommen erhalten hat, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den Personen oder Behörden im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Vertragspartei (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Festsetzung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung über Rechtsbehelfe hinsichtlich der unter dieses Abkommen fallenden Steuern befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Auskünfte nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Auskünfte in einem verwaltungs- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder für eine Gerichtsentscheidung offenlegen, sofern dies nach dem jeweiligen Recht der Vertragsparteien vorgesehen ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde der ersuchten Vertragspartei dürfen die Auskünfte nicht einer anderen natürlichen oder juristischen Person, Behörde oder einem anderen Hoheitsbereich bekannt gegeben werden.

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Drucksache 255/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Auskunftsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Sicherheiten

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Verständigungsverfahren

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 256/12

... (2) Diese Informationen dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit den in Artikel 1 bezeichneten Aufgaben befasst sind, und von diesen Personen oder Behörden nur für die in Artikel 1 bezeichneten Zwecke verwendet werden; hierzu gehört die Entscheidung über Rechtsbehelfe. Für diese Zwecke dürfen die Informationen in einem verwaltungs- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder einer Gerichtsentscheidung offengelegt werden, sofern dies nach dem jeweiligen Recht der Vertragsparteien vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Umsetzungsgesetzgebung

Artikel 11
Sprache

Artikel 12
Verständigungsverfahren

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Protokoll zu
dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 707/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 603/12

... Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsätze

§ 2
Allgemeine Mitteilungen über Leistungen

§ 3
Mitteilungen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten

§ 4
Mitteilung bei Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung

§ 5
Mitteilung bei gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen

§ 6
Besondere Mitteilungspflichten

§ 7
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Abschnitt 2
Mitteilungen

§ 8
Form und Inhalt der Mitteilungen

§ 9
Empfänger der Mitteilungen

§ 10
Zeitpunkt der Mitteilung

§ 11
Berichtigung von Mitteilungen

Abschnitt 3
Unterrichtung des Betroffenen

§ 12
Pflicht zur Unterrichtung

§ 13
Inhalt der Unterrichtung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 14
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit zum Vollzug des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung - RennwLottGZuStV)

§ 1
Örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit für die Zerlegung der Rennwett- und Lotteriesteuer

§ 3
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

§ 30
Selbstanzeige

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu Artikel 6 Nummer 14 Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)

Anlage 2
zu Artikel 6 Nummer 15 Anlage 2 Tabelle B (Abschlusstabelle)

Anlage 3
zu Artikel 6 Nummer 16 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)

Anlage 4
zu Artikel 6 Nummer 17 Anlage 4 Tabelle D Teil a (Landwirtschaftliche Tabelle - Betriebsfläche)

Teil
B (Landwirtschaftliche Tabelle - Jahresumsatz) Jahresumsatz im Sinne von 10

Anlage 5
zu Artikel 6 Nummer 18 Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Mitteilungen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Unterrichtung des Betroffenen

Zu § 12

Zu § 13

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe ll

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Doppelbuchstabe oo

Zu Doppelbuchstabe pp

Zu Doppelbuchstabe qq

Zu Doppelbuchstabe rr

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Anlage 1 Tabelle A Beratungstabelle

Zu Anlage 2 Anlage 2 Tabelle B Abschlusstabelle

Zu Anlage 3 Anlage 3 Tabelle C Buchführungstabelle

Zu Anlage 4 Anlage 4 Tabelle D Landwirtschaftliche Tabelle

Zu Anlage 5 Anlage 5 Tabelle E Rec hts be h e lfsta be l l e

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2313: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Erfüllungsaufwand

2.2. Sonstige Kosten

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 8. Oktober 2012 zu der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 777/12 (Beschluss)

... 11. Bedenken hat der Bundesrat hinsichtlich Artikel 3b Absatz 3 in der Fassung des Vorschlags. So soll danach denjenigen Gläubigern, die ihren Aufenthalt, Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem haben, in welchem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, ein Rechtsbehelf zustehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 162/12

... Artikel 16 sieht Rechtsbehelfe für den Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften dieser Verordnung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 159/12

... KapitelV (Artikel11 und 12) bezieht sich auf die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten, was an sich bereits ein Grundrecht betrifft: Gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt oder nicht gewahrt worden sind, Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 690/12 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften



Drucksache 469/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 708/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte können hinzugezogen werden."



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.